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Die Erfindung betrifft ein Bordnetz, speziell ein Hochvolt-Bordnetz eines Kraftfahrzeuges mit einer ersten Komponente, die in einem ersten Gehäuse angeordnet ist und mit einer zweiten Komponente, die in einem zweiten Gehäuse angeordnet ist. Die beiden Komponenten sind über eine mit einem elektrischen Schirm versehene Versorgungsleitung miteinander verbunden und ergänzend sind die beiden Gehäuse mit einer elektrischen PA-Leitung für einen Potenzialausgleich zwischen den beiden Gehäusen verbunden. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Überprüfung einer solchen PA-Leitung auf deren Integrität, also auf deren Funktionsfähigkeit, ob sich diese also in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
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Sofern vorliegend von einem Hochvolt-Bordnetz (HV-Bordnetz) gesprochen wird, so wird hierunter ein elektrisches System mit mehreren miteinander über HV-Versorgungsleitungen verbundenen elektrischen Hochvolt-Komponenten (HV-Komponenten) verstanden, wobei unter Hochvolt eine Spannungsebene von zumindest 30 V, vorzugsweise von zumindest 60 V und weiter vorzugsweise von zumindest 100 V bis mehrere 100 V oder auch bis zu 1000 V verstanden wird.
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Ein derartiges System wird speziell als ein HV-Bordnetz bei Fahrzeugen, speziell bei elektromotorisch angetriebenen Fahrzeugen eingesetzt. Die HV-Komponenten, speziell deren elektrisch leitende Gehäuse, sind aus Sicherheitsgründen mit einer Potenzialausgleichs-Leitung (nachfolgend als PA-Leitung bezeichnet) verbunden. Über den Potenzialausgleich können in einem Störfall, beispielsweise bei einem Kurzschluss Kurzschlussströme abfließen.
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Aus der
DE 10 2018 209 018 A1 ist ein HV-Bordnetz eines Kraftfahrzeugs mit zwei Komponenten zu entnehmen, die über eine PA-Leitung verbunden sind, wobei diese durch den Schirm einer Versorgungsleitung gebildet ist, welche die beiden Komponenten miteinander verbindet.
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Die
DE 10 2014 008 312 A1 beschreibt ein Kraftfahrzeug mit einer elektrisch isolierten HV-Komponente, deren Gehäuse elektrisch leitend mit der Karosserie verbunden ist.
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Die
DE 2014 204 922 A1 zeigt ein Batteriesystem, bei dem einzelne Komponenten des Batteriesystems jeweils individuell über einen Leiter zum Potenzialausgleich mit einem Gehäuse verbunden sind und dieses wiederum mit Massepotenzial verbunden ist.
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Speziell bei einem Kraftfahrzeug treten im Laufe des Betriebs Belastungen, speziell Vibrationsbelastungen auf, die zu einer Verschlechterung von Kontaktverbindungen, beispielsweise zwischen einem Leiter zum Potenzialausgleich und dem Gehäuse einer HV-Komponente führen können. Dies führt unter Umständen zu einer Erhöhung des Kontaktwiderstands bis hin zu einer Kontakttrennung. Für eine sichere Funktion des Potenzialausgleichs im Bedarfsfall ist jedoch eine niederohmige Kontaktverbindung für den angestrebten Potenzialausgleich erforderlich.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bordnetz sowie ein Verfahren anzugeben, bei denen eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands und damit der Integrität einer PA-Leitung ermöglicht ist.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch ein Bordnetz, insbesondere ein Hochvolt-Bordnetz (HV-Bordnetz), speziell eines Kraftfahrzeugs, welches eine erste sowie eine zweite Komponente aufweist, die jeweils in einem ersten bzw. zweiten Gehäuse angeordnet sind. Die beiden Komponenten sind über eine (HV-) Versorgungsleitung miteinander verbunden, über die also im Betrieb eine elektrische Leistung beispielsweise im Bereich von mehreren 100 W und insbesondere im Bereich von mehreren Kilowatt übertragen wird. Die Versorgungsleitung ist dabei von einem elektrischen Schirm, beispielsweise in Form eines Schirmgeflechts umgeben. Zusätzlich zum Schirm ist weiterhin eine Potenzialausgleich-Leitung (PA-Leitung) angeordnet. Die beiden Gehäuse sind sowohl über den Schirm, als auch über die PA-Leitung, also über zwei Verbindungsleitungen zumindest in einem normalen Betriebszustand elektrisch leitend miteinander verbunden.
