DE102021200103B4 - Steuerungsverfahren von Fahrzeugsicherheitseinrichtungen - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Steuerung von Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs umfassend die Schritte:
a) Registrierung von risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (1), wobei die risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten Geodaten (11) und Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung (12) und Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung (13) sind und die Geodaten (11) Informationen zu risikobegründenden Lokalitäten in der unmittelbaren Fahrzeugumgebung und in der Umgebung des Fahrers beinhalten,
b) Durchführung einer Risikobewertung auf Grundlage der risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (2) und
c) risikoabhängige Einstellung von Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs (3).
a) Registrierung von risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (1), wobei die risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten Geodaten (11) und Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung (12) und Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung (13) sind und die Geodaten (11) Informationen zu risikobegründenden Lokalitäten in der unmittelbaren Fahrzeugumgebung und in der Umgebung des Fahrers beinhalten,
b) Durchführung einer Risikobewertung auf Grundlage der risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (2) und
c) risikoabhängige Einstellung von Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs (3).
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung von Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs.
- Aus dem Stand der Technik sind bereits unterschiedliche Verfahren bekannt, die eine Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs bezwecken. Dabei sind auch solche Verfahren bekannt, die den Fahrer eines Fahrzeugs vor und während der Fahrt beobachten, um hieraus Rückschlüsse auf eine uneingeschränkte oder eingeschränkte Fahrtüchtigkeit zu ziehen.
-
DE 10 2014 210 279 A1 offenbart beispielsweise ein Verfahren zum Detektieren des Aufmerksamkeitszustandes des Fahrers eines Fahrzeugs. Konkret werden seine Gestik, Mimik und das Augenverhalten während der Fahrt registriert, um auf seinen Aufmerksamkeitszustand rückschließen zu können. Wird ein niedriger Aufmerksamkeitsgrad festgestellt, erfolgt situationsabhängig beispielsweise ein automatischer Eingriff in die Fahrzeugführung oder eine Umparametrierung von Fahrassistenzsystemen. - Vergleichbare Verfahren zur Überwachung der Fahrtüchtigkeit eines Fahrers werden in
DE 10 2019 132 635 A1 ,DE 101 52 852 A1 ,DE 101 03 401 A1 ,EP 3 271 229 B1 undDE 10 2018 210 593 A1 beschrieben.DE 10 2019 204 849 A1 offenbart ein Verfahren zur Zustandsbestimmung einen potentiellen Mitfahrers. -
CN 104 149 736 A beschreibt ein Verfahren zur Feststellung einer etwaigen Trunkenheit des Fahrers, wozu über eine fahrzeugexterne Beobachtung des Fahrers eine Überprüfung von Geodaten durchgeführt wird, die auf einen Besuch des Fahrers in einer Bar hindeuten könnten. - Eine vergleichbare Risikoabschätzung schlägt
CN 101 536 059 A vor, wobei hiernach Daten aus dem persönlichen Umfeld des Fahrers zur Risikobewertung herangezogen werden sollen, insbesondere Daten aus der Wohnung und Daten aus der elektronischen Korrespondenz mit anderen Personen, beispielsweise aus E-Mails und geführten Telefongesprächen. - Aus dem Stand der Technik sind zwar Teilaspekte bekannt, wie mittels einer Risikobewertung Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs zur Erhöhung der Fahrsicherheit eingestellt werden können, allerdings haben sich die bekannten Verfahren in der Praxis als nachteilbehaftet herausgestellt. Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Steuerung von Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs weiterzuentwickeln und die Sicherheit im Straßenverkehr hierdurch zu erhöhen.
- Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist eine Registrierung von risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten, eine Durchführung einer Risikobewertung auf Grundlage der risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten und eine risikoabhängige Einstellung von Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs vorgesehen. Dabei ist vorgesehen, dass die risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten Geodaten und Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung und Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung sind. Die Geodaten beinhalten Informationen zu risikobegründenden Lokalitäten in der unmittelbaren Fahrzeugumgebung und in der Umgebung des Fahrers. Somit können zunächst Geodaten aus der unmittelbaren Fahrzeugumgebung ausgewertet werden, die von dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Fahrers unabhängig sind. Dieses Verfahren hat sich als vorteilhaft zur Bewertung etwaiger Risikofaktoren erwiesen, sofern der Fahrer kein mobiles Endgerät mit sich führt oder die Übermittlung von Geodaten blockiert ist, womit der genaue Aufenthaltsort des Fahrers unbestimmbar ist. Für den Fall, dass der Fahrer sein mobiles Endgerät mit sich führt und das mobile Endgerät die Übermittlung von Geodaten erlaubt, können die Geodaten alternativ unmittelbar hieraus entnommen werden, was die Zuverlässigkeit des Verfahrens zur Bestimmung von Risikofaktoren deutlich erhöht. Der Aufenthalt des Fahrers in einer Bar kann hierdurch exakt festgestellt werden. Dabei können die Geodaten im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zeitabhängig ausgewertet werden. Im Rahmen einer konkreten Ausführungsform der Erfindung ist beispielsweise vorgesehen, dass eine zweistündige Verweildauer des Fahrers in einem Restaurant oder einer Bar mit einer höheren Risikobewertung belegt wird, als ein dreißigminütiger Besuch in demselben Etablissement. Das erfindungsgemäße Verfahren liefert mithin eine vollständige Lösung zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und bildet nicht nur Einzelaspekte ab, wie sie im Stand der Technik beschrieben sind.
- Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich ohne weiteres durch bevorzugte Maßnahmen konkretisieren, auf die nachfolgend und in den Unteransprüchen eingegangen wird und die die Erfindung in vorteilhafter Weise weiterbilden.
- Die bereits angesprochenen Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung beinhalten vorzugsweise Verhaltensweisen, die der Fahrer außerhalb des Fahrzeugs zeigt. Das Fahrzeug besitzt hierzu Sensoren, beispielsweise eine Kamera, die den Fahrer beim Nähern an das Fahrzeug registrieren und dessen Bewegung aufnehmen. Die Bewegungen oder anderweitige Verhaltensweisen können mit einer Datenbank abgeglichen werden, woraus sich anschließend eine Risikobewertung ergibt, sofern die aktuellen Bewegungen und/oder Verhaltensweisen vom Normverhalten des Fahrers abweichen. Stolpern oder taumelnde Bewegungen können auf eine etwaige Trunkenheit oder anderweitige Einschränkung der Fahrtüchtigkeit hindeuten, womit die Risikobewertung entsprechend angepasst wird.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung Verhaltensweisen beinhalten, die der Fahrer während der Interaktion mit dem Fahrzeug zeigt. Die Interaktion des Fahrers mit dem Fahrzeug betrifft dabei insbesondere das Türöffnen, das Türschließen, die Fahrweise, das Bremsverhalten, das Beschleunigungsverhalten, das Lenkverhalten, das Gestikulieren während der Fahrt und/oder laut geführte Selbstgespräche. Ruckartiges Öffnen und Schließen der Tür sowie unverhältnismäßig starkes Abbremsen und Beschleunigen, ruckhaftes Lenkverhalten, ausufernde Gestiken während der Fahrt und laut geführte Selbstgespräche können dabei auf ein höheres Risikolevel hindeuten, was mit einer entsprechenden Risikobewertung verbunden ist.
- Das risikoabhängige Einstellen der Sicherheitseinrichtungen umfasst im Rahmen einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung das Anpassen des Fahrerprofils und/oder die Aktivierung von Beruhigungsmaßnahmen.
- Unter dem Anpassen des Fahrprofils kann dabei beispielsweise die zur Verfügung stehende Leistung des Fahrzeugs fallen, die im Falle einer erhöhten Risikobewertung automatisch eingeschränkt werden kann. Demgegenüber umfassen die Beruhigungsmaßnahmen vorzugsweise das Abspielen beruhigender Musik, das Beaufschlagen des Fahrers mit einem Luftstrom aus frischer Luft, das Abgeben eines angenehmen Dufts, das automatische Anschalten der Sitzheizung und/oder das Durchführen einer Massage, wozu der Fahrzeugsitz vorzugsweise eine entsprechende Massageeinrichtung aufweist.
- Eine konkrete Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die einzige Figur erläutert, die ein Flussdiagramm des Verfahrens zeigt.
- Zunächst erfolgt eine Registrierung 1 von risikobegründenden Daten, die beispielsweise aus Geodaten 11, aus Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung 12 und/oder aus Daten der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung 13 resultieren. Auf Grundlage dieser Daten 11, 12, 13 wird durch eine geeignet eingerichtete Steuereinheit eine Risikobewertung 2 durchgeführt, inwiefern der Fahrer eingeschränkt oder uneingeschränkt fahrtüchtig ist. In Abhängigkeit der Risikobewertung 2 wir anschließend eine risikoabhängige Einstellung 3 von Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs durchgeführt, was das Anpassen des Fahrprofils 31 und/oder die Aktivierung von Beruhigungsmaßnahmen 32 beinhalten kann. Die Änderung des Fahrprofils 31 beinhaltet beispielsweise die Einschränkung der Motorleistung 331 oder die Umparametrierung von Fahrassistenzsystemen 332. Die Aktivierung von Beruhigungsmaßnahmen 32 beinhaltet beispielsweise das Abspielen beruhigender Musik 321, das Beaufschlagen des Fahrer mit einem Luftstrom aus frischer Luft 322, das Abgeben eines angenehmen Dufts 323 und/oder das Durchführen einer Massage 324.
- Die anspruchsgemäße Erfindung lässt sich mit anderen Worten wie folgt zusammenfassen.
