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Die Erfindung betrifft eine Ablageanordnung für ein Fahrzeug mit einem Ablagefach zum Verstauen zumindest eines Gegenstandes. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einer solchen Ablageanordnung.
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Aus der
KR101517694 B1 ist ein Ablagefach für ein Fahrzeug bekannt, wobei das Ablagefach ein kabelloses Ladegerät und LED-Module an zwei Seiten des Gehäuses aufweist. Weiterhin ist das Ablagefach in X-Richtung verschiebbar ausgebildet und die LED-Module sind derart ausgebildet, dass ein in der Ablage abgelegter Gegenstand desinfiziert werden kann.
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Weiterhin ist aus der
DE 87 08 270 U1 eine Seitenwandverkleidung zum Einbau in den Kofferraum eines Kraftfahrzeuges im Bereich eines Radhauses offenbart. Die Seitenwandverkleidung besteht aus einem Träger mit einer einen Zugriff in einen Stauraum oberhalb des Radhauses ermöglichenden Öffnung, die durch einen Deckel verschließbar ist. Das zur Bildung der genannten Öffnung aus dem Träger getrennte Stanzteil ist als ein um ein unteres horizontales Scharnier um etwa 90°in eine horizontale Stellung verschwenkbare obere Abdeckung für das Radhaus ausgebildet.
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Schließlich ist aus der
DE102011119425A1 eine Befestigungsanordnung zur Befestigung eines Funktionsmoduls an einer Fahrzeugkomponente offenbart. Die Befestigungsanordnung umfasst eine mechanische Schnittstelle, wobei die mechanische Schnittstelle an der Fahrzeugkomponente angeordnet ist. Zudem umfasst die Befestigungsanordnung eine mechanische Gegenschnittstelle, wobei die mechanische Gegenschnittstelle an dem Funktionsmodul angeordnet ist. Die mechanische Schnittstelle bildet mit der mechanischen Gegenschnittstelle eine formschlüssige Verbindung. Die mechanische Schnittstelle weist ein Halterungsteil auf, wobei das Halterungsteil als Magnet und/oder als magnetisches Teil ausgebildet ist. Die mechanische Gegenschnittstelle weist eine Magneteinrichtung und ein Kopplungsgehäuse auf, wobei die Magneteinrichtung in dem Kopplungsgehäuse angeordnet ist. Die Magneteinrichtung sichert in einer Kopplungsposition mit dem Halterungsteil die formschlüssige Verbindung, wobei die Magneteinrichtung zwischen der Kopplungsposition und einer Freigabeposition bewegbar ist. Schließlich gibt die Magneteinrichtung in der Freigabeposition die formschlüssige Verbindung frei.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ablageanordnung für ein Fahrzeug mit einem Ablagefach und ein Fahrzeug mit einer solchen Ablageanordnung anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Ablageanordnung, welche die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale, und durch ein Fahrzeug, welches die in Anspruch 8 angegebenen Merkmale aufweist, gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Ablageanordnung für ein Fahrzeug umfasst ein Ablagefach zum Verstauen zumindest eines Gegenstandes. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Ablagefach mittels einer Wandung von einem Raum mit einem Anschlusselement zur elektrischen Verbindung eines Desinfektionsmoduls zur Desinfektion des in dem Ablagefach verstauten Gegenstandes mit einem Fahrzeugleitungssatz separiert ist, wobei die Wandung für einen Zugang zu dem Anschlusselement eine einen Wandungsabschnitt umlaufende Sollbruchstelle zur Entnahme dieses Wandungsabschnittes aufweist.
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Dadurch, dass der Wandungsabschnitt aus der Wandung des Ablagefaches heraustrennbar ist, kann das Desinfektionsmodul, sofern dieses von einem Fahrzeugnutzer des Fahrzeuges als Ausstattung gewünscht ist, einfach und ohne großen Aufwand in das Ablagefach integriert werden. Somit kann die Ablageanordnung sowohl bei einem Fahrzeug ohne gewünschtes Desinfektionsmodul als auch bei einem Fahrzeug, in welches ein Desinfektionsmodul integriert werden soll, verwendet werden, so dass Kosten entstehen und ein Integrationsaufwand gespart werden können.
