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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen einer Sanitärkomponente an einer Wand. Mit solchen Vorrichtungen können insbesondere Sanitärkomponenten, wie zum Beispiel Brausestange, Handtuchhalter oder Seifenspender, an Wänden von Sanitärräumen befestigt werden.
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Bekannte Vorrichtungen zum Befestigen von Sanitärkomponenten werden regelmäßig mit Schrauben an einer Wand befestigt. Problematisch ist häufig, dass Wände in Sanitärräumen mit Fliesen verkleidet sind, die durch die Verschraubung beschädigt werden können. Weiterhin ist die Befestigung von Befestigungsvorrichtungen mit Klebestreifen oder Kleber bekannt, wodurch eine Beschädigung der Fliesen vermieden werden kann. Nachteilig hieran ist jedoch, dass die Verklebung häufig nicht die erforderliche Haltbarkeit erreicht.
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Aufgabe der Erfindung ist daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere eine Vorrichtung zum Befestigen einer Sanitärkomponente an einer Wand anzugeben, durch die eine hohe Haltbarkeit erreichbar ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängig formulierten Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegeben Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
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Hierzu trägt eine Vorrichtung zum Befestigen einer Sanitärkomponente an einer Wand bei, die zumindest Folgendes aufweist:
- - eine Befestigungsplatte, die zumindest teilweise aus Kunststoff besteht und eine Klebefläche zur Befestigung der Vorrichtung an der Wand aufweist; und
- - eine Beschichtung aus Metall, die zumindest teilweise auf einer Oberfläche der Klebefläche ausgebildet ist.
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Die Vorrichtung dient insbesondere der Befestigung einer Sanitärkomponente an einer Wand. Bei einer solchen Sanitärkomponente kann es sich beispielsweise um eine Brausestange, Handtuchhalter, Seifenspender, Papierhalter, Toilettenbürstengarnitur, etc. handeln. Bei der Vorrichtung kann es sich um ein separates Bauteil handeln, an dem die Sanitärkomponente befestigbar ist. Weiterhin kann die Vorrichtung aber auch einstückig mit der Sanitärkomponente ausgebildet sein.
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Die Vorrichtung weist eine Befestigungsplatte auf, die beispielsweise nach Art einer Befestigungskonsole ausgebildet sein kann. Weiterhin kann die Befestigungsplatte, insbesondere orthogonal zu einer Zentrumsachse oder Längsachse der Befestigungsplatte, einen runden Querschnitt aufweisen. Weiterhin kann die Befestigungsplatte, insbesondere orthogonal zu der Zentrumsachse oder Längsachse, einen Durchmesser von beispielsweise 10 mm bis 100 mm und/oder, insbesondere parallel zu der Zentrumsachse oder Längsachse, eine Länge von 2 mm bis 30 mm aufweisen. Die Befestigungsplatte besteht zumindest teilweise oder vollständig aus Kunststoff. Bei dem Kunststoff kann es sich beispielsweise um einen galvanisch beschichtbaren Kunststoff, Polyamid (PA), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS) oder einen glasfaserverstärkten Kunststoff handeln. Weiterhin kann es sich bei der Befestigungsplatte um ein Kunststoffspritzgussteil handeln. Hierdurch ist eine hohe Gestaltungsfreiheit der Befestigungsplatte bei niedrigen Kosten erzielbar.
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Die Befestigungsplatte weist eine Klebefläche zur Befestigung der Vorrichtung an der Wand auf. Bei der Klebefläche handelt es sich insbesondere um eine Fläche der Befestigungsplatte, auf der zur Befestigung der Vorrichtung an der Wand ein Klebstoff auftragbar ist. Somit kann es sich bei der Klebefläche insbesondere um eine nicht selbstklebende Fläche handeln. Bei dem Klebstoff kann es sich beispielsweise um einen Einkomponentenklebstoff, Zweikomponentenklebstoff oder Mehrkomponentenklebstoff handeln. Der Klebstoff kann insbesondere auf die Klebefläche aufgetragen werden, bevor die Befestigungsplatte an die Wand gedrückt wird. Alternativ kann der Klebstoff auch über eine Öffnung in der Befestigungsplatte in den Spalt und/oder auf die Klebefläche gespritzt werden. Die Klebefläche verläuft insbesondere orthogonal zu der Zentrumsachse oder Längsachse der Befestigungsplatte. Weiterhin kann die Klebefläche rund ausgebildet sein und/oder einen Klebeflächendurchmesser von beispielsweise 9 mm bis 99 mm [Millimeter] aufweisen.
