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Die Erfindung betrifft ein Schloss, das insbesondere als Einsteckschloss ausgebildet ist. Das Schloss wiederum ist mit einer Kippfalle ausgestattet.
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Fallen von Türschlössern werden üblicherweise verwendet, um das Türblatt in der geschlossenen Stellung zu halten. Die Fallen lassen sich mit Schließbewegungen der Tür durch die Gegenschließkante des Schließbleches federspeichernd aus ihrer Grundstellung in eine zurückgedrängte Position bewegen. In Schließlage der Tür hintergreift der Fallenkopf eine Gegensperrkante des Schließbleches, indem der Fallenkopf durch Federkraft in eine korrespondierende Öffnung des Schließbleches selbstständig vordrängt, wodurch das Türblatt in seiner Lage fixiert wird.
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Als Kippfalle wird eine Falle mit keilförmigem Fallenkopf bezeichnet. Der Fallenkopf ist dabei um eine vertikale Achse (Hochachse) drehbar gelagert. Mit Schließbewegung der Tür lässt sich die Falle über die Fallenschräge linear in das Gehäuse (Schlosskasten) zurückdrängen. In Öffnungsrichtung der Tür wird der Fallenkopf zunächst von der Gegensperrkante des Schließbleches um die vertikale Achse verdreht. Dabei drückt der Fallenrücken (auch als Sperrfläche bezeichnet) gegen die Gegensperrkante. Durch das Drehen des Fallenkopfes wird der Fallenrücken zu einer weiteren Fallenschräge. Mit Drehen des Fallenkopfes wird diesem eine Schubbewegung überlagert, beispielsweise indem sich der Fallenkopf stulpinnenseitig abstützt. Durch diese Schubbewegung bewegt sich die Falle linear in das Gehäuse. Die Drehbewegung des Fallenkopfes und/oder die Linearbewegung der gesamten Falle kann wahlweise blockiert werden, weshalb auch von einer Kippsperrfalle gesprochen wird. Die ungesperrte Kippfalle lässt sich in Öffnungsrichtung der Tür in gleicher Weise zurückdrängen, wie in Schließrichtung. Die Kippfalle muss dabei nicht aktiv zurückgezogen werden. Im gesperrten Zustand schlägt allerdings der Fallenrücken gegen die Gegensperrkante des Schließbleches und wird dabei nicht verdreht und nicht in den Schlosskasten zurückgedrängt.
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Es ist eine Aufgabe vorliegender Erfindung, ein Schloss mit Kippfalle anzugeben, das bei sicherem und wartungsarmem Betrieb möglichst flexibel eingesetzt werden kann.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Die abhängigen Ansprüche haben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung zum Gegenstand.
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Das erfindungsgemäße Schloss ist vorzugsweise als Einsteckschloss ausgebildet. Zur weiteren Definition des Schlosses sind drei zueinander senkrechte Achsen definiert: Längsachse, Querachse und Hochachse. Das Schloss, ausgebildet als Einsteckschloss, wird insbesondere entlang der Längsachse in das Türblatt eingeschoben. Das Zurückziehen der Falle und gegebenenfalls eines Riegels erfolgt ebenfalls bevorzugt parallel zur Längsachse. Ein gegebenenfalls verwendeter Drücker wird parallel zur Querachse in eine entsprechende Nuss des Schlosses eingesteckt. Die Hochachse erstreckt sich bei üblicher Einbaulage des Schlosses vertikal.
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Das Schloss umfasst ein Gehäuse, das auch als Schlosskasten bezeichnet wird. In diesem Gehäuse ist eine Falle linear beweglich angeordnet. Die Falle umfasst einen Fallenschaft, der im Gehäuse entlang der Längsachse verschiebbar angeordnet ist. Das Bewegen des Fallenschaftes, insbesondere das Einziehen des Fallenschaftes in das Gehäuse, erfolgt vorzugsweise über eine entsprechende Mechanik und/oder einen elektromotorischen Antrieb. Beispielsweise kann der Fallenschaft über eine Drückergarnitur, über einen Elektromotor oder durch Drehen eines Schlüssels eingezogen werden.
