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Die Erfindung betrifft einen Fernantrieb zur Kopplung mit einem Schutzschaltgerät, um mittels einer steuerbaren Antriebseinrichtung des Fernantriebs das angekoppelte Schutzschaltgerät zu betätigen. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Geräteanordnung, umfassend einen Fernantrieb sowie ein mit diesem gekoppeltes Schutzschaltgerät. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Einschalten eines mit dem Fernantrieb gekoppelten Schutzschaltgerätes.
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Ein Fernantrieb (engl.: Remote-controlled mechanism) wird zum Ein- und Ausschalten eines Schutzschaltgerätes, insbesondere eines Niederspannungs-Schutzschaltgerätes, aus der Ferne (engl.: remote) eingesetzt. Favorisierte Einsatzfälle für Fernantriebe sind räumlich ausgedehnte oder nicht ständig besetzte Betriebsstätten, wie z. B. Kläranlagen oder Funkstationen sowie automatisierte Anlagen für das Energie- und Betriebsmanagement. Der Einsatz des Fernantriebs erlaubt dem Anwender einen direkten und unmittelbaren Zugriff auf die Anlage auch an entlegenen oder schwer zugänglichen Orten. Insbesondere die schnelle Wiedereinschaltung nach einem Fehlerfall bietet erhebliche Zeit- und Kosteneinsparung. Als durch einen Fernantrieb zu betätigende Schutzschaltgeräte kommen beispielsweise Leitungsschutzschalter (kurz: LS-Schalter oder LS; engl.: Miniature Circuit Breaker (MCB)), Fehlerstromschutzschalter (kurz: FI-Schalter oder FI; engl.: Residual Current operated Circuit Breaker (RCCB)), Brandschutzschalter, Kombinationsgeräte wie FI-LS-Schalter (engl.: Residual current operated Circuit Breaker with Overcurrent protection (RCBO)) oder Lasttrennschalter in Betracht.
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Aus dem Stand der Technik, beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 10 2018 209 591 A1 (Siemens AG) 19. Dezember 2019, sind Fernantriebe bekannt, welche als ein separates Gerät mit einem eigenen Gehäuse ausgebildet sind. Derartige Fernantriebe werden neben einem durch den Fernantrieb zu betätigenden Schutzschaltgerät angeordnet, z. B. auf einer Hutschiene in einem elektrischen Verteiler, und mit dem Schutzschaltgerät schaltmechanisch gekoppelt, z. B. mithilfe eines ein Betätigungselement des Fernantriebs mit einem Betätigungselement des Schutzschaltgerätes koppelnden Griffverbinders. Dabei kann eine Geräteanordnung, umfassend einen solchen Fernantrieb und ein damit gekoppeltes Schutzschaltgerät, mithilfe des Griffverbinders durch einen Bediener per Hand vor Ort (Handbetätigung) oder mithilfe eines über eine Signalleitung oder drahtlos an den Fernantrieb übertragenen Auslösesignals durch einen Bediener aus der Ferne (Fernbetätigung) betätigt werden. Die Siemens AG bietet solche Fernantriebe z. B. in der Baureihe 5ST305x an. Ein Schutzschaltgerät, welches mit einem Fernantrieb, welcher als ein separates Gerät mit einem eigenen Gehäuse ausgebildet ist, schaltmechanisch gekoppelt ist, wird im Folgenden auch einfach als Anbaugerät bezeichnet.
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Um eine Gefährdung von Personen auszuschließen, sollte ein Fernantrieb zusammen mit seinem Anbaugerät aus der Ferne nicht einschaltbar sein, nachdem das Anbaugerät per Hand ausgeschaltet wurde, z. B. bei einer Freischaltung für Wartungsarbeiten. Andererseits können durch eine solche Blockierung der Fernbetätigung nach einem manuellen Ausschalten, insbesondere bei Fernantrieben, welche an relativ schwer zugänglichen Orten wie z. B. in Off-Shore-Windparks angeordnet sind, hohe Aufwände entstehen, da immer wieder der Fall eintritt, dass ein Fernantrieb eine selbsttätig erfolgte Ausschaltung, z. B. über einen angebauten Arbeitsstromauslöser, Unterspannungsauslöser oder Überspannungsauslöser, nicht von einer Ausschaltung per Hand unterscheiden kann.
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Bei Fernantrieben, welche als ein separates Gerät mit einem eigenen Gehäuse ausgebildet sind, werden solche Situationen und Anwendungsfälle bislang überhaupt nicht oder nicht in einem zufriedenstellenden Maß berücksichtigt.
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Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Fernantrieb, eine Geräteanordnung umfassend einen Fernantrieb und ein mit diesem gekoppeltes Schutzschaltgerät, sowie ein Verfahren zum Wiedereinschalten des Schutzschaltgerätes bereitzustellen, welche die vorstehend genannten Nachteile überwindet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Fernantrieb sowie das Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
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Der erfindungsgemäße Fernantrieb ist zur Kopplung mit einem Schutzschaltgerät ausgestaltet, um mittels des Fernantriebs das angekoppelte Schutzschaltgerät zu betätigen. Das Schutzschaltgerät ist vorzugsweise ein Niederspannungs-Schutzschaltgerät, wobei der Begriff „Niederspannung“ eine Spannung bis 1000 V AC und 1500 V DC bezeichnet.
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Der Fernantrieb dient zum Ein- und Ausschalten des Schutzschaltgerätes aus der Ferne (Fernbetätigung, Fernsteuerung, engl.: Remote Control, abgekürzt: RC); dazu wird dem Fernantrieb ein entsprechendes Signal von einer übergeordneten Einheit des Fernantriebs gesendet. Das dem Fernantrieb zugesendete Signal ist ein Auslösesignal, das einen Schaltvorgang des Betätigungselements des Fernantriebs auslöst. Die Übergeordnete Einheit des Fernantriebs ist ein zur Fernsteuerung des Fernantriebs berechtigter Kommunikationspartner des Fernantriebs, z. B. ein Computer eines Bedieners vor Ort oder einer übergeordneten Einheit, beispielsweise einer Leitstelle oder Leitwarte, ein Parametriergerät oder eine Computer-Cloud. Das Auslösesignal kann kabelgebunden oder drahtlos übertragen werden. Dazu weist der Fernantrieb entsprechende Kommunikations-Schnittstellen auf.
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Alternativ kann der Fernantrieb und somit das mit dem Fernantrieb gekoppelte Schutzschaltgerät durch einen Bediener vor Ort per Hand betätigt, d. h. ein- oder ausgeschaltet werden (Handbetätigung).
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Der Fernantrieb weist ein Betätigungselement auf, welches mit einem Betätigungselement des angekoppelten Schutzschaltgeräts wirkverbunden ist. Das Betätigungselement des Fernantriebs kann sowohl durch eine fernsteuerbare Antriebseinrichtung des Fernantriebs, die aufgrund eines durch den Fernantrieb empfangenen Auslösesignals in Gang gesetzt wird, als auch per Hand betätigt werden.
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Der Fernantrieb weist eine oder mehrere Sensoreinrichtungen zum Erfassen von Positionsdaten bezüglich einer Position des Betätigungselements des Fernantriebs auf. Der Fernantrieb weist eine Steuereinheit zum Auswerten der erfassten Positionsdaten und zum Steuern der Antriebseinrichtung durch Steuerbefehle auf. Dabei ist die Steuereinheit ausgebildet, die Antriebseinrichtung zu sperren, falls eine Auswertung der Positionsdaten und/oder der Steuerbefehle ergibt, dass das Betätigungselement des Fernantriebs per Hand ausgeschaltet worden ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren dient zum Einschalten eines Schutzschaltgerätes, welches mit einem Fernantrieb gekoppelt ist. Der Fernantrieb weist ein Betätigungselement auf, welches mit einem zum Einschalten des Schutzschaltgeräts zu betätigenden Betätigungselement des Schutzschaltgeräts wirkverbunden ist.
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Das Betätigungselement des Fernantriebs und das Betätigungselement des Schutzschaltgeräts können jeweils zwischen zwei Schaltstellungen, Ein und Aus, geschaltet werden. Im Falle der hier vorliegenden Wirkverbindung sind die beiden Betätigungselements miteinander so verbunden, z. B. mechanisch durch eine Griffbrücke, dass beide Betätigungselemente dieselbe Schaltstellung einnehmen: a) Ist das Betätigungselement des Fernantriebs in der Schaltstellung „Ein“, so ist es auch das Betätigungselement des Schutzschaltgeräts, und umgekehrt; b) Ist das Betätigungselement des Fernantriebs in der Schaltstellung „Aus“, so ist es auch das Betätigungselement des Schutzschaltgeräts, und umgekehrt. Falls das Schutzschaltgerät im Auslösefall, z. B. nach einem Netzfehler wie einem Überstrom, automatisch auslöst, d. h. das Betätigungselement des Schutzschaltgeräts selbsttätig von der Schaltstellung „Ein“ in die Schaltstellung „Aus“ wechselt, wechselt aufgrund der Wirkverbindung der Betätigungselemente des Fernantriebs und des Schutzschaltgeräts auch das Betätigungselement des Fernantriebs von der Schaltstellung „Ein“ in die Schaltstellung „Aus“.
