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DE102021001478A1 - Elektrischer Steckverbinder und Verfahren zum Konfektionieren einer elektrischen Anschlussleitung für einen solchen Steckverbinder - Google Patents

Elektrischer Steckverbinder und Verfahren zum Konfektionieren einer elektrischen Anschlussleitung für einen solchen Steckverbinder Download PDF

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DE102021001478A1
DE102021001478A1 DE102021001478.2A DE102021001478A DE102021001478A1 DE 102021001478 A1 DE102021001478 A1 DE 102021001478A1 DE 102021001478 A DE102021001478 A DE 102021001478A DE 102021001478 A1 DE102021001478 A1 DE 102021001478A1
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DE
Germany
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projection
insulating sleeve
electrical connector
electrical
stripping
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Application number
DE102021001478.2A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Mohs
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Kostal Kontakt Systeme & Co Kg De GmbH
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Kostal Kontakt Systeme GmbH
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Beschrieben wird ein elektrischer Steckverbinder mit einem Steckhülsengehäuse, das mindestens eine Aufnahmekammer aufweist, mit einer Sammeldichtung, die mindestens ein Durchgangsloch aufweist, mit mindestens einem elektrischen Steckkontakt, der in der mindestens einen Aufnahmekammer angeordnet ist und der mit einer elektrischen Anschlussleitung elektrisch verbunden ist, wobei jede Anschlussleitung einen isolierten Abschnitt mit einer Isolierhülle aufweist, der durch ein Durchgangsloch der Sammeldichtung hindurchgeführt ist, wobei die Isolierhüllen auf der Höhe der Durchgangslöcher der Sammeldichtung jeweils mindestens eine Anformung mit einer vergrößerten Querschnittsweite aufweisen. Zudem wird ein Verfahren zum Konfektionieren der elektrischen Anschlussleitungen für einen solchen Steckverbinder vorgeschlagen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder mit einem Steckhülsengehäuse, das mindestens eine Aufnahmekammer aufweist, mit einer Sammeldichtung, die mindestens ein Durchgangsloch aufweist, mit mindestens einem elektrischen Steckkontakt, der in der mindestens einen Aufnahmekammer angeordnet ist und der mit einer elektrischen Anschlussleitung elektrisch verbunden ist, wobei jede Anschlussleitung einen isolierten Abschnitt mit einer Isolierhülle aufweist, der durch ein Durchgangsloch der Sammeldichtung hindurchgeführt ist. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Konfektionieren einer elektrischen Anschlussleitung für einen solchen Steckverbinder.
  • Ein derartiger Steckverbinder ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE10 2018 209 354 A1 bekannt. Dieses Dokument beschreibt zudem, dass ein Steckkontakt beim Einsetzen in eine Sammeldichtung diese leicht verletzen kann, was zur Undichtigkeit des Systems führt.
  • Zur Abhilfe dieses Mangels wird vorgeschlagen, den einzusetzenden Steckkontakt mit einer Schutzhülle als Montagehilfe zu versehen. Nachteilig hierbei ist, dass dadurch Wegwerfartikel entstehen und zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich werden.
  • Es stellte sich die Aufgabe auf einfache und kostengünstige Weise, einen gattungsgemäßen Steckverbinder zu schaffen, der eine sehr gute Abdichtung auf der Seite der Anschlussleitung erzielt und bei dem die Gefahr einer Beschädigung der Sammeldichtung bei der Montage möglichst gering ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Isolierhüllen auf der Höhe der Durchgangslöcher der Sammeldichtung jeweils mindestens eine Anformung mit einer vergrößerten Querschnittsweite aufweisen.
  • Darüber hinaus stellte sich die Aufgabe, ein vorteilhaftes Verfahren zum Konfektionieren der elektrischen Anschlussleitungen für einen solchen Steckverbinder zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 14 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist damit vorgesehen, die Querschnittsweite der Isolierhüllen der Anschlussleitungen bereichsweise an einer oder an mehreren Stellen durch Anformungen zu vergrößern. Der Begriff Anformung soll dabei im weiten Sinne entsprechend der nachfolgenden Beschreibung verstanden werden.
