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Die Erfindung betrifft eine Zungenvorrichtung, vorzugsweise Rillenschienen-Zungenvorrichtung, insbesondere der Bauart Flachbett, für eine Weichenanlage, mit einer Grundplatte und mit einer zwischen einer Backenschiene und einer Beischiene vorgesehenen Gleitplatte für die Zunge einer Zungenschiene, wobei die Gleitplatte mittels wenigstens einem Auflageelement auf der Grundplatte abgestützt ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Zungenvorrichtung.
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Unter einer Zungenvorrichtung ist im Sinne der Erfindung insbesondere ein Vorrichtungsteil einer Weichenanlage zur Verwendung im Gleisbau zu verstehen. Typischerweise weist eine Weichenanlage wenigstens zwei Zungenvorrichtungen und einen Kreuzungsteil auf. Eine einzelne Zungenvorrichtung weist wenigstens eine Zunge, eine Backenschiene und eine Beischiene auf.
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Eine Zungenvorrichtung der eingangs genannten Art ist bereits aus der Praxis bekannt. Bei der bekannten Zungenvorrichtung wird für die Backenschiene regelmäßig ein Sonderschienenprofil, beispielsweise das Sonderschienenprofil 75C1, dessen alte Bezeichnung BA75 lautet, verwendet. Das Sonderschienenprofil wird zur Erstellung der Backenschiene bearbeitet. Insbesondere wird im mittigen Bereich des Schienenprofils der Rillenschenkel entfernt. Die Gleitplatte für die Zunge der Zungenschiene liegt bei der bekannten Zungenvorrichtung auf ihrer einen Seite auf einem Absatz der Beischiene auf, während sie auf der gegenüberliegenden Seite auf einer Schulter am Schienensteg der Backenschiene aufliegt.
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Die bekannte Zungenvorrichtung, bei der eine Gleitplatte vorgesehen ist, die sich zumindest über einen wesentlichen Teil der Länge der Zungenvorrichtung erstreckt, stellt eine Flachbett-Zungenvorrichtung bzw. eine Zungenvorrichtung der Bauart Flachbett dar. Insbesondere bei einer derartigen Zungenvorrichtung wird eine vergleichsweise kleine Zungenschiene verwendet, beispielsweise vom Zungenprofiltyp Fz 36. Die durchgehende Gleitplatte stützt sich beispielsweise auf einem Vorsprung des Sonderschienenprofils der Backenschiene auf der einen Seite und auf einem entsprechenden Vorsprung der Beischiene auf der anderen Seite ab. Insgesamt ist die Breite der Zungenvorrichtung, das heißt der Zwischenraum zwisehen der Backenschiene und der Beischiene, vergleichsweise gering. Der Zwischenraum von der Gleitplatte zur Oberseite der Zungenvorrichtung ist vergleichsweise flach, woraus sich letztlich der Name bzw. die Bauart Flachbett ergibt.
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Eine Zungenvorrichtung der Bauart Flachbett unterscheidet sich gegenüber einer Zungenvorrichtung der Bauart Tiefbett. Bei einer Tiefbett-Zungenvorrichtung wird in der Regel als Backenschiene eine bearbeitete Regelschiene verwendet. Anders als bei einer Flachbett-Zungenvorrichtung wird bei der Tiefbett-Zungenvorrichtung ein größeres und insbesondere höheres Zungenprofil verwendet, beispielsweise das Zungenprofil 49E1A1. Die Zunge liegt bei der Tiefbett-Zungenvorrichtung nicht auf einer Gleitplatte auf, sondern auf einzelnen, voneinander beabstandeten Gleitklötzen oder Gleitstühlen. Der Abstand der Oberseite der Gleitklötze oder Gleitstühle zur Oberseite der Zungenvorrichtung ist deutlich tiefer bei der Tiefbett-Zungenvorrichtung als bei der Flachbett-Zungenvorrichtung.
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Aus der
EP 3 205 770 B1 ist eine Tiefbett-Zungenvorrichtung bekannt, bei der die Gleitplatte auf einer Mehrzahl von auf einer Grundplatte aufliegender Auflageklötze aufliegt. Die Auflageklötze sind dabei typischerweise verschraubt und verschweißt. Die Beischiene ist dabei ebenfalls als ein Teil der Auflage für die Gleitplatte vorgesehen.
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Es hat sich gezeigt, dass die Herstellung der bekannten Zungenvorrichtung verschiedene Nachteile mit sich bringt. Durch das Schweißen kommt es regelmäßig zum Verzug der systemrelevanten Bauteile, insbesondere der Backenschiene, der Gleitplatte und/oder der Beischiene. Diese Bauteile müssen nach dem Schweißen mit erheblichem Aufwand wieder gerichtet werden, um die notwendige Ebenheit der Zungenvorrichtung zu gewährleisten.
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Ferner muss bei der bekannten Zungenvorrichtung die Beischiene aufwendig hergestellt werden, insbesondere um einen Teil der Auflage für die Gleitplatte zu bilden und beispielsweise auch, um Verschraubungen zu ermöglichen. Ebenso ist die Backenschiene aufwendig vorzubereiten. Außerdem sind die Auflageklötze sehr materialaufwendig und müssen aufwendig hergestellt werden, beispielsweise durch Sägen, Fräsen und/oder Bohren. Letztlich kann die bekannte Zungenvorrichtung nur unter erheblichem Aufwand hergestellt werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden oder aber im Wesentlichen zu reduzieren. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Kosten bis zur Bereitstellung einer Zungenvorrichtung zu reduzieren.
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Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist bei einer Zungenvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Auflageelement zumindest bereichsweise in die Grundplatte eingesteckt und im eingesteckten Zustand der Grundplatte fest verbunden, insbesondere verschweißt, ist.
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Es ergibt sich, dass die erfindungsgemäße Zungenvorrichtung besonders einfach und kostengünstig herzustellen ist, da das Einstecken des Auflageelements bereits eine exakte Positionierung und/oder Fixierung bewirken kann, so dass beispielsweise das Verwenden einer Schablone zur Positionierung ausbleiben kann. Ebenso wird durch das Einstecken vermieden, dass beim bevorzugt vorgesehenen Verschweißen der Auflageelemente besonders großer Verzug auftreten kann, da das Einstecken auch das Verziehen von Auflageelementen reduzieren kann.
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Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass das Auflageelement ein stehend auf der Grundplatte angeordneter, als Rippe ausgebildeter flacher Blechabschnitt ist, der sich in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene und der Beischiene erstreckt. Dabei kann, aber muss nicht, vorgesehen sein, dass das Auflageelement zumindest bereichsweise in die Grundplatte eingesteckt und im eingesteckten Zustand mit der Grundplatte fest verbunden, insbesondere verschweißt, ist.
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Bevorzugt ist letztlich vorgesehen, dass das Auflageelement zumindest im Wesentlichen plattenförmig ist und stehend auf der und/oder in seiner Längserstreckung zumindest im Wesentlichen orthogonal zur Längserstreckung der Grundplatte ausgerichtet ist und/oder als Rippe ausgebildet ist. „Zumindest im Wesentlichen orthogonal“ betrifft einen Winkel von 90° ± 45°.
