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Die Erfindung betrifft ein Implantat gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein medizinisches Handgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Für die Behandlung einer gutartigen Prostatavergrößerung (benigne Prostatahyperplasie, BPH) sind verschiedene Methoden bzw. Techniken bekannt. Bei einer minimalinvasiven, besonders körperschonenden Behandlung von BPH-Symptomen wird temporär ein entfernbares Implantat in der Harnröhre bzw. in dem prostatischen Anteil der Harnröhre des Patienten platziert. Bei einem derartigen Implantat handelt es sich um eine Drahtstruktur aus einer Formgedächtnis-Legierung, wie beispielsweise Nitinol. Die Drahtstruktur wird in einem zusammengefalteten Zustand durch einen Katheter in die richtige Position geschoben, um sich dort in ihre vorgegebene Grundstruktur zu entfalten. Bei dieser Struktur, welche aus drei oder vier Drähten gebildet werden kann, handelt es sich um eine Korbstruktur. Diese Korbstruktur weitet die Harnröhre in ihrer entfalteten Grundstruktur auf. Durch die Expansion der Drahtstruktur gegen das Gewebe der Harnröhre wird im Laufe von wenigen Tagen das Strikturgewebe der Harnröhre denaturiert. Diese Denaturierung des Gewebes erfolgt aufgrund des ischämischen Druckes der einzelnen Drähte auf die Zellen des Gewebes, was zu einer verminderten oder gänzlich fehlenden Durchblutung führt. In der Folge kommt es durch die mangelnde Durchblutung zu einem Sauerstoffmangel in den Zellen und schließlich zu einem Absterben der Zellen. Innerhalb weniger Tage lässt sich das Gewebe derart reduzieren, dass sich der Harnfluss nahezu normalisiert. Nach Beendigung dieser Behandlung lässt sich das Implantat mittels eines Katheters wieder aus der Harnröhre bergen.
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Bei der zuvor beschriebenen Technik weist das Implantat an einem proximalen Ende einen Faden bzw. eine Wundnaht auf. Zum Bergen des Implantats aus der Harnröhre wird der Katheter über diesen Faden geführt und so zu dem proximalen Ende des Implantats geleitet. Durch Zug an dem Faden wird das Implantat in den Katheter hineingefaltet bzw. hineingezogen. Dabei faltet sich die Drahtstruktur derart zusammen, dass sie in den Katheter Platz findet. Als nachteilig erweist es sich, dass während der gesamten Behandlungsphase der Faden in der Harnröhre verbleibt bzw. aus der Harnröhre herausragt. Dies gestaltet sich nicht nur als unangenehm, es kann auch zu Infektionen führen, aufgrund derer die Behandlung abgebrochen werden muss.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Implantat sowie ein medizinisches Handgerät zu schaffen, mit dem sich das Implantat besonders einfach und ohne Traumatisierungen des Patienten entfernen lässt.
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Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 beschrieben. Demnach ist es vorgesehen, dass ein proximales Ende eines Implantats ein Koppelstück mit einem ferromagnetischen Element aufweist, wobei das Implantat über dieses Koppelstück aus der Harnröhre herausziehbar ist. Dieses Koppelstück ist wesentlich kürzer als der oben beschriebene Faden und kann sich daher gänzlich in der Harnröhre befinden. Zum Bergen des Implantats aus dem Körper wird dieses innerhalb der Harnröhre durch ein medizinisches Handgerät über das Koppelstück kontaktiert und herausgezogen. Bei dieser Kontaktierung bzw. Kopplung zwischen dem Koppelstück des Implantats und dem medizinischen Handgerät wirkt eine magnetische Kraft zwischen dem ferromagnetischen Element des Implantats und dem medizinischen Handgerät. Dazu weist auch das medizinische Handgerät an einem distalen Ende ein entsprechendes ferromagnetisches Gegenelement oder einen Magneten auf. Bedingt durch das ferromagnetische Element des Implantats bildet sich zwischen dem Koppelstück des Implantats und des medizinischen Handgeräts eine anziehende Wirkung aus. Dadurch ist es möglich, dass das Implantat kontaktiert wird bzw. die notwendige Kopplung zwischen dem Implantat und dem medizinischen Handgerät erfolgt. Dabei dient die magnetische Anziehungskraft, insbesondere für eine korrekte Positionierung des Koppelstücks, relativ zu dem medizinischen Handgerät. Durch das ferromagnetische Element innerhalb des Koppelstücks wird es somit möglich, das Implantat zu kontaktieren und auf eine besonders einfache sowie körperschonende Art und Weise zu bergen.
