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DE102021002920B4 - Transportabler Ofen mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln sowie Gasbrenner zur Beheizung eines solchen Ofens - Google Patents

Transportabler Ofen mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln sowie Gasbrenner zur Beheizung eines solchen Ofens Download PDF

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DE102021002920B4
DE102021002920B4 DE102021002920.8A DE102021002920A DE102021002920B4 DE 102021002920 B4 DE102021002920 B4 DE 102021002920B4 DE 102021002920 A DE102021002920 A DE 102021002920A DE 102021002920 B4 DE102021002920 B4 DE 102021002920B4
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Abstract

Transportabler Ofen (1) mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln, welcher Ofen (1) baukastenartig aus rechteckigen, plattenförmigen Flächenelementen (2, 3, 4, 5) mit einer Isolierschicht (16) und einer feuerfesten, mineralischen Wärmespeicherschicht werkzeuglos zu einem quaderförmigen Ofenkörper zusammensetzbar und wieder zerlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Boden-Flächenelement (2), mehrere senkrecht stehende Seiten-Flächenelemente (3), von denen mindestens eines als Front-Flächenelement (4) mit einer Beschickungsöffnung (8) ausgebildet ist, und mindestens ein Decken-Flächenelement (5) vorgesehen sind, die jeweils aus einem flach-wannenförmig gefalzten Metallblech-Grundkörper (12, 13, 14, 15) bestehen, in welchem die Isolierschicht (16) und die als flache Wärmespeicherplatte (17) ausgebildete, feuerfeste mineralische Wärmespeicherschicht aufgenommen sind, wobei mindestens der Metallblech-Grundkörper (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) und die Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) an endseitig daran angeordneten, senkrechten Ständerelementen (6, 7) lösbar befestigt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen transportablen Ofen mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Gasbrenner zur Beheizung eines solchen Ofens.
  • Ein transportabler Ofen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE 10 2013 010 377 A1 bekannt. Der dort vorgestellte Ofen besteht aus einer Ofenbodenplatte und einem - in der bevorzugten, zur praktischen Verwendung gekommenen Ausführung - kuppelförmigen Ofenkörper aus feuerfester, mineralischer Masse. Nur pauschal ist der Schrift auch entnehmbar, den bekannten Ofen auch aus rechteckigen Flächenelementen zu einem Quader zusammenzusetzen und zusätzlich zur feuerfesten, mineralischen Masse, eine Isolierschicht zur Außenseite des Ofenkörpers vorzusehen.
  • Ofenbodenplatte und Ofenkörper sind aus mehreren, nur lose zusammengefügten Einzelsegmenten zusammengesetzt. Dadurch kann der Ofen nach Gebrauch zwar leicht auseinandergenommen, an einen anderen Ort verbracht und dort wieder zusammengebaut werden.
  • Um ausreichende Festigkeit und Stabilität der sphärischen Bauteile des kuppelförmigen Ofenkörpers zu erreichen, müssen diese jedoch relativ dickwandig ausgeführt werden. Wegen der dadurch bedingten hohen Masse sind lange Aufheiz- und Abkühlzeiten des Ofens erforderlich, was insbesondere im mobilen gewerblichen Einsatz, z.B. auf Volksfesten oder beim Catering , nachteilig ist: Wegen der langen Aufheizzeit muß frühzeitig angereist werden, nach Benutzung des Ofens muß dieser erst längere Zeit auskühlen, bevor er vom Personal angefasst, auseinandergebaut, verladen und abtransportiert werden kann.
  • Den Ofen anstatt dessen im zusammengebauten Zustand zu transportieren, um den Zeitverlust zu vermeiden, ist jedoch auch nicht möglich, da die Einzelsegmente nur lose zusammengefügt sind und er daher nicht transportstabil ist. Weiter ist das Verstauen der Einzelsegmente des Ofens zum Transport aufwendig, da dies äußerst gewissenhaft erfolgen muß, um alle aus der mineralischen Masse bestehenden, stoß-, schlag-, und druckempfindlichen Teile, insbesondere die sphärischen Einzelsegmente des kuppelförmigen Ofenkörpers, vor mechanischer Überbeanspruchung wie Bruch, Kanten-Abplatzungen usw. zu schützen. Schließlich benötigt die Verstauung der sphärischen Einzelsegmente des kuppelförmigen Ofenkörpers ein großes Volumen.
  • Da letztlich der bekannte Ofen in der bevorzugten, zur praktischen Verwendung gekommenen Ausführung allein aus feuerfester, mineralischer Masse hergestellt ist, ist er auch feuchtigkeitsempfindlich. Er bedarf daher einer nässegeschützten Aufstellung und Lagerung.
  • Aus der DE 20 2018 105 066 U1 ist ein transportabler Grill bekannt, der baukastenartig aus rechteckigen, plattenförmigen Flächenelementen zu einem quaderförmigen Ofenkörper zusammensetzbar und wieder zerlegbar ist, wobei vorgesehen ist, die Seiten-Flächenelemente direkt auf eine Bodenplatte zu stellen. Zur Verbindung der Frontplatte mit den seitlichen Seiten-Flächenelementen wird die Frontplatte in Laschen an den seitlichen Seiten-Flächenelementen eingeschoben, diese widerum sind mit der rückwärtigen Platte über Drehstangen scharnierartig so verbunden, dass zum Transport des Ofens, nach Abnahme der Frontplatte, die seitlichen Seiten-Flächenelemente relativ zur rückwärtigen Platte eingeklappt werden können.
  • Die DE 20 2014 104 880 U1 offenbart einen transportablen Grill, der aus einem rechteckig-topfförmigen Unterteil 1, und einem über ein Scharnier daran befestigten und aufklappbaren, ebenfalls rechteckig-topfförmigen Oberteil besteht. Unterteil und Oberteil sind symmetrisch und jeweils aus rechteckigen, plattenförmigen, über Verbindungsprofile direkt miteinander verbundenen Flächenelementen aufgebaut, die jeweils mit einem angebauten Wärmespeicherelement und einer Isolierschicht versehen sind.
  • Die US 2009/0314285 A1 zeigt einen transportablen Kochofen mit über Scharniere miteinender verbundenen Seitenteilen. Ein Seitenteil ist horizontal zweigeteilt, wobei die beiden Teile miteinander über Scharniere verbunden sind, so dass das Oberteil um eine horizontale Achse abgeklappt werden kann.
  • Zur Beheizung des bekannten gattungsgemäßen Ofens nach der oben bereits dargelegten DE 10 2013 010 377 A1 ist neben der üblichen Feststoff-Beheizung mit Holz oder Holzkohle auch eine Fluidheizung, u.a. mittels eines im Ofenraum fest verbauten, kreisringförmigen Gas- oder Ölbrenners mit, in unveränderliche Richtungen weisenden Brennerdüsen offenbart, so dass auch nur unveränderliche Areale des Ofeninnenraums richtungsgezielt beheizt werden können. Wünschenswert wäre aber, den Ofen in verschiedenen Benutzungsphasen auch in verschiedenen Bereichen gezielt beheizen zu können.
  • Aus der DE 933 888 B ist es bekannt, fest eingebaute Gasbrenner von Back- oder Bratröhren, mittels exzentrischer Anlenkung eines Gestänges an eine drehbare Scheibe, derart schwenkbar vorzusehen, dass die Brennerflammen entweder so ausgerichtet sind, dass sie Oberhitze erzeugen, oder Unterhitze.
  • Die CH 186 215 A offenbart einen Gasherd mit Backraum mit ebenfalls fest eingebautem Gasbrenner, der außerhalb des eigentlichen Backraumes beidseitig angeordnet ist und zwei längliche, U-förmig gebogene, längsachsendrehbare Brennerrohre aufweist, mit jeweils einseitig längs angeordneten Brennerdüsen. Die Brennerrohre können um bis zu 90 Grad geschwenkt werden, um die Gasverteilung und damit die Unter-und Oberhitze zu regulieren.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen transportablen Ofen mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln zu schaffen der die genannten Nachteile nicht aufweist, der also nur kurze Aufheizzeiten benötigt, nach Benutzung umgehend raumsparend und robust verladen und abtransportiert werden kann, und der unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen ist.
  • Es ist weiter Aufgabe der Erfindung, einen mobilen, leicht einzubringenden und entfernbaren Gasbrenner für einen transportablen Ofen mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln anzugeben, dessen Position und Brennerdüsen-Ausrichtung einfach variierbar ist.
  • Die Aufgabe wird von einem Ofen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst . Die weitere Aufgabe wird von einem Gasbrenner gemäß den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst.
