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Einleitung
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Die Erfindung betrifft das Gebiet der technischen Hilfsmittel für Insolvenzverwalter. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Hilfsmittel zur Unterstützung des Insolvenzverwalters vor Ort, sowie dessen Verwendung.
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Stand der Technik und Nachteile
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Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens werden mit der Durchführung dieser Insolvenz so genannte Insolvenzverwalter beauftragt. Deren typische Aufgaben umfassen unter anderem das Erscheinen vor Ort (d.h. bei dem Unternehmen), die Information der Beteiligten des Unternehmens über Details des anstehenden und später auch laufenden Verfahrens, das Sichern und Protokollieren von verwertbaren Vermögenswerten.
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Nachteilig an dieser bekannten Vorgehensweise ist die Tatsache, dass die Durchführung der beschriebenen Aufgaben von der Verfügbarkeit dieser (meist einzigen) Person abhängt. Ist diese beispielsweise wegen Krankheit, temporärer Arbeitsüberlastung oder aus anderen Gründen nicht verfügbar, stockt das Verfahren. Dies kann zu Unmut bei den Beteiligten (Mitarbeitern, Gläubigern) führen, und erhöht das Risiko von Entwendungen verwertbarer Gegenstände. Auch eine über die üblichen Arbeitszeiten hinausgehende Verfügbarkeit des Insolvenzverwalters (beispielsweise an Wochenenden oder Abends) wäre wünschenswert, ist jedoch in aller Regel nicht vorgesehen.
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Aus dem Stand der Technik bekannt sind tragbare Computer, beispielsweise aus Druckschrift
DE 198 49 602 A1 , die zur Durchführung von Videokonferenzen nutzbar sind. Druckschrift
US 8 842 156 B1 offenbart eine freistehende Vorrichtung zur Darstellung von Informationen und zum Informationsaustausch mit einer entfernten Person.
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Beide offenbarten Vorrichtungen sind jedoch für die spezifischen Anforderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht geeignet.
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Aufgabe der Erfindung und Lösung
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Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, welche bzw. welches die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung in geeigneter Weise weiterbildet.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach nebengeordnetem Anspruch 8, sowie ein System nach Anspruch 15 und ein Verfahren zum Betrieb desselben nach nebengeordnetem Anspruch 16 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den jeweils abhängigen Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den Figuren zu entnehmen.
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Beschreibung
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Zunächst wird das erfindungsgemäße Hilfsmittel beschrieben. Daran schließt sich die Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens, eines das Hilfsmittels umfassenden Systems, sowie die Verwendung des Systems an.
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Die Erfindung betrifft ein Hilfsmittel für Insolvenzverwalter, also Personen, die mit der Durchführung von Insolvenzverfahren betraut sind. Insolvenzverfahren umfassen eine Reihe ganz spezifischer Aufgaben.
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Das Hilfsmittel umfasst ein verschließbares Gehäuse mit in oder an ihm angeordneten Vorrichtungen zur elektronischen Datenaufnahme, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenausgabe.
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Das Hilfsmittel ist derart mobil ausgestaltet, dass es am Tag, oder allgemein im Rahmen, einer Insolvenzeröffnung an den Ort des Unternehmens, über dem die Insolvenz eröffnet wurde, transportierbar ist. Das bedeutet, dass es ohne spezielle Hilfsmittel wie Stapler oder Kräne, vorzugsweise durch eine einzelne oder maximal zwei Personen anhebbar und bewegbar ist. Das Gewicht liegt demnach vorzugsweise im Bereich zwischen 1 und 150, bevorzugt zwischen 5 und 50, und besonders bevorzugt zwischen 10 und 25 kg. Die Maße liegen demnach vorzugsweise im Bereich zwischen 0,1 m und 2,0 m, bevorzugt zwischen 0,2 m und 1,5 m und besonders bevorzugt zwischen 0,25 m und 1,0 m, wobei einzelne Komponenten (z.B. Kamera) auf einem separaten, die Gesamthöhe beispielsweise auf bis zu 2,50 m vergrößernden Aufbau angeordnet sein können. Ferner ist es bevorzugt, dass das Hilfsmittel auf einer Standardpalette Platz findet, oder dass eine Standardpalette zwei oder vier Hilfsmittel tragen kann.
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Das Hilfsmittel ist zugleich derart ausgestaltet, dass es an besagtem Ort ortsfest aufstellbar ist. Weiter ist es gegen Wiederentfernen sicherbar, und/oder ein Wiederentfernen ist detektierbar. Das bedeutet, dass das Hilfsmittel entweder mit Einrichtungen versehen ist, welche es am Abstellort fixieren, beispielsweise Ösen, Verschraubungen, Saugnäpfe, starke Magnete oder dergleichen. Das Hilfsmittel kann stattdessen, oder bevorzugt zugleich, auch Einrichtungen umfassen, welche eine (typischerweise) unerwünschte Bewegung detektieren, also beispielsweise ein Umsetzen, Umwerfen oder Abtransportieren. Auf dieses Weise kann sichergestellt werden, dass das Hilfsmittel entweder jederzeit am Einsatzort verbleibt, oder eine Änderung des Ortes erkannt wird, so dass geeignete Folgemaßnahmen stattfinden können.