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Zur Überprüfung der Integrität der PA-Leitung ist weiterhin ein Messkreis vorbereitet, mit dessen Hilfe in einem Prüfmodus die ordnungsgemäße Funktion der PA-Leitung überprüfbar ist. Hierzu umfasst der Messkreis die PA-Leitung, den Schirm sowie eine Messeinheit, an die die PA-Leitung sowie der Schirm zumindest während des Prüfmodus angeschlossen sind. Es ist also ein Messkreis gebildet, durch den Schirm und die PA Leitung, die auf ihrer einen Seite über die Messeinheit und auf ihrer anderen Seite über eines der beiden Gehäuse miteinander zur Ausbildung des elektrischen (Mess-) Kreises verbunden sind. Mittels der Messeinheit wird allgemein ein Messsignal an den Messkreis angelegt und ausgewertet. Bei dem Messsignal handelt sich im einfachsten Fall um das Anlegen einer Spannung oder um das Einspeisen eines elektrischen Stroms.
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Durch die Ausbildung des Messkreises mit der Anordnung der Messeinheit ist insbesondere eine wiederkehrende Überprüfung der Integrität und damit des ordnungsgemäßen Zustands der PA-Leitung ermöglicht. Speziell bei der Anwendung bei Kraftfahrzeugen kann daher auch bei längeren Betriebsdauern, beispielsweise von mehreren Jahren, regelmäßig wiederkehrend der ordnungsgemäße Zustand überprüft werden. Die Prüfung erfolgt vorzugsweise wiederkehrend ausgelöst von Standardereignissen, wie beispielsweise beim Starten oder Abstellen des Kraftfahrzeugs, also beispielsweise bei einem Funktionscheck, bevor der eigentliche Fahrbetrieb aufgenommen wird. Alternativ erfolgt die Überprüfung während des Fahrbetriebs.
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Von besonderer Bedeutung ist, dass die beiden Gehäuse sowohl über den Schirm, als auch über die PA-Leitung elektrisch leitend verbunden sind und dass diese beiden Verbindungsleitungen zur Ausbildung des Messkreises herangezogen und miteinander verbunden werden.
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Zur Ausbildung der PA-Leitung sind beispielsweise die beiden Gehäuse über eine herkömmliche Leitung, speziell eine einadrige Mantelleitung, beispielsweise ein isolierter Litzenleiter oder auch ein isolierter Massivdraht-Leiter miteinander verbunden. Daneben ist alternativ vorgesehen, dass zur Ausbildung der PA-Leitung eines oder beide Gehäuse über ein PA-Leiterstück zunächst mit einem Masseleiter, speziell mit der Karosserie verbunden sind, sodass also das PA-Leiterstück und dieser Masseleiter ein Teil der PA-Leitung ist. Das PA-Leiterstück ist dabei ein herkömmlicher, insbesondere isolierter Leiter (Litzenleiter oder Massivdraht). Die PA-Leitung ist an Anschlussstellen mit einem jeweiligen Gehäuse elektrisch kontaktierend verbunden. Die Verbindung erfolgt hierbei beispielsweise über Schraubkontakte, Steckkontakte oder auch stoffschlüssig über Löten oder Verschweißen. Typischerweise erfolgt die Kontaktierung mittels eines Kabelschuhs, welcher mit dem Gehäuse verschraubt ist, und der endseitig an einem Leiter der PA-Leitung angebracht ist.
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Auch der Schirm ist jeweils an Schirm-Anschlussstellen jeweils mit dem Gehäuse elektrisch kontaktierend verbunden.
