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DE102020114569A1 - Kontaktierungsvorrichtung zum Modifizieren eines elektrischen oder elektronischen Bauelements, Bauteil mit einer solchen Kontaktierungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe - Google Patents

Kontaktierungsvorrichtung zum Modifizieren eines elektrischen oder elektronischen Bauelements, Bauteil mit einer solchen Kontaktierungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe Download PDF

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DE102020114569A1
DE102020114569A1 DE102020114569.1A DE102020114569A DE102020114569A1 DE 102020114569 A1 DE102020114569 A1 DE 102020114569A1 DE 102020114569 A DE102020114569 A DE 102020114569A DE 102020114569 A1 DE102020114569 A1 DE 102020114569A1
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DE
Germany
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component
housing
contacting
electrical
contacting device
Prior art date
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Pending
Application number
DE102020114569.1A
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English (en)
Inventor
Ludwig Schmid
Josef Krammer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kontaktierungsvorrichtung (1) zum Modifizieren eines handelsüblichen elektrischen oder elektronischen Bauelements (4, 35, 36), das ein Bauelementgehäuse (5) aufweist, an dessen Gehäuseoberfläche wenigstens zwei elektrische Anschlusselemente (7) angeordnet sind, mittels derer das Bauelement (4, 35, 36) unmittelbar mit einer Leiterplatine verbindbar ist, wobei die Kontaktierungsvorrichtung (1) zwei voneinander elektrisch isolierte Kontaktierungskörper (8) mit einem jeweiligen Federelement (9) aufweist. Erfindungsgemäß umfasst der jeweilige Kontaktierungskörper (8) ein Befestigungselement (10), mittels dessen das Bauelementgehäuse (5) und der jeweilige Kontaktierungskörper (8) aneinander befestigbar sind, wobei das jeweilige Federelement (9) und ein entsprechend zugeordnetes der elektrischen Anschlusselemente (7) miteinander elektrisch kontaktierbar sind. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein eine Kontaktierungsvorrichtung (1) und ein Bauelement (4, 35, 36) aufweisendes Bauteil (2) sowie ein Verfahren zum Bestücken einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe (3).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kontaktierungsvorrichtung mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Bauteil mit den in Patentanspruch 9 angegebenen Merkmalen. Überdies betrifft die Erfindung ein Verfahren mit den in Patentanspruch 10 angegebenen Merkmalen.
  • Elektrische bzw. elektronische Bauelemente für Bauteile oder elektrische bzw. elektronische Subkomponenten, insbesondere für Kraftfahrzeuge, werden nach dem Stand der Technik mit Leiterbahnen einer Leiterplatine verlötet und/oder an anderen stromführende Bauteilen - etwa einem Gehäuse des Bauteils oder der Subkomponente (Bauteilgehäuse) - angeschraubt und elektrisch kontaktiert. Die jeweilige Leiterplatine wird hierzu mit „Katalogware“, das heißt mit handelsüblichen und zur bestimmungsgemäßen Verwendung fertig ausgebildeten Bauelementen, beispielsweise Widerständen, Kondensatoren, Spulen etc., bestückt. Die Leiterplatine wiederum wird in das Bauteilgehäuse angeordnet und damit mechanisch verbunden, zum Beispiel werden die Leiterplatine und das Bauteilgehäuse miteinander verschraubt. Dabei können - je nach Anforderung - elektrisch leitende Verschraubungen an das metallische Bauteilgehäuse gewählt werden, beispielsweise um die Leiterplatine und das Bauteilgehäuse zum Zwecke der Erdung des Bauteils miteinander elektrisch leitend zu verbinden. Weiter können elektrisch isolierende Verschraubungen gewählt werden, um die Leiterplatine und das Bauteilgehäuse voneinander elektrisch zu isolieren.
  • Insbesondere zur Entwicklung eines Kraftfahrzeugs und/oder zum Testen eines Kraftfahrzeugs ist es erforderlich, die Subkomponente besonders schnell und aufwandsarm hinsichtlich der Bauelemente umkonfigurieren zu können, um beispielsweise besonders effizient mehrere Versuche hinsichtlich einer besonders vorteilhaften EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) der Subkomponente und infolgedessen des gesamten zu entwickelnden oder zu testenden Kraftfahrzeugs durchführen zu können. Weiter besteht dieser Bedarf an der einfachen und schnellen Umkonfiguration des Bauteils bzw. der Subkomponente auch bei einem fertigen Kraftfahrzeug, beispielsweise um eine Systemleistung des Bauteils an unterschiedliche Varianten des Kraftfahrzeugs besonders effizient und somit wirtschaftlich anpassen zu können. Diesem Bedarf steht aber schon die Lötverbindung zwischen den Bauelementen und der Leiterplatine entgegen.
  • Des Weiteren erfordert die bei einer solchen herkömmlichen Subkomponente zum Einsatz kommende Leiterplatine ihren eigenen Bauraum, wodurch die Subkomponente nur wenig bauraumeffizient ausgebildet ist. Darüber hinaus sind die Leiterplatine und das Bauteilgehäuse mittels der bereits erwähnten Schraubverbindung oder mittels einer anderen Verbindungstechnik miteinander mechanisch zu fixieren, damit das Bauteil nicht in unerwünschter Weise lose in dem Bauteilgehäuse bewegbar ist. Daher ist diese herkömmliche Subkomponente auch besonders aufwändig hinsichtlich ihrer Herstellung. Ferner ist eine Einbindung der Subkomponente in ein Elektrik- und/oder Elektroniknetz des Kraftfahrzeugs ebenfalls besonders aufwändig, da wenigstens ein weiteres Verbindungselement erforderlich ist, um die Leiterplatine und das Bauteil elektrisch miteinander zu kontaktieren. So ist zum Beispiel innerhalb des Bauteilgehäuses eine Verbindung vonnöten, die die Leiterplatine und gehäuseaußenseitige Steckkontakte miteinander elektrisch verbindet.
  • Da ein Herstellen unterschiedlicher Bauelementkonfigurationen des herkömmlichen Bauteils bzw. der herkömmlichen Subkomponente über ein Bestücken der Leiterplatine und den damit verbundenen Ausbau und (Wieder-)Einbau erfolgt, sind die im Rahmen des Testens und/oder des Entwickelns des Kraftfahrzeugs besonders aufwändig.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Herstellen und/oder Umkonfigurieren eines elektrischen oder elektronischen Bauteils mit wenigstens einem elektrischen und/oder elektronischen Bauelement besonders einfach und aufwandsarm auszubilden.
  • Aus dem Stand der Technik sind elektrische bzw. elektronische Bauteile oder Bauelemente bekannt, die mittels wenigstens zweier Federelemente mechanisch und/oder elektrisch mit einer Leiterplatte oder Leiterplatine kontaktierbar sind. Hierzu sind die wenigstens zwei Federelemente jeweils als ein jeweiliges Anschlusselement eines elektrisches und/oder elektronischen Bauelements ausgebildet. Die DE 20 2014 011 393 U1 offenbart eine Bauelement-Steckverbindungsanordnung zum steckbaren Verbinden eines Bauelements mit einer Leiterplatte. Die DE 10 2017 211 336 A1 offenbart ein Leistungsmodul mit einem oberseitig und/oder unterseitig elektrisch zu kontaktierenden Halbleiterträgerelement.
  • Bei der herkömmlichen Bauelement-Steckverbindungsanordnung bzw. bei dem herkömmlichen Leistungsmodul sind aber die entsprechenden elektrischen und/oder elektronischen Bauelemente ganz spezifisch für den jeweiligen Einsatzzweck ausgebildet. Das bedeutet, dass die entsprechenden elektrischen und/oder elektronischen Bauelemente wenig flexibel bzw. wenig vielseitig einsetzbar sind.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Herstellen und/oder Umkonfigurieren eines elektrischen oder elektronischen Bauteils mit wenigstens einem elektrischen und/oder elektronischen Bauelement besonders einfach und aufwandsarm auszubilden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kontaktierungsvorrichtung mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Weiter wird diese Aufgabe durch ein eine solche Kontaktierungsvorrichtung aufweisendes Bauteil mit den in Patentanspruch 9 angegebenen Merkmal gelöst. Darüber hinaus wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Bestücken einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe gelöst, die gemäß Patentanspruch 10 ausgebildet ist. Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kontaktierungsvorrichtung sind als Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bauteils bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens anzusehen und umgekehrt. Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bauteils sind als Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens anzusehen und umgekehrt. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
  • Erfindungsgemäß ist eine Kontaktierungsvorrichtung zum Modifizieren eines elektrischen oder elektronischen Bauelements vorgeschlagen. Das Bauelement ist beispielsweise in einem Kraftfahrzeug einsetzbar. Bei dem elektrischen oder elektronischen Bauelement handelt es sich insbesondere um ein handelsübliches elektrisches oder elektronisches Bauelement. Das bedeutet, dass das handelsübliche Bauelement so wie es ist, das heißt bevor es mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifiziert wird, dazu ausgebildet ist, mit einer elektrischen Leiterplatte oder Leiterplatine bestimmungsgemäß verbunden zu werden. Das Bauelement weist ein Bauelementgehäuse auf, an dessen Gehäuseoberfläche wenigstens zwei elektrische Anschlusselemente, beispielsweise Pins und/oder lötfähige Anschlussflächen, angeordnet sind, mittels derer das handelsübliche Bauelement unmittelbar mit der Leiterplatine kontaktierbar, beispielsweise direkt verlötbar ist. Mit anderen Worten umfasst das Bauelement also die wenigstens zwei elektrischen Anschlusselemente, die als die Pins und/oder die lötfähigen Anschlussflächen ausgebildet sein können. Die Pins sind typischerweise für eine sogenannte Durchsteckmontage des Bauelements an der Leiterplatine ausgebildet. Die Pins sind allgemeinzylindrische, insbesondere prismatische Fortsätze, die, insbesondere senkrecht, von der Gehäuseoberfläche hervorspringen können. Dahingegen sind die lötfähigen Anschlussflächen für eine sogenannte Oberflächenmontage des Bauelements an der Leiterplatine vorgesehen und insbesondere frei von sich von dem Gehäuse bzw. der Gehäuseoberfläche wegerstreckenden Fortsätzen bzw. frei von Pins. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Bauelement als ein SMD-Bauelement ausgebildet ist (SMD: Surface-Mounted-Device - Oberflächenmontiertes Bauelement). Jedenfalls können die elektrischen Anschlusselemente an einem gemeinsamen Oberflächenteil angeordnet sein. Beispielsweise können die Pins von dem gemeinsamen Oberflächenteil hervorspringen. Analog können die lötfähigen Anschlussflächen in dem gemeinsamen Oberflächenteil liegen.