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Aus einer ersten Schaltstellung „Aus“ bzw. „Ein“ kann der Fernantrieb in die zweite Schaltstellung „Ein“ bzw. „Aus“ gebracht werden, indem a) vom Fernantrieb ein entsprechendes Schaltsignal von einer übergeordneten Einheit des Fernantriebs empfangen wird, oder b) indem ein Bediener vor Ort per Hand das Betätigungselement des Fernantriebs betätigt, d. h. manuell die Schaltstellung des Betätigungselement des Fernantriebs wechselt. Durch das Schaltsignal wird die Antriebseinrichtung veranlasst, die Schaltstellung des Betätigungselements des Fernantriebs zu wechseln; dies wird als Fernbetätigung, Fernsteuerung oder Fernschaltung bezeichnet.
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Erfindungsgemäß wird die Antriebseinrichtung gesperrt, d. h. eine Fernschaltung des Betätigungselements des Fernantriebs verhindert, falls eine Auswertung von Positionsdaten, die eine Position des Betätigungselements des Fernantriebs beschreiben, und/oder von Steuerbefehlen, die an die Antriebseinrichtung gesendet wurden, ergibt, dass das Betätigungselement des Fernantriebs per Hand ausgeschaltet worden ist. In diesem Fall ist also eine Fernbetätigung gesperrt - das Betätigungselement des Fernantriebs kann nur durch eine Handbetätigung, also manuell (engl.: manual bzw. manually), wieder in die Schaltstellung „Ein“ gebracht werden; aus diesem Grund wird die Sperrung eines fernbetätigten Einschaltens der Antriebseinrichtung nach einem Ausschalten des Fernantriebs per Hand als „Manual-On“-Funktion bezeichnet.
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Der Fernantrieb weist ein oder mehrere Sensoren auf, welche die Stellung des Betätigungselements des Fernantriebs überwachen. Dabei registriert ein Sensor zumindest eine Änderung einer Position oder Schaltstellung des Betätigungselements des Fernantriebs, z. B. einen Wechsel von einer ersten Schaltstellung in eine zweite Schaltstellung, und umgekehrt. Diese Messwerte können zusammen mit einem zugehörigen Zeitwert als Positionsdaten im Fernantrieb, insbesondere einer Speichereinheit des Fernantriebs, gespeichert werden. Durch eine Auswertung einer Zeitreihe der Positionsdaten können Schaltstellungen des Betätigungselements in der Vergangenheit überprüft werden. Auf Basis von Positionsdaten kann also z.B. verifiziert werden, dass sich das Bedienelement des Fernantriebs in der Schaltstellung „Aus“ befindet.
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Ein Betrieb der Antriebseinrichtung, z. B. eine Rotation eines Elektromotors der Antriebseinrichtung, wird durch Steuerbefehle gesteuert, die z. B. von einer Steuereinheit des Fernantriebs ausgegeben werden. Die Steuereinheit kann z. B. einen Steuerbefehl an einen elektrischen Schalter, z. B. einen Halbleiterschalter, senden, durch den der Schalter veranlasst wird, von einem nicht-leitenden Zustand in einen leitenden Zustand zu wechseln, wodurch ein Stromfluss zu einem Elektromotor der Antriebseinrichtung ermöglicht wird; dabei kann der Steuerbefehl als eine von der Steuereinheit generierte Spannungsänderung an einer Gate-Elektrode eines Transistor ausgebildet sein, durch welche der Transistor stromleitend geschaltet wird. Diese Steuerbefehle können zusammen mit einem zugehörigen Zeitwert im Fernantrieb, insbesondere einer Speichereinheit des Fernantriebs, gespeichert werden. Durch eine Auswertung einer Zeitreihe von Schaltbefehlen können Betriebszeiten des Antriebseinrichtung in der Vergangenheit überprüft werden. Auf Basis von Schaltbefehlen kann also z. B. verifiziert werden, dass während der Bewegung des Bedienelements des Fernantriebs in die Aus-Stellung die Antriebseinrichtung nicht in Betrieb war.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Sicherheit im Zusammenhang mit einem Schutzschaltgerät erhöht wird, wenn nach einem Ausschalten des Schutzschaltgeräts per Hand durch einen erste Bediener vor Ort eine Fernbetätigung des Schutzschaltgeräts mithilfe eines Fernantriebs durch einen zweiten Bediener, der nichts von der Tätigkeit des ersten Bedieners, z. B. Wartung oder Fehlersuche weiß, verhindert wird. Dabei kommt eine solche Sperrung einer Fernbetätigung des Schutzschaltgeräts nur nach einer manuellen Abschaltung eines Schutzschaltgeräts zum Tragen; nach einer Abschaltung eines Schutzschaltgeräts aufgrund von Überlast, Kurzschluss oder Fehlerstrom ist eine Fernbetätigung des Schutzschaltgeräts nicht gesperrt.
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Sobald eine Geräteanordnung, umfassend einen Fernantrieb und ein Schutzschaltgerät, per Hand, z. B. durch Betätigen einer die Betätigungselemente der Geräteanordnung koppelnde Griffbrücke, ausgeschalten wurde, z. B. für ein Stromlos-Schalten wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten, ist es nicht möglich, die Geräteanordnung per „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten. Es muss zuerst ein Einschalten der Geräteanordnung per Hand, z.B. durch Betätigen der Griffbrücke, erfolgen (ein sogenanntes „Manual-On“). Erst dann ist es möglich, die Geräteanordnung durch einen „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten (Fernbetätigung) .
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Dabei kann das erfindungsgemäße Verfahren auch entsprechend den abhängigen Vorrichtungsansprüchen weitergebildet sein, und umgekehrt.
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Die skizzierte Aufgabenstellung wird auch durch ein erfindungsgemäßes Computerprogrammprodukt gelöst. Das Computerprogrammprodukt ist in einer Steuereinheit ausführbar ausgebildet. Das Computerprogrammprodukt kann als Software oder Firmware in einer Speichereinrichtung speicherbar und durch ein Rechenwerk, z. B. einen Prozessor einer Steuereinheit, ausführbar ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann das Computerprogrammprodukt auch zumindest teilweise als festverdrahtete Schaltung ausgebildet sein, beispielsweise als ASIC.
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Das Computerprogrammprodukt ist dazu ausgebildet, Sensorwerte zu empfangen, auszuwerten und Befehle an Komponenten einer Antriebseinrichtung zu erzeugen. Erfindungsgemäß ist das Computerprogrammprodukt dazu ausgebildet, mindestens eine Ausführungsform des skizzierten Verfahrens umzusetzen und durchzuführen. Dabei kann das Computerprogrammprodukt sämtliche Teilfunktionen des Verfahrens in sich vereinigen, also monolithisch ausgebildet sein. Alternativ kann das Computerprogrammprodukt auch segmentiert ausgebildet sein und jeweils Teilfunktionen auf Segmente verteilen, die auf separater Hardware ausgeführt werden. Beispiels-weise kann ein Teil des Verfahrens in einem Fernantrieb durchgeführt werden und ein anderer Teil des Verfahrens in einer übergeordneten Steuereinheit, wie beispielsweise einer SPS, einem Handparametriergerät oder einer Computer-Cloud.
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Es wird weiter ein Computerprogrammprodukt vorgeschlagen, das direkt in den internen Speicher einer digitalen Recheneinheit geladen werden kann und Softwarecodeabschnitte umfasst, mit denen die Schritte des hierin beschriebenen Verfahrens ausgeführt werden, wenn das Produkt auf der Recheneinheit läuft. Die Recheneinheit ist insbesondere eine Recheneinheit zur Steuerung einer Antriebseinrichtung in einem erfindungsgemäßen Fernantrieb. Das Computerprogrammprodukt kann auf einem Datenträger gespeichert sein, wie z. B. einem USB-Speicherstick, einer DVD oder einer CD-ROM, einem Flash-Speicher, EEPROM oder einer SD-Karte. Das Computerprogrammprodukt kann auch in der Form eines über ein drahtgebundenes oder drahtloses Netzwerk ladbares Signal vorliegen.
