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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Anzeigeelement mit Verschwindetechnik sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Anzeigeelements.
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Nicht-selbstleuchtende transmissive Anzeigeelemente, wie z.B. LCDs (LCD: Liquid Crystal Display; Flüssigkristallanzeige), benötigen zur Bilddarstellung eine Hintergrundbeleuchtung. Die Aufgabe der Hintergrundbeleuchtung (englisch: Backlight) ist es dabei, das Anzeigeelement so gleichförmig wie möglichst über die gesamte aktive Fläche zu beleuchten, um eine möglichst homogene Anzeige bis in den Randbereich zu erzeugen. Eine maximal helle Anzeige wird dabei erreicht, indem die Ausrichtung einer Flüssigkristallschicht des Anzeigeelements in Kombination mit der Ausrichtung von Polfiltern eine maximale Transmission zulässt. Ein dunkler oder schwarzer Anzeigeinhalt, z.B. im Randbereich, wird dabei durch eine minimale Transmission erreicht, die hier aber im Gegensatz zu selbstleuchtenden Anzeigen immer größer Null ist.
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Im Automobilbereich, aber auch bei Haushaltsgeräten und in anderen Anwendungsbereichen, ist der Trend zu beobachten, dass Bedien- oder Anzeigefunktionen im ausgeschalteten Zustand möglichst unsichtbar sein sollen, um ein reduziertes Design mit glatten, großzügigen Flächen zu erzielen. Technische Elemente sollen nur dann sichtbar sein, wenn sie benötigt werden. Bekannt sind derartige Verschwindetechniken beispielsweise unter den Bezeichnungen „Shytech“ oder „Camouflage“.
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Zur Realisierung einer Verschwindetechnik kann beispielsweise ein Anzeigeelement hinter einer Designoberfläche angeordnet werden. Für diese Anwendung geeignete transmissive, dekorative Oberflächen können sowohl in Echtmaterial, z.B. Holz, Stein, Leder, Kunstleder, etc., ausgeführt werden, als auch in Kunststoff- oder Glastechnologie hergestellt werden. Dabei wird die Dekoration mittels Drucktechnologie auf die Oberfläche einer Abdeckscheiben oder alternativ auf eine separate Folienoberfläche aufgebracht. Die Dekoration kann beispielsweise als transmissiver Druck oder in Form einer Lochmaske aufgebracht werden.
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In diesem Zusammenhang beschreibt
US 2015/0036061 A1 eine Anzeigevorrichtung mit einer Dekorschicht, die zumindest in einem Teil eines Sichtbereichs ausgebildet ist. Wenn ein Anzeigemodul der Anzeigevorrichtung in Betrieb ist und Licht durch die Dekorschicht emittiert, erscheint die Dekorschicht transparent. Wenn das Anzeigemodul nicht in Betrieb ist, wird die Dekorschicht durch Umgebungslicht bestrahlt und ein dekoratives Muster der Dekorschicht ist sichtbar.
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WO 2021/085524 A1 beschreibt eine Anzeigevorrichtung zum Anbringen an einem Objekt. Die Anzeigevorrichtung umfasst eine Anzeigeeinheit mit einer Anzeigefläche zum Anzeigen von Videodaten, eine durchscheinende dekorative Schicht, die auf der Seite der Anzeigefläche angeordnet ist und ein Dekor bereitstellt, das mit dem äußeren Aussehen des Objekts harmoniert, und eine durchscheinende Einwegspiegelschicht, die zwischen der Anzeigeeinheit und der dekorativen Schicht angeordnet ist.
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Bei der Umsetzung der Verschwindetechnik soll eine hochqualitative Auflösung der Anzeige durch die Struktur der Dekoration hindurch erreicht werden. Allerdings führt in der Praxis der Einfluss einer Vielzahl von Parametern zu Beeinträchtigungen der Bildqualität. Zu nennen sind dabei die Oberflächeneigenschaften der Dekoration, die Verwendung einer Oberflächenblende aus Kunststoff, welches die Dekoration trägt und einen gewissen mechanischen Abstand zur bildgebenden Displayoberfläche erfordert, die mechanische Stabilität der Oberfläche bzw. des Oberflächendeckglases, sowie der Montageprozess der Anzeige in Bezug zur Oberfläche. Gegebenenfalls muss zudem ein transparenter Berührungssensor integriert werden, was ebenfalls zu einer Beeinträchtigung der Bildqualität führen kann.
