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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft Lager und insbesondere Erdungsvorrichtungen zum Verhindern, dass elektrischer Strom oder elektrische Ladung durch ein Lager hindurchgeht.
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Lager, die in einer elektrischen Maschineanlage, wie beispielsweise Motoren, Generatoren und ähnlichen Vorrichtungen, verwendet werden, können beschädigt werden, wenn elektrischer Strom oder Ladung durch das Lager hindurchgeht, was insbesondere schädlich für die Lagerlaufbahnen ist. Vorrichtungen, wie beispielsweise Erdungsbürsten wurden entwickelt, um einen alternativen Pfad für den Strom bereitzustellen und dadurch zu verhindern, dass ein solcher Strom durch das Lager hindurchgeht. Diese Vorrichtungen umfassen häufig mehrere leitende Fasern, die umfänglich um die gesamte Außenfläche der Welle beabstandet sind, um einem relativ massiven Ring aus Fasern zu bilden, sodass Strom durch die Fasern zwischen der Welle und dem Gehäuse hindurchgeht. Andere Vorrichtungen oder Mechanismen werden bereitgestellt, um das Lager elektrisch zu isolieren, um zu verhindern, dass Strom durch das Lager hindurchgeht, und können isolierende Beschichtungen oder Abdeckungen umfassen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Bei einem Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine kombinierte elektrische Isolator- und Leiteranordnung für ein Lager, das zwischen einer Welle und einem Gehäuse anordenbar ist. Das Lager hat einen Innenring, einen Außenring mit gegenüberliegenden ersten und zweiten axialen Enden und mehreren Wälzkörpern zwischen den Ringen, wobei die Welle eine äußere Umfangsfläche hat und das Gehäuse eine innere Umfangsfläche hat. Die Anordnung umfasst einen ringförmigen Isolator, der um den Lageraußenring anordenbar ist und eine innere Umfangsfläche und eine äußere Umfangsfläche hat. Der Isolator ist aus einem elektrisch isolierenden Material gebildet oder ist mit einer isolierenden Schicht auf zumindest einer von der Innenfläche und der Außenfläche versehen, um zu verhindern, dass elektrischer Strom zwischen dem Innen- und Außenring fließt. Ein ringförmiger Leiter hat ein äußeres radiales Ende, wobei das äußere Ende zumindest teilweise um den Isolator angeordnet ist und mit der Gehäuseinnenfläche eingreifbar ist, und ein inneres radiales Ende, das mit der Wellenaußenfläche eingreifbar ist, um einen leitenden Pfad zwischen der Welle und dem Gehäuse durch das innere und äußere radiale Leiterende bereitzustellen.
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Bevorzugt umfasst der Leiter einen elektrisch leitenden Träger, der einen zylindrischen Abschnitt aufweist, wobei der zylindrische Abschnitt eine innere Umfangsfläche, die um die Isolatoraußenfläche angeordnet ist, und eine äußere Umfangsfläche, die gegen die Gehäuseinnenfläche anordenbar ist, und einen Scheibenabschnitt hat. Der Scheibenabschnitt erstreckt sich von dem zylindrischen Abschnitt radial nach innen, um axial an den inneren und äußeren Lagerring anzugrenzen, wobei der Scheibenabschnitt ein inneres radiales Ende hat, das radial nach außen von der Welle beabstandet ist und eine zentrale Öffnung definiert. Ferner ist eine ringförmige leitende Bürstenunteranordnung mit dem Trägerscheibenabschnitt gekoppelt, hat eine Mittellinie und umfasst mehrere elektrisch leitende Fasern. Die leitenden Fasern sind umfänglich um die Mittellinie beabstandet und erstrecken sich von dem inneren Ende des Trägerscheibenabschnitts radial nach innen. Jede leitende Faser hat ein inneres Ende, das mit der Wellenaußenfläche verbindbar ist, um den leitenden Pfad zwischen der Welle und dem Träger bereitzustellen, wobei sich der Pfad durch den Träger zu dem Gehäuse erstreckt.