  • Dadurch, dass hauptanspruchsgemäß senkrechte Ständerelemente vorgesehen sind, an denen der Metallblech-Grundkörper des Boden-Flächenelements und die Metallblech-Grundkörpern der Seiten-Flächenelemente endseitig lösbar befestigt sind, entsteht - auch wenn die Verbindungen lösbar sind - ein in sich stabiler quaderförmiger Ofen, der zum Transport nicht zwingend auseinandergebaut werden muß, sondern auch im zusammengebauten Zustand getragen und transportiert werden kann. Der Ofen weist keine feste Verfugungen, Verklebungen oder Ausmauerungen auf.
  • Durch die Anordnung einer Isolierschicht zwischen feuerfester mineralischer Wärmespeicherschicht (Wärmespeicherplatte) und Metallblech-Grundkörper wird ein übermäßiges Aufheizen der Metallblech-Grundkörper verhindert, so dass der Ofen zum Transport oder zum Auseinanderbauen angefasst werden kann, auch wenn die Wärmespeicherplatten noch heiß sind.
  • Dabei sind die Flächenelemente konstruktiv derart gestaltet, dass im zusammengebauten Zustand des Ofens die Wärmespeicherplatten ohne Zwischenraum direkt aufeinander stoßen, so dass die Metallblech-Grundkörper nicht in Kontakt mit heißen Verbrennungsgasen kommen und sich daher weniger erhitzen können.
  • Da die Flächenelemente jeweils aus einem flach-wannenförmig gefalzten Metallblech-Grundkörper bestehen, in welchem die Isolierschicht und die als flache Wärmespeicherplatte ausgebildete feuerfeste mineralische Wärmespeicherschicht aufgenommen sind, gibt es keine sphärischen Bauteile, so dass die Flächenelemente nach Auseinanderbauen des Ofens als Ganzes platzsparend und relativ unempfindlich vor mechanischer Beschädigung flach übereinander gelagert werden können.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der feuerfesten mineralischen Wärmespeicherschicht als flache, von Metallblech-Grundkörpern getragene Wärmespeicherplatten können diese gegenüber sphärischen Bauteilen mit geringeren Wandstärken ausgeführt werden, wodurch sich -wegen der geringeren Masse-Aufheiz- und Abkühlzeiten verringern, und gleichzeitig das Tragen des zusammengebauten Ofens erleichtert wird.
  • Dadurch, dass der erfindungsgemäße Ofen aus Flächenelementen mit äußeren Metallblech-Grundkörpern zusammengesetzt und oben von dem Metallblech-Grundkörper des Decken-Flächenelements abgedeckt wird, sind die nässeempfindlichen Teile: Isolierschicht und feuerfeste mineralische Wärmespeicherschicht vor Witterungseinflüssen geschützt, so dass es möglich ist, den Ofen im Freien ohne weiteren Witterungsschutz aufzustellen und stehenzulassen, ohne dessen Beschädigung oder Zerstörung zu riskieren.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Ofens nach Anspruch 1 sind in den Ansprüchen 2 bis 10 und 12 gekennzeichnet.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden aus nachfolgender Ausführungsbeispielbeschreibung unter Zuhilfenahme einer Zeichnung ersichtlich.
  • Es zeigen:
    • 1: Eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in seiner Grundform;
    • 2: Eine Explosionszeichnung des Ofens 1 nach 1;
    • 3 Eine perspektivische Detaildarstellung der Seiten- und Ecken-Ausbildung des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 samt zugeordneten unteren Ständerelementen 6;
    • 4: Eine perspektivische Ansicht eines oberen Ständerelements 7;
    • 5: Eine perspektivische Ansicht eines Seiten-Flächenelements 3;
    • 6: Eine teilweise Schnittansicht des zusammengebauten Ofens 1 entlang der durch die Schnittlinien A - A und B - B in 1 aufgespannten Ebene;
    • 7: Eine Schnittansicht des zusammengebauten Ofens 1 entlang der durch die Schnittlinien C - C und D - D in 1 aufgespannten Ebene mit Darstellung der Luft- und Rauchgasführung;
    • 8: eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit einer Kochplatte 36;
    • 9: eine Seiten-Teilansicht des zusammengebauten Ofens 1 im Bereich der Beschickungsöffnung 8 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit Ofentüre 57;
    • 10: eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit abklappbarem Front-Flächenelement 4;
    • 11: eine perspektivische Ansicht eines Gasbrenners 49;
    • 12: eine Draufsicht der Anordnung des Gasbrenners 49 im Ofenraum beim Aufheizen;
    • 13: eine Draufsicht der Anordnung des Gasbrenners 49 im Ofenraum bei Erhaltungs-Heizung;
    • 14: eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit seitlicher Erweiterung;
    • 15: eine perspektivische Detail-Ansicht der Anbindung der seitlichen Erweiterung nach 14;
    • 16: eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit Erweiterung nach hinten;
    • 17: eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Ofens 1 in einer vorteilhaften Weiterbildung mit Erweiterung nach oben;
  • Eine Basisausführung des erfindungsgemäßen transportablen Ofens 1 ist in den 1 bis 7 dargestellt, wobei zur Vereinfachung der Darstellung, mehrfach vorkommende gleiche Bauteile meist nur einmal mit Bezugszeichen versehen sind.
  • Der Ofen 1 besteht im Wesentlichen aus sechs rechteckigen Flächenelementen 2, 3, 4, 5, sowie vier senkrechten Ständerelementen 6, 7 an den Ecken, siehe 1. Jedes Flächenelement 2, 3, 4, 5 setzt sich zusammen aus einem Metallblech-Grundkörper 12, 13, 14, 15, in den jeweils eine Isolierschicht 16 und eine Wärmespeicherplatte 17 eingebracht ist, vgl. 2, wobei zur besseren Erkennbarkeit in 2 die Isolierschichten 16 mit gepunkteten Randlinien dargestellt sind, die Wärmespeicherplatten 17 mit gestrichelten Randlinien.
  • Im Einzelnen sind vorgesehen:
    • - Ein waagrecht unten liegendes Boden-Flächenelement 2, befestigt an vier kurzen, als Füße dienenden unteren Ständerelementen 6;
    • - vier senkrecht stehende, an oberen Ständerelementen 7 befestigte Seiten-Flächenelemente 3, wovon eines als Front-Flächenelement 4 mit einer Beschickungsöffnung 8 versehen ist, und
    • - ein waagrecht oben liegendes Decken-Flächenelement 5.
  • Das Boden-Flächenelement 2 besteht aus einem flach-wannenförmigen Metallblech-Grundkörper 12, in den eine Isolierschicht 16 und eine Wärmespeicherplatte 17 eingelegt sind (2), wobei die Wärmespeicherplatte 17 des Boden-Flächenelements 2 als Bodenplatte des Ofens 1 dient, auf der -bei Beheizung mit einem Feststoff-Aufheizfeuer (Holz, Holzkohle) dieses entfacht wird und abbrennt, und auf die -nach Freiräumen und Säubern der entsprechenden Fläche- das Backgut (z.B. Pizza, Flammkuchen, Brot) direkt aufgelegt wird oder auf der Gar-, Koch-, oder Schmorgeschirre oder Grillgestelle abgestellt werden.
  • Alternativ kann auch eine Beheizung mit gasförmigen Brennstoffen oder vergasten Flüssigbrennstoffen vorgesehen sein, worauf an späterer Stelle noch eingegangen wird.
  • Der Metallblech-Grundkörper 12 des Boden-Flächenelementes 2 ist mit allseitigen, nach oben weisenden, U-förmigen, 2 X 90°- Abkantungen 27 (s. 3 und 6) versehen. Die oberen, horizontalen, freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 weisen Ausnehmungen 20 auf, in die beim Zusammenbau nasenförmige Einsteckelemente 26 (s. 5) der Metallblech-Grundkörper 14 der Seiten-Flächenelemente 3 bzw. des Metallblech-Grundkörpers 15 des Front-Flächenelementes 4 eingreifen, wie auch die eingekreisten Detaildarstellung in 1 zeigt.
  • An den Ecken des Metallblech-Grundkörpers 12 sind Einzüge 28 vorgesehen, zur Aufnahme und Befestigung der als Füße dienenden, aus kurzen Vierkantrohr-Abschnitten bestehenden, unteren Ständerelemente 6, siehe Detaildarstellung in 3. Dazu wird (nach entsprechender Kürzung oder Abkantung des freien Falzendes 32) die Abkantung 27 im Bereich der Einzüge 28 rechtwinklig um eine senkrechte Achse abgebogen, so dass ein Endabschnitt 29 mit einer Anliegefläche 30 entsteht.
  • In der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform wird das flache Bodenblech des Metallblech-Grundkörpers 12 im Bereich der Einzüge 28 nicht oder zumindest nicht vollständig ausgeschnitten, sondern zumindest teilweise stehengelassen (hier ersichtlich dreiecksförmig). In den unteren Ständerelementen 6 sind horizontale Querschlitze 31 vorgesehen, in welche die stehengelassenen Flächen des Bodenblechs eingeschoben werden, bis die Anliegeflächen 30 der Endabschnitte 29 an den Seitenflächen der unteren Ständerelemente 6 anliegen.
