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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Umreifungsgebinde mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von solchen Umreifungsgebinden mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs.
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Zum Zwecke des Transports werden Gruppierungen gleichartiger Artikel wie etwa Getränkebehälter oftmals in handlichen Gebinden zusammengefasst, wobei diese Gebinde bspw. drei, vier, sechs oder mehr zusammengehaltene Artikel oder Behälter umfassen können. Bei solchen Gebinden können die Artikel oder Behälter wahlweise mit Schrumpffolie oder auch mit dehnbarer Stretchfolie umhüllt und zusammengehalten sein. Neben den weit verbreiteten Foliengebinden oder Folienschrumpfgebinden gibt es auch sog. Umreifungsgebinde, Klebegebinde sowie Kombinationen dieser Gebindevarianten.
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Einige dieser bekannten Gebindevarianten werden in der Getränkeindustrie wegen unterschiedlicher Nachteile zunehmend weniger nachgefragt. So erfordert der Einsatz von Schrumpffolienverpackungen unterschiedliche Fertigungsschritte mit insgesamt vergleichsweise hohem Energieeinsatz. Zudem verursacht die verwendete Folie Kosten zur Herstellung, zur Bereitstellung, zur Handhabung sowie zur späteren Entsorgung, da sie nach dem Verkauf an den Endverbraucher von diesem nicht mehr weiter benötigt wird und als Abfall behandelt werden muss.
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Während die einzelnen Artikel oder Behälter bei den sog. Klebegebinden mittels Haftverbindungen unmittelbar mit ihren Mantelflächen klebend aneinandergefügt sind, ohne dass weitere Haltemittel notwendig sind, werden die Behälter bei Umreifungsgebinden mittels mindestens eines horizontal um die Behälter gespannten Umreifungsbandes zusammengehalten. Um hierbei die Artikel oder Behälter in ihrer jeweils vorgesehenen Lage zu fixieren, kann es bei Umreifungsgebinden sinnvoll sein, zwei oder mehr voneinander beabstandete horizontale Umreifungsbänder in unterschiedlichen Positionen oder Höhenniveaus anzubringen.
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Bei einfachen Varianten solcher Umreifungsbänder können die Bänder durch Papierbanderolen gebildet sein, die aus Stabilitätsgründen relativ breit auszuführen sind. Allerdings haben Umreifungsbänder aus geeignetem Kunststoffmaterial eine größere Verbreitung gefunden. Solche Umreifungsbänder aus Kunststoff weisen bei gleicher Materialstärke in aller Regel eine höhere Festigkeit auf und können deshalb normalerweise auch stärker vorgespannt werden als solche aus Papier, was insbesondere bei relativ nachgiebigen dünnwandigen PET-Behältern mit ihren biegeweichen und nicht sehr formstabilen Wandungen eine sehr präzise Definition der Umreifungsvorspannung erlaubt, so dass die Behälter aufgrund einer zu starken Vorspannung nicht verformt oder sogar beschädigt werden können. Eine präzise Einstellung der Vorspannung kann jedoch ebenso vermeiden, dass ein hiermit ausgestattetes Gebinde aufgrund zu geringer Vorspannung in der Handhabung zu labil wird und die Behälter aus dem Gebindeverband herausrutschen können.
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Die Verwendung von Kunststoffbändern wird nicht zuletzt aus ökologischen Gründen zunehmend in Frage gestellt. Die prozessbedingte Zeit, die zum Verschweißen solcher Umreifungsbänder aus thermoplastischem Kunststoff notwendig ist, wirkt sich negativ auf die erzielbare Gebindeherstellungsleistung, d.h. auf die mittels einer Verpackungsmaschine in einer bestimmten Zeiteinheit herstellbaren Umreifungsgebinde aus.
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Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Varianten an Umreifungsgebinden zur mechanischen Zusammenfassung von Getränkebehältern bekannt, so etwa aus der
US 6 041 572 A , wo zwei Getränkebehälter durch ein die dort gezeigten Behälter horizontal umfassendes Umreifungsband zusammengehalten sind.
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Die
US 5 775 486 A offenbart zudem eine Gebindeanordnung, bei welcher Reihen von drei oder sechs Flaschen oder Dosen jeweils mit oberseitigen Aufsätzen aus Karton fixiert und mittels Umreifungsbändern zu größeren Gebinden zusammengefasst sind.
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Die
DE 20 2006 000 215 U1 offenbart darüber hinaus ein Gebinde, das Waren und ein um die Waren gespanntes Verpackungsmaterial umfasst. Das Verpackungsmaterial weist die Form eines kontinuierlichen Verpackungsmaterialstreifens auf, der zwei Enden besitzt, die einen gemeinsamen Überlappungsbereich bilden. Der Verpackungsmaterialstreifen wird um die Waren gespannt, wobei ein Überlappungsbereich der beiden Enden entsteht. Die dadurch gebildeten Verpackungsmaterialabschnitte werden unter Aufwendung einer zusammenhaltenden Kraft klebend um die Waren befestigt. Hierzu wird vorgeschlagen, dass an einer äußeren Oberfläche eines freien Endes des streifenförmigen Verpackungsmaterials ein Klebestreifen angebracht ist, um das freie Ende des Verpackungsmaterials selbstklebend auszubilden.
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In der Praxis hat sich gezeigt, dass Umreifungsbänder aus Papier, Karton oder anderem Zellstoffmaterial in aller Regel nicht über dieselbe Stabilität und mechanische Belastbarkeit wie Kunststoffbänder verfügen, so dass insgesamt eine größere Gefahr einer mechanischen Überlastung und eines ungewollten Aufreißens des Umreifungsbandes besteht. Ein solches Versagen des Umreifungsbandes kann bspw. bei temperaturbedingten Dehnungen der im Gebinde zusammengefassten Artikel oder Behälter drohen.
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Ein erstes Ziel der Erfindung besteht darin, ein einfach und kostengünstig herstellbares Umreifungsgebinde sowie ein Verfahren zur einfachen und kostengünstigen Herstellung solcher Umreifungsgebinde zur Verfügung zu stellen, bei welchen im Interesse einer umweltfreundlichen Materialauswahl keine Kunststoffbänder verwendet werden müssen, bei denen aber eine mechanisch ausreichend stabile Umreifung verwendet wird. Allerdings besteht darüber hinaus das Ziel der Erfindung, bei Umreifungsgebinden mit zellstoffhaltigen oder papierenen Umreifungsbändern ein ungewolltes Versagen des Umreifungsbandes aufgrund von sich ändernden und/oder von unklaren oder zumindest temporär unbekannten Artikeleigenschaften und damit ggf. einhergehenden erhöhten Bandspannungen im Umreifungsband nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Diese Ziele werden mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche erreicht. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die abhängigen Ansprüche beschrieben.
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Zur Erreichung des genannten Ziels schlägt die vorliegende Erfindung ein Umreifungsgebinde mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 vor, bei dem wenigstens zwei Artikel oder Flüssigkeitsbehälter mittels mindestens eines horizontal um die Artikel oder Behälter gespannten Umreifungsbandes aneinander gehalten und dadurch als Gebinde zusammengehalten sind. Die Erfindung sieht außerdem vor, dass es sich bei dem mindestens einen Umreifungsband um ein zellstoffhaltiges oder im Wesentlichen durch Zellstoffmaterial gebildetes Umreifungsband handelt, das die zwei oder mehr umfassten Artikel zusammenhält. Weiterhin weist das mindestens eine Umreifungsband mindestens einen Überlappungs- und Fügebereich auf, an dem zwei abschnittsweise überlappende und übereinander gelegte Bandenden miteinander verbunden sind. Die Bandenden sind Teil eines Bandabschnittes definierter Länge, der ausreicht, die gewünschte Anzahl an Artikeln, die das Umreifungsgebinde bilden sollen, zu umfassen.
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Die vorliegende Erfindung sieht vor, dass der mindestens eine Überlappungs- und Fügebereich mindestens zwei in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes voneinander beabstandete diskrete Fügestellen aufweist, die bspw. durch Klebepunkte, Klebestreifen, Schweißpunkte, Verklammerungen etc. gebildet sein können, wobei es als erfindungswesentlich anzusehen ist, dass diese diskreten Fügestellen jeweils definierbare Haftkräfte aufweisen, die jedenfalls geringer sein sollten als Zugkräfte, bei denen das Umreifungsband selbst versagen könnte, indem es etwa einfach in Längsrichtung durchreißt. Die Fügestellen sind damit gleichzeitig als Versagensstellen oder als Sollbruchstellen definiert, bei denen die auf das Band wirkenden Kräfte, bei denen die einzelnen Fügestellen tatsächlich versagen, innerhalb gewisser Grenzen definierbar und durch das Fertigungsverfahren einstellbar sind.
