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DE102022003367B3 - Fahrzeug und Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs - Google Patents

Fahrzeug und Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs Download PDF

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Publication number
DE102022003367B3
DE102022003367B3 DE102022003367.4A DE102022003367A DE102022003367B3 DE 102022003367 B3 DE102022003367 B3 DE 102022003367B3 DE 102022003367 A DE102022003367 A DE 102022003367A DE 102022003367 B3 DE102022003367 B3 DE 102022003367B3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
wheel
inductive sensor
bearing part
wheel bearing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102022003367.4A
Other languages
English (en)
Inventor
Benjamin Tattko
Simon Hofacker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mercedes Benz Group AG filed Critical Mercedes Benz Group AG
Priority to DE102022003367.4A priority Critical patent/DE102022003367B3/de
Application granted granted Critical
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Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B27/00Hubs
    • B60B27/0047Hubs characterised by functional integration of other elements
    • B60B27/0068Hubs characterised by functional integration of other elements the element being a sensor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B2900/00Purpose of invention
    • B60B2900/30Increase in
    • B60B2900/331Safety or security
    • B60B2900/3318Safety or security by theft prevention

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (1) mit einer Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs (1).
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung mindestens einen induktiven Sensor (8) auf, wobei eine Spule (9) des induktiven Sensors (8) an einem feststehenden Radlagerteil (2) diesen umfangsseitig umschließend derart angeordnet ist, dass eine aktive Sensorfläche (10) des induktiven Sensors (8) in Rotationsachsenrichtung eines drehenden Radlagerteils (3) innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu Schraubenspitzen (7) von in diesen drehenden Radlagerteil (3) eingeschraubten Radschrauben (5) angeordnet ist.
Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs (1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs.
  • Aus dem Stand der Technik sind, wie in der DE 10 2016 225 982 A1 beschrieben, ein System und ein Verfahren zum Diebstahlschutz für Fahrzeugräder eines Fahrzeuges bekannt. Das System weist einen Datenbankserver zur Verwaltung von Fahrzeugräder identifizierenden Fahrzeugradidentifikationsdaten und ein Steuergerät auf. Das Steuergerät steht über ein Kommunikationsnetzwerk in Kommunikationsverbindung mit dem Datenbankserver. Die Fahrzeugräder des Fahrzeuges sind jeweils mit einer elektronischen Radeinheit zur Übertragung von jeweils das betreffende Fahrzeugrad identifizierenden Fahrzeugradidentifikationsdaten an das Steuergerät ausgestattet. Das Steuergerät ist dazu ausgebildet, die von den elektronischen Radeinheiten der Fahrzeugräder übertragenen Fahrzeugradidentifikationsdaten über das Kommunikationsnetzwerk an den Datenbankserver zu übermitteln.
  • In der DE 199 00 254 A1 wird eine Vorrichtung zur Überwachung von Fahrzeugen beschrieben, bei der Drehbewegungssensoren mit jeweils einer Fahrzeugfelge gekoppelt sind. Der jeweilige Drehbewegungssensor ist mit einer Alarmeinheit verbunden und signalisiert eine Drehbewegung der Fahrzeugfelge. Die Alarmeinheit des Fahrzeugs ist aktiviert, wenn das Fahrzeug nicht im Betriebszustand ist. Sie ist zum Auslösen eines Alarms ausgebildet, wenn eine Drehbewegung mindestens einer der Fahrzeugfelgen erkannt wird.
  • Aus der DE 10 2004 043 336 A1 sind eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige eines Diebstahlversuchs eines an einem Fahrzeug lösbar befestigten Fahrzeugrades und ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung bekannt. Mindestens ein piezoelektrischer Sensor ist in einer Radaufnahme angeordnet und wird in einer Einbaulage des zu sichernden Fahrzeugrades unter Druck gesetzt. Beim Entfernen des Fahrzeugrades von der Radaufnahme verändert sich der auf den piezoelektrischen Sensor einwirkende Druck, wodurch eine an den Sensor angeschlossene Sendeantenne ein Signal abstrahlt zum Aktivieren einer Alarmanlage.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Fahrzeug und ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ein Fahrzeug weist eine Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs auf.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung mindestens einen induktiven Sensor auf. Der induktive Sensor ist insbesondere im Bereich eines Radlagers des Fahrzeugs angeordnet. Dabei ist zumindest eine Spule des induktiven Sensors, die insbesondere einen Ferritkern aufweist, an dem Radlager angeordnet. Diese Spule ist an einem feststehenden Radlagerteil diesen umfangsseitig umschließend derart angeordnet, dass eine aktive Sensorfläche des induktiven Sensors in Rotationsachsenrichtung eines drehenden Radlagerteils innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu Schraubenspitzen von in diesen drehenden Radlagerteil eingeschraubten Radschrauben angeordnet ist. Der vorgegebene Abstandsbereich ist insbesondere ein Arbeitsschaltabstand des induktiven Sensors.
