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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Filamenten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine zugehörige Schmelzspinnvorrichtung.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik ist bekannt, dass bei der Herstellung von synthetischen Fäden diese nach dem Extrudieren aus einer Polymerschmelze zur Verfestigung abgekühlt werden. Die Kühlung der Filamentstränge erfolgt üblicherweise durch einen Kühlluftstrom, der auf die frisch extrudierten Filamentstränge geleitet wird. Hierbei wird der Kühlluftstrom bevorzugt von außen auf die aus einer Spinndüse extrudierten Filamentstränge geleitet. Eine derartige Vorrichtung zum Abkühlen mehrerer durch Spinndüsen extrudierter Filamentbündel ist beispielsweise aus
DE 34 24 253A1 bekannt. Dort wird eine Spinnanlage für Chemiefasern mit Anblaskasten und Spinnschacht beschrieben, wobei die Kühlung der aus den Spinndüsen austretenden Fasern durch einen turbulenzfreien Luftstrom erfolgen kann.
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Nachteilig hierbei ist, dass sich zwischen den Spinndüsen und dem Kühlschacht Ablagerungen bilden können, die regelmäßig entfernt werden müssen. Dazu muss es möglich sein, mittels einer Hubeinrichtung den Kühlkasten zum Reinigen der Spinndüsen herabzufahren.
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Eine entsprechende Hubeinrichtung ist z.B. aus
DE 10 2015 012 846 A1 bekannt. Danach ist unterhalb des Spinnbalkens zwischen der Kühleinheit eine Hubeinrichtung vorgesehen. Die Hubeinrichtung weist zwei separate Hubmittel auf, die den Kühleinheiten zugeordnet sind. Durch die Hubmittel lassen sich die Kühleinheiten unabhängig voneinander zwischen einer Betriebsstellung und eine Wartungsstellung hin- und herführen.
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Problematisch ist hierbei, dass zwischen dem Bereich, in dem die Filamente geführt werden und die Hubeinrichtung vorgesehen ist, oftmals ein Wandabschnitt vorgesehen ist, der verhindert, dass Schleppluft, die von der Kühlluftströmung und dem extrudierten Faden mit gesaugt wird, nur einseitig an den extrudierten Filamenten wirkt und damit die Fadenqualität beeinträchtigt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Kühlen der Filamente bereitzustellen, mit der ein einseitiges Abkühlen der Filamente durch Schleppluft verhindert werden kann.
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Außerdem ist es Aufgabe der Erfindung, eine Schmelzspinnvorrichtung bereitzustellen, mit der die oben erwähnten Nachteile vermieden werden können.
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Die Aufgabe hinsichtlich einer Vorrichtung wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst.
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Die Aufgabe wird hinsichtlich der Schmelzspinnvorrichtung erfindungsgemäß mit einer Schmelzspinnvorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 14 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale und Merkmalskombinationen der Unteransprüche definiert.
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Nach einem Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden bereitgestellt, aufweisend ein Zuführgehäuse zum Zuführen eines Luftstroms und einen Kühlschacht zum radialen Zuführen des Luftstroms als Kühlluft in einen Führungskanal des Kühlschachtes, der zum Kühlen der Mehrzahl von synthetischen Fäden mittels der Kühlluft eingerichtet ist, wobei die Mehrzahl von Filamenten in einer Fadenführrichtung in dem Führungskanal führbar sind, wobei das Zuführgehäuse mittels einer Luftzuführung mit dem Luftstrom versorgt wird. In der Fadenführrichtung ist unterhalb des Kühlschachtes ein Konditionierungsbereich definiert, der einen Sekundärluftkanal definiert, wobei am gegenüberliegenden Seiten des Sekundärluftkanals eine gleichmäßige Konditionierung der Mehrzahl von synthetischen Filamenten mittels einer Sekundärluft einstellbar ist.
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Unter einem Konditionierungsbereich ist hierbei insbesondere ein Bereich unterhalb des Kühlschachtes zu verstehen, mittels dem die Filamente weiter konditioniert werden können, in dem eine in dem Konditionierbereich bereitgestellte Sekundärluft in Qualität und Quantität einstellbar ist, in dem beispielsweise deren Zuströmung regulierbar ist.
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Unter einer Sekundärluft ist hierbei insbesondere eine Schleppluft der Filamente zu verstehen, die auf die Kühlung der Filamente Einfluss nehmen kann und die von den Filamenten mitgerissen wird.
