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DE102021106292A1 - Torantriebsvorrichtung mit einer Bremseinrichtung - Google Patents

Torantriebsvorrichtung mit einer Bremseinrichtung Download PDF

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DE102021106292A1
DE102021106292A1 DE102021106292.6A DE102021106292A DE102021106292A1 DE 102021106292 A1 DE102021106292 A1 DE 102021106292A1 DE 102021106292 A DE102021106292 A DE 102021106292A DE 102021106292 A1 DE102021106292 A1 DE 102021106292A1
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DE
Germany
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braking
drive shaft
brake
housing
drive device
Prior art date
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DE102021106292.6A
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English (en)
Inventor
Rainer Bruhn
Arndt Sternbach
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Nidec Motors and Actuators Germany GmbH
Original Assignee
Nidec Motors and Actuators Germany GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Torantriebsvorrichtung (29) aufweisend- einen Elektromotor (30) mit einer Antriebswelle (23),- ein mit der Antriebswelle wirkverbundendes Untersetzungsgetriebe (31),- ein die Antriebswelle (23) zumindest teilweise umgebendes Gehäuse (33) und- eine Bremseinrichtung (1), wobei die Bremseinrichtung (1) zum Bremsen einer Drehbewegung der Antriebswelle (23) mittels Reibung ausgebildet ist und das Gehäuse (33) eine Öffnung (25) aufweist, in die die Bremseinrichtung (1) bei der Montage zumindest teilweise von innen her einsetzbar ist, sodass die Bremseinrichtung (1) unmittelbar auf die Antriebswelle (23) des Elektromotors (30) wirkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Torantriebsvorrichtung mit einer Bremseinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, sowie einem Garagentor mit einer solchen Torantriebsvorrichtung.
  • Das mechanische Öffnen und Schließen von Toren, insbesondere von anheb- und absenkbaren Garagentoren, erfolgt heutzutage weitverbreitet aus Zeit- und Komfortgründen elektrisch. Beim Bewegungsvorgang des Tores durch einen elektrischen Torantrieb mit einem Elektromotor müssen sicherheitsrelevante Aspekte, insbesondere für den Fall eines Stromausfalls, berücksichtigt werden. Im stromlosen Zustand ist die Abtriebswelle des Elektromotors freilaufend und das Tor kann ohne Widerstand bewegt werden. Speziell bei Garagentoren, die insbesondere als Schwingtore, Kipptore, Sektionaltore oder Rolltore ausgeführt sind, muss bei Stromausfall einerseits ein Herabstürzen des geöffneten Tores ausgeschlossen werden, andererseits aber auch ein Anheben des geschlossenen Tores von außen unmöglich gemacht werden, um beispielsweise Einbrüche zu verhindern. Bei bekannten Torantriebsvorrichtungen wird eine Selbsthemmung der Vorrichtung dadurch erzeugt, dass in der Torantriebsvorrichtung ein selbsthemmendes oder klemmendes Getriebe permanent verbaut ist.
  • Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Torantriebsvorrichtung mit einer Bremseinrichtung anzugeben, die nachträglich ergänzbar ist und unabhängig vom Typ des Elektromotors verwendbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Torantriebsvorrichtung mit einer Bremseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einem Garagentor mit einer solchen Torantriebsvorrichtung gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Torantriebsvorrichtung weist einen Elektromotor mit einer Antriebswelle, ein mit der Antriebswelle wirkverbundendes Untersetzungsgetriebe, ein die Antriebswelle zumindest teilweise umgebendes Gehäuse, insbesondere das Getriebegehäuse oder das Motorgehäuse, und eine Bremseinrichtung auf, wobei die Bremseinrichtung zum Bremsen einer Drehbewegung der Antriebswelle mittels Reibung ausgebildet ist und das Gehäuse eine Öffnung aufweist, in die die Bremseinrichtung bei der Montage zumindest teilweise von innen her einsetzbar ist, sodass die Bremseinrichtung unmittelbar auf die Antriebswelle des Elektromotors wirkt.