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Das Verfahren ist zur automatischen Ausführung bevorzugt in Form eines Computerprogramms realisiert. Die Erfindung ist damit einerseits auch ein Computerprogramm mit durch einen Computer ausführbaren Programmcodeanweisungen und andererseits ein Speichermedium mit einem derartigen Computerprogramm, also ein Computerprogrammprodukt mit Programmcodemitteln, sowie schließlich auch eine Energiequelle oder eine Tertiärregelungseinheit, in deren Speicher als Mittel zur Durchführung des Verfahrens und seiner Ausgestaltungen ein solches Computerprogramm geladen oder ladbar ist.
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Wenn im Folgenden Verfahrensschritte oder Verfahrensschrittfolgen beschrieben werden, bezieht sich dies auf Aktionen, die aufgrund des Computerprogramms oder unter Kontrolle des Computerprogramms erfolgen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass einzelne Aktionen durch einen Benutzer des Computerprogramms veranlasst werden. Zumindest bedeutet jede Verwendung des Begriffs „automatisch“, dass die betreffende Aktion aufgrund des Computerprogramms oder unter Kontrolle des Computerprogramms erfolgt.
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Anstelle eines Computerprogramms mit einzelnen Programmcodeanweisungen kann die Implementierung des hier und im Folgenden beschriebenen Verfahrens auch in Form von Firmware erfolgen. Dem Fachmann ist klar, dass anstelle einer Implementation eines Verfahrens in Software stets auch eine Implementation in Firmware oder in Firm- und Software oder in Firm- und Hardware möglich ist. Daher soll für die hier vorgelegte Beschreibung gelten, dass von dem Begriff Software oder dem Begriff Computerprogramm auch andere Implementationsmöglichkeiten, nämlich insbesondere eine Implementation in Firmware oder in Firm- und Software oder in Firm- und Hardware, umfasst sind.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die die Steuereinheit ausgebildet, eine Sperrung der Antriebseinrichtung für eine definierbare Zeitspanne aufzuheben, nachdem die Steuereinheit ein entsprechend definiertes Signal von einer übergeordneten Einheit des Fernantriebs empfangen hat. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird eine Sperrung der Antriebseinrichtung für eine definierbare Zeitspanne aufgehoben, nachdem der Fernantrieb ein entsprechendes Signal von einer übergeordneten Einheit des Fernantriebs empfangen hat. Diese von einer übergeordneten Einheit des Fernantriebs initiierbare Aufhebung einer Sperrung der Antriebseinrichtung für eine definierbare Zeitspanne wird als Reset-Funktion bezeichnet.
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Der Vorteil dieser vorübergehenden Aussetzung der „Manual-On“-Funktion durch einen Bediener liegt darin, dass es Anwendungsfälle geben kann, bei denen der Fernantrieb eine automatische Ausschaltung des Systems, z. B. durch ein angebautes Zusatzgerät, z. B. einen Arbeitsstromauslöser, einen Unter- bzw. Überspannungsauslöser, einen Hilfsstromschalter oder einen Fehlersignalschalter, irrtümlich als eine Ausschaltung per Hand ansieht. Derartige Geräte-Irrtümer treten vor allem auf, wenn an den Fernantrieb nicht nur ein Schutzschaltgerät, sondern außerdem ein Zusatzgerät angekoppelt ist. Das Zusatzgerät kann dabei an einer ersten Breitseite des Fernantriebs, dem an seiner der ersten Breitseite gegenüber liegenden zweiten Breitseite das Schutzschaltgerät angekoppelt ist, angekoppelt sein und über einen Mitnehmer, der durch eine Welle durch den Fernantrieb zur Schaltschlosswelle des Schutzschaltgeräts verlängert wird, das Schutzschaltgerät auslösen. Wenn ein solcher Irrtum in einer Geräteanordnung passiert, die an einem abgelegenen oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglichen Ort, z. B. in einem Windpark oder in einer Offshore-Anlage, montiert ist, müsste bei einer aktiven „Manual-On“-Funktion ein Bediener vor Ort sein, um das System wieder per Hand einschalten zu können. Daher ist es vorteilhaft, wenn die aktive „Manual-On“-Funktion durch eine Reset-Funktion der Manual-On-Funktion vorübergehend ausgeschaltet werden kann, z. B. durch einen durch den Bediener vor-definierbaren Tastendruck, z. B. mit einer, eine zufällige und ungewollte Betätigung ausschließenden, erforderlichen Druckdauer von länger als 5 s, auf einen dem Remote-Bediener zugänglichen Fernbetätigungs-Taster, wodurch ein Reset-Signal von dem Fernbetätigungs-Taster zu dem Fernantrieb übermittelt wird. Durch dieses Reset-Signal wird im Fernantrieb die Reset-Funktion der Manual-On Funktion gestartet, wobei die Reset-Funktion für ein gewisses Zeitintervall, dessen Länge, z. B. 90 s oder 120 s, durch den Bediener einstellbar ist, aktiv ist. Während dieses Zeitintervalls kann die Geräteanordnung, umfassend das Schutzschaltgerät und den Fernantrieb, aus der Ferne eingeschaltet werden (Fernbetätigung), z. B. durch einen Tastendruck auf einen Remote-Taster, ohne dass eine Handbetätigung des Fernantriebs notwendig ist. Nach Ablauf des Reset-Zeitintervalls fällt die Geräteanordnung, falls eine Fernbetätigung während der aktiven Reset-Funktion unterblieben ist, wieder in die „Manual-On“-Funktion zurück. Durch die Möglichkeit, die „Manual-on“-Funktion aus der Ferne zurückzusetzen (Reset-Funktion), ergibt sich auch keine Gefahr bezüglich der Betriebssicherheit, falls eine Ausschaltung der Geräteanordnung umfassend Fernantrieb und Schutzschaltgerät evtl. einmal fälschlicherweise als Ausschaltung per Hand erkannt worden ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Antriebseinrichtung gesperrt, nachdem ein Reset des Fernantriebs, durch den der Fernantrieb in einen definierten Anfangszustand gebracht wird, erfolgt ist. Es ist möglich, dass durch den Reset eine Steuereinheit des Fernantriebs, welche zum Auswerten der erfassten Positionsdaten und zum Steuern der Antriebseinrichtung mittels Steuerbefehle ausgebildet ist, in einen definierten Anfangszustand gebracht wird. Es ist möglich, dass durch den Reset eine Software, welche die Funktion der Steuereinheit steuert, in einen definierten Anfangszustand gebracht wird; dabei kann die Software auch als eine Firmware realisiert sein. Der Reset wird bei der Siemens-Baureihe 5ST305x durch ein Schalten bzw. Verschieben eines Betriebswahlschalters, auch als Wahl- oder Reset-Schieber bezeichnet, in eine Stellung „RC OFF“ ausgelöst. Der Betriebswahlschalter kann drei Stellungen einnehmen:
- - Stellung „OFF“: Der Fernantrieb ist ausgeschaltet, mechanisch blockiert und kann plombiert und/oder abgesperrt werden.
- - Stellung „RC OFF“: nur Handbetätigung des Fernantriebs ist möglich und Reset der Software des Fernantriebs.
- - Stellung „RC ON“: Sowohl Hand- als auch Fernbetätigung des Fernantriebs sind möglich.
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Im Folgenden werden zwei Beispiele erläutert, in denen ein Reset des Fernantriebs erfolgt:
- Beispiel 1: Im Falle einer Ausschaltung einer Geräteanordnung, aufweisend ein Schutzschaltgerät und den Fernantrieb, durch das auslösende Schutzschaltgerät, z. B. bei einem Kurzschluss, einem Überstrom oder einem Fehlerstrom) oder im Falle einer Ausschaltung einer Geräteanordnung, aufweisend ein Schutzschaltgerät, den Fernantrieb und ein an dem Fernantrieb angebautes Zusatzgerät wie einen Überspannungs- oder Arbeitsstromauslöser, geht der Fernantrieb in einen „Ausgelöst“-Zustand, der durch ein rotes Blinken einer Betriebszustandsanzeige signalisiert wird. Nach einem Schalten des Betriebswahlschalters in die Stellung „RC OFF“ (= Reset des Fernantriebs) wird dieser „Ausgelöst“-Zustand gelöscht, der Fernantrieb wechselt in den Ausgangszustand, der durch ein grünes langsames Blinken einer Betriebszustandsanzeige signalisiert wird, und der Fernantrieb erfordert eine manuelle Einschaltung.
- Beispiel 2: Im Falle einer fehlerhaften Reaktion des Mitnehmers eines Schutzschaltgerätes oder eines an dem Fernantrieb angebauten Zusatzgeräts wechselt der Fernantrieb in den „Gestört“-Zustand, der durch ein rotes Dauerleuchten einer Betriebszustandsanzeige signalisiert wird, und der Fernantrieb lässt sich nicht mehr aus der Ferne betätigen. Nach einem Schalten des Betriebswahlschalters in die Stellung „RC OFF“ (= Reset des Fernantriebs) wird dieser „Gestört“-Zustand gelöscht, der Fernantrieb wechselt in den Ausgangszustand, der durch ein grünes langsames Blinken einer Betriebszustandsanzeige signalisiert wird, und der Fernantrieb erfordert eine manuelle Einschaltung, falls die Geräteanordnung in AUS-Stellung war. Falls die Geräteanordnung in AN-Stellung war, wird der Fernantrieb wieder grün und betriebsbereit.