  • Wenigstens ein Bereich mit einer vergrößerten Querschnittsweite liegt dabei bei einer endmontierten Anschlussleitung auf der Höhe der Durchgangslöcher der Sammeldichtung. Die Durchmesser der Durchgangslöcher können dadurch auf die Querschnittsweiten der Anformungen der Isolierhüllen hin ausgelegt sein, anstatt auf die normalen Querschnittsweiten der Isolierhüllen.
  • Da die Durchmesser der Durchgangslöcher der Sammeldichtung somit alle größer als bei konventionell ausgebildeten Anschlußleitungen ausfallen, ist die Sammeldichtung beim Durchführen der Steckkontakte durch diese größeren Durchgangslöcher sehr viel weniger anfällig für Beschädigungen.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass die Sammeldichtung sehr einfach und kostengünstig ausgebildet sein kann. Insbesondere können die Durchgangslöcher der Sammeldichtung als glatte Durchgangslöcher ausgebildet sein, die ohne Dichtlippen auskommen, da die Dichtigkeit durch die Konturen der Anformungen an den Isolierhüllen erreicht werden kann.
  • Ebenfalls sehr vorteilhaft ist, dass identisch ausgebildete Durchganglöcher mit sehr unterschiedlichen Leitungsdurchmessern bestückt werden können, wenn dabei Anschlussleitungen mit Anformungen verarbeitet werden, die an die Durchmesser der Durchgangslöcher angepasst sind.
  • Die mindestens eine Anformung an jeder Anschlussleitung kann auf einfache und vorteilhafte Weise durch ein erwärmtes Formwerkzeug hergestellt werden. Besonders vorteilhaft kann die Formung dieser Bereiche durch ein Werkzeug erfolgen, welches die Anschlussleitungen auch abisoliert.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen gehen aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung der Figuren hervor.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnung dargestellt und näher erläutert werden. In jeweils einer Schnittansicht zeigen die
    • 1 erfindungsgemäßen Steckverbinder,
    • 2 einen Steckverbinder nach dem Stand der Technik,
    • 3 mehrere Ausführungsvarianten von Anformungen an einer Isolierhülle,
    • 4 eine weitere Ausführungsvariante einer Anformung an einer Isolierhülle, eingesetzt in eine Sammeldichtung,
    • 5 eine zweite Ausführung eines erfindungsgemäßen Steckverbinders,
    • 6 eine dritte Ausführung eines erfindungsgemäßen Steckverbinders,
    • 7 Verfahrensschritte zum Konfektionieren einer Anschlussleitung.
  • Bei allen nachfolgend dargestellten Ausführungsformen von Steckverbindern, sind gleiche und gleichwirkende Komponenten jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen worden.
  • Die 2 zeigt einen Steckverbinder nach dem Stand der Technik. Der Steckverbinder weist ein Steckhülsengehäuse 1 auf, welches mindestens eine und vorzugsweise mehrere Aufnahmekammern 2 besitzt, in die bei einem vollständig montierten Steckverbinder jeweils ein Steckkontakt 5 eingesetzt ist. Der Steckkontakt 5 weist eine Rastfeder 11 auf, durch die er in der Aufnahmekammer 2 fixiert ist.
  • Mit jedem Steckkontakt 5 ist der abisolierte Massiv- oder Litzendraht einer einadrigen elektrischen Anschlussleitung 6 verbunden. Die mechanische und elektrische Verbindung zwischen dem Steckkontakt 5 und der Anschlussleitung 6 kann dabei auf eine bekannte Weise, wie beispielsweise durch Crimpen, Löten oder Schweißen hergestellt sein.
  • Außerhalb ihres Verbindungsbereichs mit dem Steckkontakt 5 ist die aus dem Steckhülsengehäuse 1 herausgeführte elektrische Anschlussleitung 6 mit einer Isolierhülle 7 aus einem thermoplastischen Material versehen.
