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DE102020201704A1 - Temperieranlage - Google Patents

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Publication number
DE102020201704A1
DE102020201704A1 DE102020201704.2A DE102020201704A DE102020201704A1 DE 102020201704 A1 DE102020201704 A1 DE 102020201704A1 DE 102020201704 A DE102020201704 A DE 102020201704A DE 102020201704 A1 DE102020201704 A1 DE 102020201704A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
temperature control
air
control system
space
supply air
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102020201704.2A
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Iglauer-Angrik
Kevin Woll
Roman Hahn
Heiko Dieter
Frank Schöttle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Duerr Systems AG
Original Assignee
Duerr Systems AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=74701349&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE102020201704(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Duerr Systems AG filed Critical Duerr Systems AG
Priority to DE102020201704.2A priority Critical patent/DE102020201704A1/de
Priority to HUE21707609A priority patent/HUE067328T2/hu
Priority to PCT/DE2021/100126 priority patent/WO2021160217A1/de
Priority to PT217076090T priority patent/PT4107457T/pt
Priority to ES21707609T priority patent/ES2983644T3/es
Priority to PL21707609.0T priority patent/PL4107457T3/pl
Priority to CN202180008940.3A priority patent/CN114930103A/zh
Priority to DE112021000975.3T priority patent/DE112021000975A5/de
Priority to FIEP21707609.0T priority patent/FI4107457T3/fi
Priority to EP24177992.5A priority patent/EP4400793A3/de
Priority to EP21707609.0A priority patent/EP4107457B1/de
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    • F26BDRYING SOLID MATERIALS OR OBJECTS BY REMOVING LIQUID THEREFROM
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    • F26B15/10Machines or apparatus for drying objects with progressive movement; Machines or apparatus with progressive movement for drying batches of material in compact form with movement in a path composed of one or more straight lines, e.g. compound, the movement being in alternate horizontal and vertical directions
    • F26B15/12Machines or apparatus for drying objects with progressive movement; Machines or apparatus with progressive movement for drying batches of material in compact form with movement in a path composed of one or more straight lines, e.g. compound, the movement being in alternate horizontal and vertical directions the lines being all horizontal or slightly inclined
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F26DRYING
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    • F26B3/00Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat
    • F26B3/02Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat by convection, i.e. heat being conveyed from a heat source to the materials or objects to be dried by a gas or vapour, e.g. air
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Temperieranlage, welche zum Temperieren von Werkstücken, beispielsweise Fahrzeugkarosserien, nutzbar ist. Erfindungsgemäß sind dabei ein Temperierraum, eine Zuluftanlage, eine Abluftanlage und eine oder mehrere Umluftanlagen vorgesehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Temperieranlage zum Temperieren von Werkstücken, insbesondere zum Erhitzen und/oder Kühlen von Fahrzeugkarosserien.
  • Temperieranlagen weisen beispielsweise einen Temperierraum auf, durch welchen die Werkstücke längs einer Förderrichtung hindurchförderbar sind. Zudem sind zumeist eine Zuluftanlage zum Zuführen von Zuluft zu dem Temperierraum, eine Abluftanlage zum Abführen von Abluft aus dem Temperierraum und eine oder mehrere Umluftanlagen zum Umwälzen von zumindest einem Teil der in dem Temperierraum geführten Luft vorgesehen.
  • Aus Gründen der Energieeffizienz sind die Zuluftanlage und die Abluftanlage zumeist miteinander gekoppelt, insbesondere um Wärme von der Abluft auf die Zuluft übertragen zu können. Nachteilig hierbei kann es jedoch sein, dass ein aufwendiges Kanalsystem und/oder ein großer Platzbedarf erforderlich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Temperieranlage bereitzustellen, welche einen reduzierten Installationsaufwand und einen geringeren Platzbedarf aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Temperieranlage nach Anspruch 1 gelöst.
  • Die Temperieranlage zum Temperieren von Werkstücken ist insbesondere eine Temperieranlage zum Erhitzen und/oder Kühlen von Fahrzeugkarosserien.
  • Die Temperieranlage umfasst vorzugsweise einen Temperierraum, durch welchen die Werkstücke längs einer Förderrichtung hindurchförderbar sind.
  • Ferner umfasst die Temperieranlage vorzugsweise eine Zuluftanlage zum Zuführen von Zuluft zu dem Temperierraum und/oder eine Abluftanlage zum Abführen von Abluft aus dem Temperierraum.
  • Günstig kann es sein, wenn die Temperieranlage eine oder mehrere Umluftanlagen zum Umwälzen von zumindest einem Teil der in dem Temperierraum geführten Luft umfasst.
  • Ein reduzierter Installationsaufwand und/oder ein reduzierter Platzbedarf kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn die Zuluftanlage und die Abluftanlage räumlich voneinander getrennt angeordnet sind.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Zuluftanlage und die Abluftanlage längs der Förderrichtung voneinander beabstandet sind.
  • Die Zuluftanlage und die Abluftanlage weisen dabei vorzugsweise keine sich längs der Förderrichtung überlappenden oder sonst wie in unmittelbarer räumlicher Verbindung oder Wirkverbindung stehende Komponenten auf.
  • Günstig kann es sein, wenn die Zuluftanlage und die Abluftanlage insbesondere voneinander verschiedene und/oder unabhängig voneinander betreibbare Ventilatoren aufweisen.
  • Günstig kann es sein, wenn eine oder mehrere Umluftanlagen bezüglich der Förderrichtung zwischen der Zuluftanlage einerseits und der Abluftanlage andererseits angeordnet sind.
  • Die eine oder die mehreren Umluftanlagen sind insbesondere längs der Förderrichtung zwischen der Zuluftanlage und der Abluftanlage angeordnet.
  • Insbesondere sind die Zuluftanlage und die Abluftanlage an einander gegenüberliegenden Enden des Temperierraums angeordnet.
  • Mittels der einen oder der mehreren Umluftanlagen kann insbesondere Luft aus dem Temperierraum entnommen und zumindest teilweise zurück in den Temperierraum geleitet werden. Die eine oder die mehreren Umluftanlagen umfassen hierzu insbesondere jeweils einen oder mehrere Ventilatoren, welche insbesondere als Kaskadenventilatoren ausgebildet sind.
  • Die eine oder die mehreren Umluftanlagen dienen nicht zwingend der Führung der Luft in einem geschlossenen Kreislauf. Vielmehr ist unter einem „Umwälzen“ vorzugsweise jede Art von Luftabführung aus dem Temperierraum und erneute Luftzuführung zu dem Temperierraum zu verstehen, insbesondere auch dann, wenn die Luftabführung und die Luftzuführung an unterschiedlichen Stellen längs der Förderrichtung erfolgen.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und die eine oder die mehreren Umluftanlagen jeweils voneinander verschiedenen Temperierraumabschnitten des Temperierraums zugeordnet sind, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Luftzuführung und/oder Luftabführung.
  • Insbesondere umfasst die Temperieranlage mehrere längs der Förderrichtung aufeinanderfolgende Temperieranlagenabschnitte, welche insbesondere durch Temperieranlagenmodule gebildet sind.
  • Vorzugsweise sind jedem Temperieranlagenabschnitt jeweils exakt ein oder mehrere Temperierraumabschnitte zugeordnet.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass jeder Temperieranlagenabschnitt jeweils exakt einen oder mehrere Temperierraumabschnitte bildet oder umfasst.
  • Jeder Temperieranlagenabschnitt ist vorzugsweise genau einer Zuluftanlage, genau einer Abluftanlage und/oder genau einer Umluftanlage zugeordnet.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass mehrere Temperieranlagenabschnitte gemeinsam jeweils ausschließlich einer Zuluftanlage oder ausschließlich einer Abluftanlage oder ausschließlich einer Umluftanlage zugeordnet sind.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und die eine oder die mehreren Umluftanlagen jeweils einen oder mehrere Ventilatoren umfassen, insbesondere zum Antreiben einer Luftströmung.
  • Die Zuluftanlage, die Abluftanlage und die eine oder die mehreren Umluftanlagen umfassen vorzugsweise jeweils voneinander unabhängige Kanäle und/oder Durchführungen zur Anbindung derselben an den Temperierraum.
  • Günstig kann es sein, wenn die Zuluftanlage und die Abluftanlage mittels eines Rückführkanals miteinander verbunden sind, wobei der Rückführkanal sich insbesondere an einer oder mehreren Umluftanlagen vorbei erstreckt.
