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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kippvorrichtung zur kippbaren Lagerung von Platten, insbesondere von Glas- oder Kunststoffplatten, und eine Trennvorrichtung zur zumindest teilweisen Trennung eines räumlichen Bereichs mit Hilfe einer Platte, insbesondere einer Glas- oder Kunststoffplatte.
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Aus dem Stand der Technik sind Kippvorrichtungen für Platten, insbesondere für Glas- und Kunststoffplatten, bekannt, die unter anderem in Verkaufs- oder Ladentheken zur kippbaren Lagerung besagter Platten zum Einsatz kommen, wobei die von der Kippvorrichtung getragene Platte einen vorderseitigen Bereich der Laden- oder Verkaufstheke zumindest teilweise von einem hinterseitigen Bereich abtrennen soll.
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Die meist aus einem durchsichtigen Material gefertigten Platten gestatten dabei Kunden eine größtenteils ungehinderte Sicht auf die durch die gelagerte Platte abgetrennten Bereiche, bei denen es sich beispielsweise um eine Warenauslage für Lebensmittel oder andere Waren handeln kann.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Kippvorrichtungen umfassen dabei eine Haltevorrichtung zur Aufnahme der besagten Platten, wobei die Haltevorrichtung dreh- bzw. kippbar gegenüber einer Lagervorrichtung gelagert ist, sodass die Haltevorrichtung samt aufgenommener Platte aus einer meist vertikal ausgerichteten Ruhestellung heraus in eine gegenüber dieser Ruhestellung gekippte Stellung gebracht werden kann.
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Durch das Kippen der Platte kann beispielsweise an der Laden- oder Verkaufstheke ein verbesserter Zugang zu den durch die Platte zumindest teilweise abgetrennten Bereichen ermöglicht werden, sodass insbesondere eine Beschickung der Laden- oder Verkaufstheke mit weiteren Waren durch das Verkaufspersonal oder eine Reinigung der Laden- oder Verkaufstheke oder der Platte selbst erheblich erleichtert werden.
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Eine derartige Kippvorrichtung ist unter anderem in der
DE 20 2010 012 388 U1 gezeigt, bei der eine Haltevorrichtung über ein Drehgelenk drehbar mit einer Lagervorrichtung verbunden ist, sodass die Haltevorrichtung samt einer von dieser aufgenommen Platte aus einer vertikalen Ruhestellung heraus gekippt werden kann, wobei eine Kippbewegung lediglich einer Verdrehbewegung um das Drehgelenk entspricht. Die Haltevorrichtung ist dabei in der Ruhestellung durch eine Arretierungsvorrichtung gesichert, sodass ein unbeabsichtigtes Verkippen aus der Ruhestellung heraus vermieden werden kann.
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Weiterhin ist eine Kippvorrichtung aus der gattungsbildenden
AT 29 57 91 B bekannt, bei der eine Haltevorrichtung über ein Gleitlager drehbar in eine Aussparung eines Schwenkkörpers eingefügt ist, wobei der Schwenkkörper selbst über ein Drehgelenk drehbar an einem Grundkörper angelagert ist, der wiederum an einem Montagekörper befestigt ist. Auf diese Weise kann die Haltevorrichtung samt einer darin aufgenommenen Platte durch eine Drehbewegung des Schwenkkörpers oder durch eine Drehbewegung der Haltevorrichtung relativ zum Schwenkkörper aus einer Ruhestellung heraus verkippt werden.
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Die Kippvorrichtungen, die im Stand der Technik häufig als Kippbeschlag oder Kippscharnier bezeichnet werden, müssen dabei in der Regel verhältnismäßig große Massen zuverlässig und vor allem sicher lagern, da diese unter anderem auch in einer Umgebung mit Personen, z.B. Kunden oder Verkaufspersonal, zum Einsatz kommen und daher ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
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Die Anforderung an eine sichere Lagerung erstreckt sich dabei auch auf eine für die Kippbewegung notwendige Kippmechanik, deren Bewegungsspielraum aufgrund der üblicherweise kompakten Bauweise der Kippvorrichtung eher begrenzt ist und meist nur eine Rotation um ein Drehgelenk um wenige Grad erlaubt.
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Zeitgleich sollten die Kippvorrichtungen aber auch optisch ansprechend gestaltet sein, um so beispielsweise eine optische Wahrnehmung eines potentiellen Kunden an einer Laden- oder Verkaufstheke möglichst nicht negativ zu beeinflussen, sondern zu einem positiv empfunden Kauferlebnis des besagten Kunden beitragen.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kippvorrichtung zur kippbaren Lagerung einer Platte mit einem gegenüber dem Stand der Technik weitreichenderen Bewegungsspektrum einer Kippbewegung bei zeitgleich kompakter Bauweise bereitzustellen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Kippvorrichtung zur kippbaren Lagerungen nach Anspruch 1 vorgeschlagen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist zudem, eine Trennvorrichtung zur teilweisen Trennung eines räumlichen Bereichs mit Hilfe einer kippbar gelagerten Platte mit einem gegenüber dem Stand der Technik weitreichenderem Bewegungsspektrum einer Kippbewegung bereitzustellen.
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Zur Lösung dieser weiteren Aufgabe wird eine Trennvorrichtung zur zumindest teilweisen Trennung eines räumlichen Bereichs nach Anspruch 14 vorgeschlagen.
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Die jeweiligen abhängigen Ansprüche beziehen sich dabei auf bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die jeweils für sich genommen oder in Kombination bereitgestellt werden können.
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Gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung wird eine Kippvorrichtung zur kippbaren Lagerung von Platten bereitgestellt, die eine an einem Montagekörper befestigbare Lagervorrichtung und eine durch die Lagervorrichtung beweglich gelagerten Haltevorrichtung zur Aufnahme einer Platte, insbesondere einer Glas- oder Kunststoffplatte, umfasst. Die Haltevorrichtung ist dabei über ein verbindendes Drehlager derart drehbar mit der Lagervorrichtung verbunden, dass die Haltevorrichtung durch eine Kippbewegung aus einer Ruhestellung heraus in eine gegenüber der Ruhestellung verkippte Endstellung gebracht werden kann, wobei das verbindende Drehlager im Zuge der Kippbewegung seine Position bezüglich eines Grundkörpers der Lagervorrichtung verändert. Die Lagervorrichtung umfasst dabei ein Hebelelement, wobei die Haltevorrichtung über das verbindende Drehlager drehbar mit dem Hebelelement verbunden ist und das Hebelelement wiederum über ein weiteres Drehlager drehbar mit dem Grundkörper der Lagervorrichtung verbunden ist.
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Unter dem Grundkörper der Lagervorrichtung ist dabei ein Hauptteil der Lagervorrichtung zu verstehen, der üblicherweise mit dem Montagekörper in Verbindung steht bzw. am Montagekörper befestigt wird und mit der Haltevorrichtung unter anderem über das verbindende Drehlager, welches als Kippmechanik dient, verbunden ist.
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Unter dem Drehlager ist dabei jedwedes Verbindungselement zwischen zwei Körpern zu verstehen, das diese derart miteinander verbindet, dass zumindest noch eine winkelmäßige Verdrehung der beiden Körper relativ zueinander um eine Drehachse des Drehlagers möglich ist. Hierbei kann es sich beispielsweise (nicht erschöpfend) um ein Drehgelenk, ein Wälz- oder auch ein Gleitlager handeln.
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Durch die erfindungsgemäße Kippvorrichtung kann die Haltevorrichtung aus der Ruhestellung heraus in die gegenüber dieser verkippte Endstellung gebracht werden, wobei die Haltevorrichtung in der verkippten Endstellung eine andere winkelmäßige Orientierung bezüglich der Lagervorrichtung aufweist als in der anfänglichen Ruhestellung, sodass die Kippvorrichtung eine Lagerung einer durch die Haltevorrichtung aufgenommenen Platte mit der Möglichkeit einer Orientierungsänderung der selbigen gestattet.
