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DE102021100376A1 - Umreifungsgebinde und Verfahren zur Herstellung solcher Umreifungsgebinde - Google Patents

Umreifungsgebinde und Verfahren zur Herstellung solcher Umreifungsgebinde Download PDF

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DE102021100376A1
DE102021100376A1 DE102021100376.8A DE102021100376A DE102021100376A1 DE 102021100376 A1 DE102021100376 A1 DE 102021100376A1 DE 102021100376 A DE102021100376 A DE 102021100376A DE 102021100376 A1 DE102021100376 A1 DE 102021100376A1
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articles
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strap
bundle
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DE102021100376.8A
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Wolfgang Huber
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Krones AG
Original Assignee
Krones AG
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Abstract

Es sind ein Umreifungsgebinde (10) sowie ein Verfahren zur Herstellung solcher Umreifungsgebinde (10) offenbart.
Das Umreifungsgebinde (10) umfasst zwei oder mehr Artikeln (12), die mit mindestens einem die Artikel (12) vollständig umfangenden vorkonfektionierten geschlossenen Umreifungsband (16) zusammengehalten sind. Das Umreifungsband (16) weist eine Umfangslänge auf, die größer ist als ein Außenumfang der umfangenen Artikel (12) des Umreifungsgebindes (10).
Das Umreifungsband (16) wird bei dem Verfahren zur Herstellung der Umreifungsgebinde (10) an wenigstens einer Stelle unter Ausbildung einer Schlaufe (32) straffgezogen und die umgelegte Schlaufe (32) mittels Haftmittelverbindung (36) an einer von der Schlaufe (32) beabstandeten Stelle fixiert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Umreifungsgebinde mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs.
  • Zum Zwecke des Transports werden Gruppierungen mit gleichartigen Artikeln oder Getränkebehältern oftmals in handlichen und insbesondere von Hand tragbaren Gebinden mit vier, sechs oder mehr Artikeln oder Behältern zusammengefasst. Ein mechanischer Zusammenhalt der Artikel oder Getränkebehälter kann etwa dadurch erreicht werden, dass die Artikel oder Behälter in diesen Gebinden mit Schrumpffolienmaterial umhüllt und zusammengehalten sind. Neben den weit verbreiteten Foliengebinden oder Folienschrumpfgebinden gibt es auch sog. Umreifungsgebinde, Klebegebinde sowie Kombinationen aus diesen Gebindevarianten.
  • Während die einzelnen Artikel oder Behälter bei reinen Klebegebinden mittels Haftverbindungen unmittelbar mit ihren Mantelflächen klebend aneinandergefügt sind, werden die Behälter bei Umreifungsgebinden mittels horizontal um die Behälter gespannter Umreifungsbänder zusammengehalten. Um die Artikel oder Behälter in ihrer Lage zu fixieren und um insbesondere ein Verkippen einzelner Behälter im Gebindeverband zu verhindern, kann es bei Umreifungsgebinden zudem sinnvoll sein, zwei oder mehr voneinander beabstandete horizontale Umreifungsbänder in unterschiedlichen Höhen anzubringen.
  • Bei einfachen Varianten solcher Umreifungsbänder können die Bänder durch Papierbanderolen gebildet sein, die aus Stabilitätsgründen relativ breit auszuführen sind. Umreifungsbänder aus Kunststoff weisen in aller Regel eine höhere Festigkeit auf und können deshalb normalerweise auch stärker vorgespannt werden als solche aus Papier. Eine solchermaßen realisierbare stärkere Vorspannung des Umreifungsbandes erlaubt insbesondere bei relativ nachgiebigen dünnwandigen PET-Behältern mit ihren biegeweichen und nicht sehr formstabilen Wandungen eine vergleichsweise präzise Definition der Umreifungsbandspannung, so dass die umreiften und mittels der Umreifung zusammengehaltenen Behälter aufgrund einer zu starken Vorspannung nicht verformt oder sogar beschädigt werden können. Eine präzise Einstellung der Vorspannung oder Umreifungsbandspannung bietet darüber hinaus den Vorteil, dass die Gefahr einer mechanischen Labilität bei einem solchermaßen hergestellten Umreifungsgebinde deutlich reduziert werden kann. Bei Umreifungsgebinden, bei denen die Vorspannung nicht für einen sicheren Zusammenhalt der Behälter ausreicht, bestünde ansonsten die Gefahr, dass das Gebinde aufgrund der zu geringen Vorspannung in der Handhabung labil wird und die Behälter aus dem Gebindeverband herausrutschen können.
  • Zwar bieten solche Umreifungsbänder aus Kunststoff aufgrund ihrer Materialeigenschaften eine günstige Relation im Zielkonflikt zwischen möglichst geringem Materialeinsatz und möglichst hoher mechanischer Festigkeit. Hinzu kommt, dass den Kunststoffbändern bedarfsweise eine definierte Elastizität eingeprägt sein kann, die es erleichtert, die Umreifungsbänder mit einer jeweils benötigten Vorspannung auszustatten. Dennoch steht der Einsatz von Kunststoffbändern bei der Herstellung von Umreifungsgebinden zunehmend in der Kritik, was sich nicht zuletzt mit ökologischen Bedenken begründen lässt.
  • Hinzu kommt, dass sich die prozessbedingte Zeit, die zum Verschweißen, Verklammern oder Verkleben von Umreifungsbändern aus thermoplastischem Kunststoff notwendig ist, negativ auf die erzielbare Gebindeherstellungsleistung auswirkt, d.h. auf die Zeiträume, in denen eine bestimmte Anzahl an Umreifungsgebinden mittels einer Verpackungsmaschine hergestellt werden können.
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Varianten von Umreifungsgebinden bekannt, die der mechanischen Zusammenfassung von Getränkebehältern dienen sollen. So offenbart etwa die US 6 041 572 A ein Umreifungsgebinde, bei dem zwei Getränkebehälter durch ein die Behälter horizontal umfassendes Umreifungsband zusammengehalten sind.
  • Das vorrangige Ziel der Erfindung besteht darin, ein einfach und kostengünstig herstellbares Umreifungsgebinde mit ausreichender mechanischer Stabilität sowie ein Verfahren zur einfachen und kostengünstigen Herstellung solcher mechanisch stabilen Umreifungsgebinde zur Verfügung zu stellen.
