-
Die Erfindung betrifft eine Warnvorrichtung für einen Kraftwagen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Warndreiecks.
-
Eine zentrale Aufgabe von autonomen Fahrzeugen beziehungsweise Kraftwagen ist es, die jährliche Anzahl an Verkehrstoten durch eine sichere und zuverlässige Fahrweise zu reduzieren. Es ist allerdings zu erwarten, dass es trotz einer gewissenhaften Auslegung aller Systeme zu einer Anzahl an unvermeidbaren Unfällen, in welchen autonome Fahrzeuge beziehungsweise Kraftwagen involviert sind, kommen wird. Viele der verpflichtenden Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall werden aktuell von einem Fahrer beziehungsweise einem Insassen des Fahrzeugs durchgeführt. Gerade im Fall von autonomen Leerfahrten ohne Insassen ist dies jedoch nicht möglich. Als Folge können vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen wie das Aufstellen eines Warndreiecks zum Absichern der Unfallstelle als auch die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
-
Aus der
DE 10 2017 009 405 A1 ist eine Warnvorrichtung mit einem Warndreieck und mit einem mittels einer Steuerungseinrichtung steuerbaren unbemannten Luftfahrzeug, mittels welchem das Warndreieck in einem Abstand relativ zum Kraftwagen aufstellbar ist.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine besonders einfach aufgebaute Warnvorrichtung zu schaffen, mittels welcher besonders zuverlässig ein den Kraftwagen betreffendes Verkehrsereignis abgesichert werden kann.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Warnvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zum Betreiben der Warnvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit günstigen Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Die erfindungsgemäße Warnvorrichtung für einen Kraftwagen umfasst ein Warndreieck, welches insbesondere die Vorgaben vom Gesetzgeber wiedergibt und zur Absicherung einer möglichen Unfallstelle eines Unfalls des Kraftwagens anwendbar ist. Zudem umfasst die Warnvorrichtung ein mittels einer Steuerungseinrichtung steuerbares unbemanntes Luftfahrzeug - insbesondere eine Drohne -, mittels welchem das Warndreieck in einem Abstand relativ zum Kraftwagen aufstellbar ist.
-
Um eine besonders einfach aufgebaute Warnvorrichtung zu schaffen, ist das Warndreieck als ein Grundkörper des unbemannten Luftfahrzeugs ausgebildet, an welchem wenigstens ein erster Propeller und/oder eine Tragfläche des unbemannten Luftfahrzeugs angeordnet ist. Demzufolge ist das Warndreieck Teil der Drohne beziehungsweise eines anderen unbemannten, selbst fliegenden Luftfahrzeugs und hat eine Doppelfunktion - einerseits dient es als Warnelement im Falle eines Unfalls - und andererseits ist es als Teil des Luftfahrzeugs ausgebildet, so dass dieses besonders einfach und leicht gestaltet werden kann.
-
Hierbei ist das unbemannte Luftfahrzeug beziehungsweise die Drohne insbesondere als eine Flugmechanik zum Aufstellen der Warnvorrichtung ausgebildet, wodurch der Fahrer des Kraftwagens nicht gezwungen ist, aus dem Kraftwagen auszusteigen und eine befahrene Straße zum Aufstellen des Warndreiecks zu betreten. Zudem kann beispielsweise ebenso eine Ultraschalleinheit angeordnet sein, welche auch Hindernisse bei fehlendem Licht erkennt, sodass auch die Hindernisse in der Nacht erkennbar sind. Ausgestaltungen der Drohne sind hierfür variabel, wodurch beispielsweise eine beliebige Anzahl an Propellern zum Stabilisieren eines Fluges beziehungsweise einer Flugbahn des unbemannten Luftfahrzeugs anwendbar ist. Weitere Flugmechaniken mit beispielweise Düsenelemente oder dergleichen sind hierfür ebenfalls möglich.
-
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Grundkörper wenigstens ein Halteelement für den wenigstens einen ersten Propeller aufweist. Die Konstruktionsmöglichkeiten können sich sowohl in der Anzahl der Propeller, als auch in der Platzierung dieser unterscheiden. Hierbei ist das Warndreieck weiterhin der Grundkörper, welches mit der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Beschaffenheit ausgebildet ist. Bei allen Konstruktionsmöglichkeiten verfügt die Warnvorrichtung über wenigstens einen Propeller, mit welchem die Warnvorrichtung in einen kontrollierten Schwebezustand gebracht wird.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass am Grundkörper ein Aufstellelement angeordnet ist, welches hierbei beispielsweise als ein aufklappbares Klappelement ausgebildet ist, welches mittels beispielsweise einem Scharnier an das Warndreieck befestigt ist und einem Kippen des Warndreieckes beim Aufstellen entgegenwirkt, sodass das Warndreieck in einer wenigstens teilweise gekippten Stellung aufgestellt ist. Hierbei kann das Klappelement beispielsweise mittels einer Mechanik aufklappbar gestaltet sein, sodass bei Erreichen des vorgegebenen Abstands der Warnvorrichtung zum Fahrzeug das Aufstellelement in die benötigte Position gebracht wird, um ein sicheres Aufstellen des Warndreiecks zu ermöglichen.
