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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Klimatisieren eines Fahrzeugs, bei dem eine Steuereinrichtung eines Fahrzeugs eine Stärke oder eine Temperatur eines Luftstroms einstellt und der eingestellte Luftstrom in einen zwischen einer Bekleidung und einer Haut eines Insassen des Fahrzeugs gebildeten Zwischenraum einströmt. Ferner betrifft die Erfindung einen Sitz für ein Fahrzeug und eine Funktionsbekleidung für einen Insassen eines Fahrzeugs.
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Verfahren zum Klimatisieren eines Fahrzeugs sind im Stand der Technik in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt und dienen dazu, eine Temperatur einer Luft in einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs derart einzustellen, dass für Insassen des Fahrzeugs ein Aufenthalt in dem Fahrzeug unabhängig von einer Wetterlage angenehm ist. Allerdings hängt eine als angenehm empfundene Temperatur der Luft von einer jeweiligen Vorliebe der Insassen ebenso ab wie von einer Bekleidung des Insassen und/oder der Wetterlage in einer Umgebung des Fahrzeugs.
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Zwar ist die Wetterlage für jeden Insassen des Fahrzeugs dieselbe. Jedoch können sich die Vorlieben und die Bekleidung der Insassen eines Fahrzeugs unterscheiden. Bekannte Klimatisierungsverfahren erlauben daher jedem Insassen ein individuelles Einstellen der Lufttemperatur und machen sich die Tatsache zunutze, dass während einer Fahrt des Fahrzeugs jeder Insasse im Wesentlichen konstant auf einem bestimmten Sitz des Fahrzeugs angeordnet ist.
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So offenbart
DE 10 026 656 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Klimatisieren eines Sitzes eines Fahrzeugs. Das Klimatisieren umfasst ein grundsätzlich automatisch gesteuertes und wahlweise von einem Insassen des Fahrzeugs übersteuerbares Temperieren und optionales Belüften eines einzelnen Sitzes und eines darauf angeordneten Insassen unter Verwendung empirisch gewonnener, modellierter oder sensierter Parameterwerte, wobei Jahreszeiten oder eine Bekleidung des Insassen berücksichtigt werden können.
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Sensierte Parameterwerte lassen sich abhängig von aktuell erfassten Temperaturwerten bestimmen, welche von jeweils im Bereich eines Fahrzeugsitzes angeordneten Temperatursensoren bereitgestellt werden.
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Ein solches System mit einer Klimaanlage eines Fahrzeugs und einem Fahrzeugsitz wird in
DE 10 256 698 A1 beschrieben. Die Klimaanlage umfasst eine Steuereinheit, eine Raumklimatisierungseinheit, eine dem Fahrzeugsitz ausschließlich zugeordnete Sitzklimatisierungseinheit und einen dem Fahrzeugsitz oder einem auf dem Fahrzeugsitz angeordneten Insassen ausschließlich zugeordneten Temperatursensor, welche jeweils mit der Steuereinheit funktional verbunden sind. Die Klimaanlage ist konfiguriert, eine Differenz zwischen einer von dem Temperatursensor erfassten Temperatur eines vorderen Körperbereichs des Insassen und einer Temperatur des Fahrzeugsitzes zu verringern.
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Der vorstehend erwähnte Temperatursensor kann infolge seiner Anordnung allerdings lediglich eine Temperatur des vorderen Körperbereichs des Insassen erfassen. Ein Wohlbefinden des Insassen in dem Fahrzeug hängt jedoch auch von einer Temperatur eines hinteren oder lateralen Körperbereichs des Insassen ab.
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Zur Erfassung von Temperaturen beliebiger Körperbereiche eines Insassen offenbart
DE 10 2018 105 205 A1 ein System mit einem Fahrzeugsitz und einer Funktionsoberbekleidung für den Insassen des Fahrzeugs, welche mittels zueinander räumlich korrespondierender elektrischer Kontaktflächen funktional verbunden werden, wenn der Insasse die Funktionsoberbekleidung trägt und auf dem Fahrzeugsitz angeordnet ist. Die Funktionsoberbekleidung umfasst bevorzugt mehrere verteilt angeordnete Temperatursensoren, so dass ein Belüften des Fahrzeugsitzes und/oder eine Klimaanlage des Fahrzeugs automatisch abhängig von erfassten Temperaturen beliebiger Körperbereiche des auf dem Fahrzeugsitz angeordneten Insassen gesteuert wird.
