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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatisierten Kennzeichnung von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen in Gerichten auf einer Speisekarte. Die Erfindung betrifft außerdem ein System zur Unterstützung eines Benutzers eines Smartphones bei der Suche nach Restaurants, Speisekarten oder Gerichten innerhalb eines Umkreises um einen eingestellten Zielort oder um einen vom Smartphone des Benutzers erfassten aktuellen Standort.
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Nach der Lebensmittelinformations-Verordnung ist es verpflichtend die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten auf der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Auch in der Gastronomie ist es nach europäischer Gesetzgebung erforderlich, die in den einzelnen Verarbeitungszutaten enthaltenen deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene eines Gerichtes in der Speisekarte zu kennzeichnen. Eine manuelle Eingabe der allergieauslösenden Stoffe ist dabei für Gastronomen und Köche sehr umfangreich und kann schnell fehlerbehaftet sein. Noch immer werden die Kennzeichnungen in Speisekarten per Hand eingefügt und es gibt kein standardisiertes Verfahren dafür. Zusätzlich ist es für den Endverbraucher der Gerichte schwierig, zuverlässig die für ihn relevanten Informationen herauszufinden und birgt daher auch eine große gesundheitliche Gefahr.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur automatisierten Kennzeichnung von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen in Gerichten auf einer Speisekarte bereitzustellen, das wenigstens einem der vorstehend erwähnten Nachteilen Rechnung trägt. Es ist außerdem Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes System bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie mit einem System mit den Merkmalen des Anspruchs 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst insbesondere die folgenden Schritte:
- A Bereitstellen einer insbesondere digital abgespeicherten Tabelle mit Gerichten der zu erstellenden Speisekarte;
- B Bestimmung von deklarierungspflichten Zusatzstoffen und/oder Allergenen mit den folgenden Schritten:
- a. Auswahl eines der Gerichte aus der Tabelle;
- b. Zuordnung eines oder mehrerer Roh- und/oder Zwischenprodukte zu dem zuvor ausgewählten Gericht;
- c. Auslesen eines Barcodes oder eines EAN-Codes mittels einer optischen Erfassungseinrichtung eines mobilen Endgeräts, der auf einer Verpackung der Roh- und/oder Zwischenprodukte des ausgewählten Gerichts abgedruckt ist, insbesondere im Kaufhaus, wo die Roh- und/oder Zwischenprodukte käuflich erworben werden können;
- d. Erfassen der Verkehrsbezeichnung sowie aller deklarierungspflichtiger Zusatzstoffe und/oder Allergene aller Roh- und/oder Zwischenprodukte des ausgewählten Gerichts anhand des ausgelesenen Barcodes oder anhand des ausgelesenen EAN-Codes aus einer bereitgestellten, ein Zutatenverzeichnis umfassenden Datenbank, in welcher Verknüpfungen zwischen dem Barcode oder dem EAN-Code und den deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen vorliegen;
- e. Automatisierte Übernahme und Zuordnung der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels sowie aller deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene zum ausgewählten Gericht der Tabelle; und
- C Erstellung und Ausgabe einer insbesondere digital vorliegenden Speisekarte, die eine Kennzeichnung der erfassten deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen aufweist.
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Mit dem Verfahren ist der Vorteil verbunden, dass die Kennzeichnung der deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene in einem Gericht automatisiert abläuft, wodurch eine fehlerhafte Angabe in den Speisekarten auf ein Minimum beschränkt wird und ein Benutzer, meist ein Endverbraucher, die für ihn relevanten Informationen zuverlässig aus der Speisekarte entnehmen kann. Dies dient der automatisierten Sicherstellung, dass die für bestimmte Personen gefährlichen deklarierungspflichtigen und/oder Allergene auf der Speisekarte tatsächlich auch als solche angegeben sind. Ferner bietet das automatisierte Verfahren für den Nutzer, zum Beispiel dem Gastronom oder Koch eines Restaurants, eines Imbiss', eines Lieferdienstes, einer Gemeinschaftsverpflegung, eines Hotel, etc., die Möglichkeit einer genauen Angabe von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen für jedes einzelne seiner Gerichte.
