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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Tretkurbelanordnung für ein Kinderfahrzeug
gemäß der dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
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Bei
den in Betracht kommenden Kinderfahrzeugen handelt es sich insbesondere
um Dreiräder, bei
denen das gelenkte Vorderrad durch Fußkraft mittels beidseitig an
einer Tretkurbel angebrachten Pedalen angetrieben wird. Derartige
Dreiräder
sind insbesondere als Fahrzeuge für Kinder im Alter von etwa
1 bis 4 Jahren geeignet, wobei die jüngeren Kinder zunächst das
Dreirad nicht selbst aktiv antreibend allein den Lenkvorgang erlernen
können.
Daher sind bekannte Ausführungsformen
derartiger Dreiräder
besonders beliebt, bei welchem im hinteren Bereich ihres Rahmens
eine Aufnahme zur wahlweisen Montage an der Griffstange angeordnet
ist, mit deren Hilfe das Dreirad von einem Erwachsenen bequem geschoben
werden kann.
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Bei
den einfachsten Ausführungsformen
derartiger Dreiräder
sind die Tretkurbeln mit dem Radkörper starr verbunden, d.h.
sie werden bei Unterbrechung des Antriebs und weiterfahrendem Fahrzeug bzw.
während
des Schiebens ständig
mit bewegt, was insbesondere bei verhältnismäßig schneller Fahrt des Fahrzeuges
eine Unfall- und Verletzungsgefahr in sich birgt.
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Aus
dieser Erkenntnis heraus haben sich weitgehend Dreiräder durchgesetzt,
bei welchen der Tretantrieb mit einer Freilaufkupplung ausgerüstet ist.
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Bei
einer bekannten Ausführungsform
eines derartigen Tretantriebs nach der
DE 15 05 935 C kann durch
entsprechende Tretrichtung wahlweise vorwärts und rückwärts gefahren werden. Diese Möglichkeit
wird durch die Verwendung zweier Sperrklinken erreicht, die jeweils
in einer der beiden Drehrichtungen des Rades in eine in der Radnabe
vorgesehenen Gesperreverzahnung eingreifen. Zwischen den beiden
möglichen
Fahrtrichtungen ist eine Freilaufstellung mit einem verhältnismäßig kleinen
Umsteuerbereich vorgesehen. Nachteilig ist jedoch bei diesem Tretantrieb,
daß es
dem Fahrzeugbenutzer nicht möglich
ist, mit der Tretkurbel das Antriebsrad ohne Totgang anzutreiben,
was sich insbesondere dann negativ auswirkt, wenn jüngere Kinder
das aktive Fahren mit einem derartigen Dreirad erlernen sollen.
Auch beinhaltet dieser Tretantrieb weiterhin dadurch eine gewisse
Verletzungsgefahr, daß die
Tretkurbel dann von dem Rad bei einem frei rollenden bzw. geschobenen
Fahrzeug angetrieben wird, wenn der Fahrzeugbenutzer die Tretkurbel
aus der Freilaufstellung entgegen der Drehrichtung des Rades bewegt.
Aus diesem Grunde wurde bei einer späteren Ausführungsform derartiger Dreiräder die
beschriebene Freilaufkupplung durch einen einfachen Verzicht auf
den Einbau der die Rückwärtsfahrt
ermöglichenden
Sperrklinke derart modifiziert, so daß durch Betätigung der Tretkurbel nur noch
vorwärts gefahren
werden kann und bei freirollendem Fahrzeug und bei Umkehrung der
Tretrichtung ständig
der Freilauf aktiviert ist. Um es jedoch insbesondere kleinen Kindern
wahlweise zu ermöglichen,
durch Betätigung
der Tretkurbel in entsprechende Richtung rückwärts fahren zu können, kann
bei einem Tretantrieb gemäß der
DE 32 22 736 A1 eine
derartige Freilaufkupplung wahlweise von Hand auf einfache Weise
arretiert werden. Eine entsprechende Freilaufkupplung für Kinderfahrzeuge,
die einfacher und preisgünstiger
herzustellen ist und gleichzeitig eine verbesserte Funktionssicherheit
bietet, ist aus der
DE
43 25 443 C2 bekannt.