  • Dieses Ziel wird mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche erreicht. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die jeweiligen abhängigen Ansprüche beschrieben.
  • Zur Erreichung zumindest einiger der genannten Ziele schlägt die Erfindung ein Umreifungsgebinde mit mehreren Artikeln vor, die mit mindestens einem die Artikel vollständig umfangenden vorkonfektionierten geschlossenen Umreifungsband zusammengehalten sind.
  • Das erfindungsgemäße Umreifungsgebinde kann in der einfachsten Ausführungsvariante mindestens zwei gleichartige Artikel umfassen. Normalerweise jedoch umfasst das erfindungsgemäße Umreifungsgebinde vier oder mehr Artikel, wobei es sich hierbei insbesondere um gleichartige Artikel handeln kann, die mit mindestens einem die Artikel vollständig umfangenden vorkonfektionierten geschlossenen Umreifungsband zusammengehalten sind. Die Artikel, die bspw. durch Getränkebehälter oder Getränkedosen o. dgl. gebildet sein können, können bspw. in einer 2x2-Rechteckanordnung zusammengestellt sein und solchermaßen umreift werden.
  • Das mindestens eine geschlossene Umreifungsband weist eine Umfangslänge auf, die größer ist als ein Außenumfang der umfangenen Artikel des Umreifungsgebindes. Damit kann insbesondere gemeint sein, dass das mindestens eine geschlossene Umreifungsband eine Umfangslänge aufweist, die größer ist als ein Außenumfang bzw. als eine Einhüllende der umfangenen Artikel des Umreifungsgebindes, wobei sich die Artikel der umfangenen Artikelgruppierung jeweils gegenseitig kontaktieren, insbesondere in Linienberührung. An wenigstens einer Stelle ist das Umreifungsband unter Ausbildung einer Schlaufe straffgezogen, wodurch die umgelegte Schlaufe mittels einer Haftmittelverbindung an anderer Stelle des Umreifungsgebindes fixiert sein kann. So kann die umgelegte oder umgefaltete Schlaufe bspw. an einer Außenseite des straffgezogenen Umreifungsbandes und/oder an einer Außenseite mindestens eines der Artikel fixiert sein.
  • Wahlweise kann bei dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde vorgesehen sein, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an anderer Stelle des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert ist, d.h. an einer von der Schlaufe zumindest geringfügig entfernten Stelle des Bandes.
  • Ebenso kann bei dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde vorgesehen sein, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer von der Schlaufe beabstandeten Stelle an einer von den umfangenen Artikeln abgewandten Außenseite des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert ist.
  • Wahlweise kann bei dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde vorgesehen sein, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer Außenseite oder Außenmantelfläche mindestens eines der Artikel fixiert ist. Beide Fixierungsvarianten können jedoch auch kombiniert sein, so dass sich die Haftstelle nicht nur auf das Band, sondern auch auf einen Artikel erstreckt.
  • Weiterhin kann bei einer Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes vorgesehen sein, dass die am Umreifungsband und/oder an einem Artikel fixierte mindestens eine Schlaufe eine Gesamtlänge aufweist, die kürzer ist als ein Außendurchmesser eines der umfangenen Artikel. Bei einer Schlaufe mit einer relativ kurzen Gesamtlänge kann es sinnvoll sein, diese nur bis zu den Mantelflächen der angrenzenden Artikel einzuziehen und dort zu verkleben. Hierbei kann die relativ kurze Schlaufe bspw. abgeknickt und auf die Außenseite des Umreifungsbandes geklebt werden, und zwar in Nähe des an die Schlaufe angrenzenden Artikels.
  • Eine alternative Ausführungsvariante kann bspw. auch vorsehen, dass das mindestens eine geschlossene Umreifungsband an zwei voneinander beabstandeten Stellen straffgezogen ist und beim Straffziehen des Umreifungsbandes um die aneinandergezogenen Artikel der Artikelgruppierung zwei separate Schlaufen ausgebildet sind, die jeweils umgefaltet und mittels Haftmittelverbindung an jeweils von den Schlaufen beabstandeten Stellen fixiert sind.
  • Wahlweise kann auch bei einem solchen Umreifungsgebinde vorgesehen sein, dass jede der beiden gebildeten Schlaufen jeweils an der Außenseite des Umreifungsbandes fixiert ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer von der Schlaufe beabstandeten Stelle an einer den umfangenen Artikeln zugewandten Innenseite des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert ist.
  • Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die mindestens eine Schlaufe quer durch die Artikelgruppierung zu ziehen und an einer Innenseite des Umreifungsbandes zu fixieren, bspw. durch eine Klebeverbindung. Eine solche Schlaufe ist relativ lang und durchzieht die Artikelgruppierung quer und kann eine Innenseite des Umreifungsbandes an gegenüberliegender Stelle erreichen, um dort verklebt zu werden.
  • Bei dieser Variante des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes ist es zudem sinnvoll, die mindestens eine Schlaufe an wenigstens einer Außenseite eines weiteren der umfangenen Artikel der Artikelgruppierung und/oder die beiden zueinander weisenden Oberflächen des Umreifungsbandes aneinander zu fixieren, da ansonsten die Gefahr droht, dass das Gebinde „umklappt“ und eine undefinierte Anordnung entsteht.
  • Schließlich kann bei einer weiteren Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes vorgesehen sein, dass die von dem mindestens einen Umreifungsband umfangene und durch das Umreifungsband zusammengehaltene Artikelgruppierung mit mindestens einem Verpackungszuschnitt ausgestattet ist, der mit oberen Abschnitten der Artikel mechanisch verbunden, insbesondere verrastet ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde kann das Umreifungsband insbesondere ein geeignetes Papier-, Karton- oder Zellstoffmaterial oder ein geeignetes Verbundmaterial oder ein kunststoffhaltiges Verbundmaterial etc. sein.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang von einer einfachen Herstellbarkeit solcher Umreifungsgebinde gemäß einer oder mehrerer der oben beschriebenen Ausführungsvarianten die Rede ist, so ist damit insbesondere ein reduzierter Aufwand bei der Gebindeherstellung gemeint, der im Idealfall mit einer verbesserten Gebindeherstellungsleistung einher gehen sollte.
