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DE102022100056A1 - Teilesatz, Behandlungsset und kieferorthopädische Behandlungseinrichtung mit Kieferstellungskorrektur-Funktion - Google Patents

Teilesatz, Behandlungsset und kieferorthopädische Behandlungseinrichtung mit Kieferstellungskorrektur-Funktion Download PDF

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DE102022100056A1
DE102022100056A1 DE102022100056.7A DE102022100056A DE102022100056A1 DE 102022100056 A1 DE102022100056 A1 DE 102022100056A1 DE 102022100056 A DE102022100056 A DE 102022100056A DE 102022100056 A1 DE102022100056 A1 DE 102022100056A1
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jaw
teeth
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Abstract

Es werden ein Herstellungsverfahren, ein Teilesatz, ein Behandlungsset sowie eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) zum Tragen auf ersten Zähnen (10a) eines ersten Kiefers (I, II) eines Patienten vorgeschlagen. Die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) umfasst einen ersten Oberflächenbereich, welcher eingerichtet ist, an den ersten Zähnen (10a) mittels Hinterschnitt befestigt zu werden und einen zweiten Oberflächenbereich (2), welcher eingerichtet ist, einen zweiten Kiefer (II) des Patienten gegenüber den ersten Zähnen (10a) im Zuge einer Herstellung einer okklusalen Stellung der beiden Kiefer (I, II) zueinander aus einer pathologischen Position in eine therapeutische Position zu verbringen, wobei die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) ein additiv oder subtraktiv gefertigtes Teil aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Teilesatz, ein Behandlungsset und eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung zum Tragen auf ersten Zähnen eines Kiefers eines Patienten. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung, umfassend eine Baugruppe, mittels welcher eine Kieferstellung des Patienten korrigiert werden kann.
  • Im Stand der Technik sind kieferorthopädische Hilfsmittel zur Stellungskorrektur von Zähnen von Patienten seit langem bekannt. Aktuell besonders beliebte Exemplare werden aus einem transparenten Material bzw. aus einer transparenten Materialkombination gefertigt, welche im Mund des Patienten optisch besonders unauffällig getragen werden können. Diese sogenannten „Aligner“ werden beispielsweise von der Firma Align Technology Switzerland GmbH unter dem Namen „Invisalign“ angeboten. Die Aligner werden in einem Teilesatz geliefert, wobei sich zeitlich unmittelbar aufeinander folgend zu tragende Paare (für Ober- und Unterkiefer) von Alignern jeweils nur leicht zueinander unterscheiden und im Zuge eines Behandlungsfortschritts nacheinander, insbesondere nur für wenige Tage, im Mund des Patienten getragen und anschließend durch den nächstfolgenden Satz Aligner ausgetauscht werden. Die Aligner sind derart exakt an die Zähne des Patienten angepasst, dass jeder Zahn in einer einzelnen Tasche angeordnet und von der Tasche großflächig und enganliegend umfasst wird. Die Materialstärke der Aligner ist im Stand der Technik grundsätzlich über die verschiedenen Taschen bzw. Zahnpositionen unveränderlich. Dies schließt nicht aus, dass Materialverdickungen insbesondere im Bereich der Zahnzwischenräume dadurch auftreten können, dass stark konkave Oberflächenbereiche entstehen und insbesondere einen mehrschichtigen Aufbau eine höhere Deckschichtdicke aufweisen können.
  • Um die gezielten Zahnverschiebungen möglichst rasch und für den Patienten komfortabel ausführen zu können, ist ein regelmäßiges Wechselintervall der Aligner vorteilhaft. Beispielsweise können die Aligner jeweils fünf Tage bis sieben Tage vom Patienten getragen werden und anschließend durch den nächstfolgenden Satz (ein weiteres Paar) ersetzt werden.
  • Auf der vorgenannten Technologie baut die vorliegende Erfindung beispielhaft auf, so dass die oben offenbarten Merkmale -soweit nicht anders ausgeführt- auch an der Erfindung wiederzufinden sein können.