  • Um eine äußerst stabile, verwindungsfreie Konstruktion zu erhalten, werden die Endabschnitte 29 an den Anliegeflächen 30 mit den unteren Ständerelementen 6 bevorzugt verschraubt, was in 3 lediglich durch korrespondierende Bohrungen in den Endabschnitten 29 und den Seitenflächen der unteren Ständerelemente 6 symbolisiert dargestellt ist .
  • Alternativ zur hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform können selbstverständlich auch andere, werkzeuglos lösbare Befestigungsarten der unteren Ständerelemente 6 an den Endabschnitten 29 Anwendung finden, wie z-B. eine Pilzkopf-Befestigung oder eine Einhak-Befestigung. Ein Einschieben des Bodenblechs in Querschlitze 31 der unteren Ständerelemente 6 ist dann selbstverständlich nicht möglich, das Bodenblech muß im gesamten Bereich des Einzugs 28 ausgeschnitten werden.
  • Zusammen mit den (unnummerierten) Verschraubungen bzw. o.g. Alternativen bilden die Einzüge 28, die Endabschnitte 29 und die Querschlitze 31 die anspruchsgemäßen „unteren Befestigungsvorrichtungen (28, 29; 31)“.
  • Da die unteren Ständerelemente 6 nur kurze Vierkantrohr-Abschnitte sind, können sie, ohne dass dies hinderlich wäre, beim Zerlegen des Ofens 1 für einen Transport oder zur Einlagerung, am Metallblech-Grundkörper 12 befestigt verbleiben.
  • In den oberen, horizontalen, freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 sind weiter Bohrungen 35 vorgesehen (s. 3), die der Befestigung von Erweiterungs-Metallblech-Grundkörpern 12a von Erweiterungsmodulen dienen. Hierauf wird später noch eingegangen.
  • Bodenausschnitte und Stabilisierungsfalze 23 (s. 2) sind in der Grundfläche des Metallblech-Grundkörpers 12 vorgesehen und verleihen der Konstruktion zusätzliche Stabilität.
  • Bevorzugt ist der Metallblech-Grundkörper 12 des Boden-Flächenelementes 2, wie im Übrigen auch die anderen, später noch dargestellten Metallblech-Grundkörper 13, 14, 15 aus Stahl, insbesondere nichtrostendem Edelstahl vorgesehen. Alternative Metalle, wie z.B. Aluminium sind allerdings auch vorstellbar.
  • Auch die unteren Ständerelemente 6 wie auch die oberen Ständerelemente 7 können aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium und nach Belieben beschichtet oder lackiert vorgesehen sein.
  • Für die Isolierschicht 16 des Boden-Flächenelementes 2 kommen eine biolösliche Fasermatte, bevorzugt aber eine Calciumsilikatplatte in Betracht, denn letztere ist starr und nicht komprimierbar und somit besser als stabile Unterlage für die darauf liegende Wärmespeicherplatte 17 geeignet, die ja den Boden des kombinierten Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum bildet.
  • Im Falle der Verwendung starren Materials wie z.B. Calciumsilikat für die Isolierschicht 16 kann es wegen der in die Grundfläche ragenden, umlaufenden freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 nötig sein, die Isolierplatte ggf. mehrfach zu teilen, um sie einbauen zu können. Dies ist aber ohne Nachteil, da nach dem erstmaligen Zusammenbau des erfindungsgemäßen Ofens 1, für Transport von einem Einsatzort zum anderen und für (Ein)lagerung, das komplette Boden-Flächenelement 2 samt angebauten unteren Ständerelementen 6 zusammengebaut bleiben kann.
  • Auch die Isolierschichten 16 der anderen Flächenelemente (Seiten-Flächenelemente 3, Front-Flächenelement 4 und Decken-Flächenelement 5) können biolösliche Fasermatten oder Calciumsilikatplatten sein. Grundsätzlich sind aber auch alle anderen hitzebeständigen Isoliermaterialien wie z. B Mineralfaser oder Vermiculit als Isoliermaterial denkbar.
  • Die Wärmespeicherplatten 17 sowohl des Boden Flächenelements 2 als auch der anderen Flächenelemente (Seiten-Flächenelemente 3, Front-Flächenelement 4 und Decken-Flächenelement 5) sind bevorzugt aus feuerfestem Beton und/oder feuerfestem Zement und/oder feuerfestem Ton und/oder Schamotte, auch Schamotte-Gießmasse, hergestellt, wobei die Formgebung vorteilhaft durch Gießen in Formen erfolgen kann, mit ggf. erforderlicher mechanischer Nachbearbeitung nach Entnahme aus der Form. Aber auch andere Formgebungsverfahren wie Pressen, Stampfen, Vibrieren, Walzen oder isostatisches Pressen sind denkbar.
  • Auf die unteren Ständerelemente 6 sind die oberen Ständerelemente 7 so aufgesetzt, dass sich die oberen Ständerelemente 7 auf den unteren Ständerelementen 6 abstützen. Bei bevorzugter Verwendung von Vierkant-Rohrabschnitten als Ständerelemente 6, 7 wird dies vorteilhaft dadurch ermöglicht, dass z.B. die oberen Ständerelemente 7 einen lichten Innendurchmesser aufweisen, der geringfügig größer ist, als der Außendurchmesser des unteren Ständerelementes 6, so dass das obere Ständerelement 7 teleskopartig über das untere Ständerelement 6 bis zu einem an diesem vorgesehenen Anschlag geschoben werden kann. Als solche Anschläge können vorteilhaft die mit den unteren Ständerelementen 6 verschraubten Endabschnitte 29 der Abkantungen 27 dienen.
  • Die oberen Ständerelemente 7 weisen, wie aus 4 ersichtlich, oben Längsschlitze 34 auf, und die Metallblech-Grundkörper 14, 15 der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 als Einhängehaken ausgebildete obere Befestigungselemente 19 (s. 5). Zusammen bilden die Längsschlitze 34 und die oberen Befestigungselemente 19 eine Form der anspruchsgemäßen oberen Befestigungsvorrichtungen 19, 34. Eine andere, alternative Form der oberen Befestigungsvorrichtungen 61, 34 mit einem Vorreiber 61 (s. 10) ist für abklappbare Front-Flächenelemente 4 vorgesehen, was später näher ausgeführt wird.
  • Beim Zusammenbau des Ofens 1 werden die als Einhängehaken ausgebildeten oberen Befestigungselemente 19 in die Längsschlitze 34 eingehängt.
  • Gleichzeitig werden die bereits erwähnten, an der Unterseite der Metallblech-Grundkörper 14, 15 der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 angeordneten, nasenförmigen Einsteckelemente 26 (s. 1 und 5) in die jeweiligen Ausnehmungen 20 in den oberen, horizontalen, freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 eingesteckt.
  • So wird jedes Seiten-Flächenelement 3 bzw. Front-Flächenelement 4 oben mittels der oberen Befestigungselemente 19 an den oberen Ständerelementen 7 befestigt und sitzt unten -fixiert mittels der Einsteckelemente 26 - auf den waagrechten, freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 auf.
  • Selbstverständlich können auch andere, im Können des Fachmannes und im Umfang des Erfindungsgedankens liegende, alternative Befestigungsweisen vorgesehen sein: So können z.B. anstelle der in die Längsschlitze 34 eingreifenden hakenförmigen Befestigungselemente 19 auch Pilzkopfverschlüsse Anwendungen finden, bei selbstverständlich daran angepasster (bajonettverschlußartiger) Ausbildung des Oberteils des oberen Ständerelementes 7. Auch ist es möglich, Längsschlitze sowohl am oberen Ständerelement 7 (Längsschlitze 34), als auch korrespondierend in den seitlichen Abkantungen der Metallblech-Grundkörper 14, 15 der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 vorzusehen, und das obere Ständerelement 7 und die Metallblech-Grundkörper 14, 15 mittels flacher, eingeschobener Metallplättchen zu verbinden. Eine besonders stabile Verbindung kann dadurch erreicht werden, daß auch das flache Metallplättchen mit einem Schlitz versehen ist, der auf die Wandstärke des oberen Ständerelements 7 und die Blechdicke abgestimmt ist, und über die Wandungen von Ständerelement 7 und Metallblech-Grundkörper 14, 15 unterhalb deren Schlitze geschoben wird.
  • Schließlich können anstelle zweier Befestigungselemente 19 (nur) oben, vier Befestigungselemente 19 oben und unten angeordnet werden, auch, aber nicht zwingend unter Wegfall der Einsteckelemente 26.
  • In diesen Fällen bilden die genannten alternativen Befestigungsweisen die anspruchsgemäßen „oberen Befestigungsvorrichtungen“.