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Eine solche Ablageanordnung kann in Bezug auf verschiedene Baureihen von Fahrzeugen adaptiert werden, wobei jeweils eine im Fahrzeug vorhandene Infrastruktur genutzt wird. Die Anordnung des Desinfektionsmoduls erfordert also keine Variantenbildung, so dass das Ablagefach im Wesentlichen mit und ohne Desinfektionsmodul gleich aussieht. Weiterhin ist durch die Verwendung des Desinfektionsmoduls ein hoher Schutz gegen Fehlbedienung erreicht, da Fehler beim Einbau des Moduls vermieden werden.
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Zudem ist es möglich, das Desinfektionsmodul als Nachrüstlösung in das Ablagefach zu integrieren, wenn dies von einem Fahrzeugnutzer gewünscht ist.
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Eine Schnittstelle eines seriellen Bussystems innerhalb des Ablagefaches ist vorhanden und verwendbar, auch wenn in das Ablagefach ein Desinfektionsmodul integriert ist.
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In die Wandung ist zur Fixierung des Desinfektionsmoduls an der Wandung zumindest ein Durchgangsloch zur Durchführung eines Befestigungselementes eingebracht. Dieses zumindest eine Durchgangsloch dient zur Durchführung einer Schraube, mittels welcher das Desinfektionsmodul an der Wandung befestigbar ist. Dabei sind die Abmessungen des Durchgangsloches derart gewählt, dass bei Nichtanordnung eines solchen Desinfektionsmoduls ein Hindurchfallen eines in dem Ablagefach abgelegten Gegenstandes weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
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Ist die Anordnung eines Desinfektionsmoduls nicht vorgesehen, kann das zumindest eine Durchgangsloch zur Belüftung des Ablagefaches dienen, wobei durch das zumindest eine Durchgangsloch eine Luft zirkulieren kann.
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Alternativ oder zusätzlich zu dem zumindest einen Durchgangsloch in der Wandung sieht eine weitere Ausbildung vor, dass an der Wandung zumindest ein Formelement zur formschlüssigen Befestigung des Desinfektionsmoduls an der Wandung ausgebildet ist. Dabei kann das zumindest eine Formelement als Rastnase ausgebildet sein, die mit einem entsprechend an dem Desinfektionsmodul ausgebildeten weiteren Formelement korrespondiert, um den Formschluss zwischen Wandung und Desinfektionsmodul herzustellen.
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Der Wandungsabschnitt ist in einer Ausführungsform der Ablageanordnung über eine Anzahl von Verbindungsstegen mit der Wandung verbunden, wobei die Verbindungsstege zur Entnahme des Wandungsabschnittes durchbrochen werden und somit die Verbindungsstege Bestandteil der den Wandungsabschnitt umlaufenden Sollbruchstelle bilden.
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In einer weiteren Ausführungsform weist der Wandungsabschnitt eine Rechteckform auf, so dass das Desinfektionsmodul abschnittsweise an der Wandung anliegt, um das Desinfektionsmodul an der Wandung zu befestigen und eine im Betrieb des Desinfektionsmoduls entstehenden Wärme durch eine durch die Entnahme entstehende Öffnung aus dem Ablagefach abführbar ist.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Desinfektionsmodul zumindest eine UV-C-Strahlung emittierende Lichtquelle und ein mit dem Anschlusselement korrespondierendes weiteres Anschlusselement auf, so dass das Desinfektionsmodul mit zu seinem Betrieb erforderlicher elektrischer Energie versorgbar ist. Ist das weitere Anschlusselement mit dem Anschlusselement verbunden, ist es mittels des Desinfektionsmoduls möglich, insbesondere im Betrieb des Fahrzeuges, einen in das Ablagefach abgelegten Gegenstand, beispielsweise einen Schlüssel des Fahrzeugnutzers, zu desinfizieren.
