-
Die Erfindung betrifft einen Hydraulikblock für ein Hydraulikaggregat einer hydraulischen Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
-
Stand der Technik
-
Die internationale Patentanmeldung
WO 2017/137 135 A1 offenbart ein Hydraulikaggregat für eine schlupfgeregelten, hydraulische Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage mit einem quaderförmigen, flachen Hydraulikblock, der eine Hauptbremszylinderbohrung und quer zur Hauptbremszylinderbohrung eine Fremdkraftzylinderbohrung aufweist, die den Hydraulikblock von einer großen Seite zu einer gegenüberliegenden großen Seite durchsetzt. Die Hauptbremszylinderbohrung ist parallel zu den beiden großen Seiten in dem Hydraulikblock angebracht und weist eine Mündung an einer Schmalseite des Hydraulikblocks auf, die an einer Spritzwand eines Kraftwagens befestigt wird. In Verlängerung der Hauptbremszylinderbohrung ist ein hohles Anbauteil an der Schmalseite des Hydraulikblocks angeordnet, das einen Hauptbremszylinderkolben umschließt, der in einer Grundstellung aus dem Hydraulikblock vorsteht. Das Anbauteil weist einen Befestigungsflansch mit zwei einander gegenüberliegenden Durchgangslöchern auf, die mit Befestigungslöchern in der Schmalseite des Hydraulikblocks außerhalb der Hauptbremszylinderbohrung fluchten. Auf dem Befestigungsflansch des Anbauteils ist ein lochscheibenförmiges Befestigungsteil angeordnet, das mit den Durchgangslöchern des Befestigungsflansches und den Befestigungslöchern im Hydraulikblock fluchtende Durchgangslöcher aufweist, durch die das Befestigungsteil und das Anbauteil mittels Schrauben an der Schmalseite des Hydraulikblocks befestigt sind, die in die Befestigungslöcher des Hydraulikblocks geschraubt sind. Von dem Befestigungsteil stehen Stehbolzen weg von dem Hydraulikblock zur Befestigung an der Spritzwand ab.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Der erfindungsgemäße Hydraulikblock mit den Merkmalen des Anspruchs 1 ist für ein Hydraulikaggregat einer hydraulischen Fahrzeugbremsanlage vorgesehen, insbesondere für eine hydraulische Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage und/oder eine schlupfgeregelte Fahrzeugbremsanlage. Schlupfregelungen sind insbesondere eine Blockierschutz-, Antriebsschlupf- und/oder Fahrdynamikregelung/elektronisches Stabilitätsprogramm, wofür die Abkürzungen ABS, ASR und/oder FDR/ESP gebräuchlich sind. Letztere werden umgangssprachlich auch als „Schleuderschutzregelungen“ bezeichnet. Schlupfregelungen sind bekannt und werden hier nicht näher erläutert.
-
Der Hydraulikblock dient einer mechanischen Befestigung und hydraulischen Verschaltung hydraulischer Bauelemente der Fahrzeugbremsanlage bzw. ihrer Bremsdruckregelung und/oder Schlupfregelung. Solche hydraulischen Bauelemente sind unter anderem Magnetventile, Rückschlagventile, Hydrospeicher, Dämpferkammern und Drucksensoren. Für eine Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage weist der Hydraulikblock einen Fremdkraftbremsdruckerzeuger auf, wobei der Fremdkraftbremsdruckerzeuger üblicherweise eine Kolben-Zylinder-Einheit aufweist, die in einer Fremdkraftzylinderbohrung des Hydraulikblocks untergebracht ist. Zu einer Bremsdruckerzeugung wird ein Fremdkraftkolben mit einem Elektromotor über einen Gewindetrieb in der Fremdkraftzylinderbohrung verschoben. Der Elektromotor ist außen am Hydraulikblock angebracht.
-
Die hydraulischen Bauelemente sind in Aufnahmen im Hydraulikblock befestigt, die meist als zylindrische Durchgangs- oder Sacklöcher, teilweise mit Durchmesserstufungen, ausgebildet sind. „Verschaltung“ bedeutet, dass die Aufnahmen bzw. die in ihnen befestigten hydraulischen Bauelemente durch Leitungen im Hydraulikblock entsprechend einem hydraulischen Schaltplan der Fahrzeugbremsanlage bzw. ihrer Schlupfregelung verbunden sind. Die Leitungen sind typischerweise im Hydraulikblock gebohrt.
