DE102021000879A1 - Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements mit Mikroabbildungselementen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements für Sicherheitspapiere, Wertdokumente oder dergleichen, mit einem Träger, der auf seiner Oberseite Mikroabbildungselemente und auf seiner Unterseite Strukturen aufweist, die zusammen mit den Mikroabbildungselementen ein Motiv vor die Oberseite des Trägers abbilden, wobei die Lage des Motivs vom Blickwinkel abhängt.Erfindungsgemäß wird zunächst ein transluzenter oder transparenter Träger (1) bereitgestellt, der eine Oberseite und eine Unterseite aufweist. Auf die Oberseite des Trägers wird eine erste Prägeschicht (2) aufgebracht und werden in die Seite der ersten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, mehrere Mikroabbildungselemente (3) eingebracht. Auf die Unterseite des Trägers wird eine zweite Prägeschicht (4) aufgebracht und werden in die Seite der zweiten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, mehrere Prägestrukturen (5) eingebracht. Die zweite Prägeschicht ist zwischen den jeweiligen Prägestrukturen mindestens nahezu eben. Anschließend wird auf die Seite der zweiten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, vollflächig eine metallische Schicht (7) aufgebracht. Nachfolgend wird die metallische Schicht mit einem Ätzverfahren von den Prägestrukturen entfernt. Hierbei verbleibt die metallische Schicht in Bereichen, in denen die zweite Prägeschicht zwischen den jeweiligen Prägestrukturen mindestens nahezu eben ist. Anschließend kann eine Farbschicht (8) auf die metallische Schicht und die Bereiche mit den Prägestrukturen aufgebracht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements für Sicherheitspapiere, Wertdokumente oder dergleichen, mit einem Träger, der auf seiner Oberseite Mikroabbildungselemente und auf seiner Unterseite Strukturen aufweist, die zusammen mit den Mikroabbildungselementen ein Motiv vor die Oberseite des Trägers abbilden, wobei die Lage des Motivs vom Blickwinkel abhängt.
- Derartige Anordnungen sind aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus
EP 3580067 A1 ,EP 1695121 B1 ,EP 1893074 B2 ,EP 2493698 B1 ,EP 1846253 B1 oderEP 2049345 B1 , und werden als Produkte beispielsweise von der Fa. Crane unter den Markennamen „Motion“, „Rapid“ und „Surface“, von der Fa. De La Rue unter dem Markennamen „Active“ oder von der Fa. Kurz unter dem Markennamen „zero.zero“ vermarktet. Die Verfahren zur Herstellung dieser Produkte beherrschen jedoch nur sehr wenige Firmen und sind kostenaufwändig und kompliziert. Beispielsweise benötigen die Produkte „Motion“ und „Rapid“ bei ihrer Herstellung ein aufwändiges sogenanntes „Farbfüllverfahren“, um in diesen Produkten farbige Designs bzw. Motive unterzubringen. - Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Sicherheitselement derart weiterzubilden, dass die Nachteile des Standes der Technik behoben werden und der Schutz gegenüber Fälschungen weiter erhöht wird.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Erfindungsgemäß wird in Verfahrensschritt [1.1] zunächst ein transluzenter oder transparenter Träger bereitgestellt, der eine Oberseite und eine Unterseite aufweist. Auf die Oberseite des Trägers wird in Verfahrensschritt [1.2] eine erste Prägeschicht aufgebracht und werden in Verfahrensschritt [1.3] in die Seite der ersten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, mehrere Mikroabbildungselemente eingebracht. Auf die Unterseite des Trägers wird in Verfahrensschritt [1.4] eine zweite Prägeschicht aufgebracht und werden in Verfahrensschritt [1.5] in die Seite der zweiten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, mehrere Prägestrukturen eingebracht. Die zweite Prägeschicht ist zwischen den jeweiligen Prägestrukturen mindestens nahezu eben. Die Seite der zweiten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, hat somit eine mindestens nahezu ebene Oberfläche, in die Prägestrukturen eingebracht sind, beispielsweise mittels eines aus dem Stand der Technik bekannten Prägeverfahrens. Dabei können neben einer einzelnen