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DE102021203954A1 - Stator einer elektrischen Maschine - Google Patents

Stator einer elektrischen Maschine Download PDF

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DE102021203954A1
DE102021203954A1 DE102021203954.5A DE102021203954A DE102021203954A1 DE 102021203954 A1 DE102021203954 A1 DE 102021203954A1 DE 102021203954 A DE102021203954 A DE 102021203954A DE 102021203954 A1 DE102021203954 A1 DE 102021203954A1
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DE
Germany
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stator
busbars
conductor
winding
passage opening
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DE102021203954.5A
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English (en)
Inventor
Hendrik Bachmann
Tobias Hein
Alexander Siegert
Johannes Riedl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Priority to EP21733767.4A priority patent/EP4173120A1/de
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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Abstract

Stator einer elektrischen Maschine (1) mit einem eine Statorachse (4) aufweisenden Statorkörper (5), insbesondere einem Statorblechpaket, und mit einer elektrischen Steckwicklung (6), die durch Nuten (10) des Stators (2) verläuft, mehrere Phasenstränge umfasst und aus einer Vielzahl von Leiterelementen (7) gebildet ist, wobei Leiterelemente (7) der Vielzahl von Leiterelementen (7) vorgesehen sind, deren Leiterenden (8) zumindest an einer Stirnseite (11) des Stators (2) aus den Nuten (10) vorstehen und einen Wickelkopf (9) bilden, und mit einer am Wickelkopf (9) vorgesehenen elektrischen Anschlusseinrichtung (3), die mehrere Stromschienen (15) zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung (6) aufweist und mittels der die Phasenstränge der Steckwicklung (6) mit einer externen elektrischen Energieversorgung (16) verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschienen (15) jeweils zumindest eine Durchlassöffnung (17) zum Einführen des jeweiligen Leiterendes (8) zumindest eines der Leiterelemente (7) eines der Phasenstränge aufweisen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Stator einer elektrischen Maschine nach der Gattung des Hauptanspruchs. Es ist schon ein Stator einer elektrischen Maschine aus der US2018/040392 A bekannt, mit einem eine Statorachse aufweisenden Statorkörper, insbesondere einem Statorblechpaket, und mit einer elektrischen Steckwicklung, die durch Nuten des Stators verläuft, mehrere Phasenstränge umfasst und aus einer Vielzahl von Leiterelementen gebildet ist, wobei Leiterelemente der Vielzahl von Leiterelementen vorgesehen sind, deren Leiterenden zumindest an einer Stirnseite des Stators aus den Nuten vorstehen und einen Wickelkopf bilden, und mit einer am Wickelkopf vorgesehenen elektrischen Anschlusseinrichtung, die mehrere Stromschienen zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung aufweist und mittels der die Phasenstränge der Steckwicklung mit einer externen elektrischen Energieversorgung verbindbar sind. Zum Verschweißen der Stromschienen der Anschlusseinrichtung mit den Leiterenden der Steckwicklung werden die zu fügenden Leiterenden mit Hilfe eines Spannwerkzeugs gegen die Stromschienen gespannt und stirnseitig verschweißt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden und gleichbleibenden Prozessqualität ist die exakte Ausrichtung der Leiterenden zu den Stromschienen der Anschlusseinrichtung ausschlaggebend.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Stator der elektrischen Maschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass die exakte Ausrichtung der Leiterenden zu den Stromschienen der Anschlusseinrichtung nicht durch ein Spannwerkzeug, sondern durch die Stromschienen selbst erreicht wird. Der Schweißprozess bei der Herstellung des Stators wird durch den Wegfall der Spannwerkzeuge deutlich vereinfacht. Dies wird erfindungsgemäß erreicht, indem die Stromschienen jeweils zumindest eine Durchlassöffnung zum Einführen des jeweiligen Leiterendes zumindest eines der Leiterelemente eines der Phasenstränge aufweisen.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch angegebenen Stators der elektrischen Maschine möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn die Durchlassöffnungen der Stromschienen jeweils einen vorstehenden Kragen haben, der mit dem Leiterende des jeweiligen Leiterelementes gefügt, insbesondere verschweißt, ist. Auf diese Weise kann eine gute Schweißverbindung zur jeweiligen Stromschiene hin erreicht werden, da der Kragen der jeweiligen Stromschiene durch entsprechenden Wärmeeintrag gut lokal aufschmelzbar ist. Bei Stromschienen mit hinreichend dünner Blechdicke können die Kragen auch entfallen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung ist der vorstehende Kragen der jeweiligen Durchlassöffnung entlang einem Rand der Durchlassöffnung teilweise oder vollständig umlaufend ausgebildet, insbesondere tiefgezogen oder geprägt. Insbesondere ist der jeweilige Kragen ohne Unterbrechungen vollständig umlaufend ausgeführt.