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Eine Oberfläche der Klebefläche weist zumindest teilweise eine Beschichtung aus Metall auf. Insbesondere ist die Oberfläche der Klebefläche vollständig mit der Beschichtung beschichtet. Weiterhin kann die gesamte Befestigungsplatte mit der Beschichtung beschichtet sein. Die Beschichtung kann zumindest teilweise zwischen der Befestigungsplatte und einer an der Klebefläche angebrachten Klebstoff vorgesehen sein. Bei der Beschichtung kann es sich um eine galvanische Beschichtung handeln, die insbesondere durch eine elektrochemische Abscheidung in einem elektrolytischen Bad erzeugbar ist. Weiterhin kann die Beschichtung durch physikalische Gasphasenabscheidung (PVD) erzeugbar und/oder veredelbar sein. Mittels physikalischer Gasphasenabscheidung ist insbesondere eine Oberflächenrauhigkeit der Beschichtung erhöhbar. Beispielsweise kann es sich bei der Beschichtung um eine Chromschicht und/oder Kupferschicht handeln. Durch die Beschichtung wird insbesondere eine Adhäsionskraft zwischen der Befestigungsplatte und dem Klebstoff gesteigert, sodass eine hohe Haltbarkeit der Vorrichtung an der Wand erzielbar ist.
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Die Beschichtung kann eine Schichtdicke von 5 µm (Mikrometer) bis 100 µm aufweisen. Bevorzugt kann die Beschichtung eine Schichtdicke von 15 µm bis 35 µm aufweisen.
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Die Klebefläche kann zumindest teilweise von einer Nut umgeben sein. Insbesondere kann die Nut ringförmig ausgebildet und/oder die Klebefläche vollständig umgeben. Durch die Nut kann insbesondere überschüssiger Klebstoff aufgenommen werden. Weiterhin kann die Nut eine Nutbreite von beispielsweise 1 mm bis 5 mm und/oder eine Nuttiefe von 1 mm bis 5 mm aufweisen.
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Die Befestigungsplatte kann zumindest eine Anlagefläche für die Wand aufweisen, mit der die Klebefläche von der Wand beabstandbar ist. Bei der Anlagefläche handelt es sich insbesondere um eine Fläche, mit der die Befestigungsplatte nach ihrer Montage die Wand kontaktiert. Die Anlagefläche ist insbesondere derart ausgebildet, dass zwischen der Klebefläche und der Wand ein Spalt fürden Klebstoff entsteht. Die Klebefläche kann in der Befestigungsplatte, insbesondere parallel zu der Zentrumsachse oder Längsachse der Befestigungsplatte, beispielsweise mit einem Abstand von 0,3 mm bis 2 mm zu der Anlagefläche ausgebildet sein. Hierdurch kann ein Spalt mit einer Spaltbreite von 0,3 mm bis 2 mm zwischen der Klebefläche und der Wand erzeugbar sein. Weiterhin können die Klebefläche und die Anlagefläche parallel zueinander verlaufen. Zudem kann die Anlagefläche ringförmig ausgebildet sein.
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Die Anlagefläche kann zumindest ein Klebemittel zur Vorfixierung der Vorrichtung an der Wand aufweisen. Bei dem zumindest einen Klebemittel kann es sich beispielsweise um eine Klebefolie handeln, die die Befestigungsplatte an der Wand fixiert, bevor der Klebstoff ausgehärtet ist. Weiterhin kann die Klebefolie umlaufend, ringförmig, ringsegmentförmig, rechteckförmig und/oder punktförmig ausgebildet sein.