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Nachteilig
an allen bekannten Freilaufvarianten, die nicht mit einer von einer
Mittelachse mit beidseitig befestigten Kurbeln ausgehen, sondern
eine eintei lige Tretkurbel einsetzen, ist, daß die Tretkurbel vor der Montage
der Freilaufkupplung bzw. des Rades nicht gebogen werden kann, da
sonst eine Montage der entsprechenden Bauteile nicht möglich wäre. Es ist
zwar möglich
die Tretkurbel nur auf einer Seite Z-förmig vorzubiegen, dann die
Freilaufkupplung und das Rad von der anderen Seite zu montieren
und anschließend
diese Seite erneut Z-förmig
in die endgültige
Position zu biegen, jedoch ist dies aufwendig und kostspielig und
zudem birgt der zweite Verformungsschritt das Risiko in sich, daß dabei
die Freilaufkupplung bzw. das Rad beschädigt werden könnten. Dieses
Risiko besteht natürlich
auch in dem Fall, in dem die Tretkurbel als Stange eingeführt wird und
erst anschließend
an beiden Seiten Z-förmig
gebogen wird. Das Arbeiten mit gesondertem gerden Nabenrohrteil
und daran gesondert zu befestigenden Tretkurbeln, wie dies aus der
DE 43 25 443 C2 bekannt
ist bringt zwar den Vorteil des vereinfachten Zusammenbaus, ist
jedoch aufwendiger und kostspieliger.
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Insbesondere
durch die wachsende Konkurrenz auf dem Kinderfahrzeugmarkt durch
ausländische
Billiganbieter ist von Nachteil, daß diese Vorgehensweise aufwendig
in der Herstellung ist. Hierdurch werden ferner zusätzliche
Kosten verursacht.
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Aus
der
DE 7 035 423 U ist
ein Kinderfahrzeug, insbesondere ein Traktor bekannt, der eine Tretkurbelanordnung
mit einer Welle aufweist. Die Welle wird nach der Montage am Antriebsrad
Z-förmig
gebogen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Antrieb
so weiter zu entwickeln, daß dieser
einfacher und preisgünstiger in
seiner Herstellung ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
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Dadurch,
daß die
Tretkurbel bei der Montage der Freilaufkupplung und des Rades vorgebogen
ist, ist es möglich,
sich die getrennten bzw. den nachträglichen Verformungsschritt
der Tretkurbel zu sparen. Hierdurch wird die Gefahr der Beschädigung des
Rades und der Freilaufkupplung verringert. Zudem ist die vorgefertigte
Einheit aus Tretkurbel, Freilaufkupplung und Rad sofort in der Fertigung
weiter verwendbar. Zudem besitzt eine solche einteilige Tretkurbel eine
erhöhte
Stabilität.
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Vorteilhafterweise
wird hierzu der Durchmesser der Durchbohrungen der zentralen Vertiefung
der Nabenhülse
und der Mitnehmerhülse
so gewählt, daß diese
sich auf die vorgebogene Tretkurbel auffädeln lassen.
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Günstig ist
es dabei, wenn die Mitnehmerbüchse
mindestens zweiteilig ausgeführt
ist und ferner ist es von Vorteil, wenn zwischen der Tretkurbel und
der Mitnehmerhülse,
dem Sperrklinkenträger
sowie der Nabenhülse
Lagerbuchsen angeordnet sind, die über die vorgebogene Tretkurbel
aufschiebbar sind. Somit ist es möglich, eine vorgebogene Tretkurbel
bei der Montage der Tretkurbel einzusetzen. Zunächst wird die Tretkurbel durch
die zentrale Aussparung in dem Rad hindurchgesteckt und anschließend die
wesentlichen Teile der Freilaufkupplung von links und rechts auf
die Kurbel aufgeschoben. Da diese zum einen zweiteilig ausgeführt sind
(Mitnehmerbüchse)
also nicht aufgeschoben werden müssen, sondern
aufgesetzt werden können
und zum anderen durch die aufschiebbaren Lagerbuchsen deren zentrale
Durchbohrungen so groß ausfallen
können, daß diese über die
vorgebogene Tretkurbel ohne Probleme in den gebogenen Bereichen
aufschiebbar sind, wird diese Art der Montage möglich. Die Lagerbuchsen dienen
dabei anschließend
quasi als Ausgleich, um die Differenz zwischen den zentralen Durchbohrungen
größeren Durchmessers
und der schmaleren Tretkurbel auszugleichen, die notwendig ist,
um die obigen Teile trotz der vorgebogenen Tretkurbel ausschieben
zu können.