  • Weiterhin vorteilhaft ist, wenn die jeweilige Durchlassöffnung der jeweiligen Stromschiene zur Aufnahme einer oder mehrerer Leiterenden langloch- oder schlitzförmig oder rechteckförmig oder kreisförmig oder nierenförmig ausgebildet ist, wobei das Leiterelement einen Leiterquerschnitt mit zumindest einer Querschnittsabmessung und die Durchlassöffnung zumindest eine Öffnungsabmessung aufweist und wobei zwischen der Öffnungsabmessung der Durchlassöffnung und der Querschnittsabmessung des Leiterelementes eine zum Schweißen geeignete Passung vorgesehen ist. Nach dem Ausführungsbeispiel ist das Leiterelement ein Flachdraht mit einem rechteckförmigen Querschnitt, der eine Drahthöhe und eine Drahtbreite hat, wobei die Durchlassöffnung quer zur Erstreckung der Leiterenden eine Öffnungsbreite und eine Öffnungslänge aufweist und wobei zwischen der Öffnungsbreite der Durchlassöffnung und der Drahtbreite des Leiterendes eine zum Schweißen geeignete Passung, beispielsweise eine Spielpassung, vorgesehen ist. Auf diese Weise wird eine gute Ausrichtung der Leiterenden zu den Stromschienen erreicht. Außerdem kann dadurch eine gute Schweißverbindung zwischen den Leiterenden der Leiterelemente und den jeweiligen Stromschienen hergestellt werden.
  • Sehr vorteilhaft ist es, wenn das Leiterende des jeweiligen Leiterelementes in einer Einführrichtung über den Kragen der jeweiligen Durchlassöffnung hinausreicht. Auf diese Weise lassen sich die Leiterenden gut mit der jeweiligen Stromschiene verschweißen. Insbesondere können auf diese Weise beim Schweißen Tropfen gebildet werden, die den Spalt zwischen dem jeweiligen Leiterende und der jeweiligen Durchlassöffnung überbrücken und so die zum Schweißen erforderliche Wärme in die jeweilige Stromschiene bringen.
  • Auch vorteilhaft ist, wenn sich die jeweilige Durchlassöffnung der jeweiligen Stromschiene in Einführrichtung verjüngt, insbesondere Einführschrägen aufweist. Auf diese Weise kann die Anschlusseinrichtung trotz dem Vorhandensein von Lagetoleranzen als Einheit auf den Wickelkopf montiert bzw. aufgesteckt werden. Bei diesem Vorgang werden die entsprechenden Leiterenden des Wickelkopfes gleichzeitig in die entsprechenden Durchlassöffnungen der Stromschienen der Anschlusseinrichtung eingefädelt.