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Für den Nutzer ergibt sich eine enorme Zeitersparnis, wenn die Teilschritte a. bis e. des Schrittes B für jedes in der Tabelle enthaltene Gericht durchlaufen werden, bevor in Schritt C die Speisekarte erstellt wird. Durch Auslesen des Barcodes oder des EAN-Codes mittels einer optischen Erfassungseinrichtung eines mobilen Endgeräts, zum Beispiel einem Smartphone, Tablet, o.ä. werden die Verkehrsbezeichnung und die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergen von einem bestimmten Roh- und/oder Zwischenprodukt, das in mehreren Gerichten enthalten ist, automatisch für alle Gerichte übernommen und in der Speisekarte angezeigt.
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Es ist sinnvoll, wenn bei der Zuordnung eines oder mehrerer Roh- und/oder Zwischenprodukte zu dem zuvor ausgewählten Gericht, einzelne Roh- und/oder Zwischenprodukte entfernt oder durch in der Datenbank enthaltene Substitute ersetzt werden, bevor die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene zum ausgewählten Gericht übernommen werden. Somit hat der Nutzer die Möglichkeit, jederzeit und manuell die Zutatenliste der Gerichte zu verändern, Zutaten aus den Gerichten zu streichen oder saisonale Änderungen in die Speisekarte einzubringen.
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In dem Verfahren werden vorzugsweise die Verkehrsbezeichnung der Lebensmittel sowie die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene in einer ein Zutatenverzeichnis umfassenden Datenbank durch das mobile Endgerät über das Internet abgefragt. Dabei werden nicht nur alle Zusatzstoffe und/oder Allergene vollständig übernommen, sondern Änderungen der deklarierungspflichtigen Inhaltsstoffe der einzelnen Produkte abgefragt und geprüft um anschließend richtig in die Speisekarte übertragen zu werden. Das Zutatenverzeichnis ist hierzu vorzugsweise online abrufbar.
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Um eine lückenhafte Auflistung der deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene in die Speisekarte zu vermeiden, insbesondere dann, wenn keine Verknüpfung von dem Roh- und/oder Zwischenprodukt zu dem Barcode oder dem EAN-Code besteht oder überhaupt kein Datenbankeintrag zu diesem Produkt vorliegt, besteht die Möglichkeit, die Datenbank automatisiert nach ähnlichen Roh- und/oder Zwischenprodukte zu durchsuchen. Eine Liste der aufgefundenen ähnlichen Roh- und/oder Zwischenprodukte wird ausgegeben, aus welcher der Nutzer eines der Produkte zur Erfassung der deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene manuell auszuwählen hat.
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Es besteht weiter die Möglichkeit, dass der Nutzer selbst Einträge von Roh- und/oder Zwischenprodukten mit deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen erstellen und in die Datenbank einspeisen kann, wenn keine Verknüpfung von dem Roh- und/oder Zwischenprodukt zu dem Barcode oder dem EAN-Code besteht. Damit können auch regionale Produkte oder noch nicht eingespeiste Lebensmittel von dem Nutzer eingetragen und die Datenbank erweitert werden.
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Es ist sinnvoll, wenn vor der Erstellung und der Ausgabe der Speisekarte eine Nutzerabfrage erfolgt, ob weitere deklarierungspflichtige Zusatzstoffe und/oder Allergene manuell hinzugefügt oder entfernt werden sollen. Somit kann eine Überprüfung und Korrektur durch den Nutzer, meist eine fachmännische Person, stattfinden und eventuelle gesundheitsgefährdende Fehler für den Endverbraucher reduziert werden.