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Bezüglich des verbindenden Drehlagers kann die Kippbewegung der Haltevorrichtung als reine Verdrehbewegung um eine durch dieses Drehlager verlaufende Drehachse beschrieben werden, wobei aufgrund der Veränderbarkeit der Position des Drehlagers auch eine Position der Drehachse bezüglich des Grundkörpers der Lagervorrichtung verändert wird, insbesondere wird die Drehachse dadurch parallel verschoben.
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Auf diese Weise steht ein breiteres Bewegungsspektrum zur Umsetzung der Kippbewegung bereit, da neben der Verdrehbewegung um die Drehachse des Drehlagers zusätzlich auch translatorische Bewegungen des Drehlagers selbst genutzt werden können. Damit können zum einen komplexere Bewegungen der Haltevorrichtung gegenüber dem Grundkörper der Lagervorrichtung ermöglicht werden, die über eine reine Verdrehbewegung hinausgehen, und zum anderen kann durch die Überlagerung translatorischer und rotatorischer Bewegungsanteile die Kippbewegung optimal an die geometrische Form der Haltevorrichtung, des Grundkörpers der Lagervorrichtung aber auch des zugehörigen Montagekörpers angepasst werden.
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Dies ist unter anderem dahingehend von Vorteil, dass besonders bei nahtlos bzw. bündig in den Montagekörper eingefügter und befestigter Lagervorrichtung ein Kontakt zwischen Haltevorrichtung und Montagekörper im Zuge der Kippbewegung verhindert werden kann. Ein derartiger Kontakt wäre unerwünscht, da dieser zu einer Beschädigung der Kippvorrichtung selbst oder aber einer Oberfläche des Montagekörpers führen könnte.
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Die erfindungsgemäße Umsetzung einer Kippmechanik über ein in seiner Position veränderbares Drehlager führt in vorteilhafter Weise zu einem weitreichenderen Bewegungsspektrum bei zeitgleich kompakter Bauweise, wobei unter „weitreichender“ der zuvor genannte Aspekt zu verstehen ist, translatorische und rotatorische Bewegungsanteile gezielt überlagern zu können, was klar über eine reine Verdrehbewegung um ein ortsfest angeordnetes Drehlager hinausgeht.
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So kann beispielsweise im Zuge der Kippbewegung aus der Ruhestellung heraus das verbindende Drehlager zunächst über eine translatorische Verschiebung in eine neue Position gebracht werden, an welcher sich eine Verdrehbewegung der Haltevorrichtung um das verbindende Drehlager anschließt. Ein derartig realisierte Kippbewegung wäre unter anderem für den exemplarischen Fall vorteilhaft, in dem die Verdrehmöglichkeit der Haltevorrichtung in einer Ausgangsposition des verbindenden Drehlagers - in der Ruhestellung - stark eingeschränkt ist und durch Verschieben des Drehlagers in die neue Position erweitert werden kann. Die Haltevorrichtung kann also durch eine translatorische Bewegung des verbindenden Drehlagers in eine vorteilhafte Position für eine sich anschließende Verdrehbewegung gebracht werden, in der eine Verdrehbewegung beispielsweise nicht mehr oder zumindest weniger stark durch den Grundkörper eingeschränkt wird.
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Die Position des verbindenden Drehlagers bestimmt sich dabei durch die Position des Hebelelements, welches wiederum drehbar mit dem Grundkörper verbunden ist, wodurch bezogen auf einen als feststehend angenommenen Grundkörper die Kinematik eines Doppelpendels zur Positionierung der Haltevorrichtung umgesetzt wird.
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Das drehbar mit dem Grundkörper verbundene Hebelelement entspricht in diesem Fall einem ersten Pendel, an dem wiederum die Haltevorrichtung als zweites Pendel drehbar befestigt ist, wodurch sich im Gesamtaufbau unter Annahme einer ebenen Kippbewegung zwei Freiheitsgrade für die Kippbewegung der Haltevorrichtung ergeben. Im Vergleich hierzu würde ein lediglich ortsfest am Grundkörper angeordnetes verbindendes Drehgelenk nur einen Freiheitsgrad für die Kippbewegung gestatten.
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Durch die zwei Freiheitsgrade der Kippmechanik der Kippvorrichtung im Sinne des Doppelpendelprinzips können vergleichsweise komplexere Bewegungstrajektorien als mit lediglich einem Drehlager bei zeitgleich sicherere Lagerung der Haltevorrichtung umgesetzt werden. Die Position der Haltevorrichtung gegenüber dem Grundkörper kann dabei exemplarisch durch zwei Winkelgrößen, insbesondere durch einen ersten Relativwinkel α zwischen Grundkörper und Hebelelement und einen zweiten Relativwinkel β zwischen Hebelelement und Haltevorrichtung, angeben werden. Die beiden Relativwinkel α und β sind dabei lediglich beispielhaft aus einer Vielzahl von möglichen kinematischen Größen (kartesische Koordinaten, Absolutwinkel etc.) zur Positionsangabe gewählt worden, ebenso wie die Bezeichnung über griechische Buchstaben.
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Zur eindeutigen Vorgabe der Kippbewegung der Haltevorrichtung sind diese beiden Freiheitsgrade zumindest in einem Teilbereich der Kippbewegung durch eine entsprechende Zwangsbedingung in ein Verhältnis zu setzen, um so die Anzahl der Freiheitsgrade, insbesondere auf eins, zu reduzieren, derart, dass für jede Konfiguration in diesem Teilbereich in vorteilhafter Weise die Bewegungsmöglichkeiten der Haltevorrichtung gegenüber dem Grundkörper möglichst auf eine vorgegebene Relativbewegungsrichtung (vor- und rückwärts gerichtet) reduziert werden.
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Auch wenn die Anzahl der Freiheitsgrade dadurch reduziert wird, kann im Vergleich zu der zuvor genannten einfachen Lagerung über ein einziges ortsfestes Drehlager, was lediglich eine Rotation bzw. Verdrehung (entspricht einem Freiheitsgrad) als Relativbewegung zulässt, nach wie vor eine Kippbewegung der Haltevorrichtung umgesetzt werden, die beispielsweise sowohl rotatorische als auch translatorische Anteile aufweist, deren Zusammenspiel durch die besagte Zwangsbedingung festgelegt ist.
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So kann die Zwangsbedingung beispielsweise eine Relation der exemplarisch gewählten Relativwinkel definieren, derart, dass diese der im Folgenden exemplarisch gegebenen, im Allgemeinen nichtlinearen Gleichung 1 der Zwangsbedingung genügen.
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Bei der Funktion f der Gleichung 1 handelt es sich hierbei um eine reell-wertige Funktion, deren Argumente die beiden exemplarischen Relativwinkel sind, wobei es sich bei dieser Funktion f im Allgemeinen um eine nicht-lineare Funktion der Argumente α und β handelt.
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Ferner können für unterschiedliche Teilbereiche der Kippbewegung unterschiedliche Zwangsbedingungen vorgegeben werden, sodass sich eine über die zusammengefassten Teilbereiche kombinierte Zwangsbedingung in Form einer stückweise definierten Gleichung ergibt.
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Vorzugsweise ist die Verbindung der Haltevorrichtung mit dem Hebelelement über das verbindende Drehlager lösbar gestaltet und zwar derart, dass Hebelelement und die Haltevorrichtung in einer festgelegten Position, insbesondere bei festgelegten Winkelwerten des ersten und des zweiten Relativwinkels, ohne Verwendung von zusätzlichem Montage- oder Demontagewerkzeug miteinander verbunden und/oder voneinander gelöst werden können.
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Dadurch wird eine verhältnismäßig einfache und schnelle Montage und/oder Demontage der Haltevorrichtung ermöglicht, was unter anderem einen verbesserten Zugang zur Lagervorrichtung zwecks Reinigung oder Wartung sowie eine einfachere Reinigung der Haltevorrichtung oder einen vereinfachten Austausch einer durch die Haltevorrichtung aufgenommenen Platte ermöglicht.