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Die Klebefläche kann eine Mehrzahl von Belüftungsöffnungen aufweisen. Über die Belüftungsöffnungen ist bei der Befestigung der Befestigungsplatte an der Wand insbesondere der Klebstoff belüftbar, sodass dieser, beispielsweise infolge einer Luftfeuchtigkeit einer Umgebungsluft, aushärten kann. Die Belüftungsöffnungen können beispielsweise nach Art von Bohrungen ausgebildet sein und/oder sich parallel zu der Zentrumsachse oder Längsachse durch die Befestigungsplatte erstrecken. Weiterhin können die Belüftungsöffnungen nach Art von Langlöchern ausgebildet sein.
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Die Mehrzahl von Belüftungsöffnungen kann sich über eine Fläche von 5 % bis 30 % der Klebefläche erstrecken. Dies kann mit anderen Worten bedeuten, dass 5 % bis 30 % einer Gesamtfläche der Klebefläche Belüftungsöffnungen aufweist bzw. durch Belüftungsöffnungen gebildet ist. Bei der Gesamtfläche handelt es sich insbesondere um eine Fläche der Klebefläche, die die Klebefläche ohne die Belüftungsöffnungen hätte. Zudem können Querschnittsflächen der Belüftungsöffnungen in Summe eine Fläche aufweisen, die 5 % bis 30 % der Klebefläche bzw. der Gesamtfläche der Klebefläche entspricht.
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Zudem kann vorgesehen sein, dass kein Punkt auf der Klebefläche einen Abstand von mehr als 4 mm, bevorzugt mehr als 2mm, von der Mehrzahl von Belüftungsöffnungen aufweist. Dies kann mit anderen Worten bedeuten, dass keine Stelle der Klebefläche einen Abstand von mehr als 4 mm, bevorzugt mehr als 2mm, von der Mehrzahl von Belüftungsöffnungen aufweist. Zudem kann vorgesehen sein, dass die Belüftungsöffnungen einen maximalen Abstand von 4 mm voneinander haben. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass der Klebstoff im Spalt vollständig aushärten kann.
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Die Klebefläche kann zumindest eine erste Befestigungsöffnung für die Sanitärkomponente aufweisen. Die zumindest eine erste Befestigungsöffnung kann beispielsweise nach Art einer Bohrung ausgebildet sein und/oder sich parallel zu der Zentrumsachse oder Längsachse durch die Befestigungsplatte erstrecken. Über die zumindest eine Befestigungsöffnung ist insbesondere die Sanitärkomponente an der Befestigungsplatte befestigbar. Hierzu kann die zumindest eine Befestigungsöffnung beispielsweise ein Gewinde aufweisen. Weiterhin kann die zumindest eine Befestigungsöffnung einen Innensechskant für eine Mutter und/oder einen Schraubenkopf aufweisen.
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Die Klebefläche kann zumindest eine zweite Befestigungsöffnung zum Befestigen der Vorrichtung an der Wand aufweisen. Die zumindest eine zweite Befestigungsöffnung kann beispielsweise nach Art einer Bohrung ausgebildet sein und/oder sich parallel zu der Zentrumsachse oder Längsachse durch die Befestigungsplatte erstrecken. Weiterhin kann die zumindest eine zweite Befestigungsöffnung nach Art eines Langlochs ausgebildet sein. Über die zumindest eine Befestigungsöffnung ist insbesondere die Befestigungsplatte, beispielsweise mithilfe einer Schraube und/oder eines Dübels, an der Wand befestigbar. Hierdurch ist die Haltbarkeit der Befestigungsplatte an der Wand weiter erhöhbar.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird die Verwendung einer hier offenbarten Vorrichtung zum sicheren und/oder einfachen Befestigen einer Sanitärkomponente an einer Wand (ohne deren Beschädigung) mittels eines Klebstoffes vorgeschlagen. Die Erläuterungen zur Vorrichtung und deren Einsatz können auch zur Charakterisierung der Verwendung herangezogen werden.
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung zeigen, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist. Dabei sind gleiche Bauteile in den Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen. Es zeigen schematisch:
- 1: die Vorrichtung in einer perspektivischen Darstellung; und
- 2: die Vorrichtung an einer Wand in einem Längsschnitt.