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In dem Konditionierungsbereich wird sichergestellt, dass diese Sekundärluft gleichmäßig an den Filamenten wirkt, so dass es keine Nachteile durch eine einseitige Wirkung der Sekundärluft gibt.
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Nach einer Ausgestaltung der Vorrichtung weist der Konditionierbereich eine Bedienseite und eine Wartungsseite auf, die jeweils gegenüber dem Führungskanal positioniert sind, so dass sowohl auf der Bedienseite als auch auf der Wartungsseite eine gleichmäßige Konditionierung der Mehrzahl von synthetischen Fäden mittels der Sekundärluft einstellbar ist.
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Unter einer Bedienseite ist hierbei der Bereich bzw. Abschnitt zu verstehen, der von einem Operator zum Warten und Anlegen der synthetischen Fäden im Kühlschachtbereich betretbar ist, während die Wartungsseite nur unregelmäßig betreten werden soll, so dass z.B. die Kühlschächte und / oder die Spinndüsen und die entsprechenden Zuführleitungen gewartet werden können.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist die Luftzuführung zwischen einem Maschinenbalken zum Extrudieren der Mehrzahl von synthetischen Filamenten und einer Fadenauslassöffnung des Kühlschachtes positioniert.
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Dies bietet den Vorteil, dass die Luftzuführung in einer höheren Position angeordnet ist, so dass die Wartungsseite von Luftzuführleitungen freigehalten werden kann, was eine konditionierte Sekundärluftzufuhr begünstigt, so dass eine gleichmäßige Sekundärluftbeeinflussung der synthetischen Filamente möglich ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist in Fadenlaufrichtung unterhalb des Kühlschachtes eine verstellbare Konvergenzstelle positioniert, die in dem Sekundärluftkanal angeordnet ist.
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Die Konvergenzstelle dient dem Zusammenführen der synthetischen Fäden zu einem Faden. Üblicherweise ist vor der Konvergenzstelle das Filament ausreichend abgekühlt und verfestigt worden.
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Daher ist es wichtig, dass diese Abkühlung auch gleichmäßig stattfindet, insbesondere durch Sekundärluft, was erfindungsgemäß durch eine beidseitige Zuführung der Sekundärluft sichergestellt wird.
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Nach einer Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Sekundärluftkanal quer zur Fadenlaufrichtung beidseitig von einer ersten Konditionierungswand und einer zweiten Konditionierungswand definiert.
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Die Konditionierungswand dient zusätzlich zur Sicherstellung der Sekundärluftzuführung und einer definierten Zuführung. Die Konditionierungswand kann als Tür ausgebildet sein, so dass diese entsprechend der Notwendigkeit hin zu dem Sekundärluftkanal geführt werden kann. Gegebenenfalls kann auch die Konditionierungswand auch von dem Sekundärluftkanal wegegeklappt und entfernt werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist die erste und / oder die zweite Konditionierungswand zum Durchlassen einer Sekundärluft ausgebildet, wobei die Sekundärluft einen Anteil von Fadenschleppluft, der sich beim Abführen des Fadens bildet und einen Anteil von Kühlschleppluft aufweist, der sich von der Strömung der Kühlluft in den Fadenführkanal bildet.
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Die Konditionierungswand ist jeweils so ausgebildet, dass die Sekundärluft in den Sekundärluftkanal gesteuert zugeführt werden kann. Die stellt sicher, dass die Filamente gleichmäßig mit Sekundärluft beaufschlagt werden, damit sichergestellt werden kann, dass keine einseitige unbeabsichtigte Zufuhr der Sekundärluft erfolgt.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung sind / ist die erste Konditionierungswand und / oder die zweite Konditionierungswand abschnittsweise zum Konditionieren und / oder gleichmäßigen Zuführen der Sekundärluft ausgebildet.
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Unter einem Konditionieren ist hierbei insbesondere ein Einstellen der Sekundärluftströmung zu verstehen, wobei insbesondere vermieden werden soll, dass eine turbulente Zuführung der Sekundärluft stattfindet. Falls dies jedoch nicht vermeidbar ist, sollte diese Strömung gleichmäßige Eigenschaften aufweisen, beidseitig des Sekundärluftkanals.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist die gleichmäßige Konditionierung der Mehrzahl von synthetischen Filamenten mittels der Sekundärluft im Wesentlichen symmetrisch zu der Mittelachse des Kühlschachtes einstellbar.