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Für den Nutzer soll die Möglichkeit bestehen, ein Logo oder ein Bild auf „seine“ Speisekarte hinzuzufügen und auch die Schriftart sowie die Schriftgröße zu ändern, damit eine individualisierte Speisekarte entsteht. Deswegen wird die Speisekarte vorzugsweise vor Erstellung und Ausgabe als eine digitale Datei erzeugt, und aus der digitalen Datei wird eine individualisierte Speisekarte mittels des Computers oder mittels eines mobilen Endgeräts erstellt und ausgegeben.
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Vorteilhaft ist es, wenn die digitale Datei über ein Netzwerk an einen Computer oder das mobile Endgerät übertragen wird, bevor die individualisierte Speisekarte erstellt und ausgegeben wird. Somit kann die digitale Datei per E-Mail, im Internet, oder mittels anderen Übertragungsmedien versendet werden; die digitale Ausgabe an einem Display eines Endgeräts oder die Ausgabe auf einem Druckmedium sind gleichermaßen möglich.
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Das erfindungsgemäße System zur Unterstützung eines Benutzers eines Smartphones bei der Suche nach Restaurants, Speisekarten oder Gerichten innerhalb eines vorgegebenen oder vom Benutzers vorgebbaren Umkreises um einen eingestellten Zielort oder um einen vom Smartphone erfassten aktuellen Standort, mit einem dem Smartphone zugeordneten Prozessor, der eingerichtet ist:
- - eine Gastronomendatenbank abzufragen, die in einem Speicher eines entfernt vom Smartphone befindlichen Servers hinterlegt ist, nach im Umkreis verfügbaren digitalen Speisekarten, welche insbesondere einem o.g. Verfahren erstellt wurden, und welche die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder die Allergene enthalten;
- - diejenigen Gerichte der abgefragten digitalen Speisekarten zu identifizieren, zu filtern und damit an dem Display des Smartphones auszublenden, die die Zusatzstoffe und/oder die Allerge enthalten, welche der Benutzer in einer Benutzereingabe abgewählt hatte, und damit nur die um die abgewählten Zusatzstoffe und/oder Allergene reduzierten Speisekarten im Umkreis auszugeben;
oder - - diejenigen Speisekarten der abgefragten digitalen Speisekarten zu identifizieren, zu filtern und an dem Display des Smartphones auszublenden, die die Zusatzstoffe und/oder die Allergene enthalten, welche der Benutzer in einer Benutzereingabe abgewählt hatte.
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Die Gastronomendatenbank enthält alle verfügbaren digitalen Speisekarten, welche nach dem zuvor genannten Verfahren erstellt wurden.
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Die in Verbindung mit dem Verfahren erwähnten Vorteile und vorteilhaften Ausgestaltungen gelten gleichermaßen für das erfindungsgemäße System, das sich durch ein vereinfachtes Auffinden von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen in Gerichten auf einer Speisekarte und damit einer Such- und Ortungsfunktion von relevanten Informationen für einen Benutzer, meist der Endverbraucher auszeichnet. Somit kann der Benutzer über eine Standortumkreissuche in verschiedenen Intervallen (2km, 5km, 10km, etc.) erkennen, welcher Gastronom Gerichte mit entsprechenden Allergenen und Zusatzstoffen anbietet.
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Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die digitale Speisekarte mit einem digitalen Angebot eines Hotels verknüpft und im Rahmen einer im Prozessor ablaufenden Such- und Ortungsfunktion gesondert für den Benutzer anzeigt wird. Diese Filterfunktion ist vorteilhaft bei der Suche und Auswahl eines passenden Hotels mit geeigneter Speisekarte für eine an Allergie oder Unverträglichkeit leidende Person.
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Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen als von der Erfindung umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt oder erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
- 1 ein schematischen Ablauf eines Verfahrens zur automatisierten Kennzeichnung von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen in Gerichten auf einer Speisekarte;
- 2 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs mit Detailansicht der Gerichte und deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen;
- 3 eine beispielhafte Speisekarte mit einzelnen Gerichten und deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen; und
- 4 eine schematische Darstellung des Systems zur Unterstützung eines Benutzers.
