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DE102022004818A1 - Geschirreinheit und Verfahren zum Versiegeln - Google Patents

Geschirreinheit und Verfahren zum Versiegeln Download PDF

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DE102022004818A1
DE102022004818A1 DE102022004818.3A DE102022004818A DE102022004818A1 DE 102022004818 A1 DE102022004818 A1 DE 102022004818A1 DE 102022004818 A DE102022004818 A DE 102022004818A DE 102022004818 A1 DE102022004818 A1 DE 102022004818A1
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DE
Germany
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crockery
adhesive
film
unit
adhesive coating
Prior art date
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Pending
Application number
DE102022004818.3A
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English (en)
Inventor
Martin Eilerts
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PACKINGPANDA VERPACKUNGSTECHNIK GMBH, DE
Original Assignee
MChef GmbH and Co KG
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Abstract

Geschirreinheit (1) für die Verpackung, den Transport und/oder den Verzehr von Speisen (100), umfassend einen mit wenigstens einer Folie (2) abgedeckten Geschirrkörper (3), wobei der Geschirrkörper (3) einen umlaufenden Randabschnitt (4) mit einem Klebeauftragsabschnitt (5) aufweist. Dabei ist zwischen der Folie (2) und dem Randabschnitt (4) auf dem Klebeauftragsabschnitt (5) eine Klebebeschichtung (6) aus einem Klebstoff (7) aufgetragen, um die Folie (2) und den Geschirrkörper (3) so zu verbinden, dass die Geschirreinheit (1) versiegelt ist. Dabei ist die Klebebeschichtung (6) flächig aufgetragen und die Klebebeschichtung (6) weist eine Dicke (8) auf, welche so abgestimmt ist, dass sich beim Verkleben der Folie (2) mit dem Randabschnitt (4) die flächige Ausdehnung (9) der Klebebeschichtung (6) im Wesentlichen nicht verändert. Bei dem Verfahren zum Versiegeln von teilweise teilzubereiteten Speisen (100) werden die Speisen (100) auf einer Geschirreinheit (1) mit einem Geschirrkörper (3) positioniert und mit einer Folie (2) bedeckt. Dabei stellt ein Randabschnitt (4) des Geschirrkörpers (2) einen Klebeauftragsabschnitt bereit, wobei auf dem Klebeauftragsabschnitt (5) mittels einer Walze (16) eine Klebebeschichtung (6) aus einem Klebstoff (7) aufgetragen wird, um den Geschirrkörper (3) und die Folie (2) so zu verbinden, dass die Geschirreinheit (1) versiegelt wird. Dabei wird die Klebebeschichtung (6) flächig aufgetragen und die Klebebeschichtung (6) weist eine Dicke (8) auf, welche so abgestimmt ist, dass beim Verkleben der Folie (2) mit dem Randabschnitt (3) die flächige Ausdehnung (9) der Klebebeschichtung (6) im Wesentlichen nicht verändert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirreinheit für die Verpackung, den Transport und/oder den Verzehr von Speisen, umfassend wenigstens einen mit wenigstens einer Folie abgedeckten Geschirrkörper, wobei der Geschirrkörper wenigstens einen umlaufenden Randabschnitt mit wenigstens einem Klebeauftragsabschnitt aufweist. Dabei ist zwischen der Folie und dem Randabschnitt auf dem Klebeauftragsabschnitt wenigstens eine Klebebeschichtung aus wenigstens einem Klebstoff aufgetragen, um die Folie und den Geschirrkörper so zu verbinden, dass die Geschirreinheit versiegelt ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Versiegeln.
  • Im Stand der Technik sind verschiedene Geschirreinheiten und verschiedene Verfahren zum Versiegeln von Geschirreinheiten mit darauf angeordneten Speisen bekannt geworden.
  • Solche bekannten Geschirreinheiten und bekannten Verfahren funktionieren weitgehend zuverlässig. Nachteilig ist jedoch, dass typischerweise die Bereitstellung einer versiegelten bekannten Geschirreinheit mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand und/oder mit einer Vielzahl von oft komplizierten Arbeitsschritten oder sogar Nachbearbeitungsschritten verbunden ist.
  • Insbesondere in der Gastronomie und/oder im Gastronomieservice, wo häufig in kurzer Zeit große Mengen an Nahrungsmitteln und/oder Speisen insbesondere auf einer Vielzahl von oft großen oder sogar sehr großen Geschirreinheiten angeordnet bzw. abgefüllt und für einen Transport, eine Lagerung, und/oder einen späteren Verzehr verpackt bzw. abgepackt und/oder versiegelt werden, sind daher bekannte Geschirreinheiten und bekannten Verfahren zum Versiegeln oft nur bedingt oder überhaupt nicht, insbesondere kosteneffizient, verwendbar und/oder einsetzbar.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Geschirreinheit und ein Verfahren zum Versiegeln zur Verfügung zu stellen, welche den Stand der Technik weiterbilden und vorzugsweise es ermöglichen, in kurzer Zeit insbesondere große Mengen von vorzugsweise hochwertigen Speisen besonders zuverlässig für einen Transport, eine Lagerung und/oder einen späteren Verzehr zu versiegeln.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Geschirreinheit mit den Merkmalen des Anspruches 1 und das Verfahren zum Versiegeln mit den Merkmalen des Anspruchs 9. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen.