- Die Erfindung umfasst eine automatische Detektion der Aufmerksamkeit des Fahrers. Dazu werden verschiedene Zeitpunkte vor und während des Betriebs des Fahrzeugs zur Überprüfung herangezogen. Noch bevor sich der Fahrer dem Fahrzeug nähert, wird eine Überprüfung der potenziellen Gefahr durchgeführt. Dazu werden kontextbezogen vorhandene Muster und Verhaltensweisen mit einer Datenbank abgeglichen. Auf diese Weise erhöht sich beispielsweise das Risikolevel für Trunkenheit am Steuer, wenn der Fahrer nachts in der Nähe einer Bar parkt und sich nach Auswertung von Geodaten des Handys länger in dieser Bar aufhält. Aber auch andere Aufmerksamkeitsfaktoren, wie beispielsweise Entspannung nach einem Spa-Besuch oder Erschöpfung nach einem Besuch in einem Fitnessstudio können so schon vor Fahrtantritt vorbewertet werden.
- Weiterhin findet während der Annäherung zum Fahrzeug eine Überprüfung des momentanen Verhaltens des Fahrers im Vergleich zu früheren Annäherungen statt. Auch fahrzeuginterne Daten werden aufgenommen und berücksichtigt. Dabei kann eine mögliche Aggression beispielsweise durch ruckartiges Öffnen der Tür oder eine Unachtsamkeit durch z.B. Übersehen von einem Fahrradfahrer schon bei der Annährung durch die Umfeldsensorik des Fahrzeugs erkannt werden. Zusätzlich kann eine Bewertung der Fahrtüchtigkeit nach mehrfach fehlerhaften Eingaben am Schlüssel oder einen von dem Normzustand abweichenden Gang identifiziert werden.
- Schon vor Fahrbeginn kann so durch eine Summe aus Risikobewertung vor Fahrantritt der Fahrt und Risikobewertung beim Nähern einer Umschaltung der Fahrprofile erfolgen. Auch Beruhigungsmaßnahmen können aktiviert werden. Dazu gehören belebende Faktoren, wie frische Luft oder aktivierendes Licht, aber auch entspannende Faktoren, wie Sitzheizung und ein entspannender Geruch. Wird ein Sicherheitsmangel, wie beispielsweise Trunkenheit oder ein Verdacht auf Drogen festgestellt, wird dem Fahrer vorzugsweise ein entsprechender Hinweis angezeigt, oder der Start des Fahrzeugs erfolgt erst nach dem Bestehen einer Geschicklichkeits- oder Aufmerksamkeitsprüfung.
- Auch während der Fahrt werden Sensoren des Fahrzeugs zur kontinuierlichen Bewertung der Aufmerksamkeit des Fahrers genutzt. Große Pupillen, häufiges Zwinkern oder deutlich länger geschlossene Augen werden hierbei identifiziert und dazu verwendet, um das Fahrprofil optimal auf die jeweilige Situation des Fahrers anzupassen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Registrierung von risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten
- 11
- Geodaten
- 12
- Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung
- 13
- Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung
- 2
- Durchführung einer Risikobewertung
- 3
- risikoabhängige Einstellung von Sicherheitseinrichtungen
- 31
- Änderung des Fahrprofils
- 311
- Einschränkung der Motorleistung
- 312
- Umparametrierung von Fahrassistenzsystemen
- 32
- Aktivierung von Beruhigungsmaßnahmen
- 321
- Abspielen beruhigender Musik
- 322
- Beaufschlagen des Fahrers mit einem Luftstrom
- 323
- Abgeben eines angenehmen Dufts
- 324
- Durchführen einer Massage
Claims (7)
- Verfahren zur Steuerung von Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs umfassend die Schritte: a) Registrierung von risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (1), wobei die risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten Geodaten (11) und Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung (12) und Daten aus der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung (13) sind und die Geodaten (11) Informationen zu risikobegründenden Lokalitäten in der unmittelbaren Fahrzeugumgebung und in der Umgebung des Fahrers beinhalten, b) Durchführung einer Risikobewertung auf Grundlage der risikobegründenden und fahrerspezifischen Daten (2) und c) risikoabhängige Einstellung von Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs (3).
- Verfahren nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Daten aus der fahrzeugexternen Fahrerbeobachtung (12) Verhaltensweisen beinhalten, die der Fahrer außerhalb des Fahrzeugs zeigt. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Daten der fahrzeuginternen Fahrerbeobachtung (12) Verhaltensweisen beinhalten, die der Fahrer während der Interaktion mit dem Fahrzeug zeigt. - Verfahren nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Interaktion des Fahrers mit dem Fahrzeug die Fahrzeugbedienung betrifft. - Verfahren nach
Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugbedienung das Türöffnen, das Türschließen, die Fahrweise, das Bremsverhalten, das Beschleunigungsverhalten, das Lenkverhalten, das Gestikulieren während der Fahrt und/oder laut geführte Selbstgespräche betrifft. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass das risikoabhängige Einstellen der Sicherheitseinrichtungen (3) das Anpassen des Fahrprofils (31) und/oder die Aktivierung von Beruhigungsmaßnahmen umfasst (32). - Verfahren nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Beruhigungsmaßnahmen das Abspielen beruhigender Musik (321), das Beaufschlagen des Fahrers mit einem Luftstrom aus frischer Luft (322), das Abgeben eines angenehmen Dufts (323) und/oder das Durchführen einer Massage (324) umfasst.
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