  • Fehlstellungen des Kiefers können zudem eine Kieferstellungkorrektur erfordern, wozu zumindest in einer Okklusionsstellung (Kiefer ist geschlossen) eine therapeutische Position der beiden Kiefer zueinander gewissermaßen erzwungen wird.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Behandlungserfolg, die Behandlungsdauer und die Stabilität sowie die Fertigung kieferorthopädischer Behandlungseinrichtungen des Standes der Technik zu optimieren.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die vorstehend identifizierte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung zum Tragen auf oder an ersten Zähnen eines ersten Kiefers eines Patienten gelöst. Die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung kann als Fremdkörper im Mund des Patienten getragen werden, um die Stellung der Zähne und/oder des Kiefers des Patienten zu therapieren. Der Kiefer kann ein Oberkiefer oder ein Unterkiefer des Patienten sein. Die Behandlungseinrichtung kann als Aligner ausgestaltet sein oder einen solchen umfassen. Die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung weist einen ersten Oberflächenbereich auf, welcher eingerichtet ist, an den ersten Zähnen des ersten Kiefers des Patienten mittels Hinterschnitt befestigt zu werden. Mit anderen Worten weist die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung im Bereich des ersten Oberflächenbereiches eine elastische Struktur oder ähnliches auf, durch welche ein Hinterschnitt mit den Zähnen des Patienten in einer therapeutischen Position erzielt wird. Beispielsweise kann der elastische Abschnitt mit dem ersten Oberflächenbereich zusammenfallen. Der erste Oberflächenbereich kann auch als die Innenseite einer Tasche oder einer Vielzahl von Taschen der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung verstanden werden, in welche die Zähne des ersten Kiefers des Patienten eingebracht werden. Wenn im Rahmen der vorliegenden Offenbarung von ersten Zähnen oder zweiten Zähnen eines Patienten die Rede ist, so ist hierbei keine Bezugnahme auf mit fortschreitendem Alter wachsende Zahngenerationen (Milchzähne, zweite Zähne oder dritte Zähne im Sinne eines Zahnersatzes) zu verstehen, sondern lediglich eine begriffliche Zuordnung der Zähne zu dem ersten Kiefer bzw. dem zweiten Kiefer beabsichtigt. Mittels des ersten Oberflächenbereiches wird die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung also gewissermaßen an Ort und Stelle bzw. an einer vordefinierten Position des ersten Kiefers des Patienten fixiert. Ein zweiter Oberflächenbereich der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung ist nun eingerichtet, zweite Zähne eines zweiten Kiefers des Patienten gegenüber den ersten Zähnen des ersten Kiefers im Zuge einer Herstellung einer okklusalen Stellung der beiden Kiefer zueinander aus einer natürlichen bzw. pathologischen Position in eine therapeutische Position zu verbringen/zu zwingen. Der zweite Oberflächenbereich ist somit eingerichtet, beim Schließen des Mundes zumindest in einem der okklusalen Stellung nahen Bewegungsverlauf derartig Kontakt mit den zweiten Zähnen des Patienten oder einer auf den zweiten Zähnen des Patienten angeordneten weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung derart zusammenwirken, dass die beiden Kiefer in die therapeutische Position gebracht oder verschoben werden. Auf die Gestalt der Oberflächenbereiche wird nachfolgend noch genauer eingegangen. Die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung setzt sich dadurch vom Stand der Technik ab, dass sie ein additiv oder subtraktiv gefertigtes Teil aufweist. Insbesondere kann hierfür ein 3D-Druck-Verfahren verwendet werden, wobei bezüglich der verwendbaren Materialien auf die von der Anmelderin zu einem früheren Zeitpunkt eingereichte deutsche Patentanmeldung mit dem amtlichen Aktenzeichen 102021129601.3 verwiesen wird. Das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil kann insbesondere dasjenige sein, welches den zweiten Oberflächenbereich, alternativ oder zusätzlich auch den ersten Oberflächenbereich der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung aufweist. Mit anderen Worten ist der zweite Oberflächenbereich additiv oder subtraktiv gestaltet, also durch einen spanabtragenden Prozess oder ein computergestütztes Hinzufügen geschmolzenen oder pulverförmigen Materials gestaltet. Dies schließt nicht aus, dass abschließend eine Beschichtung zur Oberflächenveredelung auf das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil aufgebracht wird, um beispielsweise Abriebfestigkeit, Formstabilität oder Haptik zu verbessern. Somit kann durch die vorliegende Erfindung eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung bereitgestellt werden, welche auf Basis eines 3D-Scans des Mundraumes eines Patienten und leichte Modifikationen eines Oberflächenmodells der Zähne auf Basis des 3D-Scans erstellt und im Bedarfsfall modifiziert werden kann. Eine Therapie einer pathologischen Kieferposition ist auf diese Weise nicht nur kostengünstig und zeiteffizient, sondern auch parallel zu einer beabsichtigten Zahnstellungskorrektur (wie diese durch sog. „Zahnspangen“ oder „Aligner“ bezweckt wird) möglich.
  • Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Wie eingangs ausgeführt, kann der erste Oberflächenbereich eine Mehrzahl von Taschen aufweisen, welche insbesondere miteinander verbunden sind. Die Taschen bewirken eine bestmögliche Passung der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung im Mundraum des Patienten und dennoch eine komfortable reversible Applikation/Entnahme, wodurch die Alltagstauglichkeit und Anwenderakzeptanz erhöht wird. Die Taschen können gewissermaßen durch Engstellen zwischen einer vorderen und einer hinteren Flanke der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung optisch und funktional gegeneinander abgegrenzt sein, ohne dass die Zahnzwischenräume tatsächlich durch Strukturen der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung durchragt werden. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Formschlussstruktur zur Verschlüsselung der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung mit einer korrespondierenden Struktur einer weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung vorgesehen sein. Die Formschlussstruktur kann somit dafür sorgen, dass der in die okklusale Stellung strebende zweite Oberflächenbereich derartig mit einem zweiten Oberflächenbereich der weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung zusammenwirkt, dass die therapeutische Position der Kiefer zueinander erzielt wird. Hierbei können der zweite Oberflächenbereich bzw. die zweiten Oberflächenbereiche eine variable Materialstärke aufweisen, welche im Zuge des additiven oder subtraktiven Fertigungsverfahrens sichergestellt wird. Hierbei können beispielsweise rampenförmige Strukturen oder flügelartige Strukturen hergestellt werden, welche insbesondere im Bereich der sog. „Backenzähne“ (Vierer- oder Fünfer-Zähne) angeordnet ist. An dieser Position weisen aufgrund der Unterkiefertrajektorie kiefergelenk-nahe Bereiche einen vergleichsweise geringen Abstand zueinander auf, so dass die zweiten Oberflächenbereiche bezüglich ihrer Abmessungen kompakt gehalten werden können und den Patienten beim Sprechen, Trinken oder Atmen geringstmöglich behindern.
  • Die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung kann grundsätzlich die Funktion eines Aligners zur Zahnstellungskorrektur umfassen oder einen solchen Aligner aufweisen. Der Aligner kann zur Korrektur der Positionen einzelner Zähne zueinander ausgestaltet sein und/oder einstückig oder mehrteilig bezüglich des zweiten Oberflächenbereiches bzw. des additiv oder subtraktiv gefertigten Teils der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung ausgestaltet sein. Im Falle einer mehrteiligen Ausführung kann der Aligner Formschluss- oder Raststrukturen aufweisen, welche mit dem additiv oder subtraktiv gefertigten Teil und/oder mit dem zweiten Oberflächenbereich wahlweise in Eingriff gebracht oder von diesem gelöst werden können. Ein solcher Vorgang kann auch als Verschlüsselung, Formschluss, Steckschluss, o.ä., bezeichnet werden.
  • Bevorzugt ist der zweite Oberflächenbereich im Bereich eines kiefergelenknahen, insbesondere kiefergelenknächsten, Abschnitt der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung angeordnet und/oder eingerichtet, mit Zähnen des Patienten und/oder einer weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung, welche der Patient am zweiten Kiefer trägt, zusammenzuwirken. Während das Zusammenwirken mit einer Oberfläche der Zähne des Patienten eine besonders flexible und gegebenenfalls komfortable Art der Therapie ermöglicht, kann beim Zusammenwirken mit einer zweiten kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung bzw. einem zweiten Oberflächenbereich derselben eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit der Kiefertrajektorien zueinander erzielt werden und Abnutzungen der Zahnoberflächen durch Reibwirkung dem zweiten Oberflächenbereich verringert bzw. vermieden werden.
