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DE102020107156B4 - Innenraum-Anordnung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Innenraum-Anordnung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102020107156B4
DE102020107156B4 DE102020107156.6A DE102020107156A DE102020107156B4 DE 102020107156 B4 DE102020107156 B4 DE 102020107156B4 DE 102020107156 A DE102020107156 A DE 102020107156A DE 102020107156 B4 DE102020107156 B4 DE 102020107156B4
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bearing
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Philipp Küpper
Bruno Alves
Martin Fassbender
Igor Fischbein
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Ford Global Technologies LLC
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Ford Global Technologies LLC
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Innenraum-Anordnung (1) für ein Kraftfahrzeug, mit einem Armaturenbrett (2), einem Lenkrad (8), sowie einem Tablettelement (10), welches wenigstens indirekt derart mit dem Armaturenbrett (2) verbunden ist, dass es zwischen einer in Fahrzeuglängsrichtung (X) vorderen Verstauposition und einer hinteren Gebrauchsposition verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Lenkrad (8) von einer Lenkposition in eine wenigstens überwiegend oder vollständig außerhalb des Armaturenbretts (2) angeordnete Stützposition verstellbar ist, so dass das Tablettelement (10) in der hinteren Gebrauchsposition unterseitig durch das in der Stützposition befindliche Lenkrad (8) gestützt ist und oberseitig eine Ablagefläche (A) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Innenraum-Anordnung für ein Kraftfahrzeug.
  • Bei modernen Kraftfahrzeugen wie z. B. PKWs stehen im Innenraum unterschiedlichste Ablagemöglichkeiten zur Verfügung. Einige Ablagemöglichkeiten sind permanent verfügbar, wie bspw. Ablagefächer oder Becherhalter in den Türen oder im Bereich der Mittelkonsole. Andere Ablagemöglichkeiten sind hingegen zeitweise bei Bedarf nutzbar, wie bspw. ein Becherhalter in der Klappe des Handschuhfachs. Während kleinere Ablageflächen (bspw. für Becher, Schlüsselbund oder andere kleine Objekte) ohne Probleme im Bereich sämtlicher Sitze des Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt werden können, ist dies bei größeren Ablageflächen schwieriger, insbesondere dann, wenn diese für den Benutzer in einer ergonomisch sinnvollen Position angeordnet sein sollen, also derart, dass der Benutzer sie von seinem Sitz aus bequem nutzen kann. Eine derartige Ablagefläche kann dann auch als tischartige Unterlage beim Essen, beim Lesen oder auch beim Arbeiten mit einem Laptop oder Tabletcomputer dienen. Für die Passagiere auf der Rückbank lassen sich solche Unterlagen bspw. in die Rückenlehne der Vordersitze integrieren. Für den Beifahrer existieren Lösungen, bei denen ein ausklappbares oder ausziehbares Tablett in das Armaturenbrett integriert ist. Ein besonderes Problem gibt sich beim Fahrersitz, da der ergonomisch ideale Bereich für die Anordnung eines Tabletts bzw. Tisches bereits vom Lenkrad eingenommen wird. Dennoch wäre eine solche Unterlage auch für den Fahrer vorteilhaft, bspw. bei einem herkömmlichen Fahrzeug während einer längeren Pause oder bei einem autonomen Fahrzeug, wenn sich dieses im autonomen Fahrmodus befindet und der Fahrer das Fahrzeug nicht steuern muss.
  • Aus der FR 2 806 042 A1 ist ein Armaturenbrett bekannt, bei dem vor dem Fahrersitz und/oder dem Beifahrersitz ein Stauraum für ein ausziehbares Tablett vorgesehen ist. Im Falle des Fahrersitzes ist der Stauraum oberhalb der Lenksäule angeordnet und es ist vorgesehen, dass das Lenkrad in eine waagerechte Position geschwenkt und mit einem Teil der Lenksäule nach unten sowie vorne verschoben wird, so dass es wenigstens teilweise in das Armaturenbrett versenkt wird. Nachdem das Lenkrad versenkt wurde, kann das Tablett in waagerechte Richtung nach hinten ausgezogen werden.
  • Die US 2016/0325662 A1 offenbart ein Lenkrad eines Kraftfahrzeugs mit einem integrierten Tablett, das zwischen einer Verstauposition und einer Gebrauchsposition verstellt werden kann. Gemäß einer Ausführungsform kann das Tablett durch Schwenken um eine Achse im unteren Bereich des Lenkrads ausgeklappt werden. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist das Tablett ein Teil eines mehrteiligen Mechanismus und wird durch eine Kombination von mehreren Verschiebungs- und Schwenkvorgängen in die Gebrauchsposition überführt. Optional kann vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Tabletts als Tastatur für ein Computersystem nutzbar ist.
  • Aus der US 2018/0154921 A1 ist ein Lenkrad bekannt, das einen bezüglich der Lenksäule stationären unteren Abschnitt aufweist sowie einen oberen Abschnitt, der um eine Querachse gegenüber dem unteren Abschnitt in eine waagerechte Position schwenkbar ist. Dabei ist vorgesehen, dass der obere Abschnitt in der waagerechten Position bspw. als Unterlage für ein Laptop genutzt werden kann, wobei der Laptop ergänzend am Armaturenbrett abgestützt werden kann.
  • Die JP 2005-132289 A offenbart ein Lenksystem eines Fahrzeugs, bei dem das Lenkrad mit einem Teil der Lenksäule um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Schwenkachse nach oben geschwenkt werden kann, so dass es sich in einer waagerechten Position befindet. Einerseits kann hierdurch zusätzlicher Platz im Bereich des Fahrersitzes geschaffen werden, so dass dieser bspw. um die Hochachse gedreht werden kann, wodurch der Fahrer während einer Pause mit Blickrichtung zum Fahrzeugheck sitzen kann, um sich bspw. mit Fahrgästen auf der Rückbank zu unterhalten. Optional kann auch vorgesehen sein, dass ein klappbares Tablett auf das waagerecht positionierte Lenkrad aufgesetzt wird, wobei das Tablett Klammern aufweisen kann, die einen Form- bzw. Kraftschluss mit dem Lenkrad herstellen. Das Tablett weist mittig eine Faltlinie auf, so dass es bei Nichtbenutzung zusammengefaltet und in einem Fach in der Fahrzeugtür abgelegt werden kann.