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In bevorzugter Ausbildung ist eine Schalteinheit angeordnet, wobei eine der beiden elektrischen (Verbindungs-) Leitungen, nämlich entweder der Schirm oder die PA-Leitung nur über die Schalteinheit mit dem ersten Gehäuse verbunden ist. Über die Schalteinheit kann daher diese an der Schalteinheit angeschlossene Leitung, bevorzugt die PA-Leitung, bedarfsweise und temporär von dem Gehäuse getrennt werden, sodass die elektrisch leitende Verbindung zum ersten Gehäuse unterbrochen ist. Diese Unterbrechung erfolgt dabei im Prüfmodus, während im normalen Betriebsmodus die elektrische Verbindung über die Schalteinheit gegeben ist. Die Schalteinheit weist allgemein einen Schalter auf, welcher die PA- Leitung oder den Schirm unterbricht. Durch diese Schalteinheit wird der besondere Vorteil erzielt, dass im Prüfmodus zu Zwecken der Messung der Integrität der PA-Leitung eine unmittelbar leitende elektrische Verbindung zwischen Schirm und PA-Leitung über das erste Gehäuse aufgehoben ist, sodass sichergestellt ist, dass die Messung über den Messkreis und damit über die gesamte Länge oder zumindest über weitgehend die gesamte Länge der PA-Leitung erfolgt.
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Aufgrund der Tatsache, dass die Schalteinheit während des Prüfmodus geöffnet ist, ist ein Teilstück der PA-Leitung von der Überprüfung ausgenommen. Sofern vorliegend daher von der Überprüfung der Integrität und Funktionsfähigkeit der PA-Leitung gesprochen wird, so wird hierunter zumindest die Überprüfung einer Teilstrecke der PA-Leitung verstanden, insbesondere die Teilstrecke der PA-Leitung außerhalb des ersten Gehäuses.
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Die andere der beiden Leitungen, also speziell der Schirm ist demgegenüber vorzugsweise dauerhaft mit dem ersten Gehäuse elektrisch leitend kontaktiert, dort ist also keine Schalt- oder sonstige Trenneinheit angeordnet. Insgesamt sind für die beiden Leitungen (Schirm und PA-Leitung) vorzugsweise drei dauerhafte Verbindungen zu den Anschlusspunkte zu den beiden Gehäusen ausgebildet und lediglich die Verbindung zu dem vierten Anschlusspunkt ist über die Schalteinheit trennbar.
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Bei geöffneter Schalteinheit ist allgemein gewährleistet, dass die PA-Leitung sowie der Schirm an der Messeinheit angeschlossen sind. Gemäß einer ersten, bevorzugten Ausgestaltung ist die Messeinheit dabei dauerhaft an diesen beiden Leitungen angeschlossen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass die Messeinheit im Prüfmodus beispielsweise über weitere Schalter bedarfsweise mit dem Schirm und/oder der PA Leitung verbunden wird, um die Prüfung durchzuführen.
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In zweckdienlicher Ausgestaltung ist die Schalteinheit im Inneren des ersten Gehäuses angeordnet. Weiterhin ist die mit der Schalteinheit verbundene elektrische Leitung, also entweder der Schirm oder die PA-Leitung, zunächst isolierend durch das erste Gehäuse hindurch in das Innere und dort zur Schalteinheit geführt. Über einen Verbindungsleiter ist die Schalteinheit wiederum elektrisch leitend mit dem ersten Gehäuse verbunden, und zwar insbesondere über eine dauerhafte Verbindung mit einem Anschlusspunkt.
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Bevorzugt ist auch die Messeinheit im Inneren des ersten Gehäuses angeordnet. Alternativ sind die Schalteinheit und / oder die Messeinheit außerhalb der beiden Gehäuse angeordnet.
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Die Messeinheit ist in zweckdienlicher Ausgestaltung zur Durchführung einer Spannungsmessung und insbesondere einer Strommessung ausgebildet. Bevorzugt wird zur Strommessung ein Spannungsabfall über einen Messwiderstand, speziell über einen Shunt-Widerstand erfasst. Dieser ist insbesondere in einer Verbindungsstrecke angeordnet, welche die PA-Leitung und dem Schirm verbindet.
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Im normalen Betriebszustand, als wenn kein Störfall vorliegt, sind sowohl der Schirm als auch die PA-Leitung typischerweise spannungsfrei und liegen auf Grundpotenzial (Massepotenzial).
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Bevorzugt ist weiterhin eine Stromquelle und/oder eine Spannungsquelle vorgesehen, insbesondere als Teil der Messeinheit. Speziell wird über die Stromquelle ein Messstrom in den Messkreis eingespeist bzw. eine Messspannung angelegt. Speziell wird als Messspannung eine Niederspannung angelegt, also eine Spannung, die geringer ist als die (HV-) Spannung des Bordnetzes. Speziell ist eine Spannung von lediglich 12 Volt oder auch darunter als Messspannung vorgesehen. Mittels der Messeinheit wird insbesondere der über den Messkreis, also über den Schirm und die PA-Leitung fließende Strom gemessen.
