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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug umfassend ein Warnsystem, wobei das Warnsystem ein im oder am Kraftfahrzeug angeordnetes Flugobjekt umfasst, wobei das Flugobjekt eingerichtet ist, eine Warnvorrichtung aufzustellen oder als Warnvorrichtung zu fungieren, wobei das Warnsystem eingerichtet ist, das Flugobjekt zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen zu starten. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen durchgeführt mit einem Kraftfahrzeug.
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Nach den Straßenverkehrsregeln sind Unfallstellen oder Pannenstellen abzusichern. Die Absicherung kann dabei durch Aufstellung eines Warndreiecks in ausreichender Entfernung der Unfall- oder Pannenstelle erfolgen. Bei Kraftfahrzeugen, die in einen schweren Unfall verwickelt sind, muss ein entsprechendes Warndreieck möglichst schnell aufgestellt werden. Das Erfordernis zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen gilt dabei auch für teilautonome oder autonome Kraftfahrzeuge. Bei derartigen Kraftfahrzeugen ist oft keiner der Fahrzeuginsassen auch Fahrzeugführer. Zudem ist den Fahrzeuginsassen in der Regel auch nicht der Aufbewahrungsort des Warndreiecks im Kraftfahrzeug bekannt.
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Um dennoch, insbesondere bei teilautonomen oder autonomen Kraftfahrzeugen, zu gewährleisten, dass im Falle eines Unfalls oder einer Panne ein Warndreieck aufgestellt wird, ist es bekannt, Flugobjekte im oder am Kraftfahrzeug vorzusehen, welche eigenständig eine Warnvorrichtung, wie beispielsweise ein Warndreieck, aussetzen.
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Die
DE 10 2017 011 569 A1 ist eine Vorrichtung zur Ausgabe einer Warnung bei einer Panne eines Fahrzeuges bekannt. Es ist eine Pannenhilfseinheit als eine Drohne ausgebildet, wobei die Drohne mit dem Fahrzeug vernetzt ist und einen Ringspeicher zur Speicherung von fahrzeugspezifischen und/oder umgebungsspezifischen Daten sowie eine Recheneinheit zur Verarbeitung gespeicherter Daten umfasst, wobei die Recheneinheit eine Bewegung der Drohne in Abhängigkeit der Daten steuert.
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Ferner ist aus der
DE 10 2023 102 522 A1 ein Fahrzeug bekannt, aufweisend mindestens eine Drohnenplattform und jeweils eine darin angeordnete Drohne, eine zentrale Recheneinheit sowie Crashsensoren, eine Umfelderfassungs-Sensorik und eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle, die mit der zentralen Recheneinheit verbunden sind, wobei die Drohne mindestens eine Kamera aufweist und dazu konfiguriert ist, bei einem mittels der Crashsensoren erkannten Unfall gestartet zu werden und Luftaufnahmen des Unfallortes zu machen, wobei die Drohne ferner eine Beleuchtungseinrichtung zur Ausleuchtung des Unfallortes aufweist, wobei die Drohne ferner eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle zur Übermittlung der Luftaufnahmen an Behörden und/oder an einen Betreiber des Fahrzeugs aufweist, wobei das Fahrzeug ferner mit einem Sicherheitssystem und mindestens einem Assistenzsystem und/oder einer Prädiktionseinheit ausgestattet ist, wobei das Sicherheitssystem dazu konfiguriert ist, einen rechtzeitigen Start der Drohne auszulösen, wenn ein bevorstehender Unfall durch das Assistenzsystem oder die Prädiktionseinheit erkannt wurde.
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Im Stand der Technik ist es bekannt, eine Drohne in einem Kofferraum oder auf einem Fahrzeugdach zu transportieren. Im Falle eines Unfalls können der Kofferraum und die darin gegebenenfalls angeordnete Drohne beschädigt werden, sodass diese nicht mehr ihre Aufgabe, das Warndreieck aufzustellen, erfüllen können. Zudem passen Konzepte, in denen Drohnen im Kofferraum oder auf dem Dach des Kraftfahrzeuges angeordnet sind, nicht zum autonomen Fahren, weil die Sitzkonstellationen den Kofferraum eliminieren und zudem Sensoren Platz auf dem Fahrzeugdach benötigen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einem Warnsystem bereitzustellen, mit welchem Unfall- oder Pannenstellen, insbesondere auch bei einem teilautonomen oder autonomen Fahrbetrieb, schnell und zuverlässig abgesichert werden können.