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Ebenso ist bevorzugt, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, derart zwischen der Beischiene, der Backenschiene, der Gleitplatte und/oder der Grundplatte angeordnet ist, dass die Auflagekräfte von der Zunge auf die Gleitplatte über das Auflageelement, insbesondere die Rippe, zumindest im Wesentlichen aufgenommen bzw. auf die Grundplatte übertragen werden können. Insbesondere können mehrere Auflageelemente, vorzugsweise Rippen, vorgesehen sein.
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Insbesondere dann, wenn das Auflageelement, insbesondere die Rippe, aus einem Blech ausgeschnitten ist und/oder wenn das Auflageelement ein als Rippe ausgebildeter Blechabschnitt ist, werden besondere Vorteile erzielt. Letztlich ist ein Blech ein typischerweise kostengünstiges Halbzeug, das beispielsweise mittels einem trennenden Fertigungsverfahren wie Laserstrahlschneiden in die Form von Auflageelementen, insbesondere Rippen, gebracht werden kann. Aus einem Blech können Auflageelemente bzw. Rippen letztlich sehr kostengünstig herausgearbeitet werden.
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Ein Blech bzw. ein Blechabschnitt ist ein Erzeugnis, insbesondere ein Walzwerkserzeugnis, aus Metall, insbesondere aus Stahl, das als Tafel bereitgestellt wird und dessen Breite und Länge ein Vielfaches größer sind als dessen Dicke. Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, aus einem Blech bzw. Blechabschnitt bereitgestellt wird, wobei zur Bereitstellung die Dicke des Blechs zumindest im Wesentlichen unverändert bleiben kann. Die Abmessungen des Auflageelements, insbesondere der Rippe, können sich aus einer beliebigen Veränderung der Länge und/oder der Breite des Blechs, insbesondere durch ein Herausschneiden bzw. ein Heraustrennen des Auflageelements bzw. der Rippe, vorzugsweise mittels Laserstrahlschneiden ergeben.
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Es kann also erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, in die Grundplatte hineingesteckt wird und dass es sich auch in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene und der Beischiene, vorzugsweise auch zwischen der Grundplatte und der Gleitplatte, erstreckt.
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Erfindungsgemäß wird unter einer Rippe ein Konstruktions- oder Bauelement verstanden, dass dazu dient, an die Rippe angrenzende Bauteile strukturell zu verstärken und/oder abzustützen. Insbesondere ist unter einer Rippe ein langgestreckter und/oder plattenförmiger und/oder blechförmiger Körper zu verstehen, der typischerweise in einer Anordnung mit wenigstens einer weiteren Rippe vorgesehen ist, so dass mehrere Rippen vorzugsweise regelmäßig angeordnet sind und als strukturell verstärkende Konstruktionselemente verwendet werden.
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Der wesentliche Vorteil bei der Verwendung einer Rippe ist, dass materialsparend und damit letztlich auch gewichtssparend konstruiert werden kann, wobei eine ausreichende mechanische Festigkeit durch die Wahl der Anzahl, Abmessungen und weiteren Eigenschaften der Rippe sichergestellt werden kann. Die Materialersparnis kommt daher, dass der Zwischenraum zwischen zwei Rippen in der Regel frei bleibt.
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Beispielsweise werden Rippen als Verstärkungselemente zwischen zwei parallel angeordneten Platten wiederum senkrecht zu beiden Platten angeordnet und mit beiden fest verbunden. Ebenso ist es möglich, dass orthogonal aneinander angrenzende Platten durch beispielsweise plattenförmige Rippen, die in einer rechtwinkligen Ecke der Platten angeordnet und dort fest mit den aneinander angrenzenden Platten verbunden werden, strukturell verstärkt werden.
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Insbesondere ergibt sich durch die Verwendung von Auflageelementen, die als Rippen ausgebildet sein können, zwischen Gleitplatte und Grundplatte, insbesondere auch zwischen Backenschiene und Beischiene, dass eine sehr hohe Steifigkeit der erfindungsgemäßen Zungenvorrichtung erreicht und zugleich die Verwendung von kostengünstigen Herstellungsverfahren ermöglicht wird. Ebenso ermöglicht dies, dass kostengünstige Halbzeuge, insbesondere Bleche, bei der Herstellung verwendet werden können.
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Erfindungsgemäß kann nun vorgesehen sein, dass das Auflageelement als eine Rippe ausgebildet ist, wobei es auf der Grundplatte stehend angeordnet ist und sich in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene und der Beischiene erstreckt. Eine Rippe im Sinne der Erfindung liegt vor, wenn die Dicke des Rippenkörpers wenigstens um den Faktor 2, insbesondere wenigstens um den Faktor 4 kleiner ist als die Höhe und/oder die Länge des Rippenkörpers. Letztlich ergibt sich durch diese Ausführungsform eine Stützung der Gleitplatte durch die Rippe - bevorzugt durch eine Mehrzahl an Rippen - ein sehr stabiler Aufbau, der kostengünstig herstellbar ist, da beispielsweise die Rippe aus einem Blech hergestellt werden kann, wie auch weitere Bestandteile der Zungenvorrichtung.
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Insbesondere wenn die Auflageelemente bzw. die Rippen keine Auflageklötze sind, kann Material eingespart werden, ohne dass die Festigkeit darunter leidet. Ebenso wird durch die Verwendung von Rippen anstelle von Auflageklötzen ermöglicht, dass diese kostengünstig und schnell aus Blech-Halbzeugen ausgeschnitten werden können. Letztlich weisen die Auflageelemente, insbesondere die Rippen, einen zumindest im Wesentlichen linienförmigen Kontakt zur Gleitplatte auf.
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Wie auch zuvor dargestellt, kann vorgesehen sein - muss jedoch nicht - dass das Auflageelement bzw. die Rippe in die Grundplatte eingesteckt ist. Letztlich kann ein Auflageelement, insbesondere eine Rippe, auch auf die Grundplatte aufgelegt bzw. auf der Grundplatte aufgestellt werden und dann mit dieser fest verbunden werden, um die Gleitplatte schließlich abzustützen.
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Bevorzugt weist die Beischiene einen stehend auf der Grundplatte angeordneten Beischienen-Blechabschnitt auf, der zumindest bereichsweise in die Grundplatte eingesteckt ist und/oder, insbesondere im eingesteckten Zustand, mit der Grundplatte fest verbunden, insbesondere verschweißt, ist.
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Erfindungsgemäß kann die Beischiene zumindest teilweise aus einem Blechabschnitt bestehen, insbesondere indem die Beischiene zumindest teilweise aus einem Blech hergestellt ist. Bevorzugt ist der Beischienen-Blechabschnitt im montierten Zustand zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Grundplatte angeordnet und in die Grundplatte eingesteckt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Kosten zur Bereitstellung der Beischiene reduziert werden, da die Beischiene zumindest teilweise aus einem Blech ausgeschnitten werden kann.