  • Anhand 6 wird der weitere Aufbau eines Seiten-Flächenelements 3 erläutert: Der Metallblech-Grundkörper 14 ist flach-wannenförmig ausgebildet, mit zumindest an der Ober- und Unterseite zum Ofeninneren weisenden, U-förmigen, 2 X 90°- Abkantungen 33 mit freien Falzenden 21. Es ist auch denkbar, die Abkantungen 33 allseitig, also umlaufend vorzusehen, was der Konstruktion zusätzliche Stabilität verleiht.
  • In den, von den Abkantungen 33 umfassten Raum ist die Isolierschicht 16 derart eingebracht, dass sie die Grundfläche des Metallblech-Grundkörpers 14 abdeckt. Im Falle der Verwendung starren Materials wie z.B. Calciumsilikat für die Isolierschicht 16, und umlaufender Abkantungen 33 kann es wegen der in die Grundfläche ragenden, umlaufenden freien Falzenden 21 wiederum nötig sein, die Isolierplatte ggf. mehrfach zu teilen. Dies ist aber ebenfalls ohne Nachteil, da nach dem erstmaligen Zusammenbau des erfindungsgemäßen Ofens 1, für Transport von einem Einsatzort zum anderen und für (Ein)lagerung, die Seiten-Flächenelemente 3 zusammengebaut bleiben können.
  • Bei Verwendung von Isoliermaterial, das gesundheitsbedenkliche Bestandteile wie z.B. (Mineral)fasern freisetzen kann, kann es aus lebensmittelhygienischen Gründen erforderlich sein, das Isoliermaterial vom Ofen-Innenraum hermetisch abzuschirmen. Für diesen Fall ist optional eine Trennplatte 24 zwischen Isolierschicht 16 und Wärmespeicherplatte 17 vorgesehen.
  • Das Bauteil Seiten-Flächenelement 3 wird von der jeweils vorgesehenen Wärmespeicherplatte 17 komplettiert. Diese weist an der Oberseite 25 und an der Unterseite Nuten 22 auf, in welche die freien Falzenden 21 des Metallblech-Grundkörpers 14 eingreifen, wie 6 zeigt. Die Tiefe der Nuten 22 ist auf die Länge der freien Falzenden 21 abgestimmt und so dimensioniert, dass die Wärmespeicherplatte 17 in die freien Falzenden 21 eingehängt werden kann. (Es ist anzumerken, dass aus Darstellungsgründen in 2 die Nuten 22 nicht eingezeichnet sind.) Die Wärmespeicherplatte 17 kann dann, wie in 6 dargestellt, stumpf auf der Isolierschicht 16 des Boden-Flächenelementes 2 aufsitzen und ebenfalls stumpf an der Wärmespeicherplatte 17 des Boden-Flächenelementes 2 anliegen. Es ist aber auch möglich, die Wärmespeicherplatte 17 des Boden-Flächenelementes 2 und die Wärmespeicherplatten 17 der Seiten-Flächenelemente 3 auf Gehrung aufeinanderstoßen zu lassen.
  • Auch das gegenseitige, rechtwinklige Aufeinanderstoßen der Wärmespeicherplatten 17 der Seiten-Flächenelemente 3 kann stumpf erfolgen, wie 2 entnehmbar, oder (nicht dargestellt) auf Gehrung.
  • Wichtig ist jedoch, dass in allen Fällen die Wärmespeicherplatten 17 möglichst dicht und ohne offene Spalten aufeinanderstoßen, so dass die Wärmespeicherplatten 17 einen -bis auf die Beschickungsöffnung 8 - geschlossenen Ofenraum bilden und keine heißen Rauchgase von der Feuerung an Metallteile gelangen können.
  • Ein Seiten-Flächenelement 3 ist als Front-Flächenelement 4 ausgebildet und weist eine Beschickungsöffnung 8 auf, durch die Feuermaterial, (z.B. Holz, Holzkohle) oder alternativ mindestens eine Zuführleitung für gasförmige Brennstoffe zu einem Brenner, sowie die thermisch zuzubereitenden Lebensmittel in den kombinierten Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum eingebracht werden können. Dazu sind der zum Front-Flächenelement 4 zugehörige Metallblech-Grundkörper 15, die entsprechende Isolierschicht 16, ggf. die entsprechende Trennplatte 24 und die zugeordnete Wärmespeicherplatte 17 mit einem entsprechenden, von einer Verblendung 44 umfassten Ausschnitt versehen, s. 1, 2 und 7.
  • Wie 7 weiter zeigt, ist die Beschickungsöffnung 8 unten eben und mit der Verblendung 44 in Flucht zu der als Bodenplatte des Ofens 1 dienenden Boden-Wärmespeicherplatte 17 ausgebildet. Oben ist die Beschickungsöffnung 8 mit einem Sturz 45 versehen.
  • Über der Beschickungsöffnung 8 ist ein, nach außen auskragender und sich über die gesamte Breite der Beschickungsöffnung 8 erstreckender, am Metallblech-Grundkörper 15 befestigter Rauchsammler 9 mit einem eingesteckten Rauchrohr 10 angeordnet. Zur Befestigung des Rauchsammlers 9 am Metallblech-Grundkörper 15 dienen hier, beidseitig über der Beschickungsöffnung 8 am Metallblech-Grundkörper 15 vorgesehene Rauchsammler-Einhängeschlitze 18, (s. 2) in die, an den Seiten des Rauchsammlers 9 angebrachte Einhängehaken eingehängt werden. Selbstverständlich sind auch andere Befestigungsarten denkbar, wie z.B. eine Pilzkopf-Befestigung.
  • Der Rauchsammler 9 ist nach unten und zur Beschickungsöffnung 8 hin ganzflächig offen und ragt mit den Seitenflächen und der Vorderfläche nach unten hin, wie insbesondere aus 7 ersichtlich, über den Sturz 45 hinaus in den Querschnitt der Beschickungsöffnung 8.
  • Schließlich ist am Front-Flächenelement 4 eine Thermometer-Bohrung 11 vorgesehen (s. 1), durch die eine Fühlerstange eines hier nicht dargestellten Thermometers hindurchgeführt werden kann, um die Ofen-Innenraumtemperatur zu messen und anzuzeigen.
  • Nach oben hin wird der Ofen 1 vom Decken-Flächenelement 5 abgedeckt. Wie 6 zeigt, ist die Wärmespeicherplatte 17 des Decken-Flächenelementes 5 stumpf auf die Oberseiten 25 der Wärmespeicherplatten 17 der Seiten-Flächenelemente 3 bzw. des Front-Flächenelements 4 aufgesetzt. Eine exakt zentrierte Position der Wärmespeicherplatte 17 und eine hohe Stabilität des Ofenaufbaus wird erreicht, wenn, wie hier gezeigt, die Wärmespeicherplatte 17 gestuft ausgeführt ist. Die Wärmespeicherplatte 17 des Decken-Flächenelementes 5 kann auch geteilt ausgeführt sein.
  • Die Wärmespeicherplatte 17 wird oben vollflächig von der Isolierschicht 16 abgedeckt. Darüber ist, gewissermaßen als Deckel, der ebenfalls flach-wannenförmig ausgebildete Metallblech-Grundkörper 13 des Decken-Flächenelementes 5 aufgelegt. Dieser ist an allen Seiten nur einmal um 90° abgekantet (s. 6) und deckt auch die Oberseiten der Seiten-Flächenelemente 3 bzw. des Front-Flächenelementes 4 sowie der oberen Ständerelemente 7 ab (1 und 6).
  • In 7 sind durch eingezeichnete Strömungslinien die Frischluft- und Rauchgas-Strömungsverhältnisse, die sich bei Abbrand eines Feststoff-Aufheizfeuers (hier im Beispiel mit Brennholz) bei der erläuterten Konstruktion kreislaufartig einstellen, qualitativ dargestellt:
    • Frische Luft wird als Zuluft 47 zum Feuer 46 über den unteren Teil der Beschickungsöffnung 8 angesogen. Die heißen Verbrennungsgase (Rauchgase 48) steigen vom Feuer 46 auf bis zur oberen Wärmespeicherplatte 17, werden umgelenkt in Richtung Beschickungsöffnung 8 und dort um den Sturz 45 herum gezwungen, um nach Passieren der Beschickungsöffnung 8 (aufgrund der hohen Temperatur) wieder nach oben zu steigen, direkt in den Rauchsammler 9, von wo sie dann über das Rauchrohr 10 nach oben abgeführt werden.
  • Durch das Vorsehen eines Sturzes 45 und das Hineinragen des Rauchsammlers 9 in den Querschnitt der Beschickungsöffnung 8 wird sichergestellt, dass die Rauchgase, wie Versuche ergaben, vollständig vom Rauchsammler 9 eingefangen und über das Rauchrohr 10 nach oben abgeführt werden.
