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DE102022134192B3 - Verschlussvorrichtung mit einem verstellbaren Verbindungselement - Google Patents

Verschlussvorrichtung mit einem verstellbaren Verbindungselement Download PDF

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DE102022134192B3
DE102022134192B3 DE102022134192.5A DE102022134192A DE102022134192B3 DE 102022134192 B3 DE102022134192 B3 DE 102022134192B3 DE 102022134192 A DE102022134192 A DE 102022134192A DE 102022134192 B3 DE102022134192 B3 DE 102022134192B3
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DE
Germany
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connecting element
closure
closure part
engagement
relative
Prior art date
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Active
Application number
DE102022134192.5A
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English (en)
Inventor
Roman Müller
Michael Schröder
Maike Grubert
Breido Botkus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fidlock GmbH
Original Assignee
Fidlock GmbH
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Publication date
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Priority to CN202380086127.7A priority patent/CN120379564A/zh
Priority to EP23837963.0A priority patent/EP4601501A1/de
Priority to PCT/EP2023/086899 priority patent/WO2024133429A1/de
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Abstract

Eine Verschlussvorrichtung (1) umfasst ein erstes Verschlussteil (2), das einen ersten Körper (20), eine an dem ersten Körper (20) angeordnete Eingriffseinrichtung (21) und eine erste Magneteinrichtung (22A, 22B) aufweist, und ein zweites Verschlussteil (3), das einen zweiten Körper (30), ein an dem zweiten Körper (30) bewegbar angeordnetes Verbindungselement (34A, 34B) und eine an dem zweiten Verbindungselement (34A, 34B) angeordnete, zweite Magneteinrichtung (32A, 32B) aufweist. Das Verbindungselement (34A, 34B) ist um eine Drehachse (D) relativ zu dem zweiten Körper (20) verschwenkbar, um das Verbindungselement (34A, 34B) in eine um die Drehachse (D) gerichtete Verstellrichtung (V) in eine Funktionsstellung zu verstellen, wobei das Verbindungselement (34A, 34B) in der Schließstellung derart formschlüssig mit der Eingriffseinrichtung (21) des ersten Verschlussteils (2) in Eingriff steht, dass eine Bewegung des Verbindungselements (34A, 34B) entgegen der Verstellrichtung (V) relativ zu dem ersten Verschlussteil (2) aufgrund des formschlüssigen Eingriffs gesperrt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Verschlussvorrichtung umfasst ein erstes Verschlussteil, das einen ersten Körper, eine an dem ersten Körper angeordnete Eingriffseinrichtung und eine erste Magneteinrichtung aufweist, und ein zweites Verschlussteil, das einen zweiten Körper, ein an dem zweiten Körper bewegbar angeordnetes Verbindungselement und eine an dem Verbindungselement angeordnete, zweite Magneteinrichtung aufweist. Zum Schließen der Verschlussvorrichtung sind das erste Verschlussteil und das zweite Verschlussteil aneinander ansetzbar. In einer Schließstellung steht das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung zum Halten des ersten Verschlussteils und des zweiten Verschlussteils aneinander in Eingriff. Zum Öffnen der Verschlussvorrichtung kann der Eingriff zwischen dem Verbindungselement und der Eingriffseinrichtung aufgehoben werden, sodass das erste Verschlussteil und das zweite Verschlussteil voneinander getrennt werden können.
  • Bei der Verschlussvorrichtung ist das Verbindungselement an dem zweiten Körper des zweiten Verschlussteils zwischen einer Ausgangsstellung, in der das Verbindungselement zumindest teilweise in dem Körper aufgenommen ist, und einer Funktionsstellung verstellbar und steht in der Funktionsstellung relativ zu dem zweiten Körper vor, sodass das Verbindungselement in Eingriff mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils bringbar ist. Die erste Magneteinrichtung und die zweite Magneteinrichtung sind ausgebildet, bei Annäherung des ersten Verschlussteils und des zweiten Verschlussteils aneinander magnetisch anziehend zusammenzuwirken, um das Verbindungselement aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung zu überführen.
  • Bei einer aus der DE 10 2010 044 198 A1 bekannten Verschlussvorrichtung sind an einem Verschlussteil Federverriegelungselemente angeordnet, die in einer Schließstellung mit Eingriffselementen eines weiteren Verschlussteils in Eingriff stehen. Die Eingriffselemente sind hierbei in einer Ausgangsstellung in einem Gehäuse des weiteren Verschlussteils aufgenommen, sodass die Eingriffselemente in der Ausgangsstellung nicht oder nur unwesentlich von dem Gehäuse nach außen hin vorstehen. Aus der Ausgangsstellung heraus können die Eingriffselemente relativ zu dem Gehäuse verstellt werden, sodass in einer Funktionsstellung die Eingriffselemente von dem Gehäuse vorstehen und mit den Federverriegelungselementen zum Verbinden der Verschlussteile in Eingriff gebracht werden können.
  • Eine aus der US 6 659 516 B2 bekannte Verschlussvorrichtung zum Verriegeln eines Laptopcomputers in einer zugeklappten Stellung weist ein Hakenelement auf, das in einer Ausgangsstellung in einem zugeordneten Gehäuse aufgenommen ist und zum Verriegeln aus dem Gehäuse ausgeschwenkt werden kann.
  • Bei einer Verschlussvorrichtung, wie sie zum Beispiel aus der DE 10 2010 044 198 A1 bekannt ist, werden Eingriffselemente bei Annähern von Verschlussteilen aneinander an einem Verschlussteil ausgefahren, um in einer Schließstellung mit Federverriegelungselementen an einem anderen Verschlussteil in Eingriff zu gelangen und in der Schließstellung eine Verbindung zwischen den Verschlussteilen herzustellen. Die Eingriffselemente sind hierbei relativ zu einem Körper des zugeordneten Verschlussteils in Richtung der Ausgangsstellung zum Beispiel federelastisch vorgespannt, was zur Folge hat, dass die Verschlussteile in der Schließstellung in vorgespannter Anlage aneinander sind.
  • Beispielsweise bei Verwendung einer Verschlussvorrichtung in einem Fahrzeug, zum Beispiel an einer gepolsterten Oberfläche, kann wünschenswert sein, dass Verschlussteile in einer Schließstellung nicht großflächig miteinander in Anlage sind, um eine zuverlässige Verbindung zwischen den Verschlussteilen auch bei unregelmäßig geformten, zum Beispiel gepolsterten Oberflächen zu ermöglichen.
  • Eine weitere Verschlussvorrichtung ist in der DE 10 2021 006 521 A1 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verschlussvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die variabel einsetzbar ist und eine zuverlässige Verbindung von Verschlussteilen auch zum Beispiel an unregelmäßig geformten Oberflächen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Demnach ist das Verbindungselement um eine Drehachse relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar, um das Verbindungselement in eine um die Drehachse gerichtete Verstellrichtung in die Funktionsstellung zu verstellen, wobei das Verbindungselement in der Schließstellung derart formschlüssig mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils in Eingriff steht, dass eine Bewegung des Verbindungselements entgegen der Verstellrichtung relativ zu dem ersten Verschlussteil aufgrund des formschlüssigen Eingriffs gesperrt ist.
  • Zum Schließen der Verschlussvorrichtung werden die Verschlussteile der Verschlussvorrichtung, zum Beispiel entlang einer Schließrichtung, aneinander angenähert. Aufgrund der magnetischen Wechselwirkung der Magneteinrichtungen auf Seiten des ersten Verschlussteils und des Verbindungselements des zweiten Verschlussteils wird bei Annähern der Verschlussteile aneinander das Verbindungselement des zweiten Verschlussteils aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung überführt. Während das Verbindungselement in der Ausgangsstellung ganz oder teilweise in dem Körper des zugeordneten, zweiten Verschlussteils eingefasst ist, ist das Verbindungselement in der Funktionsstellung derart zu dem Körper des zweiten Verschlussteils verstellt, dass das Verbindungselement von dem Körper vorsteht und somit mit der Eingriffseinrichtung am ersten Verschlussteil in Eingriff gebracht werden kann.
  • Das Verstellen des Verbindungselements aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung bei Schließen der Verschlussvorrichtung erfolgt hierbei jedoch nicht linear, sondern um eine Drehachse. Das Verbindungselement ist um die zugeordnete Drehachse zu dem Körper verschwenkbar und kann somit, zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung, nach Art eines Hebelelements relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils verschwenkt werden. In der Ausgangsstellung ist das Verbindungselement zum Beispiel ganz oder teilweise in dem Körper des zweiten Verschlussteils eingefasst. In der Funktionsstellung steht das Verbindungselement demgegenüber so relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils vor, dass das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils in Eingriff gebracht werden kann und somit eine Verbindung zwischen den Verschlussteilen hergestellt werden kann.
  • Der technische Vorteil einer Verstellung um eine Drehachse ist insbesondere durch die einfache Realisierung einer präzisen, so gut wie spielfreien Festlegung der Verschlussteile gegeben.