  • Die Bremseinrichtung reibt permanent mit der Antriebswelle, so dass die Drehbewegung der Antriebswelle des Elektromotors permanent und richtungsunabhängig gebremst wird. Da die Bremseinrichtung in das Gehäuse einsetzbar ist, ist die Montage besonders einfach und auch bei einem vollständig zusammengebauten Antrieb vor dem Verschließen des Gehäuses möglich. Eine Besonderheit der Bremseinrichtung besteht darin, dass die Bremseinrichtung nachträglich an die Torantriebsvorrichtung ergänzbar ist und, im Gegensatz zu bekannten Torantriebsvorrichtungen, vorzugsweise nicht dauerhaft (sondern lösbar) in der Torantriebsvorrichtung verbaut ist. Sie kann daher einfach ersetzt oder erneuert werden.
  • Wenn die Bremseinrichtung von innen her in einen Deckel des Gehäuses einsteckbar ist, ist die Bremseinrichtung nicht dauerhaft in der Torantriebsvorrichtung verbaut, sondern an diese zusätzlich ergänzbar, und die Bremseinrichtung kann auf jeden Elektromotortyp eingestellt werden.
  • Vorzugsweise weist die Bremseinrichtung mindestens ein federvorgespanntes Bremselement auf, das im montierten Zustand unmittelbar in Anlage mit der Abtriebswelle liegt und eine vordefinierte Bremskraft erzeugt. Eine solche Bremseinrichtung ist besonders einfach herstellbar.
  • Es ist vorteilhaft, wenn die Antriebswelle in Anlage mit einer Reibfläche des wenigstens einen federvorgespannten Bremselements steht, wobei das Material und die Oberflächeneigenschaften der Antriebswelle sowie das Material und die Oberflächeneigenschaften der Reibfläche aufeinander abgestimmt sind, sodass das Abbremsen der Antriebswelle durch das Bremselement bei besonders geringem Verschleiß von Antriebswelle und Bremselement erfolgt. Die Bremseinrichtung hat dadurch eine längere Lebensdauer.
  • Vorzugsweise die durch das unmittelbar mit der Abtriebswelle in Anlage liegende mindestens eine federvorgespannte Bremselement erzeugte Bremskraft unabhängig von der Drehrichtung der Abtriebswelle, sodass die Bremseinrichtung sowohl bei linksdrehenden als auch rechtsdrehenden Elektromotortypen einsetzbar ist.
  • Da in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform das wenigstens eine federvorgespannte Bremselement in Anlage mit der Abtriebswelle umfangsseitig zur Längsachse der Antriebswelle über einen Winkelbereich zwischen 60 und 120° liegt, ist die Reibkraft groß genug, um eine Bremswirkung zu erzielen.
  • Wenn die Bremseinrichtung ein einziges Federelement und ein einziges Bremselement aufweist, ist die Bremseinrichtung besonders einfach an die Torantriebsvorrichtung ergänzbar. Es wird eine Öffnung im Gehäuse benötigt, durch die die Antriebswelle für das Bremselement zugänglich ist.
  • Vorzugsweise weist die Bremseinrichtung ein Bremsgehäuse mit einer durchsetzenden Bohrung auf, in die das einzige federvorgespannte Bremselement gehalten ist, wobei sich das die Vorspannung erzeugende Federelement mit einem ersten Ende an dem Bremselement auf einer ersten Seite abstützt und mit einem zweiten Ende an einer Innenseite eines die Bohrung überdeckenden Deckels abstützt und das Bremselement im montierten Zustand über eine deckelferne Stirnseite des Bremsgehäuses hervorsteht und derart aus der Bohrung herausragt, dass es mit der Reibfläche in Anlage mit der Antriebswelle bringbar ist. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und kostengünstig herstellbar und erlaubt ein einfaches Einsetzen der Bremseinrichtung in die Öffnung des Gehäuses. Es ist auch denkbar, dass die Bremseinrichtung mehrere Bremsgehäuse umfasst, die jeweils ein Bremselement aufnehmen, wobei die Bremselemente gegenüberliegend, sternförmig oder parallel zueinander angeordnet sein können.
