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DE102022111586A1 - Luftdurchlass - Google Patents

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DE102022111586A1
DE102022111586A1 DE102022111586.0A DE102022111586A DE102022111586A1 DE 102022111586 A1 DE102022111586 A1 DE 102022111586A1 DE 102022111586 A DE102022111586 A DE 102022111586A DE 102022111586 A1 DE102022111586 A1 DE 102022111586A1
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DE
Germany
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air
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air outlet
air passage
cross
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022111586.0A
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English (en)
Inventor
Dietmar Rossbruch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krantz GmbH
Original Assignee
Krantz GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Krantz GmbH filed Critical Krantz GmbH
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Priority to EP23172255.4A priority patent/EP4276378B1/de
Publication of DE102022111586A1 publication Critical patent/DE102022111586A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/02Ducting arrangements
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    • F24F13/08Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates
    • F24F13/082Grilles, registers or guards

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Abstract

Die Anmeldung betrifft einen Luftdurchlass (1) mit einem Gehäuse (2), einem Anschlussstutzen (3) zum Anschluss an ein Luftverteilsystem, einem Innenraum (4) und einem Luftaustrittsquerschnitt (5), wobei das Gehäuse (2) einen Luftaustrittsbereich (6) in Form eines Pyramidenstumpfs aufweist, in dem Wandungen (7) des Gehäuses (2) mit einer von dem Luftaustrittsquerschnitt (5) gebildeten Ebene (8) einen Winkel (21) zwischen 5° und 20° einschließen, wobei der Luftaustrittsbereich (6) von dem übrigen Innenraum (4) durch einen von einer Deckfläche des Luftaustrittsbereichs (6) gebildeten ersten Luftdurchtrittsquerschnitt (9) getrennt ist.
Um einen Luftdurchlass hervorzubringen, mittels dessen eine deckenparallele Abströmung der Zuluft bei einer rechteckigen Form des Luftaustrittsquerschnitts erreicht wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass eine Grundfläche (10) und der erste Luftdurchtrittsquerschnitt (9) des Luftaustrittsbereichs (6) rechteckig sind, wobei zwischen dem ersten Luftdurchtrittsquerschnitt (9) und dem Luftaustrittsquerschnitt (5) ein rechteckförmiges Luftleitelement (11) angeordnet ist, das plattenförmig ist und eine Vielzahl von Perforationen (12) aufweist, die einen zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt (13) bilden, wobei umlaufend ein sich zwischen einem äußeren Rand (20) des Luftleitelements (11) und den Wandungen (7) des Gehäuses (2) erstreckender Freiraum (14) vorliegt, der einen dritten Luftdurchtrittsquerschnitt (15) bildet.

Description

  • Die vorliegende Anmeldung betrifft einen Luftdurchlass gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Der Luftdurchlass umfasst ein Gehäuse, einen Anschlussstutzen zum Anschluss an ein Luftverteilsystem, einen von dem Gehäuse begrenzten Innenraum und einen Luftaustrittsquerschnitt. Der Luftdurchlass kann insbesondere zur Montage in einem Deckenraum zwischen einer abgehängten Decke und einer Rohbaudecke verwendet werden, wobei der Luftdurchlass vorzugsweise derart auf einer Deckenplatte der abgehängten Decke positioniert ist, dass der Luftaustrittsquerschnitt des Luftdurchlasses unmittelbar an einer Oberseite der Deckenplatte angeordnet ist. Bei einer solchen Deckenplatte kann es sich insbesondere um eine perforierte Deckenplatte handeln, die entsprechend dazu geeignet ist, ein Element, das den Luftdurchlass im Bereich des Luftaustrittsquerschnitt räumlich begrenzt, zu ersetzen. Mithin kann der Luftdurchlass bevorzugt im Bereich seines Luftaustrittsquerschnitt frei von Einbauten, insbesondere von einem Lochblech oder dergleichen, ausgebildet sein.