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Wahlweise können die mindestens zwei Fügestellen durch in etwa gleich große oder auch zumindest geringfügig unterschiedlich groß gewählte Haftflächen realisiert sein, was insbesondere bei Klebeflächen zu den gewünschten Ergebnissen einer geringeren Festigkeit der Fügestellen als der Bandfestigkeit führt, da die Adhäsionskräfte bei flächigen Klebestellen normalerweise weitgehend homogen über die Klebefläche verteilt sind, so dass mittels einer Variation der Größe der Klebeflächen auch deren Haftkräfte präzise eingestellt werden können. Da im Idealfall sogar zumindest in gewissen Bereichen oder zumindest abschnittsweise eine ungefähre Proportionalität zwischen der Größe der Haftflächen und der mittels der Haftfläche erzeugten Haftkräfte angenommen werden kann, ergibt sich das angestrebte Ergebnis, nach welchem diese Haftkräfte sehr genau bzw. innerhalb enger Grenzen definierbar sind.
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Bei dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde kann vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Fügestellen in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes einen definierten Mindestabstand voneinander aufweisen.
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Zudem können die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen bspw. zwischen etwa 0,2% und etwa 8% einer Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen.
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Wahlweise kann auch vorgesehen sein, dass die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen etwa 1 % und etwa 4% der Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen.
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Bei einer Ausführungsvariante der Erfindung kann zudem vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich des wenigstens einen Umreifungsbandes mit voneinander differierenden Haftkräften zwischen den übereinanderliegenden und mittels der Fügestellen aneinander fixierten Bandabschnitten ausgestattet sind oder dass die mindestens zwei Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich des wenigstens einen Umreifungsbandes voneinander differierende Haftkräfte zwischen den übereinanderliegenden und mittels der Fügestellen aneinander fixierten Bandabschnitten ausbilden.
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Die bei einer Ausführungsvariante der Erfindung gewählten unterschiedlichen Haftkräfte an den mindestens zwei Fügestellen des Überlappungs- und Fügebereichs können normalerweise am einfachsten durch unterschiedlich groß gewählte Haftflächen realisiert werden, was insbesondere bei Klebeflächen zu den gewünschten Ergebnissen führt führen kann, da die Adhäsionskräfte bei flächigen Klebestellen normalerweise weitgehend homogen über die Klebefläche verteilt sind, so dass mittels einer Variation der Größe einer Klebefläche auch die Haftkräfte variiert werden können. Im Idealfall besteht zudem eine Proportionalität zwischen der Größe der Haftfläche und der mittels der Haftfläche erzeugten Haftkräfte, so dass diese Haftkräfte sehr genau bzw. innerhalb enger Grenzen definierbar sind.
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Wahlweise sind auch mittels anderer Maßnahmen unterschiedliche Haftkräfte realisierbar. So können die gegebenenfalls gewünschten voneinander differierenden Haftkräfte in den mindestens zwei Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich auch durch entsprechende Gestaltungen von Schweißstellen bzw. durch Modifizierungen in der Fügestelle beim Verschweißen, durch geänderte Gestaltung der Schweißnaht oder Schweißstellte o.ä. hergestellt werden.
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Darüber hinaus sind auch andere Verbindungstechniken möglich und gebräuchlich, so etwa die Verklammerung der Bandenden mittels einer Vielzahl von Einschnitten, durch welche umgefaltete Zungenabschnitte hergestellt werden, wobei die Zungenabschnitte der übereinanderliegenden Bandenden gemeinsam umgefaltet werden, so dass durch eine solche Maßnahme ein Fügebereich im Umreifungsband ausgebildet werden kann, ohne dass zusätzliche Hilfsmittel wie Klebstoff oder zusätzliche Fügeverfahren wie bspw. Schweißen notwendig sind.
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Bei einer weiteren Ausführungsvariante des Umreifungsgebindes kann auch vorgesehen sein, dass eine Fügestelle mit einer geringeren Haftkraft gegenüber einer jeweils benachbarten weiteren Fügestelle mit einer von dieser differierenden Materialeigenschaft ausgestattet sein kann. So kann eine solche Modifizierung der Materialeigenschaften der Fügestellen bspw. durch eine geänderte Klebstoffzusammensetzung o.ä. erreicht werden.
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Sofern sinnvoll miteinander kombinierbar, können einige der oder alle dieser zuvor genannten Variationen in den benachbarten Fügestellen wahlweise auch miteinander kombiniert werden, um die oben formulierten Ziele zumindest teilweise zu erreichen, und/oder um die gewünschte Abstufung der Haftkräfte der wenigstens zwei Fügestellen zu erreichen.
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Eine sinnvolle Abstufung von ggf. unterschiedlich gewählten Haftkräften kann bspw. bei einer Haftkraft der geringer haftenden Fügestelle von etwa 70% gegenüber der Haftkraft der stärker haftenden Fügestelle liegen. Durch eine solche Abstufung der Haftkräfte kann bereits zuverlässig erreicht werden, dass die Fügestelle mit der Haftkraft von nur etwa 70% früher versagt als die Fügestelle mit einer 100%igen Haftkraft.
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Allerdings sind in der Praxis auch andere Abstufen möglich. So kann etwa eine sinnvolle Abstufung auch in einer Größenordnung von etwa 50% der Haftkräfte liegen, so dass die geringer haftende Fügestelle nur etwa die halben Haftkräfte ausbilden kann, gemessen an den Haftkräften der stärker haftenden Fügestelle.
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Damit kann der gewünschte spannungsreduzierende Effekt im Umreifungsband dadurch erreicht werden, dass wenigstens eine der mindestens zwei Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich eine um mindestens 30 bis 50% geringere Haftkraft aufweist wird als eine bzw. die jeweils benachbarte Fügestelle. Eine solche Abstufung der Haftkräfte kann verhindern, dass das Umreifungsband an einer Stelle außerhalb des Überlappungs- und Fügebereiches versagt oder reißt, ohne dass zuvor ein gezielter Spannungsabbau erzielt werden könnte, was etwa bei stärkeren temperaturbedingten Ausdehnungen in den Artikeln oder Flüssigkeitsbehältern im Umreifungsgebinde unbedingt wünschenswert wäre.
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Es muss an dieser Stelle nicht gesondert erwähnt werden, dass dem Umreifungsband nach dem Umschlingen der mindestens zwei Artikel und während der Herstellung der Fügestellen eine definierte Bandspannung aufgeprägt wird, welche die Artikel nach der Fertigstellung des Umreifungsgebindes mechanisch zuverlässig zusammenhält. Die Herstellung dieser definierten Bandspannung wird typischerweise vor dem Fertigstellen der Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich auf das Band aufgebracht, damit die Bandspannung nach dem Verbinden der beiden überlappenden Bandenden mit exakt dieser Bandspannung ausgestattet ist, die zuvor für das zuverlässige Zusammenhalten der Artikel im Gebinde als notwendig ermittelt wurde.
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Da es sich in der Praxis jedoch herausgestellt hat, dass diese exakt einstellbare Bandspannung nach Fertigstellung der Umreifungsgebinde nicht mit der Zuverlässigkeit aufrechterhalten werden kann, wie dies beabsichtigt und auch oftmals für die Sicherstellung eines zuverlässigen Zusammenhalts der Artikel im Gebinde notwendig ist, kann es erforderlich sein, diese Umreifungsspannung bedarfsweise nachträglich reduzieren zu können.
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Wie oben schon erwähnt, erfolgt diese Reduzierung der Umreifungsspannung dadurch, dass zumindest eine der Fügestellen geöffnet wird oder sich bei Überschreiten einer definierten Maximalspannung im Umreifungsband selbsttätig öffnet.
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Sofern die Haftkräfte der mindestens zwei voneinander beabstandeten Fügestellen unterschiedlich groß gewählt sind, öffnet sich naturgemäß diejenige Fügestelle zuerst, die bei der Herstellung mit der geringeren Haftkraft ausgestattet wurde.
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Sofern allerdings die Haftkräfte der mindestens zwei voneinander beabstandeten Fügestellen in etwa gleich groß sind oder sich nur geringfügig voneinander unterscheiden, bleibt es in aller Regel undefiniert, welche der beiden Fügestellen sich einer Erhöhung der Spannung im Umreifungsband und/oder bei Überschreiten einer definierten Maximalspannung im Umreifungsband zuerst öffnet.
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Es muss an dieser Stelle nicht gesondert betont werden, dass nach dem Öffnen einer der beiden oder einer von mehreren Fügestellen aufgrund einer leichten Volumenvergrößerung ein Spannungsabbau im Umreifungsband erreicht wurde. Eine nach Erreichen eines solchen Zustandes erfolgende nochmalige oder weitere Erhöhung der Bandspannung, die durch eine Materialausdehnung der Artikel im umreiften Bereich erfolgt, kann bei mehr als zwei vorhandenen Fügestellen ggf. nochmals in der beschriebenen Weise durch Versagen einer weiteren Fügestelle abgebaut werden. Sofern jedoch nur zwei voneinander beabstandete Fügestellen vorhanden sind, führt eine solche weitere Erhöhung der Bandspannung zu einem gänzlichen Versagen des Umreifungsbandes an seinem Überlappungs- und Fügebereich, die mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nicht verhindert werden soll.