  • Der Abstandsbereich ist insbesondere derart vorgegeben, dass die Schraubenspitzen der vollständig eingeschraubten Radschrauben, d. h. im festgeschraubten Zustand des Fahrzeugrades am Fahrzeug, sich in einem von der Spule mit Ferritkern erzeugten Magnetfeld der aktiven Sensorfläche des induktiven Sensors befinden. Es ist somit insbesondere vorgesehen, dass die aktive Sensorfläche in Rotationsachsenrichtung und in Richtung des feststehenden Radlagerteils hinter den Schraubenspitzen der in diesen drehenden Radlagerteil eingeschraubten Radschrauben und innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu diesen Schraubenspitzen der in diesen drehenden Radlagerteil eingeschraubten Radschrauben angeordnet ist. Insbesondere ist somit vorgesehen, dass die aktive Sensorfläche die Schraubenspitzen der Radschrauben in Rotationsachsenrichtung und in Richtung des feststehenden Radlagerteils des Radlagers überdeckt.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung wird es ermöglicht, mittels des induktiven Sensors sofort zu erkennen, wenn eine der Radschrauben entfernt wird, denn dann befindet sich deren Schraubenspitze nicht mehr innerhalb des vorgegebenen Abstandsbereichs und kann somit vom induktiven Sensor nicht mehr detektiert werden. Dadurch wird es ermöglicht, in einem solchen Fall entsprechende Aktionen einzuleiten.
  • Es ist daher insbesondere vorgesehen, dass die Vorrichtung eine mit dem mindestens einen induktiven Sensor gekoppelte Auswerteeinheit aufweist, die ausgebildet und eingerichtet ist, bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben mindestens eine Alarmanlagenfunktion auszulösen, beispielweise:
    • - Ausgabe einer optischen Warnmeldung auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug,
    • - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug und/oder außerhalb des Fahrzeugs und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät eines Nutzers des Fahrzeugs,
    • - Aktivieren einer Umgebungsüberwachungssensorik des Fahrzeugs,
    • - Senden einer Information an die Polizei, und/oder
    • - Prüfen, ob sich das Fahrzeug in einer Radwechselumgebung befindet.
  • In einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs löst die Auswerteeinheit bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben entsprechend mindestens eine Alarmanlagenfunktion aus, beispielsweise:
    • - Ausgabe einer optischen Warnmeldung auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug,
    • - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug und/oder außerhalb des Fahrzeugs und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät eines Nutzers des Fahrzeugs,
    • - Aktivieren einer Umgebungsüberwachungssensorik des Fahrzeugs,
    • - Senden einer Information an die Polizei, und/oder
    • - Prüfen, ob sich das Fahrzeug in einer Radwechselumgebung befindet.
  • In einer möglichen Ausführungsform des Verfahrens ist beispielsweise vorgesehen, dass die Auswerteeinheit bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben die Umgebungsüberwachungssensorik des Fahrzeugs aktiviert, wobei mindestens ein Video aufgenommen und gespeichert wird und an das fahrzeugexterne Endgerät des Nutzers übertragen und auf diesem angezeigt wird,
    und wobei
    • - der Fahrzeugnutzer über das fahrzeugexterne Endgerät die Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals außerhalb des Fahrzeugs aktivieren kann und/oder eine Information an die Polizei senden kann, und/oder
    • - geprüft wird, ob sich das Fahrzeug in einer Radwechselumgebung befindet, und wenn dies nicht zutrifft, in einem ersten Schritt die optische Warnmeldung auf der Anzeigeeinheit im Fahrzeug und/oder mindestens ein optisches und/oder akustisches Alarmsignal im Fahrzeug und/oder außerhalb des Fahrzeugs ausgegeben wird und in einem zweiten Schritt eine Information an die Polizei gesendet wird. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der zweite Schritt erst dann erfolgt, wenn der Alarm, d. h. eine oder mehrere oder alle bereits aktivierten Alarmfunktionen, nach einer vorgegebenen Zeit nicht manuell abgebrochen wird/werden und/oder mittels der Umgebungsüberwachungssensorik festgestellt wird, dass sich eine oder mehrere Personen schnell vom Fahrzeug entfernen, da dies auf eine Fluchtreaktion von Personen hindeutet, die den Diebstahl des Fahrzeugrades beabsichtigten. Diese Erkennung und Analyse kann beispielsweise mittels Künstlicher Intelligenz erfolgen.
  • Die Umgebungsüberwachungssensorik des Fahrzeugs umfasst beispielsweise mehrere Kameras, zum Beispiel eine Frontsichtkamera, eine Hecksichtkamera und/oder mehrere für eine Rundumsicht erforderliche Kameras.
