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DE102020124037A1 - Verfahren zur Bestimmung einer Beschaffenheit von durch eine Hackfruchtfördervorrichtung gefördertem Erntegut - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung einer Beschaffenheit von durch eine Hackfruchtfördervorrichtung gefördertem Erntegut Download PDF

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DE102020124037A1
DE102020124037A1 DE102020124037.6A DE102020124037A DE102020124037A1 DE 102020124037 A1 DE102020124037 A1 DE 102020124037A1 DE 102020124037 A DE102020124037 A DE 102020124037A DE 102020124037 A1 DE102020124037 A1 DE 102020124037A1
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DE
Germany
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conveying
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Prior art date
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Pending
Application number
DE102020124037.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Daniel Bösenberg
Wolfram Strothmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GRIMME LANDMASCHINENFABRIK SE & CO. KG, DE
Original Assignee
Grimme Landmaschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to JP2023516721A priority patent/JP7615313B2/ja
Priority to CA3192663A priority patent/CA3192663A1/en
Priority to PCT/EP2021/075348 priority patent/WO2022058359A1/de
Priority to US18/245,505 priority patent/US12446486B2/en
Priority to CN202180062906.4A priority patent/CN116193978A/zh
Priority to EP21783156.9A priority patent/EP4213609A1/de
Priority to IL301150A priority patent/IL301150A/en
Priority to BR112023003776A priority patent/BR112023003776A2/pt
Publication of DE102020124037A1 publication Critical patent/DE102020124037A1/de
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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    • A01D17/00Digging machines with sieving and conveying mechanisms
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer Charakteristik von durch eine Hackfruchtfördervorrichtung (2) gefördertem Erntegut, umfassend die folgenden Schritte. Der erste Schritt ist Messung von zumindest eine Beschaffenheit zumindest einer von der Hackfruchtfördervorrichtung (2) geförderten Hackfrucht (6) kennzeichnenden Messdaten (50) durch zumindest eine insbesondere von der Hackfruchtfördervorrichtung (2) umfasste Messvorrichtung (4). Der zweite Schritt ist Berechnung von zumindest von den Messdaten (50) abhängigen Ergebnisdaten (52), die zur Einstellung der Hackfruchtfördervorrichtung geeignet sind, durch eine Auswertevorrichtung (30). Der dritte Schritt ist Bereitstellung der Ergebnisdaten (52) oder eines davon abhängigen Signals durch die Auswertevorrichtung (30)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer Charakteristik von durch eine Hackfruchtfördervorrichtung gefördertem Erntegut.
  • Hackfruchtfördervorrichtungen dienen einer Umverlagerung von Hackfrüchten, etwa als Teil von Erntemaschinen oder während der Ein- bzw. Auslagerung der Hackfrüchte. Durch die Bestimmung der Charakteristik lässt sich feststellen wie gut die Funktionen der Hackfruchtfördervorrichtung erfüllt werden. Bei dem aus der DE 10 2018 127 844 A1 bekannten Verfahren werden etwa Bewegungsrichtungen geförderter Hackfrüchte ermittelt. Auch sind Verfahren zur Ermittlung eines Verhältnisses von Hackfrüchten zu Beimengungen im Erntegut bekannt.
  • Nachteilig bei den bekannten Verfahren ist gleichwohl, dass trotz ihrer Anwendung regelmäßig ein signifikanter Anteil der Hackfrüchte auf die Förderung und dabei auf die Hackfrüchte einwirkende Kräfte hin verfault und somit nicht weiter zur Stärkegewinnung bzw. zur Lebensmittelproduktion verwertbar ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens, einer Hackfruchtfördervorrichtung und einer Hackfruchterntemaschine, durch welche eine schonendere und gleichwohl effiziente Hackfruchtförderung ermöglicht wird.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein gattungsgemäßes Verfahren gelöst, dass die folgenden drei Schritte umfasst. In einem ersten Schritt findet eine Messung von Messdaten durch zumindest eine Messvorrichtung statt, die zumindest eine Beschaffenheit zumindest einer von der Hackfruchtfördervorrichtung geförderten Hackfrucht kennzeichnet.
  • Die Messvorrichtung ist insbesondere von der Hackfruchtfördervorrichtung umfasst. Die Messdaten sind diejenigen Daten, die von der Messvorrichtung als unmittelbares Ergebnis der Messung bereitgestellt werden. Die Messung findet insbesondere während oder nach der Förderung der Hackfrucht durch die Hackfruchtfördervorrichtung, jedoch bevorzugt an oder in unmittelbarer Nähe zur Hackfruchtfördervorrichtung statt. Bei der Förderung ist die Hackfrucht insbesondere Teil eines Erntegutstroms, der auch unerwünschte Beimengungen wie Steine, Kluten oder Pflanzenreste wir Kraut enthalten kann.