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Die Datenaufnahme kann mehrere Datenaufnahmeeinheiten umfassen, wie z.B. eine Tastatur, ein Touch-Screen, ein Mikrofon, ein Scanner, eine Kamera, eine Datenschnittstelle wie z.B. USB, LAN, WLAN. Die Datenaufnahme ist ausgelegt, mindestens einen spezifischen Datensatz zu einem konkreten Insolvenzverfahren von einer Datenquelle, z.B. einem Server, einem USB-Stick oder einer Tastatur, entgegenzunehmen und diesen der Datenverarbeitung zuzuführen. Der Begriff „spezifischer Datensatz“ meint hier eine Anzahl von Daten wie z.B. der Name des Unternehmens, des Insolvenzverwalters, des Schuldners, Aktenzeichen, wichtige Termine, der aktuelle Verfahrensstand usw., welche also ein ganz bestimmtes Insolvenzverfahren betreffen.
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Die Datenaufnahme ist ferner ausgelegt, Anfrage-Daten eines Benutzers entgegenzunehmen und diese der Datenverarbeitung zuzuführen. Der Benutzer ist typischerweise ein Mitarbeiter oder ein Gläubiger (z.B. Handwerker oder Lieferant) des insolventen Unternehmens, bei dem sich das Hilfsmittel befindet. Die Datenaufnahme kann eine Tastatur, ein Touch-Screen, ein Mikrofon, ein Scanner, oder ein anderes Peripheriegerät umfassen, welches der Dateneingabe dient. „Anfrage-Daten“ sind Eingaben des Benutzers, mit welchen er bezweckt, bestimmte Informationen dem Insolvenzverfahren hinzuzufügen (z.B. Forderungsanmeldungen, ein Gebot für die Vermögensgegenstände), oder Informationen über das Insolvenzverfahren zu erlangen (s.o.) .
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Die Datenverarbeitung ist ausgelegt, die entgegengenommenen spezifischen Datensätze zu verschlüsseln und in den Datenspeicher abzulegen. Die Verschlüsselung ist besonders bevorzugt, da Daten von Insolvenzverfahren oft zumindest teilweise vertraulicher Natur sind, so dass diese eines entsprechenden Schutzes bedürfen, um vor unberechtigtem Zugriff - beispielsweise bei Diebstahl des Datenspeichers - geschützt zu sein.
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Die Datenverarbeitung ist ferner ausgelegt, die Anfrage-Daten zu verarbeiten, den Anfrage-Daten Antwort-Daten zuzuordnen, und letztere der Datenausgabe zu übermitteln. Das bedeutet, dass die Datenverarbeitung in der Lage ist, die Anfrage-Daten auszuwerten und dazu passende Antwort-Daten zu generieren. Beispielsweise werden der Anfrage nach den Kontaktdaten des Insolvenzverwalters als Antwort Name, Adresse und Telefonnummer desselben der Datenausgabe zugeleitet.
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Die Datenausgabe schließlich ist dazu ausgelegt, die Antwortdaten darzustellen. Typischerweise kann diese einen Bildschirm, einen Lautsprecher, einen Drucker, oder ein anderes geeignetes Peripheriegerät umfassen. Auch eine Ausgabe an eine Datenschnittstelle, wie z.B. Bluetooth, NFC, USB, LAN, WLAN oder an ein Speichermedium (USB-Stick, CD, DVD) kann möglich sein. Weitere Möglichkeiten der Datenausgabe sind weiter unten beschrieben.
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Die Erfindung vermeidet somit die oben beschriebenen Nachteile.
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Die Erfindung erlaubt es Benutzern, aktiv am Insolvenzverfahren teilzunehmen und Informationen darüber zu gewinnen oder diesem hinzuzufügen, ohne dass der Insolvenzverwalter (oder eine andere, berechtigte Person) physisch zugegen oder auch nur erreichbar sein muss. Das Hilfsmittel erlaubt vielmehr die Interaktion zwischen ihm und dem Benutzer, so dass praktisch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung des Unternehmens bzw. der betroffenen Mitarbeiter gewährleistet ist. Auf diese Weise wird der Insolvenzverwalter entscheidend entlastet, und zugleich steigt die Zufriedenheit seiner „Kunden“, da diese jederzeit die Möglichkeit haben, auf Daten betreffend das Insolvenzverfahren zuzugreifen, oder das Insolvenzverfahren sogar aktiv mitzugestalten.
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Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben.
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Nach einer Ausführungsform ist die Datenverarbeitung ferner ausgelegt, mindestens einen „allgemeinen Datensatz“ zu Insolvenzverfahren im Datenspeicher zu adressieren. Ein „allgemeiner Datensatz“ betrifft kein konkretes Insolvenzverfahren, sondern solche Verfahren im Allgemeinen, beispielsweise die Vorgehensweise eines Insolvenzverfahrens, Erläuterungen zur Forderungsanmeldung, die Folge von Fristversäumnissen und so fort. Diese Daten werden definitionsgemäß also einer anderen „Datengruppe“ zugeordnet als die Daten, die ein konkretes Insolvenzverfahren betreffen.
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Die Datenverarbeitung ist ferner ausgelegt, die Anfrage-Daten des Benutzers einer oder mehreren der folgenden Datengruppen zuzuordnen:
- (a) spezifischer Datensatz zu einem konkreten Insolvenzverfahren;
- (b) allgemeiner Datensatz zu Insolvenzverfahren.