  • Werden die Verschlussteile zum Schließen der Verschlussvorrichtung einander angenähert, so wird das Verbindungselement aufgrund der magnetischen Anziehung zwischen den Magneteinrichtungen aus der Ausgangsstellung ausgeschwenkt. Ist das Verbindungselement in die Funktionsstellung überführt worden, so kann das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung in Eingriff gebracht werden, sodass in der Schließstellung die Verschlussteile aneinandergehalten sind.
  • In der Schließstellung ist das Verbindungselement an dem ersten Verschlussteil so gesperrt, dass das Verbindungselement nicht entgegen der um die Drehachse weisenden Verstellrichtung, in die das Verbindungselement zum Überführen in die Funktionsstellung verschwenkt worden ist, relativ zu dem Körper des ersten Verschlussteils verstellt werden kann. Mit Bezug auf die Verstellrichtung ist das Verbindungselement somit in der Schließstellung an dem ersten Verschlussteil festgelegt, sodass das Verbindungselement in seiner Lage mit Bezug auf die Verstellrichtung relativ zu dem ersten Verschlussteil gesperrt ist. Aufgrund des Eingriffs mit der Eingriffseinrichtung kann das Verbindungselement somit nicht aus der Funktionsstellung heraus zurück in die Ausgangsstellung bewegt werden, wenn sich die Verschlussvorrichtung in der Schließstellung befindet, jedenfalls nicht ohne dass der Eingriff zwischen dem Verbindungselement und der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils aufgehoben wird.
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn das erste Verschlussteil in der Schließstellung lagefest zu dem zweiten Verschlussteil gehalten ist, beispielsweise weil das erste Verschlussteil in Anlage mit dem zweiten Verschlussteil ist oder die Verbindung durch mehrere (zumindest zwei) räumlich verteilte Verbindungselemente hergestellt ist. Durch den Eingriff des Verbindungselements mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils kann in diesem Fall das Verbindungselement auch nicht (mehr) zu dem zweiten Verschlussteil bewegt werden.
  • Weil das Verbindungselement um eine (vorzugsweise zu einer Schließrichtung senkrechte) Drehachse relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils verschwenkbar ist und somit zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung (oder umgekehrt aus der Funktionsstellung in die Ausgangsstellung) um die Drehachse zu verschwenken ist, führt das Verbindungselement zum Überführen zwischen seinen unterschiedlichen Stellungen eine Verstellbewegung aus, die nicht linear entlang der Schließrichtung gerichtet ist und somit sich von der Schließrichtung unterscheidet. Die Verstellbarkeit des Verbindungselements entlang der zur Schließrichtung unterschiedlichen Verstellrichtung kann ausgenutzt werden, um das Verbindungselement in seiner Stellung (auch) relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils zu sperren, wenn sich die Verschlussvorrichtung in der Schließstellung befindet. So kann in der Schließstellung aufgrund des Eingriffs des Verbindungselements mit der Eingriffseinrichtung eine Bewegung des Verbindungselements entgegen der (um die Drehachse gerichteten) Verstellrichtung auch relativ zu dem zweiten Körper des zweiten Verschlussteils gesperrt sein, wenn die Verschlussteile in der Schließstellung lagefest zueinander gehalten sind. Aufgrund der Sperrwirkung kann sich das Verbindungselement nicht entlang der Verstellrichtung relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils bewegen, wenn sich die Verschlussvorrichtung in der Schließstellung befindet und das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils in Eingriff steht. Weil eine Bewegung entlang der Verstellrichtung gesperrt ist, ist das Verbindungselement in seiner Funktionsstellung relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils festgelegt, sodass das Verbindungselement nicht aus der Funktionsstellung heraus verstellt werden kann. Dadurch kann erreicht werden, dass in der Schließstellung das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils in Eingriff steht und darüber die Verbindung zwischen den Verschlussteilen herstellt, der Körper des zweiten Verschlussteils aber nicht notwendigerweise mit dem Körper des ersten Verschlussteils in Anlage ist. Durch das Sperren des Verbindungselements in der Funktionsstellung bei in der Schließstellung befindlicher Verschlussvorrichtung können die Körper der Verschlussteile auf Abstand zueinander gehalten werden, sodass eine flächige Anlage zwischen den Körpern der Verschlussteile vermieden ist.
  • Dies ermöglicht insbesondere, auch bei unregelmäßig geformten Oberflächen der Körper der Verschlussteile, beispielsweise bei gepolsterter Oberfläche an einem Körper, eine sichere und zuverlässige Verbindung der Verschlussteile herzustellen, die unabhängig von der Formgebung der Oberflächen der Körper der Verschlussteile ist. Auch Gebrauchsspuren, zum Beispiel Kratz- oder Schleifspuren, an einer zum Beispiel gepolsterten Oberfläche können auf diese Weise vermieden werden.
  • In einer Ausgestaltung sind das erste Verschlussteil und das zweite Verschlussteil zum Schließen der Verschlussvorrichtung entlang einer Schließrichtung aneinander annäherbar, wobei die Drehachse zumindest näherungsweise senkrecht zur Schließrichtung gerichtet ist. Die Verschlussteile können beispielsweise ausschließlich entlang der Schließrichtung aneinander ansetzbar sein (zumindest auf einem letzten Teil des Schließwegs). Die Verschlussteile können, in anderer Ausgestaltung, aber auch entlang der Schließrichtung und zudem entlang anderer Richtungen, zum Beispiel quer zur Schließrichtung aneinander angesetzt werden, um die Verschlussvorrichtung zu schließen, sodass die Annäherbarkeit der Verschlussteile aneinander nicht auf die Schließrichtung beschränkt ist.
  • In einer Ausgestaltung ist das Verbindungselement zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung zum Beispiel um einen Winkel zwischen 20° und 150°, vorzugsweise zwischen 30° und 100°, beispielsweise 45° oder 90°, relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar.
  • Das zweite Verschlussteil kann beispielsweise an einer (quasi-)stationären Baugruppe angeordnet sein, beispielsweise in einem Fahrzeug, zum Beispiel an einem Fahrzeugsitz. In der Ausgangsstellung ist das Verbindungselement zum Beispiel ganz oder teilweise in dem Körper des zweiten Verschlussteils aufgenommen, sodass in der einer Nichtgebrauchsstellung entsprechenden Ausgangsstellung das Verbindungselement nicht nach außen hin vorsteht und somit nicht hinderlich ist und zudem einen ästhetischen äußeren Eindruck der zugeordneten Baugruppe nicht beeinträchtigt. Das erste Verschlussteil kann demgegenüber an einer Baugruppe angeordnet sein, die zum Beispiel in einem Fahrzeug festzulegen ist, zum Beispiel an einer elektrischen oder elektronischen Baugruppe wie einem Mobiltelefon oder einem Navigationsgerät oder an einer Halteeinrichtung wie einem Ablagefach, einem Kleiderbügel, einem Tisch oder dergleichen. Bei Annäherung der Verschlussteile aneinander wird das Verbindungselement aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung überführt, sodass die Verschlussteile aneinander befestigt werden können und somit das erste Verschlussteil in der Schließstellung der Verschlussvorrichtung in Position an dem zweiten Verschlussteil gehalten ist.
  • In einer Ausgestaltung weist das Verbindungselement einen Kopf auf, der in der Schließstellung formschlüssig an der Eingriffseinrichtung gehalten ist. In der Schließstellung der Verschlussvorrichtung steht das Verbindungselement mit dem Kopf relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils vor und greift in die Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils ein, sodass die Verschlussteile formschlüssig zueinander festgelegt sind.
  • Der Kopf des Verbindungselements kann beispielsweise einen einen Hinterschnitt ausbildenden Eingriffsvorsprung aufweisen, der in der Schließstellung mit der Eingriffseinrichtung in Eingriff steht, sodass das Verbindungselement formschlüssig, insbesondere mit Bezug auf die Schließrichtung, an der Eingriffseinrichtung angreift.
  • In einer Ausgestaltung bildet der zweite Körper des zweiten Verschlussteils eine Oberfläche aus, die in der Schließstellung dem ersten Verschlussteil zugewandt ist, wobei der Kopf in der Ausgangsstellung im Wesentlichen bündig mit der Oberfläche ist und in der Funktionsstellung zu der Oberfläche, vorzugsweise betrachtet entlang der Schließrichtung, beabstandet ist. In der Ausgangsstellung ist das Verbindungselement so in dem Körper des zweiten Verschlussteils aufgenommen, dass der Kopf nicht oder nur unwesentlich relativ zu der Oberfläche des zweiten Körpers nach außen hin vorsteht, sondern im Wesentlichen bündig mit der Oberfläche ist. Die Oberfläche ist hierbei nicht notwendigerweise eben, sondern kann beispielsweise gekrümmt sein, wobei in diesem Fall der Kopf des Verbindungselements eine Formgebung aufweisen kann, die die Form der Oberfläche fortsetzt und somit bündig mit der Oberfläche ist. In der Ausgangsstellung weist das zweite Verschlussteil somit an seiner nach außen weisenden Oberfläche eine in sich geschlossene Form auf, ohne dass das Verbindungselement störend von dem Körper des zweiten Verschlussteils vorsteht.