  • Es ist allerdings auch eine Minimal-Ausstattung des Ofens 1 ohne Rauchsammler 9, Rauchrohr 10 und Verblendung 44 denkbar. Die Rauchgase 48 ziehen dann, nach Überwindung des Sturzes 45 einfach nach oben ab.
  • Nachfolgend soll das, nicht beanspruchte Verfahren des erstmaligen Zusammenbaus eines erfindungsgemäßen Ofens 1 beschrieben werden:
    • In einem ersten Schritt erfolgt an den Ecken des Boden-Flächenelements 2 die Montage der als Füße dienenden unteren Ständerelemente 6, wozu jeweils das in den zugeordneten Einzug 28 ragende Blechteil des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 in den Querschlitz 31 des unteren Ständerelements 6 eingeführt wird bis die Seitenwandungen des unteren Ständerelements 6 an den Anliegeflächen 30 der Endabschnitte 29 der Abkantungen 27 bzw. der freien Falzenden 32 anliegen. Sodann werden die unteren Ständerelemente 6 mit den Endabschnitten 29 durch die (unnummerierten) Bohrungen (s. 3) verschraubt.
  • Im zweiten Schritt werden zunächst die Isolierschicht 16 und dann die Wärmespeicherplatte 17 in den Metallblech-Grundkörper 12 des Boden-Flächenelements 2 eingelegt.
  • Im nächsten (dritten) Schritt werden die oberen Ständerelemente 7 auf die unteren Ständerelemente 6 aufgesetzt.
  • Der darauf folgende vierte Schritt umfasst -vorbereitend für den nachfolgenden fünften Schritt- das Komplettieren der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 durch Einbringen der Isolierschichten 16, der Trennplatten 24 (sofern vorgesehen) und der Wärmespeicherplatten 17 in die jeweiligen Metallblech-Grundkörper 14, 15 der Seiten-Flächenelemente 3 bzw. des Front-Flächenelements 4.
  • Das Einbringen einer Wärmespeicherplatte 17 in den Metallblech-Grundkörper 14, 15 kann gut anhand 6 nachvollzogen werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in 6 das Seiten-Flächenelement 3 bereits komplettiert und eingebaut, also in senkrecht stehender Lage dargestellt ist. Vorteilhaft erfolgt jedoch die Zusammenstellung eines Seiten-Flächenelements 3 separat und liegend. Wenn also nachfolgend von „oben“ und „unten“ die Rede ist, bezieht sich dies auf die senkrecht stehende Einbaulage gem. 6, sehr wohl berücksichtigend, dass dies beim liegenden Zusammenstellen des Seiten-Flächenelements 3 „links“ oder „rechts“, bzw. „vorne“ oder „hinten“ bedeutet.
  • Zuerst wird die Wärmespeicherplatte 17 mit der oberen Nut 22 leicht schräg am oberen freien Falzende 21 der Abkantung 33 des Metallblech-Grundkörpers 14, 15 angesetzt und danach bis zum Anschlag des freien Falzendes 21 am Nutgrund nach oben geführt. Nun lässt sich die Wärmespeicherplatte 17 unten leicht nach innen (zur Trennplatte 24 hin) klappen, so dass die untere Nut 22 über dem unteren freien Falzende 21 steht. Die Wärmespeicherplatte 17 wird dann senkrecht nach unten geführt, wobei das untere freie Falzende 21 in die untere Nut 22 eingreift und schließlich im Nutgrund aufsitzt. Wie aus 6 weiter deutlich wird, ist die Länge der oberen und unteren freien Falzenden 21 sowie die Tiefe der oberen und unteren Nuten 22 derart aufeinander abgestimmt, dass zwar der beschriebene Zusammenbau möglich ist, gleichwohl die Wärmespeicherplatte 17 in Einbaulage nicht mehr aus der Führung nach innen (in Richtung Ofeninnenraum) klappen kann, da bei unten auf der Abkantung 33 aufsitzender Wärmespeicherplatte 17 gleichwohl das obere freie Falzende 21 in die obere Nut 22 eingreift.
  • Nach der beschriebenen Komplettierung der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 werden diese - im fünften Schritt - in die oberen Ständerelemente 7 eingehängt, und zwar durch Einhängen der hakenförmigen oberen Befestigungselemente 19 in die Längsschlitze 34 der oberen Ständerelemente 7 (s. 4 und 5) unter gleichzeitigem Einführen der an den Metallblech-Grundkörpern 14, 15 unten angeordneten Einsteckelemente 26 in die Ausnehmungen 20 der Abkantungen 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelementes 2 (s. eingekreiste Detaildarstellung in 1).
  • Nachdem die Seitenwandungen des Ofens 1 stehen, wird im sechsten Schritt die Wärmespeicherplatte 17 des Decken-Flächenelementes 5 auf die Oberseiten 25 der Wärmespeicherplatten 17 der Seiten-Flächenelemente 3 bzw. des Front-Flächenelementes 4 aufgelegt, s. 2 und 6.
  • Im letzten, siebten Schritt wird die Wärmespeicherplatte 17 mit der zugehörigen Isolierschicht 16 und dem zugehörigen Metallblech-Grundkörper 13 abgedeckt, so dass der Ofen 1 in seiner Minimal-Konfiguration vollständig ist.
  • Wenn darüber hinaus vorteilhaft eine Verblendung 44, ein Rauchsammler 9 und ein Rauchrohr 10 vorgesehen sind, wird abschließend das Front-Flächenelement 4 komplettiert, indem die Verblendung 44 der Beschickungsöffnung 8 in diese eingesetzt, der Rauchsammler 9 in die Rauchsammler-Einhängeschlitze 18 des Front-Flächenelementes 4 eingehängt und das Rauchrohr 10 in den entsprechenden Blechausschnitt im Rauchsammler 9 eingeführt wird.
  • Soll Lagerung oder Transport des Ofens 1 nicht im vollständig zusammengebauten Zustand erfolgen, kann er auch zerlegt werden. Dafür ist es nicht zwingend erforderlich, alle oben genannten Schritte (in umgekehrter Reihenfolge) auszuführen, da - wie erwähnt- das Boden-Flächenelement 2 samt den unteren Ständerelementen 6 als komplettes Bauteil montiert bleiben kann, ebenso wie die Seiten-Flächenelemente 3 und das Front-Flächenelement 4.
  • Mithin brauchen zum Auseinanderbauen des Ofens 1 für Transport und/oder Lagerung nach Benutzung also nur die Einzelteile des Decken-Flächenelementes 5 (Metallblech-Grundkörper 13, Isolierschicht 16 und Wärmespeicherplatte 17) abgehoben, die kompletten Seiten-Flächenelemente 3 und das Front-Flächenelement 4 ausgehängt, sowie die oberen Ständerelemente 7 von den unteren Ständerelementen 6 abgezogen werden.
  • Dementsprechend einfach und schnell durchzuführen ist das erneute Zusammenbauen des Ofens 1 nach Lagerung und/oder Transport:
    • - Die oberen Ständerelemente 7 werden auf die unteren Ständerelemente 6 aufgesetzt, die ja mit dem kompletten Boden-Flächenelement verbunden geblieben sind.
    • - Danach werden die -ebenfalls komplettiert gebliebenen- Seiten-Flächenelemente 3 und das Front-Flächenelement 4 mit den hakenförmigen oberen Befestigungselementen 19 in die Längsschlitze 34 der oberen Ständerelemente 7, sowie die Einsteckelemente 26 in die Ausnehmungen 20 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 eingehängt.
    • - Schließlich wird die Wärmespeicherplatte 17 des Decken-Flächenelements 5 auf die Oberseiten 25 der Wärmespeicherplatten 17 der Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelements 4 aufgelegt, und danach mit der zugehörigen Isolierschicht 16 und dem zugehörigen Metallblech-Grundkörper 13 abgedeckt.
  • 8 zeigt eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Ofens 1: Anstelle des vollflächigen Decken-Flächenelementes 5 in der Basisausführung des Ofens 1 ist im vorderen Teil eine Kochplatte 36 vorgesehen, die auf den Oberseiten 25 (s. 6) der Wärmespeicherplatten 17 der linken und rechten Seiten-Flächenelemente 3 und des Front-Flächenelementes 4 aufliegt. Die Kochplatte 36 ist bevorzugt aus Stahl, kann aber alternativ auch aus anderem Material sein, z.B. Glaskeramik. Die Kochplatte 36 kann, wie in 8 gezeigt, eine runde Öffnung 37 zum Einsatz geeigneten Kochgeschirrs aufweisen, die durch (nicht dargestellte) bekannte Herdplattenringe geschlossen werden kann. Sie kann aber auch vollflächig geschlossen sein (nicht zeichnerisch dargestellt).