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Insbesondere wird die Beischiene mit der Grundplatte und/oder mit dem Auflageelement bzw. der Rippe und/oder mit der Gleitplatte fest verbunden, insbesondere verschweißt. So kann vorgesehen sein, dass die Beischiene insbesondere im eingesteckten Zustand unterseitig und/oder oberseitig verschweißt wird, insbesondere mit der Grundplatte und/oder dem Auflageelement bzw. der Rippe und/oder der Gleitplatte.
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Außerdem ist bevorzugt, dass die Beischiene einen oberseitig auf dem Beischienen-Blechabschnitt befestigten Winkelabschnitt aufweist. Somit ist es möglich, dass die Beischiene wenigstens zweiteilig ausgebildet ist. Hierdurch bietet es sich an, eine materialsparende Fertigung einzusetzen, da insbesondere passgenaue Teile lediglich miteinander verbunden werden müssen und die Beischiene nicht mehr aus Vollmaterial herausgearbeitet werden muss, zumindest jedoch nicht vollständig aus Vollmaterial herausgearbeitet werden muss.
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Vorzugsweise ist an der der Grundplatte zugewandten Unterseite des Auflageelements, insbesondere der Rippe, wenigstens ein Einsteckzapfen vorgesehen, wobei an der Grundplatte eine zum Einsteckzapfen korrespondierende, vorzugsweise als Durchbruch ausgebildete, Stecköffnung vorgesehen sein kann. Es können auch zwei Einsteckzapfen an dem Auflageelement, insbesondere an der Rippe, und zwei hierzu korrespondierende Stecköffnungen an der Grundplatte vorgesehen sein. Insgesamt bietet dies den Vorteil, dass die Montage von einem Auflageelement, insbesondere von einer Rippe, vor einer möglichen Verschweißung deutlich leichter ist, als ohne eine derartige Einsteckmöglichkeit. Hierdurch kann ebenso der Schweißverzug verringert werden, wenn das Auflageelement bzw. die Rippe beispielsweise mit der Grundplatte verschweißt wird.
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Ebenso ist bevorzugt, dass an der der Grundplatte zugewandten Unterseite des Beischienen-Blechabschnitts wenigstens ein, vorzugsweise zwei, weitere Einsteckzapfen vorgesehen ist und dass an der Grundplatte eine, vorzugweise zwei, zum weiteren Einsteckzapfen korrespondierende, vorzugsweise als Durchbruch ausgebildete, weitere Stecköffnung vorgesehen ist. Die weiteren Einsteckmöglichkeiten bieten den Vorteil, dass die Montage der Beischiene vor einer Verschweißung deutlich leichter ist als ohne eine derartige Einsteckmöglichkeit. Hierdurch kann insbesondere auch der Schweißverzug verringert werden.
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Besonders bevorzugt ist, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, die gleiche Dicke aufweist wie der Einsteckzapfen und/oder dass der Beischienen-Blechabschnitt die gleiche Dicke wie der weitere Einsteckzapfen aufweist.
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Vorteilhaft ergibt sich, dass sowohl das Auflageelement, insbesondere die Rippe, als auch die Beischiene zumindest teilweise, insbesondere der Beischienen-Blechabschnitt, aus einem Blech hergestellt bzw. ausgeschnitten werden können. Dadurch werden Kosten zur Herstellung einer Zungenvorrichtung reduziert. Insbesondere wird die Fertigung weniger aufwendig, da zum Beispiel lediglich ein einziges Fertigungsverfahren zur Bereitstellung eines, insbesondere als Rippe ausgebildeten, Ausgleichselements und/oder eines Beischienen-Blechabschnitts nötig ist.
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Bevorzugt ist die Stecköffnung und/oder die weitere Stecköffnung zumindest im Wesentlichen schlitzförmig und/oder viereckförmig. Insbesondere ist die Stecköffnung und/oder die weitere Stecköffnung derart bemaßt, dass der Einsteckzapfen und/oder der weitere Einsteckzapfen zumindest im Wesentlichen passgenau eingesteckt werden können. Zumindest im Wesentlichen passgenau bedeutet, dass die zueinander korrespondierenden Abschnitte, die zum Einstecken verwendet werden, mit einer Bemaßung von ± 10%, vorzugsweise ± 5%, zueinander korrespondierend bemaßt sind. Beispielsweise kann es vorgesehen sein, dass bereits durch ein Einstecken ein Klemmen des eingesteckten Teils hervorgerufen wird. Ebenso ist es möglich, dass ein eingestecktes Teil problemlos wieder entnehmbar ist, da es nicht allzu fest geklemmt sein muss. Insgesamt ist bevorzugt, dass durch das Vorhandensein korrespondierender Stecköffnungen und/oder weiterer Stecköffnungen zu Einsteckzapfen und/oder weiteren Einsteckzapfen ein Positionieren der jeweiligen Bauteile hervorgerufen wird. Insbesondere ist das dazu dienlich, dass beim Verschweißen eingesteckter Teile der Verzug minimal ist.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass mehr als 10 Auflageelemente, insbesondere Rippen, vorzugsweise zwischen 12 und 18, über die Länge der Grundplatte verteilt vorgesehen sind. Insbesondere sind die Auflageelemente bzw. Rippen gleichmäßig und/oder zumindest im Wesentlichen gleich beabstandet verteilt. Dies ermöglicht ein sehr homogenes Krafteinleiten und damit eine letztlich sehr stabile Zungenvorrichtung. Ebenso ist diese Bauweise sehr materialsparend.
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Es kann vorgesehen sein, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, und/oder Beischienen-Blechabschnitt als ein durch Laserstrahlschneiden hergestelltes Bauteil ausgebildet ist. Ebenso ist möglich, dass die Stecköffnung und/oder die weitere Stecköffnung als ein durch Laserstrahlschneiden hergestellter Durchbruch in der Grundplatte ausgebildet ist.
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Besonders vorteilhaft ist die bevorzugte Verwendung von Laserstrahlschneiden zur Bereitstellung des Auflageelements bzw. der Rippe und/oder des Beischienen-Blechabschnitts und/oder der Grundplatte und/oder der Gleitplatte und/oder der Stecköffnung und/oder der weiteren Stecköffnung, da insbesondere dieses Fertigungsverfahren eine hochpräzise und zugleich eine besonders kostengünstige Fertigung ermöglicht. Dies ist nicht zuletzt dem geschuldet, dass das Laserstrahlschneiden nicht nur die grobe Grundform von Teilen herstellen kann, sondern auch eine hochpräzise Fertigung von wesentlichen konstruktiven Merkmalen.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass das Auflageelement, insbesondere die Rippe, und/oder der Beischienen-Blechabschnitt an der Unterseite und/oder an der Oberseite von der Grundplatte mit der Grundplatte verschweißt ist. Insbesondere ist dies vorteilhaft, da das Verschweißen zeiteffizient und höchst verzugsarm durchgeführt werden kann.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Grundplatte benachbart bzw. benachbart zu wenigstens einer Stecköffnung eine Zugangsöffnung zur Durchführung eines Verschweißvorgangs aufweist. Die Zugangsöffnung ist besonders vorteilhaft dafür vorgesehen, dass eine Verschweißeinrichtung durch die Zugangsöffnung, insbesondere aus Richtung der Unterseite, durchgeführt wird, um innenliegend eine Verschweißung bzw. einen Verschweißvorgang durchzuführen.