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Anders ausgedrückt, die Datenverarbeitung „erkennt“, ob sich die Anfrage des Benutzers auf allgemeine Informationen bezieht, oder auf spezielle, das konkrete Insolvenzverfahren betreffende Informationen. Somit ist es möglich, dass jedermann auf die allgemeinen Informationen (den allgemeinen Datensatz) zugreifen kann, wohingegen zum Zugriff auf den spezifischen Datensatz eine Identitätskontrolle / Kontrolle der Zugriffsberechtigung stattfindet.
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Aus der Zuordnung ermittelt die Datenverarbeitung dann entsprechende Antwort-Daten, welche der Datenausgabe zugeführt werden. Ggf. erfolgt in einem Zwischenschritt noch eine Prüfung der Zugriffsberechtigung, sofern nötig.
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Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst das Hilfsmittel eine (Foto- und/oder Film-)Kamera als weitere Datenaufnahme zur Aufnahme von Bildern, welche mit der Datenverarbeitung verbunden ist. Das Gehäuse verfügt insbesondere über mindestens eine Öffnung zum Einwurf von Gegenständen, sowie insbesondere zusätzlich über eine Einrichtung zur Verhinderung des Wiederentfernens der Gegenstände. Das bedeutet, dass das Gehäuse einen Innenraum aufweist, in welchen Gegenstände, beispielsweise Briefe, Datenträger oder Wertgegenstände, durch eine Öffnung eingeworfen werden können. Um ein unberechtigtes Entfernen derselben zu verhindern, ist die Öffnung so ausgestaltet, dass die Gegenstände nach dem Einwurf nicht mehr erreichbar sind, beispielsweise durch eine schlitzartige Form der Öffnung, das Vorsehen einer Klappe, und eine Einwurfhöhe, welche ein Erreichen des Inhalts des Innenraums erschwert.
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Das Hilfsmittel kann außerdem wahlweise weitere Komponenten umfassen.
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Mit einer Gegensprecheinrichtung ist es möglich, dass der Benutzer über das Hilfsmittel persönlichen Kontakt mit einer das Insolvenzverfahren führenden Person aufnimmt, beispielsweise um Sachverhalte zu klären.
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Mit einer Positionserkennung ist es möglich, die aktuelle geografische Position des Hilfsmittels zu erkennen und ggf. auszuwerten (s.u.).
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Ein Bewegungsmelder kann vorgesehen sein, um die An- oder Abwesenheit von Personen unmittelbar am, oder auch in gewisser Entfernung vom, Hilfsmittel zu detektieren, und einer Auswertung zugänglich zu machen.
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Ein Bewegungssensor ermöglicht die Detektion einer (ggf. unerwünschten) Bewegung des Hilfsmittels, beispielsweise einem Umstellen, Umwerfen oder Abtransportieren.
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Ein Drucker erlaubt die Ausgabe von nicht-flüchtig dargestellten Antwort-Daten, so dass ein Benutzer auf einfache Weise diese Antwort-Daten mitführen kann.
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Möglich ist auch ein bevorzugt teleskopierbarer Aufbau, um einerseits einen einfachen Transport des Hilfsmittels zu ermöglichen, andererseits einen möglichst hohen Befestigungspunkt für die o.g. Kamera(s) zu haben, um so den Überblick mittels derselben zu verbessern. Die Höhe des Aufbaus kann so bis zu 10 m betragen.
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Eine unabhängige Stromversorgung ermöglicht den energieautarken Betrieb des Hilfsmittels, so dass kein Netzanschluss benötigt wird. Ggf. kann zur Unterstützung auch eine Fotovoltaik vorhanden sein, welche elektrische Energie bereitstellt.
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Eine gesteuerte Heizeinrichtung erlaubt das Aufstellen des Hilfsmittels auch im Freien bei niedrigen Temperaturen, oder in ungeheizten Innenräumen, ohne dass der Betrieb desselben gefährdet ist. Das Heizen kann auch mittels der Abwärme der im Hilfsmittel vorhandenen elektrischen Geräte (z.B. Datenverarbeitung, Datenausgabe, ...) erfolgen, die dann ggf. auch nicht in den ansonsten vorteilhaften Standby-Betrieb gehen. Im Falle zu hoher Umgebungstemperaturen (z.B. Aufstellung im direkten Sonnenlicht oder in einer Fertigungshalle) kann das Hilfsmittel entsprechend eine gesteuerte Kühleinrichtung umfassen.
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Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst das Hilfsmittel einen Währungs- und/oder Zinsrechner, der bevorzugt von der Datenverarbeitung realisiert ist, und der besonders bevorzugt die zur Berechnung relevanten Daten (z.B. Tag der Eröffnung der Insolvenz) aus dem Datenspeicher auslesen kann, so dass die sich daraus ergebenden, vom Benutzer ansonsten selber zu berechnenden Datumsangaben an die Datenausgabe weitergeleitet werden können.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst das Hilfsmittel eine Einrichtung zum bilateralen, insbesondere kabellosen Datenaustausch, also eine Funkverbindung zu einer entfernten Basisstation (WLAN, Mobilfunk, ...). Dies erlaubt den Aufbau einer Datenverbindung ohne weitere Hilfsmittel (Kabel) mit einem entfernten Server, einer das Insolvenzverfahren führenden Person, oder einem das Verfahren flankierenden Dienstleister, mit welchem ein Benutzer in Interaktion treten möchte. Ferner erlaubt dies, den spezifischen Datensatz zu einem beliebigen Zeitpunkt „aufzuspielen“, beispielsweise erst nach der Einnahme der Einsatzposition am Ort des Unternehmens. Auch eine spätere Änderung dieses Datensatzes, oder eine Weiterleitung der Anfrage-Daten an einen entfernten Ort zwecks deren Bearbeitung wird so ermöglicht, ohne dass ein Mitarbeiter diese Daten manuell übertragen, oder gar das Hilfsmittel zum entfernten Ort verbracht werden müsste.