  • Jede Anschlussleitung 6 ist bei einem endmontierten Steckverbinder durch eine gemeinsame Sammeldichtung 3 hindurchgeführt. Die Sammeldichtung 3 wird im Steckhülsengehäuse 1 durch einen Niederhalter 10 fixiert, der nach dem Einsetzen der Sammeldichtung 3 im Steckhülsengehäuse 1 eingerastet wird. Der Niederhalter 10 weist eine oder mehrere Durchführungen 17 auf, durch die ebenfalls alle Anschlussleitungen 6 hindurchgeführt sind.
  • Bekannte Ausführungen von Sammeldichtungen 3 haben üblicherweise die Form einer Gummimatte, welche für jede Anschlussleitung 6 ein zumeist kreisrundes Durchgangsloch 4 bereitstellt, durch die die Anschlussleitung 6 hindurchgefädelt ist. Die in der 2 im Schnitt dargestellte Sammeldichtung 3 weist an den inneren Rändern jedes Durchgangslochs 4 zusätzlich noch mindestens eine umlaufende Dichtlippe 12 auf, die dicht an der Isolierhülle 7 der Anschlussleitung 6 anliegt.
  • Um eine effiziente Montage zu erreichen, ist es erforderlich und daher auch üblich, die Anschlussleitungen 6 mit bereits angeschlagenen Steckkontakten 5 voran durch die Durchgangslöcher 4 der Sammeldichtung 3 zu schieben. Ansonsten müssten nämlich mitunter viele und mitunter lange vorkonfektionierte Anschlussleitungen 6 fast vollständig durch die Durchgangslöcher 4 der Sammeldichtung 3 hindurchgezogen werden, was umständlich, zeitaufwendig und teuer wäre.
  • Hierbei ergibt sich das Problem, dass ein typischer Steckkontakt 5 zumindest abschnittsweise einen größeren Querschnitt als die Isolierhülle 7 der Anschlussleitung 6 aufweist, und zudem auch ungleichmäßig und scharfkantig geformt sein kann. Da die Weite der Durchgangslöcher 4, beziehungsweise die Weite der Dichtlippen 12 der Sammeldichtung 3 jedoch auf die Querschnittsweite der Isolierhülle 7 hin ausgelegt ist, um an dieser dicht anliegen zu können, besteht die Gefahr, dass die aus einem weichen Kunststoffmaterial (Gummimatte) bestehende Sammeldichtung 3 und insbesondere deren Dichtlippen 12 beim Durchgang eines Steckkontakts 5 von dem Steckkontaktkörper durch Einreißen oder Einschneiden beschädigt wird.
  • Hierbei ist hervorzuheben, dass bereits eine einzige Beschädigung einer Sammeldichtung 3 diese undicht und damit unbrauchbar macht, so dass dadurch, insbesondere bei vielpoligen Steckverbindern, eine erhebliche und damit kostenrelevante Ausschussrate entstehen kann.
  • Um Beschädigungen vorzubeugen, wäre es daher wünschenswert, die Durchgangslöcher 4 einer Sammeldichtung 3 möglichst groß auszuführen. Diese Möglichkeit ist aber dadurch begrenzt, dass die Ränder der Durchgangslöcher 4 beziehungsweise die Dichtlippen 12 der Sammeldichtung 3 nach Abschluss der Montage dicht an den Isolierhüllen 7 der Anschlussleitungen 6 anliegen müssen, um ihren vorgesehen Zweck zu erfüllen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieses Problems ist in der 1 dargestellt. Die Durchgangslöcher 4 der Sammeldichtung 3, sind hier, anders als in der 2, ohne Dichtlippen ausgeführt. Dadurch sind die Durchgangslöcher 4 in der Sammeldichtung 3 hier deutlich größer als im Ausführungsbeispiel der 2. Um dieses auszugleichen sind auf dem durch die Sammeldichtung 3 hindurchgeführten Abschnitt der Anschlussleitung 6 auf der Isolierhülle 7 mehrere Anformungen 8 angebracht, welche die Querschnittsweite der Isolierhülle 7 abschnittsweise vergrößern. Durch die Anformungen 8 werden die Durchgangslöcher 4 der Sammeldichtung 3 auch hier entlang ihrer gesamten Querschnittflächen ausgefüllt und abgedichtet.
