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Die vorliegende Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument, insbesondere ein Schlaginstrument, mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei am proximalen Ende ein Handgriff und eine in proximaler Richtung weisende Schlagfläche angeordnet oder ausgebildet sind, wobei am distalen Ende ein Werkzeugelement angeordnet oder ausgebildet ist und wobei sich ein Instrumentenschaft des Instruments vom proximalen Ende bis zum Werkzeugelement erstreckt.
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Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines medizinischen Instruments, insbesondere eines Schlaginstruments, mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei am proximalen Ende ein Handgriff und eine in proximaler Richtung weisende Schlagfläche angeordnet oder ausgebildet werden, wobei am distalen Ende ein Werkzeugelement angeordnet oder ausgebildet wird und wobei sich ein Instrumentenschaft des Instruments vom proximalen Ende bis zum Werkzeugelement erstreckt.
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Medizinische Instrumente der eingangs beschriebenen Art sind beispielsweise in Form von Orthopädie-Instrumenten bekannt. Sie werden beispielsweise als Schlaginstrumente in Form von Osteotomen, Meißeln und dergleichen eingesetzt. Aufgrund des Einsatzes als Schlaginstrumente ergeben sich erhöhte Anforderungen an die mechanische Stabilität des Instruments, und zwar insbesondere aufgrund von Schlag-, Torsions- oder Biegebeanspruchungen.
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Ein Problem bei derartigen Instrumenten stellen insbesondere deren Handgriffe dar. Beispielsweise sind massiv ausgebildete Stahlgriffe sehr schwer. Handgriffe, die aus Kunststoff ausgebildet oder mit Kunststoff ummantelt sind, sind unter Berücksichtigung der harten Aufbereitungsbedingungen für medizinische Instrumente in der Regel nicht über eine längere Zeit haltbar.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein medizinisches Instrument sowie ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass das Instrument insbesondere besser handhabbar wird.
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Diese Aufgabe wird bei einem medizinischen Instrument der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Handgriff in Form eines Hohlheftgriffs ausgebildet ist.
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Ein medizinisches Instrument der eingangs beschriebenen Art in der vorgeschlagenen Weise weiterzubilden, hat insbesondere den Vorteil, dass sich ein Gewicht des Handgriffs signifikant reduzieren lässt, insbesondere auch dann, wenn der Handgriff, also der Hohlheftgriff, vollständig aus einem oder mehreren metallischen Werkstoffen ausgebildet ist. Insbesondere kann ein solches Instrument mit einem durchgängigen Instrumentenschaft, der auch als Seele des Instruments bezeichnet wird, ausgebildet werden. Ist die Seele aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet, können so insbesondere torsions-, biege- und schlagfeste Instrumentenschäfte ausgebildet werden, sodass ein solches Instrument beispielsweise auch als Schlaginstrument eingesetzt werden kann. Ein auf die Schlagfläche auftreffender Schlagimpuls kann so direkt durch den Instrumentenschaft zum distalen Ende, also zum Werkzeugelement geleitet werden. Ein Hohlheftgriff ist nicht massiv ausgebildet, sodass durch einen oder mehrere am Handgriff ausgebildete Hohlräume Gewicht eingespart werden kann. Dies ermöglicht es insbesondere einem Chirurgen, das Instrument über einen längeren Zeitraum ermüdungsfrei einzusetzen, um die für einen chirurgischen Eingriff notwendigen Kräfte übertragen zu können.
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Günstig ist es, wenn der Hohlheftgriff mindestens eine, insbesondere zwei, den Instrumentenschaft umgebende Griffschale umfasst und wenn zwischen der mindestens einen Griffschale und dem Instrumentenschaft ein Hohlraum ausgebildet ist. Der Hohlraum kann insbesondere in Form eines Ringraums ausgebildet sein. Eine Griffschale kann beispielsweise durch sogenanntes Hydroforming aus einem hohlen Stück ausgebildet werden. Zwei, drei oder mehr Griffschalen vorzusehen vereinfacht insbesondere die Herstellung des Instruments. Die mindestens eine Griffschale kann durch geeignete Verbindungsverfahren mit dem Instrumentenschaft dauerhaft verbunden werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn der Hohlraum gasdicht verschlossen ist. Insbesondere kann er durch Verschweißen und/oder ein Verschlusselement verschlossen sein. Ein gasdicht verschlossener Hohlraum verhindert, dass sich Verunreinigungen im Hohlraum sammeln können. Mit anderen Worten lässt sich durch den gasdichten Verschluss eine Reinigbarkeit des Instruments verbessern.
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Günstig ist es, wenn das Instrument eine Entlüftungsöffnung umfasst, die den Hohlraum des Hohlheftgriffs mit einer Umgebung des Instruments fluidwirksam verbindet und wenn die Entlüftungsöffnung verschlossen ist. Insbesondere ist die Entlüftungsöffnung gasdicht verschlossen. Eine solche Entlüftungsöffnung ist insbesondere bei der Herstellung eines solchen Instruments vorteilhaft. Werden die Komponenten zunächst miteinander verbunden und dann das gesamte Instrument einem Härteprozess bei hohen Temperaturen, beispielsweise etwa 1000°C, unterzogen, kann es aufgrund der Wärme zu einer Ausdehnung der im Hohlraum enthaltenen Luft kommen. Dies führt dann insbesondere dazu, dass sich beispielsweise ergonomisch geformte Griffschalen des Hohlheftgriffs beim Härten aufgrund des im Hohlraum entstehenden Gasdrucks in unerwünschter Weise verformen können. Die Entlüftungsöffnung schafft hier Abhilfe. Sie wird insbesondere nach dem Härten des Instruments wieder verschlossen, um den Hohlraum des Hohlheftgriffs gegenüber einer Umgebung des Instruments abzuschließen, beispielsweise gasdicht.
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Auf einfache Weise lässt sich die Entlüftungsöffnung mit einem Verschlusselement und/oder durch Löten oder Schweißen verschließen. Sowohl eine ursprünglich vorgesehene Entlüftungsöffnung als auch die Art und Weise, wie diese beispielsweise nach dem Erhärten des Instruments verschlossen wurde, lassen sich bei einem einsatzbereiten Instrument auf einfache Weise feststellen, beispielsweise durch Zerstören des Instruments im Bereich des Hohlheftgriffs. Ein von außen durch die Entlüftungsöffnung in den Hohlraum des Hohlheftgriffs eindringendes Material beim Schweißen oder ein Verschlusselement können so leicht nachgewiesen werden.
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Vorzugsweise ist die Entlüftungsöffnung in Form einer Bohrung oder eines Schlitzes an der mindestens einen Griffschale ausgebildet. So kann eine definierte Entlüftung des Hohlheftgriffs auf einfache Weise realisiert werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Entlüftungsöffnung durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschale mit dem Instrumentenschaft und/oder von mindestens zwei Griffschalen miteinander ausgebildet ist. Die Entlüftungsöffnung auf diese Weise auszubilden hat insbesondere den Vorteil, dass keine zusätzliche Durchbrechung vorgesehen werden muss, was die Herstellung des Instruments vereinfacht. Das Verschließen der Entlüftungsöffnung, beispielsweise nach dem Härten des Instruments durch nachträgliches Verschweißen, ist dann wiederum auf einfache Weise am Instrument nachweisbar, da diese nachträglich vorgenommene Verschweißung keinem Härteprozess unterzogen wurde und sich daher in ihrem Gefüge von gehärteten Schweißnähten unterscheidet.
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Die Herstellung des Instruments lässt sich insbesondere dadurch vereinfachen, dass der Hohlheftgriff zwei Griffschalen umfasst, die in Form von Halbschalen ausgebildet sind. So kann insbesondere eine Anzahl von Schweißnähten sowie eine Länge derselben insgesamt minimiert werden.
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Um den Hohlheftgriff insbesondere auf einfache Weise ergonomisch formen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die mindestens eine Griffschalen eine Dicke in einem Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm aufweisen. Insbesondere können sie eine Dicke in einem Bereich von etwa 0,8 mm bis etwa 1,4 mm aufweisen. Beispielsweise können die mindestens eine Griffschale aus einem Blech mit einer Stärke von etwa 1 mm lasergeschnitten und anschließend durch Tiefziehen in eine gewünschte Form gebracht werden. Bei der Formgebung kann insbesondere an der oder den Griffschalen eine Ausbördelung vorgesehen werden, welche die Ausführung einer Bördel-Stumpf-Stirnnaht ermöglicht. Durch eine solche Schweißnahtgeometrie kann insbesondere auf das Einbringen von zusätzlichem Schweißzusatzwerkstoff verzichtet werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass am Instrumentenschaft ein proximaler Griffflansch und ein von diesem beabstandeter distaler Griffflansch angeordnet oder ausgebildet sind und dass die mindestens eine Griffschalen den Instrumentenschaft zwischen dem proximalen und dem distalen Griffflansch umgibt. Der Instrumentenschaft durchsetzt also den Hohlheftgriff durchgehend, so dass wie beschrieben ein auf das proximale Ende des Instruments einwirkender Schlagimpuls direkt durch den Instrumentenschaft, also die Seele des Instruments, an das distale Ende und das dort angeordnete Werkzeugelement übertragen werden kann. Die beiden Griffflansche erleichtern zudem sowohl die Positionierung der mindestens einen Griffschale am Instrumentenschaft als auch das definierte Verbinden derselben miteinander und mit dem Instrumentenschaft.
