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DE102022102058A1 - Transportsystem, Vorrichtung mit einem Transportsystem und Verfahren - Google Patents

Transportsystem, Vorrichtung mit einem Transportsystem und Verfahren Download PDF

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DE102022102058A1
DE102022102058A1 DE102022102058.4A DE102022102058A DE102022102058A1 DE 102022102058 A1 DE102022102058 A1 DE 102022102058A1 DE 102022102058 A DE102022102058 A DE 102022102058A DE 102022102058 A1 DE102022102058 A1 DE 102022102058A1
Authority
DE
Germany
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transport
station
containers
container
devices
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022102058.4A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Böhmike
Steffen Heier
Klaus Kaiser
Daniel Spieler
Sebastian Färber
Manuel Wallisch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bausch and Stroebel SE and Co KG
Original Assignee
Bausch Stroebel Se Co Kg
Bausch and Stroebel SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Bausch Stroebel Se Co Kg, Bausch and Stroebel SE and Co KG filed Critical Bausch Stroebel Se Co Kg
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Priority to PCT/EP2023/051801 priority patent/WO2023144203A1/de
Priority to EP23702287.6A priority patent/EP4469376A1/de
Priority to CN202380018562.6A priority patent/CN118591503A/zh
Publication of DE102022102058A1 publication Critical patent/DE102022102058A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Transportsystem zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern, umfassend eine Transportbahn, die eine Transportrichtung definiert, insbesondere von einem Einlauf zu einem Auslauf, wobei an der Transportbahn mindestens eine Station für die Behälter angeordnet oder anordenbar ist, die eine Mehrzahl von Behälterstellen umfasst oder definiert, zwei oder mehr längs der Transportrichtung hintereinander angeordnete Transporteinrichtungen, die jeweils eine Mehrzahl von Behälteraufnahmen umfassen und dazu ausgebildet sind, entlang der Transportrichtung unabhängig voneinander getaktet hin- und herbewegt zu werden und Behälter an die mindestens eine Station zu übergeben und/oder von der mindestens einen Station zu übernehmen, und eine Steuereinrichtung zum Ansteuern der Transporteinrichtungen, wobei ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung derart überlappt, dass zumindest ein Teil der Behälterstellen der mindestens einen Station mittels zwei oder mehr Transporteinrichtungen erreichbar ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Verarbeiten pharmazeutischer Behälter mit einem Transportsystem und ein Verfahren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Transportsystem zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern.
  • Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Verarbeiten von insbesondere pharmazeutischen Behältern mit einem Transportsystem.
  • Weiter betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern.
  • In einer Vorrichtung der vorstehend beschriebenen Art durchlaufen die Behälter beispielsweise von einem Einlauf zu einem Auslauf verschiedenartige Verarbeitungsstationen (diese können auch als Verarbeitungseinrichtungen bezeichnet werden). Beispielsweise werden die über den Einlauf zugeführten Behälter zunächst gewogen, anschließend befüllt, erneut gewogen, verschlossen und über den Auslauf ausgekoppelt. Denkbar ist hierbei, dass Verarbeitungsstationen räumlich und funktional zusammengefasst sind.
  • Bei den Behältern kann es sich insbesondere um pharmazeutische Behälter handeln, wie zum Beispiel Spritzen, Karpulen, Ampullen und/oder Vials. „Behälter“ kann im vorliegenden Fall auch andersartige Packmittel umfassen, beispielsweise kosmetische Behälter.
  • Für den Transport der Behälter in der Vorrichtung kommt typischerweise ein Transportsystem zum Einsatz. Bekannt sind Transportsysteme für einen getakteten Transport, bei dem die Behälter in einer Mehrzahl gruppenweise oder einzeln vorwärtsbewegt werden können. Hierbei ist ein sogenannter Rechentransport bekannt, bei dem die Behälter auf einem Aufstellelement aufstehen und von „Zinken“ des Rechens, die Vorschubelemente bilden, schrittweise in jeden Takt um eine Stelle des Rechens weiterbewegt werden. Ein derartiges Transportsystem erweist sich als wenig flexibel. Bei einer Mehrzahl von Stationen weist der Rechen große Abmessungen auf, die Schwierigkeiten hinsichtlich der Lagerung nach sich ziehen. Zwischenlagerungen sind erforderlich, was zu Verspannungen führen kann. Positionen der Behälter an den einzelnen Stationen sind dadurch unter Umständen nicht hinreichend präzise definiert. Als problematisch erweisen sich auch etwaige Maßtoleranzen bei der Fertigung der Bauteile.
  • Die DE 10 2018 213 800 A1 beschreibt eine Transportvorrichtung, bei der ein Transportrechen und ein Gegenrechen jeweils mit Zinken zum Einsatz kommen. Zwischen jeweiligen Zinken des Transportrechens und des Gegenrechens ist eine Behälteraufnahme gebildet, in der die Behälter an den beiden Rechen fixiert entlang einer Transportbahn transportiert werden können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Transportsystem, eine Vorrichtung mit einem Transportsystem und ein Verfahren bereitzustellen, das bzw. die einen vielseitigeren Transport der Behälter ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes Transportsystem zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern gelöst, umfassend:
    • - eine Transportbahn, die eine Transportrichtung definiert, insbesondere von einem Einlauf zu einem Auslauf, wobei an der Transportbahn mindestens eine Station für die Behälter angeordnet oder anordenbar ist, die eine Mehrzahl von Behälterstellen umfasst oder definiert,
    • - zwei oder mehr längs der Transportrichtung hintereinander angeordnete Transporteinrichtungen, die jeweils eine Mehrzahl von Behälteraufnahmen umfassen und dazu ausgebildet sind, entlang der Transportrichtung unabhängig voneinander getaktet hin- und herbewegt zu werden und Behälter an die mindestens eine Station zu übergeben und/oder von der mindestens einen Station zu übernehmen, und
    • - eine Steuereinrichtung zum Ansteuern der Transporteinrichtungen, wobei ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung derart überlappt, dass zumindest ein Teil der Behälterstellen der mindestens einen Station mittels zwei oder mehr Transporteinrichtungen erreichbar ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Transportsystem können die Behälter in der Transportrichtung sukzessive von den zwei oder mehr Transporteinrichtungen transportiert werden. Hierzu umfassen die Transporteinrichtungen Behälteraufnahmen, die insbesondere jeweils eine „Transportstelle“ für einen Behälter ausbilden. Mit einer ersten Transporteinrichtung können die Behälter beispielsweise bis zur mindestens einen Station transportiert und an diese übergeben werden. Mit der zweiten Transporteinrichtung können die Behälter von der Station anschließend übernommen und weiter transportiert werden. Die Station kann beispielsweise aktiv oder passiv ausgestaltet sein, wobei eine aktive Station beispielsweise eine Wiegestation, eine Befüllstation oder eine Schließstation ist und eine passive Station eine Aufstellstation oder Haltestation zum „Zwischenparken“ der Behälter. Durch den Überlapp der Bewegungsumfänge besteht die Möglichkeit, die zuvor von der ersten Transporteinrichtung übergebenen Behälter von der zweiten Transporteinrichtung von der mindestens einen Station zu übernehmen und den Transport vielseitiger zu gestalten. Über die Länge der Transportbahn kann der Gesamtbewegungsumfang in einzelne Bewegungsumfänge der Transporteinrichtungen aufgeteilt werden. Dies bietet zum Beispiel die Möglichkeit, die Massen für die zwei oder mehr Transporteinrichtungen verhältnismäßig gering zu halten, ebenso wie die bei der Bewegung entstehenden Momente. Günstigerweise ist dadurch ein schnellerer Transport der Behälter möglich. Durch die verringerten Abmessungen im Verhältnis zu herkömmlichen Transporteinrichtungen, beispielsweise dem vorstehend genannten Rechentransport, fallen Bauteiltoleranzen weniger stark ins Gewicht.
  • Dies erleichtert die Fertigung des Transportsystems. Lagerungen der einzelnen Transporteinrichtungen sind günstigerweise einfacher umzusetzen als die Lagerung einer einzigen Transporteinrichtung wie beispielsweise beim vorstehend beschriebenen Rechentransport. Im Fall etwaiger Störungen können beispielsweise die einzelnen Transporteinrichtungen unabhängig voneinander angehalten werden, was sich als vorteilhaft für die Fehlersuche erweist und vorzugsweise das Auffinden der Ursache einer Störung erleichtert. Im Fall einer Störung kann dies den Vorteil bieten, dass nicht alle Behälter im Transportsystem verworfen werden müssen, sondern zum Beispiel nur Behälter einer gestörten Transporteinrichtung.
  • Vorzugsweise können die Transporteinrichtungen von der Steuereinrichtung unabhängig voneinander angesteuert werden - hierauf wird nachfolgend noch eingegangen -, so dass jeweilige Bewegungen der Transporteinrichtungen unabhängig voneinander und vorzugsweise je nach Aufgabe individuell vorgegeben werden können. Dadurch weist das Transportsystem eine hohe Vielseitigkeit auf.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung kann beispielsweise darin bestehen, dass durch die Nutzung von zwei oder mehr Transporteinrichtungen die Gefahr einer Verschleppung von Kontaminationen über die Transportbahn verringert ist und vorzugsweise auf den Bewegungsumfang einer einzelnen Transporteinrichtung beschränkt sein kann.
  • Als vorteilhaft kann es sich erweisen, wenn die Transportbahn linear erstreckt ist und die Transportrichtung linear ausgerichtet ist, insbesondere von einem Einlauf bis zu einem Auslauf.
  • Günstig kann es sein, wenn ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung derart überlappt, dass alle Behälterstellen der mindestens einen Station mittels zwei oder mehr Transporteinrichtungen erreichbar sind. Beispielsweise können von der ersten Transporteinrichtung alle Behälter an die Station übergeben und von dieser alle Behälter von der zweiten Transporteinrichtung übernommen werden.
  • Ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung kann beispielsweise derart überlappen, dass zumindest eine der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung, zumindest abschnittsweise, auf einander abgewandten Seiten der mindestens einen Station positionierbar ist. Hierunter kann vorliegend insbesondere verstanden werden, dass die Transporteinrichtung in einer ersten Stellung zu einer einen Seite der mindestens einen Station und in einer zweiten Stellung zu der anderen Seite der Station positioniert sein kann. Denkbar ist hierbei insbesondere, dass mindestens eine Transporteinrichtung in mindestens einer Orientierung längs der Transportrichtung vollständig an der Station vorbeibewegt werden kann.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn das Transportsystem mehr als zwei in der Transportrichtung hintereinander angeordnete Transporteinrichtungen umfasst und wenn die Bewegungsumfänge von drei oder mehr Transporteinrichtungen derart überlappen, dass zumindest ein Teil der Behälterstellen der mindestens einen Station mittels drei oder mehr Transporteinrichtungen erreichbar ist. Hierdurch erweist sich das Transportsystem als noch vielseitiger. Beispielsweise können die Behälter mittels drei oder mehr Transporteinrichtungen wahlweise an die mindestens eine Station übergeben und/oder von dieser übernommen werden.
  • Vorgesehen sein kann beispielsweise, dass bei zwei oder mehr Stationen jeweils zwei benachbarte Transporteinrichtungen des Transportsystems hinsichtlich ihres Bewegungsumfangs derart überlappen, dass zumindest ein Teil der Behälterstellen an der jeweiligen Station von den Transporteinrichtungen erreichbar ist.