  • Angesichts des aufgezeigten Standes der Technik bietet die Bereitstellung einer optimierten Ablagefläche im Bereich des Fahrersitzes eines Kraftfahrzeugs noch Raum für Verbesserungen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Ablagefläche im Bereich des Fahrersitzes eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu stellen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Innenraum-Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Unteransprüche vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung betreffen.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass die in der nachfolgenden Beschreibung einzeln aufgeführten Merkmale sowie Maßnahmen in beliebiger, technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich.
  • Durch die Erfindung wird eine Innenraum-Anordnung für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Als Kraftfahrzeuge kommen insbesondere Pkw, aber auch Lkw infrage. Der Begriff „Innenraum-Anordnung“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um eine Anordnung von mehreren Elementen für den Innenraum bzw. im Innenraum eines Kraftfahrzeugs handelt.
  • Die Innenraum-Anordnung weist ein Armaturenbrett auf. Dieses kann aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sein. Teile des Armaturenbretts können dabei in zusammengebautem Zustand vom Innenraum des Fahrzeugs aus sichtbar sein und bspw. der Innenraumverkleidung zugeordnet sein, während andere Teile nicht bzw. nicht vollständig sichtbar sind. Das Armaturenbrett kann verschiedene Anzeige- und/oder Bedienelemente aufweisen. In der Regel kann grob zwischen einer aufwärts zum Fahrzeugdach bzw. zur Windschutzscheibe hin weisenden Oberseite und einer nach hinten zum Fahrzeugheck bzw. zu den Insassen weisenden Rückseite des Armaturenbretts unterschieden werden.
  • Des Weiteren weist die Innenraum-Anordnung ein Lenkrad auf, welches von einer Lenkposition in eine Stützposition verstellbar ist. Der Begriff „Lenkrad“ ist dabei selbstverständlich nicht einschränkend hinsichtlich der Form des Lenkrads auszulegen. Dieses kann neben einer kreisförmigen Kontur auch bspw. eine ovale oder anderweitig geformte Kontur aufweisen. Die Lenkposition stellt dabei diejenige Position dar, in der das Lenkrad zum Lenken bzw. Steuern des Kraftfahrzeugs verwendet werden kann. Man kann auch von einer Steuerposition oder Handhabungsposition sprechen. Wenngleich hier von „einer“ Lenkposition die Rede ist, sind hierbei selbstverständlich verschiedene Einschlagwinkel des Lenkrades möglich. Aus der Lenkposition ist das Lenkrad in eine Stützposition verstellbar. Hierbei bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Bevorzugt ist wenigstens ein oberer Rand des Lenkrads in der Stützposition niedriger angeordnet als in der Lenkposition. Insbesondere kann das Lenkrad in seiner Gesamtheit um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Schwenkachse in die Stützposition schwenkbar sein, wobei die Mittelachse des Lenkrads in der Lenkposition normalerweise in einem Winkel von über 45° oder über 60° zur Senkrechten verläuft, während diese Mittelachse in der Stützposition in einem Winkel von höchstens 30° oder höchstens 20° zur Senkrechten verlaufen kann. Anders ausgedrückt, das Lenkrad kann in der Stützposition wenigstens näherungsweise waagerecht angeordnet sein. Die Schwenkbewegung entspricht dabei einer Absenkung des oberen Randes des Lenkrads. Somit eignet es sich in der Stützposition besser als Unterlage bzw. zur Abstützung. In der Stützposition ist das Lenkrad bevorzugt wenigstens überwiegend oder vollständig außerhalb des Armaturenbretts angeordnet. Man könnte auch sagen, es ist bevorzugt bezüglich der Fahrzeuglängsachse hinter dem Armaturenbrett angeordnet. Es ist also nicht notwendig, dass das Lenkrad in das Armaturenbrett versenkbar ist, sondern es verbleibt normalerweise außerhalb desselben.
  • Weiterhin weist die Innenraum-Anordnung ein Tablettelement auf, welches wenigstens indirekt derart mit dem Armaturenbrett verbunden ist, dass es zwischen einer in Fahrzeuglängsrichtung vorderen Verstauposition und einer hinteren Gebrauchsposition verstellbar ist, in welcher es unterseitig durch das in der Stützposition befindliche Lenkrad gestützt ist und oberseitig eine Ablagefläche bildet. Das Tablettelement, welches auch als Ablageelement oder Unterlage Element bezeichnet werden kann, ist entweder direkt oder (typischerweise) indirekt über wenigstens ein zwischengeordnetes weiteres Element mit dem Armaturenbrett verbunden. Die Verbindung ist nicht starr, sondern das Tablettelement ist aus einer bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung (X-Richtung) vorderen Position, der Verstauposition, in eine bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung hintere Position, die Gebrauchsposition, verstellbar. In jeder der genannten Positionen und während des Verstellvorgangs bleibt das Tablettelement (indirekt) mit dem Armaturenbrett verbunden. Es ist insofern unverlierbar am Armaturenbrett gesichert und auch die korrekte Positionierung des Tablettelements in jeder der genannten Positionen wird durch die Verbindung erleichtert, zumal hiermit normalerweise eine wenigstens teilweise Führung des Tablettelements verbunden ist. Unter Umständen kann sich das Tablettelement auch in der Gebrauchsposition teilweise am Armaturenbrett abstützen. Normalerweise ist das Tablettelement in der Verstauposition vollständig in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Lenkrad angeordnet, so dass es den Fahrer bei der Benutzung des Lenkrades nicht einschränkt oder stört. In der Gebrauchsposition, welche in Fahrzeuglängsrichtung weiter hinten angeordnet ist als die Verstauposition, ist das Tablettelement unterseitig, also von unten, von dem Lenkrad gestützt, welches sich in der oben beschriebenen Stützposition befindet. D.h., wenigstens ein Teil einer senkrecht auf das Tablettelement wirkenden Kraft wird an das Lenkrad weitergegeben und von diesem aufgenommen. In der Gebrauchsposition bildet das Tablettelement oberseitig eine Ablagefläche, auf der ein oder mehrere Objekte abgelegt werden können. Die Ablagefläche verläuft bevorzugt wenigstens abschnittsweise waagerecht oder annähernd waagerecht (z.B. in einem Winkel von weniger als 30° oder weniger als 20° gegenüber einer durch die X-Y-Ebene des Kraftfahrzeugs definierten Waagerechten), wobei allerdings auch abschnittsweise von der Waagerechten deutlich abweichende Verläufe sinnvoll sein können, bspw. könnte randseitig eine Art Wulst oder Flansch ausgebildet sein, der das Herunterrollen oder Heruntergleiten von Objekten verhindert. Ebenso könnte bspw. eine Vertiefung ausgebildet sein, die als Becherhalter dient.