  • Mittels des Rückführkanals kann insbesondere Abluft aus der Abluftanlage nach Bedarf zu der Zuluft in der Zuluftanlage zugemischt werden. Insbesondere kann ein einstellbarer, steuerbarer und/oder regelbarer Anteil der Abluft über den Rückführkanal in die Zuluftanlage eingespeist werden.
  • Alternativ oder ergänzend zur Zumischung von Abluft zu der Zuluft kann vorgesehen sein, dass der Zuluft unkonditionierte oder konditionierte Hallenluft und/oder Heißluft aus einer Heizvorrichtung, beispielsweise Frischluft aus einem reingasbeheizten Frischluftwärmetauscher, zugeführt wird. Heißluft kann ferner beispielsweise mittels eines Warmwasserregisters oder einer sonstigen Heizvorrichtung, beispielsweise einer thermischen Abluftreinigungsvorrichtung, bereitgestellt werden.
  • Günstig kann es sein, wenn ein Frischluftwärmetauscher dahingehend überdimensioniert ist, dass dieser mehr als nur einen für einen Trocknerabschnitt des Temperierraums erforderlichen Gasvolumenstrom konditionieren kann, so dass insbesondere ein Teilvolumenstrom eines insgesamt von dem Frischluftwärmetauscher konditionierten Gasvolumenstroms, insbesondere in Form von heißer Frischluft, einem Kühlabschnitt des Temperierraums zuführbar ist. Ein oder mehrere Wärmetauscher, welche insbesondere dem Kühlabschnitt des Temperierraums zugeordnet wären, sind hierdurch vorzugsweise entbehrlich.
  • Die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder eine oder mehrere Umluftanlagen sind vorzugsweise seitlich neben dem Temperierraum und/oder in horizontaler Richtung an den Temperierraum oder an ein den Temperierraum umgebendes Gehäuse angrenzend angeordnet.
  • Die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen grenzen vorzugsweise unmittelbar an eine Gehäusewandung eines Gehäuses des Temperierraums an oder sind in das Gehäuse des Temperierraums integriert.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen an einer Außenseite, insbesondere einer Außenwand, eines den Temperierraum umgebenden Gehäuses unmittelbar an das Gehäuse angrenzen.
  • Mittels einer Öffnung in der Gehäusewandung ist dann vorzugsweise eine Fluidverbindung zwischen der Zuluftanlage, der Abluftanlage bzw. der einen oder der mehreren Umluftanlagen einerseits und einem Innenraum des Gehäuses, insbesondere dem Temperierraum, hergestellt oder herstellbar.
  • Vorzugsweise ruhen die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen im Wesentlichen vollständig auf einem Boden, auf welchem auch das Gehäuse, welches den Temperierraum umgibt, ruht. Eine separate Tragstruktur zur Aufnahme der Zuluftanlage, der Abluftanlage und/oder der einen oder der mehreren Umluftanlagen ist dann vorzugsweise entbehrlich.
  • Günstig kann es sein, wenn mittels einer oder mehrerer Umluftanlagen jeweils Luft aus mindestens einem Temperierraumabschnitt aus dem Temperierraum abführbar ist und einem oder mehreren weiteren Temperierraumabschnitten, insbesondere in der Förderrichtung vorangehenden oder nachfolgenden Temperierraumabschnitten, zuführbar ist.
  • Mittels einer oder mehrerer Umluftanlagen ist insbesondere Luft in einem Bodenbereich mindestens eines Temperierraumabschnitts absaugbar.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn mittels einer oder mehrerer Umluftanlagen jeweils Luft in einem Deckenbereich eines von dem Gehäuse umgebenen Innenraums zuführbar ist, insbesondere zu einem oder mehreren Druckräumen zuführbar ist.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn zur Filtration der Zuluft und/oder der Umluft mehrere Filterstufen vorgesehen sind.
  • Vorzugsweise ist mindestens eine erste Filterstufe in die Zuluftanlage und/oder die Umluftanlage integriert oder in der Zuluftanlage und/oder der Umluftanlage angeordnet.
  • Mindestens eine zweite Filterstufe ist vorzugsweise innerhalb eines den Temperierraum umgebenden Gehäuses angeordnet.
  • Die mindestens eine zweite Filterstufe ist insbesondere eine düsennahe Filterstufe, welche insbesondere bezüglich einer Strömungsrichtung der Luft stromaufwärts und somit vor einer oder mehreren Düsen zur Zuführung von Luft zu dem Temperierraum angeordnet ist.
  • Die mindestens eine erste Filterstufe ist vorzugsweise eine Grobfilterstufe, welche beispielsweise höchstens Filterklasse D4 erfüllt. Hierdurch kann insbesondere ein großer Luftdurchsatz mit geringem Druckverlust realisiert werden, insbesondere dann, wenn die Größe der mindestens einen ersten Filterstufe aufgrund der räumlichen Gegebenheiten beschränkt ist.
  • Die mindestens eine zweite Filterstufe ist vorzugsweise eine Feinfilterstufe, welche insbesondere die Filterklasse F5 oder feiner aufweist. Hierdurch können insbesondere Verunreinigungen aus dem Luftstrom entfernt werden, welche die mindestens eine erste Filterstufe passiert haben.
  • Die mindestens eine zweite Filterstufe ist insbesondere innerhalb des den Temperierraum umgebenden Gehäuses angeordnet und dabei beispielsweise durch mehrere Filtermatten gebildet. Die mindestens eine zweite Filterstufe kann hierdurch vorzugsweise großflächig ausgebildet sein, so dass auch die feinere Filterklasse einen vorzugsweise geringen Druckverlust erzeugt.
  • Die mindestens eine zweite Filterstufe ist insbesondere zwischen dem mindestens einen Druckraum und dem Temperierraum angeordnet.
  • Alternativ kann ferner vorgesehen sein, dass eine oder mehrere, insbesondere sämtliche, Filterstufen ausschließlich innerhalb des den Temperierraum umgebenden Gehäuses angeordnet sind. Diese eine Filterstufe oder diese mehreren Filterstufen weisen dann vorzugsweise einzelne oder mehrere oder sämtliche Merkmale einer als „erste Filterstufe“ bezeichneten Filterstufe und/oder einzelne oder mehrere oder sämtliche Merkmale einer als „zweite Filterstufe“ bezeichneten Filterstufe auf.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen einseitig an oder in einer Seitenwand eines Gehäuses des Temperierraums angeordnet sind.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen an oder in derselben Seitenwand des Gehäuses des Temperierraums angeordnet sind.
  • Lediglich ein oder mehrere Verteilerkanäle der Zuluftanlage, der Abluftanlage und/oder der einen oder der mehreren Umluftanlagen verlaufen vorzugsweise über dem Temperierraum, insbesondere über dem Gehäuse oder innerhalb des Gehäuses.
  • Der Temperierraum ist oder bildet insbesondere einen Temperiertunnel.
  • Günstig kann es sein, wenn ein Zuluftkanal zur Ansaugung von Zuluft und/oder ein Abluftkanal zur Abführung von Abluft als Lüftungsturm ausgebildet ist/sind, wobei der jeweilige Lüftungsturm auf einem Boden ruht und/oder sich ausgehend von einem Boden vertikal nach oben erstreckt, insbesondere frei von Strömungsumlenkungen und/oder frei von Stützstrukturen, vorzugsweise frei von außenliegenden und/oder separaten Stützstrukturen.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn ein Lüftungsturm oder beide Lüftungstürme jeweils mindestens eine seitliche Zugangsöffnung, insbesondere eine Klappe, aufweisen. Ein die Zugangsöffnung aufweisender Abschnitt des jeweiligen Lüftungsturms ist dann vorzugsweise mittels einer Verstärkungsstruktur verstärkt. Die Verstärkungsstruktur kann insbesondere ein einschiebbarer oder einsteckbarer Versteifungsring sein. Durch eine solche Verstärkungsstruktur kann insbesondere auf zusätzliche, insbesondere außenliegende, Stützstrukturen oder Tragstrukturen zum Stabilisieren des jeweiligen Lüftungsturms verzichtet werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Temperieranlage eine Fördervorrichtung umfasst, mittels welcher die Werkstücke in einer Längsausrichtung derselben durch den Temperierraum hindurchförderbar sind.
  • Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, dass die Temperieranlage eine Fördervorrichtung umfasst, mittels welcher die Werkstücke in einer Querausrichtung derselben durch den Temperierraum hindurchförderbar sind.