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In der 1 ist ein Verfahren beschrieben zur automatisierten Kennzeichnung von deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen 4 in Gerichten 10, 20, 30, 40 auf einer Speisekarte 1. Im ersten Schritt wird eine digital vorliegende Tabelle mit Gerichten 10, 20, 30, 40 der zu erstellenden Speisekarte 1 bereitgestellt (Schritt A). Dabei trägt zum Beispiel der Gastronom oder der Koch von einem Restaurant, Imbiss, Lieferdienst, Gemeinschaftsverpflegung, Hotel, etc. über eine ausführbare Anwendung (App) eines Smartphones, Tablets oder eines anderen mobilen Endgeräts 6 alle Gerichte 10, 20, 30, 40 der Speisekarte 1 in die Tabelle ein. Im nächsten Schritt werden die Verkehrsbezeichnung sowie deklarierungspflichte Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 bestimmt (Schritt B). Hierbei wird eines der Gerichte 10, 20, 30, 40 aus der Tabelle ausgewählt (Schritt a.) und ein oder mehrere Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 dem zuvor ausgewählten Gericht 10 zugeordnet (Schritt b.). Mittels einer optischen Erfassungseinrichtung des mobilen Endgeräts 6 wird ein Barcode oder ein EAN-Code 7, der auf einer Verpackung der Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 des ausgewählten Gerichts 10 abgedruckt ist, ausgelesen (Schritt c.). Alle deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 der Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 des ausgewählten Gerichts 10 sowie die genaue Verkehrsbezeichnung des Lebensmittel werden erfasst anhand des ausgelesenen Barcodes oder anhand des ausgelesenen EAN-Codes 7 aus einer bereitgestellten, ein Zutatenverzeichnis umfassenden Datenbank 3 (Schritt d.). Anschließend werden die Verkehrsbezeichnung und alle deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 zum ausgewählten Gericht 10 der Tabelle automatisch übernommen und zugeordnet (Schritt e.). Im nächsten Schritt wird die Speisekarte 1, die eine Kennzeichnung der erfassten deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 aufweist, erstellt und ausgegeben (Schritt C). Als letzten Schritt kann die fertige Speisekarte von dem Nutzer in einer Gastronomendatenbank 5 hinterlegt werden.
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Bevor die Speisekarte 1 erstellt wird, können die Teilschritte (a. - e.) für jedes in der Tabelle enthaltene Gericht 10, 20, 30, 40 durchlaufen werden (Schritt B). Durch die automatische Übernahme der deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 für die Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 ergibt sich für den Nutzer eine enorme Zeitersparnis bei der Erstellung der Speisekarten 1 sowie bei deren Aktualisierung. Ferner können dadurch auch lückenhafte Angaben in der Speisekarte 1 reduziert werden.
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In 2 ist eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs mit einer Detailillustration der Gerichte 10, 20, 30, 40 und deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen 4 abgebildet. Zunächst wird die Speisekarte 1 mit allen Gerichten 10, 20, 30, 40 bereitgestellt. Anschließend werden eine oder mehrere Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 zu dem zuvor ausgewählten Gericht 10 zugeordnet. Die Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 des ausgewählten Gerichts 10 werden anhand des Barcodes oder anhand des EAN-Codes 7 mittels einer optischen Erfassungseinrichtung des mobilen Endgeräts 6 ausgelesen. Hier kann der Nutzer einzelne Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 manuell entfernen oder durch in der Datenbank 3 enthaltene Substitute ersetzen, bevor die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 zum ausgewählten Gericht 10 übernommen werden. Bei saisonal wechselnden Gerichten oder bei einer geänderten Zutatenliste kann der Nutzer variabel Anpassungen der Gerichte vornehmen.
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Die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 werden in einer vorzugsweise ein Zutatenverzeichnis umfassenden Datenbank 3 durch das mobile Endgerät über das Internet abgefragt.