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Damit
die Lagerbuchsen einfach aufschiebbar sind, ist es von Vorteil,
wenn diese geschlitzt sind, so daß die Lagerbuchsen quasi aufspreizbar
sind und somit um die gebogenen Bereiche der Tretkurbel herum geführt werden
können.
Mit geschlitzt ist ein längs
ihrer Erstreckung durch ihre Wand gehender Einschnitt gemeint.
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Normalerweise
wird die Tretkurbel bzw. ein zentrales Nabenrohrteil mit der Freilaufkupplung über entsprechende
Stifte drehfest verbunden. Eine solche Lösung ist jedoch im vorliegenden
Fall nicht möglich,
da anders als bei den bekannten Vorrichtungen hier der Aufbau eine
solche Steckverbindung nicht zuläßt. Daher
ist es günstig,
wenn die Tretkurbel mit der Mitnehmerbüchse über mindestens ein Mitnehmerelement
drehfest verbunden ist und dieses vorteilhafterweise mit der Tretkurbel
einteilig ausgebildet ist. Dies ermöglichst zusammen mit der Tatsache,
daß die
Mitnehmerbüchse
teilbar ist, diese auf die Tretkurbel um die Mitnehmerelemente herum
aufzusetzen und dort zusammenzusetzen, ohne daß in einem späteren Schritt
Stifte gesetzt werden müßten. Auch
ist deren Einsetzen nicht immer ganz einfach, so daß zudem
die Montage erleichtert wird.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine Tretkurbelanordnung
mit arretierbarer Freilaufkupplung in einer perspektivischen, teilgeschnittenen
Darstellung;
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2 die Tretkurbelanordnung
aus 1 in einer axialen
Schnittansicht;
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3 eine perspektivische Ansicht
der Tretkurbel aus 1;
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4 eine perspektivische Ansicht
einer Lagerbuchse aus 1;
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5 die Lagerbuchse aus 4 in einer axialen Ansicht;
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6 eine perspektivische Ansicht
einer weiteren Lagerbuchse aus 1;
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7 eine axiale Ansicht der
Lagerbuchse aus 6;
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8 eine perspektivische Ansicht
der geteilten Mitnehmerbüchse
aus 1;
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9 die zusammengesetzte Mitnehmerbüchse aus 8 in einer perspektivischen
Ansicht;
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10 die Mitnehmerbüchse aus 9 in einer axialen Ansicht;
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11 eine axiale Ansicht auf
einen Sperrklinkenträger
der Freilaufkupplung;
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12 eine axiale Ansicht auf
die Mitnehmerhülse
aus 1 und
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13 einen axialen Schnitt
durch die Mitnehmerhülse
aus 12, wobei unsichtbare
Linien in den Figuren teilweise gestrichelt angedeutet sind.
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Die
in 1 und 2 insgesamt mit 100 bezeichnete
Tretkurbelanordnung umfaßt
eine Freilaufkupplung 50 mit einer Nabenhülse 1,
welche mittels einer Lagerbuchse 2 drehbar auf einer Tretkurbel 3 gelagert
ist. Die Nabenhülse 1 weist
auf ihrem Außenumfang
axial ausgerichtete Ansätze 4 auf,
welche bei montierter Nabenhülse
in entsprechenden Nuten des in 1 nicht
dargestellten Rades 7 eingreifen und für die Verdrehsicherheit der
Nabenhülse 1 in
dem Rad 7 sorgen. Auf der die Nabe in axialer Richtung
begrenzenden Stirnseite 39 umfaßt die Nabenhülse 1 einen
nach außen überstehenden
Umfangsbund 5, in welchen drei einen Winkel von 120° zueinander
aufweisende Bohrungen 6 eingearbeitet sind, welche der
Befestigung der Nabenhülse 1 an dem
in 2 dargestellten Rad 7 mittels
dreier in den Radkörper
eingedrehter Schrauben dienen. Die Nabenhülse 1 weist innenseitig
eine zentrale Vertiefung 9 sowie eine sich von dieser nach
außen
erstreckende zentrale Bohrung 10 auf, in welche von innen
die mit der Nabenhülse 1 eine
Preßpassung
bildende Lagerbuchse 2 eingesetzt ist. Den inneren Anschlag
der Lagerbuchse 2 bildet ein angeformter, überstehender Umfangsbund 11.
