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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, ein Fortbewegungsmittel sowie ein Verfahren zum Maskieren eines Innenraums eines Fortbewegungsmittels. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verbergen optisch relevanter Oberflächen von in einer Erprobung befindlichen Fortbewegungsmitteln („Erlkönige“ o.ä.).
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Während der Entwicklung von Fortbewegungsmitteln, wie z.B. PKWs, Transporter, Motorrad, LKW, Luft- und/oder Wasserfahrzeug werden Erprobungsfahrten im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Diese dienen der Erprobung der Fahrzeuge, bevor die Serienproduktion anläuft. Hierbei sind die Fortbewegungsmittel üblicherweise vor den neugierigen Blicken der Umwelt durch Tarnung geschützt, wodurch sich die optischen Neuerungen und ihr Eindruck beim Beobachter nicht früher als notwendig „abnutzen“. Manche optisch relevante Oberfläche, insbesondere im Innenraum des Fortbewegungsmittels, ist für die Fahrzeugführung jedoch relevant. Beispielsweise müssen Anwenderschnittstellen (Bildschirme, Controller, Bedienhebel und -knöpfe) auch während der Erprobung im öffentlichen Verkehrsraum vom Fahrer oder anderen Insassen bedient werden können. Hierbei besteht jedoch die Möglichkeit, durch einen Blick ins Fahrzeuginnere die neue optische Erscheinung des Fahrzeuginnenraums zu erspähen. Um dies zu verhindern, werden in Erprobungsträgern häufig provisorische Abdeckungen wie z.B. Stofftücher oder Planen mitgeführt, durch welche der Testfahrer die optischen Neuerungen vor neugierigen Blicken schützen soll, wenn er das Fahrzeug abstellt bzw. parkt.
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Während der Testfahrer mit der Fahraufgabe betraut ist, kann er nicht sinnvollerweise den Innenraum maskieren, da dies der Fahrsicherheit entgegenwirken würde. Bereits bei langsamer Fahrt (Schritttempo) bzw. unmittelbar nach dem Anhalten können somit Passanten die optischen Neuerungen einsehen. Zudem besteht das Problem, dass die Testfahrer mitunter vergessen, die Innenraumoberflächen abzudecken, wenn sie das Fahrzeug anhalten oder gar verlassen. Und selbst wenn der Testfahrer daran denkt, die relevanten Oberflächenbereiche abzudecken, können diese mitunter außerhalb seiner unmittelbaren Reichweite liegen, so dass sich der Abdeckungsvorgang verzögert.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den vorstehend identifizierten Bedarf zu stillen.
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Die vorstehend genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Maskieren eines Innenraums eines in einer Erprobung befindlichen Fortbewegungsmittels gelöst. Das Fortbewegungsmittel kann beispielsweise ein PKW, Transporter, Motorrad, LKW, Luft- und/oder Wasserfahrzeug sein. Insbesondere kann es sich bei dem Fortbewegungsmittel um einen Erprobungsträger (auch „Erlkönig“) handeln. In einem ersten Schritt wird ein Signal zum Maskieren des Innenraums empfangen. Das Signal kann insbesondere automatisch im Fortbewegungsmittel generiert werden. Beispielsweise kann es aus einem Bus-System des Fortbewegungsmittels erhalten werden. Insbesondere kann das Signal eine Geschwindigkeit oder einen Betriebszustand/Öffnungszustand/Verriegelungszustand des Fortbewegungsmittels repräsentieren. Im Ansprechen auf das Empfangen des Signals wird eine Gestaltung einer optischen Erscheinung des Innenraums des Fortbewegungsmittels automatisch verborgen. Mit anderen Worten sorgt das Signal dafür, dass automatisch eine Innenraumoberfläche des Fortbewegungsmittels optisch umgestaltet und insbesondere verborgen wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass die optische Erscheinung des Innenraums durch unbefugte Personen, insbesondere nicht zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, eingesehen werden kann.