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Ein weiterer erschwerender Punkt für eine authentische Materialdarstellung liegt darin, dass die Dekoration auf der obersten, dem Betrachter zugewandten Fläche ausgeführt werden sollte, um ein visuell und haptisch authentisches Gesamterlebnis zu erzeugen.
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Zusammengefasst sind Anzeigen mit Verschwindetechnik bezüglich Bildqualität und Anmutung erheblich schwieriger zu konzeptionieren als Standardanzeigen.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Anzeigeelement mit Verschwindetechnik bereitzustellen, das eine realistischen Dekoration mit einer hochwertigen Anmutung bezüglich Ablesbarkeit bzw. Bildschärfe kombiniert.
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Diese Aufgabe wird durch ein Anzeigeelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren gemäß Anspruch 9 zur Herstellung eines Anzeigeelements gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung weist ein Anzeigeelement auf:
- - ein Anzeigepaneel;
- - eine hinter dem Anzeigepaneel angeordnete Hintergrundbeleuchtung;
- - eine Oberflächenblende; und
- - eine auf einer Oberseite der Oberflächenblende angeordnete Dekoration; wobei ein Abstand zwischen Lichtventilen des Anzeigepaneels und einer Oberfläche der Dekoration kleiner als 3 mm ist, bevorzugt kleiner als 2 mm.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird eine hochwertige Bildanzeige dadurch gewährleistet, dass der Abstand zwischen dem Lichtaustritt aus dem Anzeigepaneel und der Oberfläche der Dekoration möglichst klein gehalten wird.
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Dies kann einerseits dadurch erreicht werden, dass die Oberflächenblende aufs Glas geformt wird, auf das die Dekoration als Film laminiert wird. Das Glas kann auch gebogen oder geformt sein. Das Laminieren des Films auf ein dreidimensional geformtes Glas erfolgt dann vorzugsweise als flächige Pressung. Soll ein aufwendiger geformtes Zierteil als Anzeigeelement mit Verschwindetechnik ausgestaltet werden, so ist dies mit Glas allerdings nur bedingt oder mit großem Aufwand möglich. Die Oberflächenblende kann daher alternativ als Kunststoffteil in Folientechnik geformt werden, beispielsweise mittels eines Spritzgussprozesses. Ein solches Kunststoffteil benötigt prozessbedingt bereits eine bestimmte Dicke im Herstellungsprozess. Diese sorgt zugleich dafür, dass die Oberflächenblende eine gewisse mechanische Stabilität aufweist. In Hinblick auf die optische bzw. visuelle Anmutung kann die Dicke der Oberflächenblende allerdings problematisch sein. Wird die Dicke so gewählt, dass der Abstand zwischen dem Lichtaustritt aus dem Anzeigepaneel und der Oberfläche der Dekoration die oben angeführten Werte nicht übersteigt, können die Auswirkungen auf die Bildschärfe aber hinreichend reduziert werden. Als Alternative zu Spritzguss und zur weiteren Reduktion der Dicke kann die dekorative Folie auch auf einen dünnen Träger laminiert werden, z.B. einen Träger aus Glas oder einen Film aus Kunststoff mit einer Dicke von 0.5 mm.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Dicke der Oberflächenblende in einem Anzeigebereich, der sich oberhalb des Anzeigepaneels befindet, dünner als in einem Randbereich, der sich um das Anzeigepaneel herum erstreckt. Dies ermöglicht eine weitere Optimierung der Bildschärfe. Die Reduzierung der Dicke im Anzeigebereich einer Kunststoffblende kann z.B. direkt im Kunststoffspritzgussprozess erfolgen, indem der Anzeigebereich werkzeugtechnisch dünner eingestellt wird. Die Reduzierung der Dicke im Anzeigebereich z.B. einer Glasblende mit einem auflaminierten dekorativem Oberflächenfilm kann vorzugsweise durch partielles und lokales Slimming erfolgen, z.B. Ätzen. Hierbei wird nur der Anzeigebereich der Säure ausgesetzt, wohingegen der Randbereich beispielsweise abgeklebt wird.