  • Die erfindungsgemäße Geschirreinheit für die Verpackung, den Transport und/oder den Verzehr von Speisen, umfasst wenigstens einen mit wenigstens einer Folie abgedeckten Geschirrkörper, wobei der Geschirrkörper wenigstens einen umlaufenden Randabschnitt mit wenigstens einem Klebeauftragsabschnitt aufweist. Dabei ist zwischen der Folie und dem Randabschnitt auf dem Klebeauftragsabschnitt wenigstens eine Klebebeschichtung aus wenigstens einem Klebstoff aufgetragen, um die Folie und den Geschirrkörper so zu verbinden, dass die Geschirreinheit versiegelt ist. Weiterhin ist die Klebebeschichtung flächig aufgetragen und die Klebebeschichtung weist eine Dicke auf, welche so abgestimmt ist, dass sich beim Verkleben der Folie mit dem Randabschnitt die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung im Wesentlichen nicht verändert.
  • Dabei ist unter im Wesentlichen nicht verändern insbesondere zu verstehen, dass sich die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung um weniger als 50 %, vorzugsweise um weniger als 30 %, bevorzugt um weniger als 10 %, besonders bevorzugt um weniger als 5 % oder noch weniger verändert.
  • Vorzugsweise wird der Geschirrkörper von einem Teller, einem Tablett, einer Schüssel, einer Schale, einem Mehrportionenbehälter und/oder Ähnlichem bereitgestellt.
  • Insbesondere ist Klebebeschichtung so dünn aufgetragen, dass sich die flächige Ausdehnung, insbesondere die Breite der Klebebeschichtung, z. B. beim Anpressen der Folie an dem Randabschnitt, insbesondere den Klebeauftragsabschnitt, nicht wesentlich ändert.
  • Vorzugsweise ist die Klebebeschichtung mittels wenigstens einer Walze auf den Klebeauftragsabschnitt aufgetragen. Insbesondere bedeckt die Klebebeschichtung den Klebeauftragsabschnitt im Wesentlichen vollständig. Vorzugsweise entsprechen die lateralen Dimensionen des Klebeauftragsabschnittes im Wesentlichen den lateralen Dimensionen bzw. Abmessungen der Klebebeschichtung.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen wird der Klebeauftragsabschnitt von dem Randabschnitt bereitgestellt. Vorzugsweise stellt der gesamte Randabschnitt und/oder wenigstens der gesamte waagerecht ausgerichtete Abschnitt des Randabschnittes den Klebeauftragsabschnitt bereit.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen umfasst der Klebstoff wenigstens einen Haft-Hot-Melt-Klebstoff. Vorzugsweise wird der Klebstoff wenigstens teilweise von einem thermoplastischen Kautschuk bereitgestellt.
  • Bevorzugt umfasst der Randabschnitt einen im Wesentlichen umlaufenden Klebeauftragsabschnitt. Vorzugsweise ist der Klebeauftragsabschnitt entlang des Randabschnittes angeordnet. Insbesondere ist der Klebeauftragsabschnitt in sich geschlossen und/oder stellt eine in sich geschlossene und insbesondere entlang des Randabschnittes verlaufende Fläche bereit. Vorzugsweise bildet der gesamte Randabschnitt den Klebeauftragsabschnitt.
  • Vorzugsweise ist der Klebeauftragsabschnitt im Wesentlichen eben ausgebildet. Vorzugsweise weist der Klebeauftragsabschnitt eine Oberflächenrauigkeit auf, welche einen im Wesentlichen flächigen, insbesondere kontinuierlichen Auftrag von Klebstoff und/oder eine im Wesentlichen flächige, insbesondere kontinuierliche Beschichtung mit Klebstoff ermöglicht.
  • Besonders bevorzugt ist wenigstens ein Zwischenraum zwischen der Folie und der Geschirreinheit teilevakuiert und/oder wenigstens teilweise mit einem Gasgemisch befüllt. Vorzugsweise umfasst das Gasgemisch mehr als 50 % N2, bevorzugt mehr als 70 % N2, mehr als 15 % CO2 und/oder weniger 10 % O2.
  • Die erfindungsgemäße Geschirreinheit bietet viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass die Klebebeschichtung flächig aufgetragen ist und dass die Klebebeschichtung eine Dicke aufweist, welche so abgestimmt ist, dass sich beim Verkleben der Folie mit dem Randabschnitt die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung im Wesentlichen nicht verändert.
  • Die flächige Auftragung ermöglicht, dass die Klebebeschichtung, insbesondere der Klebstoff, besonders schnell bzw. in kurzer oder sogar in sehr kurzer Zeit auf den Klebeauftragsabschnitt aufgetragen werden kann. So kann z. B. die Klebebeschichtung mittels eines Walzverfahrens aufgebracht werden, welches im Vergleich zu z. B. einem Aufbringen einer Klebebeschichtung und/oder eines Klebstoffes mittels Spritz- und/oder Extrudierverfahren erheblich schneller und vorzugsweise auch erheblich präziser, insbesondere in Bezug auf die Dicke der Klebebeschichtung, ist. So kann die Klebebeschichtung bei Walzverfahren z. B. gleichzeitig auf die Klebeauftragsabschnitte gegenüberliegender Randabschnitte aufgetragen werden.
  • Auch ist ein flächiger Auftrag einer Klebebeschichtung insbesondere bei großen oder sogar sehr großen Behältern, wie sie z. B. typischerweise in der Gastronomie eingesetzt werden, besonders schnell und zuverlässig durchzuführen, sodass insbesondere eine Vielzahl von in der Gastronomie verwendeten Behältern in kurzer Zeit mit einer Klebebeschichtung versehen und versiegelt werden können.