  • Günstig kann es sein, wenn mindestens eine Transporteinrichtung von der Steuereinrichtung individuell ansteuerbar ist, vorzugsweise zwei oder mehr und besonders bevorzugt alle Transporteinrichtungen. Die Ansteuerung kann vorzugsweise im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden erfolgen:
    • - einen Verfahrweg längs der Transportrichtung. Günstigerweise kann der Überlapp der Bewegungsumfänge von Transporteinrichtungen einstellbar sein. Dies erlaubt es vorzugeben, welche Anzahl von Behälterstellen gleichermaßen mit zwei oder mehr Transporteinrichtungen erreicht werden können, zur Übergabe der Behälter von der/Übernahme der Behälter in die jeweilige(n) Behälteraufnahme;
    • - eine Verfahrgeschwindigkeit längs der Transportrichtung;
    • - eine Beschleunigung längs der Transportrichtung;
    • - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung unbewegt längs der Transportrichtung ist;
    • - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit, beispielsweise im Sinne eines Puls-/Pausenverhältnisses.
  • Die individuelle Ansteuerung mindestens einer und vorzugsweise mehrerer Transporteinrichtungen führt zu einer hohen Vielseitigkeit des Transportsystems. Die Steuereinrichtung kann derart programmiert sein, abhängig von der zu erfüllenden Aufgabe, zum Beispiel der Beschaffenheit der zu verarbeitenden Behälter und/oder der Art mindestens einer Station, die Behälter derart zu transportieren, dass zumindest eines der Folgenden umgesetzt werden kann: zuverlässiger Transport, hoher Durchsatz, geringe Standzeit, Flexibilität bei der Anzahl der von den Transporteinrichtungen übernommenen Behältern, zum Beispiel bei Übergabe an die Station und/oder bei Übernahme von der Station.
  • Wie bereits erwähnt, können die Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung bewegt werden. Günstig kann es bei der Vorrichtung mit dem Transportsystem sein, wenn die mindestens eine Station bezogen auf die Transportrichtung ortsfest an der Transportbahn angeordnet ist. Die Behälter können gewissermaßen zur Station „gebracht“ und von dieser wieder „abgeholt“ werden. Hierzu kann es beispielsweise erforderlich sein, die Behälter in einer Richtung quer oder senkrecht zur Transportrichtung zu bewegen. Eine derartige Bewegung kann relativ zur Transportrichtung beispielsweise unter einem Neigungswinkel erfolgen, der mehr als 0° betragen kann und beispielsweise bis 90° betragen kann. Denkbar ist vorteilhafterweise ein Neigungswinkel von ungefähr 40° bis 90°. Der Neigungswinkel kann sich vorzugsweise während der Bewegung zu der Station und/oder weg von der Station verändern. Denkbar ist hierbei insbesondere eine geradlinige Bewegung, eine gekrümmte Bewegung oder eine Bewegung entlang eines Polygonzuges mit geradlinigen, jeweils unterschiedliche Neigungswinkel zur Transportrichtung aufweisenden Segmenten.
  • Von Vorteil kann es sein, wenn mindestens eine Transporteinrichtung, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen und insbesondere alle Transporteinrichtungen, individuell im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden ansteuerbar ist:
    • - eine Bewegung der Behälter quer und/oder senkrecht zur Transportrichtung zum Übergeben der Behälter an die Station und/oder zum Übernehmen der Behälter von der Station;
    • - eine Verfahrgeschwindigkeit und/oder eine Beschleunigung hierbei;
    • - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung unbewegt an der mindestens einen Station angeordnet ist;
    • - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit hierbei;
    • - ein Zeitverhalten zum Schließen der Behälteraufnahmen zum Aufnehmen der Behälter und/oder zum Öffnen der Behälteraufnahmen zum Freigeben der Behälter.
  • Durch eine oder mehrere der vorstehend beschriebenen optionalen Merkmale der Erfindung kann die Vielseitigkeit des Transportsystems gesteigert werden. Insbesondere kann nicht nur die Bewegung längs der Transportrichtung günstigerweise individuell ansteuerbar sein, sondern auch eine Bewegung der Behälter quer und insbesondere senkrecht zur Transportrichtung, beispielsweise für die Übergabe an die Station und/oder die Übernahme von der Station.
  • Vorstehende Ausführungen zeigen, dass günstigerweise mindestens eine Transporteinrichtung, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen und besonders bevorzugt alle Transporteinrichtungen, von der Steuereinrichtung im Hinblick auf eine Trajektorie der Behälteraufnahmen bei der Bewegung der Transporteinrichtung ansteuerbar ist. Unter der Trajektorie kann vorliegend insbesondere eine Raumkurve der Behälteraufnahmen und damit auch darin aufgenommener Behälter während des Transports im Transportsystem verstanden werden, insbesondere einschließlich Standzeiten an der mindestens einen Station.
  • Die Ansteuerung durch die Steuereinrichtung kann, wie vorstehend erwähnt, programmiert sein. Denkbar ist alternativ oder ergänzend, dass die Ansteuerung, zum Beispiel eine bestehende Programmierung, abhängig von einem der Steuereinrichtung zugeführten Signal erfolgt.
  • Mindestens eine Transporteinrichtung, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen und insbesondere alle Transporteinrichtungen sind von der Steuereinrichtung bei einer bevorzugten Ausführungsform individuell abhängig von zumindest einem der Folgenden ansteuerbar:
    • - mindestens einem Verfahrparameter zumindest einer weiteren Transporteinrichtung, beispielsweise Ort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und/oder Standzeit;
    • - einer Art der mindestens einen Station;
    • - einer Verweilzeit der Behälter an der mindestens einen Station;
    • - einer Beschaffenheit der Behälter;
    • - einer Übergabedauer für die Übergabe der Behälter an die mindestens eine Station;
    • - einer Entnahmedauer für die Entnahme der Behälter von der mindestens einen Station (Übernahme);
    • - mindestens einem Eingangsparameter der Steuereinrichtung, beispielsweise einem Signal, insbesondere einem Störsignal.
  • Vorgesehen sein kann zum Beispiel, dass abhängig von der Art der Station eine verhältnismäßig große Verweildauer erforderlich ist. Zum Beispiel wird ein Wiege- und Befüllvorgang an einer Station im Hinblick auf eine Prozesskontrolle sehr sorgfältig durchgeführt und nimmt dadurch relativ viel Zeit in Anspruch. Eine nachfolgende Bewegung der Behälter mit einer Transporteinrichtung kann demgegenüber verhältnismäßig schnell erfolgen. Ein Schließen der Behälter kann beispielsweise ebenfalls verhältnismäßig wenig Zeit in Anspruch nehmen und dadurch schnell ausgeführt werden.
  • Durch individuelle Ansteuerung mindestens einer Transporteinrichtung bietet die Erfindung die Möglichkeit, sich von herkömmlichen Transportsystemen dadurch zu unterscheiden, dass ein dortiger „Maschinentakt“ aufgeweicht oder gar aufgelöst ist. Insbesondere kann zum Beispiel eine jeweilige Transporteinrichtung einen eigenen Takt während des Betriebs ausführen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Ansteuerung der mindestens einen Transporteinrichtung, insbesondere der zwei oder mehr und vorzugsweise aller Transporteinrichtungen, während des Betriebs des Transportsystems veränderbar ist. Dies ermöglicht, dass zumindest eine der Transporteinrichtungen in einem individuellen und dynamischen Takt bewegt werden kann, wobei vorzugsweise individuelle Trajektorien der Behälter während des Betriebs vorgegeben werden können.
  • Ein Verfahrweg der Transporteinrichtungen längs der Transportrichtung ist günstigerweise unabhängig von der Anzahl der Behälterstellen der mindestens einen Station einstellbar, vorzugsweise während des Betriebs des Transportsystems. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Verfahrweg unabhängig von einer etwaigen Anzahl der Behälterstellen der mindestens einen Station und/oder der Anzahl der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen vorgebbar ist.
  • Vorgesehen sein kann beispielsweise, dass die Anzahl der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen mit der Anzahl der Behälterstellen der mindestens einen Station übereinstimmt. Hierbei ist im Betrieb des Transportsystems günstigerweise vorgesehen, dass jeweils alle Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen und alle Behälterstellen der Stationen besetzt werden.
  • Der taktweise Transport der Behälter über die Transporteinrichtungen, insbesondere bei der zuletzt erwähnten vorteilhaften Ausführungsform, ist beispielsweise derart ausführbar, dass mittels mindestens einer der Transporteinrichtungen alle in den Behälteraufnahmen gehaltenen Behälter - wobei insbesondere alle Behälteraufnahmen mit Behältern besetzt sein können - an die mindestens eine Station übergebbar und/oder alle an den Behälterstellen angeordneten Behälter - wobei insbesondere alle Behälterstellen mit Behältern besetzt sein können - von der mindestens einen Station übernehmbar sind. Eine derartige Ausführungsform kann beispielsweise bei mehreren Stationen mit identischer Behälterstellenanzahl vorteilhaft sein, die mit der Anzahl der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen übereinstimmt. Taktweise wird ein jeweiliges „Paket“ von Behältern von einer Station zur nächsten Station weitertransportiert.
  • Es versteht sich, dass die Behälter eines „Pakets“ vorzugsweise frei voneinander und nicht miteinander verbunden sind. Das Paket kann eine vorgegebene oder vorgebbare Menge von Behältern sein oder umfassen.
  • Vorgesehen sein kann, dass die Anzahl der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen sich von der Anzahl der Behälterstellen der mindestens einen Station unterscheidet. Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Anzahl der Behälterstellen kleiner ist als die Anzahl der Behälteraufnahmen. Eine derartige Ausführungsform kann sich zum Beispiel bei Vorhandensein von mehreren Stationen unterschiedlicher Behälterstellenanzahl als vorteilhaft erweisen. Eine „schnelle“ Station mit eher geringer Verweildauer kann eine geringere Behälterstellenanzahl aufweisen und häufiger von den Transporteinrichtungen angefahren werden, und eine „langsame“ Station mit eher längerer Verweildauer kann demgegenüber eine höhere Behälterstellenanzahl aufweisen und weniger häufig von den Transporteinrichtungen angefahren werden.
  • Insbesondere im Zusammenhang mit der bevorzugten Ausführungsform des letzten Absatzes kann es günstig sein, wenn der taktweise Transport der Behälter über die Transporteinrichtungen derart ausführbar ist, dass mittels der Transporteinrichtungen nur ein Teil der in den Behälteraufnahmen gehaltenen Behälter an die mindestens eine Station übergebbar und/oder nur ein Teil der an den Behälterstellen angeordneten Behälter von der mindestens einen Station übernehmbar sind.
  • Der Bewegungsumfang mindestens einer der Transporteinrichtungen kann beispielsweise in Raster eingeteilt sein, so dass die Behälter jeweils innerhalb eines jeweiligen Rasters bewegt werden können. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass der Bewegungsumfang rasterfrei ist und eine individuelle Positionierung der Behälter längs der Transportrichtung möglich ist.
  • Zwei oder mehr Transporteinrichtungen sind vorzugsweise identisch ausgestaltet. Dadurch wird die Herstellung des Transportsystems vereinfacht. Eine etwaige Fehlersuche bei Störung einer der Transporteinrichtungen ist erleichtert. Unterschiede im Bewegungsverhalten der Transporteinrichtungen ergeben sich vorzugsweise allein durch die Ansteuerung mittels der Steuereinrichtung.
  • Ein Abstand benachbarter Behälteraufnahmen bei den zwei oder mehr Transporteinrichtungen und/oder innerhalb einer jeweiligen Transporteinrichtung stimmt vorzugsweise überein. Die Transporteinrichtungen können dementsprechend einen identischen „Stich“ aufweisen und jede Transporteinrichtung einen konstanten „Stich“.