  • Die Beschaffenheit der Hackfrucht, welche insbesondere eine Rübe oder eine Kartoffel ist, ist zumindest eine Eigenschaft der Hackfrucht, welche ihr insbesondere unabhängig von einer Fördergeschwindigkeit, einer Förderrichtung und/oder einer Position in bzw. auf der Hackfruchtfördervorrichtung anhaftet. Bevorzugt ist die Beschaffenheit unabhängig von Beimengungen oder an der Hackfrucht haftender Erde, die mit der Hackfrucht gefördert wird. Die Beschaffenheit meint insbesondere eine Eigenschaft der Oberfläche bzw. Schale der Hackfrucht und/oder des darunterliegenden Inneren der Hackfrucht. Die Eigenschaft ist insbesondere eine Farbe, eine Größe, eine Form, eine Härte und/oder eine Verformbarkeit der Hackfrucht. Die Beschaffenheit zu erntender Hackfrüchte ist zum einen bereits vor ihrer Ernte in der Regel inhomogen und abhängig von der Hackfruchtsorte, den Bodenverhältnissen etc. Zum anderen kann die Beschaffenheit während der Förderung durch die Hackfruchtfördervorrichtung verändert bzw. noch beeinträchtigt werden.
  • In einem zweiten Schritt des Verfahrens werden Ergebnisdaten durch eine Auswertevorrichtung berechnet, die zumindest von den Messdaten abhängig sind. Die Ergebnisdaten dienen, mittelbar oder unmittelbar, zur Einstellung der Hackfruchtfördervorrichtung.
  • Durch die Auswertevorrichtung wird insbesondere eine Interpretation der Messdaten vorgenommen. Bevorzugt werden die Messdaten zumindest derart ausgewertet, dass die gemessene Beschaffenheit der Hackfrucht als fehlerfrei oder fehlerhaft bzw. unbeschädigt oder beschädigt klassiert wird. Bevorzugt wird die Qualität eines festgestellten Fehlers bzw. dessen Position festgestellt. Die Ergebnisdaten beruhen insbesondere ausschließlich auf den Messdaten. Alternativ basieren die Ergebnisdaten bevorzugt sowohl aus den Messdaten als auch auf weiteren Daten, die etwa die Hackfruchtsorte, die Bodenbeschaffenheit und/oder das Wetter als Einflussgrößen berücksichtigen und insbesondere vom Anwender vorgegeben werden können.
  • In einen dritten Schritt des Verfahrens werden die Ergebnisdaten oder ein davon abhängiges Signal durch die Auswertevorrichtung bereitgestellt.
  • Die Ergebnisdaten bzw. das Signal werden insbesondere visuell und/oder akustisch, vorzugsweise in der Umgebung eines Maschinenführers, ausgegeben. Bevorzugt wird zumindest dass ein Signal ausgegeben, wenn die Beschaffenheit über einen gewissen Zeitraum als ungenügend bewertet wird. Vorzugsweise wird laufend eine Qualitätskennwert ausgegeben, welcher die Beschaffenheit einer oder mehrerer Hackfrüchte auf Basis einer oder mehrerer Messungen charakterisiert. Aus Basis der Ergebnisdaten oder des Signals ist es dem Anwender der Hackfruchtfördervorrichtung deutlich erleichtert, die Hackfruchtfördervorrichtung optimal, insbesondere zugunsten einer Hackfruchtschonung, zu betreiben.
  • Durch die Messung und Auswertung der Beschaffenheit geförderter Hackfrüchte lässt sich deren Qualität, insbesondere der Lagerfähigkeit einschätzen. Bei Feststellung einer ungenügenden Beschaffenheit und einer damit regelmäßig einhergehenden Neigung der Hackfrüchte zu einem Faulen kann der Anwender die Einstellung der Hackfruchtfördervorrichtung unmittelbar anpassen, um die Beschaffenheit zu verbessern bzw. eine Beeinträchtigung der Beschaffenheit durch die Hackfruchtfördervorrichtung zu reduzieren. Durch das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich der Erfolg der Anpassung unmittelbar überprüfen. Zudem muss die Hackfruchtfördervorrichtung aufgrund des Verfahrens zur Hackfruchtschonung nicht mit unnötig geringer Effizienz betrieben werden und es kann in jedem Fall der optimale Kompromiss zwischen Hackfruchtschonung und möglichst hohem Erntegutdurchsatz erreicht werden.
  • Vorzugsweise ermittelt die Auswertevorrichtung auf Basis der Messdaten Informationen zur Anwesenheit und/oder zur Qualität von mechanischen Beschädigungen, insbesondere inneren mechanischen Beschädigungen. Bei den mechanischen Beschädigungen handelt es sich insbesondere um Druckstellen, Kratzer, Schnitte, Abschürfungen oder Quetschungen. Als Druckstellen werden solche oberflächennahen oder an die Umgebung angrenzenden Bereiche von Hackfrüchten bezeichnet, welche in der Vergangenheit einem größeren äußeren Druck ausgesetzt waren. Folge davon sind regelmäßig eine weichere Konsistenz der Hackfrucht in diesem Bereich sowie eine größere Neigung der Hackfrucht zu faulen. Insbesondere ist die Messvorrichtung derart ausgebildet, dass Sie zumindest eine Härte oder Nachgiebigkeit der Hackfrucht oder eine sonstige Charakteristik des Bereiches misst. Damit lassen sich insbesondere durch Maschinenteile erzeugte Druckstellen zuverlässig feststellen, bereits bevor die der Fäulnis oder den Nekrosen zugrundeliegenden chemischen, biologischen und/oder physikalischen Abbauprozesse abgelaufen sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung stellt eine Steuerungsvorrichtung die Hackfruchtfördervorrichtung in Abhängigkeit von den Ergebnisdaten ein. Insbesondere stellt die Auswertevorrichtung die Ergebnisdaten dazu der Steuerungsvorrichtung bereit. Letztere passt bevorzugt automatisiert zumindest einen Betriebsparameter der Hackfruchtfördervorrichtung an. Die Anpassung findet vorzugsweise während des Betriebes der Hackfruchtfördervorrichtung statt und erfordert keine Unterbrechung des Betriebes. Insbesondere ist die Steuerungsvorrichtung derart ausgebildet, dass die Qualität der Hackfrüchte einen Grenzwert möglichst nicht unterschreitet und gleichzeitig ein Erntegutdurchsatz der Hackfruchtfördervorrichtung möglichst groß ist.