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Der Messpfad, gebildet durch Schirm, PA-Leitung und insbesondere dem zweiten Gehäuse, ist im normalen, ordnungsgemäßen Betrieb sehr niederohmig ausgebildet und weist insgesamt - je nach Länge des Messpfades - beispielsweise einen Widerstand von lediglich 10mOhm bis 100mOhm oder 200mOhm auf. Bei einem erhöhten Widerstand und damit einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der PA-Leitung führt dies zu einer Verringerung des über den Messkreises fließenden Stroms, was von der Messeinheit erfasst wird. Die Messeinheit oder auch eine nachgelagerte Auswerteeinheit ist weiterhin zur Auswertung der gemessenen elektrischen Größe, insbesondere zur Auswertung des Spannungsabfalls über den Shunt-Widerstand ausgebildet, und gibt bei Unter- bzw. Überschreitung eines zulässigen Grenzwertes eine Störmeldung ab, die auf einen erhöhten Widerstand im Messkreis und damit auf eine mögliche Funktionsstörung de PA-Leitung hinweist.
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Die Messung erfolgt insbesondere über eine sogenannte 4-Draht- oder Vierleitermessung, bei der eine über den Messwiderstand abfallende Spannung über zwei zusätzliche Leitungen abgegriffen und gemessen wird.
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In zweckdienlicher Ausbildung handelt es sich bei der Schalteinheit um ein mechanisches Relais. Hierunter wird allgemein ein Schalter verstanden, bei dem zwei Schaltkontakte mithilfe eines ansteuerbaren Elektromagneten zwischen zwei Schaltstellungen (offen/geschlossen) schaltbar sind. Das Relais ist dabei derart ausgebildet, dass im normalen Betriebszustand die beiden Schaltkontakte geschlossen sind und hierbei der Elektromagnet stromlos ist.
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Durch die Ausgestaltung der Schalteinheit als mechanisches Relais ist - beispielsweise im Vergleich zu Halbleiter-Schalteinheiten - eine besonders robuste Schalteinheit bereitgestellt, welche speziell für hohe Stromlasten ausgebildet ist. Insbesondere ist die Schalteinheit für eine Strombelastung im geschlossenen Zustand von zumindest 50 A, vorzugsweise von zumindest 500 A und weiter bevorzugt von zumindest 1000 A bis hin zu 16.000 A ausgelegt. Hierunter wird verstanden, dass das Relay im geschlossenen Zustand derartige hohe Ströme zumindest für einen begrenzten Zeitraum durchleiten kann ohne zu versagen. Im Störfall, also beispielsweise im Kurzschlussfall müssen über die PA-Leitung hohe Ströme von typischerweise mehreren 10 A oder auch mehreren 100 A bis hin zu einigen 1000 A abgeleitet werden. Dies erfolgt typischerweise in einem Zeitfenster von weniger als 1s, beispielsweise in einem Zeitfenster kleiner 100ms. Durch die hohe Strombelastbarkeit der Schalteinheit ist sichergestellt, dass diese zumindest für den vorgegebenen Zeitraum von beispielsweise bis zu 10s oder nur bis zu 1s bei diesen Strömen nicht versagt und somit den Potenzialausgleich-Strompfad ausreichend lange offenhält. Typischerweise ist die Versorgungsleitung mithilfe einer Sicherungseinheit abgesichert. In einem solchen Störfall löst diese Sicherungseinheit aus und unterbricht die Versorgungsleitung. Zumindest bis zum Auslösen einer solchen Sicherungseinheit wird über die robuste Schalteinheit die Funktionsfähigkeit des Potenzialausgleichs gewährleistet.