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Nach einer weiteren Ausführungsform ist die oben beschriebene Einrichtung zur Verhinderung des Wiederentfernens der Gegenstände temporär deaktivierbar. Das bedeutet, dass berechtigen Benutzern der Zugriff auf den o.g. Innenraum gewährbar ist, um z.B. einen dort deponierten Schlüssel entnehmen zu können. Bevorzugt ist die Deaktivierung mittels eines Zahlencodes oder Passwortes auslösbar, indem der Benutzer dieses mittels der Datenaufnahme eingibt, und die Datenverarbeitung ggf. Zugriff gewährt, indem sie die Einrichtung vorübergehend deaktiviert. Bei Vorhandensein einer Funkstrecke kann die Deaktivierung auch durch eine dazu berechtige Person aufseiten des Insolvenzverwalters erfolgen, beispielsweise indem diese mittels einer Gegensprecheinrichtung die Berechtigung prüft.
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Ferner kann das Hilfsmittel eine oder mehrere der folgenden Komponenten umfassen:
- - einen Halter für Informationsmaterial,
- - einen Desinfektionsspender,
- - eine Einrichtung zur Augenspülung,
- - einen Verbandskasten,
- - einen Defibrillator,
- - eine Feuerlöscheinrichtung.
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Es hat sich gezeigt, dass in bestimmten Fällen das Vorhandensein solcher Komponenten vorteilhaft ist, da Insolvenzverfahren Ausnahmesituationen für die Betroffenen darstellen, und derartige Komponenten nicht selten vor Ort fehlen oder nicht einsatzbereit sind.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Betrieb eines Hilfsmittels für Insolvenzverwalter, wobei das Hilfsmittel ein verschließbares Gehäuse mit in oder an ihm angeordneten Vorrichtungen zur elektronischen Datenaufnahme, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenausgabe umfasst. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
- 1A) Beschicken des Hilfsmittels mit einem, einen konkreten Insolvenzfall betreffenden, spezifischen Datensatz durch eine zur Verwaltung berechtigte Person. Das Beschicken erfolgt wahlweise offline, z.B. mittels eines Datenträgers, oder online. Zur Definition des „spezifischen Datensatzes“ wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen.
- 1B) Verbringen des Hilfsmittels an einen Einsatzort. Das Hilfsmittel wird vor oder nach dem Beschicken an einen Aufstellort verbracht, der in aller Regel auf dem Gelände des Unternehmens liegt, über welchem die Insolvenz eröffnet wurde.
- 2) Entgegennahme von Anfrage-Daten eines Benutzers über die Datenaufnahme. Die Entgegennahme erfolgt, wie weiter oben bereits beschrieben, beispielsweise über eine Tastatur oder einen Touchscreen. Die Anfrage-Daten werden dann an die Datenverarbeitung weitergeleitet und dort Antwort-Daten zugeordnet.
- 3) Verarbeiten der Anfrage-Daten in der Datenverarbeitung.
- 4) Schließlich erfolgt eine Darstellung der Antwort-Daten an der Datenausgabe, beispielsweise auf einem Bildschirm.
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Das Verfahren erlaubt eine signifikante Entlastung des Insolvenzverwalters, da auf diese Weise Benutzer eine durchgehende Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am Insolvenzverfahren haben, indem sie Informationen bereitstellen oder abfragen können, ohne dass der Insolvenzverwalter (oder eine andere, berechtigte Person) physisch zugegen oder auch nur erreichbar sein muss. Auf die obenstehenden Ausführungen hierzu wird verwiesen.
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Nach einer Ausführungsform des Verfahrens werden einer oder mehrere der folgenden Schritte durchgeführt:
- 1) Fotografieren oder Filmen des Benutzers und/oder Gegenstands mittels einer Kamera. Auf diese Weise kann eine Identifikation des Benutzers zwecks Feststellung einer Berechtigung erfolgen, bzw. einem eingeworfenen Gegenstand kann ein Zeitstempel zugeordnet werden, da nachvollziehbar ist, wann ein bestimmter Gegenstand eingeworfen wurde.
- 2) Freigabe einer Öffnung im Gehäuse zwecks Einwurfs eines Gegenstands. Die Freigabe kann mittels Eingabe eines korrekten Codes (offline), oder durch Kontaktierung einer zur Freigabe berechtigten entfernten Person (online) erfolgen.
- 3) Sichern der Öffnung nach Einwurf des Gegenstands gegen Zugriff, um ein unberechtigtes Entfernen des eingeworfenen Gegenstands zu verhindern. Dies kann insbesondere durch Verschließen und Blockieren der Öffnung geschehen.