-
Schließlich ist es in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Warnvorrichtung in einer Verstaustellung an einem Unterboden unterhalb des Kraftwagens angeordnet ist, aus welcher die Warnvorrichtung in eine Warnstellung verstellbar ist. In der Warnstellung ist das Warndreieck im Abstand relativ zum Kraftwagen aufgestellt. Aufgrund des Verstauens der Warnvorrichtung am Unterboden des Kraftwagens ist es möglich, diese insbesondere nach einem Unfall so zu starten, dass diese sich vom Kraftwagen löst und entsprechend an den Abstand fliegt, an der das Warndreieck aufgestellt werden soll. Das Lösen kann beispielsweise mittels einer am Kraftwagen angeordneten Sensoreinheit erfasst werden, welche Beschleunigungssensoren aufweist und mittels welcher ein Unfall erkennbar ist. Diese übermittelt ein Signal an die Warnvorrichtung, wodurch eine Verstellung aus der Verstaustellung in die Warnstellung signalisiert und durchgeführt wird. Die Platzierung der Warnvorrichtung ist an verschiedenen Positionen des Kraftwagens möglich, beispielsweise auf dem Fahrzeugdach, am Unterboden, unter der Motorhaube oder im Kofferraum. Da die Karosserie des Kraftwagens durch den Unfall stark deformiert sein kann, wodurch sowohl Motorhaube als auch Kofferraum nicht mehr automatisch geöffnet werden können, ist eine Platzierung am Unterboden vorzuziehen.
-
Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben einer Warnvorrichtung für einen Kraftwagen, mit einem Warndreieck und mit einem mittels einer Steuerungseinrichtung steuerbaren unbemannten Luftfahrzeug ist das Warndreieck mittels des unbemannten Luftfahrzeugs in einem Abstand relativ zum Kraftwagen aufstellbar. Hierbei wird die Warnvorrichtung mittels der Steuerungseinheit in Abhängigkeit eines den Kraftwagen betreffenden Verkehrsereignisses, insbesondere eines Unfalls, wenigstens teilweise automatisch betrieben. Die Warnvorrichtung wird hierbei vom Kraftwagen gelöst und wenigstens teilweise automatisiert bewegt, sodass nach Erreichen des vorgegebenen Abstands relativ zum Kraftwagen, das Warndreieck mittels der Warnvorrichtung aufgestellt wird und somit weitere Kraftwagen und Verkehrsteilnehmer vor dem Verkehrsereignis gewarnt werden.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform einer ein Warndreieck umfassenden Warnvorrichtung für einen Kraftwagen mit einer ersten Flugmechanik;
- 2 eine schematische Draufsicht einer weiteren Ausführungsform der Warnvorrichtung mit einer weiteren zweiten Flugmechanik; und
- 3 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der Warneinrichtung mit einer dritten weiteren Flugmechanik.
-
In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt eine Warnvorrichtung 10 für einen Kraftwagen 12, mit einem Warndreieck 14, welches als ein Grundkörper 15 eines unbemannten Luftfahrzeugs 16, insbesondere eines als Drohne ausgebildeten Luftfahrzeugs 16, ausgebildet ist. An dem Grundkörper 15 ist wenigstens ein erster Propeller 18 und/oder eine Tragfläche 17 des unbemanntes Luftfahrtzeugs 16 angeordnet.
-
Die in 1 gezeigten Warnvorrichtung 10 weist neben des ersten Propellers 18, einen zweiten Propeller 20 und einen dritten Propeller 22 auf. Die Propeller 18, 20, 22 sind insbesondere an jeweiligen Ecken des Warndreiecks 14 befestigt.
-
Weiterhin weist die Warnvorrichtung 10 ein Aufstellelement 24 auf einer Rückseite des Warndreiecks 14 auf, welcher insbesondere an einer der Ecken des Warndreiecks 14 aufklappbar befestigt ist. Das Warndreieck 14 ist entsprechend mittels des Aufstellelements 24, welches beim Aufstellen aufgeklappt wird, aufstellbar ausgebildet. Das Aufstellelement 24 ist hierbei insbesondere als ein Klappelement ausgebildet, welches mittels beispielsweise einem Scharnier 25 an das Warndreieck 14 befestigt ist und einem Kippen des Warndreiecks 14 entgegenwirkt. Hierbei kann das Aufstellelement 24 mittels einer Mechanik aufklappbar gestaltet sein, sodass bei Erreichen eines Abstands A das Aufstellelement 24 in die benötigte Position gebracht wird.