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In bevorzugter Ausgestaltung handelt sich bei einer der beiden Komponenten, speziell bei der ersten Komponente um eine Stromquelle, speziell um eine Batterie, insbesondere um eine HV-Batterie mit einer Spannungsebene von zumindest 30V, von zumindest 60V, von zumindest 100V bis hin zu 1000V. Beispielsweise handelt sich hierbei um eine Batterie für die Leistungsversorgung eines elektrischen Fahrmotors eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Alternativ kann es sich auch um eine Bordnetz-Batterie, beispielsweise in einem 42 V-Bordnetz handeln. Darüber hinaus kann es sich bei der Strom- und damit der Leistungsquelle auch um einen Generator, eine Brennstoffzelle usw. handeln. Über die Strom- oder Leistungsquelle wird die zweite Komponente, bei der es sich allgemein um einen Verbraucher handelt, mit elektrischer Leistung versorgt. Bei dieser zweiten Komponente handelt es sich insbesondere um eine elektrische Maschine, speziell um einen elektrischen Motor, insbesondere ein elektrischer Fahrmotor zum Antrieb des Kraftfahrzeugs mit einer Leistung im zumindest zweistelligen kW-Bereich.
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Alternativ handelt es sich bei dem Verbraucher um eine elektrische Heizeinrichtung, einen Kompressor, beispielsweise für einen Kältekreislauf einer Klimaanlage oder eine sonstige HV-Komponente. Die Leistung dieses Verbrauchers liegt typischerweise allgemein bei größer 1 kW, bevorzugt bei größer 5kW und speziell bei elektrischen Fahrmotoren bis hin zu mehreren 100kW (z.B. bis 500kW).
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Weiterhin ist zumindest eines der Gehäuse, vorzugsweise das erste Gehäuse, also speziell ein Batteriegehäuse mit der Karosserie und damit mit Masse verbunden. Das andere, zweite Gehäuse ist demgegenüber beispielsweise nicht mit der Karosserie verbunden. Der Potenzialausgleich erfolgt daher über die bevorzugt durchgehend als Mantelleitung ausgebildete PA-Leitung, die die beiden Gehäuse verbindet und zusätzlich über erste Gehäuse, welches mit Masse verbunden ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zur Überprüfung der Integrität einer PA-Leitung innerhalb eines Bordnetzes, wobei die PA-Leitung zwei Gehäuse zweier Komponenten des Bordnetzes elektrisch leitend verbindet und die beiden Komponenten weiterhin über eine Versorgungsleitung miteinander verbunden sind, die einen Schirm aufweist, welche die beiden Gehäuse elektrisch leitend miteinander verbindet, wobei zumindest in einem Prüfmodus ein Messkreis über den Schirm, eines der beiden Gehäuse, über zumindest ein Teilstück der PA-Leitung sowie über eine Messeinheit ausgebildet wird und die Messeinheit eine Messung zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands der PA-Leitung durchführt.
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Die im Hinblick auf das Bordnetz angeführten Vorteile und bevorzugten Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf das Verfahren zu übertragen.
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Speziell ist in bevorzugter Weiterbildung vorgesehen, dass eine der beiden leitenden Verbindungen, nämlich PA-Leitung oder Schirm, lediglich über eine Schalteinheit mit dem ersten Gehäuse verbunden ist und wobei zur Durchführung der Messung der Schalter geöffnet wird. Dabei wird also die elektrisch leitende Verbindung der PA-Leitung zum ersten Gehäuse getrennt und der Messkreis ist zur Durchführung der Messung ausgebildet.
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Bevorzugt wird ein (Durchgangs-) Widerstand des Messkreises ermittelt, also ein Widerstand der elektrischen Verbindungsstrecke, die gebildet ist durch Schirm - (Außen-) Gehäuse (des zweiten Gehäuses) - PA-Leitung. Die PA-Leitung und der Schirm sind jeweils elektrisch mit der Messeinheit verbunden.
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Insbesondere ist die PA-Leitung sowie der Schirm jeweils mit einem Messwiderstand, insbesondere Shuntwiderstand zumindest während des Prüfmodus zur Ermittlung und Messung des Widerstands verbunden.
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Die Messeinheit weist hierzu insbesondere eine Quelle auf, über die an den Messkreis eine Spannung angelegt und ein Messstrom eingespeist wird.
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Insgesamt wird durch Auswertung des - zumindest mittelbar - ermittelten Widerstands die Integrität der PA-Leitung überprüft. Je nach ermitteltem Widerstand und Vergleich mit einem zu erwartenden Widerstandswert wird darauf rückgeschlossen, ob die PA-Leitung vorhanden ist, ob sie beschädigt ist oder ob sie ordnungsgemäß angeschlossen ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der einzigen Figur näher erläutert. Diese zeigt in einer steigt stark vereinfachten Darstellung einen Ausschnitt aus einem HV-Bordnetz.