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Auf diese Weise ist es besonders vorteilhaft möglich, dem Insolvenzverwalter zu übergebende Gegenstände (Schriftstücke, Schlüssel, Wertgegenstände) sicher im Hilfsmittel zu deponieren und einem Zugriff durch Unberechtigte zu entziehen, wobei zugleich eine Dokumentation des Einwurfs und der diesen vollziehenden Person ermöglicht ist.
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Ergänzend wird noch mindestens einer der folgenden Schritte durchgeführt:
- - Akustische Interaktion mit dem Benutzer mittels einer Gegensprechanlage. Auf diese Weise kann der Benutzer unmittelbar mit einer das Insolvenzverfahren begleitenden Person kommunizieren, ohne dass diese vor Ort ist. Das Heraussuchen von Telefonnummern entfällt; zudem können das Insolvenzverfahren betreffende Informationen zielgerichtet auf der Datenausgabe dargestellt werden, ohne dass dem Insolvenzverwalter nicht zugehörige, kompromittierbare Hardware dazu nötig wäre.
- - Auswahl des den konkreten Insolvenzfall betreffenden spezifischen Datensatzes aus einer Gesamtheit verschiedene Insolvenzfälle betreffende Datensätze anhand der mittels einer Positionserkennung erfassten geografischen Position des Hilfsmittels, wobei der den konkreten Insolvenzfall betreffende Datensatz die geografische Position des Unternehmens umfasst. Anders ausgedrückt, die Datenverarbeitung stellt fest, an welchem Ort sich das Hilfsmittel befindet, und vergleicht den Standort mit einer Liste der Standorte einer Mehrzahl von Insolvenzverfahren, deren spezifische Datensätze im Datenspeicher abgelegt sind. Alsdann wählt sie denjenigen spezifischen Datensatz aus, dessen Ort mit dem Standort des Hilfsmittels übereinstimmt, und zeigt nur dessen Daten an. Wird das Hilfsmittel an einen anderen Ort verbracht, so werden automatisch auch der spezifische Datensatz des an dem neuen Ort ansässigen Unternehmens angezeigt.
- - Aktivierung des Hilfsmittels aufgrund einer Aktivierung eines Bewegungsmelders. „Aktivieren“ meint hier „Einschalten“ oder „Aufwecken“. Anders ausgedrückt, wenn das Hilfsmittel nicht mit einem Benutzer interagiert, kann es in einen Schlafmodus gehen, aus dem es dann, wenn ein Benutzer zugegen ist, aufwacht.
- - Inaktivierung des Hilfsmittels aufgrund einer Aktivierung eines Bewegungssensors. Die „Inaktivierung“ meint hier das Unzugänglichmachen der Daten aufgrund einer (unberechtigten) Ortsveränderung des Hilfsmittels. Auf diese Weise werden insbesondere vertrauliche Daten dem Zugriff Dritter, die das Hilfsmittel ggf. entwenden, entzogen. Dies kann beispielsweise durch Löschen oder Verschlüsseln der Daten geschehen. Vorzugsweise erfolgt zuvor ein Verschicken der Daten über die o.g. Funkstrecke, sowie eine Benachrichtigung der zur Führung des Insolvenzverfahrens berechtigten Personen, ebenfalls über die Funkstrecke.
- - Darstellung von Antwort-Daten mittels eines Druckers. Wie bereits ausgeführt, kann es vorteilhaft sein, wenn die Daten auf einem nicht-flüchtigen Medium wie Papier ausgedruckt werden, um sie auf einfache Weise einem Benutzer auch nach Verlassen des Aufstellortes des Hilfsmittels zugänglich zu halten.
- - Darstellung von Antwort-Daten mittels eines Endgerätes des Benutzers. Das Hilfsmittel kann hierzu über Schnittstellen verfügen, welche eine direkte Übertragung der Antwort-Daten mittels z.B. Bluetooth oder W-LAN, oder eine indirekte Übertragung z.B. via E-Mail oder SMS erlauben. Für eine direkte Übertragung ist es nicht nötig, dass das Hilfsmittel selber über eine Online-Verbindung verfügt. Im Falle einer indirekten Übertragung muss entweder das Hilfsmittel über eine Online-Verbindung verfügen (s.u.), oder das Endgerät des Benutzers dient als Funkschnittstelle, indem z.B. das Hilfsmittel nach (offline möglicher) Verifikation der Berechtigung des Benutzers einen Code oder dergleichen anzeigt, welchen der Benutzer über sein eigenes Endgerät an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage versendet, die dann ihrerseits die angeforderten Antwort-Daten versendet. Da der Benutzer beim Hilfsmittel und somit vor Ort ist, kann sichergestellt werden, das dieser auch ein berechtigtes Interesse laut DSGVO hat.