  • Unter im Wesentlichen bündig ist vorliegend zu verstehen, dass keine scharfkantigen Bereiche des Verbindungselements aus der Oberfläche heraus hervorstehen und keine Verletzungsgefahr für einen Nutzer besteht, zum Beispiel in einem Kollisionsfall in einem Fahrzeug oder bei Kontakt zum Beispiel beim Einsteigen in ein Fahrzeug für einen Fahrzeuginsassen.
  • Beispielsweise kann durch die im Wesentlichen bündige Anordnung eine visuelle Einheit zwischen der Oberfläche des zweiten Körpers und der sichtbaren Fläche des Verbindungselements hergestellt sein, auch wenn diese nicht exakt in einer Ebene liegen oder koplanar oder flächengleich sind und/oder durch Schattenfugen, Fasen oder Radien getrennt sind.
  • Bei Annäherung der Verschlussteile zum Schließen der Verschlussvorrichtung wird das Verbindungselement aus der Ausgangstellung in die Funktionsstellung überführt und steht in der Funktionsstellung relativ zu der Oberfläche vor. Durch das Überführen in die Funktionsstellung kann das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils in Eingriff gebracht werden, um in der Schließstellung die Verschlussteile miteinander zu verbinden.
  • In einer Ausgestaltung ist die Oberfläche des zweiten Körpers in der Schließstellung nicht mit dem ersten Körper in Anlage. Dadurch, dass das Verbindungselement in seiner Lage gesperrt ist, wenn sich die Verschlussvorrichtung in der Schließstellung befindet, können die Körper der Verschlussteile in der Schließstellung auf Abstand zueinander gehalten werden, wodurch erreicht werden kann, dass insbesondere die Oberfläche des zweiten Verschlussteils nicht in Anlage mit dem Körper des ersten Verschlussteils ist. Die Verbindung der Verschlussteile wird somit unabhängig von der Beschaffenheit der Körper der Verschlussteile, insbesondere einer Oberflächengestaltung der Körper der Verschlussteile, beispielsweise einer Polsterung an einem der Körper der Verschlussteile, hergestellt.
  • Das Verbindungselement weist, in einer Ausgestaltung, ein an dem zweiten Körper angeordnetes Schließteil auf, das in der Funktionsstellung mit dem zweiten Körper in Anlage ist. Das Schließteil kann durch die Anlage insbesondere den Schwenkweg des Verbindungselements relativ zu dem zweiten Körper in Richtung der Funktionsstellung begrenzen derart, dass das Verbindungselement nicht über die Funktionsstellung hinaus relativ zu dem zweiten Körper verschwenkt werden kann. Zudem kann das Schließteil beispielsweise eine durch den Kopf des Verbindungselements freigegebene Öffnung in der Oberfläche des zweiten Körpers verschließen, wenn sich das Verbindungselement in der Funktionsstellung befindet.
  • Die Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils kann in unterschiedlicher Weise gestaltet sein.
  • Beispielsweise kann die Eingriffseinrichtung dazu ausgestaltet sein, in der Schließstellung eine rastende Verbindung mit dem Verbindungselement herzustellen. Die Eingriffseinrichtung kann hierzu beispielsweise ein Federverriegelungselement aufweisen, beispielsweise wie dies in der DE 10 2010 044 198 A1 beschrieben ist. Bei Schließen der Verschlussvorrichtung gelangt das Verbindungselement somit rastend mit der Eingriffseinrichtung Eingriff und ist in der Schließstellung vorzugsweise formschlüssig an der Eingriffseinrichtung gehalten.
  • Ein solches Federverriegelungselement oder eine Anordnung von Federverriegelungselementen kann zum Beispiel ausgestaltet sein, wie dies in unterschiedlichen Ausgestaltungen in der EP 2 389 084 B1 , der EP 2 040 572 B1 oder der EP 2 254 435 B1 beschrieben ist.
  • Die Eingriffseinrichtung weist eine Einsetzöffnung auf, in die das Verbindungselement in der Funktionsstellung zum Schließen der Verschlussvorrichtung einsetzbar ist.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, dass die erste Magneteinrichtung an dem ersten Körper des ersten Verschlussteils im Bereich der Einsetzöffnung angeordnet und ausgebildet ist, bei Annäherung des ersten Verschlussteils und des zweiten Verschlussteils zum Schließen der Verschlussvorrichtung aneinander derart mit der zweiten Magneteinrichtung an dem Verbindungselement des zweiten Verschlussteils zusammenzuwirken, dass das Verbindungselement aufgrund der magnetischen Anziehung in die Einsetzöffnung gezogen wird. Beispielsweise kann die erste Magneteinrichtung an einem Boden der Einsetzöffnung angeordnet sein, sodass durch magnetische Wechselwirkung mit der zweiten Magneteinrichtung am Verbindungselement des zweiten Verschlussteils das Verbindungselement in die Einsetzöffnung hinein bewegt wird und das Verbindungselement somit magnetisch in die Einsetzöffnung hineingezogen wird.
  • An die Einsetzöffnung schließt sich eine Aufnahmeöffnung an, die entlang einer (vorzugsweise von der Schließrichtung unterschiedlichen, zum Beispiel quer oder schräg zur Schließrichtung weisenden) Einschubrichtung von der Einsetzöffnung erstreckt ist und in die das Verbindungselement nach Einsetzen in die Einsetzöffnung in die Einschubrichtung einschiebbar ist, um die Verschlussvorrichtung in die Schließstellung zu überführen. Das Schließen der Verschlussvorrichtung erfolgt somit derart, dass das Verbindungselement zunächst entlang der Schließrichtung in die Einsetzöffnung eingesetzt wird und sodann quer zur Schließrichtung in die an die Einsetzöffnung anschließende Aufnahmeöffnung eingeschoben wird. In der Schließstellung steht das Verbindungselement beispielsweise formschlüssig mit der Aufnahmeöffnung in Eingriff, sodass die Verschlussteile aneinander gehalten sind.
  • Beispielsweise kann die Einschubrichtung entlang der Drehachse gerichtet sein, um die das Verbindungselement zu dem Körper des zweiten Verschlussteils verschwenkbar ist.
  • Die Einschubrichtung kann linear gerichtet sein oder kann auch entlang einer gekrümmten, bogenförmigen Bewegungsbahn weisen. Insbesondere kann die Einschubrichtung um die Schließrichtung weisen, sodass die Verschlussteile durch eine rotatorische Bewegung um die Schließrichtung miteinander in Verbindung gebracht werden können. Dies kann beispielsweise dann vorteilhaft sein, wenn mehrere, zum Beispiel drei oder mehr Verbindungselemente vorgesehen sind.
  • Beispielsweise weist die Aufnahmeöffnung zumindest einen Randabschnitt auf. Das Verbindungselement hintergreift in der Schließstellung den zumindest einen Randabschnitt, sodass eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Verbindungselement und der Eingriffseinrichtung geschaffen ist und die Verschlussteile formschlüssig zueinander festgelegt sind.
  • Unter einem formschlüssigen Eingriff oder einer formschlüssigen Verbindung ist in diesem Text zu verstehen, dass die Verschlussteile aufgrund der Formgebung der Eingriffseinrichtung einerseits und des Verbindungselements andererseits aneinander gefangen sind und somit nicht, zumindest nicht ohne Aufheben des Formschlusses, voneinander getrennt werden können. Die Formschlussverbindung kann hierbei spielbehaftet sein. Flächen von Eingriffsvorsprüngen, die miteinander in Eingriff stehen, können hierbei auch angeschrägt oder gekrümmt, zum Beispiel ballig geformt sein.
  • Beispielsweise weist die Aufnahmeöffnung eine Schlitzöffnung auf, durch die hindurch das Verbindungselement in der Schließstellung greift. Die Schlitzöffnung kann beispielsweise zwischen Randabschnitten der Aufnahmeöffnung definiert sein, die beispielsweise näherungsweise parallel zueinander entlang der Einschubrichtung erstreckt sind oder unter einem schrägen Winkel zur Einschubrichtung, sodass sich eine spitz zulaufende, in die Einschubrichtung verjüngende Schlitzöffnung ergibt. In der Schließstellung hintergreift das Verbindungselement mit seinem Kopf, zum Beispiel einem an dem Kopf geformten Eingriffsvorsprung, die Randabschnitte der Schlitzöffnung, sodass darüber ein formschlüssiger Eingriff zwischen den Verbindungselementen und der Eingriffseinrichtung besteht.
  • In einer Ausgestaltung weist die Aufnahmeöffnung eine entlang der Einschubrichtung erstreckte Eingriffsnut auf, in die das Verbindungselement in der Schließstellung eingreift. Die Eingriffsnut kann vorzugsweise mit Bezug zu einer zur Verstellrichtung senkrechten Ebene vertieft sein. Beispielsweise weist das Verbindungselement einen entlang der Einschubrichtung erstreckten Eingriffssteg auf, der entlang der Einschubrichtung in die Eingriffsnut einschiebbar ist und in der Schließstellung in die Eingriffsnut eingreift. Der Eingriff ist hierbei vorzugsweise so, dass aufgrund des Eingriffs des Eingriffsstegs in die Eingriffsnut das Verbindungselement (auch) in einer zur Einschubrichtung und zur Verstellrichtung senkrechten Richtung zueinander festgelegt sind.
