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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Notfallbetätigung eines Türbetätigungssystems, bei welchem eine schwenkbar gelagerte und mit einer Außenhaut der Tür bündig abschließende Abdeckung des Türbetätigungssystems, die ein Betätigungselement für das Türschloss einschließt, und das Türschloss freigegeben werden, sowie ein Türbetätigungssystem zur Durchführung des Verfahrens.
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Es ist bekannt Türöffnungssysteme bzw. Türaußengriffe für Fahrzeuge aufgrund von Designansprüchen flächenbündig auszulegen. Aus der
DE 602 07 413 T2 ist eine Türhandhabe mit einer automatisch einziehbaren Abdeckung bekannt, um den Hohlraum auf der Ebene des Türgriffs nicht erscheinen zu lassen, um ein Aussehen einer glatten Oberfläche im äußeren Bereich des Türgriffs zu erhalten. Der Türgriff ist dazu mit einer Abdeckung versehen, die einen Sensor aufweist. Wenn die Abdeckung in Ruhestellung ist, ist sie geschlossen und wird von einem elastischen Federrückholsystem in dieser Stellung gehalten.
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Die
DE 199 27 252 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Betätigen eines Schlosses, insbesondere zum Öffnen einer Tür oder einer Abdeckung eines Kraftfahrzeuges, sowie ein Betätigungsteil. Die Vorrichtung enthält ein manuell betätigbares, mit dem Schloss zusammenwirkendes Betätigungsbauteil, in das ein biometrischer Sensor zum Erfassen eines Hautrillenmusters integriert ist. Dieser Sensor ist normalerweise von einer Abdeckvorrichtung abgedeckt und nur bei der Notwendigkeit einer Authentifizierung freigelegt. Die Abdeckung kann mittels eines kleinen Elektromotors verschwenkt werden. Das Abdecksystem ist mit einer Öffnungssteuerung zur Ansteuerung eines Türschlosses verbunden, wenn sich eine Hand oder ein Finger in der Nähe der Öffnungssteuerung befindet
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Notfallbetätigung eines Türbetätigungssystems für ein Türschloss und ein Türbetätigungssystem anzugeben, welche auch in Notfallsituationen eine schnelle und zuverlässige Öffnung der Tür ermöglichen.
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Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Die Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bei dem eingangs erläuterten Verfahren zur Notfallbetätigung eines Türbetätigungssystems, bei welchem eine schwenkbar gelagerte und mit einer Außenhaut der Tür bündig abschließende Abdeckung des Türbetätigungssystems, die ein Betätigungselement für das Türschloss einschließt, und das Türschloss freigegeben werden, werden bei Auftreten eines Notfallsignals die Abdeckung und das Betätigungselement mindestens in einem Zeitraum von einer Erkennung des bevorstehenden Notfalls bis zum Ende des Notfalls freigeschaltet. Durch die Notfallüberwachung und deren Kopplung an das Türbetätigungssystem wird eine schnelle und zuverlässige Öffnung des Türbetätigungssystems gewährleistet, da mittels einer solchen Handhabemöglichkeit Kraft in die Tür eingeleitet wird, um diese automatisch zu öffnen. Dies ist insbesondere immer dann von Bedeutung, wenn Menschen hinter der Tür eingeschlossen sind und diese unverzüglich während eines Rettungseinsatzes befreit werden müssen.
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Vorteilhafterweise wird zur Freischaltung der Abdeckung und/oder des Türschlosses eine Spannungsversorgung mit den elektrischen Stellantrieben von Abdeckung und Türschloss zur Herstellung der Funktionssicherheit von Abdeckung und Türschloss und/oder das Betätigungselement zur Notfallbetätigung verbunden. Die Aufrechterhaltung der Spannungsversorgung im vorgegebenen Notfallzeitraum gewährleistet ein Funktionieren von Türschloss- und Abdeckungsbetätigung.
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In einer Ausgestaltung wird bei Beibehaltung der Spannungsversorgung nach Ende des Notfalls das von der Abdeckung freigegebene Betätigungselement zur motorischen Öffnung der Tür betätigt. Somit kann das Türschloss einfach entriegelt werden. Da das Betätigungselement von der Abdeckung verdeckt ist und im Greifraum verbaut ist, ist es in einem Notfall, vorzugsweise bei einem Zusammenstoß, eher geschützt und kann seine Funktionsfähigkeit zum größten Teil bewahren.