Prägeschicht auch mehrere Lacke übereinander angeordnet werden, in die im Anschluss die Strukturen eingeprägt werden. Das Verwenden mehrerer Prägelackschichten kann Vorteile bzgl. Haftung auf dem Träger, Verlauf, Homogenität der Lackschicht, Prägbarkeit, Perfektion der Formtreue der Prägestrukturen, Verbesserung von Umlaufstabilität, Vermeidung von Verschmutzungsneigung und ähnliches haben. Die Prägestrukturen bilden zusammen mit den Mikroabbildungselementen eine Anordnung, die ein Motiv vor die Oberseite des Trägers abbildet, wobei die Lage des Motivs vom Blickwinkel abhängt. Anschließend wird in Verfahrensschritt [1.7] auf die Seite der zweiten Prägeschicht, die dem Träger abgewandt ist, vollflächig eine metallische Schicht aufgebracht. In dem nachfolgenden Verfahrensschritt [1.8] wird die metallische Schicht mit einem Ätzverfahren von den Prägestrukturen entfernt. Hierbei verbleibt die metallische Schicht in Bereichen, in denen die zweite Prägeschicht zwischen den jeweiligen Prägestrukturen mindestens nahezu eben ist. Für einen Betrachter, der das Sicherheitselement von der Oberseite betrachtet, ergibt sich durch die metallische Beschichtung und durch die Prägestrukturen bzw. die dadurch gebildeten Lücken in der metallischen Beschichtung ein Motiv in Form eines hell-dunkel Kontrastes.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird in einem nachfolgenden Verfahrensschritt [1.9] auf die Prägestrukturen und die Bereiche, in denen die zweite Prägeschicht zwischen den jeweiligen Prägestrukturen mindestens nahezu eben ist, mindestens eine Farbschicht mindestens teilweise, bevorzugt vollflächig, aufgebracht. Die mindestens eine Farbschicht ist dabei für einen Betrachter, der das Sicherheitselement von der Oberseite betrachtet, durch die Prägestrukturen bzw. die dadurch gebildeten Lücken der metallischen Beschichtung sichtbar, so dass das Sicherheitselement ein ein- oder mehrfarbiges Motiv zeigt.
- Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass für den Ätzprozess eine NaOH-Lösung mit gut definierter Konzentration bei wohldefinierter Temperatur verwendet wird. Anschließend wird der Ätzprozess üblicherweise durch eine Neutralisation gestoppt und anschließend der Träger gespült und getrocknet. Letztere beiden Schritte verhindern schleichendes Fortschreiten des Ätzprozesses im fertigen oder halbfertigen Produkt. Wichtig für das Ätzen ist die Exposition des Trägers mit der Ätzlösung für eine sehr wohldefinierte Zeit, die genau so gewählt ist, dass die metallische Schicht auf den Prägestrukturen überwiegend verschwindet bzw. durch chemische Reaktion transparent wird, wohingegen sie in den benachbarten, mindestens nahezu ebenen Bereichen noch im Wesentlichen opak bleibt. Üblicherweise besteht die metallische Schicht aus Aluminium, die mit den beschriebenen Prozessen geätzt wird. Alternativ kann für den Ätzprozess auch Phosphorsäure verwendet werden.
- Für ein alternatives, wohldefiniertes Ätzverfahren kann auch ein photosensitiver Resistlack auf die Metallschicht beschichtet werden. Diese photosensitiven Resistlacke können so ausgestaltet werden, dass sie sich durch Belichtung chemisch so verändern, dass sie in einer Ätzlauge lösbar werden und die metallische Schicht für den Ätzvorgang frei geben. Die photosensitiven Resistlacke können aber auch die gegenteilige Eigenschaft haben. Sie werden dann erst durch die Belichtung chemisch so vernetzt, dass sie eine schützende Wirkung gegen die Ätzlauge entwickeln.
- Bei der Belichtung des Trägers mit den beidseitig geprägten Mikrostrukturen von der Oberseite kann die Belichtung nun so gewählt werden, dass ein photosensitiver Resistlack, der auf die metallische Schicht beschichtet wurde im Bereich der Prägestrukturen chemisch so verändert wird, dass er im anschließenden Ätzschritt nur im Bereich mit der metallischen Schicht entfernt wird. Dieser Ätzprozess unter Benutzung eines photosensitiven Resistlacks hat den Vorteil, dass er oft besser zwischen dem Bereich mit Prägestrukturen und dem mindestens nahezu ebenen Bereich selektiert und damit weniger fehleranfällig ist.
