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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstandes, beispielsweise eines T-Trägers.
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Stand der Technik
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Es ist bekannt, beispielsweise in den Bereichen des Transports und der Förderung von Gegenständen sowie in der Montage, Gegenstände mittels Hebevorrichtungen zu bewegen. Das Heben des Gegenstands betrifft im Wesentlichen eine Vergrößerung der Höhe bzw. des Höhenniveaus infolge äußerer Krafteinwirkung, beispielsweise das Anheben einer Last durch einen Kran oder eine Hebebühne.
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Um einen zu hebenden Gegenstand heben zu können, ist auch bekannt, den Gegenstand mit einem Hebeelement zu heben, welcher den Gegenstand zumindest von unten umschließt, etwa in Form einer Schlinge, und welches oberhalb des zu hebenden Gegenstands mit einer Hebevorrichtung verbunden ist, beispielsweise über einen Haken, Schäkel oder Wirbel. Als gängige Hebeelemente sind Hebebänder, Gurte, Gurtbänder, Seile, insbesondere Drahtseile, sowie Ketten, beispielsweise Anschlagketten, Kranzketten und Endlosketten bekannt.
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Um einerseits Schäden an dem zu hebenden Gegenstand durch das Hebeelement zu verhindern sowie andererseits zu vermeiden, dass das Hebeelement bzw. Anschlagmittel durch den zu hebenden Gegenstand beschädigt wird, ist regelmäßig zwischen dem Gegenstand und dem Hebeelement ein Kantenschutzmittel vorgesehen.
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Insbesondere zum Schutz des Hebeelements werden im Stand der Technik, Kanten am Gegenstand mit einem geeigneten Kantenschutzmittel versehen, damit die Kante die Strukturintegrität des Hebeelements nicht beeinträchtigen kann. Die Art des zu verwendenden Kantenschutzmittels ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall. Kriterien zu Wahl eines geeigneten Kantenschutzmittels sind unter anderem das Gewicht des Gegenstands, dessen Material sowie die Oberfläche des zu hebenden Gegenstandes, welche sich weich bis hart rostig verhalten kann. Ferner spielt die Art und Form der Kanten am Gegenstand eine Rolle, etwa die Spitze des Winkels der Kante, welche meist 90° beträgt, aber spitzer oder stumpfer ausgebildet sein kann, oder die Beschaffenheit der Kante, also etwa ob diese entgratet, abgerundet oder scharfkantig ist.
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Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Kantenschutzmitteln unterschieden werden. Für nieder- und mittelbelastete Anwendungsfälle kann es ausreichend sein, die abzudeckende Kante mit einem flexiblen Kantenschutzelement zu versehen bzw. zu ummanteln. Derartige Kantenschutzelemente sind beispielsweise zumeist aus einem Kunststoff ausgebildete Kederbänder, Folien, flexible U-Profile, Schläuche oder textile Anschlagmittel.
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Beim Heben schwerer Gegenstände, beispielsweise großer Metallrohre oder Balken, ist die Schutzwirkung flexibler Kantenschutzelemente regelmäßig unzureichend, da aufgrund der großen Krafteinwirkung zwischen zu hebendem Gegenstand und dem Hebeelement eine Deformierung bis hin zur Zerstörung des Kantenschutzelements auftreten würde. Um einen sicheren Kantenschutz auch bei hohen Lasten zu ermöglichen, sind feste Kantenschutzmittel bekannt, etwa in Form von winkelförmigen Formteilen aus Vollmaterial, beispielsweise Winkel aus Aluminium, Polyurethan oder Polyvinylchlorid, bei noch höherer Belastung aus festen Metallen, wie beispielsweise Stahllegierungen. Derartige Winkel sind nur für einen festen Kantenwinkel geeignet, sowie auf den Schutz einer Einzelkante zweier zusammenlaufender Flächen, etwa im 90° Winkel, begrenzt.
