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DE102021004132A1 - Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger und Datenträger - Google Patents

Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger und Datenträger Download PDF

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DE102021004132A1
DE102021004132A1 DE102021004132.1A DE102021004132A DE102021004132A1 DE 102021004132 A1 DE102021004132 A1 DE 102021004132A1 DE 102021004132 A DE102021004132 A DE 102021004132A DE 102021004132 A1 DE102021004132 A1 DE 102021004132A1
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DE
Germany
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security feature
decoder
representation
coded representation
grid
Prior art date
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Pending
Application number
DE102021004132.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Cristina Fabian
Thomas Tarantino
Klaus Kohl
Josef Riedl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient ePayments GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient Mobile Security GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to PCT/EP2022/025367 priority patent/WO2023016668A1/de
Priority to CN202280055170.2A priority patent/CN117813204A/zh
Priority to CA3228751A priority patent/CA3228751A1/en
Priority to EP22761951.7A priority patent/EP4384400A1/de
Priority to MX2024001930A priority patent/MX2024001930A/es
Priority to US18/682,786 priority patent/US12437178B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsmerkmal (11) für einen Datenträger (10), mit einem Substrat (15), einer in oder an dem Substrat (15) angeordneten codierten Darstellung (16) des Sicherheitsmerkmals (11), wobei in der codierten Darstellung (16) mehrere Einzeldarstellungen enthalten sind und wobei die mehreren Einzeldarstellungen in einer Teilung (T) über eine Dimension des Sicherheitsmerkmals (11) angeordnet sind, und einem Decodierer (17) mit einem Raster (17a), wobei ein Rasterabstand des Rasters (17a) der Teilung (T), einem ganzzahligen Vielfachen der Teilung (T) oder einem Hälftigen der Teilung (T) entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger sowie einen Datenträger mit einem Sicherheitsmerkmal.
  • Datenträger wie Wertdokumente, beispielsweise Pass- und Ausweisdokumente, Ausweiskarten, und wie Chipkarten, beispielsweise Kreditkarten, Bankkarten und dergleichen, werden in steigendem Maß in öffentlichen Bereichen, aber auch im innerbetrieblichen Bereich eingesetzt.
  • Es ist seit längerem bekannt, derartige Wertdokumente oder auch Banknoten mit Linsenrastern in Form von Lentikularlinsen zu versehen. Durch derartige Strukturen werden die Wertdokumente mit optisch variablen Effekten wie kippenden Bildern ausgestattet, die zugleich einen Schutz gegen Reproduktion bieten sollen.
  • Ein als Magic ID bezeichnetes Sicherheitsmerkmal ist in EP 1322 480 A1 offenbart. Dieses Sicherheitsmerkmal wird im Offset gedruckt, später werden Lentikularlinsen über dem Sicherheitsmerkmal angeordnet. Dieser Herstellungsprozess ist aufwendig. Zudem hängt die Bildqualität des Sicherheitsmerkmals von dem Druckprozess ab.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Herstellung von Sicherheitsmerkmalen zu vereinfachen und zugleich die Einsatzmöglichkeiten des Sicherheitsmerkmals zu vergrößern.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger beziehungsweise einen Datenträger gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Ein erfindungsgemäßes Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger umfasst ein Substrat, eine in oder an dem Substrat angeordnete codierte Darstellung des Sicherheitsmerkmals, wobei in der codierten Darstellung mehrere Einzeldarstellungen enthalten sind und wobei die mehreren Einzeldarstellungen in einer Teilung über eine Dimension des Sicherheitsmerkmals angeordnet sind, und einen Decodierer mit einem Raster, wobei ein Rasterabstand des Rasters der Teilung, einem ganzzahligen Vielfachen der Teilung oder einem Hälftigen der Teilung entspricht.
