-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und ein Verfahren nach dem unabhängigen Verfahrensanspruch.
-
Aus der Druckschrift
DE 196 14 623 C2 ist eine teleskopierbare Gabelzinke bekannt. Mittels eines Teleskopmechanismus lässt sich die Gabelzinke verlängern.
-
Die Druckschrift
EP 2 487 067 B1 offenbart ein Trailerzugsystem für den innerbetrieblichen Warentransport. Die Anhänger des Trailerzugs weisen Gabeln mit teleskopierbaren Zinken auf, mit denen sich Paletten ein- und ausladen lassen.
-
Aus dem Stand der Technik sind darüber hinaus automatische Be- und Entladevorrichtungen für LKW bekannt, die den LKW über einen rückwärtigen Zugang beladen.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Be- und Entladung eines Transportmittels, etwa eines Lkws, eines Routenzugs oder eines schienengebundenen Zugs, zu verbessern. Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach dem unabhängigen Verfahrensanspruch. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen enthalten und ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung.
-
Die Vorrichtung weist eine Plattform auf. An der Plattform sind mindestens zwei Zinken angebracht. Diese dienen der Aufnahme mindestens einer Palette.
-
Mit Palette wird eine Transportpalette, beispielsweise eine Europalette bezeichnet. Die äußere Form der Zinken entspricht daher vorzugsweise der Form der Gabelzinken eines herkömmlichen Gabelstaplers.
-
Die Plattform ist höhenverstellbar. Entsprechend kann die Plattform als ein Hubtisch ausgebildet sein, der etwa mittels eines Scherenmechanismus höhenverstellbar ist. Eine Verstellung der Höhe der Plattform ist gleichbedeutend mit einer Verfahrbewegung in vertikaler Richtung.
-
Mit Plattform wird hier eine Struktur bezeichnet, die ausgebildet ist, mittels eines geeigneten Mechanismus in ihrer Höhe verstellt zu werden und die Zinken so aufzunehmen, dass sie erfindungsgemäß verfahrbar sind.
-
Die Zinken sind erfindungsgemäß in Querrichtung und in Längsrichtung verfahrbar. Die Querrichtung und die Längsrichtung verlaufen in horizontaler Richtung orthogonal zueinander. Ihr Verlauf wird durch die Ausrichtung der Zinken definiert. Dies bedeutet, dass es sich bei der Querrichtung bzw. Längsrichtung um die Querrichtung bzw. Längsrichtung der Zinken handelt. Die Längsrichtung der Zinken bezeichnet die Richtung ihrer größten räumlichen Ausdehnung. Insbesondere ist jedes Maß, das eine räumliche Ausdehnung eines Zinkens in Querrichtung beschreibt, geringer als ein beliebiges Maß für die Ausdehnung desselben Zinkens in Längsrichtung.
-
Durch die Höhenverstellung der Plattform lassen sich auch die auf der Plattform angebrachten Zinken in ihrer Höhe verstellen. Aufgrund die Höhenverstellbarkeit und Verfahrbarkeit der Zinken in Querrichtung ist es möglich, die Zinken relativ zu der Palette so zu positionieren, dass sie in entsprechende Aussparungen der Palette eingeführt werden können. Zum Einführen der Zinken in die Aussparungen werden die Zinken in Längsrichtung verfahren.
-
Die Zinken sind in Längsrichtung beidseitig mindestens teilweise über die Plattform hinaus verfahrbar. Dies bedeutet, dass die Zinken aus einer ersten Position heraus, in der sie zu einer ersten Seite hin mindestens teilweise über die Plattform hinausragen, in Längsrichtung in eine zweite Position verfahren werden können, in der sie zu einer zweiten Seite hin mindestens teilweise über die Plattform hinausragen. In der ersten Position und in der zweiten Position ragt also jeweils mindestens ein Teil jedes Zinkens zur ersten Seite hin bzw. zur zweiten Seite hin über die Plattform hinaus.
-
Befinden sich die Zinken in der ersten Position, wird mindestens ein erster Teil jedes Zinkens durch eine erste vertikal ausgerichtete, in Querrichtung verlaufende Ebene von der Plattform getrennt. Der erste Teil des jeweiligen Zinkens und die Plattform befinden sich also auf unterschiedlichen Seiten der ersten Ebene.
-
Wenn sich die Zinken in der zweiten Position befinden, wird mindestens ein zweiter Teil jedes Zinkens durch eine zweite vertikal ausgerichtete, in Querrichtung verlaufende Ebene von der Plattform getrennt. Der zweite Teil des jeweiligen Zinkens und die Plattform befinden sich also auf unterschiedlichen Seiten der zweiten Ebene. Die Plattform ist zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene angeordnet.