  • Das Bauelementgehäuse umschließt ein Innenleben des Bauelements und weist wenigstens drei miteinander verbundene Gehäuseoberflächenteile auf, die miteinander das Bauelementgehäuse bilden. Das Bauelementgehäuse weist demnach eine einem allgemeinen Zylinder folgende Form auf. Gängige Gestalten bzw. Formen eines solchen handelsüblichen Bauelements sind (nicht abschließend und lediglich beispielhaft genannt) ein gerader Kreiszylinder, ein Quader etc.
  • Wie bereits eingangs dargelegt sind derartige herkömmliche und handelsübliche elektrische oder elektronische Bauelemente nur wenig flexibel einsetzbar, da deren Austausch, wenn das entsprechende Bauelement in einem elektrischen und/oder elektronischen Bauteil eingesetzt ist, sich besonders aufwändig gestaltet. Denn eine Lötverbindung zwischen dem Bauelement und der Leiterplatine ist hierfür aufzulösen, ebenso wie eine gegebenenfalls vorhandene, weitere mechanische Verbindung zwischen dem Bauelement und der Leiterplatine und/oder einem Gehäuse des Bauteils bzw. einem Bauteilgehäuse. Dementsprechend weist die erfindungsgemäße Kontaktierungsvorrichtung zwei voneinander elektrisch isolierte Kontaktierungskörper mit einem jeweiligen Federelement auf. Diese Kontaktierungsvorrichtung ist an dem Bauelement bzw. an dessen Bauelementgehäuse befestigbar, wobei die Federelemente ein jeweiliges Halteelement darstellen, über welche das Bauelement, wenn es mit der Kontaktierungsvorrichtung ausgerüstet ist, in einem entsprechenden Gehäuse, beispielsweise dem Bauteilgehäuse, gehalten bzw. fixiert ist.
  • Um nun ein Herstellen und/oder Umkonfigurieren des elektrischen bzw. elektronischen Bauteils mit wenigstens einem elektrischen und/oder elektronischen Bauelement besonders einfach und aufwandsarm auszubilden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der jeweilige Kontaktierungskörper ein Befestigungselement umfasst, mittels dessen das Bauelementgehäuse und der jeweilige Kontaktierungskörper aneinander befestigbar sind, wobei das jeweilige Federelement und ein entsprechend zugeordnetes Anschlusselement miteinander elektrisch kontaktierbar sind. Mit anderen Worten werden beim Modifizieren des handelsüblichen Bauelements das jeweilige Anschlusselement und der entsprechende Kontaktierungskörper unter einem Befestigen des jeweiligen Kontaktierungskörpers an dem Bauelementgehäuse elektrisch miteinander kontaktiert, beispielsweise indem das jeweilige Anschlusselement und der jeweilige Kontaktierungskörper in direkten mechanischen Kontakt zueinander gebracht werden. Um also das handelsübliche Bauelement in das elektrische bzw. elektronische Bauteil zu integrieren, sodass das herkömmliche Bauelement zumindest eine elektrische Funktion im Betrieb des Bauteils bereitstellt, kann ein separates Verbinden, insbesondere ein Löten, entfallen, denn das Bauelement ist über die Kontaktierungsvorrichtung in das Bauteil integrierbar. Dementsprechend entfällt auch für ein Entnehmen des Bauelements aus dem Bauteil ein Entlöten des Bauelements bzw. ein Auflösen einer Lötverbindung zwischen dem Bauelement und einer eventuell vorhandenen Leiterplatine des Bauteils.
  • Besteht also der Bedarf, das Bauteil, das insbesondere mehr als ein elektrisches bzw. elektronisches Bauelement aufweist, umzukonfigurieren, beispielsweise im Rahmen einer Entwicklung des Bauteils und/oder im Rahmen eines Tests des Bauteils, beispielsweise hinsichtlich einer elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) des Bauteils, kann dies aufgrund der Kontaktierungsvorrichtung besonders einfach und/oder aufwandsarm vonstattengehen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung sind die Federelemente an einander gegenüberliegenden Gehäuseoberflächenteilen des Bauelementgehäuses so anordenbar, dass die Federelemente im montierten Zustand der Kontaktierungsvorrichtung von dem entsprechenden Gehäuseoberflächenteil hervorspringen. Des Weiteren sind die Federelemente dazu ausgebildet, das Bauelement mechanisch zwischen zwei Anschlussschienen des elektrischen bzw. elektronischen Bauteils zu fixieren und dabei das Bauelement mit den Anschlussschienen elektrisch zu kontaktieren. Hierzu sind die Federelemente aus einem zumindest im Wesentlichen entspannten Zustand in einen zumindest teilweise gespannten Zustand verstellbar bzw. spannbar, wobei sich in diesem gespannten Zustand der Federelemente die Kontaktierungsvorrichtung zwischen den beiden Anschlussschienen und an diesen abstützt, indem die Federkraft der gespannten Federelemente auf die Anschlussschienen wirkt. Aufgrund des mechanischen Haltens bzw. unter dem mechanischen Halten ist das Bauelement über die Kontaktierungsvorrichtung elektrisch leitend mit den Anschlussschienen verbindbar bzw. verbunden. Das bedeutet, dass die Kontaktierungsvorrichtung eine Doppelfunktionalität aufweist, nämlich - erstens - eine elektrische Kontaktierungsmöglichkeit für das Bauelement bereitstellt und - zweitens - eine mechanische Befestigungsmöglichkeit für das Bauelement bereitstellt.
  • Um einen besonders festen und zuverlässigen Sitz des Bauelements in der Kontaktierungsvorrichtung zu gewährleisten oder um einen besonders festen und zuverlässigen Sitz der Kontaktierungsvorrichtung auf dem Bauelement zu gewährleisten, ist einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Kontaktierungsvorrichtung zufolge vorgesehen, dass der jeweilige Kontaktierungskörper dazu ausgebildet ist, an wenigstens drei voneinander unterschiedlichen Gehäuseoberflächenteilen des Bauelementgehäuses zur direkten Anlage zu kommen. Mit anderen Worten grenzt der jeweilige Kontaktierungskörper an wenigstens drei der Gehäuseoberflächenteile des Bauelementgehäuses direkt an, wenn die Kontaktierungsvorrichtung und das Bauelement bestimmungsgemäß miteinander verbunden bzw. aneinander befestigt sind.