  • Der Anschlussstutzen dient dazu, den Luftdurchlass mit einem Luftkanal zu verbinden, mittels dessen dem Luftdurchlass Zuluft zuführbar ist. Das Gehäuse des Luftdurchlasses umfasst einen Luftaustrittsbereich, dessen in Strömungsrichtung der Zuluft betrachtetes Ende von dem Luftaustrittsquerschnitt gebildet ist. Der Luftaustrittsbereich weist die Form eines Pyramidenstumpfs auf, der sich in Strömungsrichtung der Zuluft betrachtet erweitert. Der Luftaustrittsbereich ist mithin derart ausgebildet, dass Wandungen des Gehäuses in dem Luftaustrittsbereich mit einer von dem Luftaustrittsquerschnitt gebildeten Ebene einen Winkel im Bereich zwischen 5° und 20°, vorzugsweise zwischen 7° und 15°, weiter vorzugsweise zwischen 9° und 12,5°, einschließen. Der Luftaustrittsbereich ist von dem übrigen Innenraum durch einen von einer Deckfläche des pyramidenstumpfförmigen Luftaustrittsbereichs gebildeten ersten Luftdurchtrittsquerschnitt logisch getrennt. Mithin strömt die Zuluft, die dem Luftdurchlass durch den Anschlussstutzen zugeleitet wird, in den Innenraum des Gehäuses ein und verlässt den Innenraum durch den Luftaustrittsquerschnitt, wobei die Zuluft innerhalb des Innenraums ausgehend von einem Lufteintrittsbereich, in den die Zuluft unmittelbar von dem Anschlussstutzen eintritt, mittelbar oder unmittelbar durch den ersten Luftdurchtrittsquerschnitt in den Luftaustrittsbereich in Form des Pyramidenstumpfs übertritt. Von dem Luftaustrittsbereich tritt die Zuluft schließlich durch den Luftaustrittsquerschnitt aus dem Luftdurchlass aus.
  • Stand der Technik
  • Ein Luftdurchlass der eingangs beschriebenen Art ist im Stand der Technik bereits bekannt. Hierzu wird insbesondere auf die europäische Patentanmeldung EP 2 860 467 A1 hingewiesen. Diese beschreibt einen Luftdurchlass, umfassend einen Stutzen zur Verbindung mit einem Luftzufuhrsystem und ein Gehäuse, welches einen Luftverteilraum begrenzt. Das Gehäuse weist eine Lufteintrittsfläche auf, durch die Luft in den Luftverteilraum einleitbar ist und welche mit dem Stutzen verbindbar ist, wobei das Gehäuse weiterhin eine parallel zu der Lufteintrittsfläche angeordnete Luftaustrittsfläche aufweist, durch die die Luft den Luftverteilraum verlässt. Das Gehäuse ist mit Wandungen versehen, die in einem spitzen Winkel zu der Luftaustrittsfläche angeordnet sind, wobei der Luftdurchlass Verstellmittel zur Veränderung einer Strömungsrichtung der aus der Luftaustrittsfläche austretenden Luft aufweist, die von einer ersten Stellung in eine zweite Stellung oder in umgekehrte Richtung überführbar sind.
  • Der bekannte Luftdurchlass ist besonders gut dazu geeignet, Zuluft in deckenparalleler Weise einem Raum zuzuführen. Hierbei legt sich die Zuluft innerhalb des Luftdurchlasses an die Wandungen in dem Luftaustrittsbereich an, wodurch die Zuluft in einem spitzen Winkel bezogen auf den Luftaustrittsquerschnitt umgelenkt wird. Bei dem Austritt aus dem Luftdurchlass wird die Zuluft mithin nicht senkrecht zu der jeweiligen Deckenplatte, sondern zumindest im Wesentlichen parallel zu der Deckenplatte abgegeben, wodurch insbesondere bei der Zuführung von Kühlluft Zugerscheinungen bei den Personen, die sich in dem jeweiligen Raum aufhalten, vermieden werden. Diese Art der Beschickung eines Raums mit Zuluft hat sich für Konstruktionen, bei denen der Luftdurchlass und mithin der Luftaustrittsquerschnitt zumindest im Wesentlichen einen quadratischen Querschnitt aufweisen, als besonders vorteilhaft herausgestellt. Allerdings hat sich ebenso gezeigt, dass die Ausgestaltung eines solchen Luftdurchlasses mit einem rechteckigen Querschnitt, dessen Länge dessen Breite deutlich übersteigt, problematisch ist, da die Ablenkung der Zuluft in eine deckenparallele Richtung nicht zuverlässig erreicht wird.