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Günstig ist es, wenn am proximalen Griffflansch eine in distaler Richtung weisende Ringfläche angeordnet oder ausgebildet ist, wenn am distalen Griffflansch eine in proximaler Richtung weisende Ringfläche angeordnet oder ausgebildet ist, wenn in proximaler Richtung weisende proximale Endflächen der mindestens einen Griffschale am proximalen Griffflansch anliegen und wenn in distaler Richtung weisende distale Endflächen der mindestens einen Griffschale am distalen Griffflansch anliegen. Die wie beschrieben ausgebildeten Ringflächen ermöglichen eine definierte Positionierung der mindestens einen Griffschale am Instrumentenschaft. Sie ermöglichen dadurch eine definierte und optimale Verbindung des Instrumentenschafts mit der oder den Griffschalen zur Ausbildung des Hohlheftgriffs. Beispielsweise kann eine Verbindung zwischen der oder den Griffschalen und den Griffflanschen durch umlaufende Stumpfnähte unter Verwendung von Schweißzusatz realisiert werden.
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Das Instrument kann auf einfache Weise ausgebildet werden, wenn die Entlüftungsöffnung ausgebildet ist durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschale mit mindestens einem der beiden Griffflansche. Auf diese Weise muss keine zusätzliche Durchbrechung an einer der mindestens zwei Griffschalen vorgesehen werden. Die derart ausgebildete Entlüftungsöffnung kann dann beispielsweise nach dem Härten des Instruments durch Verschweißen geschlossen werden.
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Um ein möglichst robustes Instruments ausbilden zu können, ist es günstig, wenn das Instrument vollständig aus einem oder mehreren metallischen Werkstoffen ausgebildet ist. So können insbesondere der Instrumentenschaft mit allen daran ausgebildeten Komponenten und auch die mindestens eine Griffschale aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet sein. Insbesondere kann es sich bei dem metallischen Werkstoff um denselben Werkstoff wie bei allen Komponenten handeln.
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Um ein optimales Schlaginstrument ausbilden zu können, ist es vorteilhaft, wenn am proximalen Ende des Instruments eine Schlagplatte angeordnet oder ausgebildet ist und wenn die Schlagplatte die Schlagfläche definiert. So können Schlagimpulse von einem Operateur einfach und sicher auf das Instrument, insbesondere dessen Instrumentenschaft, übertragen werden.
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Vorzugsweise ist der proximale Griffflansch an der Schlagplatte angeordnet oder ausgebildet oder bildet der proximale Griffflansch die Schlagplatte. Diese Ausgestaltung vereinfacht die Herstellung des Instruments, da der Instrumentenschaft insbesondere im Bereich des Handgriffs als Drehteil ausgebildet werden kann.
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Vorzugsweise ist das Instrument einteilig ausgebildet. Insbesondere ist es unzerlegbar ohne es zu zerstören ausgebildet. Dies bedeutet, dass das Instrument zwar aus mehreren Komponenten gefertigt sein kann. Beispielsweise kann es aus einem Instrumentenschaft und zwei Halbschalen gefertigt sein, welche jedoch dauerhaft und unlösbar miteinander verbunden sind, um so ein einteiliges Instrument auszubilden, das nicht zerlegbar ist, insbesondere nicht zerlegbar zu Reinigungszwecken. Ein solches einteiliges Instrument kann nur durch irreversible Zerstörung in seine Ausgangskomponenten zerlegt werden.
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Um die Herstellung unterschiedlicher Instrumente zu vereinfachen, ist es vorteilhaft, wenn der Instrumentenschaft einen Griffteil und einen Werkzeugteil umfasst und wenn der Griffteil und der Werkzeugteil kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Insbesondere sind der Griffteil und der Werkzeugteil unlösbar miteinander verbunden. Diese Ausgestaltung ermöglicht es insbesondere, Griffteile und Werkzeugteil beliebig miteinander zu kombinieren. Beispielsweise können so Instrumente mit unterschiedlichen Werkzeugelementen ausgebildet werden, deren Griffteil identisch geformt ist. Insbesondere können so auch unterschiedlich geformte Griffteile, beispielsweise optimiert für Linkshänder oder Rechtshänder, ausgebildet werden, die dann mit entsprechenden Werkzeugteilen zu einem einteiligen Instrument verbunden werden können.
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Für die Ausbildung des Handgriffs ist es vorteilhaft, wenn der proximale Griffflansch und der distale Griffflansch am Griffteil angeordnet oder ausgebildet sind. Wie bereits erwähnt lassen sich so Griffteile mit den beschriebenen Hohlheftgriffen in definierter Weise ausbilden, beispielsweise unterschiedlich ergonomisch geformt oder unterschiedlich groß. Derartige Griffteile können dann insbesondere auf Vorrat produziert werden und werden mit den benötigten Werkzeugteilen mit entsprechenden Werkzeugelementen je nach Bedarf verbunden.
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Auf einfache und sichere Weise lassen sich der Griffteil und der Werkzeugteil dauerhaft miteinander verbinden, wenn sie miteinander verlötet oder verschweißt sind.
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Um die Stabilität des Instruments und das Übertragen von Schlagimpulsen vom proximalen Ende an das distale Ende weiter zu verbessern, ist es günstig, wenn die Schlagplatte und der Griffteil einstückig ausgebildet sind. Insbesondere können sie monolithisch ausgebildet sein.
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Ferner ist es günstig, wenn der Griffteil und der proximale Griffflansch und/ oder der distale Griffflansch einstückig ausgebildet sind. Insbesondere können sie monolithisch ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung kann insbesondere dadurch realisiert werden, dass der Griffteil mit den Griffflanschen als Drehteil ausgebildet wird. So kann er insbesondere vollständig rotationssymmetrisch ausgebildet werden. Eine ergonomische Form des Handgriffs kann dann durch entsprechende Gestaltung der mindestens einen Griffschale realisiert werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Instrument eine Verbindungseinrichtung umfasst mit einem ersten Verbindungselement und einem zweiten Verbindungselement, dass das eine der beiden Verbindungselemente an einem distalen Ende des Griffteils angeordnet oder ausgebildet ist, dass das andere der beiden Verbindungselemente an einem proximalen Ende des Werkzeugteils angeordnet oder ausgebildet ist und dass das erste Verbindungselement und das zweite Verbindungselement in einer Verbindungsstellung kraft- und/oder formschlüssig und/ oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Eine solche Verbindungseinrichtung am Instrument vorzusehen hat insbesondere den Vorteil, dass eine standardisierte Verbindung zwischen dem Griffteil und dem Werkzeugteil ermöglicht wird. So können unterschiedlich geformte Griffteile mit unterschiedlich geformten Werkzeugteilen auf definierte Weise miteinander gekoppelt und dauerhaft verbunden werden. Eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung kann beispielsweise durch Verschrauben der Verbindungselemente erreicht werden. Alternativ oder zusätzlich können diese durch eine stoffschlüssige Verbindung wie beispielsweise Löten oder Schweißen dauerhaft miteinander verbunden werden.
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Um auf einfache Weise eine Verbindung zwischen dem Griffteil und dem Werkzeugteil realisieren zu können, ist es vorteilhaft, wenn das erste Verbindungselement in Form einer Verbindungsaufnahme und das zweite Verbindungselement in Form eines zur Verbindungsaufnahme korrespondierenden Verbindungsvorsprungs ausgebildet sind. Beispielsweise können die Verbindungselemente bezogen auf eine Längsachse des Instruments im Bereich der Verbindungseinrichtung eine ausreichende Länge aufweisen, um ein hinreichend torsions- und biegesteifes Instrument auszubilden, was insbesondere bei einer zweiteiligen Ausbildung des Instrumentenschafts für eine Stabilität des Instruments besonders vorteilhaft ist.
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Günstig ist es, wenn am Instrument eine Belüftungsöffnung ausgebildet ist, die die Verbindungsaufnahme mit einer Umgebung des Instruments fluidwirksam verbindet, und wenn die Belüftungsöffnung verschlossen ist, insbesondere gasdicht. Die Belüftungsöffnung kann insbesondere fluidwirksam mit einem Hohlraum des Hohlheftgriffs verbunden sein. So kann statt einer der oben beschriebenen Entlüftungsöffnungen auch die Belüftungsöffnung dazu dienen, den Hohlraum insbesondere beim Härten des Instruments zu entlüften und eine unerwünschte Verformung der mindestens einen Griffschale beim Härten zu verhindern.
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Vorteilhafterweise ist die Belüftungsöffnung am Griffteil oder am Werkzeugteil ausgebildet. Beispielsweise kann sie am Werkzeugteil einen Längskanal am Verbindungselement des Werkzeugelements eröffnen, welcher Verbindungskanal über eine Querverbindung mit dem Hohlraum des Hohlheftgriffs in Fluidverbindung steht, wenn der Werkzeugteil und der Griffteil miteinander verbunden sind.
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Um eine hohe Korrosionsbeständigkeit des Instruments zu erreichen, ist es günstig, wenn der Instrumentenschaft und/oder der Handgriff und/oder das Werkzeugelement aus einem nichtrostenden Stahl ausgebildet sind. Insbesondere können alle genannten Komponenten aus demselben Stahl ausgebildet sein.
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So können dann keine Farbunterschiede auftreten, wie dies bei der Verwendung unterschiedlicher Werkstoffe der Fall ist.