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Insbesondere ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass es sich bei dem ferromagnetischen Element um einen Permanentmagneten handelt. Dieser Permanentmagnet bewirkt, dass das Koppelstück des Implantats eine anziehende Wirkung auf ferromagnetische Elemente in dessen Umgebung aufweist. So wird beispielsweise ein magnetisches oder ein magnetisierbares distales Ende eines medizinischen Handgeräts von dem Permanentmagneten angezogen. Dieser Permanentmagnet kann als Stabmagnet ausgebildet sein und eine Größe von einem bzw. einigen wenigen Millimetern aufweisen. Der Vorteil eines Permanentmagneten besteht darin, dass die magnetische Polarisierung festgelegt ist. Das Koppelstück des Implantats lässt sich daher mit einem entsprechenden ferromagnetischen Gegenstand kontaktieren, sodass sich zwischen den Elementen eine anziehende Wirkung ausbildet.
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Des Weiteren kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass es sich bei dem ferromagnetischen Element um das Koppelstück selbst handelt. Dazu ist das Koppelstück, welches mit dem Implantat verbunden ist, als ferromagnetisches Element bzw. Permanentmagnet ausgebildet. Darüber hinaus ist es denkbar, dass das Element eine Beschichtung aufweist, um gegenüber äußeren chemischen Einflüssen geschützt zu sein. Gleichermaßen ist es aber auch denkbar, dass das ferromagnetische Element in das Koppelstück integriert, insbesondere von dem Koppelstück umschlossen ist.
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Ein Ausführungsbeispiel könnte es vorsehen, dass ein Permanentmagnet bzw. ein ferromagnetisches Element von einem Koppelstück umspritzt ist. Bei diesem Beispiel ist das Koppelstück aus einem Kunststoff hergestellt, der bei der Herstellung um das ferromagnetische Element herumfließt und derart ausgebildet ist, dass die magnetischen Feldlinien außerhalb des Koppelstücks für die oben genannten Zwecke noch stark genug sind.
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Bevorzugter Weise ist es denkbar, dass das Koppelstück mindestens einen Vorsprung, einen Schlitz, eine Kerbe, eine Bohrung, einen Stift oder dergleichen als mechanisches Koppelmittel aufweist. Zusätzlich zu der magnetischen Kopplung kann das Implantat eine mechanische Bindung durch Formschluss mit einem entsprechenden Gegenstück des medizinischen Handgeräts eingehen. Für eine derartige mechanische Verbindung kann das Koppelstück mindestens einen Vorsprung, einen Schlitz, eine Kerbe eine Bohrung oder einen Stift aufweisen. So ist es denkbar, dass beispielsweise korrespondierende Zähne oder ein Schlitz oder ein Steg oder eine Bohrung oder ein Stift mechanisch ineinandergreifen und zusätzlich durch magnetische Kraft verstärkt bzw. in Position gehalten werden. Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass das Implantat durch die magnetische Wirkung zunächst relativ zu dem medizinischen Handgeräts positioniert wird, um sodann die mechanische Verbindung einzugehen. Durch die kombinierte mechanische sowie magnetische Kraft lässt sich das Implantat sodann auf eine schonende sowie einfache Art und Weise aus der Harnröhre entfernen.