  • Um das Bauelement, das mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierbar ist, besonders vielseitig einsetzbar bzw. flexibel einsetzbar auszugestalten, ist in einer weiteren Ausführungsform der Kontaktierungsvorrichtung vorgesehen, dass der jeweilige Kontaktierungskörper einen ersten Abschnitt aufweist, der dazu vorgesehen ist, an einem ersten Gehäuseoberflächenteil des Bauelementgehäuses das entsprechend zugeordnete der Anschlusselemente und den Kontaktierungskörper elektrisch miteinander zu verbinden. Des Weiteren weist der Kontaktierungskörper einen weiteren Abschnitt auf, der von dem ersten Abschnitt unterschiedlich ist, wobei die Abschnitte elektrisch leitend bzw. leitfähig, insbesondere stoffschlüssig, miteinander verbunden sind. Der weitere Abschnitt weist das Federelement des Kontaktierungskörpers auf und kommt an einem von dem ersten Gehäuseoberflächenteil unterschiedlichen, weiteren Gehäuseoberflächenteil des Bauelementgehäuses zur Anlage, wenn das elektrische bzw. elektronische Bauelement mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifiziert worden ist. Auf diese Weise ist eine elektrische Kontaktierungsstelle oder Anschlussstelle des mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizieren Bauelements an einen Gehäuseoberflächenteil verlegbar, der bei dem unmodifizierten Bauelement frei von den Anschlusselementen ist. Auf diese Weise ist es ermöglicht, das Bauelement aufgrund der Kontaktierungsvorrichtung besonders bauraumeffizient in das Bauteil zu integrieren.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung ist vorgesehen, dass das Befestigungselement ein Formschlusselement aufweist, das mit dem Bauelementgehäuse korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse und der Kontaktierungsvorrichtung ein Formschluss vermittelbar ist. Das bedeutet, dass, wenn das Bauelement mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifiziert ist, zwischen dem Bauelementgehäuse und der Kontaktierungsvorrichtung ein Formschluss geschlossen ist. Auf diese Weise ist das Bauelement besonders sicher und zuverlässig in der Kontaktierungsvorrichtung gehalten. Andersherum betrachtet ist die Kontaktierungsvorrichtung durch den Formschluss besonders sicher an dem Bauelementgehäuse gehalten bzw. halterbar.
  • Die Kontaktierungsvorrichtung und das Bauelementgehäuse sind noch sicherer und/oder zuverlässiger aneinander befestigbar oder befestigt, wenn - wie einer weiteren Ausführungsform zufolge - das Befestigungselement ein Kraftschlusselement aufweist, das mit dem Bauelementgehäuse korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse und der Kontaktierungsvorrichtung ein Kraftschluss vermittelbar ist. Es ist denkbar, dass der zuvor beschriebene Formschluss und der Kraftschluss einander ergänzen, das heißt gleichzeitig bei dem mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierten Bauelement vorliegen.
  • Ebenfalls im Sinne einer besonders sicheren und/oder besonders zuverlässigen, insbesondere mechanischen Verbindung zwischen der Kontaktierungsvorrichtung und dem Bauelementgehäuse ist es, wenn - gemäß einer weiteren Ausführungsform der Kontaktierungsvorrichtung - das Befestigungselement ein Stoffschlusselement aufweist, das mit einem vorgegebenen Stoffschlusselement des Bauelementgehäuses korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse und der Kontaktierungsvorrichtung ein Stoffschluss vermittelbar ist. Bevorzugt weist das Befestigungselement ein Klebemittel auf, sodass die Kontaktierungsvorrichtung und eine vorgegebene Klebefläche, die insbesondere durch das vorgegebene Stoffschlusselement des Bauelementgehäuses, beispielsweise durch einen bestimmten Gehäuseoberflächenteil, gebildet ist, direkt aneinander anklebbar sind.
  • Es können der Formschluss, der Kraftschluss und der Stoffschluss gemeinsam miteinander oder einzeln oder wenigstens zwei dieser Verbindungsschlüsse vorliegen.
  • Es hat sich weiter als vorteilhaft herausgestellt, wenn der jeweilige Kontaktierungskörper einen Stoffschlussabschnitt aufweist, über welchen der Kontaktierungskörper und das entsprechend zugeordnete der elektrischen Anschlusselemente direkt miteinander stoffschlüssig und elektrisch leitend verbindbar sind. Bevorzugt ist es vorgesehen, dass der Stoffschlussabschnitt und das Stoffschlusselement des Befestigungselements voneinander separate Elemente und/oder Abschnitte des entsprechenden Kontaktierungskörpers sind. Alternativ kann vorgesehen sein, dass es sich bei dem Stoffschlussabschnitt um das Stoffschlusselement des Befestigungselements handelt.
  • Jedenfalls ist ein besonders ein besonders zuverlässiger elektrischer Kontakt zwischen dem elektrischen Anschlusselement und dem Kontaktierungskörper gewährleistet, wenn das elektrische Anschlusselement, beispielsweise der entsprechende Pin, und der entsprechende Kontaktierungskörper stoffschlüssig miteinander verbunden sind, beispielsweise miteinander verlötet sind. Des Weiteren ist es denkbar, dass das entsprechende elektrische Anschlusselement und der entsprechende Kontaktierungskörper miteinander verschweißt oder mittels eines elektrisch leitenden Klebemittels miteinander verklebt sind. Auf diese Weise ist nicht nur eine besonders zuverlässige mechanische Befestigung des Kontaktierungskörpers an dem Bauelementgehäuse und an dem entsprechenden Anschlusselement gewährleistet, sondern es ist darüber hinaus eine elektrische Verbindung bzw. eine elektrisch leitende oder leitfähige Verbindung zwischen dem entsprechenden elektrischen Anschlusselement und dem entsprechenden Kontaktierungskörper gewährleistet. Infolgedessen ist das mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierte Bauelement besonders zuverlässig, da der elektrische und/oder mechanisch Kontakt zwischen dem Bauelement und der Kontaktierungsvorrichtung selbst dann gewährleistet ist, wenn das durch die Kontaktierungsvorrichtung modifizierte Bauelement (wiederkehrenden) Vibrationen unterworfen ist. Solche Vibrationen treten beispielsweise während eines Fahrbetriebs bzw. aufgrund eines Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs auf. Ist also das mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierte Bauelement und/oder ein Bauteil, das eine Vielzahl von modifizierten Bauelementen aufweist, in dem Kraftfahrzeug eingesetzt, sind/ist das Bauelement und/oder das Bauteil besonders zuverlässig, sodass eine Funktionssicherheit des Kraftfahrzeugs gewährleistet ist.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Bauteil, das wenigstens ein elektronisches oder elektrisches Bauelement aufweist. Dieses Bauelement umfasst ein Bauelementgehäuse, an dessen Gehäuseoberfläche wenigstens zwei elektrische Anschlusselemente angeordnet sind. Mittels der elektrischen Anschlusselemente ist das Bauelement unmittelbar mit einer Leiterplatine oder Leiterplatte kontaktierbar, beispielsweise verlötbar.
  • Um nun ein besonders einfaches und/oder aufwandsarmes Umkonfigurieren des Bauteils, bei welchem es sich um ein elektrisches und/oder elektronisches Bauteil handelt, zu gewährleisten, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das elektrische und/oder elektronische Bauelement mittels einer Kontaktierungsvorrichtung modifiziert ist. Das bedeutet, dass das elektrische oder elektronische Bauelement, das in dem elektrischen oder elektronischen Bauteil zum Einsatz kommt, beispielsweise in dieses eingebaut ist, mit der Kontaktierungsvorrichtung, insbesondere elektrisch und mechanisch, verbunden ist.
  • Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Bestücken einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe mit wenigstens einem elektrischen bzw. elektronischen Bauelement, wobei das Verfahren zumindest folgende Schritte (nicht zwingend in der hierin beschriebenen Reihenfolge) aufweist: Es erfolgt in einem Schritt des Verfahrens ein Bereitstellen eines wenigstens zwei Anschlussschienen aufweisenden Baugruppengehäuses. In einem weiteren Schritt des Verfahrens erfolgt ein Bereitstellen wenigstens eines Bauteils, das zumindest ein elektrisches und/oder elektronisches Bauelement aufweist. Es erfolgt gemäß einem weiteren Schritt des Verfahrens ein Kontaktieren des wenigstens einen Bauteils an den Anschlussschienen des Baugruppengehäuses.
  • Um nun ein Herstellen und/oder Umkonfigurieren des Bauteils bzw. der Baugruppe mit dem wenigstens einen Bauteil besonders einfach und/oder aufwandsarm auszubilden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein elektrisches und/oder elektronisches Bauelement des Bauteils über eine mit dem Bauelement verbundene Kontaktierungsvorrichtung an den Anschlussschienen gehalten und elektrisch kontaktiert wird.