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Um eine Schlagfestigkeit des Hohlheftgriffs zu verbessern, ist es vorteilhaft, wenn der nichtrostende Stahl ein Chromstahl ist. Insbesondere kann es ein martensitischer Chromstahl sein. Eine Gefahr von Beschädigungen bei seitlicher Belastung des Handgriffs kann so minimiert werden.
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Vorzugsweise ist der nichtrostende Stahl ein härtbarer Stahl. Dadurch kann die Schlagfestigkeit der mindestens einen Griffschale durch Härten auf einfache Weise erhöht werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der nichtrostende Stahl der Werkstoff 1.4021 gemäß DIN EN 10088 ist. Dieser Werkstoff lässt sich insbesondere zu Blechen formen und durch Tiefziehen in eine gewünschte Form bringen. Ferner ist er durch eine Wärmebehandlung bei etwa 1000°C härtbar.
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Vorzugsweise ist das Instrument gehärtet. So kann eine gute Korrosionsbeständigkeit erreicht werden. Eine solche kann insbesondere noch durch entsprechende Oberflächenbehandlung nach dem Härten verbessert werden.
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Zur Ausbildung von Meißeln oder Osteotomen ist es günstig, wenn das Werkzeugelement eine in distaler Richtung weisende Schneide umfasst.
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Die Handhabung des Instruments kann für einen Operateur weiter verbessert werden, wenn der Hohlheftgriff ergonomisch geformt ist. Beispielsweise kann er zum Halten für Linkshänder und Rechtshänder unterschiedlich geformt werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das Instrument in Form eines Meißels, eines Zemententfernungsmeißels, eines Osteotoms, eines Hohlmeißels, eines Luxationshebels, eines Ausschlaginstruments für Prothesen oder eines Stößels ausgebildet sein. Die beschriebenen Ausgestaltungen des Instruments ermöglichen einen vielfältigen Einsatz, wo eine hohe Schlagbelastung auftritt und zudem Instrumente mit sehr langer Lebensdauer zum Einsatz kommen sollen.
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Die eingangs gestellte Aufgabe wird ferner bei einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Handgriff in Form eines Hohlheftgriffs ausgebildet wird.
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Wie bereits eingehend erläutert, lassen sich so medizinische Instrumente mit stabilen und trotzdem leichten Handgriffen ausbilden. Zudem ermöglichen sie es, Schlagimpulse direkt vom proximalen Ende zu dem am distalen Ende angeordneten oder ausgebildeten Werkzeugelement zu leiten. Die Ausbildung des Hohlheftgriffs ermöglicht es zudem auf einfache Weise, material- und somit ressourcensparend ergonomische Handgriffe auszubilden.
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Günstig ist es, wenn der Hohlheftgriff aus mindestens einer, insbesondere zwei, den Instrumentenschaft umgebenden Griffschalen ausgebildet wird und wenn zwischen der mindestens einen Griffschale und dem Instrumentenschaft ein Hohlraum ausgebildet wird. Insbesondere kann der Hohlraum in Form eines Ringraums ausgebildet werden. Eine Griffschale kann beispielsweise durch sogenanntes Hydroforming aus einem hohlen Stück ausgebildet werden. Zwei, drei oder mehr Griffschalen vorzusehen zur Ausbildung des Hohlheftgriffs vereinfacht die Herstellung des Instruments. Insbesondere können derartige Griffschalen seitlich an einen Instrumentenschaft herangeführt und mit diesem verbunden werden. Durch den entstehenden Hohlraum kann für einen Anwender in vorteilhafter Weise Gewicht im Bereich des Handgriffs eingespart werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn der Hohlraum gasdicht verschlossen wird. Insbesondere kann er durch Verschweißen und/oder ein Verschlusselement verschlossen werden. Wie bereits erläutert kann so eine optimale Reinigung und Wiederaufbereitung des Instruments sichergestellt werden, da weder Keime in den Hohlraum hinein noch aus diesem heraus gelangen können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass am Instrument eine Entlüftungsöffnung ausgebildet wird, die den Hohlraum des Hohlheftgriffs mit einer Umgebung des Instruments fluidwirksam verbindet und dass die Entlüftungsöffnung verschlossen wird. Insbesondere kann sie gasdicht verschlossen werden. Die Entlüftungsöffnung hat fertigungstechnisch insbesondere den Vorteil, dass beim Härten des Instruments bei hohen Temperaturen im Hohlraum des Hohlheftgriffs kein Überdruck durch darin eingeschlossene Luft entstehen kann, wodurch sich eine äußere Kontur der mindestens einen Griffschale, insbesondere durch Verformen, nicht in unerwünschter Weise verändern kann. Durch das Schließen der Entlüftungsöffnung wird wie erwähnt insbesondere sichergestellt, dass keine Keime in den Hohlraum gelangen können, wodurch eine sichere und dauerhafte Aufbereitung und Nutzung des Instruments ermöglicht wird.
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Auf einfache Weise lässt sich die Entlüftungsöffnung mit einem Verschlusselement und/oder durch Löten oder Schweißen verschließen. Insbesondere kann so auch ein gasdichter Verschluss des Hohlraums erreicht werden. Zudem ist die vorgeschlagene Vorgehensweise günstig, da nur eine kleine Entlüftungsöffnung benötigt wird, um beim Härten mit hohen Temperaturen einen Druckausgleich zwischen dem Hohlraum und einer Umgebung des Instruments sicherstellen zu können. Dadurch kann vermieden werden, dass ein Großteil etwaiger Schweiß- oder Lötverbindungen nicht gehärtet sind.
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Vorzugsweise wird die Entlüftungsöffnung in Form einer Bohrung oder eines Schlitzes an der mindestens einer Griffschale ausgebildet. Derartige Entlüftungsöffnung lassen sich auf einfache Weise herstellen.
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Günstig kann es insbesondere sein, wenn die Entlüftungsöffnung durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einer Griffschale mit dem Instrumentenschaft und/oder von mindestens zwei Griffschalen miteinander ausgebildet wird. Eine derart gebildete Entlüftungsöffnung hat insbesondere den Vorteil, dass keine zusätzlichen Arbeitsschritte erforderlich sind, um sie auszubilden, beispielsweise durch Bohren oder Fräsen. So kann insbesondere die mindestens eine Griffschale völlig unbeschädigt beziehungsweise unverändert zur Ausbildung des Hohlheftgriffs eingesetzt werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn am Instrumentenschaft ein proximaler Griffflansch und ein von diesem beabstandeter distaler Griffflansch angeordnet oder ausgebildet wird und wenn die mindestens eine Griffschale den Instrumentenschaft zwischen dem proximalen und dem distalen Griffflansch umgebend angeordnet wird. Die beiden Griffflansche in der beschriebenen Weise auszubilden ermöglicht insbesondere eine definierte Positionierung der mindestens einen Griffschale am Instrumentenschaft, um sie mit diesem zu verbinden. Dadurch wird die Fertigung des Instruments deutlich vereinfacht.
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Um eine optimale Positionierung der mindestens einen Griffschale am Instrumentenschaft weiter zu vereinfachen, ist es günstig, wenn am proximalen Griffflansch eine in distaler Richtung weisende Ringfläche angeordnet oder ausgebildet wird, wenn am distalen Griffflansch eine in proximaler Richtung weisende Ringfläche angeordnet oder ausgebildet wird, wenn in proximaler Richtung weisende Endflächen der mindestens einen Griffschale am proximalen Ringflansch angelegt und wenn in distaler Richtung weisende distale Endflächen der mindestens einen Griffschale am distalen Griffflansch angelegt werden. Die Ausbildung der beschriebenen Ringflächen ermöglicht eine definierte Positionierung der mindestens einen Griffschale am Instrumentenschaft. Dadurch wird auch eine Verbindung der mindestens einen Griffschale mit dem Instrumentenschaft vereinfacht.
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Auf einfache Weise lässt sich die Entlüftungsöffnung durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschale mit mindestens einem der beiden Griffflansche ausbilden. Beispielsweise kann zur Ausbildung der Entlüftungsöffnung eine den Instrumentenschaft ringförmig umgebende Schweißnaht zum Verbinden der mindestens einen Griffschale mit einem der beiden Griffflansche nicht vollständig geschlossen werden.
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Um insbesondere zum Einsatz als Schlaginstrument hinreichend stabile Instrumente ausbilden zu können, ist es insbesondere günstig, wenn das Instrument vollständig aus einem oder mehreren metallischen Werkstoffen ausgebildet wird. Insbesondere eine einheitliche Färbung des Instruments kann erreicht werden, wenn es nur aus einem einzigen metallischen Werkstoff ausgebildet wird. Mit anderen Worten können alle Komponenten des Instruments aus demselben metallischen Werkstoff ausgebildet werden.
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Damit die Stabilität des Instruments weiter verbessert werden kann, ist es vorteilhaft, wenn am proximalen Ende des Instruments eine Schlagplatte angeordnet oder ausgebildet wird, welche die Schlagfläche definiert. Insbesondere kann die Schlagplatte einstückig mit dem Instrumentenschaft ausgebildet werden, so dass der Instrumentenschaft mit der Schlagplatte beispielsweise als Drehteil hergestellt werden kann.
