-
Die Erfindung betrifft ein Dachsystem für ein Kraftfahrzeug mit einem Trägerrahmen, der in betriebsfertig montiertem Zustand mit Dachstrukturteilen des Kraftfahrzeugs verbunden ist, und der eine Dachöffnung umgrenzt, die durch ein Dachteil verschließbar ist, das an dem Trägerrahmen beweglich gelagert ist zwischen einer die Dachöffnung verschließenden Schließstellung und einer die Dachöffnung zumindest teilweise freigebenden Öffnungsstellung, in der das Dachteil einen feststehenden Dachabschnitt überragt, der fest mit dem Trägerrahmen verbunden ist und auf dessen Oberseite wenigstens ein Funktionsteil nach oben abragt.
-
Derartige Dachsysteme für Personenkraftwagen sind allgemein bekannt. Ein entsprechendes Dachsystem weist einen Trägerrahmen auf, der fest mit Dachstrukturteilen der Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Der Trägerrahmen trägt in einem vorderen Bereich ein bewegliches Dachteil, das eine Dachöffnung verschließt oder freigibt. In einem hinteren Bereich ist auf den Trägerrahmen ein feststehender Dachabschnitt aufgesetzt. Auf dem Dachabschnitt ist ein Antennenbauteil befestigt. Eine Öffnungsbewegung des beweglichen Dachteils ist durch die Lage des Antennenbauteils begrenzt.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Dachsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine zumindest weitgehende Freigabe der Dachöffnung in einer Öffnungsstellung des Dachteils ermöglicht.
-
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Dachteil auf einer dem Dachabschnitt zugewandten Seite mit einem Randkonturverlauf versehen ist, der auf eine Außenkontur des Funktionsteils derart abgestimmt ist, dass die Außenkontur des Funktionsteils und der Randkonturverlauf des Dachteils einander - in Verlagerungsrichtung des Dachteils gesehen - in der Öffnungsstellung des Dachteils zumindest teilweise überlagern. Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich in besonders vorteilhafter Weise für Personenkraftwagen, sie ist jedoch auch für andere Kraftfahrzeuge zu Land, zu Luft und zu Wasser einsetzbar. Beim Stand der Technik war der Öffnungsweg des beweglichen Dachteils durch das feststehende Funktionsteil eingeschränkt. Die erfindungsgemäße Lösung spart in einfacher Weise im Bereich der dem Funktionsteil zugewandten Randkontur einen Bereich aus, der auf die Außenkontur des Funktionsteils abgestimmt ist, so dass das Funktionsteil zumindest teilweise bei einer Verlagerung des Dachteils in Richtung seiner Öffnungsstellung in Verlagerungsrichtung in das Dachteil eintaucht, wodurch eine in Verlagerungsrichtung gegenüberliegende Randkontur des Dachteils gegenüber der Dachöffnung des Trägerrahmens weiter in Verlagerungsrichtung bewegt werden kann, als dies beim Stand der Technik der Fall ist. Im Ergebnis ermöglicht demzufolge das erfindungsgemäße Dachsystem eine gegenüber dem Stand der Technik vergrößerte Freigabe der Dachöffnung, so dass für Fahrzeuginsassen des Kraftfahrzeugs das Empfinden, in der Öffnungsstellung des Dachteils freien Himmel über sich zu haben, verbessert ist. Länge und Breite der Dachöffnung können somit im Gegensatz zum Stand der Technik zumindest weitgehend vollständig genutzt werden. In vorteilhafter Weise ist das bewegliche Dachteil in Fahrzeuglängsrichtung zwischen seiner Schließstellung und seiner Öffnungsstellung verlagerbar. Vorteilhaft wird das Dachteil aus der Schließstellung in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten verfahren, um in die Öffnungsstellung überführt zu werden. Zur Verlagerung des Dachteils zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung ist ein Antriebssystem vorgesehen, das eine elektromotorische Verlagerung des Dachteils ermöglicht. Das erfindungsgemäße Dachsystem weist ein oder mehrere bewegliche Dachteile auf. Bei mehreren beweglichen Dachteilen ist jeweils das Dachteil erfindungsgemäß ausgestaltet, das dem feststehenden Funktionsteil auf der Oberseite des feststehenden Dachabschnittes am nächsten liegt. Das bewegliche Dachteil nach dem erfindungsgemäßen Dachsystem ist in der Öffnungsstellung oberhalb des feststehenden Dachabschnittes positioniert, das heißt, es überragt den feststehenden Dachabschnitt in Verlagerungsrichtung außenseitig. Dabei kann das bewegliche Dachteil über einen Großteil seiner in Verlagerungsrichtung gesehenen Länge frei über den feststehenden Dachabschnitt ragen. Hier wird dann von einem Spoilerdachsystem gesprochen. Alternativ können zur Verlagerung des beweglichen Dachteils im Bereich des feststehenden Dachabschnittes Führungsspuren vorgesehen sein, entlang der eine entsprechende Führungsmechanik für das bewegliche Dachteil verfahrbar ist, um das Dachteil über den feststehenden Dachabschnitt hinweg in Richtung der Öffnungsstellung zu verfahren.