  • Vorzugsweise weist die Bohrung des Bremsgehäuses wenigstens einen Absatz und das Bremselement wenigstens eine Anlagefläche auf, die zur Ausbildung einer Verliersicherung miteinander korrespondieren. Das Bremselement kann so in der Bohrung nicht nach unten durchfallen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Deckel einteilig mit dem Bremsgehäuse ausgebildet und das Bremselement weist zwei elastisch verformbare Stege auf, an deren Außenseiten keilförmige Auskragungen ausgebildet sind, wobei die Auskragungen die wenigstens eine Anlagefläche und Einführschrägen für das Einsetzen des Bremselements in das Bremsgehäuse ausbilden. Das Einsetzen erfolgt bevorzugt von unten in das Bremsgehäuse. Dabei werden die Stege nach innen, aufeinander zu gedrückt und in die Öffnung eingeführt.
  • Vorzugsweise weist das Bremsgehäuse auf gegenüberliegenden Seiten keilförmige Rastnasen auf, die jeweils an einem Ende eines fingerartigen Fortsatzes ausgebildet sind, wobei die fingerartigen Fortsätze elastisch verformbar sind und die Rastnasen Einführschrägen für den Einführvorgang der Bremseinrichtung in den Getriebegehäusedeckel ausbilden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Torantriebsvorrichtung zum Antreiben eines Garagentors ausgebildet. Durch die Bremseinrichtung wird ein Freilauf des Garagentors und damit ein Herabstürzen des Tores oder ein Aufschieben von außen im stromlosen Zustand verhindert.
  • Zudem ist ein Garagentor mit einer zuvor beschriebenen Torantriebseinrichtung vorgesehen, wobei das Garagentor zumindest teilweise anheb- und absenkbar ist und die Bremseinrichtung derart ausgelegt ist, ein unerwünschtes Absenken oder Anheben des Garagentors zu verhindern.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Gleiche bzw. funktionsgleiche Bauteile sind dabei figurübergreifend mit denselben Bezugszeichen versehen. Es zeigen:
    • 1: zwei Längsschnitte durch eine Bremseinrichtung einer Torantriebsvorrichtung im uneingebauten und eingebauten Zustand,
    • 2: eine Explosionszeichnung der Bremseinrichtung der 1,
    • 3: eine perspektivische Darstellung der Bremseinrichtung der 2 im zusammengebauten Zustand, sowie
    • 4: eine Torantriebsvorrichtung mit einem Getriebe und mit einer in das Getriebegehäuse eingesetzten aus 1 bekannten Bremseinrichtung.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine Bremseinrichtung 1 einer Torantriebsvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, ein Garagentor gegen die Schwerkraft anzuheben. Die Bremseinrichtung 1 weist ein Bremsgehäuse 2 mit einer Bohrung 3 auf, in der ein Bremselement 4 in Form eines Bremsklotzes eingesetzt ist. Die Bohrung 3 ist im Querschnitt rechteckig und weist auf zwei gegenüberliegenden Innenseiten jeweils einen die Lichteweite vergrößernden Absatz 5 auf, der zwei Anlageflächen 6 ausbildet. Der Außendurchmesser des ebenfalls im Querschnitt rechteckigen Bremselements 4 ist an den Innendurchmesser der Bohrung 3 angepasst, so dass das Bremselement 4 mit Spiel in der Bohrung 3 beweglich ist. Das Bremselement 4 weist auf zwei gegenüberliegenden Seiten keilförmige Auskragungen 7 auf, die den Außendurchmesser des Bremselements sprungartig vergrößern und jeweils eine senkrecht zur Oberfläche orientierte Anlagefläche 8 ausbilden. Die Auskragungen 7 laufen in Richtung eines ersten Endes des Bremselements 9 linear zu bis der Außendurchmesser dem Außendurchmesser des Bremselementes 5 in dem vor den Auskragungen 7 liegenden Bereich entspricht. Das Bremselement 5 weist am ersten Ende 9 einen mittig angeordneten rechteckigen Einschnitt 10 auf, der sich bis unterhalb der Auskragungen 7 erstreckt. Der Einschnitt 10 ist derart dimensioniert, dass das Bremselement 5 in diesem Bereich auf beiden Seiten lediglich stegartig ausgebildet ist, wobei auf der Außenseite des jeweiligen stegförmigen Bereichs 11 die keilförmige Auskragung 7 sitzt. Im Boden des rechteckigen Einschnitts 10 ist mittig eine im Wesentlichen kreiszylindrische Bohrung 12 eingebracht, in die ein Federelement 13 eingesetzt ist. Das Federelement 13 ist eine Druckfeder in Form einer Spiralfeder. Die Bohrung 12 weist einen Boden 14 auf, an dem sich das Federelement 13 an einem ersten Ende 15 abstützt. Die Bohrung 12 ist an zwei sich gegenüberliegenden Seiten offen. Diese beiden Seiten liegen senkrecht zu den Seiten an denen die Auskragungen 7 ausgebildet sind.