An der inneren Umfangsfläche
der Nabenhülse 1 ist
eine Gesperreverzahnung 12 vorgesehen, welche dem Eingriff
von Sperrklinken 13 dient.
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Da
die Tretkurbel 3 schon bei der Montage der Freilaufkupplung 50 bzw.
des Rades 7 fertig gebogen ist, besitzen die entsprechenden
Teile, wie zum Beispiel die Nabenhülse 1 oder deren Lagerbuchse 2 einen
im Vergleich zum Tretkurbelaußendurchmesser
vergrößerten Innendurchmesser
ihrer zentralen Bohrung, damit sie auch über die gebogenen Bereiche
der Tretkurbel hinweg in die entsprechende Position geschoben werden
können.
Zum Ausgleich der Differenz zwischen dem Außendurchmesser der Tretkurbel 3 und
dem Innendurchmesser der Lagerbuchse 2 ist die in den 6 und 7 dargestellte Lagerbuchse 51 vorgesehen.
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Wie
aus 6 und 7 hervorgeht, besitzt die Lagerbuchse 51 eine
etwa zylindrische Gestalt, längs deren
im oberen Bereich eine durchgehende Nut 52 ausgespart ist.
Gegenüberliegend
befindet sich ein Schlitz 53, der sich ebenfalls längs der
Lagerbuchse erstreckt und durch die gesamte Wand hindurchgeht. Durch
den Schlitz 53 sowie der gegenüberliegenden Nut 52 ist
es möglich,
die Schiebehülse,
welche eine zentrale Bohrung 54 aufweist, die dem Außenumfang der
Tretkurbel 3 angepaßt
ist, auch über
die gebogenen Bereiche der Tretkurbel hinweg zu schieben. Dies wird
ermöglicht
durch eine Aufweitung der Hülse,
die aufgrund des Schlitzes 53 und der als Dehn- bzw. Stauchfuge
dienenden Nut 52 gelingt. Die Lagerbuchse 51 weist
in ihrem Außenumfang
zwei Bereiche unterschiedlichen Außendurchmessers auf. Diese
sind durch einen Absatz 55 voneinander getrennt. Wie aus 2 ersichtlich ist, wird
die Lagerbuchse 51 mit dem schmaleren Teil zuerst in die
Lagerbuchse 2 eingeschoben und der Absatz 55 dient dabei
als Anschlag.
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Innerhalb
der zentralen Vertiefung 9 ist ein Sperrklinkenträger 14 angeordnet,
welcher radial gegenüberliegende
zwei Klinkentaschen 15 aufweist, welche jeweils eine Sperrklinke 13 aufnehmen
(vgl. 11). Wie sich
aus 7 ergibt, besitzt
der Sperrklinkenträger 14 eine
zentrale Bohrung für
die Tret kurbel 3, wobei die zentrale Bohrung mit einem
Innensechskant versehen ist, der, wie noch zu beschreiben ist, für die drehfeste
Verbindung mit der Tretkurbel 3 dient.
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Die
Sperrklinken
13 sind dabei wie in der
DE 43 25 443 C2 beschrieben
aufgebaut. Auch ihre Funktionsweise entspricht der dortigen.
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Auf
der Tretkurbel 3 ist des weiteren eine Mitnehmerbüchse 22 gelagert,
welche im Detail aus den 8, 9 und 10 ersichtlich ist. Auf ihrer dem Sperrklinkenträger 14 zugewandten
Seite weist sie einen Bereich 23 mit einem Sechskantprofil
auf. Dieses Sechskantprofil greift in den entsprechenden Innensechskant
des Sperrklinkenträgers 14 ein
und bewirkt somit dessen Drehung. Dem Bereich 23 folgt ein
Bereich 24 kreisrunden Querschnitts, von welchem aus sich
bis zum seitlichen Ende der Mitnehmerbüchse 22 wiederum ein
weiteres Sechskantaußenprofil 25 erstreckt.