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Zur Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe wird ein Kraftfahrzeug umfassend ein Warnsystem vorgeschlagen, wobei das Warnsystem ein im oder am Kraftfahrzeug angeordnetes Flugobjekt umfasst, wobei das Flugobjekt eingerichtet ist, eine Warnvorrichtung aufzustellen oder als Warnvorrichtung zu fungieren, wobei das Warnsystem eingerichtet ist, das Flugobjekt zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen zu starten, wobei ferner vorgesehen ist, dass das Warnsystem derart ausgebildet ist, dass zum Starten des Flugobjekts keine Fahrzeugtür und keine Heckklappe und keine Frontklappe geöffnet werden muss.
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Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass zum Starten des Flugobjekts keine Fahrzeugtür und keine Heckklappe und keine Frontklappe geöffnet werden muss. Im Falle eines Unfalls sind insbesondere Fahrzeugtüren, Heck- und Frontklappen stark gefährdet, beschädigt zu werden und somit nicht mehr geöffnet werden zu können. Es besteht dann das Risiko, dass das Flugobjekt nicht mehr starten kann, um die erforderliche Absicherung der Unfallstelle durch Aufstellen der Warnvorrichtung oder durch Fungieren als Warnvorrichtung zu erfüllen. Entsprechend ist das Flugobjekt bei der vorliegenden Erfindung derart an dem Kraftfahrzeug angeordnet, dass zum Starten des Flugobjekts keine Fahrzeugtür und keine Heckklappe und keine Frontklappe des Kraftfahrzeugs geöffnet werden muss.
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Das Kraftfahrzeug ist bevorzugt als ein teilautonomes oder autonomes Kraftfahrzeug ausgebildet. Das Kraftfahrzeug kann insbesondere als sogenannter „People Mover“ ausgebildet sein. Das Kraftfahrzeug kann ein batterieelektrisches Kraftfahrzeug sein.
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Ferner kann das Kraftfahrzeug geeignete Pannen- oder Unfallsensoren bzw. Crashsensoren aufweisen, anhand deren Daten festgestellt werden kann, ob ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist. Das Warnsystem kann darüber hinaus eine elektronische Recheneinheit aufweisen, mittels welcher die Funktionen des Warnsystems gesteuert werden, und mittels welcher insbesondere das Flugobjekt gestartet werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher vorgesehen, dass, gegebenenfalls unter Verwendung von Daten von Pannen- oder Unfallsensoren bzw. Crashsensoren des Kraftfahrzeuges, die bevorzugt vorgesehene elektronische Recheneinheit feststellt, dass ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist und das Flugobjekt anweist, zu starten. Das Flugobjekt startet sodann, um eine Warnvorrichtung im geeigneten Abstand von dem Kraftfahrzeug aufzustellen oder als Warnvorrichtung im geeigneten Abstand zu fungieren.
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Bevorzugt ist das Warnsystem derart ausgebildet, dass zum Starten des Flugobjekts kein Kofferraumdeckel, keine Kofferraumhaube, kein Frunkdeckel, keine Frunkhaube, kein Motorraumdeckel, keine Motorraumhaube, und/oder keine Seitentür geöffnet werden muss.
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Ein sogenannter Frunk ist insbesondere bei batterieelektrischen Kraftfahrzeugen bekannt. Da diese keinen Verbrennungsmotor mehr aufweisen, kann neben einem Kofferraum am Heck in vielen Fällen auch ein weiterer Stauraum in der Front bereitgestellt werden, wo sonst der Verbrennungsmotor vorgesehen wäre. Dieser mittels der Frontklappe verschließbare Stauraum wird auch als Frunk bezeichnet.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Flugobjekt eine Drohne ist.
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Grundsätzlich kann das Flugobjekt jedoch auch als jedes andere geeignete Flugobjekt, beispielsweise als ein, insbesondere ferngesteuerter, Helikopter, ein Ballon, ein Gleiter, oder eine einen Fallschirm umfassende Vorrichtung ausgebildet sein. Wenn das Flugobjekt ein Ballon ist, kann das Warnsystem eine Vorrichtung zum Befüllen des Ballons mit einem Gas, beispielsweise Wasserstoff oder Helium, umfassen.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass die Warnvorrichtung ein Warndreieck oder eine Warnleuchte ist.