  • Ein Umkonfigurieren der Baugruppe, die eine Vielzahl von elektronischen und/oder elektrischen Bauelementen bzw. Bauteilen aufweist, gestaltet sich dann besonders einfach, da das jeweilige Bauteil bzw. das jeweilige Bauelement bestimmungsgemäß aus der Baugruppe entnehmbar ist, indem lediglich die mechanische Verbindung zwischen den Anschlussschienen und dem Bauteil aufgehoben wird. Hierzu ist lediglich wenigstens eines der Federelemente zu spannen, um den Kraft- bzw. Formschluss zwischen den Anschlussschienen und dem Bauteil aufzuheben. Da eine Lötverbindung oder eine anderweitige stoffschlüssige Verbindung zwischen den Anschlussschienen und dem Bauteil bestimmungsgemäß nicht vorgesehen ist, entfällt logischerweise ein Aufbrechen oder Aufschmelzen oder anderweitiges Zerstören einer solchen stoffschlüssigen Verbindung bzw. der Lötverbindung.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass die wenigstens zwei Anschlussschienen einander direkt gegenüberliegen und die Federelemente an einander entgegengesetzten bzw. voneinander wegweisenden Gehäuseoberflächenteilen des Bauelementgehäuses angeordnet sind und jeweils davon hervorspringen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
    • 1 eine schematische Ansicht eines handelsüblichen elektrischen oder elektronischen Bauelements;
    • 2 eine schematische Ansicht des handelsüblichen Bauelements aus 1, das mittels einer Kontaktierungsvorrichtung modifiziert worden ist;
    • 3 eine schematische Draufsicht eines an dem Bauelement angebrachten Kontaktierungskörpers der Kontaktierungsvorrichtung;
    • 4 eine schematische Draufsicht eines mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierten Bauelements, das einen runden Querschnitt aufweist;
    • 5 eine schematische Seitenansicht des mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierten Bauelements;
    • 6 eine schematische Seitenansicht des Kontaktierungskörpers in einer weiteren Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung;
    • 7 eine schematische Seitenansicht des Kontaktierungskörpers in noch einer weiteren Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung;
    • 8 eine schematische Draufsicht des Bauelements, das mittels der gemäß einer weitern Ausführungsform ausgebildeten Kontaktierungsvorrichtung modifiziert ist; und
    • 9 eine schematische und geschnittene Ansicht einer Baugruppe, die eine Vielzahl von mittels der Kontaktierungsvorrichtung modifizierten Bauelemente aufweist.
  • Gleiche oder funktionsgleiche Elemente sind in den Figuren mit gleichem Bezugszeichen versehen.
  • Im Folgenden werden eine Kontaktierungsvorrichtung 1, ein Bauteil 2 und ein Verfahren zum Bestücken einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe 3 gemeinsam beschrieben.
  • In 1 ist in einer schematischen Ansicht ein handelsübliches elektrisches bzw. elektronisches Bauelement 4 dargestellt. Bei dem handelsüblichen Bauelement kann es sich beispielsweise um eine Spule, einen Kondensator, insbesondere Folienkondensator, einen Transistor, einen Widerstand, etc. handeln. Das Bauelement 4 weist ein Bauelementgehäuse 5 auf, das wenigstens drei Gehäuseoberflächenteile 6 aufweist. Die Gehäuseoberflächenteile 6 bilden miteinander das Bauelementgehäuse 5. Hierzu sind die Gehäuseoberflächenteile 6 miteinander verbunden. Das Bauelementgehäuse 5 bzw. das Bauelement 4 ist gemäß einem allgemeinen Zylinder, insbesondere prismatisch oder kreiszylindrisch ausgebildet. Ist das Bauelement 4 bzw. das Bauelementgehäuse 5, wie in 1 dargestellt, prismatisch, insbesondere quaderförmig, ausgebildet, weist das Bauelementgehäuse 5 sechs Gehäuseoberflächenteile 6 auf, wohingegen das Bauelement 4 bzw. das Bauelementgehäuse 5 drei Gehäuseoberflächenteile 6 aufweist, wenn es zylindrisch bzw. kreiszylindrisch ausgebildet ist (siehe 4).
  • An einer Gehäuseoberfläche des Bauelementgehäuses 5, beispielsweise an einem der Gehäuseoberflächenteile 6, sind zwei elektrische Anschlusselemente 7 ausgebildet, die sich im vorliegenden Beispiel jeweils als ein Pin darstellen. Mittels der Anschlusselemente 7 bzw. mittels der Pins ist das handelsübliche Bauelement 4 unmittelbar und ohne Weiteres mit einer Leiterplatine oder Leiterplatte (nicht dargestellt) elektrisch und mechanisch verbindbar, beispielsweise verlötbar. Insoweit handelt es sich bei dem elektrischen oder elektronischen Bauelement 4 um ein handelsübliches Bauelement, das, soweit es bis hierher beschrieben ist, zum bestimmungsgemäßen Einsatz bzw. zur bestimmungsgemäßen Verwendung fertig ausgebildet ist. Mit anderen Worten bezieht ein Hersteller einer herkömmlichen Baugruppe dieses handelsübliche Bauelement 4, insbesondere in großer Stückzahl, um dieses mit der Leiterplatine oder Leiterplatte zu verbinden. Mit wieder anderen Worten handelt es sich bei dem handelsüblichen Bauelement 4 um „Katalogware“.
  • Hat also der Hersteller der herkömmlichen Baugruppe das Bauelement 4 mit der Leiterplatine bzw. Leiterplatte verlötet, ist diese Lötverbindung aufzubrechen oder aufzuschmelzen, wenn die herkömmliche Baugruppe umkonfiguriert werden soll, wobei im Zuge dieser Umkonfigurierung beispielsweise wenigstens eines der handelsüblichen Bauelemente 4 durch ein anderes handelsübliches Bauelement 4 zu ersetzen ist. Dies ist jedoch besonders aufwändig.
  • In 2 ist in einer schematischen Ansicht das handelsübliche Bauelement 4 gezeigt, das mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1 modifiziert (worden) ist. Das handelsübliche elektrische bzw. elektronische Bauelement 4 und die Kontaktierungsvorrichtung 1 bilden miteinander das Bauteil 2. Mit anderen Worten umfasst das Bauteil 2 wenigstens ein handelsübliches Bauelement 4 und die Kontaktierungsvorrichtung 1. Die Kontaktierungsvorrichtung 1 weist im vorliegenden Beispiel zwei Kontaktierungskörper 8 auf, wobei der jeweilige Kontaktierungskörper 8 mit dem Bauelementgehäuse 5, zumindest mit einem Abschnitt desselben, korrespondiert. Bei den beiden Kontaktierungskörpern 8 kann es sich beispielsweise um Gleichteile handeln, das heißt, die beiden Kontaktierungskörper 8 können einander entsprechen bzw. gleich ausgebildet sein. Es ist in 2 zu erkennen, dass die beiden Kontaktierungskörper 8 an einander entgegengesetzten Gehäuseoberflächenteilen 6 des Bauelements 4 angeordnet sind und das Bauelementgehäuse 5 zumindest teilweise umgreifen. Darüber hinaus weist der jeweilige Kontaktierungskörper 8 ein Federelement 9 auf, das im vorliegenden Beispiel als ein Bügelfederelement ausgebildet ist. Hierbei sind der jeweilige Kontaktierungskörper 8 und das jeweilige Federelement 9 miteinander stoffschlüssig verbunden, insbesondere miteinander einstückig ausgebildet. Das bedeutet, dass das jeweilige Federelement 9 ein Teil des jeweiligen Kontaktierungskörpers 8 sein kann.
  • Der jeweilige Kontaktierungskörper 8 weist des Weiteren ein jeweiliges Befestigungselement 10 auf, mittels dessen das Bauelementgehäuse 5 und der jeweilige Kontaktierungskörper 8 aneinander befestigbar sind. Der jeweilige Kontaktierungskörper 8 und das jeweilige Befestigungselement 10 können stoffschlüssig miteinander verbunden, insbesondere miteinander einstückig ausgebildet sein. Ist dies der Fall, bedeutet das, dass das jeweilige Federelement 9 und das jeweilige Befestigungselement 10 stoffschlüssig miteinander verbunden sein können, etwa über ein Material des Kontaktierungskörpers 8. Des Weiteren kann in diesem Fall vorgesehen sein, dass der jeweilige Kontaktierungskörper 8, das jeweilige Federelement 9 und das jeweilige Befestigungselement 10 einstückig miteinander ausgebildet sind oder zumindest stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
  • Bei dem Bauteil 2, wie es in 2 dargestellt ist, weist das jeweilige Befestigungselement 10 eine jeweilige Durchgangsöffnung 11 auf, die den Kontaktierungskörper 8 an einem (ersten) Schenkel 12 vollständig durchdringt. Eine positionelle Lage der jeweiligen Durchgangsöffnung 11 und eine jeweilige positionelle Lage des jeweiligen Anschlusselements 7 korrespondieren derart miteinander, dass - erstens - der jeweilige Kontaktierungskörper 8 bestimmungsgemäß auf das Bauelementgehäuse 5 aufsetzbar ist und - zweitens - eine Längsmittenachse des jeweiligen Anschlusselements 7 und eine Längsmittenachse der jeweiligen Durchgangsöffnung 11 zusammenfallen. Das bedeutet, dass bei dem Bauteil 2, das heißt wenn das Bauelement 4 und die Kontaktierungsvorrichtung 1 zusammengesetzt sind, sich das jeweilige Anschlusselement 7 durch die jeweilige Durchgangsöffnung 11 hindurcherstreckt. Hierbei kann vorgesehen sein, dass eine Außenumfangsfläche des jeweiligen Anschlusselements 7 und eine Innenumfangsfläche der jeweiligen Durchgangsöffnung 11 miteinander direkt bzw. unmittelbar kontaktiert sind bzw. sich unmittelbar berühren, sodass zwischen dem jeweiligen Anschlusselement 7 und dem jeweiligen Kontaktierungskörper 8 ein elektrischer Kontakt hergestellt ist. Da vorgesehen ist, dass die Kontaktierungsvorrichtung 1, das heißt der jeweilige Kontaktierungskörper 8 und das jeweilige Federelement 9 sowie der jeweilige erste Schenkel 12, aus einem elektrisch leitenden bzw. leitfähigen Material, beispielsweise einem Metall, ausgebildet sind, besteht bei dem Bauteil 2 eine elektrisch leitende bzw. leitfähige Verbindung zwischen dem jeweiligen Anschlusselement 7 und dem jeweiligen Federelement 9.