  • Auf jede Änderung eines Betriebsparameters folgt insbesondere eine Karenzzeit (Totzeit), während der keine weitere Veränderung desselben Betriebsparameters stattfindet. Die Karenzzeit ist insbesondere so lang, wie die Hackfrüchte im Betrieb von dem Element, dessen Betriebsparameter geändert wurde und das entlang der Förderstrecke vor der Messvorrichtung angeordnet ist, bis zur Messvorrichtung brauchen. Weiterhin ist die Karenzzeit in Abhängigkeit von der Messfrequenz zu wählen. Der Betriebsparameter wird insbesondere zumindest dann geändert, wenn ein Anteil fehlerhafter Hackfrüchte an einer bestimmten Anzahl zuletzt getesteter Hackfrüchte einen Grenzwert überschreitet. In diesem Fall ist die Hackfruchtfördervorrichtung insbesondere zugunsten einer schonenderen Behandlung der Hackfrüchte einzustellen. Bei deutlicher Unterschreitung des Grenzwertes ist die Hackfruchtfördervorrichtung gegenteilig einzustellen, um den Durchsatz zu erhöhen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird der Betriebsparameter erst dann geändert, wenn der Anwender der Änderung zustimmt. Anstelle der automatischen Steuerung wird die Änderung dem Anwender vorgeschlagen, sobald die Auswerte- bzw. Steuervorrichtung sie für sinnvoll bzw. notwendig erachtet. Alternativ wird dem Anwender in einer einfacheren Version der Erfindung lediglich eine mangelhafte Beschaffenheit kenntlich gemacht, woraufhin er den Betriebsparameter manuell ändern kann.
  • Die Auswertevorrichtung ist insbesondere drahtlos oder kabelgebunden mit der Messvorrichtung gekoppelt bzw. von derselben Rechnereinheit umfasst. Alternativ oder zusätzlich sind die Auswertevorrichtung und die Steuerungsvorrichtung von derselben Rechnereinheit umfasst.
  • Die Steuerungsvorrichtung stellt bevorzugt eine Umlaufgeschwindigkeit, eine Drehzahl, eine Steigung, eine Spaltbreite und/oder eine Höhe zumindest eines Förderelementes und/oder zumindest eines Trennelementes der Hackfruchtfördervorrichtung relativ zu einem Maschinenrahmen ein. Das Förder- bzw- Trennelement ist insbesondere als Band, Walze, Leitblech, Umlenkblech, Umlenkwalze, Elevator, Igelband, Fingerband oder Kamm ausgebildet. Die Drehzahl ist insbesondere eine Drehzahl eines Bestandteils zur Förderung oder Reinigung bzw. Trennung des Erntegutes, bevorzugt eine Drehzahl eines Rotors zur Erzeugung eines Luftstroms. Hierzu ist die Steuerungsvorrichtung insbesondere mit Hydraulikmotoren, -ventilen und/oder -zylindern gekoppelt. Alternativ oder zusätzlich ist die Steuerungsvorrichtung insbesondere mit Elektromotoren, Linearantrieben und/oder elektrischen Schaltungen gekoppelt. Im Falle von einer im Betrieb von einem Zugfahrzeug gezogenen Erntemaschine, die die Hackfruchtfördervorrichtung umfasst, stellt die Steuerungsvorrichtung bevorzugt die Fahrgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges über das so genannte Tractor-Implemented-Management (TIM) ein. Im Falle von einer selbstfahrenden Erntemaschine, die die Hackfruchtfördervorrichtung umfasst, stellt die Steuerungsvorrichtung insbesondere unmittelbar die Fahrgeschwindigkeit der Erntemaschine ein.
  • Förderelemente und Trennelemente sind solche Elemente der Hackfruchtfördervorrichtung die im Betrieb unmittelbaren Kontakt zum Erntegut haben. Förderelemente sind insbesondere im Betrieb umlaufende Siebbänder. Trennelemente sind insbesondere Zupfwalzen, Igelbänder etc. Besonders bevorzugt stellt die Steuerungsvorrichtung eine Rodetiefe, die Frequenz von Klopfelementen oder Spaltweiten.