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Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass das Flugobjekt ein Seitenspiegel ist und/oder in einen Seitenspiegel integriert ist, wobei das Starten des Flugobjekts ein Abtrennen oder Freigeben des Seitenspiegels von dem Kraftfahrzeug umfasst.
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Somit ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass der Seitenspiegel des Kraftfahrzeugs selbst das Flugobjekt ist. Der Seitenspiegel beziehungsweise das Flugobjekt ist dann über eine entsprechende Halterungsvorrichtung an der Karosserie oder an der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeuges befestigt. Zum Starten des Flugobjekts ist das Warnsystem, bevorzugt die elektronische Recheneinheit, ausgebildet, den Seitenspiegel von dem Kraftfahrzeug durch Ansteuerung der Halterungsvorrichtung abzutrennen beziehungsweise freizugeben. Der Seitenspiegel umfasst bevorzugt die Rotoren des Flugobjekts, welche gegebenenfalls aus dem Seitenspiegel ausgefahren werden können, wenn dieser abgetrennt wird.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Warnsystem einen Aufnahmeraum umfasst, wobei das Flugobjekt in dem Aufnahmeraum angeordnet ist, und wobei das Starten des Flugobjekts ein Entlassen des Flugobjekts aus dem Aufnahmeraum umfasst.
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Innerhalb des Aufnahmeraums ist das Flugobjekt vor Umwelteinflüssen geschützt. Der Aufnahmeraum ist bevorzugt geschlossen und kann zum Starten und Entlassen des Flugobjekts, bevorzugt von dem Warnsystem, weiter bevorzugt von der elektronischen Recheneinheit, geöffnet werden.
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Mit Vorteil ist vorgesehen, dass das Warnsystem mehrere Flugobjekte umfasst, und/oder dass das Warnsystem mehrere Aufnahmeräume umfasst, wobei in jedem Aufnahmeraum jeweils ein Flugobjekt angeordnet ist.
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Ein Vorteil, mehrere Flugobjekte oder mehrere Aufnahmeräume mit darin angeordneten Flugobjekten vorzusehen, liegt darin, dass bei Beschädigung eines Flugobjekts oder, falls es aufgrund des Unfallhergangs unmöglich sein sollte, ein Flugobjekt zu starten, weitere Flugobjekte zur Verfügung stehen, um deren Aufgaben zu erledigen. Hierdurch wird eine erhöhte Sicherheit und Redundanz geschaffen.
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Für jede der mehreren Flugobjekte beziehungsweise für jeden der mehreren Aufnahmeräume gelten dabei die vorstehenden und nachfolgenden Ausführungen gleichermaßen. Insbesondere können einige oder alle der Flugobjekte als Drohnen ausgebildet sein.
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Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum in das Kraftfahrzeug, insbesondere in die Fahrgastzelle oder die Karosserie, integriert ist.
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Wenn der Aufnahmeraum in die Fahrgastzelle integriert ist, so kann der Aufnahmeraum aus der Fahrgastzelle herausgeformt sein. Die Fahrgastzelle ist der stabilste Bereich im Kraftfahrzeug, welcher im Falle eines Unfalls den geringsten Verformungen unterliegt. Entsprechend kann durch Anordnung des Aufnahmeraums oder Integration des Aufnahmeraums in die Fahrgastzelle eine erhöhte Sicherheit bereitgestellt werden, dass das Flugobjekt im Falle eines Unfalls oder einer Panne auch gestartet werden und deren Aufgaben erfüllen kann.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum in einem Schutzbehälter ausgebildet ist, wobei der Schutzbehälter in oder an dem Kraftfahrzeug angeordnet ist oder in das Kraftfahrzeug integriert ist.
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Der Schutzbehälter ist bevorzugt Teil des Warnsystems.
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Bei dem Schutzbehälter kann es sich insbesondere um ein separates Element oder Bauteil handeln, welches zusammen mit dem darin angeordneten Flugobjekt an oder in dem Kraftfahrzeug angeordnet wird oder in das Kraftfahrzeug integriert wird. Der Schutzbehälter dient dazu, das Flugobjekt vor Umwelteinflüssen sowie vor Beschädigungen im Falle eines Unfalls zu schützen.
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Bevorzugt kann dabei vorgesehen sein, dass der Schutzbehälter eine Kapsel ist, und/oder dass der Schutzbehälter stoßfest oder bruchfest ausgebildet ist, und/oder dass der Schutzbehälter Kohlenstofffasern und/oder Stahl und/oder Verbundwerkstoffe und/oder Kunststoff umfasst.