  • Der zweite Oberflächenbereich kann zumindest teilweise im Bereich einer Kaufläche bzw. in einem eine äußere und eine innere Flanke der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung verbindenden Bereich angeordnet sein. Hierbei kann verhindert werden, dass die Lippen oder die Zunge des Patienten stärker als notwendig aus ihrer natürlichen Lage verdrängt werden. Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Oberflächenbereich an einer äußeren oder inneren Flanke (Zahnflanke) der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung angeordnet sein. Hierdurch kann eine bestmögliche Okklusion der Kiefer des Patienten gewährleistet werden, da die Rampe nicht zwischen den Kauflächen der Zähne angeordnet werden muss. Da jedoch vergleichsweise hohe Kräfte durch den Kiefermuskel ausgeübt werden können, kann eine höhere Materialstärke im Bereich der zweiten Oberflächenbereiche erforderlich sein, um die Kräfte adäquat in die Flanken der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung(en) einzuleiten. Dies ist jedoch insbesondere bei der Verwendung additiver oder subtraktiver Fertigungsmethoden technisch gesehen wenig herausfordernd, so dass insbesondere der Tragekomfort für den Patienten die Abmessung des zweiten Oberflächenbereiches begrenzt.
  • Wie bereits ausgeführt, kann der zweite Oberflächenbereich bzw. das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil, welches den zweiten Oberflächenbereich aufweist, eine Rampe oder eine schiefe Ebene oder sog. „Flügel“ aufweisen, welche eine variable Stärke aufweisen. Insbesondere kann auch zur Vermeidung einer Kerbwirkung zwischen dem zweiten Oberflächenbereich und der umliegenden Oberfläche der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung eine kontinuierliche Materialstärkenabnahme vorgesehen sein, so dass die auftretenden Kräfte im Zuge einer Okklusion breitestmöglich in die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung und die Zähne/den Kiefer des Patienten eingeleitet werden können. Optional kann vorgesehen sein, dass der Anwender durch die Bereitstellung der zweiten Oberflächenbereiche als Interponat bzw. austauschbare Interponate selbstständig und reversibel wählen kann, ob der zweite Oberflächenbereich im Bereich einer Kaufläche und/oder im Bereich einer Flanke (innere Flanke, äußere Flanke oder hintere Flanke im Bereich des Kiefergelenks) angeordnet werden soll. Hierzu können jeweilige Ausnehmungen und/oder Rast- und/oder Steckschlussstrukturen im Bereich eines Aligners bzw. im Bereich der ersten Oberflächenbereiche sowie an dem den zweiten Oberflächenbereich aufweisenden additiv oder subtraktiv gefertigten Teil vorgesehen sein. Insbesondere kann hierbei eine Steckrichtung vorgesehen sein, welche im Zuge einer Okklusion der Kiefer des Patienten ohnehin forciert wird. Mit anderen Worten kann die Steckrichtung dergestalt orientiert sein, dass sie parallel zu oder in Richtung von der Kaufläche eines Zahns in Richtung seiner Wurzel verläuft. In umgekehrter Richtung kann das den zweiten Oberflächenbereich aufweisende Teil im Bedarfsfall von dem den ersten Oberflächenbereich aufweisen Teil der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung abgenommen werden.
  • Bevorzugt kann das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil aus einem Kunststoff hergestellt werden oder alternativ oder zusätzlich mit einem Kunststoff beschichtet sein. Insbesondere sind transparente Kunststoffe zu bevorzugen, da sie optisch unauffällig im Mund des Patienten getragen werden können.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Teilesatz vorgeschlagen, welcher eine erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (z.B. für den Oberkiefer des Patienten als erster Kiefer) und eine weitere kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (z.B. für den Unterkiefer als zweiter Kiefer) des Patienten aufweist. Der Teilesatz ist sozusagen für die zeitgleiche Anwendung im Mundraum des Patienten vorgesehen und derart ausgestaltet, dass die jeweiligen zweiten Oberflächenbereiche eingerichtet sind, einender zugewandt im Mund eines Patienten angeordnet zu werden und zumindest in der natürlichen, okklusalen bzw. pathologischen Position miteinander zu korrespondieren/zu