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Nach einem Reset des Fernantriebs ist es nicht möglich, die Geräteanordnung per „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten. Es muss zuerst ein Einschalten der Geräteanordnung per Hand, z. B. durch Betätigen der Griffbrücke, erfolgen (ein sogenanntes „Manual-On“). Erst dann ist es wieder möglich, die Geräteanordnung durch einen „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten (Fernbetätigung). Auf diese Weise wird nach einem Reset des Fernantriebs, z.B. durch ein Schalten des Betriebswahlschalters in die Stellung „RC OFF“, ein ungewolltes Einschalten der Geräteanordnung aus der Ferne vermieden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Antriebseinrichtung gesperrt, falls der Fernantrieb durch Anlegen einer Versorgungsspannung in Betrieb genommen wird. Sobald bei einer Geräteanordnung, umfassend einen Fernantrieb und ein Schutzschaltgerät, der Fernantrieb in Betrieb genommen wird (Anlegen der Versorgungsspannung), ist es nicht möglich, die Geräteanordnung per „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten. Es muss zuerst ein Einschalten der Geräteanordnung per Hand, z. B. durch Betätigen der Griffbrücke, erfolgen (ein sogenanntes „Manual-On“). Erst dann ist es möglich, die Geräteanordnung durch einen „remote“-Befehl an eine Antriebsanordnung des Fernantriebes von der Ferne aus einzuschalten (Fernbetätigung). Auf diese Weise wird nach einer Neuinbetriebnahme des Fernantriebes (Anlegen der Versorgungsspannung) ein ungewolltes Einschalten der Geräteanordnung aus der Ferne vermieden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb eine Sensoreinrichtung zum Erfassen einer Bewegung der Antriebseinrichtung auf. Der Fernantrieb hat diesbezüglich im Inneren eine Steuereinheit, die die Bewegungen des Betätigungselements und, gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung, auch die Bewegung einer Mitnehmerwelle (Schaltschloss des Schutzschaltgeräts) überwachen kann - somit kann der Fernantrieb eine Ausschaltung von Hand (Handbetätigung) von einer Ausschaltung über den Motorantrieb (Fernbetätigung) unterscheiden. Diese Überwachung geschieht über Sensoren, die ihre Sensorsignale an die Steuereinheit liefern, wo sie ausgewertet werden. Es ist möglich, dass die Sensoranordnung einen oder mehrere Dauermagnete aufweist, die am Betätigungselement des Fernantriebs und gegebenenfalls an dem Mitnehmer im Inneren des Fernantriebs angebracht sind und deren Bewegung mit Magnet-Sensoren, z. B. Hall-Sensoren, detektiert wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb eine Mitnehmerwelle zum mechanischen Übertragen einer Auslösebewegung auf. Diese Auslösebewegung kann z. B. mittels der Mitnehmerwelle des Fernantriebs von einem mit dem Fernantrieb gekoppelten Zusatzgerät zu einem mit dem Fernantrieb gekoppelten Schutzschaltgerät erfolgen. Dabei weist der Fernantrieb eine Sensoreinrichtung zum Erfassen einer Bewegung der Mitnehmerwelle auf.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb einen Spannungssensor zum Messen der Höhe einer Versorgungsspannung des Fernantriebs auf. Da bei einer Inbetriebnahme des Fernantriebs eine Versorgungsspannung an den Fernantrieb angelegt wird, kann die Steuereinheit aus einem charakteristischen Verlauf der Versorgungsspannung, z.B. einem Anstieg von einem niedrigen Spannungswert im Bereich von 0 Volt zu einem Betriebswert von z. B. 24 Volt, auf diese Weise erkennen, dass der Fernantrieb in Betrieb genommen wird (Anlegen der Versorgungsspannung).
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ist eine Geräteanordnung, aufweisend einen Fernantrieb gemäß dieser Beschreibung und ein Schutzschaltgerät, welches mit dem Fernantrieb gekoppelt ist. Dabei kann das Schutzschaltgerät als ein Leitungsschutzschalter oder als ein Fehlerstromschutzschalter oder als ein Kombigerät mit den Funktionen eines Leitungsschutzschalters und eines Fehlerstromschutzschalters ausgebildet sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Geräteanordnung ein Zusatzgerät auf, welches mit dem Fernantrieb gekoppelt ist, wobei der Fernantrieb eine Mitnehmerwelle aufweist, welche ausgebildet ist, eine vom Zusatzgerät initiierte Auslösebewegung mechanisch zum Schutzschaltgerät zu übertragen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb eine Kommunikationsschnittstelle zur Kommunikation mit einem gekoppelten Schutzschaltgerät und/oder mit einer übergeordneten Einheit auf. Dabei kann die Kommunikationsschnittstelle kabelgebunden oder drahtlos ausgebildet ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb ein oder mehreren Sensoreinrichtungen auf, wobei mindestens eine der ein oder mehreren Sensoreinrichtungen einen Magnet-Sensor aufweist, welcher mit einem Permanentmagneten, der mit dem Betätigungselement bewegbar ist, wechselwirkt. Der Vorteil dabei liegt darin, dass mit Permanentmagneten wechselwirkende Magnetsensoren kostengünstig und verlässlich sind.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb ein Gehäuse auf, welches an ein Gehäuse eines Schutzschaltgerät ankoppelbar ist. Der Vorteil dabei liegt darin, dass der Fernantrieb als separate Einheit mit unterschiedlichen Schutzschaltgerät gekoppelt werden kann, im Gegensatz zu einer Ausführung, bei der der Fernantrieb in das Gehäuse eines Schutzschaltgeräts integriert ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Fernantrieb eine Leiterplatte auf, auf der die Steuereinheit und eine Speichereinrichtung angeordnet sind. Der Vorteil dabei liegt darin, dass die Elektronik platzsparend im Gehäuse des Fernantriebs untergebracht werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird in dem Verfahren eine Prüfung vorgenommen, ob die Geräteanordnung, umfassend einen Fernantrieb und ein Schutzschaltgerät, durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand gebracht wurde (sogenanntes „Manual-Off“):
- a) Die Signale der Sensoren zeigen an, dass das Betätigungselement des Fernantriebs sich in der Aus-Stellung befindet.
- b) Es befindet sich in der Speichereinrichtung kein Hinweis darauf, dass während der Bewegung des Betätigungselements des Fernantriebs in die Aus-Stellung die Antriebseinrichtung in Betrieb war: weder liegt ein Ansteuerbefehl des Motors vor, noch hat ein Sensor eine Rotation der Antriebseinrichtung detektiert.
- c) Es befindet sich in der Speichereinrichtung kein Hinweis darauf, dass während der Bewegung des Betätigungselements in die Aus-Stellung eine Rotation der Mitnehmerwelle des Fernantriebs erfolgt ist, hervorgerufen durch eine von einem Zusatzgerät ausgelöste Ausschaltung des Schutzschaltgeräts: kein Sensor hat eine Rotation der Mitnehmerwelle detektiert.
Ergebnis aus den Schritten a) bis c): Folglich muss die Geräteanordnung durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand gebracht worden
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird in dem Verfahren eine Prüfung vorgenommen, ob sich ein Betriebswahlschalter des Fernantriebs in einer Blockierstellung befindet, in welcher er eine Betätigung des Betätigungselements unterbindet: Ein Sensor erkennt die Stellung des Betriebswahlschalters: Der Betriebswahlschalter ist entweder in der Blockierstellung oder der Betriebswahlschalter ist nicht in der Blockierstellung.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird in dem Verfahren eine Prüfung vorgenommen, ob der Fernantrieb neu in Betrieb genommen wurde:
- a) Messung des Verlaufs der Versorgungsspannung am Fernantrieb mithilfe eines Spannungssensors.
- b) Speichern des zeitlichen Verlaufs der Messwerte in der Speichereinrichtung.