  • Unter einem Hälftigen der Teilung werden hier Teilungen von einer Hälfte, einem Viertel, einem Achtel und so weiter verstanden. Die Teilung ist über eine oder entlang mindestens einer Dimension vorgesehen. Bei einem Linienraster ist die Teilung entlang einer Dimension, zum Beispiel der Breite oder der Länge, des Sicherheitsmerkmals vorgesehen. Bei einem Punktraster kann die Teilung entlang von zwei Dimensionen, zum Beispiel der Breite und der Länge, des Sicherheitsmerkmals vorgesehen sein. Die codierte Darstellung mit den mehreren Einzeldarstellungen wird vor der Herstellung berechnet, so dass diese später mit einem dazu passenden optischen Decodierer dekodiert und damit betrachtet werden kann.
  • Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass anstatt von Linsen ein Raster verwendet wird, welches als lichtbeugende oder lichtbrechende Struktur funktioniert. Ein derartiges optisches Raster ist abgestimmt auf die codierte Darstellung und erlaubt optische Effekte wie ein Kippbild, das heißt einen Wechsel zwischen zwei Bildern, oder eine bewegte Darstellung, das heißt eine Animation über mehrere Bilder hinweg.
  • Das hier vorgeschlagene Sicherheitsmerkmal hat somit den Vorteil, dass die Erzeugung eines Kippeffekts, bewegten Bildes oder einer Dekodierung ohne eine aufwändige Linse realisiert werden kann. Dies vereinfacht die Herstellung und erlaubt neue Anwendungen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Raster in Form eines Linienrasters oder Punktrasters ausgebildet ist. Mit beiden Varianten können auch komplizierte optische Effekte mit einem einfachen Aufbau realisiert werden.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass der Decodierer in Blickrichtung über oder unter der codierten Darstellung an dem Substrat angeordnet ist. Bei einem transparenten Substrat wird so die Flexibilität bei der Herstellung und dem Aufbau des Sicherheitsmerkmals erhöht.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Decodierer demetallisierte Strukturen aufweist. Zum Beispiel kann der Decodierer so in einer Metallschicht oder metallischen Folie ausgebildet werden indem die demetallisierten Strukturen aus der Schicht oder Folie zum Beispiel durch einen Ätz- oder Fräsvorgang entfernt werden. Ebenso ist es möglich, die demetallisierten Strukturen bei einer Beschichtung mit Metall auszusparen.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass der Decodierer extern zu der codierten Darstellung vorgesehen ist und in Blickrichtung über der codierten Darstellung anordenbar ist. Die räumliche Trennung von dem Decodierer und der codierten Darstellung erlaubt neue Anwendungsfälle und kann die Fertigung vereinfachen, da der Decodierer nicht direkt an der codierten Darstellung befestigt sein muss. Der Decodierer muss nur bei einem Dekodiervorgang wie zum Beispiel einer Prüfung eines Reisepasses über oder auch unter der codierten Darstellung angeordnet werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Decodierer eine Handyanwendung ist, in der passend zu einer jeweiligen codierten Darstellung ein Raster vorgesehen ist. Das Raster kann zum Beispiel in einer Kamerasicht auf die codierte Darstellung dargestellt sein. Dadurch werden die codierte Darstellung und das Raster des Decodierers übereinander angeordnet, so dass die codierte Darstellung dekodiert wird. Die Handyanwendung kann Sicherheitsmerkmale aufweisen und zum Beispiel mit einem zentralen Server für einen Datenabgleich beziehungsweise eine Datenüberprüfung verbunden.
