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Die Erfindung betrifft einen Rahmen, bestehend aus einzelnen Profilen, die zumindest teilweise einen freien Querschnitt aufspannen, der zumindest teilweise von einer Netzstruktur überspannt ist.
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Ein solcher Rahmen ist in der Patentveröffentlichung
EP 3 521 657 A1 aufgezeigt, die ein Verfahren zum Verbinden von einander nicht überkreuzenden Seilen einer flächig ausdehnbaren flexiblen Netzstruktur betrifft mit an vorgebbaren Verbindungsstellen miteinander verbundenen Seilen, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
- - Bereitstellen fertig hergestellter Seilverbinder, die als Stanz- oder Tiefziehteil konzipiert, mit ihren auf eine Längsnaht zugestellten Endrändern zwei nebeneinanderliegende Seilaufnahmen begrenzen;
- - Auffädeln der einzelnen Seilverbinder auf parallel zueinander verlaufenden Seilen derart, dass zumindest eine Seilaufnahme eines Seilverbinders mit einer Seilaufnahme eines entlang des Seilverlaufs nachfolgenden und quer versetzten Seilverbinders in Deckung kommt;
- - Positionieren der in Seilquerrichtung verlaufenden Reihen der Seilverbinder auf den parallel zueinander verlaufenden Seilen an den in Seillängsrichtung einen Abstand zueinander aufweisenden Verbindungsstellen;
- - Verpressen der Seilverbinder zur Fixierung derselben auf den aufgenommenen Seilen an den Verbindungsstellen; und
- - Beabstanden der Verbindungsstellen der Seile voneinander unter Bildung der Netzstruktur.
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Um die Netzstruktur zu fixieren, ist diese um einen Rahmen herumgeschlungen, der Bestandteil eines Möbelstückes oder eines Bauwerks sein kann. Der Rahmen ist aus Rohrprofilen aus Metall aufgebaut, die einen rechteckförmigen freien Querschnitt aufspannen, der von der Netzstruktur überspannt ist. Solche aus einzelnen Profilen aufgebaute Rahmen mit einer überspannenden Netzstruktur lassen sich regelmäßig als Geländerfüllung, als Absturzsicherung bei Gebäuden, als Schutznetze für Zoo- und Messearchitektur oder für spezielle Netzkonstruktionen im technischen Bereich verwenden.
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Des Weiteren bietet die Schutzrechtsinhaberin unter der Markenbezeichnung „X-TEND“ auf dem Markt frei erhältliche, montagefertige Rahmenlösungen an, die aus geschlitzten Edelstahl-Einfassprofilen gebildet sind, die innenliegend mit Schlitzen versehen der Aufnahme von Edelstahlseilnetzen dienen, deren Netzmaschen zu ihren freien Enden hin paarweise in Seilverbindern zusammengefasst in den genannten Schlitzen längsverschiebbar geführt sind.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Rahmenlösungen unter Beibehalten ihrer Vorteile, wie Eigenstabilität und dem Erhalt einer sicheren Verankerung der Netzstruktur innerhalb der Rahmenprofile, dahingehend weiter zu verbessern, dass neben den bekannten Stahl- und Edelstahlmaterialien für die Profile des Rahmens weitere Rahmenmaterialien mit einbezogen werden können. Eine dahingehende Aufgabe löst ein Rahmen mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit.