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Das Signal kann in unterschiedlicher Weise generiert werden. Beispielsweise kann das Unterschreiten einer vordefinierten Geschwindigkeit (z.B. < 1 km/h, < 5 km/H, < 10 km/h, o.ä.) ermittelt und/oder von einem Bus ausgelesen werden, oder ein Insasse eine hierzu vorgesehene Schaltfläche (Hardware oder Software) betätigen. Alternativ oder zusätzlich kann eine Verriegelung des Fortbewegungsmittels aktiviert werden. Beispielsweise kann beim Verschließen/Verlassen des Fortbewegungsmittels der Befehl zum Verriegeln des Fortbewegungsmittels gegeben und im Ansprechen darauf das Signal zum Verbergen der optischen Erscheinung ausgegeben werden. Alternativ oder zusätzlich kann auch das Öffnen einer Tür des Fortbewegungsmittels als Umstand interpretiert werden, durch welchen ein Unbefugter den Innenraum des Fortbewegungsmittels einsehen kann. Somit kann das Öffnen der Tür als Auslöser für das Signal herangezogen werden. Aber auch ohne unmittelbare Auswirkung auf das Fortbewegungsmittel selbst kann die Gefahr einer Einsichtnahme (insbesondere durch die Scheiben des Fortbewegungsmittels) bestehen. Daher können Sensoren des Fortbewegungsmittels verwendet werden, um beispielsweise die Anwesenheit einer Person und/oder eines optischen Sensors (z.B. einer Kamera) zu ermitteln. Insbesondere kann ein vordefinierter Umgebungsbereich (z.B. 1 m Abstand zum Fortbewegungsmittel, 2 m Abstand zum Fortbewegungsmittel, 3 m Abstand zum Fortbewegungsmittel, o.ä.) vordefiniert sein, um im Ansprechen auf das Unterschreiten des vordefinierten Abstandes durch eine Person (insbesondere eine solche Person, welche nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist) oder eines optischen Sensors das Signal zu erzeugen. Somit können optische Aufnahmen bzw. fotografische Aufnahmen und direkte Einsichtnahme durch Passanten wirksam verhindert werden.
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Die optische Erscheinung des Innenraums kann beispielsweise einer Innenraumoberfläche des Fortbewegungsmittels zugehörig sein. Beispiele für optisch relevante Innenraumoberflächen sind die Gestaltung einer grafischen Anwenderschnittstelle (Graphical User Interface, GUI), ein Bildschirm und/oder eine Armaturentafel (Armaturenbrett), eine Mittelkonsole incl. Bedienelementen, eine Türverkleidung, ein Lenkrad oder anderweitige Bedienelemente und Oberflächen, wie insbesondere Sitze und Sitzbezüge. Das Verbergen kann beispielsweise mittels einer automatisch bewegbaren Abdeckung erfolgen. Beispielsweise kann die Abdeckung nach Art eines Rollos den Fensterscheiben des Fortbewegungsmittels zugeordnet sein. Auf diese Weise kann der Innenraum nicht von außen eingesehen werden. Insbesondere kann jedoch auch ein vorbestimmter Teilbereich der Innenraumoberfläche durch die Abdeckung mittelbar oder unmittelbar überzogen werden. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass durch das Abdecken der Innenraumoberfläche das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist, da ein gegebenenfalls im Innenraum befindlicher Fahrer keine freie Sicht auf den Verkehr hat.
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Sofern die optische Erscheinung eine GUI umfasst, kann das Verbergen ein Entfernen der GUI von einer Anzeigefläche umfassen. Mit anderen Worten kann die Anzeige optisch modifiziert werden, so dass sie einem Serienstand entspricht. Alternativ oder zusätzlich kann eine vordefinierte Datei geladen und angezeigt werden (z.B. ein JPEG, eine Grafik, ein Screenshot einer früheren optischen Gestaltung der GUI, o.ä.). Somit kann verhindert werden, dass die optische Erscheinung der grafischen Anwenderschnittstelle vorzeitig bekannt wird, insbesondere abgelichtet und in den Medien veröffentlicht wird.