  • Die Anformungen 8, welche den die Querschnittsweite an einer oder an mehreren Stellen der Isolierhülle 7 erhöhen, können auf vielfältige Weise erzeugt werden. Dabei bestehen die Möglichkeiten, die Anformungen 8 entweder durch das ursprüngliche Material der Isolierhülle 7 selber zu formen oder aber durch ein zusätzliches Material bereichsweise auf der Isolierhülle 7 aufzubringen.
  • Bezüglich der ersten Möglichkeit kann speziell vorgesehen werden, die mindestens eine Anformung 8 durch eine Erwärmung und abschnittsweise Stauchung der Isolierhülle 7 zu erzeugen.
  • Bei geeignet gewähltem Material der Isolierhülle 7 können die Anformungen 8 auch durch eine Kältebehandlung oder eine chemische Behandlung der Isolierhülle 7 geschaffen werden, die zu einem Aufquellen des Materials der Isolierhülle 7 führt.
  • Eine bereichsweise Querschnittsvergrößerung der Isolierhülle 7 durch ein zusätzlich eingebrachtes Material kann ebenfalls auf unterschiedliche Weisen erfolgen. So kann etwa auf die zu vergrößernden Bereiche der Isolierhülle 7 eine Kunststoffumspritzung aufgebracht werden.
  • Alternativ kann die mindestens eine Anformung 8 auf die Isolierhülle 7 aufvulkanisiert werden.
  • Querschnittsvergrößernde Anformungen 8 an der Isolierhülle 7 können auch durch einen aufgebrachten Schrumpfschlauch ausgebildet werden. Oder auch durch eine auf der Isolierhülle 7 befestigte Metall- oder Kunststoffhülse, die an der Isolierhülle 7 durch Kleben befestigt wird. Alternativ dazu auch durch eine Metallhülse, die auf die Isolierhülle 7 aufgepresst wird.
  • Ein bevorzugtes Verfahren zum Konfektionieren einer Anschlussleitung 6 ist in der 7 skizzenhaft illustriert. Die zum Verfahren gehörenden Verfahrensschritte a) bis g) sind wie folgt:
    1. a) Fixieren einer isolierten elektrischen Anschlussleitung 6 in einem Fixierblock 16. Hierbei wird eine vorzugsweise als Endlosleitung ausgeführte Anschlussleitung 6 an vorbestimmter Leitungslänge mit einer Kraft F in einem Fixierblock 16 fixiert.
    2. b) Ansetzen eines zwei- oder mehrteiligen Abisolierformgebungswerkzeugs 13, welches die vorgesehene Form der mindestens einen Anformung 8 als eine Hohlform 14 ausbildet und an einem Endabschnitt ein Abisoliermesser 15 ausbildet, an die Anschlussleitung 6.
    3. c) Zusammenfahren und Erhitzen der Teile des Abisolierformgebungswerkzeugs 13, oder alternativ Zusammenfahren des vorab erhitzten Abisolierformgebungswerkzeugs 13.
    4. d) Abisolieren der Anschlussleitung 6 durch Verfahren des Abisolierformgebungswerkzeugs 13 relativ zum Fixierblock 16 um eine vorgegebenen Weg s in axialer Richtung der Anschlussleitung 6. Das geschlossene Abisolierformgebungswerkzeug 13 fährt dabei den Weg s, bis das noch freie Volumen in der Hohlform 14 des Abisolierformgebungswerkzeugs 13 mit weich gewordener Isolationsmasse 20 von der Isolierhülle 7 der Anschlussleitung 6 gefüllt ist und damit die gewünschte Form auf der Isolierhülle 7 entstanden ist.
    5. e) Trennen und optional Kürzen der freigelegten Seele 18 der Anschlussleitung 6.
    6. f) Entnehmen der Anschlussleitung 6 aus dem Abisolierformgebungswerkzeugs 13 und
    7. g) Verbinden eines Steckkontakts 5 mit der Seele 18 der Anschlussleitung 6.
    Dieser Schritt kann beispielsweise durch Crimpen erfolgen.