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Der Grund für eine nach Fertigstellung eines Umreifungsgebindes zu groß werdende Bandspannung kann bspw. in einer Ausdehnung des Inhalts von Getränkebehältern mit relativ nachgiebigen PET-Außenhüllen liegen, wenn etwa der dort eingefüllte Getränkebehälterinhalt aus einer begasten Flüssigkeit besteht, die sich unter Wärmeinfluss deutlich stärker ausdehnt als dies beim Abfüll- und Verpackungsprozess zunächst erwartet oder berechnet wurde. Um hier bei Umreifungsbändern aus Zellstoffmaterial, das normalerweise über keine sehr hohe Reißfestigkeit verfügt, ein völliges Versagen bei zu hoher Bandspannung zu verhindern, sieht die vorliegende Erfindung die gezielte Herstellung von Sollbruchstellen vor, die gleichzeitig für eine gezielte Reduzierung der Bandspannung sorgen können, ohne dass das Umreifungsband hierbei in anderen Bereichen als den hierfür vorgesehenen Fügestellen reißt oder versagt, so dass das Gebinde noch immer seine Gestalt aufrechterhält und die Artikel weiterhin zusammengehalten werden.
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Eine weitere Bedingung für das reibungslose Funktionieren der durch die benachbarten und voneinander beabstandeten Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich definierten Sollbruchstelle an einer der Fügestellen besteht darin, dass ein endseitiger Abschnitt des Umreifungsbandes zwischen den mindestens zwei Fügestellen um einen definierten Betrag zusammengeschoben oder als sich vom anderen Bandende abhebenden Schlaufenabschnitt ausgebildet ist. Nur wenn der Überlappungs- und Fügebereich solchermaßen gestaltet ist, kann sichergestellt werden, dass das Umreifungsband um exakt diesen losen Schlaufenabschnitt nachgibt und sich auf eine neue Länge einjustiert, die um die zusätzliche Länge, die in diesem losen Abschnitt enthalten war, erweitert ist.
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Ob dieser lose Abschnitt eines der Bandenden im Überlappungs- und Fügebereich nach außen weist und damit für den Betrachteter sichtbar ist, oder ob er nach innen zu den Mantelflächen der zusammengehaltenen Artikel weist und damit für den Betrachter nicht sichtbar ist, ist für die Funktionsweise ohne Belang. Aus optischen Gründen dürfte es jedoch attraktiver sein, diesen losen Abschnitt weniger sichtbar zu machen und am inneren Bandabschnitt des Überlappungs- und Fügebereichs vorzusehen, der zu den Mantelflächen der zusammengehaltenen Artikel weist.
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Es ist zudem für die Funktionsweise der Sollbruchstelle nicht relevant, welche Reihenfolge die Fügestellen im Umfang des Umreifungsbandes aufweisen, welche von mehreren Fügestellen also zuerst versagt. Im Moment des Versagens einer der beiden Fügestellen wird der lose Bandabschnitt eines der Bandenden gespannt und damit die zusätzliche Länge des Bandes aufgebraucht, um seine Bandspannung gezielt zu reduzieren, was gleichzeitig das völlige Versagen des Umreifungsbandes durch dessen Aufreißen verhindert.
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Es ist zudem bei einer Variante mit unterschiedlich ausgebildeten Fügestellen für die Funktionsweise der Sollbruchstelle(n) nicht relevant, welche Reihenfolge die Fügestellen im Umfang des Umreifungsbandes aufweisen, an welcher Stelle also die mit geringerer Haftkraft ausgestattete Fügestelle und an welcher Stelle im Umreifungsband die mit höherer Haftkraft ausgestattete Fügestelle positioniert ist. Im Moment des Versagens der mit geringerer Haftkraft ausgestatteten Fügestelle wird der lose Bandabschnitt eines der Bandenden gespannt und damit die zusätzliche Länge des Bandes aufgebraucht, um seine Bandspannung gezielt zu reduzieren, was gleichzeitig das völlige Versagen des Umreifungsbandes durch dessen Aufreißen verhindert.
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Damit die Erfindung in der gewünschten Weise funktionieren und die Bandspannung des Umreifungsbandes des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes im Bedarfsfall gezielt reduziert werden kann, kann zudem vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Fügestellen in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes einen definierten Mindestabstand voneinander aufweisen. Allerdings steht diese Bedingung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schlaufengröße des oben erwähnten Schlaufenabschnittes eines der Bandenden im Fügebereich, denn letztlich definiert diese Schlaufenweite oder Schlaufenlänge die zusätzliche Länge des Bandes, die nach dem Aufreißen einer der beiden Fügestellen und/oder der schwächeren Fügestelle freigegeben wird und zum Abbau der zu hohen Bandspannung genutzt werden kann.
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Wahlweise können die mindestens zwei benachbarten Fügestellen einen größeren Abstand aufweisen, während der lose Bandabschnitt weniger deutlich ausfällt, was zum selben Ergebnis führen kann wie ein kürzerer Abstand der Fügestellen mit einer ausgeprägteren Schlaufe zwischen den Fügestellen.
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Wie schon erwähnt, ist zwischen den mindestens zwei voneinander beabstandeten Fügestellen ein „loser“ Bandabschnitt einer der beiden übereinander Bandabschnitte der Bandenden angeordnet, d.h. der „doppelte“ Bandabschnitt im Fügebereich zwischen den beiden Fügestellen weist eine geringfügig geringere Bandspannung auf als das die Artikel umfassende Umreifungsband in allen Bereichen außerhalb des Überlappungs- und Fügebereichs.
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Der Abstand der beiden Fügestellen sowie die Ausgestaltung des „losen“ Bandabschnittes kann bspw. eine Bandnachgiebigkeit gewünschter und definierter Länge zulassen, die bspw. in einer Größenordnung von einem Millimeter bis etwa vier Millimeter liegen kann.
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Wahlweise kann bei einer weiteren Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes auch vorgesehen sein, dass die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen 0,2% und etwa 8% einer Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen können.
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Ebenso denkbar kann eine Ausführungsvariante sein, bei der die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen etwa 1% und etwa 4% der Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen.
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So können die Abstände der beiden Fügestellen voneinander in der Praxis zwischen ca. 0,3 mm und ca. 30 mm liegen, insbesondere zwischen ca. 5 mm und ca. 15 mm. Wahlweise kann der Abstand auch andere Werte annehmen, so dass der Abstand der mindestens zwei benachbarten Fügestellen voneinander auch zwischen ca. 0,5 mm und ca. 2 mm betragen kann.
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Bei einer aus Gründen eines dadurch erhöhten Materialeinsatzes weniger wünschenswerten, gleichwohl aber möglichen und in der Praxis einsetzbaren Variante können die Abstände der beiden oder der mehr als zwei Fügestellen auch deutlich größer als oben angegeben gewählt werden, so dass sich der Überlappungs- und Fügebereich und damit der Abstand der mindestens zwei Fügestellen wahlweise auch über eine Länge von mehreren Zentimetern erstrecken kann. Unter Umständen könnte der Abstand der mindestens zwei Fügestellen auch einen Maximalwert aufweisen, der einer gestreckten Längenabschnitt des Umreifungsbandes entspricht, oder der einem Abstand zweier äußerer Artikel eines Umreifungsgebindes entspricht, an denen das Umreifungsband jeweils einem Krümmungsverlauf um einen Abschnitt der Artikelmantelfläche herum folgt.
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In einer weiteren sinnvollen Ausführungsvariante können die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen ca. 0,7 mm und ca. 1,5 mm betragen, wobei eine bevorzugte Variante vorsehen kann, dass die Abstände zwischen ca. 0,8 mm und ca. 1,2 mm, insbesondere etwa 1 mm betragen können.
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Bei allen diesen Varianten wird das Abstandsmaß zwischen den mindestens zwei Fügestellen zusätzlich durch die nachgebende Länge der Schlaufe eines der beiden überlappenden Bandabschnitten im Überlappungs- und Fügebereich beeinflusst, so dass sich der spannungsreduzierende Effekt im Umreifungsband beim Auftrennen einer der beiden Fügestellen oder der Fügestelle mit der geringeren Haftkraft aus den Abständen der Fügestellen in Kombination mit der Länge des losen Abschnittes eines der endseitigen Bandabschnitte zwischen den benachbarten Fügestellen ergibt.
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Bei allen zuvor erläuterten Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes kann es außerdem sinnvoll sein, wenn die mindestens zwei benachbarten Fügestellen sich jeweils im Bereich einer Längsmittelachse des Umreifungsbandes befinden, d.h. wenn die beiden Fügestellen im Wesentlichen auf der Längsmittelachse des Umreifungsbandes miteinander fluchten, da auf diese Weise das kontrollierte Öffnen der mit schwächerer Haftkraft ausgestatteten Fügestelle unter Aufrechterhaltung des Gebindeverbandes der miteinander verbundenen Artikel gewährleistet werden kann.
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Bei den zuvor erläuterten Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes war jeweils von mindestens einem Überlappungs- und Fügebereich im Umfangsverlauf des die zwei oder mehr zusammengehaltenen Artikel umfassenden und umschlingenden Umreifungsbandes die Rede. Dies impliziert bereits die Option von zwei oder mehr solchen Überlappungs- und Fügebereichen im Umfangsverlauf des Umreifungsbandes, die wahlweise nahe beieinanderliegend oder entfernt voneinander angeordnet sein können.