  • Der nicht durch die Kochplatte 36 abgedeckte Flächenteil wird durch ein Decken-Teilflächenelement 38 abgedeckt, das gleichen Aufbau aufweist, wie das vollflächige Decken-Flächenelement 5 der Basisausführung.
  • In einer nächsten vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Ofens 1 ist vorgesehen, eine Ofentüre 57 anzuordnen, wie 9 zeigt. Eine solche Ofentüre 57 ist z.B. für Backen von Brot erforderlich, da hierbei während des Backvorgangs keine weitere Wärmezufuhr erfolgt. Die Ofentüre 57 weist unten eine auf dem Grund der Beschickungsöffnung 8 bzw. auf deren Verblendung 44 aufliegende Abwinklung 60 auf, und wird oben von einem Halteelement 59 (z.B. Magnet oder Vorreiber) an der Außenseite des Sturzes 45 gegen Abkippen gehalten. Zum Handhaben ist ein Griff 58 vorgesehen.
  • 10 zeigt eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Ofens 1 mit nach unten abklappbarem Front-Flächenelement 4. Dazu wird das Front-Flächenelement 4 unten mittels mindestens einem Scharnier 62 , oder besser mittels mehrerer Scharniere 62 am Front-Flächenelement 4 befestigt, indem an der vorderen Abkantung 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 einerseits und unten an der Außenseite des Metallblech-Grundkörpers 15 des Front-Flächenelements 4 andererseits jeweils ein Scharnier-Flügel befestigt wird. Die beiden Scharnier-Flügel sind zum Zwecke einfachen Zusammenbaus und Zerlegens des Ofens 1 bevorzugt mit einem herausziehbaren Scharnierbolzen 63 miteinander verbunden. Alternativ ist es auch denkbar, einen festen Scharnierbolzen 63 vorzusehen, und einen Scharnierflügel in eine an der vorderen Abkantung 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 oder an der Außenseite des Metallblech-Grundkörpers 15 angebrachte Tasche lose einzustecken.
  • Als oberes Befestigungselement 19 dient ein am Front-Flächenelement 4 drehbar befestigter Vorreiber 61, der in verriegelter Stellung in den zugeordneten Längsschlitz 34 des entsprechenden oberen Ständerelements 7 eingreift, und der zum Abklappen (wie auch zur gänzlichen Demontage) des Front-Flächenelements 4 durch Drehung außer Eingriff gebracht wird.
  • Bei Anordnung eines Front-Flächenelements 4 mit Scharnier(en) 62 kann entweder dessen Metallblech-Grundkörper 15 ohne Einsteckelemente 26 ausgebildet werden. Oder die Ausnehmungen 20 in den oberen, horizontalen freien Falzenden 32 der Abkantungen 27 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Boden-Flächenelements 2 werden nicht nur als schmale Schlitze ausgeführt, sondern als flächige Ausstanzungen, deren Länge auf die Länge der Einsteckelemente 26 derart abgestimmt ist, dass die Einsteckelemente 26 bei Drehung des Front-Flächenelements 4 sich frei herausdrehen lassen.
  • Ein solches abklappbares Front-Flächenelement 4 kann vorgesehen werden, um z.B. übergroße Gegenstände, die größer sind als die Beschickungsöffnung 8, in den Ofen 1 einzubringen, wie beispielsweise Grill-, Koch-, Gar- oder sonstige Zubereitungsgeräte oder übergroße Lebensmittel (z.B. sog. „Familien-“ oder „Partypizza“, ganze Spanferkel o.ä.).
  • Zwar wäre für diesen Fall auch denkbar, den Ofen 1 gänzlich ohne Front-Flächenelement 4 zu betreiben. Dies hätte gegenüber einem Betrieb mit eingebautem Front-Flächenelement 4 jedoch den Nachteil größeren Wärmeverlustes, d.h.: längere Aufheizzeit, größerer Brennstoffbedarf, kürzere Warmhaltezeit usw.
  • Der erfindungsgemäße Ofen 1 kann alternativ zum Feststoff-Feuer 46 auch mit gasförmigen oder vergasten flüssigen Brennstoffen beheizt werden. 11 zeigt einen hierfür geeigneten Gasbrenner 49.
  • Die Anwendung des Gasbrenners 49 ist jedoch nicht auf den hier vorgestellten erfindungsgemäßen Ofen 1 beschränkt. Der Gasbrenner 49 kann vielmehr auch in jeglichem anderen geeigneten Ofen zum Beheizen eines kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraums verwendet werden, weshalb hier auch in Nebenordnung Schutz für den Gasbrenner 49 an sich begehrt wird.
  • Wie 11 zeigt, weist der Gasbrenner 49 zwei längliche, S-förmig gebogene Brennerrohre 50, 51 auf, die an ihrem einen Ende an einem Trägerelement 52 mittels angeschraubter Schellen 53 längsachsendrehbar befestigt sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Trägerelement 52 als U-förmig ausgebildetes, abgekantetes Blechteil ausgeführt, mit Abkantungen an den Schenkelenden, um die Schellen 53 am Trägerelement 52 befestigen zu können. Das Trägerelement 52 kann allerdings auch andersartig ausgeführt sein, beispielsweise in Form eines Vierkantrohrabschnittes oder als Massivteil. Am gegenüberliegenden Ende eines jeden Brennerrohres 50, 51 sind flache, quaderförmige Aufstellelemente 54 mit einer mittigen Bohrung vorgesehen, die von den Brennerrohren 50, 51 durchdrungen werden. Durch das Trägerelement 52 und die Aufstellelemente 54 werden die Brennerrohre 50, 51 in vorgegebenem Abstand von der Aufstandsfläche (hier: Wärmespeicherplatte 17 des Boden-Flächenelementes 2) gehalten. Endseitig der Brennerrohre 50, 51 sind Anschlußkupplungselemente 55 für eine Schlauchverbindung zur Gasquelle (z.B. Propan-/Butan Gasflasche) vorgesehen. Die den Anschlußkupplungselementen 55 abgewandten Schenkel der Brennerrohre 50, 51 weisen einseitig Bohrungen als Brennerdüsen 56 auf, derart, dass die Brennerdüsen 56 beim im Bild rechten Brennerrohr 50 nach oben weisen, und beim im Bild linken Brennerrohr 51 nach unten, zum Boden (daher in 11 nicht sichtbar). Dies gilt für die in 11 dargestellte, gabelförmige Ausrichtung der Brennerrohre 50, 51. Jedes Brennerrohr 50, 51 ist um die von den zugehörigen Schellen 53 gebildete Achse schwenkbar, so dass es auch möglich ist, die Brennerdüsen 56 beider Brennerrohre 50, 51 nur nach oben oder nur nach unten weisend auszurichten, indem das entsprechende Brennerrohr 50, 51 um 180° geschwenkt wird.
  • Dies wird aus den 12 und 13 deutlich, die beispielhaft mögliche Anordnungen des Gasbrenners 49 im erfindungsgemäßen Ofen 1 in einer Draufsicht auf den Ofen 1 bei abgenommenem Decken-Flächenelement 5 zeigen:
    • Der Gasbrenner 49 wird durch die Beschickungsöffnung 8 in den Ofenraum eingeführt und auf der den Boden bildenden Wärmespeicherplatte 17 abgestellt.
  • Zum Aufheizen (s. 12) des Ofens 1 sind die Brennerrohre 50, 51 wie gezeigt gabelförmig angeordnet, so dass die Brennerdüsen 56 des im Bild rechten Brennerrohres 50 nach oben auf die Wärmespeicherplatte 17 des Decken-Flächenelements 5 gerichtet sind und die Flammen in erster Linie diese aufheizen. Die Brennerdüsen 56 des im Bild linken Brennerrohres 51 hingegen weisen nach unten, zur Wärmespeicherplatte 17 des Boden-Flächenelementes 2 hin, so dass die Flammen schwerpunktmäßig diese aufheizen.
  • Ist der Ofen 1 auf die gewünschte Temperatur aufgeheizt, kann, z.B. zum Brot backen, der Gasbrenner 49 entnommen werden. Das Brot bäckt alleine mit der gespeicherten Wärme, wobei sinnvoll die Beschickungsöffnung 8 mit der Ofentüre 57 verschlossen wird.
  • Soll hingegen z. B. Pizza gebacken werden und dafür eine ständige weitere Wärmezufuhr erforderlich sein, wird nach dem Aufheizen das in den Bildern linke Brennerrohr 51 um die von den zugehörigen Schellen 53 gebildete Achse um 180° geschwenkt, so dass, wie 13 zeigt, beide Brennerrohre 50, 51 am im Bild rechten Rand des Ofenraumes positioniert sind, und die Grundfläche des Ofenraumes in der Mitte frei ist für das zu backende Gut. Weiterhin weisen die Brennerdüsen 56 nunmehr beider Brennerrohre 50 und 51 nach oben und beide beheizen den gesamten Ofenraum (bei ggf. gedrosselter Gaszufuhr).