-
Bestückt mit den hydraulischen Bauelementen der Fahrzeugbremsanlage bzw. ihrer Schlupfregelung bildet der Hydraulikblock das Hydraulikaggregat, wobei „bestückt“ bedeutet, dass die hydraulischen Bauelemente in den für sie jeweils vorgesehenen Aufnahmen des Hydraulikblocks befestigt sind.
-
Über Bremsleitungen sind oder werden hydraulische Radbremsen der Fahrzeugbremsanlage an den Hydraulikblock angeschlossen.
-
Der erfindungsgemäße Hydraulikblock weist eine Hauptbremszylinderbohrung auf, in der ein Hauptbremszylinderkolben zur Erzeugung eines Bremsdrucks mit Muskelkraft mittels eines Fußbremspedals verschiebbar ist. Die Hauptbremszylinderbohrung weist eine Mündung an einer hier als Befestigungsseite bezeichneten Seite des Hydraulikblocks auf. Außerhalb der Hauptbremszylinderbohrung weist der Hydraulikblock mindestens ein Befestigungsloch vorzugsweise mit einem Innengewinde in der Befestigungsseite auf.
-
An der Befestigungsseite des Hydraulikblocks ist ein Anbauteil angeordnet, welches eine Öffnung für den Hauptbremszylinderkolben aufweist, das die Mündung der Hauptbremszylinderbohrung im Hydraulikblock überdeckt. Außerdem weist das Anbauteil mindestens ein Durchgangsloch auf, das mit dem mindestens einen Befestigungsloch in der Befestigungsseite des Hydraulikblocks fluchtet.
-
Zur Befestigung des Hydraulikblocks an der Spritzwand des Kraftwagens weist der erfindungsgemäße Hydraulikblock ein Befestigungsteil auf, das auf dem Anbauteil angeordnet ist. Das Befestigungsteil weist eine Durchgangsöffnung für den Hauptbremszylinderkolben, die die Öffnung des Anbauteils und die Mündung der Hauptbremszylinderbohrung im Hydraulikblock überdeckt, und mindestens ein Durchgangsloch, das das mindestens eine Durchgangsloch des Anbauteils und das mindestens eine Befestigungsloch in der Befestigungsseite des Hydraulikblocks überdeckt, auf.
-
Zur Befestigung des Anbauteils und des Befestigungsteils an der Befestigungsseite des Hydraulikblocks ist mindestens ein Befestigungselement in dem mindestens einen Befestigungsloch des Hydraulikblocks befestigt, das die Durchgangslöcher im Anbauteil und im Befestigungsteil durchsetzt. Das Befestigungselement kann beispielsweise eine Schraube, ein Gewindebolzen oder allgemein ein Schraubelement und in das Befestigungsloch des Hydraulikblocks geschraubt sein. Das Befestigungselement kann beispielsweise auch ein Bolzen oder Stift sein, der in dem Befestigungsloch des Hydraulikblocks vernietet, verschweißt oder in anderer Weise befestigt ist. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
-
Das Anbauteil weist einen beispielsweise rohrförmigen Kragen an seinem mindestens einen Durchgangsloch auf, der klemmend nach Art eines Steckers in das mindestens eine Befestigungsloch in der Befestigungsseite des Hydraulikblocks greift und der von dem mindestens einen Befestigungselement durchgriffen wird, das in dem mindestens einen Befestigungsloch in dem Hydraulikblock befestigt ist.
-
Durch den klemmend in das mindestens eine Befestigungsloch gesteckten mindestens einen Kragen ist das Anbauteil vorläufig an der Befestigungsseite des Hydraulikblocks befestigt, bis es mit dem Befestigungsteil und/oder dem mindestens einen Befestigungselement endgültig an dem Hydraulikblock befestigt wird.