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In einer Variante sendet das Betätigungselement ein Signal zur motorischen Öffnung der Tür an das Türschloss, wenn dieses eine Anwesenheit eines Objektes in seiner direkten Wirkumgebung wahrnimmt. Da das Betätigungselement als NFC-Sensor ausgebildet ist, wird verhindert, dass ein Öffnen des Türschlosses durch Signale aus einer größeren Entfernung erfolgen kann.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Türbetätigungssystem, umfassend eine bündig mit einer Außenfläche einer Tür abschließende schwenkbar gelagerte Abdeckung, welche einen Greifraum abdeckt, in dem ein Betätigungselement zur elektrischen Steuerung eines Türschlosses angeordnet ist, wobei die Abdeckung zur Öffnung elektromotorisch ansteuerbar ist und Abdeckung und Betätigungselement von einer Türsteuereinheit ansteuerbar sind. Bei einem Türbetätigungssystem, mit welchem auch in Notfallsituationen die Tür schnell und zuverlässig geöffnet werden kann, ist die Türsteuereinheit mit einer Notfalldetektionseinheit verbunden, wobei die Türsteuereinheit bei Auftreten eines Notfallsignals eine Spannungsversorgung mit der Abdeckung und dem Betätigungselement für einen Zeitraum von einer Erkennung des bevorstehenden Notfalls bis mindestens zum Ende des Notfalls zur Aufrechterhaltung der Entriegelung von Abdeckung und Türschloss aktiv schaltet. Neben einem eleganten Design wird eine zuverlässige Krafteinleitungsmöglichkeit im Notfall bereitgestellt, wobei eine elektrische Betätigungsmöglichkeit des Türschlosses durch einen berechtigten Nutzer gewährleistet wird.
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Es ist von Vorteil, wenn die Türsteuereinheit Bestandteil einer Fahrzeugtür ist, welche mit einer übergeordneten Fahrzeugsteuereinheit verbunden ist, die mit der Notfalldetektionseinheit gekoppelt ist, wobei das von der Notfalldetektionseinheit ausgegebene Notfallsignal über die Fahrzeugsteuereinheit an die Türsteuereinheit weiterleitbar ist. Dadurch werden die Herstellungskosten reduziert, da eine bereits im Fahrzeug vorhandene Notfalldetektionseinheit verwendet werden kann, die lediglich elektrisch mit der Türsteuereinheit gekoppelt werden muss. Da die Überwachung und Auswertung der von der Notfalldetektionseinheit ausgegebenen Signale durch die übergeordnete Fahrzeugsteuereinheit erfolgt, ist die Türsteuereinheit elektronisch nur zum Empfang eines einem tatsächlichen Notfall entsprechenden Signals ausgerüstet.
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Dadurch wird Elektronikaufwand reduziert und Herstellungskosten werden weiter verringert.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist die elektromotorisch zu öffnende Abdeckung durch eine im Greifraum positionierte Rückstellfeder zur automatischen Rückstellung in den Schließzustand bei Unterbrechung der Spannungsversorgung vorgespannt. Somit wird sichergestellt, dass die Abdeckung immer geschlossen ist, wenn keine Spannung am Elektromotor anliegt. Diese federbelastete Lösung verringert ein Einklemmrisiko.
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In einer weiteren Variante ist die Notfalldetektionseinheit als Crashsensor ausgebildet. Im Notfall wird somit gewährleistet, dass die Abdeckung und das Türschloss sich in einem entriegelten Zustand befinden und schnell mit Rettungsarbeiten begonnen werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform ist das Betätigungselement für das Türschloss als kapazitiver oder induktiver Sensor ausgebildet. Da das Betätigungselement als kapazitiver oder induktiver Sensor mit kurzen Reichweiten (NFC- near field communication) ausgebildet ist, kann auf einen Kraftaufwand bei der Betätigung des Betätigungselementes zum Öffnen des entriegelten Türschlosses verzichtet werden. Dadurch wird eine schlüssellos bedienbare Öffnung des Türschlosses möglich.
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Vorteilhafterweise ist das Betätigungselement von einer in dem Greifraum positionierten Beleuchtungseinheit beleuchtbar. Dadurch wird ein zuverlässiges Auffinden des Betätigungselementes, insbesondere bei Nacht, gewährleistet.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der - gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnung - zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale können für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung bilden, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separater Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es zeigen:
- 1 eine Prinzipdarstellung des erfindungsgemäßen Türbetätigungssystems,
- 2 ein Ausführungsbeispiel für eine Türhandhabe eines Fahrzeuges,
- 3 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In 1 ist eine Prinzipdarstellung des erfindungsgemäßen Türbetätigungssystems dargestellt. Das Türbetätigungssystem 1 umfasst eine Türhandhabe 3, welche eine schwenkbare Abdeckung 5 aufweist, hinter welcher ein Betätigungselement 7, beispielsweise ein induktiver oder kapazitiver Sensor, angeordnet ist. Das Betätigungselement 7 ist elektrisch mit einem Stellantrieb 9 zum Öffnen eines Türschlosses 11 gekoppelt. Die Abdeckung 5 ist elektrisch mit einem Elektromotor 13 verbunden, mittels welchem die Abdeckung 5 aus einem Ruhezustand A in einen Offenzustand B überführt wird. Sowohl der Elektromotor 13 als auch das Betätigungselement 7 führen an eine Türsteuereinheit 15, die Bestandteil einer Tür 17 ist. Die Türsteuereinheit 15 ist über eine Datenleitung 19 oder drahtlos mit einer Notfalldetektionseinheit 21 verbunden. Die Türsteuereinheit 15 führt an eine Spannungsversorgung 37 und steuert die Verbindung der Spannungsversorgung 37 mit dem Elektromotor 13 und dem Betätigungselement 7.
