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Die Erfindung betrifft ein Sensorgehäuse.
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Sensoren werden in der Prozessautomatisierungstechnik in vielen Anwendungsgebieten eingesetzt. In den meisten Anwendungsfällen sind die Sensoren mit dem Messmedium in direktem Kontakt. Sensoren, wie zum Beispiel Ultraschall-Sensoren oder optische Sensoren zur Trübungs-, Sauerstoff-, Fluoreszenz- oder Spektrometriemessung weisen ein Sensorgehäuse zum Schutz der sensiblen Sensorkomponenten vor dem Messmedium oder anderen Umwelteinflüssen auf. Damit eine bestmögliche Messqualität garantiert werden kann, müssen Sensoren jedoch regelmäßig gewartet werden. Dafür ist es unter Umständen notwendig, Zugang zu den im Sensorgehäuse angeordneten sensiblen Sensorkomponenten zu gewähren.
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Aus diesem Grund werden häufig zweiteilige Sensorgehäuse verwendet, welche ein Öffnen und Wiederverschließen des Sensorgehäuses ermöglichen. Da das Sensorgehäuse mit dem Messmedium in Kontakt kommt, muss sichergestellt sein, dass sich das zweiteilige Sensorgehäuse im Betrieb nicht durch Umwelteinflüsse, zum Beispiel Vibrationen oder Erschütterungen, selbstständig öffnet.
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Um ein ungewolltes Öffnen des zweiteiligen Sensorgehäuses zu vermeiden, werden die zwei Teile des Sensorgehäuses für gewöhnlich miteinander verklebt. Eine Verklebung hat jedoch den Nachteil, dass das Sensorgehäuse bei der nächsten Wartung nur mühsam zu öffnen ist und das Sensorgehäuse beim Öffnen beschädigt werden kann. Des Weiteren ist es möglich, dass die sensiblen Sensorkomponenten durch die vom Klebstoff entweichenden Gase beschädigt werden.
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Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Sensorgehäuse bereitzustellen, welches einfach geöffnet werden kann und zugleich ein ungewolltes Öffnen des Sensorgehäuses verhindert.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch das Sensorgehäuse gemäß Anspruch 1.
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Das erfindungsgemäße Sensorgehäuse umfasst:
- - einen Sensorkörper mit mindestens einer im Sensorkörper angeordneten primären Halterung,
- - einen Sensordeckel mit mindestens einer sekundären Halterung,
- - eine Arretier-Einheit mit mindestens einem Verriegelungselement zum lösbaren Verbinden der primären Halterung und der sekundären Halterung. Der Sensordeckel ist dazu geeignet, auf dem Sensorkörper so angeordnet zu werden, dass die primäre Halterung und die sekundäre Halterung im Sensorkörper eingeschlossen sind. Das Verriegelungselement umfasst ein magnetisierbares Material oder ein magnetisches Material und ist zwischen einer Verriegelungsposition, in welcher das Verriegelungselement die primäre Halterung mit der sekundären Halterung verriegelt, und einer Freigabeposition, in welcher das Verriegelungselement die primäre Halterung nicht mit der sekundären Halterung verriegelt, bewegbar gelagert, so dass das Verriegelungselement mittels eines beaufschlagten Magnetfelds zwischen der Verriegelungsposition und der Freigabeposition bewegbar ist.