-
Vorzugsweise weist das Anbauteil einen Befestigungsflansch mit dem mindestens einen Durchgangsloch auf, auf dem das beispielsweise lochscheibenförmige Befestigungsteil angeordnet ist.
-
Die abhängigen Ansprüche haben Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der im unabhängigen Anspruch angegebenen Erfindung zum Gegenstand.
-
Sämtliche in der Beschreibung und der Zeichnung offenbarten Merkmale können einzeln für sich oder in grundsätzlich beliebiger Kombination bei Ausführungsformen der Erfindung verwirklicht sein. Ausführungen der Erfindung, die nicht alle, sondern nur ein oder mehrere Merkmale eines Anspruchs oder einer Ausführungsform der Erfindung aufweisen, sind grundsätzlich möglich.
-
Figurenliste
-
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine vereinfachte perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Hydraulikblocks;
- 2 einen Schnitt einer Einzelheit des Hydraulikblocks aus 1; und
- 3 eine vergrößerte Einzelheit gemäß Pfeil III in 2.
-
Ausführungsform der Erfindung
-
Der in der Zeichnung dargestellte, erfindungsgemäße Hydraulikblock 1 ist für ein Hydraulikaggregat einer hydraulischen Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage mit einer Schlupfregelung vorgesehen. Solche Schlupfregelungen sind beispielsweise Blockierschutz-, Antriebsschlupf- und/oder Fahrdynamikregelungen/elektronische Stabilitätsprogramme, für die die Abkürzungen ABS, ASR und/oder FDR/ESP gebräuchlich sind. Schlupfregelungen sind bekannt und werden hier nicht erläutert.
-
Im Ausführungsbeispiel ist der Hydraulikblock 1 ist ein schmaler, quaderförmiger Metallblock, dessen einander gegenüberliegende große Seiten nahezu quadratisch sind. „Schmal“ bedeutet, dass ein Abstand der beiden großen Seiten nicht größer als eine Hälfte einer Länge oder Breite der großen Seiten ist. Im Ausführungsbeispiel ist der Abstand der beiden großen Seiten voneinander ungefähr ein Viertel bis ein Drittel der Länge oder Breite der großen Seiten. Andere Seitenverhältnisse sind möglich.
-
Der Hydraulikblock 1 dient einer mechanischen Befestigung und hydraulischen Verschaltung von hydraulischen Bauelementen der Schlupfregelung einschließlich einer Bremsdruckregelung der Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage. Solche hydraulischen Bauelemente sind unter anderem Magnetventile, Rückschlagventile, Hydrospeicher, Dämpferkammern und Drucksensoren, die in Aufnahmen im Hydraulikblock befestigt sind. Die Aufnahmen sind zylindrische Senkungen, Sacklöcher und/oder auch Durchgangslöcher, die Durchmesserstufen aufweisen können und in die die hydraulischen Bauelemente eingebracht und durch beispielsweise eine umlaufende Verstemmung druckdicht befestigt sind bzw. werden. Die hydraulischen Bauelemente können in den Aufnahmen versenkt sein oder aus dem Hydraulikblock 1 vorstehen. Bestückt mit den hydraulischen Bauelementen bildet der Hydraulikblock 1 das Hydraulikaggregat zur Bremsdruckerzeugung, Bremsdruckregelung und Schlupfregelung der Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage.
-
Hydraulische Verschaltung bedeutet, dass die Aufnahmen für die hydraulischen Bauelemente durch Leitungen, die durch den Hydraulikblock 1 führen, entsprechend einem hydraulischen Schaltplan der Fremdkraft-Fahrzeugbremsanlage bzw. ihrer Schlupfregelung miteinander verbunden sind. Die Aufnahmen und Leitungen bilden eine sogenannte „Verbohrung“ des Hydraulikblocks 1, wobei die Aufnahmen und Leitungen grundsätzlich auch anders als durch Bohren hergestellt sein können.