  • Desweiteren vorteilhaft ist, wenn die Stromschienen jeweils einen die zumindest eine Durchlassöffnung aufweisenden ersten Anschlussabschnitt zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung aufweisen und wenn Stromschienen vorgesehen sind, die jeweils einen zweiten Anschlussabschnitt zur elektrischen Verbindung mit einer elektrischen Phase der externen elektrischen Energieversorgung aufweisen, und/oder wenn eine Stromschiene vorgesehen ist, die mit allen Phasensträngen der Steckwicklung elektrisch verbunden ist und einen Stern einer elektrischen Sternschaltung der Steckwicklung bildet. Auf diese Weise werden die Stromschienen entsprechend der vorgesehenen elektrischen Verschaltung elektrisch verbunden.
  • Darüber hinaus vorteilhaft ist, wenn zumindest eine erste der Stromschienen und zumindest eine zweite der Stromschienen in axialer Richtung bezüglich der Statorachse gesehen derart übereinander angeordnet sind, dass die erste Stromschiene die zweite Stromschiene in Abstand zueinander zumindest abschnittsweise überdeckt, wobei die erste Stromschiene eine Ausnehmung aufweist für einen zum Schweißen erforderlichen Zugang zu der Durchlassöffnung der von der ersten Stromschiene überdeckten zweiten Stromschiene und/oder dass die zweite Stromschiene eine Ausnehmung für das Hindurchführen zumindest eines der Leiterenden zum Anschließen an die Durchlassöffnung der ersten Stromschiene aufweist. Die erfindungsgemäßen Ausnehmungen ermöglichen eine einfache und automatisierte Montage der Anschlusseinrichtung.
  • Vorteilhaft ist, wenn die Anschlusseinrichtung einen elektrisch isolierenden Träger zur Halterung der Stromschienen aufweist, wobei die Stromschienen jeweils an dem Träger befestigt, insbesondere verstemmt oder heißverstemmt, sind. Der Träger fasst alle Bauteile der Anschlusseinrichtung zu einer Baueinheit zusammen, so dass eine einfache Montage der Anschlusseinrichtung möglich ist.
  • Außerdem vorteilhaft ist, wenn die Stromschienen im befestigten Zustand am Träger jeweils mit einem bestimmten Spiel in axialer und/oder radialer Richtung und/oder in Umfangsrichtung bewegbar sind. Auf diese Weise kann die Anschlusseinrichtung trotz dem Vorhandensein von Lagetoleranzen als Einheit auf den Wickelkopf montiert bzw. aufgesteckt werden.
  • Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Träger eine der Steckwicklung abgewandte Oberseite und eine der Steckwicklung zugewandte Unterseite aufweist, wobei an der Oberseite des Trägers zumindest eine, insbesondere mehrere oder alle, der Stromschienen und/oder an der Unterseite zumindest eine der Stromschienen befestigt sind.
  • Weiter vorteilhaft ist, wenn an dem Träger der Anschlusseinrichtung zumindest eine vorstehende Isolierwandung ausgebildet ist, um zwei der Stromschienen elektrisch gegeneinander zu isolieren.
  • Figurenliste
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
    • 1 zeigt in einer Schnittansicht einen Stator einer elektrischen Maschine mit einer erfindungsgemäßen Anschlusseinrichtung,
    • 2 eine Teilansicht der Anschlusseinrichtung nach 1 mit den zu fügenden Leiterenden 8 der Steckwicklung 6 nach 1,
    • 3 eine Ansicht eines Schnittes durch die Anschlusseinrichtung nach 1 und 2 und
    • 4 eine Teilansicht eines weiteren Schnittes durch die Anschlusseinrichtung nach 1 und 2.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt in einer Schnittansicht einen Stator 2 einer elektrischen Maschine 1 mit einer erfindungsgemäßen Anschlusseinrichtung 3.