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Ein Gehäuse des Desinfektionsmoduls weist in einer weiteren Ausbildung der Ablageanordnung an einer Unterseite und/oder an einer der Wandung zugewandten Rückseite eine Anzahl von Lüftungsöffnungen auf, so dass die im Betrieb des Desinfektionsmoduls entstehende Wärme über die Lüftungsöffnungen und die Öffnung in der Wandung effizient abführbar ist, so dass einer Überhitzung des Desinfektionsmoduls weitestgehend entgegengewirkt werden kann.
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Zudem ist in einer weiteren möglichen Ausbildung an einer Rückseite des Gehäuses des Desinfektionsmoduls eine Anzahl von Zentrierrippen ausgebildet, wobei mittels der Zentrierrippen ermöglicht wird, das Desinfektionsmodul ohne großen Aufwand optimiert ausgerichtet in Bezug auf die Öffnung in der Wandung anzuordnen. Dadurch ist eine Ausstattung des Fahrzeuges mit dem Desinfektionsmodul in dem Ablagefach innerhalb kürzester Zeit möglich, da die Zentrierrippen eine Montagehilfe zur Anordnung des Desinfektionsmoduls an der Wandung bilden.
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Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einer Ablageanordnung, die ein Ablagefach umfasst, in welchem bei gewünschtem Desinfektionsmodul dieses ohne großen Aufwand in das Ablagefach integriert werden kann, wobei hierzu der Wandungsabschnitt aus der Wandung entnommen werden kann. Ist das Desinfektionsmodul in das Ablagefach integriert und mit elektrischer Energie versorgt, kann ein in dem Ablagefach abgelegter Gegenstand, insbesondere im Fahrbetrieb des Fahrzeuges, desinfiziert werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnung näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 schematisch eine Schnittdarstellstellung eines Ablagefaches mit einem Desinfektionsmodul,
- 2 schematisch eine Schnittdarstellung des Ablagefaches mit einem Desinfektionsmodul in einer alternativen Ausführungsform,
- 3 schematisch eine Schnittdarstellung des Desinfektionsmoduls in der alternativen Ausführungsform,
- 4 schematisch eine Wandung des Ablagefaches mit einem entnehmbaren Wandungsabschnitt,
- 5 schematisch die Wandung mit dem entnommenen Wandungsabschnitt,
- 6 schematisch eine Rückseite der Wandung mit dem teilweise befestigten Desinfektionsmodul und
- 7 schematisch die Rückseite der Wandung mit dem vollständig befestigten Desinfektionsmodul.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine Schnittdarstellung eines Ablagefaches A einer Ablageanordnung für ein nicht näher gezeigtes Fahrzeug mit einem Desinfektionsmodul 1.
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Das Desinfektionsmodul 1 umfasst ein Gehäuse 2, in welchem eine UV-C-Strahlung S emittierende Lichtquelle 3 und zumindest ein nicht näher dargestellter Kühlkörper angeordnet sind, und ein an dem Gehäuse 2 mit einem fahrzeugseitigen Anschlusselement korrespondierendes weiteres Anschlusselement 4. Das weitere Anschlusselement 4 ist mit dem fahrzeugseitigen Anschlusselement eines Fahrzeugleitungssatzes, insbesondere einem LIN-Bus, verbindbar, so dass das Desinfektionsmodul 1 zu seinem Betrieb mit elektrischer Energie versorgt werden kann.
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Die UV-C-Strahlung S emittierende Lichtquelle 3 ist derart positioniert und ausgerichtet, dass ein in dem Ablagefach A abgelegter Gegenstand, beispielsweise ein Schlüssel oder ein Smartphone eines Fahrzeugnutzers, im Fahrbetrieb des Fahrzeuges mittels der UV-C-Strahlung S desinfiziert werden kann.
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Um das Ablagefach A ohne zusätzliche Varianz derart auszubilden, dass das Desinfektionsmodul 1 als gewünschte Sonderausstattung des Fahrzeuges ohne großen Aufwand in das Ablagefach A integrierbar ist, das Ablagefach A jedoch auch ohne Desinfektionsmodul 1 zur Ablage eines Gegenstandes genutzt werden kann, ist das Ablagefach A, wie im Folgenden beschrieben, ausgebildet.