  • Auf diese Weise stellt die Kontaktierungsvorrichtung 1 für das handelsübliche Bauelement 4 zum einen eine mechanische Befestigungsmöglichkeit bereit. Denn das mit der Kontaktierungsvorrichtung 1 ausgerüstete handelsübliche Bauelement 4 bzw. das Bauteil 2 ist so besonders einfach und/oder aufwandsarm zwischen zwei Anschlussschienen 13 (erstmals gezeigt in 9) einsetzbar und zwischen diesen Anschlussschienen 13 halterbar bzw. mechanisch fixierbar. Zum anderen ist durch die Kontaktierungsvorrichtung 1 eine elektrische Anschlussmöglichkeit für das mit der Kontaktierungsvorrichtung 1 ausgerüstete Bauelement 4 bzw. für das Bauteil 2 bereitgestellt, da das jeweilige Anschlusselement 7 und das jeweilige Federelement 9 elektrisch miteinander verbunden sind.
  • Es ist des Weiteren zu verstehen, dass die beiden Kontaktierungskörper 8 voneinander elektrisch isoliert, beispielsweise zueinander berührungsfrei angeordnet sind.
  • Um einen besonders zuverlässigen Sitz des jeweiligen Kontaktierungskörpers 8 an dem Bauelementgehäuse 5 noch weiter zu unterstützen, umfasst der jeweilige Kontaktierungskörper 8 einen weiteren (zweiten) Schenkel 14 auf. Die Schenkel 12, 14 sind über einen weiteren (dritten) Schenkel 15 voneinander beabstandet, wobei die Schenkel 12, 14 zueinander parallel angeordnet sein können, wie es in 2 dargestellt ist. Des Weiteren ist in 2 dargestellt, dass der erste Schenkel 12 und der dritte Schenkel 15 sowie der zweite Schenkel 14 und der dritte Schenkel 15 jeweils miteinander einen Winkel von 90° einschließen können. Dies gilt zumindest, wenn der jeweilige Kontaktierungskörper 8 auf das Bauelementgehäuse 5 bestimmungsgemäß aufgesetzt ist. Denn es kann vorgesehen sein, dass der jeweilige Kontaktierungskörper 8, wenn dieser und das handelsübliche Bauelement 4 noch nicht aneinander befestigt sind, entspannt ist, wobei die Schenkel 12, 14 nicht parallel zueinander angeordnet sind, sondern zueinander hinweisen. Mit anderen Worten kann vorgesehen sein, dass der erste Schenkel 12, der zweite Schenkel 14 und/oder der dritte Schenkel 15 jeweils selbst als ein Federelement ausgebildet sind/ist, wobei der/die Schenkel 12, 14, 15 bzw. das jeweilige Federelement zu entspannen sind/ist, um ein bestimmungsgemäßes Montieren des jeweiligen Kontaktierungskörpers 8 an das Bauelementgehäuse 5 zu ermöglichen. Es wirkt dann bei dem Bauteil 2 eine Federkraft des ersten Schenkels 12, des zweiten Schenkels 14 und/oder des dritten Schenkels 15 auf das Bauelementgehäuse 5, sodass zwischen dem jeweiligen Kontaktierungskörper 8 und dem Bauelementgehäuse 5 ein Reib- bzw. Kraftschluss erzeugt ist. Insofern kann der jeweilige Kontaktierungskörper 8 auf das Bauelementgehäuse 5 aufgespannt sein.
  • Da also, wie in 2 dargestellt ist, die Schenkel 12, 14, 15 an jeweils unterschiedlichen Gehäuseoberflächenteilen 6 des Bauelementgehäuses 5 anliegen, ist der jeweilige Kontaktierungskörper 8 besonders sicher an dem Bauelementgehäuse 5 gehalten.
  • Im vorliegenden Beispiel ist durch den jeweiligen ersten Schenkel 12 ein Stoffschlussabschnitt 16 des jeweiligen Kontaktierungskörpers 8 gebildet. Über den Stoffschlussabschnitt 16 sind der jeweilige Kontaktierungskörper 8 und das entsprechend zugeordnete der elektrischen Anschlusselemente 7 bzw. der Pins direkt miteinander stoffschlüssig und elektrisch leitend bzw. leitfähig miteinander verbunden. Zum elektrischen und mechanischen Kontaktieren des Stoffschlussabschnitts 16 mit dem entsprechenden Anschlusselement 7 kommt vorliegend ein Stoffschlusselement 17 zum Einsatz, das ein Lot, beispielsweise Lötzinn, oder elektrisch leitfähiges Klebemittel sein kann. Das elektrisch leitfähige Stoffschlusselement 17 ist sowohl mit dem entsprechenden Anschlusselement 7 als auch mit dem entsprechenden Stoffschlussabschnitt 16 jeweils stoffschlüssig verbunden. Insofern herrscht bei dem Bauteil 2 zwischen dem entsprechenden elektrischen Anschlusselement 7 und dem entsprechenden Kontaktierungskörper 8 eine besonders zuverlässige mechanische und elektrische Verbindung.
  • 3 zeigt in einer schematischen Draufsicht einen der Kontaktierungskörper 8, der an dem handelsüblichen Bauelement 4 angebracht ist. Da - wie bereits weiter oben erwähnt - die Kontaktierungskörper 8 gleich ausgebildet sein können, wird im Folgenden stellvertretend für beide Kontaktierungskörper 8 nur einer der Kontaktierungskörper 8 beschrieben.
  • Das handelsübliche Bauelement 4 ist in 3 so zu betrachten, als spränge das Anschlusselement 7 aus der Zeichenebene hervor. Demnach ergibt sich eine Draufsicht auf den ersten Schenkel 12 des Kontaktierungskörpers 8. Es ist zu erkennen, dass der erste Schenkel 12 einen ersten Abschnitt 18 des Kontaktierungskörpers 8 bildet, an welchem die Durchgangsöffnung 11 des Befestigungselements 10 angeordnet ist. Dementsprechend ist der erste Abschnitt 18 dazu ausgebildet, das entsprechend zugeordnete der Anschlusselemente 7 und den Kontaktierungskörper 8 elektrisch miteinander zu verbinden. Des Weiteren wird bei einer Zusammenschau der 3 mit der 2 deutlich, dass das jeweilige Federelement 9 von einem weiteren bzw. zweiten Abschnitt 19 des entsprechenden Kontaktierungskörpers 8 hervorspringt, wobei dieser zweite Abschnitt 19 durch den dritten Schenkel 15 des Kontaktierungskörpers 8 gebildet ist. Da die Abschnitte 18, 19 bzw. die Schenkel 12, 15 an unterschiedlichen Gehäuseoberflächenteilen 6 des Bauelements 4 zur Anlage kommen, ist eine elektrische Anschlussstelle des Bauteils 2, das heißt des mit der Kontaktierungsvorrichtung 1 ausgerüsteten Bauelements 4, verlegt gegenüber des von der Kontaktierungsvorrichtung 1 freien handelsüblichen Bauelements 4. Das bedeutet, dass die Kontaktierungsvorrichtung 1 dazu eingesetzt werden kann, die elektrische Anschlussstelle des handelsüblichen Bauelements 4, die üblicherweise durch die entsprechenden Anschlusselemente 7 festgelegt bzw. definiert ist, bedarfsgerecht, etwa an einen anderen Gehäuseoberflächenteil 6, zu verlegen.
  • Es ist des Weiteren in 3 das Stoffschlusselement 17 schraffiert dargestellt, das das entsprechende Anschlusselement 7 ringförmig umschließt und mit dem Anschlusselement 7 sowie mit dem ersten Schenkel 12 bzw. mit dem Stoffschlussabschnitt 16 des Kontaktierungskörpers 8 stoffschlüssig verbunden ist. Werden - wie bevorzugt - das elektrische Anschlusselement 7 und der Stoffschlussabschnitt 16 des Kontaktierungskörpers 8 miteinander verlötet, ist vorgesehen, dass das Lot zumindest teilweise in die Durchgangsöffnung 11 hineinfließt. Dies ist ermöglicht, da vorgesehen ist, dass ein Durchmesser des jeweiligen elektrischen Anschlusselements 7 kleiner ist als ein Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 11. Demnach ergibt sich zwischen der Außenumfangsfläche des jeweiligen elektrischen Anschlusselements 7 und der Innenumfangsfläche der Durchgangsöffnung 11 ein beispielsweise ringförmig ausgebildeter materialfreier Raum bzw. Luftraum, der beim Verlöten des Anschlusselements 7 mit dem Stoffschlussabschnitt 16 mit dem Lot füllbar ist.