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Insbesondere bei sehr hohen zu hebenden Gewichten ist es bekannt, anstelle eines Einzelteils eine mehrteilige Kantenschutzvorrichtung zu verwenden. Derartige Kantenschutzvorrichtungen bestehen aus zwei über ein Verbindungselement verbundene Formteile, welche als Abstützelemente zum Abstützen der Kantenschutzvorrichtung gegen den zu erhebenden Gegenstand fungieren. Auf ihrer dem Gegenstand abgewandten Seite weisen diese Formteile in der Regel einen Kontaktbereich auf, an welchem das Hebeelement mit der Kantenschutzvorrichtung in Kontakt kommt. Derartige Kantenschutzvorrichtungen sind jedoch auf den Schutz einer Einzelkante zweier zusammenlaufender Flächen, etwa im 90° Winkel, begrenzt und zum Heben von Strukturen mit mehreren Kanten bzw. Nebenkantenin unmittelbarer Nähe zueinander, wie beispielsweise bei T-Trägern oder Doppel-T-Trägern der Fall, ungeeignet.
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Darstellung der Erfindung
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Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstandes, bevorzugt eines T-Trägers, bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstandes, bevorzugt eines T-Trägers, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
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Entsprechend wird eine Vorrichtung zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstandes, bevorzugt eines T-Trägers, vorgeschlagen, umfassend zumindest drei kettenartig angeordnete Abstützelemente zum Abstützen an einem zu hebenden Gegenstand, wobei benachbarte Abstützelemente der Kette von Abstützelementen jeweils über einen Verbindungsbogen miteinander verbunden sind. Die Verbindung zwischen Abstützelement und Verbindungsbogen ist jeweils drehbar ausgebildet.
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Durch eine derartige Vorrichtung ist es möglich, Kanten mit mehreren Nebenkanten zu schützen, da die Form der Vorrichtung auf die Form des Gegenstands im Bereich der zu schützenden Kante bzw. Kanten angepasst werden kann. So wird es erfindungsgemäß möglich, auch komplexe Kantengebilde mit unterschiedlichen Belastungsmöglichkeiten der zu schützenden Kante zu schützen. Insbesondere wird dadurch ermöglicht, die Kanten eines Gegenstands mit Vieleck-Profil, umfassend mehr als vier Kanten, beispielsweise eines zu hebenden T-Trägers oder Doppel-T-Trägers zu schützen, indem die Vorrichtung an die Form bzw. das Vieleck-Profil des T-Trägers angepasst wird, bevor das Hebeelement an die Vorrichtung angebracht wird.
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Folglich ist es durch die Vorrichtung möglich, hohe Belastungen aufgrund sehr schwerer zu hebender Gegenstände zu realisieren, und zugleich einen adäquaten Schutz der Kanten des Gegenstands sowie des Hebeelements bereitzustellen, sogar dann, wenn der Gegenstand ein Profil mit einer Vielzahl von Ecken bzw. Kanten umfasst.
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Unter dem Begriff „kettenartig“ bzw. „kettenförmig“ wird hierbei verstanden, dass die Abstützelemente im Wesentlichen in einer Reihe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende der Reihe bzw. mit einem Anfang und einem Ende angeordnet sind. Die zwischen jeweils zwei benachbarten Abstützelementen angeordneten Verbindungsbögen verbinden jeweils diese beiden Abstützelemente, so dass sich in einer Längserstreckung eine reihenförmige, offene Kette ergibt. Im Unterschied zu einer ringförmigen Anordnung sind die Enden der Kette folglich nicht miteinander verbunden.
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Die Verbindungsbögen weisen namengebend eine bogenförmige Grundform auf, mithin eine beliebig nach einer Seite gekrümmte längliche Form. Mit anderen Worten erstreckt sich der Bogen von einem Ende zum andern Ende des Bogens in Bezug auf eine zwischen den beiden Enden gebildete geometrische Gerade zumindest mit einem Mittelteil auf eine Seite der Geraden bzw. ist der Bogen in Bezug auf die Gerade in eine vorgegebene Seite gewölbt.