  • Beispielsweise kann aufgrund des Eingriffs des Verbindungselements in die Eingriffseinrichtung das Verbindungselement in der Schließstellung entlang einer zur Drehachse senkrechten Ebene relativ zu dem ersten Verschlussteil festgelegt sein. Aufgrund des Eingriffs des Verbindungselements mit der Eingriffseinrichtung ist das Verbindungselement, betrachtet entlang der zur Drehachse senkrechten Ebene, formschlüssig relativ zu dem ersten Verschlussteil festgelegt und somit gefangen, wobei das Verbindungselement vorzugsweise dreh- und lagefest an dem ersten Verschlussteil gehalten ist.
  • In einer Ausgestaltung weist das erste Verschlussteil eine Sperreinrichtung auf, die ausgebildet ist, das Verbindungselement zum Blockieren einer Bewegung entgegen der Einschubrichtung aus der Schließstellung heraus zu sperren. Das Verbindungselement kann in die Einschubrichtung in die Aufnahmeöffnung eingeschoben werden, wobei bei der Einschubbewegung die Sperreinrichtung passiert wird. Befindet sich die Verschlussvorrichtung in der Schließstellung, wird ein Herausbewegen des Verbindungselements aus der Aufnahmeöffnung entgegen der Einschubrichtung jedoch durch die Sperreinrichtung gesperrt oder zumindest erschwert.
  • Beispielsweise kann die Sperreinrichtung ein federelastisch zu dem ersten Körper verstellbares Sperrelement aufweisen, an dem das Verbindungselement in die Einschubrichtung zum Überführen in die Schließstellung vorbei bewegt werden kann, das eine Bewegung des Verbindungselements entgegen der Einschubrichtung aus der Schließstellung heraus jedoch sperrt. Bei Bewegen in die Einschubrichtung drängt das Verbindungselement das Sperrelement beispielsweise beiseite, sodass das Sperrelement passiert werden kann. Hat das Verbindungselement das Sperrelement passiert, so schnappt das Sperrelement aufgrund der federelastischen Vorspannung zurück in eine Sperrstellung, sodass ein Zurückbewegen des Verbindungselements aus der Aufnahmeöffnung heraus gesperrt oder erschwert ist.
  • Das Sperrelement kann beispielsweise in die Aufnahmeöffnung derart hineinragen, dass das Verbindungselement bei einem Zurückbewegen entgegen der Einschubrichtung mit dem Sperrelement in Anlage gelangt und somit das Verbindungselement in der Aufnahmeöffnung gesperrt ist.
  • Zum Erschweren des Öffnens kann das Sperrelement an einer dem Verbindungselement in der Schließstellung entlang der Einschubrichtung zugewandten Anschlagfläche beispielsweise angeschrägt sein, sodass das Verbindungselement entgegen der Einschubrichtung auf die Anschlagfläche auflaufen kann und die Verschlussrichtung somit bei Überwinden einer (durch Formgebung der Anschlagfläche und des Verbindungselements und zudem durch eine Federvorspannung bestimmten) Grenzkraft geöffnet werden kann.
  • Zum Sperren des Öffnens kann demgegenüber eine dem Verbindungselement in der Schließstellung entlang der Einschubrichtung zugewandte Anschlagfläche des Sperrelements beispielsweise senkrecht zur Einschubrichtung gestellt sein, sodass das Verbindungselement nicht auf die Anschlagfläche auflaufen kann und die Verschlussvorrichtung nur durch Betätigung der Sperreinrichtung zum Entsperren geöffnet werden kann.
  • In einer Ausgestaltung weist das zweite Verschlussteil ein elastisch verformbares Vorspannelement auf, das ausgebildet ist, das Verbindungselement zumindest in der Funktionsstellung relativ zu dem zweiten Körper vorzuspannen. Das Vorspannelement kann beispielsweise durch eine elastische Feder oder durch ein Gummielement, zum Beispiel einen O-Ring, der sich um einen Verstellkörper des Verbindungelements erstreckt, ausgebildet sein. Bei Überführen in die Funktionsstellung wird das Vorspannelement elastisch gespannt, sodass in der Funktionsstellung eine elastische Vorspannung auf das Verbindungselement relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils ausgeübt wird.
  • In einer Ausgestaltung wird das Verbindungselement in einer geöffneten Stellung der Verschlussvorrichtung in der Ausgangstellung relativ zu dem zweiten Körper gehalten. Beispielsweise kann das Verbindungselement hierzu federmechanisch oder magnetisch relativ zu dem Körper des zweiten Verschlussteils in Richtung der Ausgangsstellung vorgespannt sein.
  • In einer Ausgestaltung weist das zweite Verschlussteil eine an dem zweiten Körper des zweiten Verschlussteils angeordnete, dritte Magneteinrichtung auf, die magnetisch mit der zweiten Magneteinrichtung zum Halten des Verbindungselements in der Ausgangsstellung zusammenwirkt. Die dritte Magneteinrichtung wirkt magnetisch anziehend mit der zweiten Magneteinrichtung zusammen, sodass bei geöffneter Verschlussvorrichtung das Verbindungselement in der Ausgangsstellung am Körper des zweiten Verschlussteils gehalten wird. Werden die Verschlussteile aneinander angenähert, überlagert die magnetische Anziehung zwischen der ersten Magneteinrichtung des ersten Verschlussteils und der zweiten Magneteinrichtung am Verbindungselement des zweiten Verschlussteils die magnetische Anziehung zwischen der zweiten Magneteinrichtung und der dritten Magneteinrichtung und übersteigt diese, sobald die Verschlussteile hinreichend weit aneinander angenähert worden sind, sodass das Verbindungselement aufgrund der magnetischen Anziehung zwischen der ersten Magneteinrichtung und der zweiten Magneteinrichtung aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung überführt wird.
  • In einer Ausgestaltung sind das erste Verschlussteil und das zweite Verschlussteil in der Schließstellung lagefest, insbesondere betrachtet entlang der Schließrichtung und entlang einer zur Schließrichtung senkrechten Ebene, zueinander festgelegt. In der Schließstellung können das erste Verschlussteil und das zweite Verschlussteil somit nicht, insbesondere auch nicht rotatorisch, zueinander bewegt werden.
  • Die lagefeste Festlegung insbesondere in einer zur Schließrichtung senkrechten Ebene, insbesondere rotatorisch um die Schließrichtung, kann beispielsweise durch eine geeignete Eingriffsstruktur an dem ersten Verschlussteil und dem zweiten Verschlussteil bewirkt werden.
  • In einer Ausgestaltung weist das zweite Verschlussteil zumindest zwei Verbindungselemente auf, die jeweils zwischen einer Ausgangsstellung und einer Funktionsstellung relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar sind und in der Funktionsstellung derart relativ zu dem zweiten Körper vorstehen, dass die Verbindungselemente in Eingriff mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils bringbar sind. In der Schließstellung stehen die Verbindungselemente jeweils zum Halten des ersten Verschlussteils und des zweiten Verschlussteils aneinander mit der Eingriffseinrichtung in Eingriff. Die Verbindungselemente weisen jeweils eine zugeordnete, zweite Magneteinrichtung zum magnetischen Wechselwirken mit der ersten Magneteinrichtung des ersten Verschlussteils auf.
  • Beispielsweise kann die Eingriffseinrichtung am ersten Verschlussteil zwei Federverriegelungselemente aufweisen, die jeweils einem der Verbindungselemente zugeordnet sind. In anderer Ausgestaltung können an der Eingriffseinrichtung zwei Einsetzöffnungen und zwei daran anschließende Aufnahmeöffnungen geformt sein, wobei je eine Einsetzöffnung und Aufnahmeöffnung einem der Verbindungselemente zugeordnet ist.
  • Weil die Verbindung zwischen den Verschlussteilen in der Schließstellung über zwei (oder mehr) Verbindungselemente und deren Eingriff mit der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils hergestellt wird, sind die Verschlussteile in der Schließstellung lagefest, insbesondere auch drehfest, zueinander festgelegt und stellen somit eine lagefeste Verbindung zwischen Baugruppen her, die den Verschlussteilen zugeordnet sind.
  • Die Verbindungselemente sind, in einer Ausgestaltung, zum Beispiel entlang einer zur Schließrichtung und zur Drehachse senkrechten Querrichtung, nebeneinander angeordnet. In der Schließstellung sind die Verbindungselemente dem Körper des ersten Verschlussteils zum Beispiel von einander abgewandten Seiten angenähert.
  • In einer Ausgestaltung sind die Verbindungselemente um eine gemeinsame Drehachse relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar.
  • In anderer Ausgestaltung sind die Verbindungselemente um zwei parallel zueinander erstreckte, zueinander beabstandete Drehachse relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar. Einem jeden Verbindungselement ist bei dieser Ausgestaltung somit eine individuelle Drehachse zugeordnet, wobei die Drehachsen parallel zueinander erstreckt sind.