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Zwei oder mehr solcher Überlappungs- und Fügebereiche mit jeweils mindestens zwei Fügestellen, die in jedem dieser Überlappungs- und Fügebereiche mit jeweils ungefähr gleichen Haftkräften ausgestaltet und ausgestattet sind, können unter Umständen zu einer unauffälligeren und damit vom optischen Eindruck her gefälligeren äußeren Gestaltung einhergehen, da die Entlastungsfunktion zur Dehnungsmöglichkeit des Umreifungsbandes auf mehrere Stellen verteilt ist, was zu einem mehrstufigen Entlastungsvorgang mit feineren Abstufungen beim Aufreißen einzelner Fügestellen führen kann.
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Weilweise kann ein solcher angestrebter unauffälligerer und/oder gefälligerer optischer Eindruck ebenso durch das Vorhandensein zweier oder mehrerer solcher Überlappungs- und Fügebereiche mit jeweils mindestens zwei Fügestellen erreicht werden, wenn die Fügestellen in mindestens einem dieser Überlappungs- und Fügebereiche mit jeweils unterschiedlichen Haftkräften ausgestaltet und ausgestattet sind. Auch bei einer solchen Ausführungsvariante kann die Entlastungsfunktion zur Dehnungsmöglichkeit des Umreifungsbandes auf mehrere Stellen verteilt sein, was zu einem mehrstufigen Entlastungsvorgang mit feineren Abstufungen beim Aufreißen einzelner Fügestellen führen kann.
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Wenn im Umreifungsband zwei oder mehr solcher gleichartiger und in der Funktion vergleichbarer Überlappungs- und Fügebereiche vorhanden sind, kann es jedoch auch sinnvoll sein, die Auslösekräfte der Fügestellen in den unterschiedlichen Überlappungs- und Fügebereichen jeweils unterschiedlich zu bemessen, d.h. die Überlappungs- und Fügebereiche unterschiedlich zu gestalten, so dass klar definiert ist, welcher von mehreren Überlappungs- und Fügebereichen zuerst seine Entlastungsaufgabe erfüllen soll und/oder welche Fügestelle welches von mehreren Überlappungs- und Fügebereichen zuerst versagt, und welche Fügestelle(n) erst anschließend aufreißen soll(en).
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Eine optionale Zusatzausstattung der erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde kann vorsehen, dass diese mit einem zusätzlichen flächigen Verpackungszuschnitt ausgestattet sind. Ein solcher Verpackungszuschnitt ist normalerweise aus flachem Kartonmaterial gefertigt und weist mehrere Öffnungen auf, die mit oberen Abschnitten der Artikel des Umreifungsgebindes korrespondieren. Auf diese Weise können die Öffnungen des Verpackungszuschnittes über obere Abschnitte der Artikel aufgeschoben und mit diesen verbunden werden, wobei insbesondere eine Verrastung sinnvoll ist, da der Verpackungszuschnitt auf diese Weise die Artikel stabilisieren und in ihrer Lage halten kann, auch wenn etwa die Umreifung aufgrund der Öffnung einer der Fügestellen an stabilisierender Wirkung eingebüßt hat.
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Zur Erreichung der oben genannten Ziele schlägt die vorliegende Erfindung neben dem in unterschiedlichen Ausführungsvarianten erläuterten Umreifungsgebinde auch ein Verfahren zur Herstellung solcher Umreifungsgebinde mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruches vor. Bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren, das der Herstellung von Umreifungsgebinden dient, werden jeweils mindestens zwei Artikel mittels wenigstens eines zellstoffhaltigen oder im Wesentlichen durch Zellstoffmaterial gebildeten Umreifungsbandes zusammengefasst und mechanisch fest aneinandergehalten. Das wenigstens eine Umreifungsband weist mindestens einen Überlappungs- und Fügebereich auf, an dem abschnittsweise übereinandergelegte Bandenden des Umreifungsbandes aneinander fixiert und auf geeignete Weise miteinander verbunden werden, wobei im mindestens einen Überlappungs- und Fügebereich mindestens zwei in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes voneinander beabstandete diskrete Fügestellen, gebildet bspw. durch Klebepunkte, Klebestreifen, Schweißpunkte etc., hergestellt werden.
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Wahlweise können die mindestens zwei Fügestellen gleich große oder unterschiedlich große Haftflächen aufweisen.
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Eine Verfahrensoption kann darin bestehen, dass die mindestens zwei Fügestellen des wenigstens einen Überlappungs- und Fügebereiches voneinander differierende Haftkräfte zwischen den übereinanderliegenden und mittels der Fügestellen aneinander fixierten Bandabschnitte ausbilden. Um dies zu erreichen, können die mindestens zwei Fügestellen bspw. unterschiedlich große Haftflächen aufweisen.
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Unterschiedlich große Haftflächen bilden normalerweise auch voneinander differierende Haftkräfte zwischen den übereinanderliegenden und mittels der Fügestellen aneinander gefügten/fixierten Bandabschnitte im Überlappungs- und Fügebereich aus.
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Nicht gesondert erwähnt werden muss zudem, dass dem Umreifungsband nach dem Umschlingen der mindestens zwei Artikel und vor oder im Zusammenhang mit der Herstellung der Fügestellen eine definierte Bandspannung aufgeprägt wird, welche die Artikel nach der Fertigstellung des Umreifungsgebindes mechanisch zuverlässig zusammenhält.
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Bei dem Verfahren kann vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Fügestellen in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes einen definierten (Mindest-)Abstand voneinander aufweisen, wobei dieser Abstand mit einer Bandnachgiebigkeit korrespondiert, die durch Auftrennen einer der mindestens zwei Fügestellen erzielt werden soll.
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Außerdem ist zwischen den mindestens zwei voneinander beabstandeten Fügestellen ein „loser“ Bandabschnitt einer der beiden übereinander Bandabschnitte der Bandenden angeordnet, d.h. der „doppelte“ Bandabschnitt im Fügebereich zwischen den beiden Fügestellen weist eine geringfügig geringere Bandspannung auf als das die Artikel umfassende Umreifungsband in allen Bereichen außerhalb des Überlappungs- und Fügebereichs.
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Der solchermaßen gebildete „lose“ Bandabschnitt lässt eine Bandnachgiebigkeit definierter Länge zu (z.B. 1 ... 2 oder 1... 3 mm, ggf. auch mehr), sobald die Fügestelle mit der geringeren Haftkraft bei Überschreitung eines definierten Grenzwertes der Bandspannung aufreißt und das Band um die zusätzliche Länge im „losen“ Bandabschnitt verlängert wird.
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Bei dem Verfahren kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen 0,2% und etwa 8% einer Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen etwa 1% und etwa 4% der Gesamtlänge des um die mindestens zwei Artikel gespannten Umreifungsbandes betragen. In der Praxis können die Abstände bspw. zwischen ca. 0,3 mm und ca. 3 mm liegen; wahlweise können die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen ca. 0,5 mm und ca. 2 mm betragen.
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Bevorzugt können die Abstände der mindestens zwei benachbarten Fügestellen zwischen ca. 0,7 mm und ca. 1,5 mm betragen; besonders bevorzugt können die Abstände zwischen ca. 0,8 mm und ca. 1,2 mm, insbesondere etwa 1 mm betragen.
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Daneben können jedoch für manche Anwendungsfälle auch andere Abstände sinnvoll sein, je nach Größe der Artikel und der Länge des Umreifungsbandes.
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Da als Artikel im Umreifungsgebinde insbesondere Getränkebehälter in Frage kommen, ist mit einer Ausdehnung relativ dünnwandiger PET-Behälter zu rechnen, wenn sich in den Behältern ein begastes Getränk befindet. Die Volumenvergrößerung einer typischen Flasche oder eines typischen Getränkebehälters, deren/dessen Inhalt mit Kohlendioxid begast ist, kann in einer Größenordnung von etwa 0,2% bis zu 8% liegen, wobei eine typische Ausdehnung bzw. Volumenvergrößerung in einer Größenordnung von etwa 1% bis 4% liegen dürfte. Allerdings können sich einzelne Bereiche unter Umständen auch stärker dehnen, was insbesondere auf einen Griffbereich einer taillierten PET-Flasche zutreffen kann. Zudem sind die genannten Werte nicht nur von der Wandstärke des PET-Materials der Behälter abhängig, sondern auch vom Karbonisierungsgrad des Füllprodukts und nicht zuletzt von den Temperaturschwankungen, denen die Artikel oder Behälter des Umreifungsgebindes nach dessen Herstellung ausgesetzt sind.
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Aus diesen beispielhaft genannten Werten ergeben sich sinnvolle Abstände der Fügestellen sowie eine sinnvolle Zusatzlänge des Umreifungsbandes, die durch den losen Bandabschnitt zwischen den Fügestellen bereitgestellt wird.