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Anhand des erfindungsgemäßen Sensorgehäuses wird ermöglicht, dass der Sensordeckel ohne großen Kraftaufwand vom Sensorkörper abnehmbar ist. Somit wird vermieden, dass das Sensorgehäuse ungewollt beim Abnehmen des Sensordeckels beschädigt wird. Zugleich wird durch die Arretier-Einheit erreicht, dass das Sensorgehäuse wirksam vor ungewolltem Öffnen, zum Beispiel während des Betriebs des Sensors, geschützt ist. Somit wird ein dichtes und zuverlässiges Sensorgehäuse bereitgestellt.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Arretier-Einheit ein Sicherungselement, welches dazu geeignet ist, das Verriegelungselement von der Freigabeposition in die Verriegelungsposition zu bewegen und/oder in der Verriegelungsposition zu halten.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst das Sicherungselement ein Federelement oder einen Permanentmagnet.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Sensorgehäuse des Weiteren eine interne Magnetfeldquelle und eine Steuereinheit auf. Die interne Magnetfeldquelle umfasst eine elektrische Spule, welche mit der Steuereinheit verbunden ist. Die elektrische Spule ist dazu geeignet, von der Steuereinheit derart angesteuert zu werden, dass ein Magnetfeld erzeugt wird, welches das Verriegelungselement erfasst, um das Verriegelungselement in die Freigabeposition zu bewegen.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verriegelungselement einen Permanentmagnet.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Verriegelungselement ein ringförmiges Federelement auf, welches dazu geeignet ist, das Verriegelungselement von der Freigabeposition in die Verriegelungsposition zu bewegen und/oder in der Verriegelungsposition zu halten.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Verriegelungselement zwei gegenüberliegende am ringförmigen Federelement befestigte Permanentmagnete auf.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Sensorkörper einen ersten Gewindegang auf und der Sensordeckel weist einen zum ersten Gewindegang komplementären zweiten Gewindegang auf, oder der Sensorkörper weist eine erste Bajonettverschlusskomponente auf und der Sensordeckel weist eine zur ersten Bajonettverschlusskomponente komplementäre zweite Bajonettverschlusskomponente auf.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist Außen am Sensorgehäuse ein Identifikationsmerkmal angebracht, um das Verriegelungselement im Sensorgehäuse zu lokalisieren.
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Die oben genannte Aufgabe wird ebenso gelöst durch ein Sensorgehäusemodul gemäß Anspruch 10.
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Das erfindungsgemäße Sensorgehäusemodul weist ein erfindungsgemäßes Sensorgehäuse und eine externe Magnetfeldquelle auf. Die externe Magnetfeldquelle umfasst einen Permanentmagnet oder eine elektrische Spule.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert. Es zeigen:
- - 1: eine Schnittzeichnung eines erfindungsgemäßen Sensorgehäuses mit einer ersten Ausführungsform einer Arretier-Einheit,
- - 2: das in 1 dargestellte Sensorgehäuse mit einer alternativen Arretier-Einheit in ihrer Freigabeposition,
- - 3: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Sensorgehäuses mit sichtbargemachter alternativer Arretier-Einheit in ihrer Verriegelungsposition,
- - 4: das Sensorgehäuse aus 3 mit einer Magnetfeldquelle und der Arretier-Einheit in ihrer Freigabeposition,
- - 5: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Sensorgehäuses mit sichtbargemachter alternativer Arretier-Einheit in ihrer Verriegelungsposition,
- - 6: das Sensorgehäuse aus 5 mit einer Magnetfeldquelle und der Arretier-Einheit in ihrer Freigabeposition,
- - 7: eine alternative Ausführungsform eines Sensorgehäuses mit einer internen Magnetfeldquelle,
- - 8: eine Ausführungsform des Sensordeckels mit einem Bajonett-Verschluss,
- - 9: der Sensordeckel aus 7 mit sichtbargemachter alternativer Arretier-Einheit in ihrer Verriegelungsposition,
- - 10: der Sensordeckel aus 7 mit einer Magnetfeldquelle und dem Verriegelungselement in seiner Freigabeposition,
- - 11: eine Schnittzeichnung einer weiteren Ausführungsform des Sensorgehäuses mit einer weiteren Ausführungsform der Arretier-Einheit,
- - 12: eine Schnittzeichnung des in 10 dargestellten Sensorgehäuses mit der Arretier-Einheit in ihrer Verriegelungsposition,
- - 13: eine Schnittzeichnung des in 10 dargestellten Sensorgehäuses mit einer Magnetfeldquelle und der Arretier-Einheit in ihrer Freigabeposition,
- - 14: eine Schnittzeichnung des Sensorgehäuses mit einer alternativen Ausführungsform der Arretier-Einheit in ihrer Verriegelungsposition,
- - 15: eine Schnittzeichnung des in 13 dargestellten Sensorgehäuses mit einer Magnetfeldquelle und der Arretier-Einheit in ihrer Freigabeposition.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Sensorgehäuse 1 mit einem Sensorkörper 20, einem Sensordeckel 30 und einer Arretier-Einheit 40. Das Sensorgehäuse 1 ist dazu geeignet, sensible Sensorkomponenten, zum Beispiel einen optischen Sender/Detektor oder einen Ultraschall Erzeuger/Detektor oder Leiterkarten mit empfindlichen elektronischen Bauteilen unterzubringen. Vorzugsweise ist auch ein Dichtring, zum Beispiel ein O-Ring zwischen dem Sensorkörper 20 und dem Sensordeckel 30 anbringbar.