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Es kann vorgesehen sein, dass in der Grundplatte eine Mehrzahl von weiteren Zugangsöffnungen zur unterseitigen Verschweißung der Backenschiene mit der Grundplatte angeordnet ist, wobei die Hauptachse der neutralen Faser der Backenschiene in die weiteren Zugangsöffnungen mündet. Das bedeutet letztlich, dass die Backenschiene derart oberhalb von weiteren Zugangsöffnungen angeordnet ist, dass Schweißverzug minimiert wird, wenn die Backenschiene an der Unterseite durch die weiteren Zugangsöffnungen verschweißt wird. Insbesondere ist die weitere Zugangsöffnung vollständig von der Backenschiene überdeckt.
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Insbesondere ist das Auflageelement, bevorzugt die Rippe, besonders bevorzugt sind zwei Auflageelement bzw. Rippen, im Zwischenraum zwischen der Gleitplatte, der Grundplatte und der Backenschiene, zumindest im Wesentlichen umlaufend, verschweißt.
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Bevorzugt weist die Gleitplatte eine mechanisch bzw. fertigungstechnisch planbearbeitete, beispielsweise plangeschliffene und/oder plangefräste, Oberfläche auf, bevor die Backenschiene mit der Grundplatte verbunden wird und/oder verbunden ist. Damit wird letztlich zum Ausdruck gebracht, dass nach dem Anordnen und Verschweißen der Gleitplatte an den Auflageelementen bzw. an den Rippen eine Planbearbeitung der Gleitplatte vorgenommen wird, damit die Zunge der Zungenschiene auf einer möglichst ebenen Gleitplatte angeordnet ist und/oder gleiten kann. Vorzugsweise wird erst anschließend die Backenschiene angeordnet und mit der Grundplatte verbunden.
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Dass die Gleitplatte bevorzugt eine planbearbeitete Oberfläche aufweist, bevor die Backenschiene mit der Grundplatte verbunden wird und/oder verbunden ist, ist ein bevorzugtes körperliches Merkmal der vorliegenden Erfindung, da die Reihenfolge der Bearbeitungsschritte maßgeblich die körperliche Beschaffenheit der Zungenvorrichtung beeinflussen und insbesondere in Wechselwirkung zueinander stehen. Wenn die Gleitplatte beispielsweise plangefräst werden würde, nachdem die Backenschiene auf der Grundplatte fest angeordnet ist, würde dies zu anderen Bauteileigenschaften führen, insbesondere zu einer anderen Bemaßung bzw. möglichen Bemaßung des Bauteils. Dann wäre nämlich insbesondere die Zugänglichkeit eingeschränkt und es könnte nicht mehr gewährleistet werden, dass eine ausreichende Ebenheit der Gleitplatte besteht.
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Ferner wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch durch ein Verfahren zur Herstellung einer Zungenvorrichtung, vorzugsweise einer Rillenschienen-Zungenvorrichtung, insbesondere der Bauart Flachbett, für eine Weichenanlage gelöst, wobei die Zungenvorrichtung eine Grundplatte und eine zwischen einer Backenschiene und einer Beischiene vorgesehenen Gleitplatte für die Zunge einer Zungenschiene aufweist, wobei die Gleitplatte mittels wenigstens einem Auflageelement auf der Grundplatte abgestützt ist und wobei das Auflageelement zumindest bereichsweise in die Grundplatte eingesteckt wird und im eingesteckten Zustand fest verbunden und/oder verschweißt wird.
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Für die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens wird insbesondere auf die Vorteile der erfindungsgemäßen Zungenvorrichtung verwiesen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung einer Zungenvorrichtung ist vorgesehen, dass das Auflageelement aus einem Blechabschnitt, vorzugsweise mittels Laserstrahlschneiden, ausgeschnitten wird, insbesondere wobei zusammen mit dem Auflageelement wenigstens ein Einsteckzapfen aus dem Blechabschnitt ausgeschnitten wird. Damit ergibt sich eine besonders einfache Herstellungsweise eines Auflageelements, da das Halbzeug ein Blech und/oder ein Blechabschnitt sein kann.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das Auflageelement stehend auf der Grundplatte angeordnet wird und/oder dass das Auflageelement mit dem Einsteckzapfen zur Grundplatte gerichtet in die Grundplatte eingesteckt wird. Ebenso kann vorgesehen sein, dass das Auflageelement in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene und der Beischiene derart angeordnet wird, dass das Auflageelement als Rippe ausgebildet ist. Insbesondere kann das Auflageelement grundsätzlich als Rippe ausgebildet sein. Vorteilhaft an den vorstehenden Merkmalen ist, dass eine materialsparende und dennoch sehr stabile Verstärkung einer Zungenvorrichtung hervorgerufen wird. Ebenso ist vorteilhaft, dass das Auflageelement bzw. die Rippe - auch vor einem möglichen Verschweißen - selbst in der Grundplatte stehen kann, da es eingesteckt sein kann und sich ebenso selbst positioniert.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass ein Beischienen-Blechabschnitt der Beischiene, vorzugsweise mittels Laserstrahlschneiden, aus einem Blechabschnitt ausgeschnitten wird, insbesondere wobei zusammen mit dem Beischienen-Blechabschnitt wenigstens ein weiterer Einsteckzapfen aus dem Blechabschnitt ausgeschnitten wird. Insbesondere können wenigstens zwei weitere Einsteckzapfen ausgeschnitten werden. Die vorgenannte Herstellung wenigstens eines Teils der Beischiene, insbesondere des Beischienen-Blechabschnitts, ist vorteilhaft, da kostengünstige Halbzeuge zur Herstellung der Beischiene verwendet werden können, nämlich insbesondere Bleche bzw. Blechabschnitte. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Blechabschnitt zur Bereitstellung des Beischienen-Blechabschnitts der gleiche Blechabschnitt ist, aus dem auch das Auflageelement bzw. die Rippe bereitgestellt werden kann. Ebenso kann vorgesehen sein, dass der Beischienen-Blechabschnitt aus einem anderen Blech bzw. Blechabschnitt bereitgestellt wird, als das Auflageelement bzw. als die Rippe.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die Beischiene aus mehreren Teilen zusammengesetzt und/oder verschweißt wird. Es ist auch möglich, dass die Beischiene wenigstens aus dem Beischienen-Blechabschnitt und einem oberseitig auf und/oder an dem Beischienen-Blechabschnitt befestigten Winkelabschnitt bereitgestellt wird, insbesondere wobei der Winkelabschnitt vorzugsweise zumindest im Wesentlichen rechtwinklig, das heißt 90° ± 10%, zum Beischienen-Blechabschnitt ausgerichtet ist. Ein mehrteiliger Aufbau der Beischiene kann vorteilhaft sein, wenn beispielsweise das Laserstrahlschneiden bereits zur Bereitstellung der Auflageelemente bzw. Rippen verwendet wird, da damit Herstellkosten von weiteren Teilen der Zungenvorrichtung reduziert werden können, wie es in der vorgenannten bevorzugten Ausführungsform der Fall ist.