  • Ein Abstand benachbarter Behälterstellen der mindestens einen Station stimmt vorzugsweise mit einem Abstand der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen überein. Die Station kann dementsprechend denselben „Stich“ aufweisen wie die Transporteinrichtungen.
  • Alternativ kann ein Abstand benachbarter Behälterstellen der mindestens einen Station ein ganzzahliges Vielfaches des Abstandes der Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen voneinander sein. Dies kann beispielsweise vorgesehen sein, wenn die Behälterstellen mehr Raum beanspruchen als die Behälteraufnahmen oder Transportstellen. So werden beispielsweise nur 1/n der Behälter bei einer Übergabe in die Behälterstellen der Station übergeben, wobei n das ganzzahlige Vielfache ist, wohingegen die übrigen Behälter vorzugsweise an der Station zwischengeparkt werden, beispielsweise an einer Aufstellstation oder einer Haltestation. Anschließend kann ein weiterer Anteil von 1/n Behältern an die Behälterstellen übergeben werden etc., bis alle Behälter an der Station verarbeitet wurden. Die Bewegung der Transporteinrichtung längs der Transportrichtung erlaubt es, die entsprechenden Behälterstellen anzufahren.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Vorrichtung zum Verarbeiten der Behälter mit dem Transportsystem einen einheitlichen Abstand von Behälterstellen und Behälteraufnahmen und dementsprechend einen konstanten „Stich“ aufweist.
  • Die Behälter sind über die mindestens eine der Transporteinrichtung in diskreten Abständen längs der Transportrichtung und/oder kontinuierlich bewegbar. „Kontinuierlich“ kann vorliegend beispielsweise als „in beliebig kleinen Abständen“ im Rahmen der technischen Umsetzung der Transporteinrichtung und der damit verbundenen Ortsauflösung verstanden werden.
  • Die räumliche Position der Behälterstellen an der mindestens einen Station kann fest vorgegeben sein, zum Beispiel an einer Wiegestation durch Wiegezellen, an einer Befüllstation durch Füllelemente (beispielsweise Füllnadeln) oder an einer Schließstation, oder an einer Haltestation für nicht-standfeste Behälter mit diskreten Behälteraufnahmen.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass die räumliche Position der Behälterstellen an der mindestens einen Station frei vorgebbar ist, zum Beispiel bei einer Aufstellstation für standfeste Behälter.
  • Standfeste Behälter, zum Beispiel Vials, können beispielsweise auf einem Aufstellelement aufgestellt werden. Anders verhält es sich mit sogenannten nicht-standfesten Behältern, die aufgrund ihrer Geometrie nicht von selbst stehen und daher anderweitig fixiert werden müssen. Zu nicht-standfesten Behältern zählen beispielsweise Spritzen (einschließlich eines etwaigen Nadelschutzes), Karpulen oder Ampullen, wobei auch andersartige Packmittel denkbar sind.
  • Vorgesehen sein kann, dass auch eine Aufstellstation diskrete, vorgegebene räumliche Positionen der Behälterstellen aufweist.
  • Das Transportsystem weist vorzugsweise eine pharmagerechte Ausgestaltung auf. Hierbei können zum Beispiel pharmagerechte Materialien wie Edelstahl oder Kunststoff eingesetzt werden.
  • Vorgesehen sein kann, dass zwei oder mehr Transporteinrichtungen von der Steuereinrichtung so ansteuerbar sind, dass sie gleichzeitig längs der Transportrichtung bewegbar sind. Hierbei können insbesondere Bewegungen in beiderlei Orientierungen (in und entgegen der Transportrichtung) vorgesehen sein. Eine Bewegung in der gleichen Orientierung oder in einander entgegengesetzten Orientierungen ist denkbar.
  • Zwei oder mehr Transporteinrichtungen können von der Steuereinrichtung so ansteuerbar sein, dass sie synchron längs der Transportrichtung bewegbar sind, insbesondere mit gleicher Geschwindigkeit und/oder gleicher Beschleunigung.
  • Nachfolgend wird auf bevorzugte Ausgestaltungen der Transporteinrichtungen eingegangen.
  • Die Transporteinrichtungen umfassen beispielsweise jeweils mindestens ein Halteteil und eine Mehrzahl von Halteelementen, die die Behälteraufnahmen ausbilden. Das Halteteil kann beispielsweise längserstreckt ausgebildet sein, insbesondere als Rohr oder Leiste.
  • Die Halteelemente sind vorzugsweise lösbar am mindestens einen Halteteil festgelegt. Eine Verbindung und/oder ein Lösen kann bevorzugt manuell und/oder werkzeuglos erfolgen. Denkbar ist zum Beispiel eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung. Die Halteelemente sind zum Beispiel rastend und/oder klemmend am Halteteil festlegbar. Vorgesehen sein kann zum Beispiel, dass die Halteelemente auf das Halteteil aufgeschnappt werden können, wobei sie abschnittsweise eine im Wesentlichen C-förmige Ausgestaltung aufweisen. Eine Verdrehsicherung zum Verhindern einer Drehung der Halteelemente relativ zum Halteteil kann vorgesehen sein.
  • Im Zusammenhang mit lösbaren Halteelementen kann es vorteilhaft sein, wenn das Transportsystem zwei oder mehr Formatsätze umfasst, die jeweils Halteelemente umfassen, wobei die Halteelemente unterschiedlicher Formatsätze sich hinsichtlich mindestens einer behälterspezifischen und/oder behälterkomponentenspezifischen Eigenschaft voneinander unterscheiden, wobei wahlweise die Halteelemente eines jeweiligen Formatsatzes an den Halteteilen festlegbar sind. Dadurch weist das Transportsystem eine hohe Vielseitigkeit auf. Günstigerweise deckt ein jeweiliger Formatsatz einen bestimmten Formatbereich von Behältern ab. Abweichende Formatbereiche, zum Beispiel infolge unterschiedlicher Behältertypen und/oder Behältergrößen, können durch Austausch der Halteelemente eines anderen Formatsatzes abgedeckt werden.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Transporteinrichtung zwei insbesondere längs der Transportrichtung relativ zueinander bewegbare Halteteile umfasst, an denen jeweils Halteelemente angeordnet sind, wobei eine jeweilige Behälteraufnahme von zwei Halteelementen, je ein Halteelement an einem der Halteteile, gebildet ist. Hierbei wird die Behälteraufnahme von zwei Halteelementen gebildet, wobei eines der Halteelemente an einem ersten Halteteil und eines der Halteelemente an einem zweiten Halteteil festgelegt ist.
  • Die Halteteile sind bevorzugt ausgebildet, eine Haltestellung einzunehmen, in der die Behälter in den Behälteraufnahmen gehalten sind, und eine Freigabestellung, in der die Behälteraufnahmen freigegeben sind. Durch Bewegen der Halteteile relativ zueinander kann zum einen der Behälter aufgenommen und gehalten werden. Durch eine Bewegung in Gegenrichtung kann die Behälteraufnahme erweitert werden, um den Behälter freizugeben.
  • Die vorstehend beschriebene Funktionsprinzip der Ausführungsform der Transporteinrichtung ist insbesondere ausgestaltet wie bei einem sogenannten „Transportrechen“ und „Gegenrechen“, wie diese beispielsweise in der eingangs genannten DE 10 2018 213 800 A1 beschrieben sind. Hierbei kann insbesondere ein Halteteil samt Halteelementen einen „Transportrechen“ ausbilden, das andere Halteteil samt Halteelementen den „Gegenrechen“.
  • Die Transporteinrichtung umfasst bevorzugt eine Antriebseinheit zum Bewegen der Transporteinrichtung längs der Transportrichtung und/oder zum Bewegen der Halteteile relativ zueinander - beispielsweise für die Einnahme der Haltestellung oder der Freigabestellung - und/oder zum Bewegen der Halteelemente quer und/oder senkrecht relativ zur Transportrichtung. Die letztgenannte Bewegung kann insbesondere dazu dienen, die Behälter an die Station zu übergeben und/oder von der Station zu übernehmen.
  • Das Funktionsprinzip der Antriebseinheit kann zum Beispiel so umgesetzt sein, wie dies in der DE 10 2018 213 800 A1 beschrieben ist.
  • Die Antriebseinheit kann bei einer bevorzugten Ausführungsform Transportelemente umfassen, die mit den Halteteilen gelenkig, insbesondere zur Ausbildung eines Viergelenks, gekoppelt sind, sowie Antriebselemente, die vorzugsweise magnetisch mit den Transportelementen gekoppelt sind und an einer Transportbahn längs der Transportrichtung bewegbar sind, beispielsweise linear verfahrbar. Eine derartige Ausgestaltung der Transporteinrichtung erweist sich bevorzugt als zuverlässig. Bei magnetischer Kopplung kann konstruktiv einfach eine pharmagerechte Ausgestaltung erzielt werden. Die Antriebselemente können außerhalb eines durch die Transportbahn begrenzten Reinraums angeordnet sein und die Transportelemente innerhalb des Reinraumes. Die Kopplung erfolgt über Kopplungselemente, die zum Beispiel ein Gelenkparallelogramm mit dem Transportelement und dem jeweiligen Halteteil oder einem daran angeordneten Kopplungsglied ausbilden. Die Antriebselemente können über eine elektromagnetisch ausgestaltete Transportbahn längs der Transportrichtung verschiebbar sein.
  • Günstig kann es sein, wenn mindestens eine Transporteinrichtung von der Steuereinrichtung derart ansteuerbar ist, dass die Halteteile der Transporteinrichtung unabhängig voneinander bewegbar sind, beispielsweise längs der Transportrichtung und/oder quer und insbesondere senkrecht dazu, beispielsweise zur Übergabe von Behältern und/oder beim Aufnehmen von Behältern.
  • Eine Ansteuerung kann beispielsweise derart erfolgen, dass die Halteelemente des einen Halteteils und die Halteelemente des anderen Halteteils verschiedenartige Trajektorien aufweisen, insbesondere abhängig von den zu verarbeitenden Behältern.
  • Beispielsweise sind die Halteelemente zum Halten des Behälters an einer linken Seite und einer rechten Seite gleich geformt, aber symmetrisch zueinander, zum Beispiel für Vials. In diesem Fall können die Trajektorien symmetrisch zueinander gebildet sein. Demgegenüber können die Halteelemente für Spritzen zum Halten an einer linken Seite und einer rechten Seite unterschiedlich, asymmetrisch zueinander geformt sein. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Trajektorien asymmetrisch sind, weil die Halteelemente abhängig von der Form zum Bewegen an die Spritze oder weg von dieser verschiedenartig zu bewegen sind, damit die Spritze gegriffen oder freigegeben werden kann.
  • Günstig kann es sein, wenn die die Steuereinrichtung eine Programmierschnittstelle für eine Bedienperson umfasst und/oder ein Kommunikationsglied zum Austauschen von Programmierinformationen mit einem externen Zusatzgerät mit Programmierschnittstelle, wobei über die Programmierschnittstelle Programmierinformationen bereitstellbar sind. Dies erlaubt eine einfache und benutzerfreundliche Anpassung des Transportsystems. Ohne die Vornahme konstruktiver Änderungen der Transporteinrichtungen, allenfalls abgesehen von unterschiedlichen Formatteilen, kann die Bedienperson beispielsweise das Bewegungsverhalten der Transporteinrichtungen verändern.
  • Wie bereits erwähnt, betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Vorrichtung.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verarbeiten von insbesondere pharmazeutischen Behälter umfasst ein Transportsystem der vorstehend beschriebenen Art und mindestens eine an der Transportbahn des Transportsystems angeordnete Station.