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Der Sensorkörper 20 weist mindestens eine primäre Halterung 21 auf, welche im Sensorkörper 20 angeordnet ist. Die primäre Halterung 21 ist zum Beispiel eine Bohrung, ein Einstich, eine Nut oder eine ähnliche Kavität im Sensorkörper 20. Zusätzlich kann der Sensorkörper 20 einen ersten Gewindegang 22 aufweisen (siehe 1). In einer alternativen Ausführungsform weist der Sensorkörper 20 eine erste Bajonettverschlusskomponente 23 auf (siehe 9). Der Sensorkörper 20 weist zum Beispiel eine Zylinderform auf und erstreckt sich entlang einer Erstreckungsachse X.
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Der Sensordeckel 30 weist mindestens eine sekundäre Halterung 31 auf. Die sekundäre Halterung 31 ist zum Beispiel eine Bohrung, ein Einstich, eine Nut oder ähnliche Kavität im Sensordeckel 30. Der Sensordeckel 30 ist dazu geeignet, auf dem Sensorkörper 20 so angeordnet zu werden, dass die primäre Halterung 21 und die sekundäre Halterung 31 im Sensorkörper 20 eingeschlossen sind. Zusätzlich kann der Sensordeckel 30 einen zum ersten Gewindegang 22 des Sensorkörpers 20 komplementären zweiten Gewindegang 32 aufweisen (siehe 1), um einen Gewinde-Verschluss zu bilden. In einer alternativen Ausführungsform weist der Sensordeckel 30 eine zur ersten Bajonettverschlusskomponente 23 komplementäre zweite Bajonettverschlusskomponente 33 auf (siehe 8), um einen Bajonett-Verschluss zu bilden. Der Sensordeckel 30 weist zum Beispiel eine Zylinderform auf und erstreckt sich entlang einer Erstreckungsachse X.
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Die Arretier-Einheit 40 umfasst mindestens ein Verriegelungselement 41. Das Verriegelungselement 41 ist dazu geeignet, die primär Halterung 21 und die sekundäre Halterung 31 zu verbinden, so dass der Sensordeckel 30 nicht vom Sensorkörper 20 abnehmbar ist. Das Verriegelungselement 41 weist ein magnetisierbares Material oder ein magnetisches Material auf. Das Verriegelungselement 41 ist in der primären Halterung 21 und in der sekundären Halterung 31 lagerbar. Das Verriegelungselement 41 ist derart gelagert, dass es zwischen einer Verriegelungsposition, in welcher das Verriegelungselement 41 die primäre Halterung 21 mit der sekundären Halterung 31 verriegelt, und einer Freigabeposition, in welcher das Verriegelungselement 41 die primäre Halterung 21 frei gibt, bewegbar ist. Da das Verriegelungselement 41 ein magnetisierbares Material oder ein magnetisches Material aufweist, eignet sich das Verriegelungselement 41 dazu, mittels eines beaufschlagten Magnetfelds zwischen der Verriegelungsposition und der Freigabeposition bewegt zu werden. Das Verriegelungselement 41 ist zum Beispiel ein metallischer magnetisierbarer Stift (siehe 1, 2 und 7), ein magnetisches Element (siehe 3 bis 6 und 8 bis 10) oder ein Ring mit einem magnetischen Element (siehe 11 bis 15). Andere Ausführungsformen des Verriegelungselement 41 sind ebenso möglich, sofern diese mit der technischen Lehre dieser Erfindung vereinbar sind.