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Des Weiteren umfasst die Falle einen Fallenkopf. Der Fallenkopf ist um eine Fallendrehachse drehbar am Fallenschaft gelagert. Die Fallendrehachse steht parallel zur Hochachse. Es handelt sich somit um eine Kippfalle. Vorzugsweise kann die Falle auch gesperrt werden, so dass sie auch als Kippsperrfalle bezeichnet werden kann.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die Falle auf einer Seite eine Fallenschräge und auf der gegenüberliegenden Seite einen Fallenrücken aufweist. In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass bei unverdrehter Position des Fallenkopfes der Fallenrücken mit einer maximalen Abweichung von ± 10° senkrecht zur Querachse steht. Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die Fallenschräge parallel zur Hochachse und gegenüber der Querachse und der Längsachse geneigt ist.
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Darüber hinaus umfasst das Schloss eine Verbindungsanordnung, die zur drehbaren Lagerung des Fallenkopfes am Fallenschaft ausgebildet ist. Diese Verbindungsanordnung ist zerstörungsfrei lösbar, um ein Umdrehen des Fallenkopfes zu ermöglichen. Entsprechend bevorzugt ist die Verbindungsanordnung auch wieder zerstörungsfrei setzbar, so dass nach dem Lösen der Verbindungsanordnung und dem Umdrehen des Fallenkopfes der Fallenkopf wieder drehbar am Fallenschaft gelagert werden kann. Bei diesem „Umdrehen“ des Fallenkopfes wird der Fallenkopf insbesondere um 180° umgedreht, so dass zwischen einer linksseitigen Fallenschräge und einer rechtsseitigen Fallenschräge gewechselt werden kann. Dadurch ist das Schloss sehr flexibel einsetzbar und es müssen nicht etwa für links- und rechtsseitige Fallenschrägen separate Schlösser produziert werden. Vielmehr kann das Umstellen des Fallenkopfes vor Ort bei der Montage des Schlosses erfolgen.
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Die „Verbindungsanordnung“ kann eine oder mehrere Lagerstellen umfassen. Besonders bevorzugt sind die mehreren Lagerstellen gleich ausgebildet und bei Verwendung mehrerer Lagerstellen sind alle Lagerstellen entsprechend zerstörungsfrei lösbar und wieder zerstörungsfrei setzbar. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Verbindungsanordnung zwei Lagerstellen aufweist, die entlang der Hochachse versetzt zueinander angeordnet sind. In alternativer Ausgestaltung kann die Verbindungsanordnung nur eine Lagerstelle aufweisen, die insbesondere mittig im Fallenkopf und entsprechend auch mittig im Fallenschaft angeordnet ist.
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In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass die Verbindungsanordnung werkzeuglos lösbar ist. Wie noch im Detail beschrieben wird, kann es in einer Ausgestaltung nötig sein, den Stulp des Schlosses zu lösen, um daraufhin den Fallenkopf vom Fallenschaft zu trennen und umzudrehen. Das Entfernen des Stulpes erfolgt üblicherweise unter Verwendung eines Werkzeuges. Das tatsächliche Lösen der Verbindungsanordnung zwischen Fallenkopf und Fallenschaft allerdings kann vorzugsweise ohne Werkzeug erfolgen.
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Für solche eine werkzeuglose Verbindung ist insbesondere vorgesehen, dass der Fallenkopf relativ zum Fallenschaft entsprechend weit bewegbar ist, beispielsweise verdrehbar oder verschiebbar, so dass die Verbindungsanordnung sich lösen lässt.