  • Eine Radwechselumgebung wird beispielsweise erkannt, wenn, insbesondere mittels der Umgebungsüberwachungssensorik, erkannt wird, dass sich das Fahrzeug auf einer Hebebühne in einer Werkstatt befindet, das Fahrzeug unverschlossen ist, Tageslicht vorherrscht und/oder das Fahrzeug nicht auf einer Straße geparkt ist. In einer solchen Radwechselumgebung ist von einer regulären Montage am Fahrzeugrad auszugehen, d. h. es ist davon auszugehen, dass das mittels des induktiven Sensors erkannte Entfernen einer oder mehrerer Radschrauben nicht auf einem Diebstahl oder Diebstahlversuch bezüglich des Fahrzeugrades beruht. In einem solchen Fall wird somit zweckmäßigerweise keine Alarmanlagenfunktion oder zumindest nach dem Aktivieren der Umgebungsüberwachungssensorik keine weitere Alarmanlagenfunktion ausgelöst.
  • Die Spule des induktiven Sensors ist vorteilhafterweise von einem Gehäuse, insbesondere aus Kunststoff, umschlossen. Dadurch wird insbesondere ein Schutz vor Umwelteinflüssen erreicht.
  • In einer möglichen Ausführungsform weist das Gehäuse eine Befestigungsausformung auf, welche an einer Rippe des feststehenden Radlagerteils eingerastet ist. Dadurch wird eine einfach zu realisierende und sichere Befestigung des induktiven Sensors oder zumindest von dessen Spule am feststehenden Radlagerteil ermöglicht. Beispielsweise werden Kontaktierungen der Spule des induktiven Sensors in Richtung eines Radträgers, d. h. in Richtung Fahrzeugmitte, verlegt, und weitere Komponenten des induktiven Sensors, die über diese Kontaktierungen mit der Spule gekoppelt sind, sind am Radträger angeordnet.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Vorrichtung mehrere im Bereich jeweils eines Radlagers angeordnete induktive Sensoren aufweist, insbesondere im Bereich jedes Radlagers des Fahrzeugs jeweils einen induktiven Sensor. Dabei ist der jeweilige induktive Sensor auf die oben beschriebene Weise ausgebildet und angeordnet. Dadurch können entsprechend mehrere oder alle Fahrzeugräder des Fahrzeugs auf die beschriebene Weise gegen Diebstahl geschützt werden.
  • Die beschriebene Lösung ermöglicht somit einen Schutz vor Diebstahl des Fahrzeugrades oder mehrerer oder aller Fahrzeugräder, indem das Entfernen mindestens einer Radschraube mittels des induktiven Sensors, der im Fahrzeugradbereich, insbesondere im Bereich des Radlagers, d. h. am feststehenden Radlagerteil und beispielsweise zusätzlich am Radträger, wie oben beschrieben, fixiert ist, erkannt wird. Für die Erkennung, dass tatsächlich ein Diebstahlversuch vorliegt, können beispielsweise zusätzlich die Umgebungsüberwachungssensorik und Künstliche Intelligenz verwendet werden.
  • Bei der beschriebenen Lösung ist die induktive Sensorik an einem nicht rotierenden Teil des Fahrzeugs angeordnet, insbesondere am feststehenden Radlagerteil und beispielsweise zusätzlich am Radträger, wie oben beschrieben. Dadurch sind eine Befestigung und eine Signalweiterleitung erheblich vereinfacht. Die Erkennung eines möglichen Diebstahls ist bereits ab der ersten entfernten Radschraube möglich. Bei der beschriebenen Lösung wird vorteilhafterweise eine bereits vorhandene Umgebungsüberwachungssensorik, insbesondere ein bereits vorhandenes Kamerasystem, beispielsweise umfassend die oben genannten Kameras, als Redundanz und/oder zur Plausibilisierung, ob ein Diebstahl oder Diebstahlversuch vorliegt, verwendet. Vorteilhafterweise wird zusätzlich Künstliche Intelligenz verwendet, insbesondere mittels gelernter Informationen, insbesondere zum Prüfen und/oder Plausibilisieren, ob tatsächlich ein Diebstahl oder Diebstahlversuch vorliegt. Beispielsweise können auf diese Weise auch ohne einen manuellen Eingriff durch einen Nutzer des Fahrzeugs weitere Maßnahmen eingeleitet werden, wie oben beschrieben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
    • 1 schematisch eine Schnittdarstellung eines Radlagerbereichs eines Fahrzeugs,
    • 2 schematisch einen induktiven Sensor,
    • 3 schematisch eine Spule mit Ferritkern des induktiven Sensors aus 2,
    • 4 schematisch eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittebene IV-IV in 3,
    • 5 schematisch eine aktive Sensorfläche des induktiven Sensors aus 2 und Schraubenspitzen mittels des induktiven Sensors erfasster Radschrauben,
    • 6 schematisch eine Schnittdarstellung eines feststehenden Radlagerteils und des daran angeordneten induktiven Sensors, und
    • 7 schematisch das Fahrzeug mit einer Umgebungsüberwachungssensorik.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Anhand der 1 bis 7 werden im Folgenden ein Fahrzeug 1 mit einer Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs 1 und ein entsprechendes Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs 1 beschrieben.
