-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klemmkörper zur Montage in einem Längsschlitz einer Halteschiene, der Klemmkörper umfassend einen Verankerungsabschnitt, der in einer ersten Orientierung des Klemmkörpers durch den Längsschlitz in die Halteschiene einsetzbar ist und eine Klemmfläche aufweist, die durch ein in einer zweiten Orientierung des Klemmkörpers in axialer Richtung auf den Klemmkörper wirkendes Spannmittel in eine Montageposition bewegbar ist, in der die Klemmfläche zumindest teilweise an Bereichen der Halteschiene, die an den Längsschlitz angrenzen, in Anlage kommt. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Befestigungsanordnung mit einem derartigen Klemmkörper, die sich insbesondere für Fahrzeugfunktionsmodule eignet.
-
Ein im Zusammenhang mit Fahrzeugen aller Art stets relevantes und wiederkehrendes Problem ist die sichere Befestigung von Sitzen und Funktionsmodulen wie beispielsweise Fahrzeugzubehörteilen, Funktionsmöbeln, Verstauvorrichtungen und dergleichen im Fahrzeug, wobei die Befestigung lösbar sein und eine flexible Raumaufteilung ermöglichen soll. Eine allgemein bekannte Lösung hierfür sind Schienensysteme, die in vielen Fällen am Fahrzeugboden angebracht oder in den Fahrzeugboden eingelassen sind.
-
Aus der
US 2003/0151289 A1 ist beispielsweise eine automatische Vertikalverkeilungseinrichtung eines Fahrzeugsitzes bekannt. Dabei weist der Fahrzeugsitz eine Unterkonstruktion auf, in welcher Bohrungen zur Aufnahme von Kunststofflagern eingebracht sind, in welchen vertikalachsige Lagerzapfen frei drehbar angebracht sind. Am schienenseitigen Ende der Lagerzapfen sind Feststellorgane zum Feststellen bezüglich vertikaler Translation drehfest angebracht. Wird von einem Benutzer ein Hebel am Fahrzeugsitz betätigt, werden die Lagerzapfen um 90° gedreht und damit die Feststellorgane verschwenkt, so dass deren größte Abmessung in Längsrichtung der Schienen liegt und der Sitz verschoben und/oder entnommen werden kann. Wird der Hebel wieder losgelassen, sorgen Rückstellfedern dafür, dass die Feststellorgane wieder in die Feststellposition gebracht werden, d.h. dass die größte Abmessung der Feststellorgane quer zur Längsrichtung der Schienen liegt und die Feststellorgane mit der unteren Seite der Schienen in Berührung kommen, wodurch somit die formschlüssige Verbindung des Sitzes mit seinen Führungsschienen gewährleistet ist.
-
Diese Konstruktion ist komplex und erfordert speziell vorbereitete Unterkonstruktionen, die bei Funktionsmodulen nicht oder nur mit sehr hohen Kosten implementiert werden können und das Gesamtgewicht eines Funktionsmoduls merklich erhöhen.
-
Aus der
FR 2 912 993 A1 ist ein Befestigungssystem mit einer speziell geformten Schiene und einem dazu passenden Befestigungskörper bekannt. Bei der Schiene handelt es sich um eine sogenannte Airlineschiene, welche kreisförmige Erweiterungen in regelmäßigen, kurzen Abständen aufweist. Der Befestigungskörper weist zwei an einer Basis ausgebildete Zapfen auf, deren Durchmesser etwas kleiner ist als der Durchmesser der kreisförmigen Schienenerweiterungen und deren Abstand dem Abstand der kreisförmigen Schienenerweiterungen entspricht, so dass der Befestigungskörper einfach in die Schiene eingesetzt werden kann und die Zapfen anschließend in Längsrichtung in Formschluss mit der Schiene sind. Die vertikale Arretierung des Befestigungskörpers wird durch an der Basis angebrachte Ankermittel erreicht, die zwei bewegliche Arme aufweisen, welche mit einem Nocken in Eingriff mit der Schiene in deren schmalstem Bereich zwischen den Zapfen verbringbar sind.
-
Auch hier sind sowohl der Befestigungskörper als auch die Schienen komplexe Gebilde, was deren Fertigung verteuert. Zudem erlaubt dieses System eine Arretierung der Befestigungskörper nur in einem festen, durch den Lochabstand vorgegebenen Raster, was die Flexibilität insbesondere für die Montage von Funktionsmodulen einschränkt. Schließlich haben die Löcher in den Schienen, deren Durchmesser üblicherweise 20 mm beträgt, den Nachteil, dass Gegenstände bis zur Größe einer 10-Cent-Münze hineinfallen und die Schiene blockieren können.
-
Aus der
DE 10 2010 011 086 A1 ist ein insoweit verbessertes System bekannt, welches ein Funktionsmodul mit Schnellspannmitteln umfasst. Ein Schnellspannmittel weist einen Handhabungsabschnitt auf, der exzentrisch drehbar gelagert und mit einem umgekehrt T-förmigen Verankerungsabschnitt bzw. Klemmkörper der eingangs genannten Art gekoppelt ist. Das Schnellspannmittel kann bei der Montage mit dem Klemmkörper durch den Längsschlitz einer Halteschiene hindurchgeführt und dann um 90° um eine vertikale Drehachse gedreht werden, so dass der horizontale Abschnitt des umgekehrt T-förmigen Klemmkörpers an denjenigen Bereichen der Halteschiene, die an den Längsschlitz angrenzen, anschlagen kann. In dieser Stellung kann verhindert werden, dass das Schnellspannmittel aus der betreffenden Halteschiene ungewollt herausgezogen werden kann. Ein Verschieben eines Funktionsmoduls in Längsrichtung ist dennoch möglich, solange die Schnellspannmittel nicht festgespannt sind.