-
Der Hydraulikblock 1 weist eine Hauptbremszylinderbohrung 2 auf, die parallel zu und in einer Mitte zwischen den beiden großen Seiten im Hydraulikblock 1 angebracht ist. Auf eine obere Schmalseite 3 ist oder wird ein Bremsflüssigkeitsvorratsbehälter 4 aufgesetzt. Die obere Schmalseite 3 wird so bezeichnet, weil sie sich in einer vorgesehenen Montagelage des Hydraulikblocks 1 oben befindet. Im Ausführungsbeispiel ist die Hauptbremszylinderbohrung 2 parallel zur oberen Schmalseite 3 im Hydraulikblock 1 angebracht.
-
Die Hauptbremszylinderbohrung 2 ist an einer Schmalseite des Hydraulikblocks 1 offen, das heißt sie weist eine Mündung an dieser hier als Befestigungsseite 5 bezeichneten Schmalseite des Hydraulikblocks 1 auf. An einem gegenüberliegenden Ende ist die Hauptbremszylinderbohrung 2 geschlossen oder verschlossen. Die Befestigungsseite 5 grenzt an die obere Schmalseite 3 und wie die obere Schmalseite 3 an die beiden großen Seiten des Hydraulikblocks 1 an. Die Befestigungsseite 5 wird so bezeichnet, weil sie zu einer Befestigung an einer Spritzwand eines nicht dargestellten Kraftwagens vorgesehen ist. Die Spritzwand schottet eine Fahrgastzelle unterhalb einer Windschutzscheibe von einem Motorraum des Kraftwagens ab. Der Hydraulikblock 1 wird im Motorraum an der Spritzwand befestigt.
-
In der Hauptbremszylinderbohrung 5 sind ein Primärkolben 6, der auch als Stangenkolben bezeichnet werden kann, und ein Sekundärkolben 7, der auch als Schwimmkolben bezeichnet werden kann, verschiebbar aufgenommen. Der Primärkolben 6 und der Sekundärkolben 7 können auch als Hauptbremszylinderkolben 6, 7 aufgefasst werden. Im Ausführungsbeispiel sind sie Hohlkolben, was allerdings nicht zwingend für die Erfindung ist. Zwischen den beiden Hauptbremszylinderkolben 6, 7 ist eine erste Kolbenfeder 8 angeordnet. Der Sekundärkolben 7 stützt sich über eine zweite Kolbenfeder 9 an einem geschlossenen Ende der Hauptbremszylinderbohrung 2 ab.
-
In dem Primärkolben 6 ist mittels eines Befestigungsclips 10 eine Pedalstange 11 gelenkig befestigt, die aus dem Primärkolben 6 vorsteht. Mittels eines nicht gezeichneten (Fuß-) Bremspedals, das/der gelenkig mit der Pedalstange 11 verbindbar ist, lässt sich der Primärkolben 6 in der Hauptbremszylinderbohrung 2 verschieben und dadurch ein hydraulischer Bremsdruck zu einer Betätigung der Fahrzeugbremsanlage erzeugen. Der Bremsdruck in der Hauptbremszylinderbohrung 2 zwischen den beiden Hauptbremszylinderkolben 6, 7 verschiebt den Sekundärkolben 7
-
Der Primärkolben 6 steht auf der Befestigungsseite 5 aus der Hauptbremszylinderbohrung 2 und aus dem Hydraulikblock 1 vor. An einem aus dem Hydraulikblock 1 vorstehenden Ende des Primärkolbens 6 ist ein Mitnehmerring 12 fest angeordnet, der eine umlaufende Nut in seinem Außenumfang aufweist, in die eine komplementäre Kralle 13 greift, die radial von einem stiftförmigen Signalgeberhalter 14 absteht, so dass sich der Signalgeberhalter 14 mit dem Primärkolben 6 mit bewegt. Der Signalgeberhalter 14 weist an seinem der Kralle 13 fernen Ende einen Permanentmagneten als Signalgeber auf, der sich im Signalgeberhalter 14 befindet und deswegen nicht sichtbar ist.
-
Der Signalgeberhalter 14 befindet sich parallel zum Primärkolben 6 neben dem Primärkolben 6 und erstreckt sich in eine Signalgeberbohrung 15, die parallel zur Hauptbremszylinderbohrung 2 neben der Hauptbremszylinderbohrung 2 im Hydraulikblock 1 angebracht ist. Teilweise befindet sich der Signalgeberhalter 14 wie der Primärkolben 6 außerhalb des Hydraulikblocks 1.