  • Dadurch, dass die Klebebeschichtung eine Dicke aufweist, welche so abgestimmt ist, dass sich beim Verkleben der Folie mit dem Randabschnitt die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung im Wesentlichen nicht verändert, wird insbesondere weitgehend zuverlässig sichergestellt, dass in und/oder auf dem Geschirrkörper angeordnete Speisen nicht durch ein Herausquellen oder sogar Herausspritzen von Klebstoff beim Verbinden der Folie mit dem Randabschnitt verunreinigt werden. So können zum Beispiel, insbesondere auch bei einem lebensmittelgeeigneten Klebstoff, Verunreinigungen der Speisen durch einen herausgequollenen und/oder herausgespritzten Klebstoff bei einem Verbraucher zu einem unerwünschten Geschmacks- und/oder Kauerlebnisses führen.
  • Somit ermöglicht die erfindungsgemäße Geschirreinheit in kurzer Zeit insbesondere große Mengen von vorzugsweise hochwertigen Speisen besonders zuverlässig für einen Transport, eine Lagerung und/oder einen späteren Verzehr zu versiegeln.
  • Bevorzugt wird wenigstens der Klebeauftragsabschnitt, insbesondere der Randabschnitt, von einem keramikfreien Werkstoff, vorzugsweise einem Edelstahl bereitgestellt. Hierdurch wird eine besonders gleichmäßige Auftragung einer Klebebeschichtung auf den Klebeauftragsabschnitt ermöglicht. Auch wird hierdurch ermöglicht, dass der Klebstoff beim Entfernen der Folie im Wesentlichen nicht am Klebeauftragsabschnitt oder am Randabschnitt sondern überwiegend an der Folie haftet.
  • Dabei ist ein keramikfreier Werkstoff insbesondere ein Metall und/oder Metalllegierung wie z. B. Edelstahl, Stahl, Aluminiumlegierung und/oder Ähnliches. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann der keramikfreie Werkstoff auch von einem Kunststoff wie z. B. PE, PC, PET und/oder dergleichen bereitgestellt werden.
  • Vorzugsweise wird der Körper wenigstens teilweise oder sogar gänzlich/vollständig von einem keramikfreien Material bereitgestellt.
  • Insbesondere weist der keramikfreie Werkstoff eine derartige Oberflächenbeschaffenheit auf, dass ein dünner Klebstoffauftrag möglich ist.
  • Besonders bevorzugt ist wenigstens der Klebeauftragsabschnitt, insbesondere der Randabschnitt, im Wesentlichen eben ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere eine besonders gleichmäßige Auftragung einer Klebebeschichtung auf den Klebeauftragsabschnitt ermöglicht.
  • Vorzugsweise weist ein ebener Abschnitt, insbesondere Klebeauftragsabschnitt, bevorzugt der Randabschnitt, nur eine geringe oder sogar im Wesentlichen keine Krümmung auf. Vorzugsweise ermöglicht ein ebener Klebeauftragsabschnitt, insbesondere Randabschnitt ein Auftragen der Klebebeschichtung mittels wenigstens eines Walzvorganges und/oder mittels wenigstens einer Walze.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen wird der Klebeauftragsbereich von einem im Wesentlichen eben Abschnitt des Randabschnittes bereitgestellt. Vorzugsweise ist der gesamte Randabschnitt eben ausgebildet.
  • Besonders bevorzugt ist wenigstens der Klebeauftragsabschnitt, insbesondere der Randabschnitt, im Wesentlichen waagerecht ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere eine besonders gleichmäßige Auftragung einer Klebebeschichtung auf den Klebeauftragsabschnitt, vorzugsweise in einem einzigen Walzschritt und/oder mit einer einzigen Walze ermöglicht.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen wird der Klebeauftragsbereich von einem im Wesentlichen waagerecht ausgebildeten Abschnitt des Randabschnittes bereitgestellt. Vorzugsweise ist der gesamte Randabschnitt waagerecht ausgebildet. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann der Klebeauftragsbereich auch von einem im Wesentlichen senkrecht und/oder anders orientierten Randabschnitt bereitgestellt werden.
  • Bevorzugt weist der Klebeauftragsabschnitt eine derartige Oberflächenrauigkeit auf, dass der Klebstoff beim Entfernen der Folie im Wesentlichen an der Folie haftet. Hierdurch können die Folie und der Kleber besonders einfach und benutzerfreundlich von dem Geschirrkörper entfernt werden.
  • Vorzugsweise weist der Klebeauftragsabschnitt eine derartige Oberflächenrauigkeit auf, dass der Klebstoff beim Entfernen der Folie im Wesentlichen an der Folie haftet, wobei vorzugsweise die Oberflächenrauigkeit des Klebeauftragsabschnittes größer und/oder kleiner als eine Oberflächenrauigkeit der Folie ist.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen weist der Klebeauftragsabschnitt eine, insbesondere mittlere, Oberflächenrauigkeit auf, welche geringer ist als die Dicke der Klebebeschichtung.
  • Vorzugsweise weist der Klebeauftragsabschnitt eine, insbesondere mittlere, Oberflächenrauigkeit auf, welche einen im Wesentlichen kontinuierlichen Auftrag von Klebstoff und/oder eine kontinuierliche Klebebeschichtung ermöglicht.