  • Aufgabe
  • Der vorliegenden Anmeldung liegt mithin die Aufgabe zugrunde, einen Luftdurchlass hervorzubringen, mittels dessen eine deckenparallele Abströmung der Zuluft bei einer rechteckigen Form des Luftaustrittsquerschnitts erreicht wird.
  • Lösung
  • Die zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels eines Luftdurchlasses mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den zugehörigen Unteransprüchen.
  • Der Luftdurchlass ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Grundfläche des Luftaustrittsbereichs sowie dessen erster Luftdurchtrittsquerschnitt jeweils rechteckig ausgebildet sind, wobei in dem Luftaustrittsbereich, das heißt räumlich zwischen dem ersten Luftdurchtrittsquerschnitt und dem Luftaustrittsquerschnitt, ein rechteckförmiges Luftleitelement angeordnet ist. Dieses Luftleitelement ist plattenförmig ausgebildet und ist parallel zu der von dem Luftaustrittsquerschnitt definierten Ebene orientiert. Das Luftleitelement weist eine Vielzahl von Perforation auf, durch die hindurch die Zuluft strömen kann. Die Perforationen bilden hierdurch gemeinsam einen zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt. Das Luftleitelement ist derart innerhalb des Luftaustrittsbereichs angeordnet, dass umlaufend um das Luftleitelement herum ein sich zwischen einem äußeren Rand des Luftleitelements und den Wandungen des Gehäuses erstreckender Freiraum vorliegt. Dieser Freiraum bildet einen dritten Luftdurchtrittsquerschnitt, den die Zuluft im Zuge der Durchströmung des Luftaustrittsbereichs strömen kann. Das Luftleitelement unterteilt demzufolge den Luftaustrittsbereich logisch in einen Anfangsabschnitt, in den die Zuluft ausgehend von dem Lufteintrittsbereich durch den ersten Luftdurchtrittsquerschnitt unmittelbar übertritt, und einen Endabschnitt, von dem ausgehend die Zuluft unmittelbar durch den Luftaustrittsquerschnitt aus dem Luftdurchlass ausströmt. Die Zuluft kann von dem Anfangsabschnitt sowohl durch das Luftleitelement als auch durch den Freiraum in den Endabschnitt überströmen.
  • Im Zuge eines Betriebs des Luftdurchlasses tritt die Zuluft demzufolge zunächst durch den Anschlussstutzen in einen Lufteintrittsbereich des Innenraums des Gehäuses ein. Innerhalb des Gehäuses strömt die Zuluft daraufhin durch den ersten Luftdurchtrittsquerschnitt in den Anfangsabschnitt des Luftaustrittsbereichs über. Innerhalb des Luftaustrittsbereichs, nämlich zwischen dem ersten Luftdurchtrittsquerschnitt und dem Luftaustrittsquerschnitt, ist das Luftleitelement angeordnet, das den Luftaustrittsbereich logisch in den Anfangsabschnitt und den Endabschnitt unterteilt. Das Luftleitelement bildet mit seinen Perforationen den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt. Die Zuluft kann mithin in Teilen durch die Perforationen bzw. durch den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt von dem Anfangsabschnitt in den Endabschnitt des Luftaustrittsbereichs überströmen und in anderen Teilen - in Umgehung des Luftleitelements - durch den von dem Freiraum gebildeten dritten Luftdurchtrittsquerschnitt strömen. In jedem Fall gelangt sämtliche Zuluft in den Endabschnitt des Luftaustrittsbereichs, von dem ausgehend sie durch den Luftaustrittsquerschnitt aus dem Luftdurchlass austritt.