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das Anzeigepaneel mit einer optischen Bondingschicht mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm, bevorzugt weniger als 0,4 mm, mit der Oberflächenblende verbunden. Die Verwendung einer sehr dünnen Bondingschicht mit einer definierten Dicke erlaubt es, den Abstand zwischen dem Lichtaustritt aus dem Anzeigepaneel und der Oberfläche der Dekoration weiter zu reduzieren. Zugleich wird die Stabilität des Gesamtaufbaus erhöht und ein konstanter Abstand der Oberfläche des Anzeigepaneels zur Oberflächenblende erreicht. Für die Bondingschicht kann beispielsweise ein optisch klarer Klebefilm (OCA: optical clear adhesive) oder eine Schicht aus einem flüssigen optisch klaren Kleber (LOCA: liquid optical clear adhesive) verwendet werden. Abweichungen von der Ebenheit der Bondingschicht sollten vorzugsweise ±0.1 mm nicht überschreiten.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Transmission der Dekoration kleiner als 30%. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Dekoration bei abgeschaltetem Display als authentische Materialdarstellung wahrgenommen wird.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Modulationstransferfunktion der Dekoration größer als 0,5. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der durch die Dekoration verursachte Kontrastverlust in einem akzeptablen Rahmen bleibt.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Auflösung des Anzeigepaneels größer als 150 ppi, bevorzugt größer als 200 ppi. Für eine hohe Anmutung der Anzeige, d.h. für eine hohe Bildqualität, wird eine hohe Pixelauflösung benötigt. Die Dekoration wird dabei vorzugsweise an die Auflösung des Anzeigepaneels angepasst. Die Anpassung kann z.B. dergestalt erfolgen, dass eine Lochmaske der Dekoration genügend klein gegenüber den Pixeln des Anzeigepaneels ist und/oder die Lochmaske der Dekoration gegenüber den Pixeln ausgerichtet ist. Zur Reduzierung eines Moire-Effekts kann die Lochmaske gegenüber der Pixelstruktur des Anzeigepaneels verkippt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Lochmaske zu diesem Zweck eine unregelmäßige Verteilung der Löcher aufweisen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Leuchtdichte der Hintergrundbeleuchtung größer als 2500 cd/m2. Die Leuchtdichte der Hintergrundbeleuchtung ist somit um einen Faktor 2 bis 5 im Vergleich zu üblichen Hintergrundbeleuchtungen erhöht. Im Zusammenspiel mit der Transmission der Dekoration von kleiner als 30% wird so eine Leuchtdichte des Gesamtsystems von ca. 800 cd/m2 erreicht. Die hohe Leuchtdichte erfordert besondere Maßnahmen hinsichtlich der Wärmeableitung, wie z.B. eine erzwungene Konvektion durch einen Lüfter oder die Verwendung eines mittels Metalldruckguss hergestellten Gehäuses.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist die Hintergrundbeleuchtung lokal ansteuerbar. Auf diese Weise kann ein sogenannter Postkarteneffekt vermieden werden, bei dem der Randbereich der Anzeige durch die darüber liegende Dekoration hindurchscheint. Die Hintergrundbeleuchtung ist vorzugsweise als Matrix-Hintergrundbeleuchtung mit lokaler Verdunklung (englisch: Local Dimming Matrix Backlight) ausgestaltet. Die Maximalgröße je Beleuchtungszone sollte dabei im Bereich von vorzugsweise 6 mm×6 mm bis 20 mm×20 mm liegen. Die Verwendung einer Matrix-Hintergrundbeleuchtung mit lokaler Verdunklung ist zudem vorteilhaft in Hinblick auf die Wärmeentwicklung.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das Anzeigepaneel In-Cell Berührungssensoren auf. Vorzugsweise wird die Berührungsfunktion in das Anzeigepaneel integriert und nicht als separates Teil implementiert. Auf diese Weise wird der zusätzliche Beitrag der Berührungsfunktion zur Gesamtdicke des Systems reduziert.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung hat ein Verfahren zum Herstellen eines Anzeigeelements die Schritte:
- - Herstellen einer Oberflächenblende mit einer auf einer Oberseite der Oberflächenblende angeordneten Dekoration; und