-
Derartige Schnellspannvorrichtungen bieten sich an, wenn Funktionsmodule zumindest gelegentlich verschoben oder entnommen werden sollen, da sie eine werkzeugfreie Bedienung ermöglichen. Schnellspannvorrichtungen bieten sich hingegen weniger an, wenn bestimmte Funktionsmodule wie beispielsweise Funktionsmöbel in Campingfahrzeugen selten oder nie verschoben oder entnommen werden sollen, da sie einerseits Mehrkosten verursachen und andererseits während der Benutzung versehentlich gelöst werden können. Auch kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Sicherheitsanforderungen der Einsatz von Schnellspannvorrichtungen ausgeschlossen sein. In der Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise die Zulassung eines Wohnmobils nicht möglich, wenn die Funktionsmöbel mit Schnellspannvorrichtungen (d.h. mit werkzeugfrei lösbaren Befestigungsmitteln) befestigt sind.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Klemmkörper für Halteschienen sowie eine Befestigungsanordnung anzugeben, der/die besonders einfach, kostengünstig herstellbar und robust ist.
-
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Klemmkörper der eingangs genannten Art, der sich durch einen Stützabschnitt mit einer der Klemmfläche zugewandten Stützfläche auszeichnet, die beim Einführen bzw. Einsetzen des Verankerungsabschnitts in den Längsschlitz auf der Halteschiene zur Auflage kommt und unabhängig von der Orientierung des Klemmkörpers solange auf der Halteschiene aufliegt, bis die Bewegung des Klemmkörpers durch das Spannmittel beginnt.
-
Mit anderen Worten weist der Klemmkörper zwei Abschnitte auf, wobei ein erster (bei bodenmontierter Halteschiene unterer) Abschnitt, hier ohne Beschränkung der Allgemeinheit als Verankerungsabschnitt oder Klemmabschnitt bezeichnet, in einer ersten Orientierung in den Längsschlitz der Halteschiene eingeführt werden kann. Durch Verdrehen des Klemmkörpers in eine Montagestellung bzw. Verankerungsstellung oder allgemeiner in eine zweite Orientierung bezüglich des Längsschlitzes, vorzugsweise 90° gegenüber der ersten Orientierung, wird der Verankerungsabschnitt in eine Stellung gebracht, in welcher der Klemmkörper klemmfrei in der Halteschiene verschiebbar ist, jedoch nicht mehr aus der Halteschiene entnommen werden kann, denn eine axiale Bewegung des Klemmkörpers sorgt in der Montagestellung dafür, dass die Klemmfläche des Verankerungsabschnitts zumindest teilweise an Bereichen der Halteschiene, die an den Längsschlitz angrenzen, in Anlage kommt. Erfindungsgemäß weist der Klemmkörper einen zweiten (bei bodenmontierter Halteschiene oberen) Abschnitt auf, hier ohne Beschränkung der Allgemeinheit Stützabschnitt genannt, welcher unabhängig von der Orientierung des Klemmkörpers auf der Halteschiene aufliegen kann, so dass bei bodenmontierter Halteschiene der Klemmkörper mit dem Verankerungsabschnitt in den Längsschlitz der Halteschiene eingesetzt werden kann und gleichzeitig der Stützabschnitt auf der Halteschiene aufliegt, der Stützabschnitt also verhindert, dass der Klemmkörper komplett in das Innere der Halteschiene rutscht, und zwar auch dann, wenn der Klemmkörper in Montage- bzw. Verankerungsstellung gedreht ist und/oder noch entlang der Halteschiene verschoben wird.
-
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die beiden vorgenannten Abschnitte des Klemmkörpers starr miteinander verbunden oder einstückig ausgeführt, beispielsweise kostengünstig aus Kunststoff oder Metall im Druckgussverfahren gefertigt. Ebenfalls möglich ist die Fertigung mittels 3D-Druck, was insbesondere im Ersatzteilgeschäft von Vorteil ist, da Logistiknachteile wie Lieferkosten, Lieferzeiten und Bevorratungskosten entfallen und der Ersatz-Klemmkörper innerhalb von Minuten an Ort und Stelle zur Verfügung steht.
-
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Stützfläche, d.h. die Unterseite des Stützabschnitts, so geformt, dass sie eine Selbstzentrierung des Klemmkörpers im Längsschlitz bewirkt. Dies kann besonders bevorzugt erreicht werden durch eine zweiseitige oder durch eine umlaufende Anfasung des Stützabschnitts im Bereich der Stützfläche, d.h. dort, wo der Stützabschnitt des Klemmkörpers auf der Halteschiene aufliegt, wenn die Halteschiene bodenmontiert ist. Vorzugsweise wirkt diese Anfasung mit einer Anfasung der Halteschiene zusammen.
-
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Stützabschnitt einen zylindrischen oder quaderförmigen Grundkörper mit im Wesentlichen ovalem, ellipsenförmigem oder rechteckigem Querschnitt und/oder einen Kegel- oder Pyramidenstumpf mit im Wesentlichen ovalem, ellipsenförmigem oder rechteckigem Querschnitt auf. Dabei sorgen angefaste Bereiche des zylindrischen oder quaderförmigen Grundkörpers und/oder Bereiche der Kegel- oder Pyramidenflächen für die vorstehend beschriebene Selbstzentrierung. In besonderen Ausführungsbeispielen können Kombinationen verschiedener aufeinandergesetzter Körper genutzt werden, um verschiedene Steigungen (Fasen) der seitlichen Flächen des Stützabschnitts zu erreichen. In der Regel entspricht die im Einbauzustand einem Benutzer zugewandte Fläche des Stützabschnitts dem genannten Querschnitt. Die Verwendung eines Stützabschnitts mit einer ellipsenförmigen Grundfläche und optional einem geraden elliptischen Zylinderabschnitt, der seitlich angefast ist und/oder auf den ein Kegelstumpf mit elliptischer Grundfläche aufgesetzt ist, hat den Vorteil, dass sich der Klemmkörper besonders gut und angenehm greifen lässt.
-
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Klemmkörper ein integral ausgebildetes Mittel zur Verbindung des Klemmkörpers mit dem Spannmittel auf, beispielsweise seitliche oder umlaufende Klemmränder zum Aufklemmen des Spannmittels oder einen oder mehrere pilzförmige Montagezapfen zum Einhängen des Spannmittels oder einen in den Klemmkörper eingearbeiteten, eingeklebten oder eingepressten Gewindebolzen.
-
In alternativen Ausgestaltungen weist der Klemmkörper mindestens eine Öffnung zur Aufnahme des Spannmittels auf, beispielsweise eine Aufnahmeöffnung für einen Spreizkörper, der durch das Spannmittel gespreizt wird oder eine oder mehrere Durchgangs- oder Sackbohrungen.