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In 1 ist das Verriegelungselement 41 ein magnetisierbarer metallischer Stift, welcher sich parallel zur Erstreckungsachse X erstreckt. In dieser Ausführungsform ist das Verriegelungselement 41 parallel zur Erstreckungsachse X zwischen seiner Verriegelungsposition und seiner Freigabeposition bewegbar. In der in 1 dargestellten Ausführungsform muss das Sensorgehäuse 1 derart eingebaut bzw. verwendet werden, dass das Verriegelungselement 41 durch eine erste Kraft F1, hier die Gravitationskraft, in seine Verriegelungsposition bewegt wird.
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2 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform des in 1 dargestellten Sensorgehäuses 1. Wie in 2 zu sehen, kann die Arretier-Einheit 40 zusätzlich ein Sicherungselement 42, welches dazu geeignet ist, das Verriegelungselement 41 von der Freigabeposition in die Verriegelungsposition zu bewegen und/oder in der Verriegelungsposition zu halten aufweisen. Diese durch das Sicherungselement 42 erzeugte Kraft wird in den 1, 3, 5, 8, 12 und 14 durch einen (bzw. zwei) dünnen Pfeil, welcher sich in Richtung der Kraftwirkung erstreckt, schematisch dargestellt ist. Somit wird erreicht, dass das Sensorgehäuse 1 unter Normalbedingungen, das heißt, ohne den Einfluss externer oder interner Magnetfelder, immer verriegelt ist. Mit dieser Ausführungsform kann das Sensorgehäuse 1 also in jeder beliebigen Orientation, unabhängig von der Richtung der Gravitationskraft, eingebaut bzw. verwendet werden. Das Sicherungselement 42 umfasst in der in 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen einen Permanentmagnet. Es kann jedoch auch als ein Federelement ausgestaltet sein (siehe 5 bis 15).
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Wenn das Sicherungselement 42 als Permanentmagnet ausgestaltet ist, so ist das Sicherungselement 42 derart im Sensordeckel 30 angeordnet, dass das Verriegelungselement 41 dem Magnetfeld des Permanentmagneten sowohl in seiner Verriegelungsposition als auch in seiner Freigabeposition ausgesetzt ist. Somit wird auf das Verriegelungselement 41 jederzeit eine durch das Magnetfeld des Sicherungselements 42 verursachte erste Kraft F1 ausgeübt, welche dazu geeignet ist, das Verriegelungselement 41 in die Verriegelungsposition zu bewegen. Die durch das Magnetfeld des Sicherungselements 42 erzeugte erste Kraft F1 ist größer als die Reibungswiderstände, welche bei der Bewegung des Verriegelungselements 41 auf das Verriegelungselement 41 einwirken. Die Reibungswiderstände hängen von den Materialeigenschaften und der Geometrie des Verriegelungselements 41 ab, so dass der Permanentmagnet des Sicherungselements 42 vorzugsweise in Abhängigkeit dieser Parameter gewählt wird.
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2 zeigt das Verriegelungselement 41 in der Freigabeposition. Um das Verriegelungselement 41 der in 2 und auch der in 1 dargestellten Ausführungsform in die Freigabeposition zu bewegen, wird die Arretier-Einheit 40, wie in 2 zu sehen, einer externen Magnetfeldquelle 2 ausgesetzt, welche hier extern zum Sensorgehäuse 1, also außerhalb zum Sensorgehäuse 1 anordenbar ist. Das Sensorgehäuse 1 und die externe Magnetfeldquelle 2 bilden ein Sensorgehäusemodul 10. Durch das Magnetfeld der externen Magnetfeldquelle 2 wird eine zweite Kraft F2 auf das Verriegelungselement 41 ausgeübt, welche in den 2, 4, 6, 7, 10, 11, 13, 15 mit einem (bzw. zwei) dicken Pfeil, welcher sich in Richtung der Kraftwirkung erstreckt, schematisch dargestellt ist. Die durch das Magnetfeld der externen Magnetfeldquelle 2 auf das Verriegelungselement 41 ausgeübte zweite Kraft F2 ist selbstverständlich größer als die durch das Sicherungselement 42 und/oder die durch die Gravitationskraft ausgeübte erste Kraft F1, was durch die Pfeildicke symbolisch dargestellt ist.