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Figurenliste
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Sowohl die voranstehende Zusammenfassung als auch die ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden besser verstanden, wenn sie in Verbindung mit den angefügten Zeichnungen gelesen werden. Aus Darstellungsgründen der Erfindung sind in den dargestellten Zeichnungen Ausführungsformen gezeigt, die gegenwärtig bevorzugt werden. Es sollte verstanden werden, dass jedoch die vorliegende Erfindung nicht auf die genaue Anordnung und Instrumente, die gezeigt sind, begrenzt ist. In den Zeichnungen ist:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer kombinierten Isolator- und Leiteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die auf einem Lager installiert gezeigt ist,
- 2 eine axiale Querschnittsansicht der kombinierten Isolator- und Leiteranordnung, die auf einer Welle und innerhalb eines Gehäuses installiert gezeigt ist,
- 3 eine axiale Querschnittsansicht der kombinierten Isolator- und Leiteranordnung,
- 4 eine weggebrochene, vergrößerte Ansicht eines oberen Abschnitts der 3,
- 5 eine weggebrochene, axiale Querschnittsansicht eines Isolators,
- 6 eine weggebrochene axiale Querschnittsansicht eines leitenden Trägers und einer Bürstenunteranordnung,
- 7 eine weggebrochene, vergrößerte Ansicht der kombinierten Isolator- und Leiteranordnung, die eine alternativen Konstruktion des Isolators zeigt,
- 8 eine weggebrochene, vergrößerte Ansicht der Bürstenunteranordnung, die durch ein Set der relativ kurzen leitenden Fasern genommen ist, und
- 9 eine andere weggebrochene, vergrößerte Ansicht der Bürstenunteranordnung, die durch ein Set der relativ langen leitenden Fasern genommen ist.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Eine bestimmte Terminologie wird der Einfachheit halber in der folgenden Beschreibung verwendet und ist nicht einschränkend. Die Wörter „innen“, „nach innen“ und „außen“, „nach außen“ bezeichnen Richtungen zu und weg von einer ausgewiesenen Mittellinie oder einem geometrischen Mittelpunkt eines Elements, das beschrieben wird, wobei die bestimmte Bedeutung sofort aus dem Kontext der Beschreibung offensichtlich wird. Ferner sind, die Wörter „verbunden“ und „gekoppelt“, wie sie hierin verwendet werden, beabsichtigt, direkte Verbindungen zwischen zwei Elementen ohne ein anderes Element, das dazwischen angeordnet ist, und indirekte Verbindungen zwischen Elementen zu umfassen, bei denen ein oder mehrere andere Elemente dazwischen angeordnet sind. Die Terminologie verwendet die Wörter, die speziell voranstehend erwähnt sind, Ableitungen davon und Wörter von ähnlicher Bedeutung.
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Mit Bezug nun auf die Zeichnungen im Detail, wobei ähnliche Bezugszeichen verwendet werden, um durchgängig ähnliche Elemente zu bezeichnen, ist in den 1-9 eine kombinierte elektrische Isolator- und Leiteranordnung 10 für ein Lager 1 gezeigt, das zwischen einer Welle 2 und einem Gehäuse 3 anordenbar ist, wie in 2 gezeigt ist. Das Lager hat einen Innenring 4, einen Außenring 5 mit gegenüberliegenden ersten und zweiten axialen Enden 5a, 5b und mehrere Wälzkörper 6 zwischen den Ringen 4 und 5. Die Welle 2 ist um eine zentrale Achse Ac rotierbar und hat eine äußere Umfangsfläche 2a und das Gehäuse 3 hat eine innere Umfangsfläche 3a, die eine Bohrung 7 definiert. Bevorzugt sind die Welle 2 und das Gehäuse 3 Komponenten eines Motors oder einer anderen elektrischen Maschine (z. B. ein Generator) oder jeder anderen Maschine, die rotierende Komponenten hat, die voraussichtlich elektrische Ladung akkumulieren oder elektrischen Strom befördern. Die kombinierte Isolator- und Leiteranordnung 10 umfasst grundsätzlich einen ringförmigen Isolator 12, der um den Lageraußenring 5 anordenbar und dazu eingerichtet ist, einen elektrischen Stromfluss zwischen dem Außenring 5 und dem Gehäuse 3 zu verhindern, und einen ringförmigen Leiter 11, der zumindest teilweise um den Isolator 12 angeordnet ist und dazu ausgelegt ist, einen leitenden Pfad zwischen der Welle 2 und dem Gehäuse 3 bereitzustellen.