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Die 1 zeigt die Vorrichtung 1 in einer perspektivischen Darstellung. Die Vorrichtung 1 umfasst eine Befestigungsplatte 2, die nach Art einer runden Befestigungsscheibe ausgebildet ist. Die Befestigungsplatte 2 besteht aus Kunststoff und ist vollständig mit einer Beschichtung 4 aus Metall beschichtet. Weiterhin weist die Befestigungsplatte 2 an einer Stirnseite 13 eine runde Klebefläche 3 auf, die von einer ringförmigen Nut 6 umgeben ist. Die Nut 6 ist wiederum von einer ringförmigen Anlagefläche 7 für eine in der 2 gezeigte Wand 8 umgeben. Die Anlagefläche 7 weist ein Klebemittel 9 zur Vorfixierung der Vorrichtung 1 an der in der 2 gezeigten Wand 8 auf. Bei der hier gezeigten Ausführungsvariante weist die Klebefläche 3 elf Belüftungsöffnungen 10.1, ..., 10.11 auf. Die Belüftungsöffnungen 10.1, ..., 10.11 sind jeweils nach Art von Langlöchern ausgebildet. Zudem weist die Klebefläche 3 eine erste Befestigungsöffnung 11 für eine hier nicht gezeigte Sanitärkomponente auf. Die erste Befestigungsöffnung 11 umfasst einen Innensechskant 5 für eine hier nicht gezeigte Mutter oder einen hier nicht gezeigten Schraubenkopf einer Befestigungsschraube. Zudem weist die Klebefläche 3 eine zweite Befestigungsöffnung 12 auf, über die die Befestigungsplatte 2 zusätzlich mit einer Schraube an der in der 2 gezeigten Wand 8 befestigbar ist. Die zweite Befestigungsöffnung 12 ist ebenfalls nach Art eines Langlochs ausgebildet.
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Die 2 zeigt die Vorrichtung 1 in einem Längsschnitt entlang der in der 1 gezeigten Schnittebene II-II nach der Befestigung der Befestigungsplatte 2 an der Wand 8. Die Befestigungsplatte 2 kontaktiert die Wand 8 mit ihrer Anlagefläche 7. Durch das Klebemittel 9 an der Anlagefläche 7 ist die Befestigungsplatte 2 an der Wand vorfixiert. Die Klebefläche 3 ist in der Befestigungsplatte 2 mit einem Abstand 15 zu der Anlagefläche 7 ausgebildet, sodass zwischen der Anlagefläche 7 und der Wand 8 ein Spalt 16 besteht. Der Abstand 15 bemisst sich insbesondere parallel zu einer Zentrumsachse 14 der Befestigungsplatte 2 bzw. senkrecht zu der Klebefläche 3. Die Klebefläche 3 weist einen Klebeflächendurchmesser 17 auf. In den Spalt 16 ist über die erste Befestigungsöffnung 11 und/oder die zweite Befestigungsöffnung 12 ein hier nicht gezeigter Klebstoff spritzbar. Dabei kann überflüssiger Klebstoff durch die Nut 6 aufgenommen werden. Durch die in der 1 gezeigten Belüftungsöffnungen 10.1, ..., 10.11 kann der Klebstoff in dem Spalt 16 aushärten. Die Nut 6 weist eine Nutbreite 18 auf. Zudem weist die Befestigungsplatte 2 einen Durchmesser 19 und (parallel zu der Zentrumsachse 14) eine Länge 20 auf.
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Die Vorrichtung zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Haltbarkeit an der Wand aus.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Befestigungsplatte
- 3
- Klebefläche
- 4
- Beschichtung
- 5
- Innensechskant
- 6
- Nut
- 7
- Anlagefläche
- 8
- Wand
- 9
- Klebemittel
- 10.1, ..., 10.11
- Belüftungsöffnung
- 11
- erste Befestigungsöffnung
- 12
- zweite Befestigungsöffnung
- 13
- Stirnseite
- 14
- Zentrumsachse
- 15
- Abstand
- 16
- Spalt
- 17
- Klebeflächendurchmesser
- 18
- Nutbreite
- 19
- Durchmesser
- 20
- Länge