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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wasserspielanlage sowie ein Lamellenkarussell zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage.
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Sogenannte Wasserspielanlagen ziehen eine besondere Aufmerksamkeit auf sich, insbesondere dann, wenn sie aufwendige und hohe Fontänen erzeugen. Mittlerweile sind die Wasserspiele in unterschiedlichen Ausführungen sowie Größen erhältlich, und werden - aufgrund ihrer Beliebtheit - zunehmend auch im privaten Gartenbereich angeboten.
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Eine kleine und für den Gartenbereich vorgesehene Ausführungsvariante eines Wasserspiels ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 198 13 880 A1 bekannt. Diese offenbart ein Wasserspiel mit einem Gestell und einer am Gestell gehaltenen Wasserleitung. Die Wasserleitung trägt auslassseitig eine Schaumeffektdüse mit einer zentrisch angeordneten Achse, die sich aus ihrer Austrittsöffnung vertikal erstreckt. Weiterhin umfasst das Wasserspiel ein oberhalb der Schaumeffektdüse drehbar angeordnetes Lamellenkarussell, welches an dem distalen Ende der Achse drehbar aufgesteckt ist und dessen Lamellen von Wasserstrahldüsen angestrahlt werden.
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Die aus dem Stand der Technik bekannte Wasserspielanlage ist, aufgrund der drehbaren Anordnung, die über die Achse erfolgt, in ihrer maximalen Baugröße stark eingeschränkt. Größere Lamellenkarusselle, die beispielsweise einen Durchmesser von bis zu 10 Metern oder mehr und eine Höhe von bis zu 15 Metern oder mehr aufweisen können, können aufgrund ihres hohen Gewichts nicht mehr über eine einzige Achse, die üblicherweise einen Durchmesser von 5 mm aufweist, drehend gelagert werden. Zudem benötigen die Lamellenkarusselle solcher Größen zusätzliche Querverstrebungen, um eine ausreichende Formstabilität zu gewährleisten.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Wasserspielanlage bereitzustellen, insbesondere eine Wasserspielanlage bereitzustellen, die mit einem größeren Lamellenkarussell sicher betrieben werden kann.
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Beschreibung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Wasserspielanlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Wasserspielanlage umfasst eine an einem Gestell angeordnete Schaumeffektdüse; sowie eine koaxial um die Schaumeffektdüse drehend angeordnete Tragevorrichtung für ein Lamellenkarussell; wobei die Tragevorrichtung ein um die Schaumeffektdüse koaxial angeordnetes Wälzlager; sowie zumindest drei sich von dem Wälzlager radial erstreckende und mit diesem verbundene Tragarme umfasst; wobei jeder der zumindest drei Tragarme an seinem zum Wälzlager axial gegenüberliegendem Ende ein Sitzelement aufweist, an welchem das Lamellenkarussell anordenbar ist.
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Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass das Lamellenkarussell von der Wasserspielanlage entkoppelt wird. Hierdurch wird eine Wasserspielanlage geschaffen, die hinsichtlich ihrer Baugröße frei konfigurierbar ist. Die Tragevorrichtung ermöglicht zum einen eine drehbare und besonders stabile Anordnung des Lamellenkarussells, indem dieses besonders einfach über die mehreren Sitzelemente von der Tragevorrichtung getragen wird. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion besteht darin, dass das Lamellenkarussell ohne hohen Montageaufwand ein- und wieder ausgebaut werden kann, beispielsweise wenn dieses für Wartungszwecke oder für Reinigungsarbeiten aus der Wasserspielanlage ausgebaut werden muss.
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Für gewöhnlich ist das Eigengewicht des Lamellenkarussells ausreichend, um eine Relativbewegung zwischen diesem und der Tragevorrichtung zu verhindern. In einer vorteilhaften Ausführungsvariante kann zumindest eines der Sitzelemente eine Arretiervorrichtung für einen ringförmigen Grundkörper des Lamellenkarussells aufweisen, wobei sodann dieser zumindest ein mit der Arretiervorrichtung zusammenwirkendes Arretiermittel aufweist.