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Dadurch, dass gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 zumindest eines der Profile mindestens eine erste Ausnehmung aufweist, die der Aufnahme eines Teiles der Netzstruktur dient, dass die jeweilige erste Ausnehmung von einer zweiten Ausnehmung zumindest teilweise durchgriffen ist, die der Aufnahme eines Festlegemittels dient, das den Teil der Netzstruktur in der jeweiligen ersten Ausnehmung in Position hält, und dass beide Ausnehmungen aus dem Profil in Richtung des freien Querschnitts austreten, ist erreicht, dass nunmehr Teile der Netzstruktur, regelmäßig in Form von Seilstücken, selbst in dem jeweiligen Profil des Rahmens aufgenommen sind und dort in ihrer Aufnahmeposition definiert mittels des Festlegemittels gehalten sind, das über die zweite Ausnehmung eingreifend die Netzstruktur am Rahmen positioniert. Durch die dahingehende Führung eines Teils der Netzstruktur im jeweiligen Profil sind etwaig an der Netzstruktur auftretende Kräfte sicher über das jeweilige Profil des Rahmens in diesen eingeleitet und somit großflächig über das jeweilige Rahmenprofil eine Krafteinleitung für die Netzstruktur erreicht. Dergestalt ist auch bei Auftreten hoher Belastungskräfte an der Netzstruktur eine sichere Verankerung derselben in den Profilen des Rahmens erreicht.
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Im Hinblick auf diese neue Festlegekonzeption von Netzstruktur mit Rahmen lassen sich für diesen auch Materialien zum Einsatz bringen, wie weiche Holz- und Kunststoffmaterialien, die man im Hinblick auf ihre geringe Stabilität für bisher nicht geeignet angesehen hat als Rahmen- respektive Profilmaterial eingesetzt zu werden. Insoweit hatte man wie dargelegt bisher Stahl- und Edelstahlmaterialien ausschließlich den Vorzug gegeben; letzteren auch schon deshalb aufgrund ihrer Witterungsbeständigkeit.
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Insbesondere durch die Umwelt- oder Ökologiebewegung , die auf Naturschutz und Grüne Politik setzt, geraten zusehends Naturwerkstoffe, wie Holz, für alle möglichen Anwendungen wieder stärker in den Fokus und um dahingehende Nachfragen bedienen zu können und um auch dem jeweiligen Anwender ein optisch und haptisch gefälliges Rahmensystem zur Verfügung stellen zu können, wurde mit der erfindungsgemäßen Lösung dem dahingehenden Wunsch nachgekommen.
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Neben Harthölzern, die durch einen großen Anteil an Fasern und eine enge Gefäßstruktur charakterisiert sind, die in der Beschaffenheit ein festes und schweres Holz ergeben, wie beispielsweise Buche, Eiche und Esche oder sogenanntes Eisenholz, lassen sich insbesondere auch für Innenräume mechanisch schwache Weichhölzer als Profile für die Rahmen verarbeiten. Neben den angesprochenen Hölzern lassen sich auch Kunststoffprofile üblicher Art für den Rahmenaufbau mit seinen einzelnen Profilen verwenden.
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Es versteht sich, dass der aufzuspannende freie Querschnitt für die Netzstruktur nicht insgesamt aus einzelnen Profilen des Rahmens aufgebaut zu werden braucht, sondern vielmehr kann das Netz auch an einem Drittbauteil festgelegt werden, wie einer Wand oder einer sonstigen Befestigungsmöglichkeit, an die dann der Rahmen mit seinen einzelnen Profilen angrenzt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens ist vorgesehen, dass die erste Ausnehmung aus einer Längsnut im Vollmaterial des jeweiligen Profils besteht und die zweite Ausnehmung aus einer Bohrung, die die Längsnut mittig durchgreift und bodenseitig in einer gleichen Höhe ausmündet, wie der Nutgrund oder gegenüber dem Nutgrund vertieft ausgeführt ist. Derart lässt sich mit einfach gehaltenen Werkzeugen, wie einem Fingerfräser und einem gängigen Bohrer, die jeweilige Ausnehmung erhalten.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens ist vorgesehen, dass die Längsnut ausgehend von ihrem Nutgrund in Form einer ebenen Bodenfläche nach beiden Seiten hin gleichermaßen in einem schrägen Winkel ansteigend, der vorzugsweise gegenüber der Längsausrichtung des Profils etwa 30° bis 60° beträgt, in den freien Querschnitt über die gesamte Länge der Längsnut an dieser Stelle übergeht. Durch den jeweiligen schrägen Winkel erfolgt eine Krafteinleitung vonseiten der Netzstruktur in das Profil in abgeschwächter Form gegenüber einer Krafteinleitung senkrecht zur Längsachse des jeweiligen Profils, so dass dergestalt eine Entlastung für das jeweilige Festlegemittel geschaffen ist. Insbesondere ist dergestalt eine sichere, von Kräften entlastete Verankerung der jeweiligen Netzmasche der Netzstruktur im Profilgrund erreicht.