  • Bei der Montage wird als erstes das Federelement 13 in die Bohrung 12 eingesetzt. Danach wird das Bremselement 4 von unten in die Bohrung des Bremsgehäuses 3 eingeschoben. Die keilförmigen Auskragungen 7 des Bremselementes fungieren als Einführhilfe. Die Stege 11 des Bremselementes geben beim Einführen von unten in das Bremsgehäuse 2 nach innen nach und federn nach außen zurück, sobald die Auskragungen 7 in den Bereich vor den Absätzen 5 in der Bohrung gelangen. Die Anlageflächen des Bremselements 8 und die Absätze der Bohrung 5 korrespondieren dann derart, dass sie eine Verliersicherheit für das Bremselement 4 in der Bohrung 3 ausbilden.
  • Das Bremsgehäuse 2 weist einen Deckel 16 auf, der vorzugsweise einteilig mit dem Bremsgehäuse 2 ausgebildet ist, aber auch beispielsweise mit diesem verschraubt, verpresst oder verstemmt sein kann. Auf der Innenseite des Deckels 16 ist ein Pin 17 vorgesehen, der sich senkrecht von der Innenseite des Deckels nach Innen in die Bohrung 3 erstreckt und der in ein zweites Ende des Federelementes 18 eingreift. Das Federelement 13 stützt sich an seinem zweiten Ende 18 an der Innenseite des Deckels 16 ab. Das Federelement 13 drückt somit das Bremselement 4 nach unten aus dem Bremsgehäuse 2 heraus. Das Bremselement 4 steht mit einem zweiten Endbereich 19 aus der Bohrung 3 an einem ersten Ende der Bohrung 20 hervor und überragt die entsprechende erste Stirnseite des Bremsgehäuses 21. Die Stirnseite des zweiten Endbereichs des Bremselements 22 liegt in Anlage mit einer Antriebswelle 23 eines nicht dargestellten Elektromotors. Die Antriebswelle 23 ist als Ankerwelle des Elektromotors ausgebildet. Die Bremseinrichtung 1 wirkt richtungsunabhängig auf die Antriebswelle 23.
  • Das Federelement 13 drückt das Bremselement 4 gegen die Antriebswelle 23 und erzeugt eine Vorspannung, die durch die Distanz zwischen der Innenseite des Deckels 16 und der Lage des Bodens 15 in dem Bremselement 4 gezielt eingestellt werden kann. Das Bremselement 4 liegt umfangsseitig zur Längsachse der Antriebswelle 100 über einen Winkelbereich von etwa 90° mit einer Reibfläche 24 in Anlage mit der Antriebswelle 23. Die Stirnseite des Bremselements 22 weist dazu die Reibfläche 23 auf, die eine konkave Form hat, die korrespondierend zu dem Profil der Antriebswelle 23 ausgebildet ist, so dass über den Winkelbereich von etwa 90° eine flächige Anlage gegeben ist. Das Material und die Oberflächeneigenschaften der Antriebswelle 23 sind auf das Material und die Oberflächeneigenschaften der Reibfläche 24 abgestimmt, um eine möglichst gezielte Bremswirkung zu erlangen.