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In gleicher Weise betrifft die vorliegende Erfindung zudem ein Lamellenkarussell zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage. Dieses umfasst einen ringförmigen Grundkörper, über welchen das Lamellenkarussell an der Tragevorrichtung anordenbar ist; ein ggf. ringförmiges Verbindungselement, welches einen zu dem Grundkörper um einen vielfachen kleineren Durchmesser aufweist; sowie mehrere Lamellen-Pakete, die sich bogenförmig von dem ringförmigen Grundkörper zu dem ggf. ringförmigen Verbindungselement erstrecken.
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Das Lamellenkarussell kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein. In einer Ausführungsvariante können die einzelnen Lamellen der Lamellenpakete am Scheitelpunkt des Lamellenkarussells direkt miteinander verbunden sein. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann jedes der Lamellen-Pakete zumindest eine Außenlamelle, eine Innenlamelle sowie eine Mehrzahl von dazwischen angeordneten Mittellamellen umfassen, die sodann radial zueinander beabstandet sind. Mit dem Begriff „Mehrzahl“ wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass es mindestens zwei Lamellen sind. Jede der Lamellen kann eine sich in Richtung des ggf. ringförmigen Verbindungselements konisch verjüngende Form aufweisen. Vorzugsweise sind die Lamellen derart gestaltet, dass die Breitenverteilung einer jeden Lamelle von der Außenlamelle zur Innenlamelle proportional abnimmt, wodurch für den Betrachter des Wasserspiels ein sehr breiter Sehkegel auf die Wasserfontäne erzielt wird.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängig formulierten Ansprüchen angegeben. Die in den abhängig formulierten Ansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale sind in technologisch sinnvoller Weise miteinander kombinierbar und können weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Ansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsvariante kann die erfindungsgemäße Tragevorrichtung zumindest vier Tragarme, bevorzugt zumindest fünf Tragarme, mehr bevorzugt zumindest sechs Tragarme, noch mehr bevorzugt zumindest sieben Tragarme, und am meisten bevorzugt zumindest acht Tragarme umfassen. Die Anzahl der Tragarme, die sich von dem Wälzlager radial erstrecken, hängt hierbei von der Größe und des Gewichts des Lamellenkarussells ab. Um eine besonders stabile und laufruhige Tragevorrichtung zu erzielen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass diese vier bis acht Tragarme aufweist.
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Je nach Größe und Gewicht des Lamellenkarussells kann die Wasserspielanlage zudem ein oder mehrere, vorzugsweise mindestens drei, Stützvorrichtungen umfassen, die die Tragarme der Tragevorrichtung stützen. Über die Stützvorrichtungen können, je nach Anordnung dieser, insbesondere Kippbewegungen vermieden oder aufgefangen werden, die beispielsweise bei einer hohen Windlast entstehen können.
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Aufgrund der hohen Axialkräfte ist das Wälzlager vorteilhafterweise ausgewählt aus der Reihe der Axiallager, insbesondere der Axialkugellager.
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In einer ersten vorteilhaften Ausführungsvariante kann das Wälzlager direkt über seinen Wälzlagerinnenring an der Schaumeffektdüse angeordnet sein. In einer alternativen bevorzugten Ausführungsvariante kann das Wälzlager über seinen Wälzlagerinnenring an einem koaxial um die Schaumdüse positioniertem rohrförmigen Körper angeordnet werden, welches sodann mit dem Gestell der Wasserspielanlage verankert ist. Die Verbindung zwischen dem Wälzlager und der Schaumeffektdüse oder dem rohrförmigen Körper kann üblicherweise über eine formschlüssige, kraftschlüssige und/oder eine stoffschlüssige Verbindung erzielt werden. Die beiden Ausführungsvarianten ermöglichen, dass die gesamte Tragevorrichtung unterhalb des Wasserspiegels eines Beckens oder Teiches, in dem die Wasserspielanlage installierbar ist, angeordnet werden kann. Weiterhin kann hierdurch auch die Auslassöffnung der Schaumeffektdüse nur wenige Zentimeter oberhalb des Wasserspiegels angeordnet werden, wodurch die Attraktivität der gesamten Wasserspielanlage gesteigert werden kann.