- c) Falls die Steuereinheit einen Anstieg der Versorgungsspannung von einem Wert im Bereich von 0 Volt auf ein aktuelles Spannungsniveau feststellt, ist der Fernantrieb neu in Betrieb genommen worden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird in dem Verfahren eine Prüfung vorgenommen, ob der Fernantrieb mit einem 1-, 2-, 3- oder 4-poligen Schutzschaltgerät oder mit einem n-poligen Schutzschaltgerät gekoppelt ist (n ∈ N mit n ≥ 5): Die Signale der Sensoren geben an, wie schnell ein Getrieberad der Antriebseinrichtung und/oder das Betätigungselement des Fernantriebs aus der Ruhe beschleunigen; je mehr Polschalter betätigt werden müssen, desto geringer ist die Beschleunigung. Ein mehrpoliges Schutzschaltgerät mit hohem Kraftaufwand kann eine starke Beschleunigung benötigen wohingegen ein 1-poliges Gerät mit geringem Kraftaufwand eine Abbremsung durch die Antriebseinrichtung verlangen kann. Mit dieser Information, dem Beschleunigungswert, kann die Beschleunigung der Antriebseinrichtung exakt eingestellt werden. Die genaue Zuordnung zwischen der Zahl der Polschalter und der korrespondierenden Beschleunigung kann in der Speichereinrichtung hinterlegt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird in dem Verfahren eine Prüfung vorgenommen, ob die Geräteanordnung, umfassend einen Fernantrieb und ein Schutzschaltgerät, durch einen Bediener per Hand vor Ort in den eingeschalteten Zustand gebracht wurde (sogenanntes „Manual-On“): Nachdem in den oben genannten drei Fällen (Manual-Off; Betriebswahlschalter betätigt; Inbetriebnahme) die Antriebseinrichtung für Remote-On-Signale, die eine Fernbetätigung des Fernantriebs auslösen sollen, blockiert war, wird geprüft, ob die Signale der Sensoren anzeigen, dass das Betätigungselement sich in der Schaltstellung „Ein“ befindet.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Fernantriebs, der Anordnung aus einem Fernantrieb sowie einem mit diesem gekoppelten Schutzschaltgerät, sowie des Verfahrens zum Wiedereinschalten des Schutzschaltgerätes unter Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert. In den Figuren sind:
- 1 eine schematische Darstellung eines Fernantriebs in perspektivischer Ansicht;
- 2 eine schematische Darstellung eines mit einem Schutzschaltgerät gekoppelten Fernantriebs;
- 3 eine schematische Darstellung des konzeptionellen Aufbaus des Fernantriebs;
- 4 einen Schnitt eines Fernantriebs,
- 5 ein Ersatzschaltbild eines an ein Schutzschaltgerät gekoppelten Fernantriebs;
- 6 eine schematische Darstellung eines Fernantriebs, welcher sowohl mit einem Schutzschaltgerät als auch mit einem Zusatzgerät gekoppelt ist;
- 7 einen Schnitt einer Geräteanordnung nach 6,
- 8 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit dem gleichen Bezugszeichen versehen. Die Beschreibung gilt für alle Zeichnungsfiguren, in denen das entsprechende Teil ebenfalls zu erkennen ist.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Fernantriebs 1 in perspektivischer Ansicht. Der Fernantrieb 1 weist ein aus einem elektrisch isolierenden Material wie z. B. Kunststoff gefertigtes Gehäuse 2 mit einer Frontseite 4, einer der Frontseite 4 gegenüberliegenden Befestigungsseite 5, sowie mit die Front- und die Befestigungsseiten 4 und 5 verbindenden Schmalseiten 6 und Breitseiten 7 auf. An der Frontseite 4 ist ein Betätigungselement 3, auch einfach als Griff bezeichnet, angeordnet, welches mittels eines Griffverbinders 8 mit einem Betätigungselement 103 eines Schutzschaltgerätes 100, siehe 2, koppelbar ist, um das Schutzschaltgerät 100 - im gekoppelten Zustand - mit Hilfe des Fernantriebs 1 betätigen, d. h. ein- und ausschalten, zu können. Über seine Befestigungsseite 5 kann der Fernantrieb 1 an einer in 1 nicht dargestellten Trag- oder Hutschiene, wie sie zur Gerätebefestigung in Elektroinstallationsverteilern üblich ist, befestigt werden.
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Zur mechanischen Verbindung mit einem Schutzschaltgerät 100 weist der Fernantrieb 1 ferner zwei Verbindungslaschen 9 auf, welche an der Frontseite 4 im Bereich der Breitseite 7 fixiert und in korrespondierende, an einer Frontseite eines Gehäuses 102 des Schutzschaltgerätes 100 ausgebildete Aufnahmen 109 einsteckbar sind, um den Fernantrieb 1 mechanisch mit dem Schutzschaltgerät 100 zu verbinden.
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An seiner Frontseite 4 weist der Fernantrieb 1 einen Betriebswahlschalter 65 auf, welcher in drei unterschiedliche Betriebsstellungen gebracht werden kann:
- - Stellung „OFF“: Der Fernantrieb 1 ist ausgeschaltet, das Betätigungselement 3 ist mechanisch blockiert und kann plombiert und/oder abgesperrt werden.
- - Stellung „RC OFF“: keine Fernbetätigung, sondern nur Handbetätigung des Fernantriebs 1 ist möglich und es erfolgt ein Reset der Software des Fernantriebs 1. Die Software des Fernantriebs 1 kann auch als Firmware realisiert sein.
- - Stellung „RC ON“: Sowohl Hand- als auch Fernbetätigung des Fernantriebs 1 sind möglich.
In der linken Breitseite 7 weist das Gehäuse 2 eine kreisrunde Öffnung auf, aus der die Spitze einer Mitnehmerwelle 61 ragt, welche mit einem Schutzschaltgerät 100 koppelbar ist.
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2 stellt eine Geräteanordnung, bestehend aus dem Fernantrieb 1 und einem daran gekoppelten Schutzschaltgerät 100, in perspektivischer Ansicht schematisch dar. In der Darstellung der 2 ist das Schutzschaltgerät 100 vierpolig ausgebildet. Dies ist jedoch nicht erfindungswesentlich und daher nur beispielhaft zu verstehen; erfindungsgemäß kann der Fernantrieb 1 sowohl mit einem einpoligen als auch mit unterschiedlichen mehrpoligen, z. B. 2-, 3-, 4- oder n-poligen (n ∈ N mit n ≥ 5) Schutzschaltgeräten 100 gekoppelt werden. Lediglich der zu verwendende Griffverbinder 8 ist an die Breite - und gegebenenfalls an den Typ - des jeweils zu koppelnden Schutzschaltgerätes 100 anzupassen. Als Schutzschaltgeräte 100 kommen hierbei Fehlerstromschutzschalter (FI), Leitungsschutzschalter (LS), aber auch Kombigeräte wie ein FI-LS-Schalter, welcher die Funktionalität eines Fehlerstromschutzschalters (FI) mit der Funktionalität eines Leitungsschutzschalters (LS) kombiniert und gegebenenfalls um weitere Funktionalitäten, beispielsweise um die eines Brandschutzschalters erweitert, in Betracht.
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Zur mechanischen Kopplung des Fernantriebs 1 mit dem Schutzschaltgerät 100 werden die beiden Geräte so angeordnet, dass ihre Breitseiten 7, 107 einander zugewandt sind. Zur Befestigung der beiden Geräte aneinander werden nun die beiden Verbindungslaschen 9 des Fernantriebs 1 in jeweils eine an der Frontseite 104 des Schutzschaltgerätes 100 hinsichtlich ihrer Lage korrespondierend angeordnete Aufnahme 109 eingesteckt. Darüber hinaus wirkt die mittels des gemeinsamen Griffverbinders 8 realisierte funktionale Kopplung des Betätigungselement 3 des Fernantriebs 1 mit dem Betätigungselement 103 des Schutzschaltgerätes 100 als zusätzliche mechanische Kopplung, so dass eine stabile mechanische Verbindung der beiden Geräte 1, 100 erreicht wird. Die Art der mechanischen Verbindung des Fernantriebs 1 mit dem Schutzschaltgerät 100 ist jedoch nicht erfindungswesentlich. Daher sind zur Realisierung dieser mechanischen Verbindung auch alternative Verbindungsmittel wie Nieten, Schrauben, Stifte, Klammern, etc. einsetzbar.
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Das Schutzschaltgerät 100 weist im Bereich seiner Schmalseiten 106 mehrere Öffnungen 108 auf. Jede der Öffnungen dient zum Einstecken einer elektrischen Anschlussleitung, d. h. einer Phasenleitung P1, P2, P3 oder des Neutralleiters N, siehe 5, um das Schutzschaltgerät 100 mit dem zu schützenden elektrischen Stromkreis zu verbinden. Hierzu ist hinter jeder Öffnung 108 eine Schraubklemme angeordnet, welche mit Hilfe einer über eine Frontseite 104 zugänglichen Klemmschraube 110 betätigt werden kann, um die jeweilige Anschlussleitung zu klemmen oder zu lösen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Anschlusstechnik limitiert, sie ist lediglich beispielhaft zu verstehen. Alternative Anschlusstechniken, beispielsweise Stecktechnik mittels schraubenloser Klemmen, sind ebenfalls verwendbar.