  • Vorzugsweise werden die Messdaten zumindest teilweise mittels eines optischen Sensors der Messvorrichtung gemessen. Der optische Sensor ist insbesondere zur Ermittlung von Grauwerten bzw. Helligkeiten unterschiedlicher Bildausschnitte ausgebildet. Der optische Sensor ist während der Messung insbesondere oberhalb der Hackfrucht angeordnet. Die Auswertevorrichtung berechnet die Ergebnisdaten besonders bevorzugt in Abhängigkeit von einer Lichtstreuung. Die Messdaten des optischen Sensors werden hierzu derart ausgewertet, dass ein Maß für die Streuung reflektierten Lichts ermittelt wird. Der optische Sensor ist deshalb besonders gut zur Messung geeignet, da Druckstellen Licht anders reflektieren als intakte Bereiche der Hackfrucht, insbesondere weiter streuen.
  • Der optische Sensor ist insbesondere als Kamera, bevorzugt als Monochrom-Kamera, ausgebildet und umfasst insbesondere einen Bandpassfilter. Diese Form der Berechnung der Ergebnisdaten führt deshalb zu einer besonders belastbaren Einschätzung der Fäulnis-Neigung der Hackfrucht, da es sich gezeigt hat, dass der Lichtreflektionscharakter von Hackfrüchten im Bereich von Druckstellen gegenüber anderen Bereichen deutlich abweicht. Alternativ oder zusätzlich zur vorbeschriebene Variante werden zur Auswertung Hyperspectral Imaging, insbesondere mit 800 - 2.000 nm, eine Thermografie Kamera, Ultraschall und/oder Radar genutzt.
  • Zur Erzeugung einer Lichtreflektion wird die Hackfrucht bevorzugt mittels eines Lasers, insbesondere mittels eines Linienlasers bestrahlt. Insbesondere ist dem optischen Sensor ein Linienlaser unmittelbar zugeordnet. Laser zeichnen sich durch die Aussendung monochromatischen Lichts aus. Hierdurch lassen sich Störeinflüsse bei der Auswertung der Lichtstreuung minimieren. Zur weiteren Optimierung des Verfahrens ist ein Messraum, innerhalb dessen die Hackfrucht während der Messung vorliegt, zumindest teilweise von Tageslicht abgeschirmt.
  • Der Laser gibt bevorzugt Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 400 und 1.400 nm, bevorzugt zwischen 600 und 1.000 nm, besonders bevorzugt von 900 nm ab. Die Leistung des Lasers liegt dabei in einem Bereich zwischen 0,1 und 2 mW/cm.
  • Bei diesen Lichtparametern sind Druckstellen induzierte Unterschiede in der Lichtstreuung besonders deutlich festzustellen.
  • Durch diese bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung lassen sich Beschädigungen identifizieren, die durch konventionell insbesondere während des Betriebes von Hackfruchterntemaschinen eingesetztes Verlesepersonal oder anhand eines Livebildes vom Erntegut nicht erkannt werden können. Somit liegt eine deutlich fundiertere Datengrundlage zur Optimierung des Ernteergebnisses vor.
  • Alternativ oder zusätzlich zum optischen Sensor werden die Messdaten bevorzugt zumindest teilweise mittels eines taktilen Sensors der Messvorrichtung gemessen. Der taktile Sensor bewegt sich zur Messung zumindest teilweise auf die Hackfrucht zu. Durch den taktilen Sensor, der während der Messung zumindest zeitweise unmittelbaren Kontakt zur Hackfrucht hat, lassen sich veränderte Hackfruchtstrukturen, insbesondere eine größere Nachgiebigkeit, im Bereich von Druckstellen besonders einfach feststellen.
  • Vorzugsweise sind die Ergebnisdaten abhängig von einem Kraftanstieg und/oder einem Druckanstieg pro einer Wegstrecke, die ein Tastelement des taktilen Sensors unter Kontakt zur Hackfrucht zurücklegt. Durch das Kraft- bzw. Druck-Weg-Verhältnis, dass insbesondere in den Messdaten enthalten ist, lässt sich insbesondere eine Härte der Hackfrucht und eine Dehnbarkeit der Hackfruchtschale kennzeichnen. Alternativ oder zusätzlich zum Verhältnis umfassen die Messdaten insbesondere eine Maximalkraft bzw. einen Maximaldruck, der bzw. die entlang einer vordefinierten Wegstrecke festgestellt wurde. Die Messung findet hierbei zugunsten eines Hackfrucht-Ertrages zerstörungsfrei oder zugunsten belastbarer Messdaten zerstörend statt, wobei bevorzugt der Eindringwiderstand eine zentrale zu ermittelnde Größe darstellt.
  • Das Tastelement des taktilen Sensors ist insbesondere in eine horizontale Bewegungsrichtung beweglich. Hierdurch ist die Messung an einem Kronen- oder Nabelende der Hackfrucht, welche regelmäßig in die Haupterstreckungsrichtung der Hackfrucht voneinander beabstandet sind, vereinfacht durchzuführen. Das ist deshalb der Fall, da diese Enden regelmäßig seitlich orientiert sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Hackfrucht von der Messung aus einem Erntegutstrom mit Hackfrüchten räumlich separiert. Insbesondere wird die Hackfrucht nach ihrer Separation im Bereich des Sensors, insbesondere im Messraum, fixiert. Dazu umfasst die Messvorrichtung insbesondere eine bewegliche Fixierungsvorrichtung. Für die räumliche Situation ist der Messvorrichtung insbesondere eine Bypass-Förderstrecke zugeordnet, in die die Hackfrucht insbesondere schwerkraftinduziert gelangt. Nach der bevorzugt zerstörungsfreien Messung führt die Bypass-Förderstrecke die Hackfrucht insbesondere wieder dem Erntegutstrom zu. Bevorzugt wird die Hackfrucht nur dann wieder dem Erntegutstrom zugeführt, wenn die als fehlerfrei klassiert wurde. Die Fixierungsvorrichtung ist insbesondere derart beweglich, dass die Beschaffenheit der Hackfrucht von unterschiedlichen Seiten der Hackfrucht durch denselben Sensor gemessen werden kann.