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Dabei kann zudem vorgesehen sein, dass im Aufnahmeraum ein stoßabsorbierendes, insbesondere ein elastisches und/oder plastisches, Material, bevorzugt ein geschäumtes Kunststoffmaterial, angeordnet ist.
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Durch das bevorzugt vorgesehene stoßabsorbierende Material innerhalb des Aufnahmeraums wird das darin angeordnete Flugobjekt vor Stößen und Beschädigungen geschützt. Somit kann auch im Falle eines schwereren Unfalls sichergestellt werden, dass das Flugobjekt diesen unbeschadet übersteht und aus dem Schutzbehälter oder aus dem Aufnahmeraum entlassen werden kann, um eine Warnvorrichtung, insbesondere ein Warndreieck, aufzustellen oder als eine solche zu fungieren.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum und/oder der Schutzbehälter in, oder fahrgastzellenseitig und/oder karosserieseitig hinter und/oder unter, einem Emblem oder einer Anhängevorrichtung oder einem Tankdeckel und/oder Ladedeckel angeordnet ist, oder dass der Aufnahmeraum und/oder der Schutzbehälter zwischen einer Motorraumhaube und einer Windschutzscheibe, bevorzugt neben Scheibenwischern, oder unter einem Schweller angeordnet ist.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmeraum und/oder der Schutzbehälter unter dem frontseitigen Herstelleremblem angeordnet ist. Im Falle eines Unfalls kann das Emblem abgelöst werden. Hierfür können elektrisch ausgelöste Federelemente oder ähnliches vorgesehen sein. Mit oder nach dem Ablösen des Emblems wird der karosserieseitig darunter angeordnete Aufnahmeraum und/oder der darunter angeordnete Schutzbehälter geöffnet, sodass das Flugobjekt aus dem Aufnahmeraum beziehungsweise dem Schutzbehälter entlassen werden und ihre vorgesehene Aufgabe erfüllen kann.
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Dabei ist es besonders bevorzugt vorgesehen, dass mehrere Flugobjekte vorgesehen sind, welche an mehreren der vorgenannten oder an weiteren Bereichen des Kraftfahrzeuges angeordnet sind.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Aufnahmeraum und/oder der Schutzbehälter in, oder fahrgastzellenseitig und/oder karosserieseitig hinter und/oder unter, einem Seitenspiegel angeordnet ist.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass das Warnsystem eingerichtet ist, zum Entlassen des Flugobjekts aus dem Aufnahmeraum den Seitenspiegel umzuklappen oder umzulegen, sodass der Aufnahmeraum geöffnet wird
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Der Aufnahmeraum und/oder der Schutzbehälter kann dabei in die Fahrgastzelle integriert und unter beziehungsweise hinter dem Seitenspiegel angeordnet sein. Damit befindet sich das Flugobjekt in einem der stabilsten Bereiche des Kraftfahrzeuges. Nach Umklappen oder gegebenenfalls Absprengen des Seitenspiegels kann das Flugobjekt aus dem Aufnahmeraum entlassen werden. Es ist jedoch genauso möglich, dass das Flugobjekt karosserieseitig, beispielsweise in einer Fahrzeugtür unter oder hinter dem Seitenspiegel angeordnet ist.
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Mit Vorteil kann das Kraftfahrzeug ferner eine Umfelderfassungs-Sensorik und eine Prädiktionsvorrichtung umfassen, wobei die Prädiktionsvorrichtung eingerichtet ist, unter Verwendung von mittels der Umfelderfassungs-Sensorik ermittelten Umfelddaten zu ermitteln, ob ein Unfall oder eine Panne des Kraftfahrzeuges eintreten wird, und, wenn ein Unfall oder eine Panne des Kraftfahrzeuges eintreten wird, das Warnsystem anzuweisen, das Flugobjekt zu starten.
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Die Prädiktionsvorrichtung bewertet auf Basis der mittels der Umfelderfassungs-Sensorik ermittelten Umfelddaten das Kraftfahrzeug im Verhältnis zu der Umgebung und zu dem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer und berechnet, ob ein Unfall nicht mehr vermeidbar ist. Hierfür kann vorgesehen sein, dass eine Wahrscheinlichkeit für einen bevorstehenden Unfall von der Prädiktionsvorrichtung ermittelt wird, und dass ein Unfall als dann nicht mehr vermeidbar bewertet wird, wenn die Wahrscheinlichkeit oberhalb einer vorbestimmten Schwelle liegt. Die vorbestimmte Schwelle kann dabei zwischen 50 % und 100 %, bevorzugt zwischen 90 % und 100%, weiter bei über 95% liegen.