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Weiter kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Koppelstück des Implantats einen kreisförmigen oder einen kreisabschnittartigen Querschnitt aufweist. Durch diese Form gestaltet sich der Transport durch die Harnröhre als besonders einfach und körperschonend. Etwaige Vorsprünge oder Kanten könnten zu einer Traumatisierung des Patienten führen und sind daher zu vermeiden.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass in dem Koppelstück ein Sensor und/oder ein Datenspeicher angeordnet sind, insbesondere, dass in dem Koppelstück ein Sensor und/oder ein Datenspeicher integriert sind. Durch diesen Sensor bzw. durch diesen Datenspeicher lässt sich das implantierte Implantat identifizieren. Dazu sind auf dem Datenspeicher entsprechende Kennungen bzw. Informationen gespeichert, welche Auskunft über das Implantat und den Patienten geben können. Durch ein kontaktloses Auslesen mittels eines entsprechenden Scanners oder in Kontakt mit dem medizinischen Handgerät lassen sich so Informationen über das Implantat und den Patienten verifizieren. Außerdem ist es denkbar, dass über den Sensor, bei dem es sich um einen Reed-Sensor oder um einen Metallsensor, wie bspw. eine Hall-Sonde, handeln kann, erkennbar ist, ob die Kopplung des Koppelstück mit einem Koppelgegenstück hergestellt ist. Sowohl bei dem Sensor als auch bei dem Datenspeicher kann es sich um ein passives Bauelement handeln, um die Baugröße so gering wie möglich zu halten.
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Erfindungsgemäß ist es denkbar, dass das Koppelstück über einen Draht oder einen Faden oder direkt mit der Drahtstruktur des Implantats verbunden ist. Dabei ist insbesondere die Länge des Drahtes oder des Fadens möglichst kurz zu halten. Während eine direkte Verbindung des Koppelstücks mit der Drahtstruktur ein sehr kompaktes Implantat darstellt, lässt sich durch einen Draht oder einen Faden eine höhere Flexibilität des Implantats herstellen, was letztendlich angenehmer für den Patienten sein könnte. Die Länge des Fadens oder auch des Drahtes zwischen dem Koppelstück und der Drahtstruktur kann einige Millimeter, insbesondere 1 mm bis 5 mm oder 1 mm bis 10 mm, oder 1 cm bis 2 cm oder sogar 1 cm bis 3 cm betragen. Zum Bergen des Implantats kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn zur Kopplung bzw. Positionierung des Koppelstücks relativ zu einem Koppelgegenstück, das Koppelstück über einen Faden bzw. Draht mit der Drahtstruktur verbunden ist. Andererseits gestaltet sich das Positionieren bzw. Platzieren der Drahtstruktur einfacher, wenn das Koppelstück direkt mit der Drahtstruktur verbunden ist. Dann kann nämlich die Drahtstruktur über das Koppelstück direkt in die richtige Position verschoben werden.
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Ein medizinisches Handgerät zur Lösung der genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 10 auf. Demnach ist es vorgesehen, dass ein medizinisches Handgerät zum Positionieren und Bergen eines Implantats in einer Harnröhre bzw. aus einer Harnröhre heraus einen, insbesondere flexiblen, Stab aufweist. Dieser Stab ist über einen Katheter in die Harnröhre einführbar. An einem distalen Ende weist der Stab ein Koppelgegenstück auf. Das Implantat ist gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildet. Das wesentliche Merkmal des erfindungsgemäßen medizinischen Handgeräts besteht darin, dass das Koppelgegenstück ein ferromagnetisches Gegenelement aufweist zum Koppeln mit einem Koppelstück des Implantats. Durch dieses medizinische Handgerät lässt sich das Implantat auf eine sehr zuverlässige sowie körperschonende Art und Weise kontaktieren und aus dem menschlichen Körper entfernen. Durch die ferromagnetische Ausgestaltung des Gegenelementes erfolgt eine geleitete Kopplung bzw. Positionierung des Koppelgegenstücks mit dem Koppelstück. Bedingt durch die magnetische Wechselwirkung zwischen dem Implantat und dem Handgerät muss die behandelnde Person das distale Ende des Stabs lediglich in die Nähe des proximalen Endes des Implantats bewegen. Das Koppelgegenstück und das Koppelstück fügen sich sodann aufgrund ihrer anziehenden Wirkung in ihre Koppelpositionen. Gleichermaßen gestaltet sich das Positionieren des Implantats in der Harnröhre als besonders vorteilhaft. Während des Hineinschiebens wird der Kontakt zwischen dem Koppelstück und dem Koppelgegenstück bzw. zwischen dem Stab und dem Implantat durch die magnetische Wechselwirkung verstärkt. Somit besteht zwischen dem Implantat und dem Stab nicht nur eine mechanische, sondern auch eine magnetische Verbindung, welche eine sichere Platzierung des Implantats in der Harnröhre ermöglicht. Die magnetische Feldstärke erlaubt es allerdings, durch geringe Krafteinwirkung bzw. durch eine geringe Rotation des Stabs, die beiden vorgenannten Stücke voneinander zu trennen.