  • Die Hackfrucht wird insbesondere aus dem Erntegutstrom separiert, nachdem sie zumindest zwei Drittel einer Förderstrecke der Hackfruchtfördervorrichtung zurückgelegt hat. Die Förderstrecke reicht dabei von einem Aufnahmeende bis zu einem Abgabeende der Hackfruchtfördervorrichtung. Alternativ oder zusätzlich wird die Hackfrucht separiert, nachdem sie auf eine bis zum Abgabeende reichendes oder einem Bunker unmittelbar vorgeordnetes Förderelement aufgegebene wurde. Das Förderelement ist insbesondere als Verleseband ausgebildet. Vorteil der Separation erst im hinteren Bereich der Förderstrecke ist, dass hierdurch zumindest bereits ein Großteil der durch die Hackfruchtfördervorrichtung ausgeübten Einflüsse auf die Hackfrucht bei der Messung berücksichtigt werden.
  • Die Förderstrecke ist bevorzugt durch eine Mehrzahl von Förderelementen ausgebildet, die im Betrieb bevorzugt umlaufend ausgebildet sind. Die Förderelemente haben insbesondere jeweils eine Breite von zumindest 50 cm. Das Aufnahmeende ist insbesondere durch Rodeschare definiert. Das Abgabeende ist insbesondere durch den Umlenkbereich eines Förderbandes, insbesondere des letzten oder vorletzten der Förderstrecke, definiert.
  • Durch das Verfahren werden insbesondere Messdaten zu zumindest einer Hackfrucht pro Minute aufgenommen. Bevorzugt werden laufend zu einem bestimmten Anteil der Hackfrüchte des Erntegutes Messdaten aufgenommen. Besonders bevorzugt werden Messdaten zu sämtlichen geförderten Hackfrüchten aufgenommen.
  • Alternativ zur von der Hackfruchtfördervorrichtung umfassten Messvorrichtung ist die Messvorrichtung Teil einer insbesondere mobilen Messstation. Die Messstation nimmt die Messung insbesondere zwischen der Ernte der Hackfrucht und ihrer Einlagerung vor. Die Messstation ist bevorzugt drahtlos oder kabelgebunden mit der Hackfruchtfördervorrichtung oder einer Hackfruchterntemaschine gekoppelt und stellt sie bevorzugt automatisch ein.
  • Die Einstellung der Hackfruchtfördervorrichtung bzw. zumindest eines Bestandteils davon erfolgt bevorzugt auf Basis von Messdaten unterschiedlicher Messvorrichtungen, die insbesondere entlang einer Förderstrecke der Hackfruchtfördervorrichtung an unterschiedlichen Stellen positioniert sind. Alternativ oder zusätzlich wird zumindest ein Sensor der Messvorrichtung zwischen zwei Messungen relativ zur Hackfrucht und/oder zum Maschinenrahmen insbesondere mittels eines Arms bewegt oder umfasst die Messvorrichtung mehrere Sensoren. Die Sensoren dienen insbesondere zu Messungen von unterschiedlichen Bereichen derselben Hackfrucht. Hierdurch lässt sich den Ergebnisdaten eine besonders fundierte Grundlage geben und ein besonders belastbares Bild der Qualität der Hackfrucht bzw. mehrere Hackfrüchte ermitteln.
  • Vorteil des optischen Sensors gegenüber dem taktilen Sensor ist die Möglichkeit der Anwendung des optischen Sensors unmittelbar oberhalb eines Abschnittes der Förderstrecke und ohne dass die Hackfrucht dazu im Vorhinein notwendigerweise separiert wird. Auch wird die Beschaffenheit nicht durch die Messung selbst verändert. Insbesondere ist die Messvorrichtung mit dem optischen Sensor zur zeitgleichen Messung der Beschaffenheit unterschiedlicher Hackfrüchte, die insbesondere von demselben Förderelement der Förderstrecke gefördert werden, ausgebildet.
  • Bevorzugt werden die Ergebnisdaten in Abhängigkeit von Messdaten unterschiedlicher Messungen berechnet, die insbesondere von unterschiedlichen Abschnitten der Förderstrecke angeordneten Messvorrichtung durchgeführt werden. Hierdurch lässt sich insbesondere eine Belastung der Hackfrucht entlang der Förderstrecke messen bzw. konstruieren, um zumindest das kritischste Förder- oder Trennelement zu identifizieren.