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Da das Desinfektionsmodul 1 aufgrund eines zur Verfügung stehenden Bauraumes nicht vollständig in das Ablagefach A integriert werden kann, ist eine Wandung 5 des Ablagefaches A derart ausgebildet, dass die Wandung 5 für einen Zugang zu dem fahrzeugseitigen Anschlusselement einen in 4 beispielhaft gezeigten, entnehmbaren rechteckförmigen Wandungsabschnitt 5.1 aufweist.
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Diesen entnehmbaren Wandungsabschnitt 5.1 umläuft eine Sollbruchstelle B, welche beispielsweise mittels einer Anzahl von in 3 gezeigten Verbindungsstegen 5.2 gebildet ist. Alternativ oder zusätzlich zu den Verbindungsstegen 5.2 ist die umlaufende Sollbruchstelle zur Entnahme dieses Wandungsabschnittes 5.1 als Perforierung ausgebildet.
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Wiederum alternativ oder zusätzlich kann der Wandungsabschnitt 5.1 selbst als eine Materialschwächung ausgebildet sein, wobei insbesondere eine Wandungsstärke des Wandungsabschnittes 5.1 geringer ausgebildet ist als eine Wandungsstärke der Wandung 5.
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Ist die Integration eines solchen Desinfektionsmoduls 1 gewünscht, wird der Wandungsabschnitt 5.1, beispielsweise am Montageband bei Herstellung des Fahrzeuges, aus der Wandung 5 herausgebrochen, um eine insbesondere in 5 gezeigte Öffnung O in der Wandung 5 zu erzeugen.
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In einem mittels der Wandung 5 von dem Ablagefach A separierten Raum R ist das fahrzeugseitige Anschlusselement zur Verbindung mit dem weiteren Anschlusselement 4 des Desinfektionsmoduls 1 angeordnet und durch die Öffnung O zugänglich, so dass die beiden Anschlusselemente 4 zur Inbetriebnahme des Desinfektionsmoduls 1 miteinander verbunden werden können. Auch bei entnommenen Wandungsabschnitt 5.1 ist das fahrzeugseitige Anschlusselement durch die Öffnung im Wesentlichen nicht sichtbar, wobei das Anschlusselement durch die verbleibende Wandung 5 verdeckt ist.
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2 zeigt eine Schnittdarstellung des Ablagefaches A mit einem Desinfektionsmodul 1 in einer alternativen Ausführungsform, wobei in 3 ein vergrößerter Ausschnitt einer Schnittdarstellung des Desinfektionsmoduls 1 gezeigt ist.
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Wie oben beschrieben, umfasst das Desinfektionsmodul 1 das Gehäuse 2, welches zur Realisierung eines Abwärmekonzeptes eine Anzahl von Lüftungsöffnungen 2.1 aufweist, die an einer Unterseite sowie an einer Rückseite des Gehäuses 2 ausgebildet sind. Insbesondere sind die Lüftungsöffnungen 2.1, wie in 3 gezeigt ist, kanalförmig ausgebildet, so dass eine Luft L durch das Desinfektionsmodul 1 hindurch an dem zumindest einen Kühlkörper vorbei, zirkulieren kann. Somit ist es möglich, eine im Betrieb des Desinfektionsmoduls 1 entstehende Wärme von diesem durch die Öffnung O in der Wandung 5 des Ablagefaches A abzuführen. Insbesondere wird die Luft L dem Raum R, insbesondere dem technischen Raum R, hinter der Wandung 5 zugeführt, wobei die Öffnung O in der Wandung 5 hierzu entsprechend groß ist, d. h. entsprechende Abmessungen aufweist.