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Bei einem Einsatz des erfindungsgemäßen Türbetätigungssystems 1 in einem Fahrzeug ist ein der Türsteuereinheit 15 übergeordnetes Fahrzeugsteuergerät 23 an die Datenleitung 19 angeschlossen, welche in diesem Fall vorzugsweise als Datenbus ausgebildet ist. Das übergeordnete Fahrzeugsteuergerät 23 überwacht die Signale der als Crashsensor ausgebildeten Notfalldetektionseinheit 21 über die Datenleitung 19 und sendet bei Auftreten eines Crashs ein entsprechendes Signal an die Türsteuereinheit 15 ebenfalls über die Datenleitung 19.
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2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Türhandhabe 3, wie sie an einer Tür 17 eines Fahrzeuges verbaut ist. Die als Klappe ausgebildete Abdeckung 5 schließt dabei in einer Ruhestellung A bündig mit einer Außenhaut 25 der Tür 17 ab. Dabei wird sie von einer Rückholfeder 27 in dieser Position gehalten. Mittels des Elektromotors 13 wird die Abdeckung 5 in eine Offenstellung B um eine in x-Richtung des Fahrzeuges verlaufende Schwenkachse 29 nach innen in einen hindernisfreien Greifraum 31 bewegt. Der Greifraum 31 ist hinter der Abdeckung 5 ausgebildet und wird durch die Abdeckung 5 verschlossen. Der Greifraum 31 ist dabei ergonomisch so ausgeformt, dass seine Form einem eingreifenden Finger 33 oder einer eingreifenden Hand eines Nutzers angepasst ist. Das Betätigungselement 7 in Form eines induktiven oder kapazitiven Sensors ist in Z-Richtung des Fahrzeuges oberhalb der Abdeckung 5 im Greifraum 31, vorteilhafterweise in einem Hinterschnitt 39, angeordnet, so dass er manuell gut erreicht werden kann. Oberhalb des Betätigungselementes 7 ist ein Beleuchtungselement 35 zum Ausleuchten des Greifraumes 31 und besseren Auffinden des Betätigungselementes 7 positioniert. Das Betätigungselement 7 liegt in dem Hinterschnitt 39, über welchen im Rettungs- oder Vereisungsfall eine Kraft zum Öffnen der Tür 17 aufgebracht werden kann. In einer Alternative kann die erläuterte Anordnung in der z-Richtung gespiegelt werden, wodurch das Betätigungselement 7 unten angeordnet ist und die darüber positionierte Abdeckung 5 sich in dem Greifraum 31 nach oben bewegt.
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Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens soll anhand von 3 näher erläutert werden. Das Verfahren wird im Block 100 gestartet und in Block 110 werden die Signale des Crashsensors 21 laufend von der übergeordneten Fahrzeugsteuereinheit 23 auf Vorliegen eines Crashs überwacht. Wird im Block 120 kein Crash erkannt, wird zum Block 110 zurückgegangen, Wird im Block 120 aber ein Crash detektiert, wird diese Information von der übergeordneten Fahrzeugsteuereinheit 23 an die Türsteuereinheit 15 weitergegeben, welche das Türschloss 11 entriegelt und im Block 130 die Spannungsversorgung 37 mit dem Elektromotor 13 und dem Betätigungselement 7 verbindet. Durch die Bestromung des Elektromotors 13 schwingt die Abdeckung 5 in ihren Öffnungszustand B Im Block 140 wird geprüft, ob der Crashvorgang anhält, was durch weitere Auswertung des Ausgangssignals des Crashsensors 21 erfolgt. Ist dies der Fall, wird im Block 150 das Betätigungselement 7 zum Öffnen des Türschlosses 11 betätigt. Ist der Crash noch nicht beendet, wird zum Block 130 zurück gegangen, um die Verbindung der Spannungsversorgung 37 mit Elektromotor 13 und Betätigungselement 7 weiter aufrechtzuerhalten. Nach erfolgter Öffnung des Türschlosses 11 wird das Verfahren im Block 160 beendet.
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Das beschriebene Türbetätigungssystem hat den Vorteil, dass es modular ausgebildet werden kann. Dies ermöglicht den Austausch eines Systems einer feststehenden Klappe mit der beschriebenen Lösung in dem gleichen Türausschnitt mit gleichen Bedienmöglichkeiten für den Notfall.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 60207413 T2 [0002]
- DE 19927252 A1 [0003]