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Da es sich bei der vorliegenden Erfindung um eine Vor-Serien- bzw. Prototypenlösung handelt, kann vorgesehen sein, die Komponenten einerseits lediglich temporär in das Fortbewegungsmittel einzubringen und andererseits keine größeren Umbauten bzw. Beschädigungen der Innenraumoberfläche in Kauf zu nehmen, wodurch der Wert des Fortbewegungsmittels dramatisch sinken könnte. Daher kann das Signal beispielsweise aus einer OBD-Buchse ausgelesen werden, über welche beispielsweise eine Geschwindigkeit, ein Klemmenzustand, ein Verriegelungszustand, etc., des Fortbewegungsmittels ausgelesen werden kann. In die OBD-Buchse kann daher ein korrespondierender Stecker eingesteckt werden, welcher eine technische Einrichtung zum Verbergen der Gestaltung der optischen Erscheinung des Innenraums mit dem Signal versorgt. Auf diese Weise kann nach Beendigung der Erprobung die erfindungsgemäße Hardware nahezu spurlos aus dem Erprobungsträger (Fortbewegungsmittel) entfernt werden, ohne den Restwert des Fortbewegungsmittels nachhaltig beeinträchtigt zu haben.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Maskieren eines Innenraums eines in einer Erprobung befindlichen Fortbewegungsmittels vorgeschlagen. Die Vorrichtung ist eingerichtet, die Schritte eines Verfahrens gemäß dem erstgenannten Erfindungsaspekt auszuführen. Hierzu weist die Vorrichtung einen Dateneingang, einen Datenausgang und eine Auswerteeinheit auf. Die Auswerteeinheit kann als elektronisches Steuergerät verstanden werden, durch welches ein Signal zum Maskieren des Innenraums empfangen wird. Hierzu kann der Dateneingang mit einem Bus und/oder einem anderen Signalgeber informationstechnisch verbunden werden. Somit ist die Vorrichtung eingerichtet, ein Signal zum Maskieren des Innenraums zu empfangen. Dies bedeutet nicht, dass das Signal außerhalb der Vorrichtung bereits zu diesem Zwecke erzeugt worden ist, sondern vielmehr, dass die Vorrichtung imstande ist, das Signal als ein solches zu interpretieren, welches in erfindungsgemäßer Weise zum Maskieren des Innenraumes herangezogen werden soll. Mittels des Datenausgangs ist die Vorrichtung eingerichtet, im Ansprechen auf den Empfang eine Gestaltung einer optischen Erscheinung des Innenraums des Fortbewegungsmittels automatisch zu verbergen. Auf diese Weise kann die Vorrichtung beispielsweise einen Bildschirm anweisen, eine andere, weniger kritische optische Erscheinung bzw. eine bereits bekannte oder nichtssagende optische Erscheinung anzunehmen. Auf diese Weise ist auch die erfindungsgemäße Vorrichtung eingerichtet, die Merkmale, Merkmalskombinationen und die sich aus diesen ergebenden Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens derart ersichtlich in entsprechender Weise zu verwirklichen, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die obigen Ausführungen verwiesen wird.
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Zusätzlich kann ein Rollo in der Vorrichtung vorgesehen sein, welches insbesondere durch einen Elektromotor, insbesondere einen Schrittmotor, abgewickelt wird, um die optische Erscheinung der Innenraumoberfläche zu verbergen, wenn das Signal empfangen wird. Das Rollo kann ein Stoffrollo und/oder ein Lamellenrollo umfassen. Der Elektromotor kann eine elektromotorische Rotationsmaschine sein oder einen Linearantrieb umfassen.