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Bevorzugt erfolgt die Beschickung des Hilfsmittels mit spezifischen Datensätzen, und/oder eine Freigabe einer Öffnung, und/oder eine akustische Interaktion mit dem Benutzer, und/oder eine Auswahl der den konkreten Einsatz betreffenden spezifischen Datensätze über eine Funkschnittstelle zwischen dem Hilfsmittel und einer Zentrale. Die damit verbundenen Vorteile wurden bereits weiter oben erläutert und bedürfen keiner Wiederholung.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform enthält der Datenspeicher ferner Datensätze einer Dienstleister-Datengruppe betreffend verschiedene Dienstleister, und die Datenverarbeitung führt bestimmte Datensätze dieser Datengruppe in Abhängigkeit des konkreten Insolvenzverfahrens und/oder der geografischen Position des Hilfsmittels der Datenausgabe zu. Mit „Dienstleistern“ sind Personen oder Unternehmen gemeint, welche ein Insolvenzverfahren flankierende Dienstleistungen anbieten, beispielsweise Rechtsanwälte, Übersetzer, Versicherungen, Banken, Vergleichsportale, Inkassodienstleister, Factoring-Anbieter, Leasinggesellschaften oder andere potenzielle Werbepartner. Die Kontaktdaten sind in der Datenspeicherung abgelegt. Die Datenverarbeitung kann entweder auf Benutzer-Anfrage einen oder mehrere Datensätze der Dienstleister-Datengruppe auswählen und der Datenausgabe zuführen, oder sie kann automatisiert, vorzugsweise in Abhängigkeit einer räumlichen Nähe von Unternehmen und Dienstleister, bestimmte Dienstleister-Datensätze auswählen und der Datenausgabe zuführen.
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Der Vorteil dieser Ausführungsform ist die einfache und automatisierbare Darstellung von Daten, welche dem Benutzer nützlich sein können, oder welcher dieser sogar selbsttätig angefordert hat, was den Mehrwert des Hilfsmittels erhöht.
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Nach einer weiteren Ausführungsform erfolgt eine Zutrittskontrolle eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils mittels eines Bewegungsmelders und/oder einer Kamera. Das bedeutet, dass diese Komponenten Bewegungen in ihrem Blickfeld registrieren und eine vorherbestimmte Aktion durchführen. Dies kann z.B. ein akustisches Signal, ein Blitz, also ein Warnsignal, sein, und/oder eine Meldung an eine entfernte Person, welche dann entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen kann (z.B. Herbeirufen von Wachpersonal).
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Auch diese Ausführungsform erhöht den Mehrwert des Hilfsmittels, da es zum Schutz des unter Kontrolle des Insolvenzverwalters stehenden Gebäudes eingesetzt werden kann.
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Besonders bevorzugt ist das Hilfsmittel gemäß obiger Definition ausgestaltet. Ein solches Hilfsmittel ist besonders gut zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet.
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Die Erfindung betrifft auch ein System zur automatisierten Unterstützung eines Insolvenzverwalters im Rahmen eines konkreten Insolvenzverfahrens. Dieses System umfasst ein Hilfsmittel gemäß obiger Definition, sowie eine von dem Hilfsmittel separate, zentrale Datenverarbeitungsanlage, welche eingerichtet ist zur Übermittlung von spezifischen Datensätzen zu dem konkreten Insolvenzverfahren an das Hilfsmittel. Mit anderen Worten, das Hilfsmittel ist - vorzugsweise per Funk - mit einer weiteren Datenverarbeitung verbunden, welche beispielsweise ein Server in den Räumlichkeiten des Insolvenzverwalters oder in einer so genannten „Cloud“ ist, auf welche der Insolvenzverwalter Zugriff hat. Auf diesem sind verschiedene spezifische Datensätze verschiedener Insolvenzverfahren gespeichert. Via Funk kann derjenige Datensatz, der am jeweiligen Einsatzort benötigt wird, an welchen das Hilfsmittel verbracht wird, an das Hilfsmittel geschickt werden. Das Hilfsmittel muss dann nur einen einzigen Datensatz speichern, so dass selbst im Falle eines unberechtigten Zugriffs auf dessen Datenspeicherung keine anderen Datensätze ausgelesen werden können. Zudem kann schnell und einfach auf Änderungen des jeweiligen Insolvenzverfahrens reagiert werden, indem entsprechende Updates eingespielt werden, ohne dass eine Person zugegen sein müsste.
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Ferner betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Betrieb eines Systems gemäß vorstehender Definition.
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Neben den vom Hilfsmittel durchzuführenden Schritten (s.o.) umfasst es außerdem mindestens einen der folgenden Schritte:
- - Umleitung der Telefonnummer des vom Insolvenzverfahren betroffenen Unternehmens auf eine über das Insolvenzverfahren informierende automatische Ansage. Auf diese Weise werden mit dem insolventen Unternehmen in Verbindung stehende Unternehmen automatisch über ein Bestehen der Insolvenz unterrichtet.
- - Umleiten der Internetadresse des vom Insolvenzverfahren betroffenen Unternehmens auf eine über das Insolvenzverfahren informierende Webseite oder Ergänzen der Internetadresse mit entsprechenden Informationen. Auch dieser Schritt dient der Information von möglichen Gläubigern des insolventen Unternehmens.
- - Automatisiertes Beantworten des E-Mail-Verkehrs des vom Insolvenzverfahren betroffenen Unternehmens mittels über das Insolvenzverfahren informierenden Informationen; auch dies hat zum Ziel, die Situation des insolventen Unternehmens schnellstmöglich den relevanten Kreisen mitzuteilen.
- - Beantragen einer Umleitung des Postverkehrs des vom Insolvenzverfahren betroffenen Unternehmens auf eine vom Verwalter bestimmte Postadresse. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Insolvenzverwalter von jeglichen, möglicherweise für das laufende Insolvenzverfahren relevanten Schriftstücken Kenntnis erlangt, ohne dass er diese Umleitung selbsttätig beantragen müsste.