  • Der erfindungsgemäße Luftdurchlass hat viele Vorteile. Insbesondere weist der Luftdurchlass eine rechteckige Grundform auf, aufgrund der er sich besonders zum Einsatz an bzw. auf schmalen Decken eignet. Die gleichmäßige Verteilung der Zuluft sowohl zu Schmalseiten des Luftaustrittsquerschnitts als auch zu Längsseiten des Luftaustrittsquerschnitts wird mittels des Luftleitelements erreicht, das in einem Mittelbereich des Luftaustrittsbereichs eine Drosselwirkung entfaltet, da ein Strömungswiderstand, der der Zuluft infolge des Luftleitelements entgegensteht, größer ist als in dem randseitig umlaufenden Freiraum, der sich zwischen dem Rand des Luftleitelements und der Wandung des Gehäuses erstreckt. Mithin bewirkt das Luftleitelement, dass ein Großteil eines Zuluftvolumenstroms im Zuge der Durchströmung des Luftaustrittsbereichs durch den Freiraum bzw. den dritten Luftdurchtrittsquerschnitt von dem Anfangsabschnitt in den Endabschnitt des Luftaustrittsbereichs übertritt und lediglich ein kleinerer Teil der Strömung durch die Perforationen bzw. den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt in den Endabschnitt übertritt. Da der Freiraum den spitz geneigten Wandungen des Gehäuses, die die pyramidenstumpfförmige Gestalt des Luftaustrittsbereichs ausmachen, zugeordnet ist, wird entsprechend erreicht, dass die Zuluft innerhalb des Luftaustrittsbereichs gezielt den Wandungen zugeleitet wird und sich daraufhin an die Wandungen angelegt. Dies führt wiederum im Zuge des Austritts der Zuluft aus dem Luftdurchlass, der durch den Luftaustrittsquerschnitt erfolgt, zu einem besonders guten „anschmiegen“ der Zuluft an die jeweilige Deckenplatte, auf die der Luftdurchlass aufgesetzt ist. Im Ergebnis ist folglich die gewünschte deckenparallele Abströmung der Zuluft erreicht, die zwecks Vermeidung von Zugerscheinungen insbesondere bei gekühlter Zuluft gewünscht ist.
  • Der zweite Luftdurchtrittsquerschnitt, der von der Summe aller Perforationen des Luftleitelements gebildet ist, hat den Effekt, dass die Zuluft - obschon sie primär durch den dritten Luftdurchtrittsquerschnitt von dem Anfangsabschnitt in den Endabschnitt des Luftaustrittsbereichs übertreten soll - sich nicht an dem Luftleitelement staut und vollständig seitlich zu dem Freiraum hin abgeleitet werden muss. Es hat sich gezeigt, dass eine Strömungscharakteristik bei einer solchen Ausgestaltung nachteilig ist, sodass die Perforationen des Luftleitelements für die gezielte Abströmung der Zuluft in deckenparalleler Richtung bezogen auf die jeweilige Deckenplatte bedeutsam sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Luftdurchlasses ist das Luftleitelement von einer Platte, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff, gebildet, insbesondere von einem Lochblech. Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn ein Anteil einer den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt definierenden freien Fläche, d.h. die Summe aller Flächen der Perforationen, bezogen auf eine Gesamtfläche des Luftleitelements, zwischen 5 % und 20 %, vorzugsweise zwischen 7 % und 15 %, beträgt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung beträgt eine Dicke des Luftleitelements zwischen 0,25 mm und 2,0 mm, vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 1,5 mm. Diese Ausgestaltung hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, da das Luftleitelement zwar die gewünschte lokale Drosselfunktion übernimmt, die zu einer Ableitung eines wesentlichen Teils der Zuluft zu dem dritten Luftdurchtrittsquerschnitt bewirkt. Allerdings wirken die Perforationen hierbei wunschgemäß kaum prägend für eine Strömungsrichtung des Anteils der Zuluft, der durch den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt in den Endabschnitt des Luftaustrittsbereichs übertritt.