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Wenn keine Verknüpfung zwischen dem Roh- und/oder Zwischenprodukt 2 und dem Barcode oder dem EAN-Code 7 in der Datenbank 3 vorhanden ist, wird die Datenbank 3 automatisiert nach ähnlichen Roh- und/oder Zwischenprodukten 2 durchsucht und eine Liste der aufgefundenen ähnlichen Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 ausgegeben. Aus dieser Liste kann der Nutzer eines der ähnlichen Roh- und/oder Zwischenprodukte 2 auswählen und die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen und/oder Allergenen 4 übernehmen.
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Bevor die Speisekarte 1 erstellt und ausgegeben wird, erfolgt eine Nutzerabfrage, ob weitere deklarierungspflichtige Zusatzstoffe und/oder Allergene 4 manuell hinzugefügt oder entfernt werden sollen. Dies ist vorteilhaft, um eine fehlerhafte oder lückenhafte Auflistung zu vermeiden, denn es ist zwingend erforderlich, die allergieauslösenden Stoffe korrekt zu deklarieren und gesundheitsgefährdende Fehler für den Endverbraucher zu minimieren.
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3 zeigt beispielhaft eine Speisekarte 1 mit einzelnen Gerichten wie Pizza Margherita 10 und Pizza Salami 20. Die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene 7 werden automatisch nach Auslesen des Barcodes oder des EAN-Codes des Roh- und/oder Zwischenprodukts 2 aus der Datenbank 3 übernommen und zugeordnet. Auch die rechtlich festgelegte Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels, wie beispielsweise „Salami“ wird in die Speisekarte übernommen und dem ausgewählten Gericht zugeordnet.
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In 4 ist ein System 200 zur Unterstützung eines Benutzers eines Smartphones bei der Suche nach Restaurants, Speisekarten 1, oder Gerichte 10, 20, 30, 40 innerhalb eines vorgegebenen oder vom Benutzers vorgebbaren Umkreises um einen eingestellten Zielort oder um einen vom Smartphone erfassten aktuellen Standort, gezeigt. Der Benutzer kann nach Registrierung 9 in der App 8 die für ihn wichtigen Zusatzstoffe und/oder Allergene filtern, indem diejenigen Gerichte 10, 20, 30, 40 der abgefragten digitalen Speisekarten 1 identifiziert, gefiltert und damit an dem Display des Smartphones ausgeblendet werden, die die Zusatzstoffe und/oder die Allerge enthalten, welche der Benutzer in einer Benutzereingabe abgewählt hatte.
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Es besteht aber auch die Möglichkeit, diejenigen Speisekarten der abgefragten digitalen Speisekarten zu identifizieren, zu filtern und an dem Display des Smartphones auszublenden, die die Zusatzstoffe und/oder die Allergene 4 enthalten, welche der Benutzer in einer Benutzereingabe abgewählt hatte. Damit sind die Restaurants, Hotels, etc. in Gänze ausgeblendet, die diese bestimmten, vom Benutzer abgewählten Zusatzstoffe und/oder Allergene 7 in ihren Gerichten 10, 20, 30, 40 verwenden.
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Die digitalen Speisekarten 1 können zuvor von dem Nutzer in einer Gastronomendatenbank 5 hinterlegt werden. Damit kann ein Benutzer nach im Umkreis verfügbaren digitalen Speisekarten 1 und Zusatzstoffen und/oder Allergenen 7 filtern.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Speisekarte
- 2
- Roh- und/oder Zwischenprodukt
- 3
- Datenbank (Zutatenverzeichnis)
- 4
- deklarierungspflichtige Zusatzstoffe und/oder Allergene
- 5
- Gastronomendatenbank
- 6
- Mobiles Endgerät
- 7
- Barcode (EAN-Nummer)
- 8
- Applikation / App
- 9
- Registrierung
- 10
- Gericht
- 20
- Gericht
- 30
- Gericht
- 40
- Gericht
- 100
- Verfahren
- 200
- System