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Wird ermittelt, dass ein Unfall oder eine Panne nicht mehr vermeidbar ist, so wird das Flugobjekt von dem Warnsystem, insbesondere von der elektronischen Recheneinheit, gestartet.
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Das Flugobjekt wird somit bevorzugt gestartet, bevor der Unfall oder die Panne eingetreten ist. Hierdurch wird das Flugobjekt vor Beschädigungen geschützt. Zudem wird sichergestellt, dass das Flugobjekt auch bei einem schweren Unfall starten kann. Ferner wird der Zeitraum bis zum Aufstellen der Warnvorrichtung, bzw. bis das Flugobjekt als Warnvorrichtung fungiert, verkürzt.
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Ferner kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Flugobjekt von dem Warnsystem dann freigelassen wird, wenn ein anderes Fahrzeug als das Kraftfahrzeug einen Unfall oder eine Panne hat.
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Eine weitere Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe besteht in einem Verfahren zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen durchgeführt mit einem vorbeschriebenen Kraftfahrzeug, umfassend die Schritte Ermitteln, ob ein Unfall oder eine Panne eintreten wird oder ob ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist, und, wenn ein Unfall oder eine Panne eintreten wird oder wenn ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist, Starten des Flugobjekts durch das Warnsystem.
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Sämtliche vorstehend erläuterten Merkmale, Funktionen und Ausgestaltungen des Kraftfahrzeuges können in entsprechend analoger Weise auch auf das Verfahren angewendet werden.
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Die Erfindung wird nachstehend näher anhand der beigefügten Figuren erläutert. Es zeigen:
- 1 ein Kraftfahrzeug in einem Halbschnitt mit einem Warnsystem,
- 2 das Kraftfahrzeug in einem Längsschnitt, und
- 3 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug 100 in einer Vorderansicht. Dabei ist die rechte Kraftfahrzeugseite in einem Halbschnitt dargestellt. 2 zeigt das Kraftfahrzeug 100 in einem Längsschnitt. Das Kraftfahrzeug 100 umfasst ein Warnsystem 10 mit im beziehungsweise am Kraftfahrzeug 100 angeordnete Flugobjekte 25, welche als Drohnen 11a, 11b, 11c, 11d ausgebildet sind. Die Drohnen 11a, 11b, 11c, 11d sind eingerichtet, im Falle eines Unfalls oder einer Panne des Kraftfahrzeugs 100 eine als Warndreieck ausgebildete Warnvorrichtung zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle in ausreichendem Abstand von dem Kraftfahrzeug 100 abzustellen. Daher sind die Drohnen 11a, 11b, 11c, 11d derart an beziehungsweise in dem Kraftfahrzeug 100 angeordnet, dass keine Fahrzeugtür 12, keine Heckklappe und keine Frontklappe 13 geöffnet werden muss. Insbesondere muss keine Motorraumhaube 13a und keine Kofferraumhaube und keine Seitentür 12a geöffnet werden. Das Warnsystem 10 umfasst zur Steuerung der Funktionalität eine elektronische Recheneinheit 14.
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Eine erste Drohne 11a ist dabei als ein Seitenspiegel 15a des Kraftfahrzeuges 100 ausgebildet. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne weist das Warnsystem 10, insbesondere die elektronische Recheneinheit 14, eine Abtrennung oder ein Freigeben des Seitenspiegels 15a an. In den Seitenspiegel 15a sind hier nicht dargestellte Rotoren der Drohne 11a integriert, welche dann ausgefahren werden.
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Ferner umfasst das Kraftfahrzeug 100 einen Aufnahmeraum 16a, wobei eine zweite Drohne 11b in dem Aufnahmeraum 16a angeordnet ist. Zum Starten der zweiten Drohne 11b wird diese aus dem Aufnahmeraum 16a entlassen. Der Aufnahmeraum 16a ist dabei in die Fahrgastzelle 17 integriert und unter beziehungsweise hinter dem Seitenspiegel 15b angeordnet. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne wird der Seitenspiegel 15b auf Weisung des Warnsystems 10, insbesondere der elektronischen Recheneinheit 14, umgeklappt, umgelegt oder abgesprengt, sodass der Aufnahmeraum 16a geöffnet wird und die Drohne 11b den Aufnahmeraum 16a verlassen kann. In dem Aufnahmeraum 16a ist zudem ein stoßabsorbierendes Material 18 angeordnet. Hierdurch wird die Drohne 11b im Falle eines Unfalls vor Beschädigungen geschützt.