  • 4 zeigt in einer schematischen Draufsicht das mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1 modifizierte Bauelement 4, das einen zumindest teilweise runden Querschnitt aufweist. Da der Kontaktierungskörper 8 und das Bauelementgehäuse 5 miteinander korrespondieren, ist in diesem Fall der Kontaktierungskörper 8 ebenfalls mit einem zumindest teilweise runden Querschnitt versehen. Das Bauelement 4 kann beispielsweise einen Gehäuseanteil 5a aufweisen, der gemäß einem geraden Kreiszylinder ausgebildet ist. Alternativ kann das Bauelement 4 einen Gehäuseanteil 5b aufweisen, der gemäß einem Quader ausgebildet ist. Es ist des Weiteren denkbar, dass das Bauelement 4 bzw. dessen Bauelementgehäuse 5 eine Mischform ist, das heißt beispielsweise den quaderförmigen Gehäuseanteil 5b aufweist, welcher an wenigstens einer Seite bzw. Seitenfläche durch einen geraden Halbkreiszylinder abgeschlossen ist.
  • Um ein Aufstecken bzw. Aufsetzen des Kontaktierungskörpers 8 auf das Bauelementgehäuse 5 noch weiter zu vereinfachen, kann vorgesehen sein, dass die Durchgangsöffnung 11 in Richtung hin zu einer Kante des ersten Schenkels 12 geöffnet ist. Mit anderen Worten kann der Schenkel 12 eine Materialausnehmung aufweisen, die die Durchgangsöffnung 11 entlang einer Kante des Schenkels 12 öffnet. Auf diese Weise ist ein Verbiegen des entsprechenden Kontaktierungskörpers 8 und/oder des entsprechenden elektrischen Anschlusselements 7 bzw. Pins während des Aufsetzens bzw. Aufsteckens des Kontaktierungskörpers 8 auf das Bauelementgehäuse 5 wirksam verhindert.
  • 5 zeigt in einer schematischen Seitenansicht das mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1 modifizierte Bauelement 4. In der Ausführungsform des Bauteils 2, so wie es in 5 dargestellt ist, ist vorgesehen, dass der Kontaktierungskörper 8 direkt an drei verschiedenen Gehäuseoberflächenteilen 6 des Bauelements 4 aufliegt oder anliegt. Hierbei ist vorgesehen, dass ein Maß 20, beispielsweise eine Breite, eine Länge oder eine Tiefe, des Bauelements 4 größer ist als ein entsprechendes Maß 21 des Kontaktierungskörpers 8, wobei die Maße 20, 21 parallel zueinander sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung 1 weist diese ein Formschlusselement 22 auf. Dies ist in 6 dargestellt, die eine schematische Seitenansicht des Kontaktierungskörpers 8 in einer weiteren Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung 1 darstellt. Das Formschlusselement 22 kann Teil des Befestigungselements 10 sein. Mit anderen Worten kann das Befestigungselement 10 das Formschlusselement 22 aufweisen. Das Formschlusselement 22 korrespondiert mit dem Bauelementgehäuse 5, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse 5 und der Kontaktierungsvorrichtung 1 ein Formschluss vermittelbar ist. Insbesondere ist zwischen dem Bauelementgehäuse 5 und der Kontaktierungsvorrichtung 1 eine Vielzahl von Formschlüssen vermittelbar, das heißt bei dem Bauteil 2 vermittelt, da bereits das Zusammenwirken des jeweiligen Pins bzw. elektrischen Anschlusselements 7 mit der Durchgangsöffnung 11 einen ersten Formschluss darstellt. Alternativ oder zusätzlich zu dem ersten Formschluss ist durch das Formschlusselement 22 und das damit korrespondierende Bauelementgehäuse 5 ein weiterer Formschluss bildbar und bei dem Bauteil 2 gebildet.
  • Im vorliegenden Beispiel ist das Formschlusselement 22 durch einen weiteren (vierten) Schenkel 23 des entsprechenden Kontaktierungskörpers 8 gebildet. Hierbei grenzen der dritte Schenkel 15 und der vierte Schenkel 23 direkt aneinander an, wobei insbesondere beidseitig des dritten Schenkels 15 ein solcher vierter Schenkel 23 bzw. ein solches Formschlusselement 22 angeordnet ist. Es ist hierbei vorgesehen, dass der dritte Schenkel 15 und der vierte Schenkel 23 stoffschlüssig miteinander verbunden sind, beispielsweise können der dritte Schenkel 15 und der vierte Schenkel 23 miteinander einstückig ausgebildet sein. Während einer Herstellung der Kontaktierungsvorrichtung 1 bzw. des entsprechenden Kontaktierungskörpers 8 kann beispielsweise ein Fortsatz des dritten Schenkels 15 derart gebogen werden, sodass der vierte Schenkel 23 bzw. das entsprechende Formschlusselement 22 erzeugt wird. Ein derartiges Biegen bzw. Umbiegen ist des Weiteren für den ersten Schenkel 12 und/oder für den zweiten Schenkel 14 denkbar.
  • Ist - wie in 6 dargestellt - der jeweilige Kontaktierungskörper 8 mit dem Schenkel 12, dem Schenkel 14 und zwei der Schenkel 23 ausgebildet, ist ein besonders effizienter bzw. zuverlässiger Formschluss zwischen dem Kontaktierungskörper 8 und dem Bauelementgehäuse 5 erzeugbar und bei dem Bauteil 2 erzeugt.
  • Wie bereits weiter oben dargelegt, können der erste Schenkel 12, der zweite Schenkel 14 und/oder der dritte Schenkel 15 als ein jeweiliges Federelement ausgebildet sein. Hierdurch ist der Kraft- bzw. der Reibschluss zwischen dem entsprechenden Kontaktierungskörper 8 und dem Bauelementgehäuse 5 vermittelbar. Mit anderen Worten ist bei dem Bauteil 2 zwischen dem Bauelementgehäuse 5 und dem jeweiligen Kontaktierungskörper 8 - alternativ oder zusätzlich zu dem zuvor beschriebenen Formschluss - der Kraftschluss oder Reibschluss erzeugt, das heißt geschlossen. Analog zu dem ersten Schenkel 12 und zu dem zweiten Schenkel 14 kann der vierte Schenkel 23 bzw. das Formschlusselement 22 als ein Federelement ausgebildet sein. Auf diese Weise ist der Kraftschluss bzw. Reibschluss zwischen dem Kontaktierungskörper 8 und dem Bauelementgehäuse 5 noch weiter verstärkt. Das bedeutet, dass der jeweilige Schenkel 12, 14, 15, 23 jeweils ein Kraftschlusselement 24 des Kontaktierungskörpers 8 bzw. der Kontaktierungsvorrichtung 1 bildet. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass der jeweilige Schenkel 12, 14, 15 analog zu dem Schenkel 23 jeweils das Formschlusselement 22 darstellt bzw. durch dieses gebildet ist.
  • Alternativ oder zusätzlich zu dem Stoffschlusselement 17, das heißt zu dem Lötzinn bzw. Lot, weist das Befestigungselement 10 ein weiteres Stoffschlusselement 25 auf, das in 5 angedeutet ist. Dieses weitere Stoffschlusselement 25 korrespondiert mit einem vorgegebenen Stoffschlusselement 26 des Bauelementgehäuses 5, beispielsweise mit einem vorgegebenen der Gehäuseoberflächenteile 6. Besonders bevorzugt korrespondieren die Stoffschlusselemente 25, 26 derart miteinander, dass sie zusammenfallen, sobald die Kontaktierungsvorrichtung 1 und das handelsübliche Bauelement 4 zu dem Bauteil 2 zusammengesetzt sind. So kann es sich bei dem Stoffschlusselement 25 des Befestigungselements 10 bzw. der Kontaktierungsvorrichtung 1 oder des Kontaktierungskörpers 8 um ein Klebemittel handeln, das bei dem Zusammensetzen der Kontaktierungsvorrichtung 1 mit dem Bauelement 4 in direkten Kontakt mit dem Stoffschlusselement 26 des Bauelementgehäuses 5 gebracht wird. So gehen das Stoffschlusselement 26 des Bauelementgehäuses 5 bzw. der entsprechende Gehäuseoberflächenteil 6 und der Kontaktierungskörper 8 zumindest in dem Bereich, in dem der Kontaktierungskörper 8 das Stoffschlusselement 25 aufweist, miteinander eine stoffschlüssige Verbindung ein. Auf diese Weise ist der jeweilige Kontaktierungskörper 8 besonders sicher an dem Bauelement 4 bzw. an dessen Bauelementgehäuse 5 gehalten.