  • Die Vorteile, die bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung des erfindungsgemäßen Transportsystems erwähnt wurden, können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ebenfalls erzielt werden. Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich durch vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Transportsystems. Diesbezüglich kann auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden.
  • Die mindestens eine Station kann aktiv oder passiv ausgestaltet sein. Hierauf wurde bereits vorstehend eingegangen.
  • Die Vorrichtung kann mehr als eine Station umfassen, wobei die Stationen in der Transportrichtung an der Transportbahn hintereinander angeordnet sind.
  • Die mindestens eine Station kann beispielsweise mindestens eines der Folgenden umfassen:
    • - eine Aufstellstation zum Aufstellen von insbesondere standfesten Behältern;
    • - eine Haltestation zum Halten von insbesondere nicht-standfesten Behältern;
    • - eine Wiegestation zum Wiegen unbefüllter und/oder befüllter Behälter;
    • - eine Befüllstation zum Befüllen von Behältern;
    • - eine Schließstation zum Verschließen von Behältern;
    • - eine Kontrollstation. Beispielsweise wird die Anwesenheit eines Behälters, eines Verschlusselementes, deren mögliche Beschädigung, der korrekte Sitz des Verschlusselementes, die Farbe einer Substanz im Behälter oder ein andersartiges Kriterium auf Korrektheit kontrolliert. Die Kontrollstation ist beispielsweise optisch ausgestaltet und kann mindestens eine Kamera umfassen.
    • - eine Kombination von zwei oder mehr der Voranstehenden, beispielsweise eine Station, an der sowohl gewogen als auch befüllt werden kann;
    • - eine Einkoppelstation zum Übernehmen der Behälter insbesondere durch eine in der Transportrichtung erste Transporteinrichtung;
    • - eine Auskoppelstation, an die die Behälter insbesondere durch eine in der Transportrichtung letzte Station übergebbar sind.
  • Die Vorrichtung kann zwei oder mehr Stationen umfassen, wobei die Anzahl von Behälterstellen von zumindest zwei Stationen identisch ist.
  • In Kombination mit der letztgenannten Ausführungsform kann es zum Beispiel bevorzugt sein, dass ein taktweiser Transport derart durchführbar ist, dass mittels der Transporteinrichtungen alle in den Behälteraufnahmen gehaltenen Behälter an die mindestens eine Station übergebbar und/oder alle an den Behälterstellen angeordneten Behälter von der mindestens einen Station übernehmbar sind. Alle Transporteinrichtungen können hierbei zum Beispiel in Bezug auf die zu übergebenden/zu übernehmenden Behälter einen gleichen Takt fahren.
  • Die Vorrichtung kann zwei oder mehr Stationen umfassen, wobei die von Behälterstellen von zumindest zwei Stationen sich voneinander unterscheiden. Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass eine Station, bei der eine höhere Verweildauer für die Behälter während der Verarbeitung besteht, eine höhere Anzahl von Behälterstellen aufweist als eine Station mit geringerer Verweildauer. Eine hohe Verweildauer kann zum Beispiel eine Befüllstation und/oder eine Wiegestation aufweisen, wobei zum Beispiel die Verweildauer einer Schließstation geringer sein kann.
  • Die Anzahl von Behälteraufnahmen der Transporteinrichtungen kann sich, insbesondere bei der zuletzt erwähnten Ausführungsform, von der Anzahl der Behälterstellen einer Station unterscheiden, wobei in der Transportrichtung seitlich unmittelbar neben der Station eine Aufstellstation oder eine Haltestation angeordnet ist, und wobei von der Transporteinrichtung ein Teil der Behälter in den Behälteraufnahmen an die erstgenannte Station und ein Teil der Behälter in den Behälteraufnahmen an die Aufstellstation oder die Haltestation übergebbar ist. Sind an der Transporteinrichtung mehr Behälter gehalten als die erstgenannte Station an Behälterstellen aufweist, können die verbleibenden Behälter zum Beispiel an der Aufstellstation oder der Haltestation „zwischengeparkt“ werden. In einem nachfolgenden Bearbeitungsschritt können diese Behälter beispielsweise wieder übernommen und der erstgenannten Station zugeführt werden.
  • Die Transporteinrichtungen umfassen bevorzugt eine so hohe Anzahl von Behälteraufnahmen, dass diese der Anzahl der Behälterstellen der Station mit der höchsten Anzahl von Behälterstellen entspricht.
  • Wie vorstehend erwähnt, betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren.
  • Ein erfindungsgemäßes, die eingangs genannte Aufgabe lösendes Verfahren zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern mit einem Transportsystem der vorstehend beschriebenen Art umfasst:
    • - Transportieren von Behältern mittels einer ersten Transporteinrichtung längs der Transportrichtung zu mindestens einer Station in einer ersten Orientierung;
    • - Übergeben zumindest eines Teils der Behälter von der Transporteinrichtung an die mindestens eine Station;
    • - Entfernen der ersten Transporteinrichtung in einer der ersten Orientierung entgegengesetzten zweiten Orientierung von der mindestens einen Station;
    • - Bewegen einer zweiten Transporteinrichtung in der zweiten Orientierung zu der mindestens einen Station derart, dass die zweite Transporteinrichtung mit der Position der ersten Transporteinrichtung zuvor zumindest teilweise überlappt;
    • - Übernehmen zumindest eines Teils der Behälter von der mindestens einen Station durch die zweite Transporteinrichtung;
    • - Bewegen der zweiten Transporteinrichtung in der ersten Orientierung weg von der mindestens einen Station.
  • Die Vorteile, die bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung des erfindungsgemäßen Transportsystems erwähnt wurden, können durch Ausübung des Verfahrens ebenfalls erzielt werden. Vorteilhafte Ausführungsbeispiele des Verfahrens ergeben sich durch vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Transportsystems und der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diesbezüglich wird auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
    • 1: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verarbeiten von Behältern, umfassend ein erfindungsgemäßes Transportsystem, jeweils in bevorzugter Ausführungsform;
    • 2: eine perspektivische Teildarstellung des Transportsystems, in der zwei Transporteinrichtungen und eine Aufstellstation für Behälter dargestellt sind;
    • 3: eine Draufsicht auf das Transportsystem in Blickrichtung des Pfeiles „3“ in 2, wobei zusätzlich eine Wiegestation dargestellt ist;
    • 4: eine Darstellung entsprechend 3 zu einem späteren Zeitpunkt beim Verarbeiten der Behälter;
    • 5: eine Seitenansicht einer Transporteinrichtung des Transportsystems, teilweise geschnitten;
    • 6 und 7: eine Teildarstellung von mittels der Transporteinrichtung gehaltenen Behältern entsprechend Detail A in 3 (6) bzw. freigegebenen Behältern (7);
    • 8: eine schematische Darstellung von Bewegungsmustern und transportierten Behältern bei dem Transportsystem gemäß 1;
    • 9: eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verarbeiten von Behältern mit einem erfindungsgemäßen Transportsystem, jeweils in bevorzugter Ausführungsform;
    • 10: eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verarbeiten von Behältern mit einem erfindungsgemäßen Transportsystem, jeweils in bevorzugter Ausführungsform;
    • 11 und 12: schematische Bewegungsmuster von Transporteinrichtungen des Transportsystems gemäß 10 und mit den Transporteinrichtungen transportierte Behälter, wobei die 11 und 12 längs der jeweiligen mit B gekennzeichneten Linie aneinandergefügt als gemeinsame Figur zu betrachten sind; und
    • 13: eine perspektivische Darstellung einer Transporteinrichtung und einer Haltestation einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Darstellung.
  • 1 zeigt eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegte vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verarbeiten pharmazeutischer Behälter. Die Vorrichtung 10 umfasst eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportsystems 12. Mit dem Transportsystem 12 und der Vorrichtung 10 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens ausführbar.
  • Das Transportsystem 12 wird nachfolgend am Beispiel des Transports von Behältern 14 beschrieben, die über die Vorrichtung 10 verarbeitet werden. Im vorliegenden Beispiel sind die Behälter 14 pharmazeutische Behälter, insbesondere Vials 16. Die Vials 16 sind standfeste Behälter, die aufgrund ihrer Geometrie eigenständig auf einem Aufstellelement stehen können.
  • Das Transportsystem 12 eignet sich auch zum Verarbeiten andersartiger Behälter. Hierauf wird nachfolgend am Beispiel der 13 eingegangen, die als zu transportierende Behälter 14 Spritzen 18 darstellt.
  • Das in 1 nur schematisch dargestellte Transportsystem 12 umfasst eine Transportbahn 20, die eine Transportrichtung 22 definiert. Die Transportbahn 20 erstreckt sich von einem Einlauf 24 bis zu einem Auslauf 26 für die Behälter 14.
  • Die Transportbahn 20 ist linear erstreckt, und die Transportrichtung 22 ist linear ausgerichtet.
  • Das Transportsystem 12 umfasst ferner eine Mehrzahl von Transporteinrichtungen 28. Vorliegend sind sieben Transporteinrichtungen 28 vorgesehen, die insbesondere identisch ausgestaltet sind. Es wird daher nachfolgend nur auf die Konstruktion einer Transporteinrichtung eingegangen. Die diesbezüglichen Ausführungen gelten für die übrigen Transporteinrichtungen 28 ebenfalls.
  • Bei einer andersartigen vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportsystems kommt eine von sieben Stück abweichende Anzahl von Transporteinrichtungen zum Einsatz. Zwei oder mehr Transporteinrichtungen sind hierbei vorgesehen.
  • Zum Ansteuern der Transporteinrichtungen 28 umfasst das Transportsystem 12 eine vorzugsweise elektronische Steuereinrichtung 32.
  • Die Transporteinrichtungen 28 sind in der Transportrichtung 22 hintereinander angeordnet, wobei eine erste Transporteinrichtung 28 in 1 am Einlauf 24 und eine letzte Transporteinrichtung 28 am Auslauf 26 gezeigt ist. Die Transporteinrichtungen 28 können längs der Transportrichtung 22 wie nachfolgend erläutert in beiderlei Orientierungen 30, 31 bewegt werden.
  • Im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Transportsystems 12 kann auf diese Weise ein getakteter Transport von Behältern 14 vom Einlauf 24 zum Auslauf 26 in der Orientierung 30 erfolgen, unter Nutzung von an der Transportbahn angeordneten Stationen. In der entgegengesetzten Orientierung 31 verfahren die Transporteinrichtungen 28 demgegenüber im bestimmungsgemäßen Gebrauch leer, d.h. ohne Behälter, um ein neues Paket von Behältern 14 aufzunehmen.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst im vorliegenden Beispiel eine Mehrzahl von Stationen, die in der Transportrichtung 22 hintereinander an der Transportbahn 20 angeordnet sind. Auch die Stationen können vorzugsweise von der Steuereinrichtung 32 angesteuert werden.
  • Eine Einkoppelstation 34 ist am Einlauf 24 vorgesehen. Die nächste Station ist eine Aufstellstation 36 zum Aufstellen von standfesten Behältern 14 (2 bis 4, 6 und 7). Anschließend folgen eine erste Wiegestation 38, eine Befüllstation 40 und eine zweite Wiegestation 42. Anschließend folgen eine weitere Aufstellstation 44, eine Schließstation 46, eine Kontrollstation 47 und, am Auslauf 26, eine Auskoppelstation 48.
  • Die Kontrollstation 47 ist beispielhaft für mindestens eine Kontrollstation entlang der Transportbahn 20, die auch an andersartiger Position angeordnet sein könnte. Die Kontrollstation 47 dient zum Beispiel zur Kontrolle eines Behälters 14, von Verschlusselementen und/oder der Farbe einer Substanz im Behälter 14.