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung bringt verschiedene Vorteile mit sich. Einerseits bildet das Tablettelement eine Auflagefläche, die funktionsmäßig zur Aufnahme von Objekten optimiert sein kann, im Gegensatz zu einer Oberfläche des Lenkrades, die vorrangig für die Lenkfunktion in der Lenkposition optimiert sein muss. Gleichzeitig wird aber die ohnehin vorhandene, vergleichsweise große Stabilität des Lenkrades genutzt, um eine ausreichende Stabilität des Tablettelements zu gewährleisten, wenn sich dieses in der Gebrauchsposition befindet. Dies ist insofern vorteilhaft, als das Tablettelement an sich materialsparend und somit leicht ausgebildet sein kann bzw. keine eigens vorgesehenen Stützvorrichtungen notwendig sind (oder allenfalls ergänzend zum Lenkrad), womit ebenfalls Gewicht eingespart wird. Andererseits kann das Tablettelement dadurch, dass es ständig mit dem Armaturenbrett verbunden ist, einfach und sicher zwischen den beiden Positionen bewegt und in jeder der beiden Positionen angeordnet werden. Durch die Verbindung können auch Kräfte, die auf das Tablettelement einwirken, an das Armaturenbrett weitergegeben werden, was bspw. dazu dienen kann, seine Lage zu sichern.
  • Optional kann das Tablettelement auch ein Anzeigeelement wie einen Bildschirm oder ein Bedienelement wie eine Tastatur oder einen Touchscreen aufweisen. Diese Elemente können auf oder neben der Ablagefläche angeordnet sein. Alternativ könnte das Tablettelement auch in zwei verschiedenen Orientierungen auf dem Lenkrad anordenbar sein. In einer ersten Orientierung wäre die Ablagefläche oberseitig angeordnet und das Anzeige- bzw. Bedienelement wäre unterseitig angeordnet, während es in der anderen Orientierung oberseitig angeordnet ist und die Ablagefläche unterseitig angeordnet ist. Dies ließe sich bspw. dadurch realisieren, dass das Tablettelement um 180° schwenkbar mit dem Armaturenbrett verbunden ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weist das Armaturenbrett eine nach hinten geöffnete Ausnehmung auf, in welcher das Tablettelement in der Verstauposition wenigstens teilweise aufgenommen ist. Die Ausnehmung, die auch als Aufnahme oder Stauraum bezeichnet werden kann, ist so dimensioniert, dass das Tablettelement wenigstens teilweise, bevorzugt überwiegend, in ihr aufgenommen werden kann. Die Ausnehmung ist in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten (also zum Fahrzeugheck hin) geöffnet, so dass das Tablettelement durch die entsprechende Öffnung in die Ausnehmung hineingeschoben und aus dieser herausgezogen werden kann. Die Öffnung kann unterschiedlich ausgestaltet sein, bspw. derart, dass sie sich schlitzartig in waagerechter Richtung erstreckt, wobei ihre Ausdehnung in waagerechter Richtung bspw. wenigstens dem Fünffachen ihre Ausdehnung in senkrechter Richtung entsprechen kann. Das Verstellen des Tablettelements zwischen der Verstauposition und der Gebrauchsposition verläuft wenigstens anteilig, ggf. auch vollständig, in Fahrzeuglängsrichtung. Die hier beschriebene Ausgestaltung kann insofern vorteilhaft sein, als das Tablettelement in der Verstauposition teilweise bzw. überwiegend innerhalb des Armaturenbretts untergebracht werden kann, was sowohl ästhetische als auch ergonomische Vorteile mit sich bringen kann.
  • Insbesondere, aber nicht ausschließlich, kann bei der oben beschriebenen Ausführungsform vorgesehen sein, dass das Tablettelement eine Mehrzahl von beweglich verbundenen Segmenten aufweist, die in der Gebrauchsposition gemeinsam die Ablagefläche bilden, wobei das Tablettelement in der Verstauposition wenigstens teilweise um eine Wickelwelle aufgewickelt ist. D.h., das Tablettelement besteht nicht aus einem einzigen Teil oder aus mehreren starr miteinander verbundenen Teilen. Vielmehr sind eine Mehrzahl von Segmenten bzw. Teilen vorgesehen, die beweglich miteinander verbunden sind. Bevorzugt erstrecken sich die einzelnen Segmente jeweils in Fahrzeugquerrichtung und sind durch ebenfalls in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Schwenkachsen unter einander verbunden. Die Struktur des Tablettelements kann dabei der eines Rolltores oder Rollladens ähneln. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass das Tablettelement durch ein Aufwickeln auf eine drehbar gelagerte Wickelwelle in besonders platzsparender Weise untergebracht werden kann. Die Wickelwelle kann durch ein Federelement beaufschlagt sein, um ein automatisches Aufwickeln zu unterstützen. Zur Stabilisierung der einzelnen Segmente gegeneinander ist in der Gebrauchsposition normalerweise die Abstützung durch das Lenkrad ausreichend. In dieser Gebrauchsposition bilden die Segmente gemeinsam die Ablagefläche, wobei sich die Segmente lückenlos aneinander anschließen oder bereichsweise kleinere Zwischenräume zwischen den Segmenten gegeben sein können. Die Anzahl der Segmente kann unterschiedlich gewählt werden, bspw. könnten zwischen 5 und 30 Segmente vorgesehen sein. Die Segmente könnten, um die Herstellung zu vereinfachen, überwiegend gleich ausgestaltet sein. Insbesondere ein Endsegment, welches in der Gebrauchsposition hinten angeordnet ist, könnte abweichend ausgestaltet sein. Bspw. könnte es großflächiger ausgestaltet sein als die anderen Segmente, so dass es einen größeren, zusammenhängenden Teil der Ablagefläche bildet. Ebenfalls wäre es möglich, dass es eine Art Flansch oder der gleichen aufweist, welcher das Ergreifen zum Überführen von der Verstauposition in die Gebrauchsposition oder umgekehrt erleichtert. Auch könnte es ein weiter unten beschriebenes Rückhalteelement aufweisen, durch welches das Tablettelement am Lenkrad gesichert werden kann.