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Das in der Figur stark vereinfacht und schematisch dargestellte HV-Bordnetz 2 weist als erste Komponente eine Batterie 4 auf, die ein (Außen-) Gehäuse als erstes Gehäuse 6 aufweist. Weiterhin umfasst das Bordnetz 2 eine zweite Komponente 8, die ebenfalls ein zweites (Außen-) Gehäuse 10 aufweist. Die beiden Gehäuse 6,10 sind elektrisch leitend und insbesondere aus Metall ausgebildet. Die Batterie 4 dient zur Leistungsversorgung der zweiten Komponente 8. Bei der zweiten Komponente 8 handelt es sich um einen Verbraucher, welcher innerhalb des zweiten Gehäuses 10 eine Verbrauchereinheit 9, wie beispielsweise einen Elektromotor aufweist. Die Batterie 4 weist zur Leistungsversorgung der zweiten Komponente eine innerhalb des ersten Gehäuses 6 angeordnete Versorgungsquelle 11 (eigentliche Spannungs- und Stromquelle) mit einem Pluspol und einem Minuspol auf. Die beiden Komponenten 4,8 sind zur Leistungsversorgung über eine Versorgungsleitung 12 miteinander verbunden. Diese weist typischerweise zwei Versorgungsadern 14 auf, die an dem Pluspol sowie dem Minuspol der Versorgungseinheit 11 angeschlossen sind. Die beiden Versorgungsadern 14 sind von einem insbesondere gemeinsamen (EMV-) Schirm 16 konzentrisch umgeben. Dieser Schirm 16 ist an den beiden Gehäusen 6, 10 jeweils über feste, dauerhafte Schirm-Anschlusspunkte 18 elektrisch leitend kontaktiert. Weiterhin weist die Versorgungsleitung 12 typischerweise noch einen hier nicht näher dargestellten Außenmantel auf. Die HV-Versorgungsleitung 12 besteht also typischerweise aus den beiden Versorgungsadern 14, den diese umgebenden Schirm 16 sowie aus einem isolierenden Außenmantel. Bei dem Schirm 16 handelt es sich allgemein insbesondere um ein Schirmgeflecht.
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Die zweite Komponente 8 ist weiterhin über eine PA-Leitung 20 mit dem ersten Gehäuse 6 verbunden. Hierzu ist die PA-Leitung 20 an PA-Anschlusspunkten 22 mit den beiden Gehäusen 6,10 elektrisch leitend verbunden.
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Über diese PA-Leitung 20 ist ein Potenzialausgleich geschaffen, sodass die beiden Gehäuse 6, 10 auf gleichem elektrischen Potenzial liegen. Eines dieser beiden Gehäuse 6,10, insbesondere das erste Gehäuse 6 ist elektrisch leitend mit einem Massepotential 24, beispielsweise mit der Karosserie elektrisch leitend verbunden. Im Bedarfsfall können daher über die PA-Leitung 20 und über das erste Gehäuse 6 Ströme abgeführt werden. Das zweite Gehäuse 10 ist vorzugsweise nicht direkt mit dem Massepotential 24 verbunden, sondern lediglich über die PA-Leitung 20 und dem ersten Gehäuse 6.
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Bei der PA-Leitung 20 handelt es sich insbesondere um eine einadrige Mantelleitung, die sich durchgehend von dem zweiten Gehäuse 10 bis zum ersten Gehäuse 6 erstreckt.
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Aus Sicherheitsgründen muss die Integrität der PA-Leitung 20 dauerhaft sichergestellt sein. Speziell bei dem hier insbesondere betrachteten Anwendungsfall eines HV-Bordnetzes in einem Fahrzeug können Belastungen, beispielsweise Vibrationen zu einer Beeinträchtigung, insbesondere zu einer Erhöhung der Kontaktwiderstände führen.