  • 1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Radlagerbereichs des Fahrzeugs 1, genauer ein Radlager mit einem feststehenden Radlagerteil 2 und einem sich, insbesondere relativ zum feststehenden Radlagerteil 2, um eine Rotationsachse R drehenden Radlagerteil 3, eine am sich drehenden Radlagerteil 3 befestigte Bremsscheibe 4 und eine am sich drehenden Radlagerteil 3 mittels Radschrauben 5 befestigte Felge 6 des Fahrzeugrades des Fahrzeugs 1. Dargestellt ist hier nur eine Radschraube 5, die Felge 6 ist jedoch mittels mehrerer Radschrauben 5 befestigt, beispielsweise mittels fünf Radschrauben 5, wie aus 5 ersichtlich ist, die im Folgenden noch erläutert wird. Die jeweilige Radschraube 5 erstreckt sich durch die Felge 6, die Bremsscheibe 4 und den sich drehenden Radlagerteil 3 hindurch, wobei eine Schraubenspitze 7 der jeweiligen Radschraube 5 an einer von der Felge 6 abgewandten Rückseite des sich drehenden Radlagerteils 3 aus diesem herausragt.
  • Die Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades weist einen induktiven Sensor 8 auf, der im Bereich des Radlagers, d. h. insbesondere am Radlager und an mindestens einer angrenzenden Fahrzeugkomponente, insbesondere einem Radträger, angeordnet ist. Von diesem induktiven Sensor 8 ist in 1 nur eine Spule 9 mit Ferritkern dargestellt, die eine aktive Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 bildet. Diese Spule 9 mit Ferritkern des induktiven Sensors 8 ist am Radlager angeordnet. Genauer gesagt ist sie am feststehenden Radlagerteil 2 diesen umfangsseitig umschließend derart angeordnet, dass die aktive Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 in Rotationsachsenrichtung des drehenden Radlagerteils 3 innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu den Schraubenspitzen 7 der in diesen drehenden Radlagerteil 3 eingeschraubten Radschrauben 5 angeordnet ist.
  • Der Abstandsbereich ist insbesondere derart vorgegeben, dass die Schraubenspitzen 7 der vollständig eingeschraubten Radschrauben 5, d. h. im festgeschraubten Zustand des Fahrzeugrades am Fahrzeug 1, sich in einem von der Spule 9 mit Ferritkern erzeugten Magnetfeld M der aktiven Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 befinden. Es ist somit insbesondere vorgesehen, dass die aktive Sensorfläche 10 in Rotationsachsenrichtung und in Richtung des feststehenden Radlagerteils 2 hinter den Schraubenspitzen 7 der in den drehenden Radlagerteil 3 eingeschraubten Radschrauben 5 und innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu diesen Schraubenspitzen 7 der in den drehenden Radlagerteil 3 eingeschraubten Radschrauben 5 angeordnet ist. Insbesondere ist somit vorgesehen, dass die aktive Sensorfläche 10 die Schraubenspitzen 7 der Radschrauben 5 in Rotationsachsenrichtung und in Richtung des feststehenden Radlagerteils 2 des Radlagers überdeckt.
  • Es ist somit beispielsweise vorgesehen, dass ein Außenumfang der aktiven Sensorfläche 10 mindestens so groß ist wie ein Umfang einer Kreisbahn, auf welcher sich ein jeweiliger äußerster Punkt der jeweiligen Radschraube 5 bei sich drehendem Fahrzeugrad bewegt, d. h. derjenige Punkt an einem Mantel eines Bolzenbereichs der jeweiligen Radschraube 5, der den größten Radialabstand zur Rotationsachse R aufweist. Wenn die aktive Sensorfläche 10 nicht vollflächig ist, sondern eine mittlere Aussparung aufweist, ist zudem beispielsweise vorgesehen, dass ein Innenumfang der aktiven Sensorfläche 10 mindestens so klein ist wie ein Umfang einer Kreisbahn, auf welcher sich ein jeweiliger innerster Punkt der jeweiligen Radschraube 5 bei sich drehendem Fahrzeugrad bewegt, d. h. derjenige Punkt am Mantel des Bolzenbereichs der jeweiligen Radschraube 5, der den kleinsten Radialabstand zur Rotationsachse R aufweist. Der Außenumfang der aktiven Sensorfläche 10 kann auch größer sein und der Innenumfang der aktiven Sensorfläche 10 kann auch kleiner sein, wie in 1 gezeigt.