  • Die 3 zeigt drei Beispiele für Formen die jeweils durch das Abisolierformgebungswerkzeug 13 erstellt werden können. Selbstverständlich sind darüber hinaus viele weitere Formen vorstellbar und realisierbar.
  • In der 3a) weist eine Anformung 8 eine etwa doppelkegelförmige Form auf, wobei der äquatoriale Bereich umlaufend einen schmalen Dichtring 19 ausbildet. 3b) zeigt eine ellipsoidförmige Wulst 8' um die Anschlussleitung 6. In der 3c) weist die Anschlussleitung 6 zwei aufeinanderfolgende Anformungen 8, von der Art wie sie bereits in der 3a) dargestellt. Diese entspricht zudem der Ausführung einer Anschlussleitung 6, wie sie bei dem Steckverbinder in der 1 dargestellt ist.
  • Die 4 stellt eine Anschlussleitung 6 mit einer weiteren Ausführungsform einer Anformung 8" dar, die im Wesentlichen eine glatte Zylinderform aufweist. Um mit einem derartig verbreiterten Isolierhüllenquerschnitt eine gute Abdichtung zu erreichen, ist es zweckmäßig, dass die Sammeldichtung 3, wie hier dargestellt, in den Durchgangslöchern 4 umlaufende Dichtlippen 12 aufweist, die an der zylinderförmigen Anformung 8" anliegen.
  • Dieses ist bei den in der 3 dargestellten Ausführungsformen von Anformungen 8, 8' nicht erforderlich, da diese durch ihre ringförmigen Ausbauchungen praktisch selber jeweils einen Dichtring ausbilden.
  • Problematisch ist in allen Fällen, wenn es durch äußere seitlich einwirkende Zugkräfte FZ auf die Anschlussleitungen 6 zu einem Verkippen der Anformungen 8, 8', 8" innerhalb der Sammeldichtung 3 kommt. Hierdurch gelangt auf einer Seite Druck auf die Anformungen 8, 8', 8", während die gegenüberliegende Seite entlastet wird. Dort kann es bei ungünstigen Toleranzlagen zur Leckage kommen.
  • Zwei Ausführungsvarianten von Steckverbindern, welche dieses Problem lösen, sind in den 5 und 6 dargestellt.
  • An der Isolierhülle 7 der Anschlussleitung 6 ist hier jeweils eine weitere Anformung 9 angebracht, die saugend in den Niederhalter 10 des Steckhülsengehäuses 1 passt, beziehungsweise deren Form der Form der Durchgänge im Niederhalter entspricht. Die Anschlussleitungen 6 werden über die weitere Anformung 9 zusätzlich mittig im Niederhalter 10 gehalten. Dadurch ergibt sich, auch im Falle einer auf die Anschlussleitung 6 seitlich einwirkenden äußeren Zugkraft FZ, wie in der 6 angedeutet, keine übermäßige Verformung der Sammeldichtung 3.
  • Auch wirkt sich das Abknicken von Anschlussleitungen 6, die etwa unter einer (hier nicht dargestellten) Umlenkkappe gebündelt werden, nicht schädigend auf die Dichtigkeit in der Durchführung durch die Sammeldichtung 3 aus.
  • Erreicht wird zudem eine höhere Vibrationsfestigkeit der Steckkontakte 5 im Steckhülsengehäuse 1.
