DE102022116946A1 - Tapetenschaber - Google Patents
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Abstract
Beschrieben wird ein Tapetenschaber mit einer Trägerscheibe (1) zum Montieren an einer Welle, und mehreren an der Trägerscheibe (1) befestigten Klingen (2), wobei jede der Klingen (2) von einer Klemme gehalten ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Tapetenschaber, also ein Werkzeug, um Tapeten von Wänden zu entfernen. Die Erfindung betrifft zudem eine elektrische Maschine, die mit einem solchen Tapetenschaber arbeitet.
- Tapetenschaber sind als handbetätigte Werkzeuge bekannt. Derartige Tapetenschaber haben eine Klinge, die an einem Stiel angebracht ist. Daneben sind auch Tapetenschaber bekannt, die als Werkzeug in elektrische Maschinen eingesetzt werden. Ein Beispiel für eine solche Tapentenabschabmaschine ist der „Skil Elektroschaber 7710“, bei dem ein Elektromotor das Werkzeug vor und zurück bewegt und so das Abschaben von Tapeten erleichtert.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie mit einer elektrischen Maschine Tapetenreste effizienter von einer Wand entfernt werden können und ein Werkzeug für eine solche Maschine zur Verfügung zu stellen.
- Ein erfindungsgemäßer Tapetenschaber hat eine Trägerscheibe zum Montieren an einer Welle, und mehrere an der Trägerscheibe befestigte Klingen, wobei jede der Klingen von einer Klemme gehalten ist und somit bei Verschleiß vorteilhaft leicht ausgetauscht werden kann. Ein solcher Tapetenschaber wird als Teil einer Tapetenabschabmaschine verwendet, die einen Elektromotor und eine von dem Elektromotor angetriebene Welle aufweist. Im Betrieb ist der Tapetenschaber als austauschbares Werkzeug an der Welle der Tapetenabschabmaschine befestigt und wird durch die Welle in Rotation versetzt. Durch rotierende Klingen lassen sich Tapetenreste mindestens ebenso gut entfernen wie mit handelsüblichen Geräten, die eine Klinge linear hin und her bewegen.
- Vorteilhaft ist dabei insbesondere auch, dass ein erfindungsgemäßer Tapetenschaber als Werkzeug auch mit einer tragbaren Schleifmaschine oder anderen Maschine, etwa einer Maschine zum Glätten von noch nicht verfestigtem Putz oder Beton, verwendet werden kann. Dazu genügt es, auf dem von einer Welle angetriebenen Werkzeugteller statt einer Schleifscheibe oder ähnlichem einen erfindungsgemäßer Tapetenschaber zu montieren.
- Die Klingen eines erfindungsgemäßen Tapetenschabers können alle von einer gemeinsamen Klemme gehalten werden, die an der Trägerscheibe befestigt ist. Es ist aber hinsichtlich Kosten und Gewicht in der Regel besser, wenn jede Klinge von einer eigenen Klemme gehalten wird.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass jede der Klingen zwischen zwei Klemmbacken eingeklemmt ist, die durch eine Rastverbindung miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch eine entriegelbare Rastverbindung. Entriegelbare Rastverbindungen ermöglichen einen einfachen Austausch von Klingen.
- Entriegelbare Rastverbindungen lassen sich realisieren, indem eine Komponente der Verbindung elastisch verformt werden kann, beispielsweise indem ein Rasthaken aus seiner Rastposition gebogen und so die Rastverbindung gelöst wird. Bevorzugt wird die entriegelbare Rastverbindung durch einen federnd beweglichen Steg bewirkt, der wenigstens einen Rasthaken trägt und ein Entriegeln der Rastverbindung durch Druck auf einen Endabschnitt des Stegs ermöglicht, wobei eine der beiden Klemmbacken einen federnd beweglichen Steg trägt und die andere der beiden Klemmbacken eine Öffnung zum Einstecken des Stegs aufweist. Auf diese Weise ist ein Austausch von Klingen rasch und mit geringem Aufwand möglich, insbesondere ist zum Austausch von Klingen kein Werkzeug erforderlich.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Tapetenschabers, -
2 eine Schrägansicht des Tapetenschabers, -
3 eine Seitenansicht des Tapetenschabers, und -
4 eine weitere Seitenansicht des Tapetenschabers. - Der in den