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Genauer gesagt hat der Isolator 12 eine innere Umfangsfläche 13A und eine äußere Umfangsfläche 13B und ist entweder aus einem elektrisch isolierenden Material (z. B. einem Polymer, einer Keramik, etc.) gebildet oder mit einer isolierenden Schicht (z. B. Aluminium mit anodisierter(n) Schicht(en)) auf zumindest einer der inneren und äußeren Fläche 13A, 13B versehen. Als solches verhindert der Isolator 12 im Wesentlichen einen elektrischen Stromfluss zwischen dem Außenring 5 und dem Gehäuse 3, wodurch ein Stromfluss durch die Lagerinnen- und außenringe 4, 5 verhindert wird, da ein solcher Strom insbesondere für die Lagerlaufbahnen (nicht angegeben) schädlich ist. Der Isolator 11 hat ein äußeres radiales Ende 11a, das zumindest teilweise um den Isolator 12 angeordnet ist und mit der Gehäuseinnenfläche 3a eingreifbar ist, und ein inneres radiales Ende 11b, das mit der Wellenaußenfläche 2a eingreifbar ist, um den leitenden Pfad zwischen der Welle und dem Gehäuse durch die inneren und äußeren radialen Leiterenden 11b bzw. 11a bereitzustellen. Zusätzlich oder alternativ können ein oder mehrere leitende Pfade durch Eingriff eines Abschnitts des Leiters 11, der sich zwischen den inneren und äußeren radialen Enden 11a bzw. 11b befindet, mit entweder einem Abschnitt des Gehäuses 3 oder einer Maschinenkomponente (z. B. einer Feder, einem Stift, etc.) bereitgestellt werden, die in dem Gehäuse 3 angeordnet ist, wie nachstehend diskutiert wird.
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Bevorzugt umfasst der Leiter 11 einen elektrisch leitenden Träger 14, der mit dem Isolator 12 gekoppelt ist, und eine Bürstenunteranordnung 16, die mit dem Träger 14 gekoppelt ist und mehrere leitende Fasern 18 hat, die mit der Welle 2 kontaktierbar sind, wobei der Träger 14 und die Bürstenunteranordnung den Leiter 11 bilden. Der leitende Träger 14 hat eine Mittellinie 14a und umfasst einen zylindrischen Abschnitt 20, der um den Lageaußenring 5 angeordnet ist, und einen Scheibenabschnitt 22, der sich von dem zylindrischen Abschnitt 20 radial nach innen erstreckt, um axial an den Lagerinnen- und außenring 4, 5 anzugrenzen. Der zylindrische Trägerabschnitt 20 hat eine innere Umfangsfläche 21A, die um die Isolatoraußenfläche 13B angeordnet ist, sodass der Isolator 12 durch den Leiter 11 eingeschlossen ist, und eine äußere Umfangsfläche 21B, die gegen die Gehäuseinnenfläche 3a, bevorzugt reibend eingreifend, anordenbar ist, um das Lager 1 mit Bezug auf das Gehäuse 3 axial zu fixieren. Die äußere Trägerumfangsfläche 21B ist ebenfalls „leitend eingreifbar“, d. h. eingreifbar, um einen elektrischen Stromfluss mit der Gehäuseinnenfläche 3a zu ermöglichen, um einen Abschnitt des leitenden Pfads von der Welle 2 zu dem Gehäuse 3 bereitzustellen. Ferner hat der Scheibenabschnitt 22 ein äußeres radiales Ende 22a, das einstückig mit dem zylindrischen Abschnitt 20 gebildet ist, und ein inneres radiales Ende 22b, das radial nach außen von der Welle 2 beabstandet ist und eine zentrale Öffnung 23 (2) zum Aufnehmen eines Abschnitts der Welle 2 definiert.