  • Der vorgegebene Abstandsbereich bzw. dessen Grenze, d. h. größter Abstand zur aktiven Sensorfläche 10, ist insbesondere ein Arbeitsschaltabstand des induktiven Sensors 8. Innerhalb des Arbeitsschaltabstandes, d. h. eines gesicherten Schaltabstands, arbeitet der induktive Sensor 8 zuverlässig unter Berücksichtigung aller möglichen Toleranzen. Der Arbeitsschaltabstand liegt beispielsweise zwischen 0 und 0,81 x Sn. Dabei ist Sn ein Nennschaltabstand ohne Berücksichtigung der Fertigungstoleranz und Abweichungen durch Temperatur oder Spannungen.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung des induktiven Sensors 8. Er weist neben der die aktive Sensorfläche 10 bildenden Spule 9 mit Ferritkern noch weitere Komponenten auf, insbesondere einen Oszillator 11, einen Trigger 12, auch als Trigger-Stufe bezeichnet, und einen Ausgangsgeber 13, auch als Ausgangstreiber bezeichnet.
  • Bei einem solchen induktiven Sensor 8 wird an der aktiven Sensorfläche 10 durch den Oszillator 11 ein Magnetfeld M, d. h. ein elektromagnetisches Wechselfeld, erzeugt. Durch Annäherung eines Betätigungsmaterials (Metall), d. h. eines entsprechenden Objekts, an die aktive Sensorfläche 10 wird eine Stromänderung im Oszillator 11 hervorgerufen. Diese resultiert aus einer Induktion von Wirbelströmen im Objekt, welche dem Oszillator 11 Energie entziehen. Die Stromänderung eines Schwingkreises schaltet bei binären induktiven Sensoren 8 über einen Schmitt-Trigger die Ausgangsstufe, d. h. den Ausgangsgeber 13. Bei messenden induktiven Sensoren 8 wird diese in ein analoges Ausgangssignal abhängig von der Objektdistanz gewandelt. Das Objekt ist bei der hier beschriebenen Lösung die Schraubenspitze 7 der jeweiligen Radschraube 5. Wird die Radschraube 5 entfernt, resultiert dadurch somit ebenfalls eine Stromänderung im Oszillator 11 durch die nun fehlende Induktion der Wirbelströme in dieser Radschraube 5, wodurch dem Oszillator 11 entsprechend weniger Energie entzogen wird.
  • 3 zeigt die Spule 9 mit Ferritkern, die die aktive Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 bildet. 4 zeigt eine Schnittdarstellung der Spule 9 mit Ferritkern gemäß der Schnittebene IV-IV in 3 und das durch diese Spule 9 mit Ferritkern erzeugte Magnetfeld M.
  • 5 zeigt die durch die Spule 9 mit Ferritkern erzeugte aktive Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 und die Schraubenspitzen 7 der in diesem Beispiel fünf Radschrauben 5, die von der aktiven Sensorfläche 10 überdeckt werden, sich im von der Spule 9 mit Ferritkern erzeugten Magnetfeld M der aktiven Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 befinden und somit vom induktiven Sensor 8 detektiert werden.
  • 6 zeigt eine mögliche Ausgestaltung der Anordnung der Spule 9 mit Ferritkern des induktiven Sensors 8 am feststehenden Radlagerteil 2. In dieser Ausführungsform ist die Spule 9 mit Ferritkern des induktiven Sensors 8, die die aktive Sensorfläche 10 des induktiven Sensors 8 bildet, gekapselt, d. h. von einem Gehäuse 14, insbesondere aus Kunststoff, umschlossen. Das Gehäuse 14 weist im dargestellten Beispiel einen Halterungsteil 15 und einen Deckel 16 auf. Die Spule 9 mit Ferritkern ist im Halterungsteil 15 angeordnet, welcher mit dem Deckel 16 verschlossen ist. Dadurch wird insbesondere ein Schutz vor Umwelteinflüssen erreicht. Das Gehäuse 14, insbesondere der Halterungsteil 15, weist eine Befestigungsausformung 17 auf, die im dargestellten Beispiel als eine Rastnase ausgebildet ist. Diese Befestigungsausformung 17 ist im dargestellten Beispiel an einer Rippe 18 des feststehenden Radlagerteils 2 eingerastet, wodurch die Spule 9 mit Ferritkern am feststehenden Radlagerteil 2 des Radlagers befestigt ist.
  • Zur Montage der Spule 9 mit Ferritkern am feststehenden Radlagerteil 2 wird sie somit im Gehäuse 14, d. h. in dessen Halterungsteil 15, angeordnet, welches mit dem Deckel 16 verschlossen wird, und diese Einheit wird dann über den feststehenden Radlagerteil 2 übergestülpt, d. h. auf diesen aufgeschoben, im dargestellten Beispiel nach links, d. h. in Richtung des hier nicht dargestellten Radträgers, an dem der feststehende Radlagerteil 2 angeordnet ist, insbesondere soweit, bis die Befestigungsausformung 17 an der Rippe 18 des feststehenden Radlagerteils 2 einrastet.