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Die 4 und 5 zeigen die Wandung 5, wobei die Wandung 5 in 4 mit dem entnehmbaren Wandungsabschnitt 5.1 und in 5 ohne den Wandungsabschnitt 5.1 dargestellt ist. Insbesondere ist die Wandung 5 ohne entnommenen Wandungsabschnitt 5.1, d. h. ohne Öffnung O, in dem Ablagefach A angeordnet, wenn die Anordnung eines Desinfektionsmoduls 1 nicht vorgesehen ist.
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Wie in 4 gezeigt ist, ist der Wandungsabschnitt 5.1 mittels der Verbindungsstege 5.2 mit der Wandung 5 verbunden, wobei die Verbindungsstege 5.2 als Sollbruchstelle B zur Entnahme des Wandungsabschnittes 5.1 herausbrechbar sind.
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Insbesondere brechen die Verbindungsstege 5.2 bei Druckausübung auf diese, wobei hierzu beispielsweise ein Schraubendreher eingesetzt werden kann.
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Alternativ oder zusätzlich kann der Wandungsabschnitt 5.1, wie oben beschrieben, eine Wandungsstärke aufweisen, so dass der Wandungsabschnitt 5.1 bei Bedarf herausgebrochen werden kann.
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Zur Befestigung des Desinfektionsmoduls 1 an der Wandung 5 weist diese gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in den 4 bis 7 zwei Durchgangslöcher 5.3 als Verschraubungslöcher zum Hindurchführen jeweils einer in 6 und 7 gezeigten Schraube 6 auf.
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In einer nicht näher dargestellten alternativen Ausführungsform der Wandung 5 ist an dieser alternativ oder zusätzlich zu den Durchgangslöchern 5.3 eine Anzahl von Formelementen zur formschlüssigen Befestigung des Desinfektionsmoduls 1 an der Wandung 5 ausgebildet. Beispielsweise sind die Formelemente als Rastnasen ausgebildet, wobei das Desinfektionsmodul, insbesondere an seiner Rückseite, mit diesen korrespondierenden Formelemente aufweist, so dass eine Rastverbindung, z. B. in Form einer Verklipsung, zwischen dem Desinfektionsmodul 1 und der Wandung 5 herstellbar ist.
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6 zeigt eine Rückseite der Wandung 5 des Ablagefaches A mit an ihrer Vorderseite befestigtem Desinfektionsmodul 1, wobei dessen weiteres Anschlusselement 4 und die Lüftungsöffnungen 2.1 an der Rückseite des Desinfektionsmoduls 1 dargestellt sind. Insbesondere ist ein Umriss des befestigten Desinfektionsmoduls 1 mittels einer Strich-Punkt-Linie gezeigt.
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An der Rückseite des Desinfektionsmoduls 1, insbesondere des Gehäuses 2, sind zusätzlich drei Zentrierrippen 2.2 ausgeformt, die als Montagehilfe zur Ausrichtung des Desinfektionsmoduls 1 in Bezug auf die Öffnung O vorgesehen sind. Dabei sind zwei Zentrierrippen 2.2 horizontal und eine Zentrierrippe 2.2 vertikal verlaufend an der Rückseite des Desinfektionsmoduls 1 ausgeformt.
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Ist das Desinfektionsmodul 1 ausgerichtet an der Wandung 5 positioniert, liegen die Zentrierrippen 2.2 an einem die Öffnung O umlaufenden Randbereich zumindest abschnittsweise an, so dass ein Verrutschen des Desinfektionsmoduls 1 bei seiner Befestigung an der Wandung 5 weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
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In 7 ist die Rückseite der Wandung 5 mit dem vollständig an der Wandung 5 befestigten Desinfektionsmodul 1 gezeigt, wobei dieses zumindest mittels zwei Schrauben 6 an der Wandung 5 befestigt ist.
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Durch die Ausbildung der Wandung 5 des Ablagefaches A mit dem entnehmbaren Wandungsabschnitt 5.1 entsteht keine zusätzliche Varianz, um ein Desinfektionsmodul 1 als Sonderausstattung in dem Ablagefach A anzuordnen, wodurch Kosten und ein Aufwand zur Integration des Desinfektionsmoduls 1 eingespart werden können.