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Die Erfindung betrifft einen Halter für einen Getränkebehälter, wie beispielsweise eine Getränkedose, eine Tasse, einen Becher oder eine Flasche, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Solche Halter werden zu einem möglichst kippsicheren Halten eines eingestellten Getränkebehälters in Kraftwagen verwendet, wo sie beispielsweise in eine Mittelkonsole oder ein Armaturenbrett eingebaut sind. Sie weisen einen Einstellraum mit einer Einstellöffnung zum Einstellen des Getränkebehälters auf. Zur Anpassung an Getränkebehälter mit unterschiedlichen Durchmessern sind Stützen bekannt, die seitlich in den Einstellraum hinein bewegbar sind, so dass sie eine lichte Weite des Einstellraums verkleinern. Die Stützen stützen einen in den Einstellraum gestellten Getränkebehälter seitlich ab.
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Das Patent
US 9,643,525 B2 offenbart einen Halter für einen Getränkebehälter mit einem becherförmigen Einstellraum, an dessen oberem Rand, der eine Einstellöffnung umschließt, drei untere, kreisbogenförmige Stützen, die sich in einer Umfangsrichtung erstrecken, und um drei vertikale und jeweils um 120° in Umfangsrichtung zueinander versetzte Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind. Auf den drei unteren Stützen sind drei entgegengesetzt orientierte obere, ebenfalls kreisbogenförmige Stützen angeordnet, die ebenfalls um drei, jeweils um 120° in der Umfangsrichtung zueinander versetzte Schwenkachsen schwenkbar sind, wobei die Schwenkachsen der oberen Stützen zwischen den unteren Stützen angeordnet sind. „Entgegengesetzt orientiert“ bedeutet, dass die oberen und die unteren Stützen jeweils an, in Umfangsrichtung gesehen, entgegengesetzten Enden schwenkbar gelagert sind und in entgegengesetzten Richtungen in die Einstellöffnung hinein schwenkbar sind. Mit einem Steuerring, der um eine Mittelachse des Einstellraums drehbar auf den Stützen angeordnet ist, lassen sich die oberen und die unteren Stützen in die Einstellöffnung hinein und aus ihr heraus schwenken. Der Steuerring weist bogenförmige Steuerkurven für die oberen Stützen und die oberen Stützen weisen Steuerzapfen auf, die in Steuerkurven der unteren Stützen greifen, so dass bei einer Drehung des Steuerrings in einer Richtung der Steuerring die oberen Stützen nach innen und bei einer Drehung in entgegengesetzter Richtung nach außen schwenkt. Die oberen Stützen schwenken die unteren Stützen nach innen und nach außen mit.
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Die Patentanmeldung
US 2005/0 205 739 A1 offenbart einen Halter für einen Getränkebehälter mit einem Einstellraum und vier Stützen, die jeweils um 90° in einer Umfangsrichtung versetzt zueinander an einem Umfang des Einstellraums angeordnet sind. Die vier Stützen sind stehend angeordnet und um horizontale Schwenkachsen schwenkbar. Unter dem Einstellraum weist der bekannte Halter eine um eine Mittelachse des Einstellraums drehbare, elektromotorisch antreibbare Steuerscheibe auf, deren Außenrand vier Abschnitte aufweist, die sich jeweils um 90° in einer Umfangsrichtung erstrecken und die als Steuerkurven für die Stützen aufgefasst werden können. Diese Steuerkurven verlaufen bogenförmig mit einem sich in einer Umfangsrichtung vergrößernden Abstand zur Drehachse der Steuerscheibe. Bei einer Drehung der Steuerscheibe in einer Richtung drücken die Steuerkurven untere Enden der Stützen, die außen an den Steuerkurven anliegen, nach außen und schwenken dadurch obere Enden der Stützen nach innen in eine seitliche Anlage an einen in den Einstellraum gestellten Getränkebehälter.