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Ein weiteres Problem beim individuellen Klimatisieren eines Insassen eines Fahrzeugs kann aus einer Bekleidung des Insassen resultieren. Die Bekleidung kann einen von einer Klimatisierungseinheit erzeugten Luftstrom daran hindern, zu der Haut des Insassen zu gelangen.
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Diesem Problem widmet sich
DE 20 2018 104 918 U1 und offenbart einen Fahrzeugsitz mit einer Mehrzahl von Kühlöffnungen, welche in einer Sitzfläche und einer Rückenlehne des Fahrzeugs angeordnet und mit einer Kühlluftpumpe einer Klimatisierungseinheit des Fahrzeugs fluidverbunden sind. Die Kühlluftpumpe ist konfiguriert, einen aus den Kühlöffnungen austretenden gepumpten Kühlluftstrom derart kraftvoll aus den Kühlöffnungen austreten zu lassen, dass der Kühlluftstrom eine Bekleidung eines auf dem Fahrzeugsitz angeordneten Insassen durchdringt, wodurch die Haut des Insassen gekühlt wird.
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Wenn der Insasse jedoch eine für einen Luftstrom undurchdringbare Bekleidung trägt, beispielsweise eine spezielle Windschutzbekleidung oder eine wasserdichte Regenjacke, kann der offenbarte Fahrzeugsitz die beabsichtigte unmittelbare Kühlwirkung nicht erzeugen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren zum Klimatisieren eines Fahrzeugs vorzuschlagen, welches bedingungslos ein gezieltes und präzises individuelles Klimatisieren eines Insassen des Fahrzeugs erlaubt. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen Sitz für ein Fahrzeug und eine Funktionsbekleidung für einen Insassen eines Fahrzeugs anzugeben.
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Ein Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Klimatisieren eines Fahrzeugs, bei dem eine Steuereinrichtung eines Fahrzeugs eine Stärke oder eine Temperatur eines Luftstroms einstellt und der eingestellte Luftstrom in einen zwischen einer Bekleidung und einer Haut eines Insassen des Fahrzeugs gebildeten Zwischenraum einströmt. Die Steuereinrichtung kann zu einer Klimaanlage des Fahrzeugs gehören und erzeugt den Luftstrom. Auf diese Weise gelangt der Luftstrom in einen unmittelbaren Kontakt mit der Haut des Insassen, wodurch die Haut des Insassen sehr effektiv temperiert wird, d. h. je nach Bedarf gekühlt oder erwärmt. Allerdings setzt dies eine Winddurchlässigkeit der Bekleidung des Insassen zwingend voraus, wenn der Luftstrom aus einer Anlagefläche des Sitzes, d. h. einer Sitzfläche oder einer Anlehnfläche einer Rückenlehne des Sitzes, austritt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren passiert der Luftstrom eine an einer lateralen Außenseite eines Sitzes des Fahrzeugs angeordnete Luftausblaseinrichtung. Mit anderen Worten ist die Luftblaseinrichtung separat von jeder Anlagefläche des Sitzes angeordnet. Entsprechend kann eine windundurchlässige Bekleidung des Insassen den Luftstrom nicht an einem Austreten aus der Luftblaseinrichtung und einem Einströmen in den Zwischenraum hindern.
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In einer Ausführungsform wird eine Düse der Luftausblaseinrichtung in den Zwischenraum eingeführt. Die Düse kann an der lateralen Außenseite des Sitzes befestigt sein und ein Überstülpen der Bekleidung über die Düse ermöglichen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Luftausblaseinrichtung einen biegbaren Schlauch umfasst, dessen freies Ende als die Düse wirkt oder an dessen freiem Ende die Düse angeordnet ist. Dann kann der Insasse die Düse manuell in den Zwischenraum einführen, um den Luftstrom in den Zwischenraum einströmen zu lassen.
