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Die Erfindung betrifft ein Schlaggerät zum Eintreiben von Drahtstiften, das ein Kopfteil und ein Griffteil aufweist, wobei das Griffteil eine Aufnahme aufweist, die dafür vorgesehen und dafür geeignet ist, einen Drahtstift aufzunehmen.
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Stand der Technik
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Zum Eintreiben von Drahtstiften, z.B. Nägeln, werden insbesondere im privaten Bereich, in dem die Anzahl der einzutreibenden Drahtstifte im Allgemeinen gering ist, Hämmer verwendet. Ein Hammer zum Eintreiben von Drahtstiften weist einen metallenen Hammerkopf auf, der an einem Hammerstiel befestigt ist. Der Nutzer hält üblicherweise den Drahtstift mit der einen Hand und schlägt mit dem Hammer in der anderen Hand auf den Drahtstift, um den Drahtstift in die gewünschte Position zu treiben. Falls der Schlagpunkt des Drahtstiftes nicht korrekt getroffen wird, kann es dabei jedoch zu Verletzungen kommen, insbesondere wenn der Untergrund der gewählten Position des Drahtstiftes fest ist, z.B. eine Raumwand.
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Zur Reduzierung der Verletzungsgefahr kann der Nutzer hilfsweise ein weiteres Werkzeug, z.B. eine Zange benutzen, mit dem der Drahtstift fixiert wird. Dabei besteht allerdings eine erhöhte Gefahr, dass der Schlagpunkt des Drahtstiftes nicht genau getroffen wird, der Drahtstift also durch den Schlag mit dem Hammer verformt (verbogen) wird.
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Bekannt sind außerdem verschiedene Geräte zum Eintreiben von Drahtstiften, die allerdings z.B. mit Druckluft arbeiten, dementsprechend aufwändig in der Anwendung sowie kostenintensiv insbesondere für den privaten Bereich sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schlaggerät bereitzustellen, das robust ausgeführt und leicht zu handhaben ist, die Treffsicherheit erhöht sowie das Verletzungsrisiko für einen Nutzer verringert und mit dem Drahtstifte mit unterschiedlichen Abmessungen eingetrieben werden können.
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Es ist ebenfalls Aufgabe der Erfindung, ein Schlaggerät bereitzustellen, das es dem Nutzer ermöglicht, nur mit einer Hand einen Drahtstift einzutreiben, ohne Zusatzgeräte sowie ohne eine Mechanik herstellbar und damit kostengünstig ist.
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Die Aufgabe wird mittels des erfindungsgemäßen Schlaggeräts zum Eintreiben von Drahtstiften gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
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Das erfindungsgemäße Schlaggerät zum Eintreiben von Drahtstiften weist ein Kopfteil auf. Das Kopfteil ist derart bemessen, dass bei Ausübung eines Schlages z.B. mit einem Hammer auf das Kopfteil die Hand, mit der ein Nutzer das erfindungsgemäße Schlaggerät hält, nicht getroffen wird und so eine Verletzungsgefahr für den Nutzer verringert.
Außerdem weist der Hammer ein Griffteil auf. Ein Nutzer hält das erfindungsgemäße Schlaggerät an dem Griffteil.
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Das Griffteil weist erfindungsgemäß eine Aufnahme auf, die dafür vorgesehen und geeignet ist, einen Drahtstift aufzunehmen. Die Aufnahme nimmt den Drahtstift derart auf, dass das spitze Ende des Drahtstiftes aus dem erfindungsgemäßen Schlaggerät hervorsteht. Ein Nutzer positioniert das Schlaggerät an die gewünschte Position, übt einen Druck entlang der Längsachse des Drahtstiftes aus und treibt so den Drahtstift ein. Das erfindungsgemäße Schlaggerät benötigt daher keine weiteren Zusatzgeräte, verringert das Verletzungsrisiko für den Nutzer und ist einhändig bedienbar.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Aufnahme zylinderförmig. Drahtstifte, z.B. Nägel und Holzschrauben, weisen üblicherweise einen runden Kopf auf. Aufgrund der Zylinderform kann die Aufnahme einen derartigen Drahtstift spielfrei aufnehmen.
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In einer weiteren Gestaltung der Erfindung weist die Aufnahme eine größere Tiefe als Breite auf. Drahtstifte weisen im Allgemeinen eine größere Länge als Breite auf. Der Drahtstift wird durch diese Abmessungen der Aufnahme in der Aufnahme in seitlicher Richtung gehalten.