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Um besonders torsions-, biege- und schlagfeste Instrumente ausbilden zu können, ist es günstig, wenn das Instrument einteilig ausgebildet wird. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn es unzerlegbar ausbildet wird, so dass es nur durch Zerstören in seine ursprünglichen Komponenten getrennt werden kann. Auf diese Weise kann insbesondere sichergestellt werden, dass sich das Instrument im Einsatz nicht in unerwünschter Weise in seine Einzelteile zerlegen kann.
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Um die Herstellung des Instruments zu vereinfachen, ist es vorteilhaft, wenn der Instrumentenschaft aus einem Griffteil und einem Werkzeugteil ausgebildet wird und wenn der Griffteil und der Werkzeugteil kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden werden. Insbesondere können der Griffteil und das Werkzeugteil unlösbar miteinander verbunden werden. Unlösbar in diesem Sinne bedeutet insbesondere, dass ein Lösen der Teile voneinander nur durch Zerstören des Instruments insgesamt erreicht werden kann. Den Instrumentenschaft aus zwei Teilen auszubilden ermöglicht eine höhere Variabilität in der Fertigung medizinischer Instrumente, da Griffteile und Werkzeugteile wahlweise nach Bedarf und grundsätzlich beliebig miteinander verbunden werden können. Insbesondere kann dies durch eine standardisierte Verbindung zwischen dem Griffteil und dem Werkzeugteil erreicht werden.
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Vorteilhafterweise werden der proximale Griffflansch und der distale Griffflansch am Griffteil angeordnet oder ausgebildet. So kann der Griffteil vollständig mit dem Hohlheftgriff ausgebildet werden. Ein solcher Griffteil kann dann mit unterschiedlichen Werkzeugteilen, die unterschiedliche Werkzeugenden aufweisen, verbunden werden, beispielsweise durch Verschweißen und/oder Verschrauben.
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Auf einfache und sichere Weise lassen sich der Griffteil und der Werkzeugteil miteinander verlöten oder verschweißen.
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Vorzugsweise werden die Schlagplatte und der Griffteil einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet. Eine solche Herstellung kann insbesondere durch Ausbildung eines Drehteils erreicht werden. So können Montageschritte bei der Herstellung des Instruments reduziert werden.
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Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn der Griffteil und der proximale Griffflansch und/oder der distale Griffflansch einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet werden. So kann der Griffteil insbesondere bis auf die mindestens eine Griffschale aus einem Stück ausgebildet werden. Schlagimpulse können dann über die Schlagplatte durch den Hohlheftgriff hindurch in distaler Richtung auf den Werkzeugteil übertragen werden.
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Fertigungstechnisch ist es insbesondere günstig, wenn das Instrument mit einer Verbindungseinrichtung ausgebildet wird, welche ein erstes Verbindungselement und ein zweites Verbindungselement umfasst, wenn das eine der beiden Verbindungselemente an einem distalen Ende des Griffteils angeordnet oder ausgebildet wird, wenn das andere der beiden Verbindungselemente an einem proximalen Ende des Werkzeugteils angeordnet oder ausgebildet wird und wenn das erste Verbindungselement und das zweite Verbindungselement in einer Verbindungsstellung kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden werden. Eine derartige Verbindungseinrichtung ermöglicht es beispielsweise, Werkzeugteile mit einem zugehörigen Griffteil in definierter und standardisierter Weise miteinander zu verbinden. Insbesondere können beliebige Griffteile und beliebige Werkzeugteile mit jeweils identischen Verbindungselementen ausgebildet werden, die eine beliebige Kombination von Griffteilen und Werkzeugteilen sowie deren definierte Verbindung gestatten.
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Auf einfache Weise lassen sich die Verbindungselemente miteinander in Eingriff bringen, wenn das erste Verbindungselement in Form einer Verbindungsaufnahme und das zweite Verbindungselement in Form eines zur Verbindungsaufnahme korrespondierenden Verbindungsvorsprungs ausgebildet werden. So kann unabhängig von der Gestaltung des Werkzeugteils und des Griffteils bei der Fertigung stets derselbe Fertigungsschritt zum Verbinden der beiden Teile durchgeführt werden.
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Günstig ist es, wenn am Instrument eine Belüftungsöffnung ausgebildet wird, die die Verbindungsaufnahme mit einer Umgebung des Schlaginstruments fluidwirksam verbindet, und wenn die Belüftungsöffnung verschlossen wird, insbesondere gasdicht. Das Verschließen der Belüftungsöffnung kann insbesondere nach einem Härten des Instruments erfolgen. Über die Belüftungsöffnung kann beispielsweise eine Fluidverbindung zum Hohlraum des Hohlheftgriffs hergestellt werden, um eine Verformung der mindestens eine Griffschale beim Härten wie beschrieben zu vermeiden.
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Vorzugsweise wird die Belüftungsöffnung am Griffteil oder am Werkzeugteil ausgebildet. Dies ermöglicht es insbesondere, die Belüftungsöffnung dort auszubilden, wo sie fertigungstechnisch am einfachsten realisierbar ist und zudem eine Stabilität des Instruments nicht beeinträchtigt.
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Günstig ist es, wenn der Instrumentenschaft und/oder der Handgriff und/oder das Werkzeugelement aus einem nichtrostenden Stahl ausgebildet werden. So kann insbesondere eine hohe Korrosionsbeständigkeit des Instruments sichergestellt werden.
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Um die Korrosionsbeständigkeit des Instruments insbesondere weiter zu verbessern, ist es vorteilhaft, wenn als nichtrostender Stahl ein Chromstahl eingesetzt wird. Insbesondere kann ein martensitischer Chromstahl eingesetzt werden. Ein derartiger Chromstahl lässt sich insbesondere durch eine Wärmebehandlung härten, was die Stabilität des Instruments weiter verbessern hilft.
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Günstigerweise wird als nichtrostender Stahl ein härtbarer Stahl eingesetzt. Wie bereits erwähnt können so Stabilität und Lebensdauer des Instruments weiter verbessert werden.
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Die Herstellung des Instruments, insbesondere des Hohlheftgriffs, lässt sich vereinfachen, wenn als nichtrostender Stahl der Werkstoff 1.4021 gemäß DIN EN 10088 eingesetzt wird. Ein solcher Werkstoff ist zwar im Vergleich zum Werkstoff zum 1.4301 bei einer Wärmebehandlungstemperatur von etwa 1000°C etwas weniger fest, doch nach der Wärmebehandlung deutlich härter und damit weniger anfällig für unerwünschte Verformungen aufgrund einer seitlichen Schlagbelastung auf den Hohlheftgriff, insbesondere die mindestens eine Griffschale desselben.
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Zum Erhöhen einer Stabilität sowie einer Korrosionsbeständigkeit des Instruments ist es vorteilhaft, wenn das Instrument gehärtet wird. Durch das Härten des metallischen Werkstoffs in der beschriebenen Weise können insbesondere Griffschalen mit reduzierter Dicke genutzt werden. Dies vereinfacht die Umformung, beispielsweise durch Tiefziehen gestanzter Bleche, ohne letztlich signifikant oder überhaupt an Schlagstabilität im Bereich des Handgriffs einzubüßen.
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Vorzugsweise wird das Instrument bei einer Temperatur von etwa 1000°C gehärtet. Insbesondere der Werkstoff 1.4021 kann so in seiner Schlagfestigkeit signifikant gesteigert werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn das Instrument nach dem Verbinden des Griffteils und des Werkzeugteils gehärtet wird. Auf diese Weise kann insbesondere eine Verbindungsstelle zwischen Griffteil und Werkzeugteil in seiner Stabilität verbessert werden.
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Günstig ist es, wenn das Instrument nach dem Verbinden der mindestens einen Griffschale mit dem Instrumentenschaft gehärtet wird. Auf diese Weise wird auch die Verbindung zwischen der oder den Griffschalen und dem Instrumentenschaft gehärtet, also insbesondere Schweißnähte. Eine Stabilität und Korrosionsbeständigkeit des Instruments kann so in gewünschter Weise verbessert werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Entlüftungsöffnung und/oder die Belüftungsöffnung nach dem Härten verschlossen werden. Die genannten Öffnungen haben nach dem Härten keine Funktion mehr, so dass sie zur Verbesserung einer Reinigbarkeit des Instruments verschlossen werden können.
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Ein einheitliches Erscheinungsbild des Instruments kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass es oberflächenbehandelt wird. Insbesondere kann es poliert werden. So können insbesondere bei entsprechender Wahl eines einzigen einheitlichen Werkstoffs für alle Komponenten des Instruments eine einheitliche Erscheinung erhalten sowie das Auftreten von Farbunterschieden vermieden werden.
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Auf einfache Weise lässt sich die Oberflächenbehandlung mittels Bandschleifen durchführen. Insbesondere kann ein solcher Prozess auch maschinell und vollautomatisch durchgeführt werden.
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Die vorstehende Beschreibung umfasst somit insbesondere die nachfolgend in Form durchnummerierter Sätze definierten Ausführungsformen medizinischer Instrumente und Verfahren zum Herstellen eines medizinischen Instruments:
- 1. Medizinisches Instrument (10), insbesondere ein Schlaginstrument (14), mit einem proximalen Ende (16) und einem distalen Ende (24), wobei am proximalen Ende (16) ein Handgriff (20) und eine in proximaler Richtung weisende Schlagfläche (18) angeordnet oder ausgebildet sind, wobei am distalen Ende (20) ein Werkzeugelement (26) angeordnet oder ausgebildet ist und wobei sich ein Instrumentenschaft (22) des Instruments (10) vom proximalen Ende (16) bis zum Werkzeugelement (26) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (20) in Form eines Hohlheftgriffs (32) ausgebildet ist.