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Eine dritte Drohne 11c ist in der Karosserie 19 hinter beziehungsweise unter dem Emblem 20 angeordnet. Zum Entlassen und Starten der dritten Drohne 11c wird das Emblem 20 abgelöst. Dabei ist die dritte Drohne 11c in einem Schutzbehälter 21, welcher als Kapsel 22 ausgebildet ist und einen Aufnahmeraum 16b ausbildet, angeordnet. Der Schutzbehälter 21 beziehungsweise die Kapsel 22 ist in einem entsprechenden Raum unter bzw. hinter dem Emblem 20 angeordnet. Die Kapsel 22 beziehungsweise der Schutzbehälter 21 kann dabei aus Kohlenstofffasern bestehen oder solche umfassen. Hierdurch wird ein zusätzlicher Schutz der Drohne 11c bereitgestellt.
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Eine vierte Drohne 11d ist, wie insbesondere in der 2 zu erkennen ist, in einem weiteren Aufnahmeraum 16c angeordnet. Der weitere Aufnahmeraum 16c befindet sich zwischen der Motorraumhaube 13a und der Windschutzscheibe 26, bevorzugt neben Scheibenwischern 27. Zum Entlassen und Starten der vierten Drohne 11d wird der Aufnahmeraum 16c geöffnet. Dabei kann die Drohne 11d, insbesondere wenn das Kraftfahrzeug 100 noch in Bewegung ist, die Windschutzscheibe 26 hinaufgleiten oder hinaufrollen.
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Ferner umfasst das Kraftfahrzeug 100 eine Umfelderfassungs-Sensorik 23 und eine Prädiktionsvorrichtung 24. Die Prädiktionsvorrichtung 24 ist eingerichtet, unter Verwendung von mittels der Umfelderfassungs-Sensorik 23 ermittelten Umfelddaten zu ermitteln, ob ein Unfall oder eine Panne des Kraftfahrzeuges 100 eintreten wird, und, wenn ein Unfall oder eine Panne des Kraftfahrzeuges 100 eintreten wird, das Warnsystem 10 anzuweisen, die Drohnen 11a, 11b, 11c, 11d zu starten.
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3 zeigt ein Ablaufdiagramm für ein Verfahren 200 zur Absicherung von Unfallstellen oder Pannenstellen, welches mit einem Kraftfahrzeug 100 nach 1 durchgeführt werden kann. In einem ersten Schritt S1 wird ermittelt, ob ein Unfall oder eine Panne eintreten wird, oder ob ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist. In einem zweiten Schritt S2 wird, wenn ein Unfall oder eine Panne eintreten wird oder ein Unfall oder eine Panne eingetreten ist, die Drohne 11a, 11b, 11c, 11d durch das Warnsystem 10 gestartet.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Kraftfahrzeug
- 200
- Verfahren
- 10
- Warnsystem
- 11a
- Erste Drohne
- 11b
- Zweite Drohne
- 11c
- Dritte Drohne
- 11d
- Vierte Drohne
- 12
- Fahrzeugtür
- 12a
- Seitentür
- 13
- Frontklappe
- 13a
- Motorraumhaube
- 14
- Elektronische Recheneinheit
- 15a
- Seitenspiegel
- 15b
- Seitenspiegel
- 16a
- Aufnahmeraum
- 16b
- Aufnahmeraum
- 16c
- Aufnahmeraum
- 17
- Fahrgastzelle
- 18
- Stoßabsorbierendes Material
- 19
- Karosserie
- 20
- Emblem
- 21
- Schutzbehälter
- 22
- Kapsel
- 23
- Umfelderfassungs-Sensorik
- 24
- Prädiktionsvorrichtung
- 25
- Flugobjekt
- 26
- Windschutzscheibe
- 27
- Scheibenwischer
- S1
- Verfahrensschritt
- S2
- Verfahrensschritt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2017 011 569 A1 [0004]
- DE 10 2023 102 522 A1 [0005]