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3 stellt den konzeptionellen Aufbau des erfindungsgemäßen Fernantriebs 1 in einem Schnitt parallel zu den Breitseiten 7 schematisch dar. Der Fernantrieb 1 weist eine Antriebseinrichtung 20 zur Fernbetätigung des Betätigungselements 3 auf. Hierzu ist das Betätigungselement 3 an einer Griffwalze 11 hervorspringend angeordnet, so dass bei Betätigen des Betätigungselements 3 die Griffwalze 11 um ihre Drehachse 12-1 gedreht wird. Im dargestellten Beispiel weist die Antriebseinrichtung 20 neben einem Elektromotor 23, welcher über eine elektrische Leitung 54 von einem Energiespeicher 51 elektrische Energie beziehen kann, ein Getriebe mit einer mittels einer Welle drehfest mit dem Motor 23 verbundenen Schneckenwelle 22 und einem als ein Schneckenrad ausgebildeten, um eine Drehachse 12-2 drehbaren Zahnrad 21 auf, welches wiederum mit einer am Umfang der Griffwalze 11 ausgebildeten Verzahnung 13 in Eingriff steht. Dabei kann das Getriebe mehr Zahnräder oder weniger Zahnräder als in diesem Ausführungsbeispiel dargestellt aufweisen. Mit Hilfe des Getriebes 13, 21, 22 ist es möglich, das Drehmoment des Motors 23 so zu erhöhen, dass das zur Betätigung des mit dem Fernantrieb 1 gekoppelten Schutzschaltgerätes 100 erforderliche Drehmoment erreicht wird. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, die Antriebseinrichtung 20 getriebelos auszubilden: in diesem Fall ist der Motor 23 drehzahlgesteuert ansteuerbar und wirkt direkt, d. h. ohne eine eine oder mehrere Getriebestufen aufweisende Getriebeübersetzung, auf die an der Griffwalze 11 ausgebildete Verzahnung 13 ein.
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Der Energiespeicher 51 wird über eine elektrische Leitung 53 von einem Netzteil 50 geladen, welches über eine elektrische Leitung 52 an ein elektrisches Versorgungsnetz, welches in 3 nicht dargestellt ist, angeschlossen ist. Das Netzteil 50 stellt eine Versorgungsspannung zur Verfügung, deren Höhe durch einen sechsten Sensor 46, einen Spannungssensor, gemessen werden kann. Der Spannungssensor 46 ist über eine sechste Sensorleitung 460 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit 31 die Höhe der Versorgungsspannung des Fernantriebs 1 feststellen.
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Zur Ansteuerung der Antriebseinrichtung 20 weist der Fernantrieb 1 eine Leiterplatte 10 auf, auf der eine Daten-Verarbeitungseinrichtung angeordnet ist, welche gemäß dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel zumindest eine Steuereinheit 31, z. B. in Form eines Prozessors oder eines Microcontrollers, sowie eine Speichereinrichtung 32 umfasst. Zur Übermittlung von Steuerbefehlen von der Steuereinheit 31 an den Motor 23 ist die Leiterplatte 10 durch eine Signalleitung 56 mit dem Motor 23 verbunden.
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Weiterhin ist auf der Leiterplatte 10, welche über eine Leitung 55 aus dem Energiespeicher 51 mit elektrischer Energie versorgt wird, eine mit einer von der Außenseite des Gehäuses 2 her zugänglichen Kommunikationsschnittstelle 35 des Fernantriebs 1 über eine Kommunikationsleitung 57 verbundene Kommunikationseinrichtung 34 angeordnet; mithilfe der Kommunikationsschnittstelle 35, auch: Interface genannt, und der Kommunikationseinrichtung 34 kann eine Kommunikation zwischen dem Fernantrieb 1 und einem Kommunikationspartner des Fernantriebs 1, z. B. einem PC, z. B. eines Bedieners vor Ort oder einer übergeordneten Einheit, beispielsweise einer Leitstelle oder Leitwarte, einem Parametriergerät oder einer Computer-Cloud, zum Austausch von Signalen, Befehlen und/oder Daten erfolgen.
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Hierzu ist die Kommunikationseinrichtung 34 durch Leiterbahnen der Leiterplatte 10 mit der Steuereinheit 31 elektrisch leitend verbunden. Auf diese Weise können Informationen zwischen der Steuereinheit 31 und einem Kommunikationspartner des Fernantriebs 1, beispielsweise zur Art eines im Fernantrieb 1 aufgetretenen Fehlers, ausgetauscht werden. Die Kommunikationseinrichtung 34 ist vorteilhafterweise drahtlos ausgebildet. Als Übertragungsstandards kommen beispielsweise WLAN, ZigBee, Bluetooth oder auch Infrarot in Frage; dies ist jedoch nicht erfindungswesentlich. Drahtlose Schnittstellen („wireless“) können direkt auf der Leiterplatte 10 angeordnet sein; für drahtgebundene Übertragungsstandards wie Industrial Ethernet kann hingegen die Anschlussmöglichkeit der Kommunikationsschnittstelle 35 im Bereich der Gehäuseoberfläche genutzt werden.
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Durch die Kommunikationsschnittstelle 35 kann eine Installation des Fernantriebs 1, insbesondere eine Ankopplung an ein übergeordnetes System, deutlich vereinfacht werden. Darüber hinaus ist es mit Hilfe der Kommunikationsschnittstelle 35 möglich, die Eingabe von Eingabewerten nicht unmittelbar am Fernantrieb 1, sondern mit Hilfe eines hierzu geeigneten Editiergerätes, welches über die Kommunikationsschnittstelle 35 mit der Kommunikationseinrichtung 34 und der Steuereinheit 31 koppelbar ist, vorzunehmen. Alternativ dazu ist auch die Eingabe von Eingabewerten über eine geeignete Bedienoberfläche einer auf einem Rechner einer übergeordneten Einheit wie einer Leitstelle oder einer Leitwarte laufenden Software möglich.
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Weiterhin weist die Leiterplatte 10 eine Sensorschnittstelle 33 zum Empfangen von Sensorsignalen auf, welche von innerhalb des Gehäuses 2 des Fernantriebs 1 angeordneten Sensoren 41a, 41b, 42, 43, 44 empfangen werden.
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Ein erstes Sensorpaar 41, umfassend zwei Magnetfeld-Sensoren 41a und 41b, sind im Bereich der Griffwalze 11 angeordnet, wo sie mit einem Magnetfeld eines an der Griffwalze 11 angeordneten ersten Permanentmagneten 71 wechselwirken. Die zwei Magnetfeld-Sensoren 41a, 41b des ersten Sensorpaars 41 sind über erste Sensorleitungen 410a, 410b mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit 31 feststellen, ob sich das an der Griffwalze 11 angeordnete Betätigungselement 3 in einer An- oder einer Aus-Stellung befindet.
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Ein zweiter Magnetfeld-Sensor 42 ist ebenfalls im Bereich der Griffwalze 11 angeordnet, wo er mit einem Magnetfeld eines auf dem Umfang der Griffwalze 11 angeordneten zweiten Permanentmagneten 72 wechselwirkt. Der zweite Magnetfeld-Sensor 42 ist über eine zweite Sensorleitung 420 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit die genaue Position des Betätigungselements 3 feststellen.
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Ein dritter Magnetfeld-Sensor 43 ist im Bereich des Zahnrads 21 der Antriebseinrichtung 20 angeordnet, wo er mit einem Magnetfeld von sechs über dem Umfang des Zahnrads 21 angeordneten dritten Permanentmagneten 73 wechselwirkt. Der dritte Magnetfeld-Sensor 43 ist über eine dritte Sensorleitung 430 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit 31 eine Beschleunigung des Zahnrads 21 feststellen und daraus ableiten, wie viele Pole ein an den Fernantrieb 1 angebautes Schutzschaltgerät 100 aufweist.
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Ein vierter Magnetfeld-Sensor 44 ist im Bereich einer sich quer durch das Gehäuse 2 des Fernantriebs erstreckenden und darin gelagerten, um eine Drehachse 12-3 drehbaren Mitnehmerwelle 61 angeordnet, wo er mit einem Magnetfeld eines an einem drehfest mit der Mitnehmerwelle 61 verbundenen Stift 62 angeordneten vierten Permanentmagneten 74 wechselwirkt. Der vierte Magnetfeld-Sensor 44 ist über eine vierte Sensorleitung 440 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit 31 die Drehstellung der Mitnehmerwelle 61 feststellen.