- 2. Medizinisches Instrument nach Satz 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlheftgriff (32) mindestens eine, insbesondere zwei, den Instrumentenschaft (22) umgebende Griffschalen (72) umfasst und dass zwischen der mindestens einen Griffschale (72) und dem Instrumentenschaft (22) ein Hohlraum (78), insbesondere in Form eines Ringraums (94), ausgebildet ist.
- 3. Medizinisches Instrument nach Satz 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (78) gasdicht verschlossen ist, insbesondere durch Verschwei-ßen und/oder ein Verschlusselement.
- 4. Medizinisches Instrument nach Satz 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) eine Entlüftungsöffnung (90) umfasst, die den Hohlraum (78) des Hohlheftgriffs (32) mit einer Umgebung (100) des Instruments (10) fluidwirksam verbindet und dass die Entlüftungsöffnung (90) verschlossen ist, insbesondere gasdicht.
- 5. Medizinisches Instrument nach Satz 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) mit einem Verschlusselement (96) und/oder durch Löten oder Schweißen verschlossen ist.
- 6. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) in Form einer Bohrung (92) oder eines Schlitzes an der mindestens einen Griffschale (72) ausgebildet ist.
- 7. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) ausgebildet ist durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschale (72) mit dem Instrumentenschaft (22) und/oder von mindestens zwei Griffschalen (72) miteinander.
- 8. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlheftgriff (32) zwei Griffschalen (72) umfasst, die in Form von Halbschalen (74) ausgebildet sind.
- 9. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Griffschale (72) eine Dicke (102) in einem Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm aufweisen, insbesondere in einem Bereich von etwa 0,8 mm bis etwa 1,4 mm.
- 10. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Instrumentenschaft (22) ein proximaler Griffflansch (66) und ein von diesem beabstandeter distaler Griffflansch (60) angeordnet oder ausgebildet sind und dass die mindestens eine Griffschale (72) den Instrumentenschaft (72) zwischen dem proximalen und dem distalen Griffflansch (60, 66) umgibt.
- 11. Medizinisches Instrument nach Satz 10, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Griffflansch (66) eine in distaler Richtung weisende Ringfläche (70) angeordnet oder ausgebildet ist, dass am distalen Griffflansch (60) eine in proximaler Richtung weisende Ringfläche (68) angeordnet oder ausgebildet ist, dass in proximaler Richtung weisende proximale Endflächen (80) der mindestens einen Griffschale (72) am proximalen Griffflansch (66) anliegen und dass in distaler Richtung weisende distale Endflächen (82) der mindestens einen Griffschale (72) am distalen Griffflansch (60) anliegen.
- 12. Medizinisches Instrument nach Satz 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) ausgebildet ist durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschale (72) mit mindestens einem der beiden Griffflansche (60, 66).
- 13. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) vollständig aus einem oder mehreren metallischen Werkstoffen ausgebildet ist.
- 14. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Ende (16) des Instruments (10) eine Schlagplatte (64) angeordnet oder ausgebildet ist und dass die Schlagplatte (64) die Schlagfläche (18) definiert.
- 15. Medizinisches Instrument nach Satz 14, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Griffflansch (66) an der Schlagplatte (64) angeordnet oder ausgebildet ist oder dass der proximale Griffflansch (66) die Schlagplatte (64) bildet.
- 16. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) einteilig, insbesondere unzerlegbar ohne es zu zerstören, ausgebildet ist.
- 17. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenschaft (22) einen Griffteil (34) und einen Werkzeugteil (36) umfasst und dass der Griffteil (34) und der Werkzeugteil (36) kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind, insbesondere unlösbar.
- 18. Medizinisches Instrument nach Satz 17, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Griffflansch (66) und der distale Griffflansch (60) am Griffteil (34) angeordnet oder ausgebildet sind.
- 19. Medizinisches Instrument nach Satz 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil (34) und der Werkzeugteil (36) miteinander verlötet oder verschweißt sind.
- 20. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagplatte (64) und der Griffteil (34) einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet sind.
- 21. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil (34) und der proximale Griffflansch (66) und/oder der distale Griffflansch (60) einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet sind.
- 22. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) eine Verbindungseinrichtung (38) umfasst mit einem ersten Verbindungselement (40) und einem zweiten Verbindungselement (42), dass das eine der beiden Verbindungselemente (40, 42) an einem distalen Ende (44) des Griffteils (34) angeordnet oder ausgebildet ist, dass das andere der beiden Verbindungselemente (40, 42) an einem proximalen Ende (46) des Werkzeugteils (36) angeordnet oder ausgebildet ist und dass das erste Verbindungselement (40) und das zweite Verbindungselement (42) in einer Verbindungsstellung kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
- 23. Medizinisches Instrument nach Satz 22, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (40) in Form einer Verbindungsaufnahme (48) und das zweite Verbindungselement (42) in Form eines zur Verbindungsaufnahme (48) korrespondierenden Verbindungsvorsprungs (52) ausgebildet sind.
- 24. Medizinisches Instrument nach Satz 23, dadurch gekennzeichnet, dass am Instrument (10) eine Belüftungsöffnung (108) ausgebildet ist, die die Verbindungsaufnahme (48) mit einer Umgebung (100) des Instruments (10) fluidwirksam verbindet, und dass die Belüftungsöffnung (108) verschlossen ist, insbesondere gasdicht.
- 25. Medizinisches Instrument nach Satz 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsöffnung (108) am Griffteil (34) oder am Werkzeugteil (36) ausgebildet ist.
- 26. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenschaft (22) und/oder der Handgriff (20) und/oder das Werkzeugelement (26) aus einem nichtrostenden Stahl ausgebildet sind.
- 27. Medizinisches Instrument nach Satz 26, dadurch gekennzeichnet, dass der nichtrostende Stahl ein Chromstahl ist, insbesondere ein martensitischer Chromstahl.
- 28. Medizinisches Instrument nach Satz 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass der nichtrostende Stahl ein härtbarer Stahl ist.
- 29. Medizinisches Instrument nach einem der Sätze 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der nichtrostende Stahl der Werkstoff 1.4021 gemäß DIN EN 10088 ist.
- 30. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) gehärtet ist.
- 31. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeugelement (26) eine in distaler Richtung weisende Schneide (28) umfasst.
- 32. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlheftgriff (32) ergonomisch geformt ist.
- 33. Medizinisches Instrument nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) in Form eines Meißels, eines Zemententfernungsmeißels, eines Osteotoms (12), eines Hohlmei-ßels, eines Luxationshebels, eines Ausschlaginstruments für Prothesen oder eines Stößels ausgebildet ist.
- 34. Verfahren zum Herstellen eines medizinischen Instruments (10), insbesondere eines Schlaginstrument (14), mit einem proximalen Ende (16) und einem distalen Ende (24), wobei am proximalen Ende (16) ein Handgriff (20) und eine in proximaler Richtung weisende Schlagfläche (18) angeordnet oder ausgebildet werden, wobei am distalen Ende (24) ein Werkzeugelement (26) angeordnet oder ausgebildet wird und wobei sich ein Instrumentenschaft (22) des Instruments (10) vom proximalen Ende (16) bis zum Werkzeugelement (26) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (20) in Form eines Hohlheftgriffs (32) ausgebildet wird.
- 35. Verfahren nach Satz 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlheftgriff (32) aus mindestens einer den Instrumentenschaft (22) umgebenden Griffschale (72) ausgebildet wird und dass zwischen den mindestens einen Griffschale (72) und dem Instrumentenschaft (22) ein Hohlraum (78), insbesondere in Form eines Ringraums (94), ausgebildet wird.
- 36. Verfahren nach Satz 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (78) gasdicht verschlossen wird, insbesondere durch Verschweißen und/oder ein Verschlusselement.
- 37. Verfahren nach Satz 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass am Instrument (10) eine Entlüftungsöffnung (90) ausgebildet wird, die den Hohlraum (78) des Hohlheftgriffs (32) mit einer Umgebung (100) des Instruments (10) fluidwirksam verbindet und dass die Entlüftungsöffnung (90) verschlossen wird, insbesondere gasdicht.
- 38. Verfahren nach Satz 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) mit einem Verschlusselement (96) und/oder durch Löten oder Schweißen verschlossen wird.
- 39. Verfahren nach einem der Sätze 35 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) in Form einer Bohrung (92) oder eines Schlitzes an der mindestens einen Griffschale (72) ausgebildet wird.
- 40. Verfahren nach einem der Sätze 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) ausgebildet wird durch nicht vollständiges Verschweißen der mindestens einen Griffschalen (72) mit dem Instrumentenschaft (22) und/oder von mindestens zwei Griffschalen (72) miteinander.
- 41. Verfahren nach einem der Sätze 35 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass am Instrumentenschaft (22) ein proximaler Griffflansch (66) und ein von diesem beabstandeter distaler Griffflansch (60) angeordnet oder ausgebildet wird und dass die mindestens eine Griffschale (72) den Instrumentenschaft (22) zwischen dem proximalen und dem distalen Griffflansch (60, 66) umgebend angeordnet wird.