  • Die zu verarbeitenden Behälter 14 werden über die Einkoppelstation 34 zugeführt, auf der Aufstellstation 36 „zwischengeparkt“, an der Wiegestation 38 in leerem Zustand gewogen (Tarawiegung), über die Befüllstation 40 mit daran angeordneten Füllelementen (beispielsweise Füllnadeln) befüllt, an der zweiten Wiegestation 42 in befülltem Zustand gewogen (Bruttowiegung), an der weiteren Aufstellstation 44 „zwischengeparkt“, an der Schließstation 46 mittels Verschlusselementen verschlossen und über die Auskoppelstation 48 am Auslauf 26 ausgekoppelt.
  • Eine jeweilige Station 34 bis 48 definiert eine Mehrzahl von Behälterstellen 50, an denen jeweils ein Behälter 14 positioniert werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfassen alle Stationen 34 bis 48 beispielsweise jeweils zwölf Behälterstellen 50, wobei deren Anzahl auch unterschiedlich ausfallen könnte. Beispielhaft zeigen die 1 und 3 Behälterstellen 50 an den Wiegestationen 38 und 42. Die 2 bis 4, 6 und 7 zeigen die Behälterstellen 50 der ersten Aufstellstation 36.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die räumlichen Positionen der Behälterstellen 50 vorgegeben. Bei den verarbeitenden Stationen 38, 40, 42 und 46 sind die Positionen der Behälterstellen 50 durch die Konstruktion dieser Stationen definiert. Bei den Aufstellstationen 36 und 44 sind die Positionen der Behälterstellen 50 durch die Programmierung des Transportsystems 12 beispielsweise bedienerseitig vorgegeben. Bei der Einkoppelstation 34 und bei der Auskoppelstation 48 ergeben sich die Positionen der Behälterstellen 50 ebenfalls durch die Konstruktion dieser beiden Stationen.
  • Ein jeweiliger Abstand benachbarter Behälterstellen 50 („Stich“) bei den Stationen 34 bis 48 ist identisch. Außerdem weisen alle Stationen 34 bis 48 einen identischen Stich auf.
  • Es versteht sich, dass die Stationen 34 bis 48, dies ist in der Zeichnung nicht dargestellt, vorzugsweise auf einem Gestell 52 oder Unterbau der Vorrichtung 10 angeordnet und gehalten sind.
  • Die Vorrichtung 10 kann eine beispielsweise das Gestell 52 überdeckende Isolatoreinrichtung umfassen, über die eine Atmosphäre bereitgestellt werden kann. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Atmosphäre zum Zwecke der Dekontamination, beispielsweise mittels H2O2.
  • Insgesamt ist es von Vorteil, wenn die Vorrichtung 10 eine pharmagerechte Ausgestaltung aufweist, zu deren Zweck die geeigneten Materialien wie beispielsweise Edelstahl und/oder Kunststoff eingesetzt werden können.
  • Nachfolgend wird zunächst auf die Ausgestaltung der jeweiligen Transporteinrichtung 28 unter Verweis insbesondere auf die 2 bis 7 eingegangen.
  • Die Transporteinrichtung 28 ist in funktioneller Hinsicht im Wesentlichen so ausgebildet, wie dies in der DE 10 2018 213 800 A1 derselben Patentanmelderin beschrieben ist, deren Inhalt vollumfänglich in die vorliegende Offenbarung miteinbezogen wird. In konstruktiver Hinsicht ergeben sich indessen Verfeinerungen bei der vorliegenden Ausführungsform des Transportsystems 12.
  • Die Transporteinrichtung 28 umfasst ein erstes Halteteil 54 und ein zweites Halteteil 56. Die Halteteile 54, 56 sind vorzugsweise identisch oder funktionsgleich ausgestaltet und längserstreckt ausgebildet, beispielsweise als Rohre. Die Halteteile 54, 56 sind längs der Transportrichtung 22 ausgerichtet.
  • An einem jeweiligen Halteteil 54 sind im vorliegenden Fall eine Mehrzahl von Halteelementen 58 festgelegt. Vorliegend umfasst jede Transporteinrichtung 28 an jedem Halteteil 54, 56 zwölf Halteelemente 58, wobei deren Anzahl auch unterschiedlich sein könnte.
  • Jeweils ein Halteelement 58 am ersten Halteteil 54 und ein Halteelement 58 am zweiten Halteteil 56 bilden gemeinsam eine Behälteraufnahme 60. Dementsprechend umfasst die Transporteinrichtung 28 im vorliegenden Beispiel zwölf Behälteraufnahmen 60, deren Anzahl auch unterschiedlich sein könnte.
  • Eine jeweilige Behälteraufnahme 60 definiert eine Transportstelle der Transporteinrichtung 28. Die Anzahl der Behälteraufnahmen 60 entspricht somit der Anzahl der Transportstellen der Transporteinrichtung 28.
  • Abstände benachbarter Behälteraufnahmen 60 voneinander („Stich“) sind vorliegend identisch. Insbesondere stimmt der Stich der Transporteinrichtung 28 mit dem Stich der Stationen 34 bis 48 überein, so dass die Vorrichtung 10 insgesamt einen konstanten Stich aufweist.
  • In jeder Behälteraufnahme 60 kann ein Behälter 14 gehalten werden.
  • Die Transporteinrichtung 28 ist ausgebildet, die Behälter 14 in den Behälteraufnahmen 60 längs der Transportrichtung 22 zu bewegen. Vom Einlauf 24 zum Auslauf 26 erfolgt die Bewegung dabei in der Orientierung 30. Es kann jedoch insbesondere umgekehrt eine Bewegung in der Orientierung 31 vorgesehen sein.
  • Eine Bewegung in der Orientierung 31 erweist sich zum Beispiel bei einer Prozesskontrolle der Vorrichtung 10 als vorteilhaft. Stellt zum Beispiel die zweite Wiegestation 42 fest, dass ein Behälter 14 Unterfüllung aufweist, kann der Behälter 14 zurück zu Befüllstation 40 transportiert und nachbefüllt werden.
  • Die Transporteinrichtung 28 ist ferner dazu ausgebildet, die Behälter 14 quer und/oder senkrecht zur Transportrichtung 22 zu bewegen.
  • Beispielsweise können dadurch die Behälter 14 von der Transporteinrichtung 28 an die Stationen 36 bis 48 übergeben werden; eine Übergabe an die Einkoppelstation 34 ist nicht üblich, wobei dies vorgesehen sein kann.
  • In entsprechender Weise können die Behälter 14 mittels der Transporteinrichtung 28 von den Stationen 34 bis 46 übernommen werden. Eine Übernahme von der Auskoppelstation 48 ist nicht üblich, dies kann dennoch vorgesehen sein.
  • Mittels des Transportsystems 12 können die Behälter 14 dementsprechend zu den Stationen 34 bis 48 „gebracht“ oder umgekehrt von diesen „abgeholt“ werden. Günstig kann es insbesondere sein, wenn die Stationen 34 bis 48 ihrerseits so ortsfest an der Vorrichtung 10 angeordnet sind, dass sie die Behälter 14 selbst nicht transportieren.
  • Es versteht sich, hierauf wird nachfolgend noch eingegangen, dass nicht jede Station 34 bis 48 von jeder Transporteinrichtung 28 angefahren werden kann. Vorzugsweise können jedoch zumindest die Stationen 36 bis 46 von jeweils mindestens zwei Transporteinrichtungen 28 erreicht werden.
  • Die Halteelemente 58 sind an den Halteteilen 54, 56 vorliegend lösbar festlegbar. Günstig ist es beispielsweise, wenn die Halteelemente 58 manuell und/oder werkzeuglos festgelegt und/oder gelöst werden können.
  • 5 zeigt beispielsweise eine kraftschlüssige und vorzugsweise formschlüssige Befestigung der Halteelemente 58 über einen im Wesentlichen C-förmigen Halteabschnitt 62. Der Halteabschnitt 62 ist auf das Halteteil 54 oder 56 aufgeschnappt. Einem jeweiligen Halteelement 58 ist ein Verdrehsicherungsglied 64 zugeordnet, um eine Verdrehung des Halteelementes 58 relativ zum Halteteil 54, 56 zu verhindern. Vorliegend ist das Verdrehsicherungsglied 64 beispielsweise ein Stift, der mit dem Halteelement 58 und dem Halteteil 54, 56 in Eingriff steht.
  • Die Halteelemente 58 decken einen vorgegebenen Formatbereich ab, um Behälter 14 unterschiedlicher Beschaffenheit verarbeiten zu können. Die Halteelemente 58 sind Bestandteil eines Formatsatzes 66 (1).
  • Das Transportsystem 12 kann weitere Formatsätze 66 mit Halteelementen 58 umfassen, die sich hinsichtlich einer behälterspezifischen und/oder behälterkomponentenspezifischen Eigenschaft von denjenigen des erstgenannten Formatsatzes 66 unterscheiden. Dies gibt die Möglichkeit, bei den Transporteinrichtungen 28 nur die Halteelemente 58 auszutauschen und dadurch einen andersartigen Formatbereich, beispielsweise andersartige Behältertypen und/oder Behälter 14 mit unterschiedlichen Abmessungen, zu transportieren.
  • Beispielhaft zeigt 13 Halteelemente 58 für die in diesem Fall als Spritzen 18 ausgestalteten Behälter 14. Die Halteelemente 58 können hierbei beispielsweise so beschaffen sein, wie sie in der DE 10 2022 102 012.6 derselben Anmelderin mit demselben Anmeldetag 28. Januar 2022 und dem Titel „Greifeinrichtung zum Greifen eines Behälters und Haltevorrichtung mit einer Greifeinrichtung“ als „Greifelemente“ beschrieben sind. Die Offenbarung dieser Patentanmeldung wird vollumfänglich in die vorliegende Patentanmeldung miteinbezogen.
  • Kommen die Halteelemente 58 für die Spritzen 18 zum Einsatz, kann beispielsweise anstelle der Aufstellstationen 36 und 44 eine Haltestation 68 eingesetzt werden, um die Spritzen 18 „zwischenzuparken“. Die nicht-standfesten Spritzen 18 können sie durch Kraft- und/oder Formschluss in der Haltestation 68 hängend gehalten werden.
  • Die Haltestation 68 kann beispielsweise so beschaffen sein, wie sie in der Patentanmeldung mit der Anmeldenummer DE10 2022 101 994.2 derselben Anmelderin mit demselben Anmeldetag 28. Januar 2022 und dem Titel „Halteeinrichtung für einen Behälter und Vorrichtung zum Verarbeiten von Behältern“ als „Halteeinrichtung“ beschrieben ist. Die Offenbarung dieser Patentanmeldung wird vollumfänglich in die vorliegende Patentanmeldung miteinbezogen.
  • Die Transporteinrichtung 28 umfasst im vorliegenden Beispiel vier Transportelemente 70, deren zwei jeweils dem Halteteil 54 und dem Halteteil 56 zugeordnet sind. Jedes Transportelement 70 ist über Kopplungselemente 72 gelenkig mit dem Halteteil 54 oder 56 verbunden. Auf diese Weise wird ein als Gelenkparallelogramm 74 ausgebildetes Viergelenk, das halteteilseitig ein Kopplungsglied 76 aufweist, ausgebildet.
  • Die Transportelemente 70 sind Bestandteil einer Antriebseinheit 78 der Transporteinrichtung 28. Die Antriebseinheit 78 umfasst einem jeweiligen Transportelement 70 zugeordnet ein Antriebselement 80. Die 1, 9 und 10 zeigen die Antriebseinheit 78 schematisch in deren Anordnung an der Transportbahn 20, insbesondere die 3 bis 5 die Transporteinrichtung 28 mit den Halteteilen 54, 56 und der Antriebseinheit 78.