  • In 7 ist in schematischer Seitenansicht der Kontaktierungskörper 8 in weiterer Ausgestaltung der Kontaktierungsvorrichtung 1 gezeigt. Im Unterschied zu den bis hierher beschriebenen Ausführungsformen der Kontaktierungsvorrichtung 1 ist bei der Ausführungsform gemäß 7 vorgesehen, dass das jeweilige Federelement 9 an einem anderen Gehäuseoberflächenteil 6 des Bauelements 4 angeordnet ist, sobald die Kontaktierungsvorrichtung 1 und das handelsübliche Bauelement 4 zu dem Bauteil 2 zusammengesetzt sind. So erstreckt sich der Abschnitt 19, der das Federelement 9 aufweist bzw. in welchem das Federelement 9 ausgebildet ist, entlang eines anderen Gehäuseoberflächenteils 6 als bei den bis hierher beschriebenen Ausführungsformen der Kontaktierungsvorrichtung 1 bzw. des Bauteils 2. Ist das Bauelementgehäuse 5 beispielsweise quaderförmig ausgebildet, kann der Gehäuseoberflächenteil 6, der flächenparallel zu der Zeichenebene in 7 angeordnet ist, eine Breitseite 27 des Quaders bzw. Bauelementgehäuses 5 darstellen.
  • 8 zeigt eine schematische Draufsicht des Bauelements 4, das mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1, wie sie in 7 dargestellt ist, modifiziert ist. Es ist hierbei zu erkennen, dass der jeweilige Kontaktierungskörper 8 zwei einander gegenüberliegende Schenkel 23 aufweist, die bei dem Bauteil 2, das heißt wenn das Bauelement 4 und die Kontaktierungskörper 8 miteinander verbunden sind, jeweils senkrecht zu den anderen Schenkeln 12, 14, 15 angeordnet sind. Bei dem jeweiligen Kontaktierungskörper 8 weist wenigstens einer der vierten Schenkel 23 den Abschnitt 19 auf, in welchem das jeweilige Federelement 9 ausgebildet bzw. angeordnet ist. Hierbei ist - wie aus 8 ersichtlich ist - vorgesehen, dass derjenige der vierten Schenkel 23, der den Abschnitt 19 bzw. das Federelement 9 aufweist, länger ist als der andere der Schenkel 23. Bei einer Zusammenschau der 8 mit der 7 wird besonders deutlich, dass das handelsübliche Bauelement 4 besonders bauraumsparend bzw. bauraumeffizient einsetzbar ist, da eine Dicke des Bauteils 2 zwischen den Federelementen 9 verglichen mit einer Höhe über den Pins bzw. elektrischen Anschlusselementen 7 besonders klein ist. Mit anderen Worten ist das Bauteil 2 verglichen mit dem handelsüblichen Bauelement 4 besonders flach.
  • 9 zeigt eine schematische und geschnittene Ansicht der Baugruppe 3, die eine Vielzahl von mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1 modifizierten Bauelementen 4 aufweist. Mit anderen Worten weist die Baugruppe 3 eine Vielzahl von Bauteilen 2 auf. Des Weiteren weist die Baugruppe 3 ein Baugruppengehäuse 28 auf, in welches zumindest zwei der elektrischen Anschlussschienen 13 integriert sind. Bei einem Material der elektrischen Anschlussschienen 13, die auch als Stromschienen bezeichnet werden können, handelt es sich um ein elektrisch leitendes bzw. leitfähiges Material, insbesondere ein Metall. Die Anschlussschienen 13 sind zwar innerhalb des Baugruppengehäuses 28 geführt bzw. gehalten, sind jedoch von diesem isoliert, insbesondere wenn das Baugruppengehäuse 28 selbst ein metallisches Material aufweist und infolgedessen elektrisch leitend bzw. leitfähig ausgebildet ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Baugruppengehäuse 28 selbst eine elektrische Funktion, beispielsweise eine Erdungsfunktion, übernimmt. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Innenoberfläche 29 des Baugruppengehäuses 28 als eine der Anschlussschienen 13 ausgebildet ist bzw. als eine solche dient. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Anschlussschienen 13 zueinander parallel verlaufen und über einen jeweiligen Abstand 30 voneinander beabstandet sind, welcher entlang einer Längserstreckungsrichtung der Anschlussschienen 13 bzw. des Baugruppengehäuse 28 gleich bleibt, insbesondere in einem Innenraum 31 des Baugruppengehäuses 28. Dieser Abstand 30 ist in 8 eingezeichnet und entspricht einer Dicke des Bauteils 2, wenn die einander gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Federelemente 9 zumindest teilweise gespannt sind.
  • An dem in 8 unten dargestellten Federelement 9 ist erkennbar, dass dieses unter einem Spannen desselben in einen Abstand 32 einrückt, der zwischen dem Schenkel 23 des einen Kontaktierungskörpers 8 und dem entlang des gemeinsamen Gehäuseoberflächenteils 6 direkt benachbarten Schenkel 23 des entsprechend anderen Kontaktierungskörpers 8 ausgebildet ist. Ist also das Bauteil 2 zwischen zwei direkt zueinander benachbarten der Anschlussschienen 13 angeordnet, üben diese beiden Anschlussschienen 13 auf die Federelemente 9 eine Spannkraft aus, sodass das jeweilige Federelement 9 in die Position gedrückt und dort gehalten wird, wie sie am unteren Federelement 9 in 8 gezeigt ist. Aufgrund dessen üben die Federelemente 9 dann eine Federkraft auf die entsprechend angrenzende Anschlussschiene 13 aus. Hierdurch ist zwischen dem Bauteil 2 und den zwei direkt zueinander benachbarten Anschlussschienen 13 eine mechanische und elektrische Verbindung realisierbar. Denn das jeweilige Federelement 9 ist ständig bestrebt, in einen entspannten Zustand überzugehen, welcher anhand des in 8 oben dargestellten Federelements 9 gezeigt ist. Denn das in 8 oben dargestellte der Federelemente 9 ist in dessen zumindest im Wesentlichen entspanntem Zustand abgebildet.
  • Um die Baugruppe 3, bei der es sich insbesondere um eine elektrische und/oder elektronische Baugruppe handeln kann, mit wenigstens einem Bauteil 2 zu bestücken, sodass dieses mechanisch und elektrisch in die Baugruppe 3 integriert ist, ist vorgesehen, dass das jeweilige Bauteil 2 entlang einer Bestückungsrichtung bzw. Einschubrichtung 33 über ein offenes oder öffenbares Ende 34 des Baugruppengehäuses 28 in den Innenraum 31 eingeschoben wird. Hierzu wird aufgrund des Einschiebens bzw. unter dem Einschieben des Bauteils 2 oder als Vorbereitung für dieses Einschieben wenigstens eines der Federelemente 9, insbesondere beide Federelemente 9, derart gespannt, dass das Bauteil 2 die dem Abstand 30 entsprechende oder eine geringere Dicke aufweist, sodass das Bauteil 2 zwischen zwei der Anschlussschienen 13 einsetzbar und schließlich einschiebbar ist. Bei den Bauteilen 2, die in 9 dargestellt sind, ist somit das jeweilige Bauelement 4 über die mit dem entsprechenden Bauelementgehäuse 5 verbundene Kontaktierungsvorrichtung 1 an den Anschlussschienen 13 (mechanisch) gehalten und elektrisch kontaktiert.
  • Wie bereits weiter oben beschrieben, kann es sich bei dem jeweiligen Bauelement 4 um ein Kondensatorelement 35 oder um ein Spulenelement 36 handeln. Demnach entspricht die in 9 gezeigte Anordnung der Bauteile 2 bzw. der Kondensatorelemente 35 bzw. der Spulenelemente 36 einer Filterbaugruppe. Diese Filterbaugruppe weist ein Gleichtaktentstörungselement 37 sowie zwei Gegentaktentstörungselemente 38 auf. Hierbei kann es sich jeweils um einen Ferritring handeln, der die Anschlussschienen 13 ringartig umgreift.
  • Nicht dargestellt sind für die Baugruppe 3 bzw. für die Filterbaugruppe Halterungshilfsmittel, beispielsweise Kunststoffteile, die keine elektrische Funktion erfüllen, aber beispielsweise zwischen zwei direkt zueinander benachbarten der Bauteile 2 im Innenraum 31 bzw. zwischen den jeweiligen Anschlussschienen 13 angeordnet sein können. Diese Halterungshilfsmittel können Federelemente aufweisen, die zumindest im Wesentlichen einer Funktion der hierin beschriebenen Federelemente 9 entsprechen. Des Weiteren können die Halterungshilfsmittel weitere Form- und/oder Kraftschlusselemente aufweisen, mittels derer die Halterungshilfsmittel in dem Innenraum 31 des Baugruppengehäuses 28 gehalten, beispielsweise verspannt werden können. Indem diese Halterungshilfsmittel und wenigstens eines der Bauteile 2 direkt aneinander angrenzen, ist ein besonders fester bzw. robuster, das heißt insbesondere widerstandsfähiger Sitz der Bauteile 2 im Innenraum 31 gewährleistet.