kollidieren, so dass die therapeutische Position als neue Zwangslage sozusagen automatisch durch ein Zusammenwirken der zweiten Oberflächenbereiche miteinander hergestellt wird. Die erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung kann einstückig oder mehrstückig aus zumindest anteilig additiv oder subtraktiv gefertigten Teilen ausgestaltet sein, wobei ein erstes Teil den ersten Oberflächenbereich und ein zweites Teil beispielsweise den zweiten Oberflächenbereich aufweist. Entsprechendes gilt für die weitere kieferorthopädische Behandlungseinrichtung und deren Bestandteile (sofern nicht integral gefertigt). Auf diese Weise kann eine zeitgleiche Zahn- und Kieferstellungskorrektur bewerkstelligt werden und durch eine besonders komfortable Anwendung eine größtmögliche tägliche Tragedauer durch den Patienten gewährleistet werden.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Behandlungsset vorgeschlagen, welches mehrere Teilesätze gemäß dem zweitgenannten Erfindungsaspekt, insbesondere jedoch zeitlich aufeinanderfolgend zu tragende kieferorthopädische Behandlungseinrichtungen gemäß dem erstgenannten Erfindungsaspekt aufweist. Ein erster Teilesatz des Behandlungssets ist sozusagen für eine Verwendung in einem ersten Zeitraum (z.B. vier bis acht Tage) vorgesehen, während ein zweiter Teilesatz des Behandlungssets für einen darauffolgenden Zeitraum (z.B. ebenfalls vier bis acht Tage) vorgesehen ist. Während die beiden Teilesätze unterschiedliche Schritte im Zuge einer globalen Zahnstellungskorrektur begleiten/bewirken, kann dies ebenso für die zweiten Oberflächenbereiche der ersten kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung des ersten und zweiten Teilesatzes gelten. Insbesondere für den Fall, dass eine progressive Justage der Kieferstellung indes nicht erforderlich ist, können die zweiten Oberflächenbereiche der beiden Teilesätze des Behandlungssets jedoch auch derart ausgestaltet sein, dass ihre Position bezüglich des ersten Oberflächenbereiches stets im Wesentlichen identisch ist. Mit anderen Worten sind durch die unterschiedlichen Teilesätze des Behandlungssets jeweils identische / therapeutische Positionen der beiden Kiefer des Patienten zueinander adressiert. Es versteht sich von selbst, dass das Behandlungsset weitere Teilesätze (z.B. mehr als 10, mehr als 20, mehr als 30 oder gar mehr als 40 Teilesätze mit jeweiligen Paaren kieferorthopädischer Behandlungseinrichtungen) aufweisen kann. Die Merkmale, Merkmalskombinationen und die sich aus diesen ergebenden Vorteile des erfindungsgemäßen Behandlungssets sowie des erfindungsgemäßen Teilesatzes ergeben sich derart ersichtlich in entsprechender Weise, dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen bezüglich des erstgenannten Erfindungsaspektes zur kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung verwiesen wird.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels zweier kieferorthopädischer Behandlungseinrichtungen; und
    • 2 ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung.
  • 1 zeigt einen Oberkiefer I und einen Unterkiefer II als ersten und zweiten Kiefer eines Patienten, dessen Zahnstellung und Kieferstellung im Zuge einer Therapie optimiert werden sollen. Am Oberkiefer I trägt der Patient eine erste orthopädische Behandlungseinrichtung 1 in Form eines erfindungsgemäß modifizierten Aligners, welcher Taschen 4 aufweist, welche eingerichtet sind, eine elastische hinterschneidende Verbindung mit den Zähnen 10a einzugehen. Entsprechendes gilt für eine zweite kieferorthopädische Behandlungseinrichtung 11 als erfindungsgemäß modifizierter Aligner, welchen der Patient am Unterkiefer II trägt. Rechts im Bild sind gefräste oder additiv gefertigte Flügel 13 an die äußeren Flanken der Aligner angebracht, welche eine Rampe als zweiten Oberflächenbereich 2 bzw. 3 aufweisen. Durch die zweiten Oberflächenbereiche 2, 3 strebt der Unterkiefer II im Zuge einer Okklusion gegenüber dem Oberkiefer I nach vorne (in Richtung eines Unterbisses). Auch wenn die Flügel 13 in 1 lediglich rechts im Bild dargestellt sind, versteht sich von selbst, dass korrespondierende Strukturen auch links im Bild (Bereich des jeweils anderen Vierers oder Fünfers) vorgesehen sein könnten.