Das Sechkantaußenprofil 25 dient
einem wahlweise drehfesten Zusammenwirken mit einer ebenfalls auf
der Tretkurbel gelagerten Mitnehmerhülse 26.
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Wie
aus 8, 9 und 10 ersichtlich
ist, ist die Mitnehmerbüchse 22 zweigeteilt,
d.h. sie besteht aus zwei identischen Bauteilen, die von zwei Seiten
her die Tretkurbel 3 umschließen, wenn sie auf diese aufmontiert
werden. Um die drehfeste Verbindung zwischen der Tretkurbel 3 und
der Mitnehmerbüchse 22 zu
bewerkstelligen, besitzt die Tretkurbel 3, wie in 3 dargestellt ist, zwei
Mitnehmerelemente 40. Die Mitnehmerelemente 40 weisen
dabei – im
Querschnitt gesehen – in
etwa die Gestalt eines U auf, wobei die Enden der Schenkel quasi
im rechten Winkel verlängert
sind. Die Mitnehmerelemente 40 können mit der Tretkurbel 3 beispielsweise
durch Verschweißen
oder Verkleben drehfest verbunden oder einteilig ausgebildet sein.
Innerhalb der Mitnehmerbüchse 22 befindet
sich eine entsprechend den Mitnehmerelementen 40 angepaßte Aussparung 45,
welche sich etwa von der Mitte der Mitnehmerbüchse 22 bis hin zum
Außensechskantprofil 23 hin
erstreckt. Diese Aussparung 45 dient zur Aufnahme eines
der beiden Mitnehmerelemente 40. Zur Aufnahme des zweiten Mitnehmerelementes 40' dient eine
weitere in der Mitnehmerbüchse 22 vorhandene
Aussparung 45'. Diese
ist von der ersten Aussparung 45 durch einen Steg getrennt.
Die zweite Aussparung 45' entspricht in
ihren Ausdehnungen nicht der ersten Aussparung 45, sondern
ist in Längsrichtung
kleiner, d.h. das zweite Mitnehmerelement 40' steht in Richtung der Mitnehmerhülse 26 aus
der Mitnehmerbüchse 22 hervor.
Dies ist für
die wahlweise Arretierung der Freilaufkupplung von Bedeutung, wie
unten noch beschrieben werden wird.
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Die
Mitnehmerhülse 26 besitzt
in ihrer zentralen Bohrung zwei gegenüberliegende Aussparungen 46,
welche den hervorstehenden Schenkeln 41 der Mitnehmerelemente 40 entsprechen.
Durch diese wird die Mitnehmerhülse 26 drehfest
mit der Tretkurbel 3 verbunden (vgl. 1 und 2).
Auf der der Mitnehmerbüchse 22 zugewandten
Seite umfaßt
die Mitnehmerhülse 26 ein
Sechskantinnenprofil 29, welches mit dem Sechskantaußenprofil 25 durch
axiales Verschieben der Mitnehmerhülse 26 in Eingriff
bringbar ist. Am Außenumfang
der Mitnehmerhülse
ist ein Handhabungsbund 30 vorgesehen, welcher die Betätigung der
Mitnehmerhülse 26 erleichtert.
Ferner ist auf der inneren Seite des Außenumfangs der Mitnehmerhülse 26 ein
Außensechskantprofil 47 vorgesehen,
der für
eine drehfeste Verbindung mit dem Rad 7 sorgt.
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In
der in 1 und in 2 dargestellten Betriebsstellung
befindet sich die Mitnehmerhülse 26 im
Eingriff mit der Mitnehmerbüchse 22 und
dem Mitnehmerelement 40'.
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Wie
insbesondere aus 1 ersichtlich
ist, besitzt auch die Mitnehmerhülse 26 eine
Innenbohrung, die gegenüber
der Tretkurbel 3 einen vergrößerten Innendurchmesser aufweist.
Zum Ausgleich der Differenz zwischen dem Außendurchmesser der Tretkurbel 3 ist
eine Schiebehülse 60 vorgesehen, die
der Schiebehülse 51 entspricht
(vgl. 4 und 5). Auch die Schiebehülse 60 weist
zwei Bereiche unterschiedlichen Außendurchmessers auf, die durch
einen Absatz 65 getrennt sind. Der Absatz 65 dient
als Anschlag für
ein aus 2 ersichtliches
Gabellager 66, welches die axiale Verschiebung der Mitnehmerhülse 26 begrenzt.