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In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass die Verbindungsanordnung zumindest eine Lagerstelle mit jeweils einem Lagerzapfen und einem Außenlagerelement umfasst. Das Außenlagerelement umgreift dabei den Lagerzapfen. Es versteht sich, dass eines der beiden Elemente, beispielsweise der Lagerzapfen, am Fallenschaft angeordnet ist und das andere Element, beispielsweise das Außenlagerelemente, am Fallenkopf angeordnet ist. Allerdings ist auch die umgekehrte Anordnung möglich.
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In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass das Außenlagerelement seitlich offen ist. Bei Verwendung mehrerer Lagerstellen sind alle verwendeten Außenlagerelement bevorzugt seitlich offen. Durch diese seitlich offenen Außenlagerelemente lässt sich das Außenlagerelement vom Lagerzapfen lösen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist das Außenlagerelement als Haken ausgebildet und dementsprechend an einer Seite offen. Durch entsprechend weites Drehen des Fallenkopfes um die Fallendrehachse relativ zum Fallenschaft lässt sich das als Haken ausgebildete Außenlagerelement vom Lagerzapfen lösen.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten Beispiel ist das Außenlagerelement gabelförmig. Dabei umfasst das Außenlagerelement zwei Schenkel, die beidseitig des Lagerzapfens angeordnet sind und somit den Lagerzapfen umgreifen.
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Sowohl bei der Ausgestaltung als Haken als auch bei der gabelförmigen Ausgestaltung ist insbesondere vorgesehen, dass die Relativbewegung zwischen Fallenkopf und Fallenschaft in einer gewissen Weise begrenzt ist. Dies erfolgt beispielsweise mittels des Stulpes. Durch Entfernen dieser Begrenzung, beispielsweise des Stulpes, kann dann der Fallenkopf relativ zum Fallenschaft entsprechend weit bewegt werden, bis sich die Verbindungsanordnung lösen lässt.
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In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass der Lagerzapfen integraler Bestandteil des Fallenschaftes ist. Zusätzlich oder alternativ ist bevorzugt vorgesehen, dass das Außenlagerelement integraler Bestandteil des Fallenkopfes ist. In der umgekehrten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Lagerzapfen integraler Bestandteil des Fallenkopfes ist. Zusätzlich oder alternativ ist dann das Außenlagerelement vorzugsweise integraler Bestandteil des Fallenschaftes.
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Mit der Beschreibung „integraler Bestandteil“ ist insbesondere beschrieben, dass die Elemente einstückig gefertigt oder stoffschlüssig miteinander verbunden (insbesondere verschweißt) sind.
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Wie bereits beschrieben, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Schloss einen Stulp umfasst. Die Falle ragt durch den Stulp nach außen. Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass der Stulp eine Bewegung des Fallenkopfes relativ zum Fallenschaft begrenzt, wobei durch Entfernen des Stulpes der Fallenkopf entsprechen relativ zum Fallenschaft bewegbar ist, um die Verbindungsanordnung zu lösen.
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Der Fallenkopf umfasst vorzugsweise zumindest einen Stütznocken. Der Stütznocken erstreckt sich parallel zur Hochachse und liegt innenseitig am Stulp an. Der Stütznocken kann die Bewegung des Fallenkopfes relativ zum Fallenschaft begrenzen. Gleichzeitig kann der Stütznocken auch eine lineare Bewegung der gesamten Falle entlang der Längsachse begrenzen. In erster Linie erfüllt der Stütznocken jedoch folgende Funktion: Der Stütznocken ist bevorzugt exzentrisch zur Fallendrehachse angeordnet und ist somit relativ zur Fallendrehachse in Richtung des Fallenrückens des Fallenkopfes versetzt. Bei einer Kraft auf den Fallenrücken dreht der Fallenkopf um die Fallendrehachse relativ zum Fallenschaft. Gleichzeitig stützt sich der Fallenkopf über den zumindest einen Stütznocken stulpinnenseitig ab. Dadurch kommt es neben der Drehbewegung des Fallenkopfes auch zu einer Schubkraft vom Fallenkopf auf den Fallenschaft, wodurch sich die gesamte Fallenanordnung linear parallel zur Längsachse in das Gehäuse bewegt. Dieser Bewegungsablauf erfolgt selbstverständlich nur, wenn die Falle nicht gesperrt ist.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Fallenschaft an seiner dem Fallenkopf zugewandten Stirnseite beidseitig der Fallendrehachse jeweils zumindest eine Anschlagsfläche aufweist. Der Fallenschaft und der Fallenkopf sind so ausgebildet, dass bei Krafteinwirkung auf die Fallenschräge der Fallenkopf nicht um die Fallendrehachse dreht, sondern an der zugehörigen Anschlagsfläche anliegt. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, dass die Anschlagsflächen mit einer maximalen Abweichung von ± 10° senkrecht zur Längsachse stehen. Es sind beidseitig der Fallendrehachse jeweils zumindest eine Anschlagsfläche vorgesehen, da, wie bereits beschrieben, der Fallenkopf um 180° umgedreht werden kann.