  • Eine Längsausrichtung ist insbesondere eine Ausrichtung der Werkstücke derart, dass eine Werkstücklängsachse, beispielsweise eine Fahrzeuglängsachse, bei der Förderung der Werkstücke längs der Förderrichtung parallel zur Förderrichtung ausgerichtet ist.
  • Bei der Querausrichtung ist eine Längsachse des Werkstücks bei der Förderung desselben vorzugsweise quer zur Förderrichtung, insbesondere senkrecht zur Förderrichtung, ausgerichtet.
  • Sowohl in der Längsausrichtung als auch in der Querausrichtung ist die Längsachse des Werkstücks vorzugsweise horizontal ausgerichtet oder schließt mit der Horizontalen einen Winkel von höchstens ungefähr 30°, vorzugsweise höchstens ungefähr 10°, ein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass zu beiden Seiten des Temperierraums jeweils ein Druckraum gebildet ist, über welchen die Luft in den Temperierraum einleitbar ist. Die beiden Druckräume sind vorzugsweise mittels eines Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums fluidwirksam miteinander verbunden.
  • Günstig kann es sein, wenn der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum innerhalb eines Gehäuses, welches den Temperierraum umgibt, angeordnet ist. Auch eine außerhalb des Gehäuses vorgesehene Anordnung ist denkbar.
  • Insbesondere dann, wenn die Temperieranlage eine möglichst kurze Gesamtlänge längs der Förderrichtung aufweisen soll, kann vorgesehen sein, dass die Rotationsachse eines oder mehrerer Ventilatoren der Zuluftanlage, der Abluftanlage und/oder der einen oder der mehreren Umluftanlagen senkrecht zur Förderrichtung ausgerichtet ist/sind. Hierdurch kann insbesondere ein seitlich von der Temperieranlage weg erstreckender Ausbauraum für Wartungszwecke genutzt werden.
  • Ferner kann insbesondere bei größeren Abständen der Zuluftanlage, der Abluftanlage und/oder der einen oder der mehreren Umluftanlagen voneinander eine parallel zur Förderrichtung verlaufende Ausrichtung der Rotationsachse des einen oder der mehreren Ventilatoren gewählt werden. Hierdurch kann insbesondere ein für Wartungszwecke erforderlicher Raum an einer oder beiden Seiten der Temperieranlage minimiert werden.
  • Durch die optimierte Anordnung und/oder Ausgestaltung der Zuluftanlage, der Abluftanlage und/oder der einen oder der mehreren Umluftanlagen kann insbesondere auf eine separate Tragstruktur, insbesondere einen Stahlbau, hierfür verzichtet werden. Zudem kann hierdurch vorzugsweise ein hoher Vormontagegrad erzielt werden. Ferner lässt sich die Temperieranlage hierdurch vorzugsweise kostengünstig und mit geringem Aufwand realisieren.
  • Gemäß einer vorteilhaften Merkmalskombination ist vorgesehen, dass zu beiden Seiten des Temperierraums jeweils ein Druckraum gebildet ist, über welchen die Luft in den Temperierraum einleitbar ist, wobei die beiden Druckräume mittels eines Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums fluidwirksam miteinander verbunden sind, wobei der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum innerhalb eines Gehäuses, welches den Temperierraum umgibt, angeordnet ist.
  • Eine solche Ausgestaltung kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn die Temperieranlage eine Temperieranlage zum Erhitzen von Fahrzeugkarosserien ist.
  • Die eine oder die mehreren Umluftanlagen sind oder umfassen dann insbesondere Heizanlagen zum Erhitzen der Luft.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu können die eine oder die mehreren Umluftanlagen auch Kühlanlagen zum Kühlen der Luft sein oder umfassen.
  • Insbesondere können ein oder mehrerer Wärmeübertrager zum Erhitzen oder Kühlen der mittels der einen oder der mehreren Umluftanlagen umgewälzten Luft vorgesehen sein.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn das Gehäuse im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist.
  • Das Gehäuse umfasst vorzugsweise eine Außenwand, welche zumindest abschnittsweise einen thermischen Isolationsbereich bildet oder umfasst, insbesondere zur thermischen Isolation eines Innenraums des Gehäuses von einer Umgebung desselben.
  • Vorzugsweise ist der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum vollständig innerhalb eines von der Außenwand umgebenen Innenraums des Gehäuses angeordnet, insbesondere mittels des thermischen Isolationsbereichs thermisch von einer Umgebung des Gehäuses isoliert.
  • Günstig kann es sein, wenn der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum durch eine Außenwand des Gehäuses, insbesondere einen thermischen Isolationsbereich der Außenwand des Gehäuses, und/oder durch eine den Temperierraum begrenzende Trennwand begrenzt ist.
  • Der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum ist insbesondere bezüglich der Schwerkraftrichtung nach unten durch die Trennwand begrenzt. Bezüglich der Schwerkraftrichtung nach oben ist der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum vorzugsweise durch die Außenwand, insbesondere eine Deckenwand des Gehäuses, begrenzt.
  • Der Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum erstreckt sich vorzugsweise oberhalb des Temperierraums, insbesondere direkt über dem Temperierraum.
  • Vorzugsweise füllt der Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum einen in einer vertikalen Projektion über dem Temperierraum liegenden Raumbereich innerhalb des Gehäuses aus.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass der Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum durch einen in einer vertikalen Projektion über dem Temperierraum liegenden Raumbereich innerhalb des Gehäuses gebildet ist.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn der Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum eine Länge längs der Förderrichtung aufweist, welche mindestens ungefähr dem Doppelten, vorzugsweise mindestens ungefähr dem Fünffachen, insbesondere mindestens ungefähr dem Zehnfachen, einer Höhe des Verbindungskanals und/oder des Verbindungsraums entspricht.
  • Die Höhe ist insbesondere eine Erstreckung in vertikaler Richtung.
  • Die in dieser Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen genannten Maßangaben beziehen sich insbesondere auf Mittelwerte der angegebenen Parameter.
  • Günstig kann es sein, wenn der Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum eine in horizontaler Richtung und senkrecht zur Förderrichtung genommene Breite aufweist, welche mindestens ungefähr dem Doppelten, vorzugsweise mindestens ungefähr dem Vierfachen, insbesondere mindestens ungefähr dem Achtfachen, einer Höhe des Verbindungskanals und/oder des Verbindungsraums entspricht.
  • Durch die vorstehend beschriebene Dimensionierung des Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums kann insbesondere eine effiziente Luftführung innerhalb des Gehäuses mit minimiertem Druckverlust realisiert werden.
  • Günstig kann es sein, wenn eine Trennwand den Temperierraum von mindestens einem der Druckräume und/oder von dem Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum trennt.
  • Günstig kann es sein, wenn die Trennwand mehrteilig ausgebildet ist.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Trennwand eine den Temperierraum von dem Verbindungskanal und/oder dem Verbindungsraum abtrennende Deckentrennwand umfasst.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass die Trennwand eine oder mehrere Seitentrennwände umfasst, welche jeweils einen Druckraum von dem Temperierraum abtrennen und/oder welche jeweils eine oder mehrere Einlassöffnungen zum Zuführen von Luft aus dem jeweiligen Druckraum zu dem Temperierraum aufweisen. Eine oder mehrere Einlassöffnungen sind insbesondere mit einer oder mehreren Düsen oder Düsenaufnahmen versehen.
  • Günstig kann es sein, wenn die Trennwand eine oder mehrere Filtertrennwände umfasst, welche jeweils eine Filterstufe innerhalb des Temperierraums und/oder zwischen einem Druckraum und dem Temperierraum bilden. Die eine oder die mehreren Filtertrennwände bilden insbesondere Feinfilterstufen.
  • Günstig kann es sein, wenn die Trennwand einen oder mehrere Verteilerräume umfasst, welche jeweils insbesondere zwischen einer Filtertrennwand der Trennwand und einer Seitentrennwand der Trennwand angeordnet und/oder ausgebildet sind.
  • Die eine oder die mehreren Filtertrennwände umfassen insbesondere jeweils eine oder mehrere Aufnahmen für jeweils ein oder mehrere Filterelemente, beispielsweise Filtermatten.
  • Der eine oder die mehreren Verteilerräume dienen insbesondere der gleichmäßigen Zuführung der von den Druckräumen durch das eine oder die mehreren Filterelemente hindurchströmenden Luft zu der einen oder den mehreren Einlassöffnungen.
  • Günstig kann es sein, wenn eine oder mehrere der einen oder der mehreren Umluftanlagen jeweils eine Heizvorrichtung umfassen, mittels welcher zumindest ein Teil der in dem Temperierraum geführten Luft erhitzbar ist.