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Eine
Drehbewegung der Tretkurbel 3, welche im Betrieb mittels
in der Zeichnung nicht dargestellter Pedale eingeleitet wird, wird über die
Mitnehmerelemente 40 auf die Mitnehmerbüchse 22 und über deren
Sechskantaußenprofil 25 auf
das entsprechende Profil 29 und somit auf die Mitnehmerhülse 26 übertragen,
die sich wiederum über
ihr Sechskantprofil 47 in permanentem Eingriff mit dem
Rad 7 befindet. Daher ist in der in 1 und 2 dargestellten Betriebsstellung über die
Sechskantaußen/Innenprofile
der Mitnehmerbüchse 22 und
der Mitnehmerhülse 26 die
Tretkurbel 3 mit dem Rad 7 drehfest verbunden,
wodurch der Antrieb von den Pedalen unmittelbar und starr auf das
Rad 7 übertragen
wird.
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Wird
die Mitnehmerhülse 26 axial
nach außen
in Richtung der Pedale bis zum durch das Gabellager begrenzten Anschlag
heraugezogen, so befindet sich diese nicht im Eingriff mit der Mitnehmerbüchse 22,
so daß die
auch nicht mehr mit dem Mitnahmeelement 40 im Eingriff
befindliche Mitnehmerhülse 26 leer
umläuft.
Das mittels der nicht dargestellten Pedale in die Tretkurbel 3 eingeleitete
Antriebsmoment wird daher direkt über das Mitnehmerelement 40, über die
Mitnehmerbüchse 22,
den Sperrklinkenträger 14 und
die Sperrklinken 13 in der beschriebenen Weise auf die
verdrehfest mit dem Rad 7 gelagerte Nabenhülse 1 übertragen.
Demnach wird in dieser Stellung der Mitnehmerhülse 26 das in die
Tretkurbel 3 eingeleitete Drehmoment lediglich in der einer
Vorwärtsfahrt
entsprechenden Drehrichtung auf das Rad 7 übertragen,
wobei in umgekehrter Drehrichtung der Freilauf aktiviert ist.
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Auf
der der Nabenhülse 1 zugewandten
Seite kann zur Sicherung der Lagerbuchse 51 und somit der
Position des Rades eine Sicherungsbuchse 67 vorgesehen
sein.
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Die
vorbeschriebene, erfindungsgemäße Tretkurbelanordnung 100 ist
mit dem Rad auf einfache Weise wie folgt zu montieren:
- – Zunächst wird
die Tretkurbel vorgebogen;
- – dann
werden die zwei Teile der Mitnehmerbüchse 22 von gegenüberliegenden
Seiten der vorgebogenen Tretkurbel 3 an der Stelle der
Mitnehmerelemente 40 um diese herum aufgesetzt;
- – dann
wird der mit den Sperrklinken 13 vormontierte Sperrklinkenträger 14 auf
die Tretkurbel 3 derart aufgeschoben, daß sich dessen
Innensechskant mit dem entsprechenden Außensechskant der Mitnahmebüchse 22 in
Eingriff befindet;
- – die
mit der Lagerbuchse 2 vormontierte Nabenhülse 1 wird
auf die Tretkurbel 3 aufgeschoben und durch die Schiebehülse 51 fixiert,
die wiederum über
die Sicherungsbuchse 67 festgelegt wird;
- – die
derart vorbereitete Freilaufkupplung wird in die Nabe des Rades 7 eingeschoben
und mit diesem mittels eingedrehter Schrauben verankert;
- – anschließend wird
die zweite Schiebehülse 60 aufgeschoben
und zuletzt die Mitnehmerhülse 26.
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Die
Mitnehmerhülse 26 greift
dabei in ein Sechskantinnenprofil des Rades 7 ein. Abschließend wird
von der der Nabenhülse 1 gegenüberliegenden Seite
die Mitnehmerhülse 26 mittels
eines Gabellagers 66, welches an dem Anschlag 65 der
Lagerbuchse 60 anliegt, gesichert.