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Alternativ oder zusätzlich kann eine von dem Insassen getragene Funktionsbekleidung mit der Luftausblaseinrichtung fluidverbunden werden und der Luftstrom durch eine Mehrzahl von Belüftungsöffnungen der Funktionsbekleidung in den Zwischenraum einströmen. Der Insasse schließt dazu einen Luftanschluss der Funktionsbekleidung an die Luftausblaseinrichtung an. Der die Luftausblaseinrichtung passierende Luftstrom strömt zunächst in die Funktionsbekleidung und aus der Funktionsbekleidung in den Zwischenraum ein. Dank der mehreren Belüftungsöffnungen der Funktionsbekleidung wird der Luftstrom effektiv in dem Zwischenraum verteilt.
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Vorteilhaft passiert der Luftstrom zwei an gegenüber liegenden lateralen Außenseiten des Sitzes angeordnete Luftausblaseinrichtungen. Mit anderen Worten umfasst der Luftstrom zwei Teilluftströme, welche ein Verteilen des Luftstroms in dem Zwischenraum erleichtern.
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In anderen Ausführungsformen stellt die Steuereinrichtung die Stärke oder die Temperatur des Luftstroms abhängig von einer gemessenen Hauttemperatur des Insassen ein. Die gemessene Hauttemperatur kann von der Steuereinrichtung vorteilhaft als eine Regelgröße verwendet werden, um eine für den Insassen angenehme Hauttemperatur zu erreichen.
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Vorteilhaft misst zumindest ein mit der Steuereinrichtung verbundener Temperatursensor der Funktionsbekleidung die Hauttemperatur des Insassen. Die Funktionsbekleidung und mit ihr der zumindest eine Temperatursensor, idealerweise eine Mehrzahl von Temperatursensoren, erlaubt ein unmittelbares Messen der Hauttemperatur, bei entsprechender Platzierung der Temperatursensoren insbesondere an für das Wohlbefinden relevanten Körperbereichen, beispielsweise unter den Achseln. Die Temperatursensoren ermöglichen ein besonders präzises Klimatisieren des Insassen, wodurch beispielsweise ein Schwitzen des Insassen verringert oder vermieden wird.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Sitz für ein Fahrzeug, mit zumindest einer Luftausblaseinrichtung, welche zum Einstellen einer Stärke oder einer Temperatur eines die Luftausblaseinrichtung passierenden Luftstroms an eine Steuereinrichtung eines Fahrzeugs anschließbar ist. Dank der Luftausblaseinrichtung kann ein auf dem Sitz angeordneter Insasse mit einem individuellen Luftstrom beaufschlagt werden.
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Bei dem erfindungsgemäßen Sitz ist die zumindest eine Luftausblaseinrichtung an einer lateralen Außenseite des Sitzes angeordnet. Der die Luftausblaseinrichtung passierende Luftstrom wird nicht durch einen auf dem Sitz angeordneten Insassen des Fahrzeugs oder durch eine von dem Insassen getragene Bekleidung behindert.
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Bevorzugt umfasst die zumindest eine Luftausblaseinrichtung eine Düse zum Einführen in einen zwischen einer Bekleidung und einer Haut eines Insassen des Fahrzeugs gebildeten Zwischenraum und/oder eine mit der Steuereinrichtung funktional verbundene Buchse zum Einstecken eines Steckers einer von einem auf dem Sitz angeordneten Insassen des Fahrzeugs getragenen Funktionsbekleidung. Die Luftausblaseinrichtung kann einen biegbaren Luftschlauch umfassen, dessen freies Ende als die Düse ausgebildet ist oder an dessen freiem Ende die Düse angeordnet ist. Der Luftschlauch kann steif oder flexibel ausgebildet sein. Die Buchse ermöglicht ein funktionales Verbinden von Temperatursensoren der Funktionsbekleidung mit der Steuereinrichtung.
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Noch ein Gegenstand der Erfindung ist eine Funktionsbekleidung für einen Insassen eines Fahrzeugs. Die Funktionsbekleidung ist mit einer Haut des Insassen in Anlage, wenn sie von dem Insassen getragen wird. Über der Funktionsbekleidung kann der Insasse eine Oberbekleidung tragen.