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In 2 ist diese externe Magnetfeldquelle 2 schematisch als Permanentmagnet dargestellt. Selbstverständlich kann die externe Magnetfeldquelle 2 auch zum Beispiel eine elektrische Spule, welche dazu geeignet ist, ein Magnetfeld zu erzeugen, sein. Alle in den Figuren dargestellte Permanentmagnete weisen einen Nord-Pol, welcher mit „+“ gekennzeichnet ist, und einen Süd-Pol, welcher mit „-“ gekennzeichnet ist, auf.
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In 3 ist das Verriegelungselement 41 in seiner Verriegelungsposition dargestellt. Das Sicherungselement 42 übt die erste Kraft F1 auf das Verriegelungselement 41 aus. In der in 3 dargestellten Ausführungsform ist die Arretier-Einheit 40 horizontal angeordnet. Somit sollte die externe Magnetfeldquelle 2 zum Bewegen des Verriegelungselements 41 radial zu der Erstreckungsachse X des Sensorgehäuses 1 angeordnet werden, um das Verriegelungselement 41 in seine Freigabeposition zu bewegen. Zum einfachen Erkennen der Stelle, an welcher das Sensorgehäuse 1, bzw. die im Sensorgehäuse 1 angeordnete Arretier-Einheit 40, mit einem Magnetfeld beaufschlagt werden sollte, um das Sensorgehäuse 1 zu öffnen, kann Außen am Sensorgehäuse 1 ein Identifikationsmerkmal, zum Beispiel eine Markierung, ein Symbol oder eine Aufschrift, angebracht sein. Das Identifikationsmerkmal ermöglicht einem Benutzer, das Verriegelungselement 41 im Sensorgehäuse 1 zu lokalisieren. Somit wird ermöglicht, dass die externe Magnetfeldquelle 2, zum Beispiel ein Permanentmagnet oder eine elektrische Spule, das Verriegelungselement 41 optimal mit dem von der externen Magnetfeldquelle 2 erzeugten Magnetfeld beaufschlagen, d.h. die durch das Magnetfeld der externen Magnetfeldquelle 2 erzeugte zweite Kraft F2 optimal auf das Verriegelungselement 41 wirkt.
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In 4 ist das Verriegelungselement 41 in seiner Freigabeposition dargestellt. Die externe Magnetfeldquelle 2 übt durch ihr Magnetfeld die zweite Kraft F2 auf das Verriegelungselement 41 aus, welche das Verriegelungselement 41 in seine Freigabeposition drängt, so dass der Sensordeckel 30 abnehmbar ist.
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In 5 ist das Sicherungselement 42 eine elastische Feder, welche das Verriegelungselement 41 mit der ersten Kraft F1 in die Verriegelungsposition drückt.
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6 zeigt, wie die externe Magnetfeldquelle 2 das Verriegelungselement 41 durch sein Magnetfeld in die Freigabeposition drückt. Die zweite Kraft F2 des Magnetfelds der externen Magnetfeldquelle 2 ist stärker als die erste Kraft F1 der elastischen Feder.