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Vorzugsweise weist jeder Verbindungsbogen an seinem ersten Ende einen Verbindungsbereich zum Verbinden mit einem ersten der beiden zu verbindenden Abstützelemente auf, und weist an seinem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende einen Verbindungsbereich zum Verbinden mit dem zweiten der beiden zu verbindenden Abstützelemente auf.
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Die Abstützelemente sind vorzugsweise aus einem Metall bzw. einer Metalllegierung, bevorzugt einer Stahllegierung gebildet. Alternativ oder zusätzlich können auch die Verbindungsbögen aus einem Metall bzw. einer Metalllegierung, bevorzugt einer Stahllegierung gebildet sein.
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Aufgrund der kettenartigen bzw. kettenförmigen Anordnung der Abstützelemente in Längserstreckung kann die Länge der Vorrichtung durch Vorsehen einer geeigneten Anzahl von Abstützelementen in einfacher Weise individuell vorgegeben bzw. angepasst werden.
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Bei entsprechenden der Erfindung zugrundeliegenden Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass es vorteilhaft ist, wenn zumindest vier kettenartig angeordnete Abstützelemente vorgesehen sind, wobei eine Ausgestaltung, bei der genau vier Abstützelemente vorgesehen sind, sich als besonders vorteilhaft dargestellt hat. Es zeigte sich, dass bei einer derartig aufgebauten Vorrichtung eine Vielzahl von Anbringungsmöglichkeiten an einen Gegenstand mit Vieleck-Profil möglich wird, und mithin der Gegenstand in mehreren verschiedenen Anordnungen bzw. Ausrichtungen gehoben werden kann.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind benachbarte Abstützelemente durch den dazwischen angeordneten Verbindungsbogen in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet. Der Abstand der benachbarten Abstützelemente zueinander kann durch die Wahl des Verbindungsbogens an einen jeweiligen Anwendungsfall angepasst werden.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn alle Verbindungsbögen in Bezug auf eine Längserstreckung der Kette von Abstützelementen auf die gleiche Seite hin gewölbt sind. Dadurch kann ein besonders variables Anpassungsvermögen an die Form des zu hebenden Gegenstands erzielt werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Abstützelemente im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet, wobei die Abstützelemente mit ihrer Längsrichtung quer zu einer Längserstreckung der Kette von Abstützelementen orientiert sind. Eine derart aufgebaute Vorrichtung weist ein besonders hohes Anpassungsvermögen an die Form des zu hebenden Gegenstands auf. Zudem kann die Breite der Vorrichtung quer zu deren Längserstreckung in Kettenrichtung auf einfache Weise angepasst werden, indem die Länge der zylindrischen Abstützelemente entsprechend vorgegeben wird.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst jeder Verbindungsbogen zumindest zwei Bogenelemente, wobei bevorzugt eines der Bogenelemente in Bezug auf die Längserstreckung der Kette von Abstützelementen auf einer ersten Seite angeordnet ist und das andere Bogenelement in Bezug auf die Längserstreckung der Kette von Abstützelementen der ersten Seite gegenüberliegend angeordnet ist. Dadurch kann ein besonders einfacher und zugleich stabiler Aufbau der Vorrichtung dargestellt werden.
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Vorzugsweise ist ein Bogenelement an einem ersten Ende des jeweiligen Abstützelements angeordnet und ist ein Bogenelement am anderen Ende des jeweiligen Abstützelements angeordnet.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst jedes Abstützelement einen Abstützbereich zum Abstützen an dem zu hebenden Gegenstand, vorzugsweise einen im Wesentlichen ebenen oder planaren Abstützbereich.