  • Der Stator 2 der elektrischen Maschine 1 umfasst einen eine Statorachse 4 aufweisenden Statorkörper 5, der beispielsweise ein Statorblechpaket ist, und eine elektrische Steckwicklung 6. Die Steckwicklung 6 verläuft durch Nuten 10 des Stators 2, umfasst mehrere Phasenstränge unterschiedlicher elektrischer Phase und ist aus einer Vielzahl von Leiterelementen 7 gebildet. Die Leiterelemente 7 können beispielsweise aus Flachdraht mit rechteckförmigem Querschnitt hergestellt und haarnadelförmig bzw. U-förmig oder stabförmig bzw. I-förmig ausgebildet sein. Alternativ könnte auch ein Runddraht mit einem kreisförmigen Querschnitt vorgesehen sein. Die Leiterelemente 7 haben in bekannter Weise eine nicht dargestellte elektrische Isolationsbeschichtung.
  • Es sind Leiterelemente 7 der Vielzahl von Leiterelementen 7 vorgesehen, deren Leiterenden 8 zumindest an einer Stirnseite 11 des Stators 2 aus den Nuten 10 vorstehen und einen Wickelkopf 9 bilden.
  • Außerdem weist der Stator 2 die am Wickelkopf 9 angeordnete elektrische Anschlusseinrichtung 3 auf, die mehrere Stromschienen 15 zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung 6 umfasst und mittels der die Phasenstränge der Steckwicklung 6 mit einer externen elektrischen Energieversorgung 16 verbindbar sind. Die Stromschienen 15 sind beispielsweise als Stanzbiegeteil ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Stromschienen 15 jeweils zumindest eine Durchlassöffnung 17 zum Einführen des jeweiligen Leiterendes 8 zumindest eines der Leiterelemente 7 eines der Phasenstränge aufweisen. Die in den Durchlassöffnungen 17 angeordneten Leiterenden 8 sind mit den jeweiligen Stromschienen 15 gefügt, insbesondere verschweißt.
  • Unter der Durchlassöffnung 17 wird eine Öffnung oder Ausnehmung verstanden, die die jeweilige Stromschiene 15 von einer Seite zur gegenüberliegenden Seite durchgehend durchläuft, beispielsweise derart, dass ein Leiterende 8 eines der Leiterelemente 7 durch die Durchlassöffnung 17 hindurchragen kann. Die Durchlassöffnung 17 kann eine umlaufend geschlossene oder eine nicht-geschlossen umlaufende Begrenzungkontur bzw. fläche aufweisen, die einen Rand der Durchlassöffnung 17 bildet.
  • Die Durchlassöffnungen 17 der Stromschienen 15 können beispielsweise jeweils einen vorstehenden Kragen 18 haben, der mit dem Leiterende 8 des jeweiligen Leiterelementes 7 gefügt, insbesondere verschweißt, ist. In 1 sind die Fügeverbindungen zwischen den Stromschienen 15 und den jeweiligen Leiterelementen 7 nicht dargestellt.
  • 2 zeigt eine Teilansicht der Anschlusseinrichtung 3 nach 1 mit den zu verbindenden Leiterenden 8 der Steckwicklung 6 nach 1.
  • Der vorstehende Kragen 18 der jeweiligen Durchlassöffnung 17 ist nach dem Ausführungsbeispiel entlang einem Rand der jeweiligen Durchlassöffnung 17 beispielsweise vollständig umlaufend ausgebildet und beispielsweise durch Tiefziehen oder Prägen hergestellt. Alternativ kann der Kragen 18 auch abschnittsweise umlaufend ausgebildet sein.
  • Die zumindest eine Durchlassöffnung 17 der jeweiligen Stromschiene 15 ist zur Aufnahme einer oder mehrerer Leiterenden 8 beispielsweise langloch- oder schlitzförmig oder rechteckförmig oder kreisförmig oder nierenförmig ausgebildet. Nach dem Ausführungsbeispiel in 1 und 2 sind in jeder Durchlassöffnung 17 zwei Leiterenden 8 angeordnet.