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Der Elektromotor und/oder das Rollo und/oder die Auswerteeinheit können eingerichtet sein, mittels Schrauben und/oder Klemmen an einer Innenraumoberfläche des Fortbewegungsmittels befestigt zu werden. Beispielsweise können sie an einer Struktur des Armaturenbrettes und/oder in eine Blende eines Bildschirms eingeschraubt werden, so dass eine sichere und haltbare Befestigung erfolgen kann. Insbesondere kann die Befestigung an einem solchen (kleinen und insbesondere kostengünstigen) Teil der Innenraumoberfläche erfolgen, welches nach Beendigung der Erprobung einfach und kostengünstig ausgetauscht werden kann. Beispielsweise kann eine Blende eines Bildschirms, ein Rahmen eines Bedientastenfeldes o.ä. zur Befestigung verwendet und nach Entnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgetauscht werden, um ein (nahezu) neuwertiges Interieur zu erhalten. Alternativ oder zusätzlich können ein elektronisches Steuergerät und/oder ein Laptop-Computer und/oder ein Tablet o.ä. verwendet werden, um den Elektromotor und/oder das Rollo anzusteuern. Mit anderen Worten können diese Verarbeitungseinrichtungen im Ansprechen auf den Empfang des o.g. Signals ein elektrisches Signal an den Elektromotor oder zumindest einen elektrischen Anschluss ausgeben, über welchen der Elektromotor und/oder das Rollo zum Verbergen des zu schützenden Innenraumbereiches verwendet werden.
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Insbesondere können auch Führungsschienen zur Führung des Rollos im Innenraum des Fortbewegungsmittels angeordnet sein und als Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sein. Beispielsweise können die Führungsschienen als einstückige Baugruppe mit dem Rollo ausgeliefert werden. Auch die Führungsschienen können Mittel zur Befestigung über Schrauben oder Klemmen, insbesondere Schraublöcher, aufweisen. Somit kann eine stabile und dauerhafte Festlegung des Rollos in dem Fortbewegungsmittel erfolgen.
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Der Elektromotor kann beispielsweise über das 12-Volt-Bordnetz, insbesondere eine Bordnetz-Buchse, oder über ein 5-Volt-Bordnetz (z.B. eine USB-Buchse) mit elektrischer Energie versorgt werden. Somit kann eine separate Spannungswandlung erübrigt werden. Insbesondere ist über die vorgenannten Steckverbindungen eine reversible und vollständig wertneutrale Einbringung und Entfernung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich.
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Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Fortbewegungsmittel mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgeschlagen. Das Fortbewegungsmittel kann als PKW, Transporter, Motorrad, LKW, Luft- und/oder Wasserfahrzeug ausgestaltet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere temporär im Fortbewegungsmittel angeordnet und in die Sensorik und/oder das Energiebordnetz des Fortbewegungsmittels eingebunden sein. Das Fortbewegungsmittel kann insbesondere ein Erprobungsträger („Prototyp“, „Erlkönig“, „Vorserienfahrzeug“, o.ä.) sein. Somit kann auch das erfindungsgemäße Fortbewegungsmittel die Merkmale, Merkmalskombinationen und Vorteile der o.g. Aspekte in entsprechender Weise verwirklichen.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Situation eines erfindungsgemäß ausgestalteten Fortbewegungsmittels, in welchem eine erfindungsgemäße Vorrichtung angeordnet ist;
- 2 eine Detailansicht von Komponenten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
- 3 ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Fortbewegungsmittel 10 in Form eines PKWs, welcher sich in einem schutzwürdigen Vorserienzustand befindet. Ein Passant 2 versucht, durch die Fahrertür Einsicht zu nehmen und hierdurch seine Neugier zu stillen. Mittels eines im Außenspiegel angeordneten optischen Sensors 9 wird die Anwesenheit des Passanten 2 im Erfassungsbereich 8 erkannt und im Ansprechen darauf ein Rollo 7 in Richtung eines Pfeils P heruntergelassen, um den neugierigen Blicken Einhalt zu gebieten. Hierbei werden auch ein Bildschirm 4, ein neues Lenkrad 6, eine optische Gestaltung eines neuen Armaturenbrettes 5 und andere Bereiche des Interieurs den neugierigen Blicken entzogen. Alternativ hätte auch bereits beim Schließen der Fahrertür 1 das Rollo 7 herabgelassen werden können, um nicht erst beim Herannahen des Passanten 2 den Einblick zu verhindern. Über eine Frontkamera 18 wird zudem eine Überwachungskamera 3 in der vordefinierten Umgebung des Fortbewegungsmittels 10 ermittelt. Da über die Überwachungskamera grundsätzlich auch eine Einsichtnahme in das Interieur des Fortbewegungsmittels 10 erfolgen könnte, könnte auch aufgrund der Präsenz der Überwachungskamera 3 bereits automatisch ein Signal zum Verbergen der Innenraumoberflächen durch Herablassen des Rollos 7 gegeben werden.