  • Gemäß einer anderen, normalerweise alternativen Ausführungsform ist das Tablettelement durch wenigstens einen Verbindungsarm mit dem Armaturenbrett verbunden, der durch ein erstes Lager schwenkbar mit dem Armaturenbrett und durch ein zweites Lager schwenkbar mit dem Tablettelement verbunden ist. Aus Stabilitätsgründen ist der wenigstens eine Verbindungsarm normalerweise in Fahrzeugquerrichtung beiderseits des Tablettelements angeordnet, d.h. es sind entweder zwei beiderseits angeordnete Verbindungsarme vorgesehen oder ggf. auch ein Verbindungsarm, der sich auf beiden Seiten des Tablettelements erstreckt. Der wenigstens eine Verbindungsarm stellt die bewegliche Verbindung zwischen dem Armaturenbrett und dem Tablettelement her, wobei er beiderseits schwenkbar verbunden ist, nämlich mit dem Armaturenbrett durch das erste Lager und mit dem Tablettelement durch das zweite Lager. Die entsprechenden Lager sind zumindest als Schwenklager ausgestaltet, d.h. sie ermöglichen wenigstens einen Freiheitsgrad der Bewegung. Hierbei handelt es sich in aller Regel um eine Schwenkbewegung um die Fahrzeugquerachse. Der Verbindungsarm kann insbesondere zur Führung der Verstellbewegung zwischen der Verstauposition und der Gebrauchsposition dienen. Unter Umständen kann er auch in der Gebrauchsposition zur Stabilisierung des Tablettelements beitragen und hierbei auch die Stützwirkung des Lenkrades ergänzen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist der jeweilige Verbindungsarm einteilig ausgebildet oder besteht aus einer Mehrzahl von starr miteinander verbundenen Teilen. Dies kann im Hinblick auf die Stabilität ebenso wie im Hinblick auf die Kosten für Produktion und Zusammenbau vorteilhaft sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform weist wenigstens ein Verbindungsarm eine Mehrzahl von miteinander verstellbar verbundenen Armelementen auf. Die Armelemente sind verstellbar, d.h. beweglich, miteinander verbunden, wobei sowohl eine lineare Verschiebung als auch eine Drehung, also Schwenkbewegung möglich ist. D.h., wenigstens zwei Armelemente können schwenkbar miteinander verbunden sein und/oder wenigstens zwei Armelemente können verschiebbar miteinander verbunden sein. Insbesondere können zwei Armelemente teleskopierend ineinanderschiebbar sein. Durch die Beweglichkeit der Armelemente lassen sich verschiedene, u.U. auch komplizierte, Bewegungsabläufe realisieren. Auch ist es hierdurch im Gegensatz zu einem starren Verbindungsarm möglich, unterschiedliche Gebrauchspositionen und/oder unterschiedliche Verstauposition zu realisieren.
  • Es bestehen weitere Möglichkeiten, die Bewegung des Tablettelements gegenüber dem Armaturenbrett variabler zu gestalten. Gemäß einer Ausführungsform weist das Tablettelement eine Führung auf, entlang welcher das zweite Lager geführt verschiebbar ist. Die Führung kann bspw. als Führungsschiene, Führungsnut oder dergleichen ausgebildet sein, mit welcher ein Teil des zweiten Lagers formschlüssig eingreift, so dass eine Verschiebung des zweiten Lagers entlang der Führung und somit entlang des Tablettelements möglich ist. Hierdurch lässt sich selbstverständlich der Abstand zwischen dem ersten Lager und dem zweiten Lager variieren, was insbesondere mit der o.g. Ausführungsform kombiniert werden kann, in welcher der Verbindungsarm eine Mehrzahl von verstellbar miteinander verbundenen Armsegmenten aufweist.