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Vorzugsweise ist weiter vorgesehen, dass das Festlegemittel mehrteilig aufgebaut ist, zumindest bestehend aus einer Klemmhülse und einem Betätigungsteil, das zusehends in die Klemmhülse eingebracht diese zumindest an einem Ende aufweitet und die Klemmhülse derart in der zweiten Ausnehmung im Profil, vorzugsweise in wieder lösbarer Weise, verankert. Dabei ist bevorzugt das Betätigungsteil aus einer üblichen Schraube gebildet, die mit einem Außengewinde in das zugeordnete Innengewinde der Klemmhülse beim Festlegevorgang eingreift. Insgesamt ist dergestalt ein einfach zu montierender Verankerungsmechanismus für die Netzstruktur im Rahmen mit seinen Profilen erreicht.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens ist vorgesehen, dass die Netzstruktur aus einzelnen Seilen besteht, die unter Bildung von Netzmaschen an vorgebbaren Verbindungstellen über Seilverbinder miteinander verbunden sind und dass als Teil der Netzstruktur, die mittels des Festlegemittels in der ersten Ausnehmung gehalten ist, ein Seilstück einer Netzmasche dient. Der jeweilige Seilverbinder kann dabei ein Grundkörperteil aufweisen, das an seinem einem Ende eine Rastausnehmung als das eine Verbindungsmittel aufweist, in die ein zuordenbares Rastteil am gegenüberliegenden Ende als weiteres Verbindungsmittel des Grundkörperteils derart passgenau einbringbar ist, dass eine in sich geschlossene Festlegehülse oder Pressklemme ausgebildet ist, sobald der klemmenartige Seilverbinder zur Hülse geschlossen wird. Dergestalt lassen sich zwei benachbarte Seilabschnitte der Netzstruktur unter Bildung einer Verbindungsstelle definiert aneinanderlegen, wobei die dahingehend benachbarten Seilabschnitte der Netzstruktur sich nicht überkreuzen. Unter Einsatz einer Vielzahl solcher gleich aufgebauter Seilverbinder lassen sich dann einzelne, möglichst gleich ausgebildete Netzmaschen für die Netzstruktur erreichen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens ist vorgesehen, dass im festgelegten Zustand des Festlegemittels in der zweiten Ausnehmung des Profiles, das freie Ende aus der Klemmhülse herausragend das in der Längsnut geführte Seilstück in Richtung des Nutbodens in Position hält, vorzugsweise an den Nutboden andrückt. Hierdurch ist eine sichere Positionierung der zugeordneten Netzstruktur im Nutgrund des zugehörigen Rahmenprofils mittels des Festlegemittels erreicht, wobei die Klemmhülse eine sichere Verankerung des Festlegemittels im Profilwerkstoff sicherstellt. Für einen bündigen Abschluss ist dabei vorzugsweise vorgesehen, dass im festgelegten Zustand des Festlegemittels der Kopf der Festlegeschraube auf einer Profilseite aufliegt, die dem freien Querschnitt zugewandt ist. Dergestalt ist auch eine gute Zugänglichkeit für das jeweilige Festlegemittel erreicht, selbst dann, wenn der Rahmen als Geländerfüllung Bestandteil eines Drittbauteils ist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens ist vorgesehen, dass entlang des jeweiligen Profiles in vorgebbaren Abständen voneinander die beiden Ausnehmungen mit dem jeweiligen Festlegemittel eingebracht sind und dass der jeweilige Abstand sich an der Größe einer Netzmasche der Netzstruktur orientiert. Dergestalt lässt sich in optisch ansprechender Weise die Netzstruktur mit ihren einzelnen regelmäßig verteilten Netzmaschen in dem Rahmen unterbringen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens kann vorgesehen sein, dass das in der Längsnaht des Profils geführte Seilstück aus zwei Seilen einer Netzmasche besteht, die an ihren freien Enden über eine Seilklemme zusammengefasst sind und dass die Seilklemme in der zweiten Ausnehmung mittels des Festlegemittels bodenseitig aufgenommen ist. Dergestalt wird das Seilstück mit den beiden Seilen einer Netzmasche über die Seilklemme im Profilgrund der jeweiligen Ausnehmung mittels des Festlegemittels fest verankert.