  • Die Antriebselemente 80 sind mit den Transportelementen 70 im vorliegenden Fall magnetisch gekoppelt. Die Kopplung erfolgt durch die Transportbahn 20 hindurch, deren den Transportelementen 70 abgewandte Seite unter Ansteuerung durch die Steuereinrichtung 32 so elektrisch beaufschlagt werden kann, dass wechselnde Magnetfelder erzeugt werden können. Diese Magnetfelder erlauben es, die Positionen der Antriebselemente 80 und dadurch die Position der Transporteinrichtung 28 insgesamt, insbesondere der Behälteraufnahmen 60 vorzugeben.
  • Hierbei besteht insbesondere die Möglichkeit, die Transporteinrichtung 28 wie erwähnt längs der Transportrichtung 22 zu bewegen.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die Behälteraufnahmen 60 quer und insbesondere senkrecht zur Transportrichtung 22 zu bewegen. Beispielsweise kann eine im Winkel von größer 0° bis 90° zur Transportrichtung 22 ausgerichtete Bewegungskomponente umgesetzt werden, wie das bereits voranstehend erläutert wurde.
  • In Bezug auf den Mechanismus zum Verfahren der Transporteinrichtung 28 an der Transportbahn 20, das Öffnen und Schließen der Behälteraufnahmen 60 sowie das Annähern zur Übergabe an die Stationen 34 bis 48 und das Entfernen zum Entgegennehmen von Behältern 14 von den Stationen 34 bis 48 wird auf die vorstehend genannte DE 10 2018 213 800 A1 verwiesen.
  • Die Halteteile 54, 56 können eine Haltestellung, in der die Behälter 14 in der Behälteraufnahme 60 gehalten sind, einnehmen werden (3, 6). In der Haltestellung der Halteteile 54, 56 können die Behälter 14 mit der Transporteinrichtung 28 bewegt werden.
  • Über die Antriebseinheit 78 können die Halteteile 54, 56 relativ zueinander in eine Freigabestellung überführt werden, in der die Behälteraufnahmen 60 freigegeben sind (4, 7). Dies ermöglicht es, die Behälter 14 an die Stationen 34 bis 48 zu übergeben oder von diesen zu übernehmen.
  • Die Transportstellen der Transporteinrichtung sind gewissermaßen größenveränderlich, wenn die Halteteile 54, 56 relativ zueinander in die Haltestellung oder in die Freigabestellung überführt werden, wobei sich die Anzahl der Transportstellen hierbei insbesondere nicht verändert.
  • Besonders vorteilhaft ist es beim Transportsystem 12, dass eine jeweilige Transporteinrichtung 28 von der Steuereinrichtung 32 individuell ansteuerbar ist. Insbesondere können die Transporteinrichtungen 28 bevorzugt im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden ansteuerbar sein:
    • - einen Verfahrweg längs der Transportrichtung 22. Hierbei besteht vorzugsweise die Möglichkeit, einen Überlapp der Bewegungsumfänge von Transporteinrichtungen 28 einzustellen und/oder zu verändern.
    • - eine Verfahrgeschwindigkeit längs der Transportrichtung 22;
    • - eine Beschleunigung längs der Transportrichtung 22;
    • - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung 28 unbewegt längs der Transportrichtung 22 ist;
    • - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit.
    • - eine Bewegung der Behälter 14 quer und/oder senkrecht zur Transportrichtung 22 zum Übergeben der Behälter 14 an die Station 34 bis 48 und/oder zum Übernehmen der Behälter 14 von der Station 34 bis 48;
    • - eine Verfahrgeschwindigkeit und/oder eine Beschleunigung hierbei;
    • - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung 28 unbewegt an der mindestens einen Station 34 bis 48 angeordnet ist;
    • - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit hierbei;
    • - ein Zeitverhalten zum Schließen der Behälteraufnahmen 60 zum Aufnehmen der Behälter 14 und/oder zum Öffnen der Behälteraufnahmen 60 zum Freigeben der Behälter 14.
  • Voranstehende Ausführungen zeigen, dass für die in den Behälteraufnahmen 60 gehaltenen Behälter 14 bei der Bewegung einer jeweiligen Transporteinrichtung 28 eine Trajektorie unter Ansteuerung der Steuereinrichtung 32 vorgebbar ist. Dadurch weist das Transportsystem 12 eine besonders hohe Vielseitigkeit auf.
  • Eine jeweilige Transporteinrichtung 28 ist vorzugsweise individuell von der Steuereinrichtung 32 im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden ansteuerbar:
    • - mindestens einem Verfahrparameter zumindest einer weiteren Transporteinrichtung 28, beispielsweise Ort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und/oder Standzeit;
    • - einer Art der mindestens einen Station 34 bis 48;
    • - einer Verweilzeit der Behälter 14 an der mindestens einen Station 34 bis 48;
    • - einer Beschaffenheit der Behälter 14;
    • - einer Übergabedauer für die Übergabe der Behälter 14 an die mindestens eine Station 34 bis 48;
    • - einer Entnahmedauer für die Entnahme der Behälter 14 von der mindestens einen Station 34 bis 48;
    • - mindestens einem Eingangsparameter der Steuereinrichtung 32, beispielsweise einem Signal, insbesondere einem Störsignal.
  • Insbesondere kann eine jeweilige Ansteuerung der Transporteinrichtung 28 während des Betriebs des Transportsystems 12 veränderbar sein, im Hinblick auf eine besonders vielseitige Ausgestaltung.
  • Die Halteteile 54, 56 sind von der Steuereinrichtung 32 bevorzugt zu einer Bewegung unabhängig voneinander ansteuerbar, insbesondere abhängig von der Art zu verarbeitender Behälter 14. Die Halteelemente 58 der Halteteile 54, 56 können hierbei beispielsweise verschiedenartige Trajektorien aufweisen:
    • Die Halteelemente 58 werden an einander abgewandten Seiten an den Behälter 14 angelegt (voranstehend als linke Seite und rechte Seite bezeichnet). Im Fall der Vials 16, die am Hals gegriffen werden, können die anlegbaren Abschnitte symmetrisch zueinander ausgebildet sein. Trajektorien der Halteelemente 58, über die Bewegung der Halteteile 54, 56, können symmetrisch zueinander sein.
  • Demgegenüber ist zum Beispiel bei Behältern 14 in Form der Spritzen 18 die Form der Halteelemente an den anlegbaren Abschnitten unterschiedlich und insbesondere asymmetrisch (13), um eine zuverlässige Halterung der Spritzen 18 außenseitig an der Mantelfläche sicherzustellen. Trajektorien der Halteelemente 58, über die Halteteile 54, 56, können hierbei insbesondere beim Übergeben und/oder Übernehmen asymmetrisch sein.
  • Zumindest zwei der Transporteinrichtungen 28 können gleichzeitig bewegbar sein. Die Bewegung kann in derselben Orientierung oder in einander entgegengesetzten Orientierungen ausgeführt werden.
  • Die Bewegungsumfänge zumindest jeweils benachbarter Transporteinrichtungen 28 beim Transportsystem 12 überlappen derart, dass mindestens jeweils ein Teil der Behälterstellen 50, vorzugsweise jeweils alle Behälterstellen 50 zumindest der Stationen 36 bis 46 von zwei oder mehr Transporteinrichtungen 28 erreicht werden können. Dies bietet insbesondere die Möglichkeit, die Behälter 14 sukzessive über die in der Transportrichtung 22 hintereinander angeordneten Transporteinrichtungen 28 zu transportieren.
  • Gegenüber einem herkömmlichen Transportsystem bietet dies beispielsweise einen Vorteil einer geringeren bewegten Masse und geringerer Momente, so dass ein schnellerer Transport durchgeführt werden kann. Bauteiltoleranzen fallen weniger stark ins Gewicht, und Zwischenlagerungen wie im Stand der Technik sind nicht erforderlich. Im Hinblick auf eine etwaige Prozesskontrolle und Fehlersuche können die Transporteinrichtungen 28 unabhängig voneinander angehalten werden. Dies erleichtert es, die Ursache einer Störung zu ermitteln. Vorzugsweise müssen hierbei nicht alle Behälter 14 im Transportsystem 12 verworfen werden, sondern nur die Behälter 14 einer gestörten Transporteinrichtung 28.
  • Ein weiterer Vorteil besteht insbesondere darin, dass die Transporteinrichtungen 28 unabhängig voneinander flexibel angesteuert werden können, um die unterschiedlichen Trajektorien umzusetzen und um unterschiedliche Anzahlen von Behältern 14 an die Stationen zu übergeben und/oder von diesen entgegenzunehmen. Hierauf wird insbesondere nachfolgend unter Verweis auf die 10 bis 12 eingegangen.
  • Bei der Vorrichtung 10 stimmen die Anzahlen der Behälteraufnahmen 60 der Transporteinrichtungen 28 - d.h. die Stellenzahl der Transporteinrichtungen 28 - mit der Anzahl der Behälterstellen 50 der Stationen 34 bis 48 überein. Im Hinblick auf einen hohen Takt der Vorrichtung 10 werden dabei alle Behälteraufnahmen 60 und alle Behälterstellen 50 genutzt, d.h. mit Behältern 14 bestückt.
  • 8 zeigt beispielhaft Bewegungsmuster der Transporteinrichtungen, die dort mit den Bezugszeichen 28a bis 28g gekennzeichnet sind und anhand ihrer Textur erkennbar sind. Die jeweiligen Stationen sind obenseitig in 8 über die Bezugszeichen 34 bis 48 gekennzeichnet. Behälter 14 sind durch einen jeweiligen schwarzen Punkt gekennzeichnet.
  • Die Behälter 14 werden taktweise verarbeitet, indem die Transporteinrichtungen 28 getaktet längs der Transportrichtung 22 hin- und herbewegt werden. Hierbei werden nacheinander Pakete von Behältern 14 zugeführt.
  • Ein erstes Paket 84 von Behältern 14 wird von der Transporteinrichtung 28a von der Einkoppelstation 34 abgeholt und zur Aufstellstation 36 gebracht. Im Anschluss daran bewegt sich die Transporteinrichtung 28a stets zwischen den Stationen 34 und 36 und führt wiederholt weitere Pakete von Behältern 14 zu.
  • Die Transporteinrichtung 28b bewegt sich zwischen den Stationen 36 und 38. Sie holt das Paket 84 von der Aufstellstation 36 und bringt es zur Wiegestation 38.
  • Die Transporteinrichtung 28c bewegt sich zwischen den Stationen 38 und 40. Sie holt das Paket 84 von der Wiegestation 38 und bringt es zur Befüllstation 40.
  • Die Transporteinrichtung 28d bewegt sich zwischen den Stationen 40 und 42. Sie holt das Paket 84 von der Befüllstation 40 und bringt es zur Wiegestation 42.
  • Die Transporteinrichtung 28e bewegt sich zwischen den Stationen 42 und 44. Sie holt das Paket 84 von der Wiegestation 42 und bringt es zur Aufstellstation 44.
  • Die Transporteinrichtung 28f bewegt sich zwischen den Stationen 44 und 46. Sie holt das Paket 84 von der Aufstellstation 44 und bringt es zur Schließstation 46.
  • Die Transporteinrichtung 28g bewegt sich zwischen den Stationen 46 und 48. Sie holt das Paket 84 von der Schließstation 46 und bringt es zur Auskoppelstation 48.