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Die erfindungsgemäße Funktionsbekleidung umfasst eine Mehrzahl von Belüftungsöffnungen zum Belüften eines zwischen einer Haut eines Trägers der Funktionsbekleidung und der Funktionsbekleidung gebildeten Zwischenraums, einen Luftanschluss zum Anschließen an eine Luftausblaseinrichtung eines Sitzes eines Fahrzeugs und einen die Mehrzahl von Belüftungsöffnungen mit dem Anschluss verbindenden Luftkanal. Mit anderen Worten ist die Funktionsbekleidung ausgebildet, den Luftstrom in dem Zwischenraum unabhängig von einer Oberbekleidung des Insassen effektiv zu verteilen. Dabei kann eine Flächendichte der Belüftungsöffnungen abhängig von für ein Wohlbefinden des Insassen relevanten Körperbereichen variieren. Beispielsweise kann die Flächendichte in einem oberen vorderen Körperbereich größer sein als in einem unteren hinteren Körperbereich.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Funktionsbekleidung einen Stecker zum Einstecken in eine Buchse der Luftausblaseinrichtung und einen Temperatursensor oder eine Mehrzahl von Temperatursensoren zum Messen einer Hauttemperatur des Trägers, welche mit dem Stecker funktional verbunden sind. Die Temperatursensoren lassen sich mit einer Steuereinrichtung des Fahrzeugs funktional verbinden. Wenn die Steuereinrichtung konfiguriert ist, eine Temperatur und eine Stärke eines die Luftausblaseinrichtung passierenden Luftstroms abhängig von einer von den Temperatursensoren gemessenen Hauttemperatur einzustellen, ermöglicht die Funktionsbekleidung ein besonders präzises und gezieltes individuelles Klimatisieren des Insassen.
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Die Funktionsbekleidung kann weitere Sensoren zum Messen von weiteren Vitalparametern des Insassen, beispielsweise Sensoren zum Erfassen einer Herzfrequenz oder einer Atemfrequenz, umfassen. Die Steuereinrichtung kann mittels der weiteren Sensoren entsprechende weitere Vitalfunktionen des Insassen überwachen und/oder die Temperatur oder die Stärke des Luftstroms abhängig von den gemessenen weiteren Vitalparametern einstellen.
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Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass für jeden Insassen des Fahrzeugs unabhängig von einer Bekleidung des Insassen eine präzise und gezielte individuelle Klimatisierung des Insassen bereitgestellt wird. Windschutzkleidung oder Regenkleidung müssen daher von dem Insassen nicht vermieden oder zuvor ausgezogen werden. Die Klimatisierung kann ein Schwitzen, beispielsweise unter den Achseln, verringern oder vermeiden. Außerdem entfällt ein Beaufschlagen des Insassen mit einem äußeren Luftstrom, welcher häufig als unangenehm empfunden wird. Weiterhin kann bei einer direkten Sonneneinstrahlung insbesondere ein Oberkörper des Insassen gezielt gekühlt werden, wodurch eine Gefahr einer Überhitzung des Insassen bei einer starken Sonneneinstrahlung verringert ist.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsformen in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter beschrieben. Es zeigt:
- 1 in einer perspektivischen Darstellung einen Sitz nach einer Ausführungsform der Erfindung;
- 2 in einer Vorderansicht eine Funktionsbekleidung nach einer Ausführungsform der Erfindung;
- 3 in einer perspektivischen Querschnittsansicht einen Luftkanal der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung;
- 4 in einer Seitenansicht einen Luftanschlusses der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung;
- 5 in einer teilweisen Querschnittsansicht einen zwischen einer Haut eines Insassen und der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung gebildeten Zwischenraum.
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1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung einen Sitz 10 nach einer Ausführungsform der Erfindung. Der Sitz 10 ist für ein Fahrzeug geeignet und umfasst wie üblich eine Sitzfläche 11 und eine Rückenlehne 12. Zu dem Sitz 10 gehören weiterhin zwei Luftausblaseinrichtungen 20, 30, welche an gegenüberliegenden lateralen Seiten des Sitzes 10 im Bereich eines Gurtschlosses 13 angeordnet und zum Einstellen einer Stärke oder einer Temperatur eines die Luftausblaseinrichtungen 20, 30 passierenden Luftstroms an eine Steuereinrichtung (nicht dargestellt) eines Fahrzeugs anschließbar sind.
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Die Luftblaseinrichtungen 20, 30 sind mit einer Luftleitung 31 fluidverbunden, welche mit der Steuereinrichtung des Fahrzeugs, beispielsweise einer Klimaanlage des Fahrzeugs, angeschlossen ist. Zu jeder erfindungsgemäßen Ausführungsform des Sitzes 10 gehört zumindest eine Luftausblaseinrichtung 20, 30, d. h. eine oder mehr als eine Luftausblaseinrichtung 20, 30.