  • Die Heizvorrichtung kann insbesondere einen Wärmeübertrager umfassen, mittels welchem Wärme von einem Wärmeträgermedium auf zumindest einen Teil der in den Temperierraum geführten Luft übertragbar ist.
  • Die Wärmeübertragung kann dabei direkt oder indirekt erfolgen.
  • Beispielsweise kann eine Reingasbeheizung mit einem dezentralen Wärmeübertrager vorgesehen sein. Hierbei kann einer oder mehreren Umluftanlagen jeweils ein Reingaswärmeübertrager zugeordnet sein, mit dessen Hilfe Wärme von einem Reingas (Heizgas) auf die dem Temperierraum zuzuführende Luft übertragen wird.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann eine Reingasheizung mittels eines zentralen Wärmeübertragers vorgesehen sein. Hierbei können eine oder mehrere der Umluftanlagen mit einer Heizgasklappe (Heizluftklappe) versehen sein, mittels welcher gesteuert und/oder geregelt Heizgas von einem zentralen Wärmeübertrager zu der mittels der jeweiligen Umluftanlage umgewälzten Luft zugemischt werden kann.
  • Ferner kann alternativ oder ergänzend eine Brennerheizung vorgesehen sein, wobei eine oder mehrere der Umluftanlagen mit jeweils einem eigenen Brenner zum direkten oder indirekten Erhitzen der Luft versehen sind. Die für den jeweiligen Brenner verwendete Luft kann dabei Frischluft, insbesondere Hallenluft sein. Ferner kann Luft aus dem Temperierraum zum Betrieb des Brenners genutzt werden, insbesondere Abluft aus der Abluftanlage, wobei hierbei entstehendes Brennerrauchgas vorzugsweise zur weiteren Abgasnachbehandlung beispielsweise einer regenerativen thermischen Oxidationsanlage zugeführt wird.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass ein Brenner einer vollständigen Abreinigung der Abluft dient. Dies kann insbesondere im Falle einer modularen thermischen Abgasreinigungsvorrichtung vorgesehen sein, insbesondere dann, wenn der Brenner sowohl zur Bereitstellung von Heizenergie als auch zur Abluftabreinigung dient.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen jeweils ein oder mehrere Leitelemente, insbesondere Leitbleche, zur Beeinflussung einer Strömung umfassen.
  • Eine Beeinflussung der Strömung kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder eine oder mehrere Umluftanlagen seitlich neben dem Temperierraum und/oder in horizontaler Richtung an den Temperierraum oder an ein den Temperierraum umgebendes Gehäuse angrenzend angeordnet sind. Mittels eines oder mehrerer Leitelemente, insbesondere Leitbleche, kann dann insbesondere eine gleichmäßige Verteilung der Strömung längs und/oder quer zur Förderrichtung und/oder beidseitig des Temperierraums erzielt werden.
  • Insbesondere dann, wenn die Zuluftanlage, die Abluftanlage und/oder eine oder mehrere Umluftanlagen seitlich neben dem Temperierraum und/oder in horizontaler Richtung an den Temperierraum oder an ein den Temperierraum umgebendes Gehäuse angrenzend angeordnet sind, kann es ferner vorteilhaft sein, wenn aus dem Temperierraum abgeführte Luft über ein oder mehrere sich zumindest größtenteils in horizontaler Richtung erstreckende und/oder in vertikaler Richtung ablenkende Leitelemente, insbesondere Leitbleche, angesaugt und/oder zugeführt wird, wobei insbesondere anschließend, beispielsweise mittels eines oder mehrerer sich zumindest größtenteils in vertikaler Richtung erstreckender und/oder in horizontaler Richtung ablenkender Leitelemente, insbesondere Leitbleche, eine Verteilung der Luft auf ein oder mehrere Filterelemente und/oder auf einen oder mehrere Wärmeübertrager erfolgt.
  • Vorzugsweise ist stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, eines oder mehrerer Filterelemente und/oder stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, eines oder mehrerer Wärmeübertrager jeweils mindestens eine Verteilerstruktur angeordnet, welche insbesondere jeweils ein oder mehrere Leitelemente umfasst oder hieraus gebildet ist.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, eines oder mehrerer Filterelemente und/oder stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, eines oder mehrerer Wärmeübertrager jeweils mindestens eine Sammelstruktur angeordnet ist, welche insbesondere jeweils ein oder mehrere Leitelemente umfasst oder hieraus gebildet ist.
  • Vorzugsweise sind ein oder mehrere Leitelemente vollständig oder abschnittsweise gleichmäßig und/oder stetig gekrümmt ausgebildet, wodurch vorzugsweise eine sanfte Strömungsumlenkung oder Strömungsablenkung, insbesondere unter Vermeidung oder Minimierung von Verwirbelungen, erhältlich sein kann.
  • Ein Leitelement ist insbesondere ein von einem Kanal oder einer sonstigen räumlich begrenzenden Strömungsführung verschiedenes Element.
  • Insbesondere dient ein Leitelement der Beeinflussung der Strömung innerhalb eines Strömungskanals und/oder Strömungsraums.
  • Günstig kann es sein, wenn der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum ein oder mehrere Leitelemente zur Beeinflussung einer Strömung innerhalb des Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums umfassen.
  • Das eine oder die mehreren Leitelemente erstrecken sich vorzugsweise zumindest näherungsweise über eine gesamte Höhe des Verbindungskanals und/oder des Verbindungsraums.
  • Insbesondere erstrecken sich das eine oder die mehreren Leitelemente über mindestens ungefähr 10 %, vorzugsweise mindestens ungefähr 30 %, beispielsweise mindestens ungefähr 50 %, einer gesamten Länge eines jeweiligen Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums längs der Förderrichtung.
  • Das eine oder die mehreren Leitelemente dienen vorzugsweise zur Umlenkung und/oder Verteilung der in den Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum einströmenden Luft quer zur Einströmrichtung. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Luft im Wesentlichen senkrecht zur Förderrichtung in den Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum einströmt und dann mittels eines oder mehrerer Leitelemente umgelenkt wird, insbesondere in eine Richtung, welche mit der Förderrichtung einen Winkel von weniger als 45°, vorzugsweise weniger als 20°, aufweist. Hierdurch kann vorzugsweise die gesamte Länge des Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums längs der Förderrichtung zur Verteilung der einströmenden Luft auf einen oder beide Druckräume ausgenutzt werden.
  • Ein oder mehrere Leitelemente sind vorzugsweise in vertikaler Richtung ablenkende Leitelemente, insbesondere Leitbleche.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Leitelemente in horizontaler Richtung ablenkende Leitelemente, insbesondere Leitbleche, sind.
  • Es kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Leitelemente jeweils eine oder mehrere Durchtrittsöffnungen aufweisen. Hierdurch kann vorzugsweise eine Luftverteilung mittels des einen oder der mehreren Leitelemente optimiert werden.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Leitelemente als Lochbleche ausgebildet sind oder jeweils mindestens ein Lochblech umfassen.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn ein oder mehrere Leitelemente bezüglich einer horizontal und senkrecht zur Förderrichtung verlaufenden Querrichtung zwischen zwei sich längs der Förderrichtung erstreckenden Führungsbereichen der Fördervorrichtung angeordnet sind, insbesondere in einem oberhalb des Temperierraums oder unterhalb des Temperierraums liegenden Raumbereich.
  • Ein Führungsbereich der Fördervorrichtung ist insbesondere durch eine sich längs der Förderrichtung erstreckende Schiene und/oder durch mehrere längs der Förderrichtung aufeinanderfolgende Rollenelemente oder Führungselemente gebildet.
  • Günstig kann es sein, wenn die eine oder die mehreren Umluftanlagen jeweils einen oder mehrere Ventilatoren und/oder jeweils eine oder mehrere Heizvorrichtungen und/oder jeweils eine oder mehrere Kühlvorrichtungen und/oder jeweils voneinander unabhängige Kanäle und/oder Durchführungen zur Anbindung an den Temperierraum umfassen.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass jeder Umluftanlage genau ein Ventilator zugeordnet ist, mittels welchem Luft aus dem Temperierraum ansaugbar und von einer Seite des den Temperierraum umgebenden Gehäuses in den Innenraum des Gehäuses zuführbar ist. Über den Verbindungskanal und/oder Verbindungsraum wird die vorzugsweise im Deckenbereich zugeführte Luft vorzugsweise auf beide zu beiden Seiten des Temperierraums angeordnete Druckräume verteilt und über die Druckräume dem Temperierraum zugeführt.