-
Im Fall von Bohrungen können diese mit oder ohne Innengewinde ausgeführt sein. Bei einer Bohrung ohne Innengewinde ist es wiederum möglich, das Spannmittel durch einen Spreizkörper, beispielsweise eine Art Dübel, kraftschlüssig mit dem Klemmkörper zu verbinden, oder das Spannmittel durch den Klemmkörper hindurch zu führen und auf der anderen Seite (bei bodenmontierter Halteschiene unten) gegen Bewegung durch die Öffnung des Klemmkörper zu sichern, beispielsweise durch einen Kopf oder eine Mutter auf einem Gewindebolzen oder Spannstifte, Splinte, Sicherungsringe oder ähnliche Sperrmittel auf einem auf dieser Seite gewindefreien Bolzen, vorzugsweise bevor der Klemmkörper in die Halteschiene eingesetzt wird.
-
In einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Bohrung ein Innengewinde auf, in welches ein passender Gewindebolzen bzw. eine passende Schraube als Spannmittel eindreht werden können.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine Befestigungsanordnung mit einem erfindungsgemäßen Klemmkörper und einem Befestigungselement, welches mittels des Spannelements lösbar oder unlösbar mit dem Klemmkörper verbindbar ist und sich im montierten Zustand beidseits des Längsschlitzes der Halteschiene abstützt und gemeinsam mit dem Spannmittel den Verankerungsabschnitt gegen die Halteschiene presst.
-
Eine solche Befestigungsanordnung eignet sich insbesondere für Fahrzeugfunktionsmodule. Dabei kann das Befestigungselement Teil der Unterkonstruktion des Fahrzeugfunktionsmoduls sein.
-
Das Befestigungselement kann in Weiterbildungen der Erfindung einen brückenförmigen Abschnitt aufweisen, in welchen der Stützabschnitt mit seinem im Wesentlichen ovalem, ellipsenförmigem oder rechteckigem Querschnitt dann und nur dann aufnehmbar ist, wenn der Klemmkörper im Wesentlichen gemäß der zweiten Orientierung ausgerichtet ist.
-
Anders ausgedrückt wird vorteilhaft durch die längliche Form des aus der Halteschiene herausstehenden Teils des Stützabschnitts und Breite des brückenförmigen Abschnitts sichergestellt, dass sich der Klemmkörper in der Montagestellung bzw. Klemmstellung befindet, bevor der letzte Montageschritt erfolgt, und dass anderenfalls kein passendes Aufsetzen des Befestigungselements über den Klemmkörper möglich ist.
-
In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist das Befestigungselement ein Langloch zur Aufnahme des Gewindebolzens oder der Schraube auf, wobei das Langloch im montierten Zustand des Befestigungselements quer zum Längsschlitz der Halteschiene ausgerichtet ist. Dadurch wird insbesondere ein Ausgleich von Montagetoleranzen erreicht und die Ausrichtung des zu befestigenden Elements, beispielsweise des Fahrzeugfunktionsmoduls, in der Ebene nicht unnötig eingeschränkt.
-
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Selbstverständlich können die einzelnen Merkmale der hier beschriebenen Ausführungsformen, sofern es technisch sinnvoll ist, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Dabei wird, soweit nicht anders angegeben, von einer bodenmontierten Halteschiene ausgegangen, wodurch die Richtungen „oben“, „unten“ entsprechend definiert werden. Natürlich ist der erfindungsgemäßen Klemmkörper aber auch in Kombination mit wand- oder deckenmontierten Halteschienen verwendbar.
-
In den Figuren zeigen:
- 1A bis 1C eine isometrische Projektion sowie zwei Seitenansichten eines Klemmkörpers gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung;
- 2 eine beispielhafte Fahrzeugausstattung mit auf zwei Halteschienen montierten Funktionsmodulen in perspektivischer Darstellung;
- 3 eine beispielhafte Unterkonstruktion, die auf zwei Halteschienen montiert ist, in perspektivischer Darstellung;
- 4 die Befestigung eines der in 2 und 3 gezeigten Befestigungselemente an einer Halteschiene gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung; und
- 5 bis 10 eine beispielhafte Schritt für Schritt Erläuterung der Befestigung eines Befestigungselements an einer Halteschiene mittels eines Klemmkörpers gemäß eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, wobei die Halteschiene jeweils in perspektivischer Darstellung und in einer Schnittdarstellung gezeigt ist.
-
1A zeigt eine isometrische Projektion des Klemmkörpers 1, 1 B eine erste Seitenansicht des Klemmkörpers und 1C eine zweite Seitenansicht des gegenüber 1B um 90° um die vertikale Achse gedrehten Klemmkörpers.
-
Der Klemmkörper 1 weist vier Abschnitte auf: einen Stützabschnitt oder Kopfabschnitt 10, einen Übergangsabschnitt 20, einen Klemm- bzw. Verankerungsabschnitt 30 und einen Basisabschnitt 40. Der Klemmkörper 1 ist vorzugsweise einstückig gefertigt, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall mittels Druckguss oder 3D-Druck bzw. Additive Manufacturing, kann aber auch aus mehreren Teilen bestehen, die weitgehend torsionsfest miteinander verbunden sind.
-
Beispielsweise ist es möglich, den Stützabschnitt 10 bis zum Übergangsabschnitt 20 mit einem sich in axialer Richtung fortsetzenden Zapfen aus einem Stück zu fertigen und den Klemmabschnitt 30 gemeinsam mit Basisabschnitt 40 mit einer zu dem genannten Zapfen passenden axialen Öffnung aus einem weiteren Stück zu fertigen und beide Stücke dann mittels Press-, Klebe- oder Schraubverbindung zum Klemmkörper 1 zusammenzufügen. Wichtig für die vorliegende Erfindung ist lediglich, dass der Klemmabschnitt 30 einer Drehung des Stützabschnitts 10 im montagebereiten Zustand des Klemmkörpers 1 spielfrei oder jedenfalls nahezu spielfrei folgt und dass der Klemmkörper in axialer Richtung Kräfte aufnehmen kann.