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Um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit wiederkehrend überprüfen zu können ist eine Messeinheit 26 angeordnet, an die einerseits der Schirm 16 und andererseits die PA-Leitung 20 angeschlossen sind. Die Messeinheit 26 ist hierzu insbesondere im Inneren des ersten Gehäuses 6 angeordnet. Sie ist in der Figur gestrichelt als eine Funktionseinheit dargestellt. Die einzelnen Komponenten der Messeinheit 26 können grundsätzlich verteilt angeordnet sein oder alternativ auch in einem gemeinsamen Gehäuse, welches beispielsweise über Anschlüsse für die PA-Leitung und den Schirm verfügt. Typischerweise weist die HV-Batterie 4 selbst eine integrierte Überwachungseinheit, beispielsweise im Rahmen des sogenannten Batteriemanagementsystems (BMS) auf. Die Messeinheit 26 ist beispielsweise in einem solchen BMS-System integriert.
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Die Messeinheit 26 weist im Ausführungsbeispiel eine (Niederspannung-) Quelle 28 auf, die an einen Messkreis 30 eine Spannung anlegt und einen Messstrom einspeist, welcher von der Quelle 28 bereitgestellt wird, die also insofern zugleich eine Stromquelle darstellt. Die Quelle 28 weist ein geringeres Spannungsniveau als die Hochvolt-Batterie, also als die Versorgungsquelle 11 auf. Beispielsweise stellt die Quelle 28 eine Spannung von weniger als 20 V, beispielsweise von 12 V oder auch von 5 V zur Verfügung.
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Der Messkreis 30 umfasst die die PA Leitung 20 und den Schirm 16, die einerseits über die Messeinheit 26 und im Bereich des zweiten Gehäuses 10 über dieses miteinander verbunden sind, sodass insgesamt der Messkreis 30 ausgebildet ist.
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Die Messeinheit 26 weist weiterhin einen Messwiderstand, insbesondere einen Shunt-Widerstand 32 sowie ein (Spannungs-) Messgerät 34 auf, mit dessen Hilfe ein Spannungsabfall über den Shunt-Widerstand 32 erfasst und ausgewertet wird. Der Shunt-Widerstand 32 ist in einem Verbindungsstück angeordnet, welcher die PA Leitung 20 mit dem Schirm 16 verbindet. Über die Auswertung des Spannungsabfalls wird der im Messkreis 30 fließende Strom erfasst. Befindet sich der Messkreis 30, insbesondere die PA Leitung 20 in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, bei dem der Widerstand erhöht ist, so wird dies über eine Verringerung des Stroms erfasst und ausgewertet.
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Weiterhin ist eine Schalteinheit 32 angeordnet, die insbesondere als mechanisches Hochvolt-Schaltrelais ausgebildet ist. Diese Schalteinheit 32 ist allgemein in eine der beiden Verbindungsleitungen, also entweder in die PA-Leitung 20 oder in den Schirm 16 geschaltet. Im Ausführungsbeispiel ist die bevorzugte Ausgestaltung mit der Integration der Schalteinheit 32 in die PA-Leitung 20 dargestellt. Die Schalteinheit 32 dient zum bedarfsweise selektiven Unterbrechen der Verbindung der PA-Leitung 20 mit dem ersten Gehäuse 6.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Schalteinheit 36 im Inneren des ersten Gehäuses 6 angeordnet. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, dass die Schalteinheit 36 und/oder die Messeinheit 26 außerhalb des ersten Gehäuses 6 und insbesondere auch außerhalb des zweiten Gehäuses 10 angeordnet ist/sind. Die Schalteinheit 36 ist hierbei beispielsweise außerhalb eines jeweiligen Gehäuses 6,10 aber vorzugsweise in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Gehäuses 6, 10 in die PA-Leitung 20 geschaltet. Auch die Messeinheit 26 kann in diesem Fall außerhalb zwischen der PA-Leitung 20 und den Schirm 16 geschaltet sein.
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Bei der in der Figur dargestellten innen liegenden Anordnung der Schalteinheit 36 wird die PA-Leitung 20 zunächst isolierend durch das erste Gehäuse 6 hindurch in das Innere geführt. Im Inneren ist ein Verbindungsleiter 38 als Teil der PA-Leitung 20 ausgebildet, der einen Abzweig von einem Hauptzweig der PA-Leitung 20 bildet, wobei der Hauptzweig zu der Messeinheit 26 weitergeführt ist. Der Verbindungsleiter 38 ist über die Schalteinheit 36 im Inneren des ersten Gehäuses 6 zu dem PA-Anschlusspunkt 22 geführt.