  • Sofern aus Sicht des angesprochenen Fachmannes sinnvoll miteinander kombinierbar, können einige der oder alle dieser zuvor genannten Variationen oder Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes wahlweise auch miteinander kombiniert werden, um das oben formulierten Ziel zumindest teilweise zu erreichen, und/oder um den gewünschten Effekt der Erfindung zu erzielen.
  • Zur Erreichung des oben genannten Ziels schlägt die Erfindung neben dem in verschiedenen Ausführungsvarianten erläuterten Umreifungsgebinde auch ein Verfahren zur Herstellung von solchen Umreifungsgebinden vor, die jeweils durch mindestens zwei, insbesondere durch vier oder mehr (insbesondere gleichartige) Artikel gebildet werden, wobei die zu umreifenden Artikel gruppiert und um die Artikelgruppierung mindestens ein die Artikelgruppierung vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband gelegt wird, welches mindestens eine geschlossene Umreifungsband eine Umfangslänge aufweist, die größer ist als ein Außenumfang oder eine Einhüllende der Artikelgruppierung, bei welcher Artikelgruppierung die Artikel sich insbesondere gegenseitig kontaktieren. Das mindestens eine geschlossene Umreifungsband wird an wenigstens einer Stelle straffgezogen und beim Straffziehen des Umreifungsbandes um die aneinandergezogenen Artikel der Artikelgruppierung eine Schlaufe ausgebildet, die umgefaltet und mittels Haftmittelverbindung an einer von der Schlaufe beabstandeten Stelle fixiert wird.
  • Eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens kann hierbei vorsehen, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an anderer Stelle des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert wird, d.h. nicht unmittelbar an der Stelle, an der die Schlaufe ausgebildet und das Band umgefaltet oder umgeknickt wird.
  • Eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens kann zudem vorsehen, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer von der Schlaufe beabstandeten Stelle an einer von den umfangenen Artikeln abgewandten Außenseite des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert wird.
  • Eine alternative oder mit der vorherigen Variante kombinierbare Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens kann außerdem vorsehen, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer Außenseite oder Außenmantelfläche mindestens eines der Artikel fixiert wird.
  • Bei dem Verfahren kann weiterhin vorgesehen sein, dass die am Umreifungsband und/oder an einem Artikel fixierte mindestens eine Schlaufe eine Gesamtlänge aufweist, die kürzer ist als ein Außendurchmesser eines der umfangenen Artikel.
  • Zudem kann eine alternative Verfahrensvariante darin bestehen, dass das mindestens eine geschlossene Umreifungsband an zwei voneinander beabstandeten Stellen straffgezogen und beim Straffziehen des Umreifungsbandes um die aneinandergezogenen Artikel der Artikelgruppierung zwei separate Schlaufen ausgebildet werden, die jeweils umgefaltet und mittels Haftmittelverbindung an jeweils von den Schlaufen beabstandeten Stellen fixiert werden.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, dass jede der beiden gebildeten Schlaufen jeweils an der Außenseite des Umreifungsbandes fixiert wird.
  • Zudem kann das Verfahren in einer Weise ausgestaltet sein, dass die mindestens eine umgefaltete Schlaufe an einer von der Schlaufe beabstandeten Stelle an einer den umfangenen Artikeln zugewandten Innenseite des straffgezogenen Umreifungsbandes fixiert wird.
  • Zudem kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass die mindestens eine Schlaufe quer durch die Artikelgruppierung gezogen und an einer Innenseite des Umreifungsbandes fixiert wird. In diesem Zusammenhang kann vorzugsweise die mindestens eine Schlaufe an wenigstens einer Außenseite eines weiteren der umfangenen Artikel der Artikelgruppierung fixiert werden, um solchermaßen ein „Umklappen“ des Gebindes zu verhindern.
  • Eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens kann hierbei vorsehen, dass die von dem mindestens einen Umreifungsband umfangene und durch das Umreifungsband zusammengehaltene Artikelgruppierung mit mindestens einem Verpackungszuschnitt ausgestattet wird, der mit oberen Abschnitten der Artikel mechanisch verbunden, insbesondere verrastet wird.
  • Darüber hinaus wird das oben genannte Ziel der Erfindung mit einem alternativen Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden erreicht, wobei auch diese Umreifungsgebinde jeweils durch mindestens zwei, insbesondere durch vier oder mehr Artikel gebildet werden. Hierbei werden die zu umreifenden Artikel in eine Reihenanordnung gebracht und in einer Weise gruppiert, dass zwischen mindestens zwei Artikeln der Artikelgruppierung ein definierter Abstand hergestellt wird.
  • Um die solchermaßen gebildete Artikelgruppierung wird mindestens ein die Artikelgruppierung vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband gelegt, welches mindestens eine geschlossene Umreifungsband eine Umfangslänge aufweist, die in etwa einem Außenumfang der Artikelgruppierung entspricht.
  • Danach wird das mindestens eine geschlossene Umreifungsband in einem Bereich straffgezogen, an dem die mindestens zwei Artikel der Artikelgruppierung den definierten Abstand voneinander haben, wodurch beim Straffziehen des Umreifungsbandes eine Schlaufe ausgebildet wird, die zwischen die voneinander beabstandeten Artikel geschoben wird, und wobei einer der an den definierten Abstand angrenzenden sowie die in dieser Reihe ggf. folgenden Artikel mitsamt dem Umreifungsband um etwa 180° umgelegt und die solchermaßen kontaktierten Außenseiten des Umreifungsbandes mittels einer Haftmittelverbindung oder mittels mehrerer Haftmittelverbindungen aneinander fixiert werden.
  • Sofern aus Sicht des angesprochenen Fachmannes sinnvoll miteinander kombinierbar, können einige der oder alle dieser zuvor genannten Variationen oder Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Verfahrens wahlweise auch miteinander kombiniert werden, um das oben formulierten Ziel zumindest teilweise zu erreichen, und/oder um den gewünschten Effekt der Erfindung zu erzielen.
  • Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von Umreifungsgebinden betreffen oder bilden können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäße Verfahren.
  • In umgekehrter Weise gilt dasselbe, so dass auch alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Verfahren von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für die erfindungsgemäße Umreifungsgebinde oder für das erfindungsgemäße Umreifungsgebinde.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
    • 1A zeigt in drei schematischen Seitenansichten aufeinanderfolgende Prozessschritte der Herstellung von Umreifungsgebinden, die mit einer ersten Variante eines erfindungsgemäßen Verfahrens herstellbar sind.