  • Bei der Handyanwendung können mehrere Decodierer für unterschiedliche Sicherheitsmerkmale oder Dokumente vorgesehen sein.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass die codierte Darstellung auf einem Bildschirm dargestellt ist oder dass der Decodierer ein Bildschirm ist, wobei das Raster einem Zeilen- oder Punktabstand des Bildschirms entspricht. Wenn die codierte Darstellung auf einem Bildschirm dargestellt ist kann der Decodierer mit dem Raster zum Beispiel in Form einer transparenten Folie an den Bildschirm gehalten oder dort angeklebt werden. Ebenso kann der Bildschirm ein Decodierer sein, wobei die codierte Darstellung auf einem Bildschirm dargestellt ist und das Raster des Decodierers einem Zeilen- oder Punktabstand des Bildschirms entspricht. Durch die Überlagerung von dem Decodierer und der codierten Darstellung wird dann die codierte Information dekodiert.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Substrat transparent ist. Das Substrat kann auch teiltransparent oder opak mit einem transparenten oder teiltransparenten Fenster ausgebildet sein. Dann ist eine Betrachtung des Sicherheitsmerkmals beziehungsweise der Darstellung von beiden Seiten, das heißt einer Vorderseite und einer Rückseite, möglich. Der Decodierer kann an einer Seite des Substrats angebracht sein und die codierte Darstellung kann an der gegenüberliegenden Seite des Substrats angebracht sein. Ebenso können der Decodierer und die codierte Darstellung an einer Seite des Substrats angebracht sein.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass die codierte Darstellung eine Sicherheits-Guilloche ist. Die feinen Strukturen einer Sicherheits-Guilloche sind dann gemäß den berechneten Einzeldarstellungen der codierten Darstellung ausgebildet.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass die codierte Darstellung bei einem Kippen des Sicherheitsmerkmals eine bewegte Darstellung ist. Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel ein Kippbild sein, das bei einer Bewegung der codierten Darstellung relativ zu dem Auge des Betrachters zwischen zwei oder mehreren Darstellungen kippt oder wechselt. Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel auch eine Bewegung über mehrere Bilder hinweg sein. Diese Bilder können in einer Endlosbewegung bewegt dargestellt sein. Die Anzahl der Bilder entspricht der Anzahl der mehreren Einzeldarstellungen. Die codierte Darstellung beziehungsweise die mehreren Einzeldarstellungen werden derart berechnet, dass die Darstellung bei einem Kippen des Sicherheitsmerkmals eine bewegte Darstellung ist. Dies kann in einer Datenaufbereitung vor der Herstellung geschehen. Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel ein Kippbild sein, das bei einer Bewegung der Darstellung relativ zu dem Auge des Betrachters zwischen zwei oder mehreren Darstellungen kippt oder wechselt. Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel auch eine Bewegung über mehrere Bilder hinweg sein. Diese Bilder können in einer Endlosbewegung bewegt dargestellt sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die codierte Darstellung bei einer Relativbewegung zwischen dem Decodierer und der codierten Darstellung eine bewegte Darstellung ist. Alternativ zu einem Kippen des gesamten Sicherheitsmerkmals kann eine bewegte Darstellung auch durch eine Relativbewegung wie einer translatorischen Bewegung zwischen dem Decodierer und der codierten Darstellung erzeugt werden. Zum Beispiel kann die codierte Darstellung auf einer Visapapierseite eines Reisepasses angeordnet sein und der Decodierer in einer Datenseite vorhanden sein. Bei einem übereinanderlegen dieser beiden Seiten des Reisepasses wird dann die codierte Darstellung decodiert.
  • Ein erfindungsgemäßer Datenträger, wie ein Wertdokument oder eine Chipkarte, umfasst einen Träger, an oder in welchem ein Sicherheitsmerkmal wie zuvor beschrieben angeordnet ist. Der Datenträger kann vollständig in einer Öffnung angeordnet sein. Die Öffnung mit dem darin befindlichen Datenträger kann zum Beispiel mittels einer oder mehrerer transparenter Folien abgedeckt sein. Der Datenträger kann ein Wertdokument wie eine Banknote, ein Pass- oder Ausweisdokument sein.