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Außerdem kann bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein, dass die Grundplatte, vorzugsweise mittels Laserstrahlschneiden, aus einem Blech und/oder Blechabschnitt ausgeschnitten wird. Dabei ist bevorzugt, dass aus der Grundplatte wenigstens eine Stecköffnung, insbesondere eine schlitzförmige Stecköffnung und/oder eine Stecköffnung, die korrespondierend zum Einsteckzapfen ausgebildet ist, ausgeschnitten wird. Ebenso ist bevorzugt, dass wenigstens eine weitere Stecköffnung, insbesondere eine schlitzförmige und/oder eine korrespondierend zum weiteren Einsteckzapfen ausgebildete weitere Stecköffnung ausgeschnitten wird. Außerdem kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Zugangsöffnung zur Durchführung eines Verschweißvorgangs und/oder wenigstens eine weitere Zugangsöffnung ausgeschnitten wird. Letztlich kann die Grundplatte bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zumindest näherungsweise vollständig aus einem Blech bzw. Blechabschnitt bereitgestellt werden, insbesondere wenn Laserstrahlschneiden zur Bereitstellung der Grundplatte verwendet wird. Letztlich ist es vorteilhaft, wenn Laserstrahlschneiden für eine Vielzahl von Bauteilen der erfindungsgemäßen Zungenvorrichtung verwendet wird, da die Kosten zur Bereitstellung einer Zungenvorrichtung gegenüber dem Stand der Technik drastisch, insbesondere um wenigstens 10 %, gesenkt werden können.
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Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Zugangsöffnung benachbart bzw. benachbart zu wenigstens einer Stecköffnung ausgeschnitten wird. Insbesondere wird im Bereich der Stecköffnung ein Auflageelement bzw. eine Rippe eingesteckt. Dabei ist die Zugangsöffnung dann bevorzugt zur Durchführung vorgesehen, damit eine Einrichtung zur Durchführung eines Verschweißvorgangs durch die Zugangsöffnung geführt werden kann, um im Bereich der benachbarten Stecköffnung einen Verschweißvorgang, insbesondere an dem Auflageelement bzw. an der Rippe, durchführen zu können. Damit wird trotz engen Bauraums und/oder trotz konstruktiver Restriktionen eine Zugänglichkeit von Verschweißungsstellen gewährleistet, ohne die strukturelle Integrität der Zungenvorrichtung zu beeinträchtigen. Ganz im Gegenteil, es wird sogar Material eingespart, wenn die Zugangsöffnung vorgesehen ist, um eine Verschweißungseinrichtung durch diese hindurch zu führen, da die Grundplatte dort bereichsweise kein Material aufweist.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass der Einsteckzapfen der Rippe bzw. des Auflageelements und/oder der weitere Einsteckzapfen des Beischienen-Blechabschnitts insbesondere an der Unterseite verschweißt wird. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Rippe bzw. das Auflageelement und/oder der Beischienen-Blechabschnitt an der Oberseite der Grundplatte verschweißt wird. Vorteilhaft an dieser Ausführungsform ist, dass eine sehr stabile und/oder besonders schnell herzustellende feste Verbindung zwischen der Grundplatte und der Rippe bzw. dem Auflageelement und/oder zwischen der Grundplatte und der Beischiene bzw. dem Beischienen-Blechabschnitt ermöglicht wird.
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Außerdem ist es möglich, dass nach dem Einstecken des Auflageelements bzw. der Rippe und des Beischienen-Blechabschnitts und nach dem Auflegen der Gleitplatte auf das Auflageelement bzw. auf die Rippe der Beischienen-Blechabschnitt, die Grundplatte und das Auflageelement bzw. die Rippe miteinander verschweißt werden. Dabei ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass der Verschweißvorgang vor der Montage der Backenschiene von der Seite der anschließend anzusetzenden Backenschiene durchgeführt wird. Letztlich ist es vorteilhaft, wenn der Verschweißvorgang vor der Montage bzw. vor dem Auflegen der Backenschiene durchgeführt wird, da die Zugänglichkeit der Verschweißungsstellen dadurch deutlich erhöht sein kann.
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Außerdem ist es möglich, dass die Oberseite der Gleitplatte nach dem Verschweißen der Gleitplatte vor der Montage der Backenschiene mechanisch bearbeitet wird. Insbesondere ist als mechanische Bearbeitung vorgesehen, dass ein Planschleifen und/oder ein Planfräsen durchgeführt wird. Hierdurch kann die Oberseite der Gleitplatte letztlich plangeschliffen und/oder plangefräst vorliegen, insbesondere dann, wenn sie mit dem Auflageelement bzw. mit der Rippe und/oder mit der Beischiene verschweißt ist. Dadurch kann vorteilhaft ein aufwendiges Richten der Zungenvorrichtung entfallen, um den Schweißverzug zu verringern. Der Schweißverzug wird letztlich durch die mechanische Bearbeitung besonders wirtschaftlich ausgeglichen, indem letztlich Material entfernt wird, um die Ebenheit der Oberseite der Gleitplatte zu gewährleisten.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Backenschiene mit der Grundplatte an den weiteren Zugangsöffnungen insbesondere unterseitig verschweißt wird, vorzugsweise derart, dass die Hauptachse der neutralen Faser der Backenschiene in wenigstens eine weitere Zugangsöffnung mündet. Hierdurch wird vorteilhaft erreicht, dass der Schweißverzug sehr geringgehalten wird, insbesondere wenn die Backenschiene unterseitig durch die weitere Zugangsöffnung verschweißt wird. Damit wird letztlich zum Ausdruck gebracht, dass die weitere Zugangsöffnung derart unterhalb von der Backenschiene anzuordnen ist bzw. dass die Backenschiene derart oberhalb von der weiteren Zugangsöffnung angeordnet wird, dass bei einem Verschweißen an der weiteren Zugangsöffnung die Backenschiene gegenüber der Gleitplatte und/oder gegenüber der Beischiene und/oder gegenüber der Grundplatte zumindest im Wesentlichen an gleicher Position bleibt und/oder dass die Backenschiene sich zumindest im Wesentlichen nicht formverändert.
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Ebenso kann vorgesehen sein, dass nach der unterseitigen Verschweißung der Backenschiene mit der Grundplatte durch die Zugangsöffnung hindurch eine zumindest im Wesentlichen umlaufende innenseitige Verschweißung im Bereich des Auflageelements bzw. der Rippe, der Gleitplatte, der Grundplatte und der Backenschiene durchgeführt wird. Insbesondere wird eine zumindest im Wesentlichen umlaufende Verschweißung zwischen der Backenschiene, zwei Auflageelementen bzw. Rippen, der Gleitplatte und der Grundplatte durchgeführt.