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Bei einer vorteilhaften Variante des Verfahrens kann wenigstens eine der mindestens zwei Fügestellen im Überlappungs- und Fügebereich mit einer um mindestens 30 bis 50% geringeren Haftkraft ausgestattet werden als eine bzw. die jeweils benachbarte Fügestelle. Auf diese Weise kann die Fügestelle mit geringerer Haftkraft eine Sollbruchstelle ausbilden, die bei einer Überlastung oder Überschreitung einer definierten Bandspannung versagt, indem sie sich öffnet und die aneinandergefügten Bandabschnitte sich dort voneinander ablösen. Die Fügestelle mit der geringeren Haftkraft reißt bspw. dann auf, wenn sich die zusammengespannten Artikel in ihrem Volumen ausdehnen, z.B. durch Erwärmung des darin befindlichen begasten Inhalts.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Fügestelle mit der geringeren Haftkraft gegenüber der jeweils benachbarten weiteren Fügestelle eine reduzierte Fügefläche und/oder durch von dieser differierende Materialeigenschaften erhält. Erreicht werden kann die gewünschte geringere Haftkraft bspw. durch eine Reduzierung der Fläche der Fügestelle, wahlweise auch durch eine Modifizierung der Materialeigenschaften der Fügestelle, z.B. der Klebstoffzusammensetzung o.ä.
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Es kann jedoch auch dadurch eine geringere Haftkraft erzielt werden, indem die Fügestelle selbst entsprechend modifiziert wird, was bspw. beim Verschweißen, bei der Gestaltung o.ä. erfolgen kann.
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Bevorzugt wird die Befestigung der überlappenden Bandabschnitte des Umreifungsbandes durch die zwei oder mehr Fügestellen mittels einer Verklebung oder mittels eines Schweißprozess realisiert. Ein Schweißprozess kann bspw. durch Ultraschallschweißen, durch Heizelementschweißen, Heißwendelschweißen, Hochfrequenzschweißen, Laserdurchstrahlschweißen, Zirkularschweißen, Rotationssreibschweißen, Vibrationsschweißen oder Warmgasschweißen erfolgen, wobei eine Schweißverbindung zwischen den mindestens zwei sich überlappenden Bandabschnitten erfolgt. Alternativ kann das Zusammenfügen der beiden sich überlappenden Bandabschnitte auch durch Heißverstemmen oder anderweitiges Erhitzen, gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem Verpressen, o.ä. erfolgen.
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Wahlweise können sich die mindestens zwei benachbarten Fügestellen jeweils im Bereich einer Längsmittelachse des Umreifungsbandes befinden, wodurch die beiden Fügestellen auf der Längsmittelachse des Umreifungsbandes miteinander fluchten können.
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Eine optionale Verfahrensvariante kann vorsehen, dass die Umreifungsgebinde im Zusammenhang mit der Anbringung der Umreifung, d.h. vor deren Anbringung, während der Anbringung oder nach der Anbringung der Umreifung, mit einem zusätzlichen flächigen Verpackungszuschnitt ausgestattet werden. Ein solcher Verpackungszuschnitt ist normalerweise aus flachem Kartonmaterial gefertigt und weist mehrere Öffnungen auf, die mit oberen Abschnitten der Artikel des Umreifungsgebindes korrespondieren. Auf diese Weise können die Öffnungen des Verpackungszuschnittes über obere Abschnitte der Artikel aufgeschoben und mit diesen verbunden werden, wobei insbesondere eine Verrastung sinnvoll ist, da der Verpackungszuschnitt auf diese Weise die Artikel stabilisieren und in ihrer Lage halten kann, auch wenn etwa die Umreifung aufgrund der Öffnung einer der Fügestellen an stabilisierender Wirkung eingebüßt hat.
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Wie dies zuvor schon anhand des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes erläutert wurde, können wahlweise auch von zwei oder mehr gleichartige Überlappungs- und Fügebereiche im Umfangsverlauf des Umreifungsbandes eingebaut werden, die wahlweise nahe beieinanderliegend oder entfernt voneinander angeordnet sein können. Auf diese Weise kann die Entlastungsfunktion zur Dehnungsmöglichkeit des Umreifungsbandes auf mehrere Stellen verteilt werden, was zu einem mehrstufigen Entlastungsvorgang mit feineren Abstufungen beim Aufreißen einzelner Fügestellen genutzt werden kann.
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Die Erfindung umfasst zudem ein Umreifungsgebinde, das mit einem Verfahren gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsvarianten hergestellt wurde.
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Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung solcher Umreifungsgebinde betreffen oder bilden können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Umreifungsgebinde von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäße Verfahren.
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In umgekehrter Weise gilt dasselbe, so dass auch alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Umreifungsgebinden erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Umreifungsgebindes betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Verfahren von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäße Umreifungsgebinde.
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Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
- 1 zeigt in insgesamt drei schematischen Ansichten (1A, 1 B und 1C) unterschiedliche Varianten von Umreifungsgebinden, wie sie im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ausgestaltet sein können.
- 2 zeigt in insgesamt vier schematischen Ansichten (2A, 2B, 2C und 2D) ein Umreifungsband, wie es bei den in den 1A bis 1C gezeigten Ausführungsvarianten von erfindungsgemäßen Umreifungsgebinden verwendet werden kann.
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Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie das erfindungsgemäße Verfahren ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
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Die 1A und 1B zeigen in verschiedenen Ansichten zwei unterschiedliche Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäß ausgestalteten Umreifungsgebinden 10, bei denen jeweils mehrere Artikel 12 mittels eines horizontal um die Artikel 12 verlaufenden und unter zumindest leichte Vorspannung gebrachten Umreifungsbandes 14 aneinander gehalten und dadurch als Gebinde 10 zusammengehalten sind.
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Die insbesondere abschnittsweise zylindrisch geformten und ggf. mit Einschnürungen 22 der Mantelflächen 18 (vgl. hierzu die 1 B, nicht jedoch die 1A) ausgestatteten Artikel 12 können im nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel insbesondere als Flüssigkeitsbehälter oder Getränkebehälter 16 gebildet sein, wobei das mindestens eine Umreifungsband 14 wahlweise in mittlerer Höhe um die Mantelflächen 18 der Getränkebehälter 16 gespannt sein kann.
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Wie es die schematische und perspektivische Ansicht der 1A sowie die schematische Seitenansicht der 1B erkennen lassen, eignen sich verschiedene Behältervarianten zur Ausbildung solcher Umreifungsgebinde 10. So können die Artikel 12 gemäß 1A wahlweise durch metallene oder aus Kunststoff gefertigte Dosen 20 mit durchgängig zylindrischen Mantelflächen 18 gebildet sein. Vorzugsweise und insbesondere im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung kann es sich bei den Artikeln 12 des Umreifungsgebindes 10 gemäß 1A jedoch um Kunststoffdosen 20 mit relativ nachgiebigen und typischerweise sehr dünnwandigen Mantelflächen 18 handeln, welche sich je nach Temperatureinfluss, dem der Doseninhalt ausgesetzt ist, nach außen wölben und ausbauchen können. Einer solchen Verformung, die bei Metalldosen in aller Regel nicht oder nur in sehr schwachem Maße auftritt, begegnet die vorliegende Erfindung mit geeigneten Maßnahmen, die weiter unten im Detail erläutert werden.
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Ebenso denkbar ist die Ausbildung solcher Umreifungsgebinde 10 mit PET-Getränkebehältern 16, die bspw. jeweils einen eingeschnürten Bereich 22 in ihren Mantelflächen 18 mit gegenüber oberhalb und unterhalb dieser Einschnürung 22 befindlichen dickeren und vorzugsweise zylindrischen Bereichen geringerem Umfangsmaß aufweisen, so dass dort das horizontal verlaufende Umreifungsband 14 angeordnet sein kann (vgl. 1B). Insbesondere bei solchen sehr dünnwandigen PET-Getränkebehältern 16, die bspw. mit begaster Getränkeflüssigkeit befüllt sind, kann eine Auswölbung der Mantelflächen 18 sowie auch des eingeschnürten Bereichs 22 der einzelnen Behälter 16 auftreten, wenn der flüssige Inhalt der Behälter 16 einer erhöhten Temperatur ausgesetzt wird, weshalb die weiter unten erläuterten Maßnahmen, welche die vorliegende Erfindung zur Verfügung stellt, notwendig sein können.
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Eine solche Anordnung des Umreifungsbandes 14 im Bereich der eingeschnürten Bereiche 22 der PET-Getränkebehälter 16 ist jedoch keinesfalls zwingend, wie es die schematische Seitenansicht der 1C beispielhaft verdeutlicht. Dort befindet sich das Umreifungsband 14 in unteren zylindrischen Abschnitten der jeweiligen Mantelflächen 18 der Getränkebehälter 16, die gegenüber dem mittleren eingeschnürten Bereich 22 jedes Behälters 16 jeweils einen größeren Außendurchmesser aufweisen. Wahlweise könnte bei dieser Variante des Umreifungsgebindes 10 ein hier nicht dargestelltes weiteres Umreifungsband 14 in den oberen zylindrischen Abschnitten der Mantelflächen 18 der Getränkebehälter 16 aufgebracht sein, die sich oberhalb der mittleren eingeschnürten Bereiche 22 und unterhalb der jeweiligen Hals- und Kopfabschnitte 24 der Behälter 16 befinden.