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Alternativ oder zusätzlich kann zumindest ein Verbindungsbogen einen Abstützabschnitt zum Abstützen an dem zu hebenden Gegenstand umfassen, wobei der Abstützabschnitt bevorzugt an einer konkaven Seitenfläche des Verbindungsbogens angeordnet ist.
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Unter einer konkaven Krümmung wird bezogen auf den Verbindungsbogen in einer Draufsicht senkrecht zu einer Achse der Krümmung eine Wölbung verstanden, die sich in den Verbindungsbogen hinein erstreckt. Bei einer gleichmäßigen Krümmung erstreckt sich ein zwischen Krümmungsmittelpunkt und Seitenfläche vorliegender Krümmungsradius entsprechend nicht durch den Verbindungsbogen. Mit anderen Worten entspricht eine konkave Krümmung in Bezug auf den Verbindungsbogen einer nach innen gewölbten Fläche.
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Entsprechend ist eine konvexe Krümmung eine Wölbung, die sich von dem Verbindungsbogen nach außen erstreckt bzw. ist eine konvexe Fläche bezogen auf den Verbindungsbogen nach außen gewölbt.
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Um zu ermöglichen, dass sich ein für das Heben des zu hebenden Gegenstandes vorgesehenes Hebeelement in vorgesehener Weise an der Vorrichtung abstützt bzw. an dieser anliegt, können die Abstützelemente einen Kontaktbereich zum Kontaktieren eines Hebeelements zum Heben des Gegenstands umfassen.
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Wenn die Drehung zumindest eines Abstützelements relativ zu zumindest einem mit dem Abstützelement verbundenen Verbindungsbogen arretierbar ist, kann sichergestellt werden, dass die Form der Vorrichtung beibehalten bleibt, nachdem die Vorrichtung bzw. der Kette von Abstandselementen an die Form des zu hebenden Gegenstands angepasst wurde. Vorzugsweise sind das Abstützelement und der Verbindungsbogen zueinander in vorgegebenen Stufen arretierbar oder stufenlos arretierbar. Um zwischen Arretierung und freier Drehung wechseln zu können, kann eine Arretiervorrichtung zum Arretieren des Abstützelements und des Verbindungsbogens zueinander vorgesehen sein.
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Figurenliste
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Bevorzugte weitere Ausführungsformen der Erfindung werden durch die nachfolgende Beschreibung der Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1 schematisch eine Draufsicht einer Vorrichtung zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstands gemäß einer ersten Ausführungsform;
- 2 schematisch eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 1;
- 3 schematisch eine Draufsicht eines Abstützelements der Vorrichtung aus den 1 und 2;
- 4 schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens der Vorrichtung aus den 1 und 2;
- 5 schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens gemäß einer weiteren Ausführungsform;
- 6 schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens gemäß einer weiteren Ausführungsform;
- 7 schematisch eine perspektivische Seitenansicht einer Vorrichtung zum Abstützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstands gemäß einer weiteren Ausführungsform;
- 8 schematisch eine Draufsicht der Vorrichtung aus 7;
- 9 schematisch eine Draufsicht der Vorrichtung gemäß 7 in einer in Bezug auf 7 geänderten Anordnung an dem zu hebenden Gegenstand; und
- 10 schematisch eine perspektivische Draufsicht der Vorrichtung gemäß 7 in einer in Bezug auf 7 geänderten Anordnung an dem zu hebenden Gegenstand.
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Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
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Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele anhand der Figuren beschrieben. Dabei werden gleiche, ähnliche oder gleichwirkende Elemente in den unterschiedlichen Figuren mit identischen Bezugszeichen versehen, und auf eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente wird ggf. verzichtet, um Redundanzen zu vermeiden.