  • Beispielsweise werden Kontaktierungen der Spule 9 mit Ferritkern des induktiven Sensors 8 in Richtung des Radträgers, d. h. in Richtung der Rotationsachse R und in Richtung Fahrzeugmitte, verlegt, und die weiteren Komponenten des induktiven Sensors 8, die über diese Kontaktierungen mit der Spule 9 gekoppelt sind, insbesondere der Oszillator 11, der Trigger 12 und der Ausgangsgeber 13, sind am Radträger angeordnet.
  • Der induktive Sensor 8 bildet somit eine Erkennungssensorik zum Erkennen eines Entfernens der Radschrauben 5 und somit eine frühzeitige Diebstahldetektion bzw. auch eine Sicherheitsfunktion, da erkannt wird, wenn eine Radschraube 5 fehlt, beispielsweise aktiv herausgeschraubt wird oder sich beispielsweise selbstständig löst, wodurch das Fahrzeugrad während der Fahrt abfallen kann.
  • Durch die beschriebene Lösung wird es somit ermöglicht, mittels des induktiven Sensors 8 sofort zu erkennen, wenn eine der Radschrauben 5 entfernt wird, denn dann befindet sich deren Schraubenspitze 7 nicht mehr innerhalb des vorgegebenen Abstandsbereichs und somit nicht mehr im Magnetfeld M des induktiven Sensors 8 und kann somit vom induktiven Sensor 8 nicht mehr detektiert werden. Dadurch wird es ermöglicht, in einem solchen Fall entsprechende Aktionen einzuleiten.
  • Meldet somit der induktive Sensor 8 eine fehlende Schraubenspitze 7, kann beispielsweise eine Alarmanlage des Fahrzeugs 1 aktiviert werden und/oder auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug 1, beispielsweise einem Kombiinstrument, kann eine optische Warnmeldung ausgegeben werden, insbesondere an einen Nutzer des Fahrzeugs 1. Die Alarmanlagenfunktion kann beispielsweise mit einer weiteren Absicherung über eine Umgebungsüberwachungssensorik 19 des Fahrzeugs 1, insbesondere über Außenkameras dieser Umgebungsüberwachungssensorik 19, überwacht werden und bei verdächtigen Situationen eingeschalten werden. 7 zeigt das Fahrzeug 1 mit seiner Umgebungsüberwachungssensorik 19 und deren Außenkameras. Sie weist im dargestellten Beispiel eine Frontsichtkamera 20, eine Hecksichtkamera 21 und mehrere für eine Rundumsicht, auch als Surroundview bezeichnet, erforderliche Kameras 22 auf. Dargestellt sind auch Erfassungsbereiche E dieser Kameras 20 bis 22.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Vorrichtung mehrere im Bereich jeweils eines Radlagers angeordnete induktive Sensoren 8 aufweist, insbesondere im Bereich jedes Radlagers des Fahrzeugs 1 jeweils einen induktiven Sensor 8. Dabei ist der jeweilige induktive Sensor 8 auf die beschriebene Weise ausgebildet und angeordnet. Dadurch können entsprechend mehrere oder vorteilhafterweise alle Fahrzeugräder des Fahrzeugs 1 auf die beschriebene Weise gegen Diebstahl geschützt werden.
  • Die gesamte beschriebene Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs 1 ist vorteilhafterweise vollintegriert am Fahrzeug 1, weist keine rotierende Masse auf und ist unscheinbar und somit für einen Dieb nicht oder nur schwer erkennbar.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Vorrichtung eine mit dem mindestens einen oder jeweiligen induktiven Sensor 8 gekoppelte Auswerteeinheit 23 aufweist, die ausgebildet und eingerichtet ist, bei einem durch den mindestens einen oder jeweiligen induktiven Sensor 8 erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben 5 mindestens eine Alarmanlagenfunktion auszulösen, beispielsweise:
    • - Ausgabe der optischen Warnmeldung auf der Anzeigeeinheit im Fahrzeug 1,
    • - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug 1 und/oder außerhalb des Fahrzeugs 1 und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät eines Nutzers des Fahrzeugs 1,
    • - Aktivieren der Umgebungsüberwachungssensorik 19 des Fahrzeugs 1,
    • - Senden einer Information an die Polizei, und/oder
    • - Prüfen, ob sich das Fahrzeug 1 in einer Radwechselumgebung befindet.
  • In einem Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs 1 löst die Auswerteeinheit 23 bei einem durch den mindestens einen oder jeweiligen induktiven Sensor 8 erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben 5 entsprechend mindestens eine Alarmanlagenfunktion aus, beispielsweise:
    • - Ausgabe der optischen Warnmeldung auf der Anzeigeeinheit im Fahrzeug 1,
    • - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug 1 und/oder außerhalb des Fahrzeugs 1 und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät des Nutzers des Fahrzeugs 1,
    • - Aktivieren der Umgebungsüberwachungssensorik 19 des Fahrzeugs 1,
    • - Senden einer Information an die Polizei, und/oder
    • - Prüfen, ob sich das Fahrzeug 1 in einer Radwechselumgebung befindet.