1 bis4 dargestellte Tapetenschaber hat eine Trägerscheibe 1 und mehrere an der Trägerscheibe befestigte Klingen 2, die jeweils von einer Klemme gehalten werden. Die Klemmen haben jeweils zwei Klemmbacken 3, 4, zwischen denen die Klingen 2 eingeklemmt sind. Jeweils eine erste der beiden Klemmbacken 3 ist an der Trägerscheibe 1 montiert beispielsweise durch Kleben, Schrauben oder Nieten. Die zweite Klemmbacke 4 ist durch eine lösbare Rastverbindung an der ersten Klemmbacke 3 befestigt. Es ist möglich, dass die Klingen 2 zwischen den Klemmbacken 3, 4 ausschließlich kraftschlüssig, also klemmend gehalten werden. Die Klingen 2 können aber zusätzlich auch an der zweiten Klemmbacke 4 befestigt sein, um den Austausch von Klingen zu erleichtern, beispielsweise stoffschlüssig, etwa durch Kleben. - Die zweite Klemmbacke 4, also die abnehmbare Klemmbacke, weist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei oder mehr federnd bewegliche Stege 5 auf, die einen oder mehrere Rasthaken 6 tragen. Der Steg 5 wird durch eine Öffnung der an der Trägerscheibe 1 befestigten ersten Klemmbacke 3 gesteckt. Dabei gleitet eine Innenfläche der Öffnung über eine in Einsteckrichtung vordere Schrägfläche des Rasthakens 6. Auf der in Einsteckrichtung hinteren Seite hat der Rasthaken 6 eine steilere, vorzugsweise senkrechte Fläche, die eine Rastverbindung bewirkt. Um die Rastverbindung zu lösen, kann auf das freie Ende des Stegs 5 gedrückt werden und so der Rasthaken 6 aus seinem Eingriff gelöst werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel trägt der Steg 5 mehrere in einer Reihe hintereinander angeordnete Rasthaken 6, ähnlich wie ein Kabelbinder. Auf diese Weise können Klingen 2 unterschiedlicher Dicke verwendet werden und Fertigungstoleranzen können ausgeglichen werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Einsteckrichtung mit einer Klemmfläche, also einer durch die gehaltene Klinge 2 definierten Fläche einen spitzen Winkel einschließt, beispielsweise einen Winkel zwischen 5° und 15°. Auf diese Weise wird der Abstand zwischen den beiden Klemmbacken 3, 4 beim Einstecken nur langsam reduziert; die Reduktion des Abstands zwischen den beiden Klemmbacken 3, 4 beträgt also nur einen Bruchteil der Relativbewegung der beiden Klemmbacken 3,4 in Einsteckrichtung zueinander.
- Die Klingen 2 schließen mit einer radialen Richtung, also einer durch die Trägerscheibe definierten Ebene einen spitzen Winkel ein. Günstig sind dabei Winkel zwischen 10° und 25°, vorzugsweise zwischen 20° und 25°.
- Die Trägerscheibe 1 kann eine nicht dargestellte Öffnung aufweisen, um an einer Welle befestigt zu werden. Möglich ist auch, die Trägerscheibe auf einem an einer Welle befestigten Teller einer Maschine zu befestigen, beispielsweise mit einem Klettverschluss.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Trägerscheibe
- 2
- Klinge
- 3
- erste Klemmbacke
- 4
- zweite Klemmbacke
- 5
- Steg
- 6
- Rasthaken
Claims (10)
- Tapetenschaber mit einer Trägerscheibe (1) zum Montieren an einer Welle, und mehreren an der Trägerscheibe (1) befestigten Klingen (2), wobei jede der Klingen (2) von einer Klemme gehalten ist.
- Tapetenschaber nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerscheibe (1) für jede der Klingen (2) eine eigene Klemme trägt. - Tapetenschaber nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klingen (2) mit einer Ebene der Trägerscheibe (1) einen Winkel zwischen 10° und 25°, vorzugsweise zwischen 20° und 25° einschließen.
- Tapetenschaber nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Klingen (2) zwischen zwei Klemmbacken (3, 4) eingeklemmt ist, die durch eine Rastverbindung miteinander verbunden sind.
- Tapetenschaber nach
Anspruche 4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Rastverbindung eine entriegelbare Rastverbindung ist. - Tapetenschaber nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass die entriegelbare Rastverbindung durch einen federnd beweglichen Steg (5) bewirkt wird, der einen oder mehrere Rasthaken (6) trägt und ein Entriegeln der Rastverbindung durch Druck auf einen Endabschnitt des Stegs (5) ermöglicht, wobei eine der beiden Klemmbacken (4) einen federnd beweglichen Steg trägt und die andere der beiden Klemmbacken (3) eine Öffnung zum Einstecken des Stegs (5) aufweist. - Tapetenschaber nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung eine durchgehende Öffnung ist, so dass ein Endabschnitt des Stegs (5) frei bleibt, wenn der Steg (5) durch die Öffnung gesteckt ist. - Tapetenschaber nach
Anspruch 6 oder7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Rasthaken (6) als Kerben ausgebildet sind, die auf einer in Einsteckrichtung vorderen Seite in von einer ersten Fläche und auf einer gegenüberliegenden Seite von einer zweiten Fläche begrenzt werden, wobei die erste Fläche steiler ansteigt als die zweite Fläche. - Tapetenschaber nach einem der
Ansprüche 6 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckrichtung mit einer durch die von der betreffenden Klemme gehaltenen Klinge (2) einen spitzen Winkel einschließt, vorzugsweise einen Winkel zwischen 5° und 15°. - Tapentenabschabmaschine mit einem Tapetenschaber nach einem der vorstehenden Ansprüche, einer Welle, an welcher der Tapetenschaber montiert ist, und einem Elektromotor zum Antreiben der Welle.
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