  • Bevorzugt kann das Tablettelements auch in der Verstauposition eine Funktion erfüllen. Insbesondere ist dabei denkbar, dass das Tablettelement in der Verstauposition wenigstens einen Teil einer Abdeckung für ein eine obere Öffnung aufweisendes Ablagefach innerhalb des Armaturenbretts bildet. D.h., es ist innerhalb des Armaturenbrett ein Ablagefach ausgebildet, welches nach oben geöffnet ist. D.h. eine obere Öffnung des Ablagefach ist an der Oberseite des Armaturenbretts angeordnet. Bei dieser Ausführungsform ist das Ablagefach nicht permanent geöffnet, sondern eine Abdeckung ist vorgesehen, die wenigstens teilweise durch das Tablettelement gebildet wird, wenn sich dieses in der Verstauposition befindet. Die Abdeckung, die auch als Deckel bezeichnet werden kann, kann vollständig durch das Tablettelement gebildet sein oder das Tablettelement kann einen Teil derselben bilden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Abdeckung um ein als Schwenklager ausgebildetes drittes Lager schwenkbar, um die obere Öffnung freizugeben, wobei wenigstens das Tablettelement zur Verstellung in die Gebrauchsposition vom dritten Lager entkoppelbar ist. Das dritte Lager definiert eine Schwenkachse und ist aus ergonomischen Gründen normalerweise in Fahrzeuglängsrichtung vorne angeordnet, bspw. in einem vorderen Randbereich der oberen Öffnung. Die Schwenkachse verläuft in Fahrzeugquerrichtung. Das dritte Lager kann bspw. durch ein Scharnier oder zwei beiderseitig angeordnete Scharniere realisiert sein. In der Verstauposition ist die Abdeckung einschließlich des Tablettelements mit dem dritten Lager verbunden und das Ablagefach kann somit durch eine Schwenkbewegung der Abdeckung geöffnet und geschlossen werden. In geschlossenem bzw. geöffnetem Zustand kann man von einer ersten und zweiten Verstauposition sprechen oder von einer Verstauposition und einer geöffneten Position. Allerdings ist zumindest die Verbindung des Tablettelements mit dem dritten Lager entkoppelbar, so dass es unabhängig vom dritten Lager in die Gebrauchsposition verstellt werden kann. Sofern die Abdeckung vollständig durch das Tablettelement gebildet ist, bedeutet dies, dass das Ablagefach geöffnet bleibt, wenn sich das Tablettelement in der Gebrauchsposition befindet. Die Verbindung zum dritten Lager kann durch wenigstens ein Verriegelungselement hergestellt sein, das zum Verstellen des Tablettelements in die Gebrauchsposition gelöst wird. Das entsprechende Verriegelungselement ist im Bereich des dritten Lagers angeordnet. Um sein Entriegeln zu erleichtern, kann an einer dem dritten Lager gegenüberliegenden Seite des Tablettelements ein Bedienelement angeordnet sein, welches durch einen Kopplungsmechanismus mechanisch an das Verriegelungselement gekoppelt ist. Somit kann der Benutzer durch Handhabung des Bedienelements in einfacher Weise die Entriegelung auslösen. Der Kopplungsmechanismus ist bevorzugt von außen nicht sichtbar innerhalb des Tablettelements angeordnet. Er kann verschiedenartige Mittel zur Kraftübertragung, wie z.B. Bowdenzüge, Verbindungsstangen oder Verbindungsriegel, aufweisen. Durch geeignete Anpassung des Kopplungsmechanismus' lassen sich sowohl die Bewegungsrichtung des Bedienelements als auch die auszuübende Kraft bzw. das Drehmoment bestimmen, welche zur Entriegelung des Verriegelungselements notwendig sind. Beispielsweise können sowohl das Bedienelement als auch das Verriegelungselement drehbar gelagert sein, wobei das Verriegelungselement durch eine Drehung entriegelbar ist. Die Drehbewegung des Bedienelements kann durch den Kopplungsmechanismus an die des Verriegelungselements gekoppelt sein.
  • Die hier beschriebene Ausführungsform kann insbesondere mit der oben beschriebenen Ausführungsform kombiniert werden, in welcher das Tablettelement durch wenigstens einen Verbindungsarm mit dem Armaturenbrett verbunden ist. Da der Verbindungsarm auch mit dem Armaturenbrett sowie dem Tablettelement verbunden bleibt, während das Tablettelement wenigstens einen Teil der Abdeckung bildet, lässt sich die Schwenkbewegung um das dritte Lager oftmals nur dadurch realisieren, dass der Verbindungsarm eine Mehrzahl beweglich verbundener Armelemente aufweist und/oder dass das zweite Lager entlang einer Führung verschiebbar ist.
  • Soweit es unerwünscht ist, dass das Ablagefach geöffnet bleibt, wenn sich das Tablettelement in der Gebrauchsposition befindet, kann die Abdeckung ein unteres Abdeckungselement aufweisen, auf welchem das Tablettelement in der Verstauposition aufliegt, wobei das untere Abdeckungselement die obere Öffnung wenigstens überwiegend bedeckt, wenn das Tablettelement in die Gebrauchsposition verstellt ist. D.h. die Abdeckung weist in diesem Fall wenigstens zwei Elemente auf, nämlich das untere Abdeckungselement und das Tablettelement, welches in diesem Fall auch als oberes Abdeckungselement angesehen werden kann. In der Verstauposition sind beide Elemente übereinander angeordnet und bilden gewissermaßen zwei Lagen oder Schichten der Abdeckung. Das Tablettelement ist in der Verstauposition oben angeordnet und bildet effektiv einen Teil der Oberfläche des Armaturenbretts. Optional kann es in der Verstauposition am unteren Abdeckungselement arretierbar sein. Dabei kann die in dieser Position oben angeordnete Seite des Tablettelements optisch an die umliegenden Teile der Oberfläche des Armaturenbretts angepasst sein, insbesondere dann, wenn diese Seite in der Gebrauchsposition unten angeordnet ist.
  • Unter Umständen kann es zur Lagesicherung ausreichend sein, wenn das Tablettelement in der beschriebenen Weise mit dem Armaturenbrett verbunden ist und ansonsten gewissermaßen lose auf dem Lenkrad aufliegt. Bevorzugt jedoch weist das Tablettelement ein Rückhalteelement auf, durch welches es in der Gebrauchsposition am Lenkrad sicherbar ist. Das entsprechende Rückhalteelement kann bspw. einen hinteren Rand des Lenkrades umgreifen. Wenn z.B. die oben erwähnte Wickelwelle durch ein Federelement beaufschlagt ist, so dass das Tablettelement automatisch in die Verstauposition zurückgezogen werden kann, ist es notwendig, die Lage des Tablettelements in der Gebrauchsposition zu sichern. Dies kann durch ein Eingreifen des Rückhalteelements mit dem Lenkrad erfolgen. Das Rückhalteelement kann insbesondere einen Formschluss mit dem Lenkrad quer zu einer Erstreckungsebene des Tablettelements bilden. Das Rückhalteelement kann elastisch ausgebildet sein und/oder beweglich, bspw. schwenkbar, am Tablettelement angeordnet sein. Es kann auch über ein Federelement an das Tablettelement gekoppelt sein, so dass es bspw. unter Vorspannung stehen kann, um das Lenkrad einzuklemmen. Optional kann das Rückhalteelement mit dem oben erwähnten Bedienelement identisch sein.
  • Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Wirkungen der Erfindung sind im Folgenden anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
    • 1A-1C schematische Seitenansichten einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung in verschiedenen Positionen;
    • 2 eine schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung;
    • 3 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung;
    • 4A-4D schematische Seitenansichten einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung in verschiedenen Positionen;
    • 5A-5E schematische Seitenansichten einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung in verschiedenen Positionen;
    • 6A-6E schematische Seitenansichten einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung in verschiedenen Positionen; sowie
    • 7A-7C schematische Seitenansichten einer siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung in verschiedenen Positionen.