-
In Ausgestaltung der Erfindung bildet der Randkonturverlauf eine Aussparung, in die das Funktionsteil in der Öffnungsstellung des Dachteils zumindest teilweise in Verlagerungsrichtung des Dachteils eintaucht. Die Aussparung kann unterschiedliche Formen aufweisen. Maßgeblich ist jeweils, dass das Funktionsteil in der Öffnungsstellung des Dachteils in diese Aussparung eintaucht - in Verlagerungsrichtung gesehen -, und zwar entweder vollständig oder teilweise. Dies hängt davon ab, wie weit das Funktionsteil auf dem feststehenden Dachabschnitt in Verlagerungsrichtung zu der Dachöffnung und zu dem beweglichen Dachteil in seiner Schließstellung beabstandet ist. Die Aussparung erstreckt sich vorteilhaft lediglich über einen Teil der Breite des Dachteils und ist in der Flucht des Funktionsteils angeordnet.
-
Vorteilhaft weist die Aussparung in Verlagerungsrichtung zumindest weitgehend eine Länge des Funktionsteils auf. Quer zur Verlagerungsrichtung erstreckt sich eine Breite der Aussparung lediglich über einen kleinen Teil der Breite des beweglichen Dachteils. Die Aussparung setzt in einem zu einer Mitte des Dachteils hin versetzten Abstand zu einem Seitenrand des Dachteils an der entsprechenden Randkontur des Dachteils an und ist vorzugsweise symmetrisch zu einer Mittellängsachse des beweglichen Dachteils ausgeführt.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Aussparung eine Blende zugeordnet, die auf dem Trägerrahmen befestigt ist und die Aussparung in der Schließstellung des Dachteils ausfüllt zur Erzielung eines gleichmäßigen Abstands zu dem feststehenden Dachabschnitt hin. Die auf dem Trägerrahmen befestigte Blende verschließt die Aussparung in der Schließstellung des Dachteils. Die Blende kann vorzugsweise aus demselben Material hergestellt sein wie das Dachteil und/oder der feststehende Dachabschnitt. Falls demzufolge das Dachteil als Glasdachteil und/oder der feststehende Dachabschnitt ebenfalls als Glasdachabschnitt gestaltet sind, so kann auch die Blende als Glasplattenteil ausgeführt sein. Alternativ kann die Blende aus einem Kunststoff- oder einem Metallmaterial hergestellt und in geeigneter Weise lackiert sein. Eine Außenkontur der Blende ist auf die Randkontur der Aussparung des Dachteils abgestimmt, um in der Schließstellung des Dachteils einen weitgehend bündigen Abschluss zwischen Dachteil und Blende sowie dem feststehenden Dachabschnitt zu erzielen. Die Blende ist vorteilhaft auf den Trägerrahmen außenseitig aufgeklebt wie auch der benachbarte feststehende Dachabschnitt. Das Dachteil in seiner Schließstellung, die Blende und der feststehende Dachabschnitt fluchten im Bereich einer Dachaußenkontur in Fahrzeuglängsrichtung und Fahrzeugquerrichtung miteinander, wodurch sich eine über eine gesamte Dachlänge durchgängige Dachlinie ergibt, die aerodynamisch günstig ist.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Trägerrahmen zum Abdichten der Dachöffnung in der Schließstellung des Dachteils eine umlaufende, elastisch nachgiebige Dichtung auf, die auf der dem feststehenden Dachabschnitt zugewandten Seite dem Randkonturverlauf des Dachteils nachgeführt ist. Dadurch ist ein dichter Abschluss des Dachteils in der Schließstellung trotz der Aussparung und der zusätzlich vorgesehenen Blende gewährleistet. Die elastisch nachgiebige Dichtung verläuft entlang der der Dachöffnung zugewandten Außenkontur der auf dem Trägerrahmen befestigten Blende. Auch die elastisch nachgiebige Dichtung ist am Trägerrahmen vorgesehen und umgrenzt die Dachöffnung. Ein Verlauf der Nachführung der Dichtung ist vorteilhaft etwa parallel zu dem Randkonturverlauf des Dachteiles vorgesehen, auf die Schließstellung des Dachteils bezogen.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Blende wie auch der feststehende Dachabschnitt als Plattenteile, insbesondere aus Metall, Kunststoff oder Glas, gestaltet. Bei einer Gestaltung als Glasplattenteile sind diese aus einem Verbundglas hergestellt.