  • Hierbei werden jedenfalls alle zwölf Behälter 14 mit den Transporteinrichtungen 28 bewegt und an den Stationen 34 bis 48 verarbeitet.
  • Die 3 und 4 zeigen die Stationen 36 und 38 mit 2 Paketen von je 12 Behältern 14. Bei der Darstellung gemäß 3 wird das jeweilige Paket abgesetzt (Station 36) bzw. zugeführt (Station 38). Bei der Darstellung gemäß 4 wird die Transporteinrichtung 28 zurückgezogen, um ein neues Paket zu holen (Station 36) bzw. das Paket abgesetzt (Station 38).
  • Nachfolgend wird auf in den 9 und 10 schematisch dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtungen 90, 100 mit erfindungsgemäßen Transportsystemen 92, 102 eingegangen, jeweils in bevorzugter Ausführungsform.
  • Die im Zusammenhang mit der Vorrichtung 10 und dem Transportsystem 12 erwähnten Eigenschaften und Vorteile können bei den Vorrichtungen 90, 100 und den Transportsystemen 92, 102 ebenfalls erzielt werden. Diesbezüglich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen. Eingegangen wird lediglich auf die wesentlichen Unterschiede.
  • Bei der Vorrichtung 90 gemäß 9 ist das Transportsystem 92 weitgehend identisch zum Transportsystem 12 ausgestaltet. Von diesem abweichend umfasst es lediglich sechs statt sieben Transporteinrichtungen 28.
  • Auch bei der Vorrichtung 90 erfolgt jeweils ein zwölf-stelliger getakteter Transport, wobei die jeweiligen Stationen zwölf Behälterstellen 50 aufweisen.
  • Bei der Vorrichtung 90 kommt anstelle der Wiegestationen 38 und 42 und der Befüllstation 40 eine kombinierte Wiege- und Befüllstation 94 zum Einsatz. Hierbei kann an derselben Station 94 während des Befüllvorgangs gewogen werden und/oder zunächst das Taragewicht und anschließend das Bruttogewicht bestimmt werden.
  • Im Übrigen stimmen die Stationen 34, 36, 44, 46 und 48 mit den entsprechenden Stationen der Vorrichtung 10 überein. Insbesondere ist die Schließstation 46 auch bei der Vorrichtung 90 zwölf-stellig ausgebildet.
  • Bei der Vorrichtung 100 stimmt das Transportsystem 102 mit dem Transportsystem 92 der Vorrichtung 90 überein. In konstruktiver Hinsicht besteht Übereinstimmung mit dem Transportsystem 12 gemäß 1, abgesehen von der Anzahl der Transporteinrichtungen 28.
  • Demgegenüber ist die Schließstation 46 bei der Vorrichtung 100 mit nur acht Behälterstellen 50 ausgebildet. Die Stationen 34, 38 und 48 umfassen ebenso zwölf Behälterstellen 50 wie die Transporteinrichtungen 28 zwölf Behälteraufnahmen 60 umfassen. Die Aufstellstationen 36 und 44 können bevorzugt eine höhere Anzahl von Stellen aufweisen.
  • Durch die Möglichkeit der individuellen Ansteuerung der Transporteinrichtungen 28 ist jedoch insbesondere die Möglichkeit gegeben, die Schließstation 46 acht-stellig anzufahren und die Wiege- und Befüllstation 94 zwölf-stellig. Die Aufstellstationen 36, 44 können wahlweise acht-stellig oder zwölf-stellig angefahren werden.
  • Im vorliegenden Beispiel erfolgt die Übernahme der Behälter 14 an der Einkoppelstation 34 acht-stellig und die Übergabe an der Auskoppelstation 48 (nicht dargestellt) ebenfalls acht-stellig.
  • Die Wiege- und Befüllstation 94 erfordert für die Behälter 14 eine höhere Verweildauer als die Schließstation 46. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn an der Wiege- und Befüllstation 94 eine möglichst hohe Anzahl von Behältern 14 verarbeitet wird. Hierbei können vorzugsweise alle der zwölf Stück über die Transporteinrichtungen 28 transportierbaren Behälter 14 verarbeitet werden.
  • Demgegenüber besteht die Möglichkeit, an der im Verhältnis zur Wiege- und Befüllstation 94 „schnelleren“ Schließstation 46 Behälter 14 in einem Achter-Takt zu verarbeiten.
  • Es versteht sich, dass das vorliegende Ausführungsbeispiel mit Zwölfer-Takt einerseits und Achter-Takt andererseits nur exemplarisch herangezogen wird, um die Möglichkeit eines individuellen Taktes, der mit jeder der Transporteinrichtungen 28 gefahren werden kann, zu erläutern.
  • Mit Bezug auf die 11 und 12 werden beispielhaft für ein erstes Paket 104 und ein weiteres zweites Paket 106 Bewegungsmuster der dort mit dem Bezugszeichen 28a bis 28f bezeichneten und anhand ihrer Textur erkennbaren Transporteinrichtungen beschrieben.
  • Gleiche Pakete oder deren Paketsegmente sind in den 11 und 12 mittels derselben Textur gekennzeichnet.
  • Von der Einkoppelstation 34 übernimmt die Transporteinrichtung 28a ein Paket 104 mit acht Behältern 14 und transportiert diese zur Aufstellstation 36.
  • Das Paket 104 wird mit der Transporteinrichtung 28b übernommen.
  • In einem Folgeschritt transportiert die Transporteinrichtung 28a ein weiteres Paket 106 mit acht Behältern 14 zur Aufstellstation 36.
  • Die Transporteinrichtung 28 übernimmt hiervon ein Paketsegment 108 mit vier Behältern 14, wohingegen ein weiteres Paketsegment 110 mit weiteren vier Behältern 14 an der Aufstellstation 36 verbleibt. Diesem Paketsegment 110 wird über die Transporteinrichtung 28a ein drittes Paket 112 mit acht Behältern 14 hinzugefügt.
  • Über die Aufstellstation 36 können das Paket 104 und das Paketsegment 108, zwischengeparkt, von der Transporteinrichtung 28c übernommen und zwölf-stellig zur Wiege- und Befüllstation 94 transportiert werden.
  • Eine Transporteinrichtung 28d holt das Paket 104 und das Paketsegment 108 von der Wiege- und Befüllstation 94 ab und transportiert diese zur Aufstellstation 44.
  • Eine nachfolgende Transporteinrichtung 28e holt das Paket 106 und das Paketsegment 108 und verfährt zur Schließstation 46. Das Paket 104 mit acht Behältern 14 wird an die Schließstation 46 übergeben. Die Behälter 14 des Paketsegmentes 108 werden demgegenüber abermals an der Aufstellstation 44 „zwischengeparkt“.
  • In einem nachfolgenden Schritt (nicht gezeigt) kann eine Transporteinrichtung 28f die acht Behälter 14 des Pakets 104 übernehmen und zur Auskoppelstation 48 transportieren.
  • Inzwischen hat die Transporteinrichtung 28d das Paketsegment 110 und das Paket 112 zur Aufstellstation 44 transportiert. Hierbei kann das Paketsegment 110 insbesondere seitlich neben dem Paketsegment 108 positioniert werden, so dass in einem nachfolgenden Schritt die Transporteinrichtung 28e das ursprüngliche Paket 106 im Achter-Takt transportieren und an die Schließstation 46 übergeben kann.
  • Die Bezugszeichen 114, 116 und 118 kennzeichnen nachfolgend mittels der Transporteinrichtung 28a zugeführte Pakete, die im jeweiligen weiteren Verlauf des Transports erforderlichenfalls entsprechend der vorstehend beschriebenen Weise in einzelne Paketsegmente aufgeteilt werden können, um eine zwölf-stellige Verarbeitung an der Wiege- und Befüllstation 94 und eine achtstellige Verarbeitung an der Schließstation 46 zu erzielen.
  • Die Steuereinrichtung 32 umfasst eine Programmierschnittstelle 120, über die eine Bedienperson 122 Programmierinformationen bereitstellen kann. Alternativ oder ergänzend kann die Steuereinrichtung 32 beispielsweise mit einem externen Zusatzgerät 124 für die Bedienperson 122 kabellos und/oder kabelgebunden gekoppelt sein, das eine Programmierschnittstelle 120 umfasst. Über die Programmierschnittstelle 120 besteht insbesondere die Möglichkeit, die Transportsysteme 12, 92 und 102 sowie die Vorrichtungen 10, 90 und 100 im Hinblick auf die zu erfüllende Aufgabe zu programmieren. Zur Kopplung können die Steuereinrichtung 32 und das Zusatzgerät jeweils ein Kommunikationsglied 126 umfassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10, 90, 100
    Vorrichtung
    12, 92, 102
    Transportsystem
    14
    Behälter
    16
    Vial
    18
    Spritze
    20
    Transportbahn
    22
    Transportrichtung
    24
    Einlauf
    26
    Auslauf
    28
    Transporteinrichtung
    30, 31
    Orientierung
    32
    Steuereinrichtung
    34
    Einkoppelstation
    36
    Aufstellstation
    38
    Wiegestation
    40
    Befüllstation
    42
    Wiegestation
    44
    Aufstellstation
    46
    Schließstation
    48
    Auskoppelstation
    50
    Behälterstelle
    52
    Gestell
    54, 56
    Halteteil
    58
    Halteelement
    60
    Behälteraufnahme
    62
    Halteabschnitt
    64
    Verdrehsicherungsglied
    66
    Formatsatz
    68
    Haltestation
    70
    Transportelement
    72
    Kopplungselement
    74
    Gelenkparallelogramm
    76
    Kopplungsglied
    78
    Antriebseinheit
    80
    Antriebselement
    84, 104, 106, 112, 114, 116, 118
    Paket
    94
    Wiege- und Befüllstation
    108, 110
    Paketsegment
    120
    Programmierschnittstelle
    122
    Bedienperson
    124
    Zusatzgerät
    126
    Kommunikationsglied
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102018213800 A1 [0007, 0056, 0058, 0100, 0126]
    • DE 1020221020126 [0118]
    • DE 1020221019942 [0120]

Claims (36)

  1. Transportsystem zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern (14), umfassend: - eine Transportbahn (20), die eine Transportrichtung (22) definiert, insbesondere von einem Einlauf (24) zu einem Auslauf (26), wobei an der Transportbahn (20) mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) für die Behälter (14) angeordnet oder anordenbar ist, die eine Mehrzahl von Behälterstellen (50) umfasst oder definiert, - zwei oder mehr längs der Transportrichtung (22) hintereinander angeordnete Transporteinrichtungen (28), die jeweils eine Mehrzahl von Behälteraufnahmen (60) umfassen und dazu ausgebildet sind, entlang der Transportrichtung (22) unabhängig voneinander getaktet hin- und herbewegt zu werden und Behälter (14) an die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) zu übergeben und/oder von der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) zu übernehmen, und - eine Steuereinrichtung (32) zum Ansteuern der Transporteinrichtungen (28), wobei ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen (28) längs der Transportrichtung (22) derart überlappt, dass zumindest ein Teil der Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mittels zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) erreichbar ist.
  2. Transportsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen (28) längs der Transportrichtung (22) derart überlappt, dass alle Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mittels zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) erreichbar sind.
  3. Transportsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bewegungsumfang der Transporteinrichtungen (28) längs der Transportrichtung (22) derart überlappt, dass zumindest eine der Transporteinrichtungen (28) längs der Transportrichtung (22), zumindest abschnittsweise, auf einander abgewandten Seiten der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) positionierbar ist.