  • Links im Bild ist hingegen eine alternative Ausführung und Anordnung erfindungsgemäß vorgesehener additiv gefertigter Teile in Form von Rampen 12 auf den Kauflächenbereichen der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung 11 vorgesehen. Die Rampen 12 weisen zweite Oberflächenbereiche 2, 3 auf, welche derart ausgestaltet sind, dass der Unterkiefer beim Okkludieren in eine hintere Stellung (Überbiss-Stellung) strebt. Die Rampen 12 sind besonders stabil, da die jeweilige Kaufläche die bei der Okklusion auftretenden Kräfte unmittelbar aufnimmt. Hingegen kann je nach Gebiss des Patienten eine okklusale Stellung der Kiefer I, II behindert oder verhindert werden. Auch wenn in 1 die in den Kauflächenbereichen angeordneten Rampen 12 lediglich in der linken Bildhälfte dargestellt sind, versteht sich von selbst, dass in der Praxis üblicherweise eine im Wesentlichen symmetrische Anordnung infrage käme, bei welcher auch auf der rechten Bildhälfte Rampen 12 im Bereich der Vierer und/oder Fünfer vorgesehen wären.
  • 2 zeigt Schritte eines Herstellungsverfahrens einer kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung, wie sie in 1 dargestellt worden ist. In Schritt 100 wird eine pathologische Position eines Kiefers sowie eine therapeutische Position des Kiefers des Patienten ermittelt. Dies kann beispielsweise mittels eines 3D-Scanners erfolgen, welcher handgeführt durch den Mundraum des Patienten geführt wird. Hierbei werden die Positionen der Zähne des Patienten zueinander sowie die aktuelle (pathologische) relative Position der Kiefer zueinander aufgenommen. Dies schließt nicht aus, dass die Kieferstellung auch unter Verwendung eines Röntgen- oder CT-Verfahrens (oder ähnlich) ermittelt werden kann. In Schritt 200 wird ein digitales 3D-Modell des Kiefers des Patienten angefertigt. Dieser Schritt kann einhergehen mit dem Scan des Kiefers bzw. dem Ermitteln der pathologischen Position des Kiefers sowie der therapeutischen Position des Kiefers. Auf Basis dieser Informationen wird in Schritt 300 ein digitales 3D-Modell einer kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung angefertigt, wobei das 3D-Modell der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung einen Datensatz repräsentiert, welcher zur Herstellung einer kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung gemäß dem erstgenannten Erfindungsaspekt (s. auch 1) verwendet werden kann. Mit anderen Worten weist das 3D-Modell des Kiefers einen ersten Oberflächenbereich zur Festlegung der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung an den ersten Zähnen des Patienten mittels Hinterschnitt auf. Zudem weist das 3D-Modell der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung einen zweiten Oberflächenbereich auf, welcher bei der Herstellung einer okklusalen Stellung der beiden Kiefer des Patienten eine pathologische Position verhindert und eine therapeutische Position erzwingt. Der zweite Oberflächenbereich kann beispielsweise im Zuge eines letzten Zentimeters beim Schließen des Kiefers und/oder im Bereich zweier letzter Zentimeter im Zuge eines Schließens des Kiefers des Patienten Kontakt zu Zähnen oder einer korrespondierenden Oberfläche einer weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung erlangen und eine vordefinierte Trajektorie des Kiefers im weiteren Verlaufe des Schließens erzwingen. In einem letzten Schritt 400 wird auf Basis des digitalen des 3D-Modells der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung zumindest ein Teil der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung, insbesondere ein gesamter Korpus (incl. oder excl. einer Oberflächenbeschichtung) additiv oder subtraktiv gefertigt. Mit anderen Worten wird der wesentliche raumgreifende Bereich des Teils, welches den zweiten Oberflächenbereich aufweist, insbesondere auch der übrige raumgreifende Bereich der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung gefräst oder mittels additiver Verfahren gefertigt. Derartige Verfahren können auch als 3D-Druck oder Rapid Prototyping bezeichnet werden. Ein anschließender Beschichtungsschritt kann die Oberfläche mit besonderen günstigen Eigenschaften (Haptik, mechanische Stabilität, chemische Stabilität und optische Erscheinung) versehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    kieferorthopädische Behandlungseinrichtung
    2, 3
    Rampe
    4
    Tasche
    10a
    Zähne des Oberkiefers
    10b
    Zähne des Unterkiefers
    11
    kieferorthopädische Behandlungseinrichtung
    12
    additiv oder subtraktiv gefertigtes Teil
    100 bis 400
    Verfahrensschritte
    I
    Oberkiefer
    II
    Unterkiefer

Claims (10)

  1. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) zum Tragen auf ersten Zähnen (10a) eines ersten Kiefers (I, II) eines Patienten umfassend • Einen ersten Oberflächenbereich, welcher eingerichtet ist, an den ersten Zähnen (10a) mittels Hinterschnitt befestigt zu werden und • Einen zweiten Oberflächenbereich (2), welcher eingerichtet ist, einen zweiten Kiefer (II) des Patienten gegenüber den ersten Zähnen (10a) im Zuge einer Herstellung einer okklusalen Stellung der beiden Kiefer (I, II) zueinander aus einer pathologischen Position in eine therapeutische Position zu verbringen, wobei die kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) ein additiv oder subtraktiv gefertigtes Teil aufweist.