  • Den erfindungsgemäßen Luftdurchlass weiter ausgestaltend ist das Luftleitelement an dem Gehäuse befestigt. Dies kann insbesondere mittels einzelner Laschen erfolgen, die beispielsweise an Ecken des Luftleitelements angeschlossen sind. Insbesondere kann das Luftleitelement derart an dem Gehäuse befestigt sein, dass es - mit Ausnahme jeweiliger Befestigungselemente - innerhalb des Luftaustrittsbereichs frei hängt, sodass der randseitig umlaufende Freiraum zumindest im Wesentlichen frei als Luftdurchtrittsquerschnitt für die Zuluft zur Verfügung steht. Der Zuluft stellt sich mithin im Bereich des Freiraums bzw. des dritten Luftdurchtrittsquerschnitts kein Hindernis entgegen, das die Strömung der Zuluft behindern würde.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist eine Schmalseite des Freiraums, die einen minimalen Abstand von einer jeweiligen Stelle des Randes des Luftleitelements zu der Wandung des Gehäuses beschreibt, eine Länge auf, die zwischen 3 % und 8 %, vorzugsweise zwischen 4 % und 7 % einer Breite der Grundfläche des Luftaustrittsbereichs entspricht. Die Schmalseite ist als engste Stelle des Querschnitts des Freiraums definiert, der den dritten Luftdurchtrittsquerschnitt definiert. Bei einer Ausgestaltung der Schmalseite mit einer Länge in dem genannten Bereich hat sich die Verteilung der Zuluft hin zu den spitz geneigten Wandungen des Gehäuses als besonders vorteilhaft herausgestellt.
  • Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung des Luftdurchlasses vorteilhaft sein, bei der ein Verhältnis einer Länge des Luftaustrittsbereichs zu einer Breite des Luftaustrittsbereichs zwischen 1,5:1 und 5:1, vorzugsweise zwischen 2:1 und 4:1, liegt.
  • Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Luftdurchlasses besonders von Vorteil sein, bei der das Luftleitelement bezogen auf eine Hochachse des Luftaustrittsbereichs in einer unteren Hälfte, vorzugsweise in einem zweiten Viertel (betrachtet von der Grundfläche des Luftaustrittsbereichs aus), des Luftaustrittsbereichs angeordnet ist. In Versuchen hat sich gezeigt, dass diese Anordnung für die Abströmung der Zuluft in den jeweiligen Raum durch eine jeweilige Deckenplatte hindurch besonders vorteilhaft ist.
  • In einer weiterhin vorteilhaften Ausgestaltung verfügt der Luftdurchlass zwischen dem Lufteintrittsbereich und dem Luftaustrittsbereich über einen Übergangsbereich, der vorzugsweise zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Der erste Luftdurchtrittsquerschnitt, der von der Deckfläche des pyramidenstumpfförmigen Luftaustrittsbereichs gebildet ist, bildet bei dieser Ausgestaltung den Grenzquerschnitt zwischen dem Übergangsbereich und dem Luftaustrittsbereich. In bevorzugter Weise sind Wandungen des Gehäuses des Luftdurchlasses, die den Übergangsbereich seitlich begrenzen, leicht gegenüber einer Vertikalen geneigt, vorzugsweise in einem Bereich zwischen 1° und 8°, weiter vorzugsweise zwischen 2° und 6°. Mithin sind auch Ausgestaltungen des Übergangsbereich, bei denen die Wandungen in der beschriebenen Weise geneigt sind, als „im Wesentlichen quaderförmig“ im Sinne der vorliegenden Anmeldung zu verstehen. Das Vorsehen eines Übergangsbereichs hat sich als vorteilhaft für die Vergleichmäßigung der Strömung der Zuluft vor dem Eintritt in den Luftaustrittsbereich herausgestellt.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels, das in den Figuren dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt:
    • 1: Eine perspektivische Ansicht eines Luftdurchlasses,
    • 2: Eine weitere perspektivische Ansicht des Luftdurchlasses gemäß 1,
    • 3: Eine Draufsicht auf den Luftdurchlass gemäß 1,
    • 4: Eine Seitenansicht des Luftdurchlasses gemäß 1,
    • 5: Ein Detail im Bereich eines Luftaustrittsbereichs eines Gehäuses des Luftdurchlasses gemäß 1,
    • 6: Ein Querschnitt durch den Luftdurchlass gemäß 1,
    • 7: Ein weiteres Detail im Bereich des Luftaustrittsbereichs gemäß 5.