- - Verbinden eines Anzeigepaneels mit der Oberflächenblende mit einer optischen Bondingschicht mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm, bevorzugt weniger als 0,4 mm.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das Anzeigepaneel mit einer sehr dünnen Bondingschicht mit einer definierten Dicke mit der Oberflächenblende verbunden. Die geringe Dicke der Bondingschicht ermöglicht es, den Abstand zwischen dem Lichtaustritt aus dem Anzeigepaneel und der Oberfläche der Dekoration auf weniger als 3 mm ist, bevorzugt weniger als 2 mm zu reduzieren. Zugleich werden ein stabiler Gesamtaufbau und ein konstanter Abstand der Oberfläche des Anzeigepaneels zur Oberflächenblende erreicht. Für die Bondingschicht kann beispielsweise ein optisch klarer Klebefilm oder eine Schicht aus einem flüssigen optisch klaren Kleber verwendet werden. Abweichungen von der Ebenheit der Bondingschicht sollten vorzugsweise ±0.1 mm nicht überschreiten, da Variationen im Abstand zu Beeinträchtigungen der Bildqualität führen können.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Dicke eines oberen Deckglases des Anzeigepaneels vor dem Verbinden des Anzeigepaneels mit der Oberflächenblende reduziert. Üblicherweise haben die oberen Deckgläser von Anzeigepaneelen eine Dicke von ca. 0,5 mm. Durch die Verwendung von Slimming-Technologien, z.B. Ätzen, kann die Dicke auf ca. 0,15 mm reduziert werden. Dies erlaubt es, mit den Lichtventilen des Anzeigepaneels dicht an die Oberfläche der Dekoration zu kommen. Aus Stabilitätsgründen ist es dabei sinnvoll, wenn nur die Oberseite des Anzeigepaneels in der Dicke reduziert wird. Dies bewahrt die Steifigkeit des Anzeigepaneels in einem gewissen Umfang.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein transparentes Glas auf eine Unterseite des Anzeigepaneels laminiert. Dies erlaubt es, die aufgrund des Slimmings reduzierte Steifigkeit des Gesamtsystems zu erhöhen. Aufgrund des Laminierens des zusätzlichen Glases ist es sinnvoll, auf der Unterseite einen Hard-Coat-Polarisator vorzusehen, also ein Polfilter, das eine glatte Oberfläche hat und somit das durchflutende Licht nicht weiter streut. Es ist zudem vorteilhaft, wenn das Glas eine Anti-Glare-Struktur auf der Unterseite in Richtung der Hintergrundbeleuchtung aufweist.
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Vorzugsweise wird ein erfindungsgemäßes Anzeigeelement zur Realisierung einer Anzeige mit Verschwindetechnik eingesetzt, beispielsweise in einem Fortbewegungsmittel oder in einem Haushaltsgerät. Durch die Dekoration kann dabei beispielsweise eine Holzoptik, eine Carbonoptik oder eine Optik einer metallischen Oberfläche nachgebildet werden.
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Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung und den angehängten Ansprüchen in Verbindung mit den Figuren ersichtlich.
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Figurenliste
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- 1 zeigt schematisch eine Anzeige hinter einer dekorativen Oberfläche;
- 2 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 3 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements;
- 4 zeigt schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements; und
- 5 zeigt schematisch ein Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements.
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Figurenbeschreibung
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Zum besseren Verständnis der Prinzipien der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Ausführungsformen der Erfindung anhand der Figuren detaillierter erläutert. Gleiche Bezugszeichen werden in den Figuren für gleiche oder gleichwirkende Elemente verwendet und nicht notwendigerweise zu jeder Figur erneut beschrieben. Es versteht sich, dass sich die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt und dass die beschriebenen Merkmale auch kombiniert oder modifiziert werden können, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen, wie er in den angehängten Ansprüchen definiert ist.