  • Günstig kann es sein, wenn eine Abführung der Luft aus dem Temperierraum im Wesentlichen mittig in einem jeweiligen Temperieranlagenabschnitt bezüglich der Förderrichtung erfolgt. Hierdurch kann vorzugsweise ein Luftaustausch oder eine sonstige Beeinträchtigung zwischen benachbarten Temperieranlagenabschnitten minimiert werden.
  • Im Falle einer Taktfördervorrichtung ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Abführung der Luft aus dem jeweiligen Temperieranlagenabschnitt zwischen zwei Taktpositionen (Takte; Haltepositionen) erfolgt, an welchen die Werkstücke für einen Takt angehalten werden. Hierdurch kann vorzugsweise ein unerwünschter Einfluss der Luftabführung auf die Temperierung der Werkstücke minimiert werden.
  • Es kann günstig sein, wenn die Absaugung und/oder Abführung der Luft aus dem Temperierraum zwischen zwei Taktpositionen erfolgt. Hierdurch kann vorzugsweise eine optimierte Konvektionsströmung zwischen den Taktpositionen erzeugt werden. Ferner kann hierdurch vorzugsweise die Absaugung und/oder Abführung vollständig außerhalb der einzelnen Raumbereiche erfolgen, in welchen die Werkstücke für einen Takt angehalten werden. Dies wiederum ermöglicht vorzugsweise eine flexible und/oder einschränkungsfreie Anordnung von Düsen über die gesamten einzelnen Raumbereiche hinweg, in welchen die Werkstücke für einen Takt angehalten werden.
  • Durch die Absaugung und/oder Abführung zwischen den Taktpositionen und/oder durch eine Anordnung von für die Absaugung und/oder Abführung erforderlichen Auslässen und/oder Kanälen zwischen den Taktpositionen, kann vorzugsweise Platz geschaffen werden für eine längs der Förderrichtung über eine gesamte Taktposition (Takt; Halteposition; Karossenlänge/Halteplatzlänge) hinweg verteilte Anordnung von Düsen zur Zuführung von Luft zu dem Temperierraum. Dies ermöglicht vorzugsweise eine gleichmäßige Temperierung der Werkstücke.
  • Insbesondere durch die Integration eines Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums in einen Innenraum des Gehäuses kann eine besonders kompakte Ausgestaltung der Temperieranlage realisiert werden. Beispielsweise kann dies dazu genutzt werden, eine Temperieranlage mit zwei zumindest abschnittsweise parallel zueinander verlaufenden Temperierräumen auf geringem Raum unterzubringen.
  • Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Temperieranlage zwei zumindest abschnittsweise parallel zueinander verlaufende Temperierräume umfasst, welchen voneinander verschiedene und/oder voneinander unabhängige Umluftanlagen zugeordnet sind.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, dass zwei die Temperierräume umgebenden Gehäuse unmittelbar aneinander angrenzen und/oder zumindest abschnittsweise durch dieselben Wände, insbesondere eine gemeinsame Außenwand, welche dann eine Zwischenwand bildet, gebildet sind.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass die eine oder die mehreren Umluftanlagen jedes Temperierraums an einer Außenseite des diesen Temperierraum umgebenden Gehäuses angeordnet sind, wobei diese Außenseite dem anderen Gehäuse abgewandt angeordnet ist. Die beiden Temperierräume sind somit bezüglich einer horizontal und senkrecht zur Förderrichtung verlaufenden Richtung zwischen den Umluftanlagen angeordnet.
  • Zum Fördern der Werkstücke durch einen Temperierraum können insbesondere eine oder mehrere Fördervorrichtungen vorgesehen sein.
  • Als Fördervorrichtung kann beispielsweise ein Tragkettenförderer und/oder eine Rollenbahn vorgesehen sein. Ferner können Schienenförderer und/oder bodengebundene Transportsysteme, insbesondere freifahrende fahrerlose Transportsysteme, vorgesehen sein. Neben einer Taktförderung kann auch eine kontinuierliche Förderung vorgesehen sein.
  • Weitere bevorzugte Merkmale und/oder Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
  • In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer Temperieranlage;
    • 2 eine weitere schematische perspektivische Darstellung der Temperieranlage aus 1;
    • 3 einen schematischen vertikalen Querschnitt durch eine Zuluftanlage der Temperieranlage aus 1;
    • 4 einen weiteren schematischen vertikalen Querschnitt durch die Zuluftanlage der Temperieranlage aus 1;
    • 5 einen schematischen vertikalen Querschnitt durch eine Umluftanlage der Temperieranlage aus 1;
    • 6 einen schematischen vertikalen Querschnitt durch eine Abluftanlage der Temperieranlage aus 1;
    • 7 einen schematischen vertikalen Längsschnitt durch eine Zuluftanlage, eine Umluftanlage und eine Abluftanlage der Temperieranlage aus 1;
    • 8 eine schematische perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Temperieranlage;
    • 9 eine weitere schematische perspektivische Darstellung der Temperieranlage aus 8;
    • 10 einen schematischen vertikalen Längsschnitt durch seitliche Druckräume der Temperieranlage aus 8;
    • 11 einen schematischen vertikalen Längsschnitt durch eine Zuluftanlage, eine Umluftanlage und eine Abluftanlage der Temperieranlage aus 8;
    • 12 einen schematischen horizontalen Schnitt durch einen Bodenbereich der Temperieranlage aus 8;
    • 13 eine schematische Draufsicht von oben auf den horizontalen Schnitt aus 12;
    • 14 eine schematische Draufsicht auf eine Oberseite der Temperieranlage aus 8;
    • 15 einen Abschnitt eines Lüftungsturms einer Zuluftanlage oder Abluftanlage der Temperieranlage aus 8, wobei eine Verstärkungsstruktur zur Verstärkung vorgesehen ist;
    • 16 einen schematischen perspektivischen vertikalen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform einer Temperieranlage;
    • 17 einen schematischen perspektivischen vertikalen Längsschnitt durch eine Umluftanlage der Temperieranlage aus 16 zur Illustration der Luftströmungen; und
    • 18 einen schematischen perspektivischen vertikalen Querschnitt durch eine vierte Ausführungsform einer Temperieranlage.
  • Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in sämtlichen Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Eine in den 1 bis 7 dargestellte erste Ausführungsform einer als Ganzes mit 100 bezeichneten Temperieranlage dient insbesondere dem Temperieren von Werkstücken 102, beispielsweise Fahrzeugkarosserien 104 (siehe diesbezüglich die in 18 dargestellte vierte Ausführungsform).
  • Eine Temperieranlage 100 umfasst insbesondere einen Temperierraum 106, durch welchen die Werkstücke 102 mittels einer Fördervorrichtung 108 längs einer Förderrichtung 110 hindurchförderbar sind.
  • Der Temperierraum 106 ist insbesondere von einem Gehäuse 112 umgeben, welches beispielsweise im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist.
  • Die im Temperierraum 106 befindliche Luft wird zur Temperierung der Werkstücke 102 vorzugsweise selbst temperiert, insbesondere konditioniert. Beispielsweise ist ein Kühlen und/oder Erhitzen der Luft vorgesehen.
  • Die Temperieranlage 100 umfasst hierzu eine Zuluftanlage 114, mittels welcher dem Temperierraum 106 Zuluft, insbesondere temperierte Frischluft, zuführbar ist. Die Zuluftanlage 114 umfasst insbesondere einen Zuluftkanal 116, welcher beispielsweise als Lüftungsturm 118 ausgebildet ist und der Ansaugung von Luft über einem Hallendach dient.
  • Die Zuluftanlage 114 umfasst ferner einen Ventilator 120 zum Antreiben der Luft und einen Verteilerkanal 122, mittels welchem die Luft auf einen oder zwei Druckräume 124 innerhalb des Gehäuses 122 verteilbar ist, um letztlich über die Druckräume 124 dem Temperierraum 106 zugeführt zu werden (siehe die 3 bis 6).
  • Wie insbesondere aus 7 hervorgeht, kann die Zuluftanlage 114 ferner mit einer oder mehreren Filterstufen 126 und/oder einem oder mehreren Wärmetauschern 128 versehen sein, insbesondere zur Reinigung und/oder Konditionierung der Luft.
  • Auch eine Befeuchtung und/oder Entfeuchtung der Luft kann mittels entsprechender Konditioniervorrichtungen optional vorgesehen sein.