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Demgemäß ist bevorzugt bei einem Rahmen vorgesehen, dass zumindest das Profil mit den beiden Arten von Ausnehmungen aus einem derart weichen Material besteht, dass die Klemmhülse des Festlegemittels mit dem Profilmaterial verhakbar ist, das vorzugsweise aus einem Holzwerkstoff besteht. Dabei kann die Klemmhülse an ihrem einen freien Ende, das im festgelegten Zustand im Profil der Umgebung zugewandt ist, ein Kronenrad oder einen Zahnkranz aufweisen, so dass im dann eingeschlagenen Zustand der Klemmhülse im weichen Profilmaterial, insbesondere im Rahmen des Einschraubvorganges mit der zugehörigen Festlegeschraube, die Klemmhülse sich nicht verdrehen kann. Eine axiale Verankerung gegenüber den an der Netzstruktur auftretenden Zugkräften wird dann über einzelne Rastteile sichergestellt, die am sich verbreiternden Querschnitt der Klemmhülse angeordnet sind, sofern diese unter dem Einfluss der Befestigungsschraube in den über die zweite Ausnehmung freigelassenen Holzquerschnitt in das Holz eingreifen.
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Des Weiteren ist Gegenstand der Erfindung ein Profil, insbesondere zum Aufbau eines Rahmens wie vorstehend vorgestellt, wobei das Profil eine erste Ausnehmung aufweist, die der Aufnahme eines Teiles einer Netzstruktur dient, wobei die erste Ausnehmung von einer zweiten Ausnehmung zumindest teilweise durchgriffen ist, die der Aufnahme eines Festlegemittels dient, das das Teil der Netzstruktur in der ersten Ausnehmung hält, und wobei beide Ausnehmungen aus dem Profil in Richtung der Umgebung austreten. Dergestalt kann ein handelbares Profil, vorzugsweise aus Holzwerkstoff, mit anderen geeigneten Profilen dem Aufbau eines Rahmens vor Ort dienen und die Profile sowie die Netzstruktur mit den zugehörigen Festlegemitteln lassen sich auch im Rahmen eines Verkaufsset, beispielsweise über Baumärkte vertreiben.
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Im Folgenden wird der erfindungsgemäße Rahmen anhand von Ausführungsbeispielen nach der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen in prinzipieller und nicht maßstäblicher Darstellung die
- 1 bis 3 eine erste Ausführungsform einer Netzbefestigungslösung an einem Profil eines Rahmens;
- 4 bis 6 ein zweites Ausführungsbeispiel, vergleichbar der Darstellung nach den 1 bis 3;
- 7 einen aus Holzwerkstoff bestehenden Rahmen als Ganzes mit festgelegter Netzstruktur und mit einer Vielzahl von Netzmaschen, die über Seilverbinder miteinander verbunden sind;
- 8 in vergrößerter Darstellung einen in Blickrichtung gesehen rechts unten befindlichen Rahmenausschnitt mit Netzstruktur nach der 7; und
- 9 eine Seitenansicht auf eine Klemmhülse, die in einem geschnitten dargestellten Profil aufgenommen ist, einmal mit und einmal ohne Festlegeschraube, jedoch ohne Netz.