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Um den Energieaufwand, der für die Drehung der Tragevorrichtung erforderlich ist, möglichst gering zu halten, sollten die Tragarme einen möglichst kleinen Strömungswiderstand im Wasser aufweisen. Auf der anderen Seite müssen die Tragarme jedoch eine gewisse Stabilität aufweisen, um die Tragfähigkeit des Lamellenkarussells zu gewährleisten. In einer vorteilhaften Ausführungsvariante ist daher vorgesehen, dass jeder der Tragarme zumindest eine Ausnehmung, mehr bevorzugt mehrere Ausnehmungen umfasst, die den Strömungswiderstand der Tragarme reduzieren. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann jeder der Tragarme zumindest ein Versteifungselement umfassen, welches sich über zumindest einen Teil seiner axialen Länge erstreckt und die erforderliche Formstabilität gewährleistet.
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Weiterhin kann die Tragevorrichtung eine in Form eines ringförmigen Körpers ausgebildete Blende aufweisen, die koaxial um das Wälzlager angeordnet und mit den distalen Enden der Tragarme verbunden ist. Über die Blende können die Lichtstreuungseffekte von Lichtelementen, beispielsweise LED-Strahlern, die kreisförmig um die Schaumeffektdüse angeordnet und unterhalb der Sitzelemente verortet sind, reduziert werden, so dass hierdurch nur die Lamellen des Lamellenkarussells von unten angestrahlt werden.
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Der Drehantrieb der Tragevorrichtung kann grundsätzlich elektromotorisch ausgeführt werden. Um jedoch eine hohe Attraktivität im Betrieb der Wasserspielanlage zu erzielen, sollten sämtlich Komponenten, bis auf das Lamellenkarussell unterhalb des Wasserspiegels angeordnet werden. Hierbei ist ein elektromotorisch ausgeführter Drehantrieb sehr kostenintensiv. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante umfasst die Tragevorrichtung daher ein Lamellenrad, welches eine Vielzahl von anströmbaren Lamellen aufweist und im Bereich der distalen Enden der Tragarme angeordnet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anordnung des Lamellenrads grundsätzlich auch unterhalb der Wälzlager denkbar wäre. Besonders bevorzugt ist hierbei vorgesehen, dass das Lamellenrad eine Vielzahl von einseitig geöffneten Kammern umfasst. Um eine besonders gleichmäßige Drehung der Tragevorrichtung, und insbesondere des darauf angeordneten Lamellenkarussells zu erzielen, sollte das Lamellenrad 5 Kammern in einem Radianten nicht unterschreiten. Daher umfasst das Lamellenrad vorzugsweise mindestens 5 Kammern pro Rad, mehr bevorzugt mindestens 10 Kammern pro Rad, noch mehr bevorzugt mindestens 15 Kammern pro Rad, und am meisten bevorzugt mindestens 20 Kammern pro Rad.
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Das Lamellenrad kann an einem ersten und/oder einem zweiten Außenringelement angeordnet sein. In diesem Zusammenhang ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Wasserspielanlage zumindest eine Wasserstrahldüse, mehr bevorzugt zwei oder mehr Wasserstrahldüsen aufweist, über die das Lamellenrad angetrieben wird.
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Figurenliste
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erfindung durch die gezeigten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt werden soll. Insbesondere ist es, soweit nicht explizit anders dargestellt, auch möglich, Teilaspekte der in den Figuren erläuterten Sachverhalte zu extrahieren und mit anderen Bestandteilen und Erkenntnissen aus der vorliegenden Beschreibung und/oder Figuren zu kombinieren. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren und insbesondere die dargestellten Größenverhältnisse nur schematisch sind. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Gegenstände, so dass ggf. Erläuterungen aus anderen Figuren ergänzend herangezogen werden können. Es zeigen:
- 1 eine erste Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage,
- 2 eine zweite Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage,
- 3 die in 2 gezeigte Ausführungsvariante der Wasserspielanlage in einer Draufsicht,
- 4 einen Teilabschnitt eines Lamellenrads in einer perspektivischen Darstellung,
- 5 eine Ausführungsvariante eines Tragarms,
- 6 eine weitere Ausführungsvariante eines Tragarms,
- 7 eine erste Ausführungsvariante des Lamellenkarussells in einer perspektivischen Darstellung,
- 8 eine zweite Ausführungsvariante des Lamellenkarussells in einer perspektivischen Darstellung.