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Eine vorteilhafte Weiterentwicklung des medizinischen Handgeräts kann es vorsehen, dass das ferromagnetische Gegenelement ein Permanentmagnet ist. Dieser Permanentmagnet bewirkt, dass das Koppelgegenstück des Stabs eine anziehende Wirkung auf das ferromagnetische Element in dessen Umgebung aufweist. So wird beispielsweise ein magnetisches oder ein magnetisierbares distales Ende des Implantats von dem Permanentmagneten angezogen. Dieser Permanentmagnet kann als Stabmagnet ausgebildet sein und eine Größe von einem bzw. einigen wenigen Millimetern aufweisen. Der Vorteil eines Permanentmagneten besteht darin, dass die magnetische Polarisierung festgelegt ist. Das Koppelgegenstück des Stabs lässt sich daher mit einem entsprechenden ferromagnetischen Gegenstand kontaktieren, sodass sich zwischen den Elementen eine anziehende Wirkung ausbildet.
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Bevorzugt kann es weiter vorgesehen sein, dass es sich bei dem ferromagnetischen Gegenelement um das Koppelgegenstück handelt. Dazu ist das Koppelgegenstück, welches mit dem Stab verbunden ist, als ferromagnetisches Gegenelement bzw. Permanentmagnet ausgebildet. Darüber hinaus ist es denkbar, dass das Gegenelement eine Beschichtung aufweist, um gegenüber äußeren chemischen Einflüssen geschützt zu sein. Gleichermaßen ist es aber auch denkbar, dass das ferromagnetische Gegenelement in das Koppelgegenstück integriert, insbesondere von dem Koppelgegenstück umschlossen ist. Ein Ausführungsbeispiel könnte es vorsehen, dass ein Permanentmagnet bzw. ein ferromagnetisches Gegenelement von einem Koppelgegenstück umspritzt ist. Bei diesem Beispiel ist das Koppelgegenstück aus einem Kunststoff hergestellt, der sich um das ferromagnetische Gegenelement herum schließt und derart ausgebildet ist, dass die magnetischen Feldlinien außerhalb des Koppelgegenstücks für die oben genannten Zwecke noch stark genug sind.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass das Koppelgegenstück mindestens einen Vorsprung, einen Schlitz, eine Kerbe, eine Bohrung, einen Stift oder dergleichen als mechanisches Koppelmittel aufweist, wobei dieses Koppelmittel komplementär zu dem Koppelmittel des Koppelstücks ist. Zusätzlich zu der magnetischen Kopplung kann der Stab eine mechanische Bindung durch Formschluss mit einem entsprechenden Gegenstück des Implantats eingehen. Für eine derartige mechanische Verbindung kann das Koppelgegenstück mindestens einen Vorsprung, einen Schlitz, eine Kerbe, eine Bohrung und/oder einen Stift aufweisen. So ist es denkbar, dass beispielsweise korrespondierende Zähne oder ein Schlitz oder ein Einschnitt oder eine Bohrung oder ein Stift mechanisch ineinandergreifen und zusätzlich durch magnetische Kraft verstärkt bzw. in Position gehalten werden.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass das Implantat durch die magnetische Wirkung zunächst relativ zu dem medizinischen Handgerät positioniert wird, um sodann die mechanische Verbindung einzugehen. Durch die kombinierte mechanische sowie magnetische Kraft lässt sich das Implantat sodann auf eine schonende sowie einfache Art und Weise aus der Harnröhre bergen.