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Von besonderer Bedeutung ist aufgrund der innenliegenden Anordnung der Messeinheit 26 weiterhin, dass auch der Schirm 16 im Inneren des ersten Gehäuses 6 weitergeführt wird. Dies bedeutet, dass innerhalb des ersten Gehäuses 6 der Schirm 16 durch einen Schirmleiter 40 weitergeführt wird, welcher mit der Messeinheit 26 verbunden ist. Der Schirmleiter 40 ist hierzu insbesondere mit dem Schirm-Anschlusspunkt 18 des ersten Gehäuses 6 verbunden. Der Schirmleiter 40 ist daher vorliegend als Teil des Schirms 16 anzusehen. Dieses durch den Schirmleiter 40 gebildete Teilstück des Schirms 16 ist dabei insbesondere verschieden zu dem insbesondere als Schirmgeflecht ausgebildeten Teilstück des Schirms 16 außerhalb der Gehäuse 6,10 ausgebildet. Der Schirmleiter weist auch nicht zwingend eine Schirmwirkung auf. Im Wesentlichen ist durch ihn der Anschluss zur Messeinheit 26 ausgebildet.
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Bei dem Schirmleiter 40 und/oder bei dem Verbindungsleiter 38 handelt sich vorzugsweise um Leitungsadern, insbesondere einadrige, isolierte Mantelleitungen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass der Schirmleiter 40 und oder die Abzweig-Leitung 38 anderweitig ausgebildet sind, beispielsweise Form von auf einem Träger aufgebrachtem Leiterbahnen.
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Zur Überprüfung der PA-Leitung 20 auf deren Integrität, zumindest zur Prüfung eines Teilstücks der PA-Leitung 20 auf Integrität ist ein Prüfmodus vorgesehen, bei dem die Schalteinheit 38 angesteuert wird, sodass der darin befindliche Schalter geöffnet wird und die PA-Leitung 20 unterbrochen und daher nicht mehr mit dem ersten Gehäuse 6 verbunden ist. Während dieses Prüfmodus wird der Messkreis 30 mit der Spannung aus der Spannungsquelle 28 beaufschlagt, sodass über den Messkreis 30 ein Strom fließt, welcher über das Messgerät 34 erfasst und ausgewertet wird. Sofern eine unzulässige Abweichung von einem geforderten Sollwert erfasst wird, so wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben. Die Quelle 28 ist hierzu während des Prüfmodus aktivierbar und schaltbar, d.h. vorzugsweise wird über die Quelle 28 lediglich während des Prüfmodus die Messspannung angelegt.
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In einem normalen Betriebsmodus ist demgegenüber die Schalteinheit 38 geschlossen, sodass die PA-Leitung 20 mit dem ersten Gehäuse 6 elektrisch leitend für den Potenzialausgleich verbunden ist.
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Der Prüfmodus und die damit einhergehende Überprüfung werden vorzugsweise wiederkehrend, beispielsweise in festen Zeitabständen (Tage, Wochen...) oder bei definierten Ereignissen, wie beispielsweise eine jeweilige Inbetriebnahme des Fahrzeuges durchgeführt. Der Prüfmodus kann prinzipiell auch während des Betriebs des Fahrzeugs durchgeführt werden. Nach der Durchführung der Prüfung wird vom Prüfmodus jeweils wieder in den normalen Betriebsmodus umgeschaltet.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Bordnetz
- 4
- Batterie
- 6
- erstes Gehäuse
- 8
- zweite Komponente
- 9
- Verbrauchereinheit
- 10
- zweites Gehäuse
- 11
- Versorgungsquelle
- 12
- Versorgungsleitung
- 14
- Versorgungsadern
- 16
- Schirm
- 18
- Schirm-Anschlusspunkte
- 20
- PA-Leitung
- 22
- PA-Anschlusspunkte
- 24
- Massepotenzial
- 26
- Messeinheit
- 28
- Quelle
- 30
- Messkreis
- 32
- Shunt-Widerstand
- 34
- Messgerät
- 36
- Schalteinheit
- 38
- Verbindungsleiter
- 40
- Schirmleiter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018209018 A1 [0004]
- DE 102014008312 A1 [0005]
- DE 2014204922 A1 [0006]