  • Vorzugsweise findet pro Minute mindestens eine Messung statt. Alternativ oder zusätzlich findet die darauf basierende Bereitstellung bzw. Einstellung höchstens eine Minute nach der jeweils zugrunde liegenden Messung statt. Sofern die Bereitstellung bzw. Einstellung auf zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemessenen Messdaten beruht, wurde bevorzugt zumindest ein Teil der Messdaten höchstens eine Minute vor der Bereitstellung bzw. Einstellung gemessen. Abgesehen von der Karenzzeit ermöglicht das Verfahren insbesondere eine kontinuierliche Anpassung der Hackfruchtfördervorrichtung.
  • Bevorzugt ordnet die Auswertevorrichtung die Messdaten oder zumindest einen davon anhängigen Kennwert, Ortungsdaten und/oder Chargendaten zu. Dadurch lässt sich die Qualität der Hackfrüchte in Abhängigkeit vom Ort, an dem sie geerntet wurden feststellen, um die Auswahl von Hackfruchtsorten bzw. ihrer Behandlung daran anzupassen. Durch die Zuordnung der Messdaten oder des Kennwertes zu Chargendaten können solche Chargen, die eher zu einem Faulen neigen derart eingelagert werden, dass sie zeitnah wieder ausgelagert werden, wohingegen belastbarere Chargen längerfristig eingelagert werden können. Die Chargendaten umfassen bevorzugt ein Gewicht, eine Erntezeit und/oder eine Lagerstelle. Die zugeordneten Daten werden insbesondere von der Auswertevorrichtung gespeichert oder insbesondere drahtlos einem Server bereitgestellt.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Hackfruchtfördervorrichtung gelöst, die eine zur Vermessung von Hackfrüchten ausgebildete Messvorrichtung umfasst. die Messvorrichtung umfasst wiederum einen vor- und/oder nachbeschriebenen optischen und/oder taktilen Sensor. Die Hackfruchtfördervorrichtung ist zur Durchführung des vor- und/oder nachbeschriebenen Verfahrens ausgebildet. Die Hackfruchtfördervorrichtung ist insbesondere als Einlagerungs- oder Reinigungsvorrichtung ausgebildet.
  • Bevorzugt ist der Messvorrichtung ein zur Förderung der Hackfrucht von der Förderstrecke zum Messraum der Messvorrichtung und/oder von dem Messraum weg ausgebildetes Messförderelement zugeordnet. Das Messförderelement bildet insbesondere die Bypass-Förderstrecke aus. Das Messförderelement ist insbesondere als Siebband ausgebildet und/oder hat eine Breite von weniger als 50 cm. Das Messförderelement wird insbesondere einzig zur Messung aktiviert. Durch das Messförderelement ist eine Separierung der Hackfrucht aus dem Erntegut erleichtert möglich.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem Messraum und der Förderstrecke der Hackfruchtfördervorrichtung ein Separierungselement angeordnet. Das Separierungselement grenzt in einer Schließstellung die Förderstrecke zum Messraum hin ab. In einer Offenstellung ist das Separierungselement zum Durchlass der Hackfrucht von der Förderstrecke zur Messvorrichtung ausgebildet. Insbesondere ist das Separierungselement unterhalb zumindest eines Teils eines die Förderstrecke mit ausbildenden Elementes angeordnet, so dass die Hackfrucht in der Offenstellung des Separierungselementes Schwerkraftbedingt zum Messraum bzw. zum Messförderelement gelangt. Das Separierungselement ist insbesondere verschieblich gelagert.
  • Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch eine Hackfruchterntemaschine, insbesondere einen Kartoffel- oder Rübenernter, die eine vor- und/oder nachbeschriebene Hackfruchtfördervorrichtung aufweist. Die Hackfruchterntemaschine ist insbesondere eine im Betrieb selbstfahrende oder eine im Betrieb von einer Zugmaschine gezogene Hackfruchterntemaschine.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind demnach nachfolgend beschriebenen, schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen zu entnehmen; es zeigen:
    • 1 eine teilweise Draufsicht einer ersten erfindungsgemäßen Hackfruchtfördervorrichtung mit einem Separierungselement in einer Schließstellung,
    • 2 die teilweise Draufsicht gemäß 1 mit dem Separierungselement in einer Offenstellung,
    • 3 eine Schnittdarstellung der ersten Hackfruchtfördervorrichtung gemäß Schnittlinie A - A aus 2,
    • 4 eine zur 3 analoge Schnittdarstellung einer zweiten erfindungsgemä-ßen Hackfruchtfördervorrichtung,
    • 5 eine teilweise Draufsicht der ersten Hackfruchtfördervorrichtung,
    • 6 eine weitere Schnittdarstellung der ersten Hackfruchterntevorrichtung gemäß Schnittlinie B - B aus 5,
    • 7 eine teilweise Draufsicht einer dritten Hackfruchterntevorrichtung,
    • 8 eine Schnittdarstellung der dritten Hackfruchterntevorrichtung gemäß Schnittlinie C - C aus 7,
    • 9 eine teilweise Draufsicht der dritten Hackfruchterntevorrichtung,
    • 10 eine weitere Schnittdarstellung der dritten Hackfruchterntevorrichtung gemäß Schnittlinie D - D aus 9,
    • 11 einen schematischen Ablaufplan eines ersten erfindungsgemäßen Verfahrens,
    • 12 einen schematischen Ablaufplan eines zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens,
    • 13 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Hackfruchterntemaschine.