  • In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
  • 1A bis 1C zeigen Seitenansichten einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1 für einen PKW, mit einem Armaturenbrett 2 sowie einem bezüglich der X-Achse (Fahrzeuglängsachse) dahinter angeordneten Lenkrad 8. An dem Armaturenbrett 2 ist eine hier stark schematisiert dargestellte Instrumententafel 5 angeordnet sowie oberhalb derselben eine Ausnehmung 3, die sich entlang der X-Achse (Fahrzeuglängsachse) von einer hinteren Öffnung 4 nach vorne erstreckt. Ein Tablettelement 10 ist in 1 A überwiegend in der Ausnehmung 3 angeordnet, wobei im Wesentlichen nur ein Rückhalteelement 11 (bezogen auf die X-Achse) nach hinten aus der Ausnehmung 3 herausragt. Das Rückhalteelement 11 ist schwenkbar am Tablettelement 10 angeordnet. In 1A befindet sich das Tablettelement 10 in einer Verstauposition, während sich das Lenkrad 8 in einer Lenkposition befindet, in welcher der Fahrer das Lenkrad 8 zum Lenken des PKWs benutzt. Die Ebene des Lenkrades 8 ist dabei in einem Winkel von ca. 70° zur Waagerechten angeordnet. In einer Situation, in der das Lenkrad 8 nicht zum Lenken benutzt wird, bspw. bei einer längeren Pause oder - falls der PKW über einen solchen verfügt - im autonomen Fahrmodus, kann das Lenkrad 8 um eine parallel zur Y-Achse verlaufende Schwenkachse in eine Stützposition geschwenkt werden. Diese ist in 1 B erkennbar, wobei die Ebene des Lenkrades 8 in einem Winkel von ca. 20° zur Waagerechten angeordnet ist.
  • Benötigt der Fahrer eine Ablagefläche im Bereich vor sich, kann er zu diesem Zweck das Tablettelement 10 in eine Gebrauchsposition bringen. Als ersten Schritt erfasst er hierzu das Rückhalteelement 11, welches gleichzeitig als Handhabe dient, wodurch dieses gegenüber dem Tablettelement 11 geschwenkt wird. Hierdurch kann bspw. ein nicht dargestelltes Verriegelungselement entriegelt werden, das die weitere Bewegung des Tablettelements 11 freigibt. 1C zeigt das Tablettelement 10 in der Gebrauchsposition, in welcher es auf dem Lenkrad 8 aufliegt und von diesem unterseitig gestützt ist. Die Oberseite des Tablettelements 10 bildet dabei eine Ablagefläche A. Bei der Verstellung von der Verstauposition in die Gebrauchsposition bleibt das Tablettelement 10 durch ein in den Figuren nur teilweise dargestelltes Verbindungselement 12 mit dem Armaturenbrett 2 verbunden. Das Verbindungselement 12 besteht aus einer Mehrzahl von Segmenten 13, die - ähnlich wie Elemente eines Rolltores - beweglich miteinander verbunden sind. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann das Verbindungselement 12 bspw. in hier nicht dargestellter Weise im Inneren des Armaturenbrett 12 aufgewickelt sein, was eine platzsparende Unterbringung ermöglicht. Bevorzugt ist das Verbindungselement 12 und somit auch das Tablettelement 10 durch eine Rückstellkraft beaufschlagt, die ein automatisches Bewegen des Tablettelements 10 in die Verstauposition ermöglicht.
  • Um zu gewährleisten, dass das Tablettelement 10 dennoch in der Gebrauchsposition verbleibt, solange der Fahrer dies wünscht, greift das Rückhalteelement 11 formschlüssig mit dem Lenkrad 8 ein. Das Tablettelement 10 bildet in der Gebrauchsposition eine geschlossene Ablagefläche A, auf der der Fahrer bspw. Speisen oder Getränke abstellen, ein Buch ablegen, oder einen Laptop bzw. Tabletcomputer abstellen kann. Da das Tablettelement 10 unterseitig durch das Lenkrad 8 gestützt ist, bildet es eine stabile Unterlage, auch wenn es vergleichsweise leicht und materialsparend ausgestaltet ist. Es kann bspw. aus Kunststoff hergestellt sein. Während das Tablettelement 10 hier und in den folgenden Ausführungsbeispielen jeweils eben ausgebildet ist, könnte es alternativ bspw. eine Vertiefung zur Aufnahme eines Bechers oder dergleichen aufweisen. Ebenso könnte ein randseitiger Flansch ausgebildet sein, der verhindert, dass Objekte vom Tablettelement 10 herunterfallen.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1, die weitgehend mit der ersten Ausführungsform identisch ist und insoweit nicht nochmals beschrieben wird. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform weist das Tablettelement 10 hier einen Bildschirm (bzw. Touchscreen) 14 auf, der zur Anzeige unterschiedlichster Informationen dienen kann, bspw. von Filmen oder Videospielen. Zugehörige Prozessor- und Speicherkomponenten könnten entweder im Tablettelement 10 integriert sein oder in einer externen Komponente, bspw. innerhalb des Armaturenbretts 2, wobei die Verbindung zum Bildschirm 14 drahtlos oder drahtgebunden ausgestaltet sein kann. Um eine Beschädigung des Bildschirms 14 zu verhindern, wäre es möglich, dass das Tablettelement 10 bspw. um 180° gegenüber dem angrenzenden Segment 13 drehbar ist, wodurch der Bildschirm 14 auf die dem Lenkrad 8 zugewandte Seite bewegt werden kann. Selbstverständlich sind auch alternative Ausgestaltungen möglich, bspw. könnte eine dünne abnehmbare Schutzhülle für den Bildschirm 14 vorgesehen sein, die zusammen mit dem Tablettelement 10 innerhalb der Ausnehmung 3 untergebracht werden kann.