-
Der Klemmabschnitt 30 wird im Wesentlichen durch einen flachen Quader mit abgerundeten Kanten gebildet, wobei die kurze Kante des Querschnitts des Quaders so dimensioniert ist, dass der Klemmabschnitt 30 und damit der Klemmkörper 1 in einer entsprechenden ersten Orientierung ohne zu klemmen in den Längsschlitz einer (in den 1A bis 1C nicht dargestellten) Halteschiene einsetzbar ist. Anders ausgedrückt ist die kurze Kante etwas kürzer als die Breite des Längsschlitzes.
-
Die lange Kante des Querschnitts des Quaders ist so dimensioniert, dass die Oberfläche bzw. Klemmfläche 31 des Klemmabschnitts 30 an Bereichen der Halteschiene, die an den Längsschlitz angrenzen, in Anlage kommt, wenn der Klemmkörper 1 in axialer Richtung nach oben in eine Montageposition bzw. Klemmposition bewegt wird. Anders ausgedrückt ist die lange Kante des Quaders mindestens so lang, dass ein sicherer Eingriff von unten gegen die Halteschiene hergestellt werden kann, wenn der Klemmkörper gemäß einer zweiten Orientierung, d.h. gemäß der Montagestellung bzw. Klemmstellung, ausgerichtet ist. Der Eingriff wird dabei durch zwei Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts bewerkstelligt, die zusätzlich nach oben gezogene Kanten 33A, 33B aufweisen können, die in der Montageposition in entsprechende Aussparungen oder Ausformungen der Halteschienen eingreifen, um die zweite Orientierung bezüglich der Ausrichtung des Längsschlitzes eindeutig festzulegen bzw. den Klemmkörper präzise in die zweite Orientierung zu zwingen.
-
Die erste Orientierung weicht für den dargestellten Klemmkörper 1 gegenüber der zweiten Orientierung um 90° ab, wobei in Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung auch Ausgestaltungen des Klemmabschnitts denkbar sind, die bei geringeren axialen Verdrehungen, beispielsweise um 30° oder 45°, einen zumindest ausreichenden Kontakt oder Formschluss der Klemmfläche 31 mit der Halteschiene erreichen.
-
Die dritte Dimension, also die Höhe, des flachen Quaders, der den Klemmabschnitt 30 bildet, richtet sich hauptsächlich nach den Spannkräften, die der Klemmkörper 1 in der Montageposition aufnehmen soll, sowie dem für den Klemmkörper 1 gewählten Material und den für den jeweiligen Anwendungsfall üblichen Sicherheitsaufschlägen. Hierfür spielt auch die Form und Dimensionierung des Basisabschnitts 40 eine Rolle, dessen Aufgabe es im 1 dargestellten Beispiel unter anderem ist, die axial wirkenden Spannkräfte des Spannmittels aufzunehmen und möglichst gleichmäßig auf den Klemmabschnitt 30 zu übertragen. Hierzu weist der beispielhaft dargestellte Basisabschnitt 40 einen kreiskegelstumpfförmigen unteren Abschnitt auf, dessen größter Durchmesser geringer ist als die kurze Seite des Quaders, und einen Übergangsabschnitt hin zum Klemmabschnitt 30, der den kreisförmigen Querschnitt zunehmend in einen ovalen Querschnitt überführt, um die Kraftübertragung auf die Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts 30 möglichst stetig zu gestalten.
-
Der Übergangsbereich 20 ist so geformt, dass er in jeder Ausrichtung ohne zu klemmen im Längsschlitz der Halteschiene Platz findet, und zwar sowohl dann, wenn der Kopfbereich 10 in der Montagestellung auf der Halteschiene ruht als auch wenn sich der Klemmkörper 1 in der finalen Montageposition befindet, wobei zwischen Montagestellung und Montageposition eine nicht vernachlässigbare axiale Bewegung stattfinden kann, beispielsweise um 5 bis 10 mm. Der Übergangsbereich 20 kann dabei wie in 2 gezeigt ein konkaver Körper oder ein zylindrischer Abschnitt mit im Wesentlichen kreisförmigem oder schwach ellipsenförmigem Querschnitt sein, dessen maximaler Durchmesser kleiner ist als die Breite des Längsschlitzes.
-
Aufgabe des Übergangsbereichs 20 ist es hauptsächlich, einen kantenfreien Übergang zwischen dem Klemmabschnitt 30 und dem im Folgenden beschriebenen Stützabschnitt 10 zu schaffen und eine laterale Verschiebung des in den Längsschlitz der Halteschiene eingesetzten Klemmkörpers 1 unabhängig von dessen Orientierung zur gewährleisten, solange nicht durch das Spannmittel die Klemmung des Klemmkörpers bewirkt wird.
-
Der Kopf- bzw. Stützabschnitt 10 des Klemmkörpers 1 weist im in 1 dargestellten Beispiel eine ellipsenförmige Oberseite 12 auf, an die sich nach unten, d.h. in Richtung des Klemmabschnitts 30, ein flacher elliptischer Zylinder anschließt, der in Richtung der langen Halbachse der Ellipse schräg mit einer Anfasung versehen ist, welche in diesem Bereich die Stützfläche 11 bildet. Die lange Halbachse der Ellipse ist gegenüber der langen Seite des Querschnitts des den Klemmabschnitt 30 bildenden Quaders um 90° verdreht, so dass die genannte Anfasung als Stützfläche 11 auf der Halteschiene ruht, wenn der Klemmkörper 1 gemäß der ersten Orientierung in den Längsschlitz der Halteschiene eingesetzt wurde.
-
Die Stützfläche 11 kann dabei so ausgestaltet sein, dass der Klemmkörper 1 bei Drehung in die Montagestellung durch das Zusammenspiel der Fasen der Stützfläche 11 mit der Auflage auf der Halteschiene axial etwas angehoben wird. Dadurch verkürzt sich vorteilhafterweise der durch das Spannmittel zu bewirkende Axialhub.
-
Die kurze Halbachse der Ellipse ist dabei größer als die Hälfte der Breite des Längsschlitzes der Halteschiene. Dabei wird die Dimensionierung der kurzen Halbachse oder allgemeiner des Kopf- bzw. Stützabschnitts 10 vorzugsweise und ggf. in Abhängigkeit von der Dimensionierung des Klemmabschnitts 30 und des Basisabschnitts 40 so gewählt, dass auch durch versehentliches oder absichtliches schiefes Einsetzen des Klemmkörpers 1 in den Längsschlitz der Halteschiene verhindert wird, dass auch der Stützbereich 10 ganz oder teilweise in den Längsschlitz der Halteschiene gelangt.