    • 1B zeigt in drei schematischen Draufsichten die aufeinanderfolgenden Prozessschritte gemäß 1A.
    • 2A zeigt in drei schematischen Seitenansichten aufeinanderfolgende Prozessschritte der Herstellung von Umreifungsgebinden, die mit einer zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens herstellbar sind.
    • 2B zeigt in drei schematischen Draufsichten die aufeinanderfolgenden Prozessschritte gemäß 2A.
    • 3A zeigt in drei schematischen Seitenansichten aufeinanderfolgende Prozessschritte der Herstellung von Umreifungsgebinden, die mit einer dritten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens herstellbar sind.
    • 3B zeigt in drei schematischen Draufsichten die aufeinanderfolgenden Prozessschritte gemäß 3A.
    • 4A zeigt in zwei schematischen Seitenansichten ergänzende Prozessschritte zur Ausstattung von Umreifungsgebinden, die mit der ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wurden, mit zusätzlichen Verpackungszuschnitten.
    • 4B zeigt in zwei schematischen Draufsichten die in 4A gezeigten Ausstattungszustände des Umreifungsgebindes.
    • 5A zeigt in zwei schematischen Seitenansichten ergänzende Prozessschritte zur Ausstattung von Umreifungsgebinden, die mit der zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wurden, mit zusätzlichen Verpackungszuschnitten.
    • 5B zeigt in zwei schematischen Draufsichten die in 5A gezeigten Ausstattungszustände des Umreifungsgebindes.
    • 6A zeigt in zwei schematischen Seitenansichten ergänzende Prozessschritte zur Ausstattung von Umreifungsgebinden, die mit der dritten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wurden, mit zusätzlichen Verpackungszuschnitten.
    • 6B zeigt in zwei schematischen Draufsichten die in 6A gezeigten Ausstattungszustände des Umreifungsgebindes.
    • 7 zeigt in insgesamt drei schematischen Draufsichten (7A, 7B und 7C) ein alternatives Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden, die jeweils durch zwei umreifte Artikel gebildet sind.
    • 8 zeigt in einer schematischen Draufsicht ein weiteres alternatives Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden, die jeweils durch vier umreifte Artikel gebildet sind.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie das erfindungsgemäße Umreifungsgebinde oder das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
  • Die insgesamt drei schematischen Seitenansichten der 1A sowie die insgesamt drei schematischen Draufsichten der 1B zeigen eine erste Verfahrensvariante eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Umreifungsgebindes 10 mit insgesamt vier Artikeln 12, die im hier gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils durch Getränkebehälter 14 gebildet sind.
  • Die insgesamt vier Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 der gezeigten Umreifungsgebinde 10 (vgl. die rechten Darstellungen der 1A und 1B) sind jeweils durch ein die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 zusammengehalten. Das vorkonfektionierte und in passender Länge zur Verfügung gestellte Umreifungsband 16 kann insbesondere aus einem Zellstoffmaterial wie Papier oder Karton gefertigt sein, welches über die für den Zweck ausreichende Dehnsteifigkeit und Reißfestigkeit verfügt.
  • Dabei zeigt die 1A in drei von links nach rechts aufeinander folgenden Prozessphasen die Ausstattung einer Artikelgruppierung 18 mit einem vorkonfektionierten Umreifungsband 16 (linke Darstellung), das in Pfeilrichtung von oben auf die Artikelgruppierung 18 aufgeschoben und dort in passender Höhe angeordnet wird (mittige Darstellung), bevor es zur Ausbildung eines Umreifungsgebindes 10 straff gespannt und fixiert wird (rechte Darstellung).
  • Das Umreifungsband 16 wird sinnvollerweise in einem Abschnitt der Artikel 12 oder Behälter 14 angeordnet, an denen diese jeweils zylindrisch geformt sind und zylindrische Mantelflächen 20 aufweisen.
  • Die 1B zeigt dieselben drei Prozessphasen, wie sie in 1A gezeigt sind, jedoch jeweils in schematischen Draufsichten.
  • Wie es die linken Darstellungen der 1A und 1B erkennen lassen, werden die zu umreifenden Artikelgruppierungen 18 jeweils durch vier gleichartige Artikel 12 gebildet, wobei die Artikel 12 im hier gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel jeweils durch Getränkebehälter 14 gebildet sind. Dies können bspw. PET-Getränkebehälter 14 oder Getränkebehälter mit Mineralglasflaschen o. dgl. sein.
  • Zur Durchführung des hier erläuterten Verfahrens werden die zu umreifenden Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 zunächst in eine 2x2-Rechteckanordnung gebracht und gruppiert, wobei sich die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit ihren Mantelflächen 20 berühren. Diese Gruppierungen 18 sind in den 1A und 1B jeweils in den linken Darstellungen gezeigt.
  • Um diese Artikelgruppierung 18 wird ein die Artikelgruppierung vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 gelegt, das bei aufrecht stehenden Artikeln 12 oder Behältern 14 mit jeweils vertikalen Längsmittelachsen demzufolge einen in etwa horizontalen Verlauf zeigt.
  • Das geschlossene Umreifungsband 16 weist eine Umfangslänge auf, die größer ist als ein Außenumfang oder eine Einhüllende der Artikelgruppierung 18, wie dies die linke und mittlere Darstellung der 1B gut erkennen lassen.
  • Nachdem das Umreifungsband 16 in passender Höhe angeordnet wurde (vgl. die mittlere Darstellung der 1A), wird es an einer Stelle straffgezogen, wobei gleichzeitig eine Schlaufe 22 ausgebildet wird (vgl. die mittlere Darstellung der 1B). Im gezeigten Ausführungsbeispiel der 1A und 1B wird diese Schlaufe 22 in Pfeilrichtung (vgl. 1B Mitte) zu den Behältermantelflächen 20 gezogen oder eingedrückt.
  • Diese Schlaufe 22 kann vollständig zwischen zwei Behälterpaare gezogen werden (vgl. die rechte Darstellung der 1B) und kann dann an gegenüberliegender Stelle an der Innenseite 24 des Umreifungsbandes 16 fixiert werden, insbesondere mittels einer Klebestelle 26.