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Vorzugsweise ist die Kippvorrichtung derart gestaltet, dass sich die Ruhestellung dadurch kennzeichnet, dass eine durch die Haltevorrichtung aufgenommene Platte im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, wobei „vertikal“ im Sinne der Parallelität zum Schwerefeld der Erde zu verstehen ist.
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Durch die vertikale Ausrichtung können dabei in vorteilhafter Weise die durch eine Gewichtskraft der zu tragenden Platte auf die Kippvorrichtung wirkenden Kippmomente erheblich reduziert werden.
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Vorzugsweise ist das verbindende Drehlager dabei an einer dem weiteren Drehlager gegenüberliegenden Seite des Hebelelements angeordnet.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein auf den Grundkörper bezogener maximaler Kippwinkel der Haltevorrichtung in der Endstellung durch zumindest je ein Anschlagelement im verbindenden und im weiteren Drehlager bestimmt.
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Dadurch kann der Bewegungsbereich der Haltevorrichtung und damit auch einer durch diese aufgenommenen Platte in vorteilhafter Weise über die Drehlager eingeschränkt werden, um so einen Bewegungsbereich der Kippbewegung bzw. die Endstellung eindeutig festzulegen.
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Vorzugsweise sind die Anschlagelemente in den Drehlagern justierbar gestaltet, dergestalt, dass der maximale Kippwinkel der Haltevorrichtung eingestellt werden kann.
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Dadurch kann der maximale Kippwinkel in der Endstellung in vorteilhafter Weise auf eine Umgebung der Kippvorrichtung angepasst werden, um so beispielsweise eine Kollision einer von der Haltevorrichtung getragenen Platte mit umgebenden Strukturen im Zuge der Kippbewegung zu verhindern.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegt mit Bezug auf die jeweiligen Querschnittprofile zwischen dem Grundkörper und der Haltevorrichtung in einem Bewegungsbereich der Kippbewegung um die Endstellung, insbesondere in der Endstellung, ein Kontaktpunkt vor, der mit Bezug auf das Querschnittprofil des Grundkörpers dem weiteren Drehlager im Wesentlichen diagonal gegenüberliegt.
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Auf diese Weise sind das weitere Drehlager und der diagonal gegenüberliegende Kontaktpunkt als Krafteinleitungspunkte des Grundkörpers verhältnismäßig weit voneinander beanstandet, sodass insbesondere für die Konfiguration der Endstellung mit maximalem Kippwinkel eine sichere Lagerung gewährleistet werden kann.
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Unter Querschnittprofile bzw. Querschnittprofil ist dabei ein Profil der betreffenden Elemente in einem Querschnitt zu verstehen, wobei eine Querschnittebene derart durch die Kippvorrichtung zu legen ist, dass deren Normalenvektor parallel zur Drehachse des verbindenden Drehlagers verläuft.
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Es ist dabei anzumerken, dass unter Kontaktpunkt ein Kontaktpunkt im Querschnitt zu verstehen ist, der je nach Ausgestaltung von Lager- und Haltevorrichtung bei einer dreidimensionalen Betrachtung in einer zum Querschnitt senkrecht stehenden Richtung auch einem Linienkontakt entsprechen kann.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Lagervorrichtung ein bezüglich des Grundkörpers relativ positionierbares Justierelement, über das in der Ruhestellung eine Position des Hebelelements bezüglich des Grundkörpers veränderbar ist.
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Dadurch können in vorteilhafter Weise montagebedingte Abweichungen von einer Soll-Position der Haltevorrichtung im Nachgang an eine Montage am Montagekörper ausgeglichen werden, um so in der Ruhestellung insbesondere eine aufgenommene Platte in die gewünschte Soll-Position bezüglich des Montagekörpers zu verbringen.
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Vorzugsweise ist das Justierelement als Schraube ausgeführt, die in eine ein passendes Gewinde aufweisende Bohrung des Grundkörpers eingefügt werden kann, wodurch auf einfache und kostengünstige Weise das Justierelement bereitgestellt werden kann.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Lagervorrichtung ein zwischen dem Hebelelement und dem Grundkörper angeordnetes elastisches Federelement.
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Dadurch kann beispielsweise ein Teil der unter anderem durch die Gewichtskraft einer aufgenommenen Platte verursachte Last kompensiert werden, um so eine leichtgängige Kippbewegung zu ermöglichen.
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Ferner kann das Hebelelement im ummontierten Zustand ohne Haltevorrichtung durch das Federelement in eine Montageposition gebracht werden, die ein einfaches Einfügen bzw. Montieren der Haltevorrichtung über das verbindende Drehgelenk am Hebelelement ermöglicht.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Haltevorrichtung in der Ruhestellung derart in einer Aussparung des Grundkörpers der Lagervorrichtung versenkt, dass die Haltevorrichtung größtenteils vom Grundkörper umschlossen.
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Unter dem Umstand, dass die Haltevorrichtung größtenteils vom Grundkörper der Lagervorrichtung umschlossen ist, ist dabei zu verstehen, dass sich die Haltevorrichtung in der Ruhestellung nahezu vollständig in einem räumlichen Bereich der Aussparung des Grundkörpers befindet, wobei ein Versenken der Haltevorrichtung in die Aussparung hierbei über eine entsprechend ausgeführte Eingangsöffnung des Grundkörpers erfolgt.
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Durch die vorteilhafte Ausgestaltung der in der Ruhestellung nahezu vollständig versenkten Haltevorrichtung für die kippbar zu lagernde Platte wird dabei nicht nur der vermittelte optische Eindruck der Kippvorrichtung aufgewertet, sondern auch die Lagerung im Hinblick auf Sicherheit und Zuverlässigkeit bei zeitgleich äußerst kompakter Bauweise verbessert.
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So wird das äußere Erscheinungsbild in der Ruhestellung maßgeblich durch die Lagervorrichtung bzw. durch deren Grundkörper bestimmt, in den sich die Haltevorrichtung in der Ruhestellung nahezu vollständig einfügt. Auf diese Weise lässt sich die Lagervorrichtung mit im Grundkörper versenkter Haltevorrichtung nahezu vollständig in den Montagekörper integrieren, insbesondere flächenbündig im Hinblick auf Oberseiten der Kippvorrichtung und des Montagekörpers, ohne dass optisch störende Teile der Kippvorrichtung in nennenswerter Weise von der besagten Oberfläche des Montagekörpers abstehen oder von dieser herausragen.
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Dadurch ergibt sich im wahrnehmungstechnischen Sinne ein weitestgehend nahtloses Einfügen der Kippvorrichtung in den Montagekörper, dergestalt, dass beispielsweise ein Kunde beim Betrachten der fertig befestigten Kippvorrichtung mit aufgenommener Platte überwiegend die Oberfläche des Montagekörpers sowie die aufgenommene Platte, nicht aber die Kippvorrichtung selbst wahrnimmt.
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Überdies kann auch die zur Verkippung der Haltevorrichtung benötigte Kippmechanik mit dem verbindenden Drehlager in vorteilhafter Weise innerhalb der Aussparung des Grundkörpers angeordnet sein, was nicht nur zu einem einheitlichen optischen Erscheinungsbild der gesamten Kippvorrichtung beiträgt, sondern in der Ruhestellung der Kippvorrichtung unter anderem auch das Eindringen von unerwünschten Fremdkörpern (Schmutz, Staub, etc.) in die Kippmechanik oder ein Berühren der Kippmechanik erschwert, was stets mit einem entsprechenden Verletzungsrisiko verbunden ist.
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Weiterhin führt der Umstand, dass der Grundkörper die Haltevorrichtung nahezu vollständig umschließt in vorteilhafter Weise zu einer verbesserten und auch sichereren Lagerung bei zeitgleich kompakter Bauweise.