  • Die Temperieranlage 100 umfasst ferner eine Umluftanlage 130, welche insbesondere mindestens einen Ventilator 120 umfasst und dazu dient, Luft aus dem Temperierraum 106 abzuführen und erneut dem Temperierraum 106 zuzufü h ren.
  • Ferner umfasst die Temperieranlage 100 eine Abluftanlage 132, welche insbesondere einen Abluftkanal 134 umfasst.
  • Der Abluftkanal 134 ist beispielsweise als Lüftungsturm 136 ausgebildet und dient der Abführung von Abluft aus dem Temperierraum 106 und der Abgabe der Abluft an die Umgebung beispielsweise über einem Hallendach.
  • Die Abluftanlage 132 umfasst ferner einen Ventilator 120, mittels welchem Luft aus dem Temperierraum 106 absaugbar und an die Umgebung abgebbar ist.
  • Optional kann zudem ein Rückführkanal 138 vorgesehen sein, mittels welchem eine Verbindung zwischen dem Abluftkanal 134 der Abluftanlage 132 und dem Zuluftkanal 116 der Zuluftanlage 114 herstellbar ist.
  • Insbesondere kann über den Rückführkanal 138 Abluft zu der Zuluft zugemischt werden. Hierfür kann insbesondere eine Klappe und/oder eine Ventilvorrichtung zusammen mit einer geeigneten Steuerung und/oder Regelung vorgesehen sein, um die Zumischung eines vorgegebenen Abluftstroms zu der Zuluft zusteuern und/oder zu regeln.
  • Wie insbesondere 1 zu entnehmen ist, ist die Temperieranlage 100 in mehrere Temperieranlagenabschnitte 140 unterteilbar, wobei jeder Temperieranlagenabschnitt 140 beispielsweise ein Temperieranlagenmodul bildet.
  • Die Temperieranlagenabschnitte 140 sind insbesondere längs der Förderrichtung 110 aufeinanderfolgend angeordnet.
  • Einem Temperieranlagenabschnitt 140 ist vorzugsweise die Zuluftanlage 114 zugeordnet.
  • Einem weiteren Temperieranlagenabschnitt 140 ist vorzugsweise die Abluftanlage 132 zugeordnet.
  • Die Zuluftanlage 114 und die Abluftanlage 132 sind dabei vorzugsweise an einander abgewandten Enden der Temperieranlage 100 angeordneten Temperieranlagenabschnitten 140 angeordnet.
  • Die Umluftanlage 130 ist insbesondere einem oder mehreren Temperieranlagenabschnitten 140 zugeordnet oder daran angeordnet, welche zwischen der Zuluftanlage 114 und der Abluftanlage 132 angeordnet sind.
  • Bei der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform der Temperieranlage 100 sind die Komponenten der Zuluftanlage 114, der Umluftanlage 130 und der Abluftanlage 132 relativ weit voneinander entfernt, so dass ein Bauraum längs der Förderrichtung 110 optimal genutzt werden kann.
  • Die Ventilatoren 120 der Zuluftanlage 114, der Umluftanlage 130 und/oder der Abluftanlage 132 sind dabei vorzugsweise derart ausgerichtet, dass deren Rotationsachsen 142 im Wesentlichen parallel zur Förderrichtung 110 verlaufen.
  • Ein Einbauraum und/oder Wartungsraum für die Ventilatoren 120 erstreckt sich somit im Wesentlichen parallel zur Förderrichtung 110 von dem jeweiligen Ventilator 120 weg, wodurch ein seitlich für die Wartung der Temperieranlage 100 benötigter Raum minimiert werden kann.
  • Wie insbesondere den 1 und 7 ferner zu entnehmen ist, sind bei der Zuluftanlage 114 ausgehend von einem Ende der Temperieranlage 100 längs der Förderrichtung 110 vorzugsweise folgende Komponenten aufeinanderfolgend angeordnet: zunächst ist der Ventilator 120 vorgesehen, auf welchen längs der Förderrichtung 110 ein oder mehrere Wärmeübertrager 128 und/oder eine oder mehrere Filterstufen 126 folgen. Längs der Förderrichtung 110 folgt darauf dann ein Stützbereich 144 zum Abstützen des beispielsweise als Lüftungsturm 114 ausgebildeten Zuluftkanals 116.
  • Durch eine solche Ausgestaltung der Zuluftanlage 114 kann die Temperieranlage 100 vorzugsweise besonders kurz ausgebildet werden, da längs der Förderrichtung 110 über den Temperierraum 106 hinausgehend keine weiteren Komponenten erforderlich sind. Vielmehr erfolgt die Ansaugung der Luft in einem vom Ende des Temperierraums 106 beabstandeten Zwischenbereich, wobei dennoch eine Zuführung der Luft zu dem Temperierraum 106 am unmittelbaren Ende des Temperierraums 106 erfolgen kann.
  • Eine in den 8 bis 15 dargestellte zweite Ausführungsform einer Temperieranlage 100 unterscheidet sich von der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass die Temperieranlage 100 sehr kompakt ausgebildet ist und insbesondere in der Förderrichtung 110 eine geringere Länge aufweist.
  • Der sich hieraus ergebende reduzierte Bauraum längs der Förderrichtung 110 wird bei dieser Ausführungsform insbesondere dadurch kompensiert, dass die Rotationsachsen 142 der Ventilatoren 120 (siehe insbesondere 11) nicht parallel zur Förderrichtung 110, sondern senkrecht hierzu ausgerichtet sind.
  • Die einzelnen Komponenten der Zuluftanlage 114, der Umluftanlage 130 und der Abluftanlage 132 können hierdurch besonders eng nebeneinander und/oder aufeinanderfolgend angeordnet sein.
  • Eine solche verkürzte Ausgestaltung der Temperieranlage 100 kann insbesondere im Falle einer Querförderung der Werkstücke 102 vorgesehen sein.
  • Bei einer solchen Querförderung ist eine Längsachse der Werkstücke 102 im Wesentlichen horizontal und senkrecht zur Förderrichtung 110 ausgerichtet, während die Werkstücke 102 längs der Förderrichtung 110 durch den Temperierraum 106 hindurchgefördert werden. Wie insbesondere den 12 und 13 zu entnehmen ist, sind bei der Umluftanlage 130 ebenso wie bei der Abluftanlage 132 der Temperieranlage 100 gemäß der zweiten Ausführungsform eine oder mehrere Ansaugöffnungen 145 in einem Bodenbereich 146 der Temperieranlage 100 vorgesehen. Die Zuführung der Luft erfolgt über einseitige Druckräume 124 (siehe insbesondere 10).
  • Wie 12 ferner zu entnehmen ist, sind bei der zweiten Ausführungsform der Temperieranlage 100 fünf Temperieranlagenabschnitte 140 der Temperieranlage 100 vorgesehen, wobei jeder Temperieranlagenabschnitt 140 einer Halteposition der Werkstücke 102 in einem Taktförderbetrieb der Fördervorrichtung 108 entspricht.
  • An den ersten beiden Haltepositionen (Temperieranlagenabschnitte 140), d.h. an den Haltepositionen I und II (Takt 1 und Takt 2) erfolgt eine Absaugung der Luft aus dem Temperierraum 106 mittels der Abluftanlage 132. Hierbei ist ein Unterbodenkanal 147 in dem die Halteposition II bildenden Temperieranlagenabschnitt 140 vorgesehen. Der Unterbodenkanal 147 verläuft unterhalb des Temperierraums 106 und verbindet die Ansaugöffnung 145 der Halteposition II mit dem Ventilator 120 der Abluftanlage 132.
  • Eine Ansaugöffnung 145 der Halteposition I ist mittels eines Verbindungsbereichs 149 mit dem der Ansaugöffnung 145 der Halteposition II zugewandten Ende des Unterbodenkanals 147 der Halteposition II verbunden, so dass über den Unterbodenkanal 147 der Halteposition II sowohl die Luft aus der Halteposition I als auch die Luft aus der Halteposition II ansaugbar ist.
  • An den drei weiteren Temperieranlagenabschnitten 140, d.h. an den Haltepositionen III, IV und V (Takt 3, Takt 4, Takt 5), erfolgt eine Absaugung mittels der Umluftanlage 130. Hierbei weist vorzugsweise jede der Haltepositionen III, IV, V einen separaten Unterbodenkanal 147 zur Verbindung der Ansaugöffnung 145 einer jeden Halteposition III, IV, V mit dem Ventilator 120 der Umluftanlage 130 auf.