  • Besonders bevorzugt weist die Klebebeschichtung eine Dicke von weniger als 1 mm, bevorzugt weniger als 0,7 mm, besonders bevorzugt weniger als 0,35 mm auf. Hierdurch wird eine besonders Material, insbesondere Klebstoff sparende Klebebeschichtung ermöglicht.
  • Vorzugsweise weist die Klebebeschichtung eine Dicke von weniger als 1,5 mm, insbesondere weniger als 0,5 mm, vorzugsweise weniger als 0,25 mm, bevorzugt weniger als 0,15 mm oder noch weniger auf.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen ist auf dem Klebeauftragsabschnitt eine Klebemenge von 25 bis 40 mg pro cm2, insbesondere 30 mg pro cm2 aufgetragen ist. Vorzugsweise umfasst die Klebebeschichtung eine Klebemenge von 25 bis 40 mg pro cm2, insbesondere 30 mg pro cm2.
  • Bevorzugt wird der Geschirrkörper durch einen Gastronormbehälter bereitgestellt. Hierdurch kann die Geschirreinheit, insbesondere der Geschirrkörper mit großen oder sogar sehr großen Mengen an Speisen befüllt werden. Auch ist die Geschirreinheit, insbesondere der Geschirrkörper besonders benutzerfreundlich handhabbar und/oder besonders vielseitig einsetzbar bzw. kombinierbar.
  • Dabei ist ein Gastronormbehälter insbesondere ein Gastronormgeschirr, vorzugsweise ein Gefäß und/oder ein Geschirr mit vorzugsweise wenigstens einem Gastronormmaß (GN Maß) von insbesondere 2/1 GN, 1/1 GN, 2/4 GN, 2/3 GN, ½ GN, 1/3 GN, ¼ GN, 1/6 GN, oder 1/9 GN. Vorzugsweise weist der Gastronormbehälter laterale Abmessungen von im Wesentlichen 650 mm × 530 mm, 325 mm × 530 mm, 162 mm × 530 mm, 325 mm × 354 mm, 325 mm × 265 mm, 325 mm × 176 mm, 162 mm × 265 mm, 162 mm × 176 mm und/oder 108 mm × 176 auf.
  • Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann der Geschirrkörper, insbesondere der Geschirrkörper, insbesondere Gastronormbehälter, auch ein anderes Maß und/oder eine andere laterale Abmessung aufweisen.
  • Vorzugsweise weist der Gastronormbehälter eine Höhe von im Wesentlichen 20 mm, 40 mm, 65 mm, 100 mm, 150 mm oder 200 mm auf. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann der Geschirrkörper, insbesondere Gastronormbehälter, auch eine andere Höhe aufweisen.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen besteht die Folie wenigstens teilweise aus einem Kunststoffmaterial und weist vorzugsweise eine Dicke von 85 µm ± 20 % auf.
  • Vorzugsweise ist die Folie als eine Barrierefolie ausgebildet. Vorzugsweise umfasst die Folie wenigstens eine Siegelschicht, welche vorzugsweise auf Polyethylen basiert.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen umfasst die Folie wenigstens zwei Schichten. Vorzugsweise umfasst die Folie wenigstens eine erste und wenigstens eine zweite Schicht. Bevorzugt wird die erste Schicht wenigstens teilweise von einem Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (EVOH) bereitgestellt. Besonders bevorzugt wird die zweite Schicht wenigstens teilweise von einem Polyethylenterephtalat bereitgestellt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Versiegeln von wenigstens teilweise teilzubereiteten Speisen werden die Speisen auf einem Geschirrkörper positioniert und mit einer Folie bedeckt, wodurch eine Geschirreinheit gebildet wird bzw. vorliegt. Dabei stellt ein Randabschnitt des Geschirrkörpers wenigstens einen Klebeauftragsabschnitt bereitstellt, wobei auf dem Klebeauftragsabschnitt mittels wenigstens einer Walze wenigstens eine Klebebeschichtung aus wenigstens einem Klebstoff aufgetragen wird, um den Geschirrkörper und die Folie so zu verbinden, dass die Geschirreinheit versiegelt wird. Dabei wird die Klebebeschichtung flächig aufgetragen und die Klebebeschichtung weist eine Dicke auf, welche so abgestimmt ist, dass beim Verkleben der Folie mit dem Randabschnitt die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung im Wesentlichen nicht verändert wird.
  • Dabei ist unter im Wesentlichen nicht verändern insbesondere zu verstehen, dass sich die flächige Ausdehnung der Klebebeschichtung um weniger als 50 %, vorzugsweise um weniger als 30 %, bevorzugt um weniger als 10 %, besonders bevorzugt um weniger als 5 % oder noch weniger verändern.
  • Vorzugsweise wird ein Zwischenraum zwischen der Geschirreinheit und der Folie vor dem Verkleben teilevakuiert und/oder wenigstens teilweise mit einem Gasgemisch gefüllt. Vorzugsweise wird zunächst der Druck in dem Zwischenraum auf einen ersten Innendruckwert reduziert und dann ein Gasgemisch zugeführt, bis ein zweiter Innendruckwert erreicht wird und danach wird Gasgemisch abgesaugt, bis ein dritter Innendruckwert erreicht wird. Vorzugsweise sind der erste, der zweite und der dritte Innendruckwert jeweils kleiner als ein Umgebungsdruck.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen wird die Klebebeschichtung aufgetragen bevor die Speisen auf der Geschirreinheit bzw. dem Geschirrkörper positioniert werden. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann die Klebebeschichtung auch aufgetragen werden bevor und/oder während die Speisen auf der Geschirreinheit positioniert werden.