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So ergibt sich durch ein nahezu vollständiges Umschließen der Haltevorrichtung in der Ruhestellung ein sich über einen großen Außenkonturbereich der Haltevorrichtung erstreckender potentieller Kontaktbereich, in dem eine Vielzahl von Kontaktstellen zwischen Grundkörper und Haltevorrichtung umgesetzt werden können, die nicht nur eine verbesserte Lagerung der Haltevorrichtung - hinsichtlich der Übertragung von Kräften und Momenten - in der Ruhestellung, sondern auch im Zuge der Kippbewegung ermöglichen.
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Durch das Umschließen der Haltevorrichtung können zu Lagerung in der Ruhestellung beispielsweise mehrere Kontaktpunkte zwischen Lagervorrichtung und Grundkörper oder Verbindungspunkte zwischen Haltevorrichtung und Lagervorrichtung vorgesehen sein, die über eine im Verhältnis zu den Abmessungen der Aussparung große Distanz voneinander angeordnet sein können, um so die Lagerung der Haltevorrichtung zu verbessern. Zu den Vorteilen einer derartig verbesserten Lagerung zählen eine verbesserte Kraft- und vor allem auch Momentenübertragung, insbesondere im Hinblick auf wirkende Torsions- und Kippmomente, die unter anderem durch das hohe Gewicht einer durch die Haltevorrichtung getragenen Platte verursacht werden können und von der Haltevorrichtung über die Lagervorrichtung in den Montagekörper abgeleitet werden müssen.
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Weiterhin fungiert der Grundkörper der Lagervorrichtung zeitgleich auch als zusätzliche Sicherheitsvorrichtung für den Fall einer defekten Kippmechanik, da die Bewegungsmöglichkeiten der Haltevorrichtung durch den umschließende Grundkörper stark eingeschränkt sind, sodass diese also selbst bei einer defekten oder sogar gebrochenen Kippmechanik in den meisten Fällen noch vom umschließenden Grundkörper gehalten werden kann, was das Risiko eines unkontrollierten Herausfallens der Haltevorrichtung samt aufgenommener Platte erheblich reduziert, insbesondere bei einer in vertikaler Richtung oben liegenden Eingangsöffnung des Grundkörpers.
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Vorzugsweise ist die Haltevorrichtung derart gestaltet, dass Abschnitte der Haltevorrichtung die Eingangsöffnung des Grundkörpers Lagervorrichtung in der Ruhestellung nahezu vollständig verschließen, wodurch ein Eindringen unerwünschter Fremdkörper zusätzlich erschwert wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind eine Außenkontur der Haltevorrichtung und eine an die Aussparung angrenzende Innenkontur des Grundkörpers der Lagervorrichtung derart aufeinander angepasst, dass die Haltevorrichtung im Zuge der Kippbewegung zumindest teilweise durch Abschnitte der Innenkontur des Grundkörpers in vorgegebener Weise führbar ist.
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Auf diese Weise kann die Lagervorrichtung bzw. der Grundkörper zur teilweise formschlüssigen Lagerung der Haltevorrichtung im Zuge der Kippbewegung eingesetzt werden, wobei in vorteilhafter Weise mehrere Kontaktpunkte zwischen Haltevorrichtung und Lagervorrichtung bzw. Grundkörper vorgesehen sein können, um so in einem Teilbereich der Kippbewegung eine Zwangsbedingung im Sinne der exemplarischen Gleichung 1 festzulegen und dabei zeitgleich eine verbesserte Lagerung zur Kraft- und Momenteneinleitung über mehrere Kontaktpunkte bereitzustellen. Die Ausgestaltung der aufeinander angepassten Konturen gibt dabei (zumindest in einem Teilbereich der Kippbewegung) die Zwangsbedingung und damit auch die Kippbewegung selbst vor.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Außenkontur der Haltevorrichtung und die Innenkontur des Grundkörpers derart aufeinander angepasst, dass mit Bezug auf die jeweiligen Querschnittprofile zwischen dem Grundkörper und der Haltevorrichtung im Zuge der Kippbewegung zumindest teilweise ein oder mehrere Kontaktpunkte vorliegen.
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Vorzugsweise sind die Außenkontur der Haltevorrichtung und die Innenkontur des Grundkörpers derart aufeinander angepasst, dass mit Bezug auf die jeweiligen Querschnittprofile die Haltevorrichtung in einem ersten Bewegungsbereich der Kippbewegung den Grundkörper an einem Kontaktpunkt kontaktiert.
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Durch den lediglich einen Kontaktpunkt im zweiten Bewegungsbereich kann in vorteilhafter Weise eine Zwangsbedingung umgesetzt werden, die die Anzahl der Freiheitsgrade im betreffenden Bewegungsbereich lediglich um ein Halb reduziert, derart, dass die Haltevorrichtung entsprechend der Kippbewegung bewegt werden kann, allerdings auch von der Lagervorrichtung oder zumindest von der Innenkontur des Grundkörpers abgehoben werden kann.
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Das Konzept eines halben Freiheitsgrades ergibt sich aus der Wechselwirkung eines einzelnen Kontaktes, der im Zusammenspiel mit einer externen Last, üblicherweise einer Gewichtskraft, die Position eines Körpers vorgibt, allerdings nicht verhindern kann, dass sich besagter Kontakt im Falle einer weiteren, der Gewichtskraft entgegenwirkenden und größeren Belastung löst.
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Durch die Umsetzung mit einem Kontaktpunkt im ersten Bewegungsbereich kann unter anderem eine unkomplizierte Montage und/oder Demontage der Haltevorrichtung aus der Lagervorrichtung ermöglicht werden, da diese im regulären Fall beispielsweise infolge ihrer Gewichtskraft auf der Lagervorrichtung bzw. dem Grundkörper aufliegt und entsprechend der Kippbewegung bewegt werden kann, allerdings auch vom Grundkörper zwecks Montage und/oder Demontage abgehoben werden kann.
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Vorzugsweise sind die Außenkontur der Haltevorrichtung und die Innenkontur des Grundkörpers derart aufeinander angepasst, dass mit Bezug auf die jeweiligen Querschnittprofile die Haltevorrichtung in einem zweiten Bewegungsbereich der Kippbewegung den Grundkörper an zwei Kontaktpunkten kontaktiert.
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Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung kann im zweiten Bewegungsbereich eine verbesserte Lagerung über die zwei Kontaktpunkte ermöglicht werden, da eine Krafteinleitung und Momenteneinleitung in die Lagervorrichtung bzw. in den Grundkörper der Lagervorrichtung an zwei unterschiedlichen Positionen erfolgen kann.
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Die Unterteilung in den ersten und den zweiten Bewegungsbereich dient lediglich der Unterscheidung auf Basis der Kontaktpunktanzahl und gibt keine zeitliche Abfolge besagter Bereiche während der Kippbewegung wieder. So kann es auch mehrere erste und/oder zweite Bewegungsbereiche geben, die in beliebig vorgebbarer Abfolge einen Teil der Kippbewegung bilden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Grundkörper der Lagervorrichtung zur Ausbildung der Aussparung bezogen auf das Querschnittprofil im Wesentlichen u-förmig gestaltet.
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Im Wesentlichen u-förmig ist hierbei so zu verstehen, dass sich der Grundkörper aus einem der Eingangsöffnung der Aussparung gegenüberliegendem Bodenteil und zwei mit diesem verbundenen Seitenteilen gemäß der Form des Buchstabens U zusammensetzt, wobei die an die Aussparung angrenzenden Innenkonturen des Grundkörpers keine durchgehend ebenen Flächen bilden müssen.
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Dadurch entspricht der Grundkörper im Wesentlichen einer U-Schiene, die aufgrund ihrer Form nicht nur eine hohe Torsions- und Biegesteifigkeit mit sich bringt, sondern auch in vorteilhafter Weise an mehreren Stellen ihrer Außenkontur (Bodenteil + Seitenteile) an dem Montagekörper befestigt werden kann.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Kippvorrichtung eine Arretiervorrichtung, mit der die Haltevorrichtung in der Ruhestellung arretierbar ist.