-
An der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1, an der der Primärkolben 6 und der sich mit dem Primärkolben 9 mit bewegende Signalgeberhalter 14 aus dem Hydraulikblock 1 vorstehen, ist ein Gehäuse 16 angeordnet, das allgemein auch als Anbauteil 17 aufgefasst werden kann. Im Ausführungsbeispiel besteht das das Anbauteil 17 bildenden Gehäuse 16 aus Metall, es ist beispielsweise aus einem Blech tiefgezogen, was allerdings nicht zwingend für die Erfindung ist. Das Gehäuse 16 ist ein Hohlkörper, im Ausführungsbeispiel ist es rohrförmig, es kann beispielsweise zylindrisch sein und grundsätzlich jeden Querschnitt aufweisen. Auch kann es seinen Querschnitt über seine Länge verändern, beispielsweise sich in einer Richtung verjüngen. Im Ausführungsbeispiel weist das das Anbauteil 17 bildende Gehäuse 16 einen tropfenförmigen Querschnitt auf, womit gemeint ist, dass das Gehäuse 16 einen zylinderschalenförmigen Umfangswandabschnitt aufweist, der sich über mehr als 180° und weniger als 270° in einer Umfangsrichtung erstreckt und an den sich zwei ebene Umfangswandabschnitte tangential anschließen, die schräg aufeinander zu verlaufen und mit einem ebenfalls zylinderschalenförmige Umfangswandabschnitt verbunden sind, so dass sich eine in Umfangsrichtung geschlossene Rohrform ergibt, die den aus dem Hydraulikblock 1 vorstehenden Primärkolben 6 und den Signalgeberhalter 14 umschließt.
-
An einem dem Hydraulikblock 1 fernen Ende weist das Gehäuse 16 ein zu der Hauptbremszylinderbohrung 2 koaxiales Loch für den Durchtritt der Pedalstange 11 auf. Das Loch weist einen Kragen 18 auf, an dem ein schlauchförmiger Faltenbalg 19 befestigt ist, der an der Pedalstange 11 abschließt. Das Gehäuse 16 mit dem Faltenbalg 19 schützt den Primärkolben 6, den Signalgeberhalter 14 und die Hauptbremszylinderbohrung 2 vor Feuchtigkeit und Schmutz.
-
An der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 weist das das Anbauteil 17 bildende Gehäuse 16 eine Öffnung 20 auf, das die Mündung der Hauptbremszylinderbohrung 2 überdeckt.
-
Zu einer Befestigung an der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 weist das das Anbauteil 17 bildende Gehäuse 16 einen Befestigungsflansch 21 auf, mit dem es an der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 befestigt ist. Einander gegenüber weist der Befestigungsflansch 21 zwei Durchgangslöcher 22 auf, die mit zwei Befestigungslöchern 23 des Hydraulikblocks 1 fluchten. Die Befestigungslöcher 23 sind einander bezüglich der Hauptbremszylinderbohrung 2 gegenüber in der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 angebracht. Die beiden Befestigungslöcher 23 sind parallel zur Hauptbremszylinderbohrung 2 außerhalb der Hauptbremszylinderbohrung 2 mit einem Abstand von der Hauptbremszylinderbohrung 2, der beispielsweise etwa ihrem Radius entspricht, in der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 angebracht. Im Ausführungsbeispiel sind die Befestigungslöcher 23 Sacklöcher, die Innengewinde aufweisen.
-
Der Befestigungsflansch 21 des das Anbauteil 17 bildenden Gehäuses 16 weist die beiden Durchgangslöcher 22 umschließende, rohrförmige Krägen 24 auf, die klemmend in den beiden Befestigungslöchern 23 des Hydraulikblocks 1 stecken (2). Auf diese Weise ist eine Steckverbindung gebildet, die das Anbauteil 17 an der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 hält. Ein Toleranzausgleich bei einem Positionsfehler zwischen den Befestigungslöchern 23 im Hydraulikblock 1 und den Krägen 24 des Anbauteils 17 erfolgt durch eine elastische oder eventuell auch plastische Verformung des Befestigungsflanschs 21 und/oder der Krägen 24.