  2. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1, wobei der erste Oberflächenbereich eine Mehrzahl von Taschen (4), insbesondere eine für jeden der ersten Zähne (10a) des ersten Kiefers (I), und/oder eine Formschlussstruktur zur Verschlüsselung mit einer korrespondierenden Struktur einer weiteren kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (11), insbesondere eines Aligners, aufweist.
  3. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1, 11) einen Aligner zur Zahnstellungskorrektur umfasst oder eingerichtet ist, mit einem solchen in Eingriff gebracht zu werden.
  4. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Oberflächenbereich (2) zumindest teilweise im Bereich eines kiefergelenknahen, insbesondere kiefergelenknächsten, Abschnitts der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1) angeordnet und eingerichtet ist, mit einer weiteren Kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (11), welche eingerichtet ist, auf den zweiten Zähnen (10b) getragen zu werden, zusammenzuwirken.
  5. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Oberflächenbereich (2) zumindest teilweise im Bereich einer Kaufläche und/oder einer Zahnflanke der ersten Zähne (10a) angeordnet ist.
  6. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil eine variable Stärke über einer Oberfläche der ersten Zähne (10a) und/oder der zweiten Zähne (10b) aufweist, wobei die variable Stärke insbesondere in Form einer Rampe oder einer schiefen Ebene ausgestaltet ist.
  7. Kieferorthopädische Behandlungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das additiv oder subtraktiv gefertigte Teil aus einem Kunststoff hergestellt und/oder mit einem Kunststoff beschichtet ist.
  8. Teilesatz umfassend - eine erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche und - eine weitere kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (11) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die jeweiligen zweiten Oberflächenbereiche (2, 3) eingerichtet sind, einander zugewandt im Mund eines Patienten angeordnet zu werden und in der natürlichen Position miteinander zu korrespondieren.
  9. Behandlungsset umfassend eine erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 7 eines ersten Teilesatzes und eine erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 7 eines zweiten Teilesatzes, wobei die erste kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1) des zweiten Teilesatzes nach der ersten kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung des ersten Teilesatzes zu tragen ist, wobei der zweite Oberflächenbereich (2) der ersten kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1) des ersten Teilesatzes und der zweite Oberflächenbereich (2) der ersten kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1) des zweiten Teilesatzes eingerichtet sind, insbesondere ein und dieselbe, Zwangsstellung der Kiefer (I, II) herbeizuführen.
  10. Herstellungsverfahren für eine kieferorthopädische Behandlungseinrichtung (1, 11) zur Stellungskorrektur eines Kiefers (I, II) eines Patienten umfassend die Schritte: - Ermitteln (100) einer pathologischen Position des Kiefers (I, II) sowie einer therapeutischen Position des Kiefers (I, II), - Anfertigen (200) eines digitalen 3D-Modells des Kiefers (I, II) des Patienten, - Anfertigen (300) eines digitalen 3D-Modells einer kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1, 11) auf Basis des 3D-Modells des Kiefers (I, II), wobei das 3D-Modell der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1, 11) repräsentiert: - einen ersten Oberflächenbereich, welcher eingerichtet ist, an den ersten Zähnen (10a) mittels Hinterschnitt befestigt zu werden und - einen zweiten Oberflächenbereich (2), welcher eingerichtet ist, einen zweiten Kiefer (II) des Patienten gegenüber den ersten Zähnen (10a) im Zuge einer Herstellung einer okklusalen Stellung der beiden Kiefer (I, II) zueinander aus einer pathologischen Position in eine therapeutische Position zu verbringen, und weiter umfassend den Schritt: - additives oder subtraktives Fertigen (400) eines Teils der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1) auf Basis des digitalen 3D-Modells der kieferorthopädischen Behandlungseinrichtung (1, 11).
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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