- 42. Verfahren nach Satz 41, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Griffflansch (66) eine in distaler Richtung weisende Ringfläche (70) angeordnet oder ausgebildet wird, dass am distalen Griffflansch (60) eine in proximaler Richtung weisende Ringfläche (68) angeordnet oder ausgebildet wird, dass in proximaler Richtung weisende proximale Endflächen (80) der mindestens einen Griffschale (72) am proximalen Griffflansch (66) angelegt und dass in distaler Richtung weisende distale Endflächen (82) der mindestens einen Griffschale (72) am distalen Griffflansch (60) angelegt werden.
- 43. Verfahren nach Satz 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) ausgebildet wird durch nicht vollständiges Verschweißen einer der mindestens einen Griffschale (72) mit mindestens einem der beiden Griffflansche (60, 66).
- 44. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) vollständig aus einem oder mehreren metallischen Werkstoffen ausgebildet wird.
- 45. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Ende (16) des Instruments (10) eine Schlagplatte (64) angeordnet oder ausgebildet wird, welche die Schlagfläche (18) definiert.
- 46. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) einteilig, insbesondere unzerlegbar ohne es zu zerstören, ausgebildet wird.
- 47. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenschaft (22) aus einem Griffteil (34) und einem Werkzeugteil (36) ausgebildet wird und dass der Griffteil (34) und der Werkzeugteil (36) kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden werden, insbesondere unlösbar.
- 48. Verfahren nach Satz 47, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Griffflansch (66) und der distale Griffflansch (60) am Griffteil (34) angeordnet oder ausgebildet werden.
- 49. Verfahren nach Satz 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil (34) und der Werkzeugteil (36) miteinander verlötet oder verschweißt werden.
- 50. Verfahren nach einem der Sätze 47 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlagplatte (64) und der Griffteil (34) einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet werden.
- 51. Verfahren nach einem der Sätze 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil (34) und der proximale Griffflansch (66) und/oder der distale Griffflansch (60) einstückig, insbesondere monolithisch, ausgebildet werden.
- 52. Verfahren nach einem der Sätze 47 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) mit einer Verbindungseinrichtung (38) ausgebildet wird, welche ein erstes Verbindungselement (40) und ein zweites Verbindungselement (42) umfasst, dass das eine der beiden Verbindungselemente (40, 42) an einem distalen Ende (44) des Griffteils (34) angeordnet oder ausgebildet wird, dass das andere der beiden Verbindungselemente (40, 42) an einem proximalen Ende (46) des Werkzeugteils (36) angeordnet oder ausgebildet wird und dass das erste Verbindungselement (40) und das zweite Verbindungselement (42) in einer Verbindungsstellung kraft- und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden werden.
- 53. Verfahren nach Satz 52, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (40) in Form einer Verbindungsaufnahme (48) und das zweite Verbindungselement (42) in Form eines zur Verbindungsaufnahme (48) korrespondierenden Verbindungsvorsprungs (52) ausgebildet werden.
- 54. Verfahren nach Satz 53, dadurch gekennzeichnet, dass am Instrument (10) eine Belüftungsöffnung (108) ausgebildet wird, die die Verbindungsaufnahme (48) mit einer Umgebung (100) des Schlaginstruments (14) fluidwirksam verbindet, und dass die Belüftungsöffnung (108) verschlossen wird, insbesondere gasdicht.
- 55. Verfahren nach Satz 54, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsöffnung (108) am Griffteil (34) oder am Werkzeugteil (36) ausgebildet wird.
- 56. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenschaft (22) und/oder der Handgriff (20) und/oder das Werkzeugelement (36) aus einem nichtrostenden Stahl ausgebildet werden.
- 57. Verfahren nach Satz 56, dadurch gekennzeichnet, dass als nichtrostender Stahl ein Chromstahl eingesetzt wird, insbesondere ein martensitischer Chromstahl.
- 58. Verfahren nach Satz 56 oder 57, dadurch gekennzeichnet, dass als nichtrostender Stahl ein härtbarer Stahl eingesetzt wird.
- 59. Verfahren nach einem der Sätze 56 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass als nichtrostender Stahl der Werkstoff 1.4021 gemäß DIN EN 10088 eingesetzt wird.
- 60. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) gehärtet wird.
- 61. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) bei einer Temperatur von etwa 1000°C gehärtet wird.
- 62. Verfahren nach einem der Sätze 47 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) nach dem Verbinden des Griffteils (34) und des Werkzeugteils (36) gehärtet wird.
- 63. Verfahren nach einem der Sätze 35 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) nach dem Verbinden der mindestens einen Griffschale (72) mit dem Instrumentenschaft (72) gehärtet wird.
- 64. Verfahren nach einem der Sätze 37 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungsöffnung (90) und/oder die Belüftungsöffnung (108) nach dem Härten verschlossen werden.
- 65. Verfahren nach einem der Sätze 34 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) oberflächenbehandelt wird, insbesondere poliert.
- 66. Verfahren nach Satz 65, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenbehandlung mittels Bandschleifen durchgeführt wird.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung. Es zeigen:
- 1: eine teilweise durchbrochene Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines medizinischen Instruments;
- 2: eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Werkzeugteils;
- 3: eine teilweise durchbrochene perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Werkzeugteils;
- 4: eine schematische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Griffteils;
- 5: eine schematische, teilweise durchbrochene Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Griffteils;
- 6: eine Ansicht des Griffteils aus 5 in Richtung des Pfeils A;
- 7: eine teilweise durchbrochene Seitenansicht des Griffteils aus 6 in Richtung des Pfeils B;
- 8: eine schematische perspektivische, teilweise durchbrochene und geschnittene Ansicht des Griffteils aus 7;
- 9: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs C aus 8 beim Härten des Griffteils;
- 10: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs C nach dem Härten mit verschlossener Entlüftungsöffnung;
- 11: eine schematische Längsschnittansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines medizinischen Instruments im Bereich des Griffteils;
- 12: eine Schnittansicht längs Linie 12-12 des Werkzeugteils aus 3 mit gekoppeltem Griffteil;
- 13: eine schematische Seitenansicht eines Teils eines weiteren Ausführungsbeispiels eines medizinischen Instruments; und
- 14: eine Ansicht des Griffteils aus 13 in Richtung des Pfeils D.
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In 1 ist schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel eines medizinischen Instruments 10 dargestellt. Es ist in Form eines Schlaginstruments 14, und zwar als Meißel 12, ausgebildet.
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Das Instrument 10 definiert ein proximales Ende 16, ausgehend von welchem sich in distaler Richtung ein Handgriff 20 erstreckt. Das proximale Ende 16 wird definiert durch eine in proximaler Richtung weisende Schlagfläche 18.
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Ein Instrumentenschaft 22 erstreckt sich vom proximalen Ende 16 bis zu einem distalen Ende 24 des Instruments 10, an welchem ein Werkzeugelement 26 mit einer in distaler Richtung weisenden Schneide 28 ausgebildet ist.
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Der Instrumentenschaft 22 definiert eine Längsachse 30.
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Der Handgriff 20 ist in Form eines Hohlheftgriffs 32 ausgebildet, dessen Aufbau nachfolgend noch im Einzelnen erläutert wird.
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Der Instrumentenschaft 22 umfasst einen Griffteil 34 und einen Werkzeugteil 36, die kraft-, form- und stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind der Griffteil 34 und der Werkzeugteil 36 unlösbar miteinander verbunden. Unlösbar in diesem Sinne bedeutet, dass der Griffteil 34 und der Werkzeugteil 36 nur durch Zerstören des Instruments 10 voneinander lösbar sind.
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Der Werkzeugteil 36 ist einstückig, nämlich monolithisch, ausgebildet.
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Das Instrument 10 umfasst eine Verbindungseinrichtung 38 mit einem ersten Verbindungselement 40 und einem zweiten Verbindungselement 42.
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Das erste Verbindungselement 40 ist an einem distalen Ende 44 des Griffteils 34 ausgebildet. Das zweite Verbindungselement 42 ist an einem proximalen Ende 46 des Werkzeugteils 36 ausgebildet.
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Wie schematisch in 1 dargestellt, stehen das erste Verbindungselement 40 und das zweite Verbindungselement 42 in einer Verbindungsstellung kraft-, form- und stoffschlüssig miteinander in Eingriff beziehungsweise sind miteinander verbunden.
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Das erste Verbindungselement 40 ist in Form einer Verbindungsaufnahme 48 ausgebildet, und zwar in Form eines Sacklochs 50.
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Das zweite Verbindungselement 42 ist in Form eines Verbindungsvorsprungs 52 ausgebildet, und zwar korrespondierend zur Verbindungsaufnahme 48.
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Die Verbindungsaufnahme 48 ist koaxial zur Längsachse 30 ausgebildet und in distaler Richtung weisend geöffnet. Der Verbindungsvorsprung 52 weist in proximaler Richtung und kann in die Verbindungsaufnahme 48 hineingeschoben werden. Sowohl der Verbindungsvorsprung 52 als auch die Verbindungsaufnahme 48 sind rotationssymmetrisch bezogen auf die Längsachse 30 ausgebildet.
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Der Verbindungsvorsprung 52 steht von einem flanschartigen Anschlag 54 in proximaler Richtung weisend vor und ist von einer vom Anschlag 54 definierten Ringfläche 56 umgeben, die sich quer, bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel senkrecht, zur Längsachse 30 erstreckt und in proximaler Richtung weist. Sie bildet einen Anschlag für eine in distaler Richtung weisende Ringfläche 58, die das distale Ende 44 des Griffteils 34 definiert. Die Ringfläche 58 ist an einem distalen Griffflansch 60 des Griffteils 34 gebildet.