  • 3 zeigt eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1, bei welcher das Tablettelement 10 in seiner Gesamtheit aus beweglich miteinander verbundenen Segmenten 13 gebildet ist. In der in 3 dargestellten Gebrauchsposition bilden die Segmente 13 gemeinsam die Ablagefläche A. Innerhalb einer Ausnehmung 3 des Armaturenbretts 2 ist eine Wickelwelle 15 angeordnet, die federbeaufschlagt sein kann, um das Tablettelement 10 automatisch aufzuwickeln, wenn der Fahrer das Rückhalteelement 11 vom Lenkrad 8 löst. D.h. in der hier nicht dargestellten Verstauposition ist das Tablettelement 10 ganz oder teilweise auf die Wickelwelle 15 aufgewickelt. Auch bei dieser Ausführungsform ist die unterseitige Abstützung durch das Lenkrad 8 von besonderer Bedeutung, da sie das Tablettelement 10 in der Benutzungsposition stabilisiert, obwohl die Segmente 13 beweglich miteinander verbunden sind.
  • 4A bis 4D zeigen eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1. Dabei ist innerhalb des Armaturenbretts 2 ein Ablagefach 6 mit einer oberseitigen Öffnung 7 ausgebildet. Das Tablettelement 10 ist in der in 4A dargestellten Verstauposition einerseits über 2 Verbindungsarme 17 mit dem Armaturenbrett 2 verbunden. Die Verbindungsarme 17 sind symmetrisch angeordnet und ausgebildet, wobei hier und im Folgenden jeweils nur ein Verbindungsarm 17 sichtbar ist und besprochen wird. Der Verbindungsarm 17 ist über ein erstes Lager S1 mit dem Armaturenbrett 2 verbunden sowie ein zweites Lager S2 mit dem Tablettelement 10. Die beiden Lager S1, S2 bilden Schwenklager, wobei das erste Lager S1 stationär am Armaturenbrett 2 angeordnet ist, während das zweite Lager S2 entlang einer Führung 16 am Tablettelement 10 verschiebbar ist. Der Verbindungsarm 17 weist ein erstes Armelement 18 auf sowie ein zweites Armelement 19, welches teleskopierend in dem ersten Armelement 18 geführt ist, wodurch die Gesamtlänge des Verbindungsarms 17 verändert werden kann. In der in 4A dargestellten Verstauposition bildet das Tablettelement 10 eine Abdeckung 21, die die obere Öffnung 7 verschließt.
  • Um Zugang zum Ablagefach 6 zu erlangen, kann der Fahrer oder ein anderer Benutzer das Tablettelement 10 um ein als Schwenklager ausgebildetes drittes Lager S3 schwenken, welches am vorderen Rand der Öffnung 7 angeordnet ist. Auf diese Weise gelangt das Tablettelement 10 in die in 4B dargestellte geöffnete Position. Um das Tablettelement 10 als Unterlage zu benutzen, muss es zunächst vom dritten Lager S3 entkoppelt werden, wozu der Benutzer wie in 4B angedeutet das Rückhalteelement 11 zu sich hin zieht. Über einen hier nicht dargestellten mechanischen Kopplungsmechanismus innerhalb des Tablettelements 10 erfolgt ein Abkoppeln vom dritten Lager S3, indem ein Verriegelungselement 20 durch eine Drehbewegung entriegelt wird. Der Kopplungsmechanismus kann verschiedenartige Mittel zur Kraftübertragung, wie z.B. Bowdenzüge, Verbindungsstangen oder Verbindungsriegel, aufweisen. Durch geeignete Anpassung des Kopplungsmechanismus' lassen sich sowohl die Bewegungsrichtung des Rückhalteelements 11 als auch die auszuübende Kraft bzw. das Drehmoment bestimmen, welche zur Entriegelung des Verriegelungselements 20 notwendig sind. In diesem Beispiel drehen sich Rückhaltelement 11 und Verriegelungselement 20 gegensinnig, es wäre aber selbstverständlich auch eine gleichsinnige Drehung möglich. Nach dem Entriegeln kann das Tablettelement 10, welches nach wie vor über die Verbindungsarme 17 mit dem Armaturenbrett 2 verbunden ist, nach hinten bewegt werden, wie in 4C gezeigt. Dabei ermöglichen die Verschiebung des zweiten Lagers S2 entlang der Führung 16 sowie die teleskopierende Bewegung der beiden Armsegmente 18, 19 verschiedenste Arten von Längenausgleich. Schließlich gelangt das Tablettelement 10 in die in 4D dargestellte Gebrauchsposition. Auch hierbei bleibt es durch die Verbindungsarme 17 mit dem Armaturenbrett 2 verbunden, so dass seine Position insgesamt durch die Verbindungsarme 17 sowie insbesondere durch die unterseitige Abstützung seitens des Lenkrades 8 gesichert ist.
  • 5A bis 5E zeigen eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1, die sich von der vierten Ausführungsform zum einen dadurch unterscheidet, dass jeder Verbindungsarm 17 zwei Armsegmente 18, 19 aufweist, die durch ein als Schwenklager ausgebildetes viertes Lager S4 miteinander verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform weist das Tablettelement 10 keine Führung 16 auf, sondern das zweite Lager S2 ist stationär am Tablettelement 10 angeordnet. Im Bereich des dritten Lagers S3 ist wiederum ein Verriegelungselement 20 vorgesehen, welches das Tablettelement 10 an das dritte Lager S3 koppelt. Das Verriegelungselement 20 ist wie oben beschrieben durch einen nicht dargestellten Kopplungsmechanismus an das Rückhalteelement 11 gekoppelt, welches insofern auch als Bedienelement fungiert. 5A zeigt eine Verstauposition, während 5B eine geöffnete Position darstellt. In der geöffneten Position kann ein Benutzer das Rückhalteelement 11 ergreifen und zu sich hin ziehen wie in 5C dargestellt, wodurch das Verriegelungselement 20 bedient und die Verbindung des Tablettelements 10 mit dem dritten Lager S3 getrennt wird. Das Tablettelement 10 kann danach über gekoppelte Schwenkbewegungen der Armsegmente 18, 19 in die Benutzungsposition bewegt werden, wie in 5D und 5E dargestellt.