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Jede Luftausblaseinrichtung 20, 30 umfasst eine Düse 22, 32 zum Einführen in einen zwischen einer Bekleidung und einer Haut eines Insassen des Fahrzeugs gebildeten Zwischenraum und kann zudem eine mit der Steuereinrichtung funktional verbundenen Buchse 33 zum Einstecken eines Steckers einer Funktionsbekleidung (nicht dargestellt) umfassen, welche von einem auf dem Sitz 10 angeordneten Insassen des Fahrzeugs getragen wird.
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Die Düse 22, 32 ist relativ zu dem Sitz 10 ortsfest fixiert und derart angeordnet, dass ein auf dem Sitz 10 angeordneter Insasse eine Bekleidung über die Düse 22, 32 stülpen kann. In anderen Ausführungsformen ist die Düse an einem freien Ende eines Luftschlauchs der Luftausblaseinrichtung 20, 30 angeordnet. Oder ein freies Ende eines Luftschlauchs der Luftausblaseinrichtung 20, 30 kann als die Düse ausgebildet sein.
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Während des Betriebs des Sitzes 10 ist ein Insasse des Fahrzeugs auf dem Sitz 10 angeordnet. Der Insasse führt die Düsen 22, 32 der Luftausblaseinrichtungen 20, 30 in einen zwischen der Bekleidung und der Haut gebildeten Zwischenraum ein, indem er seine Bekleidung über die Düsen 22, 32 stülpt. Dann passiert der eingestellte Luftstrom die Luftausblaseinrichtungen 20, 30 und strömt in den Zwischenraum ein.
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Alternativ dazu kann der Insasse eine spezielle Funktionsbekleidung 40 tragen.
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2 zeigt in einer Vorderansicht eine Funktionsbekleidung 40 nach einer Ausführungsform der Erfindung. Die Funktionsbekleidung 40 ist beispielhaft als eine Oberbekleidung ausgebildet, kann aber alternativ als eine Unterbekleidung ausgebildet sein.
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Die Funktionsbekleidung 40 umfasst eine Mehrzahl von Belüftungsöffnungen 47 zum Belüften eines zwischen einer Haut 50 (s. 5) eines Trägers der Funktionsbekleidung 40 und der Funktionsbekleidung 40 gebildeten Zwischenraums 51 (s. 5), zwei bezogen auf die Funktionsbekleidung 40 lateral angeordnete Luftanschlüsse 45 zum Anschließen an die Luftausblaseinrichtungen 20, 30 des Sitzes 10 und zwei die Mehrzahl von Belüftungsöffnungen 47 mit dem Luftanschluss 45 verbindende Luftkanäle 42. Die Belüftungsöffnungen 47 sind an einem Ende eines Luftkanals 42 und/oder an einer der Haut 51 des Insassen zugewandten Innenseite der Luftkanäle 42 ausgebildet und angeordnet. Jeder Luftkanal 42 verzweigt sich baumartig in eine Mehrzahl von Kanalabschnitten, welche sich in einen Brustbereich und einen Bauchbereich der Funktionsbekleidung 40 erstrecken.
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Die Funktionsbekleidung 40 umfasst bevorzugt einen (nicht dargestellten) Stecker zum Einstecken in die Buchsen 33 der Luftausblaseinrichtungen 20, 30 und einen oder mehrere Temperatursensoren 48 zum Messen einer Hauttemperatur des Trägers, d. h. des Insassen, welche mit dem Stecker funktional verbunden sind. Selbstverständlich können die Luftausblaseinrichtungen 20, 30 und die Funktionsbekleidung 40 anstelle von Stecker und Buchse alternative zueinander korrespondierende galvanische Kontaktelemente umfassen.
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3 zeigt in einer perspektivischen Querschnittsansicht einen Luftkanal 42 der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung 40. Der Luftkanal 42 umfasst eine Kanalwand 43, welche aus demselben Material wie ein Oberstoff 41 (s. 5) der Funktionsbekleidung 40 bestehen oder dieses umfassen kann. Alternativ dazu kann die Kanalwand 43 eine Aktivmembran oder einen offenporigen Stoff umfassen oder daraus bestehen. Im Falle eines offenporigen Stoffes wirken die Poren des Stoffes als Belüftungsöffnungen.