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Ein solches Umreifungsgebinde 10, wie es in den 1A bis 1C verdeutlicht ist, kann bspw. vier oder sechs Artikel 12, Dosen 20 oder Getränkebehälter 16 umfassen, die mit einem horizontal angeordneten Umreifungsband 14 oder mit zwei oder mehr horizontal angeordneten und vorzugsweise in unterschiedlichen Höhen positionierten Umreifungsbändern 14 zusammengehalten sind.
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Das Umreifungsgebinde 10 gemäß 1A umfasst bspw. sechs gleichartige Getränkedosen 20, während die in Seitenansicht dargestellten Umreifungsgebinde 10 gemäß 1B und 1C insbesondere sechs gleichartige PET-Getränkebehälter 16 umfassen können, wobei die Dosen 20 und Behälter 16 jeweils in einer Rechteckanordnung zusammengestellt sind. Denkbar wären darüber hinaus auch andere Zusammenstellungen, etwa eine Diagonalanordnung der Artikel 12 oder eine „genestete“ Anordnung in verdichteter Kugelpackung, wobei solche Anordnungen mit jeweils unterschiedlicher Anzahl von Artikeln 12 gebildet sein können, insbesondere auch mit ungerader Artikelzahl.
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Gemäß der Definition der vorliegenden Erfindung besteht das Umreifungsband 14 aus Zellstoffmaterial oder aus zellstoffhaltigem Material, womit in erster Linie ein Papier- oder Kartonband oder ein papierhaltiges oder kartonhaltiges Verbundmaterial gemeint sein kann.
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Da es für die Funktionsweise des Umreifungsbandes 14 und des damit ausgestatteten Umreifungsgebindes 10 unerlässlich ist, dass das Umreifungsband 14 eine ausreichende mechanische Stabilität aufweist und auch unter den typischerweise bei der Handhabung solcher Umreifungsgebinde 10 auftretenden Belastungen ausreichend reißfest ist, muss das Umreifungsband 14 über eine hierfür ausreichende Materialstärke und Materialstabilität verfügen.
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So kann ein besonders geeignetes Material für das Umreifungsband 14 bspw. ein Zellstoffmaterial ausreichender Stärke und damit ausreichender Festigkeit sein, wobei sich für den vorgesehenen Anwendungsfall insbesondere Kartonmaterial oder Papier mit einem Flächengewicht von mindestens 120 Gramm je Quadratmeter, insbesondere von 150 Gramm je Quadratmeter oder mehr als 150 g/m2 eignet. In aller Regel wird das Umreifungsband 14 eine Materialstärke von mindestens 0,4 mm und normalerweise nicht mehr als ca. zwei Millimeter aufweisen. Im Einzelfall kann jedoch auch ein stärkeres Kartonband mit einer Stärke von mehr als zwei Millimetern sinnvoll sein, insbesondere bei Verwendung eines relativ schmalen Bandes zur Umreifung von z.B. sechs größeren Artikeln 12, Behältern 16 oder Dosen 20 mit einem Inhalt von bspw. 1,5 Litern oder mehr.
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Damit ein solches Umreifungsband 14 aus Papier- oder Kartonmaterial den in der Praxis auftretenden Belastungen auch zuverlässig standhält, sollte es ausreichend breit sein und bspw. eine Breite von mindestens zwanzig Millimeter oder mehr aufweisen, was deutlich breiter ist als bisher bekannte und bisher verwendete Umreifungsbänder aus Kunststoff.
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Grundsätzlich kann die Breite auch deutlich mehr als zwanzig Millimeter betragen, da sie in der Praxis nur durch die Höhe der jeweiligen zylindrischen Abschnitte der Mantelflächen 18 der im Umreifungsgebinde 10 zusammengehaltenen Artikel 12 begrenzt ist, an denen das Umreifungsband 14 positioniert ist.
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Bei einem ausreichend stark dimensionierten Umreifungsband 14 kann jedoch auch eine geringere Breite von weniger als zwanzig Millimetern sinnvoll sein.
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Wahlweise kann das Umreifungsband 14 jedoch auch aus einem biologisch abbaubaren faserhaltigen oder faserverstärktem Papier- oder Kartonmaterial oder aus einem geeigneten papier- oder kartonhaltigen Faserverbundmaterial bestehen. Ein solches Umreifungsband 14 aus einem faserhaltigen Papier- oder Kartonmaterial oder aus einem papier- oder kartonhaltigen Faserverbundmaterial kann aufgrund seiner höheren Festigkeit, die normalerweise höher liegt als bei unverstärktem Papier oder Kartonmaterial, auch eine deutlich geringere Breite von bspw. ca. sieben bis zwölf Millimeter oder in vergleichbarer Größenordnung aufweisen.
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Insgesamt sind alle hier gemachten Angaben zur Stärke sowie zur Breite des Umreifungsbandes 14 nicht einschränkend zu verstehen, da der Fachmann, will er ein Umreifungsband 14 aus Zellstoffmaterial oder aus zellstoffhaltigem Material einsetzen, im Einzelfall die Dimensionierung so wählen wird, dass die notwendige Stabilität des Umreifungsbandes 14 im notwendigen Maße gegeben ist.
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Das mindestens eine Umreifungsband 14 weist wenigstens einen Überlappungs- und Fügebereich 26 definierter oder variabler Länge auf, an dem die beiden überlappenden und übereinander gelegten Bandenden 28 und 30 des zunächst offenen Umreifungsbandes 14 miteinander verbunden sind.
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Zudem sieht die hier beispielhaft erläuterte Ausführungsvariante der Erfindung vor, dass die beiden flächig übereinander gelegten Bandenden 28 und 30 am Überlappungs- und Fügebereich 26 durch mindestens zwei in Längserstreckungsrichtung des Umreifungsbandes 14 voneinander beabstandete Fügestellen 32 fest haftend miteinander verbunden sind.
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Diese beiden diskreten Fügestellen 32 im Überlappungs- und Fügebereich 26 können jeweils bspw. durch Klebepunkte, Klebestreifen, Schweißpunkte, Verklammerungen etc. gebildet sein.
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Die hier beispielhaft erläuterte Ausführungsvariante der Erfindung sieht weiterhin vor bzw. die hier beispielhaft erläuterte Gebindevarianten sehen vor, dass diese diskreten Fügestellen 32 jeweils definierbare Haftkräfte aufweisen, die jedenfalls bei mindestens einer der Fügestellen 32 geringer sind als möglicherweise bei der Handhabung des Umreifungsgebindes 10 auftretende Zugkräfte, bei denen das Umreifungsband 14 selbst versagen könnte, indem es etwa einfach in Längsrichtung durchreißt, insbesondere an einer vom Überlappungs- und Fügebereich 26 entfernten Stelle.
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Eine zweite der mindestens zwei Fügestellen 32 kann dagegen wahlweise eine geringere oder höhere Haftkraft aufweisen als die bei der Handhabung des Umreifungsgebindes 10 auftretenden maximalen Zugkräfte, da es nur bei einer von mehreren Fügestellen 32 innerhalb des Überlappungs- und Fügebereiches 26 von Bedeutung ist, dass sich diese Fügestelle 32 bei Überschreitung einer definierten Zugkraft, die auf Umreifungsband 14 wirkt, früher öffnet als die andere Fügestelle 32 oder dass das Band selbst versagt.
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Auf diese Weise kann zumindest eine der Fügestellen 32 gleichzeitig als Sollbruchstelle dienen, bei welcher die auf das Umreifungsband 14 wirkenden Kräfte, bei denen die einzelnen Fügestellen 32 tatsächlich versagen, innerhalb gewisser Grenzen definierbar und durch das Fertigungsverfahren einstellbar sind.
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Die mit unterschiedlichen Haftkräften ausgestatteten oder ausgebildeten beiden Fügestellen 32 des Überlappungs- und Fügebereichs 26 können am einfachsten durch unterschiedlich groß gewählte haftende Flächen realisiert werden, was insbesondere bei durch Klebeflächen gebildeten Fügestellen 32 zu den gewünschten Ergebnissen führt, da die Adhäsionskräfte bei flächigen Klebestellen normalerweise weitgehend homogen über die Klebefläche verteilt sind, so dass mittels einer Variation der Größe einer Klebefläche auch die Haftkräfte variiert werden können. Auf diese Weise kann meist auch eine weitgehende Proportionalität zwischen der Größe der Haftfläche und der mittels der Haftfläche erzeugten Haftkräfte gewährleistet werden, so dass diese Haftkräfte sehr genau bzw. innerhalb enger Grenzen definierbar sind.
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Es sei an dieser Stelle jedoch erwähnt, dass die unterschiedlichen Haftkräfte der beiden Fügestellen 32 wahlweise auch durch andere Maßnahmen realisiert werden können. So können bspw. die gewünschten voneinander differierenden Haftkräfte in den mindestens zwei Fügestellen 32 im Überlappungs- und Fügebereich 26 auch durch entsprechende Gestaltungen von Schweißstellen bzw. durch Modifizierungen in der Fügestelle 32 beim Verschweißen, durch geänderte Gestaltung der Schweißnaht oder Schweißstellte o.ä. hergestellt werden.