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In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist die Aufnahme an der Unterseite des Griffteils angeordnet. Die Unterseite des Griffteils ist im Rahmen dieser Schrift die Seite des Griffteils, die dem Kopfteil gegenüber liegt. Die Unterseite des Griffteils wird mit in dem der Aufnahme aufgenommenen Drahtstift an der vom Nutzer gewünschten Position positioniert.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Griffteil mehrere Aufnahmen auf. Dadurch können gleichzeitig mehrere Drahtstifte mit dem erfindungsgemäßen Schlaggerät positioniert und eingetrieben werden.
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In einer besonders vorteilhaften Ausbildung der Erfindung weisen die Aufnahmen jeweils unterschiedliche Durchmesser auf. Dadurch können Drahtstifte mit unterschiedlichen Durchmessern mittels des erfindungsgemäßen Schlaggeräts positioniert und eingetrieben werden.
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In einer weiteren Gestaltung der Erfindung weist der Boden der Aufnahme einen Magneten auf. Der Magnet hält den Drahtstift in der Aufnahme derart, dass der Drahtstift in jeder Lage des Schlaggeräts zuverlässig in der Aufnahme gehalten wird.
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In einer weiteren Ausführung der Erfindung weist das Schlaggerät ein rundes Kopfteil auf. Das Kopfteil ist derart bemessen, dass bei Ausübung eines Schlages z.B. mit einem Hammer auf das Kopfteil die Hand, mit der ein Nutzer das erfindungsgemäße Schlaggerät hält, nicht getroffen wird und so eine Verletzungsgefahr für den Nutzer verringert. Die runde Form erhöht die Schlagfestigkeit des Kopfteils.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist am Kopfteil an der Oberseite des Schlaggeräts eine Schlagfläche angeordnet. Der Nutzer kann mit einem konventionellen Hammer auf die Schlagfläche schlagen und so den in der Aufnahme positionierten Drahtstift eintreiben, bis die Unterseite des Griffstücks die Fläche berührt. Abhängig von der Länge der Aufnahme für den Drahtstift wird so eine vorgegebene Schlagtiefe des Drahtstiftes erreicht.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist der Rand des Kopfteils mit einem Gummiüberzug versehen. Bei einem Fehltreffer durch den Nutzer wird ein Splittern des Randes wirksam vermieden, die Geräuschentwicklung ist ebenfalls vermindert.
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In einer weiteren Gestaltung der Erfindung weist das Kopfteil eine Klaue aus, die geeignet und dafür vorgesehen ist, den Kopf eines Drahtstiftes zu greifen. Damit kann ein Nutzer einen Drahtstift ähnlich wie mit einem Kuhfuß mittels Hebelkraft entfernen. Der Hebel ist dabei das Griffteil des Schlaggeräts.
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Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Schlaggeräts sind in den Zeichnungen schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1: Eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schlaggeräts
- 2: Eine Draufsicht auf die Unterseite eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Schlaggeräts
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1 zeigt eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schlaggeräts 1. Das Schlaggerät 1 weist ein Kopfteil 100 sowie das Griffteil 200 auf. Das Kopfteil 100 weist eine Schlagfläche 110 auf, die mit einem Schutzüberzug 120 versehen sein kann. Der Schutzüberzug 120 dämpft die Geräusche bei Benutzung und schützt die Schlagfläche 110 vor Beschädigungen. Der Schutzüberzug 120 ist vorteilhafterweise aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul derart gefertigt, dass die Schlageffizienz nicht signifikant verringert wird, üblicherweise weniger als 25 %. Die Schlagfläche 110 ist in der Achse A des Griffteils 200 angeordnet, um im Betrieb die maximale Kraft auf einen Drahtstift wirken zu lassen.
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Der Rand 140 des Kopfteils 100 ist vorteilhafterweise ebenfalls mit einem Schutzüberzug 150 aus einem weichen, schlagdämpfenden Material versehen, z.B. einem Gummi. Bei einem Fehltreffer durch den Nutzer wird ein Splittern des Randes 140 wirksam vermieden, die Geräuschentwicklung ist ebenfalls vermindert.