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Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vorgenannten und nachstehenden Intervalle sämtliche darin enthaltene Zwischenintervalle und auch Einzelwerte enthalten und diese Zwischenintervalle und Einzelwerte als erfindungswesentlich anzusehen sind, auch wenn diese Zwischenintervalle oder Einzelwerte im Einzelnen nicht konkret angegeben sind.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigt:
- 1 einen Teil einer Weichenanlage mit zwei erfindungsgemäßen Zungenvorrichtungen ,
- 2 eine erfindungsgemäße Zungenvorrichtung,
- 3 einen Teil der Zungenvorrichtung aus 2,
- 4 eine Schnittdarstellung der 3 quer zur Grundplatte,
- 5 die Schnittdarstellung der 4 in einer weiteren Ansicht,
- 6 die Zungenvorrichtung der 3 in einer Ansicht von unten,
- 7 eine Grundplatte für eine erfindungsgemäße Zungenvorrichtung,
- 8 die Grundplatte aus 7 mit in die Stecköffnungen eingesteckten Rippen,
- 9 eine Schnittdarstellung der in 8 dargestellten Grundplatte parallel zu einer eingesteckten Rippe,
- 10 die Grundplatte mit eingesteckten Rippen der 8 mit einer stehend auf der Grundplatte angeordneten Beischiene,
- 11 die Darstellung der 10 mit einer mehrteiligen auf den Rippen aufliegenden Gleitplatte,
- 12 die Darstellung der 11 mit einer auf der Grundplatte angeordneten Backenschiene und
- 13 eine Schnittdarstellung der in 11 dargestellten Grundplatte mit der Beischiene zumindest im Wesentlichen parallel zu dem eingesteckten Beischienen-Blechabschnitt.
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Die 1 zeigt zwei Zungenvorrichtungen 1 bzw. Rillenschienen-Zungenvorrichtungen 1 der Bauart Flachbett für eine Weichenanlage 2, mit jeweils einer Grundplatte 3, mit jeweils einer zwischen einer Backenschiene 4 und einer Beischiene 5 vorgesehenen Gleitplatte 8 für die jeweilige Zunge der jeweiligen Zungenschiene 9. Vorliegend sind die Gleitplatten 8 jeweils mittels mehreren Auflageelementen 10 auf der Grundplatte 3 abgestützt. Dabei sind die Auflageelemente 10 bereichsweise in die Grundplatte 3 eingesteckt und im eingesteckten Zustand mit der Grundplatte 3 fest verbunden und verschweißt.
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2 bis 6 und 12 zeigen jeweils verschiedene Ansichten einer erfindungsgemäßen Zungenvorrichtung 1 der Bauarbeit Flachbett, die als Rillenschienen-Zungenvorrichtungen 1 ausgebildet ist. Die Zungenvorrichtung 1 der 2 bis 6 und auch der 12 ist für eine Weichenanlage 2 vorgesehen und weist eine Grundplatte 3 sowie eine zwischen einer Backenschiene 4 und einer Beischiene 5 vorgesehene Gleitplatte 8 für die Zunge der Zungenschiene 9 auf. Bei der Zungenvorrichtung 1 ist die Gleitplatte 8 mittels einer Mehrzahl von Auflageelementen 10 auf der Grundplatte 3 abgestützt, wobei die Auflageelemente 10 bereichsweise in die Grundplatte 3 eingesteckt sind und im eingesteckten Zustand mit der Grundplatte 3 verschweißt sind.
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Die Zungenvorrichtung 1 der 2 bis 6 und auch die Zungenvorrichtung 1 der 12 weist mehrere flache Auflageelemente 10 auf. Die einzelnen Auflageelemente 10 sind jeweils stehend auf der Grundplatte 3 angeordnet. Hierbei handelt es sich jeweils um einen als Rippe 11 ausgebildeten, flachen Blechabschnitt, der sich in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene 4 und der Beischiene 5 erstreckt. Die Rippe 11 bzw. der Blechabschnitt zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl die Länge als auch die Breite um ein Mehrfaches größer ist als die Dicke.
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Eine alternative Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Auflageelement 10 ein stehend auf der Grundplatte 3 angeordneter, als Rippe 11 ausgebildeter Blechabschnitt ist, der sich in seiner Längsausrichtung zwischen der Backenschiene 4 und der Beischiene 5 erstreckt. Diese Ausgestaltung zeichnet aus, dass die Rippe 11 nicht unbedingt in die Grundplatte 3 eingesteckt sein muss, jedoch eingesteckt sein kann. Die vorgenannte bevorzugte oder auch eigenständige Ausführungsform der Erfindung ist in den 1 bis 13 - unter Berücksichtigung, dass in einigen Abbildungen Teile ausgebildet sind - zumindest im Wesentlichen dargestellt.
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Die Beischiene 5 weist einen stehend auf der Grundplatte 3 angeordneten Beischienen-Blechabschnitt 6 auf, der zumindest bereichsweise in die Grundplatte 3 eingesteckt ist und im eingesteckten Zustand mit der Grundplatte 3 durch Verschweißung fest verbunden ist. Diese Ausführungsform ist den 1 bis 6 sowie insbesondere den 10 bis 13 dargestellt.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Beischiene 5 einen oberseitig auf dem Beischienen-Blechabschnitt 6 befestigten Winkelabschnitt 7 aufweist. Insbesondere zeigt die 10 den stehend auf der Grundplatte 3 angeordneten Beischienen-Blechabschnitt 6, der in die Grundplatte 3 eingesteckt und mit der Grundplatte 3 verschweißt ist, wobei die Beischiene 5 einen oberseitig auf dem Beischienen-Blechabschnitt 6 befestigten Winkelabschnitt 7 aufweist. Letztlich ist die Beischiene 5 damit vorliegend wenigstens zweiteilig.
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Insbesondere zeigt die 9 in einer Schnittdarstellung einer Ausführungsform durch eine in die Grundplatte 3 eingesteckte Rippe 11, dass an der der Grundplatte 3 zugewandten Unterseite der Rippe 11 zwei Einsteckzapfen 12 vorgesehen sind, wobei in der Grundplatte 3 zwei jeweils zu den Einsteckzapfen 12 korrespondierende und als Durchbruch ausgebildete Stecköffnungen 13 vorgesehen sind.
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Eine Rippe 11 weist vorliegend einen einzelnen Einsteckzapfen 12 auf, wobei die Grundplatte 3 letztlich zu der einzelnen Rippe 11 eine einzelne korrespondierende Stecköffnung 13 aufweist.
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8 und 10 zeigen eine Ausführungsform mit einer Vielzahl von Rippen 11, vorliegend fünfzehn Stück, die jeweils wenigstens einen Einsteckzapfen 12 aufweisen, wobei an der Grundplatte 3 eine Vielzahl von zu den Einsteckzapfen 12 korrespondierenden, als Durchbruch ausgebildeten Stecköffnungen 13 vorgesehen sind. Dabei weist vorliegend eine Rippe 11 zwei Einsteckzapfen 12 auf, wie es die Schnittdarstellung der 9 zeigt, und die anderen vierzehn Rippen 11 weisen jeweils einen Einsteckzapfen 12 auf. Allerdings kann die Anzahl der Einsteckzapfen 12 pro Rippe 11 variieren und liegt regelmäßig zwischen eins und sechs.