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Damit kann sichergestellt werden, dass die Sekundärluft bezüglich der Mittelachse des Kühlschachtes symmetrisch beidseitig an den synthetischen Filamenten wirkt, so dass es zu keiner ungleichmäßigen Abkühlung kommt, was sich nachteilig bei der Weiterverarbeitung der synthetischen Fäden herausstellen kann, beispielsweise beim Anfärben.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist die erste und / oder die zweite Konditionierungswand mit einem gleichmäßigen Abstand zu der Mittelachse des Kühlschachtes positioniert. Dies unterstützt die symmetrische Verteilung und Zuführung der Sekundärluft hin zu dem Sekundärluftkanal der Vorrichtung.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung weist die erste und / oder die zweite Konditionierungswand zum konditionierten Zuführen der Sekundärluft wenigstens abschnittsweise eine Lochung und / oder eine Gitterstruktur auf. Mit entsprechenden Öffnungen in der Konditionierungswand ist ein gesteuertes vorbestimmtes Zuführen der Sekundärluft möglich, wodurch eine vergleichmäßigte und symmetrisch konditionierte Sekundärluftzufuhr zuführbar ist.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung umgibt das Zufuhrgehäuse wenigstens abschnittsweise den Kühlschacht und / oder der Kühlschacht wenigstens abschnittsweise das Zuführgehäuse. Diese beiden Ausgestaltungen beschreiben Anordnungen des Zuführgehäuses des Luftstromes in den Kühlschacht, wobei der Kühlschacht entweder konzentrisch den Fadenführkanal umgibt und die Kühlluft über den Kühlschacht zugeführt wird, in dem auch die Filamente geführt werden, oder eine andere Ausgestaltung, wobei der Kühlschacht mit der Luft, über ein Zuführgehäuse versorgt wird, das eine Blaskerze ist, die sich in den Kühlschacht hinein erstreckt, in der aber keine Fäden oder Filamente geführt werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist die Luftzuführung in der Ebene des Zuführgehäuses positioniert. Dies bietet den Vorteil, dass eben eine beidseitige und auch gleichmäßige bevorzugt symmetrische Konditionierung der Filamente über die Sekundärluft möglich ist, da die Luftzuführung nicht in dem Bereich angeordnet ist, in der die Sekundärluft auf die Filamente wirken kann.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung verläuft die von der Luftzuführung definierte Strömungsrichtung der Luftlaufrichtung wenigstens abschnittsweise im Wesentlichen in der gleichen Richtung, wie die Richtung der Fadenführrichtung.
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Dies bietet den Vorteil, dass die Luftzuführung in einem Bereich angeordnet werden kann, der die Sekundärluftzufuhr nicht beeinträchtigt.
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Nach einem anderen Aspekt der Erfindung wird eine Schmelzspinnvorrichtung zum Schmelzspinnen und Abkühlen einer Mehrzahl von Fäden bereitgestellt, mit einem Spinnbalken der an einer Unterseite mehrere Spinnpakete aufweist, und mit einer Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden, die an einer Unterseite des Spinnbalkens gehalten sind, wobei die Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden nach wenigstens einem der oben genannten Ausgestaltungen ausgebildet ist.
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Eine Schmelzspinnvorrichtung, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden bereitgestellt und versehen ist, weist den Vorteil auf, dass eine gute Filamentqualität hergestellt werden kann, da die negativen Wirkungen einer ungleichmäßigen Sekundärluftwirkung abgestellt bzw. vermieden werden können.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung unter Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
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Es stellen dar:
- 1 schematisch eine Querschnittsansicht einer Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Filamenten gemäß dem Stand der Technik,
- 2 eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung einer Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Filamenten,
- 3 eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform eines Kühlschachtes gemäß Schnittführung A-A aus 2,
- 4 eine schematische Queransicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
- 5 eine Draufsicht eines Kühlschachtes gemäß Schnittführung B-B aus 4, und
- 6 und 7 Ausführungsbeispiele einer Konditionierungswand.
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In den 1 bis 7 ist ein Bezugskoordinatensystem mit XYZ-Richtung angegeben, welches jeweils die X-Längsrichtung, die Y-Längsrichtung und die Z-Richtung einer Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden anzeigt, bzw. deren zugehörige Bauteile, so dass deren Ansicht in Verbindung zueinander besser nachvollziehbar ist.