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Die Verwendung einer gemeinsamen Leiterplatte ist zwar aufgrund ihrer modularen Bauweise und des sich daraus ergebenden relativ geringen Montageaufwands vorteilhaft, aber nicht erfindungswesentlich. Es ist ebenso möglich, die einzelnen Elektronikbauelemente ohne die Verwendung einer gemeinsamen Leiterplatte elektrisch leitend miteinander zu verbinden.
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Außerdem weist der Fernantrieb 1, wie bereits in der Beschreibung von 1 erwähnt, einen verschieblich an der Frontseite 4 gelagerten Betriebswahlschalter 65 auf, welcher einen an der Frontseite 4 zugänglichen Griff 66 und ein mit dem Griff 66 verbundenes und durch den Griff 66 bewegbares Blockierelement 67 zum mechanischen Blockieren der Griffwalze 11 aufweist. Im Bereich des Betriebswahlschalters 65 ist ein fünfter Sensor 45, ein Positionssensor, angeordnet, der, z. B. mittels eines an dem Blockierelement 67 angeordneten Permanentmagneten, die Position des Betriebswahlschalters 65 (Stellung „OFF“, Stellung „RC OFF“ oder Stellung „RC ON“) detektieren kann. Der fünfte Sensor 45 ist über eine fünfte Sensorleitung 450 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden, von wo die erhaltenen Sensorsignale zur Auswertung an die Steuereinheit 31 weitergeleitet werden; anhand der erhaltenen Sensorsignale kann die Steuereinheit 31 die Position des Betriebswahlschalters 65 feststellen: Stellung „OFF“, Stellung „RC OFF“ oder Stellung „RC ON“.
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Die mit Permanent-Magneten zusammenwirkenden Magnetfeld-Sensoren 41 bis 46 können als Hall-Sensoren ausgebildet sein.
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4 zeigt einen Schnitt des in 3 dargestellten Fernantriebs 1, wobei die Schnittebene IV senkrecht zur Frontseite 4 des Fernantriebs 1 durch die Mitnehmerwelle 61 verläuft. Die um eine Drehachse 12-3 drehbare Mitnehmerwelle 61 trägt den drehfest mit der Mitnehmerwelle 61 verbundenen Stift 62, an dessen Spitze der vierte Permanentmagnet 74 angeordnet ist. Der vierte Magnetsensor 44, der über die vierte Sensorleitung 440 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden ist, wechselwirkt mit dem Magnetfeld des vierten Permanentmagneten 74. Die Mitnehmerwelle 61 ist in Lagerbuchsen 613, welche an den Breitseiten 7 des Gehäuses 2 angeordnet sind, drehbar gelagert. An einem Ende der Mitnehmerwelle 61 ist ein aus der Gehäusewand 2 der Breitseite 7 herausragender Mitnehmerarm 611, an dem entgegengesetzten Ende der Mitnehmerwelle 61 eine Mitnehmerbuchse 612 angebracht.
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5 zeigt ein Ersatzschaltbild eines mit einem Schutzschaltgerät 100 gekoppelten Fernantriebs 1. An das 3-polige Schutzschaltgerät 100 sind eingangs- sowie ausgangsseitig jeweils drei elektrische Anschlussleitungen L1, L2 und L3 angeschlossen, welche jeweils einem elektrischen Lastkreis mit einer jeweils zugeordneten elektrischen Last F1, F2 bzw. F3 zugeordnet sind. Innerhalb des Schutzschaltgerätes 100 sind der Eingangs- und der Ausgangsanschluss der drei Anschlussleitungen L1, L2 und L3 jeweils über einen durch das Schutzschaltgerät 100 laufenden Strompfad elektrisch leitend miteinander verbunden. Über einen dem jeweiligen Strompfad unmittelbar und eindeutig zugeordneten Schaltkontakt S1, S2 und S3 können die Strompfade bei Bedarf, d. h. bei Vorliegen einer entsprechenden Situation, beispielsweise eines Kurzschlusses, durch Öffnen der Schaltkontakte S1, S2 und S3 unterbrochen werden.
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Zur Betätigung der drei Schaltkontakte S1, S2 und S3 weist das Schutzschaltgerät 100 eine in 5 nicht näher dargestellte Schaltmechanik auf, welche über eine mechanische Wirkverbindung 111 mit der Antriebseinrichtung 20 des Fernantriebs 1 verbunden ist. Eine auf einer Leiterplatte 10 angeordnete Steuereinheit steuert den Betrieb der Antriebseinrichtung 20, indem die Steuereinheit eine Versorgung der Antriebseinrichtung 20 mit elektrischer Energie aus einem Energiespeicher 51 freigibt oder sperrt. Auf diese Weise können die drei Schaltkontakte S1, S2 und S3 über den Fernantrieb 1 geöffnet werden, um die den drei Schaltkontakten S1, S2 und S3 zugeordneten Strompfade zu unterbrechen und somit die Lastkreise L1, L2 und L3 vom elektrischen Leitungsnetz zu trennen. Ebenso können die Schaltkontakte S1, S2 und S3 mit Hilfe des Fernantriebs 1 wieder geschlossen werden, um eine Stromversorgung der zuvor unterbrochenen Lastkreise L1, L2 und L3 wiederherzustellen.
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6 zeigt als ein weiteres Ausführungsbeispiel eine Darstellung eines Fernantriebs 1, welcher sowohl mit einem Schutzschaltgerät 100 als auch mit einem Zusatzgerät 200 gekoppelt ist. Die Kombination des Fernantriebs 1 mit dem auf der, mit Blickrichtung auf die Frontseite 4 des Fernantriebs 1, linken Seite des Fernantriebs 1 angeordneten Schutzschaltgerät 100 entspricht im Wesentlichen der in 2 gezeigten Geräteanordnung. Das auf der entsprechend rechten Seite des Fernantriebs 1 angeordnete Zusatzgerät 200 weist ein aus einem elektrisch isolierenden Material gefertigtes Gehäuse 202 mit einer Frontseite 204, einer der Frontseite 204 gegenüberliegenden Befestigungsseite 205, sowie mit die Front- und die Befestigungsseiten 204 und 205 verbindenden Schmalseiten 206 und Breitseiten 207 auf. Das Zusatzgerät 200 kann, ebenso wie der Fernantrieb 1 und das Schutzschaltgerät 100, über seine Befestigungsseite 205 an einer Trag- oder Hutschiene befestigt werden. Das Zusatzgerät 200 kann ein Arbeitsstromauslöser, z. B. ein Unter- oder ein Überspannungsauslöser, sein.
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7 zeigt einen Schnitt der in 6 dargestellten Geräteanordnung 1, 100, 200, welche den Fernantrieb 1, das Schutzschaltgerät 100 und das Zusatzgerät 200 umfasst, wobei die Schnittebene senkrecht zu der Frontseite 4 des Fernantriebs 1 durch die Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 verläuft. Die drehbar gelagerte Mitnehmerwelle 61 trägt einen drehfest mit der Mitnehmerwelle 61 verbundenen Stift 62, an dessen Spitze der vierte Permanentmagnet 74 angeordnet ist. Der vierte Magnetsensor 44, der über eine vierte Sensorleitung 440 mit der Sensorschnittstelle 33 verbunden ist, wechselwirkt mit dem Magnetfeld des vierten Permanentmagneten 74. Die Mitnehmerwelle 61 ist in Lagerbuchsen 613, welche an den Breitseiten 7 des Gehäuses 2 des Fernantriebs 1 angeordnet sind, drehbar gelagert. An einem Ende der Mitnehmerwelle 61 ist ein Mitnehmerarm 611, an dem entgegengesetzten Ende der Mitnehmerwelle 61 eine Mitnehmerbuchse 612 angebracht.
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Mithilfe des Mitnehmerarms 611 der Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 ist die Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 drehfest mit einer Mitnehmerwelle 161 des Schutzschaltgeräts 100 verbunden. Mithilfe der Mitnehmerbuchse 612 der Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 ist die Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 drehfest mit einer Mitnehmerwelle 261 des Zusatzgeräts 200 verbunden. Eine im Zusatzgerät 200 ausgelöste Rotation der Mitnehmerwelle 261 des Zusatzgeräts 200 um ihre mit der Längsachse 12-3 der Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 zusammenfallenden Längsachse, z.B. aufgrund einer durch das Zusatzgerät 200 detektierten Überspannung, kann somit über die Mitnehmerwelle 61 des Fernantriebs 1 auf die Mitnehmerwelle 161 des Schutzschaltgeräts 100 übertragen werden. Im Schutzschaltgerät 100 führt die Rotation der Mitnehmerwelle 161 des Schutzschaltgeräts 100 zu einer Auslösung des Schutzschaltgeräts 100, d. h. einem Unterbrechen eines durch die Überspannung gefährdeten Stromkreises.