-
Gleiches gilt für die kurzen Seiten alternativer länglicher Formen des Kopf- bzw. Stützabschnitts 10 des Klemmkörpers 1 wie beispielsweise eine im Wesentlichen rechteckige Oberfläche oder eine im Wesentlichen ovale Oberfläche.
-
Durch die längliche Ausgestaltung der dem Bediener zugewandten Oberfläche 12 und des sich von dort nach unten erstreckenden Teils des Stützkörpers 10 wird neben den hier beschriebenen technischen Wirkungen auch eine optische Anzeige für die korrekte Einsetzstellung (erste Orientierung) und die korrekte Montagestellung (zweite Orientierung) erreicht. Die korrekte Einsetzstellung ist gegeben, wenn die größere Dimension der länglichen Oberfläche 12 quer zum Längsschlitz der Halteschiene liegt und die korrekte Montagestellung ist gegeben, wenn die größere Dimension der länglichen Oberfläche 12 in Richtung des Längsschlitzes der Halteschiene ausgerichtet ist. Dadurch, dass die größere Dimension der länglichen Oberfläche 12 in Richtung des Längsschlitzes der Halteschiene liegt, wenn der Klemmkörper 1 in Montagstellung ausgerichtet ist, ergibt sich vorteilhaft, dass der Klemmkörper durch einen Benutzer besser greifbar ist, da die Flanken bzw. Anfasungen des Stützabschnitts 10 in dieser Ausrichtung über dem durch den Längsschlitz gebildeten Freiraum der Halteschiene liegen und bequem mit zwei Fingern (Daumen, Zeigefinger) bzw. drei Fingern (Daumen, Zeigefinger, Mittelfinger) gegriffen werden können, um den Klemmkörper 1 im Längsschlitz der Halteschiene zu verschieben und/oder exakt zu positionieren, ohne ihn zu entnehmen, oder um den Klemmkörper um 90° zu drehen und ihn aus dem Längsschlitz zu entnehmen.
-
In alternativen Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung kann der Kopfabschnitt so gestaltet werden, dass die längere Ausdehnung des Kopfabschnittes die gleiche Ausrichtung hat wie die längere Ausdehnung des Klemmabschnittes, wodurch die Funktion des Klemmkörpers nicht beeinträchtigt wird. In diesem Fall ändert sich die vorstehend beschriebene optische Anzeige für die korrekte Einsetzstellung und die korrekte Montagestellung: Die korrekte Einsetzstellung ist gegeben, wenn die größere Dimension der länglichen Oberfläche in Richtung des Längsschlitzes der Halteschiene liegt und die korrekte Montagestellung ist gegeben, wenn die größere Dimension der länglichen Oberfläche quer zum Längsschlitz der Halteschiene liegt.
-
Im unteren Bereich schließt sich an den Kopf- bzw. Stützabschnitt 10 der Übergangsbereich 20 an. Hier erfolgt der kantenfreie Übergang von der vorstehend beschriebenen Form des Kopf- bzw. Stützabschnitts 10 zu der weiter oben beschriebenen Form des Übergangsabschnitts 20 zwecks Angleichung der Formen des Kopf- bzw. Stützabschnitts 10 an den Klemmabschnitt 30.
-
Der vorstehend beschriebene Klemmkörper kann insbesondere in Land-, Wasser- oder Luftfahrfahrzeugen aller Art vorteilhaft eingesetzt werden.
-
2 zeigt beispielhaft den Laderaum 100 eines Landfahrzeugs, nämlich den Wohnbereich eines Campingfahrzeugs, mit zwei bodenmontierten Halteschienen 110, 120, auf welchen Funktionsmodule 130, hier die Elemente einer Küchenzeile, mittels mehrerer Befestigungselemente 50, die zusätzlich beispielsweise die Funktion von Querträgern übernehmen können, und mehrerer (in 2 nicht dargestellter) Klemmkörper oder Klemmelemente 1 befestigt ist.
-
3 zeigt einen Rahmen 130, beispielsweise für ein Funktionsmodul, der mit zwei Befestigungselementen 50, mehreren Spannelementen 60 und mehreren Klemmelementen 1 an zwei Halteschienen 110, 120 befestigt ist.
-
4 zeigt die Befestigung eines der Befestigungselemente 50 aus 2 und 3 an einer Halteschiene 110 gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung. In einen Längsschlitz 111 der Halteschiene 110 ist ein Klemmelement 1 eingesetzt, wobei sich das Klemmelement 1 in der Montageposition befindet, d.h. gemäß der zweiten Orientierung ausgerichtet ist, und durch ein Spannelement 60 von unten gegen die Halteschiene gepresst wird und so eine kraft- bzw. reibschlüssige Klemmverbindung zwischen Klemmelement 1 und Halteschiene 110 hergestellt ist.
-
Das Spannelement 60, beispielsweise eine Schraube oder ein Bolzen mit einem geeigneten Kopf, übt die Spannkraft auf das Klemmelement 1 mit Hilfe des Befestigungselements 50 aus, durch welches das Spannelement 60 im dargestellten Beispiel hindurch geführt ist und auf dem es sich abstützt und das sich seinerseits auf beiden Seiten des Längsschlitzes 111 der Halteschiene 110 abstützt und das im dargestellten Beispiel eine brückenartige Erhöhung 55 aufweist, die vorzugsweise so dimensioniert ist, dass der Kopfbereich 10 des Klemmelements 1 nur dann unter die Erhöhung passt, wenn der Kopfbereich 10 entlang des Längsschlitzes 111 ausgerichtet ist. Mit anderen Worten ist die Breite des brückenartigen Bereichs 55 des Befestigungselements im bevorzugten Ausführungsbeispiel etwas größer als die kleinere Ausdehnung des länglichen Kopfabschnitts 10 des Klemmelements 1 und kleiner als die größere Ausdehnung des länglichen Kopfabschnitts 10 des Klemmelements 1.