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Die Schritte dienen demnach der weitergehenden Automatisierung von typischen Arbeitsschritten eines Insolvenzverwalters, welche erfindungsgemäß durch das System übernommen werden, was eine signifikante Entlastung des Insolvenzverwalters darstellt.
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Bevorzugt überwacht die zentrale Datenverarbeitungsanlage ein Internetportal (Isolvenzbekanntmachung) daraufhin, ob dort der Beginn eines Insolvenzverfahrens veröffentlicht wird. Wird ein (neues) Insolvenzverfahren erkannt, so prüft die zentrale Datenverarbeitungsanlage, die in diesem Fall nicht Eigentum des Insolvenzverwalters, sondern eines Dienstleisters für Insolvenzverwalter ist, ob eine das aufgefundene Insolvenzverfahren durchführende Person (Insolvenzverwalter) in einer Datenbank des Dienstleisters hinterlegt ist, ob also der Insolvenzverwalter „Kunde“ des Dienstleisters ist. Im positiven Falle initiiert die zentrale Datenverarbeitungsanlage automatisiert den Versand des Hilfsmittels an den Ort des Verfahrens, indem sie beispielsweise zunächst dem zuständigen Personal einen Auftrag zur Versandvorbereitung (Verpacken) anzeigt, und über das Internet einen Spediteur mit der Abholung des Hilfsmittels beauftragt, und diesem die Zustellinformationen nennt. Der Insolvenzverwalter muss sich in diesem Fall also nicht selber um den Versand des Hilfsmittels kümmern, aber er kann ggf. das Insolvenzverfahren betreffende spezifische Datensätze an die zentrale Datenverarbeitungsanlage oder direkt an das Hilfsmittel senden, damit dieses an seinem jeweiligen Einsatzort entsprechend obiger Beschreibung nutzbar ist.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Figuren beispielhaft erläutert. Dabei zeigt
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels von schräg vorne;
- 2 das geöffnete Hilfsmittel aus 1 von schräg hinten;
- 3 ein Ablaufdiagramm betreffend eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb eines Hilfsmittels;
- 4 eine Variante der Ausführungsform aus 3;
- 5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems;
- 6 ein Ablaufdiagramm betreffend eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb des erfindungsgemäßen Systems.
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In der 1 ist eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels 1 von schräg vorne dargestellt. Dieses umfasst ein abschließbares Gehäuse 2. An seiner im Bild nach vorne weisenden Seite ist ein als Datenaufnahme 3 sowie als Datenausgabe 22 dienender Touchscreen angeordnet. Ferner an dieser Seite vorhanden ist ein Schlitz 4 als Ausgabeschacht eines im Gehäuse 2 untergebrachten Druckers 21 (nicht sichtbar), welcher beispielsweise zum Ausdrucken von Gläubigerinformationen dient. Angebracht ist ferner ein Halter für Informationsmaterial 5 zur Aufnahme z.B. von Formularen wie insbesondere Forderungsanmeldungen.
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An der im Bild rechts liegenden Seite des Gehäuses 2 ist eine Öffnung 6 vorhanden, welche zu einem im Gehäuse 2 untergebrachten Tresor 14 (nicht sichtbar) führt. Eine weitere Ausnehmung beinhaltet einen Desinfektionsspender 7, um ggf. vorhandene Ansteckungsrisiken bei der Bedienung des Hilfsmittels 1 durch verschiedene Benutzer zu minimieren. Nicht dargestellt ist eine weitere Öffnung in der nicht sichtbaren anderen Seite, welche zu einem innenliegenden Briefkasten 15 (nicht sichtbar) führt.
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An der Oberseite des Gehäuses 2 befinden sich zwei Kameras 8, welche der Identifikation eines Benutzers (nicht gezeigt), und/oder der Zugangskontrolle eines Gebäudes oder Gebäudeteils (nicht gezeigt) dienen können. Diese sind an einem Aufbau 24 angebracht. Ebenfalls dort angeordnet ist eine GPS-Antenne 9 zum Empfang von Positionsdaten, sowie eine 5G-Antenne 10 zum bidirektionalen Datenaustausch via Funk. Auch ein Bewegungsmelder 11 ist vorhanden, der vorliegend durch die Kameras 8 bereitgestellt ist. Es ist aber ebenso möglich, eine separate Komponente vorzusehen, so dass die Anwesenheit einer Person auch ohne die Zuhilfenahme der Kameras 8 erkannt werden kann.
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2 zeigt das geöffnete Hilfsmittel 1 aus 1 von schräg hinten; eine Türe ist aus Gründen der Übersichtlichkeit ausgeblendet. Innenliegend erkennbar ist die Rückseite der Datenaufnahme 3 bzw. Datenausgabe 22, eine Datenverarbeitung 12, ein Drahtlosmodul 13 für WLAN, GPS und RFID. Ebenfalls erkennbar ist der Tresor 14 und der innenliegende Briefkasten 15.
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Im Sockelbereich des Gehäuses 1 befinden sich ein Defibrillator 16, ein Verbandskasten 17, eine Augenspülung 18, eine Feuerlöscheinrichtung 19 mit Löschdecke, sowie eine unabhängige Stromversorgung 20. Es ist klar, dass dieser Sockelbereich vorzugsweise auch ohne Prüfung der Berechtigung geöffnet werden kann, während der darüber befindliche Teil abschließbar ist.