  • Die nachfolgend erläuterten Merkmale der erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele kann auch einzeln oder in anderen Kombinationen als dargestellt oder beschrieben Gegenstand der Erfindung sein, stets aber zumindest in Kombination mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Sofern sinnvoll sind funktional gleichwirkende Teile mit identischen Bezugsziffern versehen.
  • Die Hackfruchtfördervorrichtungen 2 gemäß den 1 bis 10 weisen je eine Förderstrecke 8 auf, die im Betrieb einen Erntegutstrom 22, der Hackfrüchte 6 umfasst, in eine Förderrichtung 9 fortbewegt. Jede der gezeigten Hackfruchtfördervorrichtungen 2 umfasst eine Messvorrichtung 4 zur Messung von Messdaten 50, die eine Beschaffenheit der geförderten Hackfrüchte 6 kennzeichnen.
  • Die erste und die zweite Hackfruchtfördervorrichtung 2 weisen je ein Separierungselement 14 auf, das zwischen der Förderstrecke 8 und einem Messförderelement 12 angeordnet ist. Das Separierungselement 14 ist von einer Schließstellung (1) in eine Offenstellung (2) überführbar. In der Offenstellung gelangt zumindest eine Hackfrucht 6 auf das Messförderelement 12, welches die Hackfrucht 6 zur Messvorrichtung 4 und nach der Messung von der Messvorrichtung 4 weg in die Messförderrichtung 13 fördert.
  • Innerhalb der Messvorrichtung 4 weisen die erste und die dritte Hackfruchtfördervorrichtung 2 (vgl. 3 und 8) einen optischen Sensor 18 auf. Dieser misst innerhalb eines Messraumes 10 von zumindest einer Hackfrucht 6 reflektiertes Licht. Alternativ zum optischen Sensor 18 weist die zweite Hackfruchtfördervorrichtung 2 einen taktilen Sensor 20 auf, welcher sich innerhalb des Messraumes 10 in eine Bewegungsrichtung 21 beweglich ist (vgl. 4).
  • Die Hackfruchterntemaschine 29 gemäß 13 weist eine Hackfruchtfördervorrichtung 2 auf. Die Fördertrecke 8 der Hackfruchterntemaschine 29 erstreckt sich von dem durch die Rodeschare definierten Aufnahmeende 28 bis zu einem Bunker 24. Dem Bunker 24 vorgeordnet ist ein als Verlesetisch ausgebildetes Förderelement 26, oberhalb dessen die Messvorrichtung 4 angeordnet ist. Die Hackfruchterntemaschine 29 umfasst einen Maschinenrahmen 16, zu dem die vorbeschriebenen, beweglichen Bestandteile beweglich angeordnet sind.
  • Zwei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens werden durch die 11 und 12 dargestellt. Gemäß 11 werden Messdaten 50 von vier Messvorrichtungen 4a, 4b, 4c, 4d aufgenommen, die an unterschiedlichen Stellen entlang der Förderstrecke 8 der Hackfruchterntemaschine 29 angeordnet sind (vgl. a bis d, oben). Auf Basis der Messdaten berechnen eine Auswertevorrichtung 30 und eine Steuerungsvorrichtung 32 Ergebnisdaten 52 zur Einstellung der Hackfruchterntemaschine 29. Zur Berechnung der Ergebnisdaten 52 werden hinterlegte Daten 51 verwendet, die Regeln, Algorithmen und Grenzwerte beinhalten. Durch die Ergebnisdaten 52 wird im Einzelnen eine Rodetiefe 42, eine Fahrgeschwindigkeit 44 sowie ein weiterer Parameter 40 der Förderstrecke 8 eingestellt.