-
Weitere Details betreffend die in 4 dargestellte Befestigungsanordnung werden im Folgenden im Zusammenhang mit den 5 bis 10 näher erläutert. 5 bis 10 zeigen schrittweise das Einsetzen eines Klemmelements gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung und das Befestigen eines Befestigungselements 50 an einer Halteschiene 110 mittels dieses Klemmelements, um im letzten Schritt den in 4 gezeigten Zustand zu erreichen. 5A, 6A, 7A, 8A, 9A und 10A zeigen dabei jeweils eine perspektivische Darstellung der Halteschiene 110 und 5B, 6B, 7B, 8B, 9B und 10B zeigen die Halteschiene 110 in Querschnittsdarstellung.
-
In 5 ist gezeigt, wie das Klemmelement 1 in den Längsschlitz 111 der Halteschiene 110 eingesetzt wird. Das Klemmelement 1 ist dabei gemäß der ersten Orientierung, hier auch als Einsetzstellung bezeichnet, ausgerichtet. Diese erste Orientierung zeichnet sich dadurch aus, dass die lange Ausdehnung des Klemmabschnitts 30 in Richtung des Längsschlitzes 111 ausgerichtet ist und der Klemmabschnitt 30 aufgrund der weiter oben bereits ausführlich beschriebenen Dimensionierung des Basisabschnitts 40 und der kurzen Ausdehnung des Klemmabschnitts 30 klemmfrei in den Längsschlitz 111 eingeführt werden kann. Das Klemmelement 1 ist bereits überwiegend in den Längsschlitz 111 eingeführt, jedoch ist der Stützabschnitt 10 bzw. die Stützfläche 11 (noch) nicht in Kontakt mit äußeren Auflageflächen 110A, 110B der Halteschiene 110.
-
In 6 ist das Klemmelement 1 in vollständig in den Längsschlitz 111 der Halteschiene 110 eingesetztem Zustand dargestellt. Der durch die bereits erläuterten Anfasungen des Stützabschnitts 10 gebildete Teil der Stützfläche 11 liegt auf den äußeren Auflageflächen 110A, 110B der Halteschiene auf. Im dargestellten Beispiel weisen die Auflageflächen 110A, 110B ebenfalls Anfasungen auf. Die Anfasungen des Stützabschnitts 10 wurden vorteilhaft komplementär zu den Anfasungen der Halteschiene 110 gestaltet, um die Selbstzentrierung des Klemmelements 1 während des Einsetzvorgangs zu bewirken bzw. zu unterstützen.
-
Im in 5-10 dargestellten Beispiel ist die größere Ausdehnung des Stützabschnitts 10 gegenüber der größeren Ausdehnung des Klemmabschnitts 30 um 90° verdreht, wie dies auch im Beispiel nach den 1A bis 1C gezeigt ist. Für die vorliegende Erfindung kommt es darauf, wie bereits erläutert, allerdings nicht an. So ist es wie bereits erläutert auch ohne weiteres und ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen möglich, ein Klemmelement 1 mit einem Stützabschnitt auszustatten, bei dem Ausrichtung der größeren Ausdehnung der Ausrichtung der größeren Ausdehnung des Klemmabschnitts 30 entspricht, oder ein Stützelement mit einem Grundkörper mit im Wesentlichen quadratischem oder kreisförmigem Querschnitt zu verwenden. Die Ausdehnung des Querschnitts des Stützabschnitt 10 ist in jeder Orientierung bezüglich des Längsschlitzes so gewählt, dass der Stützabschnitt auf der Halteschiene 110 aufliegen kann, oder anders ausgedrückt, dass der Stützabschnitt 10 unabhängig von der Drehung des Klemmelements jedenfalls dann nicht in den Längsschlitz 111 passt, wenn der Klemmabschnitt 30 in den Längsschlitz bereits teilweise eingeführt ist, siehe hierzu auch die folgenden Erläuterungen zu 7 und 8.
-
In 7 und 8 ist in zwei Schritten beispielhaft dargestellt, wie der Klemmkörper 1 aus der in 5 und 6 gezeigten Einsetzstellung in die Montagestellung verbracht wird. Dies erfolgt durch eine Drehung im Uhrzeigersinn (Pfeil A in 7A). 7 zeigt dabei die teilweise erfolgte Drehung um ca. 45°, während in 8 die erreichte Montagestellung, d.h. die zweite Orientierung, erreicht ist, in welcher das Klemmelement um 90° gegenüber der Einsetzstellung bzw. der ersten Orientierung verdreht ist.
-
Natürlich kann die Drehung auch gegen den Uhrzeigersinn erfolgen, da das Klemmelement 1 und die Halteschiene 110 im für die Verklemmung relevanten Bereich spiegelsymmetrisch aufgebaut sind. Dies ist jedoch nicht zwingend; es ist beispielsweise auch möglich, eine im Klemmbereich nicht spiegelsymmetrische Halteschiene und/oder ein nicht oder nicht vollständig spiegelsymmetrisches Klemmelement zu verwenden, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Bei solchen nicht symmetrischen Konstruktionen kann dann eine bevorzugte oder ausschließliche Drehrichtung für die Drehung von der Einsetzstellung in die Montagestellung auf die Drehrichtung existieren.
-
In 7 und 8 ist gezeigt, wie die Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts 30 durch die Drehung des Klemmkörpers in die Montagestellung gelangen, aus welcher sie durch eine Bewegung des Klemmkörpers 1 in axialer Richtung, welche durch den Doppelpfeil B in 8 angedeutet ist, in die Montageposition (siehe hierzu 10) verbracht werden können, in welcher die Klemmfläche 31, d.h. die Oberfläche des Klemmabschnitts 30 insbesondere im Bereich der Schultern 32, zumindest teilweise an unteren Bereichen 110C, 110D der Halteschiene 110, die an den Längsschlitz 111 angrenzen, in Anlage kommt.
-
Während der gesamten Drehung wird durch die bereits beschriebene Form und Dimensionierung des Stützabschnitts 10 gewährleistet, dass ein Bereich der Stützfläche 11 auf der Halteschiene 110 in Auflage bleibt und der Klemmkörper 1 nicht in den inneren Bereich der Halteschiene hineingeraten kann. Durch die Anfasung sowohl der Auflageflächen 110A, 110B der Halteschiene als auch der Stützfläche 11 sowie durch die für den Übergang zwischen Stützabschnitt 10 und Übergangsabschnitt 20 gewählte, sich verjüngende Form des Klemmelements 1 wird auch beim Drehen des Klemmkörpers in die Montagestellung eine Selbstzentrierung des Klemmkörpers im Längsschlitz 111 bewirkt bzw. unterstützt.