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7 zeigt eine alternative Ausführungsform, bei welcher eine interne Magnetfeldquelle 2` im Sensorgehäuse 1 angeordnet ist. In dieser Variante ist die interne Magnetfeldquelle 2' als elektrische Spule ausgeführt. Die elektrische Spule ist mit einer Steuereinheit 3 verbunden, um von der Steuereinheit 3 angesteuert zu werden. Wie in der in 5 dargestellten Ausführungsform wird hier das Verriegelungselement 41 durch das Sicherungselement 42, ein Federelement, in seine Verriegelungsposition gedrückt. Somit ist das Verriegelungselement 41 also im stromlosen Zustand der elektrischen Spule in seiner Verriegelungsposition. Soll das Verriegelungselement 41 in seine Freigabeposition bewegt werden, so wird die elektrische Spule derart angesteuert, dass ein Magnetfeld erzeugt wird. Das Magnetfeld der elektrischen Spule ist derart, dass das Verriegelungselement 41 in seiner Verriegelungsposition im Magnetfeld der elektrischen Spule liegt, so dass die zweite Kraft F2 auf das Verriegelungselement 41 wirkt. Auch hier ist das Magnetfeld derart gewählt, dass die zweite Kraft F2 größer als die durch das Sicherungselement 42 erzeugte erste Kraft F1 ist. Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass so das Sensorgehäuse 1 bequem per Ansteuerung der internen Magnetfeldquelle 2` geöffnet werden kann. In 7 ist die interne Magnetfeldquelle 2' des einfachen Verständnis halber neben der Arretier-Einheit 40 gezeichnet, kann jedoch auch zum Beispiel derart angeordnet sein, dass die Arretier-Einheit 40 oder Teile davon von der internen Magnetfeldquelle 2', also der elektrischen Spule, umschlossen werden.
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Die in 7 dargestellte Ausführungsform ist selbstverständlich auch, soweit technisch möglich, mit den anderen hier beschriebenen Ausführungsformen kombinierbar. Zum Beispiel ist es möglich, das Verriegelungselement 41 entweder durch die interne Magnetfeldquelle 2' oder durch die externe Magnetfeldquelle 2 in seine Freigabeposition zu bewegen.
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8 zeigt den Sensordeckel 30 mit einer zweiten Bajonettverschlusskomponente 33.
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In 9 wird eine Sicht auf den Sensordeckel 30 von unten, d.h. entlang der Erstreckungsachse X des Sensorgehäuses 1 dargestellt. Die auf der Innenseite des Sensordeckels 30 angeordnete Arretier-Einheit 40 ist sichtbar dargestellt. In dieser Ausführungsform ist das Sicherungselement 42 radial zur Erstreckungsachse X bewegbar, d.h. übt die erste Kraft F1 radial zur Erstreckungsachse X auf das Verriegelungselement 41 aus. Das Verriegelungselement 41 ist an dem Sicherungselement 42 befestigt, zum Beispiel verklebt.
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Die in 9 dargestellte Ausführungsform eignet sich besonders für Varianten des Sensorgehäuses 1, welche eine Gewindeverschraubung oder einen Bajonettverschluss zur Verbindung von Sensorkörper 20 und Sensordeckel 30 aufweisen. In der Verriegelungsposition verhindert so, bzw. begrenzt das Verriegelungselement 41 eine Drehbewegung des Sensordeckels 30 relativ zum Sensorkörper 20.
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10 zeigt das Verriegelungselement 41 in seiner Freigabeposition. Die durch das Magnetfeld der Magnetfeldquelle 2 erzeugte zweite Kraft F2 ist durch den Pfeil dargestellt und bewegt das Verriegelungselement 41 aus der Verriegelungsposition in die Freigabeposition.
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11 zeigt eine teilweise Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform eines Sensorgehäuse 1. Das Sicherungselement 42 der Arretier-Einheit 40 ist hier ringförmig ausgestaltet und erstreckt sich um die Erstreckungsachse X. Die Arretier-Einheit 40 ist in dieser Ausführungsform in der sekundären Halterung 31, hier zum Beispiel eine Aussparung, des Sensorkörpers 20 gelagert und dazu geeignet, in die primäre Halterung 21, hier zum Beispiel eine Nut, des Sensordeckels 30 einzugreifen.