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Darüber hinaus sind der Fallenschaft und der Fallenkopf so ausgebildet, dass bei Krafteinwirkung auf den Fallenrücken der Fallenkopf um die Fallendrehachse dreht; also nicht durch die Anschlagsflächen blockiert ist.
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Als eine mögliche Ausgestaltung, um das Drehen des Fallenkopfes um die Fallendrehachse freizugeben, ist bevorzugt vorgesehen, dass der Fallenschaft an seiner dem Fallenkopf zugewandten Stirnseite beidseitig der Fallendrehachse jeweils zumindest eine Schaftaussparung aufweist, die ein Drehen des Fallenkopfes um die Fallendrehachse bei Krafteinwirkung auf den Fallenrücken freigibt. Auch hier ist wieder beidseitig der Drehachse zumindest eine Schaftaussparung vorgesehen, da der Fallenkopf um 180° gedreht werden kann.
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Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass der Fallenkopf an seiner dem Fallenschaft zugewandten Seite zumindest eine Kopfaussparung aufweist, in die zumindest eine der Anschlagsflächen eintaucht, wenn der Fallenkopf und die Fallendrehachse bei Krafteinwirkung auf den Fallenrücken drehen.
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Grundsätzlich sind sehr viele unterschiedliche geometrische Ausgestaltungen der Stirnseite des Fallenschaftes und der dem Fallenschaft zugewandten Seite des Fallenkopfes möglich, um in der einen Richtung ein Drehen des Fallenkopfes zu ermöglichen und in der anderen Richtung ein Anschlagen des Fallenkopfes am Fallenschaft sicherzustellen.
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Die oben beschriebene geometrische Ausgestaltung kann auch umgedreht werden, so dass beispielsweise der Fallenschaft lediglich eine entsprechende Aussparung aufweist, wohingegen am Fallenkopf beidseitig der Fallendrehachse jeweils zumindest eine Anschlagsfläche und eine Aussparung vorgesehen sind.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Fallenschräge mit einer Aufschlagdämpfung versehen ist.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass im Fallenkopf eine integrierte Hilfsfalle angeordnet ist.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Fallenschaft und/oder der Fallenkopf aus einem hochfesten Material gefertigt sind.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Fallenschaft und/oder der Fallenkopf aus hochschmelzendem Material gefertigt sind, das insbesondere einen Schmelzpunkt von über 900°C aufweist.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Fallenschaft und/oder der Fallenkopf mit einer Sensorik ausgestattet sind, mit der eine separate Erfassung von Dreh- und/oder Schubbewegungen möglich ist.
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Des Weiteren ist bevorzugt ist vorgesehen, dass das Schloss eine Mechanik und/oder Elektromechanik umfasst, mit der die Bewegung der Falle, insbesondere die Linearbewegung des Fallenschaftes und/oder die Drehbewegung des Fallenkopfes, gesperrt werden kann, so dass eine Krafteinwirkung auf den Fallenrücken nicht zu einer Bewegung der Falle in das Gehäuse hinein führt.