-
Vorzugsweise bilden die Blende und der feststehende Dachabschnitt ein einteiliges Plattenteil. Vorteilhaft ist dieses Plattenteil als Glasplattenteil ausgeführt und mit dem Trägerrahmen verklebt.
-
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
- 1 zeigt schematisch in einer Draufsicht eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dachsystems für einen Personenkraftwagen,
- 2 die Darstellung nach 1, jedoch in einer Öffnungsstellung des beweglichen Dachteils,
- 3 schematisch in vergrößerter Darstellung einen Längsschnitt durch das Dachsystem nach 2 entlang der Schnittlinie III-III in 2,
- 4 schematisch in einer Draufsicht eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dachsystems für einen Personenkraftwagen, und
- 5 bis 8 schematisch unterschiedliche Gestaltungen von Aussparungen in einem rückseitigen Randkonturverlauf eines Dachteils für ein Dachsystem gemäß 4, jeweils in teilweiser Öffnungsstellung des jeweiligen Dachteils gesehen.
-
Ein Personenkraftwagen weist gemäß den 1 und 2 einen Dachbereich D auf, der einen Fahrzeuginnenraum des Personenkraftwagens nach oben begrenzt. Der Dachbereich D geht - in normaler Fahrtrichtung gesehen nach vorne - in eine frontseitige Windschutzscheibe 2 über. In Fahrtrichtung nach hinten geht der Dachbereich D in einen Heckbereich 3 über, der mit einer Heckscheibe versehen ist. An gegenüberliegenden Längsseiten schließt an den Dachbereich D jeweils ein Türbereich an, der jeweils wenigstens eine Seitentür aufweist.
-
Der Dachbereich D ist in nicht näher dargestellter Weise mit Dachstrukturteilen einer Fahrzeugkarosserie versehen. Auf diesen Dachstrukturteilen ist ein Trägerrahmen 4 eines nachfolgend anhand der 1 bis 3 näher beschriebenen Dachsystems 1 befestigt. Der Trägerrahmen 4 erstreckt sich über nahezu eine gesamte Länge des Dachbereichs D. Der Trägerrahmen 4 ist frontseitig im Anschluss an die Windschutzscheibe 2 mit einem Querträgerabschnitt versehen, auf dem eine Frontblende des Dachsystems 1 befestigt ist. In Fahrzeuglängsrichtung nach hinten schließt an die Frontblende 8 eine Dachöffnung 12 an, die zu dem Fahrzeuginnenraum hin offen ist. Diese Dachöffnung 12 ist durch ein bewegliches Dachteil 5, vorliegend in Form eines Glasdeckels, verschließbar. An das bewegliche Dachteil 5 schließt nach hinten ein feststehender Dachabschnitt 6 an, der ebenfalls ein Glasdachteil umfasst. Der feststehende Dachabschnitt 6 ist - wie die Frontblende 8 - mit dem Trägerrahmen 4 verklebt. Der feststehende Dachabschnitt 6 schließt in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten an die Dachöffnung 12 an.
-
Von dem feststehenden Dachabschnitt 6 ragt ein Funktionsteil 9 nach oben ab, das entweder oben auf den feststehenden Dachabschnitt 6 aufgesetzt ist oder den feststehenden Dachabschnitt 6 durchdringt. Das Funktionsteil 7 ist wie der feststehende Dachabschnitt 6 fahrzeugfest angeordnet und entweder mit dem Trägerrahmen 4 oder mit einem entsprechenden Dachstrukturteil der Fahrzeugkarosserie verbunden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Funktionsteil 7 ein Funkantennenmodul.