-
Weiterbildungsgemäß ist die Plattform in Querrichtung verfahrbar. Da die Zinken auf der Plattform angebracht sind, werden mit der Plattform auch die Zinken in Querrichtung verfahren. Daher ist es weiterbildungsgemäß ausreichend, wenn die Zinken relativ zu der Plattform ausschließlich in Längsrichtung verfahrbar sind.
-
Auch kann die Vorrichtung derart weitergebildet sein, dass die Zinken relativ zu der Plattform in Querrichtung verfahrbar sind. Dies ermöglicht eine Ausrichtung der Zinken bei stehender Plattform.
-
Zum Verfahren der Zinken in Längsrichtung ist die Vorrichtung bevorzugt mit einem Teleskopmechanismus weitergebildet. Mittels dieses Teleskopmechanismus sind die Zinken weiterbildungsgemäß in Längsrichtung verfahrbar. Dies bedeutet, dass die Zinken in Längsrichtung teleskopierbar sind. Geeignete Teleskopmechanismen sind aus dem Stand der Technik, etwa aus der Druckschrift
DE 196 14 623 C2 bekannt.
-
Um die Palette mit den Zinken aufnehmen zu können, müssen die Zinken durch Verfahren in Quer- und/oder Längsrichtung geeignet ausgerichtet werden. Dazu ist die Vorrichtung bevorzugt mit mindestens einem Umfeldsensor weitergebildet. Mit diesem lässt sich der Ort und/oder die Lage der Palette relativ zu den Zinken bestimmen. Geeignete Algorithmen dazu sind aus dem Stand der Technik bekannt.
-
Bei dem Umfeldsensor handelt es sich um einen Sensor, der ausgebildet ist, sein Umfeld - hier: das Umfeld der Vorrichtung - zu erfassen und ein entsprechendes Sensorsignal auszugeben. Anhand des Sensorsignals lassen sich Rückschlüsse über die Umgebung ziehen. Als Umfeldsensor eignet sich etwa eine optische Kamera. Auch ist es möglich, Abstandssensoren zu verwenden, die an den Spitzen der Zinken angebracht werden.
-
Die Vorrichtung ermöglicht es, die Palette besonders einfach und schnell von dem ersten Transportmittel auf das zweite Transportmittel umzuladen. Ein entsprechendes erfindungsgemäßes Verfahren sieht vor, dass das erste Transportmittel und das zweite Transportmittel derart positioniert werden, dass sie sich auf verschiedenen Seiten der Vorrichtung befinden. Bei den Seiten handelt es sich um Längsseiten der Vorrichtung. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur Längsrichtung der Zinken orthogonal verlaufen. Die Längsseiten verlaufen also bezüglich der Zinken in Querrichtung. Die Positionierung der Transportmittel erfolgt insbesondere derart, dass sie sich sowohl auf unterschiedlichen Seiten der oben genannten ersten Ebene als auch auf unterschiedlichen Seiten der oben genannten zweiten Ebene befinden. Die Plattform der Vorrichtung befindet sich dann zwischen den Transportmitteln.
-
In einem weiteren Verfahrensschritt werden die Zinken derart verfahren, dass sie jeweils mit einer Aussparung der Palette fluchten. Dies geschieht durch Verstellen der Höhe der Plattform, wodurch entsprechend die Höhe der Zinken verstellt wird, und/oder durch Verfahren der Zinken in Querrichtung.
-
Fluchten die Zinken mit der jeweiligen Aussparung, können sie in einem darauf folgenden Verfahrensschritt in Längsrichtung derart verfahren werden, dass sie in die jeweilige Aussparung der Palette eingreifen. Dies bedeutet, dass mindestens ein Teil jedes Zinkens in die jeweilige Plattform eingreift. Dieser Teil ragt über die Plattform hinaus.
-
Um die Palette umzuladen, muss sie in einem weiteren Verfahrensschritt angehoben werden. Dies geschieht durch Anheben der Plattform. Durch Anheben der Plattform werden auch die Zinken und damit die Palette angehoben.
-
Die angehobene Palette kann nun umgeladen werden. Dies geschieht in einem weiteren Verfahrensschritt durch Verfahren der Zinken mit der darauf befindlichen Palette in Längsrichtung. Dabei bewegt sich die Palette über die Plattform in Richtung der gegenüberliegenden Seite der Vorrichtung. Dort befindet sich das zweite Transportmittel. Die Palette wird also durch eine entsprechende Verfahrbewegung der Zinken in Längsrichtung von der Seite des ersten Transportmittels über die Plattform hinweg auf die Seite des zweiten Transportmittels bewegt.