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Anhand der 1C soll verdeutlicht werden, wie sich Volumenänderungen in den dort beispielhaft gezeigten Getränkebehältern 16 auswirken können. Da die Artikel 12 im Umreifungsgebinde 10 insbesondere Getränkebehälter 16 sein können, die oftmals als dünnwandige und nicht völlig formstabilen PET-Behälter 16 ausgebildet sind, ist grundsätzlich mit einer Ausdehnung 34 dieser relativ dünnwandigen PET-Behälter 16 zu rechnen, wenn sich darin ein begastes Getränk befindet, das erwärmt wird.
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Die Ausdehnung 34 oder Volumenvergrößerung eines typischen PET-Behälters 16, dessen Inhalt mit Kohlendioxid begast ist, kann in einer Größenordnung von etwa 0,2% bis zu 8% liegen, wobei eine typische Ausdehnung bzw. Volumenvergrößerung 34 in einer Größenordnung von etwa 1% bis 4% liegen dürfte.
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Eine solche Volumenvergrößerung oder Ausdehnung 34, die insbesondere durch Wärmeeinfluss auf den begasten flüssigen Inhalt des Behälters 16 zustande kommt, ist in 1C durch den Doppelpfeil im oberen Bereich des rechten Behälters 16 angedeutet. Die Pfeilspitzen reichen über die Mantelflächen 18 des Behälters 16 hinaus, was die Volumenvergrößerung oder Ausdehnung 34 unter Temperatureinfluss verdeutlichen soll.
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Wenn die Ausdehnung 34 aller Behälter 16 des Umreifungsgebindes 10 ein bestimmtes Maß überschreitet, das etwa zu einer Längung von bspw. ca. 2% der Gesamtlänge des Umreifungsbandes 14 führt, kann dies zu einem Versagen einer der beiden Fügestellen 32 im Überlappungs- und Fügebereich 26 führen, wobei naturgemäß diejenige Fügestelle 32 aufreißt oder sich ablöst, die mit geringeren Haftkräften ausgestattet und solchermaßen hergestellt wurde. Dies ist in 1C durch einen kleineren Flächeninhalt dieser Fügestelle 32 (in 1C links) mit geringerer Haftkräften verdeutlicht, während die daneben befindliche Fügestelle 32 (in 1C rechts) über stärkere Haftkräfte verfügt und dadurch größeren Zugkräften im Umreifungsband 14 standhalten kann.
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Die Fügestelle 32 mit stärkerer Haftkraft (in 1C rechts) kann dadurch nach Freigabe eines hier nicht erkennbaren losen Abschnittes des Umreifungsbandes 14 zwischen den beiden Fügestellen 32 (vgl. hierzu die 2A bis 2D) aufgrund ihrer stärkeren Haftkräfte trotz Ausdehnung 34 der Behälter 16 weiterhin intakt bleiben, auch wenn das Umreifungsband 14 mitsamt den sich z.B. unter erhöhter Temperatur ausdehnenden Behältern 16 stärker gedehnt wird als es seine Materialeigenschaften normalerweise zuließen.
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Eine sinnvolle Abstufung der unterschiedlich gewählten Haftkräfte kann bspw. bei einer Haftkraft der geringer haftenden Fügestelle 32 von etwa 50 bis 70% der Haftkraft der stärker haftenden Fügestelle 32 liegen. Durch eine solche Abstufung der Haftkräfte kann bereits zuverlässig erreicht werden, dass die Fügestelle 32 mit der Haftkraft von nur etwa 50 bis 70% früher versagt als die Fügestelle 32 mit der höheren Haftkraft, die hier in der Relation mit 100% angenommen wird.
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Da sich das hier eingesetzte Umreifungsband 14 aus Papier- oder Kartonmaterial nicht so stark dehnen kann wie etwa ein über elastische Eigenschaften verfügendes Band aus Kunststoff, liefert die Erfindung durch die in Umfangsrichtung des Bandes nebeneinander angeordneten und in abgestufter Weise als Sollbruchstelle fungierenden Fügestellen 32 eine praktikable Möglichkeit einer kontrollierten Banddehnung oder Verlängerung des Umreifungsbandes 14, ohne dass dieses aufgrund einer zu hohen Bandspannung, die durch die sich ausdehnenden Behälter 16 verursacht wird, außerhalb des Überlappungs- und Fügebereiches 26 versagt und reißt.
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Die kleinere Fügestelle 32 (links in 1C) wird sich in diesem Fall ablösen und einen hier nicht erkennbaren Schlaufenabschnitt (vgl. 2A bis 2D) des Umreifungsbandes 14 freigeben, der sich zwischen den beiden Fügestellen 32 befindet.
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Unter Umständen können sich einzelne Bereiche des Behälters 16 auch stärker dehnen als oben beispielhaft angegeben, was insbesondere auf die Mantelflächen 18 der taillierten PET-Behälter 16 zutreffen kann. Allerdings können sich einzelne Bereiche des Behälters 16 auch weniger stark ausdehnen als oben beispielhaft angegeben, was insbesondere auf den Griffbereich 22 der taillierten PET-Behälter 16 zutreffen kann.
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In beiden genannten Fällen sind entsprechende Anpassungen an die Abstände der beiden Fügestellen 32 und/oder der Länge des zwischen ihnen befindlichen losen Schlaufenabschnittes des Bandes 14 erforderlich.
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Ergänzend soll darauf hingewiesen sein, dass die oben genannten Werte nicht nur von der Wandstärke des PET-Materials der Behälter 16 abhängig sind, sondern auch vom Karbonisierungsgrad des Füllprodukts und nicht zuletzt von den Temperaturschwankungen, denen die Artikel 12 oder Behälter 16 des Umreifungsgebindes 10 nach dessen Herstellung ausgesetzt sind.
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Die schematischen Darstellungen der 2A, 2B, 2C und 2D zeigen jeweils ein Umreifungsband 14, das Teil eines Umreifungsgebindes 10 ist oder sein kann, wie es in den 1A, 1B und 1C gezeigt ist. Die dort erkennbaren Artikel 12, Behälter 16 und/oder Dosen 20 sind in den 2A bis 2D jeweils nicht gezeigt, sondern nur das Umreifungsband 14 selbst, und zwar in einer Kontur, wie es bei umreiften Artikeln 12 verläuft.
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Das Umeifungsband 14 verläuft bei sechs umreiften Artikeln 12 oder Behältern 16, die in einem Rechteckverbund zusammenstehen und in Höhe des Bandverlaufs jeweils zylindrische Mantelflächen 18 aufweisen, in der gezeigten rechteckförmigen Kontur mit abgerundeten Ecken, wobei der Radius des Bandes in den vier Eckbereichen jeweils dem Radius der umreiften Artikel 12 oder Behälter 16 im Kontaktbereich entspricht. Die Kontaktbereiche umfassen jeweils Viertelkreissegmente 36, die durch längere oder kürzere gestreckte Abschnitte 38 verbunden sind.
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Die kürzeren gestreckten Abschnitte 38 an den Schmalseiten der rechteckförmigen Kontur weisen jeweils eine Länge eine, die einem Abstand der Mittelachsen zweier benachbarter Artikel 12 oder Behälter 16 entspricht. Die längeren gestreckten Abschnitte 38 an den Längsseiten der rechteckförmigen Kontur weisen jeweils eine Länge eine, die dem doppelten Durchmesser zweier Artikel 12 oder Behälter 16 entspricht, da diese längeren gestreckten Abschnitte 38 an drei benachbarten Artikeln 12 oder Behältern 16 anliegen.
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Diese Bandabschnitte, nämlich die Viertelkreissegmente 36 und die diese verbindenden gestreckten Abschnitte 38, sind lediglich in der 2A verdeutlicht. Wie es die 2B, 2C und 2D erkennen lassen, weisen die dort gezeigten Umreifungsbänder 14 jeweils dieselben Konturen auf.
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Es muss an dieser Stelle nicht gesondert betont werden, dass dem Umreifungsband 14 nach dem Umschlingen der insgesamt sechs Artikel 12 oder Behälter 16 und während der Herstellung der Fügestellen 36 eine definierte Bandspannung aufgeprägt wird, welche die Artikel 12 oder Behälter 16 nach der Fertigstellung des Umreifungsgebindes 10 mechanisch zuverlässig zusammenhält. Diese definierte Bandspannung wird dem Umreifungsband 14 mittels einer geeigneten Vorrichtung typischerweise vor dem Fertigstellen der Fügestellen 32 im Überlappungs- und Fügebereich 26 aufgeprägt, damit die Bandspannung nach dem Verbinden der beiden überlappenden Bandenden 28 und 30 mit exakt dieser Bandspannung ausgestattet ist, die zuvor für das zuverlässige Zusammenhalten der Artikel 12 oder Behälter 16 im Gebinde 10 als notwendig ermittelt wurde.
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An einer Stelle liegen ein unteres Bandende 28, das zu den umreiften Artikeln 12 oder Behältern 16 weist oder dort anliegt, sowie ein oberes Bandende 30, das im fertigen Umreifungsgebinde 10 nach außen weist, überlappend übereinander und bilden somit den Überlappungs- und Fügebereich 26 aus. Die überlappenden Bandenden 28 und 30 sind mittels zweier beabstandeter Fügestellen 32 fest miteinander verbunden, was anhand der dunklen Stellen in den 2A und 2B zeichnerisch verdeutlicht ist.