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Ferner ist die ringförmige Bürstenunteranordnung 16 mit dem Trägerscheibenabschnitt 22 gekoppelt und umfasst eine Mittellinie 16a und die mehreren elektrisch leitenden Fasern 18 sind umfänglich um die Mittellinie 16a beabstandet. Die leitenden Fasern 18 sind bevorzugt aus Carbon gebildet und erstrecken sich radial nach innen von dem inneren Ende 22b des Trägerscheibenabschnitts 22. Jede leitende Faser 18 hat ein inneres Ende 18a, das mit der Wellenaußenfläche 2a verbindbar ist, um einen leitenden Pfad zwischen der Welle 2 und dem Träger 14 bereitzustellen. Da der Träger 14 dazu ausgelegt ist, einen leitenden Pfad zwischen der Bürstenunteranordnung 16 und dem Gehäuse 3 bereitzustellen, wird jeder Strom oder jede Ladung auf der Welle 2 gerichtet, um vielmehr durch die Anordnung 10 hindurchzufließen als durch das Lager 1. Folglich fungiert die kombinierte Isolator- und Leiteranordnung 10, um das Lager 10 sowohl dadurch zu schützen, dass der direkte Stromfluss durch das Lager 1 (z. B. durch den Isolator 12) verhindert wird, als auch dadurch, dass ein alternativer Strompfad angrenzend an das Lager 1 mittels der Bürstenunteranordnung 16 und dem leitenden Träger 14 bereitgestellt wird. Mit der voranstehenden Beschreibung der Grundstruktur und der Funktionen werden diese und andere Komponenten der Anordnung ausführlich nachstehend beschrieben.
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Mit Bezug nun auf 4, 5 und 7 umfasst der Isolator 12 bevorzugt einen zylindrischen Hauptkörper 26 und einen Endring 28, der mit dem zylindrischen Körper 26 verbunden ist. Der zylindrische Körper 26 stellt die inneren und äußeren Isolatorflächen 13A, 13B bereit und hat gegenüberliegende erste und zweite axiale Enden 26a, 26b. Ein Flansch 27 erstreckt sich radial von dem ersten axialen Ende 26a nach innen und ist zwischen dem ersten axialen Ende 5a des Lageraußenrings 5 und dem Scheibenabschnitt 22 des Trägers 14 anordenbar, um zu verhindern, dass Strom, der durch den Träger 14 hindurchgeht, in den Außenring 5 fließt. Der Endring 28 ist gegen das zweite axiale Ende 5b des Lageraußenrings 5 anordenbar, um das Ende 5b von dem leitenden Kontakt mit dem Gehäuse 3 oder einer anderen Maschinenkomponente (nicht dargestellt), die in dem Gehäuse 3 angeordnet ist, zu isolieren.
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Bevorzugt hat der zylindrische Hauptkörper 26 eine ringförmige Nut 29 angrenzend an das zweite axiale Ende 26a und der Endring 28 hat eine ringförmige Auskragung 30, die in der ringförmigen Nut 29 angeordnet ist, um den Endring 28 mit dem zylindrischen Körper 26 zu koppeln, wie am besten in 4 und 5 gezeigt ist. Alternativ kann, wie in der 7 dargestellt ist, der Isolator 12 ohne die Nut und die Auskragung gebildet sein, wobei der zylindrische Trägerabschnitt 20 dazu ausgelegt ist, den Isolatorendring 28, der mit dem zylindrischen Isolatorkörper 26 gekoppelt ist, insbesondere durch Bilden oder „Verformen“ des zylindrischen Abschnitts 20 nahe der zwei Komponenten 26, 28 zu halten. Ferner ist der zylindrische Isolatorkörper 26 bevorzugt aus Aluminium mit zumindest einer anodisierten Schicht gebildet und der Endring 28 ist bevorzugt aus einem starren Polymermaterial (z. B. Nylon, PVC, etc.) gebildet. Jedoch kann entweder der zylindrische Körper 26 oder der Endring 28 aus jedem anderen geeigneten Material gebildet sein, das geeignet ist, einen elektrischen Stromfluss zu verhindern.