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Weiter kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Koppelstück des Implantats und das Koppelgegenstück des Stabs im zusammengesetzten Zustand einen gemeinsamen kreisförmigen oder kreisartigen Querschnitt aufweisen. Durch diese Form gestaltet sich der Transport durch die Harnröhre als besonders einfach und körperschonend. Etwaige Vorsprünge oder Kanten könnten zu einer Traumatisierung des Patienten führen und sind daher zu vermeiden. Dadurch können Koppelstück und Koppelgegenstück zusammen in den Katheter gezogen werden. Im Inneren des Katheters ist die Kopplung damit gegen radiale Verschiebung gesichert. Dadurch kann mit höherer Kraft gezogen werden, ohne die magnetische Kopplung unbeabsichtigt zu lösen.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass in dem Koppelgegenstück ein Sensor und/oder ein Datenspeicher angeordnet sind, insbesondere, dass in dem Koppelgegenstück ein Sensor und/oder ein Datenspeicher integriert sind. Durch diesen Sensor bzw. durch diesen Datenspeicher lässt sich das implantierte Implantat identifizieren. Dazu sind auf dem Datenspeicher entsprechende Kennungen bzw. Informationen gespeichert, welche Auskunft über das Implantat, das verwendete Handgerät und den Patienten geben können. Durch ein kontaktloses Auslesen mittels eines entsprechenden Scanners oder durch Kontaktierung mit dem medizinischen Handgerät lassen sich so Informationen über das Handgerät und den Patienten verifizieren. Außerdem ist es denkbar, dass über den Sensor, bei dem es sich um einen Reed-Sensor oder um einen Metallsensor, wie bspw. eine Hall-Sonde, handeln kann, erkennbar ist, ob die Kopplung des Koppelgegenstück mit dem Koppelstück hergestellt ist. Sowohl bei dem Sensor als auch bei dem Datenspeicher kann es sich um passive Bauelemente handeln, um die Baugröße so gering wie möglich zu halten.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
- 1a eine schematische Darstellung eines Implantats,
- 1b eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Implantats,
- 2 eine schematische Darstellung eines medizinischen Handgeräts,
- 3a eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Koppelmechanismus,
- 3b eine weitere schematische Darstellung des Koppelmechanismus gemäß 3a,
- 4a eine erste schematische Darstellung eines Koppelvorgangs,
- 4b eine zweite schematische Darstellung des Koppelvorgangs, und
- 4c eine dritte schematische Darstellung des Koppelvorgangs.
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In den Figuren werden mögliche Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt sein soll. Vielmehr ist es vorgesehen, dass die Erfindung auch durch andere Ausführungsformen realisierbar ist.
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In der 1a ist stark schematisiert ein Implantat 10 wiedergegeben. Dieses Implantat 10 besteht aus einer Drahtstruktur 11, bestehend aus drei einzelnen Drähten 12. Diese Drähte 12 sind an einem distalen Ende 13 und einem proximalen Ende 14 des Implantats 10 miteinander verbunden. Die Drähte 12 sind aus einem Formgedächtnis-Material, wie beispielsweise Nitinol, hergestellt.
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Für die Behandlung wird das Implantat 10 durch einen nicht dargestellten Katheter im zusammengefalteten Zustand in die Harnröhre des Patienten eingeführt. An der richtigen Position entfalten sich die Drähte 12 zu der in 1a dargestellten Korbstruktur. Neben der hier beispielhaft dargestellten Struktur ist eine Vielzahl weiterer Formen denkbar. Für eine weitere Beschreibung der Drahtstruktur 11 wird auf den Stand der Technik verwiesen.
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Zur Platzierung und zum Bergen des Implantats 10 weist dieses an dem proximalen Ende 14 ein Koppelstück 15 auf. Dieses Koppelstück 15 ist über einen Faden 16 mit einem proximalen Endstück 17 des Implantats 10 verbunden. Alternativ zu dem Faden 16 ist es auch denkbar, einen dünnen Draht zu verwenden. Der Faden 16 ist 1 mm bis 10 mm bzw.5 mm lang. Ein weiteres Ausführungsbeispiel sieht es vor, dass das Koppelstück 15 direkt mit dem proximalen Endstück 17 verbunden ist (1b).