- Erfindungsgemäß wird die Oberfläche der zweiten Prägeschicht im Bereich der Prägestrukturen durch die Prägestrukturen vergrößert, denn durch die Prägestrukturen wird die Oberfläche der zweiten Prägeschicht uneben oder rau. Die Oberfläche der Prägeschicht ist also bezogen auf eine Flächeneinheit der Fläche der Prägeschicht in Projektion senkrecht auf die (unverprägte) Prägeschicht von beispielsweise 1 mm2 im Bereich der Prägestrukturen um besonders bevorzugt mindestens 20% erhöht bzw. vergrößert gegenüber den Bereichen zwischen den jeweiligen Prägestrukturen, die mindestens nahezu eben sind. Bei Auftragen der metallischen Schicht auf die zweite Prägeschicht, besonders bevorzugt mittels Vakuumbedampfung der Oberfläche (PVD oder CVD), galvanisch, mittels Atmosphärenplasma oder mittels Bedrucken, wobei sich das Druckwerk mit einer gleichförmigen Bewegung über die Oberfläche der zweiten Prägeschicht bewegt, wird somit auf die Prägestrukturen aufgrund ihrer vergrößerten realen Oberfläche weniger Material der metallischen Schicht aufgebracht, als in den mindestens nahezu ebenen Bereichen zwischen den Prägestrukturen. Die metallische Schicht weist also in den mindestens nahezu ebenen Bereichen zwischen den Prägestrukturen eine größere Dicke auf, als im Bereich der Prägestrukturen. Bei dem Ätzverfahren wird dabei die dünnere metallische Schicht auf den Prägestrukturen nahezu oder vollständig entfernt, wohingegen die dickere metallische Schicht auf den mindestens nahezu ebenen Bereichen zwischen den Prägestrukturen verbleibt. Möglicherweise wird durch das Ätzverfahren die Dicke der metallische Schicht auf den mindestens nahezu ebenen Bereichen zwischen den Prägestrukturen etwas verringert, es verbleibt jedoch in diesen Bereichen eine durchgehende metallische Schicht.
- Die Prägestrukturen führen also dazu, dass dort die effektive Schichtdicke der aufgebrachten metallischen Schicht gegenüber den umliegenden Bereichen verringert ist.
- Dass die zweite Prägeschicht in den Bereichen zwischen den Prägestrukturen „mindestens nahezu eben“ ist, bedeutet erfindungsgemäß nicht, dass sich in den „mindestens nahezu ebenen“ Bereichen keine Prägestrukturen befinden. Vielmehr können in diesen Bereichen durchaus andere Prägestrukturen angeordnet sein, die jedoch die Oberfläche der Prägeschicht nur derart geringfügig vergrößern dürfen, dass dort nach dem Ätzverfahren eine durchgehende metallische Schicht verbleibt. Beispielsweise können zusätzlich zu den Prägestrukturen, die die Ätzdemetallisierung an diesen Stellen ermöglichen, in den mindestens nahezu ebenen Bereichen zwischen den Prägestrukturen bereichsweise kleinere Prägestrukturen in die zweite Prägeschicht eingebracht werden, welche kein Wegätzen der metallischen Schicht zur Folge haben. Auf diese Weise können beispielsweise zusätzliche farbige Mikrobilder für Linseneffekte mittels Nanostrukturen integriert werden.
- Die anderen Prägestrukturen müssen also lediglich dergestalt sein, dass ihr Effekt auf die Oberflächenerhöhung deutlich kleiner ist als die Prägestrukturen, die die Ätzdemetallisierung an diesen Stellen ermöglichen. Dies sind beispielsweise Hologramme mit einer typischen Höhe von 100 nm bis 500 nm oder Mikrospiegel mit einer Höhe von weniger als 2 µm. Die weiteren Prägestrukturen dürfen insbesondere die Oberfläche der zweiten Prägeschicht gegenüber den Bereichen mit den Prägestrukturen, die die Ätzdemetallisierung an diesen Stellen ermöglichen, nur um weniger als 20% erhöhen.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Prägestrukturen eine Höhe oder Tiefe von mindestens 2 µm bis 3 µm aufweisen. Werden die Prägestrukturen mittels eines Hochprägeverfahrens, bei dem die zu prägenden Strukturen aus dem Prägewerkzeug herausragen, in die zweite Prägeschicht eingebracht, bilden sie Vertiefungen in der zweiten Prägeschicht. Werden die Prägestrukturen hingegen mittels eines Tiefprägeverfahrens, bei dem die zu prägenden Strukturen in das Prägewerkzeug hineinragen, in die zweite Prägeschicht eingebracht, bilden sie Erhöhungen in der zweiten Prägeschicht.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass nach Verfahrensschritt [1.9] auf die Seite der mindestens einen Farbschicht, die dem Träger abgewandt ist, eine weitere metallische Schicht aufgebracht wird. Die mindestens eine Farbschicht besteht üblicherweise aus lasierenden Farben, deren Brillanz, Leuchtkraft, Farbsättigung und/oder Kontrast durch Auftragen einer in Blickrichtung hinter ihnen liegenden weiteren metallischen Schicht erhöht wird.