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Dadurch kann die Haltevorrichtung sicher in der Ruhestellung arretiert werden, um so ein unerwünschtes Einleiten der Kippbewegung, z.B. aufgrund eines ungewollten Stoßes an die aufgenommene Platte, zu verhindern.
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Vorzugsweise umfasst die Arretiervorrichtung ein an der Haltevorrichtung befestigtes Arretierelement mit einer in einem Querschnittprofil teilkreisförmigen Aussparung und ein am Grundkörper befestigtes Fixierelement, das in der Ruhestellung in die teilkreisförmige Aussparung des Arretierelements eingreift.
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Alternativ umfasst die Arretiervorrichtung ein an dem Grundkörper befestigtes Arretierelement mit einer in einem Querschnittprofil teilkreisförmigen Aussparung und ein an der Lagervorrichtung befestigtes Fixierelement, das in der Ruhestellung in die teilkreisförmige Aussparung des Arretierelements eingreift
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Haltevorrichtung eine nutförmige Aussparung zur Aufnahme der Platte auf und umfasst zumindest ein Klemmelement zur Fixierung der Platte in der nutförmigen Aussparung.
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Dadurch kann eine sichere Aufnahme der Platte in der Haltevorrichtung bereitgestellt werden, die eine formschlüssige Aufnahme in der nutförmigen Aussparung mit einer kraftschlüssigen Fixierung über den Klemmkeil ermöglicht, um so die Platte fest mit der Haltevorrichtung zu verbinden ohne Material der Platte abtragen zu müssen, z.B. für eine Durchgangsbohrung, was eine Schwächung der Platte zur Folge hätte.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft in der Ruhestellung eine oberseitige Oberfläche des Grundkörpers der Lagervorrichtung im Wesentlichen parallel, insbesondere flächenbündig, zu einer oberseitigen Oberfläche der Haltevorrichtung.
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Dadurch kann nicht nur das Risiko eines ungewollten Eindringens von Fremdkörpern in die Aussparung der Lagervorrichtung erheblich reduziert werden, da durch diese Ausgestaltung die Eingangsöffnung auf effiziente Weise nahezu vollständig abgedeckt bzw. verschlossen werden kann, sondern es wird auch das optische Erscheinungsbild der Kippvorrichtung aufgewertet.
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Gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung wird eine Trennvorrichtung zur zumindest teilweisen Trennung eines räumlichen Bereichs bereitgestellt, insbesondere zum Einsatz an einer Laden- oder Verkaufstheke, wobei die Trennvorrichtung eine Kippvorrichtung gemäß des ersten Aspekts der Erfindung und eine durch die Haltevorrichtung der Kippvorrichtung aufgenommene Platte, insbesondere eine Glas- oder Kunststoffplatte, umfasst.
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Unter der durch die Haltevorrichtung aufgenommenen Platte ist üblicherweise ein dreidimensionales Objekt zu verstehen, dessen räumliche Ausdehnung in eine erste Raumrichtung um ein Vielfaches kleiner ist als die räumlichen Ausdehnungen in den anderen beiden Raumrichtungen. Meist sind dabei die Oberflächen der Platte ebenmäßig ausgeführt, können allerdings auch eine gewölbte oder winklig gestaltete Geometrie aufweisen.
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Durch die erfindungsgemäße Trennvorrichtung kann ein an den Montagekörper der Kippvorrichtung angrenzender räumlicher Bereich, insbesondere ein an die Laden- oder Verkaufstheke angrenzender räumlicher Bereich, zumindest teilweise getrennt werden, sodass in der Ruhestellung ein erster und ein zweiter Teilbereich durch die Trennvorrichtung, insbesondere durch die Platte der Trennvorrichtung, voneinander abgetrennt sind, wobei ein in der Regel durchsichtiges Material der Platte dennoch Durchsicht von einem in den anderen Teilbereich gestattet.
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Auf diese Weise können insbesondere an einer Laden- oder Verkaufstheke der Austausch von Aerosolen, Schmutzpartikeln und dergleichen zwischen den beiden Teilbereichen erheblich reduziert werden, um so beispielsweise in einem ersten Teilbereich angeordnete Waren oder Lebensmittel zwecks Hygiene weitestgehend vor dem zweiten Teilbereich abzuschirmen bzw. von diesem zu trennen.
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Die vorteilhafte Lagerung der Platte mit der Kippvorrichtung gemäß des ersten Aspekts der Erfindung gestattet dabei ein weitreichenderes Bewegungsspektrum der Kippbewegung bei zeitgleich kompakter Bauweise, was nicht nur eine einfache Reinigung der Trennvorrichtung, sondern im Falle der in die Endstellung gekippten Haltevorrichtung auch einen vereinfachten Zugang zu den jeweiligen Teilbereichen, z.B. zur Beschickung oder zur Entnahme von in einem der beiden Teilbereichen angeordneten Waren oder Lebensmitteln erlaubt.
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Vorzugsweise ist die Platte bezogen auf die Ruhestellung der Kippvorrichtung an einer in vertikaler Richtung unterseitigen Kante oder einem Kantenbereich lösbar und ortsfest (in Bezug auf die Haltevorrichtung) an der Haltevorrichtung fixiert.
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Dadurch wird die Kippvorrichtung und auch der Montagekörper durch die Gewichtskraft der Platte in der Ruhestellung überwiegend auf Druck belastest, was im beispielhaften Vergleich zu einer überwiegenden Zugbelastung eine sicherere Lagerung der Platte und eine weniger stark beanspruchte Befestigung am Montagekörper mit sich bringt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Lagervorrichtung der Kippvorrichtung derart ausgeführt, in einer Aussparung eines Montagekörpers, insbesondere eines Thekenkörpers der Laden- oder Verkaufstheke, befestigt zu werden, wobei eine oberseitige Fläche der Lagervorrichtung im Wesentlichen flächenbündig mit einer angrenzenden oberseitigen Fläche des Montagekörpers verläuft.
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Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung fügt sich die Trennvorrichtung dabei optisch nahezu nahtlos in den Montagekörper ein, derart, dass ein Kunde an der Laden- oder Verkaufstheke beispielsweise nur den Montagekörper und die Platte, nicht aber die eigentliche Kippvorrichtung, die in diesem Fall als versenkter Kippbeschlag bezeichnet werden kann, wahrnimmt.
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Weitere Aspekte und deren Vorteile als auch speziellere Ausführungsbeispiele der zuvor genannten Aspekte und Merkmale werden im Folgenden unter Zuhilfenahme der in den beigefügten Figuren gezeigten Zeichnungen beschrieben.
- 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Kippvorrichtung gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung in einer Ruhestellung in einem Querschnitt.
- 2a, 2b zeigen die Kippvorrichtung aus 1 in unterschiedlichen Positionen während einer Kippbewegung in einem Querschnitt.
- 3a, 3b zeigen die Kippvorrichtung aus 1 im Zuge einer Demontage der Haltevorrichtung in einem Querschnitt.
- 4a zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Trennvorrichtung mit der Kippvorrichtung aus 1.
- 4b zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Trennvorrichtung mit einer Kippvorrichtung gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung in einem Querschnitt.
- 5 zeigt eine räumliche Darstellung eines Ausschnitts der Trennvorrichtung aus 4a.
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Gleiche bzw. ähnliche Elemente in den Figuren können hierbei mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sein, manchmal allerdings auch mit unterschiedlichen Bezugszeichen.
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Es wird hervorgehoben, dass die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele und deren Ausführungsmerkmale begrenzt ist. Die Erfindung umfasst weiterhin Modifikationen der genannten Ausführungsbeispiele, insbesondere diejenigen, die aus Modifikationen und/oder Kombinationen einzelner oder mehrerer Merkmale der beschriebenen Ausführungsbeispiele im Rahmen des Schutzumfanges der unabhängigen Ansprüche hervorgehen.