  • In einer Ausgestaltung sind die Verbindungselemente zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung jeweils um einen Winkel zwischen 20° und 150°, vorzugsweise zwischen 30° und 100°, relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar. In der Ausgangsstellung liegt der Kopf eines jeden Verriegelungselements beispielsweise in einer zugeordneten Öffnung einer Oberfläche des zweiten Verschlussteils ein und steht somit nicht oder nur kaum von dem Körper des zweiten Verschlussteils vor. Durch Verschwenken um die jeweils zugeordnete Drehachse können die Verbindungselemente aus dem Körper heraus verstellt werden und stehen in der Funktionsstellung relativ zu dem Körper nach außen hin vor, wobei die Schwenkbewegung um einen solchen Winkel erfolgt, dass die Verbindungselemente jeweils mit der Eingriffseinrichtung am ersten Körper des ersten Verschlussteils in Eingriff gebracht werden können.
  • Die Verbindungselemente sind, in einer Ausgestaltung, zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung in entgegengesetzte Richtungen um eine gemeinsame Drehachse oder um je eine zugeordnete, individuelle Drehachse relativ zu dem zweiten Körper verschwenkbar. Die Verbindungselemente werden zum Überführen in die Funktionsstellung somit gegensinnig zueinander zu dem Körper des zweiten Verschlussteils verschwenkt.
  • In anderer Ausgestaltung können die Verbindungselemente auch gleichsinnig miteinander verschwenkbar sein.
  • Sind mehr als zwei Verbindungselemente vorgesehen, so können die Drehachse alle in einer Ebene, aber beispielsweise verschieden voneinander sein.
  • In einer Ausgestaltung weist das erste Verschlussteil eine erste elektrische Kontaktbaugruppe und das zweite Verschlussteil eine zweite elektrische Kontaktbaugruppe auf. Beim Schließen der Verschlussvorrichtung gelangen die Kontaktbaugruppen, die jeweils zum Beispiel ein oder mehrere elektrische Kontakte aufweisen können, elektrisch miteinander in Kontakt, sodass eine elektrische Verbindung hergestellt ist.
  • Die erste elektrische Kontaktbaugruppe kann beispielsweise durch ein erstes elektrisches Steckverbinderteil und die zweite elektrische Kontaktbaugruppe durch ein zweites elektrisches Steckverbinderteil ausgebildet sein. Beim Schließen der Verschlussvorrichtung gelangen die Steckverbinderteile steckend miteinander in Eingriff. Das erste elektrische Steckverbinderteil und das zweite elektrische Steckverbinderteil sind in der Schließstellung steckend miteinander verbunden. Eine Einsteckrichtung, entlang derer die steckende Verbindung herzustellen ist, entspricht hierbei vorzugsweise der Einschubrichtung.
  • Die Steckverbinderteile können zum Beispiel zum Herstellen einer Datenverbindung oder zum Herstellen einer elektrischen Versorgungsverbindung zwischen Baugruppen dienen, die den Verschlussteilen zugeordnet sind. Die Steckverbinderteile können zum Beispiel durch USB-Anschlüsse, zum Beispiel USB-C-Anschlüsse, oder andere Anschlüsse für elektrische oder elektronische Geräte zum Beispiel für Telekommunikationsanwendungen ausgebildet sein.
  • In einer Ausgestaltung ist die zweite elektrische Kontaktbaugruppe, beispielsweise das zweite Steckverbinderteil, an dem Verbindungselement des zweiten Verschlussteils angeordnet. Beispielsweise kann das erste Steckverbinderteil im Bereich einer Aufnahmeöffnung der Eingriffseinrichtung des ersten Verschlussteils angeordnet sein. Wird bei Schließen der Verschlussvorrichtung das Verbindungselement mit der Eingriffseinrichtung in Eingriff gebracht, gelangen die Steckverbinderteile miteinander in steckende Verbindung, sodass neben der mechanischen Befestigung der Verschlussteile aneinander auch eine elektrische Verbindung hergestellt wird.
  • Die Verschlussvorrichtung ist magnetisch ausgestaltet. Die erste Magneteinrichtung und die zweite Magneteinrichtung können beispielsweise jeweils durch einen Permanentmagneten ausgebildet sein, die sich mit ungleichnamigen Polen gegenüberstehen und sich somit magnetisch anziehen. In anderer Ausgestaltung können die erste Magneteinrichtung und die zweite Magneteinrichtung einerseits durch einen Permanentmagneten und andererseits durch einen passivmagnetischen Anker, zum Beispiel aus einem ferromagnetischen Material, ausgebildet sein.
  • Ist die zweite Magneteinrichtung durch einen Permanentmagneten ausgebildet, kann die dritte Magneteinrichtung beispielsweise durch einen passivmagnetischen Anker ausgebildet sein. In anderer Ausgestaltung ist die dritte Magneteinrichtung durch einen Permanentmagneten ausgebildet, der magnetisch anziehend der zweiten Magneteinrichtung gegenübersteht.
  • Eine oder mehrere der Magneteinrichtungen können beispielsweise auch durch Elektromagnete ausgebildet sein.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
    • 1A eine Explosionsansicht eines Ausführungsbeispiels einer Verschlussvorrichtung;
    • 1B eine andere Explosionsansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 2A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, in einer geöffneten Stellung;
    • 2B eine Teilschnittansicht der Verschlussvorrichtung, in der geöffneten Stellung;
    • 2C eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 2A;
    • 2D eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 2C;
    • 2E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 3A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, beim Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 3B eine Teilschnittansicht der Verschlussvorrichtung, beim Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 3C eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 3A;
    • 3D eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 3C;
    • 3E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 4A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, beim weiteren Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 4B eine Teilschnittansicht der Verschlussvorrichtung, beim weiteren Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 4C eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 4A;
    • 4D eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 4C;
    • 4E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 5A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, in einer Schließstellung der Verschlussvorrichtung;
    • 5B eine Teilschnittansicht der Verschlussvorrichtung, in der Schließstellung der Verschlussvorrichtung;
    • 5C eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 5A;
    • 5D eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 5C;
    • 5E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 6A eine Explosionsansicht eines Ausführungsbeispiels einer Verschlussvorrichtung;
    • 6B eine andere Explosionsansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 7A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, in einer geöffneten Stellung;
    • 7B eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 7A;
    • 7C eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 7B;
    • 7D eine Schnittansicht entlang der Linie H-H gemäß 7C;
    • 7E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 8A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, beim Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 8B eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 8A;
    • 8C eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 8B;
    • 8D eine Schnittansicht entlang der Linie H-H gemäß 8C;
    • 8E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 9A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, beim weiteren Schließen der Verschlussvorrichtung;
    • 9B eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 9A;
    • 9C eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 9B;
    • 9D eine Schnittansicht entlang der Linie H-H gemäß 9C;
    • 9E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung;
    • 10A eine Ansicht der Verschlussvorrichtung, in einer Schließstellung der Verschlussvorrichtung;
    • 10B eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß 10A;
    • 10C eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß 10B;
    • 10D eine Schnittansicht entlang der Linie H-H gemäß 10C; und
    • 10E eine Seitenansicht der Verschlussvorrichtung, in der Schließstellung der Verschlussvorrichtung.
  • In einem in 1A, 1B bis 5A-5E dargestellten Ausführungsbeispiel weist eine Verschlussvorrichtung 1 ein erstes Verschlussteil 2 und ein entlang einer Schließrichtung X mit dem ersten Verschlussteil 2 zu verbindendes, zweites Verschlussteil 3 auf. Die Verschlussteile 2, 3 sind in einer geöffneten Stellung, dargestellt in 2A bis 2E, getrennt voneinander. In einer Schließstellung, dargestellt in 5A bis 5E, sind die Verschlussteile 2, 3 demgegenüber aneinander befestigt, sodass den Verschlussteilen 2, 3 zugeordnete Baugruppen über die Verschlussvorrichtung 1 miteinander verbunden sind.
  • Das Verschlussteil 2 weist einen Körper 20 auf, an dem eine Eingriffseinrichtung 21 geformt ist. Die Eingriffseinrichtung 21 bildet, wie zum Beispiel aus der Explosionsansicht gemäß 1B ersichtlich, Einsetzöffnungen 210A, 210B aus, an die jeweils entlang einer Einschubrichtung Y eine zugeordnete Aufnahmeöffnung 211A, 211 B anschließt.
  • Magneteinrichtungen 22A, 22B sind im Bereich der Einsetzöffnungen 210A, 210B an dem Körper 20 angeordnet. Die Magneteinrichtungen 22A, 22B sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Permanentmagneten ausgebildet und sind in zugeordneten Montageöffnungen an dem Körper 20 aufgenommen, wie sich dies aus der Explosionsansicht gemäß 1A ergibt.
  • Das Verschlussteil 3 weist Verbindungselemente 34A, 34B auf, die über ein Achselement 348 an einem Lagerabschnitt 303 und darüber an einem Körper 30 des Verschlussteils 3 um eine gemeinsame Drehachse D schwenkbar gelagert sind. Die Drehachse D ist senkrecht zu der Schließrichtung X erstreckt und weist entlang der Einschubrichtung Y.