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Mit Bezug nun auf 1, 4, 6 und 7 ist der zylindrische Abschnitte 20 des leitenden Trägers 14 bevorzugt aus einer relativ dünnen kreisförmigen Schale 32 mit gegenüberliegenden ersten und zweiten axialen Enden 32a, 32b gebildet, wobei das erste axiale Ende 32a einstückig mit dem äußeren Plattenabschnittsende 22a gebildet ist, wie voranstehend diskutiert, und das zweite Ende 32b um den Endring 28 angeordnet ist. Der Trägerscheibenabschnitt 22 ist bevorzugt als eine relativ dünne kreisförmige Platte 34 gebildet, wobei die zwei Abschnitte 20, 22 bevorzugt als eine einstückige Prägung gebildet sind. Ebenfalls hat der Scheibenabschnitt 22 gegenüberliegende erste und zweite Endflächen 35A, 35B, die sich radial zwischen den inneren und äußeren radialen Enden 22a, 22b erstrecken, wobei die Bürstenunteranordnung 16 mit der ersten Endfläche 35A verbunden ist und die zweite Endfläche 35B gegen den Isolatorflansch 27 angeordnet ist. Ferner umfasst der Trägerabschnitt 22 bevorzugt mehrere Montagelaschen 36, die umfänglich um die Trägermittellinie 14a beabstandet sind, wobei jede Montagelasche 36 mit der Bürstenunteranordnung 16 eingegriffen ist, um die Unterordnung 16 mit dem Träger 14 zu koppeln.
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Bevorzugt wird jede Montagelasche 36 durch Schneiden (z. B. Stempelschneiden) durch den Scheibenabschnitt 22 gebildet, um eine rechteckige Lasche 36 und eine Durchgangsöffnung 38 zu bilden, wobei die Lasche 36 um einen Halter 40 der Bürstenunteranordnung 16 gebogen ist, wie nachstehend beschrieben, sodass jede Montagelasche 36 im Allgemeinen C-förmig ist. Die Durchgangsöffnungen 38 stellen Durchgänge für Fluide (z. B. Schmiermittel, Luft, etc.) bereit, um durch den Träger 14 zu fließen, um zu und von dem Lager 1 zu gehen. Ferner ist der Träger 14 bevorzugt aus einem metallischen Material, am bevorzugsten Aluminium, gebildet, kann aber aus jedem anderen metallischen Material (Stahl), einem leitenden Polymer, etc., gebildet sein.
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Mit Bezug nun auf 1, 4 und 6-9 umfasst die leitende Bürstenunteranordnung 16 bevorzugt den ringförmigen Halter 40, der mit dem Träger 14 verbunden ist, wie voranstehend beschrieben, und hat ein offenes inneres radiales Ende 40a mit einer ringförmigen Nut 42 und einem geschlossenen äußeren Ende 40b. Jede der mehreren leitenden Fasern 18 hat ein äußeres radiales Ende 18b, das innerhalb der Nut 42 angeordnet ist und sich radial nach innen von dem Halter 40 und in Richtung der Welle 2 erstreckt. Genauer gesagt hat der Halter 40 eine äußere axiale Basis 44 und zwei gegenüberliegende radiale Beine 46, sodass der Halter 40 im Allgemeinen C-förmige axiale Querschnitte hat. Die Halterbeine 46 klemmen bevorzugt gegen die äußeren Enden 18b der leitenden Fasern 18, um die Fasern 18 in der Nut 42 zu halten.