  • Vorzugsweise wird die Klebebeschichtung beim Verkleben, insbesondere beim Verbinden der Folie und des Geschirrkörpers temperiert.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen ist die Walze von einer Klebstoffauftragseinrichtung umfasst. Vorzugsweise ist die Walze und/oder die Klebstoffauftragseinrichtung höhenverstellbar.
  • Auch das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln weist die Vorteile der erfindungsgemäßen Geschirreinheit auf.
  • Bevorzugt wird die Geschirreinheit bzw. der Geschirrkörper mittels einer Transportvorrichtung an und/oder unter der Walze entlang geführt. Hierdurch kann besonders zuverlässig und/oder in kurzer Zeit eine Klebebeschichtung, insbesondere auf eine Vielzahl von Geschirreinheiten, aufgetragen werden.
  • Dabei wird die Transporteinrichtung insbesondere von wenigstens einem Förderband, wenigstens einer Förderrolle, wenigstens einem Förderrollensystem und/oder einer ähnlich geeigneten, insbesondere automatisch betriebenen Einrichtung bereitgestellt.
  • Vorzugsweise ist die Transportvorrichtung von einer Klebeauftragseinrichtung umfasst und/oder wird von einer Klebeauftragseinrichtung wenigstens abschnittsweise bereitgestellt.
  • Besonders bevorzugt ist wenigstens eine Außenseite der Walze gummiert und/oder strukturiert und/oder gerändelt. Hierdurch kann die Klebebeschichtung besonders gleichmäßige und/oder zuverlässig aufgebracht werden.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen entspricht ein Umfang der Walze im Wesentlichen einem ganzzahligen Vielfachen und/oder einem ganzzahligen Teil wenigstens einer lateralen Abmessung des Geschirrkörpers. Hierdurch kann die Klebebeschichtung besonders vorteilhaft auf den Klebeauftragsabschnitt aufgetragen werden.
  • Dabei ist der Umfang der Walze insbesondere ein äußerer Umfang der Walze. Vorzugsweise wird die Walze entlang ihres äußeren Umfanges mit Klebstoff benetzt ist.
  • Dabei ist eine laterale Abmessung des Geschirrkörpers insbesondere eine Länge und/oder Breite des Geschirrkörpers.
  • Vorzugsweise ist der Umfang der Walze auf wenigstens eine laterale Abmessung des Geschirrkörpers abgestimmt. In vorteilhaften Weiterbildungen ist die Breite der Walze auf wenigstens eine laterale Abmessung des Geschirrkörpers abgestimmt.
  • Bevorzugt wird der Klebstoff mittels einer Trichtereinrichtung auf die Walze, insbesondere auf die Außenseite der Walze, aufgebracht.
  • Vorzugsweise sind die Trichtereinrichtung und die Walze zueinander beabstandet angeordnet.
  • Vorzugsweise ist der Abstand zwischen der Trichtereinrichtung und der Walze einstellbar/regelbar. Vorzugsweise kann mittels des Abstandes zwischen Trichtereinrichtung und Walze die Klebstoffmenge, welche die Außenseite der Walze benetzt/bedeckt eingestellt werden. Vorzugsweise kann mittels des Abstandes zwischen Trichtereinrichtung und Walze die Dicke der Klebebeschichtung auf dem Klebeauftragsabschnitt eingestellt werden.
  • In vorteilhaften Weiterbildungen ist die Trichtereinrichtung von der Klebstoffauftragseinrichtung umfasst.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen wird die Walze und/oder die Trichtereinrichtung beheizt. Hierdurch kann die Klebebeschichtung besonders gleichmäßig und zuverlässig aufgetragen werden.
  • Vorzugsweise wird die Walze und/oder die Trichtereinrichtung auf eine Temperatur im Bereich von 100 °C bis 200 °C, insbesondere im Bereich von 140 °C bis 180 °C, bevorzugt im Bereich von 155 °C bis 170 °C und besonders bevorzugt auf im Wesentlichen 165 °C geheizt.
  • Bevorzugt wird der Klebstoff in der Trichtereinrichtung und/oder auf der Walze auf eine Temperatur im Bereich von 100 °C bis 200 °C, insbesondere im Bereich von 140 °C bis 180 °C, bevorzugt im Bereich von 155 °C bis 170 °C und besonders bevorzugt auf im Wesentlichen 165 °C temperiert.
  • In zweckmäßigen Weiterbildungen ist die Walze und/oder die Trichtereinrichtung höhenverstellbar angeordnet.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, welche im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
  • In den Figuren zeigen:
    • 1 eine rein schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit in einer geschnittenen Ansicht von der Seite;
    • 2 eine stark schematisierte Detaildarstellung des gestrichelten Bereiches des Ausführungsbeispiels der Geschirreinheit aus 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite;
    • 3 eine rein schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit in einer teiltransparenten Ansicht von oben;
    • 4 eine rein schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit in einer Klebstoffauftragseinrichtung in einer Ansicht von der Seite;
    • 5 eine rein schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit aus 4 in einer Ansicht von vorne; und
    • 6 eine rein schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit aus 4 und 5 in einer perspektivischen Ansicht.
  • In 1 ist rein schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Geschirreinheit 1 einen hier mit einer Folie 2 abgedeckt Geschirrkörper 3, in welchem hier eine teilweise teilzubereitete Speise 100 angeordnet ist.