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In 1 ist eine erste Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage 1 gezeigt, die einen unterhalb eines Wasserspiegels WS angeordneten Anlagenteil 2 sowie ein oberhalb des Wasserspiegels WS angeordnetes Lamellenkarussell 3 umfasst. Das Lamellenkarussell 3 weist hierbei an seiner breitesten Stelle einen Gesamtdurchmesser von 2 Meter und eine Gesamthöhe von 3 Meter auf und ist drehend um eine Schaumeffektdüse 4 angeordnet. Im Betrieb wird zum einen über die Schaumeffektdüse 4 eine Wasserschaum-Fontäne erzeugt. Zum anderen dreht sich das koaxial um die Schaumeffektdüse 4 angeordnete Lamellenkarussell 3. Durch dieses Zusammenspiel entsteht ein sich ständig veränderndes und hochattraktives Bild für einen Betrachter der Wasserspielanlage 1. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Lamellenkarussell 3 bei Dunkelheit von unten über mehrere, in Form von LED-Leuchten ausgebildete, Lichtelemente 5 ein- oder mehrfarbig angestrahlt wird.
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Wie anhand der Darstellung erkennbar, sind bis auf das Lamellenkarussell 3 sämtliche Bauteile auf einer Gestellplatte 6 angeordnet, die über mehrere höheverstellbare Fußelemente 7 verfügt. Mittig angeordnet umfasst der Anlagenteil 2 des Wasserspiels 1 zunächst ein ortsfest mit der Gestellplatte 6 verbundenes erstes Gestellrohr 8, an dessen oberen Ende die Schaumeffektdüse 4 positioniert ist. Solche Schaumeffektdüsen 4, die auch Schaumsprudler genannt werden, sind aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Über diese wird ein Luft-Wasser-Gemisch (Wasserschaum) von etwa 70% Luft und etwa 30% Wasser erzeugt, welches anschließend durch eine Austrittsöffnung 9 der Schaumeffektdüse 5 austritt. Die Höhe der sodann entstehenden Wasserschaum-Fontäne ist im Wesentlichen über den Wasserdruck regelbar. Hierzu weist die Wasserspielanlage 1 eine Pumpe 10 auf, die über eine erste Wasserleitung 11 mit der Schaumeffektdüse 4 fluidisch verbunden ist.
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Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Anlagen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Lamellenkarussell 3 von einer koaxial um die Schaumeffektdüse 4 drehbar angeordneten Tragevorrichtung 12 getragen wird. Hierzu umfasst die Tragevorrichtung 12 ein, in Form eines Axialkugellagers ausgebildetes, Wälzlager 13, das in der vorliegenden Ausführungsvariante direkt über seinen Wälzlagerinnenring an der Schaumeffektdüse 4, insbesondere an deren Mantelaußenfläche angeordnet bzw. mit dieser drehfest verbunden ist.
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Weiterhin umfasst die Tragevorrichtung 12 mehrere Tragarme 14, die sich von dem Wälzlager 13 radial erstrecken. Jeder der vorliegenden vier Tragarme 14 ist hierbei an einem Innenringelement 15 angeordnet, welches wiederrum mit dem Wälzlageraußenring, beispielsweise über eine stoffschlüssige Verbindung, verbunden ist. Wie anhand der Darstellung erkennbar, umfasst jeder der insgesamt vier Tragarme 14 jeweils zwei Ausnehmungen 16, die den Strömungswiderstand der Tragarme 14 und somit auch den Energieverbrauch der Wasserspielanlage 1 reduzieren.
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Ferner umfasst die Tragevorrichtung 12 ein ersten Außenringelement 17 auf, welches mit den distalen Enden der Tragarme 12, beispielsweise über eine stoffschlüssige Verbindung, verbunden ist. Das erste Außenringelement 17 erstreckt sich hierbei senkrecht zu den Tragarmen 12 in Richtung der Gestellplatte 6 und weist innenseitig ein Lamellenrad 18 auf, welches sodann koaxial um die Schaumeffektdüse 4 angeordnet ist.
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Das Lamellenrad 18 (siehe 4) weist eine Vielzahl von anströmbaren Lamellen 19 auf, die sich senkrecht zu einem oberen Ringelement 20 und einem unteren Ringelement 21 erstrecken und mit diesen, beispielsweise über eine stoffschlüssige Verbindung, verbunden sind. In Bezug auf das erste Außenringelement 17 können die einzelnen Lamellen 19 senkrecht oder in einem schrägen Winkel ausgerichtet sein. Durch die an dem ersten Außenringelement 17 innenseitige Positionierung entstehen somit eine Vielzahl von einseitig geöffneten Kammern 22, die über mehrere anstellbare Wasserstrahldüsen 23 anströmbar sind und die Tragevorrichtung 12 in Drehung versetzen.