  • Ein weiterer Vorteil hiervon ist, dass das Vorhandensein einer Schutzkappe, etwas zum Schutz gegen Spritzwasser, nicht mehr nötig ist, da die Fläche der Durchführung 17 im Niederhalter 10 fast vollständig ausgefüllt sein kann. Zusätzlich (aber hier nicht dargestellt) kann sogar eine weitere Wulst an die Isolierhülle 7 der Anschlussleitung 6 angeformt werden, die dann oberhalb des Niederhalters 10 sitzt und die Durchführung 17 abdeckt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Steckhülsengehäuse
    2
    Aufnahmekammer
    3
    Sammeldichtung
    4
    Durchgangsloch
    5
    Steckkontakt
    6
    Anschlussleitung
    7
    Isolierhülle
    8, 8', 8"
    Anformung
    9
    weitere Anformung
    10
    Niederhalter
    11
    Rastfeder
    12
    Dichtlippe
    13
    Abisolierformgebungswerkzeug
    14
    Hohlform
    15
    Abisoliermesser
    16
    Fixierblock
    17
    Durchführung
    18
    Seele
    19
    Dichtring
    20
    Isolationsmasse
    F
    Kraft
    FZ
    Zugkraft
    s
    Weg
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102018209354 A1 [0002]

Claims (14)

  1. Elektrischer Steckverbinder mit einem Steckhülsengehäuse (1), das mindestens eine Aufnahmekammer (2) aufweist, mit einer Sammeldichtung (3), die mindestens ein Durchgangsloch (4) aufweist, mit mindestens einem elektrischen Steckkontakt (5), der in der mindestens einen Aufnahmekammer (2) angeordnet ist und der mit einer elektrischen Anschlussleitung (6) elektrisch verbunden ist, wobei jede Anschlussleitung (6) einen isolierten Abschnitt mit einer Isolierhülle (7) aufweist, der durch ein Durchgangsloch (4) der Sammeldichtung (3) hindurchgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierhüllen (7) auf der Höhe der Durchgangslöcher der Sammeldichtung (3) jeweils mindestens eine Anformung (8) mit einer vergrößerten Querschnittsweite aufweisen.
  2. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die die Isolierhüllen (7) jeweils zusätzlich eine weitere Anformung (9) mit einer vergrößerten Querschnittsweite aufweisen, die sich auf der Höhe eines die Sammeldichtung (3) befestigenden Niederhalters (10) befindet.
  3. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) zylinderförmig ausgebildet ist.
  4. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) doppelkegelförmig oder mehrfach doppelkegelförmig ausgebildet ist.
  5. Elektrischer Steckverbinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) durch Erwärmung und abschnittsweise Stauchung der Isolierhülle (7) erzeugt ist.
  6. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) durch eine Kunststoffumspritzung auf die Isolierhülle (7) aufgebracht ist.
  7. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) auf die Isolierhülle (7) aufvulkanisiert ist.
  8. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) als Schrumpfschlauch auf die der Isolierhülle (7) aufgebracht ist.
  9. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) als Metall- oder Kunststoffhülse auf die Isolierhülle (7) aufgebracht ist.
  10. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Metall- oder Kunststoffhülse auf die Isolierhülle (7) aufgeklebt ist.
  11. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Metallhülse auf die Isolierhülle (7) aufgepresst ist.
  12. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) durch eine Wärme- oder Kältebehandlung der Isolierhülle (7) erzeugt ist.
  13. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anformung (8) und/oder die weitere Anformung (9) durch eine chemische Behandlung der Isolierhülle (7) erzeugt ist.
  14. Verfahren zum Konfektionieren einer elektrischen Anschlussleitung für einen Steckverbinder nach Anspruch 1, mit folgenden Verfahrensschritten: a) Fixieren einer isolierten elektrischen Anschlussleitung (6) in einem Fixierblock (16), b) Ansetzen eines Abisolierformgebungswerkzeugs (13), welches die vorgesehene Form der mindestens einen Anformung (8) und/oder einer weiteren Anformung (9) als eine Hohlform (14) ausbildet und an einem Endabschnitt ein Abisoliermesser (15) ausbildet, an die Anschlussleitung (6), c) Zusammenfahren und Erhitzen des Abisolierformgebungswerkzeugs (13), oder alternativ Zusammenfahren des vorab erhitzten Abisolierformgebungswerkzeugs (13), d) Abisolieren der Anschlussleitung durch Verfahren des Abisolierformgebungswerkzeugs (13) relativ zum Fixierblock (16) um einen vorgegebenen Weg (s) in axialer Richtung der Anschlussleitung (6), e) Trennen und optional kürzen der freigelegten Seele (18) der Anschlussleitung (6), f) Entnehmen der Anschlussleitung (6) aus dem Abisolierformgebungswerkzeugs (13) und g) Verbinden eines Steckkontakts (5) mit der Seele der Anschlussleitung (6).
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