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Ferner umfasst die Bürstenunteranordnung 16 bevorzugt einen kreisförmigen Ring 48, der in der Halternut 42 angeordnet ist, und jede der mehreren leitenden Fasern 18 ist um den Ring 44 gebogen. Als solches ist jede leitende Faser 18 bevorzugt im Allgemeinen U-förmig oder V-förmig und hat zwei innere Enden 18a, die im mit der Wellenaußenfläche 2a kontaktierbar sind. Jedoch kann jede der leitenden Fasern 18 angeordnet sein, sich als ein im Allgemeinen geraden Strang (nicht gezeigt) von dem äußeren radialen Ende 18b zu dem inneren radialen Ende 18a zu erstrecken.
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Ferner sind die mehreren leitenden Fasern 18 der Bürstenunteranordnung 16 entweder in einem im Allgemeinen durchgängigen Ring aus Fasern (nicht gezeigt) oder bevorzugt als mehrere umfänglich beabstandete diskrete Sets 19 von Fasern 18, wie in 1 und 9 angegeben ist, angeordnet. Im letzteren bevorzugten Fall sind die Sets 19 von Fasern 18 bevorzugt durch Stempel-Schneiden von einer Bürstenanordnung 16 gebildet, die einen durchgängigen Ring von Fasern 18 hat, sodass die Fasersets 19, die mit der Welle 2 kontaktierbar sind, durch Sets 21 von Faser 18 mit kürzerer Länge beabstandet sind. Ebenfalls ist jede leitende Faser 18 bevorzugt derart bemessen, dass sie einen Durchmesser in dem Bereich von fünf Mikrometer oder Mikrons (5 µm) bis einhundert Mikrons (100 µm) hat. Obwohl jede leitende Faser 18 bevorzugt aus Carbon, wie voranstehend diskutiert, gebildet ist, können die Fasern 18 alternativ aus jedem geeigneten elektrisch leitenden Material, wie beispielsweise einem metallischen Material, einem leitenden Polymer, etc., gebildet sein.
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Obwohl der Leiter 11 bevorzugt den Träger 14 und die Bürstenunteranordnung 16 umfasst, wie voranstehend beschrieben und in den Zeichnungsfiguren dargestellt, kann der Leiter 11 alternativ in jedem anderen geeigneten Weise gebildet sein, die sowohl mit dem Isolator 12 koppelbar als auch geeignet ist, einen oder mehrere leitende Pfad zwischen der Welle 2 und dem Gehäuse 3 bereitzustellen. Zum Beispiel kann der Leiter 11 anstelle der Bürstenunteranordnung 16 einen massiven Ring aus einem leitenden Material (nicht gezeigt) umfassen, das an dem Träger 14 befestigt und leitend mit der Welle 2 eingreifbar ist, wobei der Ring entweder eine durchgängige innere umfängliche Kontaktfläche oder mehrere bogenförmige Kontaktflächenabschnitte hat, die durch radial nach innen erstreckende Auskragungen bereitgestellt werden. Als eine weitere Alternative kann der Scheibenabschnitt 22 des leitenden Trägers 14 mit einem inneren Ende 22b gebildet sein, das mit der Wellenaußenfläche 2a kontaktierbar ist, um einen direkten leitenden Pfad zwischen der Welle 2 und dem Scheibenabschnitt 22 bereitzustellen. Der Umfang der vorliegenden Erfindung umfasst all diese und andere geeignete Konstruktion des Leiters 11, die geeignet sind, im Allgemeinen wie hierin beschrieben zu fungieren.