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1 zeigt in einem Querschnitt ein Ausführungsbeispiel einer Kippvorrichtung 10 gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung in einer Ruhestellung.
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Die Kippvorrichtung 10 umfasst eine Lagervorrichtung 20 sowie eine Haltevorrichtung 30 zur Aufnahme einer zu lagernden Platte.
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Der dargestellte Querschnitt steht dabei im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse der Kippvorrichtung 10 (siehe auch Z-Richtung in 5) bzw. verläuft parallel zu einer Ebene der Bewegungstrajektorie der Haltevorrichtung 30 im Zuge einer Kippbewegung.
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Die Lagervorrichtung umfasst dabei unter anderem einen Grundkörper 21 sowie einen Hebel 26 der über ein erstes Drehgelenk 24a (weiteres Drehlager) drehbar mit dem Grundkörper 21 verbunden ist, wobei eine Drehachse parallel zur Längsachse der Kippvorrichtung 10 verläuft.
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Der Grundkörper 21 ist im gezeigten Querschnittprofil im Wesentlichen u-förmig gestaltet, wobei der Grundkörper 21 mit einem Bodenteil sowie zwei Seitenteile in eine Aussparung eines Montagekörpers 102 eingepasst ist und über hier nicht dargestellte Befestigungsmittel mit diesem befestigt ist.
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Die im Kontakt mit dem Montagekörper 102 befindlichen Außenkonturen des Bodenteils sowie der zwei Seitenteile des u-förmig gestalteten Grundkörpers 21 stehen dabei rechtwinklig zueinander.
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Ein Teil der oberseitigen Außenkontur des Grundkörpers 21 verläuft flächenbündig mit einer Oberfläche des Montagekörpers 102, derart, dass der Grundkörper 21 der Lagevorrichtung 20 vollständig in der Aussparung des Montagekörpers 102 versenkt ist.
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Eine Position des drehbar gelagerten Hebels 26 gegenüber des Grundkörpers 21 kann über den exemplarisch dargestellten Winkel α angegeben werden, der in der gezeigten Darstellung den Relativwinkel zwischen einer Hebellängsachse und einer Waagrechten angibt.
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Der minimale Wert den der Winkel α annehmen kann, ist dabei durch die Stellschraube 28b zur Höhenverstellung vorgegeben und kann über diese auch entsprechend eingestellt werden.
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Zwischen dem Hebel 26 und dem Grundkörper 21 ist im gezeigten Querschnitt eine Spiralfeder 27 angeordnet, deren Vorspannung über die Stellschraube 28a eingestellt werden kann, und eine entsprechende Vorspannung für den Hebel 26 aufbringt.
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Die Haltevorrichtung 30 umfasst unter anderem einen Grundkörper 31, der über ein zweites Drehgelenk 24b (verbindendes Drehlager) drehbar mit dem Hebel 26 der Lagervorrichtung 20 verbunden ist, wobei dessen Drehachse parallel zur Drehachse des ersten Drehgelenks 24a verläuft.
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Die Haltevorrichtung 30 bzw. ihr Grundkörper 31 ist in der gezeigten Ruhestellung nahezu vollständig in eine Aussparung 22 des Grundkörpers 21 eingefügt, derart, dass die Lagervorrichtung 20 bzw. der Grundkörper 21 die Haltevorrichtung 30 nahezu vollständig umschließt.
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Ein Zugang zu der im Grundkörper 21 gebildeten Aussparung 22 erfolgt über die im Querschnitt dargestellte Eingangsöffnung 23, durch die die Haltevorrichtung 30 eingeführt werden kann, wobei die Eingangsöffnung in der gezeigten Ruhestellung nahezu vollständig durch die Abdeckungsabschnitte 32 des Grundkörpers 31 der Haltevorrichtung 30 gegenüber einer Umgebung der Kippvorrichtung 10 abgedeckt oder sogar verschlossen wird, was in vorteilhafter Weise das Risiko eines ungewollten Eindringens von Fremdkörpern in die Aussparung 22 reduziert.
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Ebenso wird auch der Zugang zu den innenliegenden Bereichen mit der Kippmechanik verhindert, da diese zum einen von der Lagervorrichtung 20 bzw. dem Grundkörper 21 und zum anderen von der Haltevorrichtung 30 mit den jeweiligen Abdeckungsabschnitten 32 nahezu vollständig gegenüber der Umgebung der Kippvorrichtung 10 abgetrennt ist, wodurch auch ein Verletzungsrisiko reduziert werden kann.
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Die Position der Haltevorrichtung 30 bzw. des Grundkörpers 31 bezüglich des Hebels 26 kann über den exemplarisch dargestellten Winkel β zwischen der Längsachse des Hebels und einer Hochachse der Haltevorrichtung 30 angegeben werden. Die Hochachse der Haltevorrichtung 30 entspricht in der gezeigten Darstellung einem Spannvektor einer Plattenebene einer von der Haltevorrichtung 30 aufzunehmenden Platte.
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Die Position der Haltevorrichtung 30 bzw. des Grundkörpers 31 bezüglich des Grundkörpers 21 der Lagervorrichtung 20 (und damit auch gegenüber des Montagekörpers 102) ist in der gezeigten Darstellung durch die im Querschnitt angegebenen Winkelgrößen bzw. durch die Relativwinkel α und β eindeutig bestimmt, wobei ein Kippwinkel γ zwischen einer zur Oberfläche des Montagekörpers 102 senkrecht stehenden Vertikalen und der Hochachse der Haltevorrichtung 103 im Bogenmaß durch Gleichung 2 angegeben werden kann (siehe auch
2a und
2b). Im gezeigten fall der Ruhestellung gilt dabei γ = 0..
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Maximalwerte der jeweiligen Relativwinkel bestimmen sich dabei durch Drehgelenksanschläge 25 in den jeweiligen Drehgelenken 24a und 24b.
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Vorliegend handelt es sich bei der gezeigten Verbindungsmechanik zwischen Grundkörper 21, Hebel 26 und Grundkörper 31 der Haltevorrichtung 30 um das kinematische Konzept eines Doppelpendels mit zwei Freiheitsgraden, unter anderem beschreibbar durch die exemplarisch gewählten Relativwinkel α und β.
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Zur Aufnahme einer Platte weist die Haltevorrichtung 30 einen an die Ausmaße einer aufzunehmenden Platte angepassten nutförmigen Einfügeabschnitt 33 auf, in den die besagte Platte eingefügt und über einen Klemmkeil 34 kraftschlüssig fixiert werden kann.
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Die gezeigte Konfiguration der Kippvorrichtung 10 entspricht dabei der Ruhestellung, bei der die Haltevorrichtung 30 zusätzlich über eine Arretiervorrichtung mit der Lagervorrichtung 20 verbunden ist, wobei die Arretiervorrichtung auf Seiten der Haltevorrichtung 30 eine Kunststoffmuffe 29a mit im Querschnitt teilkreisförmiger Aussparung für eine Passstück 29b auf Seiten der Lagervorrichtung 20 umfasst.
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Durch Einschnappen der Kunststoffmuffe 29a in das Passstück 29b wird die Haltevorrichtung 30 gegenüber der Lagervorrichtung 20 arretiert, sodass keine Relativbewegungen mehr möglich sind. Durch Aufbringen einer Loslösekraft können Kunststoffmuffel 29a und Passstück 29b voneinander getrennt werden, um so eine Kippbewegung der Haltevorrichtung 30 einzuleiten.