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An einem zylindrischen Schaftabschnitt 62 des Griffteils 34 ist proximalseitig eine Schlagplatte 64 ausgebildet, welche einen proximalen Griffflansch 66 definiert. Eine in proximaler Richtung weisende Seitenfläche der Schlagplatte 64 definiert die Schlagfläche 18.
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Mithin sind also am Instrumentenschaft 22 der proximale Griffflansch 66 und der distale Griffflansch 60 voneinander beabstandet angeordnet beziehungsweise ausgebildet.
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Am distalen Griffflansch 60 ist ein Rücksprung ausgebildet, welcher eine in proximaler Richtung weisende Ringfläche 68 definiert. In ähnlicher Weise ist am proximalen Ringflansch 66 eine in distaler Richtung weisende Ringfläche 70 ausgebildet.
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Zur Ausbildung des Hohlheftgriffs 32 umfasst das Instrument 10 mehrere Griffschalen 72. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Griffschalen 72 in Form von Halbschalen 74 vorgesehen. Die zwei Halbschalen 74 umgeben den Instrumentenschaft 22 im Bereich des Schaftabschnitts 62.
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Eine durch die Griffschalen 72 definierte Wand 76 weist eine Dicke 102 von etwa 1 mm auf. Die Griffschalen sind aus einem Blechzuschnitt lasergeschnitten und durch Tiefziehen in eine gewünschte ergonomische Form gebracht.
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Die Halbschalen 74 umgeben den Schaftabschnitt 62 beabstandet, so dass ein Hohlraum 78 ausgebildet wird, welcher begrenzt ist durch die Halbschalen 74 in radialer Richtung von der Längsachse 30 weg, proximalseitig vom proximalen Griffflansch 66 und distalseitig vom distalen Griffflansch 60. Ferner wird der Ringraum in Richtung auf die Längsachse 30 hin begrenzt durch eine Außenseite des Schaftabschnitts 62.
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Die Halbschalen 74 weisen in proximaler Richtung weisende proximale Endflächen 80 und in distaler Richtung weisende distale Endflächen 82 auf. Der Abstand der Griffflansche 60 und 66 ist so bemessen, dass die proximalen Endflächen 80 an der Ringfläche 70 des proximalen Griffflanschs 66 anliegen, die distalen Endflächen 82 an der in proximaler Richtung weisenden Ringfläche 68 des distalen Griffflanschs 60.
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Ränder der Halbschalen 74 sind ausgebördelt, also mit einer flanschartigen Ausbördelung 84 versehen. Die sich in Längsrichtung erstreckenden Ausbördelungen 84 liegen flächig aneinander an. Die Ausbördelungen, die in distaler und proximaler Richtung weisen, definieren einerseits die distalen Endflächen 82 und andererseits die proximalen Endflächen 80.
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Ausgehend vom proximalen Ende 16 des Instruments nimmt ein Querschnitt des Hohlheftgriffs 32 in distaler Richtung zu, und zwar kontinuierlich bis zu einem Maximum, das etwas näher zum proximalen Griffflansch 66 hin ausgebildet ist als zum distalen Griffflansch 60. Ausgehend vom Maximum nimmt der Querschnitt des Hohlheftgriffs 32 kontinuierlich ab bis zu einem minimalen Querschnitt, welches näher zum distalen Griffflansch 60 ausgebildet ist als das Maximum zum proximalen Griffflansch 66. An das Minimum, welches ein relatives Minimum einer Querschnittsfläche des Hohlheftgriffs 32 definiert, nimmt der Querschnitt wieder etwas zu bis zu einem relativen Maximum 86 der Querschnittsfläche, welches nahe der distalen Endfläche 82 ausgebildet ist. Das relative Maximum 86 bildet eine Art Abrutschschutz für einen Daumen einer Bedienperson.
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Die Griffschalen 72 sind mit einer Mehrzahl an sich in Umfangsrichtung bezogen auf die Längsachse 30 erstreckenden Nuten 88 versehen, die eine unterschiedliche Länge aufweisen und sich bezogen auf die Längsachse 30 über einen Umfangswinkel erstrecken, der in einem Bereich zwischen 60° und 150° liegt.
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Der Griffteil 34 wird als Drehteil aus dem Werkstoff 1.4021 ausgebildet. Es handelt sich dabei um einen härtbaren, martensitischen Edelstahl. An einer der beiden Halbschalen 74 ist im Bereich zwischen dem relativen Maximum 86 und der distalen Endfläche 82 eine Entlüftungsöffnung 90 in Form einer Bohrung 92 ausgebildet.
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Zur Ausbildung des Hohlheftgriffs 32 werden die beiden Halbschalen 74 den Griffteil 34 umgebend zwischen den Ringflächen 68 und 70 angeordnet, so dass die Ausbördelungen 84, die sich in Längsrichtung erstrecken, aneinander anliegen, und die die Endflächen 80 und 82 definierenden Ausbördelungen 84 an den Halbschalen 74 an den Ringflächen 68 und 70 anliegen. Die Griffschalen 72 werden entlang der Ausbördelungen 84 mit einer Bördelstumpf-Stirnnaht verschweißt. Durch diese besondere Schweißnahtgeometrie kann auf das Einbringen von zusätzlichem Schweißzusatzwerkstoff verzichtet werden.
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Die Halbschalen 74 werden proximalseitig und distalseitig mit dem Instrumentenschaft 22 mit umlaufenden Stumpfnähten unter Verwendung von Schweißzusatz durch Schweißen miteinander verbunden.
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Der Werkzeugteil 36 ist ebenfalls aus dem Werkstoff 1.4021 ausgebildet. Die Verbindungselemente 40 und 42 werden miteinander in Eingriff gebracht und der Griffteil 34 mit dem Werkzeugteil 36 im Bereich der Verbindungseinrichtung 38 verschweißt, und zwar durch eine umlaufende Schweißnaht im Bereich der aneinander anliegenden Ringflächen 56 und 58.
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Das Instrument 10 ist so grundsätzlich fertig ausgebildet, und zwar in einer wie schematisch in 1 dargestellten Form.
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Um eine Schlagfestigkeit eine durch die Griffschalen 72 definierten Hülle des Hohlheftgriffs 32 zu erhöhen, wird das wie beschrieben durch Verschweißen seiner Komponenten ausgebildete Instrument 10 gehärtet. Um es der im Hohlraum 78, welcher einen Ringraum 94 definiert, enthaltenden Luft zu ermöglichen, sich während des Härteprozesses, der bei einer Temperatur von etwa 1000°C durchgeführt wird, auszudehnen, ist die Entlüftungsöffnung 90 vorgesehen. Sie verhindert, dass sich die einen im Querschnitt im Wesentlichen ovalen Hohlheftgriff 32 definierenden Halbschalen 74 aufgrund eines entstehenden Überdrucks im Ringraum 94 verformen und sich dabei einer zylindrischen Außenkontur annähern.
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Die Entlüftungsöffnung 90 verbindet den Hohlraum 78 mit einer Umgebung 100 des Instruments fluidwirksam.
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Nach dem Härten des Instruments 10 wird die Entlüftungsöffnung 90 mit Schweißzusatz verschlossen, wie dies schematisch in 10 dargestellt ist. Der Schweißzusatz in der Entlüftungsöffnung 90 bildet ein Verschlusselement 96, welches den Hohlraum 78 verschließt. Wenn alle Schweißnähte, die in den 6 und 7 durch die Pfeile 98 bezeichnet sind, gasdicht ausgebildet sind, kann der Ringraum 94 durch das Verschlusselement 96 insgesamt gasdicht verschlossen werden.
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Das Verschlusselement 96 wird bei einem alternativen Ausführungsbeispiels durch einen Metallstift ausgebildet, welcher nach dem Härten des Instruments 10 in die Entlüftungsöffnung 90 eingesetzt und mit dem Instrument 10 durch Schweißen verbunden wird.
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Das beschriebene Ausführungsbeispiel des Instruments 10 ist vollständig aus einem einzigen metallischen Werkstoff ausgebildet.
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Bei alternativen Ausführungsbeispielen können einzelne Komponenten, beispielsweise die Griffschalen 72, aus einem anderen Werkstoff ausgebildet werden als beispielsweise der Griffteil 34 und der Werkzeugteil 36.
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Das beschriebene Ausführungsbeispiel des Instruments 10 ist einteilig ausgebildet. Durch die beschriebene Verbindung der Komponenten des Instruments 10 mittels Schweißen ist es unzerlegbar. Unzerlegbar bedeutet hier, dass bestimmungsgemäß eine Trennung in seine ursprünglichen Komponenten nicht möglich ist, ohne das Instrument 10 zu zerstören.
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Das beschriebene Ausführungsbeispiel des Instruments 10 weist eine hohe Schlagfestigkeit auf und zudem eine hohe Korrosionsbeständigkeit. Schlagimpulse, die beispielsweise mit einem Hammer auf die Schlagfläche 18 ausgeübt werden, werden durch den Instrumentenschaft 22 hindurch direkt zum Werkzeugelement 26 geleitet.
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Nach dem Verschließen der Entlüftungsöffnung 90 kann eine äußere Oberfläche des Instruments 10 oberflächenbehandelt werden, beispielsweise durch Schleifen oder Polieren, insbesondere Bandschleifen. Durch eine solche Überarbeitung des Instruments 10 bleiben weder Überstände vom Schweißen noch Anlassfarben bestehen.