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In 1 ist schematisch eine Draufsicht einer Vorrichtung 1 zum Schützen zumindest einer Kante eines zu hebenden Gegenstands gemäß einer ersten Ausführungsform gezeigt. Die Vorrichtung 1 umfasst drei kettenartig bzw. kettenförmig angeordnete Abstützelemente 3 zum Abstützen an dem zu hebenden Gegenstand. Jeweils zwei benachbarte Abstützelemente 3 sind über einen gemeinsamen Verbindungsbogen 4 miteinander verbunden, wobei die Verbindung zwischen Abstützelement 3 und Verbindungsbogen 4 jeweils drehbar um eine Drehachse 11 ausgebildet ist.
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Durch die Verbindungsbögen 4 sind benachbarte Abstützelemente 3 jeweils in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet. Die Verbindungsbögen 4 weisen im Wesentlichen eine Bogenform auf. Vorliegend sind alle Verbindungsbögen 4 in Bezug auf eine Längserstreckung 10 der Vorrichtung 1 auf die gleiche Seite hin gewölbt, welche in 1 der linken Seite entspricht.
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Durch die vorgenannte Anordnung von Abstützelementen 3 und Verbindungsbögen 4 ergibt sich die kettenartige Ausbildung der Abstützelemente 3. Mit anderen Worten sind die Abstützelemente 3 im Wesentlichen in einer Reihe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende bzw. mit einem Anfang und einem Ende angeordnet. Die Abstützelemente 3 liegen mithin in Form einer offenen Kette vor.
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Jeder Verbindungsbogen 4 weist an seinem ersten Ende 45 einen Verbindungsbereich 41 zum Verbinden mit einem ersten der beiden zu verbindenden Abstützelemente 3 auf, und weist an seinem dem ersten Ende 45 gegenüberliegenden zweiten Ende 46 einen Verbindungsbereich 41 zum Verbinden mit dem zweiten der beiden zu verbindenden Abstützelemente 3 auf. Für eine dauerhafte Verbindung von Abstützelementen 3 und Verbindungsbogen 4 sind entsprechende Befestigungselemente 5, vorliegend in Form von Gewindebolzen, oder auch Schrauben, vorgesehen.
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Die Abstützelemente 3 weisen vorzugsweise ein Metall bzw. eine Metalllegierung, vorliegend eine Stahllegierung, auf. Zudem weisen die Verbindungsbögen 4 vorzugsweise auch eine Stahllegierung auf.
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2 zeigt schematisch eine Seitenansicht der Vorrichtung 1 aus 1. in Zusammenschau mit 1 ist zu erkennen, dass die Abstützelemente 3 im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet sind, wobei die Abstützelemente 3 in ihrer Längsrichtung 32 quer zur Längserstreckung 10 der Vorrichtung 1 bzw. der Kette von Abstützelementen 3 orientiert sind.
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Die Verbindungsbögen 4 umfassen jeweils zwei Bogenelemente 40 umfasst, wobei eines der Bogenelemente 40 in Bezug auf die Längserstreckung 10 auf einer ersten Seite angeordnet ist und das andere Bogenelement 40 in Bezug auf die Längserstreckung 10 auf der der ersten Seite gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Mit anderen Worten ist eines der Bogenelemente 40 an einem ersten Ende des zylinderförmigen Abstützelements 3 angeordnet und das andere Bogenelement 40 am anderen Ende des Abstützelements 3 angeordnet.
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Um ein Drehen des mittleren Abstützelements 3 sowohl relativ zum in 2 unteren Verbindungsbogen 4 als auch zum oberen Verbindungsbogen 4 zu ermöglichen, sind die Bogenelemente 40 des oberen Verbindungsbogens 4 und des unteren Verbindungsbogens 4 - quer zur Längserstreckung 10 gesehen, mithin in Richtung der Längsrichtung 32 bzw. der Drehachse 11, versetzt zueinander angeordnet.
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Wie aus 2 ferner zu entnehmen, sind die Abstützelemente 3 alle gleich lang. Entsprechend ist bei dem in 2 oben dargestellten Abstützelement 3 auf beiden Seiten jeweils eine optionale Distanzscheibe 7 vorgesehen. Alternativ kann das obere Abstützelement 3 auch länger ausgebildet sein als zumindest das mittlere Abstützelement 3.