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In der gezeigten Kippvorrichtung 10 kann durch die durch den Grundkörper 21 der Lagervorrichtung 20 in der Ruhestellung nahezu vollständig umschlossenen Haltevorrichtung 30 ein nach außen hin optisch einheitliches Erscheinungsbild der Kippvorrichtung 10 erzielt werden, welches keinen Einblick in die innerhalb der Aussparung 22 angeordnete Kippmechanik 24a, 24b, 26, 27, 28b gestattet und besagte Kippmechanik auf effiziente und sichere Weise vor einer Umgebung der Kippvorrichtung 10 abschirmt.
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In vorteilhafter Weise sind der Grundkörper 21, der Hebel 26, der Grundkörper 31 der Haltevorrichtung 30 sowie der Klemmkeil 34 aus einem Leichtmetall gefertigt, beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung.
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2a zeigt die Kippvorrichtung 10 aus 1 in einem Querschnitt in einer ersten Position während einer Kippbewegung.
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In der gezeigten Konfiguration sind Kunststoffmuffe 29a sowie Passstück 29b der Arretiervorrichtung nicht miteinander verbunden, die Haltevorrichtung 30 wurde aus der Ruhestellung und damit auch teilweise aus der Aussparung 22 heraus bewegt, wobei für die dargestellte Konfiguration γ > 0 gilt.
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Im Vergleich zu der in 1 gezeigten Konfiguration der Ruhestellung mit γ = 0 haben sich durch die Kippbewegung sowohl der Relativwinkel α als auch der Relativwinkel β vergrößert, wobei die Kippbewegung auf vorteilhafter Weise durch die Konturen der beiden Grundkörper 21, 31, insbesondere durch eine Außenkontur des Grundkörpers 31 der Haltevorrichtung 30 und eine an die Aussparung 22 angrenzende Innenkontur des Grundkörpers 21, zusätzlich zu der über den Hebel 26 und die beiden Drehgelenke 24a, 24b erfolgenden Verbindung vorgegeben wird.
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In der in 2a gezeigten Konfiguration liegen mit Bezug auf die gezeigten Querschnittprofile zwei Kontaktpunkte zwischen dem Grundkörper 31 der Haltevorrichtung 30 und dem Grundkörper 21 der Lagervorrichtung 20 vor. Unter Kontaktpunkt ist hierbei lediglich die Kontaktstelle im gezeigten Querschnittprofil zu verstehen, die bei tatsächlich dreidimensionaler räumlicher Betrachtungsweise auch einem Linienkontakt oder mehreren über die Längsachse verteilten Punkt- und/oder Linienkontakten entsprechen könnte.
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Durch die zwei Kontaktpunkte wird der Grundkörper 31 und damit auch die Haltevorrichtung 30 selbst sicher und vorbestimmt in diesem Bewegungsbereich der Kippbewegung geführt, wobei eine auf die Haltevorrichtung 30 in einer rechten Richtung wirkende Druckkraft über den ersten Kontaktpunkt 41 in den Grundkörper 21 eingeleitet wird und eine auf die Haltevorrichtung 30 in einer linken Richtung wirkende Druckkraft über den zweiten Kontaktpunkt 42 in den Grundkörper 21 eingeleitet wird.
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2b zeigt die Kippvorrichtung 10 aus 1 und 2a in einem Querschnitt in einer Endstellung der Kippbewegung.
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Wird die Kippbewegung im Vergleich zu der in 2a dargestellten Konfiguration weiter fortgesetzt, steigt der Kippwinkel γ weiter an und es wird schließlich die in 2b im Querschnittprofil dargestellte Endstellung erreicht, in der der Hebel 26 sowohl im ersten Drehgelenk 24a als auch im zweiten Drehgelenk 24b seinen jeweiligen Drehgelenkanschlag erreicht hat, wobei in der gezeigten Endstellung der Kippwinkel γ im Gradmaß ca. 47° beträgt.
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Die Spiralfeder 27 ist nicht länger vorgespannt und hat den Kontakt zum Hebel 26 verloren, der bezogen auf den Relativwinkel α eine durch die Spiralfeder 27 vorgegebene Winkelstellung im demontierten Zustand (siehe 3b) bereits überschritten hat.
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Die Haltevorrichtung 30 ist in der gezeigten Endstellung dabei zu mehr als der Hälfte aus der Aussparung 22 heraus bewegt worden und wird durch die Verbindung im zweiten Drehgelenk 24b und durch die Auflage im Kontaktpunkt 41 gelagert.
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An dieser Stelle ist anzumerken, dass für die gezeigte Kippvorrichtung das Schwerefeld der Erde vertikal nach unten gerichtet ist, sodass besagte Auflage im Kontaktpunkt 41 durch die vertikal nach unten wirkende Gewichtskraft der Haltevorrichtung bedingt wird.
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Der Kontaktpunkt 41 der Auflage liegt dabei im gezeigten Querschnitt bezogen auf den Grundkörper 21 der Lagervorrichtung 20 dem ersten Drehgelenk 24a im Wesentlichen diagonal gegenüber, sodass eine auf die Haltevorrichtung 30 wirkende Last an zwei möglichst weit voneinander entfernt angeordneten Punkten (hier: Auflage im Kontaktunkt 41 und im ersten Drehgelenk 24a) erfolgt, was eine vorteilhafte Lagerung insbesondere hinsichtlich auftretender Torsions- oder Biegemomente gestattet.
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3a zeigt die Kippvorrichtung 10 aus 1 in einem Querschnitt in einer ersten Konfiguration während einer Demontage der Haltevorrichtung 30.
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In einer durch die Lagervorrichtung 20 vorgegebenen Demomontage-Position von Hebel 26 und Haltevorrichtung 30 kann die Verbindung zwischen Hebel 26 und Haltevorrichtung 30 durch das zweite Drehgelenk 24b durch ein vertikal nach oben gerichtetes Anheben der Haltevorrichtung 30 gelöst werden, um so die Haltevorrichtung 30 durch die Eingangsöffnung 23 hindurch vollständig aus der Aussparung 22 der Lagervorrichtung 20 bzw. des Grundkörpers 21 zu entfernen, wie aus der in 3b gezeigten zweiten Konfiguration der demontierten Kippvorrichtung 10 hervorgeht.
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Damit ist eine Demontage aber auch eine Montage der Haltevorrichtung 30 in der Lagervorrichtung 20 möglichst einfach gehalten, sodass keine zusätzlichen Demontage- bzw. Montagewerkzeuge, z.B. Schraubendreher oder ähnliches Werkzeug, notwendig sind.
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Wie aus 3b hervorgeht, wird der Hebel 26 im demontierten Zustand ohne Haltevorrichtung 30 dabei durch die Spiralfeder 27 in einer festgelegten Montageposition gehalten, in der sich der hebelseitige Teil des zweiten Drehgelenks 24b in einer zur Aufnahme im haltevorrichtungsseitigen Teil des zweiten Drehgelenks 24b optimalen Position befindet.
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Nach Einsatz der Haltevorrichtung 30 und der Verbindungsherstellung mit der Lagervorrichtung 20 über das zweite Drehgelenk 24b, wird die Spiralfeder 27 durch die Gewichtskraft der Haltevorrichtung 30 komprimiert und sorgt in Vorspannung (siehe 1 und 2a) für eine Kompensation der Gewichtskraft der Haltevorrichtung 30 und einer ggf. darin aufgenommenen Platte und damit für eine leichtgängige Kippbewegung.
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4a zeigt in einem Querschnitt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Trennvorrichtung 100 mit der Kippvorrichtung 10 aus 1 in einer Ruhestellung.
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Die im Querschnitt gezeigte Kippvorrichtung 10 entspricht der Kippvorrichtung aus 1, wobei im nutförmigen Einfügeabschnitt 33 eine ausschnittsweise dargestellte Glasplatte 101 aufgenommen und durch den Klemmkeil 34 kraftschlüssig fixiert ist.