- Die eine oder mehrere Farbschichten können ein makroskopisches, mehrfarbiges Motiv bilden, welches dann lediglich unter einem vordefinierten Betrachtungswinkelbereich erscheint.
- Besonders bevorzugt lässt sich auch bewerkstelligen, dass bei verschiedenen Betrachtungsbedingungen sich zwei oder mehrere farbige Motive abwechseln. Dazu beschichtet man photosensitive Farben unter das geätzte Metall, die z.B. durch Laserbelichtung aus einem definierten Einstrahlwinkel ihre Farbigkeit ändern.
- Des Weiteren können hinter dieser weiteren metallischen Schicht weitere Sicherheitsmerkmale verborgen werden, beispielsweise magnetische Schichten, die für einen Fälscher optisch nicht zu erkennen sind.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Mikroabbildungselemente durch fokussierende Elemente wie beispielsweise Linsen oder Hohlspiegel gebildet werden und die Prägestrukturen mindestens teilweise in der Fokusebene der Mikroabbildungselemente angeordnet werden. Die fokussierenden Elemente können auch ohne Oberflächentopographie ausgestaltet sein, indem sie aus einem Material mit einem Brechungsindex n1 bestehen, der sich bevorzugt um mindestens 0,3 von dem Brechungsindex n2 einer sie umgebenden, einbettenden Matrix unterscheidet.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Prägeschicht jeweils durch einen Prägelack gebildet werden, der auf den Träger aufgedruckt wird.
- Der Träger besteht besonders bevorzugt aus einer Kunststofffolie, die beispielsweise aus Polyethylenterephthalat (PET) besteht.
- Transluzenz im Sinne dieser Erfindung bedeutet, dass ein Objekt, wie das Substrat oder die Kunststofffolie, auftreffendes Licht in einem bestimmten Anteil hindurchtreten lässt. Trifft Licht auf eine Seite des Objekts auf, wird ein bestimmter Anteil des Lichtes bis zu der anderen Seite des Objekts hindurch gelassen und tritt dort wieder aus. Je größer der prozentuale Anteil des hindurchtretenden Lichtes bezogen auf das auftreffende Licht ist, desto transluzenter ist das Objekt. Liegt der prozentuale Anteil bei mindestens 90 %, d.h. lässt das Objekt das auftreffende Licht wie bei einem Fenster nahezu ungeschwächt hindurchtreten, wird das Objekt als transparent bezeichnet. Ein Objekt hingegen, das weniger als 10 % und bevorzugt etwa 0 % des auftreffenden Lichtes hindurchtreten lässt, d.h. bei dem der Anteil des hindurchtretenden Lichtes bezogen auf das auftreffende Licht gering oder nahe oder gleich Null ist, wird als opak oder als nicht lichtdurchlässig bezeichnet.
- Wertdokumente, für die ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Sicherheitselement verwendet werden kann, sind insbesondere Banknoten, Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Schecks, hochwertige Eintrittskarten, aber auch andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Pässe und sonstige Ausweisdokumente, sowie Karten, wie beispielsweise Kredit- oder Debitkarten, deren Kartenkörper mindestens eine Lage eines Sicherheitspapiers aufweist, und auch Produktsicherungselemente, wie Etiketten, Siegel, Verpackungen, Faltschachteln, Beipackzettel und dergleichen.
- Die vereinfachte Benennung Wertdokument schließt alle oben genannten Materialien, Dokumente und Produktsicherungsmittel ein.
- Die Begriffe „Oberseite“ oder „Unterseite“ des Trägers sind relative Begriffe, die auch als „die eine“ und „die gegenüberliegende“ Seite bezeichnet werden können. Die „Oberseite“ kennzeichnet hierbei die Seite des Trägers, die einem Betrachter des Sicherheitselements zugewandt ist. Beide Seiten bilden den überwiegenden Anteil der Gesamtoberfläche des Trägers. Ausdrücklich nicht umfasst mit diesen Begriffen sind die Seitenflächen des Trägers, die bei einer Dicke des Trägers, die nur Bruchteile eines Millimeters beträgt, verschwindend gering sind und üblicherweise nicht mit Sicherheitselementen oder Beschichtungen versehen werden bzw. werden können.