  4. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Transporteinrichtung (28) von der Steuereinrichtung (32) individuell im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden ansteuerbar ist, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28): - einen Verfahrweg längs der Transportrichtung (22); - eine Verfahrgeschwindigkeit längs der Transportrichtung (22); - eine Beschleunigung längs der Transportrichtung (22); - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung (28) unbewegt längs der Transportrichtung (22) ist; - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit.
  5. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Transporteinrichtung (28) von der Steuereinrichtung (32) individuell im Hinblick auf zumindest eines der Folgenden ansteuerbar ist, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28): - eine Bewegung der Behälter (14) quer und/oder senkrecht zur Transportrichtung (22) zum Übergeben der Behälter (14) an die Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) und/oder zum Übernehmen der Behälter (14) von der Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94); - eine Verfahrgeschwindigkeit und/oder eine Beschleunigung hierbei; - eine Standzeit, während der die Transporteinrichtung (28) unbewegt an der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) angeordnet ist; - ein Verhältnis einer Verfahrzeit zu einer Standzeit hierbei; - ein Zeitverhalten zum Schließen der Behälteraufnahmen (60) zum Aufnehmen der Behälter (14) und/oder zum Öffnen der Behälteraufnahmen (60) zum Freigeben der Behälter (14).
  6. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Transporteinrichtung (28) von der Steuereinrichtung (32) im Hinblick auf eine Trajektorie der Behälteraufnahmen (60) bei der Bewegung der Transporteinrichtung (28) ansteuerbar ist, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) unabhängig voneinander.
  7. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Transporteinrichtung (28) von der Steuereinrichtung (32) individuell abhängig von zumindest einem der Folgenden ansteuerbar ist, vorzugsweise zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28): - mindestens einem Verfahrparameter zumindest einer weiteren Transporteinrichtung (28), beispielsweise Ort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und/oder Standzeit; - einer Art der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94); - einer Verweilzeit der Behälter (14) an der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94); - einer Beschaffenheit der Behälter (14); - einer Übergabedauer für die Übergabe der Behälter (14) an die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94); - einer Entnahmedauer für die Entnahme der Behälter (14) von der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94); - mindestens einem Eingangsparameter der Steuereinrichtung (32), beispielsweise einem Signal, insbesondere einem Störsignal.
  8. Transportsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuerung der mindestens einen Transporteinrichtung (28), insbesondere der zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28), während des Betriebs des Transportsystems (12; 92; 102) veränderbar ist.
  9. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verfahrweg der Transporteinrichtungen (28) längs der Transportrichtung (22) unabhängig von der Anzahl der Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) einstellbar ist, vorzugsweise während des Betriebs des Transportsystems (12; 92; 102).
  10. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Behälteraufnahmen (50) der Transporteinrichtungen (28) mit der Anzahl der Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übereinstimmt.
  11. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der taktweise Transport der Behälter (14) über die Transporteinrichtungen (28) derart ausführbar ist, dass mittels mindestens einer der Transporteinrichtungen (28) alle in den Behälteraufnahmen (60) gehaltenen Behälter (14) an die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übergebbar und/oder alle an den Behälterstellen (50) angeordneten Behälter (14) von der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übernehmbar sind.
  12. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Behälteraufnahmen (60) der Transporteinrichtungen (28) sich von der Anzahl der Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) unterscheidet, insbesondere dass die Anzahl der Behälterstellen (50) kleiner ist als die Anzahl der Behälteraufnahmen (60).
  13. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der taktweise Transport der Behälter (14) über die Transporteinrichtungen (28) derart ausführbar ist, dass mittels der Transporteinrichtungen (28) nur ein Teil der in den Behälteraufnahmen (60) gehaltenen Behälter (14) an die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übergebbar und/oder nur ein Teil der an den Behälterstellen (50) angeordneten Behälter (14) von der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übernehmbar ist.
  14. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) identisch ausgestaltet sind.
  15. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand benachbarter Behälteraufnahmen (60) bei den zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) und/oder innerhalb einer jeweiligen Transporteinrichtung (28) übereinstimmt.
  16. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand benachbarter Behälterstellen (50) der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mit einem Abstand der Behälteraufnahmen (60) der Transporteinrichtungen (28) übereinstimmt oder ein ganzzahliges Vielfaches des Abstandes der Behälteraufnahmen (60) der Transporteinrichtungen (28) voneinander ist.
  17. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (14) über mindestens eine der Transporteinrichtungen (28) in diskreten Abständen längs der Transportrichtung (22) und/oder kontinuierlich bewegbar sind.
  18. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die räumliche Position der Behälterstellen (50) an der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) fest vorgegeben oder frei vorgebbar ist.
  19. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem (12; 92; 102) eine pharmagerechte Ausgestaltung aufweist.
  20. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) von der Steuereinrichtung (32) so ansteuerbar sind, dass sie gleichzeitig längs der Transportrichtung (22) bewegbar sind.
  21. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Transporteinrichtungen (28) von der Steuereinrichtung (32) so ansteuerbar sind, dass sie synchron längs der Transportrichtung (22) bewegbar sind, insbesondere mit gleicher Geschwindigkeit und/oder gleicher Beschleunigung.
  22. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtungen (28) jeweils mindestens ein Halteteil (54, 56) und eine Mehrzahl von Halteelementen (58) umfassen, die die Behälteraufnahmen (60) ausbilden, und dass die Halteelemente (58) vorzugsweise lösbar am mindestens einen Halteteil (54, 56) festgelegt sind.
  23. Transportsystem nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem (12; 92; 102) zwei oder mehr Formatsätze (66) umfasst, die jeweils Halteelemente (58) umfassen, wobei die Halteelemente (58) unterschiedlicher Formatsätze (66) sich hinsichtlich mindestens einer behälterspezifischen und/oder behälterkomponentenspezifischen Eigenschaft voneinander unterscheiden, wobei wahlweise die Halteelemente (58) eines jeweiligen Formatsatzes (66) an den Halteteilen (54, 56) festlegbar sind.
  24. Transportsystem nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (28) zwei insbesondere längs der Transportrichtung (22) relativ zueinander bewegbare Halteteile (54, 56) umfasst, an denen jeweils Halteelemente (58) angeordnet sind, wobei eine jeweilige Behälteraufnahme (60) von zwei Halteelementen (58), je ein Halteelement (58) an einem der Halteteile (54, 56), gebildet ist, wobei die Halteteile (54, 56) ausgebildet sind, eine Haltestellung einzunehmen, in der die Behälter (14) in den Behälteraufnahmen (60) gehalten sind, und eine Freigabestellung, in der die Behälteraufnahmen (60) freigegeben sind.
  25. Transportsystem nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (28) eine Antriebseinheit (78) umfasst zum Bewegen der Transporteinrichtung (28) längs der Transportrichtung (22) und/oder zum Bewegen der Halteteile (54, 56) relativ zueinander und/oder zum Bewegen der Halteelemente (58) quer und/oder senkrecht relativ zur Transportrichtung (22).
  26. Transportsystem nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit mit den Halteteilen (54, 56) gelenkig, insbesondere zur Ausbildung eines Viergelenks, gekoppelte Transportelemente (70) umfasst, sowie Antriebselemente (80), die vorzugsweise magnetisch mit den Transportelementen (70) gekoppelt sind und an der Transportbahn (20) längs der Transportrichtung (22) bewegbar sind.
  27. Transportsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (32) eine Programmierschnittstelle (120) für eine Bedienperson (122) umfasst und/oder ein Kommunikationsglied (126) zum Austauschen von Programmierinformationen mit einem externen Zusatzgerät (124) mit Programmierschnittstelle (120), wobei über die Programmierschnittstelle (120) Programmierinformationen bereitstellbar sind.
  28. Vorrichtung zum Verarbeiten von insbesondere pharmazeutischen Behältern, umfassend ein Transportsystem (12; 92; 102) nach einem der voranstehenden Ansprüche und mindestens eine an der Transportbahn (20) des Transportsystems (12) angeordnete Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94).
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) aktiv oder passiv ausgestaltet ist.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 90; 100) mehr als eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) umfasst, wobei die Stationen (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) in der Transportrichtung (22) an der Transportbahn (20) hintereinander angeordnet sind.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mindestens eines der Folgenden umfasst: - eine Aufstellstation (36, 44) zum Aufstellen von insbesondere standfesten Behältern (14); - eine Haltestation zum Halten von insbesondere nicht-standfesten Behältern (14); - eine Wiegestation (38, 42) zum Wiegen unbefüllter und/oder befüllter Behälter (14); - eine Befüllstation (40) zum Befüllen von Behältern (14); - eine Schließstation (46) zum Verschließen von Behältern (14); - eine Kontrollstation (47); - eine Kombination von zwei oder mehr der Voranstehenden; - eine Einkoppelstation (34) zum Übernehmen der Behälter (14) insbesondere durch eine in der Transportrichtung (22) erste Transporteinrichtung (28); - eine Auskoppelstation (48), an die die Behälter (14) insbesondere durch eine in der Transportrichtung (22) letzte Station übergebbar sind.
  32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 90; 100) zwei oder mehr Stationen (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) umfasst, wobei die Anzahl von Behälterstellen (50) von zumindest zwei Stationen (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) identisch ist, wobei vorzugsweise ein taktweiser Transport derart durchführbar ist, dass mittels der Transporteinrichtungen (28) alle in den Behälteraufnahmen (60) gehaltenen Behälter (14) an die mindestens eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übergebbar und/oder alle an den Behälterstellen (50) angeordneten Behälter (14) von der mindestens einen Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) übernehmbar sind.
  33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10; 90; 100) zwei oder mehr Stationen (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) umfasst, wobei die von Behälterstellen (50) von zumindest zwei Stationen (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) sich voneinander unterscheiden, insbesondere dass eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94), bei der eine höhere Verweildauer für die Behälter (14) während der Verarbeitung besteht, eine höhere Anzahl von Behälterstellen (50) aufweist als eine Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mit geringerer Verweildauer.
  34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl von Behälteraufnahmen (60) der Transporteinrichtungen (28) sich von der Anzahl der Behälterstellen (50) einer Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) unterscheidet, wobei in der Transportrichtung (22) seitlich unmittelbar neben der Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) eine Aufstellstation (36, 44) oder eine Haltestation (68) angeordnet ist, und wobei von der Transporteinrichtung (28) ein Teil der Behälter (14) in den Behälteraufnahmen (60) an die erstgenannte Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) und Teil der Behälter (14) in den Behälteraufnahmen (60) an die Aufstellstation (36, 44) oder die Haltestation (68) übergebbar ist.
  35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtungen (28) eine so hohe Anzahl von Behälteraufnahmen (60) aufweisen, die der Anzahl der Behälterstellen (50) der Station (34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 47, 48; 94) mit der höchsten Anzahl von Behälterstellen (50) entspricht.
  36. Verfahren zum Transportieren von insbesondere pharmazeutischen Behältern mit einem Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 27, umfassend - Transportieren von Behältern mittels einer ersten Transporteinrichtung längs der Transportrichtung zu mindestens einer Station in einer ersten Orientierung; - Übergeben zumindest eines Teils der Behälter von der Transporteinrichtung an die mindestens eine Station; - Entfernen der ersten Transporteinrichtung in einer der ersten Orientierung entgegengesetzten zweiten Orientierung von der mindestens einen Station; - Bewegen einer zweiten Transporteinrichtung in der zweiten Orientierung zu der mindestens einen Station derart, dass die zweite Transporteinrichtung mit der Position der ersten Transporteinrichtung zuvor zumindest teilweise überlappt; - Übernehmen zumindest eines Teils der Behälter von der mindestens einen Station durch die zweite Transporteinrichtung; - Bewegen der zweiten Transporteinrichtung in der ersten Orientierung weg von der mindestens einen Station.
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