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Die sich ebenfalls in Ruhestellung befindliche Glasplatte 101 ist dabei an einem unterseitigen Bereich in dem nutförmigen Einfügeabschnitt 33 eingespannt, wobei über diese Verbindung sowohl Kräfte als auch Momente auf die Haltevorrichtung 30 übertragen werden, bei denen es sich vorwiegend um durch die Gewichtskraft der Glasplatte 101 bedingte Belastungen handelt.
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4b zeigt in einem Querschnitt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Trennvorrichtung 100 mit einer Kippvorrichtung 10 gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung in einer Ruhestellung.
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Das gezeigte alternative Ausführungsbeispiel der Kippvorrichtung 10 unterscheidet sich dabei zum bisher gezeigten Ausführungsbeispiel, z.B. aus 4a, dadurch, dass keine Spiralfeder zwischen Hebel 26 und Grundkörper angeordnet ist und die Arretiervorrichtung einen geringeren Abstand zum ersten Drehgelenk 24a aufweist.
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Neben der Position der Arretiervorrichtung sind weiterhin auch die Positionen der Kunststoffmuffe 29a und dem zugehörigen Passstück 29b vertauscht, derart, dass die Kunststoffmuffe am Grundkörper 21 und das Passstück 29b am Grundkörper 31 der Haltevorrichtung 30 befestigt ist.
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Aufgrund des u-förmig gestalteten Grundkörpers 21 ist die Zugänglichkeit für Werkzeuge zur Fertigung der Innenkontur an der Aussparung 22 beeinträchtigt, weswegen komplexe Formen besagter Innenkontur nur schwierig zu fertigen sind, so z.B. das lagervorrichtungsseitige Passstück 29b in dem in 4a gezeigten Ausführungsbeispiel.
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Der in 4b gezeigte Grundkörper 21 weist unter anderem auch in Bezug auf den vorgenannten Grund eine geometrisch weniger komplexe Innenkontur an der Aussparung 22 auf und ist damit im Vergleich zum Grundkörper 21 aus 4a auf einfachere, schnellere und damit auch kostengünstigere Weise zu fertigen.
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Das in 4b gezeigte Ausführungsbeispiel der Kippvorrichtung 10 als Teil der Trennvorrichtung 100 stellt somit eine kostengünstigere Variante zur der in 4a gezeigten Variante der Kippvorrichtung 10 dar.
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Auf der anderen Seite bedingt die komplexer gestaltete Innenkontur des Grundkörpers 21 aus dem Ausführungsbeispiels aus 4a eine bessere Lagerung der Haltevorrichtung 30, da diese unter anderem in der Ruhestellung an zwei vergleichsweise weit voneinander beanstandeten Punkten mit dem Grundkörper 21 verbunden ist (am Passstück 29b und am ersten Drehgelenk 24a), was insbesondere eine verbesserte Momentenübertragung zwischen Haltevorrichtung 30 und Lagervorrichtung 20 ermöglicht.
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5 zeigt eine räumliche Darstellung eines Ausschnitts der Trennvorrichtung 100 mit Glasplatte 101 und Montagekörper 102 aus 4a, wobei das dargestellte orthogonale Koordinatensystem mit den drei Raumrichtungen X, Y und Z zur Angabe räumlicher Richtungen dient. Die Längsachse der Kippvorrichtung 10 der Trennvorrichtung verläuft dabei in Z-Richtung, welche orthogonal zu der in den 1 bis 4a gezeigten Querschnittsebenen verläuft.
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Bei dem Montagekörper 102 handelt sich um einen quaderförmigen Körper der an einer Oberseite eine nutförmige Aussparung aufweist, die derart gestaltet ist, dass, wie dargestellt, die Kippvorrichtung 10 bzw. die Lagervorrichtung der Kippvorrichtung nahezu vollständig in die besagte nutförmige Aussparung versenkt und dort befestigt werden kann, wodurch sich nicht nur eine besonders vorteilhafte Lagerung durch die Kippvorrichtung 10, sondern auch ein einheitliches optisches Erscheinungsbild ergibt.
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Hinsichtlich der Lagerung der Kippvorrichtung 10 ist anzumerken, dass das nahezu vollständige Versenken im Montagekörper 102 eine großenteils formschlüssige Verbindung zwischen Kippvorrichtung 10 bzw. Lagervorrichtung und Montagekörper 102 mit großflächigen Kontaktbereichen (siehe auch 1 bis 4b) zur Kraft- und Momentenübertragung gestattet, was wiederum für eine stabile Lagerung der Kippvorrichtung 10 sorgt.
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Hinsichtlich des optischen Erscheinungsbildes ist anzumerken, dass von Seiten der optischen Wahrnehmung primär die Glasplatte 101 und der Montagekörper 102 wahrgenommen werden, nicht aber die versenkte Kippvorrichtung 10, geschweige denn die darin angeordnete Kippmechanik. Insbesondere wird die die Glasplatte 101 haltende Haltevorrichtung nahezu vollständig von der Lagervorrichtung umschlossen, die wiederum vollständig in der Aussparung des Montagekörpers 102 versenkt ist, sodass die Kippvorrichtung 10 äußerst kompakt gestaltet ist und somit das optische Erscheinungsbild der gesamten Trennvorrichtung 100 nur unwesentlich beeinträchtigt.
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Die durch die Kippvorrichtung gelagerte Glasplatte 101 befindet sich in der dargestellten Konfiguration in der Ruhestellung und trennt einen vom Betrachter aus gesehenen hinter der Glasplatte 101 liegenden räumlichen Bereich teilweise von einem vor der Glasplatte 101 liegenden räumlichen Bereich ab und ist dabei kippbar gelagert, sodass die Glasplatte 101 aus der gezeigten Ruhestellung heraus bis in eine Endstellung gekippt werden kann, wobei eine Bewegungstrajektorie dieser Kippbewegung parallel zu der durch die X- und die Y-Richtung aufgespannte Ebene verläuft. D.h. dass ein beliebiger materieller Punkt der Glasplatte 101 im Zuge der Kippbewegung seine Position in Z-Richtung nicht ändert, sondern sich lediglich in der zuvor genannten Ebene bewegt.
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Durch das Kippen der Glasplatte 101 wird ein vereinfachter Zugang zu dem von der Glasplatte 101 in Ruhestellung abgetrennten räumlichen Bereiche ermöglicht, was sich z.B. beim Einsatz der Trennvorrichtung 100 an Laden- oder Verkaufstheken als vorteilhaft zu Zwecken der Reinigung oder der Warenbestückung erweist.
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Vorstehend wurden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sowie deren Vorteile detailliert unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben.
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Es wird erneut hervorgehoben, dass die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele und deren Ausführungsmerkmale begrenzt ist. Die Erfindung umfasst weiterhin Modifikationen der genannten Ausführungsbeispiele, insbesondere diejenigen, die aus Modifikationen und/oder Kombinationen einzelner oder mehrerer Merkmale der beschriebenen Ausführungsbeispiele im Rahmen des Schutzumfanges der unabhängigen Ansprüche hervorgehen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Kippvorrichtung
- 20
- Lagervorrichtung
- 21
- Grundkörper der Lagervorrichtung
- 22
- Aussparung
- 23
- Eingangsöffnung
- 24a
- erstes Drehgelenk
- 24b
- zweites Drehgelenk
- 25
- Drehgelenkanschlag
- 26
- Hebel
- 27
- Spiralfeder
- 28a
- Stellschraube für Federvorspannung
- 28b
- Stellschraube für Hebelposition in der Ruhestellung
- 29a
- Kunststoffmuffe
- 29b
- Passstück Kunststoffmuffe
- 30
- Haltevorrichtung
- 31
- Grundkörper der Haltevorrichtung
- 32
- Abdeckungsabschnitt
- 33
- Einfügeabschnitt
- 34
- Klemmkeil
- 41
- erster Kontaktpunkt
- 42
- zweiter Kontaktpunkt
- 100
- Trennvorrichtung
- 101
- Glasplatte
- 102
- Montagekörper
- α
- erster Relativwinkel
- β
- zweiter Relativwinkel