  • Wie aus 1 ersichtlich wird die Bremseinrichtung 1 in eine Öffnung 25 eines Getriebegehäusedeckels 26 von der Innenseite her eingesetzt. Dazu weist das Bremsgehäuse 2 auf gegenüberliegenden Seiten Rastnasen 27 auf, die jeweils an einem Ende eines fingerartigen Fortsatzes 28 ausgebildet sind. Der fingerartige Fortsatz 28 erstreckt sich in etwa parallel zu einer Längsachse des Bremsgehäuses 200. Die Fortsätze 28 sind elastisch verformbar ausgebildet. Die Rastnasen 27 sind keilförmig ausgebildet und fungieren als Einführschräge für den Einführvorgang der Bremseinrichtung 1 in den Getriebegehäusedeckel 26. Beim Einsetzen werden die Fortsätze 28 nach innen gebogen und sobald sich die Rastnasen 27 oberhalb des Getriebegehäusedeckels 26 befinden, federn die Fortsätze 28 nach außen zurück und stellen eine Rastverbindung her. Dazu weisen die fingerartigen Fortsätze unterhalb der Rastnasen 27 liegende Vorsprünge auf (siehe auch 3), so dass der Getriebegehäusedeckels 26 zwischen die Rastnasen und Vorsprünge fest einrastet. Die Lage der Rastnasen 27 relativ zu der Innenseite des Deckels des Bremsgehäuses 16 ist dabei so gewählt, dass das federvorgespannte Bremselement 2 bei eingesetzter Bremseinrichtung 1 und auf der Oberseite des Getriebegehäusedeckels 26 aufliegenden Rastnasen 27 in unmittelbarer Anlage mit der Ankerwelle 23 mit definierter Vorspannkraft gebracht ist. Die Bremseinrichtung 1 ist mit dem Getriebegehäusedeckel 26 lösbar verbunden.
  • Die zuvor beschriebene Bremseinrichtung 1 ist Teil einer Torantriebsvorrichtung 29, wie in 4 dargestellt. Die Torantriebsvorrichtung 29 weist einen Elektromotor 30 mit einer Antriebswelle in Form einer Ankerwelle auf, die in Wirkverbindung mit einem Getriebe 31 ohne Selbsthemmung oder mit geringer Selbsthemmung, insbesondere einem Schneckengetriebe steht. Der Elektromotor 30 hat ein Motorgehäuse 32. Das hier als Schneckengetriebe ausgebildete Getriebe 31 ist von einem Getriebegehäuse 33 umgeben. Die Ankerwelle des Elektromotors 30 ragt aus dem Motorgehäuse 32 heraus und in das Getriebegehäuse 33 hinein. Das Getriebegehäuse 33 weist den Getriebegehäusedeckel 26 mit der Öffnung 25 auf, die im Bereich der Ankerwelle angeordnet ist und in die die Bremseinrichtung 1, wie zuvor beschrieben, eingesetzt ist. Die Bremseinrichtung 1 wird somit bei der Montage der Torantriebsvorrichtung 29 zuerst an dem Getriebegehäusedeckel 26 befestigt, der danach das Getriebegehäuse 33 verschließt. Das nicht dargestellte federvorgespannte Bremselement wird durch das Einsetzen der Bremseinrichtung 1 in unmittelbare Anlage mit der Ankerwelle gebracht. Das Bremselement drückt bevorzugt, wie in 1 dargestellt, in einem Winkel von 90° auf die Antriebswelle des Elektromotors. Der Mittelpunkt der Welle liegt somit auf der Linie der Kraftrichtung des Federelementes. Die Bremseinrichtung 1 kann durch Lösen des Getriebegehäusedeckels 26 vom Getriebegehäuse einfach nachträglich hinzugefügt oder erneuert werden. Bedingt durch die Bauform, kann die Bremseinrichtung 1 auf jeden Motortyp eingestellt werden. Die Bremseinrichtung 1 wirkt permanent auf die Ankerwelle, weshalb ein hochdrehender Motor eingesetzt werden kann, da kein Getriebe mit Selbsthemmung notwendig ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Bremseinrichtung mehrere Federelemente aufweist, die das Bremselement vorspannen. Es ist auch denkbar, dass mehrere Bremsklötze verwendet werden, um die entsprechend benötigte Bremskraft aufzubringen.