  • Bei dieser Verfahrensvariante kann vorzugsweise mindestens eine zusätzliche Klebestelle 28 an den Innenseiten der Schlaufe 22 angebracht werden, damit das Umreifungsgebinde 10 stabil bleibt und nicht an der Klebestelle 26 eine Gelenkstelle bildet, um welche sich die Behälterpaare auseinander bewegen und umklappen können.
  • Das solchermaßen fertiggestellte Gebinde 10 oder Umreifungsgebinde 10 kann wahlweise gemäß 4A und 4B mit einem zusätzlichen Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet werden. Diese Ausstattungsoption wird weiter unten erläutert.
  • Die schematischen Seitenansichten der 2A sowie die schematischen Draufsichten der 2B zeigen eine zweite Verfahrensvariante des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Umreifungsgebindes 10 mit insgesamt vier Artikeln 12, die jeweils durch Getränkebehälter 14 gebildet sind.
  • Einzelne Details, die sich ggf. in den 2A und 2B erkennen lassen, die jedoch nachfolgend nicht näher erläutert werden, unterscheiden sich nicht von der ersten Variante gemäß 1A und 1B.
  • Auch bei der in den 2A und 2B gezeigten zweiten Verfahrensvariante werden die insgesamt vier Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 der gezeigten Umreifungsgebinde 10 jeweils durch ein die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 zusammengehalten.
  • Dabei zeigt die 2A in drei aufeinander folgenden Prozessphasen die Ausstattung einer Artikelgruppierung 18 mit einem vorkonfektionierten Umreifungsband 16 (linke Darstellung), das von oben auf die Artikelgruppierung 18 aufgeschoben und dort in passender Höhe angeordnet wird (mittige Darstellung), bevor es zur Ausbildung eines Umreifungsgebindes 10 straff gespannt und fixiert wird (rechte Darstellung).
  • Die 2B zeigt dieselben Prozessphasen wie in 2A, jedoch jeweils in schematischen Draufsichten.
  • Wie es die linken Darstellungen der 2A und 2B erkennen lassen, werden die zu umreifenden Artikelgruppierungen 18 jeweils durch vier gleichartige Artikel 12 bzw. Getränkebehälter 14 gebildet.
  • Die zu umreifenden Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 sind in einer 2x2-Rechteckanordnung gruppiert, wobei sich die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit ihren Mantelflächen 20 berühren. Um diese Artikelgruppierung 18 wird ein die Artikelgruppierung vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 gelegt, wobei das Umreifungsband 16 vorzugsweise aus einem geeigneten Zellstoffmaterial wie Papier oder Karton gefertigt sein kann.
  • Das geschlossene Umreifungsband 16 weist eine Umfangslänge auf, die größer ist als ein Außenumfang oder eine Einhüllende der Artikelgruppierung 18, wie dies die linke und mittlere Darstellung der 2B gut erkennen lassen.
  • Nachdem das Umreifungsband 16 in passender Höhe angeordnet wurde (vgl. die mittlere Darstellung der 2A), wird es an zwei gegenüberliegenden Stellen straffgezogen, wobei gleichzeitig jeweils eine Schlaufe 22 ausgebildet wird (vgl. die mittlere Darstellung der 2B). Diese beiden gegenüberliegenden Schlaufen 22 werden jeweils zwischen benachbarte Behälter 14 gezogen (vgl. die rechte Darstellung der 2B) und können dann an den Mantelflächen 20 der Behälter 14 fixiert werden, insbesondere mittels jeweiliger Klebestellen 30.
  • Auch bei dieser zweiten Verfahrensvariante kann jeweils eine zusätzliche Klebestelle 28 an den Innenseiten der Schlaufe 22 angebracht werden, damit das Umreifungsgebinde 10 stabil bleibt und sich das Umreifungsband 16 nicht von der vorgesehenen Position an den Behältermantelflächen 20 ablöst.
  • Die schematischen Seitenansichten der 3A sowie die schematischen Draufsichten der 3B zeigen eine dritte Verfahrensvariante eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Umreifungsgebindes 10 mit insgesamt vier Artikeln 12, die jeweils durch Getränkebehälter 14 gebildet sind.
  • Einzelne Details, die sich ggf. in den 3A und 3B erkennen lassen, die jedoch nachfolgend nicht näher erläutert werden, unterscheiden sich nicht von der ersten Variante gemäß 1A und 1B und/oder von der zweiten Variante gemäß 2A und 2B.
  • Auch bei der dritten Verfahrensvariante gemäß 3A und 3B werden die insgesamt vier Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 der gezeigten Umreifungsgebinde 10 jeweils durch ein die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 zusammengehalten.
  • Dabei zeigt die 3A in drei aufeinander folgenden Prozessphasen die Ausstattung einer Artikelgruppierung 18 mit einem vorkonfektionierten Umreifungsband 16 (linke Darstellung), das von oben auf die Artikelgruppierung 18 aufgeschoben und dort in passender Höhe angeordnet wird (mittige Darstellung), bevor es zur Ausbildung eines Umreifungsgebindes 10 straff gespannt und fixiert wird (rechte Darstellung).
  • Die 3B zeigt dieselben Prozessphasen wie in 3A, jedoch jeweils in schematischen Draufsichten.
  • Wie es die linken Darstellungen der 3A und 3B erkennen lassen, werden die zu umreifenden Artikelgruppierungen 18 jeweils durch vier gleichartige Artikel 12 bzw. Getränkebehälter 14 gebildet.
  • Die zu umreifenden Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 sind in einer 2x2-Rechteckanordnung gruppiert, wobei sich die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit ihren Mantelflächen 20 berühren. Um diese Artikelgruppierung 18 wird ein die Artikelgruppierung vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 gelegt, wobei das Umreifungsband 16 vorzugsweise aus einem Zellstoffmaterial wie Papier oder Karton gefertigt sein kann.
  • Das geschlossene Umreifungsband 16 weist eine Umfangslänge auf, die größer ist als ein Außenumfang oder eine Einhüllende der Artikelgruppierung 18, wie dies die linke und mittlere Darstellung der 3B gut erkennen lassen.
  • Nachdem das Umreifungsband 16 in passender Höhe angeordnet wurde (vgl. die mittlere Darstellung der 3A), wird es an einer Stelle nach außen gezogen, und das gesamte Band 16 wird dabei straffgezogen, wodurch gleichzeitig eine nach außen weisende Schlaufe 32 ausgebildet wird (vgl. die mittlere Darstellung der 3B).