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1 zeigt schematisch eine Anzeige Anzeige hinter einer dekorativen Oberfläche. Zu sehen ist, wie ein bekanntes Anzeigeelement, das hinter einer lichtdurchlässigen Schicht angeordnet ist, auf einen Betrachter wirkt. Im dargestellten Beispiel handelt es sich bei der lichtdurchlässigen Schicht um eine dekorative Oberfläche 100. Das Dekor der dekorativen Oberfläche 100 ist in 1 durch eine Schraffur angedeutet. Die Abmessungen des Anzeigeelements sind mittels Eckelementen 101 angedeutet. Durch das Anzeigeelement werden mehrere Symbole 102 dargestellt. Aufgrund der Eigenschaften der dekorativen Oberfläche 100, des Anzeigeelements sowie des Gesamtaufbaus weist die Darstellung Beeinträchtigungen der Bildqualität auf, beispielsweise eine hohe Diffusität. Dies wird in 1 durch die zusätzlich zur Schraffur eingezeichneten gestrichelten Linien innerhalb des Anzeigebereichs 103 angedeutet.
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2 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Das Anzeigeelement 1 weist ein Gehäuse 4 auf, das mittels eines Befestigungselements 5 an einer Oberflächenblende 6 befestigt ist. Diese ist an ihrer dem Gehäuse 4 abgewandten Oberseite 60 mit einer Dekoration 7 versehen. An der dem Gehäuse 4 zugewandten Innenseite der Oberflächenblende 6 ist ein fremdbeleuchtetes Anzeigepaneel 2 angeordnet, beispielsweise ein Flüssigkristallanzeige-Paneel (englisch: LCD Panel). Dabei kann eine Dicke der Oberflächenblende 6 in einem Anzeigebereich, der sich oberhalb des Anzeigepaneels 2 befindet, dünner sein als in einem Randbereich, der sich um das Anzeigepaneel 2 herum erstreckt. Zwischen einem oberen Deckglas 21 des Anzeigepaneels 2 und der Oberflächenblende 6 befindet sich in diesem Ausführungsbeispiel ein Luftspalt. Das Anzeigepaneel 2 ist über eine Ansteuerleitung 8 mit einer hier nicht dargestellten Ansteuereinheit verbunden, die es mit Energie und mit darzustellenden Bildinformationen versorgt. Das Anzeigepaneel 2 wird von einer Hintergrundbeleuchtung 3 beleuchtet und weist eine Vielzahl von Lichtventilen 20 auf, die den Durchtritt von Licht der Hintergrundbeleuchtung 3 durch das Anzeigepaneel 2 regulieren. Der Abstand d zwischen den Lichtventilen 20 und einer Oberfläche 70 der Dekoration 7 ist erfindungsgemäß kleiner als 3 mm, bevorzugt kleiner als 2 mm. Zwischen der Hintergrundbeleuchtung 3 und dem Anzeigepaneel 2 sind in einem Randbereich Blenden 9 angeordnet, welche Streulicht abschatten. In Hinblick auf eine gute Wärmeableitung kann das mittels Gehäuse 4 mittels Metalldruckguss hergestellt werden.
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Vorzugsweise ist eine Transmission der Dekoration 7 kleiner als 30%. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Dekoration 7 bei abgeschaltetem Display als authentische Materialdarstellung wahrgenommen wird. Zudem sollte eine Modulationstransferfunktion der Dekoration 7 größer als 0,5 sein, damit ein durch die Dekoration 7 verursachter Kontrastverlust in einem akzeptablen Rahmen bleibt.
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Eine Leuchtdichte der Hintergrundbeleuchtung 3 ist vorzugsweise größer als 2500 cd/m2. Im Zusammenspiel mit der Transmission der Dekoration 7 von kleiner als 30% wird so eine Leuchtdichte des Gesamtsystems von ca. 800 cd/m2 erreicht. Bevorzugt ist die Hintergrundbeleuchtung 3 dabei lokal ansteuerbar. Eine Auflösung des Anzeigepaneels 2 ist zudem vorzugsweise größer als 150 ppi, bevorzugt größer als 200 ppi. Durch diese hohe Pixelauflösung wird eine hohe Anmutung der Anzeige erzielt, d.h. eine hohe Bildqualität.
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Bevorzugt weist das Anzeigepaneel 2 In-Cell Berührungssensoren auf. Indem die Berührungsfunktion in das Anzeigepaneel integriert und nicht als separates Teil implementiert wird, kann der zusätzliche Beitrag einer Berührungsfunktion zur Gesamtdicke des Systems reduziert werden.