  • Die über die Zuluftanlage 114 im letzten Takt (Halteposition V, Takt 5) zugeführte Luft durchströmt den Temperierraum 106 somit entgegen der Förderrichtung 110, da diese zunächst in den die Haltepositionen III, IV, V bildenden Temperieranlagenabschnitten 140 mittels der Umluftanlage 130 umgewälzt und schließlich in den die Haltepositionen I und II bildenden Temperieranlagenabschnitten 140 mittels der Abluftanlage 132 abgeführt wird.
  • Wie schließlich noch 15 zu entnehmen ist, kann es vorteilhaft sein, wenn ein als Lüftungsturm 118 ausgebildeter Zuluftkanal 116 und/oder ein als Lüftungsturm 136 ausgebildeter Abluftkanal 134 eine Zugangsöffnung 148, beispielsweise eine Klappe, umfasst. Hierdurch kann insbesondere ein Rückführkanal 138 angebunden oder ein Wartungszugang hergestellt werden.
  • Da sich durch die Zugangsöffnung 148 eine strukturelle Schwächung des Lüftungsturms 118, 136 ergeben könnte, wird dieser vorzugsweise mit einer Verstärkungsstruktur 150 versehen.
  • Die Verstärkungsstruktur 150 ist insbesondere ein rechteckiger Verstärkungsring oder Versteifungsring, welcher durch die Zugangsöffnung 148 hindurch in den die Zugangsöffnung 148 aufweisenden Abschnitt 152 des Lüftungsturms 118, 136 einschiebbar ist.
  • Mittels der Verstärkungsstruktur 150 kann somit insbesondere eine zusätzliche externe Versteifung oder Verstärkung oder sonstige Abstützung des Lüftungsturms 118, 136 vermieden werden, wodurch der gesamte Aufbau der Temperieranlage 100 vereinfacht werden kann.
  • Eine solche Verstärkung des Lüftungsturms 118, 136 kann auch bei anderen Ausgestaltungen der Temperieranlage 100, beispielsweise gemäß der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform, vorgesehen sein.
  • Im Übrigen stimmt die in den 8 bis 15 dargestellte zweite Ausführungsform der Temperieranlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform überein, so dass auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
  • Eine in den 16 und 17 dargestellte dritte Ausführungsform einer Temperieranlage 100 unterscheidet sich von der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass die Verteilerkanäle 122 nicht oberhalb des Gehäuses 112 der Temperieranlage 100 angeordnet sind.
  • Vielmehr sind die Verteilerkanäle 122 bei der in den 16 und 17 dargestellten dritten Ausführungsform in das Gehäuse 112 integriert.
  • Das Gehäuse 112 umfasst eine oder mehrere Außenwände 154, welche insbesondere mit einem Isolationsbereich 156 versehen sind oder einen solchen bilden. Hierdurch kann ein großer Temperaturunterschied zwischen dem Innenraum des Gehäuses 112 und der Umgebung desselben mit möglichst geringem Energieverlust aufrechterhalten werden.
  • Vorzugsweise umgeben sowohl die Außenwand 154 als auch der Isolationsbereiche 156 den Temperierraum 106 im Querschnitt vollständig oder zumindest abschnittsweise, insbesondere mindestens zweiseitig oder mindestens dreiseitig.
  • Die Funktion der Verteilerkanäle 122 wird bei der in den 16 und 17 dargestellten dritten Ausführungsform der Temperieranlage 100 durch einen Verbindungsraum 158 erzielt.
  • Der Verbindungsraum 158 verbindet insbesondere die beiden Druckräume 124 zu beiden Seiten des Temperierraums 106 miteinander.
  • Der Verbindungsraum 158 erstreckt sich dabei vorzugsweise über eine gesamte Breite des Temperierraums 106 hinweg oberhalb des Temperierraums 106, insbesondere in einer vertikalen Projektion des Temperierraums 106 bis zur Außenwand 154 und/oder dem Isolationsbereich 156.
  • Eine Trennwand 160 trennt den Verbindungsraum 158 von dem Temperierraum 106.
  • Diese Trennwand 160 ist insbesondere als ein unisoliertes Metallblech ausgebildet oder umfasst ein solches.
  • Die Trennwand 160 umfasst insbesondere eine Deckentrennwand 162, welche den Temperierraum 106 nach oben hin begrenzt und diesen von dem Verbindungsraum 158 trennt.
  • In der Deckentrennwand 162 können optional eine oder mehrere Einlassöffnungen 164 zum Zuführen von Luft zu dem Temperierraum 106 vorgesehen sein.
  • Der Verbindungsraum 158 erstreckt sich vorzugsweise über eine größere Länge längs der Förderrichtung 110 als eine Zuführöffnung 166 zur Zuführung der Luft von der Umluftanlage 130 in den Innenraum des Gehäuses 112.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn - wie in 17 dargestellt - die Zuführöffnung 166 sich an einen Zuführkanal 167 anschließt, welcher die Zuführöffnung 166 mit dem Ventilator 120 verbindet und sich in Richtung der Zuführöffnung 166 und/oder entgegen der Schwerkraftrichtung nach oben erweitert. Durch die sich erweiternde Ausgestaltung des Zuführkanals 167 kann vorzugsweise eine gleichmäßigere Verteilung der Luft auf die Druckräume 124 erfolgen.
  • Mit Hinblick auf eine optimale Verteilung der zugeführten Luft auf beide Druckräume 124 sind vorzugsweise ein oder mehrere Leitelemente 168 vorgesehen. Beispielsweise können ein oder mehrere Leitelemente 168 im Verbindungsraum 158 angeordnet sein, um den in den Verbindungsraum 158 einströmenden Luftstrom längs der Förderrichtung 110 sowie gleichmäßig auf beide Druckräume 124 zu verteilen. Hierdurch kann vorzugsweise eine beidseitig gleichmäßige Anströmung der Werkstücke 102 im Temperierraum 106 erzielt werden.
  • Wie 16 ferner zu entnehmen ist, umfasst die Temperieranlage 100 zusätzlich zu der der Umluftanlage 130 zuzuordnenden Filterstufe 126 vorzugsweise mindestens eine weitere Filterstufe 126.
  • Insbesondere ist die der Umluftanlage 130 zugeordnete Filterstufe 126 eine Grobfilterstufe 170.
  • Die weitere Filterstufe 126 ist insbesondere eine Feinfilterstufe 172. Vorzugsweise ist die weitere Filterstufe 126 in dem Innenraum des Gehäuses 112 angeordnet, beispielsweise in die Trennwand 160 integriert.
  • Die Trennwand 160 umfasst hierfür insbesondere eine Seitentrennwand 174, welche dem Temperierraum 106 zugewandt ist, und eine dem jeweiligen Druckraum 124 zugeordnete Filtertrennwand 176.
  • In der Filtertrennwand 176 sind eine oder mehrere Aufnahmen für ein oder mehrere Filterelemente, insbesondere Filtermatten 178, angeordnet und/oder ausgebildet, welche die Filterstufe 126 bilden.
  • Zwischen der Filtertrennwand 176 und der Seitentrennwand 174 ist vorzugsweise ein Verteilerraum 180 gebildet, um die durch die Filterstufe 126 strömende Luft gleichmäßig auf eine oder mehrere Einlassöffnungen 164 in der Seitentrennwand 174 verteilen zu können und um somit eine gleichmäßige Zuführung der Luft zu dem Temperierraum 106 zu ermöglichen.
  • Dadurch, dass der Verbindungsraum 158 die beiden Druckräume 124 über eine große Länge längs der Förderrichtung 110 miteinander verbindet und somit auch bei geringer Höhe einen großen Kanalquerschnitt ermöglicht, kann die gesamte Temperieranlage 100 kompakt ausgebildet sein. Zudem kann durch die Verwendung des Verbindungsraums 158 vorzugsweise eine thermische Isolation optimiert werden.
  • 16 ist schließlich noch zu entnehmen, dass die Absaugung mittels des Ventilators 120 im Bodenbereich 146 erfolgt, um Luft aus dem Temperierraum 106 zu entnehmen und schließlich einem oder mehreren Wärmeüberträgern 128 und/oder einer oder mehreren Filterstufen 126 zuzuführen.
  • Insbesondere bei der Verwendung der Temperieranlage 100 zum Erhitzen von Werkstücken 102 kann es vorgesehen sein, dass die Luft mittels eines oder mehrerer Wärmeübertrager 128 stark erhitzt wird. Eine gleichmäßige Anströmung des jeweiligen Wärmeübertragers 128 wird vorzugsweise mittels eines oder mehrerer Leitelemente 168, insbesondere Leitbleche 182, gewährleistet.