  • Ein jedes Verbindungselement 34A, 34B weist eine Magneteinrichtung 32A, 32B in Form eines Permanentmagneten auf, der magnetisch anziehend mit einer jeweils zugeordneten Magneteinrichtung 22A, 22B an dem Körper 20 des Verschlussteils 2 zusammenwirkt. Wie dies aus der Schnittansicht gemäß 2D in Zusammenschau mit 1A ersichtlich ist, sind die Magneteinrichtungen 32A, 32B im Bereich eines Kopfes 343 des jeweils zugeordneten Verbindungselements 34A, 34B angeordnet.
  • Ein jedes Verbindungselement 34A, 34B weist einen Verstellkörper 340 auf, der sich bogenförmig (auf näherungsweise konstantem Radius) um die Drehachse D erstreckt und an dem der Kopf 343 geformt ist. Ein jeder Kopf 343 bildet einen Eingriffssteg 347 zum Eingreifen in eine Eingriffsnut 213 in einer zugeordneten Aufnahmeöffnung 211A, 211 B der Eingriffseinrichtung 21 des Verschlussteils 2 aus. Über einen Hebelarm 345 ist der Verstellkörper 340 an dem Achselement 348 gelagert und somit um die Drehachse D relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 verschwenkbar.
  • An dem Verstellkörper 340 des jeweiligen Verbindungselements 34A, 34B ist ein Schließteil 346 geformt, das radial zu dem Verstellkörper 340 vorsteht und flächig ausgebildet ist, sodass in einer Funktionsstellung des jeweiligen Verbindungelements 34A, 34B eine zugeordnete, an der Oberfläche 300 des Körpers 30 geformte Öffnung 302A, 302B durch das Schließteil 346 verschlossen ist, wie dies aus 5A und 5B ersichtlich ist.
  • Das Schließteil 346 dient hierbei als Anschlag, um den Schwenkweg des jeweiligen Verbindungselements 34A, 34B relativ zu dem Körper 30 zu begrenzen. In der Funktionsstellung liegt das Schließteil 346 an dem Körper 30 an, sodass das jeweilige Verbindungselement 34A, 34B nicht über die Funktionsstellung hinaus relativ zu dem Körper 30 verschwenkt werden kann.
  • An dem Körper 30 des Verschlussteils 3 sind Magneteinrichtungen 36A, 36B in Form von Permanentmagneten angeordnet, die magnetisch anziehend mit den Magneteinrichtungen 32A, 32B der Verbindungselemente 34A, 34B zusammenwirken, sodass darüber, bei geöffneter Verschlussvorrichtung 1, die Verbindungselemente 34A, 34B in ihrer eingenommenen, einer Ausgangsstellung entsprechenden Stellung gehalten werden.
  • In der geöffneten Stellung der Verschlussvorrichtung 1, dargestellt in 2A bis 2E, sind die Verschlussteile 2, 3 voneinander getrennt. Die Verbindungselemente 34A, 34B befinden sich hierbei in der in 2A bis 2E dargestellten Ausgangsstellung, in der die Köpfe 343 der Verbindungselemente 34A, 34B bündig mit der Oberfläche 300 des Körpers 30 sind und somit nicht nach außen hin vorstehen. In der Ausgangsstellung sind die Verbindungselemente 34A, 34B somit im Inneren der Führungsteile 31A, 31B aufgenommen und relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 versenkt.
  • Die Magneteinrichtungen 32A, 32B der Verbindungsteile 34A, 34B wirken in der Ausgangsstellung bei geöffneter Verschlussvorrichtung 1 mit den stationären Magneteinrichtungen 36A, 36B an dem Körper 30 des Verschlussteils 3 zusammen und halten darüber die Verbindungselemente 34A, 34B magnetisch in der Ausgangsstellung.
  • Weil die Verbindungselemente 34A, 34B in der Ausgangstellung nicht nach außen hin von dem Körper 30 vorstehen, sind die Verbindungselemente 34A, 34B bei geöffneter Verschlussvorrichtung 1 nicht hinderlich und stören auch nicht einen ästhetischen Eindruck, beispielsweise im Inneren eines Fahrzeugs (zum Beispiel wenn das Verschlussteil 3 an einer zugeordneten Baugruppe, zum Beispiel an einem Fahrzeugsitz, festgelegt ist, um durch Verbinden mit dem Verschlussteil 2 ein Befestigen einer dem Verschlussteil 2 zugeordneten Baugruppe an der dem Verschlussteil 3 zugeordneten Fahrzeugbaugruppe zu ermöglichen).
  • Werden die Verschlussteile 2, 3 (zum Beispiel näherungsweise entlang der Schließrichtung X) einander angenähert, wie dies aus 3A bis 3E ersichtlich ist, so werden die Verschlussteile 2, 3 aufgrund der magnetischen Anziehungskräfte zwischen den Magneteinrichtungen 22A, 22B am Verschlussteil 2 und den Magneteinrichtungen 32A, 32B am Verschlussteil 3 in eine Lage zueinander gebracht, in der die Verbindungselemente 34A, 34B eine Gegenüberlage zu den Einsetzöffnungen 210A, 210B einnehmen, wie dies aus der Schnittansicht gemäß 3D ersichtlich ist.
  • Werden die Verschlussteile 2, 3 soweit aneinander angenähert, dass die magnetischen Anziehungskräfte zwischen den Magneteinrichtungen 22A, 22B am Verschlussteil 2 und den Magneteinrichtungen 32A, 32B am Verschlussteil 3 die magnetischen Haltekräfte zwischen den Magneteinrichtungen 32A, 32B, 36A, 36B am Verschlussteil 3 übersteigen, so werden die Verbindungselemente 34A, 34B aus der Ausgangsstellung gemäß 3A bis 3E heraus in Richtung der Funktionsstellung relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 bewegt, wie dies aus 4A bis 4E ersichtlich ist. Die Verbindungselemente 34A, 34B werden somit um die gemeinsame Drehachse D relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 verschwenkt und dadurch mit dem Verstellkörper 340 jeweils durch die zugeordnete Öffnung 302A, 302B in der Oberfläche 300 des Körpers 30 bewegt, sodass die Verbindungselemente 34A, 34B mit ihren Köpfen 343 relativ zu der Oberfläche 300 des Körpers 30 vorstehen.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Verbindungselemente 34A, 34B zum Überführen aus der Ausgangsstellung (3A bis 3E) in die Funktionsstellung ( 4A bis 4E) um einen Winkel zwischen 30° und 60°, zum Beispiel näherungsweise 45°, relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 verschwenkt. Das Verschwenken erfolgt hierbei um eine gemeinsame, durch das Achselement 348 definierte Drehachse D, wobei die Verbindungselemente 34A, 34B in zueinander gegensinnige Verstellrichtungen V relativ zu dem Körper 30 verstellt werden, wie dies insbesondere aus 4D in Zusammenschau mit 3D ersichtlich ist.
  • Aufgrund der magnetischen Anziehung zwischen den Magneteinrichtungen 22A, 22B des Verschlussteils 2 und den Magneteinrichtungen 32A, 32B der Verbindungselemente 34A, 34B werden die Verbindungselemente 34A, 34B in die Einsetzöffnungen 210A, 210B der Eingriffseinrichtung 21 des Verschlussteils 2 hineingezogen, wie dies aus 4A bis 4E ersichtlich ist. In der Stellung gemäß 4A bis 4E sind die Verbindungselemente 34A, 34B mit ihren Köpfen 343 entsprechend in Anlage mit jeweils einem Boden der zugeordneten Einsetzöffnung 210A, 210B und befinden sich in einer Gegenüberlage zu den Magneteinrichtungen 22A, 22B am Körper 20 des Verschlussteils 2, wie dies aus 4D ersichtlich ist.
  • Zum vollständigen Schließen der Verschlussvorrichtung 1 werden die Verschlussteile 2, 3 nunmehr entlang der Einschubrichtung Y, die quer zur Schließrichtung X erstreckt ist und entlang der Drehachse D weist, relativ zueinander verschoben, sodass die Verbindungselemente 34A, 34B entlang der Einschubrichtung Y in die Aufnahmeöffnungen 211A, 211B eingleiten, wie dies aus 5A bis 5E ersichtlich ist. Die Verbindungselemente 34A, 34B gelangen somit in Eingriff mit den Aufnahmeöffnungen 211A, 211 B derart, dass die Verbindungselemente 34A, 34B mit ihren Köpfen 343 Randabschnitte 212 der Aufnahmeöffnungen 211A, 211 B hintergreifen.
  • An dem Kopf 343 eines jeden Verbindungselements 34A, 34B ist ein Eingriffssteg 347 geformt, der entgegen der jeweils zugeordneten Verstellrichtung V (sozusagen nach hinten mit Bezug auf die Überführungsrichtung aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung) von dem Kopf 343 vorsteht. Beim Einschieben der Verbindungselemente 34A, 34B in die Aufnahmeöffnungen 211A, 211 B wird der jeweilige Eingriffssteg 347 in eine zugeordnete, komplementäre Eingriffsnut 213 an einem Randabschnitt 212 eingeschoben, wie dies insbesondere aus 5B in Zusammenschau mit 5D ersichtlich ist. In der Schließstellung gemäß 5A bis 5E ist der Kopf 343 eines jeden Verbindungselements 34A, 34B somit derart mit der zugeordneten Aufnahmeöffnung 211A, 211B in Eingriff, dass der Kopf 343 in einer zur Drehachse D senkrechten Ebene vollständig an der Eingriffseinrichtung 21 gefangen ist und somit in der zur Drehachse D senkrechten Ebene relativ zu der Eingriffseinrichtung 21 gesperrt ist.