  • Nachdem diese nach außen weisende Schlaufe 32 zunächst in Pfeilrichtung (vgl. die mittlere Darstellung der 3B) nach außen gezogen wurde, wird sie in Pfeilrichtung (vgl. die rechte Darstellung der 3B) umgefaltet. Nach diesem Umfaltvorgang kann die umgelegte Schlaufe 32 auf eine Außenseite 34 des straffgezogenen Umreifungsbandes 16 gelegt und dort mittels einer Klebestelle 36 fixiert werden.
  • Wahlweise oder zusätzlich kann sich diese Klebestelle 36 auch an der Mantelfläche 20 des im Bereich der umgefalteten Schlaufe 32 befindlichen Behälters 14 befinden. Auch eine Klebestelle 36, die sich sowohl an der Außenseite 34 des Umreifungsbandes 16 befindet als sich auf die Mantelfläche 20 des Behälters 14 erstreckt, ist möglich.
  • Wie es die Verfahrensvariante gemäß 2A und 2B beispielhaft verdeutlicht, kann die einzelne am Umreifungsband 16 und/oder an einem Artikel 12 oder Behälter 14 fixierte Schlaufe 22 jeweils eine Gesamtlänge aufweisen, die kürzer ist als ein Außendurchmesser eines der umfangenen Artikel 12. Bei einer solchen relativ kurz ausfallenden Schlaufe 22 kann diese ggf. nur bis zu den Mantelflächen 20 der angrenzenden Artikel 12 eingezogen und dort verklebt werden. Da zwei solcher kürzeren Schlaufen 22 vorgesehen sein können, kann das gesamte Umreifungsband 16 deutlich länger sein als der Umfang der Artikelgruppierung 18.
  • Wie es die Verfahrensvarianten gemäß 1A und 1B oder auch gemäß 3A und 3B beispielhaft verdeutlichen, kann die einzelne am Umreifungsband 16 und/oder an einem Artikel 12 oder Behälter 14 fixierte Schlaufe 22 jeweils eine Gesamtlänge aufweisen, die bspw. in etwa einem Außendurchmesser eines der umfangenen Artikel 12 entsprechen kann oder ggf. auch deutlich länger ist. Bei einer solchen relativ lang ausfallenden Schlaufe 22 kann diese bedarfsweise bis zur gegenüberliegenden Innenseite 24 des Umreifungsbandes 16 eingezogen und dort verklebt werden (vgl. 1B rechts).
  • Die beiden schematischen Seitenansichten der 4A und die beiden schematischen Draufsichten der 4B zeigen nochmals die erste Variante des Umreifungsgebindes 10 gemäß 1A und 1B, das hier mit einem zusätzlichen Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wurde (4A rechts und 4B rechts).
  • So kann eine optionale Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorsehen, dass die von dem mindestens einen Umreifungsband 16 umfangene und durch das Umreifungsband 16 zusammengehaltene Artikelgruppierung 18, die solchermaßen das Umreifungsgebinde 10 bildet (vgl. 4A links und 4B links), mit mindestens einem Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wird, der mit oberen Abschnitten der Artikel 12 oder Behälter 14 mechanisch verbunden, insbesondere verrastet wird.
  • Solche Verpackungszuschnitte 38 können etwa durch flächige Kartonzuschnitte gebildet sein, die mit Aussparungen (hier nicht gezeigt) zur Durchführung oberer Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 ausgestattet sind. Der Verpackungszuschnitt 38 kann durch Aufsetzen auf die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit diesen verrastet werden, indem die durch die Aussparungen geschobenen oberen Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 fixiert werden, was den gesamten Gebindeverbund stabilisiert und die Artikel 12 oder Behälter 14 des solchermaßen weiterverarbeiteten Gebindes 10* stabilisiert.
  • Insbesondere bei der ersten Gebindevariante gemäß 1A und 1B sollte erwähnt werden, dass das dort gezeigte Umreifungsgebinde 10 durch Aufsetzen des oberen Verpackungszuschnittes 38 am unerwünschten Umklappen gehindert werden kann.
  • Die beiden schematischen Seitenansichten der 5A und die beiden schematischen Draufsichten der 5B zeigen nochmals die zweite Variante des Umreifungsgebindes 10 gemäß 2A und 2B, das hier wiederum mit einem zusätzlichen Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wurde (5A rechts und 5B rechts).
  • So kann eine optionale Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorsehen, dass die von dem mindestens einen Umreifungsband 16 umfangene und durch das Umreifungsband 16 zusammengehaltene Artikelgruppierung 18, die solchermaßen das Umreifungsgebinde 10 bildet (vgl. 5A links und 5B links), mit mindestens einem Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wird, der mit oberen Abschnitten der Artikel 12 oder Behälter 14 mechanisch verbunden, insbesondere verrastet wird.
  • Wie oben schon erläutert, kann der Verpackungszuschnitt 38 bspw. durch einen flächigen Kartonzuschnitt gebildet sein, der mit Aussparungen (hier nicht gezeigt) zur Durchführung oberer Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 ausgestattet ist. Der Verpackungszuschnitt 38 kann durch Aufsetzen auf die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit diesen verrastet werden, indem die durch die Aussparungen geschobenen oberen Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 fixiert werden, was den gesamten Gebindeverbund stabilisiert und die Artikel 12 oder Behälter 14 des solchermaßen weiterverarbeiteten Gebindes 10* stabilisiert.
  • Auch bei der zweiten Gebindevariante gemäß 2A und 2B kann das dort gezeigte Umreifungsgebinde 10 durch Aufsetzen des oberen Verpackungszuschnittes 38 mechanisch deutlich gegenüber der nur mit Umreifungsband 16 ausgestatteten Gebindevariante 10 stabilisiert werden.
  • Die beiden schematischen Seitenansichten der 6A und die beiden schematischen Draufsichten der 6B zeigen nochmals die dritte Variante des Umreifungsgebindes 10 gemäß 3A und 3B, das hier wiederum mit einem zusätzlichen Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wurde (6A rechts und 6B rechts).
  • So kann eine optionale Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorsehen, dass die von dem mindestens einen Umreifungsband 16 umfangene und durch das Umreifungsband 16 zusammengehaltene Artikelgruppierung 18, die solchermaßen das Umreifungsgebinde 10 bildet (vgl. 6A links und 6B links), mit mindestens einem Verpackungszuschnitt 38 ausgestattet wird, der mit oberen Abschnitten der Artikel 12 oder Behälter 14 mechanisch verbunden, insbesondere verrastet wird.