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In der 3 und 4 ist jeweils ein Ablaufdiagramm betreffend eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb eines Hilfsmittels dargestellt.
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Nach der in 3 gezeigten Variante erfolgt zunächst ein Beschicken des Hilfsmittels mit einem spezifischen Datensatz, welcher ein konkretes Insolvenzverfahren betrifft. Dieser kann off- oder online übertragen werden. Danach erfolgt ein Verbringen des Hilfsmittels an seinen Einsatzort, also den Ort, an welchem sich das Unternehmen befindet, über welchem die Insolvenz eröffnet worden ist, und eine Aufstellung desselben (nicht dargestellt). Nun kann ein Benutzer Informationen anfordern, indem er Anfrage-Daten in das Hilfsmittel eingibt, beispielsweise mittels einer Tastatur, einem Touchscreen, oder per Spracheingabe. Alsdann erfolgt eine Auswertung dieser Anfrage-Daten mittels der Datenverarbeitung (nicht gezeigt), so dass eine Zuordnung zu Antwort-Daten vorliegt (nicht gezeigt). Diese Antwort-Daten werden schließlich mittels der Datenausgabe dargestellt.
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Die 4 zeigt eine alternative Variante des Verfahrens. Hier erfolgt zunächst ein Verbringen des Hilfsmittels an den Einsatzort, und erst danach wird es mit dem spezifischen Datensatz beschickt. Insbesondere diese Variante nutzt bevorzugt eine Funkverbindung zu einer nicht gezeigten zentralen Datenverarbeitungsanlage, so dass eine physikalische Anwesenheit einer diese Daten bereitstellenden Person (beispielsweise mittels Datenträgers) nicht mehr nötig ist.
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In der 5 ist eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems gezeigt. Dieses umfasst das Hilfsmittel 1, sowie eine von dem Hilfsmittel 1 separate, zentrale Datenverarbeitungsanlage 23, welche eingerichtet ist zur Übermittlung von spezifischen Datensätzen zu dem konkreten Insolvenzverfahren an das Hilfsmittel 1. Im gezeigten Beispiel erfolgt die Ankopplung via Funk, angedeutet durch den bidirektionalen, gestrichelten Pfeil. Es ist klar, dass hierfür vorzugsweise das Mobilfunknetz in Betracht kommt, an welches die zentrale Datenverarbeitungsanlage 23 mittels terrestrischer Leitungen (DSL, Glasfaser, ...) angebunden ist (nicht dargestellt). Aber auch eine direkte Funkverbindung ist nicht ausgeschlossen.
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Die zentrale Datenverarbeitungsanlage 23 enthält in ihrem Speicher eine Mehrzahl von spezifischen Datensätzen, betreffend konkrete Insolvenzverfahren. Die Positionserkennung des Hilfsmittels 1 detektiert dessen Position, die dann via Funk zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 23 gesendet wird. Dort wird anhand der Positionsdaten derjenige spezifische Datensatz ausgewählt, der das an dieser Position befindliche Unternehmen betrifft (angedeutet durch den schraffierten Zylinder). Alsdann erfolgt ein Versand dieses spezifischen Datenpakets via Funk zurück an das Hilfsmittel 1, wo es zur Weiterverarbeitung zur Verfügung steht.
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6 zeigt ein Ablaufdiagramm betreffend eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb des erfindungsgemäßen Systems. Demnach wird zunächst mittels einer zentralen Datenverarbeitungsanlage überwacht, ob in einer (über das Internet zugänglichen) Datenbank der Beginn eines Insolvenzerfahrens veröffentlicht wird. Ist dies der Fall, so prüft die zentrale Datenverarbeitungsanlage weiter, ob eine das Verfahren durchführende Person (Insolvenzverwalter) in einer Datenbank eines Dienstleisters für Insolvenzverwalter hinterlegt ist. Trifft dies zu, so initiiert (s.o.) die zentrale Datenverarbeitungsanlage automatisiert den Versand des Hilfsmittels an den Ort des Verfahrens. Ergänzend können die rechts im Bild dargestellten Schritte (Umleitung Telefonnummer, Umleitung Internetadresse, automatisierte E-Mail-Beantwortung, Postumleitung) initiiert werden, indem die zentrale Datenverarbeitungsanlage über geeignete Programmierschnittstellen mit den entsprechenden Dienstleistern kommuniziert.
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Im Rahmen des Versands erfolgt dann auch eine Beschickung des Hilfsmittels mit einem spezifischen Datensatz, wobei dies wie dargestellt nach, oder auch vor dem Versand stattfinden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hilfsmittel
- 2
- Gehäuse
- 3
- Datenaufnahme
- 4
- Schlitz
- 5
- Halter für Informationsmaterial
- 6
- Öffnung
- 7
- Desinfektionsspender
- 8
- Kamera
- 9
- GPS-Antenne
- 10
- 5G-Antenne
- 11
- Bewegungsmelder
- 12
- Datenverarbeitung
- 13
- Drahtlosmodul
- 14
- Tresor
- 15
- Briefkasten
- 16
- Defibrillator
- 17
- Verbandskasten
- 18
- Augenspülung
- 19
- Feuerlöscheinrichtung
- 20
- unabhängige Stromversorgung
- 21
- Drucker
- 22
- Datenausgabe
- 23
- zentrale Datenverarbeitungsanlage
- 24
- Aufbau