  • Ein Ausführungsbeispiel, das in den 1 bis 7 gezeigt ist, umfasst einen Luftdurchlass 1, der ein Gehäuse 2 umfasst, das einen Innenraum 4 räumlich einfasst. Der Luftdurchlass 1 weist eine grundsätzlich rechteckige Form auf, wie sich nachstehend ergibt.
  • Zum Anschluss an ein in den Figuren nicht dargestelltes Luftverteilsystem umfasst der Luftdurchlass 1 einen Anschlussstutzen 3, der in einen Anschlusskasten 24 mündet. Dies ist besonders gut anhand der 1 und 2 erkennbar. Mittels des Luftverteilsystems dem Luftdurchlass 1 zugeführte Zuluft kann auf diese Weise durch den Anschlussstutzen 3 in einen Lufteintrittsbereich 26 des Innenraums 4 eintreten. Der Lufteintrittsbereich 26 ist in dem gezeigten Beispiel von einem Innenraum des Anschlusskastens 24 gebildet.
  • Ausgehend von dem Lufteintrittsbereich 26 strömt die Zuluft in einen Übergangsbereich 25 und schließlich einen Luftaustrittsbereich 6 über, der pyramidenstumpfförmig ausgebildet ist. Dies äußert sich dadurch, dass Wandungen 7 des Gehäuses 2 in dem Luftaustrittsbereichs 6 unter einem spitzen Winkel 21, der hier ca. 10° beträgt, bezogen auf eine Ebene 8, die von einer Grundfläche 10 des Luftaustrittsbereichs 6 gebildet ist, geneigt verlaufen. Ausgehend von dem Luftaustrittsbereich 6 tritt die Zuluft durch einen Luftaustrittsquerschnitt 5 aus dem Luftdurchlass 1 aus. Der Luftaustrittsquerschnitt 5 ist durch die Grundfläche 10 des Luftaustrittsbereichs 6 definiert, wie sich besonders gut anhand der 4 und 6 ergibt.
  • Die Grundfläche 10 ist rechteckig ausgebildet und weist hier eine Länge 17 von ca. 60 cm und eine Breite 18 von ca. 30 cm auf. Das Verhältnis der Länge 17 zu der Breite 18 beträgt hier mithin 2:1. Dies ergibt sich besonders gut anhand von 3.
  • Zwischen dem pyramidenstumpfförmigen Luftaustrittsbereich 6 und dem Anschlusskasten 24 umfasst der vorliegende Luftdurchlass 1 einen Übergangsbereich 25, der im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Der Übergangsbereich 25 hat einen gegenüber dem Anschlusskasten 24 aufgeweiteten Querschnitt, wobei die Wandungen 7 des Gehäuses 2 in dem Übergangsbereich 25 nahezu vertikal orientiert sind. In dem gezeigten Beispiel schließen die Wandungen 7 in dem Übergangsbereich 25 mit der Vertikalen einen Winkel von ca. 3° ein. Dies ergibt sich besonders gut anhand der 5 und 7.
  • Nach alldem strömt die Zuluft ausgehend von dem nicht dargestellten Luftverteilsystem durch den Anschlussstutzen 3 in den Lufteintrittsbereich 26 ein und tritt von dort in den Übergangsbereich 25 über. Ausgehend von dem Übergangsbereich 25 tritt die Zuluft sodann durch einen ersten Luftdurchtrittsquerschnitt 9 in den Luftaustrittsbereich 6 über. Der erste Luftdurchtrittsquerschnitt 9 ist demgemäß von einer Deckfläche des pyramidenstumpfförmigen Luftaustrittsbereichs 6 gebildet. Dies ergibt sich besonders gut anhand der Schnittdarstellungen gemäß den 5 und 7.