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Die 11 zeigt eine Ausführungsform, bei der an der der Grundplatte 3 zugewandten Unterseite des Beischienen-Blechabschnitts 6 zwei weitere Einsteckzapfen 14 vorgesehen sind, wobei an der Grundplatte 3 zwei zu den weiteren Einsteckzapfen 14 korrespondierende als Durchbruch ausgebildete weitere Stecköffnungen 15 vorgesehen sind. Die zwei weiteren Stecköffnungen 15 sind in 9 ersichtlich und ein weiterer Einsteckzapfen 14 des Beischienen-Blechabschnitts 6 ist in 13 gezeigt. Der Beischienen-Blechabschnitt ist vorliegend in die zwei weiteren Stecköffnungen 15 eingesteckt und dort mit der Grundplatte 3 verschweißt.
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In 10 ist dargestellt, dass die Rippe 11 die gleiche Dicke wie der Einsteckzapfen 12 der Rippe 11 aufweist. Der Beischienen-Blechabschnitt weist die gleiche Dicke wie der weitere Einsteckzapfen 14 auf. Der der Einsteckzapfen 12 und der weitere Einsteckzapfen 14 kann so bereits bei der Herstellung der Rippe 11 und/oder bei der Herstellung des Beischienen-Blechabschnitts 6 aus einem gemeinsamen Blechstück bzw. Blechabschnitt hergestellt werden.
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Die Grundplatte 3 in der in 7 dargestellten Ausführungsform kennzeichnet, dass die Stecköffnung 13 und die weitere Stecköffnung 15 zumindest im Wesentlichen schlitzförmig sind.
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Die Ausführungsformen der 2 und 12 weisen jeweils mehr als zehn Rippen 11, nämlich zwischen zwölf und achtzehn Rippen 11, über die Länge der Grundplatte 3 verteilt auf. Vorliegend sind jeweils fünfzehn Rippen 11 vorgesehen.
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Die Rippe 11 und auch der Beischienen-Blechabschnitt 6 sind vorliegend als ein durch Laserstrahlschneiden hergestelltes Bauteil ausgebildet, wobei auch die Stecköffnung 13 und auch die weitere Stecköffnung 15 jeweils als ein durch Laserstrahlschneiden hergestellter Durchbruch ausgebildet sein können. Insbesondere zeigen 7 bis 13 entsprechende Ausführungsformen bzw. Darstellungen.
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In 10 bis 13 ist dargestellt, dass die Rippe 11 und der Beischienen-Blechabschnitt 6 an der Unterseite und/oder an der Oberseite der Grundplatte 3 mit der Grundplatte 3 verschweißt sein können bzw. sind.
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Die Grundplatte 3 weist benachbart wenigstens einer Stecköffnung 13 eine Zugangsöffnung 16 zur Durchführung eines Verschweißvorgangs auf. 7 zeigt, dass die Stecköffnungen 13 und die Zugangsöffnungen 16 zueinander benachbart angeordnet sind. Aus 11 ist dabei ersichtlich, dass die Zugangsöffnungen 16 einen unterseitigen Zugang zu den Verschweißungsstellen zwischen Grundplatte 3, Rippe 11, Beischiene 5 und/oder der nicht dargestellten Backenschiene 4 ermöglicht.
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In 5 und 6 ist in der Grundplatte 3 eine Mehrzahl von weiteren Zugangsöffnungen 17 zur unterseitigen Verschweißung der Backenschiene 4 mit der Grundplatte 3 vorgesehen, wobei die Hauptachse der neutralen Faser der Backenschiene 4 in die weiteren Zugangsöffnungen 17 mündet. Im Sinne dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass die weiteren Zugangsöffnungen 17 von der Backenschiene 4 zumindest bereichsweise überdeckt und dann unterseitig zum Einbringen von Schweißverbindungen verwendet werden. Eine Schweißverbindung zwischen der Backenschiene 4 und der Grundplatte 3 ist umlaufend im Bereich der weiteren Zugangsöffnung 17 beispielsweise in Form einer Ecknaht angeordnet.
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Bei der in 11 dargestellten Baugruppe sind die Rippen 11 im Zwischenraum zwischen der Gleitplatte 8, der Grundplatte 3 und der Backenschiene 4 umlaufend verschweißt. Die Backenschiene 4 wird auf die vormontierte Baugruppe aus 11 aufgesetzt, so dass eine wie in 12 dargestellte Anordnung erreicht wird, wobei dann unterseitig durch die Zugangsöffnungen 16 die Verschweißung zwischen den nun an die Backenschiene 4 angrenzenden Bauteilen zumindest im Wesentlichen umlaufend durchgeführt wird. Der Zwischenraum kann beispielsweise auch als Innenraum oder auch als Hohlraum innerhalb von der Zungenvorrichtung 1 verstanden werden.
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Die Gleitplatte 8 der Baugruppe aus 11 weist eine plangefräste Oberfläche auf, bevor die Backenschiene 4 mit der Grundplatte 3 verbunden wird. In der dargestellten Ausführungsform wird die Gleitplatte 8 zunächst verschweißt und dann plangefräst, und zwar bevor die Backenschiene 4 überhaupt erst angeordnet ist. Letztlich dient dies zur Minimierung des Schweißverzugs und zur Erreichung optimaler Gleitbedingungen der Zunge der Zungenschiene 9 auf der Gleitplatte 8.
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Die in 3 dargestellte Zungenvorrichtung 1 ist vorliegend durch ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer Zungenvorrichtung 1 hergestellt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das Auflageelement 10 zumindest bereichsweise in die Grundplatte 3 eingesteckt und im eingesteckten Zustand mit der Grundplatte 3 fest verbunden und verschweißt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann wenigstens einen der nachstehenden Verfahrensschritte aufweisen, bevorzugt weist es alle auf. Insbesondere ist unter Verwendung von mehreren Verfahrensschritten die nachstehende Reihenfolge der Verfahrensschritte vorgesehen, wobei natürlich nicht alle Verfahrensschritte vorgesehen sein müssen und wobei die Verfahrensschritte selbstverständlich auch in beliebiger Reihenfolge vorgesehen sein können.
- 1. Eine Grundplatte 3 wird mittels Laserausschnitt aus einem Blechabschnitt bereitgestellt, wobei die Grundplatte 3 bevorzugt wenigstens eine Stecköffnung 13, eine weitere Stecköffnung 15, eine Zugangsöffnung 16 und/oder eine weitere Zugangsöffnung 17 aufweist, welche insbesondere mittels Laserstrahlschneiden ausgeschnitten werden können. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts, insbesondere die Grundplatte, ist in 7 dargestellt.
- 2. Auflageelemente 10, insbesondere Rippen 11, werden vorzugsweise mittels Laserausschnitt aus einem Blechabschnitt bereitgestellt, die insbesondere wenigstens einen Einsteckzapfen 12 aufweisen, der zu wenigstens einer Stecköffnung 13 der bereits bereitgestellten oder noch bereitzustellenden Grundplatte 3 korrespondiert. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts, insbesondere die Auflageelemente 10 bzw. die Rippen 11, ist zumindest teilweise und im Zusammenhang mit anderen Verfahrensschritten in 8 und 9 dargestellt.