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3 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 2 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist das Anzeigepaneel 2 in diesem Ausführungsbeispiel mittels einer optischen Bondingschicht 10 mit der Oberflächenblende 6 verbunden. Die optische Bondingschicht 10 hat eine Dicke von weniger als 0,5 mm, bevorzugt weniger als 0,4 mm. Die Verwendung einer sehr dünnen Bondingschicht 10 mit einer definierten Dicke erlaubt es, den Abstand zwischen dem Lichtaustritt aus dem Anzeigepaneel 2 und der Oberfläche 70 der Dekoration 7 weiter zu reduzieren. Zugleich wird die Stabilität des Gesamtaufbaus erhöht und ein konstanter Abstand der Oberfläche 22 des Anzeigepaneels 2 zur Oberflächenblende 6 erreicht. Für die Bondingschicht 10 kann beispielsweise ein optisch klarer Klebefilm oder eine Schicht aus einem flüssigen optisch klaren Kleber verwendet werden. Abweichungen von der Ebenheit der Bondingschicht sollten vorzugsweise ±0.1 mm nicht überschreiten.
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4 zeigt schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements 1. Es entspricht weitgehend dem in 3 gezeigten Anzeigeelement 1, allerdings ist auf eine Unterseite 23 des Anzeigepaneels 2 ein transparentes Glas 24 laminiert. Dies erlaubt es, die Steifigkeit des Gesamtsystems zu erhöhen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine Dicke des oberen Deckglases 21 des Anzeigepaneels 2 vor dem Verbinden des Anzeigepaneels 2 mit der Oberflächenblende 6 reduziert wurde, beispielsweise durch die Verwendung von Slimming-Technologien. Um eine maximale Steifigkeit zu erhalten, kann das transparente Glas 24 größer als das Anzeigepaneel 2 sein und gegebenenfalls auch mit dem Gehäuse 4 oder einem weiten Element zur Stabilisierung verbunden sein. Aufgrund des Laminierens des zusätzlichen transparenten Glases 24 ist es sinnvoll, auf der Unterseite des transparenten Glases 24 einen Hard-Coat-Polarisator 25 vorzusehen.
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5 zeigt schematisch ein Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Anzeigeelements. In einem ersten Schritt wird eine Oberflächenblende mit einer auf einer Oberseite der Oberflächenblende angeordneten Dekoration hergestellt S1. Optional kann eine Dicke eines oberen Deckglases des Anzeigepaneels reduziert werden S2, z.B. unter Verwendung von Slimming-Technologien. Zudem kann ein transparentes Glas auf eine Unterseite des Anzeigepaneels laminiert werden S3. Das Anzeigepaneel wird dann mittels einer optischen Bondingschicht mit der Oberflächenblende verbunden S4. Die optische Bondingschicht hat dabei eine Dicke von weniger als 0,5 mm, bevorzugt weniger als 0,4 mm.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anzeigeelement
- 2
- Anzeigepaneel
- 20
- Lichtventil
- 21
- Oberes Deckglas
- 22
- Oberseite des Anzeigepaneels
- 23
- Unterseite des Anzeigepaneels
- 24
- Transparentes Glas
- 25
- Hard-Coat-Polarisator
- 3
- Hintergrundbeleuchtung
- 4
- Gehäuse
- 5
- Befestigungselement
- 6
- Oberflächenblende
- 60
- Oberseite der Oberflächenblende
- 7
- Dekoration
- 70
- Oberseite der Dekoration
- 8
- Ansteuerleitung
- 9
- Blende
- 10
- Optische Bondingschicht
- 100
- Dekorative Oberfläche
- 101
- Eckelemente
- 102
- Symbol
- 103
- Anzeigebereich
- d
- Abstand
- S1
- Herstellen einer Oberflächenblende mit einer Dekoration
- S2
- Reduzieren einer Dicke eines oberen Deckglases eines Anzeigepaneels
- S3
- Laminieren eines transparenten Glases auf eine Unterseite des Anzeigepaneels
- S4
- Verbinden des Anzeigepaneels mit der Oberflächenblende
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 20150036061 A1 [0005]
- WO 2021085524 A1 [0006]