  • Wie oben schon erläutert, kann der Verpackungszuschnitt 38 bspw. durch einen flächigen Kartonzuschnitt gebildet sein, der mit Aussparungen (hier nicht gezeigt) zur Durchführung oberer Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 ausgestattet ist. Der Verpackungszuschnitt 38 kann durch Aufsetzen auf die Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 mit diesen verrastet werden, indem die durch die Aussparungen geschobenen oberen Hals- und/oder Deckelbereiche der Getränkebehälter 14 fixiert werden, was den gesamten Gebindeverbund stabilisiert und die Artikel 12 oder Behälter 14 des solchermaßen weiterverarbeiteten Gebindes 10* stabilisiert.
  • Auch bei der zweiten Gebindevariante gemäß 3A und 3B kann das dort gezeigte Umreifungsgebinde 10 durch Aufsetzen des oberen Verpackungszuschnittes 38 mechanisch deutlich gegenüber der nur mit Umreifungsband 16 ausgestatteten Gebindevariante 10 stabilisiert werden.
  • Die insgesamt drei schematischen Ansichten der 7A, 7B und 7C zeigen schließlich eine sehr einfache weitere Gebindevariante, die durch Schlaufenbildung und anschließende Verklebung hergestellt wird, wodurch gleichzeitig das vorkonfektionierte Umreifungsband 16 straffgezogen wird.
  • So verdeutlicht die schematische Draufsicht der 7A eine Artikelgruppierung 18, die durch zwei voneinander beabstandete Artikel 12 oder Behälter 14 gebildet ist, um die ein vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband 16 gelegt wird. Die Länge des Umreifungsbandes 16 ist zumindest so zu bemessen, dass die voneinander beabstandeten Artikel 12 oder Getränkebehälter 14 der Artikelgruppierung 18 umfangen werden können, ohne dass die Artikel 12 oder Behälter 14 kontaktierend beieinanderstehen müssen.
  • Die schematische Draufsicht der 7B verdeutlicht, wie das Umreifungsband 16 an einem geraden Abschnitt 40, der sich zwischen den voneinander beabstandeten Artikeln 12 oder Behältern 14 befindet (vgl. hierzu auch die 7A), in Pfeilrichtung eingedrückt wird, wodurch eine zum gegenüberliegenden geraden Abschnitt 40 weisende Schlaufe 42 ausgebildet wird.
  • Der Abstand der beiden Artikel 12 oder Behälter 14 kann je nach Länge des Umreifungsbandes 16 durch die Ausbildung der Schlaufe 42 reduziert werden, was durch die kleinen horizontalen Pfeile in 7B, die zueinander weisen, angedeutet wird. Anschließend kann der Schlaufenbereich vorzugsweise mit einer Klebestelle 44 ausgestattet werden, wodurch das aus zwei Artikeln 12 oder Behältern 14 gebildete Umreifungsgebinde 10 zusammengehalten und stabilisiert wird.
  • Ergänzend kann das Umreifungsband 16 auch noch an einzelnen Stellen mit den Außenmantelflächen der umfangenen Artikel 12 oder Behälter 14 verklebt sein, was jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Bildung eines stabilen Gebindeverbundes ist.
  • Die schematische Draufsicht der 8 verdeutlicht eine weitere Gebindevariante, bei der insgesamt vier in fluchtender Anordnung stehende Artikel 12 oder Behälter 14 von einem Umreifungsband 16 ausreichender Länge umfangen werden. Bei der hier gezeigten Artikelgruppierung 18 sind die beiden Artikel- oder Behälterpaare voneinander beabstandet. Bei dieser Gebindevariante wird zwar auch eine Schlaufe gebildet, doch wird das vorkonfektionierte Umreifungsband 16 durch zusätzliches Umklappen der beiden Artikel- oder Behälterpaare und anschließendes Verkleben des Umreifungsbandes 16 straffgezogen.
  • Die Länge des Umreifungsbandes 16 ist zumindest so zu bemessen, dass die voneinander beabstandeten Artikel- oder Getränkebehälterpaare der Artikelgruppierung 18 umfangen werden können, ohne dass die Artikel 12 oder Behälter 14 im mittleren Bereich der Gruppierung 18 kontaktierend beieinanderstehen müssen.
  • Der senkrecht nach unten weisende Pfeil in 8 verdeutlicht, wie das Umreifungsband 16 an einem geraden Abschnitt 40, der sich zwischen den voneinander beabstandeten Artikel- oder Behälterpaaren befindet, in Pfeilrichtung eingedrückt wird, wodurch eine zum gegenüberliegenden geraden Abschnitt 40 weisende Schlaufe (hier nicht gezeigt) ausgebildet wird.
  • Der Abstand der beiden Artikel- oder Behälterpaare kann je nach Länge des Umreifungsbandes 16 durch die Ausbildung der Schlaufe reduziert werden (vgl. hierzu etwa die 7B). Die beiden gekrümmten Pfeile links und rechts an der Artikelgruppierung 18 verdeutlichen das Umklappen der beiden voneinander beabstandeten Artikel- oder Behälterpaare um etwa 180°, so dass ein Umreifungsgebinde in einer 2x2-Rechteckanordnung (hier nicht gezeigt) gebildet werden kann, bei dem die solchermaßen kontaktierten Außenseiten des Umreifungsbandes 16 vorzugsweise mittels Klebestellen aneinander fixiert werden.
  • Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Gebinde, Umreifungsgebinde
    10*
    weiterverarbeitetes Gebinde, weiterverarbeitetes Umreifungsgebinde
    12
    Artikel
    14
    Behälter, Getränkebehälter
    16
    Band, Umreifungsband, Umreifung
    18
    Gruppierung, Artikelgruppierung, Behältergruppierung
    20
    Mantelfläche (der Behälter)
    22
    Schlaufe
    24
    Innenseite (des Umreifungsbandes)
    26
    Klebestelle (Innenseite der Schlaufe)
    28
    zusätzliche Klebestelle
    30
    Klebestelle (Mantelflächen)
    32
    Schlaufe, nach außen weisende Schlaufe
    34
    Außenseite (des Umreifungsbandes)
    36
    Klebestelle (Außenseite des Umreifungsbandes)
    38
    Verpackungszuschnitt
    40
    gerader Abschnitt (des Umreifungsbandes)
    42
    Schlaufe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 6041572 A [0007]

Claims (13)

  1. Umreifungsgebinde (10, 10*) mit mindestens zwei, insbesondere mit vier oder mehr Artikeln (12), die mit mindestens einem die Artikel (12) vollständig umfangenden vorkonfektionierten geschlossenen Umreifungsband (16) zusammengehalten sind, welches mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16), das eine Umfangslänge aufweist, die größer ist als ein Außenumfang der umfangenen Artikel (12) des Umreifungsgebindes (10, 10*), an wenigstens einer Stelle unter Ausbildung einer Schlaufe (22, 32, 42) straffgezogen und die umgelegte Schlaufe (22, 32, 42) mittels Haftmittelverbindung (26, 30, 36) an einer von der Schlaufe (22, 32, 42) beabstandeten Stelle fixiert ist.
  2. Umreifungsgebinde nach Anspruch 1, bei dem das Umreifungsband (16) an wenigstens einer Stelle unter Ausbildung der Schlaufe (22, 32, 42) straffgezogen und die umgelegte Schlaufe (22, 32, 42) mittels Haftmittelverbindung an einer Außenseite (34) des straffgezogenen Umreifungsbandes (16) und/oder an einer Außenseite mindestens eines der Artikel (12) fixiert ist.
  3. Umreifungsgebinde nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) an zwei voneinander beabstandeten Stellen straffgezogen ist, wobei an diesen beabstandeten Stellen des Umreifungsbandes (16) jeweils separate Schlaufen (22) ausgebildet sind.
  4. Umreifungsgebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die mindestens eine umgelegte Schlaufe (22) an einer von der Schlaufe (22) beabstandeten Stelle an einer den umfangenen Artikeln (12) zugewandten Innenseite (24) des straffgezogenen Umreifungsbandes (16) fixiert ist.
  5. Umreifungsgebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die von dem mindestens einen Umreifungsband (16) umfangene und durch das Umreifungsband (16) zusammengehaltene Artikelgruppierung (18) mit mindestens einem Verpackungszuschnitt (38) ausgestattet ist, der mit oberen Abschnitten der Artikel (12) mechanisch verbunden, insbesondere verrastet ist.
  6. Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden (10, 10*), die jeweils durch mindestens zwei, insbesondere durch vier oder mehr Artikel (12) gebildet werden, wobei die zu umreifenden Artikel (12) gruppiert und mindestens ein die gruppierten Artikel (12) vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband (16) gelegt wird, welches mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) eine Umfangslänge aufweist, die größer ist als ein Außenumfang der Artikelgruppierung (18), wobei das mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) an wenigstens einer Stelle straffgezogen und beim Straffziehen des Umreifungsbandes (16) um die aneinandergezogenen Artikel (16) der Artikelgruppierung (18) mindestens eine Schlaufe (22, 32, 42) ausgebildet wird, die umgefaltet und mittels Haftmittelverbindung an einer von der Schlaufe (22, 32, 42) beabstandeten Stelle fixiert wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem die mindestens eine umgefaltete Schlaufe (22, 32, 42) an einer von der Schlaufe (22, 32, 42) beabstandeten Stelle an einer von den umfangenen Artikeln (12) abgewandten Außenseite (34) des straffgezogenen Umreifungsbandes (16) fixiert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, bei dem die mindestens eine umgefaltete Schlaufe (22, 32, 42) an einer Außenseite oder Außenmantelfläche (20) mindestens eines der Artikel (12) fixiert wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei dem das mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) an zwei voneinander beabstandeten Stellen straffgezogen und beim Straffziehen des Umreifungsbandes (16) um die aneinandergezogenen Artikel (12) der Artikelgruppierung (18) zwei separate Schlaufen (22) ausgebildet werden, die jeweils umgefaltet und mittels Haftmittelverbindung an jeweils von den Schlaufen (22) beabstandeten Stellen fixiert werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, bei dem die mindestens eine umgefaltete Schlaufe (22) an einer von der Schlaufe (22) beabstandeten Stelle an einer den umfangenen Artikeln (12) zugewandten Innenseite (24) des straffgezogenen Umreifungsbandes (16) fixiert wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem die mindestens eine Schlaufe (22) quer durch die Artikelgruppierung (18) gezogen und an einer Innenseite (24) des Umreifungsbandes (16) fixiert wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, bei dem die von dem mindestens einen Umreifungsband (16) umfangene und durch das Umreifungsband (16) zusammengehaltene Artikelgruppierung (18), welche das Umreifungsgebinde (10) bildet, mit mindestens einem Verpackungszuschnitt (38) ausgestattet wird, der mit oberen Abschnitten der Artikel (12) mechanisch verbunden, insbesondere verrastet wird.
  13. Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden (10), die jeweils durch mindestens zwei, insbesondere durch vier oder mehr Artikel (12) gebildet werden, wobei die zu umreifenden Artikel (12) in eine Reihenanordnung gebracht und in einer Weise gruppiert werden, dass zwischen mindestens zwei Artikeln (12) der Artikelgruppierung (18) ein definierter Abstand hergestellt wird, - wobei um die Artikelgruppierung (18) mindestens ein die Artikelgruppierung (18) vollständig umfangendes vorkonfektioniertes geschlossenes Umreifungsband (16) gelegt wird, welches mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) eine Umfangslänge aufweist, die in etwa einem Außenumfang der Artikelgruppierung (18) entspricht, - wobei das mindestens eine geschlossene Umreifungsband (16) in einem Bereich straffgezogen wird, an dem die mindestens zwei Artikel (12) der Artikelgruppierung (18) den definierten Abstand voneinander haben, - wodurch beim Straffziehen des Umreifungsbandes (16) eine Schlaufe (42) ausgebildet wird, die zwischen die voneinander beabstandeten Artikel (12) geschoben wird, - und wobei einer der an den definierten Abstand angrenzenden sowie die in dieser Reihe ggf. folgenden Artikel (12) mitsamt dem Umreifungsband (16) um etwa 180° umgelegt und die solchermaßen kontaktierten Außenseiten des Umreifungsbandes (16) mittels Haftmittelverbindung aneinander fixiert werden.
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