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8 zeigt ein Ablaufdiagramm. Es ist eine grafische Darstellung zur Umsetzung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsmäßen Verfahrens in einem Programm oder Algorithmus. Im Fall, dass sich die Geräteanordnung 1, 100, 200, welche den Fernantrieb 1, das Schutzschaltgerät 100 und das Zusatzgerät 200 umfasst, in einem ausgeschalteten Zustand befindet, d. h. die Schalter S1, S2, S3 im Schutzschaltgerät 100 in einem nichtleitenden Zustand sind, und der Fernantrieb 1, genauer: die Steuereinheit 31, ein elektromagnetisches Signal empfängt 81, welches ein Befehl zum Einschalten des Fernantriebs 1 aus der Ferne ist (Fernbetätigung), erfolgt zunächst eine Prüfung 82, ob die Geräteanordnung 1, 100, 200 durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand gebracht wurde.
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Die Prüfung 82, ob die Geräteanordnung 1, 100, 200 durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand („Manual-Off“) gebracht wurde, umfasst folgende Prüfschritte 82-1, 82-2 und 82-3:
- Prüfschritt 82-1: Die Steuereinheit 31 verifiziert auf Basis von Signalen der Sensoren 41a, 41b und 42, dass das Bedienelement 3 sich in der Aus-Stellung befindet (Griff 3 bzw. Griffverbinder 8 befinden sich in der Aus-Stellung, weisen z. B. nach unten).
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Prüfschritt 82-2: Die Steuereinheit 31 verifiziert, dass sich in der Speichereinrichtung 32 kein Hinweis darauf findet, dass während der Bewegung des Bedienelements 3 in die Aus-Stellung die Antriebseinrichtung 20 in Betrieb war: weder liegt ein Ansteuerbefehl des Motors 23 vor noch hat der Sensor 43 eine Rotation des Schneckenrads 21 detektiert.
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Prüfschritt 82-3: Die Steuereinheit 31 verifiziert, dass sich in der Speichereinrichtung 32 kein Hinweis darauf findet, dass während der Bewegung des Bedienelements 3 in die Aus-Stellung eine Rotation der Mitnehmerwelle 61 erfolgt ist, hervorgerufen durch eine vom Zusatzgerät 200 ausgelöste Ausschaltung des Schutzschaltgeräts 1: der Sensor 44 hat keine Rotation der Mitnehmerwelle 61 detektiert.
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Führen alle drei Prüfschritte 82-1, 82-2 und 82-3 zu einem positiven Ergebnis, muss die Geräteanordnung durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand gebracht worden sein.
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Falls dies nicht der Fall ist („N“ für englisch „No“), gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 82 abgehenden Pfeil „N“ zu einer Prüfung 83, ob sich der Betriebswahlschalter 65 in der Stellung „OFF“ befindet, in welcher er eine Betätigung des Betätigungselement 3 unterbindet, oder in der Stellung „RC OFF“, in welcher ein Reset der Software des Fernantriebs 1 erfolgt. Diese Prüfung kann z. B. durch eine Abfrage des in 3 dargestellten fünften Sensors 45 erfolgen, welcher die Stellung des Betriebswahlschalter 65 - Stellung „OFF“, Stellung „RC OFF“ oder Stellung „RC ON“ - erkennt und an die Steuereinheit 31 meldet.
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Falls dies nicht der Fall ist („N“ für englisch „No“), d.h. falls sich Betriebswahlschalter 65 in der Stellung „RC ON“ befindet, gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 83 abgehenden Pfeil „N“ zu einer Prüfung 84, ob der Fernantrieb 1 neu in Betrieb genommen wurde; diese Prüfung kann z. B. durch eine Abfrage der durch das Netzteil 50 bereitgestellten Versorgungsspannung am Fernantrieb 1 mithilfe des in 3 dargestellten Spannungssensors 46 erfolgen, welcher die Versorgungsspannung des Fernantriebs 1 misst und an die Steuereinheit 31 meldet.
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Es ist auch möglich, dass der zeitliche Verlauf der Versorgungsspannung am Fernantrieb 1 mithilfe des Spannungssensors 46 erfasst und diese Messwerte als eine Zeitreihe in der Speichereinrichtung 32 abgespeichert werden. Falls die Steuereinheit 31 einen Anstieg der Versorgungsspannung von einem Wert im Bereich 0 V her auf das aktuelle Spannungsniveau feststellt, ist das System neu in Betrieb genommen worden.
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Falls die Prüfung 84 ergibt, dass der Fernantrieb 1 nicht neu in Betrieb genommen wurde („N“ für englisch „No“), gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 84 abgehenden Pfeil „N“ zur Operation 87, in welcher der Befehl zum Einschalten des Fernantriebs 1 und damit des mit dem Fernantrieb 1 gekoppelten Schutzschaltgeräts 100 ausgeführt wird; dies erfolgt durch eine Aktivierung der Antriebseinrichtung 20, so dass das Betätigungselement 3 und somit die in 6 dargestellte Griffbrücke 8 der Geräte 1 und 100 in die EIN-Stellung bewegt wird.
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Im Fall, dass eine der Prüfungen 82, 83 und 84 bejahend ausfällt („Y“ für englisch „Yes“), gelangt der Programmablauf über die von den Verzweigungen 82, 83, 84 abgehenden Pfeile „Y“ zu einer Prüfung 85, ob die erfindungsgemäße durch das Verfahren definierte Sicherheitsfunktion „Sperrung der Antriebseinrichtung“, im Folgenden auch: „Manual-On“-Funktion genannt, vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde (Reset-Funktion): Es soll für einen Bediener aus der Ferne (= Remote-Bediener) möglich sein, die „Manual-On“-Funktion, welche die Antriebseinrichtung sperrt, vorübergehend außer Kraft zu setzen, da es Anwendungsfälle geben kann, in denen der Fernantrieb 1 eine selbsttätige Ausschaltung der Geräte 1 und 100, z. B. über einen am Fernantrieb 1 angebauten Arbeitsstromauslöser 200, nicht von einer Ausschaltung der Geräte 1 und 100 mittels der Griffbrücke 8 durch einen Bediener per Hand vor Ort unterscheiden kann und somit dem Remote-Bediener fälschlicherweise anzeigt, dass die Geräteanordnung 1, 100, 200 durch einen Bediener per Hand vor Ort in den ausgeschalteten Zustand gebracht wurde - in diesem Fall könnte die Geräteanordnung 1, 100, 200 nur durch einen Bediener vor Ort wieder in Betrieb genommen werden. Weiß der Remote-Bediener, dass es sich um eine Falschmeldung handeln muss, weil ein Bediener vor Ort definitiv ausgeschlossen werden kann, z. B. bei schwer zugänglich angeordneten Fernantrieben wie in Off-Shore-Windparks, hat der Remote-Bediener mittels einer Reset-Funktion die Möglichkeit, die „Manual-On“-Funktion kurzzeitig außer Kraft zu setzen.
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Ergibt die Prüfung 85, dass die „Manual-On“-Funktion mithilfe der Reset-Funktion kurzzeitig außer Kraft gesetzt wurde („Y“ für englisch „Yes“), so gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 85 abgehenden Pfeil „Y“ zur Operation 87, in welcher der Befehl zum Einschalten des Fernantriebs 1 und damit des mit dem Fernantrieb 1 gekoppelten Schutzschaltgeräts 100 ausgeführt wird.
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Ergibt die Prüfung 85, dass die „Manual-On“-Funktion nicht mithilfe der Reset-Funktion kurzzeitig außer Kraft gesetzt wurde („N“ für englisch „No“), so gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 85 abgehenden Pfeil „N“ zu einer Prüfung 86, ob die Geräte 1 und 100 inzwischen mittels der Griffbrücke 8 durch einen Bediener per Hand vor Ort eingeschaltet wurden. Dazu kann die Steuereinheit 31 auf Basis von Signalen der Sensoren 41a, 41b und 42 verifizieren, dass das Bedienelement 3 sich in der EIN-Stellung befindet, Griff 3 bzw. Griffverbinder 8 z.B. nach oben weisen.
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Ergibt die Prüfung 86, dass die Geräte 1 und 100 nicht inzwischen mittels der Griffbrücke 8 durch einen Bediener per Hand vor Ort eingeschaltet wurden, so gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 85 abgehenden Pfeil „N“ (Warteschleife) erneut zur Prüfung 85.
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Ergibt die Prüfung 86, dass die Geräte 1 und 100 inzwischen mittels der Griffbrücke 8 durch einen Bediener per Hand vor Ort eingeschaltet wurden, so gelangt der Programmablauf über den von der Verzweigung 86 abgehenden Pfeil „Y“ zur Operation 88, in welcher der aus der Ferne empfangene Befehl 81 zum Einschalten des Fernantriebs 1 und damit des mit dem Fernantrieb 1 gekoppelten Schutzschaltgeräts 100 als obsolet verworfen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018209591 A1 [0003]