- Ein Motiv im Sinne dieser Erfindung ist eine musterförmig gestaltete und visuell wahrnehmbare Darstellung. Diese kann beispielsweise eine alphanumerische Zeichenfolge aus Ziffern und/ oder Buchstaben, eine graphische Abbildung, ein Bild, einen Text oder sonstige Zeichen bilden. Besonders bevorzugt besteht die Information dabei aus positiven oder/und negativen Motiven. Bei einem positiven Motiv wird hierbei ein Motivelement selbst auf das Substrat aufgebracht, wohingegen bei einem negativen Motiv der das Motivelement umgebende Bereich auf das Substrat aufgebracht wird. Ein positives Motiv ist beispielsweise ein in dunkler Farbe auf das helle Substrat aufgedruckter Buchstabe. Ein negatives Motiv ist beispielsweise eine in dunkler Farbe auf das helle Substrat aufgebrachte Fläche, die innerhalb der Fläche einen unbedruckten Bereich in Form eines Buchstabens aufweist.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachfolgend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, soweit dies von dem Schutzumfang der Ansprüche erfasst ist.
- Anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele und der ergänzenden Figuren werden die Vorteile der Erfindung erläutert. Die Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen dar, auf die jedoch die Erfindung in keinerlei Weise beschränkt sein soll. Des Weiteren sind die Darstellungen in den Figuren des besseren Verständnisses wegen stark schematisiert und spiegeln nicht die realen Gegebenheiten wider. Insbesondere entsprechen die in den Figuren gezeigten Proportionen nicht den in der Realität vorliegenden Verhältnissen und dienen ausschließlich zur Verbesserung der Anschaulichkeit. Des Weiteren sind die in den folgenden Ausführungsbeispielen beschriebenen Ausführungsformen der besseren Verständlichkeit wegen auf die wesentlichen Kerninformationen reduziert. Bei der praktischen Umsetzung können wesentlich komplexere Muster oder Bilder zur Anwendung kommen.
- Im Einzelnen zeigen schematisch:
-
1 das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements und hierbei in1a bis1b einzelne nachfolgende Verfahrensschritte, -
2 ein Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Sicherheitselements, -
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Sicherheitselements. -
1 zeigt schematisch das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements. Hierbei zeigt1a einen transluzenter Träger 1, der eine Oberseite O und eine Unterseite U aufweist. Auf die Oberseite des Trägers 1 ist eine erste Prägeschicht 2 aufgebracht und sind in die Seite der ersten Prägeschicht 2, die dem Träger 1 abgewandt ist, mehrere Mikroabbildungselemente 3 in Form von Mikrolinsen eingebracht. Auf die Unterseite des Trägers 1 ist eine zweite Prägeschicht 4 aufgebracht und sind in die Seite der zweiten Prägeschicht 4, die dem Träger 1 abgewandt ist, mehrere Prägestrukturen 5 eingebracht. Die zweite Prägeschicht 4 ist in den Bereichen 6 zwischen den jeweiligen Prägestrukturen 5 mindestens nahezu eben. Die Seite der zweiten Prägeschicht 4, die dem Träger 1 abgewandt ist, hat somit eine mindestens nahezu ebene Oberfläche, in die Prägestrukturen eingebracht sind, beispielsweise mittels eines aus dem Stand der Technik bekannten Prägeverfahrens. - In
1b ist auf die Seite der zweiten Prägeschicht 4, die dem Träger 1 abgewandt ist, vollflächig eine metallische Schicht 7 aufgebracht worden und wurde die metallische Schicht 7 mit einem Ätzverfahren von den Prägestrukturen 5 abgewaschen. Die metallische Schicht 7 ist somit nur noch in den Bereichen 6 vorhanden, in denen die zweite Prägeschicht 4 zwischen den jeweiligen Prägestrukturen 5 mindestens nahezu eben ist. - In
1c ist auf die metallische Schicht 7 und die Bereiche 6 eine Farbschicht 8 aufgebracht worden. Hierbei zeigt das Sicherheitselement ein einfarbiges Motiv. - Alternativ können gemäß
1d auch zwei Farbschichten 9 und 10 auf die metallische Schicht 7 aufgebracht werden. Hierbei zeigt das Sicherheitselement ein zweifarbiges Motiv. -
2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Sicherheitselements, bei dem auf die metallische Schicht 7 aus1d eine weitere metallische Schicht 11 vollflächig aufgebracht ist. - Die weitere metallische Schicht 11 erhöht die Brillanz, Leuchtkraft, Farbsättigung und/oder Kontrast der Farbschichten 9 und 10. Des Weiteren können hinter der weiteren metallischen Schicht 11 weitere Sicherheitsmerkmale verborgen werden, beispielsweise magnetische Schichten 12, die für einen Fälscher optisch nicht zu erkennen sind.