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Aufgabe der Erfindung ist, einen Halter für einen Getränkebehälter mit einer oder mehreren elektromotorisch antreibbaren Stützen vorzuschlagen, die mit einer festgelegten oder festlegbaren Stützkraft seitlich an einen in einen Einstellraum gestellten Getränkebehälter anlegbar sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Der erfindungsgemäße Halter ist zu einem möglichst kippsicheren Halten eines Getränkebehälters, wie beispielsweise einer Getränkedose, einer Tasse, eines Bechers oder einer Flasche, in insbesondere einem Kraftwagen vorgesehen. Er weist einen Einstellraum mit einer Einstellöffnung zum Einstellen eines Getränkebehälters auf. Der Einstellraum und die Einstellöffnung können in Umfangsrichtung geschlossen sein oder eine oder mehrere Unterbrechungen, Aussparungen oder dergleichen am Umfang aufweisen. Des Weiteren weist der Halter mindestens eine Stütze auf, die seitlich in den Einstellraum hinein bewegbar ist, so dass sie eine lichte Weite des Einstellraums verkleinert und seitlich an den in den Einstellraum gestellten Getränkebehälter anlegbar ist, um den Getränkebehälter seitlich abzustützen. „Seitlich“ meint hier eine Richtung senkrecht zur Einstellrichtung des Getränkebehälters in den Einstellraum. Vorzugsweise weist der erfindungsgemäße Halter mehrere Stützen auf, die gleichmäßig oder ungleichmäßig über einen Umfang verteilt angeordnet sind. Erläutert wird die Erfindung nachfolgend anhand einer Stütze.
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Außerdem weist der Halter einen elektromotorischen Stützenantrieb mit einem Elektromotor auf, mit dem die Stütze in den Einstellraum hinein und aus ihm heraus bewegbar ist. Erfindungsgemäß weist die Stütze eine Stützenfeder auf, über die der elektromotorische Stützenantrieb die Stütze in den Einstellraum hinein und vorzugsweise auch heraus bewegt. Über die Stützenfeder drückt der elektromotorische Stützenantrieb die Stütze federnd seitlich gegen den in den Einstellraum gestellten Getränkebehälter. Die Stützenfeder kann auch als Teil des Stützenantriebs aufgefasst werden. Die Stützenfeder ist ein Element in einer Kraftübertragungskette vom Elektromotor auf die Stütze. Die Stützenfeder bewirkt eine federnde Anlage der Stütze seitlich an dem Getränkebehälter und gleicht Toleranzen aus. Eine Federkraft baut sich erst bei Anlage der Stütze am Getränkebehälter auf, so dass der Elektromotor ziemlich genau so abgestellt werden kann, dass die Stütze mit einer vorgesehenen Stützkraft seitlich an dem Getränkebehälter anliegt. Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass die Stütze nahezu kraftfrei in den Einstellraum hinein und aus ihm heraus bewegt werden kann, wenn sie nicht am Getränkebehälter anliegt. Eine nennenswerte Antriebskraft ist nur zum Spannen der Stützenfeder notwendig, wenn die Stütze am Getränkebehälter anliegt. Dadurch sind relativ schnelle Bewegungen möglich.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine zweiteilige oder mehrteilige Ausbildung der Stütze mit einem Stützelement vor, das beweglich an einem seinerseits beweglichen Stützenträger angeordnet ist. Die Stützenfeder wirkt zwischen dem Stützelement und dem Stützenträger: Durch Bewegen des Stützenträgers in den Einstellraum hinein wird das Stützelement seitlich an den in den Einstellraum des Halters gestellten Getränkebehälter angelegt. Bei einer Weiterbewegung wird die Stützenfeder gespannt und drückt das Stützelement federnd gegen den Getränkebehälter.
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Vorzugsweise weist die Stützenfeder eine Vorspannung auf. Die Vorspannung ist eine Federkraft, die die Stützenfeder aufweist, wenn sie nicht am Getränkebehälter anliegt. Bei Anlage am Getränkebehälter erhöht der elektromotorische Stützenantrieb die Federkraft, mit der die Stützenfeder seitlich gegen den Getränkebehälter drückt. Die Vorspannung lässt sich einfach mit der vorstehend erläuterten, zweiteiligen oder mehrteiligen Stütze verwirklichen. Die Vorspannung hat den Vorteil, dass ein Weg zum Spannen der Stützenfeder verkürzt und eine Lage der nach außen bewegten Stütze unabhängig von der Stützenfeder ist.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Stützelement begrenzt am Stützenträger beweglich ist, und dass die Stützenfeder zwischen dem Stützenträger und dem Stützelement eingespannt ist. Die begrenzte Beweglichkeit des Stützelements gegenüber dem Stützenträger bewirkt insbesondere die Vorspannung der Stützenfeder, die sich nur soweit entspannt, wie es die begrenzte Beweglichkeit des Stützelements gegenüber dem Stützenträger zulässt.