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Schlosses,
- 2 eine schematische Ansicht des in 1 gekennzeichneten Schnittes A:A,
- 3 zwei Ansichten eines Fallenschaftes des erfindungsgemäßen Schlosses mit den beiden Schnitten B:B und C:C,
- 4 zwei Ansichten eines Fallenkopfes des erfindungsgemäßen Schlosses, und
- 5 eine alternative Ausgestaltung einer Verbindungsanordnung des erfindungsgemäßen Schlosses.
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Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Schlosses 1 mit einem Gehäuse 2 und einer Falle 3. In den Figuren sind jeweils senkrecht zueinander eine Längsachse 20, eine Querachse 21 und eine Hochachse 22 eingezeichnet.
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Im Folgenden wird zunächst auf die 1 bis 4 eingegangen. 5 zeigt im Anschluss eine alternative Ausgestaltung einer Verbindungsanordnung 10.
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Das Schloss 1, wie es beispielsweise in 1 dargestellt ist, ist als Einsteckschloss ausgebildet. Dementsprechend wird das Schloss parallel zur Längsachse 20 in ein Türblatt eingeschoben.
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An dem Gehäuse 2 befindet sich ein Stulp 4. Im Inneren des Gehäuses 2, in rein schematischer Darstellung, befindet sich die Falle 3 mit Fallenschaft 5 und Fallenkopf 6. Wie im allgemeinen Teil bereits beschrieben, kann die Falle 3 auf unterschiedliche Weise bewegt werden; beispielsweise ist eine nicht dargestellte Mechanik vorgesehen, die eine Drehbewegung eines Drückers auf eine lineare Bewegung der Falle 3 umsetzt.
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Der Fallenkopf 6 weist eine Fallenschräge 7 und gegenüberliegend einen Fallenrücken 8. Der Fallenrücken 8 steht im Wesentlichen senkrecht zur Querachse 21. Die Fallenschräge 7 ist zur Längsachse 20 und zur Querachse 21 geneigt.
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Des Weiteren ist den 1 bis 4 zu entnehmen, dass die Falle 3 eine Verbindungsanordnung 10 aufweist. Die Verbindungsanordnung 10 ist werkzeuglos lösbar und ermöglicht die drehbewegliche Verbindung des Fallenkopfes 6 am Fallenschaft 5. Im gezeigten Beispiel umfasst die Verbindungsanordnung 10 zwei gegenüberliegende Lagerstellen.
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Die Drehung des Fallenkopfes 6 gegenüber dem Fallenschaft 5 erfolgt um eine Fallendrehachse 23, die parallel zur Hochachse 22 steht. Die Drehbewegung ist in 2 mit Bezugszeichen 25 gekennzeichnet.
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Jede Lagerstelle umfasst einen Lagerzapfen 11 am Fallenschaft 5 und ein zugehöriges Außenlagerelement 12 am Fallenkopf 6. Wie die 2 und 4 zeigen, ist hier das Außenlagerelement 12 als Haken ausgebildet und umgreift dabei den zugehörigen Lagerzapfen 11. 2 zeigt den in 1 gekennzeichneten Schnitt A:A.
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Des Weiteren zeigen die 2 und 4, dass der Fallenkopf 6 auf beiden Seiten jeweils einen Stütznocken 14 aufweist, der sich parallel zur Hochachse 22 erstreckt. Die beiden Stütznocken 14 liegen innenseitig am Stulp 4 an. Der Kontakt zwischen Stütznocken 14 und Stulp 4 definiert eine Kippachse 24, die parallel zur Hochachse 22 und somit auch parallel zur Fallendrehachse 23 steht. Bei der in 2 eingezeichneten Drehbewegung 25, die durch Krafteinwirkung auf den Fallenrücken 8 ausgelöst wird, dreht der Fallenkopf 6 gleichzeitig um die Fallendrehachse 23 relativ zum Fallenschaft und um die Kippachse 24 relativ zum Stulp 4. Dadurch kommt es zu einer Schubbewegung auf den Fallenschaft 5, so dass sich der Fallenschaft 5 zusammen mit dem Fallenkopf 6 linear parallel zur Längsachse 22 in das Innere des Gehäuses 2 bewegt.