  • Letztlich kann das Sicherheitsmerkmal an jedem Datenträger wie einem Wertdokument oder einer Chipkarte angebracht sein. Ansonsten gelten die gleichen Vorteile und Modifikationen wie zuvor beschrieben.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Decodierer eine Antenne des Datenträgers ist und unterhalb der codierten Darstellung in einem transparenten Bereich des Datenträgers angeordnet ist. Diese Anordnung erlaubt einen dünnen Aufbau des Datenträgers, da die Antenne sowohl die Sende- und/oder Empfangsfunktion als auch die Funktion der Dekodierung übernimmt.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass der Decodierer in einem transparenten Bereich einer Datenseite eines Wertdokuments angeordnet ist und dass die codierte Darstellung an einer Papierseite des Wertdokuments angeordnet ist. Zum Beispiel kann das Wertdokument ein Pass- oder Ausweisdokument sein mit einer Datenseite aus einem oder mehreren Kunststoffmaterialien oder -schichten und mit einer oder mehreren Visaseiten aus Papier.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Darin zeigen
    • 1: eine Draufsicht eines Datenträgers mit einem Sicherheitsmerkmal;
    • 2: eine Schnittdarstellung des Datenträgers aus 1 gemäß der Linie I-I;
    • 3: eine prinzipielle Darstellung einer codierten Darstellung des Sicherheitsmerkmals;
    • 4: eine prinzipielle Darstellung eines Decodierers eines Sicherheitsmerkmals; und
    • 5: eine prinzipielle Darstellung einer decodierten Darstellung eines Sicherheitsmerkmals.
  • 1 zeigt eine Aufsicht auf einen Datenträger 10 in schematischer Darstellung. Der Datenträger 10 ist hier ein Wertdokument und kann eine Banknote, ein Pass- und Ausweisdokument oder dergleichen sein. Ebenso kann der Datenträger 10 eine Chipkarte sein. In dem in 1 dargestellten Beispiel ist der Datenträger 10 ein Ausweisdokument.
  • Der Datenträger 10 enthält ein Sicherheitsmerkmal 11 zum Beispiel in Form eines Symbols. Das Sicherheitsmerkmal 11 ist ein bewegtes Bild oder ein Kippbild. Das Sicherheitsmerkmal 11 ist zumindest teilweise in einer Öffnung 10a des Datenträgers 10 angeordnet.
  • Der Datenträger 10 enthält weitere personenbezogene Daten 12 wie zum Beispiel den Vor- und Nachnamen des Inhabers. Darüber hinaus kann die Ausweiskarte weitere Daten 13, wie etwa Geburtsdatum, Nationalität, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum und dergleichen enthalten.
  • Der grundsätzliche Aufbau des Sicherheitsmerkmals 11 wird nun mit Bezug auf 2 näher erläutert, welche einen Schnitt durch den Datenträger 10 entlang der Linie I-I der 1 zeigt.
  • Der Datenträger 10 enthält einen Kartenkörper 14 und das Sicherheitsmerkmal 11, das zumindest teilweise in einer Öffnung 10a des Datenträgers 10 beziehungsweise des Kartenkörpers 14 angeordnet ist. Der Kartenkörper 14 kann im sichtbaren Spektralbereich transparent oder teiltransparent sein. Ebenso kann der Kartenkörper 14 opak sein, dann ist im Bereich unterhalb der Öffnung 10a ein transparentes oder teiltransparentes Fenster vorgesehen. Das Sicherheitsmerkmal 11 kann auf den Kartenkörper 14 aufgesetzt oder als eine oder mehrere Schichten des Kartenkörpers 14 ausgebildet sein. In diesen Fällen kann auf die Öffnung 10a des Datenträgers 10 verzichtet werden.
  • Das Sicherheitsmerkmal 11 umfasst ein Substrat 15, auf oder in welches eine codierte Darstellung 16 des Sicherheitsmerkmals 11 eingeformt ist. Die codierte Darstellung 16 ist an einer Seite, hier einer Oberseite oder Vorderseite, des Substrats 15 aufgebracht. Das Substrat 15 kann im sichtbaren Spektralbereich transparent oder teiltransparent sein.
  • An einer Oberseite oder Vorderseite der codierten Darstellung 16 beziehungsweise des Kartenkörpers 14 ist ein Decodierer 17 mit einem Raster 17a angeordnet, welcher das Sicherheitsmerkmal 11 beziehungsweise die codierte Darstellung 16 zumindest teilweise überdeckt.