  • Die jeweilige Durchlassöffnung 17 weist quer zur Erstreckung der Leiterenden 8 eine Öffnungsbreite B und eine Öffnungslänge L auf. Der rechteckförmige Querschnitt der Leiterelemente 7 hat eine Drahthöhe h und eine Drahtbreite b. Zwischen der Öffnungsbreite B der jeweiligen Durchlassöffnung 17 und der Drahtbreite b des entsprechenden Leiterendes 8 ist eine zum Schweißen geeignete Passung vorgesehen. Die Öffnungsbreite B der jeweiligen Durchlassöffnung 17 entspricht also im wesentlichen der Drahtbreite b des entsprechenden Leiterendes 8 bzw. ist geringfügig größer ausgebildet als die Drahtbreite b des entsprechenden Leiterendes 8.
  • Das Leiterende 8 des jeweiligen Leiterelementes 7 reicht in einer Einführrichtung 19 und mit einem Überstand H über den Kragen 18 der jeweiligen Durchlassöffnung 17 hinaus.
  • Alle Stromschienen 15 weisen jeweils einen die zumindest eine Durchlassöffnung 17 aufweisenden ersten Anschlussabschnitt 20 zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung 6 auf. Weiterhin haben alle Stromschienen 15 oder gemäß dem Ausführungsbeispiel alle Stromschienen 15 mit Ausnahme einer Stromschiene 15 jeweils einen zweiten Anschlussabschnitt 25 zur elektrischen Verbindung mit einer elektrischen Phase der externen elektrischen Energieversorgung 16. Nach der ersten Alternative kann eine Dreieckschaltung erreicht werden, wobei die Anzahl der Stromschienen 15 der Anzahl der elektrischen Phasen entspricht. Nach der zweiten Alternative und gemäß dem Ausführungsbeispiel wird mittels der Anschlusseinrichtung 3 eine Sternschaltung erreicht, wobei die Anzahl der Stromschienen 15 um eins größer ist als die Anzahl der elektrischen Phasen. Für die Sternschaltung ist eine der Stromschienen 15 vorgesehen, die keinen zweiten Anschlussabschnitt 25 aufweist, die mit allen Phasensträngen der Steckwicklung 6 elektrisch verbunden ist und dadurch einen Stern 21 der elektrischen Sternschaltung der Steckwicklung 6 bildet.
  • Nach 1 und 2 sind zumindest eine erste, beispielsweise obere, der Stromschienen 15 und zumindest eine zweite, beispielsweise untere, der Stromschienen 15 in axialer Richtung bezüglich der Statorachse 4 gesehen derart übereinander angeordnet, dass die erste Stromschiene 15 die zweite Stromschiene 15 in Abstand zueinander zumindest abschnittsweise überdeckt. Die zumindest eine erste Stromschiene 15 weist daher eine Ausnehmung 22 auf für einen zum Fügen erforderlichen Zugang zu der Durchlassöffnung 17 der von der ersten Stromschiene 15 überdeckten zweiten Stromschiene 15. Die zweite, beispielsweise untere, Stromschiene 15 kann eine Ausnehmung 23 für das Hindurchführen zumindest eines der Leiterenden 8 zum Anschließen an die Durchlassöffnung 17 der ersten Stromschiene 15 aufweisen.
  • Die Anschlusseinrichtung 3 kann einen elektrisch isolierenden Träger 30 zur Halterung der Stromschienen 15 aufweisen, wobei die Stromschienen 15 jeweils an dem Träger 30 befestigt, beispielsweise verstemmt oder heißverstemmt, sind. Der Träger 30 hat eine der Steckwicklung 6 abgewandte Oberseite und eine der Steckwicklung 6 zugewandte Unterseite. An der Oberseite des Trägers 30 ist zumindest eine oder sind mehrere oder alle Stromschienen 15, beispielsweise nur die Stromschienen 15 mit zweitem Anschlussabschnitt 25, befestigt. An der Unterseite des Trägers 30 kann zumindest eine der Stromschienen 15, beispielsweise die den Stern 21 bildende Stromschiene 15, befestigt sein. An dem Träger 30 können nicht dargestellte vorstehende, beispielsweise rippenförmige Isolierwandungen ausgebildet sein, die derart angeordnet sind, dass jeweils zwei der Stromschienen 15 elektrisch gegeneinander isoliert sind.