  • In der Schließstellung ist ein jedes Verbindungselement 34A, 34B insbesondere entgegen der zugeordneten, um die Drehachse D weisenden Verstellrichtung V an der Eingriffseinrichtung 21 gesperrt, sodass das jeweilige Verbindungselement 34A, 34B nicht entgegen der Verstellrichtung V von dem Körper 20 des Verschlussteils 2 entfernt werden kann, jedenfalls nicht ohne dass das Verbindungselement 34A, 34B entgegen der Einschubrichtung Y außer Eingriff von der Eingriffseinrichtung 21 geschoben und der Eingriff somit aufgehoben wird.
  • Weil die Verbindungselemente 34A, 34B gemeinsam an der Eingriffseinrichtung 21 und somit am Körper 20 des Verschlussteils 2 festgelegt sind, sind die Verschlussteile 2, 3 in der zur Drehachse D senkrechten Ebene lagefest zueinander festgelegt.
  • In der Schließstellung sind die Öffnungen 302A, 302B in der Oberfläche 300 des Körpers 30 des Verschlussteils 3 durch die Schließteile 346 der Verbindungselemente 34A, 34B verschlossen, wie dies aus 5A bis 5E ersichtlich ist. Die Schließteile 346 sind hierbei jeweils so von innen mit dem Körper 30 in Anlage, dass die Verbindungselemente 34A, 34B nicht weiter in die jeweils zugeordnete Verstellrichtung V verstellt werden können.
  • Das Einschieben der Verbindungselemente 34A, 34B in die Aufnahmeöffnungen 211A, 211B erfolgt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel händisch durch einen Nutzer, wobei das Einschieben zum Beispiel durch die Schwerkraft unterstützt sein kann.
  • Beim Einschieben in die Aufnahmeöffnungen 211A, 211 B werden die Magneteinrichtungen 22A, 22B an dem Verschlussteil 2 und die Magneteinrichtungen 32A, 32B an den Verbindungselementen 34A, 34B am Verschlussteil 3 entlang der Einschubrichtung Y tangential voneinander entfernt, sodass das Einschieben entgegen der magnetischen Anziehungskraft der Magneteinrichtungen 22A, 22B, 32A, 32B erfolgt.
  • Bei dem in 1A, 1B bis 5A bis 5E dargestellten Ausführungsbeispiel kann beispielsweise an dem Körper 20 des Verschlussteils 2 eine Sperreinrichtung angeordnet sein, die ein Sperrelement aufweist, das quer zur Einschubrichtung Y an dem Körper 20 verstellbar und zum Beispiel über ein Federelement relativ zu dem Körper 20 federvorgespannt ist. Ein solches Sperrelement kann beispielsweise mit einer Sperrnase in den Bereich einer oder beider der Aufnahmeöffnungen 211A, 211 B eingreifen, sodass das jeweilige Verbindungselement 34A, 34B mit seinem Kopf 343 beim Einschieben in die Aufnahmeöffnung 211A, 211B auf die Sperrnasse aufgleitet, diese beiseitedrängt und somit das Sperrelement passiert. In der Schließstellung ist die Verschlussvorrichtung 1 dann gesperrt, indem das jeweilige Verbindungselement 34A, 34B durch die Sperreinrichtung in der Aufnahmeöffnung 211A, 211B blockiert ist und somit nicht entgegen der Einschubrichtung Y aus der zugeordneten Aufnahmeöffnung 211A, 211 B herausgleiten kann. Soll die Verschlussrichtung 1 wieder geöffnet werden, so kann ein Nutzer zum Beispiel händisch auf die Sperreinrichtung einwirken und so verstellen, dass die Verbindungselemente 34A, 34B entlang der Einschubrichtung Y aus den Aufnahmeöffnungen 211A, 211B herausgeschoben werden können und die Verschlussvorrichtung 1 somit geöffnet werden kann.
  • In der Schließstellung gemäß 5A bis 5E sind die Verbindungselemente 34A, 34B in ihrer Lage zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 fixiert, weil die Verbindungselemente 34A, 34B gemeinsam in die Eingriffseinrichtung 21 eingreifen und relativ zu der Eingriffseinrichtung 21 festgelegt sind. Die Verbindungselemente 34A, 34B sind dadurch und durch die mit dem Körper 30 in Anlage stehenden Schließteile 346 vollständig in ihrer Lage relativ zu dem Körper 30 fixiert. Dies hat zur Folge, dass die Verbindung zwischen den Verschlussteilen 2, 3 unabhängig davon ist, ob sich die Körper 20, 30 der Verschlussteile 2, 3 in der Schließstellung berühren. Die Verbindung wird vielmehr allein über die Verbindungselemente 34A, 34B und deren Eingriff in die Eingriffseinrichtung 21 hergestellt, wobei die Oberfläche 300 des Körpers 30 des Verschlussteils 3 zu dem Körper 20 des Verschlussteils 2 beabstandet sein kann, wie dies beispielsweise aus 5A bis 5E ersichtlich ist.
  • Weil die Körper 20, 30 der Verschlussteile 2, 3 in der Schließstellung nicht miteinander in Anlage sind, können die Körper 20, 30 der Verschlussteile 2, 3 an ihren einander zugewandten Seiten beliebig geformt sein. Insbesondere kann die Oberfläche 300 des Körpers 30 des Verschlussteils 3 abweichend von einer planen Formgebung gekrümmt oder gewellt geformt sein. Weil die Verbindung der Verschlussteile 2, 3 in der Schließstellung unabhängig ist von einer Anlage der Körper 20, 30 aneinander, beeinträchtigt die Formgebung der Körper 20, 30 an ihren aneinander zugewandten Seiten oder beispielsweise eine Polsterung an der Oberfläche 300 die Verbindung der Verschlussteile 2, 3 nicht.
  • Dies ermöglicht insbesondere auch eine Integration eines oder beider Verschlussteile 2, 3 in jeweils zugeordnete Baugruppen, beispielsweise in eine Fahrzeugbaugruppe, zum Beispiel in einen Fahrzeugsitz.
  • Bei einem anderen, in 6A, 6B bis 10A-10E dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Verbindungselemente 34A, 34B des Verschlussteils 3 um jeweils eine individuelle Drehachse D an einem zugeordneten Achselement 348A, 348B und darüber an einem zugeordneten Lagerabschnitt 303 des Körpers 30 des Verschlussteils 3 verschwenkbar gelagert.
  • Die Verbindungselemente 34A, 34B sind hierbei wiederum gegensinnig zueinander zu verschwenken, um die Verbindungselemente 34A, 34B aus der Ausgangsstellung (7A bis 7E) in die Funktionsstellung (9A-9E) zu verschwenken.
  • Während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1A, 1B bis 5A-5E die Verbindungselemente 34A, 34B um einen Winkel zwischen 30° und 60°, zum Beispiel näherungsweise 45°, relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 zu verschwenken sind, um die Verbindungselemente 34A, 34B zwischen der Ausgangsstellung und der Funktionsstellung zu verschwenken, sind die Verbindungselemente 34A, 34B bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6A, 6B bis 10A-10E um einen Winkel von näherungsweise 90° relativ zu dem Körper 30 des Verschlussteils 3 zu verschwenken.
  • In der Schließstellung, dargestellt in 10A bis 10E, weisen die Köpfe 343 der Verbindungselemente 34A, 34B somit zueinander hin, wobei der Körper 20 des Verschlussteils 2 eine Zwischenlage zwischen den Köpfen 343 der Verbindungselemente 34A, 34B einnimmt.
  • Im Übrigen ist das Ausführungsbeispiel gemäß 6A, 6B bis 10A-10E funktionsgleich dem Ausführungsbeispiel gemäß 1A, 1B bis 5A-5E, sodass auch auf die vorangehenden Erläuterungen verwiesen werden soll.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich auch in anderer Weise verwirklichen.
  • Eine Verschlussvorrichtung der beschriebenen Art kann zum Beispiel in einem Fahrzeug zum Einsatz kommen, zum Beispiel um Gegenstände, zum Beispiel elektrische oder elektronische Geräte, an einem Fahrzeugsitz oder an einen anderen Fahrzeugbaugruppe zu befestigen.