  • Die codierte Darstellung 16 enthält mehrere Einzeldarstellungen. Diese Einzeldarstellungen sind über Blickwinkeländerungen bei der Betrachtung des Sicherheitsmerkmals 11 beziehungsweise bei einer Relativbewegung zwischen der codierten Darstellung 16 und dem Decodierer 17 als einzelne Bilder oder einzelne Darstellungen sichtbar. Zum Beispiel können die Einzeldarstellungen definierte und berechnete Darstellungen von Zahnrädern sein, dies sich dann bei Blickwinkeländerungen beziehungsweise bei einer Relativbewegung wie in einem kurzen Film oder einer Dauerschleife miteinander drehen.
  • Dazu sind die codierte Darstellung 16 und der Decodierer 17 optisch aufeinander abgestimmt. So sind die codierte Darstellung 16 beziehungsweise die mehreren Einzeldarstellungen in einer Teilung T über eine Dimension des Sicherheitsmerkmals 11 angeordnet. Entsprechend haben Strukturen wie zum Beispiel Linien des optischen Rasters 17a des Decodierers 17 einen Rasterabstand, der einem ganzzahligen Vielfachen der Teilung oder einem Hälftigen der Teilung T entspricht. Dies umfasst ebenfalls, dass der Rasterabstand exakt der Teilung T entspricht. Somit kann der Rasterabstand über einen Faktor aus der Teilung T der codierten Darstellung 16 abgeleitet werden, wobei der Faktor einen Wert von ..., 1/8, 1/4, 1/2, 1, 2, 4, ... aufweist. Weitere kleinere oder größere Werte der Folge sind ebenfalls als Faktor für den Rasterabstand möglich.
  • Die codierte Darstellung 16 ist vor dem Einbringen auf das Substrat 15 derart berechnet worden, dass die Darstellung bei einem Kippen des Sicherheitsmerkmals 11 beziehungsweise des Datenträgers 10 eine bewegte Darstellung ist. Die codierte Darstellung 16 kann zum Beispiel ein Magic ID Sicherheitsmerkmal sein oder umfassen.
  • Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel ein Kippbild sein, das bei einer Bewegung der codierten Darstellung 16 relativ zu der Sicht des Betrachters zwischen zwei oder mehreren Darstellungen kippt oder wechselt. Die bewegte Darstellung kann zum Beispiel auch eine Bewegung über mehrere Bilder hinweg sein. Diese Bilder können in einer Endlosbewegung bewegt dargestellt sein.
  • Die Teilung T geht als Parameter in die Berechnung der codierten Darstellung 16 ein. Pro Teilung kann ein Bild vorgesehen sein. Im Rahmen einer Datenaufbereitung vor dem Erstellen der codierten Darstellung 16 wird die Anzahl der Bilder in diese codierte Darstellung 16 einberechnet.
  • Die in die codierte Darstellung 16 eingebrachten Bilder können rein graphische Darstellungen zum Beispiel wie sich drehende Zahnräder, Textelemente, bildliche Darstellungen oder auch personenbezogenen Informationen enthalten. Die codierte Darstellung 16 kann jegliche personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel eine Unterschrift, ein Geburtsdatum oder dergleichen umfassen. Darüber hinaus kann die codierte Darstellung 16 auf den Datenträger 10 bezogene Daten, wie eine Gültigkeitsdauer, eine Kartennummer, eine Angabe zur ausstellenden Behörde oder dergleichen umfassen.
  • Der Datenträger 10 kann zusätzliche Schichten, beispielsweise eine oder mehrere Schutzschichten oder mit anderen Sicherheitselementen versehene Funktionsschichten, umfassen. Dabei kann die Transparenz des Datenträgers 10 im Bereich des Sicherheitsmerkmals 11 erhalten bleiben. Dies ermöglicht eine Betrachtung des Sicherheitsmerkmals 11 sowohl von der Vorderseite als auch von der Rückseite des Datenträgers 10.