  • 6A bis 6E zeigen eine sechste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1, die der fünften Ausführungsform ähnelt. Allerdings ist hierbei jeder Verbindungsarm 17 einstückig ausgebildet und weist somit keine Armsegmente 18, 19 auf. Die Abstände des ersten und zweiten Lagers S1, S2 sowie die Position des ersten Lagers S1 am Armaturenbrett 2 sind so abgestimmt, dass das Tablettelement 10 durch eine einzige Schwenkbewegung der Verbindungsarme 17 aus der in 6A dargestellten Verstauposition bzw. der in 6B dargestellten geöffneten Position in die in 6E dargestellte Gebrauchsposition verstellt werden kann.
  • 7A bis 7C zeigen eine siebte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Innenraum-Anordnung 1, die sich von der vierten, fünften und sechsten Ausführungsform dadurch unterscheidet, dass die Abdeckung 21 des Ablagefach 6 nicht allein durch das Tablettelement 10 gebildet ist, sondern durch das Tablettelement 10 sowie ein in der in 7A dargestellten Verstauposition darunter angeordnetes unteres Abdeckungselement 22. Das untere Abdeckungselement 22 ist durch das dritte Lager S3 permanent mit dem Armaturenbrett verbunden. Des Weiteren ist das Tablettelement 10 dauerhaft durch ein als Schwenklager ausgebildetes fünftes Lager S5 mit dem unteren Abdeckungselement 22 verbunden. In der Verstauposition kann das Tablettelement am unteren Abdeckungselement 22 arretiert sein, bspw. durch eine einfache Klemmverbindung. Somit lassen sich das Tablettelement 10 und das untere Abdeckungselement 22 gemeinsam in die geöffnete Position verstellen, die in 7B dargestellt ist. Um das Tablettelement 10 als Unterlage nutzen zu können, löst der Benutzer bspw. die genannte Klemmverbindung, wonach er das Tablettelement 10 um die durch das fünfte Lager S5 gegebene Schwenkachse gegenüber dem unteren Abdeckungselement 22 nach hinten schwenken kann, bis es sich auf dem Lenkrad 8 befindet und durch dieses unterseitig abgestützt ist. Vorteilhaft ist bei dieser Ausführungsform, dass die Öffnung 7 des Ablagefachs 6 auch dann verschlossen bleibt, wenn das Tablettelement 10 in der in 7C gezeigten Benutzungsposition als Unterlage zur Verfügung steht.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Innenraum-Anordnung
    2
    Armaturenbrett
    3
    Ausnehmung
    4, 7
    Öffnung
    5
    Instrumententafel
    6
    Ablagefach
    8
    Lenkrad
    10
    Tablettelement
    11
    Rückhalteelement
    12
    Verbindungselement
    13
    Segment
    14
    Bildschirm
    15
    Wickelwelle
    16
    Führung
    17
    Verbindungsarm
    18, 19
    Armsegment
    20
    Verriegelungselement
    21
    Abdeckung
    22
    unteres Abdeckungselement
    A
    Ablagefläche
    S1-S5
    Lager
    X
    X-Achse
    Z
    Z-Achse

Claims (10)

  1. Innenraum-Anordnung (1) für ein Kraftfahrzeug, mit einem Armaturenbrett (2), einem Lenkrad (8), sowie einem Tablettelement (10), welches wenigstens indirekt derart mit dem Armaturenbrett (2) verbunden ist, dass es zwischen einer in Fahrzeuglängsrichtung (X) vorderen Verstauposition und einer hinteren Gebrauchsposition verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Lenkrad (8) von einer Lenkposition in eine wenigstens überwiegend oder vollständig außerhalb des Armaturenbretts (2) angeordnete Stützposition verstellbar ist, so dass das Tablettelement (10) in der hinteren Gebrauchsposition unterseitig durch das in der Stützposition befindliche Lenkrad (8) gestützt ist und oberseitig eine Ablagefläche (A) aufweist.
  2. Innenraum-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Armaturenbrett (2) eine nach hinten geöffnete Ausnehmung (3) aufweist, in welcher das Tablettelement (10) in der Verstauposition wenigstens teilweise aufgenommen ist.
  3. Innenraum-Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tablettelement (10) eine Mehrzahl von beweglich verbundenen Segmenten (13) aufweist, die in der Gebrauchsposition gemeinsam die Ablagefläche (A) bilden, wobei das Tablettelement (10) in der Verstauposition wenigstens teilweise um eine Wickelwelle (15) aufgewickelt ist.
  4. Innenraum-Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tablettelement (10) durch wenigstens einen Verbindungsarm (17) mit dem Armaturenbrett (2) verbunden ist, der durch ein erstes Lager (S1) schwenkbar mit dem Armaturenbrett (2) und durch ein zweites Lager (S2) schwenkbar mit dem Tablettelement (10) verbunden ist.
  5. Innenraum-Anordnung Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Verbindungsarm (17) eine Mehrzahl von miteinander verstellbar verbundenen Armelementen (18, 19) aufweist.
  6. Innenraum-Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Tablettelement (10) eine Führung (16) aufweist, entlang welcher das zweite Lager (S2) geführt verschiebbar ist.
  7. Innenraum-Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tablettelement (10) in der Verstauposition wenigstens einen Teil einer Abdeckung (21) für ein eine obere Öffnung (7) aufweisendes Ablagefach (6) innerhalb des Armaturenbretts (2) bildet.
  8. Innenraum-Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (21) um ein als Schwenklager ausgebildetes drittes Lager (S3) schwenkbar ist, um die obere Öffnung (7) freizugeben, wobei wenigstens das Tablettelement (10) zur Verstellung in die Gebrauchsposition, vom dritten Lager (S3) entkoppelbar ist.
  9. Innenraum-Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (21) ein unteres Abdeckungselement (22) aufweist, auf welchem das Tablettelement (10) in der Verstauposition aufliegt, wobei das untere Abdeckungselement (22) die obere Öffnung (7) wenigstens überwiegend bedeckt, wenn das Tablettelement (10) in die Gebrauchsposition verstellt ist.
  10. Innenraum-Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tablettelement (10) ein Rückhalteelement (11) aufweist, durch welches es in der Gebrauchsposition am Lenkrad (8) sicherbar ist.
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