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Das Verschlusselement 96 kann bei einem alternativen Ausführungsbeispiel insbesondere in Form eines Drahtstifts ausgebildet sein, welcher an der Oberfläche, insbesondere mit einer der Griffschalen 72, umlaufend verschweißt wird. Zum Verschweißen der Komponenten miteinander, insbesondere auch zum Verschließen der Entlüftungsöffnung 90, kommt wahlweise Wolfram-Inertgasschweißen als auch Laserstrahlschweißen zum Einsatz.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Werkzeugteils 36 zur Ausbildung eines Instruments 10 ist schematisch in 2 dargestellt. Das Werkzeugelement 26 am distalen Ende des Werkzeugteils 36 ist in Form einer schmalen Meißelspitze ausgebildet mit einer in distaler Richtung weisenden Schneide 28. Seitlich ist am Werkzeugelement 26 ein stiftförmiges Abstandshalteelement 104 ausgebildet, welches einen zylindrischen Körper aufweist und ein kugelig abgerundetes Ende 106, welches in distaler Richtung weist.
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Proximalseitig stimmt die Ausgestaltung des Werkzeugteils 36 aus 2 mit dem Ausführungsbeispiel des Werkzeugteils 36 aus 1 überein, so dass das Werkzeugteil 36 in analoger Weise wie oben für das Werkzeugteil 36 gemäß dem Ausführungsbeispiel aus 1 beschrieben mit dem Hohlheftgriff 32 verbunden werden kann zur Ausbildung eines medizinischen Instruments 10 in Form eines Zemententfernungsmeißels.
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Zur einfacheren Orientierung sind bei dem Ausführungsbeispiel der 2, ebenso wie beim Ausführungsbeispiel der 3, das nachfolgend noch beschrieben wird, für identische Komponenten und Elemente an den Werkzeugteilen 36 identische Bezugszeichen verwendet.
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In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Werkzeugelements 36 zur Ausbildung eines chirurgischen Instruments 10 dargestellt. Ein distales Ende des Werkzeugteils 36 bildet eine schmale, schwach gewölbte Meißelspitze, die distalseitig eine Schneide 28 aufweist.
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Proximalseitig ist der Werkzeugteil 36 aus 3 im Wesentlichen identisch ausgebildet mit dem proximalen Ende der Werkzeugteile 36 gemäß der Ausführungsbeispiele der 1 und 2. Allerdings gibt es hier einen Unterschied, nämlich eine Belüftungsöffnung 108 in Form einer Bohrung, welche sich quer zur Längsachse 30 erstreckt, welche eine Umgebung 100 des Instruments 10 fluidwirksam mit einem Sackloch 112, welches den Verbindungsvorsprung 52 in proximaler Richtung eröffnet, verbindet. Die Belüftungsöffnung 108 ist nahe einem distalen Ende 114 des Sacklochs 112 angeordnet.
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Die Belüftungsöffnung 108 dient demselben Zweck wie die Entlüftungsöffnung 90, die oben in Verbindung mit dem in den 1 und 4 bis 11 beschriebenen Hohlheftgriff 32 erläutert wurde.
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Zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Umgebung 100 und dem Hohlraum 78 ist nahe einem proximalen Ende der Verbindungsaufnahme 48 eine Öffnung 116 quer zur Längsachse 30 ausgebildet, welche die Verbindungsaufnahme 48 fluidwirksam mit dem Hohlraum 78 verbindet. Die Verbindungseinrichtung 38 ist dabei derart gestaltet, dass ein proximales Ende 46 des Verbindungsvorsprungs 52 die Öffnung 116 mindestens teilweise freilässt, so dass sich beim Härten des Instruments nach Verbinden des Hohlheftgriffs 32 mit einem Werkzeugteil 36 im Hohlraum 78 ausdehnende Luft durch die Öffnung 116, die Verbindungsaufnahme 48, das Sackloch 112 und die Belüftungsöffnung 108 in die Umgebung 100 entweichen kann.
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Der in 12 teilweise dargestellte Hohlheftgriff 32 ist im Übrigen identisch mit dem in den 1 und 4 bis 11 dargestellten Hohlheftgriff ausgebildet.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Entlüftungsöffnung 90 nicht in Form einer Bohrung 92, sondern in Form eines Schlitzes 120 ausgebildet. Die Funktion eines entsprechend angeordneten Schlitzes entspricht dann der Funktion der oben beschriebenen Bohrung 92. Beispielhaft ist ein solcher Schlitz 120 gestrichelt bei dem in 13 dargestellten Ausführungsbeispiel eingezeichnet.
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Ferner besteht alternativ zur Ausbildung einer Entlüftungsöffnung 90 in Form einer oben bereits beschriebenen Bohrung 92 auch die Möglichkeit, die Ausbördelungen 84 nicht vollständig miteinander sowie mit den Ringflächen 68 und 70 zu verschweißen, sondern einen kurzen Abschnitt an einer beliebigen Stelle der auszubildenden Schweißnaht nicht zu verschweißen. Es verbleibt dann ein schmaler Schlitz oder Spalt an der Stelle, wo keine Schweißnaht ausgebildet ist. Auch eine solche nicht vollständige Schweißnaht ist geeignet, um einen Überdruck von im Hohlraum 78 befindlicher Luft durch Abströmen in die Umgebung 100 des Instruments 10 hin abzubauen.
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In den 13 und 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines medizinischen Instruments 10 schematisch dargestellt. Es umfasst einen Griffteil 34 und einen mit diesem verbundenen Werkzeugteil 36. Die Ausgestaltung des Griffteils 34 stimmt im Wesentlichen mit dem Aufbau der in den 1 sowie 4 bis 12 beschriebenen Griffteile überein, unterscheidet sich jedoch in der Ausgestaltung des proximalen Griffflanschs 66. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Abstand zwischen der Ringfläche 70 und der Schlagfläche 18 deutlich größer als beim proximalen Griffflansch 66, wie er beispielsweise bei dem Ausführungsbeispiel in 4 dargestellt und beschrieben ist.
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Proximalseitig der Ringfläche 70 ist der proximale Ringflansch 66 mit einer Querbohrung 118 versehen.
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Auch der Hohlheftgriff 32 des in den 13 und 14 dargestellten Ausführungsbeispiels wird in analoger Weise wie oben in Verbindung mit den 1 bis 11 erläutert hergestellt und wahlweise mit einem Werkzeugteil 36 verbunden. Zum Belüften des Hohlraums 78 des Hohlheftgriffs 32 ist entweder eine Entlüftungsöffnung 90, beispielsweise in Form der Bohrung 92 oder alternativ in Form eines Schlitzes vorgesehen, die nach dem Härten des Instruments verschlossen werden. Alternativ wird auch hier eine Schweißnaht zur Ausbildung einer Entlüftungsöffnung 90 nicht vollständig geschlossen. Diese Schweißnaht wird dann nach dem Härten durch Verschweißen verschlossen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel kann abschließend eine Oberflächenbehandlung durch Polieren oder Bandschleifen erfolgen, so dass insbesondere auch nachträgliche Schweißarbeiten zum Verschließen der Entlüftungsöffnung 90 oder der Belüftungsöffnung 108 von außen am Instrument 10 nicht mehr erkennbar sind.
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In der eingehend beschriebenen Weise können somit einteilige medizinische Instrumente mit hoher Stabilität und mit hoher Korrosionsbeständigkeit ausgebildet werden.
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Alle oben beschriebenen Komponenten der unterschiedlichen Ausführungsbeispiele von Instrumenten 10 sind aus einem metallischen Werkstoff gebildet. Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen ist dies der Werkstoff 1.4021.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Instrument
- 12
- Osteotom
- 14
- Schlaginstrument
- 16
- proximales Ende
- 18
- Schlagfläche
- 20
- Handgriff
- 22
- Instrumentenschaft
- 24
- distales Ende
- 26
- Werkzeugelement
- 28
- Schneide
- 30
- Längsachse
- 32
- Hohlheftgriff
- 34
- Griffteil
- 36
- Werkzeugteil
- 38
- Verbindungseinrichtung
- 40
- erstes Verbindungselement
- 42
- zweites Verbindungselement
- 44
- distales Ende
- 46
- proximales Ende
- 48
- Verbindungsaufnahme
- 50
- Sackloch
- 52
- Verbindungsvorsprung
- 54
- Anschlag
- 56
- Ringfläche
- 58
- Ringfläche
- 60
- distaler Griffflansch
- 62
- Schaftabschnitt
- 64
- Schlagplatte
- 66
- proximaler Griffflansch
- 68
- Ringfläche
- 70
- Ringfläche
- 72
- Griffschale
- 74
- Halbschale
- 76
- Wand
- 78
- Hohlraum
- 80
- proximale Endfläche
- 82
- distale Endfläche
- 84
- Ausbördelung
- 86
- relatives Maximum
- 88
- Nut
- 90
- Entlüftungsöffnung
- 92
- Bohrung
- 94
- Ringraum
- 96
- Verschlusselement
- 98
- Pfeil
- 100
- Umgebung
- 102
- Dicke
- 104
- Abstandshalteelement
- 106
- Ende
- 108
- Belüftungsöffnung
- 110
- Bohrung
- 112
- Sackloch
- 114
- Ende
- 116
- Öffnung
- 118
- Querbohrung
- 120
- Schlitz