-
Das bewegliche Dachteil 5 ist zwischen der in 1 dargestellten Schließstellung, in der die Dachöffnung 12 durch das Dachteil 5 nach oben verschlossen ist, und der in 2 dargestellten Öffnungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung verlagerbar. Zur Verlagerung des Dachteils 5 zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung ist eine nicht näher dargestellte Verlagerungsmechanik vorgesehen, die Teil eines Antriebssystems für das bewegliche Dachteil 5 ist. Die Verlagerungsmechanik hebt das Dachteil 5 aus der Schließstellung gemäß 1 an und verfährt das Dachteil 5 über die Oberseite des feststehenden Dachabschnitts 6 hinweg nach hinten, um das Dachteil 5 aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung zu überführen. Für eine entsprechend umgekehrte Verlagerung aus der Öffnungsstellung in die Schließstellung wird das Dachteil 5 durch das Antriebssystem und die Verlagerungsmechanik wieder nach vorne bewegt und im Bereich der Dachöffnung 12 nach unten abgesenkt. Das Antriebssystem kann das Dachteil 5 auch in verschiedenen Zwischenstellungen positionieren, von denen eine eine Lüftungsstellung darstellt, in der eine der Frontblende 8 zugewandte vordere Randkontur des Dachteils 5 noch in einer bündigen Positionierung relativ zur Frontblende 8 verbleibt, jedoch eine hintere Randkontur 11 des Dachteils 5 schräg nach oben ausgestellt ist.
-
Um das Dachteil 5 mit seiner hinteren Randkontur 11 bis in dem Bereich der Positionierung der Außenkontur des Funktionsteils 7 verlagern zu können, ist die hintere Randkontur 11, das heißt der hintere Randkonturverlauf, in einem mittleren Bereich mit einer keilförmigen Aussparung 9 versehen, die auf die in der Draufsicht gemäß den 1 und 2 ebenfalls etwa keilförmige Außenkontur des Funktionsteils 7 abgestimmt ist. Die Aussparung 9 ist symmetrisch relativ zu einer Mittellängsachse des Dachteiles 5 gestaltet. In der Öffnungsstellung nimmt die Aussparung 9 das Funktionsteil 7 in Fahrzeuglängsrichtung auf, so dass der hintere Randkonturverlauf 11, 9 des Dachteils 5 und die Außenkontur des Funktionsteils 7 einander in Fahrzeuglängsrichtung überlagern. Die Aussparung 9 umgibt demzufolge die Außenkontur des Funktionsteils 7 in Fahrzeuglängsrichtung, indem entsprechende Randkonturabschnitte der Aussparung 9 die Außenkontur des Funktionsteils 7 in Fahrzeuglängsrichtung, das heißt in Verlagerungsrichtung des Dachteils 5, flankieren.
-
In der Schließstellung fluchten das bewegliche Dachteil 5, die Frontblende 8 und der rückseitige feststehende Dachabschnitt 6 - in einer Seitenansicht gesehen - miteinander, so dass sich eine im Wesentlichen bündige und fluchtende Oberfläche des Dachbereichs D des Dachsystems 1 ergibt. Wie anhand der 3 erkennbar ist, ist das bewegliche Dachteil 5 in der Öffnungsstellung über diese fluchtende Oberflächenkontur hinweg angehoben und nach hinten verlagert.
-
Um in der Schließstellung des Dachteils 5 auch im Bereich der Aussparung 9 eine bündige und fluchtende Oberfläche für den Dachbereich zu erzielen und so eine aerodynamisch günstige Dachlinie zu erreichen, ist dem Trägerrahmen 4 im Bereich der Aussparung 9 eine Blende 10 zugeordnet, die fest mit der Oberseite des Trägerrahmens 4 verbunden ist. Die Blende 10 bildet ein Plattenteil, dessen Außenkontur der Aussparung 9 angepasst ist, so dass eine Außenkontur der Blende 10 im Bereich der Aussparung 9 parallel zu der Randkontur der Aussparung 9 verläuft. Rückseitig ist die Blende 10 mit einer Außenkontur versehen, die parallel zu einer frontseitigen Randkontur des feststehenden Dachabschnitts 6 verläuft, so dass die Blende 10 insgesamt zwischen das bewegliche Dachteil 5 und den feststehenden Dachabschnitt 6 bündig und fluchtend eingepasst ist.