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Vorliegend sind die Befestigungselemente 5 optional ferner als Arretiervorrichtung ausgebildet. Durch ein Anziehen der Befestigungselemente 5, vorzugsweise mit einem vorgegebenen Anzugsmoment, können das jeweilige Abstützelement 3 und der jeweilige Verbindungsbogen 4 zueinander in Längsrichtung 32 verspannt werden, sodass reibungsbedingt eine weitere Drehung eingeschränkt oder gar gänzlich verhindert ist.
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Aus 3 ist schematisch eine Draufsicht eines Abstützelements 3 der Vorrichtung 1 aus den 1 und 2 zu entnehmen. Wie bereits oben erwähnt, weist das Abstützelement 3 ein im Wesentlichen zylinderförmiges Querschnittsprofil auf. Jedoch ist die Mantelfläche des Abstützelements 3 nicht vollkommen zylinderförmig, sondern umfasst einen ebenen Abschnitt, welcher einen Abstützbereich 30 zum Abstützen an den zu hebenden Gegenstand bereitstellt.
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Der kreisbogenförmige Abschnitt der Mantelfläche stellt einen Kontaktbereich 31 zum Kontaktieren eines zum Heben des Gegenstands vorgesehenen Hebelelements dar.
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4 zeigt schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens 4 der Vorrichtung 1 aus den 1 und 2. Wie zu erkennen, weist der Verbindungsbogen 4 eine bogenförmige Grundform auf, mithin eine nach einer Seite gekrümmte Form. Mit anderen Worten ist der Verbindungsbogen 4 von einem Ende 45 zum andern Ende 46 in Bezug auf eine zwischen den beiden Enden 45, 46 gebildete geometrische Gerade 47 auf eine Seite der Geraden 47 gewölbt. Entsprechend umfasst der Verbindungsbogen 4 eine nach innen gewölbte, mithin konkave Seitenfläche 42 sowie eine nach außen gewölbte, mithin konvexe Seitenfläche 43. Die konkave Seitenfläche 42 kann vorgesehen sein, als Abstützabschnitt 44 zum Abstützen an dem zu hebenden Gegenstand zu fungieren.
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Mittels des Bezugszeichens 41 sind jeweils die Verbindungsabschnitte zum Verbinden mit dem jeweiligen Abstützelement 3 angedeutet.
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5 zeigt schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens 4 gemäß einer weiteren Ausführungsform. Der Verbindungsbogen 4 entspricht im Wesentlichen jenem aus 4, wobei der Verbindungsbogen 4 im Vergleich zu jenem aus 4 stärker gewölbt bzw. gekrümmt ist.
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6 zeigt schematisch eine Draufsicht eines Verbindungsbogens 4 gemäß einer weiteren Ausführungsform. Der Verbindungsbogen 4 entspricht im Wesentlichen jenem aus 4, wobei hier der Verbindungsbogen 4 im Wesentlichen aus zwei in einem Winkel 49 zueinander angeordneten Bogenarmen 48 ausgebildet ist, wobei der Treffpunkt der beiden Bogenarme 48 optional auf der konkaven Seitenfläche 42 und der konvexen Seitenfläche 43 jeweils abgerundet ist.
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7 zeigt schematisch eine perspektivische Seitenansicht einer Vorrichtung 1 zum Abstützen zumindest einer Kante 20 eines zu hebenden Gegenstands 2 gemäß einer weiteren Ausführungsform. Vorliegend ist die Vorrichtung 1 an einem Gegenstand 2 in Form eines Doppel-T-Trägers angeordnet. Die Vorrichtung 1 entspricht im Wesentlichen jener aus 1, wobei die Vorrichtung 1 aus 7 vier kettenartig angeordnete Abstützelemente 3 umfasst, welche jeweils einen Abstützbereich 30 aufweisen.