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In 1 ist eine Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden gezeigt, gemäß dem Stand der Technik.
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Die Vorrichtung zum Abkühlen einer Mehrzahl von synthetischen Fäden ist an einem Spinnbalken 20 angeordnet, in der wenigstens ein Spinnpaket 21 angeordnet ist. In Längserstreckungsrichtung X sind in Reihe mehrere Spinnpakete 21 angeordnet, so dass eine Mehrzahl von synthetischen Fäden herstellbar ist, die jeweils über ein Spinnpaket 21 aus einer Mehrzahl von Filamenten 26 ausgebildet werden.
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Nachfolgend wird jeweils die Querschnittsansicht unter Bezugnahme auf eine Spinnposition erläutert, da jede Spinnposition bevorzugt identisch ausgebildet ist.
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In dem Spinnbalken können auch gemäß der Erfindung mehrere Spinnpakete 21 vorgesehen sein, die mit der entsprechenden erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet sind.
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An dem Spinnbalken 20 ist ein Zuführgehäuse 1 angeordnet, das einen Kühlschacht 7 versorgt, in dem die Mehrzahl von Filamenten 26 geführt sind.
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Eine Kühlluft KL wird über das Zuführgehäuse und eine daran angeschlossene Luftzuführung, die aufwärtsgerichtet ist, zugeführt. In diesem Zusammenhang ist mit aufwärts gerichtet zu verstehen, dass die Luftlaufrichtung L in den entgegengesetzter Richtung aufwärts im Vergleich zur Fadenlaufrichtung F läuft.
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Der Kühlschacht 7 weist eine Fadeneinlassöffnung 2 auf, in den die Mehrzahl von Filamenten 26 dem Kühlschacht 7 zugeführt werden. Die Kühlluft KL wird über das Zuführgehäuse über eine Durchlasswand 10 dem Kühlschacht 7 zugeführt. Das Zuführgehäuse 1 weist einen Oberteil 5 und einen Unterteil 4 auf, wobei der Unterteil 4 mit der Luftzuführung 12 verbunden ist, die ringförmig bzw. konzentrisch den Kühlschacht 7 umgibt, so dass die darin zugeführte Kühlluft KL über die Durchlasswand 10 radial zugeführt werden kann.
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Die abzukühlenden synthetischen Filamente 26 verlassen den Kühlschacht 7 über eine Fadenauslassöffnung 15. Unterhalb der Fadenauslassöffnung 15 ist eine Konvergenzstelle 31 positioniert.
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Wie aus 1 ersichtlich ist, läuft die Mehrzahl von Filamenten 26 einerseits bis zur Konvergenzstelle 31 durch einen Abschnitt unterhalb des Kühlschachtes 7, der einerseits von der Luftzuführung 12 und einer Hubeinrichtung 29 begrenzt ist, die einen Träger 28 hin- und herführen kann, so dass der Kühlschacht 7 zwischen einer Betriebsstellung und einer Wartungsstellung hin- und herfahrbar ist.
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Zwischen der Hubeinrichtung 29 ist ferner eine Rückwandführung 30 angeordnet, die an den Träger 28 gekoppelt sein kann, so dass die Konvergenzstelle 31 in der Position geändert werden kann, so dass die Position der Konvergenzstelle 31 je nach herzustellenden Faden verändert werden kann.
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Durch die einseitige Blockierung durch die Luftzuführung 12, die Rückwandführung 30 und den Hubzylinder 29 der Hubeinrichtung kann eine Sekundärluft WS nur einseitig an dem Faden wirken. Dies kann sich beispielsweise negativ auf das Färbeverhalten des Fadens aus der Mehrzahl von Filamenten 26 auswirken.
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Erfindungsgemäß wird daher eine Kühlvorrichtung vorgesehen, die eine Vorrichtung 500 zum Abkühlen einer Mehrzahl von Filamenten 26 aufweist, die einen Konditionierungsbereich 400 aufweist, der ein symmetrisches Zuführen von Sekundärluft WS beidseitig der Fadenlaufrichtung der synthetischen Filamente 26 erlaubt.
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In 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 500 gezeigt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 500 weist ebenfalls einen Spinnbalken 20 auf, in dem ein Spinnpaket 21 zum Herstellen einer Mehrzahl von Filamenten 26 vorgesehen ist.