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Am Kopfteil 100 ist vorteilhafterweise eine Klaue 130 angeordnet. Damit kann ein Nutzer einen Drahtstift ähnlich eines Kuhfußes mittels Hebelkraft entfernen. Der Hebel ist dabei das Griffteil 200 des Schlaggeräts 1.
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Das Griffteil 200 weist an dem dem Kopfteil 100 gegenüberliegenden Ende eine Aufnahme 220 für einen Drahtstift auf. Die Aufnahme 220 ist zylinderförmig und parallel zur Achse A des Griffteils 200 angeordnet. Die Aufnahme 220 weist eine größere Länge als Durchmesser auf und nimmt einen Drahtstift auf. Der Drahtstift wird durch einen Magneten 230, der am Boden der Aufnahme 220 angeordnet ist, in einer Position ebenfalls parallel zur Achse A des Griffteils 200 gehalten.
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Die Aufnahme 220 kann vorteilhafterweise in einem Adapter 210 angeordnet sein. Der Adapter 210 kann z.B. mittels eines Clip- oder Bajonettverschlusses an dem Griffteil 200 lösbar befestigt werden. Um unterschiedliche Drahtstifte mit unterschiedlichen Durchmessern eintreiben zu können, können unterschiedliche Adapter 210, die Aufnahmen 220 aufweisen, die sich in Länge und Durchmesser jeweils voneinander unterscheiden, am Griffteil 200 angeordnet werden.
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Zum Eintreiben eines Drahtstiftes, z.B. eines Nagels und/oder einer Holzschraube, wird der Drahtstift in eine in Länge und Durchmesser des Drahtstiftes passende Aufnahme 220 derart eingeführt, dass das spitze Ende des Drahtstiftes aus dem Schlaggerät 1 hervorsteht. Der Drahtstift wird vorteilhafterweise durch den Magneten 230 in der Aufnahme 220 gehalten. Dann wird das Schlaggerät 1 durch einen Nutzer mittels des Griffteils 200 an die gewünschte Position positioniert. Durch Ausüben eines Drucks auf das Schlaggerät 1 entlang der Achse A des Griffteils 200 wird der Drahtstift eingetrieben. Damit ermöglicht das erfindungsgemäße Schlaggerät 1 dem Nutzer eine Einhandbedienung.
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Alternativ oder zusätzlich kann der Nutzer mit einem konventionellen Hammer auf die Schlagfläche 110 schlagen und so den Drahtstift eintreiben, bis die Unterseite des Griffstücks die Fläche berührt. Abhängig von der Länge der Aufnahme 220 für den Drahtstift wird so eine vorgegebene Schlagtiefe des Drahtstiftes erreicht.
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Ebenfalls alternativ oder zusätzlich kann das erfindungsgemäße Schlaggerät 1 entfernt und der Drahtstift mit z.B. einem Hammer eingetrieben oder im Falle des Eintreibens einer Holzschraube mit z.B. einem Schraubendreher eingedreht werden.
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Eine Ansicht von unten auf das Schlaggerät 1 zeigt 2. Das Schlaggerät 1 weist das Kopfteil 100 auf, dass einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. Der Durchmesser des Kopfteils 100 ist derart bemessen, dass bei einem Fehltreffer des Nutzers die Hand des Nutzers, mit der er das Schlaggerät 1 am Griffteil 200 hält, nicht getroffen wird. Dadurch wird die Verletzungsgefahr im Betrieb gemindert. Am Kopfteil 100 ist die Klaue 130 zum Herausziehen von Drahtstiften angeordnet.
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Der Adapter 210 weist in diesem Ausführungsbeispiel vier Aufnahmen 221, 222, 223, 224 auf, die parallel zur Achse A des Griffteils 200 angeordnet sind. Die Aufnahmen 221, 222, 223, 224 weisen jeweils zueinander unterschiedliche Längen und unterschiedliche Durchmesser auf, um unterschiedlich dimensionierte Drahtstifte aufnehmen zu können. Die Drahtstifte werden durch Magneten 230 in der jeweiligen Aufnahme 221, 222, 223, 224 gehalten.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schlaggerät
- 100
- Kopfteil
- 110
- Schlagfläche
- 120
- Überzug
- 130
- Klaue
- 140
- Rand
- 150
- Überzug des Randes
- 200
- Griffteil
- 210
- Adapter
- 220, 221, 222, 223, 224
- Aufnahme
- 230
- Magnet
- A
- Achse