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Beginnend mit der 7 zeigt diese einen erfindungsgemäßen Rahmen bestehend aus vier zusammengesetzten Profilen 10, die einen freien, rechteckförmigen Querschnitt 12 aufspannen, der von einer Netzstruktur 14 überspannt ist. Ein solcher Rahmen kann beispielsweise in der Praxis für eine sogenannte Geländerfüllung eingesetzt werden. Ferner kann ein solcher Rahmen, was nicht näher dargestellt ist, beispielsweise aus nur zwei einzelnen Profilen bestehen, der dann mit sonstigen Drittbauteilen, wie beispielsweise Gebäudewänden, einen vergleichbaren Querschnitt aufspannt und das Netz ist dann zwischen den Wandteilen und dem aus zwei Rahmenprofilen bestehenden Rahmen gespannt und insoweit in Form und in Position gehalten.
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Die Netzstruktur 14 besteht in üblicher Weise aus einzelnen Seilen 16, die unter Bildung von rautenförmigen Netzmaschen 18 an vorgebbaren Verbindungsstellen 20 über einzelne Seilverbinder 22 respektive Seilklemmen fest miteinander verbunden sind, sodass dergestalt ein aufgespanntes Netz mit Netzdurchbrüchen 24, gebildet durch die Netzmaschen 18, entsteht. Dahingehende Netzanordnungen nebst ihren Seilverbindungen sind Stand der Technik und beispielhaft in
EP 1 536 157 B1 der Schutzrechtsinhaberin beschrieben. Teile der dahingehenden Netzstruktur 14 werden mittels einzelner Festlegemittel 26 im jeweiligen Profil 10 gehalten, was im Folgenden näher erläutert werden wird.
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So zeigen die 1 bis 3 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Rahmenlösung. Dabei weist das jeweilige Profil 10, das in den 1 bis 3 nur ausschnittsweise und in 1 im Längsschnitt zur Hälfte wiedergegeben ist, eine erste Ausnehmung 28 auf, die der Aufnahme eines Teiles der Netzstruktur 14 dient in Form eines Seilstückes 30 einer zuordenbaren Netzmasche 18, wobei das Seilstück 30 als Teil eines Seiles 16 mit einem weiteren Seilstück 32 als Teil eines weiteren Seiles 16 paarweise und unter Bildung einer Netzmasche 18 endseitig von jeweils einem Seilverbinder 22 aneinandergehalten sind.
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Wie des Weiteren die 1 zeigt, ist die doppel-keilförmig angelegte, erste Ausnehmung 28 von einer zweiten Ausnehmung 34 quer dazu durchgriffen, wobei die zweite Ausnehmung 34 in der Art einer üblichen Bohrung ausgebildet ist. Der besseren Darstellung und des besseren Verständnisses wegen ist das Profil 10 in der 1 in der Art eines Längsschnitts entlang der Profilmitte wiedergegeben und erst in Verbindung mit einer weiteren korrespondierenden Profilhälfte ergibt sich dann das Profil als Ganzes, wie es beispielhaft in der 3 ausschnittsweise wiedergegeben ist. Im Übrigen ist das jeweilige Profil 10 einstückig und massiv ausgebildet, wie in den 3, 6, 7 und 8 dargestellt. Wie die 2 weiter zeigt, ist die zweite Ausnehmung 34 von einem Festlegemittel 36 durchgriffen, das den Teil der Netzstruktur 14 in Form des zuunterst liegenden einen Seilstückes 30 in der jeweiligen ersten Ausnehmung 28 in Position hält, wobei das dahingehende Seilstück 30 in der Aufnahme festgelegt dem keilförmigen Schrägverlauf der ersten Ausnehmung 28 nachfolgt. Wie sich des Weiteren aus den 1 bis 3 ergibt, tritt im Übrigen die jeweilige Ausnehmung 28, 34 nach oben hin aus dem jeweils zugeordneten Profil 10 in Richtung der Umgebung respektive in Richtung des freien Querschnitts 12 des Rahmens aus.