- 3. Eine Beischiene 5 mit einem Beischienen-Blechabschnitt 6 und/oder einem Winkelabschnitt 7, wird insbesondere mithilfe von Laserstrahlschneiden aus einem Blechabschnitt bereitgestellt, wobei die Beischiene 5 bevorzugt einen weiteren Einsteckzapfen 14, bevorzugt zwei weitere Einsteckzapfen 14, aufweist, die zu einer weiteren Stecköffnung 15 der bereits bereitgestellten oder noch bereitzustellenden Grundplatte 3 korrespondiert und wobei weitere Öffnungen in die Beischiene geschnitten werden können. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts, insbesondere die Beischiene 5, ist zumindest teilweise und im Zusammenhang mit anderen Verfahrensschritten in 10 dargestellt.
- 4. Eine Gleitplatte 8, insbesondere eine mehrteilige, wird bereitgestellt, insbesondere wobei die Gleitplatte 8 mittels Laserstrahlschneiden aus einem Blechabschnitt bereitgestellt wird und/oder mittels weiteren Fertigungsverfahren nachbearbeitet wird. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts, insbesondere die Gleitplatte 8, ist zumindest teilweise und im Zusammenhang mit anderen Verfahrensschritten in 11 dargestellt.
- 5. Eine Backenschiene 4 wird bereitgestellt, wobei als Rohling bevorzugt eine Rillenschiene vorgesehen ist, die mechanisch vorbearbeitet wird, wobei für den Bereich der Zunge der Zungenschiene 9 und/oder für den Bereich der Gleitplatte 8 und/oder für den Bereich der Beischiene 5 und/oder für den Bereich der Auflageelemente 10 bzw. Rippen 11 Ausnehmungen in der Backenschiene 4 vorgesehen werden können, die aus einer einen kontinuierlichen Querschnitt aufweisenden Backenschiene 4 abgetragen bzw. herausgetrennt werden und wobei weitere Öffnungen in die Backenschiene geschnitten werden können. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts, insbesondere die Backenschiene 4, ist zumindest teilweise und im Zusammenhang mit anderen Verfahrensschritten in 12 dargestellt.
- 6. Das Auflageelement 10 bzw. die Rippe 11, insbesondere die Auflageelemente 10 bzw. die Rippen 11, werden auf der Grundplatte 3 angeordnet und/oder mit den jeweiligen Einsteckzapfen 12 in die jeweils korrespondierenden Stecköffnungen 13 eingesteckt. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts ist in 8 und zumindest teilweise in 9 dargestellt.
- 7. Die Beischiene 5 wird auf der Grundplatte 3 angeordnet, insbesondere eingesteckt, vorzugsweise mit ihrem Beischienen-Blechabschnitt 6 und/oder mit ihren weiteren Einsteckzapfen 14. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts ist in 10 dargestellt.
- 8. Die Gleitplatte 8 wird auf dem Auflageelement 10 bzw. auf der Rippe 11, insbesondere auf den Auflageelementen 10 bzw. den Rippen 11, und/oder an der Beischiene 5 angeordnet und/oder montiert und anschließend fest verbunden, insbesondere verschweißt, vorzugsweise wobei die Gleitplatte 8, das Auflageelement 10 bzw. die Rippe 11, insbesondere die Auflageelemente 10 bzw. die Rippen 11, und/oder die Beischiene 5 gemeinsam miteinander verschweißt werden, insbesondere wobei das Verschweißen von der Seite aus durchgeführt wird, auf der die Backenschiene 4 angeordnet werden kann. Es findet also ein Verschweißen von der Seite her statt. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts ist zumindest im Wesentlichen in 11 dargestellt, wobei die Oberseite der Gleitplatte in 11 jedoch mechanisch bearbeitet ist.
- 9. Die Oberseite der Gleitplatte 8 und/oder die Seite der Gleitplatte 8, die für die Zunge der Zungenschiene 9 vorgesehen ist, wird nach dem Verschweißen der Gleitplatte 8 zumindest teilweise mechanisch bearbeitet, wobei als mechanische Bearbeitung Planfräsen und/oder Planschleifen vorgesehen sein kann. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts ist in 11 dargestellt. Dieses Bearbeiten wird durch die Zugänglichkeit der Oberseite der Gleitplatte 8 von der Seite her ermöglicht.
- 10. Die Backenschiene 4 wird auf der Grundplatte 3 angeordnet und mit der Grundplatte 3 fest verbunden, insbesondere verschweißt, insbesondere wobei die die Backenschiene 4 unterseitig an den weiteren Zugangsöffnungen 17 mit der Grundplatte 3 verschweißt wird und/oder wobei die weiteren Zugangsöffnungen 17 derart zu der Backenschiene 4 angeordnet werden, dass die Hauptachse der neutralen Faser der Backenschiene 4 in wenigstens eine weitere Zugangsöffnung 17 mündet.
- 11. Die Backenschiene 4 wird mit dem Auflageelement 10 bzw. mit der Rippe 11 - insbesondere mit allen Auflageelementen 10 bzw. Rippen 11 - und/oder mit der Gleitplatte 8 und/oder mit der Grundplatte 3 verschweißt, insbesondere wobei durch die Zugangsöffnung 16 von der Unterseite der Grundplatte 3 hindurch, insbesondere zumindest im Wesentlichen umlaufend, verschweißt wird. Das Ergebnis dieses Verfahrensschritts ist in 12 dargestellt.
- 12. Es werden insbesondere zwei Zungenvorrichtungen 1 bereitgestellt, die zu einem Teil einer Weichenanlage 2 miteinander verbunden werden können.
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Die vorgenannten Verfahrensschritte sind in beliebiger Weise miteinander - alternativ oder ergänzend - kombinierbar und stellen damit jeweils eine Vielzahl an Kombinationen von bevorzugten Ausführungsformen dar.
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Die erfindungsgemäße Zungenvorrichtung 1 und/oder das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet aus, dass eine Vielzahl an Teilen der Zungenvorrichtung 1, insbesondere mittels des Verfahrens, aus einem Blechabschnitt bzw. aus mehreren Blechabschnitten bereitgestellt werden können. Insbesondere sind hierbei zu nennen, dass die Grundplatte 3, das Auflageelement 10 bzw. die Rippe 11, die Beischiene 5 bzw. der Beischienen-Blechabschnitt 6 und/oder die Gleitplatte 8 aus einem oder aus mehreren - gleichen oder auch unterschiedlichen - Blechabschnitt(en), bedarfsweise auch aus unterschiedlichen Blechabschnitten unterschiedlicher Dicken, bereitgestellt werden kann/können.
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Ebenso kann vorgesehen sein, dass anstelle von den oder auch ergänzend zu den Verschweißungen Schraubverbindungen und/oder Klebungen verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zungenvorrichtung
- 2
- Weichenanlage
- 3
- Grundplatte
- 4
- Backenschiene
- 5
- Beischiene
- 6
- Beischienen-Blechabschnitt
- 7
- Winkelabschnitt
- 8
- Gleitplatte
- 9
- Zunge der Zungenschiene
- 10
- Auflageelement
- 11
- Rippe
- 12
- Einsteckzapfen
- 13
- Stecköffnung
- 14
- weiterer Einsteckzapfen
- 15
- weitere Stecköffnung
- 16
- Zugangsöffnung
- 17
- weitere Zugangsöffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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