  • 12 zeigt eine erweiterte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Dabei lassen sich zur Berechnung der Ergebnisdaten 52 weitere Daten berücksichtigen. Im Einzelnen ist vom Anwender eine Rodestrategie 55 vorzugeben, außerdem werden Wetter- und Bodendaten 53 berücksichtigt. Zudem werden Beimengendaten 57, die insbesondere eine Menge von Kluten beinhaltet, berücksichtigt. Diese Werte nehmen jeweils auch einen Wirkeinfluss 59 auf den Zusammenhang der durch die Ergebnisdaten 52 eingestellten Parameter und die davon beeinflussten Füllstände am Siebbandanfang 61, am Siebbandende 63, den Druck der Trenngeräte 65 sowie Verstopfungswerte 67. Die letztgenannten Größen gehen ebenso wie die unmittelbar mit den eingestellten Parameter 40, 42, 44 in Zusammenhang stehenden Ist-Werten 69 als Messdaten 50 in die erneute Regelung ein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102018127844 A1 [0002]

Claims (20)

  1. Verfahren zur Bestimmung einer Charakteristik von durch eine Hackfruchtfördervorrichtung (2) gefördertem Erntegut, umfassend die folgenden Schritte: - Messung von zumindest eine Beschaffenheit zumindest einer von der Hackfruchtfördervorrichtung (2) geförderten Hackfrucht (6) kennzeichnenden Messdaten (50) durch zumindest eine insbesondere von der Hackfruchtfördervorrichtung (2) umfasste Messvorrichtung (4), - Berechnung von zumindest von den Messdaten (50) abhängigen Ergebnisdaten (52), die zur Einstellung der Hackfruchtfördervorrichtung geeignet sind, durch eine Auswertevorrichtung (30), - Bereitstellung der Ergebnisdaten (52) oder eines davon abhängigen Signals durch die Auswertevorrichtung (30).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertevorrichtung (30) auf Basis der Messdaten (50) Informationen zur Anwesenheit und/oder zur Qualität von mechanischen Beschädigungen, insbesondere von Druckstellen, Kratzern, Schnitten, Abschürfungen und/oder Quetschungen ermittelt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerungsvorrichtung (32) die Hackfruchtfördervorrichtung (2) in Abhängigkeit von den Ergebnisdaten (52) einstellt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungsvorrichtung (32) eine Umlaufgeschwindigkeit, eine Drehzahl, eine Steigung, eine Spaltbreite und/oder eine Höhe zumindest eines Förderelementes und/oder zumindest eines Trennelementes der Hackfruchtfördervorrichtung (2) relativ zu einem Maschinenrahmen (16) und/oder eine Fahrgeschwindigkeit (44) der Hackfruchtfördervorrichtung (2) einstellt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messdaten (50) zumindest teilweise mittels eines optischen Sensors (18) der Messvorrichtung (4) gemessen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertevorrichtung (30) die Ergebnisdaten (52) in Abhängigkeit einer Lichtstreuung berechnet.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hackfrucht (6) zur Erzeugung einer Lichtreflexion mittels eines Lasers, insbesondere eines Linienlasers, bestrahlt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Laser Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 400 und 1.400 nm, bevorzugt zwischen 600 und 1.000 nm, besonders bevorzugt von 900 nm abgibt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messdaten (50) zumindest teilweise mittels eines sich insbesondere zur Messung auf die Hackfrucht (6) zu bewegenden, taktilen Sensors (20) der Messvorrichtung (4) gemessen wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisdaten (52) abhängig sind von einem Kraftanstieg und/oder einem Druckanstieg pro einer Wegstrecke, die ein Tastelement des taktilen Sensors (20) unter Kontakt zur Hackfrucht (6) zurücklegt.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hackfrucht (6) vor der Messung aus einem Erntegutstrom (22) räumlich separiert und insbesondere im Bereich des Sensors (18,20) fixiert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hackfrucht (6) aus dem Erntegutstrom (22) separiert wird, nachdem sie zumindest zwei Drittel einer von einem Aufnahmeende (28) bis zu einem Abgabeende reichenden Förderstrecke (8) der Hackfruchtfördervorrichtung zurückgelegt hat und/oder nachdem sie auf ein bis zum Abgabeende reichendes oder einem Bunker (24) unmittelbar vorgeordnetes Förderelement (26) aufgegeben wurde.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet dass die Messdaten (50) von unterschiedlichen Sensoren (18,20) der Messvorrichtung (4) gemessen werden und/oder zumindest ein Sensor (18,20) der Messvorrichtung (4) zwischen zwei Messungen relativ zur Hackfrucht (6) und/oder zum Maschinenrahmen (16) bewegt wird.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisdaten (52) in Abhängigkeit von Messdaten (50) unterschiedlicher Messungen berechnet werden, die insbesondere von an unterschiedlichen Abschnitten der Förderstrecke (8) angeordneten Messvorrichtungen (4) durchgeführt werden.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass pro Minute mindestens eine Messung stattfindet und/oder die Bereitstellung der Ergebnisdaten bzw. die Einstellung in Abhängigkeit von den Ergebnisdaten höchstens eine Minute nach der zugrundeliegenden Messung oder zumindest einer der zugrundeliegenden Messungen stattfindet.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertevorrichtung (30) die Messdaten (50) oder zumindest einen davon abhängigen Kennwert Ortungsdaten und/oder Chargendaten zuordnet und bereitstellt.
  17. Hackfruchtfördervorrichtung (2), gekennzeichnet durch eine zur Vermessung von Hackfrüchten (6) ausgebildete Messvorrichtung (4), die einen optischen Sensor (18) und/oder einen taktilen Sensor (20) umfasst und zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  18. Hackfruchtfördervorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Messvorrichtung (4) ein zur Förderung der Hackfrucht (6) von der Förderstrecke (8) zu einem Messraum (10) der Messvorrichtung (4), innerhalb dessen die Hackfrucht (6) während der Messung angeordnet ist, und/oder von dem Messraum (10) weg ausgebildetes Messförderelement (12) zugeordnet ist.
  19. Hackfruchtfördervorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Messraum (10) und der Förderstrecke (8) der Hackfruchtfördervorrichtung (2) ein die Förderstrecke (8) in einer Schließstellung zum Messraum (10) hin abgrenzendes Separierungselement (14) angeordnet ist, das in einer Offenstellung zum Durchlass der zumindest einen Hackfrucht (6) von der Förderstrecke (8) zur Messvorrichtung (4) ausgebildet ist.
  20. Hackfruchterntemaschine (29) aufweisend eine Hackfruchtfördervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 19.
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