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Wie der Profilabschnitt nach den 1 und 3 zeigt, besteht die erste Ausnehmung 28 aus einer Längsnut 38 im Vollmaterial des jeweiligen Profils 10 und die zweite Ausnehmung 34, wie bereits dargelegt, aus einer Längsbohrung, die die Längsnut 38 von oben nach unten mittig durchgreift und bodenseitig in einer gleichen Höhe ausmündet wie der Nutgrund 40 der Längsnut 38.
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Wie sich weiter aus den 1 und 2 ergibt, steigt die Längsnut 38 ausgehend von ihrem Nutgrund 40 in Form einer ebenen, kreisrunden Bodenfläche nach beiden Seiten hin gleichermaßen in einem schrägen Winkel a an, der vorzugsweise gegenüber der Längsausrichtung des Profils 10 etwa 45° beträgt. Mit diesem Winkel a geht die jeweilige Längsnut 38 über ihre gesamte Länge in den freien Querschnitt 12, der von der Netzstruktur 14 überspannt ist, randseitig über. Im Ausführungsbeispiel nach der 2 beträgt der dahingehende schräge Winkel a etwa 45°, kann aber auch Winkelbereiche zwischen 30° und 60° einnehmen.
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Das Festlegemittel 36 ist mehrteilig aufgebaut und besteht aus einer geschlitzten Klemmhülse 42 und einem Betätigungsteil 44 in Form einer üblichen Innensechskantschraube. Wird gemäß der Explosionszeichnung nach der 1 das Betätigungsteil 44 in Form der Eingriffsschraube in die Klemmhülse 42 von oben her eingeschraubt, erweitert sich deren freier Durchmesser zu ihrem unteren Ende hin und die Klemmhülse 42 wird im massiven Material des Profils 10 festgeklemmt. Hierfür weist die Klemmhülse 42, was sich näher aus der 9 ergibt, beidseits einen durchgehenden Längsschlitz 46 auf, an den wiederum beidseitig halbkreisförmige Verzahnungsrippen, in Keilform vorspringend, sich anschlie-ßen, die für den verhakenden Eingriff in das Profilmaterial vorgesehen sind. Auf ihrer Oberseite weist die Klemmhülse 42 gemäß der Darstellung nach der 9 weiter einen Verzahnungsring 47 auf, der es erlaubt von Hand, vorzugsweise mittels eines Hammers, die Klemmhülse 42 entlang der zweiten Ausnehmung 34 einzuschlagen, um diese derart im Profil 10 festgelegt gegen radiale Verdrehung im Profilvollmaterial zu sichern, insbesondere beim Eindrehen der Festlegeschraube.
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Das aus der Schraube bestehende Betätigungsteil 44 weist, was in den Figuren nicht näher dargestellt ist, ein übliches Außengewinde auf, das in das zugeordnete, nicht näher dargestellte Innengewinde der Klemmhülse 42 beim Festlegevorgang eingreift. Nimmt die Schraube ihre vollständige Eingriffsposition gemäß der Darstellung nach der 3 ein, liegt dann der Kopf 50 der Schaube vollflächig auf der Oberseite des Profiles 10 auf und übergreift insoweit randseitig die schlitzartige Längsnut 38. In dem derart festgelegten Zustand des Festlegemittels 26 in der zweiten Ausnehmung 34 des Profiles 10 ragt gemäß der Darstellung nach der 2 das untere freie Ende 52 der Schaube aus der Klemmhülse 42 hervor, sodass das in der Längsnut 38 geführte untere Seilstück 30 in Richtung des Nutbodens respektive des Nutgrundes 40 in Position gehalten ist, vorzugsweise wird dergestalt das untere Seilstück 30 an den dahingehenden Nutboden 40 angedrückt und im Übrigen verläuft das untere Seilstück 30 als Teil einer rautenförmigen Netzmasche 18 entlang des Vollmaterials in schräg ansteigender Weise mit dem Winkel a, welches von dem Profil 10 eben freigelassen ist.