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Möglich ist beispielsweise eine Schiebeführung für die Stütze. Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Schwenklagerung der Stütze vor.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Stütze das Stützelement und den Stützenträger aufweist, an dem das Stützelement schwenkbar gelagert ist, und dass das Stützelement und der Stützenträger um parallele Schwenkachsen schwenkbar sind. Das Stützelement und der Stützenträger können verschiedene Schwenkachsen aufweisen, eine Ausgestaltung der Erfindung sieht koaxiale Schwenkachsen des Stützelements und des Stützenträgers vor.
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Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, Ausführungen und Ausgestaltungen der Erfindung, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in einer Figur gezeichneten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen oder gezeichneten Kombination, sondern auch in grundsätzlich beliebigen anderen Kombinationen oder aber einzeln verwendbar. Es sind Ausführungen der Erfindung möglich, die nicht alle Merkmale eines abhängigen Anspruchs aufweisen. Auch können einzelne Merkmale eines Anspruchs durch andere offenbarte Merkmale oder Merkmalskombinationen ersetzt werden. Ausführungen der Erfindung, die nicht alle Merkmale des oder der Ausführungsbeispiele, sondern einen grundsätzlich beliebigen Teil der gekennzeichneten Merkmale eines Ausführungsbeispiels gegebenenfalls in Kombination mit einem, mehreren oder allen Merkmalen eines oder mehrerer weiterer Ausführungsbeispiele aufweisen, sind möglich.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
- 1 einen Achsschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Halters für einen Getränkebehälter;
- 2 eine Ansicht des Halters aus 1 von oben; und
- 3 einen Achsschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Halters für einen Getränkebehälter.
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Die Zeichnung ist als vereinfachte und schematisierte Darstellung zum Verständnis und zur Erläuterung der Erfindung zu verstehen.
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Der in 1 und 2 dargestellte, erfindungsgemäße Halter 1 für einen Getränkebehälter 2 ist zum Einbau in beispielsweise eine Mittelkonsole eines nicht dargestellten Kraftwagens vorgesehen. Er weist einen becherförmigen Einstellraum 3 mit einer Einstellöffnung 4 zum Einstellen des Getränkebehälters 2 auf. Der in 1 mit einer Strichpunktlinie gezeichnete Getränkebehälter 2 ist beispielsweise eine Getränkedose, eine Tasse, ein Becher oder eine Flasche.
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Auf einem kreisringförmigen Flansch 5, der die Einstellöffnung 4 umgibt, sind drei Stützen 6 angeordnet, die jeweils ein Stützelement 7, einen Stützenträger 8 und eine Stützenfeder 9 aufweisen. Im Ausführungsbeispiel sind das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 streifenförmige Elemente, die in einer Radialebene des Einstellraums 3 angeordnet und die sichelförmig entsprechend einem Radius der Einstellöffnung 4 gekrümmt sind. Sowohl das Stützelement 7 als auch der Stützenträger 8 weisen ein Lagerloch nahe einem ihrer Enden auf, von dem aus sie sich in der gleichen Umfangsrichtung der Einstellöffnung 4 erstrecken. Mit den Lagerlöchern sind das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 auf einem gemeinsamen Lagerzapfen 10 schwenkbar gelagert, der parallel zu einer gedachten Mittelachse des Einstellraums 3 nach oben von dem Flansch 5 absteht. Der Flansch 5 weist für jede Stütze 6 einen Lagerzapfen 10 auf, auf dem das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 der jeweiligen Stütze 6 schwenkbar gelagert sind. Es weisen somit das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 jeder Stütze 6 koaxiale Schwenkachsen 11' auf. Im Ausführungsbeispiel sind die Lagerzapfen 10 und damit die Schwenkachsen 11' der Stützen 6, Stützelemente 7 und Stützenträger 8 gleichmäßig über einen Umfang verteilt angeordnet, was allerdings nicht zwingend für die Erfindung ist. Die Lagerlöcher der Stützelemente 7 und der Stützenträger 8 und die Lagerzapfen 10 bilden Schwenklagerungen 11 der Stützen 6, der Stützelemente 7 und der Stützenträger 8, deren Schwenkachsen 11' die Lagerzapfen 10 definieren.