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Das Koppelstück 15 weist ein ferromagnetisches Element 18 auf. Bei diesem ferromagnetischen Element 18 kann es sich um ein Metall, insbesondere um Eisen, Nickel oder Kobalt oder eine magnetisierbare Legierung handeln oder um einen Permanentmagneten. Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass das gesamte Koppelstück 15 als ein ferromagnetisches Element 18 bzw. als Permanentmagnet ausgebildet ist. Bei dem in der 1a dargestellten Ausführungsbeispiel ist das ferromagnetische Element 18 als ein in das Koppelstück 15 integrierter Stabmagnet ausgebildet. Dieser Stabmagnet wird beispielsweise während eines Spritzgussverfahrens in einen Kunststoff des Koppelstücks 15 eingegossen. Bei diesem Gussverfahren ist es auch denkbar, dass der Faden 16 mit eingegossen wird. Alternativ ist es auch denkbar, dass der Faden 16 nachträglich mit dem Koppelstück 15 verbunden wird.
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Das in den 1a und 1b dargestellte Ausführungsbeispiel des Koppelstücks 15 weist außerdem eine Kerbe 19 auf. Diese Kerbe 19 dient als mechanisches Koppelmittel. Neben dieser Kerbe 19 bzw. alternativ zu dieser Kerbe 19 kann das Koppelstück 15 für eine mechanische Kopplung bzw. Kontaktierung auch einen Vorsprung, einen Schlitz, eine Bohrung oder einen Stift aufweisen.
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Das Implantat 10 wird zum Platzieren und/oder Bergen mit einem medizinischen Handgerät 20 gekoppelt. Dieses medizinische Handgerät 20 wird, wie in der 2 schematisch dargestellt, durch einen Katheter 21 in die Harnröhre eingeführt. Dabei besteht das medizinische Handgerät 20 im Wesentlichen aus einem Stab 22, der an einem distalen Ende 23 ein Koppelgegenstück 24 aufweist. Dieses Koppelgegenstück 24 ist komplementär zu dem Koppelstück 15 ausgebildet. So weist auch das Koppelgegenstück 24 ein ferromagnetisches Gegenelement 25 auf. Dieses ferromagnetische Gegenelement 25 geht eine magnetische Wechselwirkung mit dem ferromagnetischen Element 18 des Koppelstücks 15 ein. Dazu kann es als magnetisierbares Metall oder als Permanentmagnet ausgebildet sein. Sofern das ferromagnetische Element 18 sowie das ferromagnetische Gegenelement 25 beide als Permanentmagneten ausgebildet sind, sind sie derart orientiert, dass ihre Polarisierung gegensätzlich ist. Dadurch kann sich eine anziehende magnetische Wechselwirkung zwischen dem Koppelstück 15 und dem Koppelgegenstück 24 ausbilden.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel kann es vorsehen, dass das ferromagnetische Gegenelement 25 als Elektromagnet ausgebildet ist, der über den Stab 22 an- und ausschaltbar ist. Darüber hinaus lässt sich die Polarisierung des Elektromagneten ändern, so dass entweder eine anziehende oder abstoßende Kraft auf das ferromagnetische Element 18 bzw. das Koppelstück 15 ausgeübt werden kann.
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Das Koppelgegestück 24 weist außerdem einen zahnartigen Vorsprung 26 auf. Dieser zahnartige Vorsprung 26 ist komplementär ausgebildet zu der Kerbe 19 des Koppelstücks 15. Auch dieser Vorsprung 26 stellt nur eines von vielen möglichen Ausführungsbeispielen dar. So ist es auch hier denkbar, dass alternativ zu dem Vorsprung 26 das Koppelgegenstück 24 einen Schlitz, eine Bohrung, eine Kerbe einen Stift oder dergleichen aufweist.