  • Versuche haben ergeben, dass ein auch bei Gasbrenner-Heizung gewünschter Rauchgeschmack des zu backenden/garenden/grillenden Gutes vorteilhaft dadurch erzeugt werden kann, dass man nach dem Aufheizen, nachdem der Gasbrenner 49 in die Position gemäß 13 gebracht worden ist, lediglich ein Stück Brennholz auf den Gasbrenner 49 legt und abbrennen lässt.
  • In den gezeigten Beispielen gemäß 11 bis 13 sind die Brennerdüsen 56 in den Brennerrohren 50, 51 nach oben bzw. unten weisend angeordnet. Natürlich ist es auch möglich, bei Bedarf die Brennerdüsen 56 konstruktiv zur Seite hin gerichtet anzuordnen, wenn z.B. seitliche Bereiche gezielt aufgeheizt werden sollen.
  • Auch ist es denkbar, zu diesem Zweck ein oder beide Brennerrohr(e) 50, 51 um einen anderen Winkel als 180° zu schwenken , beispielsweise um 90°, wobei dann allerdings der sichere Stand des Gasbrenners 49 durch geeignete Maßnahmen (z.B. große Basisbreite und/oder großes Gewicht und/oder Verankerung des Trägerelements 52) sichergestellt werden muß, da eines der beiden Brennerrohre 50, 51 sich nicht mehr auf dem Aufstellelement 54 am Boden abstützt, sondern frei auskragt.
  • Der erfindungsgemäße Ofen 1 kann baukastenartig erweitert werden.
  • So ist, wie in den 14 und 15 gezeigt, in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine Erweiterung des Ofens 1 nach der Seite möglich, wobei hier beispielhaft eine Erweiterung des Basismoduls 1a um ein Erweiterungsmodul 1b im Bild nach rechts dargestellt ist und erläutert wird.
  • Das Erweiterungsmodul 1b baut auf einem Erweiterungs-Metallblech-Grundkörper 12a des Boden-Flächenelements 2 auf, der gegenüber dem Metallblech-Grundkörper 12 des Basismoduls 1a insoweit geändert ist, als die 2 X 90°- Abkantung 27 an der linken Seite nicht U-förmig, sondern Z-förmig ausgebildet ist, siehe 15. Dadurch entsteht ein nach außen, zum Metallblech-Grundkörper 12 des Basismoduls 1a weisendes freies Falzende 32 der Abkantung 27, das über das freie Falzende 32 des Metallblech-Grundkörpers 12 des Basismoduls 1a gelegt und durch die Bohrungen 35 mit diesem verbunden, z.B. verschraubt werden kann.
  • Da die unteren Ständerelemente 6 an der Verbindungsseite ersichtlich vollständig in den Metallblech-Grundkörper 12 des Basismoduls 1a eingezogen sind, braucht am Metallblech-Grundkörper 12 des Erweiterungsmoduls 1b an der linken Seite kein Einzug 28 mehr vorgesehen sein.
  • Auf die unteren Ständerelemente 6 werden Erweiterungs-Ständerelemente 39 aufgesetzt. In 15 ist dies an der im Bild vorderen Ecke des Metallblech-Grundkörpers 12 im noch nicht zusammengebauten Zustand, an der im Bild hinteren Ecke zusammengebaut dargestellt.
  • Beide Erweiterungs-Ständerelemente 39 werden durch einen Querträger 42 miteinander verbunden. Dazu sind an den Erweiterungs-Ständerelemente 39 am oberen Ende zum jeweils gegenüberliegenden Erweiterungs-Ständerelement 39 weisende Ausschnitte 40 mit Nasen 41 vorgesehen, die beim Zusammenbau in Einsteckschlitze 43 (s. gedrehte Detaildarstellung im Kreis in 15) an den Enden des Querträgers 42 eingreifen.
  • Die Erweiterungs-Ständerelemente 39 weisen oben Schlitze 34 auf, in die das linksseitige und rechtsseitige Seiten-Flächenelement 3 bzw. Front-Flächenelement 4 eingehängt werden kann.
  • Zwischen Basismodul 1a und Erweiterungsmodul 1b ist keine Abtrennung in Form eines Seiten-Flächenelements 2 vorgesehen, so dass ein einziger, vergrößerter kombinierter Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum entsteht.
  • Bevorzugt werden, wie in 14 dargestellt, bei der seitlichen Erweiterung zwei Front-Flächenelemente 4 mit Beschickungsöffnungen 8 vorgesehen, wenngleich es grundsätzlich auch möglich ist, unter Inkaufnahme erschwerter Beschickung des Ofens 1, mit nur einem Front-Flächenelement 4 auszukommen.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß 15 sind aus optischen Gründen die zwischen Basismodul 1a und Erweiterungsmodul 1b vorgesehenen Erweiterungs-Ständerelemente 39 konstruktiv anders ausgeführt als die oberen Ständerelemente 7 an den linken und rechten Enden des Ofens 1. So sind z.B. die Schlitze 34 bei den oberen Ständerelementen 7 in diagonaler Anordnung (s. 4) erforderlich, bei den Erweiterungs-Ständerelementen 39 gegenüberliegend an einer Seitenfläche (s. 15). Weiter ist bei den oberen Ständerelementen 7 die (nicht nummerierte) Verlängerung nach unten zweiflächig über Eck (s. 4), während die entsprechende Verlängerung nach unten bei den Erweiterungs-Ständerelementen 39 nur einflächig ausgeführt werden kann.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass es im Rahmen fachmännischen Könnens -bei Akzeptanz optisch nicht so ansprechender Konstruktion - vereinfachend und damit kostengünstiger auch möglich ist, die oberen Ständerelemente 7 und die Erweiterungs-Ständerelemente 39 als Gleichteile auszuführen, z.B. ganz ohne abdeckende Verlängerungen nach unten und mit allseitigen Einhängemöglichkeiten für die Seiten-Flächenelemente 3.
  • Analog zur Erweiterung nach rechts kann eine solche selbstverständlich auch nach links erfolgen, wobei die Z-förmige Abkantung 27 dann natürlich an der rechten Seite des Erweiterungsmoduls 1b vorzusehen ist. Auch ist eine Erweiterung nicht auf nur zwei Ofenmodule begrenzt, wie hier dargestellt, sondern kann prinzipiell beliebig viele nebeneinander angeordnete und miteinander verbundene Ofenmodule umfassen.
  • Alternativ kann anstelle einer seitlichen Erweiterung in einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung auch eine Erweiterung des Ofens 1 nach hinten vorgesehen sein, wie dies in 16 dargestellt ist. Es finden grundsätzlich dieselben Bauteile Anwendung, wie bei der seitlichen Erweiterung, lediglich die Anordnung der Z-förmigen Abkantung 27 des Erweiterungsmoduls 1b ist seitenmäßig anzupassen. Selbstverständlich ist auch bei der Erweiterung nach hinten keine Abtrennung zwischen Basismodul 1a und Erweiterungsmodul 1b durch ein Seiten-Flächenelement 3 vorgesehen, so dass ein einziger, vergrößerter kombinierter Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum entsteht.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht in einer Erweiterung des Ofens 1 nach oben, die in 17 dargestellt ist. Ersichtlich wird auf ein Basismodul 1a einfach ein zweites Basismodul 1a derart aufgesetzt, dass die unteren Ständerelemente 6 des oberen Basismoduls 1a in die oberen Ständerelemente 7 des unteren Basismoduls 1a eingreifen. Dazu ist entweder der Metallblech-Grundkörper 13 des Decken-Flächenelementes 5 des unteren Basismoduls 1a an den Ecken so abzuändern (auszuschneiden), dass die Oberseiten der oberen Ständerelemente 7 des unteren Basismoduls 1a freiliegen, so dass die unteren Ständerelemente 6 des oberen Basismoduls 1a in die oberen Ständerelemente 7 des unteren Basismoduls 1a eingeführt werden können. Oder es wird alternativ auf eine Abdeckung des unteren Basismoduls 1a durch einen Metallblech-Grundkörper 13 verzichtet, so dass die Isolierschicht 16 das Decken-Flächenelement 5 nach oben hin abschließt, wie hier in 17 dargestellt.
  • Die Länge des Rauchrohres 10 des unteren Basismoduls 1a ist so abzustimmen, dass das Rauchrohr 10 frei in den oberen Rauchsammler 9 mündet, in ausreichendem Abstand vom unteren Ende des oberen Rauchrohres 10.