  • Der Geschirrkörper 3 umfasst hier einen umlaufenden Randabschnitt 4, welcher hier aus einem Edelstahl 11 als einem keramikfreien Werkstoff 10 ausgeführt ist. Je nach Aufgabe und Ausführung ist es auch möglich, dass weitere Abschnitte des Geschirrkörpers 3 oder auch der gesamte Geschirrkörper 3 aus einem Edelstahl 11 und/oder aus einem keramikfreien Werkstoff 10 ausgeführt sind.
  • Auf dem Randabschnitt 4 ist hier ein Klebeauftragsabschnitt 5 angeordnet, welcher eine in sich geschlossene Fläche bereitstellt. Auf dem Klebeauftragsabschnitt 5 ist hier eine Klebebeschichtung 6 aus wenigstens einem Klebstoff 7 aufgetragen, um die Folie 2 mit dem Geschirrkörper 3 so zu verbinden, dass die Geschirreinheit 1 versiegelt ist.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist der vom Randabschnitt 4 bereitgestellte Klebeauftragsabschnitt 5 im Wesentlichen eben ausgeführt, sodass hier die Klebebeschichtung 6 z. B. mittels eines Walzverfahrens im Wesentlichen gleichmäßig auf den Klebeauftragsabschnitt 5 aufbringbar ist. Auch ist hier der gesamte Randabschnitt 4 und somit hier auch der Klebeabschnitt 5 im Wesentlichen waagerecht ausgeführt. Somit kann die Klebebeschichtung 6 hier z. B. mittels eines Walzverfahrens im Wesentlichen gleichzeitig auf den Klebeauftragsabschnitte 5 des hier linken Randabschnittes 4 und den Klebeauftragsabschnitt 5 des hier rechten Randabschnittes 4 aufgetragen werden. Somit kann hier besonders schnell ein mit einer Klebebeschichtung 6 versehener Geschirrkörper 3 zum Versiegeln von Speisen 100 bereitgestellt werden.
  • Des Weiteren weisen hier der Randabschnitt 4 und der Klebeauftragsabschnitt 5 eine derartige Oberflächenrauigkeit 12 auf, dass der Klebstoff 7 beim Entfernen der Folie 2 im Wesentlichen und/oder zu einem überwiegenden Teil an der Folie 2 haftet. Je nach Aufgabe und Ausführung kann auch nur der Klebeauftragsabschnitt 5 eine derartige Oberflächenrauigkeit 12 aufweisen, dass der Klebstoff 7 beim Entfernen der Folie 2 im Wesentlichen an der Folie 2 haftet.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Klebebeschichtung 6 flächig auf den Klebeauftragsabschnitt 5 aufgetragen. Eine solche flächige Auftragung kann zum Beispiel mittels eines Walzverfahrens bzw. mittels wenigstens einer Walze 16 erfolgen.
  • Dabei ist hier eine Dicke 8 der Klebebeschichtung 6 so abgestimmt, dass sich beim Verkleben der Folie 2 mit dem Randabschnitt 4 die flächige Ausdehnung 9 der Klebebeschichtung 6 im Wesentlichen nicht verändert. So ändert sich hier eine flächige Ausdehnung 9 der Klebebeschichtung beim Verbinden der Folie 2 mit dem Randabschnitt 4 um hier weniger als 30 %, vorzugsweise um weniger als 10 %. Je nach Aufgabe und Ausführung kann sich die flächige Ausdehnung 9 der Klebebeschichtung 6 auch um noch weniger verändern, insbesondere auch dann wenn das Verbinden der Folie 2 mit dem Randabschnitt 4 einen Pressvorgang einschließt.
  • Somit kann hier ein Herausquellen oder sogar ein Herausspritzen von Klebstoff 7 aus dem Bereich zwischen der Folie 2 und dem Randabschnitt 4 im Wesentlichen verhindert und somit hier eine Verunreinigung und/oder Kontamination der hier in der Geschirreinheit 1 positionierten Speisen 100 vermieden werden.
  • Mittels des hier rein schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit 1 kann das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln von teilweise teilzubereiteten Speisen 100 durchgeführt werden bzw. es kann eine versiegelte Geschirreinheit 1 hergestellt werden.
  • In 2 ist rein schematisch der gestrichelten Bereiches des Ausführungsbeispiels der Geschirreinheit 1 aus 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
  • Hier ist der Randabschnitt 4 mit dem Klebeauftragsabschnitt 5, auf welchen die Klebebeschichtung 6 aus dem Klebstoff 7 hier flächig aufgetragen ist, dargestellt. Die Klebebeschichtung 6 weist hier eine Dicke 8 und hier eine flächige Ausdehnung 9 auf, wobei sich hier die flächige Ausdehnung 9 beim Verbinden der Folie mit dem Randabschnitt 4 im Wesentlichen nicht oder nur geringfügig ändert.
  • In 3 ist rein schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Geschirreinheit 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
  • Auch in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Geschirreinheit 1 einen mit einer Folie 2 bedeckten Geschirrkörper 3 in dem hier eine Speise 100 angeordnet ist. Der Geschirrkörper 3 ist hier als ein Gastronormbehälter 13 ausgeführt und wird hier aus einem keramikfreien Material 10, nämlich hier Edelstahl 11, bereitgestellt. Dabei entsprechen hier die lateralen Abmessungen 20 des Geschirrkörpers 3 einem GN-Maß.