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Die Wasserstrahldüsen 23 sind zweckmäßigerweise an einem zweiten Gestellrohr 24 positioniert, welches ortsfest mit der Gestellplatte 6 verbunden und über eine zweite Wasserleitung 25 an die Pumpe 10 angeschlossen ist.
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Koaxial zu dem ersten Außenringelement 17 umfasst die Tragevorrichtung 12 weiterhin ein zweites Außenringelement 26, welches über mehrere Verbindungselemente 27 mit dem ersten Außenringelement 17 verbunden ist. Die insgesamt vier Verbindungselemente 27 verbinden zum einen die beiden Außenringelemente 17, 26 miteinander, wodurch diese auf Abstand zueinander gehalten werden, zum anderen bilden sie Sitzelemente 27 für das Lamellenkarussell 3. Um eine Relativbewegung zwischen dem Lamellenkarussell 3 und der Tragevorrichtung 12 zu verhindern, kann eines oder zwei der Sitzelemente 27 eine Arretiervorrichtung aufweisen, die mit einem Arretiermittel des Lamellenkarussells 3 zusammenwirkt (nicht dargestellt).
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Die mehreren Lichtelemente 5, die die vorliegende Wasserspielanlage 1 umfasst, sind zweckmäßigerweise jeweils über ein drittes Gestellrohr 28 an der Gestellplatte 6 montiert. Wie anhand der Darstellung in 3 erkennbar, sind die Lichtelemente 5 kreisförmig um das erste Gestellrohr 8 angeordnet und zwischen den beiden Außenringelementen 17, 26 verortet, so dass das Lamellenkarussell 3 mit seinen bogenförmig verlaufenden Lamellen 29, die vorteilhafterweise aus einem Edelstahl gebildet sind, von unten angestrahlt werden kann. Ferner ist der Darstellung in 1 zu entnehmen, dass das zweite Außenringelement 26 länger als das erste Außenringelement 17 ausgebildet ist. Über die in Form einer Verlängerung ausgebildete Blende 30 können die Lichtstreuungseffekte der Lichtelemente 5 wirksam reduziert werden, wodurch zum einen der Betrachter der Wasserspielanlage 1 nicht geblendet und zum anderen die Ausleuchtung des Lamellenkarussells 3 verbessert wird.
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In 2 ist eine zweite Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage 1 gezeigt. Im Unterschied zu der ersten Ausführungsvariante ist das Wälzlager 13 über seinen Wälzlagerinnenring an einem koaxial um die Schaumeffektdüse 4 positionierten rohrförmigen Körper 31, insbesondere an seiner Mantelaußenfläche, angeordnet bzw. mit diesem drehfest verbunden, der mit der Gestellplatte 6 verankert ist. Ferner ist beispielhaft eine Stützvorrichtung 39 dargestellt, die mit der Gestellplatte 6 verankert ist und über die die radialen Enden der Tragevorrichtung 12 abgestützt werden können. So kann eine jede der mindestens drei Stützvorrichtungen 39 - wie dargestellt - unterhalb des zweiten Außenringelements 26 verortet sein. Wie der 2 weiter zu entnehmen ist, weist die Stützvorrichtung 39 in der vorliegenden Ausführungsvariante eine Achse 40 sowie ein sich um die Achse 40 drehendes Roll-/Stützelement 41 auf.
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In 3 ist die in 2 gezeigte Ausführungsvariante der Wasserspielanlage 1 in einer Draufsicht gezeigt. Erkennbar sind hierbei die zwei in Richtung des Lamellenrads 18 ausgerichteten Wasserstrahldüsen 23a, 23b, über die die Tragevorrichtung 12 drehend angetrieben wird, die vier Verbindungselemente 27, über die das zweite Außenringelement 26 mit dem ersten Außenringelement 17 verbunden ist, sowie die zwischen den beiden Außenringelementen 17, 26 verorteten insgesamt acht Lichtelemente 5. Die Wasserstrahldüsen 23 können zum einen konventionell ausgebildet sein, wie dies anhand der Bezugsziffer 23a verdeutlicht wird. Alternativ und/oder ergänzend kann jede der Wasserstrahldüsen 23b im Bereich ihrer Austrittsöffnung ein oder zwei sich tangential erstreckende Prallbleche 23c aufweisen, über die die Antriebsleistung der Wasserstrahldüsen 23 verbessert werden kann.