  • Weiterhin ist es auch möglich, einen seitlich oder nach hinten erweiterten Ofen 1 (siehe 14 und 16) zusätzlich noch nach oben zu erweitern, indem quasi eine zweite Etage aufgesetzt wird. Dieses braucht hier nicht eigens figürlich dargestellt zu werden, da der Fachmann mit diesem Hinweis unter Einbeziehung der vorangehenden Offenbarung in der Lage ist, diese Zusammenstellung herzustellen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Ofen
    1a
    Basismodul
    1b
    Erweiterungsmodul
    2
    Boden-Flächenelement
    3
    Seiten-Flächenelement
    4
    Front-Flächenelement
    5
    Decken-Flächenelement
    6
    Unteres Ständerelement
    7
    Oberes Ständerelement
    8
    Beschickungsöffnung
    9
    Rauchsammler
    10
    Rauchrohr
    11
    Thermometer-Bohrung
    12
    Metallblech-Grundkörper (des Boden-Flächenelementes 2)
    12a
    Erweiterungs-Metallblech-Grundkörper
    13
    Metallblech-Grundkörper (des Decken-Flächenelementes 5)
    14
    Metallblech-Grundkörper (eines Seiten-Flächenelementes 3)
    15
    Metallblech-Grundkörper (des Front-Flächenelementes 4)
    16
    Isolierschicht
    17
    Wärmespeicherplatte
    18
    Rauchsammler-Einhängeschlitze
    19
    Befestigungselement
    20
    Ausnehmung
    21
    freies Falzende
    22
    Nut
    23
    Bodenausschnitte und Stabilisierungsfalze
    24
    Trennplatte
    25
    Oberseite
    26
    Einsteckelement
    27
    Abkantung
    28
    Einzug
    29
    Endabschnitt
    30
    Anliegefläche
    31
    Querschlitz
    32
    Freies Falzende
    33
    Abkantung
    34
    Längsschlitz
    35
    Bohrung
    36
    Kochplatte
    37
    Öffnung
    38
    Decken-Teilflächenelement
    39
    Erweiterungs-Ständerelement
    40
    Ausschnitt
    41
    Nase
    42
    Querträger
    43
    Einsteckschlitz
    44
    Verblendung
    45
    Sturz
    46
    Feuer
    47
    Zuluft
    48
    Rauchgase
    49
    Gasbrenner
    50
    Brennerrohr
    51
    Brennerrohr
    52
    Trägerelement
    53
    Schelle
    54
    Aufstellelement
    55
    Anschlusskupplungselement
    56
    Brennerdüsen
    57
    Ofentüre
    58
    Griff
    59
    Halteelement
    60
    Abwinklung
    61
    Vorreiber
    62
    Scharnier
    63
    Scharnierbolzen

Claims (12)

  1. Transportabler Ofen (1) mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln, welcher Ofen (1) baukastenartig aus rechteckigen, plattenförmigen Flächenelementen (2, 3, 4, 5) mit einer Isolierschicht (16) und einer feuerfesten, mineralischen Wärmespeicherschicht werkzeuglos zu einem quaderförmigen Ofenkörper zusammensetzbar und wieder zerlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Boden-Flächenelement (2), mehrere senkrecht stehende Seiten-Flächenelemente (3), von denen mindestens eines als Front-Flächenelement (4) mit einer Beschickungsöffnung (8) ausgebildet ist, und mindestens ein Decken-Flächenelement (5) vorgesehen sind, die jeweils aus einem flach-wannenförmig gefalzten Metallblech-Grundkörper (12, 13, 14, 15) bestehen, in welchem die Isolierschicht (16) und die als flache Wärmespeicherplatte (17) ausgebildete, feuerfeste mineralische Wärmespeicherschicht aufgenommen sind, wobei mindestens der Metallblech-Grundkörper (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) und die Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) an endseitig daran angeordneten, senkrechten Ständerelementen (6, 7) lösbar befestigt sind.
  2. Ofen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass - untere kurze Ständerelemente (6) als Füße an den Ecken des Metallblech-Grundkörpers (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) befestigt sind, - obere Ständerelemente (7) vorgesehen sind, die sich auf den unteren Ständerelementen (6) abstützen, und an denen die Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) befestigt sind, - das mindestens eine Decken-Flächenelement (5) ganz oder teilweise oben auf den Seiten-Flächenelementen (3) und/oder auf den oberen Ständerelementen (7) aufliegt.
  3. Ofen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass - an den Ecken des Metallblech-Grundkörpers (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) und korrespondierend an den unteren Ständerelementen (6), untere Befestigungsvorrichtungen (28, 29; 31) vorgesehen sind, mit denen der Metallblech-Grundkörper (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) an den unteren Ständerelementen (6) befestigt werden kann und dass - seitlich an den Stirnseiten der Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) sowie korrespondierend an den oberen Ständerelementen (7), obere Befestigungsvorrichtungen (19, 34; 61, 34) vorgesehen sind, mit denen die Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) an den oberen Ständerelementen (7) befestigt werden können.
  4. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallblech-Grundkörper (12) des mindestens einen Boden-Flächenelements (2) an seinen Rändern zweifache, nach oben weisende, U-förmige Abkantungen (27) mit freien Falzenden (32) aufweist, in denen Ausnehmungen (20) angeordnet sind, und dass unten an den Metallblech-Grundkörpern (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) nasenförmige Einsteckelemente (26) ausgebildet sind, die nach Zusammenbau des Ofens (1) in die Ausnehmungen (20) eingreifen.
  5. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallblech-Grundkörper (14, 15) der Seiten-Flächenelemente (3) und des mindestens einen Front-Flächenelements (4) zumindest an der Ober- und Unterseite zweifache, zum Ofeninnenraum hin gerichtete, U-förmige Abkantungen (33) aufweisen, und dass zumindest in den unteren und oberen Schmalseiten der zugeordneten Wärmespeicherplatten (17) längs verlaufende Nuten (22) vorgesehen sind, die mit den freien Falzenden (21) der Abkantungen (33) der Metallblech-Grundkörper (14, 15) derart korrespondieren, dass die Wärmespeicherplatten (17) mit den Nuten (22) in die freien Falzenden (21) eingehängt werden können.
  6. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Front-Flächenelement (4) über der Beschickungsöffnung (8) ein Sturz (45) und außen am Front-Flächenelement (4) ein kastenförmiger, mit einem Rauchrohr (10) versehener Rauchsammler (9) vorgesehen ist, der mit den Seitenflächen und der Vorderfläche nach unten hin über den Sturz (45) hinaus in den Querschnitt der Beschickungsöffnung (8) ragt, so dass Rauchgase (48) eines Feuers (46) im Ofeninnenraum um den Sturz (45) herumgeleitet und danach, wieder aufsteigend, in den Rauchsammler (9) eingeleitet werden.
  7. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Decken-Flächenelement (5) vorgesehen ist, das sich nur über einen Teilflächenbereich der Grundfläche erstreckt, und dass auf dem verbleibenden Flächenbereich eine Kochplatte (36) angeordnet ist, auf der herkömmlich gekocht werden kann.
  8. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungsöffnung (8) mit einer Ofentüre (57) verschließbar ist.
  9. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Front-Flächenelement (4) nach unten abklappbar ausgeführt ist, wozu der Metallblech-Grundkörper (15) des Front-Flächenelements (4) mittels mindestens eines Scharniers (62) am Metallblech-Grundkörper (12) des Boden-Flächenelements (2) befestigt, und das obere Befestigungselement (19) des Front-Flächenelements (4) als Vorreiber (61) ausgebildet ist.
  10. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ofen (1) durch Anordnen von zusätzlichen Flächenelementen (2, 3, 4, 5) und Erweiterungs-Ständerelementen (39) sowie von mindestens einem die Erweiterungs-Ständerelemente (39) oben verbindenden Querträger (42) modular erweiterbar ist, derart, dass die Ofentiefe und/oder die Ofenbreite vergrößert wird, und/oder dass der Ofen (1) um eine oder mehrere Etagen erhöht wird, indem auf ein unteres Basismodul (1a) ein oberes Basismodul (1a) aufgesetzt wird.
  11. Gasbrenner (49) zur Beheizung eines Ofens (1) mit kombiniertem Feuer- und Gar- oder Back- oder Grillraum zum thermischen Zubereiten von Lebensmitteln, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasbrenner (49) zwei längliche, S-förmig gebogene, auf einem Trägerelement (52) längsachsendrehbar befestigte Brennerrohre (50, 51) mit jeweils einseitig längs angeordneten Brennerdüsen (56) aufweist, derart, dass die Brennerdüsen (56) beider Brennerrohre (50, 51) in einer ersten Ausrichtung der Brennerrohre (50, 51) in die gleiche Richtung weisen und nach 180°-Drehung eines der Brennerrohre (50, 51) um seine Längsachse in gegensätzliche Richtungen weisen.
  12. Ofen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem Gasbrenner (49) nach Anspruch 11 beheizt wird.
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