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An den Spinnbalken 20 ist benachbart ein Kühlschacht 7 mit einem Zuführgehäuse 1 angeordnet. Das Zuführgehäuse 1 weist einen Ober- und Unterteil 5, 4 auf. Über das Unterteil 4 wird eine Kühlluft KL in Luftlaufrichtung L zugeführt.
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In dieser Ausführungsform ist eine abwärts gerichtete Luftzuführung 120 vorgesehen, so dass der Bereich unterhalb der Luftzuführung 120 freigehalten werden kann, so dass Schleppluft WS auch auf der Seite der Luftzuführung 120 dem Konditionierungsbereich 400 ungestört zugeführt werden kann.
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Der Konditionierungsbereich 400 weist eine erste Konditionierungswand 40 und eine zweite Konditionierungswand 41 auf, die die Konvergenzstelle 31 umgeben, so dass die Schleppluft WS beidseitig an der Konvergenzstelle 31 wirken kann.
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Dazu sind die Konditionierungswände 41, 42 mit einem gleichen Abstand b1, b2 zur Mittelachse MZ des Kühlschachtes 7 angeordnet, was eine gleichmäßige Zufuhr der Sekundärluft WS begünstigt.
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In 3 ist gemäß Schnittführung A-A aus 2 der Kühlschacht 7 gezeigt, der von dem Zuführgehäuse umgeben wird, das mit Luftzuführung abwärts 120 versorgt wird.
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In diesem Zusammenhang ist abwärts damit gemeint, dass die Luftführung L wenigstens abschnittsweise in der abwärts gerichteten Luftzuführung 120 in Richtung der Fadenlaufrichtung F verläuft, wie dies insbesondere in 2 erkennbar ist.
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4 zeigt ein weiteres Beispiel der Ausführungsform einer Vorrichtung zum Abkühlen synthetischer Filamente, wobei hier insbesondere die synthetischen Filamente zur Stapelfaserherstellung verwendet werden. Der Spinnbalken 200 weist ein Spinnpaket 210 mit Kapillaren auf, die in einem kreisförmigen Abschnitt in dem Spinnpaket 210 angeordnet sind, so dass ein ringförmiger Fadenvorhang aus der Mehrzahl von Filmanten 26 extrudierbar ist.
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Bei dieser Filamentart weist der Kühlschacht 700 eine Blaskerze auf, die in den Fadenführkanal 14 hineinragt. Auch hier gibt es unterhalb des Kühlschachtes 700 einen Konditionierungsbereich 400, der eine erste und zweite Konditionierungswand 400, 410 aufweist, die im gleichen Abstand b10, b20 und im Wesentlichen symmetrisch zueinander angeordnet sind. Auch die Luftzuführung 120 ist oberhalb des Konditionierungsbereiches 400 angeordnet, so dass es zu keiner Beeinträchtigung der Schleppluft WS kommt.
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In 5 ist gemäß Schnittführung B-B aus 4 der Kühlschacht 700 gezeigt, der von dem Zuführgehäuse 100 umgeben wird, das mit einer abwärts gerichteten Luftzuführung 120 versorgt wird.
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Wie in den Fig, 3 und 5 gezeigt, kann das Zuführgehäuse 1 wenigstens abschnittsweise den Kühlschacht 7 oder der Kühlschacht 700 wenigstens abschnittsweise das Zuführgehäuse 1 umgeben. Dies ist jeweils davon abhängig welcher Fadenart herzustellen ist und welche radiale Kühlung von außen nach innen oder von innen nach außen vorgesehen ist.
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Wie ferner aus 2 und 4 erkennbar ist, ist der Konditionierungsbereich 400 von einer Bedienseite B zum Bedienen und Anlegen von Filamenten und eine Wartungsseite R zum Warten von Vorrichtungen auf der Wartungsseite R definiert, die jeweils gegenüber dem Führungskanal 14,140 positioniert sind, so dass sowohl auf der Bedienseite B als auch auf der Wartungsseite R eine gleichmäßige Konditionierung der Mehrzahl von synthetischen Filamenten 26 mittels der Sekundärluft WS einstellbar ist.
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Der Sekundärluftkanal 50, 505 ist quer zur Fadenlaufrichtung F beidseitig jeweils von einer ersten Konditionierungswand 40, 400 und einer zweiten Konditionierungswand 41, 410 definiert.