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Die 4 bis 6 zeigen gegenüber der Lösung nach den 1 bis 3 eine geänderte Ausführungsform, wobei die geänderte Lösung nur noch insofern erläutert wird, als sie sich wesentlich von der vorangehenden Ausführungsform unterscheidet und demgemäß werden dieselben Bauteile wie vorstehend beschrieben auch mit denselben Bezugszeichen wiedergegeben und die hierzu getroffenen Ausführungen gelten dann auch für die geänderte Ausführungsform nach den 4 bis 6.
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Bei der geänderten Ausführungsform ist das in der Längsnut 38 des Profiles 10 geführte untere Seilstück 30 aus zwei benachbarten Seilen 16 einer Netzmasche 14 gebildet, die entgegen der horizontalen Ausrichtung der ersten Ausführungsform nunmehr eine im Wesentlichen vertikale Erstreckungsrichtung aufweist. Die beiden Seile 16 sind in Blickrichtung auf die 4 und 5 gesehen an ihren freien unteren Enden über eine zugehörige Seilklemme 26 als Seilverbinder zusammengefasst, die insoweit in der zweiten Ausnehmung 34 mittels des Festlegemittels 26 bodenseitig aufgenommen ist. Hierfür durchgreift die zweite Ausnehmung 34 in Form der Bohrung unter Bildung eines Sackloches 56 den Nutboden oder Nutgrund 40, der insoweit nur noch einen umlaufenden Anlagering 54 ausbildet, von dem aus in einem Schrägverlauf, nunmehr in einem Winkel a von etwa 60°, beidseits die erste Ausnehmung 28 in Richtung des freien Querschnittes 12 übergeht.
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Wie insbesondere die 5 zeigt, ist die bodenseitige Seilklemme 26 mit ihrem etwa ovalen Querschnitt passgenau in der zugehörigen Sacklochbohrung 56 aufgenommen. Dabei kann wieder das untere freie Ende 52 der Eingriffsschraube auf das untere nunmehr geteilte Seilstück 30, 32 gleichermaßen drücken oder wie in 5 gezeigt übernimmt nun der untere Außenrand der Klemmhülse 42, die im Profilvollmatieral verhakt ist, die Festlegung entlang des V-förmigen Randquerschnitts der Längsnut 38. Ansonsten lässt sich mit der alternativen Lösung nach den 4 bis 6 entsprechend vergleichbar eine Netzwerkabdeckung herstellen, wie in 7 für das horizontale Netzmaschenwerk nach der Ausführungsform gemäß den 1 bis 3 gezeigt.
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8 zeigt einen vergrößerten Bildausschnitt eines Rahmenteils wie er sich in Blickrichtung auf die 7 gesehen rechts unten ergibt. Es zeigt sich gemäß der 8, dass der Abstand eines Paares, gebildet aus einer ersten Ausnehmung 28 und einer zweiten Ausnehmung 34, in Folge zum nächst angeordneten Paar nebst jeweils zugehörigem Festlegemittel 36, in etwa dem Abstand der zueinander benachbarten Seilabschnitte einer Netzmasche 18 entspricht.
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Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es erstmals verlässlich möglich, eine Netzstrukturabdeckung für einen aus Einzelprofilen 10 zusammengesetzten Rahmen zu schaffen, der aus einem Holzwerkstoff besteht und dementsprechend weich ausgebildet, der Netzstrukturfestlegung einen geringeren Widerstand entgegensetzt als bei Einsatz von metallischen Voll- oder Hohlprofilen. Neben Holzprofilen 10 mit rechteckförmigem Querschnitt besteht auch die Möglichkeit solche Profile in der Art von Rundhölzern (nicht dargestellt) einzusetzen. In jedem Fall ist die Netzstruktur 14 mit ihren einzelnen Netzmaschen 18 über die erfindungsgemäße Festlegevorrichtung randseitig vertieft im Rahmen aufgenommen und derart sicher bodenseitig verankert, sodass selbst beim Auftreten hoher Kräfte an der Netzstruktur 14 eine sichere Rahmenkonstruktion mit Netzstrukturabdeckung erreicht ist. Dies hat so keine Entsprechung im Stand der Technik.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 3521657 A1 [0002]
- EP 1536157 B1 [0022]