  • Dies ist jedoch nicht beschränkend. Eine Verschlussvorrichtung der beschriebenen Art kann zum Verbinden ganz beliebiger Baugruppen miteinander zum Einsatz kommen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Verschlussvorrichtung
    2
    Verschlussteil
    20
    Körper
    21
    Eingriffseinrichtung
    210A, 210B
    Einsetzöffnung
    211A, 211B
    Aufnahmeöffnung
    212
    Randabschnitt
    213
    Eingriffsnut
    22A, 22B
    Magneteinrichtung
    3
    Verschlussteil
    30
    Körper
    300
    Oberfläche
    301
    Halterung
    302A, 302B
    Öffnung
    303
    Lagerabschnitt
    32A, 32B
    Magneteinrichtung
    34A, 34B
    Verbindungselement
    340
    Verstellkörper
    343
    Kopf
    345
    Hebelarm
    346
    Schließteil
    347
    Eingriffssteg
    348
    Achselement
    36A, 36B
    Magnetelement
    D
    Drehachse
    V
    Verstellbewegung
    X
    Schließrichtung
    Y
    Einschubrichtung

Claims (20)

  1. Verschlussvorrichtung (1), mit einem ersten Verschlussteil (2), das einen ersten Körper (20), eine an dem ersten Körper (20) angeordnete Eingriffseinrichtung (21) und eine erste Magneteinrichtung (22A, 22B) aufweist, und einem zweiten Verschlussteil (3), das einen zweiten Körper (30), ein an dem zweiten Körper (30) bewegbar angeordnetes Verbindungselement (34A, 34B) und eine an dem zweiten Verbindungselement (34A, 34B) angeordnete, zweite Magneteinrichtung (32A, 32B) aufweist, wobei zum Schließen der Verschlussvorrichtung (1) das erste Verschlussteil (2) und das zweite Verschlussteil (3) aneinander annäherbar sind, in einer Schließstellung das Verbindungselement (34A, 34B) mit der Eingriffseinrichtung (21) zum Halten des ersten Verschlussteils (2) und des zweiten Verschlussteils (3) aneinander in Eingriff steht und zum Öffnen der Verschlussvorrichtung (1) der Eingriff zwischen dem Verbindungselement (34A, 34B) und der Eingriffsvorrichtung (21) aufhebbar ist, sodass das erste Verschlussteil (2) und das zweite Verschlussteil (3) voneinander trennbar sind, wobei das Verbindungselement (34A, 34B) zwischen einer Ausgangsstellung, in der das Verbindungselement (34A, 34B) zumindest teilweise in dem Körper (30) aufgenommen ist, und einer Funktionsstellung relativ zu dem zweiten Körper (30) verstellbar ist und in der Funktionsstellung derart relativ zu dem zweiten Körper (30) vorsteht, dass das Verbindungselement (34A, 34B) in Eingriff mit der Eingriffseinrichtung (21) des ersten Verschlussteils (2) bringbar ist, wobei die erste Magneteinrichtung (22A, 22B) und die zweite Magneteinrichtung (32A, 32B) ausgebildet sind, bei Annäherung des ersten Verschlussteils (2) und des zweiten Verschlussteils (3) aneinander magnetisch anziehend zusammenzuwirken, um das Verbindungselement (34A, 34B) aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung zu überführen, wobei das Verbindungselement (34A, 34B) um eine Drehachse (D) relativ zu dem zweiten Körper (20) verschwenkbar ist, um das Verbindungselement (34A, 34B) in eine um die Drehachse (D) gerichtete Verstellrichtung (V) in die Funktionsstellung zu verstellen, wobei das Verbindungselement (34A, 34B) in der Schließstellung derart formschlüssig mit der Eingriffseinrichtung (21) des ersten Verschlussteils (2) in Eingriff steht, dass eine Bewegung des Verbindungselements (34A, 34B) entgegen der Verstellrichtung (V) relativ zu dem ersten Verschlussteil (2) aufgrund des formschlüssigen Eingriffs gesperrt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffseinrichtung (21) eine Einsetzöffnung (210A, 210B) aufweist, in die das Verbindungselement (34A, 34B) in der Funktionsstellung zum Schließen der Verschlussvorrichtung (1) einsetzbar ist, wobei die Eingriffseinrichtung (21) eine Aufnahmeöffnung (211A, 211B) aufweist, die entlang einer Einschubrichtung (Y) an die Einsetzöffnung (210A, 210B) anschließt und in die das Verbindungselement (34A, 34B) nach Einsetzen in die Einsetzöffnung (210A, 210B) in die Einschubrichtung (Y) einschiebbar ist, um die Verschlussvorrichtung (1) in die Schließstellung zu überführen.
  2. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Schließen der Verschlussvorrichtung (1) das erste Verschlussteil (2) und das zweite Verschlussteil (3) entlang einer Schließrichtung (X) aneinander annäherbar sind, wobei die Drehachse (D) zumindest näherungsweise senkrecht zur Schließrichtung (X) gerichtet ist.
  3. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (34A, 34B) einen Kopf (343) aufweist, der in der Schließstellung formschlüssig an der Eingriffseinrichtung (21) gehalten ist.
  4. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Körper (30) eine Oberfläche (300) ausbildet, die in der Schließstellung dem ersten Verschlussteil (2) zugewandt ist, wobei der Kopf (343) in der Ausgangsstellung bündig mit der Oberfläche (300) ist und in der Funktionsstellung zu der Oberfläche (300) beabstandet ist.
  5. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (300) des zweiten Körpers (30) in der Schließstellung nicht mit dem ersten Körper (20) in Anlage ist.
  6. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (34A, 34B) ein an dem zweiten Körper (30) angeordnetes Schließteil (346) aufweist, das in der Funktionsstellung mit dem zweiten Körper (30) in Anlage ist.
  7. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Magneteinrichtung (22A, 22B) an dem ersten Körper (20) im Bereich der Einsetzöffnung (210A, 210B) angeordnet und ausgebildet ist, bei Annäherung des ersten Verschlussteils (2) und des zweiten Verschlussteils (3) zum Schließen der Verschlussvorrichtung (1) aneinander derart mit der zweiten Magneteinrichtung (32A, 32B) zusammenzuwirken, dass das Verbindungselement (34A, 34B) aufgrund der magnetischen Anziehung in die Einsetzöffnung (210A, 210B) gezogen wird.
  8. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschubrichtung (Y) entlang der Drehachse (D) weist.
  9. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (211A, 211B) zumindest einen Randabschnitt (212) aufweist, wobei das Verbindungselement (34A, 34B) in der Schließstellung den zumindest einen Randabschnitt (212) hintergreift.
  10. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (211A, 211 B) eine entlang der Einschubrichtung (Y) erstreckte Eingriffsnut (213) aufweist, in die das Verbindungselement (34A, 34B) in der Schließstellung eingreift.
  11. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (34A, 34B) einen entlang der Einschubrichtung (Y) erstreckten Eingriffssteg (347) aufweist, der entlang der Einschubrichtung (Y) in die Eingriffsnut (213) einschiebbar ist und in der Schließstellung in die Eingriffsnut (213) eingreift.
  12. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (34A, 34B) in der Schließstellung derart in die Eingriffseinrichtung (21) eingreift, dass das Verbindungselement (34A, 34B) entlang einer zur Drehachse (D) senkrechten Ebene relativ zu dem ersten Verschlussteil (2) festgelegt ist.
  13. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (34A, 34B) in einer geöffneten Stellung der Verschlussvorrichtung (1) in der Ausgangsstellung relativ zu dem zweiten Körper (30) gehalten ist.
  14. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Verschlussteil (3) eine an dem Körper (30) des zweiten Verschlussteils (3) angeordnete, dritte Magneteinrichtung (36A, 36B) aufweist, die magnetisch mit der zweiten Magneteinrichtung (32A, 32B) zum Halten des Verbindungselements (34A, 34B) in der Ausgangsstellung zusammenwirkt.
  15. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (2) und das zweite Verschlussteil (3) in der Schließstellung lagefest zueinander festgelegt sind.
  16. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Verschlussteil (3) mindestens zwei Verbindungselemente (34A, 34B) aufweist, die jeweils zwischen einer Ausgangsstellung und einer Funktionsstellung relativ zu dem zweiten Körper (30) verschwenkbar sind und in der Funktionsstellung derart relativ zu dem zweiten Körper (30) vorstehen, dass die Verbindungselemente (34A, 34B) in Eingriff mit der Eingriffseinrichtung (21) des ersten Verschlussteils (2) bringbar sind, wobei in der Schließstellung die Verbindungselemente (34A, 34B) jeweils zum Halten des ersten Verschlussteils (2) und des zweiten Verschlussteils (3) aneinander mit der Eingriffseinrichtung (21) in Eingriff stehen.
  17. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (34A, 34B) um eine gemeinsame Drehachse (D) relativ zu dem zweiten Körper (30) verschwenkbar sind.
  18. Verschlussvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (34A, 34B) um zwei parallel zueinander erstreckte, zueinander beabstandete Drehachsen (D) relativ zu dem zweiten Körper (30) verschwenkbar sind.
  19. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (34A, 34B) zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung jeweils um einen Winkel zwischen 20° und 150°, vorzugsweise zwischen 30° und 100°, relativ zu dem zweiten Körper (30) verschwenkbar sind.
  20. Verschlussvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (34A, 34B) zum Überführen aus der Ausgangsstellung in die Funktionsstellung in verschiedene Richtungen relativ zu dem zweiten Körper (30) verschwenkbar sind.
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