  • Erfindungsgemäß ist innerhalb des Luftaustrittsbereichs 6, d.h. zwischen dem ersten Luftdurchtrittsquerschnitt 9 und dem Luftaustrittsquerschnitt 5, ein Luftleitelement 11 angeordnet, das hier mittels Laschen 22 an dem Gehäuse 2 befestigt ist. Das Luftleitelement 11 ist plattenförmig ausgebildet und ist hier von einem Lochblech gebildet, das parallel zu der Grundfläche 10 bzw. dem Luftaustrittsquerschnitt 5 orientiert ist. Als solches weist es eine Vielzahl von Perforationen 12 auf, die gemeinsam einen zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt 13 definieren. Das Luftleitelement 11, das hier eine Dicke von ca. 1,0 mm aufweist, ist derart innerhalb des Luftaustrittsbereichs 6 angeordnet, dass es randseitig nicht an die Wandungen 7 des Gehäuses 2 anschließt. Stattdessen erstreckt sich randseitig umlaufend zwischen einem Rand 20 des Luftleitelements 11 und den Wandungen 7 ein Freiraum 14, durch den ebenfalls Zuluft strömen kann. Der Freiraum 14 definiert mithin einen dritten Luftdurchtrittsquerschnitt 15. Der Luftaustrittsbereich 6 ist demzufolge mittels des Luftleitelements 11 logisch in einen oberhalb des Luftleitelements 11 befindlichen Anfangsabschnitt 27 und einen unterhalb des Luftleitelements 11 befindlichen Endabschnitt 28 logisch unterteilt. Entsprechend befindet sich die Zuluft, sobald sie durch den ersten Luftdurchtrittsquerschnitt 9 in den Luftaustrittsbereich 6 übergetreten ist, zunächst in dem Anfangsabschnitt 27 des Luftaustrittsbereichs 6, von dem ausgehend die Zuluft sowohl durch den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt 13 als auch durch den dritten Luftdurchtrittsquerschnitt 15 in den Endabschnitt 28 des Luftaustrittsbereichs 6 übertreten kann. Ausgehend von dem Endabschnitt 28 tritt die Zuluft durch den Luftaustrittsquerschnitt 5 aus dem Luftaustrittsbereich 6 und mithin aus dem Luftdurchlass 1 aus.
  • Das Luftleitelement 11, das hier bezogen auf eine Hochachse 19 des Luftaustrittsbereichs 6 in einer unteren Hälfte des Luftaustrittsbereichs 6, nämlich auf ca. 40 % bezogen auf eine Höhe des Luftaustrittsbereichs 6, angeordnet ist, hat den Effekt, der Zuluft als Strömungswiderstand entgegenzustehen, wodurch die Zuluft anteilig zu den Rändern 20 des Luftleitelements 11 und mithin zu dem Freiraum 14 bzw. dem dritten Luftdurchtrittsquerschnitt 15 abgelenkt wird. Folglich tritt ein Großteil der Zuluft von dem Anfangsabschnitt 27 in den Endabschnitt 28 durch den dritten Luftdurchtrittsquerschnitt 15 über, während lediglich ein kleinerer Teil der Zuluft durch den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt 13 strömt. Auf diese Weise wird die Zuluft vorsätzlich den spitz zulaufenden Wandungen 7 des Luftaustrittsbereichs 6 zugeleitet, wodurch der Zuluft eine nahezu parallel zu dem Luftaustrittsquerschnitt 5 orientierte Strömungsrichtung aufgeprägt wird. Entsprechend wird hierdurch erreicht, dass die Zuluft bei ihrem Austritt aus dem Luftdurchlass 1 zumindest im Wesentlichen in eine deckenparallele Richtung strömt.