-
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Sicherheitselements. Die Mikroabbildungselemente werden hierbei nicht durch offenliegende Linsen gebildet, die für einen Fälscher leicht abformbar sind. Vielmehr bestehen die Mikroabbildungselemente aus Linsen 12 aus hochbrechendem Material, die in eine Prägeschicht 2 aus einem niedrig brechenden Medium vollständig eingebettet sind. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- EP 1695121 B1 [0002]
- EP 1893074 B2 [0002]
- EP 2493698 B1 [0002]
- EP 1846253 B1 [0002]
- EP 2049345 B1 [0002]
Claims (7)
- Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements für Sicherheitspapiere, Wertdokumente oder dergleichen, wobei [1.1] ein transluzenter oder transparenter Träger (1) bereitgestellt wird, der eine Oberseite und eine Unterseite aufweist, [1.2] auf die Oberseite des Trägers (1) eine erste Prägeschicht (2) aufgebracht wird, [1.3] in die Seite der ersten Prägeschicht (2), die dem Träger (1) abgewandt ist, mehrere Mikroabbildungselemente (3, 12) eingebracht werden, [1.4] auf die Unterseite des Trägers (1) eine zweite Prägeschicht (4) aufgebracht wird, [1.5] in die Seite der zweiten Prägeschicht (4), die dem Träger (1) abgewandt ist, mehrere Prägestrukturen (5) eingebracht werden, wobei die zweite Prägeschicht (4) zwischen den jeweiligen Prägestrukturen (5) mindestens nahezu eben ist, [1.6] wobei die Prägestrukturen (5) zusammen mit den Mikroabbildungselementen (3, 12) ein Motiv vor die Oberseite des Trägers (1) abbilden, wobei die Lage des Motivs vom Blickwinkel abhängt, [1.7] auf die Seite der zweiten Prägeschicht (4), die dem Träger (1) abgewandt ist, vollflächig eine metallische Schicht (7) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass [1.8] die metallische Schicht (7) mit einem Ätzverfahren von den Prägestrukturen (5) entfernt wird und in Bereichen (6) verbleibt, in denen die zweite Prägeschicht (4) zwischen den jeweiligen Prägestrukturen (5) mindestens nahezu eben ist.
- Verfahren nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass in einem weiteren Schritt [1.9] auf die Prägestrukturen (5) und die Bereiche (6) mindestens eine Farbschicht (8, 9,10) aufgebracht wird. - Verfahren nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass auf die Seite der mindestens einen Farbschicht (8, 9,10), die dem Träger (1) abgewandt ist, eine weitere metallische Schicht (11) aufgebracht wird. - Verfahren nach mindestens einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prägestrukturen (5) eine Höhe oder Tiefe von mindestens 2 µm bis 3 µm aufweisen.
- Verfahren nach mindestens einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der zweiten Prägeschicht (4) bezogen auf eine Flächeneinheit der Fläche der zweiten Prägeschicht (4) in Projektion senkrecht auf die zweite Prägeschicht (4) von beispielsweise 1 mm2 im Bereich der Prägestrukturen (5) um mindestens 20% gegenüber den Bereichen zwischen den jeweiligen Prägestrukturen (5), die mindestens nahezu eben sind, erhöht ist.
- Verfahren nach mindestens einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikroabbildungselemente (3,12) durch fokussierende Elemente wie beispielsweise Linsen oder Hohlspiegel gebildet werden und die Prägestrukturen (5) mindestens teilweise in der Fokusebene der Mikroabbildungselemente (3,12) angeordnet werden.
- Verfahren nach mindestens einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Prägeschicht (2) und die zweite Prägeschicht (4) jeweils durch einen Prägelack gebildet werden, der auf den Träger (1) aufgedruckt wird.
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