-
Bei einer Verlagerung des Dachteils 5 aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung wird das Dachteil 5 zwangsläufig über die Blende 10 hinweg nach hinten verlagert, so dass das Dachteil 5 in der Öffnungsstellung die Blende 10 überdeckt (siehe 2 und 3).
-
Die Blende 10 ist wie auch der feststehende Dachabschnitt 6 und die Frontblende 8 über Klebstoffraupen K mit der Oberseite des Trägerrahmens 4 verklebt. Der Trägerrahmen 4 ist im Bereich der Blende 10 mit einem nicht näher dargestellten Querträgerabschnitt versehen, auf den die Blende 10 aufgesetzt ist.
-
Um in der Schließstellung des Dachteils 5 einen dichten Abschluss der Dachöffnung 12 zu erzielen, ist die Dachöffnung 12, die durch den Trägerrahmen 4 gebildet ist, im Bereich ihrer Oberseite mit einer umlaufenden, elastisch nachgiebigen Dichtung 13 versehen, die an dem Trägerrahmen 4 gehalten ist und über eine Oberseite des Trägerrahmens 4 hinaus nach oben abragt. Die umlaufende Dichtung 13 ist in 2 mit einer strichpunktierten Linie in ihrem Verlauf um die Dachöffnung 12 herum gezeigt. Dabei ist erkennbar, dass die umlaufende Dichtung 13 im Bereich der Blende 10 der Randkontur der Aussparung 9 nachgeführt ist, um in der Schließstellung des Dachteils 5 auch im Bereich der Blende 10 einen durchgängig dichten Abschluss zur Unterseite des Dachteils 5 zu erzielen. Die Nachführung der Dichtung 13 im Bereich der Blende 10 erfolgt dabei vorteilhaft parallel zu der Randkontur der Aussparung 9.
-
Dadurch, dass das Dachteil 5 im Bereich des rückseitigen Randkonturverlaufs 11 mit der Aussparung 9 versehen ist, ist es möglich, das Dachteil 5 in der Öffnungsstellung so weit nach hinten zu verlagern, dass das Funktionsteil 7 in Fahrzeuglängsrichtung in die Aussparung 9 eintaucht. Dadurch wird zwangsläufig eine frontseitige Randkontur des Dachteils 5 so weit nach hinten verlagert, dass die Dachöffnung 12 in der Öffnungsstellung des Dachteils 5 nahezu vollständig nach oben hin offen ist. Dieser offene Bereich der Dachöffnung 12 vermittelt Fahrzeuginsassen ein besonders angenehmes Raumgefühl. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind sowohl die Frontblende 8 als auch das Dachteil 5 und der feststehende Dachabschnitt 6 jeweils als Glasplattenteile hergestellt, so dass sich sowohl in der Schließstellung des Dachteils 5 als auch in der Öffnungsstellung ein lichtdurchflutetes Raumgefühl im Fahrzeuginnenraum ergibt. Sowohl das Dachteil 5 als auch der feststehende Dachabschnitt 6 sind weitgehend transparent gestaltet.
-
Beim Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 ist der rückseitige Randkonturverlauf des Dachteils 5 durch eine eng auf die Außenkontur des Funktionsteils 7 abgestimmte Aussparung 9 gebildet. Bei den nachfolgend anhand der 4 bis 8 beschriebenen Ausführungsbeispielen sind die rückseitigen Randkonturverläufe des jeweiligen beweglichen Dachteils geometrisch anders gestaltet, wie nachfolgend ausgeführt wird. Alle Randkonturverläufe sind jedoch analog der Aussparung 9 symmetrisch zu einer Mittellängsachse des Dachteiles gestaltet. Vom grundsätzlichen Aufbau und von der Funktion her unterscheiden sich die anhand der 4 bis 8 beschriebenen Dachsysteme nicht von der Ausführungsform nach den 1 bis 3, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die Offenbarung zu der Ausführungsform nach den 1 bis 3 verwiesen wird. Funktionsgleiche Bauteile und Abschnitte werden bei den Ausführungsformen gemäß den 4 bis 8 mit gleichen Bezugszeichen, jedoch unter Hinzufügung unterschiedlicher Kleinbuchstaben für die verschiedenen Ausführungsformen versehen. Auch die Ausführungsbeispiele gemäß den 4 bis 8 sind im Dachbereich eines Personenkraftwagens vorgesehen. Bei den Ausführungsformen gemäß den 4 bis 8 erstreckt sich die jeweilige Fahrzeuglängsrichtung in Hochrichtung der jeweiligen Zeichnung, wobei in der jeweiligen Zeichnung unten eine Fahrzeugfront und in der jeweiligen Zeichnung oben ein Fahrzeugheck vorgesehen sind.