  • In dem gezeigten Beispiel sind die Perforationen 12 des Luftleitelements 11 jeweils kreisförmig ausgebildet, wobei ein Anteil des durch die Perforationen 12 gebildeten zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt 13 an einer Gesamtfläche des Luftleitelements hier ca. 10 % beträgt. Ferner ist das Luftleitelement 11 derart auf das Gehäuse 2 abgestimmt, dass eine Schmalseite 16 des Freiraums 14 eine Länge 23 von ca. 15 mm aufweist. Die Schmalseite 16 erstreckt sich hierbei definitionsgemäß zwischen einer jeweiligen Stelle des Randes 20 des Luftleitelements 11 und einer nächstgelegenen Stelle einer jeweiligen Wandung 7 des Gehäuses 2. Dies ergibt sich besonders gut anhand von 5.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Luftdurchlass
    2
    Gehäuse
    3
    Anschlussstutzen
    4
    Innenraum
    5
    Luftaustrittsquerschnitt
    6
    Luftaustrittsbereich
    7
    Wandung
    8
    Ebene
    9
    erster Luftdurchtrittsquerschnitt
    10
    Grundfläche
    11
    Luftleitelement
    12
    Perforation
    13
    zweiter Luftdurchtrittsquerschnitt
    14
    Freiraum
    15
    dritter Luftdurchtrittsquerschnitt
    16
    Schmalseite
    17
    Länge
    18
    Breite
    19
    Hochachse
    20
    Rand
    21
    Winkel
    22
    Lasche
    23
    Länge
    24
    Anschlusskasten
    25
    Übergangsbereich
    26
    Lufteintrittsbereich
    27
    Anfangsabschnitt
    28
    Endabschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2860467 A1 [0004]

Claims (9)

  1. Luftdurchlass (1) mit - einem Gehäuse (2), - einem Anschlussstutzen (3) zum Anschluss an ein Luftverteilsystem, - einem von dem Gehäuse (2) begrenzten Innenraum (4) und - einem Luftaustrittsquerschnitt (5), wobei das Gehäuse (2) einen Luftaustrittsbereich (6) in Form eines Pyramidenstumpfs aufweist, in dem Wandungen (7) des Gehäuses (2) mit einer von dem Luftaustrittsquerschnitt (5) gebildeten Ebene (8) einen Winkel (21) zwischen 5° und 20° einschließen, wobei der Luftaustrittsbereich (6) von dem übrigen Innenraum (4) durch einen von einer Deckfläche des Luftaustrittsbereichs (6) gebildeten ersten Luftdurchtrittsquerschnitt (9) getrennt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Grundfläche (10) und der erste Luftdurchtrittsquerschnitt (9) des Luftaustrittsbereichs (6) rechteckig sind, wobei zwischen dem ersten Luftdurchtrittsquerschnitt (9) und dem Luftaustrittsquerschnitt (5) ein rechteckförmiges Luftleitelement (11) angeordnet ist, das - plattenförmig ist, - eine zu dem Luftaustrittsquerschnitt (5) parallele Ebene definiert und - eine Vielzahl von Perforationen (12) aufweist, die gemeinsam einen zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt (13) bilden, wobei umlaufend um das Luftleitelement (11) herum ein sich zwischen einem äußeren Rand (20) des Luftleitelements (11) und den Wandungen (7) des Gehäuses (2) erstreckender Freiraum (14) vorliegt, der einen dritten Luftdurchtrittsquerschnitt (15) bildet.
  2. Luftdurchlass (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitelement (11) eine Platte, insbesondere ein Lochblech, ist.
  3. Luftdurchlass nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte eine Dicke im Bereich zwischen 0,25 mm und 3,0 mm, vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 2,0 mm, aufweist.
  4. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anteil einer den zweiten Luftdurchtrittsquerschnitt (13) definierenden freien Fläche an einer Gesamtfläche des Luftleitelements (11) zwischen 5 % und 20 %, vorzugsweise zwischen 7 % und 15 %, beträgt.
  5. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitelement (11) an dem Gehäuse (2) befestigt ist.
  6. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schmalseite (16) des Freiraums (14) eine Länge (23) aufweist, die zwischen 3 % und 8 %, vorzugsweise zwischen 4 % und 7 %, einer Breite (18) der Grundfläche (10) des Luftaustrittsbereichs (6) entspricht.
  7. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis einer Länge (17) des Luftaustrittsbereichs (6) zu einer Breite (18) des Luftaustrittsbereichs (6) zwischen 1,5:1 und 5:1, vorzugsweise zwischen 2:1 und 4:1 beträgt.
  8. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitelement (11) bezogen auf eine Hochachse (19) des Luftaustrittsbereichs (6) in einer unteren Hälfte, vorzugsweise in dem zweiten Viertel von der Grundfläche (10) aus betrachtet, des Luftaustrittsbereichs (6) angeordnet ist.
  9. Luftdurchlass (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Übergangsbereich (25), der zwischen einem dem Anschlussstutzen (3) zugeordneten Lufteintrittsbereich (26) und dem Luftaustrittsbereich (6) angeordnet ist, wobei vorzugsweise der Übergangsbereich (25) zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist.
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