Claims (13)

  1. Torantriebsvorrichtung (29) aufweisend - einen Elektromotor (30) mit einer Antriebswelle (23), - ein mit der Antriebswelle wirkverbundendes Untersetzungsgetriebe (31), - ein die Antriebswelle (23) zumindest teilweise umgebendes Gehäuse (33) und - eine Bremseinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (1) zum Bremsen einer Drehbewegung der Antriebswelle (23) mittels Reibung ausgebildet ist und das Gehäuse (33) eine Öffnung (25) aufweist, in die die Bremseinrichtung (1) bei der Montage zumindest teilweise von innen her einsetzbar ist, sodass die Bremseinrichtung (1) unmittelbar auf die Antriebswelle (23) des Elektromotors (30) wirkt.
  2. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (1) von innen her in einen Deckel (26) des Gehäuses (33) einsteckbar ist.
  3. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (1) wenigstens ein federvorgespanntes Bremselement (4) aufweist, dass im montierten Zustand unmittelbar in Anlage mit der Antriebswelle (23) liegt und eine vordefinierte Bremskraft erzeugt.
  4. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (23) in Anlage mit einer Reibfläche des wenigstens einen federvorgespannten Bremselements (24) steht, wobei das Material und die Oberflächeneigenschaften der Antriebswelle (23) sowie das Material und die Oberflächeneigenschaften der Reibfläche (24) aufeinander abgestimmt sind.
  5. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die durch das unmittelbar mit der Antriebswelle (23) in Anlage liegende mindestens eine federvorgespannte Bremselement (4) erzeugte Bremskraft unabhängig von der Drehrichtung der Antriebswelle (23) ist.
  6. Torantriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine federvorgespannte Bremselement (4) in Anlage mit der Antriebswelle (23) umfangsseitig zur Längsachse der Antriebswelle (100) über einen Winkelbereich zwischen 60 und 120° liegt.
  7. Torantriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (1) ein einziges Federelement (13) und ein einziges Bremselement (4) aufweist.
  8. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (1) ein Bremsgehäuse (2) mit einer Bohrung (3) aufweist, in die das einzige federvorgespannte Bremselement (4) gehalten ist, wobei sich das die Vorspannung erzeugende Federelement (13) mit einem ersten Ende an dem Bremselement (4) auf einer ersten Seite abstützt und mit einem zweiten Ende an einer Innenseite eines die Bohrung (3) überdeckenden Deckels (16) abstützt und das Bremselement (4) im montierten Zustand über eine deckelferne Stirnseite (21) des Bremsgehäuses hervorsteht und derart aus der Bohrung (3) herausragt, dass es mit der Reibfläche (24) in Anlage mit der Antriebswelle (23) bringbar ist.
  9. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (3) wenigstens einen Absatz (5) und das federvorgespannte Bremselement (4) wenigstens eine Anlagefläche (8) aufweist, die zur Ausbildung einer Verliersicherung miteinander korrespondieren.
  10. Torantriebsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (16) einteilig mit dem Bremsgehäuse (2) ausgebildet ist und das Bremselement zwei elastisch verformbare Stege aufweist, an deren Außenseiten keilförmige Auskragungen ausgebildet sind, wobei die Auskragungen die wenigstens eine Anlagefläche (8) und Einführschrägen für das Einsetzen des Bremselements (4) in das Bremsgehäuse (2) ausbilden.
  11. Torantriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bremsgehäuse (2) auf gegenüberliegenden Seiten keilförmige Rastnasen (27) aufweist, die jeweils an einem Ende eines fingerartigen Fortsatzes (28) ausgebildet sind, wobei die fingerartigen Fortsätze (28) elastisch verformbar sind und die Rastnasen (27) Einführschrägen für den Einführvorgang der Bremseinrichtung (1) in den Getriebegehäusedeckel (26) ausbilden.
  12. Torantriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Torantriebsvorrichtung (29) zum Antreiben eines Garagentors ausgebildet ist.
  13. Garagentor mit einer Torantriebseinrichtung (29) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Garagentor zumindest teilweise anheb- und absenkbar ist und die Bremseinrichtung (1) derart ausgelegt ist, ein unerwünschtes Absenken oder Anheben des Garagentors zu verhindern.
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