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Vorteilhaft umfasst der Luftkanal 42 ein luftdurchlässiges Füllmaterial 44, welches in dem Luftkanal 42 angeordnet ist und einen Querschnitt des Luftkanals 42 offen hält. Das Füllmaterial 44 kann beispielsweise als ein dreidimensionales Netzgewebe (Airmesh) ausgebildet sein. Der Luftkanal 42 enthält in anderen Ausführungsformen kein Füllmaterial. Wenn der Luftkanal 42 kein Füllmaterial enthält, öffnet sich der Querschnitt des Luftkanals 42 aufgrund eines den Luftkanal 42 durchströmenden Luftstroms.
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4 zeigt in einer Seitenansicht einen Luftanschlusses 45 der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung 40. Der Luftanschluss 45 kann ein Arretierelement 46, beispielsweise in Form eines Permanentmagneten, umfassen. Dann umfasst die entsprechende Luftausblaseinrichtung 20, 30 ein korrespondierendes Arretierelement 34, beispielsweise ebenfalls einen Permanentmagneten.
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Bevorzugt gehört zu jeder Luftausblaseinrichtung 20, 30 ein Verschlusselement 35, um ein Eindringen von Festkörpern, Flüssigkeiten oder Staub in die Luftausblaseinrichtung 20, 30 zu verhindern. Das Verschlusselement 35 kann beispielsweise als eine Klappe ausgebildet sein, welche von einem die Luftausblaseinrichtung 20, 30 passierenden Luftstrom geöffnet wird und ohne einen die Luftausblaseinrichtung 20, 30 passierenden Luftstrom geschlossen ist.
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5 zeigt in einer teilweisen Querschnittsansicht einen zwischen einer Haut 50 eines Insassen und der in 2 gezeigten Funktionsbekleidung 40 gebildeten Zwischenraum 51. Der Luftkanal 42 ist in dem Zwischenraum 51. d. h. zwischen dem Oberstoff 41 der Funktionsbekleidung 40 und der Haut 50 des Insassen, angeordnet.
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Wenn der Insasse die Funktionsbekleidung 40 trägt, verbindet der Insasse die Luftanschlüsse 45 der Funktionsbekleidung 40 fluidisch mit den Düsen 22, 32 der Luftausblaseinrichtungen 20, 30. Ferner steckt der Insasse die Stecker der Funktionsbekleidung 40 in die Buchsen 33 der Luftausblaseinrichtungen 20, 30 ein.
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Die mit der Steuereinrichtung über die Buchsen 33 verbundenen Temperatursensoren 48 der Funktionsbekleidung messen kontinuierlich eine Hauttemperatur des Insassen. Die Steuereinrichtung erzeugt einen Luftstrom und stellt abhängig von einer gemessenen Hauttemperatur des Insassen eine Stärke oder eine Temperatur des erzeugten Luftstroms ein.
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Der eingestellte Luftstrom passiert die beiden Luftausblaseinrichtungen 20, 30 und die Funktionsbekleidung 40 und strömt durch die Mehrzahl von Belüftungsöffnungen der Funktionsbekleidung 40 in einen zwischen der Funktionsbekleidung 40 und der Haut 50 des Insassen gebildeten Zwischenraum 51 ein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Sitz
- 11
- Sitzfläche
- 12
- Rückenlehne
- 13
- Gurtschloss
- 20
- rechte Luftausblaseinrichtung
- 22
- Düse
- 30
- linke Luftausblaseinrichtung
- 31
- Luftleitung
- 32
- Düse
- 33
- Buchse
- 34
- Arretierelement
- 35
- Verschlusselement
- 40
- Funktionsbekleidung
- 41
- Oberstoff
- 42
- Luftkanal
- 43
- Kanalwand
- 44
- Füllmaterial
- 45
- Luftanschluss
- 46
- Arretierelement
- 47
- Belüftungsöffnung
- 48
- Temperatursensor
- 50
- Haut
- 51
- Zwischenraum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10026656 A1 [0004]
- DE 10256698 A1 [0006]
- DE 102018105205 A1 [0008]
- DE 202018104918 U1 [0010]