-
Hiernach ragt die Palette auf der Seite des zweiten Transportmittels bzw. auf der Seite der Vorrichtung, auf der sich das zweite Transportmittel befindet, über die Plattform hinaus und kann in einem weiteren Verfahrensschritt durch Absenken der Plattform auf dem zweiten Fahrzeug abgeladen werden. Die Plattform wird derart abgesenkt, dass die Palette auf dem zweiten Transportmittel zum Stehen kommt.
-
In einem darauf folgenden Verfahrensschritt können die Zinken aus den Aussparungen entfernt werden. Dies geschieht durch Verfahren der Zinken in Längsrichtung. Die Zinken werden dabei entgegen der oben beschriebenen Verfahrbewegung verfahren.
-
Die Vorrichtung ist bevorzugt mit einem Steuergerät weitergebildet. Mittels des Steuergeräts lassen sich die Höhe der Plattform verstellen und die Zinken verfahren.
-
In einer bevorzugten Weiterbildung implementiert das Steuergerät das oben beschriebene Verfahren. Das Steuergerät ist also weitergebildet, ein solches Verfahren auszuführen.
-
Bevorzugt ist das Steuergerät weitergebildet, die Bestimmung des Orts und/oder der Lage der Palette relativ zu den Zinken mittels des Umfeldsensors auszuführen. Dazu ist das Steuergerät signalleitend mit dem Umfeldsensor verbunden. Auf diese Weise wird das Steuergerät in die Lage versetzt, die Signale des Umfeldsensors zur Bestimmung des Orts und/oder der Lage der Palette auszuwerten.
-
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt. Übereinstimmende Bezugsziffern kennzeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche Merkmale. Im Einzelnen zeigt:
- 1 eine Umschlagvorrichtung;
- 2 eine Umschlagvorrichtung mit zur einen Seite hin ausgefahrenen Zinken; und
- 3 eine Umschlagvorrichtung mit zur anderen Seite hin ausgefahrenen Zinken.
-
Die in den 1 bis 3 dargestellte Umschlagvorrichtung 101 ist als Hubtisch 103 ausgebildet, der teleskopierbare Zinken 105 aufweist. Der Hubtisch 103 ist mittels eines Scherenmechanismus 107 in der Höhe bzw. in z-Richtung verstellbar. Die Zinken 105 sind horizontal in y-Richtung teleskopierbar und lassen sich orthogonal dazu, horizontal in x-Richtung verschieben.
-
Mittels der Umschlagvorrichtung 101 lassen sich Waren 109, die auf Paletten 111 angeordnet sind, von einem Fahrzeug 113 auf ein anderes Fahrzeug 115 verladen.
-
In den 1 bis 3 sind beispielhaft ein LKW 113 und ein Routenzug 115 dargestellt. Der Lkw 113 und der Routenzug 115 fahren jeweils orthogonal zu der Richtung der Teleskopierbarkeit der Zinken 105 bzw. in x-Richtung neben die Umschlagvorrichtung 101.
-
Um die auf dem Lkw 113 befindlichen Güter 109 aufzuladen, wird der Hubtisch 103, wie in 2 dargestellt, so in z-Richtung verfahren, dass die Zinken 105 sich auf Höhe der Paletten 111 befinden. Die Zinken 105 werden dann in x-Richtung verschoben und an den entsprechenden Aussparungen der Paletten 111 ausgerichtet. Indem die Zinken in y-Richtung teleskopiert werden, greifen sie in die Aussparungen ein. Durch Anheben des Hubtisches 103 um ein weiteres Stück in z-Richtung können die Paletten 111 nun abgeladen werden.
-
Zusammen mit den Paletten 111 werden die Zinken 105 in Richtung des Routenzugs 115 teleskopiert. Über den Routenzug 115 werden die Paletten 111 vor dem Aufladen in Position gebracht. Dies ist in 3 dargestellt.
-
Um die Paletten 111 auf den Routenzug 115 aufzuladen, muss der Hubtisch 103 abgesenkt werden. Zuletzt können die Zinken 115 aus den Paletten 111 herausgezogen werden, sodass sie wieder ihre ursprüngliche, in 1 dargestellte Position einnehmen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 101
- Umschlagvorrichtung
- 103
- Hubtisch
- 105
- Zinke
- 107
- Scherenmechanismus
- 109
- Ware
- 111
- Palette
- 113
- LKW
- 115
- Routenzug
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19614623 C2 [0002, 0017]
- EP 2487067 B1 [0003]