  • 3 zeigt eine Ansicht eines Schnittes durch die Anschlusseinrichtung nach 1 und 2. Die jeweilige Durchlassöffnung 17 der jeweiligen Stromschiene 15 kann sich in Einführrichtung 19 verjüngen, insbesondere Einführschrägen 24 aufweisen.
  • 4 zeigt eine Teilansicht eines weiteren Schnittes durch die Anschlusseinrichtung nach 1 und 2.
  • Zur Befestigung der Stromschienen 15 am Träger 30 weisen Stromschienen 15 beispielsweise jeweils zumindest eine Befestigungsöffnung 28 und der Träger 30 beispielsweise jeweils einen die Befestigungsöffnung 28 der Stromschiene 15 durchragenden Befestigungszapfen 29 auf. Der jeweilige Befestigungszapfen 29 des Trägers 30 ist an seinem freien Ende beispielsweise umgeformt zur Bildung eines Haltekopfes 31, der zur Fixierung der jeweiligen Stromschiene 15 an dem Träger 30 ausgebildet ist.
  • Wie aus 4 erkennbar, sind die Stromschienen 15 im befestigten Zustand am Träger 30 beispielsweise jeweils mit einem bestimmten Spiel in axialer und/oder radialer Richtung und/oder in Umfangsrichtung bezüglich der Statorachse 4 bewegbar. Dies wird erreicht, indem ein Spiel zwischen der Befestigungsöffnung 28 und dem Befestigungszapfen 29 vorgesehen ist und indem der Haltekopf 31 nicht an der Stromschiene 15 anliegt, sondern ein entsprechender Abstand ausgebildet ist.
  • Der Stator 2 ist beispielsweise in einem Gehäuse 35 der elektrischen Maschine 1 angeordnet. Die Anschlusseinrichtung 3 ist beispielsweise über die zweiten Anschlussabschnitte 25 der entsprechenden Stromschienen 15 mit einer Phasenanschlusseinheit 36 elektrisch verbunden, die am Gehäuse 35 befestigt ist und mehrere Phasenanschlüsse aufweist. Die einzelnen Phasenanschlüsse der Phasenanschlusseinheit 36 sind jeweils an eine der elektrischen Phasen der externen Energieversorgung 16 elektrisch anschließbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2018040392 A [0001]

Claims (13)

  1. Stator einer elektrischen Maschine (1) mit einem eine Statorachse (4) aufweisenden Statorkörper (5), insbesondere einem Statorblechpaket, und mit einer elektrischen Steckwicklung (6), die durch Nuten (10) des Stators (2) verläuft, mehrere Phasenstränge umfasst und aus einer Vielzahl von Leiterelementen (7) gebildet ist, wobei Leiterelemente (7) der Vielzahl von Leiterelementen (7) vorgesehen sind, deren Leiterenden (8) zumindest an einer Stirnseite (11) des Stators (2) aus den Nuten (10) vorstehen und einen Wickelkopf (9) bilden, und mit einer am Wickelkopf (9) vorgesehenen elektrischen Anschlusseinrichtung (3), die mehrere Stromschienen (15) zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung (6) aufweist und mittels der die Phasenstränge der Steckwicklung (6) mit einer externen elektrischen Energieversorgung (16) verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschienen (15) jeweils zumindest eine Durchlassöffnung (17) zum Einführen des jeweiligen Leiterendes (8) zumindest eines der Leiterelemente (7) eines der Phasenstränge aufweisen.
  2. Stator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (17) der Stromschienen (15) jeweils einen vorstehenden Kragen (18) haben, der mit dem Leiterende (8) des jeweiligen Leiterelementes (7) gefügt, insbesondere verschweißt, ist.
  3. Stator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der vorstehende Kragen (18) der jeweiligen Durchlassöffnung (17) entlang einem Rand der Durchlassöffnung (17) teilweise oder vollständig umlaufend ausgebildet ist, insbesondere tiefgezogen oder geprägt ist.