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Bevorzugt sind die ersten die erste und /oder die zweite Konditionierungswand 40, 400 mit einem gleichen Abstand b1, b2 zu der Mittelachse Mz des Kühlschachts 7 positioniert. Ferner sind die ersten die erste und die zweite Konditionierungswand 40, 400 identische zueinander ausgebildet, so dass eine möglichst gleichmäßige und symmetrische Zuführung von Sekundärluft WS in den Sekundärluftkanal 50, 505 erfolgen kann.
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Die erste Konditionierungswand 40, 400 und /oder die zweite Konditionierungswand 41, 410 sind zum Durchlassen der Sekundärluft WS ausgebildet. Die erste Konditionierungswand 40, 400 und /oder die zweite Konditionierungswand 41, 410 können auch schwenkbar ausgebildet sein, so dass ein türartiges Wegschwenken der ersten Konditionierungswand 40, 400 und /oder der zweiten Konditionierungswand 41, 410 möglich ist.
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Die Sekundärluft WS weist einen Anteil von Fadenschleppluft WF, der sich beim Abführen des Fadens bildet, und einen Anteil von Kühlschleppluft auf, der sich von der Strömung der Kühlluft KL in dem Fadenführkanal 14, 140 bildet. Die mitgeschleppte Sekundärluft trägt zu einem Anteil auch an der Kühlung und Verfestigung der Filamente bei.
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Wie ferner in. 2 bis 5 schematisch gezeigt, kann die abwärts gerichtete Luftzuführung 120 einer Mehrzahl von Sammelluftzuführabschnitten 17 aufweisen, die eine gezielte Luftzuführung L in das zugehörige Zuführgehäuse 1, 100 erlauben.
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Bevorzugt weist jedes Zuführgehäusel, 100 einen einzelnen Sammelluftzuführabschnitt 17 auf, der eine eigene Schlauchkopplung 18 aufweist. In der dargestellten Ausführungsform ist jeder Schlauchkopplung 18 eine Mehrzahl von Sammelluftzuführabschnitten 17 zugeordnet. Es sind jedoch auch Ausführungsformen möglich, bei denen je Schlauchkopplung 18 nur ein Sammelluftzuführabschnitt 17 oder mehrere Sammelluftzuführabschnitte 17 vorgesehen sind.
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Die 6 und 7 zeigen Ausführungsbeispiele der Konditionierungswand 40, 41 bzw. 400, 410. Beispielsweise können die Konditionierungswände Lochungen und / oder eine Gitterstruktur aufweisen, mit der die Sekundärluft besser gesteuert und zugeführt werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zuführgehäuse
- 2
- Fadeneinlassöffnung
- 3
- Anschlusskanal
- 4
- Unterteil
- 5
- Oberteil
- 6
- Luftanschluss
- 7
- Kühlschacht
- 700
- Kühlschacht
- 8
- Lochplatte
- 9
- Fadendurchlass
- 10
- Durchlasswand
- 100
- Durchlasswand
- 11
- Seitenwand
- 12
- Luftzuführung aufwärts
- 14
- Fadenführkanal
- 120
- Luftzuführung abwärts
- 17
- Sammelluftzuführabschnitt
- 18
- Schlauchkopplung
- 140
- Fadenführkanal
- 15
- Fadenauslassöffnung
- 20
- Spinnbalken
- 200
- Spinnbalken
- 21
- Spinnpaket
- 210
- Spinnpaket
- 26
- Filament
- 28
- Träger
- 29
- Hubzylinder
- 30
- Rückwandführung
- 31
- Konvergenzstelle
- 40, 400
- erste Konditionierungswand
- 41, 410
- zweite Konditionierungswand
- 404
- Konditionierungsbereich
- 500
- Vorrichtung zum Abkühlen
- 50,505
- Sekundärluftkanal
- Ws
- Sekundärluft
- WF
- Fadenschleppluft
- WL
- Kühlschleppluft
- X
- Konditionierte Sekundärluft
- F
- Fadenlaufrichtung
- L
- Luftlaufrichtung
- K1
- Kühlluft
- S
- Luftstrom
- Mz
- Mittelachse
- B
- Bedienseite
- R
- Wartungsseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3424253 A1 [0002]
- DE 102015012846 A1 [0004]