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In den beiden 5 und 6 ist jeweils eine Ausführungsvariante eines Tragarms 14 mit Versteifungselementen 32 gezeigt, welche sich vorliegend über die gesamte axiale Länge des jeweiligen Tragarms 14 erstrecken.
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7 zeigt eine erste Ausführungsvariante des Lamellenkarussells 3 in einer perspektivischen Darstellung, welches zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Wasserspielanlage 1 vorgesehen ist. Wie anhand der Darstellung erkennbar, umfasst dieses einen ringförmigen Grundkörper 33, über welchen das Lamellenkarussell 3 an der Tragevorrichtung 12 gelagert werden kann (siehe 1 und 2). Ferner umfasst das Lamellenkarussell 3 ein ringförmiges Verbindungselement 34, welches einen zu dem Grundkörper 33 um einen vielfachen kleineren Durchmesser aufweist, sowie mehrere Lamellen-Pakete 35, die sich bogenförmig von dem ringförmigen Grundkörper 33 zu dem ringförmigen Verbindungselement 34 erstrecken. Jedes der Lamellen-Pakete 35 umfasst in der vorliegenden Ausführungsvariante eine Außenlamelle 36, eine Innenlamelle 37 sowie zwei dazwischen angeordnete Mittellamellen 38, die radial zueinander beabstandet sind. Wie weiterhin anhand der Darstellung erkennbar, weist jede der Lamellen 29 eine sich in Richtung des ringförmigen Verbindungselements 34 konisch verjüngende Form auf. In der vorliegenden Ausführungsvarianten weisen die jeweiligen Lamellen 29 eine gleiche Breitenverteilung über ihre Länge auf.
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In 8 ist eine zweite Ausführungsvariante des Lamellenkarussells 3 gezeigt, wobei die Lamellen 29 im Unterschied zu der vorhergehenden Ausführungsvariante so gestaltet, dass die Breitenverteilung einer jeden Lamelle 29 über ihre Länge von der Außenlamelle 36 zur Innenlamelle 37 proportional abnimmt. Hierdurch wird für den Betrachter des Wasserspiels 1 ein sehr breiter Sehkegel auf die Wasserfontäne erzielt, der die Attraktivität des Wasserspiels 1 weiter steigert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Wasserspielanlage / Wasserspiel
- 2
- Anlagenteil
- 3
- Lamellenkarussell
- 4
- Schaumeffektdüse / Schaumsprudler
- 5
- Lichtelemente
- 6
- Gestellplatte / Gestell
- 7
- Fußelement
- 8
- erstes Gestellrohr
- 9
- Austrittsöffnung
- 10
- Pumpe
- 11
- erste Wasserleitung
- 12
- Tragevorrichtung
- 13
- Wälzlager
- 14
- Tragarm
- 15
- Innenringelement
- 16
- Ausnehmung
- 17
- erstes Außenringelement
- 18
- Lamellenrad
- 19
- Lamellen des Lamellenrads
- 20
- oberes Ringelement
- 21
- unteres Ringelement
- 22
- Kammern des Lamellenrads
- 23a/b
- Wasserstrahldüsen
- 23c
- Prallblech
- 24
- zweites Gestellrohr
- 25
- zweite Wasserleitung
- 26
- zweites Außenringelement
- 27
- Verbindungselement / Sitzelement
- 28
- drittes Gestellrohr
- 29
- Lamellen des Lamellenkarussells
- 30
- Verlängerung / Blende
- 31
- rohrförmiger Körper
- 32
- Versteifungselemente
- 33
- ringförmiger Grundkörper
- 34
- ringförmiges Verbindungselement
- 35
- Lamellen-Paket
- 36
- Außenlamelle
- 37
- Innenlamelle
- 38
- Mittellamelle
- 39
- Stützvorrichtung
- 40
- Achse
- 41
- Roll-/Stützelement
- WS
- Wasserspiegel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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