  4. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Durchlassöffnung (17) der jeweiligen Stromschiene (15) zur Aufnahme einer oder mehrerer Leiterenden (8) langloch- oder schlitzförmig oder rechteckförmig oder kreisförmig oder nierenförmig ausgebildet ist, wobei das Leiterelement (7) einen Leiterquerschnitt mit zumindest einer Querschnittsabmessung (h,b) und die Durchlassöffnung (17) zumindest eine Öffnungsabmessung (B,L) aufweist und wobei zwischen der Öffnungsabmessung (B,L) der Durchlassöffnung (17) und der Querschnittsabmessung (h,b) des Leiterelementes (7) eine zum Schweißen geeignete Passung vorgesehen ist.
  5. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leiterende (8) des jeweiligen Leiterelementes (7) in einer Einführrichtung (19) über den Kragen (18) der jeweiligen Durchlassöffnung (17) hinausreicht.
  6. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die jeweilige Durchlassöffnung (17) der jeweiligen Stromschiene (15) in Einführrichtung (19) verjüngt, insbesondere Einführschrägen (24) aufweist.
  7. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschienen (15) jeweils einen die zumindest eine Durchlassöffnung (17) aufweisenden ersten Anschlussabschnitt (20) zur elektrischen Verbindung mit der Steckwicklung (6) aufweisen und dass Stromschienen (15) vorgesehen sind, die jeweils einen zweiten Anschlussabschnitt (25) zur elektrischen Verbindung mit einer elektrischen Phase der externen elektrischen Energieversorgung (16) aufweisen, und/oder dass eine Stromschiene (15) vorgesehen ist, die mit allen Phasensträngen der Steckwicklung (6) elektrisch verbunden ist und einen Stern (21) einer elektrischen Sternschaltung der Steckwicklung (6) bildet.
  8. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine erste der Stromschienen (15) und zumindest eine zweite der Stromschienen (15) in axialer Richtung bezüglich der Statorachse (4) gesehen derart übereinander angeordnet sind, dass die erste Stromschiene (15) die zweite Stromschiene (15) in Abstand zueinander zumindest abschnittsweise überdeckt, wobei die erste Stromschiene (15) eine Ausnehmung (22) aufweist für einen Zugang zu der Durchlassöffnung (17) der von der ersten Stromschiene (15) überdeckten zweiten Stromschiene (15) und/oder dass die zweite Stromschiene (15) eine Ausnehmung (23) für das Hindurchführen zumindest eines der Leiterenden (8) zum Anschließen an die Durchlassöffnung (17) der ersten Stromschiene (15) aufweist.
  9. Stator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusseinrichtung (3) einen elektrisch isolierenden Träger (30) zur Halterung der Stromschienen (15) aufweist, wobei die Stromschienen (15) jeweils an dem Träger (30) befestigt, insbesondere verstemmt oder heißverstemmt, sind.
  10. Stator nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschienen (15) im befestigten Zustand am Träger (30) jeweils mit einem bestimmten Spiel in bezüglich der Statorachse (4) axialer und/oder radialer Richtung und/oder in Umfangsrichtung bewegbar sind.
  11. Stator nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (30) eine der Steckwicklung (6) abgewandte Oberseite und eine der Steckwicklung (6) zugewandte Unterseite aufweist, wobei an der Oberseite des Trägers (30) zumindest eine, insbesondere mehrere oder alle, der Stromschienen (15) und/oder an der Unterseite zumindest eine der Stromschienen (15) befestigt sind.
  12. Stator nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Träger (30) zumindest eine vorstehende Isolierwandung ausgebildet ist, um zwei der Stromschienen (15) elektrisch gegeneinander zu isolieren.
  13. Elektrische Maschine mit einem Gehäuse (35) und einem in dem Gehäuse (35) angeordneten Stator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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