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In der 3a sind für eine bessere Veranschaulichung das Koppelstück 15 und das Koppelgegenstück 24 ohne das Implantat 10 bzw. ohne den Stab 22 nebeneinander dargestellt. In dieser Position wirken das ferromagnetische Element 18 sowie das ferromagnetische Gegenelement 25, die beide als Permanentmagneten stilisiert sind, anziehend aufeinander. Diese Anziehungskraft hilft dem Anwender des Koppelgegenstücks 24 mit dem Koppelstück 15 zu kontaktieren. Sobald diese beiden Stücke 15, 24 miteinander in Kontakt treten, kommt es zu einem Verrasten des Vorsprungs 26 mit der Kerbe 19. Durch die Permanentmagnete wird diese Kontaktierung gehalten. In diesem in der 3b stark schematisiert dargestellten Koppelzustand lässt sich das Implantat 10 sowohl auf eine sehr einfache und genaue Art und Weise in der Harnröhre platzieren sowie aus der Harnröhre durch den Katheter bergen. Das Koppelstück 15 und das Koppelgegenstück 24 bilden im gekoppelten Zustand einen kreisförmigen Querschnitt. Dadurch kann beides zusammen in den Katheter 21 gezogen werden. Im Inneren des Katheters 21 ist die Kopplung damit gegen radiale Verschiebung gesichert. Dadurch kann mit höherer Kraft gezogen werden ohne die magnetische Kopplung unbeabsichtigt zu lösen.
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Aufgrund der geringen magnetischen Wechselwirkung zwischen den beiden Permanentmagneten lässt sich das medizinische Handgerät 20 nach dem Platzieren des Implantats 10 durch geringe Krafteinwirkung oder durch ein geringfügiges Verdrehen des Stabs 22 von dem Koppelstück 15 entfernen. Zum Bergen des Implantats 10 wird dieses mittels des medizinischen Handgeräts 20 durch den Katheter hinausgezogen. Dabei faltet sich die Drahtstruktur 11 derart zusammen, dass sie in den Katheter 21 passt.
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Um diesen Vorgang besonders körperschonend zu gestalten, ist es außerdem vorgesehen, dass ein gemeinsamer Querschnitt des Koppelstücks 15 und des Koppelgegenstücks 24 kreisförmig bzw. kreisartig ist. Dadurch kann eine Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten erfolgen und das Platzieren bzw. Bergen ohne Traumatisierung der Harnröhre durchgeführt werden.
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In den 4a bis 4c ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Koppelstück 27 und ein Koppelgegenstück 28 dargestellt. Der Anschauung halber wurde auch hier auf die Darstellung des Implantats 10 und des Stabs 22 verzichtet. Genau wie zuvor beschrieben, weist sowohl das Koppelstück 27 als auch das Koppelgegenstück 28 ein ferromagnetisches Element 18 sowie ein ferromagnetisches Gegenelement 25 auf, wobei beide als Permanentmagneten mit einer entgegengesetzten Polarisierung ausgebildet sind. Während das Koppelstück 27 einen Eingriff 29 aufweist, verfügt das Koppelgegenstück 28 über eine entsprechende Hakenstruktur 30, welche mit der Form des Eingriffs 29 komplementär korrespondiert.
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Wie in 4a schematisch dargestellt, wird das Koppelgegenstück 28 bedingt durch die magnetische Wechselwirkung in Pfeilrichtung 31 von dem Koppelstück 27 angezogen. Sobald die Hakenstruktur 30 in die Nähe oder in den Eingriff 29 geführt wurde, wird das Koppelstück 27 bzw. der Stab 22 in Pfeilrichtung 32 in proximaler Richtung gezogen ( 4b). Dabei kommt es zu einer mechanischen sowie magnetischen Verbindung zwischen dem Koppelstück 27 und dem Koppelgegenstück 28 (4c). In dieser Konstellation lässt sich das Implantat sowohl auf eine sehr einfache und schonende Art und Weise in der Harnröhre platzieren sowie wieder aus der Harnröhre bergen. Zum Entkoppeln des Koppelgegenstücks 28 von dem Koppelstück 27 sind die zuvor beschriebenen Schritte in der entgegengesetzten Reihenfolge durchzuführen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Implantat
- 11
- Drahtstruktur
- 12
- Draht
- 13
- distales Ende
- 14
- proximales Ende
- 15
- Koppelstück
- 16
- Faden
- 17
- Endstück
- 18
- Element
- 19
- Kerbe
- 20
- medizinisches Handgerät
- 21
- Katheter
- 22
- Stab
- 23
- distales Ende
- 24
- Koppelgegenstück
- 25
- Gegenelement
- 26
- Vorsprung
- 27
- Koppelstück
- 28
- Koppelgegenstück
- 29
- Eingriff
- 30
- Hakenstruktur
- 31
- Pfeilrichtung
- 32
- Pfeilrichtung