  • Die Baugruppe 3 weist des Weiteren ein gehäuseseitiges Steckelement bzw. Steckerelement 39 auf, das mit einem netzseitigen Steckerelement 40 korrespondiert. Das bedeutet, dass das gehäuseseitige Steckerelement 39 und das netzseitige Steckerelement 40 mechanisch und elektrisch, insbesondere zerstörungsfrei lösbar, aneinandersteckbar sind. Bei dem netzseitigen Steckerelement 40 kann es sich beispielsweise um ein Steckerelement eines Elektroniknetzes handeln, in welches die Baugruppe 3 integrierbar ist oder integriert ist, wenn die Steckerelemente 39, 40 elektrisch und mechanisch miteinander verbunden sind. Zwischen dem gehäuseseitigen Steckerelement 39 und einem Grundkörper des Baugruppengehäuses 28 kann eine Verschraubung 41 vorgesehen sein, sodass das gehäuseseitige Steckerelement 39 besonders sicher an dem Grundkörper des Baugruppengehäuses 28 gehalten ist.
  • Im vorliegenden Beispiel ist das Baugruppengehäuse 28 der Baugruppe 3 bzw. der Filterbaugruppe zumindest bereichsweise aus elektrisch leitendem bzw. leitfähigem Material ausgebildet. Das bedeutet, dass im Beispiel der Filterbaugruppe das Baugruppengehäuse 28 wenigstens eine elektrische Funktion bereitstellt, vorliegend eine Erdungsfunktion der Filterbaugruppe.
  • Es ist zu verstehen, dass die Filterbaugruppe lediglich ein einziges Beispiel der Baugruppe 3 darstellt. Natürlich sind weitere Baugruppen 3 denkbar, die eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten Bauteile 2 bzw. Bauelementen 4 aufweisen, beispielsweise die Kondensatorelemente 35, die Spulenelemente 36, Widerstände, Transistoren und/oder weitere elektrische bzw. elektronische Bauelemente.
  • Insgesamt zeigt die Erfindung, wie mittels der Kontaktierungsvorrichtung 1 das handelsübliche Bauelement 4 besonders vorteilhaft modifizierbar ist, sodass ein Herstellen und/oder Umkonfigurieren der Baugruppe 3 und/oder des Bauteils 2 besonders einfach und aufwandsarm ermöglicht ist. So ist eine besonders schnelle Variantenbildung durch die Federkontaktierung mittels der Federelemente 9 bereitgestellt. Des Weiteren ist der Innenraum 31 des Baugruppengehäuses 28, insbesondere zwischen den Anschlussschienen 13, besonders effizient ausnutzbar, indem eine körperliche Ausrichtung des Bauelements 4 durch die Kontaktierungsvorrichtung 1 änderbar ist oder geändert ist, wobei die mechanische und/oder elektrische Kontaktierung zwischen dem Bauelement 4 und den entsprechenden Anschlussschienen 13 gewährleistet bleibt. Letztendlich ist eine besonders wirtschaftliche, das heißt kostengünstige Möglichkeit bereitgestellt, handelsübliche Bauelemente 4 bedarfsgerecht zu modifizieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kontaktierungsvorrichtung
    2
    Bauteil
    3
    Baugruppe
    4
    Bauelement
    5
    Bauelementgehäuse
    5a
    Gehäuseanteil
    5b
    Gehäuseanteil
    6
    Gehäuseoberflächenteil
    7
    Anschlusselement
    8
    Kontaktierungskörper
    9
    Federelement
    10
    Befestigungselement
    11
    Durchgangsöffnung
    12
    Schenkel
    13
    Anschlussschiene
    14
    Schenkel
    15
    Schenkel
    16
    Stoffschlussabschnitt
    17
    Stoffschlusselement
    18
    Abschnitt
    19
    Abschnitt
    20
    Maß
    21
    Maß
    22
    Formschlusselement
    23
    Schenkel
    24
    Kraftschlusselement
    25
    Stoffschlusselement
    26
    Stoffschlusselement
    27
    Breitseite
    28
    Baugruppengehäuse
    29
    Innenoberfläche
    30
    Abstand
    31
    Innenraum
    32
    Abstand
    33
    Einschubrichtung
    34
    Ende
    35
    Kondensatorelement
    36
    Spulenelement
    37
    Gleichtaktentstörungselement
    38
    Gegentaktentstörungselement
    39
    Steckerelement
    40
    Steckerelement
    41
    Verschraubung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202014011393 U1 [0007]
    • DE 102017211336 A1 [0007]

Claims (10)

  1. Kontaktierungsvorrichtung (1) zum Modifizieren eines handelsüblichen elektrischen oder elektronischen Bauelements (4, 35, 36), das ein Bauelementgehäuse (5) aufweist, an dessen Gehäuseoberfläche wenigstens zwei elektrische Anschlusselemente (7) angeordnet sind, mittels derer das Bauelement (4, 35, 36) unmittelbar mit einer Leiterplatine verbindbar ist, wobei die Kontaktierungsvorrichtung (1) zwei voneinander elektrisch isolierte Kontaktierungskörper (8) mit einem jeweiligen Federelement (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Kontaktierungskörper (8) ein Befestigungselement (10) umfasst, mittels dessen das Bauelementgehäuse (5) und der jeweilige Kontaktierungskörper (8) aneinander befestigbar sind, wobei das jeweilige Federelement (9) und ein entsprechend zugeordnetes der elektrischen Anschlusselemente (7) miteinander elektrisch kontaktierbar sind.
  2. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, die Federelemente (9) an einander entgegengesetzten Gehäuseoberflächenteilen (6) des Bauelementgehäuses (5) von diesem hervorspringend anordenbar und dazu ausgebildet sind, das Bauelement (4, 35, 36) mechanisch zwischen zwei Anschlussschienen (13, 29) eines elektrischen und/oder elektronischen Bauteils (2, 3) zu fixieren und dabei das Bauelement (4, 35, 36) mit den Anschlussschienen (13, 29) elektrisch zu kontaktieren.
  3. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Kontaktierungskörper (8) dazu ausgebildet ist, an wenigstens drei voneinander unterschiedlichen Gehäuseoberflächenteilen (6) des Bauelementgehäuses (5) zur direkten Anlage zu kommen.
  4. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, der jeweilige Kontaktierungskörper (8) einen ersten Abschnitt (18) aufweist, der dazu vorgesehen ist, an einem ersten Gehäuseoberflächenteil (6) das entsprechend zugeordnete der Anschlusselemente (7) und den Kontaktierungskörper (8) elektrisch miteinander zu verbinden, und einen das Federelement (9) aufweisenden, weiteren Abschnitt (19), der dazu ausgebildet ist, an einem von dem ersten Gehäuseoberflächenteil (8) unterschiedlichen, weiteren Gehäuseoberflächenteil (6) zur Anlage zu kommen.
  5. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, das Befestigungselement (10) ein Formschlusselement (22) aufweist, das mit dem Bauelementgehäuse (5) korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse (5) und der Kontaktierungsvorrichtung (1) ein Formschluss vermittelbar ist.
  6. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, das Befestigungselement (10) ein Kraftschlusselement (24) aufweist, das mit dem Bauelementgehäuse (5) korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse (5) und der Kontaktierungsvorrichtung (1) ein Kraftschluss vermittelbar ist.
  7. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (10) ein Stoffschlusselement (17, 25) aufweist, das mit einem vorgegebenen Stoffschlusselement (26) des Bauelementgehäuses (5) korrespondiert, sodass zwischen dem Bauelementgehäuse (5) und der Kontaktierungsvorrichtung (1) ein Stoffschluss vermittelbar ist.
  8. Kontaktierungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Kontaktierungskörper (8) einen Stoffschlussabschnitt (16) aufweist, über welchen der Kontaktierungskörper (8) und das entsprechend zugeordnete der elektrischen Anschlusselemente (7) direkt miteinander stoffschlüssig und elektrisch leitend verbindbar sind.
  9. Bauteil (2, 3) mit einem handelsüblichen elektronischen oder elektrischen Bauelement (4, 35, 36), das ein Bauelementgehäuse (5) aufweist, an dessen Gehäuseoberfläche wenigstens zwei elektrische Anschlusselemente (7) angeordnet sind, mittels derer das Bauelement (4, 35, 36) unmittelbar mit einer Leiterplatine kontaktierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass, das elektrische oder elektronische Bauelement (4, 35, 36) mittels einer nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildeten Kontaktierungsvorrichtung (1) modifiziert worden ist.
  10. Verfahren zum Bestücken einer elektrischen und/oder elektronischen Baugruppe (3) mit wenigstens einem elektrischen oder elektronischen Bauelement (4, 35, 36), mit den Schritten: - Bereitstellen eines wenigstens zwei Anschlussschienen (13, 29) aufweisenden Baugruppengehäuses (28); - Bereitstellen wenigstens eines nach Anspruch 9 ausgebildeten Bauteils (2); - Kontaktieren des wenigstens einen Bauteils (2) an den Anschlussschienen (13, 29); dadurch gekennzeichnet, dass, ein elektrisches oder elektronisches Bauelement (4, 35, 36) des Bauteils (2) über eine mit dem Bauelement (4, 35, 36) verbundene Kontaktierungsvorrichtung (1) an den Anschlussschienen (13, 29) gehalten und elektrisch kontaktiert wird.
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