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Vor dem Einsetzen des Lagers 1 in das Gehäuse 3 wird die Isolator- und Leiteranordnung 10 an dem Lager 1 wie folgt installiert. Der Isolator 12 wird auf dem Lageraußenring 5 durch Einsetzen des ersten axialen Ringendes 5a in das zweite axiale Ende 26b des zylindrischen Körpers 26 und Gleiten der Innenfläche 13A des Körpers 26 über die Ringaußenfläche 5c bis der Flansch 27 gegen das erste axiale Ende 5a angeordnet ist, installiert. Dann wird der Endring 28 auf dem zweiten axialen Ende 5b des Lageraußenrings 5 positioniert und bei bestimmten Ausführungsformen wird die Ringauskragung 30 in die Nut 29 des zylindrischen Körpers 26 eingesetzt, um den Ring 28 mit dem Körper 26 zu koppeln, wie in 5 gezeigt ist. Als nächstes wird der leitende Träger 14 des Leiters 11, wobei die Bürstenunteranordnung 16 darauf vorinstalliert ist, mit dem Isolator 12 durch Einsetzen des ersten axialen Endes des Isolators 26a in das zweite axiale Ende 32b des zylindrischen Trägerabschnitts 20 und Gleiten der Innenfläche 21A des zylindrischen Ringabschnitts 20 über die Isolatoraußenfläche 13B bis der Trägerscheibenabschnitt 22 gegen den Isolatorflansch 27 angeordnet ist, gekoppelt. An diesem Punkt kann das Lager 1 mit der Isolator- und Leiteranordnung 10 auf der Welle 2 und in dem Gehäuse 3 installiert werden.
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Die Isolator/Leiteranordnung 10 der vorliegenden Erfindung ist effektiver beim Schützen eines Lagers 1 vor Schäden, die durch elektrischen Strom verursacht werden, als zuvor bekannte Vorrichtungen. Der Isolator 12 verhindert effektiv eine Spannungsdifferenz daran, zwischen der Welle 2 und dem Gehäuse 3 durch das Lager 1 hindurch aufgebaut zu werden, sodass elektrischer Strom daran gehindert wird, durch den Innen- und Außenring 4, 5 und die Wälzkörper 6 zufließen. Um ferner sicherzustellen, dass kein elektrischer Strom durch das Lager hindurch geht, stellt der leitende Träger 14 und die Bürstenunteranordnung 16 einen alternativen Pfad für jegliche Ladung oder Strom an der Welle 2 bereit, um durch die leitenden Fasern 18 zu dem Halter 40, durch den Halter 40 und in den Trägerscheibenabschnitt 22 zu gehen, dann durch den zylindrischen Trägerabschnitt 20 und in das Gehäuse 3 zu gehen. Zusätzlich oder alternativ können leitende Pfade in das Gehäuse 3 durch axialen Kontakt zwischen einen Abschnitt des Gehäuses 3 (z. B. eine radiale Schulter) oder einer Komponente der Maschine, die in dem Gehäuse 3 angeordnet ist, wie beispielsweise eine Feder, einem Stift, etc., und entweder einer Fläche des Trägerscheibenabschnitts 22 (z.B. die radiale Endfläche 35A, die Laschen 36, etc.), oder/und des ringförmigen Halters 40 bereitgestellt werden. Folglich wird jegliche Ladung oder Strom an der Welle 2 in dem Bereich des Lagers 1 sowohl durch den Isolator 12 daran gehindert, durch das Lager 1 hindurchzugehen, als auch überbrückt, um durch die Bürstenanordnung 16 und den leitenden Träger 14 des Leiters 1 zu gehen. Ferner kann die Anordnung 10 an dem Lager 1 durch einen Hersteller oder Großhändler installiert werden, sodass ein Lager 1 mit einer kombinierten Isolator- und Leiteranordnung 10 einem Kunden oder Endnutzer als eine Gesamtanordnung bereitgestellt werden kann, die fertig zum Installieren an einer Welle 2 und innerhalb eines Gehäuses 3 ist.
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Es wird von denen mit Fachwissen gewürdigt werden, dass Änderungen an den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen vorgenommen werden können, ohne von dem breiten erfinderischen Konzept davon abzuweichen. Es wird verstanden, dass daher diese Erfindung nicht auf die bestimmten Ausführungsformen, die offenbart sind, beschränkt ist, sondern dass sie beabsichtigt ist, Modifikationen innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung abzudecken, wie sie allgemein in den angehängten Ansprüchen definiert ist.