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12 zeigt die in 11 dargestellte Arretier-Einheit 40 mit dem Verriegelungselement 41 und dem Sicherungselement 42 in seiner Verriegelungsposition. Das Verriegelungselement 41 ist am Sicherungselement 42 befestigt, zum Beispiel verklebt oder auf eine andere bekannte Befestigungsart fixiert. Das Sicherungselement 42 ist hier derart geformt, zum Beispiel oval, dass es eine Vorspannung aufweist, wenn es im Sensorgehäuse 1 angeordnet ist. Die Vorspannung des Sicherungselement 42 erzeugt die erste Kraft F1, welche das Verriegelungselement 41 und/oder das Sicherungselement 42 in die primäre Halterung 21, hier eine Nut, des Sensorkörpers 20 drückt. Somit greift das Verriegelungselement 41 und/oder das Sicherungselement 42, wenn der Sensordeckel 30 im Sensorkörper 20 angeordnet wird, in die Nut 21 des Sensorkörpers 20. Das Sicherungselement 42 ist in dieser Ausführungsform zum Beispiel aus Metall oder aus Kunststoff hergestellt.
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13 zeigt das Verriegelungselement 41 in seiner Freigabeposition. Das Magnetfeld der Magnetfeldquelle 2 erzeugt eine zweite Kraft F2, welche größer ist, als die vom Sicherungselement 42 erzeugte erste Kraft F1, so dass das Sicherungselement 42 verformt wird, zum Beispiel wird das Sicherungselement 42 von seiner ovalen Form in eine kreisförmige Form gezwungen, so dass das Sicherungselement 42 nicht mehr in die Nut 21 des Sensordeckels 30 greift.
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Wie in den 11 bis 13 dargestellt, weist die Arretier-Einheit 40 vorzugsweise zwei Verriegelungselemente 41 auf, welche gegenüber zueinander am ringförmigen Sicherungselement 42 befestigt sind. Um das Verriegelungselement 41 in seine Freigabeposition zu bewegen sollten in dieser Ausführungsform die Verriegelungselemente 41 gleichzeitig mit einem Magnetfeld beaufschlagt werden.
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14 zeigt eine alternative Ausführungsform des Sicherungselements 42. Auch hier ist das Verriegelungselement 41 am Sicherungselement 42 befestigt, zum Beispiel verklebt. Das Sicherungselement 42 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Spannring, welcher durch seine Form eine Vorspannung besitzt, wenn der Spannring im Sensorgehäuse 1 eingesetzt ist. Der Spannring verläuft um die Erstreckungsachse X. Der Spannring sitzt in der sekundären Halterung 31, zum Beispiel eine Aussparung im Sensordeckel 30. Das Verriegelungselement 41 ist derart ausgestaltet, dass nur ein Teil des Verriegelungselements 41 in die primäre Halterung 21, hier auch eine Nut oder Aussparung, des Sensorkörpers 20 eingreift. Dieser in die Nut bzw. Aussparung eingreifende Teil weist zum Beispiel einen größeren Radius zur Erstreckungsachse X als der restliche Teil des Sicherungselements 42 auf.
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15 zeigt das Verriegelungselement 41 in seiner Freigabeposition. Die durch das Magnetfeld der Magnetfeldquelle 2 erzeugte zweite Kraft F2 bewegt das Verriegelungselement 41, wieder einen Permanentmagnet, so dass der Spannring aus der Nut gezogen wird. Der Spannring verformt sich auch hier durch die zweite Kraft F2, wie in der Ausführungsform zu den 11 bis 13 beschrieben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sensorgehäuse
- 2
- Magnetfeldquelle
- 3
- Steuereinheit
- 10
- Sensorgehäusemodul
- 20
- Sensorkörper
- 21
- primäre Halterung
- 22
- erster Gewindegang
- 23
- erste Bajonettverschlusskomponente
- 30
- Sensordeckel
- 31
- sekundäre Halterung
- 32
- zweiter Gewindegang
- 33
- zweite Bajonettverschlusskomponente
- 40
- Arretier-Einheit
- 41
- Verriegelungselement
- 42
- Sicherungselement
- F1
- erste Kraft
- F2
- zweite Kraft
- X
- Erstreckungsachse