-
Insbesondere kommt, wie in 8 gezeigt, die Stützfläche 11 auch dann zur Auflage auf den Auflägeflächen 110A, 110B der Halteschiene, genauer gesagt auf deren Anfasungen, wenn sich der Klemmkörper in Montagestellung bzw. in der zweiten Orientierung befindet.
-
Im Zusammenhang mit 8 sei auf eine weitere vorteilhafte konstruktive Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung hingewiesen: Die Bereiche 110C, 110D der Halteschiene 110, in welchen die Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts 30 durch Bewegung des Klemmkörpers 1 in axialer Richtung mit der Halteschiene in Anlage gebracht werden können, weisen eine Abschrägung nach unten auf, also in Richtung des eingesetzten Klemmabschnitts 30. Die Abschrägungen folgen im dargestellten Beispiel in etwa den Anfasungen der Auflageflächen 110A, 11 OB, so dass die Materialstärke der Halteschiene in diesem Bereich in etwa konstant bleibt. Diese (aus Sicht der vorliegenden Erfindung durch die Form der Halteschiene vorgegebene) Besonderheit wird im dargestellten Ausführungsbeispiel vorteilhaft genutzt, indem die Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts 30 die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1C erwähnten nach oben gezogenen Kanten aufweisen, die in der Montageposition (siehe 10) in entsprechende Aussparungen der Halteschienen neben den Abschrägungen eingreifen, um die zweite Orientierung bezüglich der Ausrichtung des Längsschlitzes 111 eindeutig festzulegen.
-
Dabei ist die Form der nach oben gezogenen Kanten der Schultern 32A, 32B des Klemmabschnitts 30 der Form der Abschrägungen der unteren Bereiche 110C, 110D angepasst. Diese wiederum spiegelsymmetrische Anordnung bewirkt, dass auch beim Ausüben der Spannkraft in axialer Richtung B eine Selbstzentrierung des Klemmelements 1 im Längsschlitz 111 erfolgt und dass in der Montageposition eine möglichst großflächige Anlage der Klemmfläche 30 an der Schienenunterseite 110C, 110D und damit ein hoher Reibschluss bei geringer Flächenpressung erreicht wird. Bei Bedarf sind dem Fachmann zudem weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Reibschlusses geläufig wie beispielsweise spezielle Oberflächenbehandlungen und/oder Beschichtungen und/oder Materialkombinationen.
-
Natürlich sind auch Ausgestaltungen möglich, bei denen auf die nach oben gezogenen Kanten der Schultern 32A, 32B verzichtet wird, um das Klemmelement 1 nicht auf den Einsatz im Zusammenhang mit einer speziellen Schienenform zu beschränken. Andererseits sind natürlich auch Anpassungen der Schultern 32A, 32B an andere Formen der Schienenunterseiten vorteilhaft möglich.
-
In 9 und 10 ist schließlich die Herstellung einer vollständigen Befestigungsanordnung gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung gezeigt. Der besseren Übersicht halber wurden die im Zusammenhang mit den 7 und 8 bereits erläuterten Elemente nicht erneut mit Bezugszeichen versehen. 10A entspricht weitestgehend der Darstellung aus 4, auf deren Beschreibung hier zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
-
Eines der in 2 bis 4 dargestellten Befestigungselemente 50 ist im in 9 dargestellten Schritt zunächst nur auf den Auflageflächen 110A, 110B der Halteschiene 110 aufgelegt. Wie bereits erläutert weist das Befestigungselement 50 vorzugsweise einen brückenartig erhöhten Abschnitt 55 auf, unter dem sich der Kopfbereich 10 des Klemmelements 1 befindet, wenn sich das Klemmelement in Montageposition (gezeigt in 10) befindet. Bereits in der in 9 dargestellten Montagestellung des Klemmelements ragt der Kopfbereich bzw. Stützabschnitt 10 leicht über die Auflageflächen 110A, 110B hinaus und in den Bereich unterhalb des brückenartigen Abschnitts 55 hinein. Vorzugsweise sind Länge und Breite der Oberfläche 12 des Stützabschnitts 10 und des brückenartigen Abschnitts 55 zueinander passend gewählt, so dass ein möglichst großer Teil der Oberfläche 12, vorzugsweise die gesamte Oberfläche 12, in Kontakt mit der Unterseite des brückenartigen Abschnitts 55 ist, wenn die Montageposition erreicht ist. Ferner sind Oberfläche 12 und brückenartiger Abschnitt 55, wie bereits im Zusammenhang mit 4 erläutert, bevorzugt so zueinander passend gestaltet, dass nur in der in 8 und 9 gezeigten Montagestellung bzw. zweiten Orientierung ein klemmfreies Aufsetzen des Befestigungselements 50 möglich ist. Dies zeigt dem Benutzer etwaige Fehler beim Einsetzen des Klemmelements 1 in den Längsschlitz 111 der Halteschiene 110 auf, weil der Brückenabschnitt nicht konfliktfrei aufgesetzt werden kann, wenn die Orientierung des Klemmelements nicht der durch den Brückenabschnitt 55 vorgegebenen Orientierung entspricht.
-
In 9 sind das Klemmelement 1, genauer gesagt dessen axiale Bohrung 5, und das Befestigungselement 50, genauer gesagt ein mittig im Brückenabschnitt 55 angebrachtes Langloch 56, bereits auf- und zueinander ausgerichtet. Das Langloch 56 ist dabei so im brückenartigen Abschnitt 55 des Befestigungselements 50 ausgestaltet, dass es, wenn sich das Befestigungselement 50 in der vorgesehenen Ausrichtung befindet, quer zum Längsschlitz 111 der Halteschiene ausgerichtet ist.
-
Durch das Langloch und durch den Umstand, dass das Klemmelement 1 auch in der Montagestellung bzw. der zweiten Orientierung im Längsschlitz 111 frei hin und her bewegt werden kann, wird die Montage des Befestigungselements 50 erheblich erleichtert, insbesondere wenn das Befestigungselement 50 Teil der Unterseite bzw. Unterkonstruktion eines sperrigen Funktionsmoduls 130 ist, wie in 2 gezeigt. In diesem Fall kann beispielsweise das Funktionsmodul platziert werden und durch das Langloch 56 und das lateral beliebig verschiebbare Klemmelement 1 wird eine Verankerung an der Halteschiene 110 auch dann ermöglicht, wenn Fertigungstoleranzen eine exakte Positionierung an der vorgesehenen Stelle verhindern.