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Die Stützenfeder 9 ist im Ausführungsbeispiel eine Schenkelfeder, die das Stützelement 7 und den Stützenträger 8 auseinander beaufschlagen. Ein Schwenkwinkel der Stützelemente 7 gegenüber dem jeweiligen Stützenträger 8 ist durch Anschläge 12 begrenzt. Das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 halten die Stützenfeder 9 mit einer Vorspannung zwischen sich. Auch andere Federn, wie beispielsweise eine Bügelfeder oder eine Blattfeder, sind als Stützenfeder 9 möglich (nicht dargestellt). Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
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Koaxial zum Einstellraum 3 ist ein Steuerring 13, der die Stützen 6 abdeckt, über dem Flansch 5 angeordnet. Der Steuerring 13 ist um die Mittelachse des Einstellraums 3 drehbar. In 2 ist der Steuerring 13 unterbrochen gezeichnet, damit eine der Stützen 6 sichtbar ist.
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An seiner Unterseite weist der Steuerring 13 Steuerkurven 14 auf, die in 2 mit Strichlinien gezeichnet sind. Die Steuerkurven 14 verkleinern ihren radialen Abstand von der Mittelachse des Einstellraums 3 in einer Umfangsrichtung. In die Steuerkurven 14 greifen Steuerzapfen 15, die von den Stützenträgern 8 der Stützen 6 in Richtung des Steuerrings 13 abstehen. Durch Drehen des Steuerrings 13 in einer Richtung werden die Stützenträger 8 nach innen in Richtung der Mittelachse des Einstellraums 3, das heißt in den Einstellraum 3 hinein, geschwenkt, so dass sie eine lichte Weite des Einstellraums 3 verkleinern. Eine Drehung des Steuerrings 13 in entgegengesetzter Richtung schwenkt die Stützenträger 8 nach außen.
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Die Stützenfedern 9 bewegen die Stützelemente 7 mit den Stützenträger 8 mit, bis - beim Schwenken nach innen - die Stützelemente 7 seitlich von außen in Anlage an den in den Einstellraum 3 gestellten Getränkebehälter 2 gelangen. Ein Weiterschwenken der Stützenträger 8 nach innen erhöht eine Federkraft, mit der die Stützenfedern 9 die Stützelemente 7 seitlich von außen gegen den Getränkebehälter 2 drücken, über die Vorspannung der Stützenfedern 9 hinaus.
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Der Steuerring 13 ist mit einem Elektromotor 16, der lediglich als Symbol gezeichnet ist, über ein als solches nicht gezeichnetes Getriebe drehend antreibbar. Beim Schwenken der Stützen 6 nach innen wird der Elektromotor 16 nach einer festgelegten, kurzen Zeitspanne oder nach einem festgelegten kurzen Drehwinkel nach Anlage der Stützelemente 7 seitlich außen an dem in den Einstellraum 3 gestellten Getränkebehälter 2 abgeschaltet, wodurch eine gewünschte Federkraft erreicht wird, mit der die Stützenfeder 9 die Stützelemente 7 seitlich von außen gegen den Getränkebehälter 2 drücken. Feststellbar ist die Anlage der Stützelemente 7 außen an dem Getränkebehälter 2 durch einen sprungartigen Anstieg eines zum Drehen des Steuerrings 13 notwendigen Drehmoments, weil ab der Anlage der Stützelemente 7 außen am Getränkebehälter 2 die Vorspannung der Stützenfedern 9 überwunden werden muss und die Stützenfedern 9 gespannt werden, wogegen die Stützenträger 8 bis zur Anlage der Stützelemente 7 am Getränkebehälter 2 frei und ohne nennenswerte Kraft schwenkbar sind. Der sprungartige Anstieg des Drehmoments bewirkt einen sprungartigen Anstieg eines Motorstroms des Elektromotors 16, der messbar ist.