-
Im Ausführungsbeispiel weisen die Krägen 24 Ausnehmungen 31 an gegenüberliegenden Umfangsstellen auf, so dass von den rohrförmigen Krägen 24 nur zwei hohlzylinderschalenförmige Umfangsabschnitte 32 an gegenüberliegenden Umfangsstellen vorhanden sind, die klemmend in den Befestigungslöchern 23 des Hydraulikblocks 1 stecken (3). Dadurch ist eine radiale Federwirkung zum Einstecken der Krägen 24 in die Befestigungslöcher 23 verbessert. Die vorhandenen Umfangsabschnitte 32 der Krägen 24 können auch anders als zylindrisch gewölbt sein. Eine andere Möglichkeit ist beispielsweise ein vom Innenumfang der Befestigungslöcher 23 abweichender Außenumfang der Krägen 24, das heißt beispielsweise Krägen 24 mit elliptischem Querschnitt in zylindrischen Befestigungslöchern 23 (nicht dargestellt).
-
Auf dem Befestigungsflansch 21 des das Anbauteil 17 bildenden Gehäuses 16 liegt eine Lochscheibe als Befestigungsteil 25 auf, das eine Durchgangsöffnung 26 aufweist, die den rohrförmigen Abschnitt des Gehäuses 16 umschließt und die Mündung der Hauptbremszylinderbohrung 2 überdeckt. Das Befestigungsteil 25 weist zwei Durchgangslöcher 27 auf, die die Durchgangslöcher 22 im Befestigungsflansch 21 des Gehäuses 16 und die Befestigungslöcher 23 im Hydraulikblock 1 überdecken. Zwei Schrauben, die allgemein auch als Schraubelemente oder Befestigungselemente 28 aufgefasst werden können, durchsetzen die Durchgangslöcher 27, 22 im Befestigungsteil 25 und im Befestigungsflansch 21 des das Anbauteil 17 bildenden Gehäuses 16 und sind durch die in den Befestigungslöchern 23 im Hydraulikblock 1 steckenden Krägen 24 des Befestigungsflanschs 21 in die Innengewinde der Befestigungslöcher 23 geschraubt, wodurch das Befestigungsteil 25 und das Anbauteil 17 an der Befestigungsseite 5 des Hydraulikblocks 1 befestigt sind.
-
Von einer dem Hydraulikblock 1 abgewandten Seite des Befestigungsteils 25 stehen zwei Gewindebolzen als Stehbolzen 29 zur Befestigung des Hydraulikblocks 1 an der Spritzwand des nicht dargestellten Kraftwagens ab. Das Befestigungsteil 25 bildet einen Adapter, der zur Anpassung an eine Spritzwand mit einem anderen Lochbild durch ein anderes, passendes Befestigungsteil 25 ersetzt werden kann.
-
Für eine Fremdkraftbetätigung der Fahrzeugbremsanlage weist der Hydraulikblock 1 eine Fremdkraftzylinderbohrung 30 auf, in der ein nicht dargestellter Fremdkraftkolben, der auch als Plungerkolben bezeichnet werden kann, mittels eines Elektromotors über ein Planetengetriebe und einen Gewindetrieb verschiebbar ist. Der Elektromotor, das Planetengetriebe und der Gewindetrieb sind nicht gezeichnet. Der Elektromotor wird koaxial zur Fremdkraftzylinderbohrung 30 außen am Hydraulikblock 1 befestigt, das Planetengetriebe und der Gewindetriebe sind ebenfalls koaxial zwischen dem Elektromotor und dem Fremdkraftkolben angeordnet. In der dargestellten Ausführungsform der Erfindung geht die Fremdkraftzylinderbohrung 30 senkrecht durch die beiden großen Seiten des Hydraulikblocks 1 durch, das heißt die Fremdkraftzylinderbohrung 30 geht quer zur Hauptbremszylinderbohrung 2 auf einer der oberen Schmalseite 3 des Hydraulikblocks 1 abgewandten Seite unter der Hauptbremszylinderbohrung 2 durch den Hydraulikblock 1 durch.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-