-
Schließlich umfasst die Warnvorrichtung 10 eine Steuerungseinrichtung 28 zur Steuerung des unbemannten Luftfahrzeugs 16, mittels welches das Warndreieck 14 in dem Abstand A relativ zum Kraftwagen aufstellbar ist. Weiterhin weißt die Warnvorrichtung 10 wenigstens einen Antrieb 26 zum Betreiben der Drohne 16 und zum Aufstellen des Aufstellelements 24 auf.
-
Um die Warnvorrichtung 10 am Kraftwagen 12 zu befestigen, weist diese wenigstens ein Sicherungselement 30 auf, welches beispielsweise bei einem Unfall mittels einer Sensoreinrichtung 32 des Kraftwagens 12 lösen lässt. Nach einem Lösen des Sicherungselements 30 startet die Warnvorrichtung 10 die Drohne 16 um an dem gewünschten Platz aufgestellt zu werden. Hierbei kann die Warnvorrichtung 10 an einem Unterboden 34 des Kraftwagens verstaut werden, sodass bei einem Unfall, in welchem Flügeltüren 36 des Kraftwagens 12 beschädigt werden und somit nicht mehr öffenbar sind, die Warnvorrichtung 10 betätigbar ist.
-
2 zeigt eine schematische Draufsicht einer weiteren Ausführungsform der Warnvorrichtung 10, bei welcher der Grundkörper 15 wenigstens ein Halteelement 40 für den wenigstens einen ersten Propeller 18 aufweist. Ebenso zeigt die 2 somit eine weitere zweite Flugmechanik, bei welcher am Halteelement 40 ein zusätzlicher vierter Propeller 38 angeordnet ist. Dieser vierte Propeller 38 ist insbesondere für eine weitere Stabilisationsmöglichkeit des Fluges der Warnvorrichtung 10 mittels des unbemannten Luftfahrzeuges 16 ausgebildet. Der erste und der vierte Propeller 18, 38 sind an das Halteelement 40 angeordnet, welches in einer Mitte einer Erstreckungsrichtung des Halteelements 40 an einem Befestigungspunkt 42, wenigstens teilweise um den Befestigungspunkt 42 und relativ zum Befestigungspunkt 42, schwenkbar fixiert ist. Das Halteelement 40 ist dazu ausgebildet, eine Mechanik des Antriebs 26 an die Propeller 18, 38 weiterzuleiten.
-
3 zeigt eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Warnvorrichtung 10 mit einer weiteren dritten Flugmechanik. Hierbei ist das Halteelement 40 ebenfalls an dem Befestigungspunkt 42, wenigstens teilweise um den Befestigungspunkt 42 und relativ zum Befestigungspunkt 42, schwenkbar gelagert. Die vorliegende Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß 2 in der Erstreckungsrichtung des Halteelements 40, welches sich wenigstens teilweise quer zu einer Dreiecksfläche 44 des Warndreiecks 14 angeordnet ist. Hierbei ist das Aufstellelement 24 des Warndreiecks 14 bereits ausgeklappt, sodass die Warnvorrichtung 10 wenigstens teilweise in einem Winkel senkrecht zum Boden 46 aufgestellt ist. Das Aufstellelement 24 ist hierbei insbesondere als ein Klappelement ausgebildet, welches mittels beispielsweise dem Scharnier 25 an dem Warndreieck 14 befestigt ist und einem Kippen des Warndreieckes 14 entgegenwirkt, sodass das Warndreieck 14 in einer wenigstens teilweise gekippten Stellung aufgestellt ist.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- Warnvorrichtung
- 12
- Kraftwagen
- 14
- Warndreieck
- 16
- Drohne
- 17
- Tragefläche
- 18
- erster Propeller
- 20
- zweiter Propeller
- 22
- dritter Propeller
- 24
- Aufstellelement
- 25
- Scharnier
- 26
- Motor
- 28
- Steuerungseinrichtung
- 30
- Sicherungselement
- 32
- Sensoreinrichtung
- 34
- Unterboden
- 36
- Flügeltür
- 38
- vierter Propeller
- 40
- Halteelement
- 42
- Befestigungspunkt
- 44
- Dreiecksfläche
- 46
- Boden
- P
- Relativposition
- A
- Abstand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102017009405 A1 [0003]