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3 zeigt zwei Ansichten des Fallenschaftes 5. In der oberen Ansicht ist die dem Fallenkopf 6 zugewandte Stirnseite des Fallenschaftes 5 dargestellt. Diese Ansicht zeigt auch die Position der dargestellten Schnitte B:B und C:C. Entsprechend 3 weist der Fallenschaft 5 an seiner Stirnseite beidseitig der Fallendrehachse 23 jeweils eine Anschlagsfläche 15 und eine Schaftaussparung 16 auf. Die beiden Anschlagsflächen 15 liegen diagonal zueinander. Entsprechend liegen auch die beiden Schaftaussparungen 16 diagonal zueinander. Die Anschlagsflächen 15 stehen insbesondere senkrecht zur Längsachse 20.
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4 zeigt in zwei Ansichten die Ausgestaltung des Fallenkopfes 6. Dabei ist zu sehen, dass der Fallenkopf 6 an seiner dem Fallenschaft 5 zugewandten Seite eine Kopfaussparung 17 aufweist.
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Beispielsweise diese Kombination aus den Anschlagsflächen 15, den Schaftaussparungen 16 und der Kopfaussparung 17 ermöglicht es, dass der Fallenkopf 6 bei Krafteinwirkung auf den Fallenrücken 8 um die Fallendrehachse 23 drehen kann, wohingegen bei Krafteinwirkung auf die Fallenschräge 7 der Fallenkopf 6 nicht dreht, sondern an der zugehörigen Anschlagsfläche 15 anschlägt. Darüber hinaus ermöglicht die gezeigte Geometrie, dass der Fallenkopf 6 dieselbe Funktion auch erfüllt, wenn er um 180° umgedreht wird.
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Die Geometrie am Fallenschaft 5 und Fallenkopf 6 ist so ausgestaltet, dass der Fallenkopf 6 in überstreckter Lage, also, wenn er weit genug um die Fallendrehachse 23 gedreht wird, ausgehängt werden kann, so dass sich die Verbindungsanordnung 10 löst. Dies ist insbesondere möglich, wenn zuvor der Stulp 4 demontiert wird.
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In den 1 bis 4 umfasst die Verbindungsanordnung 10 als Außenlagerelement 12 einen Haken. Die gleiche konstruktive Ausgestaltung des Schlosses, gezeigt in den 1 bis 4, kann auch mit einer anderen Ausgestaltung der Verbindungsanordnung 10 Anwendung finden. Ein Beispiel hierzu zeigt 5. Gemäß 5 ist das Außenlagerelement 12 gabelförmig ausgestaltet und umfasst hierzu zwei Schenkel 13. Die beiden Schenkel 13 umgreifen den zugehörigen Lagerzapfen 11 auf beiden Seiten. Im gezeigten Beispiel sorgen der Stulp 4 und die Stütznocken 14 dafür, dass sich der Fallenkopf 6 nicht vom Fallenschaft 5 wegbewegt. Erst nach Demontage des Stulpes 4 kann der Fallenkopf 6 abgezogen und um 180° gedreht werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schloss
- 2
- Gehäuse
- 3
- Falle
- 4
- Stulp
- 5
- Fallenschaft
- 6
- Fallenkopf
- 7
- Fallenschräge
- 8
- Fallenrücken
- 10
- Verbindungsanordnung
- 11
- Lagerzapfen
- 12
- Außenlagerelement
- 13
- Schenkel
- 14
- Stütznocken
- 15
- Anschlagsfläche
- 16
- Schaftaussparung
- 17
- Kopfaussparung
- 20
- Längsachse
- 21
- Querachse
- 22
- Hochachse
- 23
- Fallendrehachse
- 24
- Kippachse
- 25
- Drehbewegung