  • Durch das berechnete Zusammenwirken zwischen der codierten Darstellung 16, beziehungsweise deren einzelnen Elementen, und dem Decodierer 17 mit dem Raster 17a sieht ein Betrachter die blickwinkelabhängige codierte Darstellung 16, wenn er den Datenträger 10 von der Vorderseite oder auch der Rückseite betrachtet. Wird der Datenträger 10 mit der codierten Darstellung 16 geschwenkt oder gekippt, wird eine Bewegung der codierten Darstellung 16 sichtbar, welche durch das berechnete Zusammenwirken der codierten Darstellung 16 mit dem Decodierer 17 mit dem Raster 17a erzeugt wird.
  • 3 zeigt eine prinzipielle Darstellung einer codierten Darstellung 16 des Sicherheitsmerkmals 11. Die codierte Darstellung 16 enthält hier drei Elemente 18, die jeweils ein Zahnrad darstellen. In der codierten Darstellung sind die drei Elemente 18 nicht als Zahnrad erkennbar, dies ist erst in einem Zusammenwirken mit einem entsprechenden Decodierer möglich.
  • Es ist zu erkennen, dass das Element 18 einen zentralen ringförmigen Bereich 18a aufweist. Dieser Bereich 18a ist von der Codierung/Dekodierung weitgehend unberührt, deshalb ist dieser Bereich 18a auch in der codierten Darstellung sichtbar beziehungsweise erkennbar. In diesem Beispiel umfasst dieser Bereich 18a die Basis des Zahnrades, welche die Zähne trägt.
  • Ein weiterer Bereich 18b des Elements 18 ist hier als äußerer Ring dargestellt und in der codierten Darstellung nicht sichtbar beziehungsweise nicht erkennbar. In diesem Beispiel umfasst dieser Bereich 18b die Zähne des Zahnrades. Diese sind erst in einem Zusammenwirken mit einem entsprechenden Decodierer vollständig erkennbar.
  • Es ist zu erkennen, dass der Bereich 18b, der hier die Zähne des Zahnrades darstellt, aus parallelen Linien besteht. Diese Linien sind entsprechend der Teilung T angeordnet. In diesen parallelen Linien sind die mehreren Einzeldarstellungen enthalten. Hier in dem Beispiel der Zahnräder enthält jede Einzeldarstellung eine andere Position der Zähne beziehungsweise der Zahnräder.
  • Die codierte Darstellung 16 kann somit auch nicht codierte Bereiche enthalten, welche sich dann in der bewegten Darstellung nicht bewegen.
  • Die Anzahl der Linien kann der Anzahl der gewünschten Einzeldarstellungen entsprechen. Entsprechend kann die Teilung T definiert werden als die Dimension wie Länge oder Breite der codierten Darstellung 16 geteilt durch die Anzahl der gewünschten Einzeldarstellungen.
  • 4 zeigt eine prinzipielle Darstellung eines Decodierers 17 eines Sicherheitsmerkmals 11.
  • Der Decodierer 17 hat ein Raster 17a, wobei ein Rasterabstand des Rasters der Teilung T, einem ganzzahligen Vielfachen der Teilung T oder einem Hälftigen der Teilung T entspricht.
  • Der Decodierer 17 kann in Blickrichtung über oder unter der codierten Darstellung 16 an dem Substrat 15 angeordnet sein. Der Decodierer 17 kann demetallisierte Strukturen aufweisen oder aus diesen bestehen.
  • Ebenso ist es möglich, dass der Decodierer 17 extern zu der codierten Darstellung 16 ausgebildet ist und in Blickrichtung über der codierten Darstellung 16 angeordnet werden kann.
  • Dazu kann der Decodierer 17 als optische Schicht wie zum Beispiel eine Folie ausgebildet sein. Ebenso kann der Decodierer ein Mobiltelefon beziehungsweise eine Handyanwendung sein, in der passend zu einer jeweiligen codierten Darstellung 16 ein Raster in einer Kameradarstellung der codierten Darstellung 16 vorgesehen ist. Weiter kann der Decodierer 17 ein Bildschirm sein, wobei das Raster einem Zeilen- oder Punktabstand des Bildschirms entspricht.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Decodierer 17 ein aus der Teilung der codierten Darstellung 16 abgeleitetes Raster 17a umfasst, das bereits an der codierten Darstellung 16 angeordnet ist oder angeordnet werden kann.