  • Das fahrzeugexterne Endgerät des Nutzers ist insbesondere ein Kommunikationsgerät, beispielsweise ein mobiles Endgerät, beispielsweise ein Mobiltelefon, insbesondere Smartphone, oder ein Computer, beispielsweise Laptop oder Tabletcomputer.
  • Eine Radwechselumgebung wird beispielsweise erkannt, wenn, insbesondere mittels der Umgebungsüberwachungssensorik 19, erkannt wird, dass sich das Fahrzeug 1 auf einer Hebebühne in einer Werkstatt befindet, das Fahrzeug 1 unverschlossen ist, Tageslicht vorherrscht und/oder das Fahrzeug 1 nicht auf einer Straße geparkt ist. In einer solchen Radwechselumgebung ist von einer regulären Montage am Fahrzeugrad auszugehen, d. h. es ist davon auszugehen, dass das mittels des induktiven Sensors 8 erkannte Entfernen einer oder mehrerer Radschrauben 5 nicht auf einem Diebstahl oder Diebstahlversuch bezüglich des Fahrzeugrades beruht. In einem solchen Fall wird somit zweckmäßigerweise keine Alarmanlagenfunktion oder zumindest nach dem Aktivieren der Umgebungsüberwachungssensorik 19 keine weitere Alarmanlagenfunktion ausgelöst.
  • In einer möglichen Ausführungsform des Verfahrens ist beispielsweise vorgesehen, dass die Auswerteeinheit 23 bei einem durch den mindestens einen oder jeweiligen induktiven Sensor 8 erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben 5 die Umgebungsüberwachungssensorik 19 des Fahrzeugs 1 aktiviert, wobei mindestens ein Video aufgenommen und gespeichert wird und an das fahrzeugexterne Endgerät des Nutzers übertragen und auf diesem angezeigt wird,
    und wobei
    • - der Fahrzeugnutzer über das fahrzeugexterne Endgerät die Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals außerhalb des Fahrzeugs 1 aktivieren kann und/oder eine Information an die Polizei senden kann,
    und/oder
    • - geprüft wird, ob sich das Fahrzeug 1 in einer Radwechselumgebung befindet, und wenn dies nicht zutrifft, in einem ersten Schritt die optische Warnmeldung auf der Anzeigeeinheit im Fahrzeug 1 und/oder mindestens ein optisches und/oder akustisches Alarmsignal im Fahrzeug 1 und/oder außerhalb des Fahrzeugs 1 ausgegeben wird und in einem zweiten Schritt eine Information an die Polizei gesendet wird. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der zweite Schritt erst dann erfolgt, wenn der Alarm, d. h. eine oder mehrere oder alle bereits aktivierten Alarmfunktionen, nach einer vorgegebenen Zeit nicht manuell abgebrochen wird/werden und/oder mittels der Umgebungsüberwachungssensorik 19 festgestellt wird, dass sich eine oder mehrere Personen schnell vom Fahrzeug 1 entfernen, da dies auf eine Fluchtreaktion von Personen hindeutet, die den Diebstahl des Fahrzeugrades beabsichtigten. Diese Erkennung und Analyse kann beispielsweise mittels Künstlicher Intelligenz erfolgen.
  • Beispielsweise kann somit vorgesehen sein, dass, wenn der mindestens eine oder der jeweilige induktive Sensor 8 der Auswerteeinheit 23 meldet, dass die erste Radschraube 5 entfernt wird, die Umgebungsüberwachungssensorik 19 aktiviert wird und Videos aus der Umgebungsüberwachungssensorik 19, beispielsweise mittels einer so genannten App, d. h. mittels eines entsprechenden Programms auf dem fahrzeugexternen Endgerät des Nutzers, direkt an den Nutzer übertragen werden und beispielsweise zudem aufgenommen werden. Der Nutzer kann daraufhin den Alarm selbst aktivieren und die Polizei rufen. Beispielsweise ist zusätzlich vorgesehen, dass die Künstliche Intelligenz, d. h. ein KI-System, insbesondere mittels gelernter Informationen, erkennt, dass sich das Fahrzeug 1 nicht in einer Radwechselumgebung befindet. In einem ersten Schritt wird dann der Alarm aktiviert und in einem zweiten Schritt die Polizei informiert. Dies kann beispielsweise erfolgen, wenn der Alarm nach der vorgegebenen Zeit nicht manuell abgebrochen wird oder sich eine oder mehrere Personen vom Auto schnell entfernen, da dies, wie oben bereits erwähnt, auf eine Flucht von Dieben hindeutet. Wie bereits erwähnt, wird die Erkennung und Analyse beispielsweise mittels Künstlicher Intelligenz durchgeführt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeug
    2
    feststehender Radlagerteil
    3
    drehender Radlagerteil
    4
    Bremsscheibe
    5
    Radschraube
    6
    Felge
    7
    Schraubenspitze
    8
    induktiver Sensor
    9
    Spule
    10
    aktive Sensorfläche
    11
    Oszillator
    12
    Trigger
    13
    Ausgangsgeber
    14
    Gehäuse
    15
    Halterungsteil
    16
    Deckel
    17
    Befestigungsausformung
    18
    Rippe
    19
    Umgebungsüberwachungssensorik
    20
    Frontsichtkamera
    21
    Hecksichtkamera
    22
    für Rundumsicht erforderliche Kamera
    23
    Auswerteeinheit
    E
    Erfassungsbereich
    M
    Magnetfeld
    R
    Rotationsachse

Claims (10)

  1. Fahrzeug (1) mit einer Vorrichtung zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades des Fahrzeugs (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mindestens einen induktiven Sensor (8) aufweist, wobei eine Spule (9) des induktiven Sensors (8) an einem feststehenden Radlagerteil (2) diesen umfangsseitig umschließend derart angeordnet ist, dass eine aktive Sensorfläche (10) des induktiven Sensors (8) in Rotationsachsenrichtung eines drehenden Radlagerteils (3) innerhalb eines vorgegebenen Abstandsbereichs zu Schraubenspitzen (7) von in diesen drehenden Radlagerteil (3) eingeschraubten Radschrauben (5) angeordnet ist.