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Eingeschaltet wird der Elektromotor 16 bei einem Einstellen des Getränkebehälters 2 in den Einstellraum 3 des erfindungsgemäßen Halters 1, beispielsweise durch einen nicht gezeichneten Schalter, an einem Boden 18 des Einstellraums 3 oder mit einer anderen Sensorik. Der Elektromotor 16, das nicht gezeichnete Getriebe und der Steuerring 13 bilden einen elektromotorischen Stützenantrieb 17 zum Schwenken der Stützen 6.
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Die Anzahl von drei Stützen 6 ist nicht zwingend für die Erfindung, es sind auch mehr oder weniger Stützen 6 möglich. Auch die Form und Ausführung der Stützen 6 ist nicht zwingend für die Erfindung. Wesentlich ist, dass die Stützen 6 beziehungsweise ihre Stützelemente 7 über die Stützenfedern 9 oder andere Federelemente seitlich von außen gegen den in den Einstellraum 3 des erfindungsgemäßen Halters 1 gestellten Getränkebehälter 2 gedrückt werden, so dass die Stützen 6 bis zu ihrer Anlage seitlich außen an dem Getränkebehälter 2 frei beweglich sind und erst ab der Anlage der Stützen 6 beziehungsweise der Stützelemente 7 an dem Getränkebehälter 2 die Stützenfedern 9 gespannt werden.
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Bei der nachfolgenden Erläuterung der 3 werden für mit 1 und 2 übereinstimmende Bauteile die gleichen Bezugszahlen wie in 1 und 2 verwendet, und es werden ergänzend die Erläuterungen zu 1 und 2 in Bezug genommen. Der in 3 dargestellte, erfindungsgemäße Halter 1 für einen Getränkebehälter 2, wie beispielsweise eine Getränkedose, eine Tasse, einen Becher oder eine Flasche, ist ebenfalls zum Einbau in eine Mittelkonsole eines nicht dargestellten Kraftwagens vorgesehen. Er weist ebenfalls einen becherförmigen Einstellraum 3 mit einer Einstellöffnung 4 zum Einstellen des Getränkebehälters 2 auf, der in 3 nicht gezeichnet ist.
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Der Halter 1 aus 3 weist - im Ausführungsbeispiel - vier Stützen 6 auf, die stehend im Wesentlichen außerhalb des Einstellraums 3 angeordnet sind. „Stehend“ meint eine Anordnung der Stützen 6 in Axialebenen des Einstellraum 3. Die Stützen 6 sind um zum Einstellraum 3 tangentiale Schwenkachsen 11' schwenkbar, die sich außerhalb des Umfangs und unterhalb eines Bodens 18 des Einstellraums 3 befinden.
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Wie in 1 und 2 sind die Stützen 6 mehrteilig und weisen jeweils ein Stützelement 7 und einen Stützenträger 8 auf, die um die Schwenkachsen 11' schwenkbar sind. Es sind also das Stützelement 7 und der Stützenträger 8 einer Stütze 6 um dieselben, koaxialen Schwenkachsen 11' schwenkbar.
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Die Stützelemente 7 des Halters 1 aus 3 sind bügelförmig und reichen nach oben bis nahe an die Einstellöffnung 4, wo sie schwenkbar an ihnen gelagerte Haltebacken 19 aufweisen. Die Haltebacken 19 sind durch Fenster 23 in einer Umfangswand des Einstellraums 3 in den Einstellraum 3 hinein bewegbar.
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Ein Schwenkwinkel zwischen den Stützelementen 7 und den Stützenträgern 8 wird durch Anschläge 12 an den Stützelementen 7 und den Stützenträgern 8 begrenzt.