-
Die Verankerung des Befestigungselements 50 wird durch eine Schraube oder einen Bolzen 60 bewerkstelligt, wie in 10 gezeigt. Die Schraube bzw. der Bolzen 60 ist dabei lediglich schematisch dargestellt und dient gemeinsam mit dem Befestigungselement 50 als Spannmittel. In einem Ausführungsbeispiel weist die Bohrung 5 des Klemmelements 1 ein Innengewinde auf, oder im oder unterhalb des Basisabschnitts 40 des Klemmelements 1 ist eine Mutter oder ein ähnliches innengewindetragendes Element eingelassen oder angebracht. In diesem Fall wird eine Schraube oder ein Bolzen 60 mit passendem Außengewinde durch das Langloch 56 in die Bohrung 5 eingeschraubt. Die Schraube bzw. der Bolzen 60 wirkt dabei als Spannmittel in axialer Richtung auf den Klemmkörper 1 ein und bewirkt die Bewegung des Klemmkörpers aus der in 9 gezeigten Montagestellung in die in 10 gezeigte und weiter oben bereits beschriebene Montageposition, in welcher die Klemmfläche 30 des Klemmkörpers in Anlage mit der Halteschiene kommt.
-
Das Anzugsmoment der Schraube bzw. des Bolzens 60 bestimmt dabei die Spannkraft und damit den Reibschluss, der einerseits entlang der Anlagefläche zwischen der Klemmfläche 30 und der Halteschiene 110 und andererseits und hauptsächlich durch die flächige Auflage des Befestigungselements 50 beidseits des Längsschlitzes 111 bewirkt wird.
-
Alternativ zur in 10 dargestellten Durchgangsbohrung 5 mit Innengewinde kann natürlich auch eine Sackbohrung mit Innengewinde vorgesehen werden. Ebenso ist es möglich, mehr als ein Verbindungs-/Spannmittel zwischen Befestigungsmittel 50 und Klemmkörper 1 zu nutzen.
In alternativen Ausgestaltungen der Erfindung ist der Gewindebolzen oder -zapfen integral oder einstückig mit dem Klemmkörper 1 ausgebildet, also beispielsweise umgossen, eingeklebt oder eingepresst oder Teil des mittels Druckguss oder 3D-Druck gefertigten Klemmkörpers 1, und ragt anstelle der Bohrung 5 aus der Oberfläche 12 heraus (nicht dargestellt). In diesem Fall wird der herausragende Teil des Bolzens durch das Langloch 56 geführt, beispielsweise beim Aufsetzen des Befestigungselements 50 auf den Fahrzeugboden, in den die Halteschiene 110 eingelassen ist. Anschließend kann mit einer auf den herausragenden, mit einem Gewinde versehenen Teil des Bolzens aufgesetzten Mutter der Klemmkörper 1 mit dem Befestigungsmittel 50 verspannt werden. Auch hier ist es natürlich möglich, mehrere solcher Bolzen/Zapfen vorzusehen, um die Belastbarkeit und Zuverlässigkeit der Verbindung zwischen Befestigungselement 50 und Klemmkörper 1 zu verbessern und/oder eine präzisere Ausrichtung der Verbindung zu erreichen.
-
Neben den vorstehend beschriebenen lösbaren Verbindungen zwischen Befestigungselement 50 und Klemmkörper 1, die in vielen praktischen Anwendungsfällen zu bevorzugen sind, ist es natürlich auch möglich, die Verbindung zwischen diesen beiden Elementen unlösbar auszuführen, nachdem der Anpressdruck zwischen Befestigungselement 50 und Halteschienenoberseite 110A, 11 OB einerseits und zwischen Klemmfläche 30 und Halteschienenunterseite 110C, 110D andererseits hergestellt wurde. Denkbar ist hier beispielsweise die Verwendung eines einschraubbaren Spannmittels, bei dem generell oder nach Durchlaufen einer definierten Anzahl von Gewindegängen eine Umkehr der Drehung verhindert wird, also beispielsweise eine Schraube oder ein Bolzen mit Einwegkopf bzw. Einwegschlitz.
-
Der Einsatz der vorliegenden Erfindung ist für Fahrgast- und Laderäume aller Art denkbar, beispielsweise die Fahrgast- und Laderäume von Wasserfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schienenfahrzeugen aller Art sowie natürlich die Fahrgast- und Laderäume von Straßenfahrzeugen aller Art einschließlich Lastkraftwagen, Kleintransportern, Personenkraftwagen und Wohnmobilen. Dabei ist der Einsatz des erfindungsgemäßen Klemmkörpers und der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung nicht auf boden montierte oder in den Boden eingelassene Halteschienen beschränkt, sondern auch im Zusammenhang mit wand- oder deckenmontierten Halteschienen möglich.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Klemmkörper bzw. Klemmelement
- 5
- axiale Bohrung
- 10
- Stützabschnitt
- 11
- Stützfläche
- 12
- Oberfläche des Stützabschnitts
- 20
- Übergangsabschnitt
- 30
- Verankerungsabschnitt bzw. Klemmabschnitt
- 31
- Klemmfläche
- 32A, 32B
- Schulter des Verankerungsabschnitts
- 33A, 33B
- Kanten der Schultern 32A, 32B
- 40
- Basisabschnitt
- 50
- Befestigungselement
- 55
- Brückenartiger Abschnitt
- 56
- Langloch
- 60
- Spannmittel, Spannelement, Schraube, Bolzen
- 100
- Laderaum
- 110
- Halteschiene
- 110A, 110B
- Auflagebereich der Halteschiene
- 110C, 110D
- Anlagebereich der Halteschiene
- 111
- Längsschlitz der Halteschiene
- 120
- Halteschiene
- 130
- Funktionsmodul
- A
- Drehrichtung
- B
- axiale Richtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2003/0151289 A1 [0003]
- FR 2912993 A1 [0005]
- DE 102010011086 A1 [0007]