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2 zeigt ein Armaturenbrett 5 eines Fortbewegungsmittels, welches durch Komponenten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung vor den neugierigen Blicken von Passanten und Paparazzi geschützt wird. Ein Elektromotor 14 ist eingerichtet, ein Rollo 7, welches durch Führungsschienen 19 vor einen Bildschirm geführt wird, im Bedarfsfall herabzulassen. Soll das Fahrzeug wieder betriebsbereit gemacht werden, wird der Elektromotor 14 in umgekehrter Betriebsrichtung veranlasst, das Rollo 7 aufzurollen. Das Rollo 7 selbst ist über Schrauben 17 am Armaturenbrett 5 festgelegt. Der Elektromotor 14 wird über einen Ausgang 13 eines elektronischen Steuergerätes 11 mit elektrischer Energie versorgt. Das Herablassen des Rollos 7 wird veranlasst, indem ein über die OBD-Buchse 16 und den OBD-Stecker 15 sowie einen Dateneingang 12 erhaltenes Signal repräsentierend das Unterschreiten einer vordefinierten Geschwindigkeit von 2 km/h als Signal zum Verbergen der Innenraumoberfläche des Fortbewegungsmittels ausgewertet wird.
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3 zeigt Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Maskieren einer Innenraumoberfläche eines Fortbewegungsmittels. In Schritt 100 wird ein Signal zum Maskieren des Innenraums empfangen. Dies kann beispielsweise von einem Umgebungssensor und/oder von einem Bussystem ausgelesen werden. In Schritt 200 wird im Ansprechen auf das Empfangen des elektrischen Signals eine Gestaltung einer optischen Erscheinung des Innenraums des Fortbewegungsmittels automatisch verborgen. Hierzu wird die grafische Benutzeroberfläche des Fortbewegungsmittels verborgen, indem der Bildschirm über einen zwischen den Bildschirmstecker und ein Bordnetz gesteckten Schalter stromlos geschaltet wird. Zusätzlich wird das Signal verwendet werden, um ein Rollo über ein Armaturenbrett und eine Mittelkonsole zu ziehen. Diese Vorgänge werden elektromotorisch automatisch im Ansprechen auf den Erhalt und die Interpretation des Signals vorgenommen. Selbstverständlich kann das Signal auch durch Drücken einer entsprechenden Schaltfläche oder einer entsprechenden Betätigungseinrichtung durch den Anwender erzeugt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrertür
- 2
- Passant
- 3
- Überwachungskamera
- 4
- Bildschirm
- 5
- Armaturenbrett
- 6
- Lenkrad
- 7
- Rollo
- 8
- Erfassungsbereich
- 9
- optischer Sensor
- 10
- Fortbewegungsmittel
- 11
- elektronisches Steuergerät
- 12
- Dateneingang
- 13
- Datenausgang
- 14
- Elektromotor
- 15
- OBD-Stecker
- 16
- OBD-Buchse
- 17
- Schraube
- 18
- Frontkamera
- 19
- Führungsschiene
- 100, 200
- Verfahrensschritte