  • Der Geschirrkörper umfasst hier einen umlaufenden, eben und hier auch waagerecht ausgeführten Randabschnitt 4 mit einer Oberflächenrauigkeit 12, welche hier geringer ist als die Oberflächenrauigkeit der Folie 2. Je nach Aufgabe und Ausführung kann die Oberflächenrauigkeit des Randabschnittes 4 und/oder des Klebeauftragsabschnittes 5 auch größer als und/oder gleich der Oberflächenrauigkeit der Folie 2 sein.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel stellt der gesamte Randabschnitt 4 den Klebeauftragsabschnitt 5 bereit. Somit ist hier die Klebebeschichtung 6 aus dem Klebstoff 7 auf den Klebeauftragsabschnitt 5 und hier auch auf dem gesamten Randabschnitt 4 flächig aufgetragen. Dabei ist hier die Dicke 8 der Klebebeschichtung 6 so abgestimmt, dass sich beim Verkleben der Folie 2 mit dem Randabschnitt 4 die flächige Ausdehnung 9 der Klebebeschichtung 6 im Wesentlichen nicht oder nur unwesentlich verändert.
  • Die Folie 2 ist hier teilweise aus einem Kunststoffmaterial 14 ausgeführt und weist hier eine Dicke 15 von 85 µm ± 20 % auf. Dabei umfasst hier die Folie 2 wenigstens eine Siegelschicht, welche hier auf Polyethylen basiert.
  • In 4 ist rein schematisch eine Geschirreinheit 1 bzw. der Geschirrkörper 3 einer Geschirreinheit 1 in einer Klebeauftragseinrichtung 22 zum Auftragen einer Klebebeschichtung 6 in einer Ansicht von der Seite dargestellt.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Geschirrkörper 3 einen umlaufenden Randabschnitt 4 mit einem Klebeauftragsabschnitt 5 auf.
  • Die Kleberauftragseiririchtung 22 umfasst hier eine Walze 16, eine Transporteinrichtung 17 und eine Trichtereinrichtung 21. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird Klebstoff 7 in die Trichtereinrichtung 21 gefüllt, dort erwärmt und mittels der Trichtereinrichtung 21 auf die Außenseite 18 der hier zur Trichtereinrichtung 21 beabstandet angeordnete Walze 16 aufgebracht. Dabei sind hier die Trichtereinrichtung 21 und die Walze 16 so temperiert, dass der Klebstoff 7 eine vorbestimmte Viskosität während seiner Verarbeitung in der Kleberauftragseinrichtung 22 aufweist. Zum Beispiel werden hierzu die Trichtereinrichtung 21 und die Walze 16 hier auf eine Temperatur im Bereich von 155 °C bis 170 °C temperiert.
  • Die Außenseite 18 der Walze 16 ist hier gummiert und strukturiert ausgeführt, sodass hier mittels der Walze eine besonders gleichmäßige Klebebeschichtung 6 auf den Klebeauftragsabschnitt 5 aufgebracht werden kann. Dabei kann hier die Außenseite 18 der Walze 16 so gummiert und/oder strukturiert sein, dass hier die Dicke 8 einer Klebebeschichtung 6 präzise einstellbar ist. Auch entspricht in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel der Umfang 19 der Walze 16 im Wesentlichen einem ganzzahligen Vielfachen und/oder ganzzahligen Teil wenigstens einer lateralen Abmessung 20 des Geschirrkörpers 3.
  • In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Geschirreinheit 1 mittels der Transporteinrichtung 17, welche hier als einer Rolle ausgeführt ist, unter der Walze 16 so durchgeführt, dass hier eine Klebebeschichtung 6 auf den Klebeauftragsabschnitt 5 aufgetragen wird. Dabei ist hier die Bewegungsrichtung der Geschirreinheit 1 bzw. des Geschirrkörpers 3 sowie der Walze 16 und der Transporteinrichtung 17 rein schematisch mittels der Pfeile angedeutet.
  • Damit in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ein im Wesentlichen gleichmäßiger Auftrag der Klebebeschichtung 6 möglich ist, sind hier die Walze 16 und die Trichtereinrichtung 21 höhenverstellbar angeordnet. So kann hier zum Beispiel ein Anpressdruck der Walze 16 an den Klebeauftragsabschnitt 5 über die Höhenverstellung der Walze 16 und der Trichtereinrichtung 21 angepasst werden. Die Transporteinrichtung 17 ist hier motorisiert ausgeführt. Je nach Aufgabe und Ausführung kann auch die Walze 16 mittels eines Motors direkt oder indirekt betrieben werden.
  • Die Dicke 8 der Klebebeschichtung 6 wird hier über den Abstand 23 zwischen der Trichtereinrichtung 21 und der Walze 16 eingestellt.
  • Mittels dem hier rein schematisch dargestellten möglichen Verfahren zum Auftragen einer Klebebeschichtung 5 in einer Klebeauftragseinrichtung 22 mit wenigstens einer Walze kann das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln von teilweise teilzubereiteteh Speisen 100 durchgeführt werden.
  • In 5 ist rein schematisch das Ausführungsbeispiel einer Geschirreinheit 1 in einer Klebeauftragseinrichtung 22 zum Auftragen einer Klebebeschichtung 6 aus 4 in einer Ansicht von vorne dargestellt.