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Die Abstützelemente 3 sind derart orientiert, dass sie jeweils mit ihrem Abstützbereich 30 an dem Gegenstand 2 anliegen bzw. sich an diesem abstützen. Durch diese Anordnung der Vorrichtung 1 an dem Gegenstand 2 ist es möglich, den Gegenstand 2 schräg anzuheben, wie mittels der Heberichtung 6 angedeutet. Anders ausgedrückt ist es durch die Vorrichtung 1 möglich, den Gegenstand 2 in einer Richtung anzuheben, welche nicht mit den Hauptträgheitssachsen (nicht gezeigt) des Doppel-T-Profils zusammenfällt.
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8 zeigt schematisch eine Draufsicht der Vorrichtung 1 aus 7. Hieraus ist zu erkennen, dass der in 8 unten dargestellte Verbindungsbogen 4 ebenfalls mit dem Gegenstand 2 in Kontakt ist. Entsprechend bildet die konkave Seitenfläche 42 dieses Verbindungsbogens 4 einen Abstützabschnitt 44 aus.
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9 zeigt schematisch eine Draufsicht der Vorrichtung 1 gemäß 7 in einer in Bezug auf 7 geänderten Anordnung an dem zu hebenden Gegenstand 2. In dieser Anordnung der Vorrichtung 1 an dem Gegenstand 2 ist im Wesentlichen eine komplette Seite des Gegenstands 2 umschlossen, sodass dieser in der mittels des Bezugszeichens 6 angedeuteten Heberichtung gehoben werden kann. In dieser Anordnung fungieren die beiden mittleren Abstützelemente 3 nicht zum Abstützen an dem Gegenstand 2. Entsprechend sind die Abstützabschnitte 44 der beiden äußeren Verbindungsbögen 4 in Kontakt mit dem Gegenstand 2.
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10 zeigt schematisch eine perspektivische Draufsicht der Vorrichtung 1 gemäß 7 in einer in Bezug auf 7 und 9 geänderten Anordnung an dem zu hebenden Gegenstand 2. In dieser Anordnung der Vorrichtung 1 an dem Gegenstand 2 ist im Wesentlichen die komplette Unterseite des Gegenstands 2 umschlossen, sodass dieser in der mittels des Bezugszeichens 6 angedeuteten Heberichtung gehoben werden kann.
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Hier fungieren wieder alle Abstützbereiche 30 aller Abstützelemente 3 zum Abstützen an dem Gegenstand 2. Zudem ist auch der Abstützabschnitt 44 der beiden äußeren Verbindungsbögen 4 mit den Gegenstand 2 in Kontakt.
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Wie aus den 6 bis 10 ersichtlich, ist es durch verschiedene Anordnungen der darin gezeigten Vorrichtung 1 an dem Gegenstand 2 möglich, den Gegenstand 2 in verschiedenen Orientierungen in Bezug auf die Heberichtung 6 anzuordnen. Zudem wird stets ein zuverlässiger Kantenschutz dargestellt.
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Soweit anwendbar, können alle einzelnen Merkmale, die in den Ausführungsbeispielen dargestellt sind, miteinander kombiniert und/oder ausgetauscht werden, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 10
- Längserstreckung
- 11
- Drehachse
- 2
- Gegenstand
- 20
- Kante
- 3
- Abstützelement
- 30
- Abstützbereich
- 31
- Kontaktbereich
- 32
- Längsrichtung
- 4
- Verbindungsbogen
- 40
- Bogenelement
- 41
- Verbindungsbereich
- 42
- Konkave Seitenfläche
- 43
- Konvexe Seitenfläche
- 44
- Abstützabschnitt
- 45
- Erstes Ende
- 46
- Zweites Ende
- 47
- Gerade
- 48
- Bogenarme
- 49
- Winkel
- 5
- Befestigungsmittel
- 6
- Heberichtung
- 7
- Distanzscheibe