  • Hierbei können insbesondere verschiedene Stufen von Leitelementen 168 vorgesehen sein, um die beispielsweise aus dem Bodenbereich 146 einströmende Luft zunächst in vertikaler Richtung und anschließend oder auch gleichzeitig in horizontaler Richtung gleichmäßig auf den Wärmeübertrager 128 zu verteilen (siehe insbesondere 17).
  • Hierdurch kann eine gleichmäßige Erwärmung der beispielsweise mittels einer Umluftanlage 130 umgewälzten Luft erzielt werden.
  • Im Übrigen stimmt die in den 16 und 17 dargestellte dritte Ausführungsform der Temperieranlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der in den 1 bis 7 dargestellten ersten Ausführungsform überein, so dass auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
  • Bei einer nicht dargestellten weiteren Ausführungsform einer Temperieranlage 100 kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsraum 158 mehrteilig ausgebildet ist und insbesondere eine Luftströmung in beiden Richtungen senkrecht zur Förderrichtung 110 und horizontal ermöglicht.
  • Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn eine einseitige Umluftrücksaugung unerwünscht ist und somit auch eine Rückführung von Luft durch den Verbindungsraum 158 gewünscht ist.
  • In 18 ist eine vierte Ausführungsform einer Temperieranlage 100 dargestellt, welche im Wesentlichen der in den 16 und 17 dargestellten dritten Ausführungsform entspricht, jedoch zwei parallel zueinander verlaufende Temperierräume 106 umfasst.
  • In 18 nicht erkennbar ist zudem, dass an den einander gegenüberliegenden Außenwänden 154 der beiden Temperierräume 106 jeweils mehrere Umluftanlagen 130 angeordnet sind, welche insbesondere zum Erhitzen der im Temperierraum 106 umgewälzten Luft dienen.
  • Durch die Verwendung von Verbindungsräumen 158 gemäß der in den 16 und 17 dargestellten dritten Ausführungsform kann eine solche doppelte Anordnung von Temperierräumen 106 auf besonders kompakten Raum ermöglicht werden, insbesondere ohne das Erfordernis, dass zwischen den Temperierräumen 106 weitere Komponenten einer Zuluftanlage 114, einer Umluftanlage 130 und/oder einer Abluftanlage 132 montiert werden müssen.
  • Im Übrigen stimmt die in 18 dargestellte vierte Ausführungsform hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der in den 16 und 17 dargestellten dritten Ausführungsform überein, so dass auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.

Claims (16)

  1. Temperieranlage (100) zum Temperieren von Werkstücken (102), insbesondere zum Kühlen von Fahrzeugkarosserien (104), wobei die Temperieranlage (100) Folgendes umfasst: - einen Temperierraum (106), durch welchen die Werkstücke (102) längs einer Förderrichtung (110) hindurchförderbar sind; - eine Zuluftanlage (114) zum Zuführen von Zuluft zu dem Temperierraum (106); - eine Abluftanlage (132) zum Abführen von Abluft aus dem Temperierraum (106); - eine oder mehrere Umluftanlagen (130) zum Umwälzen von zumindest einem Teil der in dem Temperierraum (106) geführten Luft, dadurch gekennzeichnet, dass optional vorgesehen ist, dass die Zuluftanlage (114) und die Abluftanlage (132) räumlich voneinander getrennt, insbesondere längs der Förderrichtung (110) voneinander beabstandet, angeordnet sind.
  2. Temperieranlage (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Umluftanlagen (130) bezüglich der Förderrichtung (110) zwischen der Zuluftanlage (114) einerseits und der Abluftanlage (132) andererseits angeordnet sind.
  3. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114), die Abluftanlage (132) und die eine oder die mehreren Umluftanlagen (130) jeweils voneinander verschiedenen Temperierraumabschnitten des Temperierraums (106) zugeordnet sind.
  4. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114), die Abluftanlage (132) und die eine oder die mehreren Umluftanlagen (130) jeweils einen oder mehrere Ventilatoren (120) und/oder jeweils voneinander unabhängige Kanäle und/oder Durchführungen zur Anbindung an den Temperierraum (106) umfassen.
  5. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114) und die Abluftanlage (132) mittels eines Rückführkanals (138) miteinander verbunden sind, wobei der Rückführkanal (138) sich insbesondere an einer oder mehreren Umluftanlagen (130) vorbei erstreckt, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass mittels des Rückführkanals (138) insbesondere Abluft aus der Abluftanlage (132) nach Bedarf zu der Zuluft in der Zuluftanlage (114) zumischbar ist, insbesondere einstellbar, steuerbar und/oder regelbar zumischbar ist.
  6. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114) und die Abluftanlage (132) mittels eines Rückführkanals (138) miteinander verbunden sind, wobei zusätzlich zur Zumischung von Abluft zu der Zuluft vorzugsweise vorgesehen ist, dass der Zuluft unkonditionierte oder konditionierte Hallenluft und/oder Heißluft aus einer Heizvorrichtung, beispielsweise Frischluft aus einem insbesondere reingasbeheizten Frischluftwärmetauscher, zuführbar ist.
  7. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114), die Abluftanlage (132) und/oder die eine oder die mehreren Umluftanlagen (130) unmittelbar an eine Gehäusewandung eines Gehäuses (112) des Temperierraums (106) angrenzen oder in das Gehäuse (112) des Temperierraums (106) integriert sind.
  8. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer oder mehrerer Umluftanlagen (130) jeweils Luft aus mindestens einem Temperierraumabschnitt aus dem Temperierraum (106) abführbar ist und einem oder mehreren weiteren Temperierraumabschnitten, insbesondere in der Förderrichtung (110) vorangehenden oder nachfolgenden Temperierraumabschnitten, zuführbar ist.
  9. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Filtration der Zuluft mehrere Filterstufen (126) vorgesehen sind, wobei mindestens eine erste Filterstufe (126) in die Zuluftanlage (114) und/oder die Umluftanlage (130) integriert oder in der Zuluftanlage (114) und/oder der Umluftanlage (130) angeordnet ist und wobei mindestens eine zweite Filterstufe (126) innerhalb eines den Temperierraum (106) umgebenden Gehäuses (112) der Temperieranlage (100) angeordnet ist.
  10. Temperieranlage (100) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Filterstufe (126) eine Grobfilterstufe (170) ist.
  11. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine zweite Filterstufe (126) eine Feinfilterstufe (172) ist.
  12. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluftanlage (114), die Abluftanlage (132) und/oder die eine oder mehreren Umluftanlagen (130) einseitig an oder in einer Seitenwand eines Gehäuses (112) des Temperierraums (106) angeordnet sind.
  13. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuluftkanal (116) zur Ansaugung von Zuluft und/oder ein Abluftkanal (134) zur Abführung von Abluft als Lüftungsturm (118, 136) ausgebildet ist/sind, wobei der jeweilige Lüftungsturm (118, 136) auf einem Boden ruht und sich ausgehend hiervon vertikal nach oben erstreckt, insbesondere frei von Strömungsumlenkungen und/oder frei von Stützstrukturen.
  14. Temperieranlage (100) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lüftungsturm (118, 136) oder beide Lüftungstürme (118, 136) jeweils mindestens eine seitliche Zugangsöffnung (148), insbesondere eine Klappe, aufweisen, wobei ein die Zugangsöffnung (148) aufweisender Abschnitt (152) des jeweiligen Lüftungsturms (118, 136) mittels einer Verstärkungsstruktur (150) verstärkt ist, insbesondere mittels eines einschiebbaren oder einsteckbaren Versteifungsrings.
  15. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperieranlage (100) eine Fördervorrichtung (108) umfasst, mittels welcher die Werkstücke (102) in einer Querausrichtung derselben durch den Temperierraum (106) hindurch förderbar sind.
  16. Temperieranlage (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zu beiden Seiten des Temperierraums (106) jeweils ein Druckraum (124) gebildet ist, über welchen die Luft in den Temperierraum (106) einleitbar ist, wobei die beiden Druckräume (124) mittels eines Verbindungskanals und/oder Verbindungsraums (158) fluidwirksam miteinander verbunden sind, wobei der Verbindungskanal und/oder der Verbindungsraum (158) innerhalb eines Gehäuses (112), welches den Temperierraum (106) umgibt, angeordnet ist.
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