  • In 6 ist rein schematisch das Ausführungsbeispiel einer Geschirreinheit 1 in einer Klebeauftragseinrichtung 22 zum Auftragen einer Klebebeschichtung 6 aus den 4 und 5 in einer Ansicht von vorne dargestellt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Geschirreinheit
    2
    Folie
    3
    Geschirrkörper
    4
    Randabschnitt
    5
    Klebeauftragsabschnitt
    6
    Klebebeschichtung
    7
    Klebstoff
    8
    Dicke
    9
    flächige Ausdehnung
    10
    keramikfreier Werkstoff
    11
    Edelstahl
    12
    Oberflächenrauigkeit
    13
    Gastronormbehälter
    14
    Kunststoffmaterial
    15
    Dicke
    16
    Walze
    17
    Transporteinrichtung
    18
    Außenseite
    19
    Umfang
    20
    Laterale Abmessung
    21
    Trichtereinrichtung
    22
    Klebstoffauftragseinrichtung
    23
    Abstand
    100
    Speisen

Claims (15)

  1. Geschirreinheit (1) für die Verpackung, den Transport und/oder den Verzehr von Speisen (100), umfassend wenigstens einen mit wenigstens einer Folie (2) abgedeckten Geschirrkörper (3), wobei der Geschirrkörper (3) wenigstens einen umlaufenden Randabschnitt (4) mit wenigstens einem Klebeauftragsabschnitt (5) aufweist, wobei zwischen der Folie (2) und dem Randabschnitt (4) auf dem Klebeauftragsabschnitt (5) wenigstens eine Klebebeschichtung (6) aus wenigstens einem Klebstoff (7) aufgetragen ist, um die Folie (2) und den Geschirrkörper (3) so zu verbinden, dass die Geschirreinheit (1) versiegelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebebeschichtung (6) flächig aufgetragen ist und dass die Klebebeschichtung (6) eine Dicke (8) aufweist, welche so abgestimmt ist, dass sich beim Verkleben der Folie (2) mit dem Randabschnitt (4) die flächige Ausdehnung (9) der Klebebeschichtung (6) im Wesentlichen nicht verändert.
  2. Geschirreinheit (1) nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der Klebeauftragsabschnitt (5), insbesondere der Randabschnitt (4), von einem keramikfreien Werkstoff (10), vorzugsweise einem Edelstahl (11) bereitgestellt wird.
  3. Geschirreinheit (1) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der Klebeauftragsabschnitt (5), insbesondere der Randabschnitt (4), im Wesentlichen eben ausgebildet ist.
  4. Geschirreinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der Klebeauftragsabschnitt (5), insbesondere der Randabschnitt (4), im Wesentlichen waagerecht ausgebildet ist.
  5. Geschirreinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebeauftragsabschnitt (5) eine derartige Oberflächenrauigkeit (12) aufweist, dass der Klebstoff (7) beim Entfernen der Folie (2) im Wesentlichen an der Folie (2) haftet.
  6. Geschirreinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebebeschichtung (6) eine Dicke (8) von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 1 mm, bevorzugt weniger als 0,7 mm, besonders bevorzugt weniger als 0,35 mm aufweist.
  7. Geschirreinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Geschirrkörper (3) durch einem Gastronormbehälter (13) bereitgestellt wird.
  8. Geschirreinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (2) wenigstens teilweise aus einem Kunststoffmaterial (14) besteht und eine Dicke (15) von 85 µm ± 20% aufweist.
  9. Verfahren zum Versiegeln von wenigstens teilweise teilzubereiteten Speisen (100), wobei die Speisen (100) auf dem Geschirrkörper einer Geschirreinheit (1) positioniert und mit einer Folie (2) bedeckt werden, wobei ein Randabschnitt (4) des Geschirrkörpers (2) wenigstens einen Klebeauftragsabschnitt bereitstellt, wobei auf dem Klebeauftragsabschnitt (5) mittels wenigstens einer Walze (16) wenigstens eine Klebebeschichtung (6) aus wenigstens einem Klebstoff (7) aufgetragen wird, um den Geschirrkörper (3) und die Folie (2) so zu verbinden, dass die Geschirreinheit (1) versiegelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebebeschichtung (6) flächig aufgetragen wird und dass die Klebebeschichtung (6) eine Dicke (8) aufweist, welche so abgestimmt ist, dass beim Verkleben der Folie (2) mit dem Randabschnitt (3) die flächige Ausdehnung (9) der Klebebeschichtung (6) im Wesentlichen nicht verändert wird.
  10. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschirreinheit (1) mittels einer Transportvorrichtung (17) an und/oder unter der Walze (16) entlang geführt wird.
  11. Verfahren nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenseite (18) der Walze (16) gummiert und/oder strukturiert ist.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Umfang (19) der Walze (16) im Wesentlichen einem ganzzahligen Vielfachen und/oder ganzzahligem Teil wenigstens einer lateralen Abmessung (20) des Geschirrkörpers (3) entspricht.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff (7) mittels einer Trichtereinrichtung (21) auf die Walze (16), insbesondere auf die Außenseite (18) der Walze aufgebracht wird.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9-13, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (16) und/oder die Trichtereinrichtung (21) beheizt wird.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9-14, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (16) und/oder die Trichtereinrichtung (21) höhenverstellbar angeordnet ist.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3740440B1 (de) * 2018-01-19 2022-04-20 MChef GmbH & Co. KG Geschirreinheit und verfahren zum versiegeln von teilzubereiteten speisen
US20220177168A1 (en) * 2019-04-19 2022-06-09 Siropack Italia S.R.L. Container for food products and method to manufacture it

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