  • 5 zeigt eine prinzipielle Darstellung einer decodierten Darstellung 19 eines Sicherheitsmerkmals 11. Diese decodierte Darstellung 19 entsteht, wenn der Decodierer 17 mit dem Raster 17a über oder auch unter der codierten Darstellung 16 angeordnet ist.
  • Der weitere Bereich 18b des Elements 18 der codierten Darstellung 16 ist nun vollständig erkennbar. In diesem Beispiel sind jetzt im Zusammenwirken mit dem entsprechenden Decodierer 17 die Zähne des Zahnrades vollständig erkennbar.
  • In 5 ist eine Einzeldarstellung der codierten Darstellung 16 dargestellt. Bei einem Sicherheitsmerkmal 11 würde eine Schwenkbewegung des Sicherheitsmerkmals 11 oder ein Neigen des Kopfes zu einer bewegten Darstellung führen, bei der die Zahnräder sich drehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1322480 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Sicherheitsmerkmal (11) für einen Datenträger (10), mit einem Substrat (15), einer in oder an dem Substrat (15) angeordneten codierten Darstellung (16) des Sicherheitsmerkmals (11), wobei in der codierten Darstellung (16) mehrere Einzeldarstellungen enthalten sind und wobei die mehreren Einzeldarstellungen in einer Teilung (T) über eine Dimension des Sicherheitsmerkmals (11) angeordnet sind, und einem Decodierer (17) mit einem Raster (17a), wobei ein Rasterabstand des Rasters (17a) der Teilung (T) einem ganzzahligen Vielfachen der Teilung (T) oder einem Hälftigen der Teilung (T) entspricht.
  2. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Raster (17a) in Form eines Linienrasters oder Punktrasters ausgebildet ist.
  3. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) in Blickrichtung über oder unter der codierten Darstellung (16) an dem Substrat (15) angeordnet ist.
  4. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) demetallisierte Strukturen aufweist.
  5. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) extern zu der codierten Darstellung (16) vorgesehen ist und in Blickrichtung über der codierten Darstellung (16) anordenbar ist.
  6. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) eine Handyanwendung ist, in der passend zu einer jeweiligen codierten Darstellung (16) ein Raster (17a) vorgesehen ist.
  7. Sicherheitsmerkmal (11) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die codierte Darstellung (16) auf einem Bildschirm dargestellt ist oder dass der Decodierer (17) ein Bildschirm ist, wobei das Raster (17a) einem Zeilen- oder Punktabstand des Bildschirms entspricht.
  8. Sicherheitsmerkmal (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat (15) transparent ist.
  9. Sicherheitsmerkmal (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die codierte Darstellung (16) eine Sicherheits-Guilloche ist.
  10. Sicherheitsmerkmal (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die codierte Darstellung (16) bei einem Kippen des Sicherheitsmerkmals (11) eine bewegte Darstellung ist.
  11. Sicherheitsmerkmal (11) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die codierte Darstellung (16) bei einer Relativbewegung zwischen dem Decodierer (17) und der codierten Darstellung (16) eine bewegte Darstellung ist.
  12. Datenträger (10), wie ein Wertdokument oder eine Chipkarte, mit einem Träger, an oder in welchem ein Sicherheitsmerkmal (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 angeordnet ist.
  13. Datenträger (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) eine Antenne des Datenträgers (10) ist und unterhalb der codierten Darstellung (16) in einem transparenten Bereich (18b) des Datenträgers (10) angeordnet ist.
  14. Datenträger (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Decodierer (17) in einem transparenten Bereich (18b) einer Datenseite eines Wertdokuments angeordnet ist und dass die codierte Darstellung (16) an einer Papierseite des Wertdokuments angeordnet ist.
DE102021004132.1A 2021-08-11 2021-08-11 Sicherheitsmerkmal für einen Datenträger und Datenträger Pending DE102021004132A1 (de)

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