-
Bei dem Dachsystem 1a gemäß 4 weist der feststehende Dachabschnitt 6a ein nach oben abragendes Funktionsteil 7a auf. Um einen weiten Öffnungsvorgang des beweglichen Dachteils 5a nach hinten zu ermöglichen, ist eine hintere Randkontur des beweglichen Dachteils 5a über nahezu eine gesamte Breite des beweglichen Dachteils 5a mit einer trapezartigen Aussparung 9a versehen. In der Schließstellung des Dachteils 5a dient eine ebenfalls trapezartige, mit dem Trägerrahmen des Dachsystems 1a fest verbundene Blende 10a als bündiger Abschluss zwischen der hinteren Randkontur 11a, der Aussparung 9a und dem feststehenden Dachabschnitt 6a.
-
Bei der Ausführungsform gemäß 5 ist statt eines trapezartigen Randkonturverlaufs ein kreisbogenförmiger Verlauf für die Aussparung 9b des beweglichen Dachteils 5b vorgesehen. Eine komplementäre Blende, die eine auf die Aussparung 9b abgestimmte Außenkontur aufweist - in der Draufsicht auf das Dachsystem gesehen - ist in 5 nicht dargestellt.
-
Eine in Fahrzeuglängsrichtung gesehene Tiefe der Aussparung 9a und der Aussparung 9b ist jeweils so bemessen, dass diese Tiefe einer Länge des Funktionsteils 7b entspricht. Dadurch taucht das Funktionsteil 7b in der Öffnungsstellung des beweglichen Dachteils 5a vollständig in die Aussparung 9a - in Fahrzeuglängsrichtung gesehen - ein, so dass der hintere Randkonturverlauf 9a, 11a; 9b, 11b die Außenkontur des Funktionsteils 7a, 7b in Fahrzeuglängsrichtung in der Öffnungsstellung des Schließteils 5a, 5b vollständig überlagert.
-
Gleiches gilt auch für die Ausführungsformen nach den 6 bis 8. Einziger Unterschied bei diesen Ausführungsformen ist es, dass die jeweilige Aussparung 9c, 9d und 9e jeweils unterschiedlich gestaltet ist. Die Aussparung 9c gemäß 6 ist ebenfalls bogenförmig gekrümmt, jedoch gegenüber der kreisbogenförmigen Aussparung 9b in Fahrzeugquerrichtung breiter gestaltet. Bei der Ausführungsform gemäß 7 ist die Aussparung 9d mit ihrer Randkontur nach Art eines Rechteckausschnittes gestaltet, der sich über einen Großteil der Breite des Dachteils 5d erstreckt und demzufolge wesentlich breiter gestaltet ist als eine Breite des Funktionsteils 7d. Bei der Ausführungsform gemäß 8 ist die Aussparung 9e zwar ebenfalls nach Art eines Rechtecks gestaltet, allerdings wesentlich schmaler als die Ausführungsform nach 7. Die Aussparung 9e ist nach Art eines zu dem Funktionsteil 7e hin offenen Schlitzes ausgeführt, dessen Breite lediglich geringfügig breiter ist als eine Breite des Funktionsteils 7e.
-
Bei der zeichnerischen Darstellung der Ausführungsformen gemäß den 5 bis 8 ist die jeweilige Blende nicht dargestellt. Diese ist aber analog der Blende 10a gemäß der Ausführungsform nach 4 derart auf die Randkontur der jeweiligen Aussparung 9b bis 9e abgestimmt, dass in der Schließstellung des Dachteils 5b bis 5e die entsprechende Aussparung 9b bis 9e bündig und fluchtend ausgefüllt ist durch die jeweilige feststehende Blende.