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Wie in 1 und 2 weisen die Stützen 6 des erfindungsgemäßen Halters 1 aus 3 eine Schenkelfeder als Stützenfeder 9 auf, die sich am Stützenträger 8 abstützt und das Stützelement 7 mit der Haltebacke 19 in den Einstellraum 3 hinein beaufschlagt. Durch die Begrenzung des Schwenkwinkels zwischen den Stützelementen 7 und den Stützenträgern 8 weisen die Stützenfedern 9 eine Vorspannung auf. Andere Federn als Schenkelfedern, wie beispielsweise Bügelfedern oder Blattfedern, sind als Stützenfeder 9 möglich (nicht dargestellt).
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Die Stützenträger 8 weisen Kugelköpfe 20 an nach innen gerichteten Enden auf, die in eine umlaufende Nut 21 an einem Umfang einer Steuerscheibe 22 greifen, die koaxial zum Einstellraum 3 unter dessen Boden 18 angeordnet und in axialer Richtung zum Einstellraum 3 beweglich ist. Durch Absenken, das heißt durch ein Entfernen der Steuerscheibe 22 vom Boden 18 des Einstellraum 3, werden die Stützen 6 so geschwenkt, dass sich ihre Stützelemente 7 mit den Haltebacken 19 in den Einstellraum 3 hinein bewegen, wodurch die Haltebacken 19 seitlich von außen gegen einen in 3 nicht gezeichneten Getränkebehälter 2 gedrückt werden, um diesen kippsicher im Einstellraum 3 zu halten. Durch Anheben, das heißt durch Nähern der Steuerscheibe 22 an den Boden 18 des Einstellraum 3, werden die Stützen 6 wieder nach außen in die gezeichnete Stellung geschwenkt.
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Zum Anheben und Absenken der Steuerscheibe 22 weist der Halter 1 einen als Symbol gezeichneten Elektromotor 16 und ein als solches nicht gezeichnetes Getriebe auf, das zusammen mit dem Elektromotor 16 und der Steuerscheibe 22 einen elektromotorischen Stützenantrieb 17 bildet.
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Wird der in 3 nicht gezeichnete Getränkebehälter 2 in den Einstellraum 3 des Halters 1 gestellt, senkt der Elektromotor 16 die Steuerscheibe 22 ab und schwenkt die Stützelemente 7 der Stützen 6 mit den Haltebacken 19 nach innen. Der Elektromotor 16 wird nach einer festgelegten Zeitspanne oder nach einer festgelegten Umdrehungszahl nach Anlage der Haltebacken 19 am Getränkebehälter 2 abgeschaltet, wodurch eine gewünschte Andruckkraft der Haltebacken 19 am Getränkebehälter 2 erzielt wird. Die Anlage der Haltebacken 19 am Getränkebehälter 2 ist, wie oben zu 1 und 2 beschrieben, durch einen sprungartigen Anstieg des Stroms für den Elektromotor 16 feststellbar.
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Das Einstellen des Getränkebehälters 2 in den Einstellraum 3 ist mit einem nicht gezeichneten, am Boden 18 des Einstellraum 3 angeordneten Schalter oder mit einer anderen Sensorik feststellbar.
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Es ist nicht zwingend, dass der Halter 1 vier Stützen 6 aufweist, er kann auch weniger oder mehr Stützen 6 aufweisen, die gleichmäßig oder ungleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Halter
- 2
- Getränkebehälter
- 3
- Einstellraum
- 4
- Einstellöffnung
- 5
- Flansch
- 6
- Stütze
- 7
- Stützelement
- 8
- Stützenträger
- 9
- Stützenfeder
- 10
- Lagerzapfen
- 11
- Schwenklagerung
- 11'
- Schwenkachse
- 12
- Anschlag
- 13
- Steuerring
- 14
- Steuerkurve
- 15
- Steuerzapfen
- 16
- Elektromotor
- 17
- elektromotorischer Stützenantrieb
- 18
- Boden
- 19
- Haltebacke
- 20
- Kugelkopf
- 21
- Nut
- 22
- Steuerscheibe
- 23
- Fenster
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 9643525 B2 [0003]
- US 2005/0205739 A1 [0004]