  2. Fahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (9) einen Ferritkern aufweist.
  3. Fahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (9) von einem Gehäuse (14) umschlossen ist.
  4. Fahrzeug (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) eine Befestigungsausformung (17) aufweist, welche an einer Rippe (18) des feststehenden Radlagerteils (2) eingerastet ist.
  5. Fahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine mit dem mindestens einen induktiven Sensor (8) gekoppelte Auswerteeinheit (23) aufweist, die ausgebildet und eingerichtet ist, bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor (8) erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben (5) mindestens eine Alarmanlagenfunktion auszulösen.
  6. Fahrzeug (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (23) ausgebildet und eingerichtet ist, als Alarmanlagenfunktion auszulösen: - Ausgabe einer optischen Warnmeldung auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug (1), - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug (1) und/oder außerhalb des Fahrzeugs (1) und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät eines Nutzers des Fahrzeugs (1), - Aktivieren einer Umgebungsüberwachungssensorik (19) des Fahrzeugs (1), - Senden einer Information an die Polizei, und/oder - Prüfen, ob sich das Fahrzeug (1) in einer Radwechselumgebung befindet.
  7. Fahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mehrere im Bereich jeweils eines Radlagers angeordnete induktive Sensoren (8) aufweist.
  8. Verfahren zum Schutz vor Diebstahl mindestens eines Fahrzeugrades eines Fahrzeugs (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Auswerteeinheit (23) bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor (8) erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben (5) mindestens eine Alarmanlagenfunktion auslöst.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (23) als Alarmanlagenfunktion auslöst: - Ausgabe einer optischen Warnmeldung auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug (1), - Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals im Fahrzeug (1) und/oder außerhalb des Fahrzeugs (1) und/oder auf mindestens einem fahrzeugexternen Endgerät eines Nutzers des Fahrzeugs (1), - Aktivieren einer Umgebungsüberwachungssensorik (19) des Fahrzeugs (1), - Senden einer Information an die Polizei, und/oder - Prüfen, ob sich das Fahrzeug (1) in einer Radwechselumgebung befindet.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (23) bei einem durch den mindestens einen induktiven Sensor (8) erkannten Entfernen mindestens einer der Radschrauben (5) die Umgebungsüberwachungssensorik (19) des Fahrzeugs (1) aktiviert, wobei mindestens ein Video aufgenommen und gespeichert wird und an das fahrzeugexterne Endgerät des Nutzers übertragen und auf diesem angezeigt wird, und wobei - der Fahrzeugnutzer über das fahrzeugexterne Endgerät die Ausgabe mindestens eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals außerhalb des Fahrzeugs (1) aktivieren kann und/oder eine Information an die Polizei senden kann, und/oder - geprüft wird, ob sich das Fahrzeug (1) in einer Radwechselumgebung befindet, und wenn dies nicht zutrifft, in einem ersten Schritt die optische Warnmeldung auf der Anzeigeeinheit im Fahrzeug (1) und/oder mindestens ein optisches und/oder akustisches Alarmsignal im Fahrzeug (1) und/oder außerhalb des Fahrzeugs (1) ausgegeben wird und in einem zweiten Schritt eine Information an die Polizei gesendet wird.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19900254A1 (de) 1999-01-07 2000-07-13 Hans Joachim Otto Vorrichtung zur Überwachung von Fahrzeugen
DE102004043336A1 (de) 2004-09-08 2006-04-27 Daimlerchrysler Ag Anzeigevorrichtung zur Anzeige eines Diebstahlversuchs und Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung
DE102016225982A1 (de) 2016-12-22 2018-06-28 Continental Automotive Gmbh System und Verfahren zum Diebstahlschutz für Fahrzeugräder eines Fahrzeuges

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