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Außerdem lassen die 2A und 2B erkennen, dass die als dunkle Stellen gekennzeichneten Fügestellen 32 unterschiedliche Ausdehnungen aufweisen, was die unterschiedlich großen Haftflächen und damit die unterschiedlich groß ausfallenden Haftkräfte der beiden Fügestellen 32 verdeutlichen soll. Die untere Fügestelle 32 ist deutlich kleiner als die obere Fügestelle 32, so dass auch die Haftkräfte der kleiner gezeichneten Fügestelle 32 deutlich kleiner ausfallen.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Abschnitt des unteren Bandendes 28 zwischen den beiden Fügestellen 32 um einen definierten Betrag zusammengeschoben und bildet dadurch einen sich vom oberen Bandende 30 nach innen abhebenden und zu den umreiften Artikeln 12 oder Behältern 16 weisenden Schlaufenabschnitt 40 aus.
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Eine bedarfsgerechte Reduzierung der Umreifungsspannung, etwa bei temperaturbedingten Dehnungen der umreiften Artikel 12 oder Behälter 16 erfolgt gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, dass die untere Fügestelle 32 mit der geringeren Haftkraft aufbricht und sich bei Überschreiten einer definierten Maximalspannung im Umreifungsband 14 selbsttätig öffnet. Da die Haftkräfte der mindestens zwei voneinander beabstandeten Fügestellen erfindungsgemäß unterschiedlich groß sind, öffnet sich naturgemäß die Fügestelle 32, die bei der Herstellung mit der geringeren Haftkraft ausgestattet wurde. Dies ist gemäß der zeichnerischen Darstellung die untere Fügestelle 32, die das obere Bandende 30 an dem zu den Artikeln 12 oder Behältern 16 weisenden unteren Bandende 28 fixiert.
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Wenn sich diese Fügestelle 32 am oberen Bandende 30 öffnet, kann das Umreifungsband 14 um die zusätzliche Länge des losen Schlaufenabschnittes 40 nachgeben und sich auf eine neue Länge einjustieren, wodurch die in 1C zeichnerisch verdeutlichte Ausdehnung 34 in den umreiften Artikeln 12 oder Behältern 16 kompensiert werden kann.
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Der lose Schlaufenabschnitt 40 könnte wahlweise auch nach außen weisen und damit für den Betrachteter sichtbar sein; aus optischen Gründen dürfte es jedoch attraktiver sein, diesen losen Abschnitt oder Schlaufenabschnitt 40 weniger sichtbar zu machen und am inneren Bandabschnitt 28 des Überlappungs- und Fügebereichs 26 vorzusehen, der zu den Mantelflächen 18 der zusammengehaltenen Artikel 12 oder Behälter 16 weist.
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Die Ausführungsvariante gemäß 2B unterscheidet sich von der Ausführungsvariante gemäß 2A lediglich durch die Gestaltung eines zusätzlichen Abziehgriffes 42, der durch eine Verlängerung des nach außen weisenden oberen Bandendes 30 gebildet sein kann. In der Ausführungsvariante gemäß 2A ist ein solcher leicht nach außen abstehender Abziehgriff 42, an dem die Umreifung durch manuelles Auftrennen zumindest einer der Fügestellen 32 geöffnet werden kann, erkennbar, während ein solcher Abziehgriff in der Variante gemäß 2B fehlt. Dort ist das obere Bandende 30 kürzer ausgeführt und ragt kaum über die Fügestelle 32 hinaus.
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Wenn der Benutzer am Abziehgriff 42 zeigt, kann die daran grenzende Fügestelle 32 mit der geringeren Haftkraft manuell geöffnet und das Umreifungsband 14 solchermaßen gelockert werden. Ggf. kann bereits in dieser neuen Länge, die sich dadurch einstellt, ein Artikel 12 oder Behälter 16 aus dem Gebindeverband entnommen werden. Soll das Umreifungsband 14 vollständig geöffnet werden, kann weiter am Abziehgriff 42 gezogen werden, wodurch auch die andere Fügestelle mit der höheren Haftkraft geöffnet werden kann.
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Die schematische Draufsicht der 2C zeigt die Ausführungsvariante des Umreifungsbandes 14 gemäß 2A, so dass auch dort der von Hand zu fassende Abziehgriff 42 erkennbar ist. Die übrigen Bezugsziffern, die in 2C enthalten sind, wurden bereits oben anhand der 2A erläutert.
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Die schematische Draufsicht der 2D zeigt eine alternative Ausgestaltung des Überlappungs- und Fügebereichs 26, der ebenfalls von der vorliegenden Erfindung mitumfasst ist. Hier weist der Überlappungs- und Fügebereich 26 zwei voneinander beabstandete Schlaufenabschnitte 40 auf, zwischen denen sich eine dritte Fügestelle 44 befindet. Die ersten und zweiten Fügestellen 32 befinden sich wie bei der in 2C gezeigten Variante links und rechts von den beiden Schlaufenabschnitten 40.
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Mittels der in 2D gezeigten Variante kann ein zweistufiger Entspannungsvorgang oder Längungsprozess des Umreifungsbandes 14 realisiert werden, wenn etwa zunächst die äußere Fügestelle 32 am oberen Bandende 30 versagt, wodurch der daran angrenzende erste Schlaufenabschnitt 40 gespannt wird. Sofern die Ausdehnung der umreiften Artikel 12 oder Behälter 16 die höchstzulässige Bandspannung noch immer überschreitet, kann bedarfsweise die dritte Fügestelle 44 zwischen den Schlaufenabschnitten 40 geöffnet werden, wodurch auch der andere Schlaufenabschnitt 40 gespannt wird.
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Damit dieser zweistufige Öffnungs- oder Längungsprozess in der gewünschten Weise abläuft, sind die Haftungskräfte der Fügestellen 32 und 44 entsprechend abzustufen, wobei die geringste Haftungskraft der zuerst zu öffnenden Fügestelle 32 zuzuweisen und die höchste Haftungskraft der das Umreifungsband 14 in seiner größten Längung noch zusammenzuhaltende Fügestelle 32 zuzuweisen ist. Die zwischen den beiden Schlaufenabschnitten 40 angeordnete dritte Fügestelle 44 kann bei der beschriebenen Reihenfolge eine mittlere Haftkraft aufweisen.
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Rein vorsorglich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die zuvor erläuterten und mittels der 1A bis 2D veranschaulichten Ausführungsbeispiele auch auf die weiter oben erwähnte Variante des Umreifungsbandes und des damit ausgestatteten Umreifungsgebindes (sowie des damit im Zusammenhang stehenden Herstellverfahrens) übertragen werden können, bei der die mindestens zwei Fügestellen keine unterschiedlichen Haftkräfte aufweisen.
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Folgendes sei als ergänzender Hinweis zu den vorstehenden Ausführungen gegeben. Wenn auch im Zusammenhang mit den in den Figuren gezeigten Ausführungsvarianten und deren vorstehenden Beschreibungen oftmals oder auch generell von „schematischen“ Darstellungen und Ansichten die Rede ist, so ist damit keineswegs gemeint, dass die Figurendarstellungen und deren Beschreibung hinsichtlich der Offenbarung der Erfindung von untergeordneter Bedeutung sein sollen. Der Fachmann ist durchaus in der Lage, aus den schematisch und abstrakt gezeichneten Darstellungen genug an Informationen zu entnehmen, die ihm das Verständnis der Erfindung erleichtern, ohne dass er etwa aus den gezeichneten und möglicherweise nicht exakt maßstabsgerechten Größenverhältnissen von Teilen der Vorrichtungen, deren Einzelheiten oder anderer gezeichneter Elemente in irgendeiner Weise in seinem Verständnis beeinträchtigt wäre. Die Figuren ermöglichen es dem Fachmann als Leser vielmehr, anhand der konkreter erläuterten Umsetzungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und des konkreter erläuterten Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein besseres Verständnis für den in den Ansprüchen sowie im allgemeinen Teil der Beschreibung zumindest hinsichtlich einiger Aspekte allgemeiner und/oder abstrakter formulierten Erfindungsgedanken abzuleiten.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Umreifungsgebinde, Gebinde
- 12
- Artikel
- 14
- Umreifungsband, Band
- 16
- Behälter, Getränkebehälter, PET-Behälter
- 18
- Mantelfläche
- 20
- Dose, Getränkedose, Kunststoffdose
- 22
- eingeschnürter Bereich, Einschnürung
- 24
- Halsabschnitt, Kopfabschnitt
- 26
- Überlappungs- und Fügebereich
- 28
- unteres Bandende
- 30
- oberes Bandende
- 32
- Fügestelle
- 34
- Ausdehnung, Volumenvergrößerung
- 36
- Viertelkreissegment
- 38
- gestreckter Abschnitt
- 40
- Schlaufenabschnitt, loser Bandabschnitt
- 42
- Abziehgriff
- 44
- dritte Fügestelle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 6041572 A [0007]
- US 5775486 A [0008]
- DE 202006000215 U1 [0009]